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Handreichung
Diagnose – Fördern –
Beurteilen

Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                   1
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   Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                    2
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Inhaltsverzeichnis
1.      EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

2.      BEGRIFFE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

3.      GRUNDSATZFRAGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
3.1     Grundhaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
3.2     Funktionen der Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
3.3     Bezugspunkt der Beurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
3.4     Normen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
3.5     Überprüfung der Normerreichung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
3.6     Dimensionen der Beurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.7     Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.8     Schullaufbahnentscheide. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.9     Überfachliche Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4.      HILFSMITTEL ZUR BEURTEILUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   15
4.1     Beurteilungsblätter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15
4.2     Beurteilungsraster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    16
4.3     Kompetenzraster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     18
4.4     Kompetenzprofile. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    19

5.      BEURTEILUNGSSKALEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
5.1     Herleitung der Zeugnisnoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
5.2     Notenskala . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

6.      STRUKTUR DER ZEUGNISSE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
6.1     Inhalte der Zeugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
6.2     Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6.3     Lernbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6.4     Sonderschulung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

7.      ANHÄNGE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
7.1     Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
7.2     Verzeichnis der Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

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1. Einleitung
Im März 2016 hat die Bündner Regierung den Lehrplan 21                 stufe mit Noten, Worten oder einem Lernbericht und ab
Graubünden (LP21 GR ) inkl. Lektionentafeln genehmigt und              der 3. Klasse mit Noten bewertet. Das Lern-, Arbeits-
das Amt für Volksschule und Sport (AVS) damit beauftragt,              und Sozialverhalten wird wie bis anhin mit sehr gut, gut,
für eine sorgfältige Einführung aller Beteiligten zu sorgen. Die       genügend oder ungenügend bewertet.
Lektionentafel und die vorliegende Handreichung bilden die         •   Die Grundhaltung des Erziehungs-, Kultur- und Umwelt-
Basis für die Anpassung der Fächerbezeichnungen in der                 schutzdepartements: Die Beurteilung dient in erster Linie
Schulverordnung und die Anpassung des Zeugnisdoku-                     der Förderung. Die Schüler und Schülerinnen werden
ments. Die Handreichung dient als Grundlage für die obliga-            ganzheitlich gefördert und beurteilt.
torischen schul­internen Weiterbildungen zum Thema «Diag-
nose - Fördern - Beurteilen», welche die Pädagogische              Link: Ausrichtung von Promotionsentscheiden
Hochschule Graubünden (PHGR) in Zusammenarbeit mit                 auf die Lernförderung
dem Schulin­spektorat durchführt. Sie enthält eine Übersicht
über alle wesentlichen Aspekte der Beurteilung und verweist        •   Die Grundansprüche der Bevölkerung: Die Beurteilung
auf die entsprechenden amtlichen Dokumente (mit Links ab-              und die Schullaufbahnentscheide (Promotion, Zuweisun-
rufbar). Mit einem «Fazit» am Ende jedes Abschnitts liefert            gen) sollen objektiv und einsichtig sein und das bewer-
sie ab Kapitel 3 den Lehrpersonen Hinweise zur Bedeutung               ten, was die Schüler und Schülerinnen gelernt haben.
der Beurteilung im Lernprozess und dazu, was sie in ihrer          •   Die Kompetenz der Lehrpersonen: Zeugnisnoten bleiben
Beurteilungspraxis beachten sollen. Begriffsklärungen fin-             ein professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson
den sich im Glossar (Anhang 7.1).                                      auf der Grundlage ihres Unterrichts. «Über die Promotion
                                                                       entscheidet die Klassenlehrperson nach Rücksprache
Im Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-              mit den unterrichtenden Lehrpersonen…» (Art. 42 Schul-
konferenz (D-EDK) ist die Beurteilung nicht geregelt. Die              gesetz). Für die Kommunikation ihrer Beurteilung an
Regelung ist Sache der Kantone. Im Kanton Graubünden                   Schüler und Schülerinnen und Erziehungsberechtigte
hat die Regierung beschlossen: «An den Grundsätzen der                 brauchen sie einfache, leicht verständliche Codes.
bisher praktizierten ganzheitlichen Beurteilung sowie an der
konzeptionellen Ausgestaltung der Zeugnisse wird festge­           Link: Promotion im Schulgesetz
halten.»
                                                                   Link: Lektionentafeln Volksschule GR
Link: Regierungsbeschluss LP21 vom 15.3.2016                       ab Schuljahr 2018/19

Link: Bericht Umsetzung Lehrplan 21 GR                             Die Einführung des LP21 GR verändert unter anderem Fol-
                                                                   gendes:
Die vorliegende digitale, dreisprachige Handreichung Dia­          • Angepasst werden die Fächerbezeichnungen in der
gnose, Fördern, Beurteilen zeigt den Rahmen, den der Kan-              Schulverordnung, die Nomenklatur in den Weisungen zu
ton Graubünden für Diagnose – Fördern – Beurteilen im                  Zeugnissen und Promotion sowie die Zeugnisformulare
LP21 GR festlegt. Sie orientiert sich am Fachbericht Beurtei-          inkl. Erläuterungen.
len der D-EDK vom November 2015.                                   • Der Weg zur Note ist präziser umschrieben: Die Lehrper-
Die Handreichung wurde durch eine Projektgruppe erarbei-               son steckt die Ziele für ihren Unterricht unter Bezugnah-
tet, in der unter der Leitung des AVS je ein/e Vertreter/-in der       me auf die entsprechende Kompetenzstufe des LP21
Lehrpersonen, der PHGR, des Schulinspektorats und ein ex-              GR: Was sollen die Schüler und Schülerinnen am Ende
terner Begleiter mitarbeiteten.                                        einer Unterrichtseinheit können? Die Lehrperson prüft,
                                                                       ob die Schüler und Schülerinnen diese Ziele erreichen
Bei der Einführung des LP21 GR bleibt in Bezug auf die Be-             und fasst ihre Beurteilung der verschiedenen Unter-
urteilung vieles unver­ä ndert:                                        richtseinheiten in der Semesternote zusammen. Die
• Die Grundlagen im Schulgesetz: Jedes Semester gibt es                Leistungsbewertung soll sich auf vielfältige Beurteilungs-
    ein Zeugnis. Die fachlichen Leistungen der Schüler und             formen abstützen, welche sowohl den Lernprozess als
    Schülerinnen werden in der 1. und 2. Klasse der Primar-            auch das Produkt berücksichtigen.

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•   Feedbacks haben einen grösseren Stellenwert: Schüler              Lehrperson sollen jedoch einen unmittelbaren Bezug zu
    und Schülerinnen erhalten regelmässig Rückmeldungen               den übergeordneten Kompetenzstufen des LP21 auf­
    zu Lernprozessen und Schülerleistungen.                           weisen.
                                                                  •   Absprachen im Schulteam werden wichtiger: Die Schul-
                                                                      teams sorgen für eine vergleichbare Beurteilung der
                                                                      Kompetenzen innerhalb der Schule.
                                                                  •   Lernformen: Ein breites Repertoire an Unterrichtsformen
                                                                      ist eine wichtige Voraussetzung. Selbstständiges Bewäl-
                                                                      tigen von Anwendungssequenzen wird wichtiger. Die

