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Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt HBA-Wegleitung Bauprojekt-Organisation Zürich, 27. April 2022
2022 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Dokumenteneigner: Beat Wüthrich, Alain Lucien Zuber, Stab Version 5 01.07.2003 / rev. 04.01.2010, 27.04.2022 Ingress: Die im vorliegenden Text zur Vereinfachung verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten auch für weibliche Funktionsträger.
Hochbauamt 3/24 HBA-Wegleitung Bauprojekt-Organisation 1 Einleitung 4 1.1 Zweck 4 1.2 Grundlagen 4 1.3 Begriffe 4 1.4 Ziele 5 1.5 Geltungsbereich 5 2 Beteiligte und Rollen 6 2.1 Allgemeine Aufgaben 8 2.2 Entscheidungsprozesse 8 2.3 Projekt- und Verwaltungsorganisation 9 2.4 Information 9 2.5 Stellvertretung 9 2.6 Vorgehen bei Uneinigkeit 9 3 Gremien 10 3.1 Übersicht 10 3.2 Projektaufsicht 11 3.3 Projektausschuss (PA) 12 3.4 Projektteam (PT) 13 3.5 Planungsteam (PLT) 15 3.6 Arbeitsgruppen (AG) 16 4 Aufgaben der Beteiligten 17 4.1 Gesamtprojektleitung (GPL) 17 4.2 Gesamtleitung (i.d.R. Architekt) 18 4.3 Projektoffice 18 4.4 Qualitätssicherung (QS) 18 4.5 Projektbezogenes Qualitätsmanagement (PQM) 19 4.6 Fachexperten HBA 20 4.7 Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH 21 5 Projektorganisationen 22 5.1 Projektorganisation allgemeines Schema 22 5.2 Projektorganisation zwei Direktionen 23 5.3 Projektorganisation drei Direktionen 24 5.4 Projektorganisation UZH 25
Hochbauamt 4/24 1 Einleitung 1.1 Zweck Die Wegleitung Bauprojekt-Organisation stellt eine geregelte, effiziente Zusammenarbeit aller am Planungs- und Realisierungsprozess Beteiligten mit zum Teil unterschiedlichen In- teressen (Eigentümer, Besteller, Nutzer, Betreiber, Facility Manager, Bauherrenvertreter, Fachstellen und beauftragte Dritte) sicher durch Schaffung einer Organisationsstruktur (Bauprojekt-Organisation) mit festgelegten Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen. Die Vorlage zum Projekthandbuch basiert auf der Wegleitung Bauprojekt-Organisation. Die Wegleitung ist generisch gehalten und zeigt die Bandbreite der Projektorganisationen auf. Für jedes Projekt ist die Wegleitung mit der projektspezifischen Vorlage des Projekthand- buchs umzusetzen. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Dokumenten ist das geneh- migte Projekthandbuch der vorliegenden Wegleitung vorzuziehen. 1.2 Grundlagen Grundlagen Leitbild Immobilien (RRB Nr. 614/2017) Immobilienstrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 901/2017) Immobilienverordnung (RRB Nr. 595/2018) und Immobilienhandbuch (RRB Nr. 1090/2018) mit den definierten Zuständigkeiten, Abläufen und Aufgaben in der Steuerung, Bereitstellung und Bewirtschaftung der kantonalen Immobilien. 1.3 Begriffe Bereitstellung Das kantonale Immobilienmanagement gliedert sich in die Aufgabenbereiche Steuerung, Bereitstellung und Bewirtschaftung. Die Bereitstellung umfasst die Planung und Ausführung von baulichen Projekten. Sie stellt die zur Ausführung des gesetzlichen Auftrags notwendi- gen Immobilien bereit und sichert deren Verfügbarkeit oder deren Erhalt. Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeiten der Bereitstellung ist ein Projektauftrag des Immobilienamts (§§ 13 und 14 ImV) oder einer Betreiberorganisation (§ 15 ImV) oder ein Auftrag eines Fondsverantwortlichen (§ 16 ImV). Projekt Ein Projekt ist ein Vorhaben zur Umsetzung einer räumlichen Massnahme anhand eines Projektauftrags. Unterschieden wird zwischen baulichen Projekten (z. B. Neubau, Umbau, Instandsetzung) und übrigen Projekten (z. B. planungsrechtliche Massnahmen, alle grund- buchrelevanten Geschäfte wie Kauf, Dienstbarkeiten und Verkauf, Anmieten von Dritten und wesentliche Flächenrochaden; jeweils einschliesslich allfälliger Standortevaluationen). Die vorliegende Wegleitung ist ausschliesslich auf bauliche Projekte (AP 13 bis 17) an- wendbar. Im Falle des Mieterausbaus in Mietobjekten erfolgt die Bereitstellung analog ei- nes baulichen Projektes. Projektphasen Bauliche Projekte gliedern sich in die Phasen Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung in Anlehnung an die sia-Normen (Schweizerischer Ingenieur- und Archi- tektenverein). Die Projektphasen Vorstudien, Projektierung sowie Ausschreibung und Realisierung wei- sen leicht abweichende Projektorganisationen aus. Ab der Projektphase Projektierung wird
Hochbauamt 5/24 das Projektteam durch das Facilitymanagement pbFM (projektbegleitendes Facilityma- nagement) begleitet. In den Phasen Ausschreibung und Realisierung wird der Eigentümer- vertreter durch die Projektorganisation (Projektausschuss / Projektteam) bei eigentümerre- levanten Aufgaben oder Entscheiden punktuell beigzogen (gem. IHB AP 15). Modell Das Projekt kann mit Einzelleistungsträgern (ELT), mit einem Generalplaner (GP), einem Generalunternehmer (GU) oder in einer Kombination von ELT und GU ausgeführt werden. Ein entsprechender Entscheid soll per Ende der Phase SIA 32 Bauprojekt durch den Pro- jektausschuss (PA) gefällt werden und hängt unter anderem vom Kreditprozess ab. 1.4 Ziele Zielsetzung Die Bauprojekt-Organisation nimmt die unterschiedlichen Zielsetzungen der Besteller, der Betreiber, des Facilitymanagers, der Nutzervertretung, des Eigentümervertreters und der Bauherrenvertretung sowie der Politik auf, bewertet und führt diese unter Berücksichtigung des Projektauftrags (Beschlüsse für Projektierungskredit resp. Objektkredit inkl. Grundla- gen) in eine zielgerichtete Projektbearbeitung durch die beauftragten Generalplaner und/o- der Einzelplaner (Architekt, Bauingenieur, Fachplaner Gebäudetechnik, etc.) über, über- wacht diese und stellt eine dementsprechende Realisierung sicher. Die Mitglieder der Pro- jektorganisation stützen dabei ihr Handeln auf ihre Rollen gemäss Immobilienhandbuch (IHB) und die individuellen Zielsetzungen ihrer Stammorganisation unter Berücksichtigung der Gesamtziele des Projektes ab. 1.5 Geltungsbereich Zielgruppen Die vorliegende Wegleitung gilt grundsätzlich für Immobilien im Mietermodell (Verwaltungs- vermögen). Für Immobilien in Fonds, der UZH und im Finanzvermögen sind die Rollen und Zuständigkeiten teilweise analog dem Mietermodell anwendbar. Die diesbezüglichen Zu- ständigkeiten und Aufgaben sind in Spezialerlassen und deren weiterführenden Unterlagen geregelt. Allfällige Anpassungen sind vorgängig mit den zuständigen Verantwortlichen zu regeln.
