HBA-Wegleitung Bauprojekt-Organisation - Kanton ...

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Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt

HBA-Wegleitung
Bauprojekt-Organisation
Zürich, 27. April 2022
 2022 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt

Dokumenteneigner: Beat Wüthrich, Alain Lucien Zuber, Stab

Version 5
01.07.2003 / rev. 04.01.2010, 27.04.2022
Ingress: Die im vorliegenden Text zur Vereinfachung verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten auch für weibliche Funktionsträger.
Hochbauamt
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HBA-Wegleitung
Bauprojekt-Organisation

1   Einleitung                                                     4
    1.1 Zweck                                                      4
    1.2 Grundlagen                                                 4
    1.3 Begriffe                                                   4
    1.4 Ziele                                                      5
    1.5 Geltungsbereich                                            5

2   Beteiligte und Rollen                                          6
    2.1 Allgemeine Aufgaben                                        8
    2.2 Entscheidungsprozesse                                      8
    2.3 Projekt- und Verwaltungsorganisation                       9
    2.4 Information                                                9
    2.5 Stellvertretung                                            9
    2.6 Vorgehen bei Uneinigkeit                                   9

3   Gremien                                                       10
    3.1 Übersicht                                                 10
    3.2 Projektaufsicht                                           11
    3.3 Projektausschuss (PA)                                     12
    3.4 Projektteam (PT)                                          13
    3.5 Planungsteam (PLT)                                        15
    3.6 Arbeitsgruppen (AG)                                       16

4   Aufgaben der Beteiligten                                      17
    4.1 Gesamtprojektleitung (GPL)                                17
    4.2 Gesamtleitung (i.d.R. Architekt)                          18
    4.3 Projektoffice                                             18
    4.4 Qualitätssicherung (QS)                                   18
    4.5 Projektbezogenes Qualitätsmanagement (PQM)                19
    4.6 Fachexperten HBA                                          20
    4.7 Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH                     21

5   Projektorganisationen                                         22
    5.1 Projektorganisation allgemeines Schema                    22
    5.2 Projektorganisation zwei Direktionen                      23
    5.3 Projektorganisation drei Direktionen                      24
    5.4 Projektorganisation UZH                                   25
Hochbauamt
                                                                               4/24

                 1        Einleitung
                 1.1      Zweck
                 Die Wegleitung Bauprojekt-Organisation stellt eine geregelte, effiziente Zusammenarbeit
                 aller am Planungs- und Realisierungsprozess Beteiligten mit zum Teil unterschiedlichen In-
                 teressen (Eigentümer, Besteller, Nutzer, Betreiber, Facility Manager, Bauherrenvertreter,
                 Fachstellen und beauftragte Dritte) sicher durch Schaffung einer Organisationsstruktur
                 (Bauprojekt-Organisation) mit festgelegten Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen.
                 Die Vorlage zum Projekthandbuch basiert auf der Wegleitung Bauprojekt-Organisation. Die
                 Wegleitung ist generisch gehalten und zeigt die Bandbreite der Projektorganisationen auf.
                 Für jedes Projekt ist die Wegleitung mit der projektspezifischen Vorlage des Projekthand-
                 buchs umzusetzen. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Dokumenten ist das geneh-
                 migte Projekthandbuch der vorliegenden Wegleitung vorzuziehen.

                 1.2      Grundlagen
  Grundlagen             Leitbild Immobilien (RRB Nr. 614/2017)
                         Immobilienstrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 901/2017)
                         Immobilienverordnung (RRB Nr. 595/2018) und Immobilienhandbuch (RRB Nr.
                          1090/2018) mit den definierten Zuständigkeiten, Abläufen und Aufgaben in der
                          Steuerung, Bereitstellung und Bewirtschaftung der kantonalen Immobilien.

                 1.3      Begriffe
Bereitstellung   Das kantonale Immobilienmanagement gliedert sich in die Aufgabenbereiche Steuerung,
                 Bereitstellung und Bewirtschaftung. Die Bereitstellung umfasst die Planung und Ausführung
                 von baulichen Projekten. Sie stellt die zur Ausführung des gesetzlichen Auftrags notwendi-
                 gen Immobilien bereit und sichert deren Verfügbarkeit oder deren Erhalt. Voraussetzung für
                 die Aufnahme der Arbeiten der Bereitstellung ist ein Projektauftrag des Immobilienamts
                 (§§ 13 und 14 ImV) oder einer Betreiberorganisation (§ 15 ImV) oder ein Auftrag eines
                 Fondsverantwortlichen (§ 16 ImV).

      Projekt    Ein Projekt ist ein Vorhaben zur Umsetzung einer räumlichen Massnahme anhand eines
                 Projektauftrags. Unterschieden wird zwischen baulichen Projekten (z. B. Neubau, Umbau,
                 Instandsetzung) und übrigen Projekten (z. B. planungsrechtliche Massnahmen, alle grund-
                 buchrelevanten Geschäfte wie Kauf, Dienstbarkeiten und Verkauf, Anmieten von Dritten
                 und wesentliche Flächenrochaden; jeweils einschliesslich allfälliger Standortevaluationen).
                 Die vorliegende Wegleitung ist ausschliesslich auf bauliche Projekte (AP 13 bis 17) an-
                 wendbar. Im Falle des Mieterausbaus in Mietobjekten erfolgt die Bereitstellung analog ei-
                 nes baulichen Projektes.

Projektphasen    Bauliche Projekte gliedern sich in die Phasen Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung
                 und Realisierung in Anlehnung an die sia-Normen (Schweizerischer Ingenieur- und Archi-
                 tektenverein).

                 Die Projektphasen Vorstudien, Projektierung sowie Ausschreibung und Realisierung wei-
                 sen leicht abweichende Projektorganisationen aus. Ab der Projektphase Projektierung wird
Hochbauamt
                                                                           5/24

              das Projektteam durch das Facilitymanagement pbFM (projektbegleitendes Facilityma-
              nagement) begleitet. In den Phasen Ausschreibung und Realisierung wird der Eigentümer-
              vertreter durch die Projektorganisation (Projektausschuss / Projektteam) bei eigentümerre-
              levanten Aufgaben oder Entscheiden punktuell beigzogen (gem. IHB AP 15).

    Modell    Das Projekt kann mit Einzelleistungsträgern (ELT), mit einem Generalplaner (GP), einem
              Generalunternehmer (GU) oder in einer Kombination von ELT und GU ausgeführt werden.
              Ein entsprechender Entscheid soll per Ende der Phase SIA 32 Bauprojekt durch den Pro-
              jektausschuss (PA) gefällt werden und hängt unter anderem vom Kreditprozess ab.

              1.4      Ziele
Zielsetzung   Die Bauprojekt-Organisation nimmt die unterschiedlichen Zielsetzungen der Besteller, der
              Betreiber, des Facilitymanagers, der Nutzervertretung, des Eigentümervertreters und der
              Bauherrenvertretung sowie der Politik auf, bewertet und führt diese unter Berücksichtigung
              des Projektauftrags (Beschlüsse für Projektierungskredit resp. Objektkredit inkl. Grundla-
              gen) in eine zielgerichtete Projektbearbeitung durch die beauftragten Generalplaner und/o-
              der Einzelplaner (Architekt, Bauingenieur, Fachplaner Gebäudetechnik, etc.) über, über-
              wacht diese und stellt eine dementsprechende Realisierung sicher. Die Mitglieder der Pro-
              jektorganisation stützen dabei ihr Handeln auf ihre Rollen gemäss Immobilienhandbuch
              (IHB) und die individuellen Zielsetzungen ihrer Stammorganisation unter Berücksichtigung
              der Gesamtziele des Projektes ab.

