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Geriatrische Rehabilitation
      Durch den medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensbedingungen ist die
      durchschnittliche Lebenserwartung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Es gibt
      also immer mehr alte Menschen. Mit zunehmenden Lebensalter steigt auch das Risiko, an
      verschiedenen Krankheiten zu leiden oder pflegebedürftig zu werden. Mit Maßnahmen der
      geriatrischen Rehabilitation (Reha) wird versucht, chronischer Krankheit, Behinderung und
      Pflegebedürftigkeit im höheren Lebensalter entgegenzuwirken.

      Wann kommt eine geriatrische Rehabilitation in
      Betracht?
      Nicht jeder alte Mensch ist automatisch ein geriatrischer Patient. Betroffene müssen zwei
      Kriterien erfüllen, um eine geriatrische Reha in Anspruch nehmen zu können:

             ●   geriatrietypische Multimorbidität

         und

             ●   ein höheres Lebensalter, in der Regel 70 Jahre und älter; Abweichungen sind
                 möglich,
                 müssen aber begründet werden

      Bei der Beurteilung werden zudem die Diagnosen und vorhandene oder drohende
      Einschränkungen der Alltagskompetenz berücksichtigt. Aus dem Grad der
      Alltagseinschränkungen werden die Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit,
      Rehabilitationsziele und die Rehabilitationsprognose abgeleitet. Die genannten Punkte
      werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

      Geriatrietypische Multimorbidität
      Wenn bei dem Patienten mehrere strukturelle oder funktionelle Schädigungen bei
      mindestens zwei behandlungsbedürftigen Erkrankungen vorliegen, handelt es sich um
      geriatrietypische Multimorbidität. Behandlungsbedürftig bedeutet, dass die Erkrankungen
      und Gesundheitseinschränkungen während der Reha engmaschig ärztlich beobachtet und
      bei der Therapie berücksichtigt werden, gegebenenfalls über die Grenzen eines
      Fachgebiets hinaus.

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Geriatrietypische Multimorbidität ist definiert durch folgende drei Merkmale:

      1. Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivität im Sinne eines geriatrischen
      Syndroms

      Unter Beeinträchtigungen versteht man unter anderem:

             ●   Immobilität

             ●   Sturzgefahr und Schwindel

             ●   kognitive Defizite

             ●   Inkontinenz

             ●   Dekubitalulzera

             ●   Fehl- und Mangelernährung

             ●   Depression

             ●   chronische Schmerzen

             ●   Sensibilitätsstörungen

             ●   herabgesetzte körperliche Belastbarkeit

             ●   starke Sehbehinderung

             ●   ausgeprägte Schwerhörigkeit

      Zu den Hauptdiagnosen zählen dabei:

             ●   Schlaganfall

             ●   hüftgelenksnahe Frakturen

             ●   operative Versorgung mit Totalendoprothesen von Hüft und Knie

             ●   Gliedmaßenamputationen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit oder
                 diabetischen Gefäßleiden

             ●   neurologische, kardiologische und muskuloskeletale Erkrankungen sowie
                 Tumor- und

             ●   Stoffwechselerkrankungen

      2. eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag bis hin zur Pflegebedürftigkeit

      3. relativ hohes Risiko von Krankheitskomplikationen wie:

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●   Thrombosen

             ●   interkurrente Infektionen

             ●   Frakturen

             ●   verzögerte Rekonvaleszenz

      Weitere Voraussetzungen für eine geriatrische Reha
      Für ältere Menschen kommt unter Umständen auch eine rein indikationsspezifische Reha
      (z.B. eine kardiologische oder neurologische Reha) in Betracht. Die geriatrische Reha
      unterscheidet sich von der indikationsspezifischen Reha dadurch, dass sie nicht nur
      Diagnosen, sondern auch vorhandene oder drohende Einschränkungen der Teilhabe im
      Alltag berücksichtigt. Aus dem Grad der Alltagseinschränkungen werden
      Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit, Rehabilitationsziele und die
      Rehabilitationsprognose abgeleitet.
      Der medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft deshalb diese Punkte.

      Rehabilitationsbedürftigkeit
             ●   Wie beeinträchtigt ist der Patient in der Selbstversorgung, wie abhängig ist er
                 von fremder Hilfe?

             ●   Ist die Mobilität so eingeschränkt, dass ein Leben außerhalb der Wohnung
                 unmöglich ist und soziale Isolation droht?

             ●   Gibt es Beeinträchtigungen in der Kommunikation (Sprachverständnis,
                 Sprachvermögen usw.) und der Orientierungsfähigkeit? Leidet der Patient unter
                 Verwirrtheit?

             ●   Können durch die Strukturierung des Tagesablaufs Verbesserungen erzielt
                 werden?

             ●   Gibt es sonstige Beeinträchtigungen, die der Selbständigkeit des Patienten
                 entgegenstehen?

      Rehabilitationsfähigkeit
      Zudem muss der Patient rehabilitationsfähig sein. Das heißt, dass trotz herabgesetzter
      Belastbarkeit und größerer Hilfebedürftigkeit seine vitalen Parameter stabil sind und die
      Erkrankungen in der interdisziplinären geriatrischen Reha behandelbar sein müssen.