Hochbauamt 6/24 2 Beteiligte und Rollen Rolle, Aufgabe Für Immobilien im Mietermodell gilt das Rollenmodell gemäss der Immobilienverordnung. Zur Sicherung einer erfolgreichen Projektabwicklung arbeiten die Beteiligten partnerschaft- lich gemäss den definierten Aufgaben und arbeitsteilig gemäss ihren Kompetenzen zusam- men. Sie informieren einander konsequent und stufengerecht. Besteller Bauherren- Eigentümer vertreter -vertreter Nutzer Facility- Betreiber manager Nutzerdirektionen Politik Hochbauamt HBA Immobilienamt IMA Rollenverständnis Das Rollenverständnis der Beteiligten umfasst: die projektspezifischen Vorgaben einzuhalten die organisationsspezifischen Festlegungen zu berücksichtigen die Regeln der Baukunde durch die Planer und Unternehmen umzusetzen die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zu befolgen.
Hochbauamt 7/24 Rolle Funktion Politik Oberste Entscheidungsinstanz und Eskalationsstufe. Bauherrenvertretung Verantwortlich für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Entwicklung, Steuerung, Realisierung des Projektes. Eigentümervertreter Auftraggeber für Entwicklungs-, Planungs- und Bauleistungen an die Bauherrenvertre- tung. Besteller Verantwortlich für die direktionsinterne Koordination und für den Informationsfluss zu den Nutzern. Facilitymanager Verantwortlich für das projektbegleitende Facilitymanagement (pbFM) in der Baupro- jekt-Organisation. Betreiber Verantwortlich für die Planung des Betriebs während der Projektierung und Realisie- rung des Projektes. Nutzer Formuliert die Anforderungen an räumliche Massnahmen aus Nutzersicht, prüft und detailliert diese im Laufe der Bereitstellung. Planer Verantwortlich für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Entwicklung, Projektie- rung, Realisierung des Projektes im Auftrag der Bauherrenvertretung. Unternehmer Realisierung des Projektes gemäss Werkvertrag oder Bauauftrag. Organ Hauptaufgabe Vorsitz / Besetzung Projektaufsicht Politische Lenkung Baudirektor Projektausschuss (PA) Strategische Lenkung Führungsverantwortliche HBA Projektteam (PT) Gesamtprojektleitung Gesamtprojektleitung (GPL) HBA Planungsteam (PLT) Projektbearbeitung Gesamtleitung (GL) i.d.R. Architekt Arbeitsgruppen (AG) Klärung von Spezialthemen Gesamtprojektleitung (GPL) HBA
Hochbauamt 8/24 2.1 Allgemeine Aufgaben Gesamtziel Projekt Da ein Projekt lediglich zu einer optimalen und nicht zu einer idealen Erfüllung aller Ansprü- che führen kann, sind die Beteiligten verpflichtet, ihr individuelles Rollenverständnis auf das Gesamtziel des Projektes auszurichten, d. h. im Interesse des Gesamten nötigenfalls auf Idealvorstellungen zu verzichten. Damit ergeben sich für alle in der Bauprojekt-Organisa- tion beteiligten Institutionen und deren Vertreter folgende Aufträge: I. Allgemeiner Auftrag Allgemeiner Auftrag Die Beteiligten vertreten die Anforderungen an das Projekt aus der Sicht der je- Projektbeteiligte weiligen Stammorganisation unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesamtheit- lichen Zielsetzungen. Sicherstellung einer nachhaltigen Projektentwicklung und -realisierung in gesell- schaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. Der Planungs- und Realisierungsprozess eines Projekts mit einer hohen Zahl Beteiligter er- fordert eine klare Führungsstruktur. Gemäss ImV/IHB übernimmt die Bauherrenvertretung zu Beginn der Vorstudienphase die Führung der Projektorganisation. Damit ergibt sich für die Bauherrenvertretung zusätzlich folgender Auftrag: II. Auftrag Bauherrenvertretung Auftrag Die Bauherrenvertretung führt die Projektorganisation und bestimmt die Gesamt- Bauherrenvertretung projektleitung (Leitung Projektteam) sowie den Vorsitz des Projektausschusses. Die Bauherrenvertretung beauftragt die Besteller, Nutzer, Betreiber und Eigentü- mervertreter mit der Behandlung von Nutzungs-, Bewirtschaftungs-, Eigentums- und finanzspezifischen Belangen. Im Rahmen des Projekts erteilt sie Aufträge an Planer, Berater, Spezialisten so- wie Unternehmungen und überwacht deren Handlungen auf der Basis der gelten- den Gesetze und Vorschriften, der internen Festlegungen des Hochbauamtes und der allgemeinen Regeln der Baukunde . Die Bauherrenvertretung ist Gesuchsteller in den erforderlichen Bewilligungsver- fahren. 2.2 Entscheidungsprozesse Die Mitglieder der Projektorganisation stützen ihr Handeln auf die individuellen Zielsetzun- gen ihrer Organisationseinheit unter Berücksichtigung der Gesamtziele des Projekts. Sie arbeiten partnerschaftlich gemäss definierten Aufgaben und arbeitsteilig gemäss ihren Kompetenzen zusammen. Entscheidungen werden im Konsens gefällt.
