FEUERBRAND - GESAMTHEITLICHE STRATEGIE ZUR BEKÄMPFUNG DES FEUERBRANDES IN ÖSTERREICH 2014 2020 - AGES
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GESAMTHEITLICHE STRATEGIE ZUR BEKÄMPFUNG DES FEUERBRANDES IN ÖSTERREICH 2014 - 2020 FEUERBRAND AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at
INHALT EINLEITUNG 4 Nachhaltige Prävention und Bekämpfung des Feuerbrandes in Österreich FEUERBRAND - EINE GEFÄHRLICHE QUARANTÄNEKRANKHEIT 5 Der Erreger und seine Verbreitung 5 Information, Kommunikation, Auskunft, Maßnahmen vor Ort Wirtspflanzen 6 Koordination und Beratung Symptome und Entwicklungszyklus 6 Schadensausmaß 8 • Landwirtschaftskammern • Landwirte Feuerbrand ist eine Quarantänekrankheit 9 • BMLFUW • Feuerbrandbeauftragte Feuerbrand-Schutzgebiet 9 • APSD Länder • Obstbauberatung LK Pufferzonen 9 • Verbände • BAES Welche Bedeutung hat diese Krankheit in Österreich und welche Maßnahmen wurden gesetzt? 11 • AGES BEKÄMPFUNG VON FEUERBRAND 12 Derzeit vorgeschriebene bzw. empfohlene Maßnahmen in Österreich 12 Allgemeine Standardmaßnahmen 12 Wirtspflanzen- und Sortenwahl 12 Entfernen von Erregerquellen, Sanierung nach Feuerbrandbefall 13 Feuerbrand Spezielle Maßnahmen 14 Round Table Pflanzenschutzmittel 14 Was sind Pflanzenschutzmittel? 14 Zugelassene Pflanzenschutzmittel gegen Feuerbrand 15 Notfallzulassung – gesetzliche Voraussetzungen 15 • Landesregierungen Pflanzenhilfsmittel 21 • TU Wien • BOKU • APSD Länder • Universität Wien • BMLFUW FEUERBRANDBEKÄMPFUNG IN STREUOBSTANLAGEN 22 • BMLFUW • LFZ Klosterneuburg • AIT • BMG • Versuchstation Obst- • AGES FEUERBRANDBEKÄMPFUNG IM ÖKOLOGISCHEN OBSTBAU 23 • Akkreditierte Labors und Weinbau Haidegg • BAES • Partner: EUPHRESCO, HONIG / IMKEREI 23 • AGES EPPO-Panels KULTURLANDSCHAFT 25 Gesetzliche Rahmenbedingungen FORSCHUNG 26 (Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz, Forschung, Versuchstätigkeit Forschungsprojekte und Versuchstätigkeiten mit dem Themenschwerpunkt Honig und Imkerei) (national und Vernetzung international) FEUERBRAND in Österreich 28 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 29 STRATEGIE 30 Abkürzungen: Zielsetzung 30 Ziel 1: Antibiotika-freie Feuerbrandbekämpfung 30 AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Ziel 2: Erhaltung der regionalen Kernobsterzeugung 30 AIT Austrian Institute of Technology Ziel 3: Erhaltung der Biodiversität heimischer Obst- und Wildsorten, APSD Länder Amtliche Pflanzenschutzdienste Länder die Feuerbrand-Wirtspflanze sind 31 BAES Bundesamt für Ernährungssicherheit Ziel 4: Fachliche Grundlagen erweitern 31 BMG Bundesministerium für Gesundheit Ziel 5: Informationen und Beratung zum Thema Feuerbrand bereitstellen 31 BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BOKU Universität für Bodenkultur Wien ANHANG 32 EPPO European and Mediterranean Plant Protection Organization Redaktion 32 EUPHRESCO European Phytosanitary Research Coordination An der Erarbeitung und Abstimmung der Strategie beteiligte Institutionen 32 HBLA und BA Klosterneuburg Lehr- und Forschungszentrum für Wein- und Obstbau Klosterneuburg LVZ Haidegg Landwirtschaftliches Versuchszentrum Haidegg Obstbauberatung LK Obstbauberatung der Landwirtschaftskammern TU Wien Technische Universität Wien 2 3
EINLEITUNG FEUERBRAND - EINE GEFÄHR- Feuerbrand ist die gefährlichste bakterielle Quaran- tänekrankheit des Kernobstes sowie verschiedener Langfristig können wiederkehrende Feuerbrandepide- mien auch zu einem Verlust von landschaftsprägenden LICHE QUARANTÄNEKRANKHEIT Zier- und Wildpflanzen und wird durch das Bakterium Streuobstbeständen und Genressourcen (z. B. erhal- E. amylovora verursacht. Die Pflanzenkrankheit ver- tenswerte alte Obstsorten) sowie einer Gefährdung der Der Erreger und seine Verbreitung ursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden Artenvielfalt durch den Befall von Wildpflanzen führen. – insbesondere im Erwerbsobstbau. Gefährdet sind Die Entwicklung und Umsetzung von effektiven und Die hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Qua- tet wurde. In Europa trat Feuerbrand erstmals 1957 in neben dem Intensivobstbau auch der Streuobstbau, effizienten Gegenmaßnahmen zur Eindämmung dieser rantänekrankheit wird durch das Bakterium Erwinia Südengland auf und wurde bisher in nahezu allen euro- Baumschulen, öffentliche Grünanlagen, Hausgärten, Pflanzenkrankheit sind daher nicht nur eine Herausfor- amylovora hervorgerufen. Es handelt sich dabei um ein päischen Ländern nachgewiesen. In Österreich wurde Heckenpflanzungen und Waldpflanzen. Für den Konsu- derung für Fachexperten, sondern liegen auch in der ausschließlich pflanzenpathogenes Bakterium, das zur Feuerbrand erstmalig 1993 in Proben aus Vorarlberg menten ist das geerntete Obst von erkrankten Bäumen Verantwortung und im Interesse der Öffentlichkeit. Familie der Enterobacteriaceae gehört. diagnostiziert. Seither wurden weitere Infektionsherde in jedem Fall unbedenklich, da der Erreger nur Pflanzen unterschiedlichen Ausmaßes in allen anderen Bundes- befallen kann. 2009 wurde in Österreich erstmals eine Feuerbrand- Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA, ländern festgestellt. strategie für fünf Jahre erarbeitet. Die Strategie wur- wo schon vor 200 Jahren über diese Krankheit berich- Seit dem Erstnachweis der Krankheit in Österreich 1993 de positiv angenommen und war in verschiedenen kam es immer wieder zu unterschiedlich starkem Feu- Bereichen erfolgreich. Das Ziel einer Antibiotika-freien erbrandauftreten. Etwa alle vier bis fünf Jahre (regional Feuerbrandbekämpfung konnte allerdings bisher nicht unterschiedlich) ist ein vermehrter Befall zu beobach- erreicht werden. Die hier vorgestellte Folge-Strategie ten. In der Steiermark mussten seit dem Jahr 2000 2014 - 2020 gegen den Feuerbrand sieht weiterhin ei- (Erstauftreten von Feuerbrand in der Steiermark) be- nen ganzheitlichen Ansatz für dessen Eindämmung vor. reits ca. 65 Hektar Erwerbsobstflächen (das sind etwa Dieser umfasst sowohl präventive, indirekte und direk- 1 Prozent der Gesamtkernobstfläche) und mehr als te Maßnahmen (z. B. Kulturmaßnahmen, Einsatz von 5.000 Hochstämme (davon fast 3.900 im Jahr 2007) Pflanzenschutzmitteln oder Pflanzenhilfsmitteln bzw. gerodet werden. Im selben Zeitraum wurden in Vorarl- Pflanzenstärkungsmitteln und alternative Bekämp- berg ca. 16 Hektar Kernobstanlagen gerodet, das ent- fungsmöglichkeiten) als auch begleitende Maßnahmen. spricht einem Viertel der Gesamtfläche der Kernobst- anlagen des Landes. Seit 1993 wurden über 