Handlungsempfehlung Fallsteuerung COVID-19-Krankheitsfolgen - Version 1.0 Stand Juni 2021 - DGUV Publikationen
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Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastr. 40 10117 Berlin Redaktion: Fred-D. Zagrodnik — Juni 2021 —
Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................................................................................................................................... 4 Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................................................................................................................... 4 Vorwort........................................................................................................................................................................................................................................... 7 1 Einleitung...................................................................................................................................................................................................................... 8 2 Heilverfahrenssteuerung..................................................................................................................................................................................... 9 2.1 Ablauf der Heilverfahrenssteuerung............................................................................................................................................................... 9 2.2 Einstieg in die Heilverfahrenssteuerung...................................................................................................................................................... 9 3 Fallidentifikation...................................................................................................................................................................................................... 12 3.1 „Ampelsystem“.......................................................................................................................................................................................................... 12 3.2 Checkliste...................................................................................................................................................................................................................... 14 4 Diagnostik.................................................................................................................................................................................................................... 15 4.1 Haus-/Facharzt/-ärztin.......................................................................................................................................................................................... 16 4.2 Post-COVID-Beratung.............................................................................................................................................................................................. 16 4.3 Ambulante Sprechstunde..................................................................................................................................................................................... 16 4.4 Post-COVID-Check..................................................................................................................................................................................................... 17 4.5 Weiteres Vorgehen................................................................................................................................................................................................... 17 5 Rehabilitation............................................................................................................................................................................................................. 18 5.1 Symptomorientierte Therapie............................................................................................................................................................................ 18 5.2 Stationäre Rehabilitation..................................................................................................................................................................................... 20 5.3 Ambulante Therapie................................................................................................................................................................................................ 20 5.4 Einbindung des Reha-Managements............................................................................................................................................................. 21 5.5 Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern......................................................................................................................... 21 5.6 Berufliche Wiedereingliederung....................................................................................................................................................................... 21 Anhang........................................................................................................................................................................................................................................... 22
Verzeichnisse Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1 Heilverfahrenssteuerung COVID-19 als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit, Schema................................. 10 Tabelle 1 Ampelsystem...................................................................................................................................................................................................... 12 Tabelle 2 Maßnahmen nach Rückmeldung ............................................................................................................................................................ 14 Tabelle 3 Einleitung der Diagnostik............................................................................................................................................................................. 15 Tabelle 4 Übersicht Leitsymptome und Fachdisziplinen................................................................................................................................. 15 Tabelle 5 Übersicht Symptomorientierte Therapie.............................................................................................................................................. 18 Tabelle 6 Neurologische Rehabilitationsangebote der BG-Klinken........................................................................................................... 20 Tabelle 7 Mögliche Diagnostische Maßnahmen bei Versicherten mit COVID-19-Erkrankungsfolgen.................................... 26 Abkürzungsverzeichnis AGG Bereich Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften AU Arbeitsunfähigkeit BEM Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement BG Berufsgenossenschaft BGSW Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BK Berufskrankheit BV Bezirksverwaltung DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung EAP Erweiterte Ambulante Physiotherapie HV Heilverfahren KSR Komplexe Stationäre Rehabilitation PCB Post-COVID-Beratung PCC Post-COVID-Check PCS Post-COVID-Sprechstunde RM Reha-Management SB Sachbearbeitung zdA zu den Akten 4