2. Begriffe
                                                                      Methodenfreiheit im Sinne von Art. 60 Schulgesetz bleibt
                                                                      gewährleistet.
                                                                  •   Handlungskompetenzen: Unterrichtseinheiten stellen nicht
                                                                      nur den Wissenserwerb ins Zentrum, sondern fokussie-
                                                                      ren auch auf die Anwendung. Die Umsetzung des Wis-
Kompetenz                                                             sens und Könnens in neuen Handlungssituationen wird
                                                                      wichtiger. Das Durchhaltevermögen der Schüler und
Der LP21 GR beschreibt das, was Schüler und Schülerinnen              Schülerinnen, ihre Konzentrationsfähigkeit und Problem-
im Verlauf der obligatorischen Schule lernen, in Form von             lösefähigkeit werden stärker geübt.
Kompetenzen. Um eine Kompetenz zu erwerben, braucht es            •   Leistungen: Kompetenzen werden nur in Leistungen re­
drei Dinge:                                                           spektive Handlungen sichtbar. Auf ihrem Weg zur Kom-
1. Wissen: Das Wissen und Verstehen, das zum Lösen                    petenz stehen die einzelnen Schüler und Schülerinnen
    einer Aufgabe nötig ist. Dazu gehören auch das Analy-             an unterschiedlichen Orten. Entsprechend erbringen
    sieren und Strukturieren von Informationen.                       sie unterschiedliche Leistungen, wenn sie eine Aufgabe
2. Können: Die Fähigkeit und Fertigkeit, das Wissen prak-             bearbeiten, die für alle zum gleichen Zeitpunkt gestellt
    tisch zu nutzen, um die Aufgabe zu lösen.                         wird. Noten stufen die erbrachten Leistungen nach Ni-
3. Wollen: Die Bereitschaft, Haltung und Einstellung, Wis-            veaus ein.
    sen und Können zu erwerben und anzuwenden.
Der LP21 GR orientiert sich am Kompetenzbegriff von Franz         Link: Weiterbildung LP21 GR an der PHGR
E. Weinert. Durch die Beschreibung von Lernzielen in Form
von Kompetenzen verbindet er Kulturinhalte mit zu erwerben-
den fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkei-
ten. Er verknüpft Wissen und Können, fachliche und persona-       Diagnose – Fördern – Beurteilen
le sowie soziale und methodische Kompetenzen mitein­a nder.
                                                                  Diagnose bedeutet im schulischen Kontext, die Schüler
Link: Kompetenzbegriff nach Weinert, Seite 27f.                   und Schülerinnen hinsichtlich lern- und unterrichtsrelevanter
                                                                  Merkmale einzuschätzen und sich ein Bild über die Lernvor-
Gegenüber dem bekannten lernzielorientierten Unterricht er-       aussetzungen, den Lernstand und das Lernpotenzial zu ma-
geben sich bei der kompetenzorientierten Förderung folgen-        chen. In dieser Handreichung wird der Begriff «Diagnose» als
de Akzentverschiebungen:                                          Teilaspekt der formativen Beurteilung verwendet. Die Diag-
• Kompetenzaufbau: Der LP21 GR baut die Kompetenzen               nose wird wichtiger. In den letzten Jahren sind viele kompe-
   vom Kindergarten bis zum Ende der Volksschule in drei          tenzorientierte Raster entstanden, welche die Lehrpersonen
   Zyklen nach Fach- und Kompetenzbereichen auf. Zur              als Hilfsmittel für diese Aufgabe einsetzen können.
   Umsetzung des Lehrplans in den verschiedenen Schul-            Förderung heisst die gezielte Unterstützung der Entwick-
   stufen und Klassen geben die Lehrmittel und die Wei-           lung der Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen durch
   terbildungen der PHGR Orientierungshilfen.                     die Lehrpersonen.
• Lerninhalte: Weil der LP21 GR Fachinhalte weniger ver-          Beurteilung bezeichnet die Einschätzung der Kompetenz-
   bindlich vorschreibt, ist die Auswahl der Lerninhalte durch    entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf
   die Lehrpersonen umso wichtiger. Diese ist eine individu-      die gesetzten Unterrichtsziele durch die Lehrperson (Fremd-
   elle professionelle Entscheidung der Lehrpersonen.             beurteilung) oder die Schüler und Schülerinnen (Selbstbeur-
• Unterrichtsziele: Die im LP21 GR dargestellten Kompe-           teilung).
   tenzen lassen sich vielfach nicht direkt umsetzen; sie         Diagnose, Förderung und Beurteilung werden als Gesamt-
   sind erst längerfristig erreichbar. Die Unterrichtsziele der   prozess verstanden.

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3. Grundsatzfragen
In der Diagnose, Förderung und Beurteilung der Schüler und        Gegenteil: Er bietet den Lehrpersonen mit seinem Kompe-
Schülerinnen sind die folgenden Aspekte der Beurteilung           tenzaufbau und mit der Verzahnung fachlicher und über-
von Bedeutung. Sie werden in den nachfolgenden Abschnit-          fachlicher Kompetenzen eine zusätzliche Hilfestellung für
ten ausgeführt.                                                   Beurteilungsentscheide. Die Beurteilung anhand von trans-
                                                                  parenten Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderung
Grundhaltung (3.1)       Förderorientierung/Selektion             steht selbstverständlich im Vordergrund.

Funktionen (3.2)         Formativ: Lernverlauf
                                                                  Link: Förderparadigma in den Weisungen
		                       Summativ: Leistungsstand
		                       Prognostisch: Laufbahnprognose
Bezugspunkt (3.3)        Unterrichtsziele/Lehrmittel/Lehrplan         FAZIT GRUNDHALTUNG
Normen (3.4)             Grundanspruch/                               Die Grundhaltung ändert sich mit dem LP21 GR
		                       Unterrichtsziele                             nicht: Weiterhin steht gemäss Schulgesetz und
Überprüfung der          Individuelle Standortbestimmung/             Weisungen zu Zeugnissen und Promotion das
Normerreichung (3.5)     Kantone/Schweiz                              Förderparadigma im Zentrum.

Dimensionen (3.6)        Inhalt/Qualität
Besonderer               Förderpläne, Lernzielanpassungen
Förderbedarf (3.7)       Richtlinien zu sonderpädagogi-           3.2       Funktionen der Beurteilung
		                       schen Massnahmen
Schullaufbahn (3.8)      Promotion/Selektion                      Damit Menschen lernen können, brauchen sie regelmässig
                                                                  Feedback. Auch zum kompetenzorientierten Unterricht ge-
Überfachliche            Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten
Kompetenzen (3.9)                                                 hört eine gute Feedbackkultur. Im Unterricht gemäss LP21
                                                                  GR nimmt deshalb der Austausch über Lernprozesse einen
Hilfsmittel zur          Beurteilungsraster, Kompetenz-           hohen Stellenwert ein.
Beurteilung (4.)         raster, Beurteilungsprofile
Mitteilung der           Gespräch/Zeugnis                         Die Beurteilung der Lernprozesse der Schülerinnen und
Ergebnisse (5.1)                                                  Schüler durch die Lehrpersonen ist in der Schule die wich-
Skalen (5.2)             Definition und Anwendungsformen          tigste Form des Feedbacks. In der Beurteilung verfolgen
                                                                  die Lehrpersonen unterschiedliche Ziele. Sie beurteilen
                                                                  ihre Schüler und Schülerinnen formativ, summativ oder
                                                                  prognostisch.
3.1     Grundhaltung
                                                                  •     Zur formativen Beurteilung gehören die Einschätzung
Mit dem Schulgesetz 2012 und den Weisungen zu Zeugnis-                  des Lernstands der einzelnen Schülerin oder des einzel-
sen und Promotion hat sich im Kanton Graubünden die Be-                 nen Schülers und die Beobachtung von Fortschritten
urteilungskultur an den Schulen bereits stark in die Richtung           und Pro­blemen in ihrem individuellen Lernprozess. Die
verändert, die mit dem LP21 GR verbindlich wird: Zeugnisse              formative Beurteilung berücksichtigt fachliche, perso­
sind Anlass für Gespräche über den Lernprozess der Schü-                nale, soziale und methodische Kompetenzen. Sie stützt
ler und Schülerinnen. Noten dienen als einfache Codes zur               sich auf unterschiedliche Informationsquellen, beispiels-
Verständigung in Beurteilungsgesprächen. Beurteilungen                  weise Prüfungsaufgaben und Lernkontrollen, Portfolios,
werden durch schriftlich festgehaltene Beobachtungen ge-                beobachtbare Handlungen und Verhaltensweisen. Die
stützt. Beurteilen ist keine isolierte Tätigkeit, sondern einer         formative Beurteilung ist für den individuellen Lernerfolg
von mehreren Aspekten in der Gestaltung des Lernprozes-                 und die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit die
ses unter der Maxime «Ganzheitlich Fördern und Beurteilen».             wirksamste Form der Beurteilung und bleibt deshalb im
Der LP21 GR stellt keine grundsätzlich neuen Herausforde-               Unterrichtsalltag unverändert zentral.
rungen für die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen. Im