16.000 In diesem Zusammenhang wird der ehestmögliche Hochstämme wegen Feuerbrandbefall gerodet, fast Verzicht auf Anwendungen Antibiotika-haltiger Pflan- 28.000 Hochstämme ausgeschnitten. Die Kosten für zenschutzmittel als Teil der Gesamtstrategie festgelegt. Rodung und Nachpflanzung belaufen sich von 1993 Der vollständige Verzicht auf den Einsatz Antibiotika- bis inklusive 2007 auf über 1,2 Mio. Euro. In Nieder- haltiger Pflanzenschutzmittel wird spätestens mit Ab- österreich wurden seit 2001 etwa 5.100 Feuerbrand- lauf der vereinbarten Strategie umgesetzt. fälle registriert. Es fielen Gesamtkosten von fast 2 Mio. Euro an, davon allein 330.000 Euro in den Jahren 2009 Informationen zum Thema Feuerbrand finden Sie u. a. bis 2013. In Kärnten wurden seit 2010 etwa 80.000 auch unter: www.ages.at Euro in die Bekämpfung des Feuerbrandes investiert. Damit wurden gezielte Rodungen und professioneller Ausschnitt infizierter Pflanzen, Entschädigungen, Er- satzpflanzen, Öffentlichkeitsarbeit und ein intensives Monitoring finanziert. Abbildung 1: Die weltweite Verbreitung von Feuerbrand (Quelle: EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) PQR) 4 5
Wirtspflanzen Die Krankheitserreger überwintern hauptsächlich in den und Sturmschäden erleichtern ebenfalls den Eintritt sogenannten Cankern im Rindengewebe (krebsartige, der Erreger in die Pflanze. Über kürzere Entfernungen Der Feuerbranderreger befällt hauptsächlich Kern- (Zwergmispel), Sorbus (z. B. Eberesche, Mehlbeere), eingesunkene Rindenpartien), von wo sie im Frühjahr wird das Bakterium durch Menschen (Schnittwerkzeu- obst und anfällige Ziergehölzarten aus der Familie Pyracantha (Feuerdorn), Crataegus (z. B. Weißdorn, durch Insekten, Wind oder Regen auf die Blüten über- ge, Schuhe, Kleidung, Fahrzeugreifen, Hände) und der Rosengewächse (Rosaceae). Die bedeutendsten Rotdorn), Mespilus (Mispel), Eriobotrya (Wollmispel), tragen werden können. verschiedene Insekten auf andere Wirtspflanzen über- Wirtspflanzen (gelistet in den Anhängen der Richtlinie Chaenomeles (Zierquitte), Photinia davidiana und Ame- tragen. 2000/29/EG)1 sind Apfel, Birne, Quitte, Cotoneaster lanchier (Felsenbirne). Die erste und kritischste Phase für Infektionen ist die Blütezeit der Wirtspflanzen, da sich die Bakterien in den Die Bakterien können sich innerhalb eines Bestandes Blüten vermehren und von dort aus weiter in die Pflan- bei günstigen Bedingungen (feucht-warmes Wetter Symptome und Entwicklungszyklus ze eindringen können. Es kann aber auch später noch mit Temperaturen über 18 °C und mehr als 70 Prozent zu Sekundärinfektionen kommen, wenn die Bakterien Luftfeuchtigkeit) sehr schnell verbreiten, beschleunigt über Blätter und nicht verholzte Triebe die Pflanze be- durch Regen, Wind und Hagel. Über größere Entfernun- siedeln. gen wird der Feuerbrand durch verseuchtes Pflanzen- material oder kontaminierte Gegenstände verbreitet. Verletzungen in Folge von Schnittmaßnahmen, Hagel- Auch Zugvögel können den Erreger verschleppen. Abbildung 2: Abbildung 3: Durch Feuerbrand hervorgerufener Canker Infizierte Blütenbüschel eines Apfelbaumes Typische Symptome des Feuerbrandes sind das plötz- Triebspitzen zu beobachten. Bei feucht-warmer Wit- liche Welken befallener Blüten(büschel) und Blätter, die terung kann man an den Befallsstellen austretenden sich dunkelbraun bis schwarz verfärben und absterben. Bakterienschleim erkennen. Unter der Rinde frisch be- Die Pflanze sieht wie verbrannt aus (daher der Name fallener Bäume ist das Holz meist rotbraun verfärbt und „Feuerbrand“). Infizierte Triebe erscheinen zuerst fahl- von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt, der aus der grün und vertrocknen unter Braun- bis Schwarzfärbung. Rinde hervorbricht. Später sinken erkrankte Rindenpar- Aufgrund des Wasserverlustes ist bei nicht verholzten tien ein und es entsteht eine deutliche Grenzlinie zwi- Trieben häufig eine charakteristische Verkrümmung der schen krankem und gesundem Gewebe. Abbildung 5: Krankheitszyklus des Feuerbrandes Abbildung 4: Verkrümmung der Triebspitze nach Feuerbrandbefall mit austretendem Bakterienschleim 1 „Richtlinie 2009/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse“ (ABl. Nr. 169 vom 10.07.2000, S. 1) 6 7
Schadensausmaß Feuerbrand ist eine Quarantänekrankheit Da infizierte Pflanzen nicht geheilt werden können, ist (vorhandene Menge überwinterter Erreger) abhängig. Der Erreger von Feuerbrand, E. amylovora, ist gemäß QSO sind Organismen mit potentieller Schadwirkung eine Sanierung nur durch mechanische Maßnahmen Je nach Widerstandsfähigkeit der Pflanzen (abhängig der Richtlinie 2000/29/EG ein Quarantäneschadorganis- auf Pflanzen in einem Gebiet, in dem sie noch nicht erzielbar. Bei wenig geschädigten Pflanzen kann das z. B. von ihrem physiologischen Zustand, Alter oder der mus (QSO), dessen Einschleppung und Verbreitung in auftreten oder nicht weit verbreitet sind und amtlichen (u. U. zeitintensive) Ausschneiden erkrankter Äste aus- Empfindlichkeit der Sorte) bleibt die Erkrankung eher Gebiete der EU verboten ist. Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen unter- reichen, bei starkem Befall muss gerodet werden. lokal begrenzt oder erfasst die gesamte Pflanze (inklusi- liegen (Definition gemäß FAO/IPPC). ve der Unterlage bei veredelten Bäumen), sodass selbst Das Ausmaß des Feuerbrandauftretens unterliegt jähr- ganze Bäume innerhalb kurzer Zeit absterben können. Feuerbrand-Schutzgebiet lichen Schwankungen und ist einerseits von externen Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren lassen sich Faktoren wie den Infektionsbedingungen (vorwiegend auch regionale Unterschiede der Krankheitsausbrüche Dabei handelt es sich um ein Gebiet innerhalb der Eu- dem der Schadorganismus noch nicht angesiedelt ist Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zur Blütezeit und erklären. ropäischen Gemeinschaft, für das zum Schutz gegen und wo die Gefahr der Ansiedlung des Schadorganis- andererseits von der Ausgangssituation im Frühjahr die Einschleppung bestimmter Schadorganismen be- mus besteht. sondere Verbote, Anforderungen oder Beschränkungen festgelegt worden sind. Die Liste der aktuellen Schutzgebiete (Verordnung (EG) Nr. 2008/690) ist unter Als Schutzgebiet kann ein Gebiet anerkannt werden, in http://www.baes.gv.at/ abrufbar. Pufferzonen Aus Nicht-Schutzgebieten dürfen Wirtspflanzen des verbracht werden, wenn diese in amtlich zugelassenen Feuerbrandes nur dann in ein Feuerbrand-Schutzgebiet Pufferzonen produziert worden sind. 50 