Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 - Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020

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Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 - Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020
Handbuch der KPH Graz
                              zu COVID-19
Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020
           Studierende, (Hochschul-)Lehrende, Verwaltung, Bibliothek
                                      Standorte Graz und Klagenfurt
                                                        Version 2.6
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Inhalt
Einleitung...................................................................................................................................... 4
1      Allgemeine Verhaltens- und Hygienevorschriften an der KPH Graz................................................ 5
     1.1     Regelungen für den Aufenthalt an der KPH Graz.................................................................... 5
     1.2     Hinweise für Risikogruppen ................................................................................................ 5
     1.3     Meldung von Erkrankungen bzw. von Verdachtsfällen............................................................ 5
     1.4     Benutzung der Gastronomie am Campus Augustinum und am Diözesanhaus Klagenfurt ............. 6
2      Studienbetrieb in der Aus- und Weiterbildung ............................................................................ 6
     2.1     Das Konzept des hybriden Lehrbetriebs ............................................................................... 6
       2.1.1        Lehramt Primarstufe .................................................................................................. 7
       2.1.2        Bachelorstudium Elementarpädagogik.......................................................................... 7
       2.1.3        Lehramt Sekundarstufe .............................................................................................. 8
       2.1.4        Hochschullehrgänge der Weiterbildung......................................................................... 8
     2.2     Hinweise zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in der Aus- und Weiterbildung....................... 8
     2.3     Schriftliche und mündliche Prüfungen................................................................................ 10
     2.4     Praktika......................................................................................................................... 11
3      Studienbetrieb in der Fortbildung ........................................................................................... 11
4.     Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse ................................................................................... 12
     4.1     COVID-19-Beauftragte*r .................................................................................................. 12
     4.2     Teilnehmer*innen-Listen ................................................................................................. 13
     4.3     Sitzplatzmanagement ...................................................................................................... 13
     4.4     Hygienemaßnahmen ....................................................................................................... 13
     4.5     Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion ....................................... 13
     4.6     Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken .................................. 13
5.     Ergänzende Regelungen für verschiedene Personengruppen ...................................................... 14
     5.1     Studierende ................................................................................................................... 14
       5.1.1        Lehrveranstaltungen ................................................................................................ 14
       5.1.2        Entlehnung und Rückgabe von Büchern in der Bibliothek............................................... 14
       5.1.3        Parteienverkehr....................................................................................................... 15
     5.2     (Hochschul-)Lehrpersonen ............................................................................................... 15
       5.2.1        Lehre ..................................................................................................................... 15
       5.2.2        Nicht-Lehre............................................................................................................. 15
       5.2.3        Forschung............................................................................................................... 16
       5.2.4        Besprechungen ....................................................................................................... 16
       5.2.5        Sprechstunden für Studierende ................................................................................. 17
       5.2.6        Abwicklung von Verwaltungsagenden......................................................................... 17

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Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

      5.2.7        Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften.............................................. 17
   5.3       Verwaltungspersonal und Mitarbeiter*innen der Bibliothek ................................................. 18
      5.3.1        Präsenzdienst in den Büroräumen.............................................................................. 18
      5.3.2        Bibliotheksdienst ..................................................................................................... 19
      5.3.3        Besprechungen ....................................................................................................... 19
      5.3.4        Verwendung von Küche und Sozialraum am Standort Campus Augustinum ...................... 19
   5.4       Hochschulvertretung am Standort Graz.............................................................................. 19
      5.4.1        Anwesenheit im Büroraum der Hochschulvertretung .................................................... 20
      5.4.2        Besprechungen ....................................................................................................... 20
7. Räumliche Gegebenheiten ......................................................................................................... 20
   7.1       Räumlichkeiten der KPH Graz am Campus Augustinum......................................................... 20
   7.2       Räume am Diözesanhaus Klagenfurt .................................................................................. 21

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Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Einleitung
Das vorliegende Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 Teil 1 in der Fassung 2.6 enthält Regelungen, um die
Gefahr einer Ansteckung an COVID-19 zu minimieren und ersetzt den Teil 1 des Handbuches der KPH Graz zu
COVID-19 in der Fassung 2.5. Die Regelungen dienen dem Schutz von Studierenden, (Hochschul-)Lehrenden,
Verwaltungspersonal und Bibliotheksangestellten der KPH Graz und damit implizit auch aller Personen am
Campus Augustinum.
Die Basis der angeführten Maßnahmen bilden die Richtlinien der Bundesregierung, sowie des Bundesministe-
riums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Vorgaben der Bischöflichen Ordinariate der Diözesen
Graz-Seckau und Gurk-Klagenfurt sowie die mit allen Einrichtungen am Campus Augustinum bzw. am
Diözesanhaus Klagenfurt akkordierten Verhaltens- und Hygienevorschriften.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Handbuches erstreckt sich auf die gesamte KPH Graz, Standorte Graz
und Klagenfurt, und alle ihre Organisationseinheiten. Es gilt ab 1. Oktober 2020 bis auf Weiteres.
Die vorliegenden Vorgaben sowie eventuelle modifizierte Regelungen in zukünftigen Versionen sind
einzuhalten. Für die gewissenhafte Umsetzung bedanken wir uns im Voraus.

Das Rektorat der KPH Graz:
Andrea Seel, Renate Straßegger-Einfalt, Friedrich Rinnhofer                 Graz, 01. März 2021

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Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

1         Allgemeine Verhaltens- und Hygienevorschriften an der KPH
          Graz
1.1       Regelungen für den Aufenthalt an der KPH Graz
Für einen Aufenthalt an der KPH Graz gelten folgende Regelungen:
      •   Kommen Sie nicht an die Hochschule, wenn Sie sich krank fühlen oder der Verdacht einer
          Erkrankung an COVID-19 besteht.
      •   Für externe Personen erfolgt das Betreten des Campus Augustinum bzw. des Diözesanhauses in
          Klagenfurt auf eigene Gefahr.
      •   Beachten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 sowie die
          Ampelregelungen am Campus Augustinum (https://augustinum.at/covid-19/) und die Regelungen
          im Diözesanhaus Klagenfurt.
      •   Waschen Sie sich sofort nach Betreten des Gebäudes mit Seife die Hände (mind. 30 Sekunden) in
          einem der Sanitärräume.
      •   Achten Sie auf mindestens 1 Meter Abstand. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes richtet sich
          nach den jeweils aktuellen Vorgaben.
      •   Nutzen Sie grundsätzlich die rechte Seite in den Gängen und Stiegenaufgängen, um nahe
          Begegnungen mit anderen zu vermeiden.
      •   Vermeiden Sie am Standort Graz, in Bereiche des Gymnasiums oder anderer Institutionen des
          Augustinum zu gehen. Der Stiegenaufgang gegenüber dem Haupteingang im Foyer ist in erster Linie
          dem Gymnasium vorbehalten.
      •   Vermeiden Sie unnötige Ansammlungen und Gruppenbildungen.
      •   Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die
          beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.)
          durch den*die jeweilige*n Mitarbeiter*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe,
          Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt.
      •   Achten Sie auf regelmäßiges Lüften in den Arbeits- und Seminarräumen.

1.2       Hinweise für Risikogruppen
Für Studierende gilt: Wird der Institutsleitung ein COVID-19-Risikoattest vorgelegt, werden für Präsenzen an
der Hochschule, die aus studienrechtlicher Sicht erforderlich sind (z.B. Teilnahme an Prüfungen oder
Lehrveranstaltungen), alternative Lösungen gesucht.
Für (Hochschul-)Lehrende und Verwaltungspersonal gilt: Wird der Rektorin ein COVID-19-Risikoattest
vorgelegt, wird geprüft, welche Arbeitsbedingungen realisiert werden können, um das Infektionsrisiko so
weit wie möglich zu reduzieren. Selbiges gilt für Personen über 60 Jahre, sofern das ihr expliziter Wunsch ist.
Dies setzt eine entsprechende Information an die Rektorin voraus. Für Fragen steht am Standort Graz die
Arbeitsmedizinerin der KPH Graz, Frau Dr. A. Böhm, zur Verfügung (asbo@gmx.at), am Standort Klagenfurt
der Arbeitsmediziner Dr. H. Peterz (Tel. 0463 31 90 20).