              1.5      Geltungsbereich
Zielgruppen   Die vorliegende Wegleitung gilt grundsätzlich für Immobilien im Mietermodell (Verwaltungs-
              vermögen). Für Immobilien in Fonds, der UZH und im Finanzvermögen sind die Rollen und
              Zuständigkeiten teilweise analog dem Mietermodell anwendbar. Die diesbezüglichen Zu-
              ständigkeiten und Aufgaben sind in Spezialerlassen und deren weiterführenden Unterlagen
              geregelt. Allfällige Anpassungen sind vorgängig mit den zuständigen Verantwortlichen zu
              regeln.
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                                                                                 6/24

                    2          Beteiligte und Rollen
  Rolle, Aufgabe    Für Immobilien im Mietermodell gilt das Rollenmodell gemäss der Immobilienverordnung.

                    Zur Sicherung einer erfolgreichen Projektabwicklung arbeiten die Beteiligten partnerschaft-
                    lich gemäss den definierten Aufgaben und arbeitsteilig gemäss ihren Kompetenzen zusam-
                    men. Sie informieren einander konsequent und stufengerecht.

                                                Besteller

                            Bauherren-                            Eigentümer
                             vertreter                             -vertreter

                                                 Nutzer

                                    Facility-
                                                            Betreiber
                                    manager

                                                                                        Nutzerdirektionen
                                                 Politik
                                                                                        Hochbauamt HBA
                                                                                        Immobilienamt IMA

Rollenverständnis   Das Rollenverständnis der Beteiligten umfasst:

                              die projektspezifischen Vorgaben einzuhalten
                              die organisationsspezifischen Festlegungen zu berücksichtigen
                              die Regeln der Baukunde durch die Planer und Unternehmen umzusetzen
                              die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zu befolgen.
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                                                                         7/24

Rolle                   Funktion
Politik                 Oberste Entscheidungsinstanz und Eskalationsstufe.

Bauherrenvertretung     Verantwortlich für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Entwicklung, Steuerung,
                        Realisierung des Projektes.
Eigentümervertreter     Auftraggeber für Entwicklungs-, Planungs- und Bauleistungen an die Bauherrenvertre-
                        tung.
Besteller               Verantwortlich für die direktionsinterne Koordination und für den Informationsfluss zu
                        den Nutzern.
Facilitymanager         Verantwortlich für das projektbegleitende Facilitymanagement (pbFM) in der Baupro-
                        jekt-Organisation.
Betreiber               Verantwortlich für die Planung des Betriebs während der Projektierung und Realisie-
                        rung des Projektes.
Nutzer                  Formuliert die Anforderungen an räumliche Massnahmen aus Nutzersicht,
                        prüft und detailliert diese im Laufe der Bereitstellung.
Planer                  Verantwortlich für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Entwicklung, Projektie-
                        rung, Realisierung des Projektes im Auftrag der Bauherrenvertretung.
Unternehmer             Realisierung des Projektes gemäss Werkvertrag oder Bauauftrag.

Organ                   Hauptaufgabe                       Vorsitz / Besetzung

Projektaufsicht         Politische Lenkung                 Baudirektor

Projektausschuss (PA)   Strategische Lenkung               Führungsverantwortliche HBA

Projektteam (PT)        Gesamtprojektleitung               Gesamtprojektleitung (GPL) HBA

Planungsteam (PLT)      Projektbearbeitung                 Gesamtleitung (GL) i.d.R. Architekt

Arbeitsgruppen (AG)     Klärung von Spezialthemen          Gesamtprojektleitung (GPL) HBA
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                                                                                        8/24

                        2.1       Allgemeine Aufgaben
 Gesamtziel Projekt
                        Da ein Projekt lediglich zu einer optimalen und nicht zu einer idealen Erfüllung aller Ansprü-
                        che führen kann, sind die Beteiligten verpflichtet, ihr individuelles Rollenverständnis auf das
                        Gesamtziel des Projektes auszurichten, d. h. im Interesse des Gesamten nötigenfalls auf
                        Idealvorstellungen zu verzichten. Damit ergeben sich für alle in der Bauprojekt-Organisa-
                        tion beteiligten Institutionen und deren Vertreter folgende Aufträge:

                        I.        Allgemeiner Auftrag

Allgemeiner Auftrag              Die Beteiligten vertreten die Anforderungen an das Projekt aus der Sicht der je-
    Projektbeteiligte             weiligen Stammorganisation unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesamtheit-
                                  lichen Zielsetzungen.
                                 Sicherstellung einer nachhaltigen Projektentwicklung und -realisierung in gesell-
                                  schaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht.

                        Der Planungs- und Realisierungsprozess eines Projekts mit einer hohen Zahl Beteiligter er-
                        fordert eine klare Führungsstruktur. Gemäss ImV/IHB übernimmt die Bauherrenvertretung
                        zu Beginn der Vorstudienphase die Führung der Projektorganisation. Damit ergibt sich für
                        die Bauherrenvertretung zusätzlich folgender Auftrag:

                        II.       Auftrag Bauherrenvertretung

             Auftrag             Die Bauherrenvertretung führt die Projektorganisation und bestimmt die Gesamt-
Bauherrenvertretung               projektleitung (Leitung Projektteam) sowie den Vorsitz des Projektausschusses.
                                 Die Bauherrenvertretung beauftragt die Besteller, Nutzer, Betreiber und Eigentü-
                                  mervertreter mit der Behandlung von Nutzungs-, Bewirtschaftungs-, Eigentums-
                                  und finanzspezifischen Belangen.
                                 Im Rahmen des Projekts erteilt sie Aufträge an Planer, Berater, Spezialisten so-
                                  wie Unternehmungen und überwacht deren Handlungen auf der Basis der gelten-
                                  den Gesetze und Vorschriften, der internen Festlegungen des Hochbauamtes und
                                  der allgemeinen Regeln der Baukunde .
                                 Die Bauherrenvertretung ist Gesuchsteller in den erforderlichen Bewilligungsver-
                                  fahren.

                        2.2       Entscheidungsprozesse
                        Die Mitglieder der Projektorganisation stützen ihr Handeln auf die individuellen Zielsetzun-
                        gen ihrer Organisationseinheit unter Berücksichtigung der Gesamtziele des Projekts. Sie
                        arbeiten partnerschaftlich gemäss definierten Aufgaben und arbeitsteilig gemäss ihren
                        Kompetenzen zusammen. Entscheidungen werden im Konsens gefällt.
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                                                                                         9/24

                           2.3      Projekt- und Verwaltungsorganisation
                           Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, ist die Einhaltung der
                           Kommunikationswege innerhalb der Projektorganisation erforderlich. Projektrelevante Än-
                           derungen und Anpassungen sind über die mit den notwendigen Entscheidungskompeten-
                           zen auszustattende Organisationsvertretung in den Projektausschuss einzubringen. Die di-
                           rekte Einflussnahme auf den Projektverlauf durch Mitglieder der Verwaltungsorganisation
                           und ausserhalb der Projektorganisation ist für einen möglichst reibungslosen Projektablauf
                           nicht zielführend.