km² Pufferzone - 1x/Jahr Inspektion der Wirtspflanzen - sofortige Entfernung befallener Pflanzen Abbildung 6: Symptome am Holz nach Blütenbefall Der ökonomische Schaden durch einen Feuerbrandbe- nach Sorte und Anlagenalter möglich. m fall im Intensivobstbau setzt sich aus mehreren Kompo- Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abtei- 0 50 nenten zusammen. Neben Schnitt- und Rodungskosten lung 10 Land- und Forstwirtschaft, ermittelt auf dieser mind. 1000 m ist auch der Ertragsausfall zu berücksichtigen. Als Fol- Basis den Schaden im Rodungsfall. Sind keine Rodun- gekosten kommen Kosten für Neuauspflanzungen und gen erforderlich, so muss dennoch mit einem durch- Ertragsausfälle in den Folgejahren dazu (bis die Bäume schnittlichen Arbeitsaufwand für Schnittmaßnahmen im Vollertrag stehen). Es ist dabei nach Apfel und Birne von 100 - 300 Arbeitkraftstunden pro Hektar gerechnet zu differenzieren. Überdies sind Zu- oder Abschläge je werden. Produktionsfläche Innerer Teil der Pufferzone (500m Radius) - völlige Freiheit von Feuerbrand in der ge- samten letzten Vegetationsperiode - völlige Freiheit von Feuerbrand in der ge- - 2x/Jahr Inspektion von Juni - August und samten letzten Vegetationsperiode August - November - 1x/Jahr Inspektion der Wirtspflanzen von - Testung auf latenten Befall August - November Abbildung 9: Modell einer Pufferzone Abbildung 7: Abbildung 8: Erste Syptome nach Triebinfektion Infizierte Frucht Nekrosen an der Mittelrippe eines Birnblattes 8 9
Für Pufferzonen gelten gemäß Anhang IV B 21 e der RL 2000/29/EG bestimmte Auflagen: Welche Bedeutung hat diese Krankheit in Österreich und welche Maßnahmen wurden gesetzt? • Pufferzone: (mindestens 50 km²) Bereits vor dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft Monitoring 2008 wurde der Schutzgebietsstatus für (EG) wurden regelmäßige Überwachungs- und Unter- Österreich mit 1. April 2009 aufgehoben. Amtliche Zulassung für den Anbau von Pflanzen vor Beginn der Vegetationsperiode, die der letzten voll- suchungstätigkeiten durchgeführt und bis zum Bei- ständigen Vegetationsperiode vorausgeht. tritt zur EG bestand in Österreich ein Einfuhrverbot Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ver- für alle Feuerbrandwirtspflanzen. Ausnahmen wurden breitung von E. amylovora in Österreich beinhalten Pflanzen, die in eine Pufferzone verbracht wurden, müssen vor einer Weiterverbringung in ein Schutz- ausschließlich für Kernobstunterlagen unter besonders u. a. Regelungen zur Meldepflicht, Maßnahmen im gebiet mindestens sieben Monate erhalten werden, einschließlich des Zeitraums vom 1. April bis 31. strengen Auflagen erteilt. Verdachtsfall, Maßnahmen bei Auftreten des Schad- Oktober der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode. organismus, Auspflanzungs-, Verbringungs- und Pro- Um nach dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft duktionsverbote von Wirtspflanzen sowie Maßnahmen Kontrollen: Amtliche Inspektionen mindestens 1 x seit Beginn der letzten vollständigen Vegetations- 1995 einen maximalen Schutz gegen den Feuerbrand zu betreffend Bienen. periode zum geeigneten Zeitpunkt gewährleisten, hat Österreich im Zuge der Beitrittsver- handlungen um Anerkennung des gesamten österrei- Bestimmungen hinsichtlich der Verbringung von Feuer- Die Ergebnisse dieser Inspektion werden der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten am 1. Mai chischen Bundesgebietes als Schutzgebiet in Bezug auf brand-Wirtspflanzen allgemein sowie betreffend Schutz- jeden Jahres übermittelt. den Schadorganismus E. amylovora angesucht. Trotz in- gebiete sind im Pflanzenschutzgesetz 20112 geregelt, tensiver Bemühungen konnte eine weitere Ausbreitung die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in Maßnahmen: Alle Wirtspflanzen mit Anzeichen von E. amylovora sind schadlos zu beseitigen; siehe ent- des Feuerbranderregers nicht verhindert werden. Mit 1. der Pflanzenschutzverordnung 20113 festgelegt. Dar- sprechende Landesgesetze bzw. -verordnungen April 2001 wurde daher den Bundesländern Vorarlberg, über hinaus haben die Bundesländer zur Bekämpfung Tirol (mit Ausnahme des Verwaltungsbezirkes Lienz), des Feuerbrandes entsprechend der (Kultur)Pflanzen- Salzburg und Oberösterreich der Schutzgebietsstatus schutzgesetze landeseigene Feuerbrand-Verordnungen • Innerer Teil der Pufferzone: aberkannt. Als Folge des starken Feuerbrandauftretens festgelegt.4 2007 in ganz Österreich und der Ergebnisse aus dem Fläche: 500 m Breite außerhalb der Produktionsfläche Kontrollen: Amtliche Inspektionen mind. 1 x seit Beginn der letzten vollständigen Vegetationsperiode zum geeigneten Zeitpunkt (August bis November) und die Zone wurde dabei als frei von E. amylovora befunden • Produktionsfläche: Fläche: mind. 1 km innerhalb der Grenze der amtlich festgelegten Pufferzone Kontrollen: Amtliche Inspektionen mindestens 2 x seit Beginn der letzten vollständigen Vegetations- periode zu den geeigneten Zeitpunkten (Juni bis August und August bis November) und die Fläche wurde dabei als frei von E. amylovora befunden Probenahme für die Untersuchung auf Latenzinfektion (am günstigsten in der Vegetationsruhe) Bei einem Befall in der Produktionsfläche oder dem zum Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen in Feu- inneren Teil der Pufferzone ist eine Ausstellung des erbrandschutzgebiete ist gemäß § 18 Pflanzenschutz- ZPb2 (Schutzgebietspflanzenpass) nicht erlaubt. gesetz 20112 beim zuständigen Amtlichen Pflanzen- Zugekaufte Feuerbrandwirtspflanzen müssen für min- schutzdienst in den Ländern einzubringen. Dem Antrag destens sieben Monate einschließlich des Zeitraums sind die genaue Quartierbezeichnung, Katastralgemein- 2 Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl I. Nr. 10/2011 i.d.g.F, §§ 4, 12 und 23 vom 1. April bis 31. Oktober der letzten abgeschlosse- de-Nummer und Grundstücksnummer beizulegen. 3 Pflanzenschutzverordnung 2011, BGBl II. Nr. 299/2011 i.d.g.F., § 8, 12-14 nen Vegetationsperiode auf der Anbaufläche gehalten 4 Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2003 zur Bekämpfung des Feuerbrandes; werden, um sie danach mit einem ZPb2 zu verbringen. Sind die o. g. Anforderungen für die „Pufferzone“ er- NÖ Pflanzenschutzverordnung LGBl. 6130/1 idgF (4. Hauptstück); Verordnung der Oö. Landesregierung zur Bekämpfung des Feuerbrandes Nr. 30 (Oö. Feuerbrand-Verordnung 2004); Ein Antrag des Betriebs auf Autorisierung zur Ver- füllt, erhält der Betrieb per Bescheid die Autorisierung 80. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Oktober 2007, zur Verhütung einer Ausbreitung des Feuerbrands und wendung von Schutzgebiets-Pflanzenpässen (ZPb2) zur Verwendung von ZPb2. zu seiner Bekämpfung in Pufferzonen (Feuerbrand-Verordnung 2007); Verordnung der Vorarlberger Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand LGBl.Nr. 50/2001; Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2003 zur Bekämpfung des Feuerbrandes in der Steiermark (Feuerbrandverordnung); LGBl.Nr.33/2003 idF LGBl.Nr. 109/2013 Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 21. März 2000 zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Feuerbrandverordnung 2000), LGBl. 19/2000, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 24/2008 Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Bekämpfung des Feuerbrandes; Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz 10 11