Hochbauamt 9/24 2.3 Projekt- und Verwaltungsorganisation Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, ist die Einhaltung der Kommunikationswege innerhalb der Projektorganisation erforderlich. Projektrelevante Än- derungen und Anpassungen sind über die mit den notwendigen Entscheidungskompeten- zen auszustattende Organisationsvertretung in den Projektausschuss einzubringen. Die di- rekte Einflussnahme auf den Projektverlauf durch Mitglieder der Verwaltungsorganisation und ausserhalb der Projektorganisation ist für einen möglichst reibungslosen Projektablauf nicht zielführend. 2.4 Information Die hohe Zahl der Prozessbeteiligten erfordert eine zuverlässige, zielgerichtete und spedi- tive Weitergabe von Informationen. Es gilt daher generell: Aktennotizen, Protokolle Über projektrelevante Besprechungen und Vereinbarungen sind umgehend Aktennotize bzw. Protokolle anzufertigen und der Projektleitung HBA (zwingend) sowie den betroffenen Mitgliedern der Projektorganisation zuzustellen. Die Sicherstellung der Information inner- halb der jeweiligen Organisationseinheit liegt bei deren Vertretern in der Bauprojekt-Organi- sation. 2.5 Stellvertretung Die Projektbeteiligten lassen sich bei Abwesenheit (z.B. Ferien, Krankheit, Weiterbildung, etc.) vertreten und übergeben Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen ihrem Stellver- treter gemäss Organigramm. Die Stelleninhaber informieren ihre jeweiligen Stellvertreter ausreichend über das Projekt für die vorübergehende Übernahme ihrer Funktion. Die Pro- jektbeteiligten informieren den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums frühzeitig über die Abwesenheiten. 2.6 Vorgehen bei Uneinigkeit Vorgehen bei Grundsätzlich ist davon auszugehen und stets aktiv anzustreben, dass sich die Beteiligten Uneinigkeit einigen. Innerhalb der Projektorganisation erfolgt dies gemäss den Projektfunktionen und Gremien. Findet sich keine Lösung, obliegt es der Baudirektion und der jeweiligen Direk- tion, eine Einigung zu erzielen. Der Regierungsrat ist nur dann und gemäss § 5 ImV anzu- rufen, wenn eine Einigung nicht möglich und ein Entscheid des Regierungsrates erforder- lich ist.
Hochbauamt 10/24 3 Gremien 3.1 Übersicht Bauprojekt-Organisation Die Bauprojekt-Organisation hat die unterschiedlichen Zielsetzungen des Bestellers, Nut- zers, Eigentümervertreters, Facilitymanagers und der Bauherrenvertretung aufzunehmen, zu bewerten und unter Berücksichtigung des Projektauftrags sowie der Beschlüsse für Pro- jektierungskredit resp. Objektkredit in eine zielgerichtete Projektbearbeitung durch die be- auftragten Planer (Architekt, Bauingenieur, Fachplaner Gebäudetechnik, Spezialisten) überzuführen, zu überwachen und eine dementsprechende Realisierung sicherzustellen. Die Abwicklung und Koordination dieser Vorgänge wird durch die folgenden Gremien ge- plant, gesteuert und beaufsichtigt. Projektaufsicht Aufgaben gemäss Kapitel 4.1 Vorsitz: Direktionsvorsteher/-in BD Politische Ebene Projektausschuss (PA) Aufgaben gemäss Kapitel 4.2 Vorsitz: Führungsverantwortlicher HBA Strategische Ebene Projektteam (PT) Aufgaben gemäss Kapitel 4.3 Vorsitz: Gesamtprojektleitung HBA Planungsteam (PLT) Aufgaben gemäss Kapitel 4.4 Vorsitz: Gesamtleitung Operative Ebene Projektbezogen bzw. phasen- oder fallweise werden zur Klärung von Einzelaspekten Fach- experten, Arbeitsgruppen der Nutzer/Besteller/Betreiber sowie externe Berater beauftragt. Diese, bzw. deren Vertreter, können bei Bedarf in Absprache mit dem Vorsitzenden der Hauptgremien zu den Sitzungen beigezogen werden.
Hochbauamt 11/24 Zusammensetzung Die Zusammensetzung der Gremien erfolgt unter Berücksichtigung der auftragsspezifi- Gremien schen Merkmale (Grösse, Komplexität etc.) und der Aufgabenteilung zwischen Projektauf- sicht, Projektausschuss und Projektteam. Ihre Grösse ist aus Gründen der Effizienz mög- lichst knapp zu halten. Die Vertretungen der jeweiligen Organisationseinheiten (Besteller, Nutzer, Betreiber, Facilitymanager, Eigentümervertreter, Bauherrenvertreter) sowie deren Stellvertretungen sind sicherzustellen. Eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied in zwei oder mehr unterschiedlichen Gremien sein. Die Teilnahme in zwei Gremien ist nur als Beisitzer möglich; so ist insbesondere die Gesamtprojektleitung des Projektteams als Beisitzer im Projektausschuss anwesend und der Vorsitz des Projektausschusses ist als Beisitzer in der Projektaufsicht anwesend. Im Projektausschuss nehmen die vorgesetzten Personen der Mitglieder im Projektteam Ein- sitz, damit keine Vermischung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung entsteht. Beispielschemata für Bauprojekt-Organisationen sind in Kapitel 5 Anhang zu finden. 3.2 Projektaufsicht Beschreibung Die Projektaufsicht ist oberste Entscheidungsinstanz und dient als Eskalationsstufe. Sie wird nur in ausserordentlichen Projekten auf politischen Bedarf hin eingesetzt. Übersicht Mitglieder Nutzerdirektionen/ Nutzerdirektionen/ Weitere Gremien Projektaufsicht Staatskanzlei Staatskanzlei Vorsitz: Vorsitz: 1 Vertreter/-in Vorsitz: 1 Vertreter/-in Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Bauherrenvertretung BD Kommunikation (BDkom) Eigentümervertreter Besteller Aufgaben und Verantwor- Die Projektaufsicht entscheidet als oberste Instanz über richtungsweisende Projektanträge tung Projektaufsicht aus dem Projektausschuss.