                           2.4      Information
                           Die hohe Zahl der Prozessbeteiligten erfordert eine zuverlässige, zielgerichtete und spedi-
                           tive Weitergabe von Informationen. Es gilt daher generell:

Aktennotizen, Protokolle   Über projektrelevante Besprechungen und Vereinbarungen sind umgehend Aktennotize
                           bzw. Protokolle anzufertigen und der Projektleitung HBA (zwingend) sowie den betroffenen
                           Mitgliedern der Projektorganisation zuzustellen. Die Sicherstellung der Information inner-
                           halb der jeweiligen Organisationseinheit liegt bei deren Vertretern in der Bauprojekt-Organi-
                           sation.

                           2.5      Stellvertretung
                           Die Projektbeteiligten lassen sich bei Abwesenheit (z.B. Ferien, Krankheit, Weiterbildung,
                           etc.) vertreten und übergeben Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen ihrem Stellver-
                           treter gemäss Organigramm. Die Stelleninhaber informieren ihre jeweiligen Stellvertreter
                           ausreichend über das Projekt für die vorübergehende Übernahme ihrer Funktion. Die Pro-
                           jektbeteiligten informieren den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums frühzeitig über die
                           Abwesenheiten.

                           2.6      Vorgehen bei Uneinigkeit
          Vorgehen bei     Grundsätzlich ist davon auszugehen und stets aktiv anzustreben, dass sich die Beteiligten
            Uneinigkeit    einigen. Innerhalb der Projektorganisation erfolgt dies gemäss den Projektfunktionen und
                           Gremien. Findet sich keine Lösung, obliegt es der Baudirektion und der jeweiligen Direk-
                           tion, eine Einigung zu erzielen. Der Regierungsrat ist nur dann und gemäss § 5 ImV anzu-
                           rufen, wenn eine Einigung nicht möglich und ein Entscheid des Regierungsrates erforder-
                           lich ist.
Hochbauamt
                                                                                        10/24

                          3        Gremien
                          3.1      Übersicht
Bauprojekt-Organisation   Die Bauprojekt-Organisation hat die unterschiedlichen Zielsetzungen des Bestellers, Nut-
                          zers, Eigentümervertreters, Facilitymanagers und der Bauherrenvertretung aufzunehmen,
                          zu bewerten und unter Berücksichtigung des Projektauftrags sowie der Beschlüsse für Pro-
                          jektierungskredit resp. Objektkredit in eine zielgerichtete Projektbearbeitung durch die be-
                          auftragten Planer (Architekt, Bauingenieur, Fachplaner Gebäudetechnik, Spezialisten)
                          überzuführen, zu überwachen und eine dementsprechende Realisierung sicherzustellen.

                          Die Abwicklung und Koordination dieser Vorgänge wird durch die folgenden Gremien ge-
                          plant, gesteuert und beaufsichtigt.

                                                Projektaufsicht
                                                Aufgaben gemäss Kapitel 4.1
                                                Vorsitz: Direktionsvorsteher/-in BD

                           Politische Ebene             Projektausschuss (PA)
                                                        Aufgaben gemäss Kapitel 4.2
                                                        Vorsitz: Führungsverantwortlicher HBA

                           Strategische Ebene                    Projektteam (PT)
                                                                 Aufgaben gemäss Kapitel 4.3
                                                                 Vorsitz: Gesamtprojektleitung HBA

                                                                          Planungsteam (PLT)
                                                                          Aufgaben gemäss Kapitel 4.4
                                                                          Vorsitz: Gesamtleitung

                           Operative Ebene

                          Projektbezogen bzw. phasen- oder fallweise werden zur Klärung von Einzelaspekten Fach-
                          experten, Arbeitsgruppen der Nutzer/Besteller/Betreiber sowie externe Berater beauftragt.
                          Diese, bzw. deren Vertreter, können bei Bedarf in Absprache mit dem Vorsitzenden der
                          Hauptgremien zu den Sitzungen beigezogen werden.
Hochbauamt
                                                                                          11/24

     Zusammensetzung        Die Zusammensetzung der Gremien erfolgt unter Berücksichtigung der auftragsspezifi-
                Gremien     schen Merkmale (Grösse, Komplexität etc.) und der Aufgabenteilung zwischen Projektauf-
                            sicht, Projektausschuss und Projektteam. Ihre Grösse ist aus Gründen der Effizienz mög-
                            lichst knapp zu halten. Die Vertretungen der jeweiligen Organisationseinheiten (Besteller,
                            Nutzer, Betreiber, Facilitymanager, Eigentümervertreter, Bauherrenvertreter) sowie deren
                            Stellvertretungen sind sicherzustellen.

                            Eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied in zwei oder mehr unterschiedlichen Gremien
                            sein. Die Teilnahme in zwei Gremien ist nur als Beisitzer möglich; so ist insbesondere die
                            Gesamtprojektleitung des Projektteams als Beisitzer im Projektausschuss anwesend und
                            der Vorsitz des Projektausschusses ist als Beisitzer in der Projektaufsicht anwesend. Im
                            Projektausschuss nehmen die vorgesetzten Personen der Mitglieder im Projektteam Ein-
                            sitz, damit keine Vermischung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung entsteht.

                            Beispielschemata für Bauprojekt-Organisationen sind in Kapitel 5 Anhang zu finden.

                            3.2        Projektaufsicht
           Beschreibung     Die Projektaufsicht ist oberste Entscheidungsinstanz und dient als Eskalationsstufe. Sie
                            wird nur in ausserordentlichen Projekten auf politischen Bedarf hin eingesetzt.

     Übersicht Mitglieder
                             Nutzerdirektionen/              Nutzerdirektionen/              Weitere Gremien
          Projektaufsicht
                             Staatskanzlei                   Staatskanzlei
                                                                                             Vorsitz:
                             Vorsitz: 1 Vertreter/-in        Vorsitz: 1 Vertreter/-in        Stv: …
                                                             Stv: …
                             Stv: …

                             Fallweiser Beizug
                             Bauherrenvertretung
                             BD Kommunikation (BDkom)
                             Eigentümervertreter
                             Besteller

Aufgaben und Verantwor-     Die Projektaufsicht entscheidet als oberste Instanz über richtungsweisende Projektanträge
     tung Projektaufsicht   aus dem Projektausschuss.
Hochbauamt
                                                                                                12/24

                          3.3         Projektausschuss (PA)
         Beschreibung
                          Auf strategischer Ebene ist der Projektausschuss für die Vorgaben, Einhaltung und Umset-
                          zung der Qualität, der Kosten und der Termine verantwortlich. Er führt und kontrolliert die
                          durch ihn bestimmte Gesamtprojektleitung und damit das Projekt auf Basis eines definier-
                          ten Projektcontrollings und greift bei Bedarf korrigierend ein. Er entscheidet über alle Pro-
                          jektanträge im Rahmen seiner Kompetenzen. Der Projektausschuss stellt eine mit der Pro-
                          jektaufsicht koordinierte Kommunikation sicher.