BEKÄMPFUNG VON FEUERBRAND Derzeit vorgeschriebene bzw. empfohlene Maßnahmen in Österreich keit von toleranten bzw. resistenten Sorten eine wichti- zu ersetzen. Als wenig empfindliche Apfelsorten gelten ge Rolle spielen. Absolut resistente Kernobstsorten sind z. B. die Sorten „Rewena“, „Florina“, „Enterprise“ und Für eine dauerhafte Kontrolle des Feuerbrandes und z. B. Baumschulen) differenziert werden. Ein Bekämp- derzeit noch nicht verfügbar. Darüber hinaus wird im „Boskoop“. Das Ergebnis neuester Züchtungen ist die zur Verhinderung seiner Verbreitung ist ein umfassen- fungskonzept ist nur dann zielführend, wenn nicht nur Intensivobstbau die Sortenwahl durch die Absatzmög- feuerbrandrobuste Apfelsorte „Ladina“, eine Schwei- des Maßnahmenpaket notwendig. Dieses Paket umfasst einzelne Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit lichkeiten bestimmt und ist auf kurze Sicht wenig flexi- zer Züchtung des ACW (Forschungsanstalt Agroscope allgemeine Standardmaßnahmen zur Bekämpfung der ergriffen werden, sondern wenn ein gesamtheitliches bel. Im Hausgarten und extensiven Obstbau ist anzu- Changins-Wädenswil). http://www.agroscope.admin.ch Krankheit, aber auch direkte Bekämpfungsmaßnah- Maßnahmenpaket in allen betroffenen Bereichen (Er- streben, hochanfällige durch widerstandsfähige Sorten men, die für unterschiedliche Produktionsmethoden werbsobstbau, Streuobstbau, Hausgärten, öffentliches im Obstbau und spezielle Anwendungsbereiche (wie Grün und Wildpflanzen) umgesetzt wird. Weitere Informationen unter: Allgemeine Spezielle Maßnahmen Sortenmerkblatt robuste Sorten www.vorarlberg.at/pdf/sortenmerkblattrobustesor.pdf Standardmaßnahmen Oberösterreichische Obstsorten mit geringer Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand 2008/2009 http://www.land-oberoesterreich.gv.at Wirtspflanzenwahl integrierter/konventioneller Sortenlisten eventuell mit regionalen Beobachtungen abgleichen. „Uta“ und „Kronprinz Rudolf“ erwiesen Sortenwahl Intensivobstbau sich in der Praxis als sehr anfällig. mit/ohne Streptomycin Hygienemaßnahmen Alternativen zu Wirtspflanzen des Feuerbrandes Sanierung Biologischer Obstbau https://www.tirol.gv.at Kontrolle Sortenwahl für eine integrierte Feuerbrandstrategie im schweizerischen Mostapfelanbau (SOFEM) http://www.agroscope.admin.ch/feuerbrand Einsatz von Besonders gefährdet sind spät blühende Sorten und Nachblüher, da die Infektionsbedingungen zu späteren Pflanzenschutzmitteln Terminen meist erfüllt sind. In Baumschulen und Junganlagen wird das Entfernen oder Verätzen der Blüten Wildpflanzen empfohlen. Pflanzenhilfsmittel Starkwüchsige Bäume sind anfälliger für Triebinfektionen als „ruhige“ Bäume, da Infektionen bei nicht ver- holzten Trieben leichter stattfinden. Hausgärten, öffentliches Grün Baumschulen Entfernen von Erregerquellen, Sanierung nach Feuerbrandbefall Streuobstbau Canker stellen das Überwinterungsquartier für den Fall sollte das Pflanzenmaterial liegen gelassen werden. Feuerbranderreger dar. Sie sollten soweit wie mög- Um keine zusätzlichen Eintrittspforten für die Erreger lich vor der Blüte entfernt werden. Bei befallenen in die Pflanze zu schaffen, sind Verletzungen gesunder Pflanzen(teilen) sind Rodung bzw. großzügiger Rück- Bäume in befallenen Anlagen unbedingt zu vermeiden. schnitt oder -riss so rasch wie möglich durchzuführen Grundsätzlich sollte Schnittwerkzeug immer gründlich Abbildung 10: (am besten innerhalb weniger Tage nach Feststellen desinfiziert bzw. abgeflammt werden, um die Krank- Übersicht über Maßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung des Feuerbrandbefalls), um eine weitere Ansteckung zu heitsübertragung von Baum zu Baum bzw. innerhalb verhindern. Größere Schnittstellen sollten verschlossen eines Bestandes einzugrenzen. Aus demselben Grund Allgemeine Standardmaßnahmen oder abgeflammt werden. Ausnahmen stellen regneri- (große Verbreitungsgefahr der Bakterien) sollten bei sches Wetter und Feuerbrandbefall mit starker Schleim- starkem Befall keine mechanischen Maßnahmen wie umfassen alle (teilweise gesetzlich festgelegten) vor- breitung der Erreger zu verhindern. Sie gelten für alle bildung dar. In diesen Fällen sollte die Sanierung wegen Formierung oder Schnitt durchgeführt werden. beugenden Möglichkeiten, um einen Krankheitsaus- Feuerbrand-Wirtspflanzen und alle Bereiche (Erwerbs- der überaus großen Übertragungsgefahr aufgeschoben bruch und im Falle eines Feuerbrandauftretens die Ver- obst, Streuobst, Zier- und Wildpflanzen). werden. Nachdem die Sanierung erfolgt ist, sind weiterhin regel- mäßige Kontrollen bei trockenem Wetter durchzufüh- Wirtspflanzen- und Sortenwahl Da die Bakterien auch an Schnittgut noch längere Zeit ren. In der Umgebung von Erwerbsanlagen ist beson- überleben können, muss das infizierte Material sofort ders auf die Gesunderhaltung sämtlicher Wirtspflanzen, Der Verzicht auf die Auspflanzung von Feuerbrand- Unter den Kernobstarten ist Quitte am anfälligsten, ge- vernichtet (am besten verbrannt) werden, auf keinen wie z. B. Streuobst oder Zierpflanzen zu achten. Wirtspflanzen als Zier- und Wildpflanzen in Hausgärten folgt von Birne und Apfel. Die Sortenwahl beeinflusst und öffentlichem Grün verringert das Erregerpotential u. a. die Intensität einer Feuerbrandinfektion, das heißt und damit die Verbreitungsmöglichkeiten der Bakterien die Bakterien breiten sich in Pflanzen von feuerbrand- auf Nutzpflanzen. So ist z. B. Cotoneaster eine hoch- toleranten Sorten langsamer aus und zeigen weniger anfällige Wirtspflanzenart. Ganz besonders empfindlich Symptome. Teilweise kann es auch zum Abstoppen des sind die großlaubigen, mittelanfällig die kleinblättrigen Vordringens des Erregers kommen. Für eine mittel- bis Sorten. langfristige Feuerbrandbekämpfung wird die Verfügbar- 12 13