Information zur Handlungsempfehlung Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die erste Version einer Handlungs- empfehlung zur Fallsteuerung von Versicherten mit COVID-19-Krankheitsfolgen. Diese wird mit zunehmenden Erkenntnissen aus Forschung und Praxis überarbeitet. Dies ist eine Handlungsempfehlung zur Heilverfahrenssteuerung, es wird nicht auf die Voraussetzungen für den Versicherungsfall der BK 3101 bzw. eines Arbeitsunfalls einge- gangen. Auf die DGUV-Handlungsempfehlung „Infektionen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 als Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung“ Stand: 1. April 2021 wird verwiesen. Gesonderte trägerspezifische Verfahrenshinweise oder Regelungen bleiben davon unberührt. Diese Rahmenempfehlung basiert maßgeblich auf der von der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erarbeiteten Handlungsempfehlung „Fallsteuerung COVID-19-Krankheitsfolgen“, Stand 5/2021. Namentlich sind insoweit Frau Nicola Struve von der BGW BV Würzburg und Frau Nadine Maier von der BGW BV München sowie Frau Claudia Drechsel-Schlund, BGW Geschäftsführerin BV Würzburg und Herr Christian Frosch, BGW Geschäftsführer BV München zu nennen. Sie ist in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aller Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung der BGW entstanden. Wissenschaftliche Unterstützung erfolg- te durch Mitarbeitende des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die für eine trägerübergreifende Umsetzung erforderlichen Anpassungen erfolgten durch das Referat Berufskrankheiten der DGUV in Abstimmung mit den Mitgliedern des Arbeits- kreises Anwendung des Berufskrankheitenrechts. Die Handlungsleitlinie wurde von den Ausschüssen „Berufskrankheiten“ und „Rehabilitation“ der Geschäftsführerkonferenz der DGUV beschlossen. 5
Vorwort Mehr als 30.000 Anzeigen über den Verdacht auf eine Die jetzt vorliegende Rahmenempfehlung zur Fallsteue- COVID-19-Erkrankung als meldepflichtige Berufskrankheit rung ist auf der Basis der Vorbereitung durch die BGW in Nr. 3101 sind den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern Zusammenarbeit mit weiteren gewerblichen Berufsgenos- im Jahr 2020 zugegangen. Im ersten Quartal 2021 hat sich senschaften, Unfallkassen sowie der Sozialversicherung die Entwicklung der Meldezahlen noch einmal erheblich für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter beschleunigt. Zu Beginn des zweiten Quartals dieses Jah- Berücksichtigung derzeitiger wissenschaftlicher Erkennt- res lagen schon mehr als doppelt so viel Verdachtsanzei- nisse sowie aktueller Erfahrungen klinischer Expertinnen gen wie im gesamten Vorjahr vor. Auch wenn nicht alle und Experten entstanden. Eingeflossen sind die Ergeb- angezeigten Erkrankungen schwere oder lang anhaltende nisse eines zweiten interdisziplinären Fachgesprächs der Verläufe nach sich ziehen, ist die gesetzliche Unfallver- BGW am 28.04.2021, an dem auch Fachkräfte und Verant- sicherung doch in ganz besonderer Weise gefordert, mit wortliche der DGUV, anderer Unfallversicherungsträger allen geeigneten Mitteln für eine optimale Versorgung und der Deutschen Rentenversicherung Bund teilgenom- betroffener Versicherter zu sorgen und alle Möglichkeiten men haben. zur nachhaltigen Überwindung der Krankheitsfolgen im Einzelfall zu ergreifen. Die Handlungsempfehlung richtet sich in erster Linie an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie die Vor dem Hintergrund ihrer besonderen Betroffenheit hat Reha-Managerinnen und Reha-Manager der Unfallversi- die BGW Anfang Februar 2021 ein erstes Expertenge- cherungsträger. spräch initiiert, an dem Ärztinnen und Ärzte verschiede- ner Fachrichtungen ebenso wie Expertinnen und Exper- ten aus der BGW sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung teilgenommen haben, und die Arbeit an einer Handlungsempfehlung für die Sachbearbeitung und das Reha-Management in den Bezirksverwaltungen Stefanie Palfner der BGW aufgenommen. Mit der Handlungsempfehlung Leiterin der Hauptabteilung Versicherung und Leistung sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sich um die Behandlung, Rehabilitation und Wiederein- gliederung COVID-19-Erkrankter kümmern, bei der Wahr- nehmung ihrer anspruchsvollen Arbeit unterstützt und eine bestmögliche Heilverfahrenssteuerung ermöglicht werden. 7
1 Einleitung Die Unfallversicherungsträger haben die gesetzliche Auf- Diese Handlungsempfehlung gibt einen trägerübergrei- gabe, die Steuerung des Heilverfahrens der Versicher- fenden Rahmen für die Fallsteuerung vor, der durch je- ten zu übernehmen. Aufgrund der Tatsache, dass das weils trägerinterne Regelungen konkretisiert bzw. ange- SARS-CoV-2-Virus und die davon ausgelöste Erkrankung passt werden kann. Davon unabhängig deuten schwere COVID-19 noch immer neuartig sind, gibt es bislang nur Erkrankungen und/oder Erkrankungsverläufe entspre- unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse. chend den nachfolgenden gelben und insbesondere roten Ampelkonstellationen auf einen Rehabilitationsbedarf im Die bisherigen Erfahrungen sowie eine Aktenauswertung Sinne des BTHG hin. ausgewählter Versicherungsfälle zeigen, dass bei Versi- cherten mit schwerem Verlauf, aber auch bei Personen, die zunächst einen milden bis mittelschweren Erkran- kungsverlauf hatten, zum Teil auch nach über vier Mona- ten gesundheitliche Langzeitfolgen sehr unterschiedli- cher Art und Ausprägung vorhanden sein können. Laut Robert-Koch-Institut1 (RKI) können bei COVID-19 noch Wochen bzw. Monate nach der akuten Erkrankung Symp- tome vorhanden