Hochbauamt 12/24 3.3 Projektausschuss (PA) Beschreibung Auf strategischer Ebene ist der Projektausschuss für die Vorgaben, Einhaltung und Umset- zung der Qualität, der Kosten und der Termine verantwortlich. Er führt und kontrolliert die durch ihn bestimmte Gesamtprojektleitung und damit das Projekt auf Basis eines definier- ten Projektcontrollings und greift bei Bedarf korrigierend ein. Er entscheidet über alle Pro- jektanträge im Rahmen seiner Kompetenzen. Der Projektausschuss stellt eine mit der Pro- jektaufsicht koordinierte Kommunikation sicher. Übersicht Mitglieder PA Bauherrenvertreter BD HBA (AL oder TL) Vorsitz … Vertretung: Stv. … Eigentümervertreter Besteller BD IMA PM Besteller Direktion … … Stv. … Stv. … Beisitzer Nutzervertreter Fallweiser Beizug Gesamtprojektleitung HBA Nutzervertreter Amt/Institution Bauherrenvertretung FPL Gesamtleitung/Architekt/GP … Facilitymanager Stv. … Kantonale Denkmalpflege Fachplaner/externe Experten BD-Kommunikation (BDkom) Geringe Komplexität Mehrere Projekte bis zu einer gewissen Grösse und Komplexität können zusammen durch ein ständiges Projektausschuss-Gremium pro Direktion oder Bereich gesteuert werden. Aufgaben und - Der PA legt aufgrund der Unterlagen des PT die Projektziele und -teilziele bezüglich Or- Verantwortung PA ganisation, Qualität (Betriebstauglichkeit, Bauqualität, Gestaltung), Kosten (Investitions-, Unterhalts- und Betriebskosten) und Terminen fest. - Der PA ist als Controlling-Organ verantwortlich für eine dem Auftrag entsprechende Pro- jektentwicklung und für die Erreichung der einzelnen Projektziele (Organisation, Quali- tät, Kosten, Termine) gemäss dem Projektpflichtenheft. Er überwacht die Rahmenbedin- gungen und greift bei Bedarf korrigierend ein. Dazu wird ein Projektcontrolling Bericht (PRC) gemäss Vorgaben HBA erstellt und mit jeder Einladung zum PA verschickt. - Der PA stellt die Krediteinhaltung sicher und stellt im Bedarfsfall frühzeitig Antrag zu Kreditanpassungen. - Der PA gewährleistet die Information und den Einbezug der Stammorganisationen sei- ner Mitglieder.
Hochbauamt 13/24 Kompetenzen PA - Der PA fällt Entscheide auf Antrag des PT. - Der PA legt die Projektorganisation und die Strategie zur Projektentwicklung fest, ge- nehmigt die Resultate der einzelnen Projektphasen (Meilensteine), entscheidet über konzeptionelle Alternativen (Organisation, Qualität, Kosten, Termine) und erteilt Auf- träge an das PT. - Der PA löst aufgrund seiner Controlling-Aufgaben frühzeitig Lenkungsmassnahmen aus bei Abweichungen des bewilligten Projektrahmens. - Der PA entscheidet über die Verwendung der KV-Position BKP 61 / Reserve fest (Pro- jektreserve für Unvorhergesehenes), - Der PA genehmigt die übergeordneten Konzepte (u.a. Gestaltungskonzept mit Materiali- sierung, Farbgebung, Kunst am Bau sowie Nachhaltigkeits-, Kommunikations- und Si- cherheitskonzept). 3.4 Projektteam (PT) Beschreibung Das Projektteam (PT) überwacht übergeordnet die operative Planung und Ausführung des Projektes und überwacht und koordiniert die Projektentwicklung. Es verantwortet die Steue- rung sowie Kontrolle des Projektes und stellt die spezifische Leistung im vorgegebenen Termin- und Kostenrahmen sicher. Das Projektteam ist dem Projektausschuss (PA) unterstellt. Übersicht Mitglieder PT Bauherrenvertreter BD HBA Gesamtprojektleitung Vorsitz … Vertretung: … Facilitymanager Nutzervertreter Facilitymanager Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution … … Stv. … Stv. … Fallweiser Beizug Arbeitsgruppen Eigentümervertreter Arbeitsgruppen der Nutzer Betreiber Kantonale Denkmalpflege Fachplaner/externe Experten Aufgaben und - Das PT führt das Projekt entsprechend den Zielsetzungen des Auftrags gemäss Projekt- Verantwortung PT pflichtenheft und den Festlegungen des PA und stellt deren Einhaltung sicher. - Das PT stellt die Transparenz bezüglich Kostenentwicklung, Terminsituation sowie Qua- lität und Qualitätssicherung gegenüber dem PA sicher und verfasst periodisch ein Re- porting (PRC-Bericht).