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                              6
Handreichung Diagnose - Fördern - Beurteilen - www.avs.gr.ch - Kanton ...
•     Summative Beurteilung richtet das Augenmerk auf den       3.3     Bezugspunkt der Beurteilung
      Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers nach
      Abschluss eines längeren Zeitraums (Lerneinheit, Se-      Zentraler Bezugspunkt für die Beurteilung der Schüler und
      mester, Schuljahr und Zyklus) und zieht Bilanz über die   Schülerinnen bleibt auch im LP21 GR der Unterricht. In der
      erworbenen Kompetenzen. Die summative Beurteilung         Unterrichtsplanung müssen sich die Lehrpersonen auf der
      orientiert sich an den Kompetenzen des Lehrplans und      Basis von Lehrplan und Lehrmitteln überlegen, welche Un-
      den Unterrichtszielen. Zusammen mit Elementen der for-    terrichtsziele ihre Schüler und Schülerinnen anhand welcher
      mativen Beurteilung sind die Ergebnisse der summativen    Themen auf welchem Niveau erreichen sollen. Das heisst:
      Beurteilung Gegenstand von Elterngesprächen und wer-      Auch mit dem LP21 GR ist das Erreichen der Ziele, welche
      den im Zeugnis ausgewiesen.                               die Lehrperson für den Unterricht setzt, der wichtigste Mass-
                                                                stab für die Beurteilung. Wer mit seinen Unterrichtszielen auf
•     Prognostische Beurteilung ist für Laufbahnentscheide      die Kompetenzstufen Bezug nimmt, die gemäss LP21 GR zu
      (Promotion, Selektion, Berufs- und Schulwahl) von Be-     erwerben sind, stützt sich auch in der Beurteilung auf den
      deutung. Sie fragt, ob die Voraussetzungen für die er-    Lehrplan 21 ab.
      folgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der
      Bildungslaufbahn gegeben sind. Sie stützt sich ab auf
      Ergebnisse der summativen Beurteilung und bezieht im
      Sinne einer Gesamtbeurteilung Elemente der formativen
      Beurteilung, überfachliche Kompetenzen sowie weitere
      Persönlichkeitsmerkmale mit ein.

                                                                                                       Lehrmittel
Wichtig ist es zudem, die Schüler und Schülerinnen zur
Selbstbeurteilung zu befähigen. In der Beurteilung des ei­
genen Lernens wird das Gelernte sichtbar. Die Reflexion                        Ziele des Unterrichts
über den erreichten Lernstand ermöglicht es, Perspektiven
zu zukünftigen Lernprozessen zu entwickeln und Erwartun-
gen zu formulieren.
                                                                                    Kriterien der Beurteilung
Die Handreichung gibt in erster Linie Hinweise auf Instru-
mente und Mate­  r ialien, welche die Lehrpersonen bei der
summativen Beurteilung unterstützen.                            Link: Beurteilen, Fachbericht D-EDK, Seite 7–9

Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion                         Der LP21 GR selber bietet den generellen Rahmen für die
                                                                Formulierung von Unterrichtszielen. Er zeigt wie ein Kom-
Link: Funktionen der Beurteilung                                pass die «Himmelsrichtung» dafür, was die Lehrpersonen
                                                                fachdidaktisch tun sollen, nämlich Ziele in Form von Kom­
Link: Grundlagen zum LP21, S. 12/13                             petenzen setzen – also Beschreibungen dessen, welche An-
                                                                forderungen ihre Schüler und Schülerinnen in durch den
                                                                Unterricht geschaffenen Situationen selbstständig zu bewäl-
    FAZIT FUNKTIONEN DER BEURTEILUNG                            tigen vermögen. Er beschreibt, in welcher Reihenfolge in
    • Die Beurteilung umfasst die formative, summa­             welchen Zyklen (jeweils 3 bis 4 Jahre) welche Kompetenzen
      tive und prognostische Funktion. Im Unterricht            bearbeitet werden sollen. Er definiert für jede Kompetenz ei-
      sind weiterhin alle drei Beurteilungsfunktionen           nen Grundanspruch, den die Schüler und Schülerinnen am
      nötig.                                                    Ende der Zyklen erreichen sollen. In der Mitte des 2. Zyklus
    • Die Beurteilung ist ein pädagogischer Ermessens­          (Ende 4. Klasse Primarstufe) und 3. Zyklus (Mitte der 2. Klas-
      entscheid, der auf gezielten Beobachtungen der            se Sekundarstufe I) sind zudem Orientierungspunkte ge-
      Lehrperson beruht.                                        setzt. Diese legen fest, welche Kompetenzstufen bis dahin
                                                                verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehr-
                                                                personen als Planungs- und Orientierungshilfe. Zeitlich sind
                                                                sie so festgelegt, dass sie in der Primarstufe eine Zäsur zwi-
                                                                schen der 4. und 5. Klasse sowie in der Sekundarstufe I die
                                                                Grundlage für die Aufnahmeprüfungen in weiterführende
                                                                Schulen bilden.

      Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                        7
Der LP21 GR steckt den Rahmen für die Gegenstände des           FAZIT BEZUGSPUNKT DER BEURTEILUNG
Unterrichts und der Leistungsbeurteilung ab. Er nennt die       • Die Unterrichtsziele werden aus den Kompetenz­
relevanten Themen/Inhalte und liefert Grundlagen für den          stufen des Lehrplans abgeleitet.
Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad der erwarteten Auf­        • Für die Lehrpersonen bleiben die Unterrichtsziele,
gabenstellungen. Seine Fachbereiche bilden thematische            welche sie selber setzen, der zentrale Bezugs­
Schwerpunkte ab, die sich aus der gesellschaftlichen Ent-         punkt ihrer Beurteilung der Schülerinnen und
wicklung der letzten zwei Jahrzehnte ergaben.                     Schüler. Ausschlaggebende Kriterien sind der
In der Beurteilung werden Leistungen mit verschiedenen            Inhalt und der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben­
Normen verglichen. Daraus werden je nach Funktion der Be-         stellung sowie die Selbstständigkeit der Schüler
urteilungssituation angemessene Massnahmen abgeleitet.            und Schülerinnen beim Lösen der Aufgaben.
Es ist Aufgabe der Lehrperson, aufgrund des LP21 GR die         • Die Lehrmittel konkretisieren die Ziele des LP21
geeignete Norm resp. Beurteilungsfunktion zu wählen, um           GR und stellen den Lehrpersonen geeignete
den Lernprozess wirksam begleiten zu können. Für die              Materialien zur Verfügung.
Fremdsprachen finden sich zudem Hinweise in den Merk-
blättern des AVS zur Leistungsbeurteilung und den Stand-
ortbestimmungen während des Schuljahrs:

