Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe

Die Seite wird erstellt Pierre-Oliver Moritz
 
WEITER LESEN
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und
Off-Highway-Motoren 2021
Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
16. Internationale MTZ-Fachtagung Großmotoren
01. und 02. Dezember 2021 | Rostock oder virtuell via Live-Stream

                    Informationen und Anmeldung für

                    Aussteller und Sponsoren

   Themen
   ALTERNATIVE ANTRIEBE
   EMISSIONSGESETZGEBUNG UND
   IHRE ERFÜLLUNG
   NEUE DIESEL-, GAS- UND DUAL-
   FUEL-MOTOREN
                                                                    © DEUTZ AG

   www.ATZlive.de
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

                                Über die Veranstaltung

WIR BIETEN IHNEN:

` Hochkarätige Teilnehmer                                                 ` Abendevent als weitere Kommunikationsplattform
` Den Branchentreff für den Bereich Heavy-Duty-, On- und Off             ` Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung
    -Highway-Motoren
                                                                          ` Attraktive Ausstellerpakete
` Exklusive Networking-Möglichkeiten vor Ort
                                                                          ` Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung
` Pausen im Ausstellungsbereich

ERREICHBARE ZIELGRUPPE:

D ie MTZ-Tagung Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren                 ` Zulieferer und Entwicklungspartner,
 richtet sich weltweit an:                                                ` Lehrende und Ingenieure von Universitäten und Hochschulen,
` Experten der Motor- und Fahrzeughersteller aus den Bereichen           ` Vertreter von Behörden und Verbänden sowie
    Nutzfahrzeug, Off-Highway, Marineeinsatz und stationäre
    Motoren,                                                              ` Techniker, die in diesem Themengebiet aktiv sind.

THEMEN DER VERANSTALTUNG:

` ALTERNATIVE ANTRIEBE
    Elektrifizierte verbrennungs­motorische Konzepte, batterie­elektrische Antriebe und Brenn­stoff­zellen
` EMISSIONSGESETZGEBUNG UND IHRE ERFÜLLUNG
    CO2- und Schadstoff­emissionen
` NEUE DIESEL-, GAS- UND DUAL-FUEL-MOTOREN
    Neue Komponenten, Motoren und Entwicklungstrends
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    AUSSTELLER:

    Standfläche (ohne Standbau)                   6 m² für                                     € 4.250,–
    					8 m² für                                                                              € 5.250,–
    jeder weitere m²                                                                             € 450,–
    In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten:
    ` 1 Konferenzticket für die gesamte Veranstaltung (im Wert von € 1.395,–)
    ` 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer
    ` Ein virtueller Ausstellungsstand:
    gIhr Logo, Unternehmensprofil und Kontaktdaten
    gEinbettung von Bildern und/oder Videos
    gCall to action button
    gVideo Chat 1:1 mit den Teilnehmern
    ` Stromanschluss (230 V, 3 KW inkl. 3-fach Steckdose)
    ` Auf Wunsch stellen wir einen Tisch und zwei Stühle bereit
    ` Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website im Rahmen der
       Konferenzankündigung
    Zusätzliche Standausweise können für € 290,– erworben werden (inkl. Catering &
    Abendevent, exkl. Besuch der Vorträge).

    NEU – JETZT AUSSTELLERPAKET PLUS MIT 3 ODER 5 KONFERENZTICKETS BUCHEN:

    Sie können Ihr Ticketkontingent für eigene Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder (potentielle) Kunden verwenden. Nutzen Sie unsere
    Veranstaltung als Kundenbindungsmaßnahme und laden Sie Ihre Kunden oder Zielkunden ein, um Ihren Ausstellungsstand vor Ort
    gezielt zu präsentieren. Bei der gemeinsamen Abendveranstaltung haben Sie ausführlich Gelegenheit, die persönliche Beziehung zu
    vertiefen.

    Natürlich können Sie das Ausstellungspaket auch nutzen, um Ihre eigenen Mitarbeiter zur Veranstaltung zu schicken und mit einem
    starken Vertriebsteam vor Ort auf Neukundenjagd zu gehen.