Hochbauamt 14/24 - Das PT legt die Leistungen für die Teilphasen (Vorstudien, Projektierung, Realisierung) inhaltlich und terminlich fest. - Das PT erstellt Entscheidungsgrundlagen für den PA und stellt entsprechende Anträge an den PA. - Das PT überwacht die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen (AG) und externen Berater. Das PT stellt den Einbezug entsprechender Resultate in die Projektentwicklung sicher. - Das PT gewährleistet den vollständigen sowie zeitnahen Informationsfluss und den Ein- bezug der vorgesetzten Stellen sowie der übrigen Beteiligten.on und Dokumentation des GPL und des FPL GT sicher. Kompetenzen PT - Das PT entscheidet im Rahmen der Aufträge des PA und der Kompetenz seiner Mitglie- der über Belange der Organisation, Qualität, Kosten und Termine. - Das PT bestimmt im Rahmen der Aufträge des PA die einzusetzenden Arbeitsgruppen bzw. externen Berater und formuliert/koordiniert deren Aufträge. - Das PT formuliert die Grundlagen für Aufträge an das Planungsteam (PLT). - Das PT legt die Termine sowie die Grundlagen für die Ausarbeitung der Detaillierung in den Bereichen Konstruktion, Technik, Betrieb und Gestaltung im Rahmen der durch den PA genehmigten Konzepte fest.
Hochbauamt 15/24 3.5 Planungsteam (PLT) Beschreibung Das Planungsteam (PLT) verantwortet die Planung (Gesamtleitung gemäss SIA) und Aus- führung des Projektes. Das PLT ist dem Projektteam (PT) unterstellt. Übersicht Mitglieder PLT Architekt/ Gesamtleitung Architekt oder Generalplaner … Stv. … Baumanagement/ Bauingenieur HLKKSE -leitung … … … … … … Stv. … Stv. … Stv. … Fachkoordination Brandschutzexperte Spezialist … … … … Stv. … … … Stv. … Stv. … Spezialist Spezialist Spezialist … … … … … … Stv. … Stv. … Stv. … Fallweiser Beizug Vertreter Nutzer/Betreiber Fachplaner/externe Experten Aufgaben und - Das PLT erarbeitet Lösungsvorschläge und Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verantwortung PLT PT auf der Basis der Aufträge des GPL bzw. FPL GT sowie auf Grund der Honorarver- träge. - Das PLT erstellt alle für das Projekt und das Projektreporting erforderlichen Unterlagen. - Das PLT führt die Unternehmer während der Realisierungsphase aufgrund der Vertrags- grundlagen und der im Bauwesen geltenden Normen und Vorschriften unter Berücksich- tigung der Vorgaben des HBA. - Das PLT stellt die Information und Dokumentation des GPL und des FPL GT sicher.
Hochbauamt 16/24 Kompetenzen PLT - Gemäss Honorarverträgen und Anweisungen des GPL und des FPL GT. - Bildung von Untergruppen (z. B. Bauleitungsorgan, Koordinationsgremien für Gebäude- technik etc.). 3.6 Arbeitsgruppen (AG) Beschreibung Arbeitsgruppen der Nutzer wie auch des Facilitymanagements setzen sich aus Mitarbeiten- den mit entsprechenden Spezialkenntnissen zusammen (z.B. Nutzung, Betrieb, Unterhalt etc.). Die Formierung von Arbeitsgruppen und deren Einsatz erfolgt auf Beschluss des Pro- jektteams. Der Vorsitz obliegt dem Nutzervertreter oder der Vertretung des Facilitymanage- ments innerhalb des Projektteams. Aufgaben und - Arbeitsgruppen bearbeiten im Auftrag des Projektteams bzw. Planungsteams Belange Verantwortung der Bedarfsklärung, nutzungsspezifische, bauliche sowie betriebliche Themen und über- Arbeitsgruppen prüfen Lösungsvorschläge des PT bzw. PLT. - Entscheidungsvorbereitung für PT oder PLT zu Sachfragen, die Spezialkenntnisse erfor- dern. Kompetenzen Die Resultate der AG werden durch den AG-Vertreter in das PT eingebracht. Arbeitsgruppen
Hochbauamt 17/24 4 Aufgaben der Beteiligten 4.1 Gesamtprojektleitung (GPL) Beschreibung Die Gesamtprojektleitung (GPL) des HBA überwacht als Bauherrenvertretung innerhalb des Projektteams (PT) übergeordnet die operative Projektierung und Realisierung des Pro- jek-tes im Auftrag des Projektausschusses (PA). Sie verantwortet die operative Kontrolle und Steuerung des Projektes. Sie stellt die spezifische Leistung im vorgegebenen Organi- sations-, Qualitäts-, Termin- und Kostenrahmen sicher. Die Funktion GPL ist direkt dem Projektausschuss (PA) unterstellt. Sie führt in enger Zu- sammenarbeit mit der Fachprojektleitung Gebäudetechnik (FPL GT) das Projekt und nimmt den Vorsitz des PT ein. Aufgaben und - Führung der Projektorganisation. Verantwortung GPL - Vorbereitung von Entscheiden des PA unter Wahrung von zweckmässigen Entschei- dungsfristen. - Einbezug des Eigentümervertreters und Meldung von Projektänderungen oder Bestel- lungsänderungen in den SIA-Phasen 4 und 5. - Regelmässige Berichterstattung gegenüber dem PA, Abgabe des Projektcontrolling-Be- richts gemäss Funktionendiagramm. - Kontroll- und Weisungsrecht gegenüber der Gesamtleitung und weiteren Beauftragten des Bauherrn. - Terminkontrolle und -steuerung: Strategische und operative Terminübersicht. - Kostenkontrolle und -steuerung: übergeordnete Kostenübersicht. - Verantwortung Bewirtschaftung Kredite (BKP 1 bis 9). - Leistungskontrolle und -steuerung der übergeordneten vereinbarten Leistungen. - Kontrolle der Submissionen und des Vertragswesens. - Übergeordnete Leitung des projektbezogenen Qualitätsmanagements. - Unterstützung des PA und der Stabsstelle Kommunikation der Baudirektion (BDkom) bei der Öffentlichkeitsarbeit. Kompetenzen GPL - Entscheidung bezüglich des Projektauftrages und der Projektorganisation (Projekthand- buch). - Entscheidungen auf Ebene Projektteam und Ebene Planungsteam gemäss Funktionen- diagramm und im Rahmen des bewilligten Kredits. - Entscheidung über anstehende Auftragsvergaben gemäss Funktionendiagramm. - Entscheid über die Genehmigung von Studien, Plänen und Konzepten.