Italienisch                                                    3.4     Normen
Link: Merkblatt Leistungsbeurteilung
Italienisch Sekundarstufe I                                    Für die Festlegung der Unterrichtsziele und die darauf aus-
Link: Standortbestimmung                                       gerichtete Beurteilung durch die Lehrpersonen bestehen
Italienisch Sekundarstufe I                                    verschiedene Rahmenvorgaben, die in den folgenden Ab-
                                                               schnitten unterschieden werden sollen.
Englisch
Link: Merkblatt Leistungsbeurteilung                           Grundansprüche
Englisch Primarstufe                                           Der LP21 GR legt auf Ende jedes Zyklus für alle Fächer ver-
Link: Standortbestimmung                                       bindliche Grundansprüche fest und definiert weiterführende
Englisch Sekundarstufe I                                       Kompetenzstufen. Die Grundansprüche bezeichnen diejeni-
                                                               gen Kompetenzstufen, welche die Schüler und Schülerinnen
Für das Erstellen von Lehrmitteln ist der LP21 GR hingegen     spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen
unmittelbare Vorgabe. In den Lehrmitteln sind die Inhalte      sollen. Zusätzlich müssen die Schüler und Schülerinnen in
und Aufgabenstellungen konkretisiert, welche der Beurtei-      allen drei Zyklen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an
lung zugrunde liegen. Lehrmittel dienen als «Wegbeschrei-      den Kompetenzstufen zu arbeiten, die über die Grundan-
bungen» für den Unterricht. Wenn die Lehrpersonen ihre         sprüche hinausgehen. Sie sollen Gelegenheit erhalten, sich
Krite­rien für die Beurteilung der Leistung der Schüler und    in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen bzw. in eige-
Schülerinnen auf die Ziele ihres Unterrichts ausrichten, und   nem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzstufen zu ar-
wenn diese Ziele im Einklang mit Lehrmitteln und Lehrplan      beiten. Das heisst: Schüler und Schülerinnen, welche alle
stehen, dann können sie davon ausgehen, dass die Beurtei-      Kompetenzstufen in einem Zyklus erreichen, bringen im ent-
lung dem Lehrplan entspricht.

Link: Aktuelle Lehrmittelsituation

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                       8
sprechenden Fachbereich die Voraussetzungen mit, auf der          Link: Weisungen Organisation und
nächsten Stufe einem Unterricht mit erweiterten Ansprüchen        Durchlässigkeit der Sekundarstufe I
zu folgen. Für die Beurteilung sind daher beide Strukturele-
mente, der Grundanspruch und die zusätzlichen Kompe-              Link: Richtlinien Übertrittsverfahren
tenzstufen, von Bedeutung. Das sollte in der Beurteilung der
Leistungen in diesen Fachbereichen zum Ausdruck kom-              Nationale Bildungsziele
men.                                                              Die Grundansprüche des Lehrplans 21 basieren in den Fach-
Schüler und Schülerinnen, welche in einem Fachbereich die         bereichen Schulsprache (Deutsch, Romanisch, Italienisch),
Grundansprüche des Lehrplans erreichen, erfüllen die Er-          den Fremdsprachen Italienisch und Englisch, in Mathematik
wartungen, die in diesem Zyklus an sie gestellt werden. Auf       sowie in den Naturwissenschaften auf den von der EDK be-
der Primarstufe und in Niveauklassen der Sekundarstufe I          schlossenen und gesamtschweizerisch geltenden Grund-
mit Grundanforderungen werden daher für Leistungen, die           kompetenzen (nationale Bildungsziele). Damit wird der Auf­
den Grundansprüchen des Lehrplans entsprechen, grund-             trag der Bundesverfassung zur Harmonisierung der Ziele
sätzlich genügende Noten erteilt. In Niveauklassen der Se-        der Bildungsstufen umgesetzt.
kundarstufe I mit erhöhten Ansprüchen kann hingegen für
eine genügende Note mehr als das Erreichen der Grundan-
sprüche erwartet werden. Das Erreichen der Grundansprü-            FAZIT NORMEN
che kann grundsätzlich nur am Ende der Zyklen beurteilt            • Der LP21 GR setzt mit den Grundansprüchen,
werden. Das ist für die einzelne Lehrperson in der Praxis            welche die Schüler und Schülerinnen am Ende
aber nicht besonders relevant und reicht als Grundlage der           jedes Zyklus erreichen sollen, die zentrale
Beurteilung auch nicht aus.                                          Rahmenvorgabe.
                                                                   • Leistungen, die das Erreichen der Grundan­
Link: Grundansprüche                                                 sprüche ausweisen, werden in der Regel mit
                                                                     genügenden Noten beurteilt.
                                                                   • Die Lehrperson setzt Unterrichtsziele, welche
Unterrichtsziele                                                     ihre Schüler und Schülerinnen am Ende jedes
Viel wichtiger sind in der Praxis die Vorgaben für die Beurtei-      Semesters erreichen sollen. Sie orientiert sich
lung in den Zeugnissen am Schluss jedes Semesters sowie              dabei an den Grundansprüchen des LP21 GR.
die Promotion von einer Stufe der Volksschule in die nächst-       • Die Notengebung in den einzelnen Klassen ist
höhere. Entscheidend für die Beurteilung sind deshalb die            unverändert.
Unterrichtsziele, welche die Lehrpersonen auf der Basis der        • Im Hinblick auf Übertrittsentscheide am Ende der
Lehrplanvorgaben für das Ende des Semesters bzw. das                 Kindergarten- und der Primarstufe sind auch die
Ende der Stufe setzt. Die Grundansprüche des LP21 GR und             weiterführenden Kompetenzstufen, die zum
die Orientierungspunkte bieten den Lehrpersonen Anhalts-             Auftrag der Stufe gehören, in die Beurteilung
punkte, wie sie die Unterrichtsziele am Ende der Semester            einzubeziehen.
und der Stufen formulieren sollen. Da im Kanton Graubün-           • Gesetzliche Grundlagen und Abläufe bezüglich
den der Besuch des Kindergartens weiterhin nicht obligato-           Lernzielanpassung oder Befreiung von Fächern
risch ist, kann die Beurteilung am Ende des Kindergartens            bleiben unverändert.
nicht umstandslos in den ersten Zyklus integriert werden.

                                                                  3.5     Überprüfung der Normerreichung
Promotion
Der LP21 GR macht keine Aussagen zur Nichtpromotion               Beurteilung der Schüler und Schülerinnen
oder zu den Kriterien für den Übertritt in weiterführende         Die Lehrpersonen überprüfen, ob ihre Schüler und Schüle-
Schulen. Diese sind den Weisungen zu Zeugnissen und Pro-          rinnen die Unterrichtsziele erreichen. Sie beurteilen den
motion, zur Organisation und Durchlässigkeit der Sekundar-        Lernstand des Schülers und der Schülerin. Die Lehrperso-
stufe I und in den Richtlinien zum Übertrittsverfahren gere-      nen beobachten Fortschritte und Probleme im individuellen
gelt. Sie wurden im Hinblick auf die Einführung des LP21 GR       Lernprozess und wägen im Einzelfall ab, ob das Nichterrei-
aktualisiert.                                                     chen der Unterrichtsziele zu einer ungenügenden Zeugnis-
                                                                  note führt und/oder ob Fördermassnahmen eingeleitet
Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion                           werden sollen. Für den Vergleich des eigenen Beurteilungs-

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                        9
massstabs mit dem von anderen Lehrpersonen steht eine
Reihe von Instrumenten zur Verfügung.

Zeugnis
Gemäss den Weisungen zu Zeugnissen und Promotion sind
in jedem Semester alle Fächer zu beurteilen: «Am Ende jedes
Semesters erfolgt die Beurteilung durch ein Notenzeugnis,
welches durch einen individuellen Lernbericht ergänzt wer-
den kann. Im Zeugnis am Ende des zweiten Semesters hat
die Beurteilung über das ganze Schuljahr zu erfolgen. Die
Beurteilung des ersten Semesters soll darin angemessen
berücksichtigt werden.»

Link: Weisungen Zeugnisse
und Promotion, Art. 1 Abs. 3

Die Beurteilung soll sich auf eine genügende Anzahl von Be-
urteilungsanlässen abstützen. Dabei gilt die folgende Faust-
regel: Es braucht mindestens so viele summative Beurteilun-
gen pro Semester wie Anzahl Lektionen pro Fach.