sein bzw. neu auftreten. Es existiert auf- grund der Neuartigkeit des Krankheitsbildes und den sehr unterschiedlichen klinischen Präsentationen allerdings bis jetzt keine einheitliche Definition für Langzeitfolgen. Das RKI empfiehlt, Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkran- kung nicht als einheitliches Phänomen zu betrachten, sondern verschiedene Krankheitsbilder zu beschreiben, die sowohl zeitversetzt als auch parallel in verschiedenen Ausprägungen auftreten können. In unterschiedlichen Veröffentlichungen und im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe „Long COVID“, „Post-COVID- Syndrom“ und „Chronic-COVID-19-Syndrome“ etabliert.2, 3, 4, 5 1 Robert-Koch-Institut: Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, www.rki.de; Stand 18.03.2021 2 Ebd. 3 Lenzen-Schulte, M. (2020): Der lange Schatten von COVID-19, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117 Heft 49, S. A 2416 – A 2420 4 Mahase, E. (2020): Covid-19: What do we know about „long covid“?, BMJ 2020;370:m2815 5 Venkatesan, P. (2021): NICE guideline on long COVID, Lancet Respir Med 8
2 Heilverfahrenssteuerung 2.1 Ablauf der Heilverfahrenssteuerung Die Heilverfahrenssteuerung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten der BK-Nr. 3101 nach COVID-19-Erkran- kung erfolgt grundsätzlich im Sachbearbeitungsbereich. Bei Bedarf wird das Reha-Management oder vergleichbar qualifiziertes Personal eingebunden. Die nachfolgenden Grundsätze finden unabhängig von dem Status eines Ar- beitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit Anwendung. Die folgende Grafik (siehe S. 10) stellt den Ablauf der Heilverfahrenssteuerung für Versicherte mit BK-Nr. 3101 – COVID-19 schematisch dar und gilt analog für gemelde- te Arbeitsunfälle. Diese Grafik dient der Orientierung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und gibt einen Überblick über den Gesamtprozess. In einzelnen Schritten wird auf die entsprechenden Kapitel dieser Handlungs- empfehlung verwiesen, in denen die jeweiligen Hand- lungsschritte und -optionen erläutert werden. Bei der Ab- bildung 1 handelt es sich um ein Schema zur Übersicht und Orientierung. Im Bedarfsfall kann davon abgewichen werden. Die in der Grafik aufgeführten Formtexte sind in- terne Formtexte der BGW und dieser Handlungsempfeh- lung zur Orientierung als Formulierungsvorschläge für ggf. anzupassende trägerinterne Formulierungen der übrigen Unfallversicherungsträger beigefügt. 9
Heilverfahrenssteuerung Meldung BK 3101 – COVID-19 bzw. Arbeitsunfall geht ein Screening der vorhandenen Informationen Alle anderen (stattionär, beatmet) Einzelmeldungen Positiv Testergebnis Negativ Unbekannt K1187 zdA K1186 Zunächst Fallabschluss Rückmeldung geht ein, Fall wird wieder aufgenommen Fallkategorie nach Ampelsystem (Kapitel 3) ROTER Fall GELBER Fall GRÜNER Fall Ist aufgrund der Schwere der Erkrankung eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich? Nein Ja Verweis an den Hausarzt/die Hausärztin einzuleiten sind (Kapitel 4/5) SB überwacht das mit Berichterstattung Heilverfahren durch Verlaufskontrollen und veranlasst notwendige diagnostische (Kapitel 4) und rehabilitative Maßhnamen SB setzt die vereinbarten (Kapitel 5) Maßnahmen um Genesung und Arbeitsfähigkeit tritt ein Nein Ja Fallabschluss Abbildung 1 Heilverfahrenssteuerung COVID-19 als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit, Schema 10
Heilverfahrenssteuerung 2.2 Einstieg in die Heilverfahrenssteuerung Handelt es sich in diesem Zusammenhang um Rehabili- tationsmaßnahmen sind ferner die Maßgaben der Verfah- In Fällen mit initial schwerer Erkrankung oder Fällen mit rensabsprache zu den §§ 14 ff. SGB IX mit der DRV zu be- einer längeren COVID-19-Symptomatik ist das Heilverfah- achten. Stellt sich später heraus, dass die medizinischen ren aktiv zu steuern, noch bevor eine formelle Anerken- Maßnahmen nicht wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls/ nung des Versicherungsfalles erfolgt. Bei schweren Krank- der BK-Nr. 3101 erforderlich waren, sind - wenn noch nicht heitsverläufen und/oder bekannten Kontextfaktoren sind erfolgt - etwaige Erstattungsansprüche gegenüber der je- die nach dem BTHG relevanten Aspekte der Bedarfsprü- weiligen Krankenkasse/dem Rentenversicherungsträger fung, der Zuständigkeitsprüfung und Leistungserbringung zu prüfen und unter Einhaltung der Ausschlussfristen des unbedingt zu berücksichtigen § 111 SGB X ggf. vorsorglich anzumelden. Bei der Prüfung des Versicherungsfalles ist die Beim unklaren Vorliegen einer in Betracht kommenden Handlungsempfehlung6 zu SARS-CoV-2- („Coronavirus“) Berufskrankheit Nr. 3101 ist es sinnvoll, trägerintern zum und COVID-19 für Beschäftigte in den nach der Nr. 3101 Beispiel durch eine Zusammenfassung und Darstellung privilegierten Bereichen zugrunde zu legen. Dabei sind des Sachstandes deutlich zu machen, welche Fragen oder die üblichen Beweismaßstäbe für das Vorliegen eines Ver- Probleme bei der Beurteilung des Falles bestehen. Risiken sicherungsfalls zu beachten; in passenden Fällen der BK- aus dem privaten Umfeld sollten vorab ermittelt werden, Nr. 3101 sind Beweiserleichterungskriterien zu prüfen und damit eine Abwägung und Beurteilung der beruflichen ggf. heranzuziehen. Risiken vorgenommen werden kann. Es gelten die träger- spezifischen Verfahrenshinweise. In Fällen, in denen die Beweiserleichterungskriterien grei- fen, kann ein direkter Einstieg in die Heilverfahrenssteu- Zu einem späteren Zeitpunkt kann die (im Falle der BK-Nr. erung erfolgen. Zur Vergewisserung der Sachbearbeitung 3101 förmliche) Anerkennung des Versicherungsfalls nach- kann dies ggf. intern dokumentiert werden (s. mitgelten- geholt werden. des Formular im Anhang). Dieser Schritt ist jedoch nicht zwingend notwendig. In den anderen Fällen, bei denen Zweifel an anspruchs- begründenden Tatsachen und/oder der haftungsbe- gründenden Kausalitätbestehen und eine Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls aktuell nicht möglich ist, kann einzelfallbezogen auch in diesen Fäl- len ein schneller Einstieg in die Heilverfahrenssteuerung erfolgen. In diesem Fall sind die Anhaltspunkte, die zu diesem Zeitpunkt für unsere Zuständigkeit sprechen, in der Akte schriftlich zu dokumentieren. Treten im Rahmen der Heilverfahrenssteuerung Zweifel an der Zuständig- keit des UVT und/oder am ursächlichen Zusammenhang der COVID-19-Erkrankung und der versicherten Tätigkei- ten auf, sind diese durch die Sachbearbeitung in der Akte schriftlich zu dokumentieren und es ist vorsorglich unter Einhaltung der Ausschlussfristen nach § 111 SGB X ein Erstattungsanspruch bei der zuständigen Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger anzumelden. 6 https://dokcenter.dguv.de/livelink/livelink.exe?func=ll&objId=23556426&objAction=browse&sort=name&viewType=31454 11