Hochbauamt 18/24 4.2 Gesamtleitung (i.d.R. Architekt) Die Gesamtleitung ist der Treuhänder der Gesamtprojektleitung und leitet das ganze Pla- nungsteam. Reporting Projektierung Die Gesamtleitung verfasst periodisch ein Reporting zuhanden des PT. Das Reporting zeigt den aktuellen Projektstand und die voraussichtliche Entwicklung auf. Auf kritische Punkte ist dezidiert hinzuweisen. Das Reporting enthält folgende Themen: - Erläuterung zum Projektstand - Meilensteine, besondere Vorkommnisse, Abweichungen, Probleme - Informationen Kostenstand und Leistungsprognose (Jahresleistungen) - Termine (Soll-Ist) - Anträge - Risiken und Massnahmen - Qualität Reporting Realisierung Die Bauleitung verfasst monatlich ein Reporting zuhanden des GPL. Dieses Reporting zeigt anhand von wenigen, eindeutigen Informationen den aktuellen Stand und die voraus- sichtliche Entwicklung des Projektes auf. Auf kritische Punkte ist dezidiert hinzuweisen. 4.3 Projektoffice Beschreibung Das Projektoffice ist als Stabsstelle der Bauherrenvertretung verantwortlich für die Leitung der Projektadministration und die Dokumentation innerhalb des Projektes und wird übli- cherweise bei komplexeren Bauvorhaben eingerichtet. Das Projektoffice unterstützt die Ge- samtprojektleitung und allfällige Teilprojektleitungen im Bereich der Vergabe, dem Ver- tragswesen, dem Termin- und Kosten-Controlling. Aufgaben und Verantwor- - Durchführung der Projektadministration und Administration des Sitzungswesens der Ge- tung Projektoffice samtprojektleitung. - Aufsicht über die Projektdokumentation. - Unterstützung der Gesamtprojektleitung und allfällige Teilprojektleitungen im Bereich der Vergaben und des Vertragswesens. Das Projektoffice ist der Gesamtprojektleitung unterstellt. 4.4 Qualitätssicherung (QS) Beschreibung Das Qualitätssicherungs-Team prüft als externe Stabsstelle punktuell die Qualität der Pla- nung und der Umsetzung auf der Baustelle in den zugeteilten Fachbereichen. Das Qualitätssicherungs-Team ist der Gesamtprojektleitung unterstellt.
Hochbauamt 19/24 Der Einsatz eines Qualitätssicherungs-Teams erfolgt überlicherweise nur bei Projekten ab einer gewissen Grösse und Komplextität. Die Kosten gehen zu Lasten des Projekts. Aufgaben und Verantwor- - Fachprüfung Abgabedokumentation Vorprojekt (Phase 31) mit Kostenschätzung (KS) tung QS und Bauprojekt (Phase 32) mit Kostenvoranschlag (KV) im Auftrag des GPL. - Punktueller Beizug bei ausgewählten Fragestellungen in Projektierung und Realisierung. - Punktuelle Baustellenkontrollen. - Prüfung Abnahmebereitschaft und Unterstützung bei Abnahmen und Inbetriebsetzun- gen. - Abzudeckenden Fachgebiete: Sämtliche Gewerke Bau und Gebäudetechnik, BIM, Nachhaltigkeit etc. - Nachführen der Terminpläne und der Kostenkontrolle. 4.5 Projektbezogenes Qualitätsmanagement (PQM) Beschreibung Mit dem PQM soll die Qualität von Bauwerken und Bauprozessen sichergestellt sowie die Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Projektabwicklung gesteigert werden. Gleichzeitig wird ein gemeinsames Qualitätsverständnis der am Bau Beteiligten und eine Abstimmung der Verfahren im QM (Qualitätsmanagement) angestrebt (ab Vorprojekt). Das projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM) ist der Gesamtprojektleitung unterstellt. Der Umfang des PQM richtet sich nach der Projektgrösse und den verbunden Risiken. Der Einsatz eines projektbegleitenden Qualitätsmanagements erfolgt überlicherweise nur bei Projekten ab einer gewissen Grösse und Komplextität. Aufgaben und Verwant- Mit der Anwendung des PQM werden im Projekt insbesondere die folgenden Ziele verfolgt: wortung PQM - Rechtzeitiges Erkennen wesentlicher Risiken während der Ausführung - Einleiten und Führen von Massnahmen zur Minderung der Risiken (Minderung Eintritts- wahrscheinlichkeit und / oder allfälliger Auswirkungen). - Minimierung mangelhafter Grundlagen und –annahmen sowie Fehlentscheide. - Frühzeitige Kurskorrekturen der Projektverantwortlichen. - Reduktion und Eliminierung oder zumindest Kontrolle der zielrelevanten Projektgefähr- dungen und Steigerung der Projektchancen. - Absicherung der Nahtstellen.Transparenter, wirtschaftlicher, zeitgerechter und ressour- censchonender Projektablauf.