Übersicht Mitglieder PA
                              Bauherrenvertreter
                              BD HBA (AL oder TL)
                              Vorsitz …
                              Vertretung: Stv. …

                              Eigentümervertreter             Besteller
                              BD IMA PM                       Besteller Direktion
                              …                               …
                              Stv. …                          Stv. …

                              Beisitzer                       Nutzervertreter                     Fallweiser Beizug
                              Gesamtprojektleitung HBA        Nutzervertreter Amt/Institution     Bauherrenvertretung FPL
                              Gesamtleitung/Architekt/GP      …                                   Facilitymanager
                                                              Stv. …                              Kantonale Denkmalpflege
                                                                                                  Fachplaner/externe Experten
                                                                                                  BD-Kommunikation (BDkom)

   Geringe Komplexität    Mehrere Projekte bis zu einer gewissen Grösse und Komplexität können zusammen durch
                          ein ständiges Projektausschuss-Gremium pro Direktion oder Bereich gesteuert werden.

         Aufgaben und     -    Der PA legt aufgrund der Unterlagen des PT die Projektziele und -teilziele bezüglich Or-
     Verantwortung PA          ganisation, Qualität (Betriebstauglichkeit, Bauqualität, Gestaltung), Kosten (Investitions-,
                               Unterhalts- und Betriebskosten) und Terminen fest.
                          -    Der PA ist als Controlling-Organ verantwortlich für eine dem Auftrag entsprechende Pro-
                               jektentwicklung und für die Erreichung der einzelnen Projektziele (Organisation, Quali-
                               tät, Kosten, Termine) gemäss dem Projektpflichtenheft. Er überwacht die Rahmenbedin-
                               gungen und greift bei Bedarf korrigierend ein. Dazu wird ein Projektcontrolling Bericht
                               (PRC) gemäss Vorgaben HBA erstellt und mit jeder Einladung zum PA verschickt.
                          -    Der PA stellt die Krediteinhaltung sicher und stellt im Bedarfsfall frühzeitig Antrag zu
                               Kreditanpassungen.
                          -    Der PA gewährleistet die Information und den Einbezug der Stammorganisationen sei-
                               ner Mitglieder.
Hochbauamt
                                                                                                  13/24

     Kompetenzen PA       -    Der PA fällt Entscheide auf Antrag des PT.
                          -    Der PA legt die Projektorganisation und die Strategie zur Projektentwicklung fest, ge-
                               nehmigt die Resultate der einzelnen Projektphasen (Meilensteine), entscheidet über
                               konzeptionelle Alternativen (Organisation, Qualität, Kosten, Termine) und erteilt Auf-
                               träge an das PT.
                          -    Der PA löst aufgrund seiner Controlling-Aufgaben frühzeitig Lenkungsmassnahmen aus
                               bei Abweichungen des bewilligten Projektrahmens.
                          -    Der PA entscheidet über die Verwendung der KV-Position BKP 61 / Reserve fest (Pro-
                               jektreserve für Unvorhergesehenes),
                          -    Der PA genehmigt die übergeordneten Konzepte (u.a. Gestaltungskonzept mit Materiali-
                               sierung, Farbgebung, Kunst am Bau sowie Nachhaltigkeits-, Kommunikations- und Si-
                               cherheitskonzept).

                          3.4          Projektteam (PT)
         Beschreibung
                          Das Projektteam (PT) überwacht übergeordnet die operative Planung und Ausführung des
                          Projektes und überwacht und koordiniert die Projektentwicklung. Es verantwortet die Steue-
                          rung sowie Kontrolle des Projektes und stellt die spezifische Leistung im vorgegebenen
                          Termin- und Kostenrahmen sicher.

                          Das Projektteam ist dem Projektausschuss (PA) unterstellt.

Übersicht Mitglieder PT
                              Bauherrenvertreter
                              BD HBA Gesamtprojektleitung
                              Vorsitz …
                              Vertretung: …

                              Facilitymanager                   Nutzervertreter
                              Facilitymanager Amt/Institution   Nutzervertreter Amt/Institution
                              …                                 …
                              Stv. …                            Stv. …

                              Fallweiser Beizug                 Arbeitsgruppen
                              Eigentümervertreter               Arbeitsgruppen der Nutzer
                              Betreiber
                              Kantonale Denkmalpflege
                              Fachplaner/externe Experten

         Aufgaben und     -    Das PT führt das Projekt entsprechend den Zielsetzungen des Auftrags gemäss Projekt-
     Verantwortung PT          pflichtenheft und den Festlegungen des PA und stellt deren Einhaltung sicher.
                          -    Das PT stellt die Transparenz bezüglich Kostenentwicklung, Terminsituation sowie Qua-
                               lität und Qualitätssicherung gegenüber dem PA sicher und verfasst periodisch ein Re-
                               porting (PRC-Bericht).
Hochbauamt
                                                                              14/24

                 -   Das PT legt die Leistungen für die Teilphasen (Vorstudien, Projektierung, Realisierung)
                     inhaltlich und terminlich fest.
                 -   Das PT erstellt Entscheidungsgrundlagen für den PA und stellt entsprechende Anträge
                     an den PA.
                 -   Das PT überwacht die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen (AG) und externen Berater. Das
                     PT stellt den Einbezug entsprechender Resultate in die Projektentwicklung sicher.
                 -   Das PT gewährleistet den vollständigen sowie zeitnahen Informationsfluss und den Ein-
                     bezug der vorgesetzten Stellen sowie der übrigen Beteiligten.on und Dokumentation des
                     GPL und des FPL GT sicher.

Kompetenzen PT   -   Das PT entscheidet im Rahmen der Aufträge des PA und der Kompetenz seiner Mitglie-
                     der über Belange der Organisation, Qualität, Kosten und Termine.
                 -   Das PT bestimmt im Rahmen der Aufträge des PA die einzusetzenden Arbeitsgruppen
                     bzw. externen Berater und formuliert/koordiniert deren Aufträge.
                 -   Das PT formuliert die Grundlagen für Aufträge an das Planungsteam (PLT).
                 -   Das PT legt die Termine sowie die Grundlagen für die Ausarbeitung der Detaillierung in
                     den Bereichen Konstruktion, Technik, Betrieb und Gestaltung im Rahmen der durch den
                     PA genehmigten Konzepte fest.
Hochbauamt
                                                                                           15/24

                           3.5          Planungsteam (PLT)
          Beschreibung     Das Planungsteam (PLT) verantwortet die Planung (Gesamtleitung gemäss SIA) und Aus-
                           führung des Projektes.

                           Das PLT ist dem Projektteam (PT) unterstellt.