3 Fallidentifikation Mit Eingang einer Meldung über eine COVID-19-Erkran- Anlage beigefügte BGW-Formular K-1186 als Formulie- kung wird jeder Fall erfasst. Die Sachbearbeitung ver- rungsvorschlag dienen. schafft sich zuerst einen Überblick, welche Informationen aus der Meldung hervorgehen. Um eine sachgerechte Ist das PCR-Testergebnis negativ, wird kein Schreiben an die Fallsteuerung zu gewährleisten, werden die gemeldeten Versicherten versandt und der Fall direkt abgeschlossen. Sachverhalte mit COVID-19 anhand eines „Ampelsystems“ in Kategorien eingeteilt (vgl. Kapitel 3.1). In allen Fällen (außer den zu Beginn bereits als schwer defi- nierten Fällen) schließt die Sachbearbeitung nach Versand Entsprechend des Schemas (Abbildung 1) erfolgt bei Fällen, der Formulare den Fall ab. Alternativ kommt entsprechend in denen bereits durch die Meldung deutlich wird, dass ein ggf. bestehender trägerinterner Regelungen eine Terminü- „schwerer“ Verlauf der Erkrankung vorliegt, direkt ein Ein- berwachung dieser Fälle in Betracht. Gehen Rückmeldun- stieg in die aktive Fallsteuerung. Dies betrifft Fälle mit stati- gen ein, führen diese zu einem erneuten Aufgreifen des onärem Aufenthalt, v.a. mit Beatmung (vgl. Tabelle 1). Falls. Durch die somit erhaltenen Informationen werden die Fälle anhand des „Ampelsystems“ (Kapitel 3.1) in Katego- Bei allen anderen Einzelmeldungen wird geprüft, ob bereits rien eingeteilt. Die Sachbearbeitung steigt nun in die Fall- ein positives Testergebnis vorliegt. Wenn ja, wird Kontakt steuerung und die Ermittlungen incl. der Einholung der übli- zu den Versicherten aufgenommen, wobei das als Anlage chen Datenschutz- und Einverständniserklärungen ein. beigefügte BGW-Formular K-1187 als Formulierungsvor- schlag dienen kann. Bestehen keine Beschwerden, ist eine Die Frage nach Vor- oder Begleiterkrankungen ist bei Be- Rückmeldung der Versicherten nicht notwendig. Sollten darf im Laufe des Verfahrens zu beantworten. Sie ist je- doch noch Beschwerden vorhanden sein, werden die Versi- doch nicht ausschlaggebend für die Fallkategorisierung cherten gebeten, eine schriftliche Rückmeldung zu geben nach dem „Ampelsystem“, sondern ist dann von Bedeu- und ggf. vorhandene Arztberichte beizufügen. tung, wenn es um die Feststellung der Erkrankungsfolgen/ Abgrenzung zu unabhängigen Erkrankungen im Rahmen Ist das Testergebnis unbekannt, werden die Versicherten des weiteren Verfahrens bzw. BTHG-relevante Aspekte der gebeten, sich zu melden, wenn das Testergebnis positiv Bedarfsklärung geht. war und Beschwerden bestehen. Insoweit kann das als 3.1 „Ampelsystem“ Tabelle 1 Ampelsystem Ampel Welche Fälle? Diagnostik Stationär: Sprechstunde oder • intensivmedizinisch betreut oder beatmet oder mehrwöchiger statio- Post-COVID-Check ROT närer Aufenthalt • Lungenentzündung • AU und Behandlung über 6 Wochen Stationär oder ambulant: Ambulante Sprechstunde oder • AU über 6 Wochen weitere fachärztliche Diagnostik GELB • Bestehende Behandlungsbedürftigkeit über 6 Wochen hinaus je nach Fachrichtung, ggf. Post- • Mit Symptomen s. Checkliste COVID-Check Erkrankt, aber leichter Verlauf, Fälle in denen keine oder nur monodiszip- Zunächst an Hausarzt verwei- linäre Behandlungen durch den Hausarzt notwendig sind: sen, ggf. telefonische Beratung GRÜN • AU unter 6 Wochen anbieten • Geringfügige diffuse Beschwerden (arbeitsfähig, aber nicht richtig fit) • Es hat keine weitere Behandlung/Diagnostik stattgefunden. 12
Fallidentifikation Kategorie ROT Kategorie GELB Der/Die Versicherte ist akut schwer erkrankt und befindet Hierbei handelt es sich um Versicherte, die vermehrte sich in mehrwöchiger stationärer, möglicherweise inten- oder etwas stärkere Symptome haben, bzw. bei denen Ar- sivmedizinischer Behandlung (Beatmung). Eine längere beitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit über die Heilbehandlung und Reha-Phase sind zu erwarten. Eine sechste Woche hinaus besteht. In beiden Fällen erfolgt breite, interdisziplinäre Diagnostik ist in den meisten ggf. ergänzend zu den in einer Rückmeldung beschriebe- Fällen lohnenswert. Besonders die Schwersterkrankten nen Beschwerden bzw. beigefügten Unterlagen eine tele- profitieren sehr gut von einer zügigen, frühzeitigen Reha- fonische Rücksprache mit den Versicherten (Einordnung Maßnahme. Diese Fälle sollten nach der Akutbehandlung der Symptome anhand der Checkliste, s. Kapitel 3.2), um im Post-COVID-Check (PCC) oder einer Post-COVID-Sprech- anschließend anhand der Angaben die Steuerung des stunde (PCS) (mit den zum Zeitpunkt der Vorstellung vor- Falls in die entsprechende Fachrichtung (Pulmologie, liegenden Unterlagen) vorgestellt werden und bedürfen Neurologie, Kardiologie, HNO, Dermatologie, Innere Medi- einer zeitnahen und engmaschigen Heilverfahrenssteu- zin, Psychologie) zu veranlassen (s. Kapitel 4). erung, ggf. unter Beteiligung des Reha-Managements. In den beteiligten Kliniken kann es ja nach Pandemieverlauf Falls ein diffuses Krankheitsbild besteht, soll die Steue- zu unterschiedlich hohen Auslastungen der dort jeweils rung in die PCS oder den PCC erfolgen. Dort sollen eine vorhandenen Ressourcen kommen. diagnostische Abklärung und anschließend ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen erfolgen. In den beteiligten Klini- Vor diesem Hintergrund behalten es sich einige Kliniken ken kann es ja nach Pandemieverlauf zu unterschiedlich vor, anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu hohen Auslastungen der dort jeweils vorhandenen Res- entscheiden, ob im Einzelfall ein (telefonisches) Inter- sourcen kommen Vor diesem Hintergrund behalten es view, eine ambulante Beratung oder der PCC zum Tragen sich einige Kliniken vor, anhand der zur Verfügung gestell- kommt. Rote Fälle können auch jene sein, die bei Rück- ten Unterlagen zu entscheiden, ob im Einzelfall ein (tele- meldung vielfache, starke Symptome angeben. Diese Ver- fonisches) Interview, eine ambulante Beratung oder der sicherten stehen i.d.R. bereits in ärztlicher Behandlung. PCC zum Tragen kommt. Es sollten alle relevanten Unterlagen eingeholt werden. Für die Vorstellung zur Diagnostik beim PCC oder einer Kategorie GRÜN PCS reicht die Angabe starker Symptome aus, auch ohne dass alle Unterlagen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlie- Die