Hochbauamt 20/24 4.6 Fachexperten HBA Beschreibung Das Hochbauamt verfügt in den Bereichen Wettbewerbe, Nachhaltigkeit, Kunstsammlung, Dokumentation und Recht über ausgewiesene Fachexperten. Für Fragen der Denkmal- pflege und der Archäologie können entsprechende Vertreter aus dem Amt für Raument- wicklung (ARE) beigezogen werden. Aufgaben und - Die Fachexperten HBA übernehmen in Absprache mit der Gesamtprojektleitung HBA Verantwortung oder Fachprojektleitung HBA Aufgaben in ihren Fachbereichen. Fachexperten - Sie vertreten die Haltung und Verpflichtungen ihrer Fachbereiche; sie unterstützen und beraten in diesem Sinn das Projektteam und/oder den Projektausschuss. - Sie stellen die Information sowie den Einbezug (Projektadministration, Kosten) der Ge- samtprojektleitung HBA oder der Fachprojektleitung HBA sicher. Kompetenzen - Entscheide im jeweiligen Fachgebiet. Fachexperten - Antragstellung an vorgesetzte Stelle für das Fachgebiet betreffende Projektentscheide. 4.6.1 Fachstelle Wettbewerbe Grundlagen: WL Vergabe von Planungsaufträgen Die Fachstelle Wettbewerbe führt oder unterstützt den Vergabeprozess bei der Vergabe von Planungsaufträgen. 4.6.2 Fachstelle Nachhaltigkeit Grundlagen: WL Nachhaltigkeit Standard Nachhaltigkeit Hochbau Die Fachstelle Nachhaltigkeit unterstützt die Bauprojekt-Organisation bei der Umsetzung der Vorgaben im Standard Nachhaltigkeit Hochbau (RRB-Nr. 601/2021). 4.6.3 Fachstelle Kunstsammlung Grundlagen: WL Kunstsammlung Die Fachstelle Kunstsammlung führt den Prozess der Ausarbeitung des Kunst am Bau-Pro- jektes. 4.6.4 Fachstelle Dokumentation Grundlagen: WL Bauwerksdokumentation Die Fachstelle Dokumentation unterstützt die Bauprojekt-Organisation beim Einfordern der Bauwerksdokumentation und ist verantwortlich für die Archivierung.
Hochbauamt 21/24 4.6.5 Rechtsdienst Der Rechtdienst unterstützt die Bauprojekt-Organisation in sämtlichen Rechtsfragen und vertritt insbesondere die kantonalen Interessen in Rechtsstreitigkeiten. 4.6.6 Externe Spezialisten Externe Spezialisten bearbeiten baufachliche oder nutzungsspezifische Spezialgebiete ge- mäss Auftrag (Honorarvertrag) des Hochbauamtes. 4.7 Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH Beschreibung Die Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH erarbeitet, konsultiert, konsolidiert und formuliert phasenweise die Bestellung und die darin enthaltenen Anforderungen projektrelevanter Nutzer und Betreiber. Widersprüchliche Anforderungen der Nutzer und Betreiber räumt sie durch Entscheide innerhalb der Organisation aus und dokumentiert die Entscheide in der Bestellung. Sie vertritt sämtliche Anliegen der Nutzergruppen im Projekt und über-wacht die Umsetzung der durch sie gestellten Anforderungen innerhalb des vom Projekt vorgege- benen Rahmens. Sie prüft bei Phasenabschluss (21, 22, 31, 32) die Einhaltung der voran- gegangenen Bestellung. Sie dokumentiert Abweichungen von der Bestellung und Wünsche für Bestellungsänderungen in einem Prüfbericht z.Hd. der Gesamtprojektleitung (GPL). Sie stellt die Finanzierung sicher, indem sie fristgerecht Anträge an die entsprechenden Bewilligungsorgane richtet. Die Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH ist der GPL unterstellt und führt die Teilprojekt- leiter Nutzer und Betrieb. Aufgaben und - Phasengerechte schriftliche Formulierung der Projektvorgaben und Anforderungen der Verantwortung Nutzer sowie Betreiber im Rahmen der phasenweisen Bestellung. Projektleiter Nutzer und - Erstellen phasengerechter und detaillierter Betriebs- und Nutzungsstrategien sowie Be- Betrieb triebskonzepte. - Phasenweise Überprüfung der Einhaltung und Gültigkeit der Bestellung und Erstellung eines entsprechenden Prüfberichts mit Beurteilung und Stellungnahme z.Hd. der Ge- samtprojektleitung (GPL). - Prüfung und Initiierung von Anträgen auf nutzungs- oder betriebsrelevante Projektände- rungen. - Unterstützung im Rahmen von Projektänderungsanträgen. - Aufsicht über die Vorbereitung des Facility Managements. - Sicherstellen der Schnittstelle zum Betrieb für die Phasen 4 (Submission) und 5 (Reali- sierung). - Sicherstellen der Finanzierung durch das Verfassen und Einreichen entsprechender Kreditanträge an die kreditbewilligenden Gremien. - Aufbau und Implementierung der Betriebsorganisation für das kaufmännische, techni- sche und infrastrukturelle Gebäudemanagement sowie des Flächenmanagements. - Beschaffungen und Ausarbeitung von Verträgen für Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb. - Kontrolle der Ausstattung und Inbetriebnahme. - Durchführung Umzugs- und Bezugsplanung.
