Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik - Stand: Januar 2020 - HTW Berlin

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Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik - Stand: Januar 2020 - HTW Berlin
Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik
                                Stand: Januar 2020

1             Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik - Stand: Januar 2020 - HTW Berlin
Vorwort zur aktualisierten Auflage vom Januar 2020
Über die große Resonanz zur ersten Fassung die-       Windkraftanlagen trotz Kohleausstieg und ver-                 raten in der ersten Jahreshälfte 2020 aus. Ende
ser Studie haben wir uns sehr gefreut. Zuschriften    schärften Klimaschutzanforderungen nicht deut-                2020, spätestens Anfang 2021 ist dann wieder ein
und Kommentare wurden bestmöglich in diese            lich angehoben wurden. Mit den aktuellen Aus-                 deutlicher Markteinbruch zu erwarten. Dem kann
Neufassung eingearbeitet und ergänzen die be-         baukorridoren sind nicht einmal die für den Kli-              mit der Arbeit an den bekannten Hemmnissen
reits beschriebenen Hemmnisse.                        maschutz viel zu schwachen, selbst gesteckten                 und Hürden entgegen gewirkt werden.
In der Zwischenzeit wurde auch von der Bundes-        Ziele der Bundesregierung auch nur ansatzweise                Eine verlässliche Energiepolitik sieht anders aus
regierung das Klimapaket verabschiedet. Der ge-       erreichbar.                                                   und eine wirksame Klimaschutzpolitik erst recht.
plante Kohleausstieg erfolgt dabei allerdings so      Gleichzeitig basiert der Absenkungsmechanis-                  Damit ignorieren die politisch Verantwortlichen
spät und auch alle anderen vereinbarten Maß-          mus der EEG-Vergütung auf diesen viel zu niedri-              immer noch die Bedürfnisse und Sorgen der jun-
nahmen greifen so kurz, dass auch mit viel Phan-      gen Ausbaukorridoren. Mit 2,5 Gigawatt (GW) ist               gen Generation, die mit der Bewegung Fridays
tasie das Einhalten des Pariser Klimaschutzab-        dieser für die Photovoltaik sogar noch deutlich               For Future für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen
kommens nicht erreichbar ist. Dieses sieht vor,       unter den Zubaumengen des Jahres 2019.                        kämpfen. Wirklich wirksame Maßnahmen brau-
die globale Erwärmung möglichst auf 1,5°C zu          Das Streichen des 52-GW-Photovoltaikdeckels                   chen die Unterstützung der breiten Bevölkerung.
begrenzen, um die Folgen der Klimakrise noch in       ist angekündigt, vollzieht sich aber als Hänge-               Die Wissenschaft leistet mit Scientists for Future
einem beherrschbaren Rahmen zu halten. Die            partie in einem unwürdigen politischen Tauzie-                notwendige Aufklärungsarbeit. Diese Studie soll
Kohlendioxidbudgets, die dazu noch emittiert          hen um die gleichzeitige Verschlechterung der                 dazu einen weiteren Beitrag liefern.
werden dürfen, sind nach aktuellem Stand der          Bedingungen für den Windkraftausbau.                          Viel Spaß beim Lesen.
Wissenschaft noch vor 2040 erschöpft.
                                                      Die Erwartung noch schlechterer Rahmenbedin-                                                  Volker Quaschning
Es entzieht sich jeglicher Logik, dass die Ziel-      gungen löst ein Strohfeuer mit hohen Zubau-
korridore für den Ausbau von Photovoltaik- und

2                                                    Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik - Stand: Januar 2020 - HTW Berlin
Einleitung
Während sich die Klimakrise verschärft, stockt der    Work in Progress                                              Wichtigstes Hemmnis vorweg
Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.
                                                      Hierbei verstehen wir das Dokument als wach-                  Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-An-
Die vorliegende Zusammenstellung von Hemm-            sende Sammlung, die zukünftig noch erweitert                  lage) wird oft rein betriebswirtschaftlich bewer-
nissen und Hürden für den Ausbau der Photovol-        werden soll.                                                  tet. Dies gilt sowohl für öffentliche Einrichtungen,
taik bietet hierfür einen ersten Ansatzpunkt. Die     Für Anregungen und Ergänzungen sind wir dabei                 private Unternehmen als auch für Individuen.
Sammlung ist im Rahmen des Projektes PV2City          stets offen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an             Demzufolge erfolgt die Auslegung der PV-Anlage
an der Hochschule der Technik und Wirtschaft          die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme.                    oft anhand der Projektrendite oder des eigenen
(HTW) Berlin entstanden. Es wird aufgezeigt, an                                                                     Stromverbrauchs im Gebäude. Dies führt zu klei-
welchen Punkten der Solarausbau beschleunigt          Wie ist die Sammlung strukturiert?                            neren PV-Anlagen oder verhindert deren Errich-
werden kann: Es braucht eine Vereinfachung und                                                                      tung gänzlich. Gleichzeitig sind hohe Folgeschä-
                                                      Zentrales Element ist die nachfolgenden Über-
Verbesserung des Rahmens für die Energiewende                                                                       den durch den Klimawandel abzusehen, weshalb
                                                      sichtsgrafik in Kombination mit dem Hemmnis-
als Gemeinschaftsaufgabe.                                                                                           die Errichtung von großen PV-Anlagen volkswirt-
                                                      verzeichnis. Sie enthält alle Hemmnisse, sortiert
Ziel der Zusammenstellung ist es, Handlungsopti-                                                                    schaftlich sinnvoll ist. Die Kosten des auf Ge-
                                                      nach der betroffenen PV-Leistung des Berliner
onen für das Land Berlin und dessen Bezirke zu                                                                      winnmaximierung ausgerichteten Handelns tra-
                                                      Solarpotenzials und dem Grad des Hemmnisses.
ermitteln und bei der Priorisierung zu helfen. Da-                                                                  gen wir letztlich alle gemeinsam.
                                                      Das Hemmnisverzeichnis dient der Navigation
her liegt der Fokus auf Dachanlagen in Berlin.                                                                      Andere Investitionen müssen sich dieser wirt-
                                                      innerhalb des Dokuments.
Trotz des Umfangs kann die Sammlung nicht alle                                                                      schaftlichen Bewertung oft gar nicht stellen, z.B.
                                                      Im Anschluss wird die Methodik erläutert, ge-
Einzelheiten vollständig abbilden. Gleichzeitig                                                                     wenn sie dem persönlichem Komfort, der Unter-
                                                      folgt von den einzelnen Hemmnissen.
werden etliche Aspekte von unterschiedlichen                                                                        haltung oder der Sicherheit dienen. Dies sollte
                                                      Am Ende findet sich das Literaturverzeichnis.
Akteur_innen verschieden bewertet.                                                                                  auch für Investitionen in den Klimaschutz gelten.