Fälle, in denen nach Auswertung der vorhandenen An- gen. Die Einholung der Unterlagen ist bei Ärzten und Ärz- gaben vorerst keine weiteren Heilbehandlungsmaßnah- tinnen nach §203 SGB VII auch ohne vorherige Einwilli- men zu veranlassen sind, sind der Kategorie GRÜN zuzu- gungserklärung möglich. Diese Erklärung sollte jedoch im ordnen. Diese Fälle sollen zunächst an den Hausarzt/die weiteren Verfahren eingeholt werden. Hausärztin oder die bisher behandelnde Facharztdisziplin verwiesen werden, welche/welcher bei entstehendem weiterem Behandlungsbedarf Bericht erstatten sollen. Ein Wechsel zwischen den Kategorien ist im Laufe des Krankheitsverlaufes möglich, wenn sich zum Beispiel der/die Versicherte nach mehreren Wochen/ Monaten wieder meldet und weiter über Beschwerden klagt. Ggf. wird hier nochmals die Checkliste zur Hand genommen, um das Heilverfahren in die entsprechende Fachrichtung zu steuern. Wenn Betroffene zunächst symptomfrei waren, können mit einer Verzögerung von drei bis vier Monaten Symptome auftreten. Zu einem späteren Zeitraum ist ein Bezug zu der COVID-Erkrankung sehr unwahrscheinlich. 13
Fallidentifikation Tabelle 2 Maßnahmen nach Rückmeldung Angaben Maßnahmen • Wenige, diffuse Symptome Kategorie GRÜN • Keine ärztliche Behandlung → An den Hausarzt/-ärztin verweisen und Bericht erstatten • Keine Reha lassen • Bereits in ärztlicher Behandlung Kategorie GELB • Symptome, aber nicht sehr schwere → Berichte von entspr. Ärzten/Ärztinnen anfordern • Starke Symptome Kategorie GELB oder ROT • (i.d.R. in ärztlicher Behandlung, dies ist aber nicht zwingend → Post-COVID-Check oder Post-COVID-Sprechstunde für die weiteren Maßnahmen) 3.2 Checkliste Die Checkliste enthält Fallmerkmale, die jeweils zu prüfen sind und die zur gezielten Fallsteuerung genutzt werden können. Sie ist im Anhang der Handlungsempfehlung zu finden. Die Checkliste dient der kontinuierlichen Hilfestellung für die Sachbearbeitung, um die Notwendigkeit einer struktu- rierten Fallsteuerung zu identifizieren und entsprechend einzuleiten. Sie muss keinesfalls vollständig abgefragt oder ausgefüllt werden. 14
4 Diagnostik Nachdem die Fallidentifikation und -kategorisierung statt- Auflistung von Diagnostik-Verfahren Orientierung, z.B. für gefunden haben, beginnt die Sachbearbeitung mit der die Reha-Planung bei Besprechungen mit Ärzten und Ärz- Fallsteuerung. Am Anfang steht die diagnostische Abklä- tinnen. rung der verbleibenden Symptomatik. Die zu jenem Zeit- punkt bereits durchgeführte Diagnostik kann stark vari- Tabelle 4 Übersicht Leitsymptome und Fachdisziplinen ieren. Abhängig davon sollte die weitere Fallsteuerung erfolgen (vgl. Tabelle 3). Leitende Symptome Medizinische Fachdisziplin Lunge/Atemwege Pulmologie/Pneumologie Es ist wichtig zu beachten, dass „die eine COVID-Diagnos- Herz-Kreislaufsystem Kardiologie tik“ nicht existiert. Stattdessen erfolgt die diagnostische Abklärung symptombezogen. Um in die jeweils ange- Magen-Darm-Trakt, Nieren Internist brachte medizinische Fachdisziplin zu steuern, sollten die oder vorherrschenden Symptome anhand der Checkliste (Kapi- bei Unklarheit, ob Herz oder tel 3.2) erkannt werden. Lunge Nervensystem Neurologie Tabelle 3 Einleitung der Diagnostik Geruchs- und Geschmacks- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Bisherige Diagnostik Weitere Schritte störungen bzw. Neurologie Gar keine Diagnostik Je nach Symptomschwere: Psychische Symptome Psychiater/Neuro-Psychologie/ GRÜN : Steuerung zum Psychotherapie/ Psycho Hausarzt/-ärztin, ggf. somatische Medizin Facharzt/-ärztin (Kap. 4.1) Haut und Haare Dermatologie, ggf. Autoimmu- GELB : Steuerung zum nologie bzw. Rheumatologie Facharzt/-ärztin (Kap. 4.1), ggf. ambulante oder stationä- re Abklärung (Kap. 4.2, 4.3) Durch die Sachbearbeitung sind von den behandelnden ROT : Stationäre Abklärung, Fachärztinnen und -ärzten Berichte über die bisherige ggf. ambulante Abklärung Behandlung und Diagnostik anzufordern. Gleichzeitig soll (Kap. 4.2, 4.3) der Arzt bzw. die Ärztin aufgefordert werden, eine Emp- Unzulängliche Diagnostik Entsprechende Fachärzte/- fehlung zur weiteren Diagnostik und Therapie abzugeben. (nicht ausreichend fachärzt- ärztinnen, ambulante oder Der Eingang des Berichts ist zu überwachen. Mit Eingang lich abgeklärte Beschwerden, stationäre Abklärung der ärztlichen Behandlungs- und Diagnoseempfehlung Befunde oder Werte fehlen in kann eine Vorstellung beim Facharzt / bei der Fachärz- der Dokumentation) tin veranlasst werden, mit der Bitte die entsprechenden Bereits umfassende Einleitung eines Reha- Untersuchungen durchzuführen. Ein entsprechender Be- Diagnostik Verfahrens, Vorgehen nach handlungsauftrag und die Kostenzusage sind damit zu Empfehlungen aus den diag- verbinden. Sollten Unklarheiten über die weitere HV-Steu- nostischen Verfahren, wenn erung bestehen, soll der Fall in einer COVID-Sprechstunde vorhanden vorgestellt werden (vgl. Kap. 4.2). Eine Steuerung zu ver- schiedenen Angeboten ist möglich. Zeitgleich sollen bei den entsprechenden Krankenversicherungen die Vorer- Die nachfolgende Tabelle 4 gibt einen Überblick, bei wel- krankungsverzeichnisse eingeholt werden. chen leitenden Symptomen welche medizinische Fach- disziplin zuständig ist. Eine detaillierte Auflistung von Diagnostik-Verfahren ist der Tabelle 7 im Anhang zu ent- nehmen. Letztere soll der Sachbearbeitung als Unterstüt- zung dienen, z.B. bei der Entscheidung, ob in Einzelfällen Die Heilverfahrenssteuerung hat gegenüber der vollstän- eine Kostenübernahmeerklärung für bestimmte Testungen digen Ermittlung des Krankheitsverlaufs Vorrang. erteilt werden kann. Auch dem Reha-Management gibt die 15