Übersicht Mitglieder PLT
                               Architekt/
                               Gesamtleitung
                               Architekt oder Generalplaner
                               …
                               Stv. …

                               Baumanagement/                 Bauingenieur                   HLKKSE
                               -leitung
                               …                              …                              …
                               …                              …                              …
                               Stv. …                         Stv. …                         Stv. …

                               Fachkoordination               Brandschutzexperte             Spezialist
                               …                              …                              …
                               …
                               Stv. …                         …                              …
                                                              Stv. …                         Stv. …

                               Spezialist                     Spezialist                     Spezialist

                               …                              …                              …
                               …                              …                              …
                               Stv. …                         Stv. …                         Stv. …

                               Fallweiser Beizug
                               Vertreter Nutzer/Betreiber
                               Fachplaner/externe Experten

          Aufgaben und     -    Das PLT erarbeitet Lösungsvorschläge und Entscheidungsgrundlagen zuhanden des
     Verantwortung PLT          PT auf der Basis der Aufträge des GPL bzw. FPL GT sowie auf Grund der Honorarver-
                                träge.
                           -    Das PLT erstellt alle für das Projekt und das Projektreporting erforderlichen Unterlagen.
                           -    Das PLT führt die Unternehmer während der Realisierungsphase aufgrund der Vertrags-
                                grundlagen und der im Bauwesen geltenden Normen und Vorschriften unter Berücksich-
                                tigung der Vorgaben des HBA.
                           -    Das PLT stellt die Information und Dokumentation des GPL und des FPL GT sicher.
Hochbauamt
                                                                                16/24

Kompetenzen PLT    -   Gemäss Honorarverträgen und Anweisungen des GPL und des FPL GT.
                   -   Bildung von Untergruppen (z. B. Bauleitungsorgan, Koordinationsgremien für Gebäude-
                       technik etc.).

                   3.6      Arbeitsgruppen (AG)
    Beschreibung   Arbeitsgruppen der Nutzer wie auch des Facilitymanagements setzen sich aus Mitarbeiten-
                   den mit entsprechenden Spezialkenntnissen zusammen (z.B. Nutzung, Betrieb, Unterhalt
                   etc.). Die Formierung von Arbeitsgruppen und deren Einsatz erfolgt auf Beschluss des Pro-
                   jektteams. Der Vorsitz obliegt dem Nutzervertreter oder der Vertretung des Facilitymanage-
                   ments innerhalb des Projektteams.

   Aufgaben und    -   Arbeitsgruppen bearbeiten im Auftrag des Projektteams bzw. Planungsteams Belange
   Verantwortung       der Bedarfsklärung, nutzungsspezifische, bauliche sowie betriebliche Themen und über-
  Arbeitsgruppen       prüfen Lösungsvorschläge des PT bzw. PLT.
                   -   Entscheidungsvorbereitung für PT oder PLT zu Sachfragen, die Spezialkenntnisse erfor-
                       dern.

   Kompetenzen     Die Resultate der AG werden durch den AG-Vertreter in das PT eingebracht.
  Arbeitsgruppen
Hochbauamt
                                                                                 17/24

                    4        Aufgaben der Beteiligten
                    4.1      Gesamtprojektleitung (GPL)
     Beschreibung   Die Gesamtprojektleitung (GPL) des HBA überwacht als Bauherrenvertretung innerhalb
                    des Projektteams (PT) übergeordnet die operative Projektierung und Realisierung des Pro-
                    jek-tes im Auftrag des Projektausschusses (PA). Sie verantwortet die operative Kontrolle
                    und Steuerung des Projektes. Sie stellt die spezifische Leistung im vorgegebenen Organi-
                    sations-, Qualitäts-, Termin- und Kostenrahmen sicher.

                    Die Funktion GPL ist direkt dem Projektausschuss (PA) unterstellt. Sie führt in enger Zu-
                    sammenarbeit mit der Fachprojektleitung Gebäudetechnik (FPL GT) das Projekt und nimmt
                    den Vorsitz des PT ein.

    Aufgaben und    -   Führung der Projektorganisation.
Verantwortung GPL   -   Vorbereitung von Entscheiden des PA unter Wahrung von zweckmässigen Entschei-
                        dungsfristen.
                    -   Einbezug des Eigentümervertreters und Meldung von Projektänderungen oder Bestel-
                        lungsänderungen in den SIA-Phasen 4 und 5.
                    -   Regelmässige Berichterstattung gegenüber dem PA, Abgabe des Projektcontrolling-Be-
                        richts gemäss Funktionendiagramm.
                    -   Kontroll- und Weisungsrecht gegenüber der Gesamtleitung und weiteren Beauftragten
                        des Bauherrn.
                    -   Terminkontrolle und -steuerung: Strategische und operative Terminübersicht.
                    -   Kostenkontrolle und -steuerung: übergeordnete Kostenübersicht.
                    -   Verantwortung Bewirtschaftung Kredite (BKP 1 bis 9).
                    -   Leistungskontrolle und -steuerung der übergeordneten vereinbarten Leistungen.
                    -   Kontrolle der Submissionen und des Vertragswesens.
                    -   Übergeordnete Leitung des projektbezogenen Qualitätsmanagements.
                    -   Unterstützung des PA und der Stabsstelle Kommunikation der Baudirektion (BDkom) bei
                        der Öffentlichkeitsarbeit.

Kompetenzen GPL     -   Entscheidung bezüglich des Projektauftrages und der Projektorganisation (Projekthand-
                        buch).
                    -   Entscheidungen auf Ebene Projektteam und Ebene Planungsteam gemäss Funktionen-
                        diagramm und im Rahmen des bewilligten Kredits.
                    -   Entscheidung über anstehende Auftragsvergaben gemäss Funktionendiagramm.
                    -   Entscheid über die Genehmigung von Studien, Plänen und Konzepten.
Hochbauamt
                                                                                          18/24

                            4.2      Gesamtleitung (i.d.R. Architekt)
                            Die Gesamtleitung ist der Treuhänder der Gesamtprojektleitung und leitet das ganze Pla-
                            nungsteam.

                            Reporting Projektierung
                            Die Gesamtleitung verfasst periodisch ein Reporting zuhanden des PT. Das Reporting
                            zeigt den aktuellen Projektstand und die voraussichtliche Entwicklung auf. Auf kritische
                            Punkte ist dezidiert hinzuweisen. Das Reporting enthält folgende Themen:

                            -   Erläuterung zum Projektstand
                            -   Meilensteine, besondere Vorkommnisse, Abweichungen, Probleme
                            -   Informationen Kostenstand und Leistungsprognose (Jahresleistungen)
                            -   Termine (Soll-Ist)
                            -   Anträge
                            -   Risiken und Massnahmen
                            -   Qualität

                            Reporting Realisierung
                            Die Bauleitung verfasst monatlich ein Reporting zuhanden des GPL. Dieses Reporting
                            zeigt anhand von wenigen, eindeutigen Informationen den aktuellen Stand und die voraus-
                            sichtliche Entwicklung des Projektes auf. Auf kritische Punkte ist dezidiert hinzuweisen.

                            4.3      Projektoffice
          Beschreibung      Das Projektoffice ist als Stabsstelle der Bauherrenvertretung verantwortlich für die Leitung
                            der Projektadministration und die Dokumentation innerhalb des Projektes und wird übli-
                            cherweise bei komplexeren Bauvorhaben eingerichtet. Das Projektoffice unterstützt die Ge-
                            samtprojektleitung und allfällige Teilprojektleitungen im Bereich der Vergabe, dem Ver-
                            tragswesen, dem Termin- und Kosten-Controlling.