1.3       Meldung von Erkrankungen bzw. von Verdachtsfällen
Sofern Sie an COVID-19 erkranken oder einen Verdachtsfall darstellen, und Sie in den letzten Tagen am
Campus Augustinum oder am Diözesanhaus Klagenfurt waren bzw. disloziert gearbeitet haben (Praktika,
Exkursionen, Lehrveranstaltungen der Fortbildung etc.), ist das Büro der Rektorin unverzüglich über die
Meldeadresse meldung.coronavirus@kphgraz.at zu informieren. Die Rektorin leitet dann die weiteren
Schritte ein.

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Beim Auftreten einer Infektion oder einem begründeten Verdacht bei einer Person, die sich an der KPH Graz
befindet, ist das Büro der Rektorin umgehend zu verständigen. Die Rektorin leitet dann die weiteren Schritte
ein.

1.4 Benutzung der Gastronomie am Campus Augustinum und am Diözesanhaus
Klagenfurt
Es gelten die jeweiligen Vorgaben der gastronomischen Betriebe.

2         Studienbetrieb in der Aus- und Weiterbildung
                             ◼ Grün                    ◼ Gelb                   ◼ Orange                   ◼ Rot
 Lehre in Aus- &      Hybridbetrieb            Hybridbetrieb            Distance-Betrieb          Onlinelehre
 Weiterbildung                                 (Ausbildung)             (Ausbildung und
                                                                        Weiterbildung)
                                               Distance Betrieb
                                               (Weiterbildung)
                                                                        Keine                     Keine
                                                                        Exkursionen/externe       Exkursionen/externe
                                                                        Veranstaltungen           Veranstaltungen

                                                                        Präsenzlehre nur in       Präsenzlehre nur in
                                                                        Ausnahmefällen nach       Ausnahmefällen nach
                                                                        Genehmigung               Genehmigung

                                                                                                  Angebot einer Testung
                                                                                                  vor Ort; 2 m Abstand;
                      MNS verpflichtend        MNS darf nur am          MNS auch am Sitzplatz,    FFP2-Masken auch am
                      außerhalb der            Sitzplatz abgenommen     darf nur beim Sprechen    Sitzplatz und beim
                      Seminarräume             werden                   abgenommen werden         Sprechen.

                      Für LV in Bewegung und   Für LV in Bewegung und   Für LV in Bewegung und    Für LV in Bewegung und
                      Sport, Musikerziehung,   Sport, Musikerziehung,   Sport, Musikerziehung,    Sport, Musikerziehung,
                      Werken und               Werken und               Werken und Bildnerische   Werken und Bildnerische
                      Bildnerische Erziehung   Bildnerische Erziehung   Erziehung, sofern eine    Erziehung, sofern eine
                      sind die speziellen      sind die speziellen      Durchführung in Präsenz   Durchführung in Präsenz
                      Vorgaben zu              Vorgaben zu              genehmigt wurde, nur      genehmigt wurde, nur
                      berücksichtigen          berücksichtigen          unter Vorlage eines       unter Vorlage eines
                                                                        speziellen Sicherheits-   speziellen Sicherheits-
                                                                        konzepts.                 konzepts.

                      Wenn Schließung von      Wenn Schließung von      Abmeldemöglichkeit für
                      Seminargruppen           Seminargruppen           Studierende
                      Umstellung auf           Umstellung auf
                      Dualbetrieb              Dualbetrieb

2.1       Das Konzept des hybriden Lehrbetriebs
Aufgrund der räumlichen Situation realisiert die KPH Graz auch in den Ampelfarben grün und gelb einen
Hybridbetrieb, der der orangen Ampelfarbe entspricht.
Die Online-Phasen sind integraler Bestandteil der Lehrveranstaltungen und gleichwertig zur Präsenzlehre.
Mit diesem System des Blended Learning wird der Versuch unternommen, eine möglichst hohe Qualität der
Lehre trotz der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Krise zu gewährleisten. Durch eine
Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Personen an der KPH Graz soll weiters die Wahrscheinlichkeit
einer Übertragung von COVID-19 minimiert werden.

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Bei Lehrveranstaltungen, die einen höheren Anteil als 20 Prozent an Online-Lehre haben, wird die Erhöhung
gemäß Satzung der KPH Graz vom studienrechtlichen Organ genehmigt.
Für die Planung der Präsenzlehre wurden die räumlichen Gegebenheiten der KPH Graz berücksichtigt. Es
wurden jene Räumlichkeiten herangezogen, in denen der Mindestabstand von 1 Meter möglich ist. (siehe
Pkt. 7)

2.1.1 Lehramt Primarstufe
Bachelorstudium Primarstufe
Vorlesungen werden im WS 2020/21 grundsätzlich virtuell abgehalten.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden im Sinne des Blended Learning durchgeführt. D abei
orientiert sich der Wechsel der Präsenzlehre und der Online-Lehre nach fachspezifischen Anforderungen, den
Erfordernissen der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen und der Position der Lehrveranstaltung im
Studienverlauf (Blick auf Studienanfänger*innen und Einführung in die Schwerpunkte):
     •    Mit zunehmender Semesterhöhe nimmt der Anteil der Online-Lehre zu.
     •    Für Studierende sind Lehrveranstaltungen, welche online bzw. in Präsenz stattfinden, wochenweise
          gebündelt. Online- bzw. Präsenzphasen können sich über mehrere Wochen erstrecken.
     •    Die Online-Wochen bzw. Präsenzwochen für die Studierenden des 1., 3., 5. und 7. Semesters sind
          so aufeinander abgestimmt, dass wöchentlich nur die Studierenden von zwei Studienjahrgängen an
          der KPH Graz anwesend sind.
     •    Innerhalb prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen wird das Verhältnis zwischen Online-Lehre
          und Präsenzlehre durch die curricular formulierten Kompetenzen grundgelegt.
Organisatorischer Rahmen:
     •    Online-Termine sind synchron geplant und müssen bei asynchronem Abhaltung von den
          Lehrveranstaltungsleiter*innen an die Studierenden kommuniziert werden.
     •    Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams.
     •    Asynchrone Lehre erfolgt über das Lernmanagementsystem itsLearning.

Schwerpunkt Religionspädagogik am Institut für Religionspädagogik Klagenfurt und an der
Pädagogischen Hochschule Burgenland
Die Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Religionspädagogik in Klagenfurt und Eisenstadt werden analog zur
Sekundarstufe organisiert (siehe 2.1.3). In Klagenfurt steht die Lernplattform Moodle, in Eisenstadt
ItsLearning zur Verfügung.

Masterstudium Primarstufe
Vorlesungen werden im WS 2020/21 virtuell abgehalten.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden im Sinne des Blended Learning durchgeführt. Dabei
orientiert sich der Wechsel der Präsenzlehre und der Online-Lehre nach fachspezifischen Anforderungen
sowie den Erfordernissen der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen.
Lehrveranstaltungen, welche online bzw. in Präsenz stattfinden, werden tageweise gebündelt.
Innerhalb prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen wird das Verhältnis zwischen Online-Lehre und
Präsenzlehre durch die curricular formulierten Kompetenzen grundgelegt.
Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams.
Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle.