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Hemmnisse und Hürden für die Photovoltaik - Stand: Januar 2020 - HTW Berlin
Übersichtsgrafik zu den nummerierten Hemmnissen
                                                                          mittlere Priorität                        hohe Priorität                       höchste Priorität
                             16 27                                                                                                                                3        1
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                             42    44                                                                                               36                        37
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      Hemmnis                                                                                                                             12         25
                        9 10                                                                                                                                             2
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                             41                                                  33     29
                                  45                                                                               50    40              39
                                                                                                                                    48                    52
                                                                                                                        49
       Hürde                                                                                                                                7              5
                                                                                                        8                            4                6
                                                                                                                                                15             14
                             31 32
                                                                                                                              30                                    19
                            55 54
                                                                         56                                                                                53
       Stufe
                          Nicht bezifferbar                 Geringe PV-Leistung betroffen                                    Große PV-Leistung betroffen

                                                                                                                             Bund        Land        Bezirke         Nicht eindeutig
Dargestellt sind die qualitativen Einschätzungen zur Wirkung der Hemmnisse über der jeweils betroffenen PV-Leistung für Berlin (soweit bezifferbar).
Ihr größtes Hemmnis ist nicht dabei? Sie haben Anregungen oder Verbesserungsvorschläge? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Hemmnisverzeichnis
                                                        (21) Anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch                  (39) Fehlende Skalierungseffekte und Streubesitz
Rechtliche Rahmenbedingungen
                                                        (22) Volle EEG-Umlage bei Direktlieferung                     (40) Abstimmung in Wohnungseigentümergemeinschaften
(1) Entfallen der Vergütung ab 52 GW PV-Leistung
                                                        (23) Steuerinfizierung                                        (41) Dachpacht zu gering
(2) EEG-Vergütung zu gering
                                                        (24) Baugenehmigung für PV-Anlagen auf Hochhäusern            (42) Häufige negative Änderungen des Rechtsrahmens
(3) Komplexität des Strommarkts
                                                        (25) Unzureichende Berücksichtigung in Gebäudestan-           (43) Bauleitplanung ohne Vorgaben zu PV
(4) Unsicherheit der Definition einer „Kundenanlage“    dards                                                         (44) Investitionskonkurrenz
(5) Rechtliche Risiken                                  (26) Strombedarf in Energieverbrauch unberücksichtigt         (45) Zusatzkosten werden auf PV umgelegt
(6) Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen
                                                                                                                      (46) Altersstruktur der Eigentümer_innen
(7) Verpflichtende Direktvermarktung ab 100 kW
                                                        Technische Rahmenbedingungen
                                                                                                                      (47) Informationsdefizite
(8) Verpflichtende Ausschreibung ab 750 kW              (27) Dachstatik
                                                                                                                      (48) Denkmalschutz
(9) Höchstgrenze bei Ausschreibungen von 10 MW          (28) Verschattung
                                                                                                                      (49) Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung
(10) Ausschreibungsmenge zu gering                      (29) Baumbestand im Einfamilienhaus
                                                                                                                      (50) Ungeeignete Berechnungsverfahren für die Wirtschaft-
(11) Flächenrestriktionen                               (30) Netzüberlastung und Fernsteuerung
                                                                                                                      lichkeitsprüfung
(12) Keine Nebenkostenabrechnung von PV-Strom           (31) Technische Anschlussbedingungen
                                                                                                                      (51) Fachkräftemangel
(13) Direktstromlieferung für Gewerbemieten             (32) Netzverträglichkeitsprüfung
                                                                                                                      (52) Mieter-Vermieter-Dilemma
(14) Vertragspraxis für Mieterstromzuschlag
                                                        Sozioökonomische Rahmenbedingungen                            (53) Geringe Risikobereitschaft für Investitionen
(15) Fördervoraussetzung für den Mieterstromzuschlag                                                                  (54) Fehlende Akzeptanz bei Architekt_innen
                                                        (33) Fehlende Internalisierung fossiler Umweltschäden
(16) Hohe Zählerkosten                                                                                                (55) Brandschutzvorgaben
                                                        (34) Mehrkosten durch unterschiedliche Netzbetreiber
(17) Smart Meter für kleine PV-Anlagen                                                                                (56) Unklarheit bei steckerfertigen PV-Systemen
                                                        (35) Geringe Bereitschaft für Stromanbieterwechsel
(18) Summenzähler bei Mieterstrom
                                                        (36) Eigenversorgung als Anreiz
(19) Anlagenzusammenfassung im Mieterstrom                                                                            (57) Hier könnte ihr Hemmnis stehen
                                                        (37) Ungeeignete Optimierungsgrößen
(20) Jährliches Zubauziel von 2,5 GW
                                                        (38) Nutzungskonkurrenz und Gründach

5                                                      Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Beschreibung der Methodik
Für die Auflistung und Bewertung der Hemmnisse      2. Betroffene identifizieren. Im zweiten Schritt              5. Verantwortlichkeit klären. Die Hemmnisse
und Hürden wurde folgende Methodik im For-             wird untersucht, für welche Zielgruppen die                   werden zusätzlich nach der Ebene der politi-
schungsprojektes PV2City entwickelt. Diese sieht       genannten Hemmnisse relevant sind.                            schen Verantwortlichkeit untersucht.
folgende Schritte vor:
                                                    3. Relevanz für Berlin. Die betroffenen Zielgrup-             6. Handlungsempfehlungen ableiten. Letztlich
1. Quellenanalyse. Die Erkenntnisse aus der im         pen werden hinsichtlich ihres Anteils am Ber-                 werden mit dem Fokus auf die entsprechende
   Oktober 2018 veröffentlichten Studie „Das           liner Solarpotenzial bzw. Gebäudebestand                      Verantwortungsebene die wesentlichen Hand-
   Berliner Solarpotenziel“ (zu finden unter           analysiert.                                                   lungsoptionen aufgezeigt, um die Hemmnisse
   https://pvspeicher.htw-berlin.de/                                                                                 zu beseitigen.
                                                    4. Wirkung abschätzen. Die Wirkung des Hemm-
   potenzialstudieberlin/ [1]) werden um die Ex-
                                                       nisses auf die Erschließung des Solarpotenzi-
   pertise aus der Praxis und weitere wissen-
                                                       als wird wie folgt eingeschätzt:                           Auf der nächsten Seite ist die Darstellung der
   schaftliche Veröffentlichungen ergänzt. Hinzu
                                                       Eine Stufe           bedeutet, dass die Er-                Hemmnisse kurz mit allen wesentlichen Elemen-
   kommen Stellungnahmen der Solar- und Im-
                                                       schließung des Solarpotenzials nur geringfü-               ten erläutert.
   mobilienbranche sowie politische Entschlüsse
                                                       gig eingeschränkt ist.
   und Initiativen. Das Ergebnis dieser Untersu-
                                                       Eine Hürde         ist für die Umsetzbarkeit et-
   chung ist eine Auflistung der aktuellen Hemm-
                                                       licher betroffener PV-Projekte bereits kritisch.
   nisse. Die Hemnisse sind thematisch in den
                                                       Die Hemmnisse          verhindern die meisten
   Kategorien rechtliche, technische und sozio-
                                                       PV-Projekte gänzlich oder machen diese un-
   ökonomische Rahmenbedingungen kategori-
                                                       wirtschaftlich.
   siert.