    Ausstellungspaket PLUS*
    6 m² Ausstellungsstand inklusive 3 Konferenztickets		                            € 6.300,–
    6 m2 Ausstellungsstand inklusive 5 Konferenztickets		                            € 8.200,–
    8 m2 Ausstellungsstand inklusive 3 Konferenztickets		                            € 7.300,–
    8 m2 Ausstellungsstand inklusive 5 Konferenztickets		                            € 9.200,–
    Jeder weitere m2 						€ 450,–

    Individuelle Ausstellerpakate mit 6 oder mehr Konferenztickets                   auf Anfrage
    *Bitte beachten Sie: die Rechnung kann nicht auf verschiedene Unternehmen gesplittet werden.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    EVENT-APP & LIVE-STREAMING

    ` Bannerwerbung (max. 4 Sponsoren)
    gDarstellung im Menü oben sowie in einzelnen Menüpunkten
     wie Teilnehmerliste und Programm
    gZufallsrotation mit Bannern anderer Aussteller/Sponsoren			€ 1.500,-
    ` Widget auf dem Home-Screen der Event-App / Live-Streaming
    gSize Large 600 px x 500 px						€ 1.750,-
    gSize Medium 600 px x 250 px				 		 € 1.250,-
    ` Direkt Nachricht an alle Teilnehmer
    geinmalige Aussendung 						€ 1.200,-
    gdreimalige Aussendung derselben Nachricht					€ 1.900,-
    gAussendung drei verschiedener Nachrichten					€ 2.500,-

    WEITERE WERBEMÖGLICHKEITEN

    ` Auslage von1 Werbeflyer auf den Tagungstischen 				                                                      € 950,-
    ` Ihre Werbung (Bild oder Video) in jeder Pausenpäsentation			                                             € 950,-
    ` Ihre Werbebroschüre im Downloadbereich der Webseite
       www.atzlive.de/veranstaltungen/heavy-duty-on-und-off-highway-motoren/                                   € 950,-
    ` Strand-Alone E-Mail an alle Teilnehmer vor, während oder
       nach der Veranstaltung							€ 1.950,-

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    Jetzt Sponsor werden! Schauen Sie sich unsere vorteilhaften Sponsor-Pakete an!

    Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Services den Teilnehmern der MTZ-Fachtagung Heavy-Duty
    in hervorgehobenem Maße präsentieren? Wir bieten Ihnen attraktive Darstellungsmöglichkeiten als Sponsor.

    Wir haben für Sie attraktive Leistungspakete zusammengestellt. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein
    maßgeschneidertes Angebot nach Ihren individuellen Präferenzen.

    Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie uns Ihr Interesse per E-Mail mittels nachfolgendem Antwortformular mit.
    Kontakt: Elke van Lon, Tel: + 49 611 78 78 - 320, elke.vanlon@springernature.com

    Paket                                                                                       KOOPERATIONSPARTNER                              SPONSOR

    Sitz/Stimmrecht im Wissenschaftlichen Beirat                                                             
    Keynote für Kongressprogramm                                                                             *
    Fachvortrag für Kongressprogramm                                                                         *                                      **
    Ihr Logo auf allen Event-Anzeigen z. B. in ATZ, MTZ und ATZelektronik                                                                           
    Nettostandfläche in der Ausstellung                                                                    20m    2
                                                                                                                                                    12m2

    Kongresstickets                                                                                          10                                       4

    Ihre Broschüre auf den Tagungstischen oder in den Kongresstaschen                                                                               
    Ausstellerausweis
                                                                                                             3                                        1
    (inkl. Catering und Abendveranstaltung, exkl. Kongressvorträge)
    Nennung als Kooperationspartner bzw. Sponsor auf atzlive.de                                                                                     
    Farbiges Logo im Programmflyer                                                                                                                  
    Farbiges Logo mit Link zu Ihrer Website im Internet                                                                                             
    Firmenprofil mit Kontaktdetails im Internet                                                                                                     
    Rabattstaffel für weitere Mitarbeiter                                                                   30%                                     20%

    Ihr Logo auf einem Bühnenbanner                                                                          
    Ihr Logo in der Begrüßungs- und Pausenpräsentation                                                                                              
    Roll-up/Flying Banner am Check-in/Tagungsraum                                                            2                                        1

    Firmenprofil im Ausstellerverzeichnis der offiziellen Veranstaltungs-App                                                                        
    Ihr Beitrag                                                                                         € 19.500,–                               € 10.500,–

   * Inhaltlicher und qualitativer Anspruch sowie Passgenauigkeit des Themas werden vorausgesetzt und mit der Redaktion oder dem Wissenschaftlichen Leiter abgestimmt.
   ** Vortrag in Abhängigkeit vom zeitlichen Vorlauf, der Passgenauigkeit der Themen sowie der inhaltlichen Qualität des Vortrags möglich.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    WEITERE SPONSORING-MÖGLICHKEITEN:

    Sponsor der Abendveranstaltung (Exklusiv)

    Die Abendveranstaltung ist ein besonderer Höhepunkt des Kongresses und bietet Ihrem Unternehmen vielfältige Möglichkeiten
    der Teilnehmeransprache.