Diagnostik 4.1 Haus-/Facharzt/-ärztin 4.2 Post-COVID-Beratung → Bei leitenden Symptomen, die eindeutig einer → Beratende Stellungnahme zur Fachdisziplin zuzuordnen sind (vgl. Checkliste Heilverfahrenssteuerung nach Aktenlage ohne (Kapitel 3.2) und Tabelle 3) Versichertenkontakt. Versicherungsfälle, bei denen bisher keine Diagnostik statt- Die Post-COVID-Beratung7 (PCB) ist ein Angebot der BG- gefunden hat und milde Symptome vorliegen ( GRÜNE F älle) Kliniken. Sie bietet eine niederschwellige fachärztliche Er- werden zunächst mit einem auf sechs Monate befristeten steinschätzung von Versicherten, die an den Folgen einer Behandlungsauftrag (Formulierungsvorschlag der als An- COVID-19-Erkrankung leiden. Die PCB hilft Sachbearbei- lage beigefügte BGW-Formtext K 4295) zum Hausarzt/zur tern und Sachbearbeiterinnen sowie Reha-Managern und Hausärztin oder entsprechend qualifizierten Fachärzten Reha-Managerinnen bei der Koordination des Heilverfah- verwiesen. Diese/Dieser übernimmt die Lotsenfunktion und rens. Die Beratung erfolgt ohne eine persönliche Vorstel- verordnet entsprechende Therapien, spricht Empfehlungen lung der Versicherten und beinhaltet z.B. eine Beurteilung zur weiteren fachspezifischen Diagnostik aus oder bindet von Vorbefunden durch Aktenstudium. Die Beratung kann ggf. notwendige (weitere) Fachärzte ein. telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden und bein- haltet meist ein strukturiertes Interview. Sie wird in allen Versicherungsfälle, bei denen deutlichere Symptome vor- BG-Kliniken angeboten. handen sind ( GELBE und ggf. ROTE Fälle), werden an- hand der leitenden Symptome (vgl. Checkliste (Kapitel 3.2) und Tabelle 3) mit einem konkreten Behandlungsauftrag 4.3 Ambulante Sprechstunde zu den entsprechenden Fachärztinnen und -ärzten gesteu- ert. Es sollte mit der aufgrund der jeweils am stärksten 4.3.1 Post-COVID-Sprechstunde ausgeprägten Symptomatik „führenden“ Fachdisziplin be- gonnen werden und entsprechend der Empfehlungen die- → Zur Orientierung in Fällen, die die Sachbearbei- ser Fachdisziplin zur konsiliarischen Vorstellung bzw. Mit- tung keiner Fachdisziplin zuordnen kann oder behandlung ggf. nachgesteuert werden. Die Facharztsuche mehrere Symptome leitend sind. erfolgt in der Regel durch die Versicherten selbst. Ein weiteres Beratungs- und Unterstützungsangebot Wenn eine Bandbreite von Symptomen vorliegt und eine der BG-Klinken ist die Post-COVID-Sprechstunde8 (PCS). Zuordnung zu einzelnen Fachdisziplinen nicht mög- Diese stellt eine Option zur Unterstützung bei der weite- lich ist oder schwierig erscheint, soll eine Vorstellung ren Diagnostik- und Therapieplanung vor und nach dem in einer ambulanten Sprechstunde (Kap. 4.2) oder der Post-COVID-Check (s. 4.3) oder einer Reha-Maßnahme Post-COVID-Check (Kap. 4.3) eingeleitet werden. dar. Sie dient der Fallsteuerung mit Versicherten, Ärzten bzw. Ärztinnen und dem Reha-Management nach persön- lichem Gespräch in der Klinik beispielsweise mit Erstel- lung eines Reha-Plan oder Ausstellen von Verordnungen für den ambulanten Bereich. 7 https://www.bg-kliniken.de/leistungen/detail/post-covid-beratung/ 8 https://www.bg-kliniken.de/leistungen/detail/post-covid-sprechstunde/ 16
Diagnostik 4.3.2 Weitere ambulante Sprechstunden Der PCC wird derzeit in folgenden BG-Kliniken angeboten: • Berlin → Ebenfalls zur Orientierung in Fällen, die die Sach- • Bochum bearbeitung keiner Fachdisziplin zuordnen kann • Duisburg oder mehrere Symptome leitend sind. • Halle • Hamburg → Je nach Fachdisziplin der Netzwerkpartner auch • Murnau in den Fällen, in denen schwere Symptome anhal- • Tübingen tend sind. Die relevanten Fachbereiche wie Neurologie, Pneumolo- Sofern an den einzelnen Standorten Kooperationen und gie, Kardiologie und Psychologie werden bei Bedarf hin- Netzwerkpartner bestehen, können und sollen diese wei- zugezogen. Die Zuweisung zur Klinik erfolgt jeweils lokal terhin genutzt werden. Optimaler Weise werden somit für jeden UV-Träger in Absprache mit den jeweiligen Klini- weitere Fachgebiete (z.B. Pneumologie, Kardiologie, HNO) ken. Dabei ist zu klären, welche Unterlagen den Medizi- abgedeckt. nerinnen und Medizinern für ein Prä-Screening zur Verfü- gung gestellt werden müssen. 4.4 Post-COVID-Check Zunächst erfolgt von Seiten der BG-Kliniken ein prästatio- näres Screening, da sich gezeigt hat, dass nicht bei jeder/ → Für Versicherte mit Symptomen, die sich auf meh- jedem Versicherten eine stationäre Aufnahme indiziert ist. rere Fachgebiete erstrecken und einer interdiszip- Teilweise wird so eine ambulante Diagnosestellung als linären Abklärung bedürfen. hinreichend erachtet oder es zeigt sich, dass bereits aus- reichend Diagnostik vorliegt und primär eine Rehabilitati- → Zur Orientierung in Fällen, die die Sachbearbei- onsmaßnahme erfolgen sollte. tung keiner Fachdisziplin zuordnen kann oder mehrere Symptome leitend sind. Am Ende der bis zu zehntägigen stationären Diagnostik erfolgt eine Fallkonferenz mit der/dem Versicherten und Dieses Angebot dient dazu, Versicherten ein umfassen- der Reha-Managerin/dem Reha-Manager, in der die Be- des Diagnostikangebot machen zu können. Der PCC ist funde sowie mögliche Therapieempfehlungen und deren bei anhaltenden Symptomen nach drei Monaten indiziert. Umsetzbarkeit besprochen werden. Die BG-Klinik verfasst Mittels dessen können die bestehenden Beschwerden einen Abschlussbericht, in dem Diagnosen, Anhaltspunk- dokumentiert und auf dieser Grundlage die weitere Wei- te für die berufliche Verursachung der COVID-Erkrankung chenstellung für die Gestaltung von Rehabilitationsver- und rehamedizinische Empfehlungen aufgeführt werden. fahren vorgenommen werden. Eine Re-Evaluation nach einer Rehabilitationsmaßnahme Der Post-COVID-Check9 (PCC) dient der interdisziplinären ist möglich. Abklärung zum Stand des Heilverfahrens und ggf. zu wei- teren Möglichkeiten einer aktiven Heilverfahrenssteue- rung. Keinesfalls soll durch den Post-COVID-Check der Ur- 4.5 Weiteres Vorgehen sachenzusammenhang im Einzelfall geklärt werden; dies bleibt einer Zusammenhangsbegutachtung vorbehalten. Im Anschluss an ein diagnostisches Verfahren wird ent- sprechend der fachärztlichen Empfehlungen oder, falls vorhanden, entsprechend des Reha-Plans weiter gesteu- ert. Dies kann weitere Diagnostik oder therapeutische Maßnahmen umfassen. Die weitere Steuerung erfolgt durch die Sachbearbeitung bzw. die Reha-Beratung. 9 https://www.bg-kliniken.de/leistungen/detail/post-covid-check/ 17