6                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Nummer in der Übersichtsgrafik           (#) Titel des Hemmnisses
Beschreibung                                           Betroffene und Relevanz für Berlin                            Änderungsvorschläge
Hier steht eine kurze Beschreibung des Hemm-           Hier steht, welche PV-Anlage potenziell betrof-               Hier stehen isolierte Vorschläge zur Abwendung
nisses.                                                fen sind und welche Relevanz für Berlin auf Basis             des Hemmnisses. Hierbei wurde sich an dem ori-
                                                       der Daten der Studie „Das Berliner Solarpoten-                entiert, was Expert_innen für hilfreich erachten.
                                                       zial“ (2018) zu erwarten ist.
                                                                                                                     Grundlage
                Zuständige Regierungsebene                                                                           Gesetzesgrundlage (wenn vorhanden).

                                                                                                                                    Hemmniswirkung

            Bezirk        Land Berlin       Bund

                                                                             2.300 MW
                                                                                                                        Stufe (1)      Hürde (2)     Hemmnis (3)
                       Visualisierung                       4.000 MW
             des betroffenen Solarpotenzials
           auf Basis der Daten der Studie „Das
           Berliner Solarpotenzial“ (2018) [1]
                                                           MW betroffen       vebleibendes Potenzial
                                                                                                                 Navigation innerhalb des Dokuments
7                                                     Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Rechtliche Rahmenbedingungen

8   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(1) Entfallen der Vergütung ab 52 GW PV-Leistung
Beschreibung                                           Betroffene: Sämtliche über das EEG vergütete                  Änderungsvorschläge
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine          PV-Anlagen.                                                   Die Abschaffung der Deckelung ist für den weite-
Deckelung der geförderten PV-Anlagen festge-           Relevanz für Berlin: Alle PV-Anlagen, die noch                ren PV-Ausbau in Deutschland essenziell. Jedes
legt. Die Vergütung wird nur ausgezahlt, solange       nicht gebaut sind.                                            zusätzliche Gigawatt PV-Leistung erhöht die EEG-
der Deckel von 52 GW insgesamt installierter                                                                         Umlage nur noch um ca. 0,015 ct/kWh [11].
Leistung nicht erreicht ist. Im Juni 2019 waren in                                                                   Das Erreichen des Deckels bietet auch die Mög-
Deutschland bereits rund 47,5 GW nach dem EEG                                                                        lichkeit, über ein anderes Förderregime nachzu-
installiert [2]. Demzufolge wird erwartet, dass der                                                                  denken (siehe Ungeeignete Optimierungsgrö-
Deckel im Jahr 2020 [3] oder 2021 [4] erreicht                                                                       ßen).
wird.
Es ist mit einem deutlichen Zusammenbruch der                                                                        Grundlage
Leistung neu installierter PV-Anlagen zu rechnen                                                                     EEG § 49 Abs. 5
                                                                       100 MW
[5].

                                                                     6.200 MW

                                                           MW betroffen       verbleibendes Potenzial

9                                                     Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(2) EEG-Vergütung zu gering
Beschreibung                                           Betroffene: Kreditwürdigkeit und Wirtschaftlich-              Änderungsvorschläge
Im §4 EEG ist ein Zielkorridor für die jährlich in-    keit: Alle PV-Anlagen.                                        Deutliche Erhöhung der Einspeisevergütung für
stallierte PV-Leistung von 2,5 GW vorgesehen.          Für PV-Anlagen > 40 kW gab es Sonderkürzung                   kleine PV-Anlagen.
Neben Sonderkürzungen, wie mit der Novelle des         im Jahr 2018 (EnSaG).                                         Alternative Vergütungsmodelle finden sich auch
EEG im Jahr 2018 (EnSaG) [6], wird die Einspeise-      Relevanz für Berlin: Vermutlich sind PV-Anlagen               unter Ungeeignete Optimierungsgrößen
vergütung gemäß EEG § 49 bei einem PV-Ausbau           im Ein- und Zweifamilienhausbereich, in der öf-
oberhalb von 1,5 GW pro Jahr reduziert. Für den        fentlichen Hand und andere auch ohne Kredit fi-               Grundlage
Klimaschutz ist die Regulierung der Zubaumenge         nanzierbar. Bei betriebswirtschaftlicher Optimie-             EEG §§ 48 und 49
auf dieses niedrige Niveau nicht zielführend [7].      rung auf den Eigenverbrauch reduziert sich das
Ein Refinanzierungsmechanismus wie die Ein-            Potenzial insgesamt auf ein Drittel [1].
speisevergütung sollte dauerhaft mindestens
kostendeckend sein, um eine Kreditfinanzierung
der PV-Anlagen zu gewährleisten [8]. Um Investi-
tionen von Privatpersonen und Unternehmen zu
aktivieren, ist ein ökonomischer Anreiz aktuell
                                                                             2.300 MW
immer noch wichtig, sodass die Einspeisevergü-
                                                            4.000 MW
tung über den Erzeugungskosten liegen muss.
Die höheren Zubaumengen von 7,5 GW im Jahr
2010 ff. resultierten aus akzeptablen und siche-
ren Renditeaussichten.                                     MW betroffen       verbleibendes Potenzial

10                                                    Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(3) Komplexität des Strommarkts
Beschreibung                                         Betroffene: In der „Mieterstadt Berlin“ sind weite            Änderungsvorschläge
„Zunehmende Komplexität, Meldepflichten und          Teile der Immobilien für Wohnen, Gewerbe und                  Gleichstellung von Direktstromlieferung und Ei-
daraus resultierende Unsicherheiten: Die Weite-      Industrie betroffen. Hinzu kommen „Einmal-Ak-                 genverbrauch [31] (vgl. Anteilige EEG-Umlage auf
rentwicklung des EEG in den vergangenen Jahren       teure“ und private bzw. nichtprofessionelle Ak-               Eigenverbrauch und Volle EEG-Umlage bei Di-
hat dazu geführt, dass sowohl die Anzahl als auch    teure.                                                        rektlieferung). Weitreichende Vereinfachung der
die Komplexität der zu beachtenden Regelungen        Relevanz für Berlin: Im Ein- und Zweifamilien-                Regulierung für „Kundenanlagen“, wie zum Bei-
zunehmend gestiegen ist. Da im PV-Bereich oft        hausbereich, für die öffentliche Hand und wei-                spiel in der Schweiz [32], [33]. Bürokratieabbau
„Einmal-Akteure“ oder private bzw. nichtprofes-      tere Akteure wird eine Eigenversorgung weiter-                zur Reduzierung der kostentreibenden Maßnah-
sionelle Akteure als Investoren auftreten, kann      hin machbar sein, folglich < 4 GW.                            men, beispielsweise Nutzung des Marktstamm-
die Regelungsdichte und die Komplexität zu ho-                                                                     datenregisters zur Bündelung aller Meldungen in
hen Unsicherheiten und der Nichtrealisierung ei-                                                                   Bezug auf PV. Diese Daten sollten validiert wer-
ner geplanten Anlage führen.“ [4], [9]                                                                             den.
Gleichzeitig wird der solare Direktverbrauch als                                                                   Bagatellgrenze von 30 kW entsprechend der EU-
Stromlieferung interpretiert, was Immobilien-                                                                      Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) Art. 21
eigentümerinnen und -eigentümer zu Energiever-                                                                     auch auf Rechtspflichten ausweiten [29], [52].
                                                                           2.300 MW
sorgungsunternehmen (EVU) macht. Sie sind zu
                                                          4.000 MW
entsprechenden Meldungen und Auflagen, ver-                                                                        Grundlage
gleichbar denen von großen Kraftwerksbetrei-                                                                       Bundesnetzagentur: [35]
bern, ab der ersten Kilowattstunde verpflichtet
[8], [10].                                               MW betroffen       verbleibendes Potenzial                Ergänzungen auf nachfolgender Seite.