Spezielle Maßnahmen Zugelassene Pflanzenschutzmittel gegen Feuerbrand Zur Feuerbrandbekämpfung können bakterizid wirken- werden. Es handelt sich dabei z. B. um chemische Zu- Die aktuell (teilweise nur befristet) zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind unter http://psm.ages.at abrufbar. de Substanzen sowie Produkte, die das Erregerwachs- bereitungen, natürliche Gegenspieler des Erregers (An- tum hemmen und pflanzenstärkende Mittel eingesetzt tagonisten) oder Präparate aus pflanzlichen Rohstoffen. • Kupfer-Präparate sind grundsätzlich als Belagsmittel präventiv wirksam. Problematisch kann die An- wendung zur Blütezeit wegen phytotoxischer Reaktionen (möglicher Berostungen an den Früchten) wer- Pflanzenschutzmittel den. Ein Einsatz vor der Blüte in Anlagen, die bereits im Vorjahr durch Feuerbrand befallen waren (oder sich in unmittelbarer Nähe solcher befinden) kann bei ausreichender Benetzung neu hinzukommende Was sind Pflanzenschutzmittel? Bakterien abtöten. Pflanzenschutzmittel sind dazu bestimmt, Pflanzen und Umwelt gewährleistet werden und andererseits auch • Blossom protect enthält antagonistische Hefen (Aureobasidium pullulans). Das Präparat muss vor einer Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. der Verwender (Landwirt) vor Täuschung und finanzi- möglichen Feuerband-Blüteninfektion ausgebracht werden, bei späteren Einsatzzeitpunkten ist keine Wir- Ein umfassendes Zulassungsverfahren ist gesetzlich ellem Schaden geschützt werden (d. h. die Frage der kung gegen Feuerbrand zu erwarten. Fruchtberostungen sind in Abhängigkeit verschiedener Faktoren (z. vorgeschrieben. Die Zulassung und das Inverkehrbrin- Wirksamkeit ist ebenfalls Gegenstand einer Prüfung im B. Apfelsorte, Anzahl der Behandlungen) beobachtet worden. Das Präparat ist nicht mit allen Fungiziden gen von Pflanzenschutzmitteln wird in Österreich durch Zulassungsverfahren). Grundsätzlich ist für die Zulas- ohne Wirkungsverlust mischbar. die EU-Verordnung 1107/20095, das Pflanzenschutz- sungspflicht von Pflanzenschutzmitteln ausschlagge- mittelgesetz 20116 und die Pflanzenschutzmittelverord- bend, was die Zweckbestimmung eines Präparates ist • Regalis (Prohexadion-Calcium) hat keine direkte Wirkung auf Feuerbrand, sondern induziert Resistenz nung 20117 geregelt. bzw. für welchen Zweck ein Präparat beworben wird. in der Wirtspflanze. Blüteninfektionen können nicht ausreichend geschützt werden, daher ist der Einsatz Wird ein Produkt als Pflanzenschutzmittel eingesetzt auf Sekundärinfektionen (Triebinfektionen) beschränkt. Durch die generelle Zulassungspflicht für Pflanzen- und beworben, ist grundsätzlich eine Zulassung not- schutzmittel soll einerseits ein hohes Schutzniveau wendig. • LMA (Kaliumaluminiumsulfat) wird zur Bekämpfung von Blüteninfektionen vorbeugend eingesetzt. Nach- für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die http://www.ages.at teile des Präparates sind zum einen die schwere Löslichkeit, zum anderen der mögliche Einfluss unter- schiedlicher Faktoren wie z. B. Konzentration in der Spritzbrühe und pH-Wert. Bisher liegen v. a. Daten aus Versuchsparzellen vor, hier wurde eine gute Wirksamkeit festgestellt. Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen gemäß den EG- grundsätzlich im ökologischen Anbau eingesetzt wer- Verordnungen Nr. 834/20078 („Basis-Verordnung“) und den, bedürfen jedoch ebenfalls einer Zulassung nach • Streptomycin-haltige Pflanzenschutzmittel haben eine vorbeugende antibiotische Wirkung auf E. Nr. 889/20089 (Durchführungsbestimmungen) dürfen dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011. amylovora. Die Anwendung erfolgt in Österreich gemäß den Anwendungsbestimmungen und ausschließ- lich zur Blütezeit. Die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln als Voraussetzung für eine Zulassung umfasst folgende Bereiche: Notfallzulassung – gesetzliche Voraussetzungen • Toxikologie (Mensch und Tier) Gemäß Artikel 53 der EU-VO 1107/2009 kann ein Mit- „andere Mittel“ – wenn auch unverhältnismäßige – wie • Umweltverhalten (Boden, Wasser, Luft, u. a. auch Bienentoxizität) und Ökotoxikologie gliedstaat unter bestimmten Umständen für eine Dauer etwa die Vernichtung von mit Feuerbrand befallenen von höchstens 120 Tagen das Inverkehrbringen eines Obstbeständen und damit die Existenz des Erwerbs- • Rückstandsverhalten – Pflanzenschutzmittelhöchstwerte (Ernteprodukte, Lebens- und Futtermittel) Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrol- obstbaus und Baumschulen in Österreich gefährdend, lierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche zur Verfügung stehen (vgl. Das Österreichische Recht, • Wirksamkeit und Phytotoxizität Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehren- Stand 01.07.2003, Fn 2 zu § 13 leg cit). den Gefahr als notwendig erweist. Weiters muss sichergestellt sein, dass bei bestim- Nur wenn alle Prüfbereiche positiv abgeschlossen werden, kann eine Zulassung durch das Bundesamt für Ernäh- Der Gesetzgeber verlangt vernünftige Maßstäbe bei der mungs- und sachgerechter Anwendung des Pflanzen- rungssicherheit (BAES) erteilt werden. Beurteilung. Andere Mittel dürfen nach seinem Dafürhal- schutzmittels unannehmbare Auswirkungen auf die ten nicht unverhältnismäßig sein, denn ansonsten wäre Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt die Zulassung gem. Artikel 53 der EU-VO 1107/2009 als ausgeschlossen sind sowie eine hinreichende Wirksam- inhaltsleer anzusehen. Praktisch in jedem Fall würden keit gegeben ist. 5 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Streptomycin Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates 6 10. Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen wird (Agrarrechts- Bis 2004 waren Streptomycin-haltige Pflanzenschutz- schen Union die Entscheidung der Kommission über änderungsgesetz), BGBl. I Nr. 10 vom 15.02.2011 mittel in einigen Mitgliedstaaten der EU regulär zuge- die Nichtaufnahme von Streptomycin in den Anhang Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln lassen, z. B. für die Anwendung in Kernobst in den Nie- 1 der Richtlinie 91/414/EWG10 (Positivliste) veröffent- (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011) derlanden, Belgien und Griechenland. licht.11 Die Mitgliedstaaten hatten die Zulassungen bis 7 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Pflanzen- schutzmittelgesetzes 2011 (Pflanzenschutzmittelverordnung 2011), BGBl. II Nr. 233 vom 25.07.2011 Am 10.02.2004 wurde im Amtsblatt der Europäi- spätestens 31.03.2004 zu widerrufen. Aufgrund dieser 8 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.06.2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeich- nung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. Nr. L 189 vom 10 Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15.07.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. Nr. 230 vom 20.07.2007, S. 1) 19.8.1991, S. 1) 9 Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 05.09.2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 11 Entscheidung der Kommission vom 30.01.2004 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnis- 91/414/EWG des Rates sowie den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen (ABl. Nr. 37 vom sen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. Nr. L 250 vom 18.09.2008, S. 1) 10.02.2004, S. 27) 14 15