5 Rehabilitation Analog zur Diagnostik gibt es auch „die eine COVID-Reha“ erforderlich wird. Nach acht bis zwölf Wochen bietet sich nicht, weder stationär noch ambulant. Auch hier sollte die eine wiederholte ärztliche Untersuchung zur Beurteilung Steuerung danach erfolgen, welche Symptome führend des Erfolgs der Rehabilitation und ggf. zur weiteren diag- sind bzw. welches Beschwerdebild im Vordergrund steht nostischen Abklärung an. Es hat sich gezeigt, dass Reha- und, sofern vorhanden, was als Ergebnis der diagnosti- Maßnahmen auch mehrere Monate nach der Akuterkran- schen Verfahren in ärztlichen Berichten empfohlen wird. kung Erfolge zeigen. Daher sollte nach fortbestehender COVID-Symptomatik von ca. drei Monaten eine stationäre Die Reha muss interdisziplinär ausgerichtet sein und Reha erfolgen. Die Dauer einer stationären Rehabilitati- sollte funktionsorientiert (ICF-basiert) und nicht ursa- onsmaßnahme beträgt in der Regel drei bis fünf Wochen. chenorientiert (ICD-basiert) erfolgen. Als Ziel sollte eine aktivierende Gesundheitsförderung verfolgt werden. Das Spektrum der Folgeerkrankungen ist vielfältig, somit ist 5.1 Symptomorientierte Therapie auch eine Vielzahl an Therapiemaßnahmen möglich, um die berufliche Leistungsfähigkeit und die gesundheitliche Wie bereits erwähnt, sollte die Rehabilitation und Thera- Wiederherstellung zu erreichen. Es gibt keine zwingende pie symptomorientiert erfolgen. Welche fachliche Ausrich- fachliche Reihung (z.B. erst pulmologisch, dann kardiolo- tung dabei im Vordergrund steht und ob ein stationäres gisch, dann neurologisch) und es können auch mehrere oder ambulantes Verfahren gewählt wird, muss dabei in- Reha-Verfahren für den einzelnen Versicherten/die ein- dividuell betrachtet werden. Tabelle 5 stellt eine Übersicht zelne Versicherte erforderlich sein. Ebenso ist es möglich, zur Orientierungshilfe dar. dass während der Reha-Maßnahme weitere Diagnostik Tabelle 5 Übersicht Symptomorientierte Therapie Leitsymptome Reha/Therapieform Wo? Pulmologisch ROTE FÄLLE: BG-Klinik Bad Reichenhall, Beatmung > 2 Wochen: grundsätzlich Anschluss-Reha, Beatmung < 2 Wochen: prüfen, ob eine Anschluss-Reha notwendig ist, ansonsten pulmologische (Früh-)Reha GELBE FÄLLE: Externe Kliniken ggf. pulmologische Reha, EAP, Atemtherapie (Physiotherapie) GRÜNE FÄLLE: EAP-Einrichtungen, ggf. Atemtherapie (Physiotherapie) Physiotherapiepraxen Kardiologisch Kardiologische/internistische Reha Externe Kliniken Neurologisch ROTE FÄLLE: BG-Kliniken Neurologische Reha Phasen B/C GELBE FÄLLE: BG-Kliniken, Zentren für Neurologische Reha Phase C–D, teilstationäre/ambulante Reha Phase E, amb. Neurorehabilitation ambulante Reha Therapiepraxen GRÜNE FÄLLE: Ggf. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie Fatigue* Psychosomatische Reha, Amb. Aktivierungstherapie, EAP, Psychologische Externe Kliniken, Unterstützung EAP-Einrichtungen, Psychotherapeuten 18
Rehabilitation Leitsymptome Reha/Therapieform Wo? Psychologisch Psychosomatische Reha, Neurologische Phasenmodell-Reha, Psychothera- BG-Kliniken, externe Klini- peutenverfahren, probatorische Sitzungen ken, Psychotherapeuten Rein Muskel- Je nach Ausprägung der Symptome und Begleitsymptome: BGWS-, KSR-, EAP-Einrich- Skelett-System BGSW oder KSR tungen, Therapiepraxen (z.B. Lagerungs- EAP schaden) Physiotherapie, Ergotherapie Internistisch (Fachärztliche ambulante Behandlung) Internist/-in ggf. den Symptomen entsprechende Reha Geruchs- und Ge- (Fachärztliche ambulante Behandlung) HNO-Arzt/-Ärztin schmacksstörungen Haut/Haare10 (Fachärztliche ambulante Behandlung) Dermatologie, ggf. Auto Ggf. psychologische Betreuung immunologie, Rheumatologie * Fatigue-Symptomatiken sind bei Viruserkrankungen Die ärztlichen und therapeutischen Interventionen müssen eine häufige Folge11, so auch bei COVID-1912, 13. Die Ursa- sehr dosiert und variabel erfolgen. Eine aktivierende Thera- che und Therapie ist in der medizinischen Wissenschaft pie muss sich immer am Belastungsniveau des Patienten/ weiterhin unklar14. Bekannt ist jedoch, dass Fatigue kei- der Patientin orientieren und agil angepasst werden. Weite- ne „Psycho-Diagnose“ ist15. Das Konzept einer psycho- re Therapieoptionen umfassen nach individueller Betrach- somatischen Reha-Maßnahme (Aktivierungstherapie, tung Verhaltenstherapie (keine klare Evidenz bei isolierter psychologische Unterstützung, ggf. Lichttherapie) passt Fatigue, wird aber dennoch zur Psychoedukation, Krank- allerdings gut zu der Behandlung von Fatigue. Dies soll- heitsverarbeitung und Verbesserung der Lebensqualität te den betroffenen Versicherten im Gespräch deutlich empfohlen)17, 18, telefonisch-psychologische Beratung, Ent- gemacht werden. Bei der ambulanten Aktivierungsthe- spannungsübungen sowie Selbsthilfegruppen. rapie kommt eine Kombination aus moderatem Ausdau- ertraining und Krafttraining unter Anleitung im Rahmen einer individuell angepassten (ca. 2–3 ×/Woche) EAP in Betracht16. 10 Haarausfall kann möglicherweise durch Autoantikörper verursacht werden. Daher kann in starken Fällen die Autoimmunologie bzw. Rheumatologie hinzugezogen werden. Das Symptom kann therapeutisch eher vernachlässigt werden, da sich gezeigt hat, dass die Haare wieder nachwachsen. Bei hoher psychischer Belastung kann den Betroffenen ggf. eine psychologische Betreuung angeboten werden. 11 Hickie et al. (2006): Post-infective and chronic fatigue syndromes precipitated by viral and non-viral pathogens: Prospective cohort study. British Medical Journal, 333(7568), 575–578. https://doi.org/10.1136/bmj.38933.585764.AE 12 Havervall et al. (2021): Symptoms and Functional Impairment Assessed 8 Months After Mild COVID-19 Among Health Care Workers. Jama, 11, 11–13. https://doi.org/10.1001/jama.2021.5612 13 Lopez-Leon et al. (2021): More than 50 Long-Term Effects of COVID-19: A Systematic Review and Meta-Analysis. SSRN Electronic Journal, 1–22. https://doi.org/10.2139/ssrn.3769978 14 Sun et al. (2020): Rehabilitation of patients with COVID-19. Expert Review of Respiratory Medicine, 14(12), 1249–1256. Taylor & Francis. https://doi.org/10.1080/17476348.2020.1811687 15 Sandler et al. (2020): Chronic fatigue syndrome: progress and possibilities. Medical Journal of Australia, 212(9), 428–433. https://doi.org/10.5694/mja2.50553 16 DEGAM. (2017). S3-Leitlinie Müdigkeit. Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V., 21(1), 2–44. 17 Ebd. 18 Wilshire (2018): Rethinking the treatment of chronic fatigue syndrome-a reanalysis and evaluation of findings from a recent major trial of graded exercise and CBT. BMC Psychology, 6(1), 1–12. BMC Psychology. https://doi.org/10.1186/s40359-018-0218-3 19