Individuelle Standortbestimmung
Zurzeit werden im Kanton Graubünden folgende Instrumente
zur individuellen Standortbestimmung in Bezug auf be-           übernehmen und im Hinblick auf eine gewünschte Berufs-
stimmte Kompetenzen eingesetzt:                                 oder Schulwahl festgestellte Lücken zu füllen. Es ist Aufgabe
Verschiedene Produkte werden von den Lehrmittelverlagen         der Lehrperson, insbesondere bei Schülern und Schülerin-
der Kan­tone St. Gallen und Zürich angeboten: als Standort-     nen mit besonderem Förderbedarf, vorhandene Ressourcen
bestimmung «Stellwerk» und «Klassencockpit» (noch bis           in anderen fachlichen sowie überfachlichen Kompetenzen zu
2020); als Lernplattform der «Lernpass» (Mitte 2. bis Ende 3.   entdecken und für die Schul- und Berufswahl zu nutzen.
Klasse Sekundarstufe I); in Entwicklung sind die Lernplatt-     Die Ergebnisse solcher Standortbestimmungen werden in
form «Lernlupe» (3. bis 6. Klasse Primarstufe) und eine Er-     der Regel mit den Lernenden besprochen. Sie können auch
gänzung zum «Lernpass», so dass dieser vollumfänglich für       Gegenstand von Gesprächen mit den Erziehungsberechtig-
die Sekundarstufe I zur Verfügung steht (nur auf Deutsch ver-   ten sein. Als sensible Personendaten unterliegen sie dem
fügbar).                                                        Datenschutz und dürfen von der Schule oder Lehrperson
                                                                Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Über eine Ver-
Diese Instrumente ermöglichen eine unabhängige Standort-        wendung beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsver-
bestimmung in ausgewählten Fach- und Kompetenzberei-            fahrens entscheiden die Schüler und Schülerinnen in eigener
chen. Sie sind an einer grösseren Anzahl von Lernenden ka-      Verantwortung. Im Übrigen regeln die Kantone die Handha-
libriert und unterstützen so eine von der Klassennorm           bung des Datenschutzes.
unabhängige Beurteilung. Auf der Sekundarstufe I ermögli-
chen sie zudem eine von den Schulstrukturen unabhängige         Link: Leitfaden Datensicherheit für Lehrpersonen
Erfassung des Lernstandes. Sie geben den Lehrpersonen
Aufschluss über den fachbezogenen Leistungsstand ihrer          Die Ergebnisse dieser Instrumente haben primär orientieren-
Klasse im Verhältnis zur Grundgesamtheit der Klassenstufe.      den und formativen Charakter. Daher dürfen aus den Ergeb-
Diese Informationen können den Lehrpersonen dazu dienen,        nissen dieser Instrumente keine Noten abgeleitet werden,
ihren eigenen Beurteilungsmassstab zu relativieren und          und sie sollen auch sonst nicht direkt in die Zeugnisnoten
Strenge-/Milde-Effekte in ihrer Beurteilung auszugleichen.      einfliessen. Sie können hingegen indirekten Einfluss auf die
Bei einem Einsatz im 8. Schuljahr erlauben sie den Schülern     Notengebung haben, wenn die Lehrperson aufgrund des
und Schülerinnen sowie den Lehrpersonen eine individuelle       Quervergleichs des Leistungsstandes ihrer Klasse mit der
Planung der verbleibenden Schulzeit. Für Schüler und Schü-      Grundgesamtheit ihre eigenen Beurteilungsmassstäbe rela-
lerinnen gibt eine Einschätzung des aktuellen Lernstands        tiviert.
wichtige Informationen, um für das Lernen Verantwortung zu

   Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                         10
Kantone                                                       tung erfolgt nur auf der Ebene der Kantone. Die Ergebnisse
Um zu überprüfen, wie gut die Schulen und einzelnen Klas-     bilden eine Grundlage für die Qualitätsentwicklung auf
sen die Kompetenzanforderungen des Lehrplans erfüllen,        gesamtschweizerischer Ebene. Sie fliessen in den im 4-Jah-
führen die Kantone gelegentlich punktuelle Lernstandserhe-    res-Rhythmus erstellten Schweizer Bildungsbericht ein
bungen durch. Der Vergleich von Schülerleistungen und         (nächstes Erscheinungsdatum 2018). Da die ÜGK keine
Klassen kann als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung     Rück­schlüsse auf die Ergebnisse einzelner Schüler und
verwendet werden. Der Kanton Graubünden hat im Jahr           Schülerinnen, Klassen oder Schulen zulässt, sind sie für
2017 eine Lernstandserhebung im Fach Englisch durchge-        Lehrpersonen und Schulen nur indirekt von Bedeutung.
führt. Lernstandserhebungen sind für die Lehrpersonen und
Schulen direkt von Bedeutung. Da Lernstandserhebungen
mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, ist aller-       FAZIT ÜBERPRÜFUNG DER NORMERREICHUNG
dings zu erwarten, dass es bei gelegentlichen punktuellen      • Faustregel: Die Lehrpersonen stützen die Zeug­
Durchführungen bleiben wird.                                     nisnote auf eine genügende Anzahl unterschied­
                                                                 licher Beurteilungsformen ab.
Schweiz                                                        • Die Lehrpersonen überprüfen, ob ihre Schüler
Wie gut die Kantone die nationalen Bildungsziele erreichen,      und Schülerinnen die Unterrichtsziele erreichen.
werden Bund und D-EDK im Rahmen des Bildungsmonito-              In die Beurteilung müssen zwingend fachliche
rings mit der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) pe-         und überfachliche Kompetenzen einfliessen.
riodisch gesamtschweizerisch überprüfen. Sollte die grosse     • Zum Vergleich ihrer Beurteilung mit anderen
Mehrheit der Schüler und Schülerinnen eines Kantons die          steht ihnen eine Reihe von Instrumenten zur indi­-
Ziele nicht erreichen, empfehlen sie den Kantonen Anpas-         viduellen Standortbestimmung zur Verfügung.
sungen der schulischen Rahmenbedingungen (zeitliche und        • Kantonale Lernstandserhebungen prüfen gele­
personelle Ressourcen, Lehrmittel usw.), der Lehrplange-         gentlich punktuell, wie Schulen und Klassen die
staltung, der Weiterbildung der Lehrpersonen und der Unter-      Grundansprüche des Lehrplans 21 erfüllen.
richts- oder Schulentwicklung. Jeder Kanton wird an den        • Die nationale Überprüfung der Grundkompeten­
ÜGK mit einer Stichprobe von Schulklassen teilnehmen. Alle       zen ÜGK vergleicht alle paar Jahre, ob und wie
3 bis 4 Jahre sollen Tests in den Fachbereichen Schulspra-       die Schüler und Schülerinnen der Kantone die
che (Deutsch), Mathematik, Französisch/Englisch sowie in         Grundansprüche erreichen.
den Naturwissenschaften (NMG im 1. und 2. Zyklus, Natur
und Technik im 3. Zyklus) durchgeführt werden. Die Auswer-

   Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                    11
3.6                        Dimensionen der Beurteilung            eines Semesters oder eines Schuljahres beurteilt werden
                                                                  können, braucht es zusätzlich eine qualitative Dimension:
Der Kompetenzaufbau des LP21 GR liefert eine Orientierung         Wie schwierig ist die Aufgabenstellung? Wie selbstständig
für die Beurteilung. Er erlaubt festzustellen, welche Facetten    können die Schüler und Schülerinnen die Aufgabe bewälti-
einer Kompetenz die Schüler und Schülerinnen erworben             gen? Können sie das Gelernte in einem neuen Kontext an-
haben und welche noch nicht. Damit jedoch die Leistungen          wenden?
der Schüler und Schülerinnen am Ende einer Lernsequenz,