2.1.2 Bachelorstudium Elementarpädagogik
siehe Masterstudium Primarstufe

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2.1.3 Lehramt Sekundarstufe
Im Fach Bildnerische Erziehung und in der Spezialisierung Inklusive Pädagogik wird das Blended Learning -
System analog zum Masterstudium Primarstufe organisiert.
In den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen, im Unterrichtsfach Katholische Religion und in der
Spezialisierung Vertiefende katholische Religionspädagogik für die Primarstufe sind die Anteile an
Präsenzlehre und virtueller Lehre nach Lehrveranstaltungs-Typen einheitlich geregelt, und zwar nach
folgendem Schema:
      •   Vorlesungen werden virtuell abgehalten.
      •   Vorlesungen mit Übung, Seminare und Proseminare: ein Drittel Präsenz, zwei Drittel online
      •   Exkursionen, Übungen und Lehrveranstaltungen mit 0,5 SWSt: zwei Drittel Präsenz, ein Drittel
          online
      •   Praxis: ausschließlich Präsenz

Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams.
Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle.

2.1.4 Hochschullehrgänge der Weiterbildung
Die Lehrveranstaltungen der Weiterbildung werden analog zum Masterstudium Primarstufe organisiert.
Synchrone Lehre erfolgt vorwiegend über das Videokonferenzsystem Cisco Webex oder MS Teams.
Asynchrone Lehre erfolgt über die Plattform Moodle.

2.2       Hinweise zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen in der Aus- und Weiterbildung
Bei Präsenzeinheiten gelten folgende Regelungen:
      •   Der*die Lehrveranstaltungsleiter*in ist für die Einhaltung der COVID-19-Richtlinien verantwortlich.
      •   Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten. Die Anordnung der Tische und Sessel bzw.
          gegebenenfalls Markierung unterstützt diese Notwendigkeit und darf nicht verändert werden.
          Wenn die Wahrung des Mindestabstands von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein
          Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      •   Der Lehrveranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu
          lüften (wenn möglich durch Querlüftung).
      •   Studierende können in Pausen, wenn kein Raumwechsel vorgesehen ist, im Lehrveranstaltungs -
          raum bleiben; dies gilt ebenso für die Mittagspause. Dabei sollen die Plätze im Laufe eines
          Studientages nicht gewechselt werden.
      •   Wenn eine Studierendengruppe einen Lehrveranstaltungsraum verlässt, sind die von den
          Studierenden benutzten Plätze und Arbeitsflächen von den Studierenden zu desinfizieren. Es wird
          empfohlen, dass zwei oder drei Studierende diese Aufgabe übernehmen.
      •   Lehrende müssen vor dem Verlassen des Lehrveranstaltungsraumes ihren Platz und die Tastatur
          sowie die Maus desinfizieren.
      •   In Lehrveranstaltungen zu Bewegung und Sport, Musik, Werken und Bildnerische Erziehung sind die
          jeweils geltenden Spezialvorgaben (siehe unten) einzuhalten.
      •   In den Computerräumen sind nach der Lehrveranstaltung alle benutzten Tastaturen und Mäuse zu
          desinfizieren.
      •   Die Anwesenheitslisten bleiben bei den Lehrenden und müssen für eine allfällige Kontaktverfolgung
          die Unterscheidung von Präsenz- und Online-Präsenz beinhalten.

                                                                                                            8
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

                               ◼ Grün                    ◼ Gelb                     ◼ Orange                    ◼ Rot

 LV in Bewegung       Die LV findet in           Die LV findet in           Distance-Betrieb          Distance-Betrieb
 und Sport            vorgesehenen               vorgesehenen
                      Funktionsräumen und        Funktionsräumen und        Sofern eine Durch-        Sofern eine Durch-
                      Turnhallen, vorrangig      Turnhallen, vorrangig      führung in Präsenz        führung in Präsenz
                      jedoch im Freien, statt    jedoch im Freien, statt    genehmigt wurde, nur      genehmigt wurde, nur
                                                                            unter Vorlage eines       unter Vorlage eines
                                                                            speziellen Sicherheits-   speziellen Sicherheits-
                      Benutzung der              Benutzung der              konzepts                  konzepts
                      Umkleideräume              Umkleideräume nach
                      unbeschränkt möglich.      Möglichkeit mit
                                                 reduzierter
                                                 Personenzahl.

                      Nach dem Betreten des      Nach dem Betreten des
                      Umkleideraums – vor        Umkleideraums – vor
                      und nach der               und nach der
                      Sportausübung – sind       Sportausübung – sind
                      die Hände zu waschen.      die Hände zu waschen.

                                                 Mindestabstand von
                                                 zwei Metern (auch
                                                 beim Umkleiden):
                                                 situationsbedingt
                                                 kurzfristige Unter-
                                                 schreitung des
                                                 Abstandes, z. B. im
                                                 Zuge von Sportspielen
                                                 oder beim Helfen und
                                                 Sichern ist möglich

 LV in
 Musikerziehung       Singen in Gruppen nach     Singen in Gruppen nach     Distance-Betrieb          Distance-Betrieb
                      Möglichkeit im Freien,     Möglichkeit im Freien,
                      in Innenräumen             in Innenräumen             Sofern eine Durch-        Sofern eine Durch-
                      Mindestabstand von         Mindestabstand von         führung in Präsenz        führung in Präsenz
                      eineinhalb Metern, auf     drei Metern, auf gutes     genehmigt wurde, nur      genehmigt wurde, nur
                      gutes Durchlüften ist      Durchlüften ist            unter Vorlage eines       unter Vorlage eines
                      besonders zu achten        besonders zu achten        speziellen Sicherheits-   speziellen Sicherheits-
                                                                            konzepts                  konzepts
                      Bei Nutzung von            Bei Nutzung von
                      Instrumenten durch         Instrumenten durch
                      mehrere Personen ist       mehrere Personen ist
                      sicherzustellen, dass      sicherzustellen, dass
                      sowohl vorher als auch     sowohl vorher als auch
                      nachher die Hände          nachher die Hände
                      gewaschen oder             gewaschen oder
                      desinfiziert werden, die   desinfiziert werden, die
                      Nutzung von                Nutzung von
                      Blasinstrumenten durch     Blasinstrumenten durch
                      mehrere Personen ist       mehrere Personen ist
                      nicht gestattet            nicht gestattet

 LV in Werken
 und BE               Bei Unterschreitung des    Ein MNS ist zusätzlich     Distance-Betrieb          Distance-Betrieb
                      Mindestabstandes           beim Bewegen durch
                      (Durchführung von          den Werk(stätten)raum      Sofern eine Durch-        Sofern eine Durch-
                      Tätigkeiten) ist ein MNS   zu tragen                  führung in Präsenz        führung in Präsenz
                      zu tragen                                             genehmigt wurde, nur      genehmigt wurde, nur
                                                                            unter Vorlage eines       unter Vorlage eines
                      Bei Nutzung von            Gemeinsam benutzte         speziellen Sicherheits-   speziellen Sicherheits-
                      Werkzeugen und             Maschinen und Geräte       konzepts                  konzepts
                      anderen                    sind an den
                      Unterrichtsmitteln         Handhabungs- bzw.
                      durch mehrere              Kontaktstellen
                      Personen ist               regelmäßig sorgfältig zu

                                                                                                                                9
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

                      sicherzustellen, dass    reinigen oder zu
                      sowohl vorher als auch   desinfizieren
                      nachher die Hände
                      gewaschen oder
                      desinfiziert werden

2.3       Schriftliche und mündliche Prüfungen
                              ◼ Grün                   ◼ Gelb                  ◼ Orange                      ◼ Rot
 Prüfungen            Nach Möglichkeit auf     Primär auf              Primär auf elektroni-       Primär auf
                      elektronischem Weg       elektronischem Weg      schem Weg                   elektronischem Weg

                      In Präsenz in ausrei-    In Präsenz in ausrei-   In Präsenz nur nach         In Präsenz nur nach
                      chend großen Räumen      chend großen Räumen     Genehmigung durch die       Genehmigung durch die
                      möglich (nicht           möglich (nicht          Institutsleitung sowie in   Institutsleitung sowie in
                      Professor*innenbe-       Professor*innenbe-      ausreichend großen          ausreichend großen
                      sprechungszimmer)        sprechungszimmer)       Räumen möglich (nicht       Räumen möglich (nicht
                                                                       Professor*innenbe-          Professor*innenbe-
                                                                       sprechungszimmer)           sprechungszimmer)
                                               Primär zu Zeiten von    Ausschließlich zu Zeiten
                                               Präsenzlehre            von Präsenzlehre            Angebot einer Testung
                                                                                                   vor Ort; 2 m Abstand;
                                                                                                   FFP2-Masken auch am
                                                                                                   Sitzplatz und beim
                                                                                                   Sprechen.