Entscheidung darf in der gesamten EU keine reguläre Auf Basis der umfangreichen Risikobewertung durch die Humanmedizinische Bewertung des Einsatzes von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel Zulassung eines Streptomycin-haltigen Pflanzenschutz- ExpertInnen der AGES wurden vom BAES die Auflagen Streptomycin wurde 1943 als erster Vertreter der An- Da in Österreich seit 1999 kein Streptomycin-Präparat mittels erteilt werden. Artikel 53 der EU-VO 1107/2009 und Bedingungen zur Risikominimierung ausgearbeitet, tibiotikagruppe Aminoglykoside entdeckt. Man hatte mehr als Humanarzneimittel registriert ist, muss das enthält jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass ein unter denen eine Gefahr in Verzug-Zulassung Strepto- Bodenbakterien systematisch auf Antibiotikaprodukti- Medikament im Anlassfall importiert werden.12 Im Jahr Mitgliedstaat in einer Notfallsituation für höchstens 120 mycin-haltiger Pflanzenschutzmittel möglich ist. on untersucht und bei Streptomyces griseus eine neue 2008 wurden in Österreich in der Humanmedizin nur Tage die beschränkte und kontrollierte Verwendung ei- Im Rahmen der Erarbeitung der gesamtheitlichen Be- Wirksubstanz gefunden. Es war das erste Antibiotikum, mehr 2,5 kg Streptomycin eingesetzt. In der Veterinär- nes Pflanzenschutzmittels mit einem nicht genehmigten kämpfungsstrategie unter Einbindung der betroffenen das erfolgreich für die Behandlung der Tuberkulose ein- medizin wurden im Jahr 2008 rund 1.400 kg Dihydro- Wirkstoff (sofern dies in der Nicht-Genehmigung expli- Behörden auf Bundes- und Landesebene wurden im gesetzt werden konnte; es gilt heute aufgrund seiner streptomycin als Tierarzneimittel (Injektionslösungen zit nicht ausgeschlossen wird) zulässt. Jahr 2008 Zulassungs-, Anwendungs-, Überwachungs- geringen therapeutischen Breite hierbei nicht mehr als und Euterinjektoren) in Österreich verkauft.13 und Kontrollbedingungen für eine Gefahr in Verzug- Mittel der ersten Wahl. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Aus- Anwendung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel In der im Oktober 2012 einberufenen Vorstandssitzung nahmebestimmung der EU-VO 1107/2009 bzw. der festgelegt. Streptomycin wird nach oraler Verabreichung aus dem der ÖGACH (Österreichische Gesellschaft für antimikro- Verbotsverordnung in Anspruch genommen und seit Magen-Darm-Trakt nur sehr schwer absorbiert (ca. 1 bielle Chemotherapie) kamen die Experten zur Auffas- dem Jahr 2005 Gefahr im Verzug-Zulassungen bzw. Die seitens der zuständigen Landesbehörden umzuset- Prozent), weshalb der oralen Aufnahme aus toxikolo- sung, dass ein kontrollierter Einsatz von Streptomycin Notfallzulassungen für Streptomycin-haltige Pflanzen- zenden Auflagen, Restriktionen und Maßnahmen wur- gischer Sicht nur eine untergeordnete Bedeutung zu- zur Therapie von Pflanzenkrankheiten, die ohne Anti- schutzmittel unter Vorschreibung strengster Auflagen den den Ländern in Form von „Richtlinien für die An- kommt. Stattdessen wird es bei therapeutischer Ver- biotika schwer bekämpfbar sind, derzeit kein konkretes und Bedingungen sowohl für die Abgabe als auch für wendung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel“ wendung parenteral, meist intramuskulär, appliziert. Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. die Anwendung erteilt. vorgelegt. Die Streptomycin-haltigen Pflanzenschutz- Das inhalationstoxische Risiko wird im Hinblick auf die mittel durften nur bei akuter Gefahr in von den zustän- Erfahrungen bei der Anwendung von Streptomycin- Auflagen und Bedingungen für den Einsatz digen Landesbehörden festgelegten, geografisch abge- Aerosolen in der Therapie bakterieller Lungeninfektio- Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel im grenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion nen beim Menschen als niedrig eingestuft. Intensivobstbau (Bezugsscheine, Rückgabe- eingesetzt werden und waren auch dort nur als ergän- bestätigung) zende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Begleitmaßnahmen zum Einsatz von Antibiotika im Obstbau Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Höchstwer- ten Untersuchungen zeigte erstmals, dass Rückstände Bisheriger Einsatz von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich (in den Jahren 2005 - 2013) te für Streptomycinrückstände eingehalten werden, von Streptomycin auch in reifen Äpfeln möglich sind werden Monitoringaktionen durchgeführt. Streptomy- (die Ergebnisse lagen fast durchwegs signifikant unter- Tabelle 1: Übersicht – Streptomycin-Einsatz 2005 - 2013 cinrückstände im Honig können nicht gänzlich aus- halb des Höchstwertes). Es müssen alle notwendigen geschlossen werden, Rückstände in Früchten (infolge Maßnahmen getroffen werden um sicher zu stellen, von Blütenapplikationen) waren bis 2008 unbekannt. dass der Höchstwert für in Verkehr gebrachte Ware bewilligte eingesetzte Aufgrund der Herabsetzung des Höchstwertes auf 10 nicht überschritten wird. Als Reaktion auf diese neuen Menge an Menge an µg/kg seit 1. September 2008 musste für Früchte eine Erkenntnisse wurde die Anzahl der möglichen Strepto- Jahr gemeldete behandelte Pflanzen- Pflanzen- Wirkstoffge- Bundesland neue, hochempfindliche Analysemethode entwickelt mycinanwendungen eingeschränkt und die Aufwand- Fläche Fläche schutzmittel schutzmittel halt rein werden.14 Die Auswertung der Daten der durchgeführ- menge für Junganlagen reduziert. (in ha) (in ha) (in kg) (in kg) (in kg) 2005 22 18 39 21 4,54 V Honigmonitoring 2006 20 20 40 19 4,19 V Mit der Durchführung eines Honigmonitorings in den telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes 2006 (§ Bundesländern mit Streptomycinanwendung wird nicht 21 LMSVG 2006) nach Eigenkontrolle und Risikomini- 2007 14 0 25 0 0 kein Einsatz nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Grenzwerte) mierung Rechnung getragen, da die Imker in das Ho- 2008 5.301 189 9.860 186 40,25 NÖ, OÖ, ST, T, V überprüft, sondern auch der Forderung des Lebensmit- nigmonitoring eingebunden sind. 2009 4.148 36 4.982 26 5,65 B, NÖ, ST, T Zwei Arten des Honigmonitorings sind möglich: 2010 3.767 373 4.540 218 47,15 B, NÖ, ST, T, V a) Bei kleinräumiger Anwendung auf wenigen Flächen werden Honigproben der möglicherweise betroffenen Bienenstände untersucht. 