    ` Ihr Unternehmen wird mit Logo im Offiziellen Programmflyer und in der Konferenz-App im Konferenzprogramm
       als Sponsor der offiziellen Abendveranstaltung präsentiert.
    ` Ihr Logo auf https://www.atzlive.de/veranstaltungen/heavy-duty-on-und-off-highway-motoren/
    ` Sie präsentieren sich mit max. vier eigenen Roll-ups auf der Abendveranstaltung.
       (Format je Roll-up ca. 0,8 x 2 m, Gestaltung und Bereitstellung erfolgen durch den Sponsor,
       die Platzierung wird nach Absprache vor Ort vorgenommen)
    ` Ihr farbiges Logo auf den Tischaufstellern (auf allen Tischen sowie auf den Buffets)
    ` Möglichkeit zur Ausgabe Ihres eigenen Give-aways im Eingangsbereich der Abendveranstaltung
       (Die Produktionskosten für das Give-away werden von Ihnen getragen.)
    ` Zwei kostenfreie Teilnehmerkarten für den Kongressbesuch inkl. Abendveranstaltung
    ` Möglichkeit, vier Personen kostenfrei zur Abendveranstaltung einzuladen
    ` Optional: Ihr eigener Cocktail in Ihren Firmenfarben, Ausschank des Cocktails nach dem Essen an der Bar
       Die Kosten für die Cocktails übernimmt der Sponsor.

    Paketpreis: € 6.900,–

    Sponsor des Mittagessens (Exklusiv)
    ` Ihr Unternehmen wird mit Logo im Offiziellen Programmflyer und im Konferenzprogramm als Sponsor beider Mittagessen präsentiert.
    ` Ihr Logo auf https://www.atzlive.de/veranstaltungen/heavy-duty-on-und-off-highway-motoren/
    ` Ihr Unternehmen wird bei beiden Mittagessen werblich dargestellt:
    		          – Farbiges Logo auf den Tischaufstellern (auf allen Tischen sowie auf den Buffets)
    		          – Möglichkeit zur Ausgabe Ihres eigenen Give-aways während der Mittagspausen
    		            (Die Produktionskosten für das Give-away werden von Ihnen getragen.)
    ` Eine kostenfreie Teilnehmerkarte für den Kongressbesuch inkl. Abendveranstaltung

    Paketpreis: € 5.200,–

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    Werbliche Darstellung auf den offiziellen Lanyards (Exklusiv)
    ` Ihr Logo auf den offiziellen Kongress-Lanyards (Schlüsselbändern) der Teilnehmer,
       die jeder Konferenzteilnehmer gemeinsam mit seinem Namensschild am Check-in erhält.
    ` Ihr Logo im offiziellen Konferenzprogramm
    ` Ihr Logo in der Willkommens- und Pausenpräsentation in allen Räumen

    Paketpreis: € 5.000,–
    Die Produktionskosten für die Lanyards werden vom Sponsor getragen.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

    Präsentationsmöglichkeiten

    Event-Wifi
    ` Der Netzwerkname des Hotspots auf der Veranstaltung „Heavy-Duty“ wird Ihren Firmennamen tragen.
    ` Passwort: frei wählbar
    ` Sie erreichen alle Teilnehmer digital.
    Paketpreis: € 3.900,–
    Das WLAN Netzwerk wird von ATZlive bereit gestellt und eingerichtet.

    Electrified Power Station
    ` Sie präsentieren unsere Power Station für Smartphones, Tablets und Laptop,
       an welcher die Teilnehmer alle gängigen Ladekabel vorfinden.
    ` Die Power Station wird mit Ihrem Logo und einem Claim gebrandet.
    Paketpreis: € 3.900,–

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021 - Die Zukunft des Verbrennungsmotors und der alternativen Antriebe
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

     Email: elke.vanlon@springernature.com

    JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER TAGUNG
    AM 01. UND 02. DEZEMBER 2021 IN ROSTOCK BETEILIGEN.