                                                                                                   Mündliche Prüfungen
                                                                                                   können ohne das
                                                                                                   Angebot einer Testung
                                                                                                   abgehalten werden,
                                                                                                   wenn sich nicht mehr als
                                                                                                   vier Personen (inklusive
                                                                                                   Lehrender*m) im Raum
                                                                                                   befinden und die Dauer
                                                                                                   der Prüfung 20 Minuten
                                                                                                   nicht überschreitet.

                                                                       Abmeldemöglichkeit für      Abmeldemöglichkeit für
                                                                       Studierende                 Studierende

                      Anwesenheitslisten       Anwesenheitslisten      Anwesenheitslisten          Anwesenheitslisten

Das gesamte Raummanagement erfolgt wie üblich über PH-Online bzw. über die Information. Abhängig vom
gebuchten Raum ergibt sich die Anzahl der möglichen Prüfungskandidat*innen. Die Aufstellung der Tische
darf bei schriftlichen Prüfungen nicht verändert werden. Wenn in begründeten Fällen ein Umstellen der
Tische bei mündlichen Prüfungen erforderlich ist, ist nach der Prüfung die ursprüngliche Tischordnung
wiederherzustellen. Am Campus Augustinum hängt eine Skizze der Sitzordnung an der jeweiligen Tür. Der
von jedem einzelnen Studierenden benutzte Arbeitsplatz ist vor dem Verlassen des Raums durch den*die
Studierende zu desinfizieren. Desinfektionsmittel, Papiertücher und Einweghandschuhe stehen zur
Verfügung.
Für die Prüfungsdurchführung gelten folgende Regelungen:
      •   Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
      •   Wenn die Wahrung des Mindestabstands von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein
          Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      •   Idealerweise soll der Prüfungsraum nach jeder Prüfung, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten
          lang gelüftet werden, wenn möglich durch Querlüftung.
Gemäß Satzung der KPH Graz § 36 (3) ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass bei einer Prüfung nur der*die
Prüfer*in und die zu prüfende Person anwesend sind.
                                                                                                       10
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Die Liste mit jenen Studierenden, die an der Prüfung teilgenommen haben, ist zu verwahren und dient für
eine allfällig erforderliche Kontaktpersonennachverfolgung.

2.4         Praktika
                               ◼ Grün                    ◼ Gelb                   ◼ Orange                         ◼ Rot
 Praktika             Praktika orientieren     Schule grün oder gelb:    Schule orange oder rot:        Schule orange oder rot:
                      sich an der jeweiligen   Praxis findet vor Ort     Praxis findet vor Ort statt.   Praxis findet vor Ort statt.
                      Ampelregelung der        statt
                      Schule.                                            Studierende haben FFP2-        Studierende haben FFP2-
                      Schule grün: Praxis                                Masken zu tragen. Die          Masken zu tragen. Die
                      findet vor Ort statt                               anterio-nasalen Anti-gen-      anterio-nasalen Antigen-
                                                                         Tests sind an der Schule       Tests sind an der Schule
                                                                         durchzuführen.                 durchzuführen.

Bezüglich der Präsenz an Schulen im Rahmen von Praktika der Pädagogisch-Praktischen Studien gelten die
Regelungen der jeweiligen für die Organisation der Praxis zuständigen Stellen. An den Praxisschulen sind
die jeweils dort gültigen Verhaltens- und Hygienevorschriften einzuhalten.
Beim Auftreten einer COVID-19-Infektion oder einem begründeten Verdacht ist neben der Meldung an die
Meldeadresse meldung.coronavirus@kphgraz.at auch die Schulleitung zu informieren.

3           Studienbetrieb in der Fortbildung
                              ◼ Grün                   ◼ Gelb                    ◼ Orange                         ◼ Rot
 Lehre in der         Nach Möglichkeit auf     Nur auf elektronischem    Nur auf elektronischem         Nur auf elektronischem
 Fortbildung          elektronischem Weg       Weg möglich               Weg möglich                    Weg möglich
                      In Präsenz in
                      ausreichend großen       Absage bzw. Verschie-     Absage bzw. Verschie-          Absage bzw. Verschie-
                      Räumen möglich           bung nicht substituier-   bung nicht substituier-        bung nicht substituier-
                                               barer Fortbildungs-       barer Fortbildungs-            barer Fortbildungs-
                                               veranstaltungen           veranstaltungen                veranstaltungen
                      MNS verpflichtend
                      außerhalb der
                      Seminarräume

                      Anwesenheitslisten

Fortbildungs-Veranstaltungen können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden:
      •     Virtuelle Fortbildungs-Veranstaltungen
      •     Fortbildungsreihen im Blended-Learning-System mit Anteilen von Präsenzeinheiten und virtueller
            Lehre
      •     Fortbildungs-Lehrveranstaltungen ausschließlich in Präsenz
                o am Augustinum / im Diözesanhaus
                o an einem Lehrveranstaltungsort außerhalb des Augustinums / des Diözesanhauses
Bei Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz gelten folgende Regelungen:
      •     Der*die Veranstaltungsleiter*in, der*die in PH-Online ausgewiesen wird, ist für die Einhaltung der
            COVID-19-Richtlinien verantwortlich.
      •     Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten. Die Anordnung bzw. gegebenenfalls Markierung
            der Tische und Sessel am Campus Augustinum bzw. im Diözesanhaus unterstützt diese
            Notwendigkeit und darf nicht verändert werden. Wenn die Wahrung des Mindestabstands von
            1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      •     Der Lehrveranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu
            lüften (wenn möglich durch Querlüftung).

                                                                                                                                  11
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

      •   Sollte es notwendig sein, dass Tische oder Computer in den Lehrveranstaltungsräumen von mehr
          als einer Person verwendet werden, sind diese vor dem Wechsel durch den*die jeweilige*n
          Teilnehmer*in zu desinfizieren. Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Papiertücher stehen in
          den Räumen des Campus Augustinum in Graz und im Diözesanhaus Klagenfurt zur Verfügung.
      •   In Lehrveranstaltungen zu Bewegung und Sport, Werken, Bildnerische Erziehung und Musik sind
          die jeweils geltenden Vorgaben (siehe Seite 9f) einzuhalten.
      •   Bei externen Fortbildungsveranstaltungen ist bezüglich der dortigen Regelungen mit den
          Verantwortlichen im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die Vorgaben
          des jeweiligen Veranstaltungsortes sind zu berücksichtigen, sofern sie über die Regelungen der KPH
          Graz hinausgehen.
      •   Im Vorfeld wird jedem*jeder Teilnehmer*in das COVID-19-Informationsblatt (Fortbildung) per E-
          Mail zur Kenntnis gebracht.
      •   Die Anzahl der Teilnehmer*innen, welche in einem Raum an einer Fortbildung teilnehmen, ist
          limitiert. Die Personenzahl pro Raum am Campus Augustinum in Graz und im Diözesanhaus in
          Klagenfurt ist in Punkt 9 dargestellt. An externen Veranstaltungsorten muss diese Zahl vom*von der
          Lehrveranstaltungsleiter*in im Vorfeld erhoben werden.
      •   Nehmen an einer Fortbildungsveranstaltung mehr als 30 Personen teil, ist ein Sitzplatzmanagement
          durchzuführen (vgl. 4.3.).
      •   Die Anwesenheitslisten sind vom*von der Veranstaltungsleiter*in im jeweiligen Sekretariat der
          Fortbildung abzugeben.