2011 2.837 47 3.415 27 5,81 NÖ, ST, V b) Bei Anwendung in einem größeren Umfang werden die Untersuchungen der Honigproben auf Basis eines 2012 2.483 119 2.981 83 17,98 NÖ, ST, V risikobasierten Stichprobenplanes durchgeführt. Damit wird auch in diesem Fall ein effizientes Monitoring 2013 1.683 171 2.026 113 24,32 NÖ, ST erreicht und mit den vorhandenen Ressourcen eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet. Ein derartiges risikobasiertes Honigmonitoring besteht aus drei Phasen: B (Burgenland), NÖ (Niederösterreich), OÖ (Oberösterreich), ST (Steiermark), T (Tirol), V (Vorarlberg) 12 Allerberger F, Dierich MP (2000) A new paradox: drugs to cheap to stay available! Bulletin of the World Health Organization 78: 146. 13 Mayerhofer G, Schwaiger-Nemirova I, Kuhn T, Girsch L, Allerberger F (2009) Detecting streptomycin in apples from orchards treated for fire blight. J Antimicrob Chemotherapy doi: 10.1093/jac/dkp055] 14 Mayerhofer G, Schuch R, Schwaiger-Nemirova I, Kuhn T (2009) Determination of Streptomycin in Apples by HPLC/Tandem Mass Spectrometry-Analytic Method and Results from Treated Cultures. Deutsche Lebensmittel-Rundschau. Feb. 2009, 101-105 16 17
Phase 1: Basierend auf einem risikobasierten Stichprobenplan wird ein statistisches Modell für eine mögliche Bestimmung von Streptomycinrückständen Streptomycinbelastung des Honigs erstellt. Für die Bestimmung von Streptomycinrückständen in Honig und Kernobst können grundsätzlich zwei verschiedene Untersuchungsstrategien angewendet werden: Phase 2: Anhand dieses Modells wird abgeschätzt, welcher nicht in die Untersuchung einbezogene Honig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit frei von Streptomycin bzw. kontaminiert ist. • Anwendung einer zweistufigen Vorgehensweise, bestehend aus Screening- und Bestätigungsunter- suchung. In diesem Fall müssen alle nicht negativen Screeningergebnisse bei amtlichen Proben, gemäß Phase 3: Hier wird untersucht, ob und wie sich eine Kontamination des Obstblütenhonigs auch auf Honig bzw. Entscheidung der Kommission 2002/657/EG18, mittels einer Bestätigungsuntersuchung verifiziert werden Bienenprodukte, die in Folgetrachten geerntet werden, auswirken kann. oder • Anwendung einer Untersuchungsmethode, die eine direkte Identifizierung und Quantifizierung Datenbasis für jedes Honigmonitoring sind einerseits Damit verbunden ist eine geringere Unsicherheit in der erlaubt. die Grundstücke der mit einem Streptomycin-haltigen Vorhersage für die Kontamination von nicht im Rahmen Pflanzenschutzmittel behandelten Erwerbsobstflächen des Stichprobenplanes untersuchtem Honig. sowie andererseits die Lage der einzelnen Bienen- stände. Weiters fließen Informationen wie Datum der In Ergänzung zu einem risikobasierten Honigmonitoring Anwendung, ausgebrachte Menge und die Anzahl der sollte im Bedarfsfall auch jenen Imkern eine preiswerte Bienenvölker pro Bienenstand in eine Risikoabschät- bis kostenlose Möglichkeit zur Untersuchung des Ho- zung ein. nigs offen stehen, deren Stände zwar von einer Anwen- dung betroffen, aber im Zuge des Monitorings nicht Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch ein mehrjähriges beprobt werden. Honigmonitoring die Datendichte und Datenqualität laufend verbessert werden. Aufbauend auf diesen jähr- Ein gut geplantes und durchgeführtes Honigmonitoring lichen Ergebnissen und den daraus gewonnenen Er- trägt somit wesentlich dazu bei, auch im Falle eines kenntnissen sowie der besseren Datenqualität können unverzichtbaren Streptomycineinsatzes die Qualität des in Folgejahren ein effizienterer Stichprobenplan sowie in Verkehr gebrachten Honigs und die Sicherheit der ein verbessertes statistisches Modell entwickelt werden. Honigkonsumenten zu gewährleisten. Rückstände von Streptomycin in Honig und Kernobst Gesetzliche Höchstwerteregelungen für Streptomycinrückstände • Anwendung von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel Bei Anwendung von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel ist durch die Verordnung (EG) Nr. 396/200515 für Honig und Kernobst ab 1. September 2008 ein Rückstandshöchstgehalt von 10 µg/kg festgelegt. Abbildung 11: Bienenwabe mit Blütenhonig • Anwendung von Streptomycin als Tierarzneimittel Die Kontrolle von inländischem Honig auf Streptomycinrückstände Bei Anwendung von Streptomycin als Tierarzneimittel ist in der Verordnung (EU) Nr. 37/201016 für Honig keine Rückstandshöchstmenge festgelegt. • Nationaler Rückstandskontrollplan Gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG17 dürfen Bienen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stof- Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischer Herkunft gemäß Richtlinie fen behandelt werden. Die Anwendung von Streptomycin-haltigen Tierarzneimitteln bei Bienen ist nicht 96/23/EG19 wird inländischer Honig regelmäßig auf Rückstände von Tierarzneimitteln, darunter Strepto- erlaubt, da es dafür keine zugelassenen Präparate gibt. mycin sowie auf Rückstände von Pestiziden und Schwermetallen untersucht. Der Nationale Rückstands- kontrollplan wird durch das BMG erstellt und koordiniert; die Vollziehung des Plans liegt im Kompetenz- bereich der Bundesländer. • Honiguntersuchungen nach zugelassener Streptomycinanwendung Im Falle der Zulassung und Anwendung von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel werden Schwerpunkt- untersuchungen an Honig aus den betroffenen Regionen (Honigmonitoring) durchgeführt. 15 Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pes- tizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 70 vom 16.03.2005 idgF). 18 Entscheidung 2002/657/EG der Kommission vom 12. August 2002 zur Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend 16 Verordnung (EU) Nr. 37/2010 des Rates vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung die Durchführung von Analysemethoden und die Auswertung von Ergebnissen (ABl. EG Nr. L 221 vom 17.08.2002). hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs 19 Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstän- 17 Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – de in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der TAKG) (BGBl. I Nr. 28 vom 15.01.2002). Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG Nr. L 125 vom 23.05.1996). 18 19