  LP21 GR                                                    Unmittelbare                              Mittelbare
		                                                           Wirkung                                   Wirkung

                                                                                                              QUALITATIVE DIMENSION
                                                                                                            Schwierigkeit, Selbstständigkeit, Transfer

                                                                 LEHRMITTEL | LERNUMGEBUNG
   INHALTLICHE DIMENSION

                                                                                                               BEURTEILUNGSSK AL A

                                                                                                               BEURTEILUNGSSK AL A

                                                                                                               BEURTEILUNGSSK AL A

Link: Beurteilen, Fachbericht D-EDK, Seite 9                      •                          Individuelle Lernwege zulassen: Auch zu klaren Lernzie-
                                                                                             len gibt es offene und verschiedene Lernwege. Neben
Daraus ergeben sich unter anderem die folgenden Prinzipien                                   den inhaltlichen Kompetenzen gewinnen prozessbezo-
des kompetenzorientierten Unterrichts:                                                       gene Kompetenzen an Bedeutung.
• Rückwärts planen: In der Planung einer Unterrichtsse-           •                          Förderorientierung: Die Schüler und Schülerinnen be-
   quenz legt die Lehrperson zunächst fest, welche Unter-                                    kommen während des ganzen Prozesses Feedbacks zu
   richtsziele die Schüler und Schülerinnen am Ende einer                                    ihrem Lernstand, insbesondere formative Rückmeldun-
   Sequenz erreichen sollen. Danach plant sie, ausgehend                                     gen und individuelle Vorgehensvorschläge.
   von den Ergebnissen und den Voraussetzungen der                •                          Stärkemodell: Die Anknüpfung am Wissen und Können
   Schüler und Schülerinnen, ihren Unterricht.                                               vermittelt den Schülern und Schülerinnen ein positives
• Transparenz: Die Schüler und Schülerinnen können Ab-                                       Selbstbild und schafft Hoffnung auf Erfolg.
   sicht und Nutzen des Unterrichts nachvollziehen, wenn          •                          Handlungsorientierung: Von Anfang an wird der Wis-
   sie den Rahmen und die erwarteten Ergebnisse kennen.                                      senserwerb mit Anwendungen verknüpft, die geeignet
• Lernzielorientierung: Das Ziel der Unterrichtssequenz                                      sind, Wissen in Können zu überführen und den Willen
   wird mit den Schülern und Schülerinnen vereinbart. Von                                    zum Lernen zu fördern.
   diesem Ziel her wählt die Lehrperson unter Einbezug des        •                          Verständlichkeit: Als Grundlage für Beurteilungsgesprä-
   Erfahrungshorizontes der Schüler und Schülerinnen die                                     che mit Schülern und Schülerinnen sowie Eltern sollen
   geeigneten Inhalte und Methoden aus.                                                      nicht komplexe Überlegungen, sondern Noten als ein-
                                                                                             fach zu verstehende Codes verwendet werden. Diese
                                                                                             werden im Elterngespräch erläutert.

       Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                                                      12
FAZIT BEURTEILUNGSDIMENSIONEN                                     Einleitung oder Bewilligung sonderpädagogischer Massnah-
 • Summative Leistungsbeurteilung umfasst eine                     men, weil erst am Ende eines Zyklus beurteilt werden kann,
    inhaltliche und eine qualitative Dimension.                    ob sie erreicht worden sind. Bereits während des Zyklus
 • Um beide Dimensionen zu berücksichtigen,                        müssen Lernschwierigkeiten erkannt und die nötigen son-
    gestalten die Lehrpersonen den Beurteilungs­                   derpädagogischen Massnahmen eingeleitet werden. Als Ba-
    prozess wie folgt: von Unterrichtszielen her                   sis für den Entscheid zur Einleitung sonderpädagogischer
    rückwärts planen, die Unterrichtsziele mit den                 Massnahmen dienen deshalb die von der Lehrperson ge-
    Schülern und Schülerinnen transparent klären,                  setzten Unterrichtsziele. Das Vorgehen für die Förderpla-
    indivi­duelle Lernwege zulassen, kontinuierlich                nung ist in den Richtlinien Sonderpädagogische Massnah-
    Feedbacks zum Lernstand geben und schliess­                    men geregelt.
    lich Schülern und Schülerinnen sowie Eltern die
    Beurteilung einfach und verständlich erläutern.                Link: Richtlinien Sonderpädagogische Massnahmen

                                                                    FAZIT BESONDERER FÖRDERBEDARF
3.7     Schüler und Schülerinnen mit                                Besonderer Förderbedarf soll im Verlauf des Zyklus
        besonderem Förderbedarf                                     so früh wie möglich festgestellt werden. Lernzielan­
                                                                    passungen können weiterhin nur gestützt auf ein
Die Schule Graubünden gibt der integrativen Schulung                schulpsychologisches Gutachten veranlasst werden.
grundsätzlich den Vorrang. Sie sorgt für eine angemessene
integrative Förderung und die entsprechende Zuteilung der
benötigten Ressourcen.
Einen besonderen Förderbedarf haben Schüler und Schü­              3.8     Schullaufbahnentscheide
lerinnen, wenn sie dem Lehrplan der Regelschule ohne zu-
sätzliche Unterstützung nachweislich nicht, nicht mehr oder        Promotionsentscheide
nur teilweise folgen können, oder wenn grosse Schwierigkei-        Ein Promotions- bzw. Nichtpromotionsentscheid soll von der
ten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungs-          Gesamteinschätzung der Situation der Schülerin oder des
vermögen festgestellt werden. Ein besonderer Förderbedarf          Schülers abhängig gemacht werden. In diese Beurteilung
kann sich aufgrund von Leistungsschwächen, Behinderun-             sind einzubeziehen: das Gesamtbild der Leistungen über
gen, auffälligen Verhaltensweisen oder besonderer Leis-            alle Fachbereiche, der Entwicklungsstand in den überfach­
tungsfähigkeit ergeben.                                            lichen Kompetenzen, allfällige Gründe für fehlenden Schul­
Genügen Fördermassnahmen im Rahmen des Regelunter-                 erfolg, das Potential der Schülerin bzw. des Schülers, vor-
richts nicht, können die Lernziele der Schüler und Schülerin-      handene Ressourcen sowie die Möglichkeiten der lokalen
nen im Einzelfall angepasst werden (integrative Förderung          Schule und des persönlichen Umfelds. Die Repetition eines
mit Lernzielanpassung). Wenn alle Formen der Lernzielan-           Schuljahres bringt häufig nicht den gewünschten Erfolg. Das
passung bereits ausgeschöpft wurden, können Schüler und            Nichterreichen der Unterrichtsziele am Ende eines Semes-
Schülerinnen mit individuellen Lernzielen von einzelnen Fä-        ters oder Schuljahres sollte nicht alleiniges Kriterium für ei-
chern befreit werden.                                              nen Nichtpromotionsentscheid sein. Das Wiederholen eines
                                                                   Schuljahres soll nur dann beschlossen werden, wenn eine
Link: Angepasster Lehrplan im Schulgesetz                          positive Auswirkung auf die Schullaufbahn der Schülerin
                                                                   bzw. des Schülers zu erwarten ist. Die Voraussetzungen
Link: Befreiung von Fächern in der Schulverordnung                 dafür sind in der Regel dann am besten, wenn ein solcher
                                                                   Entscheid im Sinne einer Fördermassnahme getroffen und
Für Schüler und Schülerinnen, welche die Unterrichtsziele          von allen Beteiligten mitgetragen wird.
voraussichtlich nicht oder nur mit sonderpädagogischer Un-         Im Kanton Graubünden ist die Promotion auch mit der Ein-
terstützung erreichen, wird individuell geklärt, ob für einzelne   führung des LP21 GR wie bisher in den Weisungen zu Zeug-
oder mehrere Fächer Lernzielanpassungen vorgesehen wer-            nissen und Promotion geregelt.
den sollen. Weil diese Mass­nahmen gravierende Einschnitte
in die Lernbiographie der betroffenen Schüler und Schülerin-       Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion
nen bedeuten, können sie ausschliesslich gestützt auf ein
schulpsychologisches Gutachten veranlasst werden.
Die Grundansprüche sind kein geeignetes Kriterium für die