4.        Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse
                              ◼ Grün                 ◼ Gelb                  ◼ Orange                   ◼ Rot
 Veranstaltun-        Nach Möglichkeit auf   Nach Möglichkeit auf    Primär auf               Nur auf elektronischem
 gen, Tagungen,       elektronischem Weg     elektronischem Weg      elektronischem Weg       Weg möglich
 Kongresse
                      In Präsenz nur nach    In Präsenz nur nach     In Präsenz nur nach      Absage bzw. Verschie-
                      Genehmigung möglich    Genehmigung möglich     Genehmigung möglich      bung nicht substituier-
                                                                                              barer Veranstaltungen,
                                                                                              Tagungen und Kongresse

                      MNS verpflichtend      MNS auch am Sitzplatz   MNS auch am Sitzplatz
                      außerhalb der
                      Seminarräume

                      Ab 30 Personen:        Ab 30 Personen:         Ab 30 Personen:
                      COVID-19-              COVID-19-               COVID-19-Beauftragte*r
                      Beauftragte*r und      Beauftragte*r und       und
                      COVID-19-              COVID-19-               COVID-19-
                      Präventionskonzept     Präventionskonzept      Präventionskonzept

Für Veranstaltungen, beispielsweise für Konzerte oder Vernissagen, gelten die Personenobergrenzen, wie sie
zum Zeitpunkt der Veranstaltung von der Regierung festgelegt sind. Tagungen und Kongresse unterliegen in
Bezug auf die Personenobergrenzen den Regelungen für Lehrveranstaltungen der Fortbildung.

4.1       COVID-19-Beauftragte*r
Jede*r Verantwortliche von Veranstaltungen, Tagungen und Kongressen mit über 30 Personen hat eine*n
COVID-19-Beauftragte*n zu benennen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses
umzusetzen. Der*die COVID-19-Beauftragte darf nicht in die Risikogruppe fallen. Der*die Verantwortliche
hat die*den COVID-19-Verantwortliche*n und das COVID-19-Präventionskonzept dem Vizerektor für Fort-
und Weiterbildung bereits in der Planungsphase bekannt zu geben.

                                                                                                                       12
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Es hat insbesondere Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen
insbesondere Listen der Teilnehmer*innen, ein Sitzplatzmanagement, Hygienemaßnahmen, Regelungen zum
Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion und Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen
und Getränken.

4.2       Teilnehmer*innen-Listen
Sämtliche Teilnehmer*innen müssen schriftlich erfasst werden (Name und Telefonnummer). Es muss darauf
hingewiesen werden, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt. Die Vorgaben des
COVID-19-Präventionskonzeptes werden den Angemeldeten im Vorfeld mit dem COVID-19-
Informationsblatt kommuniziert.

4.3       Sitzplatzmanagement
Aufgrund der Anmeldung der Teilnehmer*innen wird ein Sitzplan erstellt. Dabei ist ein Abstand von
mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
einzuhalten. Die Sitzplätze sind gekennzeichnet und die Plätze werden den Personen namentlich zugewiesen.
Die Kontaktpersonen-Nachverfolgung wird durch diese Maßnahme gewährleistet.
Auf dem Weg zum Platz und beim Hinausgehen muss auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter
geachtet und ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dieser kann auf dem Platz abgenommen werden

4.4       Hygienemaßnahmen
      •   Die Hygieneregelungen, wie Hände waschen, Niesen in die Armbeuge, kein Händeschütteln, nicht
          ins Gesicht greifen, usw., sind einzuhalten.
      •   Der Mindestabstand von einem Meter ist zu allen Personen einzuhalten.
      •   Beim Eingang sind Desinfektionsmittelständer zu positionieren.
      •   Piktogramme: Plakate mit den Hygienemaßnahmen müssen gut ersichtlich aufgehängt
          werden. Diese sind in der Information erhältlich.
      •   Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig, spätestens nach einer Stunde fünf Minuten lang zu lüften
          (wenn möglich durch Querlüftung).

4.5       Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer COVID-19-Infektion
Siehe 1.4.

4.6       Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
      •   Eine Verabreichung von Speisen und Getränken im Augustinum ist ausschließlich über die
          Gastronomie im Augustinum nach den jeweils dort geltenden Richtlinien möglich.
      •   An anderen Veranstaltungsorten ist sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und
          Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.
      •   Außerdem ist sicherzustellen, dass sich am Verabreichungsplatz keine Gegenstände befinden, die
          zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind.
      •   Zwischen etwaigen Sitzplätzen bzw. beim Anstellen beim Buffet ist der Mindestabstand von 1
          Meter einzuhalten.
      •   Selbstbedienung ist nur zulässig, wenn die Speisen und Getränke von einem*einer Mitarbeiter*in
          ausgegeben werden oder zur Entnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke
          gerichtet sind. Jene Personen, die servieren oder ausschenken, tragen einen Mund-Nasen-Schutz
          bzw. ein Gesichtsschild.
                                                                                                         13
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

5.        Ergänzende Regelungen für verschiedene Personengruppen
5.1       Studierende
5.1.1 Lehrveranstaltungen
                              ◼ Grün                    ◼ Gelb                    ◼ Orange                   ◼ Rot
 Lehrveranstal-       Lehre gemäß Hybrid-       Lehre gemäß               Lehre ausschließlich     Distance-Betrieb
 tungen               betrieb                   Hybridbetrieb             Online

                                                                          Präsenzlehre nur in      Präsenzlehre nur in
                                                                          Ausnahmefällen nach      Ausnahmefällen nach
                                                                          Genehmigung              Genehmigung

                                                                                                   Angebot einer Testung
                                                                                                   vor Ort; 2 m Abstand;
                                                                                                   FFP2-Masken auch am
                                                                                                   Sitzplatz und beim
                                                                                                   Sprechen.

                      Stundenplan               Stundenplan               Stundenplan              Stundenplan
Siehe auch die Hinweise bei Punkt 2.2.

5.1.2 Entlehnung und Rückgabe von Büchern in der Bibliothek
                              ◼ Grün                    ◼ Gelb                   ◼ Orange                   ◼ Rot
 Bibliothek           Kontaktfreie              Kontaktfreie              Nur kontaktfreie         Nur kontaktfreie
                      Entlehnung                Entlehnung                Entlehnung               Entlehnung

                      Möglichkeit zur           Möglichkeit zur           Möglichkeit zur          Möglichkeit zur
                      Recherche und Sichtung    Recherche und Sichtung    Recherche und Sichtung   Recherche und Sichtung
                      vor Ort nach              vor Ort nach              vor Ort nach             vor Ort nach Terminver-
                      Terminvereinbarung        Terminvereinbarung        Terminvereinbarung und   einbarung und unter
                      und unter Einhaltung      und unter Einhaltung      unter Einhaltung der     Einhaltung der Hygiene-
                      der Hygienevorschriften   der Hygienevorschriften   Hygienevorschriften      vorschriften

Für die Durchführung der Entlehnung und der Rückgabe gelten folgende Regelungen:
      •   Recherche der Verfügbarkeit des Buches über Littera (Bibliotheks-Homepage).
      •   E-Mail an bibliothek@kphgraz.at unter Angabe des Titels und der Exemplarnummer (steht in der
          letzten Zeile der Angaben zum Buch); Angabe von Terminmöglichkeiten für die Abholung.
      •   Rückmeldung des Abholungstermins durch die Bibliothek über E-Mail oder Kontaktnahme zur
          Vereinbarung eines alternativen Termins.
      •   Die gewünschten Bücher werden von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek vorbereitet, zum
          vereinbarten Termin (bitte pünktlich kommen!) in einen Einkaufswagen gelegt, vor der
          Bibliothekstür abgelegt und können von dort entnommen werden.
      •   Die Rückgabe der Bücher erfolgt über die Bücherbox vor der Bibliothek.
Zusätzlich besteht in Ausnahmefällen während der Ampelfarben grün und gelb die Möglichkeit, dass
Studierende persönlich in die Bibliothek kommen, um Bücher vor Ort zu sichten oder in wissenschaftlichen
Zeitschriften zu recherchieren. Dafür ist eine Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen der Bibliothek
im Vorfeld erforderlich. Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind Einweghandschuhe zu tragen, die vor
Ort zur Verfügung gestellt werden. Über die Präsenzen sind von den Mitarbeiter*innen Aufzeichnungen zu
führen.
                                                                                                                             14
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Für die Diözesanbibliothek am Standort Klagenfurt gelten die Regelungen des Diözesanhauses. Vor Besuch
der Bibliothek wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um sich über die aktuellen Hygiene- und
Verhaltensvorschriften zu informieren (Tel. 0463 5877 2600).