Überwachung der Sensitivität von E. amylovora gegen das Antibiotikum Streptomycin Pflanzenhilfsmittel Antibiotika-Resistenzen ermöglichen Mikroorganismen schaft zur Bekämpfung der Antibiotika-Resistenz wird Pflanzenhilfsmittel werden in Österreich durch das Daher ist schon aus den rechtlichen Rahmenbedingun- die Wirkung von antibiotischen Substanzen abzuschwä- neben Maßnahmen in der Human- und Veterinärmedi- Düngemittelgesetz 1994 (DMG) und die Düngemittel- gen der Schluss ableitbar, dass Pflanzenhilfsmittel keine chen bzw. zur Gänze zu neutralisieren. In einer Mittei- zin auch die Überwachung des Verbrauchs antimikrobi- verordnung 2004 in den jeweils gültigen Fassungen Wirkung zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten auf- lung der Kommission über eine Strategie der Gemein- eller Mittel im Pflanzenschutz empfohlen.20 geregelt, es gibt keine einheitliche EU-weite rechtliche weisen dürfen. Wird eine derartige Annahme in der ma- Normierung dieser Produkte. teriengesetzlichen Vollziehungs- und Überwachungs- praxis für „Pflanzenhilfsmittel“ durch die Auslobung Resistenzentwicklung von E. amylovora gegenüber Antibiotika Gemäß § 2 Abs. 3 DMG sind Pflanzenhilfsmittel „…Stof- dieser Wirkung oder durch verwendete Ausgangsstof- Das Antibiotikum Streptomycin wird in den USA seit konnte im Norden der USA trotz langjährigem Einsatz fe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu fe vermutet, werden diese Produkte in der Überwa- 1955 als Pflanzenschutzmittel gegen den Feuerbrand von Streptomycin nur eine verminderte Sensitivität der bestimmt sind, auf Pflanzen einzuwirken, die Wider- chungs- und Kontrollpraxis den Bestimmungen des eingesetzt. 1971 wurden die ersten resistenten E. Bakterienstämme gegenüber Streptomycin festgestellt standsfähigkeit von Pflanzen zu erhöhen oder die Auf- Pflanzenschutzmittelgesetzes zugeordnet. amylovora-Stämme in Kalifornien nachgewiesen. Un- werden. Streptomycin-Resistenzen treten auch in Israel bereitung organischer Stoffe zu beeinflussen.“ tersuchungen zeigen, dass resistente Stämme auf Äpfel und Neuseeland auf. In Europa sind bis jetzt noch keine In Deutschland als „Pflanzenstärkungsmittel“ entspre- und Birnen inzwischen im Westen der USA und teilwei- Resistenzentwicklungen bekannt. Gemäß § 3 Abs. 1 der Düngemittelverordnung wird die chend den einschlägigen Regelungen gelistete Pro- se im Osten weit verbreitet sind. Im Gegensatz dazu Kennzeichnung der Produkte gemäß den typeneigenen dukte dürfen, solange die entsprechende Regelung oder im Zulassungsbescheid nach § 9a DMG vorge- in der österreichischen Düngemittelverordnung 2004 schriebenen Kennzeichnungselementen geregelt. Eben- idgF enthalten ist, als „Pflanzenhilfsmittel“ rechtmäßig Risikofaktoren für eine Resistenzentwicklung so werden im Abs. 2 Angaben, die im Widerspruch zum in Verkehr gebracht werden (Anhang 1, Punkt 13 der Das Risiko von Resistenzentwicklungen im Freiland wird wenn subletale Dosen eingesetzt werden, umso höher Produkt stehen („Irreführung“) ausgeschlossen, dies Düngemittelverordnung: „Als Pflanzenhilfsmittel gelten von verschiedenen Faktoren bestimmt: Einerseits durch ist die Gefahr einer Resistenzentwicklung. E. amylovora gilt auch für über die sogenannte amtliche Kennzeich- auch Produkte, die in der Bundesrepublik Deutschland die Anwendungsbedingungen des Antibiotikums wie hat eine kurze Generationszeit, eine hohe Mutations- nung hinausgehende Angaben. als Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht werden Anwendungshäufigkeiten und Dosierung, andererseits frequenz und kann durch tierische Vektoren, Wind und dürfen“). durch die pathogene Risikoklasse des zu bekämpfen- Mensch verbreitet werden. Das Bakterium kann daher Explizit trifft dies auf Hinweise zur pflanzenschützenden den Schaderregers. Je häufiger und länger der Selek- als hoch resistenzgefährdet eingestuft werden. Wirkung zu, ebenso wie der Hinweis auf fördernde Ei- Voraussetzung für das Inverkehrbringen bzw. den Ein- tionsdruck durch das Antibiotikum besteht und/oder genschaften für die menschliche und tierische Gesund- satz ist die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen heit. Produkte mit dieser Auslobungsintention werden Bestimmungen (Auflagen und Bedingungen) in der BRD durch andere materiengesetzliche Normen (z. B. Pflan- sowie jener nach dem österreichischen Düngemittelge- Überwachung und Prävention von Resistenzentwicklungen zenschutzmittelgesetz) geregelt. setz 1994 idgF, wie z. B. die entsprechenden Kennzeich- Antibiotika-Resistenzen führen zu massiven Problemen tung der Anwender sind wichtige präventive Ansätze nungsbestimmungen. bei der Bekämpfung von Feuerbrand und zu hohen öko- zur Minimierung des Resistenzrisikos. Die Durchführung nomischen Einbußen. Sie können auch ein Reservoir für eines Resistenzmonitorings kann die Resistenzlage so- Resistenzgene sein, die auf andere pathogene Bakte- wie deren Veränderung erfassen. Die Überwachung rien übertragen werden können. Dadurch kann sich der Resistenzentwicklung ist die Grundlage für eine das Risiko einer Entwicklung und der Verbreitung von wissenschaftlich fundierte Risikoabschätzung und für Antibiotika-Resistenzen in der Human- und Veterinär- die Entwicklung von sachgerechten Resistenzmanage- medizin erhöhen. Prävention und die Überwachung von mentstrategien. Das von der AGES seit 2006 eingeführ- Resistenzentwicklungen sind unumgängliche Maßnah- te Resistenzmonitoring an E. amylovora wird jährlich men im Zusammenhang mit einer umsichtigen Verwen- im Bericht zur Antibiotikaresistenz und Verbrauch an- dung von Antibiotika im Pflanzenschutz. Reglementie- timikrobieller Substanzen (Resistenzbericht Österreich rungen bei der Zulassung von Antibiotika wie restriktive AURES) dokumentiert. Anwendungsbedingungen sowie Aufklärung und Bera- http://www.bmg.gv.at 20 Mitteilung der Kommission über eine Strategie der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel/*KOM/2001/0333 endg. Band I*/. 20 21
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