Hochbauamt 22/24 5 Projektorganisationen 5.1 Projektorganisation allgemeines Schema Projektaufsicht RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei politische Ebene Nutzerdirektion / Staatskanzlei Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Staatsschreiber/in Stv: … Fallweiser Beizug Eigentümervertreter Besteller KR/RR BD Kommunikation (BDKom) Projektausschuss Bauherrenvertreter * BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA) Abteilungsleitung HBA Stv: … Eigentümervertreter * Besteller * strategische Ebene BD Immobilienamt, PM Besteller Direktion … … Stv: … Stv: … Beisitzer Nutzervertreter Gesamtprojektleitung HBA Nutzervertreter Amt/Institution Gesamtleiter/Architekt/GP … Stv: … Fallweiser Beizug Bauherrenvertreter FPL * mit Vetorecht Facilitymanager Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten BD Kommunikation (BDKom) Projektteam Bauherrenvertreter PL/FPL QS Hochbauamt (Vorsitz PT) Qualitätsicherungs … Team Stv: … fallweise Beisitzer PLT Nutzervertreter Facilitymanager PQM Nutzervertreter Amt/Institution Facilitymanager Amt/Institution Projektbegleitendes … … Qualitätsmanagement Stv: … Stv: … operative Ebene Fallweiser Beizug AG Eigentümervertreter Arbeitsgruppen Betreiber Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten Planungsteam Architekt/Gesamtleiter Architekt oder Generalplaner … Stv: … Beisitzer PA Baumanagement/-leitung Bauingenieur HLKKSE … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Fachkoordination Brandschutzexperte Spezialist … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Spezialist Spezialist Spezialist … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug …
Hochbauamt 23/24 5.2 Projektorganisation zwei Direktionen Projektaufsicht RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei politische Ebene Nutzerdirektion / Staatskanzlei Nutzerdirektion / Staatskanzlei Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Staatsschreiber/in Vorsitz Staatsschreiber/in Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Eigentümervertreter Besteller KR/RR BD Kommunikation (BDKom) Projektausschuss Bauherrenvertreter * BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA) Abteilungsleitung HBA Stv: … Eigentümervertreter * Besteller 1 * Besteller 2 * strategische Ebene BD Immobilienamt, PM Besteller Direktion Besteller Direktion … … … Stv: … Stv: … Stv: … Beisitzer Nutzervertreter 1 Nutzervertreter 2 Gesamtprojektleitung HBA Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Gesamtleiter/Architekt/GP … … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Bauherrenvertreter FPL * mit Vetorecht Facilitymanager Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten BD Kommunikation (BDKom) Projektteam Bauherrenvertreter PL/FPL QS Hochbauamt (Vorsitz PT) Qualitätsicherungs … Team Stv: … fallweise Beisitzer PLT Nutzervertreter 1 Nutzervertreter 2 PQM Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Projektbegleitendes … … Qualitätsmanagement Stv: … Stv: … operative Ebene Fallweiser Beizug Facilitymanager 1 Facilitymanager 2 AG Eigentümervertreter Facilitymanager Amt/Institution Facilitymanager Amt/Institution Arbeitsgruppen Besteller Kantonale Denkmalpflege … … Fachplaner oder Externe Experten Stv: … Stv: … Planungsteam Architekt/Gesamtleiter Architekt oder Generalplaner … Stv: … Beisitzer PA Baumanagement/-leitung Bauingenieur HLKKSE … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Fachkoordination Brandschutzexperte Spezialist … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Spezialist Spezialist Spezialist … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug …
Hochbauamt 24/24 5.3 Projektorganisation drei Direktionen Projektaufsicht RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei politische Ebene Nutzerdirektion / Staatskanzlei Nutzerdirektion / Staatskanzlei Nutzerdirektion / Staatskanzlei Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Direktionsvorsteher/in / Vorsitz Staatsschreiber/in Vorsitz Staatsschreiber/in Vorsitz Staatsschreiber/in Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Eigentümervertreter Besteller KR/RR Besteller KR/RR BD Kommunikation (BDKom) Projektausschuss Bauherrenvertreter * BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA) Abteilungsleitung HBA Stv: … Eigentümervertreter * Besteller 1 * Besteller 2 * Besteller 3 * strategische Ebene BD Immobilienamt, PM Besteller Direktion Besteller Direktion Besteller Direktion … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Stv: … Beisitzer Nutzervertreter 1 Nutzervertreter 2 Nutzervertreter 3 Gesamtprojektleitung HBA Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Gesamtleiter/Architekt/GP … … … Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Bauherrenvertreter FPL * mit Vetorecht Facilitymanager Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten BD Kommunikation (BDKom) Projektteam Bauherrenvertreter PL/FPL QS Hochbauamt (Vorsitz PT) Qualitätsicherungs … Team Stv: … fallweise Beisitzer PLT Nutzervertreter 1 Nutzervertreter 2 Nutzervertreter 3 PQM Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Nutzervertreter Amt/Institution Projektbegleitendes … … … Qualitätsmanagement Stv: … Stv: … Stv: … operative Ebene Fallweiser Beizug Facilitymanager 1 Facilitymanager 2 Facilitymanager 3 AG Eigentümervertreter Facilitymanager Amt/Institution Facilitymanager Amt/Institution Facilitymanager Amt/Institution Arbeitsgruppen Betreiber … … … Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten Stv: … Stv: … Stv: … Planungsteam Architekt/Gesamtleiter Architekt oder Generalplaner … Stv: … Beisitzer PA Baumanagement/-leitung Bauingenieur HLKKSE Fachkoordination … … … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Stv: … Brandschutzexperte Spezialist Spezialist Spezialist … … … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Stv: … Spezialist Spezialist Spezialist Spezialist … … … … … … … … Stv: … Stv: … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug …
Hochbauamt 25/24 5.4 Projektorganisation UZH Projektaufsicht Universitätsrat Regierungsrat BI politische Ebene Universitätsrat Bildungssdirektion Präsident/-in Direktionsvorsteher/-in ... ... Stv: ... Stv: Generalsekretär/-in Projektausschuss Bauherrenvertreter Bauherrin BD Hochbauamt, BBD Universität Zürich (Vorsitz PA) Abteilungsleitung HBA Leitung Bauprojektmanagement (BPM) … … Stv: … Stv: … strategische Ebene Eigentümerdelegierter Universität Zürich Leiter Portfolio- und Assetmanagement (PFM) … Stv: … Betreiber Universität Zürich Leiter Betriebsdienst Zentrum … Stv: … Investorin BI Generalsekretariat Projektleiter Immobilien … Stv: … Projektteam Gesamtprojektleiter Hochbauamt (Vorsitz PT) GLP HBA … Stv: … Beisitzer PA, fallweise PLT Fachprojektleiter Projektleitung Nutzer & Betrieb FPL HBA XXX … … operative Ebene Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug Kantonale Denkmalpflege Fachplaner oder Externe Experten Planungsteam Architekt/Gesamtleiter Architekt oder Generalplaner … Stv: … Beisitzer PA Baumanagement/-leitung Bauingenieur … … … … Stv: … Stv: … HLKKSE Fachkoordination … … … … Stv: … Stv: … Brandschutzexperte Spezialist … … … … Stv: … Stv: … Fallweiser Beizug …
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