    ANMELDUNG SEITE 1 VON 2:

            Kooperationspartner                        € 19.500,–
            Sponsor                                    € 10.500,–
            Sponsor Abendessen                          € 6.900,–
            Sponsor Mittagessen                         € 5.200,–
            Sponsor Lanyards                            € 5.000,–
            Event-Wifi                                  € 3.900,–
            Electrified Power Station                   € 3.900,–
            Ausstellungsfläche 6 m² inkl. 1 Ticket	    € 4.250,–
            Ausstellungsfläche 6 m² inkl. 3 Tickets	    € 6.300,–
            Ausstellungsfläche 6 m² inkl. 5 Tickets	    € 8.200,–
            Ausstellungsfläche 8 m² inkl. 1 Ticket     € 5.250,–
            Ausstellungsfläche 8 m² inkl. 3 Tickets     € 7.300,–
            Ausstellungsfläche 8 m² inkl. 5 Tickets     € 9.200,–
            ____ weitere m² zu je € 450,– =            € ____,–
            Auslage eines Flyers                         € 950,–
            Bannerwerbung                               € 1.500,–
            Widget Large 600 px x 500 px                € 1.750,–
            Widget Medium 600 px x 250 px               € 1.250,–
            1 x Direkt Nachricht App                    € 1.200,–
            3 x Direkt Nachricht App                    € 1.900,–
            3 verschiedene App-Nachrichten              € 2.500,–
            Werbeanzeige Pausenpräsentation               € 950,–
            Broschüre im Downloadbereich                  € 950,–
            Standalone E-Mail	                          € 1.950,–

                                                                     Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
                                                                     die Sie nachfolgend finden.

                                                                     Bitte füllen Sie auch die zweite Seite aus.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2021

 Email: elke.vanlon@springernature.com

ANMELDUNG SEITE 2 VON 2:

Firmenangaben

Titel / Vorname / Name

Firma / Institut

Straße

PLZ, Ort

Land

Telefon

Telefax

E-Mail

Rechnungsadresse (falls von o.g. abweichend)

Firma

Straße

PLZ, Ort

Land

Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an.

Ort / Datum                                                      Unterschrift / Firmenstempel

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.                              Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Elke van Lon                                                                              Abraham-Lincoln-Straße 46
tel +49 (0) 611 / 78 78 – 320 | elke.vanlon@springernature.com                            65189 Wiesbaden
Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung

Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren

1. Vertragsschluss                                                                  3.3 Weitervermittlung

1.1 Vertragspartner                                                                 Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem
                                                                                    Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.
Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die Springer Fachmedien
Wiesbaden GmbH (ATZlive).                                                           4. Nutzung der Standflächen

1.2 Zulassung                                                                       4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen

Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate zur Veran-          Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche wer-
schaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik beitragen. Über die           den nach Ermessen des Veranstalters berücksichtigt, es besteht kein Anspruch
Zulassung von Unternehmen, Institutionen und Exponaten, entscheidet der             auf Zuteilung eines bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von
Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausschluss        dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar und kann eine
von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren kann nicht zur Bedingung der         andere gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller
Teilnahme gemacht werden.                                                           keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

1.3 Zustandekommen des Vertrages                                                    4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände

Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars            Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt
möglich (Übermittlung per Telefax oder eingescannt per E-Mail). Mit der             oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.
Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem
Veranstalter und dem Aussteller oder Sponsor zustande.                              4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände

2. Rücktritt und Nichtteilnahme                                                     Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die
                                                                                    Vorgaben für Standplatzierung, Standbauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich,
2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters                                               die der Veranstalter dem Aussteller/Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden
                                                                                    ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zulassung     des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungs-
aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulas-        vorschriften sind für den Aussteller verbindlich.
sungsvoraussetzungen später entfallen.
                                                                                    4.4 Technische Leistungen
2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor
                                                                                    Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt
Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis erste Leistungen von    werden. Die Herstellung von Installationen durch ausstellereigene Techniker ist
Seiten des Veranstalters erbracht sind. Bei einer Stornierung, die zu einem         nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die
späteren Zeitpunkt erfolgt, ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.   verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen
Dasselbe gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoringpaket, gleich          sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf
aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt.                                         Kosten des Ausstellers entfernt werden.
2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller                                     4.5 Auf- und Abbau
Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach          Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung des Standes
müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Gebühr in Rechnung stellen. Bei       sind – soweit in den Informationen zur begleitenden Fachausstellung nicht anders
einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich         angegeben – vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes
aus welchem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.                           vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom
                                                                                    Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf.
3. Inhalt des Vertrages
                                                                                    berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf Kosten
3.1 Vertragsumfang                                                                  und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom Aussteller gemietete Stand
                                                                                    ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen des Ausstellers/
Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aussteller-/ Sponsoringpaket beschrieben.