11                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Ergänzung zu (3) Komplexität des Strommarkts

 • „Die Mikrosteuerung der letzten Jahre hat zu         • Eine Freistellung für PV-Anlagen bis 30 kW                • 181.000 Gebäude haben in Berlin ein Poten-
   einer überbordenden Bürokratie geführt. De-            wirkt hemmend für solche, die knapp darüber                 zial von weniger als 30 kW. In Summe haben
   ckel, Leitfäden nachgeordneter Behörden,               liegen. Der Aufwand der Pflichten sollte da-                sie eine Leistung von 1,9 GW, also 30% des
   Mengen- und Größenbeschränkungen ersti-                her an dem Umfang der Erlösmöglichkeiten                    PV-Potenzials.
   cken die Bereitschaft zur Investition. Das gilt        angepasst werden.
   vor allem für die zu niedrige Bagatellgrenze                                                                     • 75% der Wohngebäude sind in Besitz von Pri-
   für Ausschreibungen, die beispielsweise die         • In Abhängigkeit des gewünschten Betriebs-                    vatpersonen, also „Einmal-Akteuren“ bzw.
   Investitionen in Dachanlagen größer 750 kWp           konzeptes müssen Leistung, Produktion und                    nichtprofessionellen Akteuren. Diese machen
   verhindert, für den zu komplizierten Mieter-          Eigenverbrauch an verschiedenen Stellen ge-                  ein Potenzial von etwa 2 GW der Leistung aus.
   strom, für den wir an Stelle einer Zusatzver-         meldet werden. Hierbei sind u.A. das Markt-
   gütung eine Abgabenprivilegierung vorschla-           stammdatenregister, der Verteil- und/oder                  • Die Anzahl der Wettbewerber für die Abrech-
   gen, und für die Nahstromversorgung, also             Übertragungsnetzbetreiber, das Hauptzollamt                  nung des Direkt- und Netzstroms wird teil-
   Stromlieferung im unmittelbaren Umfeld, die           und das Finanzamt zu nennen [10]. Diese grei-                weise als zu gering eingeschätzt [36].
   mit Eigenverbrauch gleichgestellt werden              fen zum Teil auf die gleichen Daten zurück.
   muss. Eine Taskforce Bürokratieabbau im EEG           Eine Vernachlässigung der Meldepflichten                   • Sektorenkopplung erhöht die Komplexität zu-
   könnte die kostentreibenden Maßnahmen                 oder die unsachgemäße Meldung (Direkt-                       sätzlich.
   identifizieren.“ [11]                                 stromlieferung oder Eigenverbrauch) können
                                                         zu sensiblen Strafen führen.

12                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(4) Unsicherheit der Definition einer „Kundenanlage“
Beschreibung                                         Betroffene: In der „Mieterstadt Berlin“ sind weite            Änderungsvorschläge
Energieversorgungsnetze, die als „Kundenanla-        Teile der Immobilien für Wohnen, Gewerbe und                  „Kundenanlagen“ sollten nicht anhand der An-
gen“ nach §3 Abs. 24a EnWG eingestuft sind,          Industrie potenziell betroffen; mögliche Quar-                zahl der angeschlossenen Letztverbraucher oder
werden in vielerlei Hinsicht bürokratisch und fi-    tierskonzepte werden verhindert.                              einzelner Gebäude definiert werden, sondern sich
nanziell entlastet. Dies ist für das Gelingen von    Relevanz für Berlin: Voraussichtlich kein Problem             an Sanierungskonzepten orientieren. Ein „Quar-
Mieterstrom- und Quartierskonzepten essentiell.      für Ein- und Zweifamilienhäuser und Gewerbe.                  tier“ könnte sich durch die gemeinsame Nutzung
Neben einer räumlichen Abgrenzung bezieht so-        Aufgrund der Eigentumsstruktur bei Gebäuden in                energetischer Infrastruktur (Wärmenetz, Quar-
wohl die Bundesnetzagentur als auch die Recht-       innerstädtischer Blockrandbebauung ebenfalls                  tierspeicher, Energieerzeugungseinheiten etc.)
sprechung die Anzahl der angeschlossenen Kun-        nicht zutreffend. Betroffen sind demnach weni-                definieren [31]. Der Weg vom solaren Mieterstrom
den bei der Bewertung, ob es sich nicht um ein       ger als 1 GW.                                                 zur erneuerbaren Quartiersversorgung ist ein
geschlossenes Verteilernetz (früher Arealnetz)                                                                     wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energie-
handelt, mit ein [12], [13]. Hierbei verfolgt die                                                                  wende. In den maßgeblichen Gesetzen (EnWG,
Bundesnetzagentur eine enge Auslegung des §3                                                                       EEG, KWKG und MsbG) findet der Begriff keine Er-
Abs. 24a lit. c, der Sicherstellung eines unver-               1.000 MW
                                                                                                                   wähnung [28].
fälschten Wettbewerbs. Die Anzahl der ange-                                                                        Denkbar ist auch eine weitreichende Vereinfa-
schlossenen Kunden soll, nach Bundesnetzagen-                                                                      chung der „Kundenanlagen“, wie z.B. in der
tur, nicht deutlich mehr als 100 Wohneinheiten                                                                     Schweiz [50], [51].
                                                                          5.300 MW
betragen [14], [15]. Ebenso werden die Energie-
mengen und die Vertragsgestaltung bei der Be-                                                                      Grundlage
wertung hinzugezogen [15].                                                                                         Energiewirtschaftsgesetz §3 Abs. 24a
                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

13                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(5) Rechtliche Risiken
Beschreibung                                        Betroffene: Alle, insbesondere aber Investoren                Änderungsvorschläge
Insbesondere Fragen zur Direktstromlieferung        (große Anlagen).                                              Direktstromlieferung und Eigenverbrauch gleich-
und zum Eigenverbrauch beschäftigen die Clea-       Relevanz für Berlin: Mindestens 26.000 Gewer-                 setzen [24]. Fragestellung wird dann obsolet.
ringstelle EEG als auch die Gerichte. Wie im        beeinheiten mit einer Leistung von 2,2 GW.
Rechtsgutachten für die Verbraucherzentrale                                                                       Grundlage
Nordrhein-Westfalen zum Thema Direktstromlie-                                                                     EEG §68 Abs. 1
ferung [10] dargelegt wurde, muss die Einschät-
zung nach Direktlieferung oder Eigenverbrauch
vom Endkunden getroffen werden. Eine Fehlein-
schätzung kann empfindliche Strafen zur Folge
haben, die nach bisheriger Rechtsauffassung erst
nach 10 Jahren verjähren. Unternehmen scheuen
dieses Risiko, um beispielsweise durch die Nut-
zung eines Getränkeautomaten eines Dienstleis-
ters im Nachhinein nicht als Stromlieferant auf-         2.200 MW
treten zu müssen [16].
                                                                         5.300 MW