Aufgaben und Verantwor-     -   Durchführung der Projektadministration und Administration des Sitzungswesens der Ge-
       tung Projektoffice       samtprojektleitung.
                            -   Aufsicht über die Projektdokumentation.
                            -   Unterstützung der Gesamtprojektleitung und allfällige Teilprojektleitungen im Bereich
                                der Vergaben und des Vertragswesens.

                            Das Projektoffice ist der Gesamtprojektleitung unterstellt.

                            4.4      Qualitätssicherung (QS)
          Beschreibung      Das Qualitätssicherungs-Team prüft als externe Stabsstelle punktuell die Qualität der Pla-
                            nung und der Umsetzung auf der Baustelle in den zugeteilten Fachbereichen.

                            Das Qualitätssicherungs-Team ist der Gesamtprojektleitung unterstellt.
Hochbauamt
                                                                                       19/24

                          Der Einsatz eines Qualitätssicherungs-Teams erfolgt überlicherweise nur bei Projekten ab
                          einer gewissen Grösse und Komplextität. Die Kosten gehen zu Lasten des Projekts.

Aufgaben und Verantwor-   -   Fachprüfung Abgabedokumentation Vorprojekt (Phase 31) mit Kostenschätzung (KS)
               tung QS        und Bauprojekt (Phase 32) mit Kostenvoranschlag (KV) im Auftrag des GPL.
                          -   Punktueller Beizug bei ausgewählten Fragestellungen in Projektierung und Realisierung.
                          -   Punktuelle Baustellenkontrollen.
                          -   Prüfung Abnahmebereitschaft und Unterstützung bei Abnahmen und Inbetriebsetzun-
                              gen.
                          -   Abzudeckenden Fachgebiete: Sämtliche Gewerke Bau und Gebäudetechnik, BIM,
                              Nachhaltigkeit etc.
                          -   Nachführen der Terminpläne und der Kostenkontrolle.

                          4.5 Projektbezogenes Qualitätsmanagement
                          (PQM)
          Beschreibung
                          Mit dem PQM soll die Qualität von Bauwerken und Bauprozessen sichergestellt sowie die
                          Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Projektabwicklung gesteigert werden. Gleichzeitig
                          wird ein gemeinsames Qualitätsverständnis der am Bau Beteiligten und eine Abstimmung
                          der Verfahren im QM (Qualitätsmanagement) angestrebt (ab Vorprojekt).

                          Das projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM) ist der Gesamtprojektleitung unterstellt.
                          Der Umfang des PQM richtet sich nach der Projektgrösse und den verbunden Risiken.

                          Der Einsatz eines projektbegleitenden Qualitätsmanagements erfolgt überlicherweise nur
                          bei Projekten ab einer gewissen Grösse und Komplextität.

 Aufgaben und Verwant-    Mit der Anwendung des PQM werden im Projekt insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
          wortung PQM     - Rechtzeitiges Erkennen wesentlicher Risiken während der Ausführung
                          - Einleiten und Führen von Massnahmen zur Minderung der Risiken (Minderung Eintritts-
                             wahrscheinlichkeit und / oder allfälliger Auswirkungen).
                          - Minimierung mangelhafter Grundlagen und –annahmen sowie Fehlentscheide.
                          - Frühzeitige Kurskorrekturen der Projektverantwortlichen.
                          - Reduktion und Eliminierung oder zumindest Kontrolle der zielrelevanten Projektgefähr-
                             dungen und Steigerung der Projektchancen.
                          - Absicherung der Nahtstellen.Transparenter, wirtschaftlicher, zeitgerechter und ressour-
                             censchonender Projektablauf.
Hochbauamt
                                                                              20/24

                4.6       Fachexperten HBA
Beschreibung    Das Hochbauamt verfügt in den Bereichen Wettbewerbe, Nachhaltigkeit, Kunstsammlung,
                Dokumentation und Recht über ausgewiesene Fachexperten. Für Fragen der Denkmal-
                pflege und der Archäologie können entsprechende Vertreter aus dem Amt für Raument-
                wicklung (ARE) beigezogen werden.

Aufgaben und    -   Die Fachexperten HBA übernehmen in Absprache mit der Gesamtprojektleitung HBA
Verantwortung       oder Fachprojektleitung HBA Aufgaben in ihren Fachbereichen.
Fachexperten    -   Sie vertreten die Haltung und Verpflichtungen ihrer Fachbereiche; sie unterstützen und
                    beraten in diesem Sinn das Projektteam und/oder den Projektausschuss.
                -   Sie stellen die Information sowie den Einbezug (Projektadministration, Kosten) der Ge-
                    samtprojektleitung HBA oder der Fachprojektleitung HBA sicher.

Kompetenzen     -   Entscheide im jeweiligen Fachgebiet.
Fachexperten    -   Antragstellung an vorgesetzte Stelle für das Fachgebiet betreffende Projektentscheide.

                4.6.1 Fachstelle Wettbewerbe
                Grundlagen:
                    WL Vergabe von Planungsaufträgen

                Die Fachstelle Wettbewerbe führt oder unterstützt den Vergabeprozess bei der Vergabe
                von Planungsaufträgen.

                4.6.2 Fachstelle Nachhaltigkeit
                Grundlagen:
                    WL Nachhaltigkeit
                    Standard Nachhaltigkeit Hochbau

                Die Fachstelle Nachhaltigkeit unterstützt die Bauprojekt-Organisation bei der Umsetzung
                der Vorgaben im Standard Nachhaltigkeit Hochbau (RRB-Nr. 601/2021).

                4.6.3 Fachstelle Kunstsammlung
                Grundlagen:
                    WL Kunstsammlung

                Die Fachstelle Kunstsammlung führt den Prozess der Ausarbeitung des Kunst am Bau-Pro-
                jektes.

                4.6.4 Fachstelle Dokumentation
                Grundlagen:
                    WL Bauwerksdokumentation

                Die Fachstelle Dokumentation unterstützt die Bauprojekt-Organisation beim Einfordern der
                Bauwerksdokumentation und ist verantwortlich für die Archivierung.
Hochbauamt
                                                                                          21/24

                           4.6.5 Rechtsdienst
                           Der Rechtdienst unterstützt die Bauprojekt-Organisation in sämtlichen Rechtsfragen und
                           vertritt insbesondere die kantonalen Interessen in Rechtsstreitigkeiten.

                           4.6.6 Externe Spezialisten
                           Externe Spezialisten bearbeiten baufachliche oder nutzungsspezifische Spezialgebiete ge-
                           mäss Auftrag (Honorarvertrag) des Hochbauamtes.

                           4.7       Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH
         Beschreibung      Die Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH erarbeitet, konsultiert, konsolidiert und formuliert
                           phasenweise die Bestellung und die darin enthaltenen Anforderungen projektrelevanter
                           Nutzer und Betreiber. Widersprüchliche Anforderungen der Nutzer und Betreiber räumt sie
                           durch Entscheide innerhalb der Organisation aus und dokumentiert die Entscheide in der
                           Bestellung. Sie vertritt sämtliche Anliegen der Nutzergruppen im Projekt und über-wacht
                           die Umsetzung der durch sie gestellten Anforderungen innerhalb des vom Projekt vorgege-
                           benen Rahmens. Sie prüft bei Phasenabschluss (21, 22, 31, 32) die Einhaltung der voran-
                           gegangenen Bestellung. Sie dokumentiert Abweichungen von der Bestellung und Wünsche
                           für Bestellungsänderungen in einem Prüfbericht z.Hd. der Gesamtprojektleitung (GPL).