3.2 Ausschließlichkeit

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu schließen,
es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung innerhalb des Sponsoring-
paketes durch den Veranstalter zugesichert ist.
Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung

Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren

5. Versicherung                                                                     8.6 Ansprüche auf Ersatz für Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsaus-
                                                                                    fall sind vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 ausgeschlossen.
Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen
sind durch die Aussteller selber abzuschließen.                                     8.7 Ziffern 8.4 und 8.5 gelten nicht, wenn eine Veranstaltung von vornherein als
                                                                                    Hybrid-Veranstaltung angekündigt wurde und lediglich die Anzahl der Teilnehmer
6. Besucher                                                                         in Präsenz niedriger ausfällt als vom Aussteller/Sponsor beim Abschluss des
                                                                                    Vertrages erwartet.
Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch den Veranstalter
ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachaus-           9. Haftung
stellung. Namensschilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt für
alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie           9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors
akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem
Veranstalter möglich und müssen schriftlich beantragt werden.                       Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/Fenster, des Mobiliars
                                                                                    oder sonstiger Einrichtungen haftet der Aussteller/Sponsor. Das Setzen von
7. Zahlungsbedingungen                                                              Nägeln, Schrauben, Haken oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den
                                                                                    Baulichkeiten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder das
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zahlungsziel ist 14 Tage      Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und Säulen sind nicht
nach Zugang der Rechnung. Danach kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug,            gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchtigungen sind einwandfrei zu beseitigen.
ohne dass es einer Mahnung bedarf.                                                  Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des
                                                                                    Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz
8. Absage oder Änderung einer Veranstaltung
                                                                                    bleiben davon unberührt.
8.1 Absage
                                                                                    9.2 Haftung des Veranstalters
Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder aus sons-
                                                                                    Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden wegen Absage oder
tigen Gründen nicht durchführen, so hat er den Aussteller/Sponsor unverzüglich
                                                                                    Verkürzung einer Veranstaltung, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober
hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete,
                                                                                    Fahrlässigkeit beruht. Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesent-
jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der
                                                                                    lichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
                                                                                    oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
8.2 Verschiebung                                                                    erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig ver-
                                                                                    traut) haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist die Haftung
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren       jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ferner haftet
Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller/Sponsor hiervon unverzüglich      der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben,
zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche       Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernommen hat. Die Haftung
nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin             nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend
abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete.        ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
                                                                                    von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Kann die Veranstaltung infolge von gesetzlichen/behördlichen Beschränkun-
gen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder einer anderen Pande-             10. Schlussbestimmungen
mie nicht oder nur eingeschränkt als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden,
ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschie-      10.1 Geltendmachung von Ansprüchen
ben. Ziffern 8.1 und 8.2 gelten entsprechend. Zusätzlich ist der Veranstalter
                                                                                    Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter sind innerhalb von
berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung oder
                                                                                    3 Monaten geltend zu machen und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten
Online-Veranstaltung durchzuführen.
                                                                                    gerichtlich geltend zu machen.
8.4 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3
                                                                                    10.2 Schriftform
entscheiden, die Veranstaltung vollständig als Online-Veranstaltung durchfüh-
ren, gilt dasselbe wie bei einer Absage nach Ziffer 8.1.                            Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen
                                                                                    bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt
8.5 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3
                                                                                    vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftform-
entscheiden, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung
                                                                                    erfordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich.
oder teilweise als reine Online-Veranstaltung durchführen, so hat er den Ausstel-
ler/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist        10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnah-
me an der geänderten Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch        Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
auf Rückerstattung der Standmiete.                                                  Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für
                                                                                    alle gegenseitigen Verpflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundes-
                                                                                    republik Deutschland.
Sie können auch lesen