5.1.3 Parteienverkehr1
                                ◼ Grün                        ◼ Gelb                        ◼ Orange                           ◼ Rot
    Parteien-
    verkehr            Nach Möglichkeit tele-        Nach Möglichkeit tele-        Bevorzugt telefonisch &         Bevorzugt telefonisch &
                       fonisch & per Mail            fonisch & per Mail            per Mail                        per Mail
    für Studierende    In Präsenz ohne Ein-          In Präsenz primär zu          In Präsenz nur mit              In Präsenz nur mit
                       schränkung in den             Zeiten von Präsenzlehre       Terminvereinbarung              Terminvereinbarung
                       Öffnungszeiten                in den Öffnungszeiten

                       Anwesenheitsliste             Anwesenheitsliste             Anwesenheitsliste               Anwesenheitsliste

Neben den allgemeinen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verhaltensvorschriften sind folgende Punkte
zu beachten:
       •    Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten.
       •    Pro Schalter darf nur 1 Person im entsprechenden Büro anwesend sein.
       •    Die Mitarbeiter*innen der Büros führen Aufzeichnungen über die entsprechenden Kontakte.

5.2        (Hochschul-)Lehrpersonen
5.2.1 Lehre
                                ◼ Grün                        ◼ Gelb                        ◼ Orange                        ◼ Rot
    Präsenz an der                                                                                                 FFP2-Masken am
    KPH Graz                                                                                                       gesamten Campus
    (Hochschul)-                                                                                                   Abstand mind. 2 Meter
    Lehrpersonen                                                                                                   gegenüber anderen
                                                                                                                   Personen

    Lehre in Aus-      Lehre gemäß                   Lehre gemäß                   Onlinelehre                     Distance-Betrieb
    und                Hybridbetrieb                 Hybridbetrieb
    Weiterbildung                                                                  Präsenzlehre nur in             Präsenzlehre nur in
                                                                                   Ausnahmefällen nach             Ausnahmefällen nach
                                                                                   Genehmigung                     Genehmigung

                                                                                                                   Angebot einer Testung
                                                                                                                   vor Ort; 2 m Abstand;
                                                                                                                   FFP2-Masken auch am
                                                                                                                   Sitzplatz und beim
                                                                                                                   Sprechen.

                       Stundenplan                   Stundenplan                   Stundenplan                     Stundenplan

5.2.2 Nicht-Lehre
                                ◼ Grün                        ◼ Gelb                        ◼ Orange                           ◼ Rot

    Nicht-Lehre        Nach Möglichkeit im           Primär im Homeoffice          Primär im Homeoffice            Primär im Homeoffice
                       Homeoffice                    Präsenz vorrangig,                                            Büroarbeiten in Präsenz
                       grundsätzlich keine           wenn Präsenzlehre                                             nur eine Person pro
                       Einschränkung bzgl.                                                                         Arbeitsraum
                       Präsenz
                                                     Ausnahme: Büros mit           Ausnahme: Büros mit             Ausnahme: Büros mit
                                                     regelmäßigen Studie-          regelmäßigen Studie-            regelmäßigen Studie-

1
 Studien- und Prüfungsabteilung, Information, Büros der Fort- und Weiterbildung, Personalwesen, International Office, Koordinationsstelle für
Professionsentwicklung (Praxisbüro)
                                                                                                                                                15
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

                                                         rendenkontakten 2 und           rendenkontakten und        rendenkontakten und
                                                         systemerhaltende                systemerhaltende Stellen   systemerhaltende Stellen
                                                         Stellen3 (analog zu             (analog zu Verwaltung)     (analog zu Verwaltung)
                                                         Verwaltung)

                                                                                         MNS verpflichtend auch     FFP2-Masken
                                                                                         in den Büroräumen          verpflichtend auch in den
                                                                                         sofern kein anderer        Büroräumen, sofern kein
                                                                                         Schutz gegeben ist         anderer Schutz gegeben
                                                                                                                    ist

                          Zeitaufzeichnungen             Zeitaufzeichnungen              Zeitaufzeichnungen         Zeitaufzeichnungen

Bei etwaigen Arbeiten in den Professor*innenbüros sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
        •     In jedem Büro liegt eine Liste mit den Arbeitstagen auf. Dort trägt sich jede*r Anwesende ein,
              sobald er an diesem Tag im Büro ist.
        •     Sind mehrere Personen gleichzeitig im Arbeitsraum, muss ein Mindestabstand von 1 Meter
              eingehalten werden. Zudem ist ein Mund- Nasen-Schutz zu tragen.
        •     Bei gemeinsamer Nutzung von Gegenständen und Geräten (z.B. Drucker) ist besonders auf
              Handhygiene zu achten.
        •     Das Zimmer soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang gelüftet
              werden, wenn möglich durch Querlüftung.

5.2.3 Forschung
                                  ◼ Grün                         ◼ Gelb                          ◼ Orange                    ◼ Rot
    Forschung             Büroarbeiten: siehe            Büroarbeiten: siehe             Büroarbeiten: siehe        Büroarbeiten: siehe
                          Nichtlehre                     Nichtlehre                      Nichtlehre                 Nichtlehre

    Arbeiten im           können durchgeführt            nach Möglichkeit auf            Primär auf                 Primär auf
    Forschungsfeld        werden, in Präsenz sind        elektronischem Weg, in          elektronischem Weg, in     elektronischem Weg, in
                          die COVID-19-Vorgaben          Präsenz sind die COVID-         Präsenz ist die            Präsenz ist ein Ansuchen
                          der jeweiligen                 19-Vorgaben der                 Genehmigung eines          beim Rektorat unter
                          Institution einzuhalten.       jeweiligen Institution          Präventionskonzeptes       Vorlage eines
                                                         einzuhalten.                    erforderlich. Keine        Präventionskonzepts
                                                                                         Forschung in Schulen       erforderlich.

Bei Arbeiten im Forschungsfeld ist eine Absprache mit der für Forschung zuständigen Institutsleitung
erforderlich.

5.2.4 Besprechungen
                                   ◼ Grün                        ◼ Gelb                          ◼ Orange                     ◼ Rot
    Besprechungen         Nach Möglichkeit               Primär virtuell                 Primär virtuell            Primär virtuell
                          virtuell

                          Grundsätzlich keine            Grundsätzliche keine            In Präsenz nur nach        In Präsenz nur mit
                          Einschränkung                  Einschränkung                   Genehmigung durch das      Genehmigung durch das
                                                                                         Rektorat                   Rektorat

                                                                                         Externe Personen nur im    Externe Personen nur im
                                                                                         Ausnahmefall               Ausnahmefall

                                                                                                                    Angebot einer Testung
                                                                                                                    vor Ort; 2 m Abstand;
                                                         MNS darf nur am                 MNS auch am Sitzplatz,     FFP2-Maske auch am
                                                         Sitzplatz abgenommen            darf nur beim Sprechen     Sitzplatz und beim
                                                         werden                          abgenommen werden          Sprechen.