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                             13
Selektionsentscheide                                             nen Fördermassnahmen für den einzelnen Schüler und die
Der LP21 GR definiert mit den Grundansprüchen eine untere        einzelne Schülerin. Ihre Beurteilung fliesst vorzugsweise
Limite, die alle Schüler und Schülerinnen erreichen sollen.      im Rahmen der jährlichen Beurteilungsgespräche ein, um
Mit zusätzlichen Kompetenzstufen legt er einen erweiterten       den Erziehungsberechtigten individuelle Fortschritte aufzu-
Rahmen dafür fest, was Schüler und Schülerinnen in diesem        zeigen.
Zyklus lernen können. Weiterführende Schulen mit Grund-          Bei der Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen geht
ansprüchen knüpfen an die Grundansprüche der vorange-            es mehr um subjektives Verstehen und Erfassen der Schü­
henden Schule an, weiterführende Schulen mit erweiterten         lerin bzw. des Schülers als um ein «objektives Messen». Nur
Ansprüchen an die zusätzlichen Kompetenzstufen des vor-          wenn es einer Lehrperson gelingt, das Lernverhalten in einer
hergehenden Zyklus.                                              Lernsituation richtig zu diagnostizieren, kann sie Schülern
Im Kanton Graubünden ist die Selektion in den Richtlinien        und Schülerinnen helfen, in ihrem Lernprozess weiterzukom-
zum Übertrittsverfahren geregelt. Seit 2000 stellen sie das      men. In der Beurteilung sollen sowohl fachliche Lernfort-
Förderparadigma in den Vordergrund.                              schritte als auch überfachliche Kompetenzen berücksichtigt
                                                                 werden.
Link: Richtlinien Übertrittsverfahren                            Die bisher im Kanton Graubünden verwendete Unterschei-
                                                                 dung zwischen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten entspricht
                                                                 weitgehend der Unterscheidung des LP21 GR zwischen per-
 FAZIT SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDE                                   sönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Die
 Promotion, Nichtpromotion und Selektionsentschei­               beiden Unterscheidungen sprechen die Fragestellung je-
 de sind in den Weisungen und Richtlinien geregelt.              doch auf unterschiedlichen Ebenen an: Verhalten setzt den
 Diese wurden nur terminologisch angepasst.                      Akzent auf das, was die Schüler und Schülerinnen in allen
                                                                 Institutionen erlernen, in denen sie leben, zur Hauptsache in
                                                                 der Familie. Kompetenzen hingegen setzen den Akzent dar-
                                                                 auf, welches Wissen, Können und welche Handlungsbereit-
                                                                 schaft die Schüler und Schülerinnen in der Schule erwerben,
3.9     Überfachliche Kompetenzen                                also auf die Gestaltung der Lernprozesse in der Schule. Das
                                                                 Verhalten ist eine zentrale Vorbedingung für einen erfolgrei-
Der LP21 GR beschreibt im Kapitel «Grundlagen» eine Aus-         chen Unterricht. Die überfachlichen Kompetenzen sind ein
wahl überfachlicher Kompetenzen, die für das lebenslange         erwünschtes Resultat des Unterrichts. Eine trennscharfe Un-
Lernen von Bedeutung sind. Der Lehrplan 21 unterscheidet         terscheidung der beiden Ebenen ist nicht möglich.
personale Kompetenzen (Selbstreflexion, Selbstständigkeit        In der Umsetzung des LP21 GR führt der Kanton Graubün-
und Eigenständigkeit), soziale Kompetenzen (Dialog- und          den deshalb die überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehr-
Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Umgang mit          plan 21 ein, hält aber auch an der bisherigen Beurteilung des
Vielfalt) und methodische Kompetenzen (Sprachfähigkeit, In-      Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens fest. In der Handhabung
formationen nutzen und Aufgaben/Probleme lösen). Diese           ergibt sich ein deutlicher Unterschied: Weil die überfachli-
sollen in allen Fachbereichen über alle drei Zyklen integriert   chen Kompetenzen Teil des Lernprozesses sind, fliesst ihre
erworben werden. Entsprechend enthält der LP21 GR auch           Beurteilung direkt in die Zeugnisnote des entsprechenden
keinen speziellen Kompetenzaufbau der überfachlichen             Faches ein. Das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten wird
Kompetenzen.                                                     hingegen von allen beteiligten Lehrpersonen gemeinsam
                                                                 beurteilt. Diese Beurteilungen fliessen in die Bewertung des
Link: Überfachliche Kompetenzen                                  Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens ein, welche die Klassen-
im LP21 GR                                                       lehrperson im Zeugnis setzt.

Die Arbeit an überfachlichen Kompetenzen in der Volks­           Link: Überfachliche Kompetenzen,
schule verfolgt das Ziel, dass die Schüler und Schülerinnen      Förderung in der Schule
das eigene Lernen zunehmend selbst- und eigenständig
gestalten können. Der LP21 GR verpflichtet die Lehrperso-        Link: Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten
nen aller Zyklen und Fachbereiche, an überfachlichen Kom-        in den Weisungen Zeugnisse und Promotion,
petenzen zu arbeiten.                                            Art. 2 Abs. 1 und 2
Weil überfachliche Kompetenzen für den persönlichen Lern­
erfolg wesentlich sind, ist eine regelmässige formative Beur-
teilung die wirksamste Form zur Festlegung von angemesse-

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                         14
FAZIT ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN
• Die Förderung und Beurteilung der überfach­         4. Hilfsmittel zur
  lichen Kompetenzen soll in allen Fachbereichen
  und Fächern integriert erfolgen.
• Der Kanton Graubünden behält die bisherige
                                                         Beurteilung
  Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhal­
  tens als gemeinsamen Ermessensentscheid des
  Lehrerteams bei.                                    Der LP21 GR sieht vor, dass mehrere, unterschiedliche Kom-
                                                      petenzen der Schüler und Schülerinnen gleichzeitig beurteilt
                                                      werden. Diese Beurteilung ist ein individueller professioneller
                                                      Ermessensentscheid der Lehrperson. Sie erfolgt aus einer
                                                      Gesamtsicht der Leistungsfähigkeit der Schüler und Schüle-
                                                      rinnen. Die Beurteilung ist ein komplexer Vorgang. Im Schul-
                                                      bereich sind deshalb in den letzten Jahren viele Hilfsmittel
                                                      für die Beurteilung entstanden. Sie nehmen den Lehrperso-
                                                      nen jedoch die Beurteilung nicht ab. Diese lässt sich nicht
                                                      linear aus den in den einzelnen Instrumenten erreichten Wer-
                                                      ten ableiten. Der Gebrauch dieser Hilfsmittel ist freiwillig. Der
                                                      Kanton macht dazu keine verbindlichen Vorgaben.