                                                        MW betroffen       verbleibendes Potenzial

14                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(6) Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen
Beschreibung                                         Betroffene: Klein- und Kleinstanlagen.                        Änderungsvorschläge
Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen ist        Relevanz für Berlin: PV-Leistungen unter 30 kW                Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der
alles andere als einfach. Die einfache Lohnsteu-     machen 75% der potenziellen Dächer aus. Hier                  Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszah-
erhilfe können Anlagenbetreiberinnen und -be-        kann von zahlreichen nicht-professionalisierten               lungen gemäß UstG §18 Abs. 2 Satz 2 unter Be-
treiber nicht nutzen, da der Betrieb der PV-An-      Akteuren ausgegangen werden.                                  rücksichtigung von erwarteten PV-Erträgen1.
lage als gewerbliche Tätigkeit zählt. Bei der Op-                                                                  Option zur „Liebhaberei“ bei der Einkommens-
tion zur Steuerpflicht muss in jedem Monat des                                                                     steuer vergleichbar der Kleinunternehmer-
ersten Jahres eine Umsatzsteuervoranmeldung                                                                        regelung.
gemäß UstG §18 Abs. 1 gemacht werden. Dies
kann in den Folgejahren gemäß §18 Abs. 2 auf                                                                       Grundlage
jährliche Meldungen reduziert werden.                                                                              UstG §18
Insbesondere Kleinunternehmerinnen, Kleinun-
                                                                                                                   1
ternehmer und Privatpersonen können vor dem                                                                         Der Grenzwert von 1000 € (§18 Abs. 2) wird nur erreicht,
                                                                                                                   wenn die Umsatzsteuer des vermiedenen Netzbezugs eben-
bürokratischen Aufwand zurückschrecken und
                                                                                                                   so hoch ist. In einer Maximalwertbetrachtung wird ein PV-
kommen somit nicht in den Genuss der ökonomi-             1.900 MW                                                 Ertrag von 1200 kWh/kWp angenommen, der in Deutsch-
scheren Behandlung einer PV-Anlage.                                                                                land i.d.R. geringer ist und nur Anteilig direkt genutzt wird.
                                                                           4.400 MW
Auf Basis der PV-Ertragsprognose kann jedoch
                                                                                                                   Ergänzung zur Abschätzung in UstG §18 Abs. 2:
auch im ersten Jahr bereits abgeschätzt werden,                                                                                                1000 €
                                                                                                                   PV-Leistung<
ob eine Besteuerung nach Abs. 2 in Betracht                                                                                        19% Ust⋅p Bezug⋅1200 kWh/kWp⋅e
                                                                                                                       e : geschätzter Eigenverbrauchsanteil oder 100%
kommt. Siehe auch Steuerinfizierung.
                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial                    p Bezug : Strombezugskosten in €/kWh

15                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(7) Verpflichtende Direktvermarktung ab 100 kW
Beschreibung                                           Betroffene: Alle Dächer mit einem Potenzial über              Änderungsvorschläge
Ab einer Leistung von 100 kW ist die einfache          100 kW.                                                       Entbindung der Direktvermarktungspflicht für
Vergütung der eingespeisten Strommenge ausge-          Relevanz für Berlin: 9.765 Gebäude, bei Begren-               PV-Anlagen auf Gebäuden.
schlossen. Vielmehr wird eine Direktvermarktung        zung auf 100 kW verringert dies das PV-Potenzial              Aufhebung der Grenze zur Förderung von Mieter-
beispielsweise an der Strombörse obligatorisch.        um 24%.                                                       strom.
Hierfür ist in den meisten Fällen ein Dienstleister
einzubeziehen. Zusätzlich entfällt ab 100 kW die                                                                     Grundlage
Möglichkeit zur Mieterstromförderung. Insbeson-                                                                      EEG §21 Abs. 1
dere für nicht-professionalisierte Immobilieneig-
ner sind dies zusätzliche Hürden, so dass PV-An-
lagenleistung z.T. hinter der potenziell möglichen
Leistung bei geeignetem Dach zurückbleiben.
Eine besondere Hürde ist es Dienstleister zu fin-            1.512 MW
den, die PV-Anlagen mit knapp über 100 kW zu
finden, so dass die Quote der PV-Anlagen mit re-                             4.788 MW

duzierter Leistung hier besonders hoch sein
dürfte. Auch ist der Einbau von Zählern zur regis-
trierenden Leistungsmessung bei PV-Anlagen in
                                                           MW betroffen       verbleibendes Potenzial
Direktvermarktung obligatorisch.

16                                                    Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(8) Verpflichtende Ausschreibung ab 750 kW
Beschreibung                                         Betroffene: Alle Dächer mit einem Potenzial über              Änderungsvorschläge
Ab einer Leistung von 750 kW müssen PV-Anla-         750 kW.                                                       Entbindung der Ausschreibungspflicht für PV-An-
gen an der Ausschreibung der Bundesnetzagen-         Relevanz für Berlin: 479 Gebäude. Bei Begren-                 lagen auf Gebäuden. Eigenverbrauch ermögli-
tur teilnehmen, wenn sie nach dem EEG gefördert      zung auf 750 kW vermindert sich das Potenzial                 chen, Einspeisepflicht aufheben (vgl Frankfreich,
werden sollen. PV-Anlagen auf Gebäudedächern         um 4,5%.                                                      wo Ausschreibungen auf Überschusseinspeisung
sind, aufgrund unterschiedlicher Kostenstruktu-                                                                    durchgeführt werden [37]).
ren, hier oft im Nachteil gegenüber Freiflächen-
anlagen (vgl. Fehlende Skalierungseffekte und                                                                      Die grundsätzliche Abkehr von den Ausschrei-
Streubesitz). Darüber hinaus muss der Strom bei                                                                    bungen zurück zur Festvergütung kann für zu-
gewonnener Ausschreibung in das öffentliche                                                                        sätzliche Dynamik beim Solarausbau sorgen.
Netz eingespeist werden und darf nicht zur Ei-                                                                     Grundlage
genversorgung genutzt werden [17].                                                                                 EEG §§ 22 und 27a

                                                                   284 MW
Die Anforderungen an eine Ausschreibung sind
höher als bei einer Festvergütung. Dies führt zu-
sätzlich zu einer Verzögerung bei der Projektum-
setzung.
                                                                      6.016 MW

                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

17                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(9) Höchstgrenze bei Ausschreibungen von 10 MW
Beschreibung                                         Betroffene: Alle PV-Anlagen mit einem Potenzial               Änderungsvorschläge
Die Ausschreibung ist auf Solaranlagen mit maxi-     über 10 MW.                                                   Aufhebung der Leistungsbeschränkung oder Aus-
mal 10 MW Leistung begrenzt. Die Kosten für So-      Relevanz für Berlin: Nur indirekt: Solarenergie               schreibung in verschiedenen Leistungsklassen.
larstrom sinken jedoch mit der PV-Anlagengröße,      aus Freiflächen sichert über Power2Gas einen
daher ist eine Limitierung der absoluten Leistung    kostengünstigen und klimaneutralen Betrieb von                Die grundsätzliche Abkehr von den Ausschrei-
für den kosteneffizienten PV-Ausbau nicht ziel-      KWK-Anlagen in Berlin.                                        bungen zurück zur Festvergütung kann für zu-
führend.                                                                                                           sätzliche Dynamik beim Solarausbau sorgen.