                          Anwesenheitsliste              Anwesenheitsliste               Anwesenheitsliste          Anwesenheitsliste

2
    Institute, International Office, Koordinationsstelle für Professionsentwicklung (Praxisbüro)
3
    V.a. Koordinationsstelle für Neue Medien und Digitale Kompetenz
                                                                                                                                               16
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

Grundsätzlich sind Besprechungen und Sitzungen weiterhin bevorzugt über virtuelle Tools abzuwickeln.
Bei Besprechungen in Präsenz ist ein entsprechend großer Raum, in dem der Mindestabstand von 1 Meter
eingehalten werden kann, in der Information zu buchen. Die kleinen Besprechungszimmer neben den
Professor*innenbüros sind derzeit nicht als Besprechungsräume geeignet.
     •    Die allgemeinen Hygienevorschriften (siehe 1.1.) sind einzuhalten.
     •    Sollte für eine Besprechung eine Änderung der Sitzordnung in einem Lehrveranstaltungsraum
          notwendig sein, ist die ursprüngliche Sitzordnung danach wiederherzustellen.
     •    Der Besprechungsraum soll mindestens einmal pro Stunde und vor Verlassen des Raumes fünf
          Minuten lang gelüftet werden, wenn möglich durch Querlüftung.
     •    Nach Beendigung der Besprechung/Sitzung sind die Arbeitsplätze zu desinfizieren, die Fenster zu
          schließen, das Licht abzuschalten und die Tür zu versperren.
     •    Bei einer Teilnahme von externen Personen ist das COVID-19 Informationsblatt (Gäste) im Zuge der
          Einladung zur Kenntnis zu bringen.
     •    Die Liste der anwesenden Personen ist von der einladenden Hochschullehrperson für eine allfällig
          erforderliche Kontaktpersonennachverfolgung aufzubewahren.

5.2.5 Sprechstunden für Studierende
                               ◼ Grün                   ◼ Gelb                   ◼ Orange                       ◼ Rot
 Sprechstunden        Nach Möglichkeit tele-   Nach Möglichkeit tele-    Ausschließlich telefonisch   Ausschließlich telefonisch
 für Studierende      fonisch oder virtuell    fonisch oder virtuell     oder virtuell                oder virtuell
                      In Präsenz ohne Ein-     In Präsenz primär zu      Keine Sprechstunden in       Keine Sprechstunden in
                      schränkung nach          Zeiten von Präsenzlehre   Präsenz                      Präsenz
                      Terminvereinbarung       nach Terminvereinba-
                                               rung

                      Anwesenheitsliste        Anwesenheitsliste

5.2.6 Abwicklung von Verwaltungsagenden
                               ◼ Grün                  ◼ Gelb                    ◼ Orange                      ◼ Rot
 Parteien-                                                                                            FFP2-Masken am
 verkehr                                                                                              gesamten Campus
                                                                                                      Abstand mind. 2 Meter
 für Lehrende                                                                                         gegenüber anderen
                                                                                                      Personen

                      Ohne Einschränkung       Primär wenn               Bevorzugt telefonisch &      Bevorzugt telefonisch &
                                               Präsenzlehre              per Mail                     per Mail

                                                                         In Präsenz mit               In Präsenz mit
                      Anwesenheitsliste        Anwesenheitsliste         Anwesenheitsliste            Anwesenheitsliste

Es wird gebeten, Angelegenheiten die Verwaltung betreffend, wie Personalagenden, Dienstreisen, Studien-
und Prüfungsangelegenheiten usw., soweit möglich per E-Mail oder telefonisch abzuwickeln.
Für Parteienverkehr in Präsenz sind neben den allgemeinen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verhaltens-
vorschriften folgende Punkte zu beachten:
     •    Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten.
     •    Pro Schalter darf nur 1 Person am jeweiligen Schalter anwesend sein.
     •    Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung führen Aufzeichnungen über die entsprechenden Kontakte.

5.2.7 Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften
Am Standort Graz bleibt die kontaktfreie Möglichkeit der Entlehnung von Büchern und Zeitschriften bis auf
weiteres aufrecht:

                                                                                                                                17
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

      •   Recherche der Verfügbarkeit des Buches/der Zeitschrift über Littera (Bibliotheks -Homepage).
      •   E-Mail an bibliothek@kphgraz.at unter Angabe des Titels und der Exemplarnummer (steht in der
          letzten Zeile der Angaben zum Buch/zur Zeitschrift), bei den Zeitschriften auch Angabe des
          Jahrgangs und der Heftnummer.
      •   Die gewünschten Bücher werden von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek innerhalb von drei
          Werktagen in das Postfach gelegt und können von dort entnommen werden. Nach Einfächerung
          erfolgt eine Information über die Erledigung per E-Mail.
      •   Bei Zeitschriften beträgt die Entlehndauer maximal eine Woche, bei Büchern drei Wochen (mit der
          Möglichkeit einer Verlängerung).
      •   Rückgabe der Bücher/Zeitschriften über die Bücherbox vor der Bibliothek.
KollegInnen, die über kein Postfach verfügen, werden gebeten, sich per E-Mail an die Bibliothek zu wenden
und bekommen Informationen, wie eine alternative Form der Entlehnung möglich ist.

Zusätzlich besteht bei Ampelfarbe grün und gelb in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass Lehrende zu den
Öffnungszeiten persönlich in die Bibliothek kommen, um Bücher vor Ort zu sichten oder in wissenschaftlichen
Zeitschriften zu recherchieren. Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind Einweghandschuhe zu tragen,
die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Über die Präsenzen sind von den Mitarbeiter*innen der Bibliothek
Aufzeichnungen zu führen.
Für die Diözesanbibliothek am Standort Klagenfurt gelten die Regelungen des Diözesanhauses. Vor Besuch
der Bibliothek wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um sich über die aktuellen Hygiene- und
Verhaltensvorschriften zu informieren (Tel. 0463 5877 2600).

5.3       Verwaltungspersonal und Mitarbeiter*innen der Bibliothek
                               ◼ Grün                 ◼ Gelb                  ◼ Orange                       ◼ Rot
 Personal                                                                                          FFP2-Masken am
 Verwaltung &                                                                                      gesamten Campus
 Bibliothek                                                                                        Abstand mind. 2 Meter
                                                                                                   gegenüber anderen
                                                                                                   Personen
                      Bürobetrieb und         Bürobetrieb und         Eingeschränkter Betrieb      Eingeschränkter Betrieb
                      Bibliotheksarbeit       Bibliotheksarbeit       in Büro- bzw. Bibliotheks-   in Büro- bzw. Biblio-
                      (außerhalb der          (außerhalb der          räumlichkeiten, in denen     theksräumlichkeiten, in
                      Entlehnzeiten) in       Entlehnzeiten) unter    es möglich ist (Einzel-      denen es möglich ist
                      gewohnter Art und       Berücksichtigung        büros oder mit Schutz-       (Einzelbüros oder mit
                      Weise (unter Berück-    geltender               vorrichtungen) in Kombi-     Schutzvorrichtungen) in
                      sichtigung geltender    Arbeitsschutz-          nation mit Homeoffice        Kombination mit
                      Arbeitsschutz-          bestimmungen                                         Homeoffice
                      bestimmungen)
                                                                      Einteilung gemäß             Einteilung gemäß
                                                                      Dienstplan                   Dienstplan

                      Zeitaufzeichnung über   Zeitaufzeichnung über   Zeitaufzeichnung über        Zeitaufzeichnung über
                      HCM                     HCM                     HCM                          HCM

5.3.1 Präsenzdienst in den Büroräumen
Für den Präsenzdienst in den Büroräumen gelten folgende Regelungen:
      •   Über Kontakte in den Büros werden Aufzeichnungen geführt.
      •   Während der Öffnungszeiten wird die Eingangstür der Büros offengehalten.
      •   Pro Schalter darf nur eine Person anwesend sein.
      •   Es muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.
      •   Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die
          beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.)
          durch den*die jeweilige*n Mitarbeiter*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe,
          Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt.
                                                                                                                             18
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

      •   Das Büro soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang, wenn
          möglich durch Querlüftung, gelüftet werden.