      Mögliche Ausschlusskriterien für eine geriatrische Reha:

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●   fehlende Zustimmung des Patienten

             ●   fehlende, nicht ausreichende Belastbarkeit oder Begleiterkrankungen
                 bzw. Komplikationen, die eine aktive Teilnahme verhindern (z.B. Lage und Größe
                 eines Dekubitus oder schwere psychische Störungen, akute Wahnsymptomatik)

             ●   Stuhlinkontinenz, wenn diese Begleiterscheinung einer weit fortgeschrittenen
                 geistigen und körperlichen Erkrankung ist

      Rehabilitationsziele
      Es ist ratsam, im Antrag zu definieren, was mit der geriatrischen Reha erreicht werden
      soll. In der Regel ist ein Ziel der geriatrischen Reha die dauerhafte Wiedergewinnung,
      Verbesserung oder Erhaltung der Selbständigkeit bei den alltäglichen Verrichtungen.
      Das langfristige Ziel ist, dass der ältere Mensch möglichst lang in seiner gewohnten
      Umgebung bleiben kann.

      Positive Rehabilitationsprognose
      Bei der Verordnung der geriatrischen Reha sollte der Arzt eine positive
      Rehabilitationsprognose stellen. Dafür müssen folgende Kriterien zutreffen:

             ●   es ist eine Verbesserung der Selbsthilfetätigkeit im Alltag erreichbar.
                 Alltagsrelevante Beeinträchtigungen können abgebaut und mehr Aktivität
                 erreicht werden

             ●   Kompensationsmöglichkeiten zur Alltagsbewältigung sind mit nachhaltigem
                 Erfolg trainierbar

         und/oder

             ●   Adaptionsmöglichkeiten, welche die Beeinträchtigung der Teilhabe vermindern,
                 können eingeleitet werden

      Formen der geriatrischen Reha
      In manchen deutschen Bundesländern erfolgt die geriatrische Reha als
      Krankenhausbehandlung, in anderen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Das
      heißt, die Versorgung kann je nach Bundesland in einem geriatrischen Krankenhaus oder

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in einer Rehaklinik stattfinden.Grundsätzlich wird beim geriatrischen
      Rehabilitationskonzept auf die Verknüpfung von akutmedizinischen und
      rehabilitationsmedizinischen Behandlungsteilen Wert gelegt.

      Stationär und ambulant
      Oft erfolgt die geriatrische Reha stationär, da es hier die meisten Kapazitäten gibt.
      Denkbar ist aber auch eine teilstationäre oder ambulante Durchführung. Bei einer
      ambulanten geriatrischen Reha müssen neben den medizinischen noch folgende
      Voraussetzungen vorliegen:

             ●   der Patient besitzt die für die ambulante Reha notwendige Mobilität

             ●   die Rehaeinrichtung ist in einer zumutbaren Fahrzeit erreichbar

             ●   die häusliche und medizinische Versorgung ist sichergestellt

      Die mobile geriatrische Reha
      Bei der mobilen geriatrischen Reha wird der Betroffene im gewohnten häuslichen Umfeld
      versorgt und die Therapien orientieren sich an seinem Alltag und seiner Lebenswelt. Durch
      die Alltagsnähe wird die tägliche praktische Lebensführung trainiert und Bezugspersonen
      können optimal einbezogen werden. Dies setzt voraus, dass die Angehörigen /
      Bezugspersonen aktiv am Rehabilitationsprozess mitwirken.

      Dieses Sondermodell der geriatrischen Reha kommt vor allem für Patienten in Frage, die
      mit den bestehenden ambulanten und stationären Reha-Angeboten nicht versorgt werden
      können. Die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose sind bei
      ihnen nur im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld gegeben.

      Ausschlusskriterien für eine mobile geriatrische Reha sind:

             ●   die Therapie beeinträchtigende Abhängigkeitserkrankungen

             ●   Fremd- oder Selbstgefährdung

             ●   fehlende Motivation / fehlende Kooperation des Patienten oder seiner
                 Angehörigen / Bezugspersonen

      Antragstellung
      Betroffene können eine geriatrische Reha bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
      Einleiten kann die geriatrische Reha ein niedergelassener Arzt. Ist der Patient bereits in

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stationärer Behandlung, kann die Reha auch von einem Klinikarzt, oft mit Unterstützung
      des Kliniksozialdienstes, auf den Weg gebracht werden. Für ambulante sowie stationäre
      Rehabilitationsmaßnahmen müssen Patienten jeweils 10 € pro Tag über die gesamte
      Dauer der Maßnahme als Eigenanteil leisten.

         Tipp
         Kennzeichnen Sie auf dem Formular explizit, dass Sie eine geriatrische Reha
         beantragen!

      Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
      Ansprechpartner sind neben Ärzten und Kliniksozialdiensten, Pflegeberatungsstellen und
      Pflegestützpunkte.

      Vertiefende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft
      für Rehabilitation bzw. des Bundesverbandes Geriatrie. Dort sund auch Verzeichnisse von
      stationären Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation zu finden

      https://www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/reha-einrichtungsverzeichnis/reh

      https://www.bv-geriatrie.de/images/INHALTE/Qualitaet/QS/170728_QSG_Zertifizierte_Einrichtunge

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