Die Anforderungen an eine Ausschreibung sind                                                                       Grundlage
höher als bei einer Festvergütung. Dies führt zu-                                                                  EEG §37 Abs. 3
sätzlich zu einer Verzögerung bei der Projektum-
setzung.

                                                                    6.300 MW

                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

18                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(10) Ausschreibungsmenge zu gering
Beschreibung                                          Betroffene: PV-Anlagen über 750 kW, die an der                Änderungsvorschläge
Zur Erreichung der Klimaschutzziele werden bis        Ausschreibung teilnehmen müssen.                              Eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge, mit
zum Jahr 2050 je nach Szenario 150 bis 400 GW         Relevanz für Berlin: Nur indirekt: Solarenergie               dem Ziel einen PV-Zubau von mindestens 15 GW
installierte PV-Leistung benötigt [7], [18]–[21].     aus Freiflächen sichert über Power2Gas einen                  zu erreichen. Eine Kombination mit der Aufhe-
Solarenergie ist mittlerweile die günstigste          kostengünstigen und klimaneutralen Betrieb von                bung der Höchstgrenze von 10 MW bietet sich an
Technologie zur Strombereitstellung [22]. Den-        KWK-Anlagen in Berlin.                                        (vgl. Höchstgrenze bei Ausschreibungen von 10
noch ist die Ausschreibungsmenge stark be-                                                                          MW).
grenzt und in der Ausgestaltung unsicher, da die
Menge regelmäßig angepasst wird.                                                                                    Die grundsätzliche Abkehr von den Ausschrei-
                                                                                                                    bungen zurück zur Festvergütung kann für zu-
Die Anforderungen an eine Ausschreibung sind                                                                        sätzliche Dynamik beim Solarausbau sorgen.
höher als bei einer Festvergütung. Dies führt zu-
sätzlich zu einer Verzögerung bei der Projektum-                                                                    Grundlage
setzung.                                                                                                            EEG §28 Abs. 2

                                                                    6.300 MW

                                                         MW betroffen        verbleibendes Potenzial

19                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(11) Flächenrestriktionen
Beschreibung                                                  Betroffene: Entwickler_innen von PV-Freiflä-                  Änderungsvorschläge
Im EEG werden nur bestimmte Flächen für PV-                   chenanlagen.                                                  Abschaffung der Restriktionen oder Zulassung
Freiflächenanlagen zur Förderung zugelassen,                  Relevanz für Berlin: Keine.                                   weiterer Flächen für einen schnellen PV-Ausbau.
beispielsweise versiegelte Flächen, Gewerbe und
Industriegebiete, Konversionsflächen oder Flä-                                                                              Grundlage
chen an Autobahnen und Schienenwegen nach                                                                                   EEG §§ 37 und 37c
§37 EEG oder benachteiligte Flächen nach §37c
EEG.

PV-Anlagen außerhalb dieser Flächen werden
nicht gefördert, somit ist nur eine Finanzierung
über Direktlieferverträge möglich. Dies erschwert
die Refinanzierung1.

                                                                             6.300 MW

1
 Übersicht unter: https://www.energieatlas.bayern.de/file/         MW betroffen       verbleibendes Potenzial
pdf/2219/Tabelle_PV_foerderung.pdf

20                                                           Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(12) Keine Nebenkostenabrechnung von PV-Strom
Beschreibung                                        Betroffene: Vermieter_innen und Mieter_innen.                 Änderungsvorschläge
Strom kann, anders als Wärme, nicht über die Be-    Relevanz für Berlin: 80% der Menschen in Berlin               „Die Kosten zur Mieterstromversorgung werden
triebskostenabrechnung weitergegeben werden.        wohnen zur Miete, etwa die Hälfte der Vermie-                 als Betriebskosten im Sinne des BGB sowie der
Dies führt dazu, dass Vermieter_innen problem-      ter_innen (nicht institutionalisiertes Eigentum)              Betriebskostenverordnung definiert. Die Berech-
los Solarwärme an ihre Mieter_innen geben kön-      würde dies zu Mieterstrom befähigen.                          nung und Verteilung der Kosten werden über eine
nen, während die Bereitstellung von Solarstrom                                                                    Gebäudeenergiekostenverordnung geregelt. Die
einen gesonderten Vertrag voraussetzt.                                                                            Kosten werden fiktiv berechnet.“[24]
Ausnahmen bieten „Energie-Flatrate“ oder Pau-                                                                     Das der Vermieter hierbei angehalten ist wirt-
schalmieten [23]. Im Mietvertrag kann gemäß                                                                       schaftlich zu agieren, bleibt von der Änderung
§ 556 Abs. 2 eine pauschale Abgeltung auch von                                                                    unberührt und dient dem Interesse der Mieterin-
verbrauchsabhängigen Betriebskosten vereinbart                                                                    nen und Mieter nach günstigen Nebenkosten.
werden.
„Der Einsatz effizienter oder erneuerbarer Ener-                                                                  Grundlage
gietechnik im Wohngebäudebereich ließe sich                                                                       Änderungsvorschläge in EnWG, EEG, BGB, BetrKV
deutlich erhöhen, wenn Strom aus einem BHKW               1.300 MW                                                und HeizkostenV siehe [24]
oder einer Photovoltaik-Anlage unbürokratisch
an die Mieter_innen weitergegeben werden                                 5.000 MW
könnte. Hierzu bietet es sich an, die Kosten des
Stroms - vergleichbar der Wärme - als Betriebs-
kosten abzurechnen.“ [24]
                                                        MW betroffen       verbleibendes Potenzial

21                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(13) Direktstromlieferung für Gewerbemieten
Beschreibung                                            Betroffene: Alle Gewerbemieter_innen.                         Änderungsvorschläge
Während Direktstromlieferung für Gebäude mit            Relevanz für Berlin: Es ist nicht bekannt wie viele           Gleichstellung von Direktlieferung und Eigenver-
Wohnnutzung („Mieterstrom“) durch die Gesetz-           Gewerbe zur Miete arbeiten. Als Obergrenze                    brauch.
gebung adressiert wurde, sind                           kann hier der Anteil des Gewerbesektors am Po-
Gewerbemieter_innen von den rechtlichen                 tenzial mit 2,3 GW ausgewiesen werden.                        Eine mindestens kostendeckende Einspeisever-
Gleichstellung zum Eigenverbrauch weit entfernt                                                                       gütung würde eine wirtschaftliche Sicherheit bie-
(siehe Volle EEG-Umlage bei Direktlieferung).                                                                         ten, die auch bei einem Wechsel des Gewerbebe-
Zusätzlich ist das Risiko bei der Realisierung einer                                                                  triebs bestehen bliebe (siehe auch Eigenversor-
PV-Anlage einer Vermieter_in von Gewerbe-                                                                             gung als Anreiz).
räumen ungleich höher als im Wohngewerbe. So
kann sich eine Änderung des Direktverbrauchs                                                                          Grundlage
bei einem Wechsel des Gewerbes empfindlich auf                                                                        Bundesnetzagentur [35] und EEG §§ 23 Abs. 1
die Wirtschaftlichkeit der Anlage auswirken, so                                                                       und 21 Abs. 3.
dass die Finanzierbarkeit in Frage gestellt werden
muss.                                                        2.300 MW
                                                                              4.000 MW