5.3.2 Bibliotheksdienst
Für den Präsenzdienst in der Bibliothek gelten am Standort Campus Augustinum folgende Regelungen:
      •   Es muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.
      •   Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die
          beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.)
          durch die*den jeweilige*n Mitarbeiterin zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe,
          Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt.
      •   Selbiges gilt auch für den Entlehndienst und im Speziellen für die Desinfektion der Buchumschläge
          und der Rückgabebox.
      •   Die Bibliothek soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang, wenn
          möglich durch Querlüftung, gelüftet werden.
Die Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften ist in den Punkten 5.1.2 und 5.2.7 geregelt.

5.3.3 Besprechungen
Siehe Punkt 5.2.4

5.3.4 Verwendung von Küche und Sozialraum am Standort Campus Augustinum
Für die Benützung der Küche und des Sozialraums gelten folgende Regelungen:
Grün: Küche und Sozialraum können unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Abstandsregel ohne
Einschränkung benutzt werden.
Gelb: Küche und Sozialraum können unter Einhaltung der Hygienevorschriften benutzt werden. Die Küche
darf nur von einer Person betreten werden. Die Personenbeschränkung beim Essen beträgt maximal 4 Per-
sonen bei Tisch.
Orange: Die Küche ist nur mehr im Sinne einer Teeküche zu verwenden. Jausenboxen und Getränke können
im Kühlschrank aufbewahrt werden. Das Hantieren mit offenen Lebensmitteln und Kochen ist nicht gestattet.
Die Küche darf nur von einer Person betreten werden. Die Personenbeschränkung beim Essen beträgt
maximal 4 Personen bei Tisch.
Rot: Für an der Hochschule anwesende Schlüsselpersonen gelten die Regelungen wie bei Ampelfarbe Orange.

5.4       Hochschulvertretung am Standort Graz
                               ◼ Grün              ◼ Gelb                 ◼ Orange                 ◼ Rot

 Hochschul-                                                                               FFP2-Masken am
 vertretung                                                                               gesamten Campus
                                                                                          Abstand mind. 2 Meter
                                                                                          gegenüber anderen
                                                                                          Personen

                      Nach Möglichkeit im   Primär im Homeoffice   Primär im Homeoffice   Primär im Homeoffice
                      Homeoffice            Präsenz vorrangig,                            Büroarbeiten in Präsenz
                      grundsätzlich keine   wenn Präsenzlehre                             nur eine Person im
                      Einschränkung bzgl.                                                 Arbeitsraum
                      Präsenz

                      Zeitaufzeichnungen    Zeitaufzeichnungen     Zeitaufzeichnungen     Zeitaufzeichnung

                                                                                                                    19
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

5.4.1 Anwesenheit im Büroraum der Hochschulvertretung
Für die Präsenz im Büroraum gelten folgende Regelungen:
      •   Im Büro liegt eine Anwesenheitsliste auf. Dort trägt sich jede*r Anwesende ein, sobald er an diesem
          Tag im Büro ist.
      •   Es muss ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
      •   Mund-Nasen-Schutz ist bei weniger als 4 Meter Abstand erforderlich.
      •   Bei Ampelfarbe Orange beträgt die maximal zulässige Personenzahl für das Büro 1 Person.
      •   Bei Arbeitsplätzen, die von mehr als einer Person verwendet werden, sind vor dem Wechsel die
          beanspruchten Arbeitsflächen (Arbeitstische, Kontaktflächen, Tastatur, Computermäuse, usw.)
          durch den*die jeweilige*n Letztbenutzer*in zu desinfizieren. Dazu werden Einweghandschuhe,
          Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung gestellt.
      •   Das Büro soll nach jeder Stunde und vor Verlassen der Hochschule fünf Minuten lang , wenn
          möglich durch Querlüftung, gelüftet werden.

5.4.2 Besprechungen
Siehe Punkt 5.2.4.

7. Räumliche Gegebenheiten
Alle in Verwendung stehenden Lehrveranstaltungsräume sind mit Desinfektionsmaterialien ausgestattet.
Für sämtliche Anwesenheiten an der KPH Graz, beispielsweise für die Umsetzung der Präsenzlehre, für
Besprechungen, welche nicht online durchgeführt werden können, und für die Abhaltung von mündlichen
und schriftlichen Prüfungen sind die Vorgaben in Bezug auf die maximale Personenanzahl pro Raum unter
der Abstandsregelung von mindestens 1 Meter einzuhalten.

7.1       Räumlichkeiten der KPH Graz am Campus Augustinum

                                                                                                                   max. Anzahl
             Ebene               Raumnummer                            Raumbezeichnung                          der Studierenden /
                                                                                                                Teilnehmer*innen
      Untergeschoss             B.-1.26                   BE-Raum                                                       10
      Untergeschoss             B.-1.28                   Grafikraum                                                     8
      Untergeschoss             B.-1.29                   Textiles Werken                                                7
      Untergeschoss             G.-1.42                   Technisches Werken                                            12
      Erdgeschoss               E.0.90                    Seminarraum                                                   13
      Erdgeschoss               A.0.01                    Campusraum                                                    33
      1. Stock                  E.1.83                    Festsaal                                                      334
      1. Stock                  D.1.68                    Computerraum                                                  10
      1. Stock                  C.1.49                    Seminarraum                                                   25
      1. Stock                  C.1.48                    Seminarraum                                                   33
      3. Stock                  B.3.26                    Didaktische Werkstatt                                          7
      3. Stock                  B.3.28                    Instrumental                                                   7
      3. Stock                  C.3.41                    Seminarraum                                                   25
      3. Stock                  C.3.47                    Hörsaal                                                       335
      3. Stock                  C.3.50                    Seminarraum                                                   15
      3. Stock                  C.3.52                    Seminarraum                                                   13

4
  Die Zahl bezieht sich auf die maximale Zahl bei Gruppen der Aus- und Weiterbildung. Bei Fortbildungen und Veranstaltungen ist unter Einhaltung
der Bestimmungen auch eine größere Teilnehmer*innenzahl möglich.
5 Siehe oben

                                                                                                                                               20
Handbuch Teil 1, Version 2.6, 01-03-2021

      3. Stock                 C.3.53             Seminarraum                                  14
      3. Stock                 C.3.54             Computerraum                                  8
      3. Stock                 E.3.81b            Musiksaal                                    14
      3. Stock                 E.3.81c            Instrumental                                  3
      3. Stock                 E.3.81d            Instrumental                                  3
      3. Stock                 E.3.81e            Instrumental                                  3

                                           Räume des Bischöflichen Gymnasiums
      1. Stock                 E.1.71             Klassenraum                                  11
      2. Stock                 C.2.45             Physiksaal                                   14
      2. Stock                 C.2.49             Biologiesaal                                 14
      2. Stock                 D.2.64             EDV Raum                                     14
      2. Stock                 D.2.68             Klassenraum                                  11
      2. Stock                 E.2.81             Klassenraum                                  14
      2. Stock                 E.2.82             Klassenraum                                  11
      1. Stock                 D.1.69             Klassenraum                                  11

7.2       Räume am Diözesanhaus Klagenfurt

              Raumbezeichnung                                          max. Anzahl
                                                          der Studierenden /Teilnehmer*innen
      Seminarraum 1                                                         6
      Seminarraum 2                                                         7
      Hörsaal 1                                                            15
      Hörsaal 2                                                            11
      Hörsaal 3                                                            16
      Festsaal                                         20 - 50 je nach Bestuhlung im 1-m-Abstand

                                                                                                    21
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