                           Sie stellt die Finanzierung sicher, indem sie fristgerecht Anträge an die entsprechenden
                           Bewilligungsorgane richtet.

                           Die Projektleitung Nutzer und Betrieb UZH ist der GPL unterstellt und führt die Teilprojekt-
                           leiter Nutzer und Betrieb.

         Aufgaben und      -   Phasengerechte schriftliche Formulierung der Projektvorgaben und Anforderungen der
         Verantwortung         Nutzer sowie Betreiber im Rahmen der phasenweisen Bestellung.
Projektleiter Nutzer und   -   Erstellen phasengerechter und detaillierter Betriebs- und Nutzungsstrategien sowie Be-
                Betrieb        triebskonzepte.
                           -   Phasenweise Überprüfung der Einhaltung und Gültigkeit der Bestellung und Erstellung
                               eines entsprechenden Prüfberichts mit Beurteilung und Stellungnahme z.Hd. der Ge-
                               samtprojektleitung (GPL).
                           -   Prüfung und Initiierung von Anträgen auf nutzungs- oder betriebsrelevante Projektände-
                               rungen.
                           -   Unterstützung im Rahmen von Projektänderungsanträgen.
                           -   Aufsicht über die Vorbereitung des Facility Managements.
                           -   Sicherstellen der Schnittstelle zum Betrieb für die Phasen 4 (Submission) und 5 (Reali-
                               sierung).
                           -   Sicherstellen der Finanzierung durch das Verfassen und Einreichen entsprechender
                               Kreditanträge an die kreditbewilligenden Gremien.
                           -   Aufbau und Implementierung der Betriebsorganisation für das kaufmännische, techni-
                               sche und infrastrukturelle Gebäudemanagement sowie des Flächenmanagements.
                           -   Beschaffungen und Ausarbeitung von Verträgen für Leistungen im Zusammenhang mit
                               der Nutzung und dem Betrieb.
                           -   Kontrolle der Ausstattung und Inbetriebnahme.
                           -   Durchführung Umzugs- und Bezugsplanung.
Hochbauamt
                                                                                                                           22/24

5                             Projektorganisationen
5.1                           Projektorganisation allgemeines Schema
                       Projektaufsicht   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei
politische Ebene

                                         Nutzerdirektion / Staatskanzlei
                                         Vorsitz Direktionsvorsteher/in /
                                         Vorsitz Staatsschreiber/in
                                         Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Eigentümervertreter                Besteller KR/RR
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                     Projektausschuss    Bauherrenvertreter *

                                         BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA)
                                         Abteilungsleitung HBA

                                         Stv: …

                                         Eigentümervertreter *              Besteller *
strategische Ebene

                                         BD Immobilienamt, PM               Besteller Direktion
                                         …                                  …

                                         Stv: …                             Stv: …

                                         Beisitzer                          Nutzervertreter

                                         Gesamtprojektleitung HBA           Nutzervertreter Amt/Institution
                                         Gesamtleiter/Architekt/GP          …

                                                                            Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Bauherrenvertreter FPL               * mit Vetorecht
                                         Facilitymanager
                                         Kantonale Denkmalpflege
                                         Fachplaner oder Externe Experten
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                          Projektteam    Bauherrenvertreter PL/FPL                                                             QS

                                         Hochbauamt (Vorsitz PT)                                                               Qualitätsicherungs
                                         …                                                                                     Team

                                         Stv: …
                                         fallweise Beisitzer PLT

                                         Nutzervertreter                    Facilitymanager                                    PQM

                                         Nutzervertreter Amt/Institution    Facilitymanager Amt/Institution                    Projektbegleitendes
                                         …                                  …                                                  Qualitätsmanagement

                                         Stv: …                             Stv: …
operative Ebene

                                         Fallweiser Beizug                                                                     AG

                                         Eigentümervertreter                                                                   Arbeitsgruppen
                                         Betreiber
                                         Kantonale Denkmalpflege
                                         Fachplaner oder Externe Experten

                        Planungsteam     Architekt/Gesamtleiter

                                         Architekt oder Generalplaner

                                         …
                                         Stv: …
                                         Beisitzer PA

                                         Baumanagement/-leitung             Bauingenieur                      HLKKSE

                                         …                                  …                                 …

                                         …                                  …                                 …
                                         Stv: …                             Stv: …                            Stv: …

                                         Fachkoordination                   Brandschutzexperte                Spezialist
                                         …                                  …                                 …

                                         …                                  …                                 …
                                         Stv: …                             Stv: …                            Stv: …

                                         Spezialist                         Spezialist                        Spezialist
                                         …                                  …                                 …

                                         …                                  …                                 …
                                         Stv: …                             Stv: …                            Stv: …

                                         Fallweiser Beizug
                                         …
Hochbauamt
                                                                                                                                           23/24

5.2                           Projektorganisation zwei Direktionen
                       Projektaufsicht   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei
politische Ebene

                                         Nutzerdirektion / Staatskanzlei    Nutzerdirektion / Staatskanzlei
                                         Vorsitz Direktionsvorsteher/in /   Vorsitz Direktionsvorsteher/in /
                                         Vorsitz Staatsschreiber/in         Vorsitz Staatsschreiber/in
                                         Stv: …                             Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Eigentümervertreter                Besteller KR/RR
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                     Projektausschuss    Bauherrenvertreter *

                                         BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA)
                                         Abteilungsleitung HBA

                                         Stv: …

                                         Eigentümervertreter *              Besteller 1 *                      Besteller 2 *
strategische Ebene

                                         BD Immobilienamt, PM               Besteller Direktion                Besteller Direktion
                                         …                                  …                                  …

                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …

                                         Beisitzer                          Nutzervertreter 1                  Nutzervertreter 2

                                         Gesamtprojektleitung HBA           Nutzervertreter Amt/Institution    Nutzervertreter Amt/Institution
                                         Gesamtleiter/Architekt/GP          …                                  …

                                                                            Stv: …                             Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Bauherrenvertreter FPL               * mit Vetorecht
                                         Facilitymanager
                                         Kantonale Denkmalpflege
                                         Fachplaner oder Externe Experten
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                          Projektteam    Bauherrenvertreter PL/FPL                                                                                  QS

                                         Hochbauamt (Vorsitz PT)                                                                                    Qualitätsicherungs
                                         …                                                                                                          Team

                                         Stv: …
                                         fallweise Beisitzer PLT

                                                                            Nutzervertreter 1                  Nutzervertreter 2                    PQM

                                                                            Nutzervertreter Amt/Institution    Nutzervertreter Amt/Institution      Projektbegleitendes
                                                                            …                                  …                                    Qualitätsmanagement

                                                                            Stv: …                             Stv: …
operative Ebene

                                         Fallweiser Beizug                  Facilitymanager 1                  Facilitymanager 2                    AG