                                                            MW betroffen       verbleibendes Potenzial

22                                                     Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(14) Vertragspraxis für Mieterstromzuschlag
Beschreibung                                          Betroffene: Mieterstromprojekte.                              Änderungsvorschläge
Der weitestgehend liberalisierte Strommarkt soll      Relevanz für Berlin: 91.000 Gebäude mit einem                 Gleichbehandlung bei der Vertragsfreiheit von
es den Kund_innen ermöglichen, den für von ih-        Potenzial von 2,6 GW.                                         Stromverträgen, auch bei Inanspruchnahme des
nen gewünschten Stromanbieter zu wählen. Die                                                                        Mieterstromzuschlags. Ob sich Mieterstrom als
Bandbreite von angebotenen Preisen ist erwar-                                                                       hochpreisiges Premiumprodukt durchsetzen kann
tungsgemäß groß. Für den Mieterstrom wird vom                                                                       oder ob die 90% des Grundversorgertarifs als An-
Grundsatz der freien Verträge abgewichen und                                                                        reiz für einen Wechsel notwendig sind, bleibt
gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vertragsbin-                                                                    dann Angebot und Nachfrage überlassen [8], [28].
dung bei lediglich einem Jahr liegt (§ 42a EnWG
Abs. 3), der Solarstrom 10% unter dem Tarif des                                                                     Grundlage
Grundversorgers liegen muss und zusätzliche                                                                         EnWG § 42a
Transparenzpflichten eingehalten werden müs-
sen (§ 42a EnWG Abs. 4) – sofern der Mieter-
stromzuschlag genutzt werden möchte. Dieser
regulatorische Mehraufwand wird deshalb von
manchen Akteuren gescheut, zumal der damit er-             2.600 MW
                                                                            3.700 MW
zielbare Mieterstromzuschlag als zu gering ein-
geschätzt wird (siehe auch Volle EEG-Umlage bei
Direktlieferung). Andere Akteure sehen hierin erst
die Begründung einer Fördermöglichkeit.
                                                          MW betroffen       verbleibendes Potenzial

23                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(15) Fördervoraussetzung für den Mieterstromzuschlag
Beschreibung                                         Betroffene: Alle Mieterstromprojekte, insbeson-               Änderungsvorschläge
„Eine kleine Genossenschaft, die zwar eine Solar-    dere energiewirtschaftlich nichtprofessionelle                „Immobilienbesitzer müssen in der Lage sein, ei-
anlage auf dem Dach betreiben möchte, aber den       Akteure.                                                      nen Drittanbieter mit dem Verkauf des Stroms aus
administrativen Aufwand scheut, selber zum           Relevanz für Berlin: 50 – 60% der Mehrfamilien-               der von Ihnen betriebenen Solaranlage zu beauf-
Stromversorger zu werden, hat nach heutiger          häuser fallen unter diese Kategorie und damit ca.             tragen. In EEG § 21(3) muss explizit klargestellt
Rechtslage kein Anrecht auf den Mieterstrom-         1,3 - 1,5 GW an Solarpotenzial.                               werden, dass Fördervoraussetzung für den Mie-
zuschlag. Denn hierzu ist aktuell eine Personen-                                                                   terstromzuschlag nicht eine unmittelbare Lie-
identität zwischen dem Anlagenbetreiber und                                                                        ferbeziehung zwischen Erzeuger und Letzt-
dem Verkäufer von PV-Mieterstrom erforderlich.                                                                     verbraucher ist.“ [23]
Sobald ein Dienstleister mit dem Verkauf des                                                                       Gleichstellung von Direktstromlieferung und Ei-
Stroms beauftragt wird, entfällt diese Personen-                                                                   genverbrauch [24] (siehe auch Anteilige EEG-Um-
identität und damit der Anspruch auf Förderung“                                                                    lage auf Eigenverbrauch und Volle EEG-Umlage
[23], siehe auch [24].                                                                                             bei Direktlieferung).
Grundsätzlich nicht adressiert sind gewerbliche                                                                    Bagatellgrenze von 30 kW entsprechend der EU-
Nutzungen (siehe Direktstromlieferung für Ge-              1.500 MW                                                Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) Art. 21
werbemieten).                                                                                                      auch auf Rechtspflichten ausweiten [29], [52].
                                                                           4.800 MW
                                                                                                                   Grundlage
                                                                                                                   EEG § 21 Abs. 3

                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

24                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(16) Hohe Zählerkosten
Beschreibung                                        Betroffene: Alle Projekte deren Zählkonzeption                Änderungsvorschläge
Die Kosten für die Installation geeichter Zähler    von einfachen Standardfällen abweichen (Mie-                  Wo eine Verrechnung sinnvoll möglich ist, sollten
sind nicht zu unterschätzen. Sie können aus-        terstrom, Kaskadenschaltungen)                                auch einfache Zählkonzepte zulässig sein. Dies
schlaggebend sein, ob eine PV-Anlage realisiert     Relevanz für Berlin: Nicht zu beziffern                       gilt insbesondere dann, wenn der Aufwand für ei-
werden kann oder nicht.                                                                                           nen zusätzlichen Zähler dem Nutzen bei weitem
Neben dem Erzeugungszähler ist für eine Mieter-                                                                   übersteigt.
stromanlage ein zusätzlicher Summenzähler not-                                                                    Für einzelne Anwendungsfälle könnte ein Stan-
wendig. Ist dieser als registrierende Leistungs-                                                                  dard-Profil für die PV-Erzeugung notwendig sein
messung auszuführen, erhöht sich der finanzielle                                                                  [36].
Aufwand deutlich.

                                                        ???
Auch der sogenannte „Smart Meter Rollout“ wird                                                                    Grundlage
die Betriebskosten vieler PV-Anlagen erhöhen.                                                                     –
Insbesondere kleine PV-Anlagen können diese
Anforderung oft nicht refinanzieren [25].

Siehe auch: Smart Meter für kleine PV-Anlagen,
Summenzähler bei Mieterstrom, Unklarheit bei
steckerfertigen PV-Systemen, Zusatzkosten wer-
den auf PV umgelegt.

25                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(17) Smart Meter für kleine PV-Anlagen
Beschreibung                                         Betroffene: Die Wirtschaftlichkeit der PV-Anla-               Änderungsvorschläge
In §§ 29 und 31 des Messstellenbetriebsgesetz        gen unter 20 kW ist besonders betroffen.                      In Anlehnung an die EU-Erneuerbare-Energien-
(MsbG) ist detailliert aufgeschlüsselt unter wel-    Relevanz für Berlin: 157.000 Gebäude mit einem                richtlinie sollten PV-Anlagen mit weniger als
chen Umständen einer modernen Messeinrich-           Potenzial von insgesamt 1,3 GW.                               30 kW von der Pflicht zur Nutzung eines intelli-
tung oder einem intelligenten Messsystem zu den                                                                    genten Messsystems entbunden werden. Alter-
jeweiligen Kosten ausgestattet werden müssen.                                                                      nativ sollten die Messsysteme mit deutlich redu-
Hierbei wird nach Jahren, Art und Jahresstrom-                                                                     zierten Kosten angeboten werden, die den gerin-
verbrauch des Verbrauchers und Leistung des Er-                                                                    gen ökonomischen Nutzen der Smart Meter für
zeugers unterschieden. Die jeweiligen Kosten                                                                       Kleinanlagen widerspiegeln.
werden durch feste Werte nach oben begrenzt.
Kleine PV-Anlagen werden durch die Kosten für                                                                      Grundlage
die intelligente Technik vor wirtschaftliche Her-                                                                  MsbG §§ 29 und 31
ausforderungen gestellt [27].