Rehabilitation 5.2 Stationäre Rehabilitation Des Weiteren wird von den BG-Kliniken derzeit ein Kon- zept für stationäre oder ambulante Reha-Angebote mit dem Fokus auf aktivierenden Reha-Verfahren unter Ein- 5.2.1 BG-Kliniken bindung von Atemtherapeuten, Logopäden, Ergothera- peuten, etc. entwickelt. Ob dies im Rahmen einer BGSW- Die BG Klinik Bad Reichenhall bietet eine Post-COVID- Maßnahme oder einer KSR-Maßnahme durchgeführt wird, Reha an. Dort erfolgt eine interdisziplinäre Rehabilitation würde mit dem Reha-Management in einer Fallkonferenz mit Schwerpunkt im pulmologischen Bereich. Für Patien- (z.B. im Anschluss an den PCC) gemeinsam entschieden ten mit neurologischen Symptomen findet ein regelmäßi- werden. Das Leistungsangebot der KSR übersteigt dabei ges 14-tägiges Konsil mit den Neurologen einer BG-Klinik, den Umfang einer BGSW und bietet sich für Versicherte die den PCC anbieten, statt. an, bei denen ein hoher psychologischer/neuropsycholo- gischer Begleitbedarf, Bedarf an pflegerischer Betreuung Die BG-Kliniken mit neurologischen Abteilungen bie- oder weiterer diagnostischer Abklärung besteht19. Weiter- ten Versicherten, bei denen sich beim PCC oder ande- entwicklungen der Versorgungsangebote der BG-Kliniken rer fachärztlicher Diagnostik ein neurologischer Reha- werden bei der fortlaufenden Aktualisierung dieser Hand- bilitationsbedarf zeigt, eine stationäre neurologische lungsempfehlung berücksichtigt. Rehabilitation der Phasen B-D an (vgl. Tabelle 6). Tabelle 6 Neurologische Rehabilitationsangebote 5.2.2 Weitere Kliniken der BG-Klinken Die Einbindungen weiterer externer Kliniken ist im Hin- BG-Klinik Neurologische Neurologische Neurologische blick auf die hohen Fallzahlen sinnvoll. Dies betrifft be- Früh-Reha Reha Reha sonders medizinische Fachrichtungen, die durch die BG- Phase B Phase C Phase D Kliniken nicht abgedeckt werden können. Berlin x x x Bochum x x – 5.3 Ambulante Therapie Duisburg x x x Als ambulante Therapieformen kommen bedarfsorientiert Halle x x x alle gängigen Angebote in Betracht, z.B. EAP20, Physio- Hamburg x x x therapie (z.B. Atemtherapie), Ergotherapie, Logopädie, Murnau x x x probatorische Sitzungen, Psychotherapeuten-Verfahren21 etc. Die Behandlungsmaßnahmen, die für den Unfallbe- reich beschrieben sind, können analog im BK-Bereich Einige BG-Kliniken haben neben dem traumatologischen/ angewendet werden. Für die Ausstellung von Verordnun- orthopädischen Bereich ein breiteres Fachspektrum. So gen bietet sich die Nutzung der PCS oder von weiteren wird derzeit geprüft, inwieweit spezielle Reha-Angebote COVID-19 reha-medizinischen Nachsorgeangeboten im im HNO-Bereich in Berlin, pneumologische Angebote in Rahmen von Kooperationen an. Es wird erwartet, dass es Bochum und kardiologische Angebote in Bochum, Berlin in Zukunft einen Zuwachs an Erfahrungen mit einzelnen oder Halle umsetzbar sind. Anbietern in der jeweiligen Region geben wird. Ein regel- mäßiger Austausch innerhalb der BK-/Unfallabteilungen und mit dem Reha-Management wird empfohlen. 19 https://uv-net.dguv.de/leistungen/medizinische-versorgung/versorgung_bgkliniken/komplexe-stationaere-rehabilitation-(ksr)/index.jsp 20 https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/anlage-eap_geb_01_05_2020.pdf https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/eap/index.jsp#:~:text=Bundesweit%20sind%20%C3%BCber%20550%20ambulante,sind%20 in%20der%20Handlungsanleitung%20enthalten 21 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2797 20
Rehabilitation 5.4 Einbindung des Reha-Managements 5.6 Berufliche Wiedereingliederung Das Reha-Management sollte eingebunden werden, wenn Das Ziel der Heilbehandlung/medizinischen Rehabilita- auf Grund der Schwere der Erkrankung eine besondere tion ist die Wiedereingliederung auf dem bisherigen Ar- Betreuung und Steuerung erforderlich ist. Die Einbindung beitsplatz. Die berufliche Wiedereingliederung orientiert des Reha-Managements sollte in der Regel, analog des trä- sich an den gesundheitlichen Einschränkungen und am gerinternen Reha-Management-Prozesses insbesondere Tätigkeitsprofil. Die Instrumente und bereits im Unter- bei den jeweils dort genannten Konstellationen erwogen nehmen bestehenden Strukturen des betrieblichen Ein- werden. Dies kann insbesondere in Betracht kommen bei: gliederungsmanagements (BEM) sind zu nutzen. Die Ar- beits- und Belastungserprobung mit einem individuell 1. BEM/Teilhabebedarf im Bereich Leistungen zur Teilha- abgestimmten Wiedereingliederungsplan ist ein bewähr- be am Arbeitsleben und soziale Teilhabe. tes und etabliertes Instrument, um die Rückführung an 2. Teilnahme an Abschlussgesprächen in der stationären den bisherigen Arbeitsplatz zu erreichen. Reha, beim PCS oder PCC und wenn ein persönliches Gespräch mit den Versicherten notwendig ist. Es bietet sich an, den beruflichen Wiedereingliede- 3. Pflegeleistungen sind zu prüfen und ggf. festzustellen. rungsprozess durch entlastende Maßnahmen (z.B. kein Nachtdienst für eine vereinbarte Zeitspanne oder dgl.) Die Abstimmung zwischen Sachbearbeitung und Reha- zu unterstützen. Der Zeitraum für eine stufenweise Wie- Management zur Fallsteuerung und Bearbeitung wird in dereingliederung bzw. Belastungserprobung sollte aus- den üblichen trägerinternen Prozessen geregelt. reichend bemessen sein. Eine individuelle Anpassung ist in Absprache mit allen Beteiligten insbesondere mit der bzw. dem behandelnden Arzt/Ärztin und dem/r 5.5 Zusammenarbeit mit anderen Rehabili Arbeitgeber/in vorzunehmen. Das Reha-Management ist tationsträgern rechtzeitig einzuschalten, wenn auf Grund des Heilver- laufs und/oder der bestehenden Erkrankungsfolgen eine Sofern auf Grund der Schwere und der bereits bestehen- Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz bzw. in die vor den Dauer der Erkrankung eine Behinderung droht oder der Erkrankung ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur einge- besteht und der UV-Träger Kenntnis über einen konkreten schränkt möglich erscheint. In diesen Fällen ist von einem Teilhabebedarf hat, ist der Fall unter Berücksichtigung der erhöhten Beratungs- und Betreuungsbedarf sowie even- Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes zu bearbeiten. tuell weiteren Teilhabeleistungen bei der beruflichen Wie- dereingliederung auszugehen. Insbesondere bei Zweifeln an der Zuständigkeit bzw. am ursächlichen Zusammenhang der COVID-19-Erkrankung mit der versicherten Tätigkeit sind Anhaltspunkte für die Zuständigkeit zu dokumentieren. 21
Anhang Checkliste COVID-19 Erkrankungsschwere (Akutbehandlung) Schweregrad Intensivmedizinisch Beatmungspflichtig Dauer: ECMO (extrakorporale Membranoxygenierung) Stationär (Normalstation) Dauer: , ggf. Ambulant Dauer: oder Keine Akutbehandlung , ggf: Erkrankungsdauer Erkrankt / infiziert am (erste Symptome oder pos. PCR-Test): Arbeitsunfähig seit: Arbeitsfähig seit: Wiedererkrankt seit: Weiter behandlungsbedürftig: Nein Ja Bekannte Diagnosen nach COVID-19-Erkrankung Erkrankungen… Diagnosen: … der Lunge … des Herzens … der Nerven … der Psyche … der Haut/Haare … des Geschmacks- und Geruchssinns Bekannte Vorerkrankungen: (insbesondere chronische Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus, Herz-Kreislaufsystem, chronische Nieren- oder Lebererkrankung, Trisomie 21, Krebserkrankungen, geschwächtes Immunsystem, Adipositas, Nikotin-Abusus) 22
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