                                         Eigentümervertreter                Facilitymanager Amt/Institution    Facilitymanager Amt/Institution      Arbeitsgruppen
                                         Besteller
                                         Kantonale Denkmalpflege            …                                  …
                                         Fachplaner oder Externe Experten   Stv: …                             Stv: …

                        Planungsteam     Architekt/Gesamtleiter

                                         Architekt oder Generalplaner

                                         …
                                         Stv: …
                                         Beisitzer PA

                                         Baumanagement/-leitung             Bauingenieur                       HLKKSE

                                         …                                  …                                  …

                                         …                                  …                                  …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …

                                         Fachkoordination                   Brandschutzexperte                 Spezialist
                                         …                                  …                                  …

                                         …                                  …                                  …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …

                                         Spezialist                         Spezialist                         Spezialist
                                         …                                  …                                  …

                                         …                                  …                                  …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …

                                         Fallweiser Beizug
                                         …
Hochbauamt
                                                                                                                                                 24/24

5.3                           Projektorganisation drei Direktionen
                       Projektaufsicht   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei   RR Nutzerdirektion/Staatskanzlei
politische Ebene

                                         Nutzerdirektion / Staatskanzlei    Nutzerdirektion / Staatskanzlei    Nutzerdirektion / Staatskanzlei
                                         Vorsitz Direktionsvorsteher/in /   Vorsitz Direktionsvorsteher/in /   Vorsitz Direktionsvorsteher/in /
                                         Vorsitz Staatsschreiber/in         Vorsitz Staatsschreiber/in         Vorsitz Staatsschreiber/in
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Eigentümervertreter                Besteller KR/RR                    Besteller KR/RR
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                     Projektausschuss    Bauherrenvertreter *

                                         BD Hochbauamt, BBX (Vorsitz PA)
                                         Abteilungsleitung HBA

                                         Stv: …

                                         Eigentümervertreter *              Besteller 1 *                      Besteller 2 *                         Besteller 3 *
strategische Ebene

                                         BD Immobilienamt, PM               Besteller Direktion                Besteller Direktion                   Besteller Direktion
                                         …                                  …                                  …                                     …

                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                                         Beisitzer                          Nutzervertreter 1                  Nutzervertreter 2                     Nutzervertreter 3

                                         Gesamtprojektleitung HBA           Nutzervertreter Amt/Institution    Nutzervertreter Amt/Institution       Nutzervertreter Amt/Institution
                                         Gesamtleiter/Architekt/GP          …                                  …                                     …

                                                                            Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                                         Fallweiser Beizug

                                         Bauherrenvertreter FPL               * mit Vetorecht
                                         Facilitymanager
                                         Kantonale Denkmalpflege
                                         Fachplaner oder Externe Experten
                                         BD Kommunikation (BDKom)

                          Projektteam    Bauherrenvertreter PL/FPL                                                                                                                     QS

                                         Hochbauamt (Vorsitz PT)                                                                                                                       Qualitätsicherungs
                                         …                                                                                                                                             Team

                                         Stv: …
                                         fallweise Beisitzer PLT

                                                                            Nutzervertreter 1                  Nutzervertreter 2                     Nutzervertreter 3                 PQM

                                                                            Nutzervertreter Amt/Institution    Nutzervertreter Amt/Institution       Nutzervertreter Amt/Institution   Projektbegleitendes
                                                                            …                                  …                                     …                                 Qualitätsmanagement

                                                                            Stv: …                             Stv: …                                Stv: …
operative Ebene

                                         Fallweiser Beizug                  Facilitymanager 1                  Facilitymanager 2                     Facilitymanager 3                 AG

                                         Eigentümervertreter                Facilitymanager Amt/Institution    Facilitymanager Amt/Institution       Facilitymanager Amt/Institution   Arbeitsgruppen
                                         Betreiber                          …                                  …                                     …
                                         Kantonale Denkmalpflege
                                         Fachplaner oder Externe Experten   Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                        Planungsteam     Architekt/Gesamtleiter

                                         Architekt oder Generalplaner

                                         …
                                         Stv: …
                                         Beisitzer PA

                                         Baumanagement/-leitung             Bauingenieur                       HLKKSE                                Fachkoordination

                                         …                                  …                                  …                                     …

                                         …                                  …                                  …                                     …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                                         Brandschutzexperte                 Spezialist                         Spezialist                            Spezialist
                                         …                                  …                                  …                                     …

                                         …                                  …                                  …                                     …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                                         Spezialist                         Spezialist                         Spezialist                            Spezialist
                                         …                                  …                                  …                                     …

                                         …                                  …                                  …                                     …
                                         Stv: …                             Stv: …                             Stv: …                                Stv: …

                                         Fallweiser Beizug
                                         …
Hochbauamt
                                                                                                                    25/24

5.4                       Projektorganisation UZH
                             Projektaufsicht   Universitätsrat                    Regierungsrat BI
politische
               Ebene

                                               Universitätsrat                    Bildungssdirektion
                                               Präsident/-in                      Direktionsvorsteher/-in
                                               ...                                ...
                                               Stv: ...                           Stv: Generalsekretär/-in

                           Projektausschuss    Bauherrenvertreter                 Bauherrin

                                               BD Hochbauamt, BBD                 Universität Zürich (Vorsitz PA)
                                               Abteilungsleitung HBA              Leitung Bauprojektmanagement (BPM)
                                               …                                  …
                                               Stv: …                             Stv: …
     strategische Ebene

                                                                                  Eigentümerdelegierter

                                                                                  Universität Zürich
                                                                                  Leiter Portfolio- und Assetmanagement (PFM)
                                                                                  …
                                                                                  Stv: …

                                                                                  Betreiber

                                                                                  Universität Zürich
                                                                                  Leiter Betriebsdienst Zentrum
                                                                                  …
                                                                                  Stv: …

                                                                                  Investorin

                                                                                  BI Generalsekretariat
                                                                                  Projektleiter Immobilien
                                                                                  …
                                                                                  Stv: …

                                Projektteam    Gesamtprojektleiter

                                               Hochbauamt (Vorsitz PT)
                                               GLP HBA
                                               …
                                               Stv: …
                                               Beisitzer PA, fallweise PLT

                                               Fachprojektleiter                  Projektleitung Nutzer & Betrieb

                                               FPL HBA                            XXX
                                               …                                  …
     operative Ebene

                                               Stv: …                             Stv: …

                                               Fallweiser Beizug

                                               Kantonale Denkmalpflege
                                               Fachplaner oder Externe Experten

                              Planungsteam     Architekt/Gesamtleiter

                                               Architekt oder Generalplaner

                                               …
                                               Stv: …
                                               Beisitzer PA

                                               Baumanagement/-leitung             Bauingenieur

                                               …                                  …

                                               …                                  …
                                               Stv: …                             Stv: …

                                               HLKKSE                             Fachkoordination
                                               …                                  …

                                               …                                  …
                                               Stv: …                             Stv: …

                                               Brandschutzexperte                 Spezialist
                                               …                                  …

                                               …                                  …
                                               Stv: …                             Stv: …

                                               Fallweiser Beizug
                                               …
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