                                                       •    Beurteilungsblätter: Listen zum Festhalten der Be-
                                                            urteilungsanlässe
                                                       •    Beurteilungsraster: nach Kriterien strukturierte Be-
                                                            obachtungslisten zum aktuellen Lernstand der Schü-
                                                            ler und Schülerinnen
                                                       •    Kompetenzraster: Tabellen zur Einordnung einzelner
                                                            Kompetenzen in der Gesamtheit aller Kompetenzen
                                                            eines Fachbereichs
                                                       •    Kompetenzprofile: Instrumente zum Vergleich der
                                                            Leistungen mit einer Liste von Anforderungen

                                                      4.1     Beurteilungsblätter
                                                      Beurteilungsblätter eignen sich als Instrument zur Dokumen-
                                                      tation von Beurteilungsanlässen während eines Schuljahres
                                                      im Hinblick auf die Gesamtbeurteilung der Fachleistungen im
                                                      Jahreszeugnis. Sie strukturieren den Fachbereich in Kom­
                                                      petenzbereiche und arbeiten mit einer Skala, welche auf die
                                                      Definition der Notenskala Bezug nimmt. Sie eignen sich als
                                                      Grundlage für Beurteilungs-, Standort- oder Übertrittsge-
                                                      spräche. Sie dienen insbesondere dazu, individuelle Fort-
                                                      schritte aufzuzeigen, und können auch für die förderorien-
                                                      tierte Unterrichtsplanung eingesetzt werden. Sie sind nicht
                                                      Bestandteil des Zeugnisses, sondern dienen der ergänzen-
                                                      den Information. Viele Lehrpersonen in Bündner Schulen
                                                      nutzen solche In­stru­mente.
                                                      Beurteilungsblätter sind auf die Verwendung über ein ganzes
                                                      Schuljahr ausgerichtet. Die Anzahl der Beurteilungsanlässe
                                                      pro Schuljahr muss genügend gross sein, um eine ausgewo-
                                                      gene Beurteilung aller Teilbereiche zu ermöglichen. Als

  Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                    15
Faustregel gilt: Die Lehrpersonen stützen die Zeugnisnote           bauend im Zeugnis mit nur einer Note pro Fach zu beurteilen.
auf mindestens so viele summative Beurteilungen pro Se-             Sie dokumentieren verschiedene Beurteilungsanlässe im
mester ab wie die Anzahl Lektionen pro Fach. Die Lehrper-           Verlauf des Schuljahres. Sie enthalten Datum, eine abgestuf-
sonen passen die Inhalte der Beur­            teilungsblätter den   te, skalierte Beurteilung pro Teilbereich sowie allfällige Be-
Schwerpunkten ihres Unterrichts an und gewichten die ver-           merkungen. Beurteilungsraster tragen dazu bei, die Gesamt-
wendeten Teilbereiche nach eigenem Ermessen. Das Beur-              beurteilung im Zeugnis nachvollziehbar zu machen und
teilen soll jedoch nicht den Un­ter­r ichtsalltag dominieren. Um    gegenüber den Schülern und Schülerinnen sowie den Eltern
den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sind            und Erziehungsberechtigten Transparenz zu schaffen. Die
insbesondere auch prozessbegleitende, formative Beurtei-            Noten sollen ausdrücklich nicht linear aus der erreichten
lungsanlässe zu nutzen. Beurtei­      lungsblätter können nach      Punktzahl und dem Durchschnitt der Beurteilungsanlässe
Wahl der Lehrperson digital oder als Papierdokument ge-             abgeleitet werden. Sie bilden einen mit qualitativen Aussa-
führt werden. Sie dienen der Transparenz. Daher sollte den          gen begründeten Ermessensentscheid mit einem einfachen
Eltern im Rahmen von Beurteilungs- oder Standortgesprä-             Code ab.
chen Einblick in die Blätter ihrer Kinder gewährt werden.
                                                                    Beurteilungsraster sind je nach Fachbereich unterschiedlich
                                                                    strukturiert. Die Unterschiede ergeben sich aus der vorgege-
 FAZIT BEURTEILUNGSBLÄTTER                                          benen Strukturierung der Fachbereiche im LP21. Insbeson-
 Für die Umsetzung des LP21 GR braucht es nicht                     dere im Fachbereich NMG gibt es Unterschiede zwischen
 zwingend Beurteilungsblätter. Lehrpersonen können                  den Zyklen. Im Folgenden wird ein Vorschlag zur Strukturie-
 sie jedoch als Hilfsmittel einsetzen, um die Grund­                rung dargestellt.
 lagen für ihre Beurteilungsentscheide zu dokumen­
 tieren.                                                            Natur, Mensch, Gesellschaft (1. und 2. Zyklus)
                                                                    Der Fachbereich gliedert sich im LP21 GR in 12 Kompetenz-
                                                                    bereiche, die eine thematische Struktur wiedergeben. Bei
                                                                    der Umsetzung des Lehrplans werden die Lehrpersonen in
4.2     Beurteilungsraster                                          jedem Schuljahr unterschiedliche thematische Schwerpunk-
                                                                    te setzen. Daher ist es nicht sinnvoll, die Beurteilung anhand
Beurteilungsraster eignen sich als unterrichtsnahe Hilfsmit-­       der Kompetenzbereiche des Lehrplans zu strukturieren.
tel zur Beurteilung komplexer Produkte und Prozesse. Sie            Stattdessen soll die Beurteilung anhand der Kategorien Pro-
machen komplexe Leistungen in einem eingegrenzten Auf-              zesse, Produkte und Lernergebnisse erfolgen. «Prozesse»
gabenbereich erfassbar. Sie stehen oft in engem Zusam-              bezeichnen die Qualität von Beiträgen der Schülerin, des
menhang mit einzelnen Lernsequenzen, Produkten und                  Schülers zum Unterricht, z.B. das Interesse an der Sache,
Prozessen (z.B. Beurteilungsraster zur Qualität von Schüler-        die Sorgfalt bei der Durchführung von Experimenten und Be-
texten oder Projektarbeiten). Sie klären Kriterien und Quali-       obachtungen, das Mitdenken bei der Analyse eines Sachver-
tätsansprüche vorgängig und transparent. Weil sich solche           haltes, die zielführende Recherche nach Informationen. Be-
Instrumente eng auf den Unterricht beziehen, sind Be­        -      urteilungsanlässe sind in der Regel Beobachtungen zum
urteilungsraster zunehmend Bestandteil von Lehrmitteln. Ob          Verhalten im Unterricht. «Produkte» bezeichnen die Qualität
ein Lehrmittel solche Unterstützung anbietet, ist ein wichti-       der im Unterricht entstandenen Produkte, z.B. Heft- oder
ges Evaluationskriterium für Lehrmittel.                            Dossiergestaltung, mündliche/schriftliche Präsentationen
Beurteilungsraster enthalten Merkmale und Kriterien für die         oder Pro­  tokolle zu Beobachtungen und Experimenten.
Beurteilung und Bewertung von Produkten (z.B. Alltagsar-            «Lern­e rgebnisse» bezeichnen das erworbene Fachwissen
beiten im Haushalt) oder Leistungen (z.B. mündlicher Vor-           und Fach­­verständnis, methodisches Wissen und dessen An-
trag). Sie sollen dazu beitragen, dass Schüler und Schülerin-       wendung sowie die Ergebnisse von Lernkontrollen.
nen Qualitäten und Beurteilungskriterien kennen und auch
selbst darauf achten können. Beurteilungsraster helfen, Be-         Natur, Mensch, Gesellschaft (3. Zyklus)
urteilungen mehrdimensional anzulegen und inhaltliche Qua-          Das folgende Beispiel eines Beurteilungsrasters aus dem
litätskriterien zu benutzen. Sie dienen als Basis für Rückmel-      Zyklus 3 bezieht sich auf den Teilbereich «Wirtschaft, Arbeit,
dungen zum Lernen und erläutern die Überlegungen der                Haushalt» im Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» des
Lehrperson, warum sie in der Beurteilung zu einer bestimm-          LP21 GR (Sekundarstufe I) und darin auf die Kompetenz 5:
ten Note kommt.                                                     «Haushalten und Zusammenleben gestalten». Es enthält
Beurteilungsraster erleichtern es, den aktuellen Lernstand          zwei Kompetenzstufen aus dem Grundanspruch und eine
der Schüler und Schülerinnen abzubilden und darauf auf-             Kompetenz aus den erweiterten Ansprüchen. Die Sprech-

    Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen                                                                             16
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