                                                           1.300 MW

                                                                          5.000 MW

                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

26                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(18) Summenzähler bei Mieterstrom
Beschreibung                                           Betroffene: Kleine Mieterstromprojekte bei-                   Änderungsvorschläge
In Mieterstromprojekten wird in der Regel ein so-      spielsweise mit weniger als 12 Wohneinheiten                  Standardlastprofile liefern auch heute noch sta-
genannter Summenzähler gefordert. Dieser kann          und weniger als 30 kW.                                        tistisch valide Aussagen zum Stromverbrauch
für kleinere Projekte sehr kostenintensiv sein. Be-    Relevanz für Berlin: 34.000 Gebäude mit einem                 aber auch gemessene und synthetische Profile
gründet wird der Mehraufwand durch die Genau-          jeweiligen Potenzial von unter 30 kW mit insge-               (vgl. [38]–[41]) ließen eine virtuelle Bilanzierung
igkeit der Abrechnung.                                 samt 185 MW. Hinzu kommen noch die Gebäude                    zu.
                                                       mit größerem Potenzial, bei denen die PV-Anlage               Perspektivisch lassen sich Verbräuche in Echtzeit
"Die Messung und Abgrenzung der Strommengen            auf mehrere Hausanschlüsse aufgeteilt wird                    mit dem Smart Meter bilanzieren. Eine Bagatell-
ist technisch möglich, kann [...] aber so kostspie-    (nicht exakt zu beziffern).                                   grenze mit virtuellem Summenzähler (Bilanz von
lig werden, dass sich die Umsetzung nicht lohnt."                                                                    Erzeugungszähler mit einem Standardlastprofil
[28]                                                                                                                 für den Eigenverbrauch) könnte Kosten sparen.

                                                                                                                     Grundlage
                                                                      185 MW                                         TAB des VNB und EnWG §20 Abs. 1d

                                                                       6.115 MW

                                                           MW betroffen       verbleibendes Potenzial

27                                                    Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(19) Anlagenzusammenfassung im Mieterstrom
Beschreibung                                          Betroffene: Alle PV-Projekte, bei denen die In-               Änderungsvorschläge
Bei der Ermittlung der Vergütungshöhe werden          stallation auf mehreren Gebäuden auf einem                    Ausnahme für Mieterstrom schaffen, die sich an
alle PV-Anlagen (Module) auf einem Grundstück         Grundstück innerhalb eines Jahres erfolgt.                    der Definition von Gebäuden für Mieterstrom ori-
oder Gebäude [...] zusammengefasst (§24 EEG).         Relevanz für Berlin: Etwa 83.000 Gebäude mit                  entiert: „Abweichend von Satz 1 werden mehrere
Dies gilt auch, wenn die PV-Anlagen unterschied-      Solarpotenzial teilen sich ein Flurstück mit einem            Anlagen nicht als eine Anlage zusammengefasst,
liche Eigentümer und Betreiber haben. Ein Grund-      anderen Gebäude ebenfalls mit geeigneten                      wenn sie sich jeweils auf, an oder in eigenständi-
stück ist in der Regel ein Flurstück im Sinne des     Dachflächen. Hiervon sind somit 3,2 GW potenzi-               gen Wohngebäuden befinden, in welchen min-
Grundbuchs. Abweichend kann auch eine wirt-           ell betroffen.                                                destens 40 Prozent der Fläche des Gebäudes dem
schaftliche Grundstücksdefinition zutreffen [30].                                                                   Wohnen dient, und die jeweils über einen eigenen
Diese Regelung ist für PV-Anlagen in der Regel                                                                      Anschluss an das Netz verfügen […].“ [42].
zielführend, wenn Grundstücke und Flurstücke
identisch sind. In der Stadt grenzen sich Gebäude                                                                   Ungeachtet dessen wäre zu prüfen, ob der wirt-
in der Regel jedoch nicht nur durch Flurstücke ab,                                                                  schaftliche Gebäudebegriff hier Anwendung fin-
sondern sind meist auch eigenständig vom Netz                                                                       den kann.
versorgt. Eine Direktlieferung an alle Personen
                                                           3.200 MW         3.100 MW
auf dem Flurstück ist in diesem Fall also nicht                                                                     Grundlage
möglich. Die Anlagenzusammenfassung stellt für                                                                      EEG § 24
den Mieterstrom und ggf. andere PV-Projekte
eine unnötige Hürde dar und verringert die Ren-
tabilität von z.T. unabhängigen Projekten [26].           MW betroffen       verbleibendes Potenzial

28                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(20) Jährliches Zubauziel von 2,5 GW
Beschreibung                                          Betroffene: Sämtliche über das EEG vergütete                  Änderungsvorschläge
Der Ausbaupfad für Solaranlagen im EEG sieht ei-      PV-Anlagen.                                                   Studien gehen von einer notwendigen Steigerung
nen jährlichen Brutto-Zubau von 2,5 GW vor (EEG       Relevanz für Berlin: Alle PV-Anlagen, die noch                des Zubaus um den Faktor 3 bis 6 aus [7], [9]. Die
§ 3 Nr. 3 ). Parallel zum Entfallen der Vergütung     nicht gebaut sind.                                            Begrenzung ist entsprechend auf ein deutlich hö-
ab 52 GW PV-Leistung wird jedoch ein jährlich                                                                       heres Niveau anzuheben oder gänzlich abzu-
nach dem gefördertes Zubauziel von 1,9 GW PV-                                                                       schaffen.
Leistung EEG angestrebt (EEG § 49). Die Höhe der                                                                    Hält man Grundsätzlich an dem Mechanismus der
Einspeisevergütung wird bei einem PV-Zubau                                                                          Vergütungsabsenkung in Abhängigkeit des Zu-
oberhalb von 1,5 GW monatlich reduziert. Insbe-                                                                     baus ab, muss eine hinreichende Datenqualität
sondere kleine PV-Anlagen, deren Kosten stärker                                                                     im Marktstammdatenregister sichergestellt wer-
vom lokalen Handwerk als von den globalen Ein-                                                                      den [36].
kaufspreisen abhängen, werden mit der sinken-
                                                                      100 MW
den Einspeisevergütung in die Unwirtschaftlich-                                                                     Grundlage
keit getrieben (siehe auch: EEG-Vergütung zu ge-                                                                    EEG §49
ring). Durch das Absenken der Vergütung nach
§ 49 EEG wird ein sich entwickelnder Markt stetig
abgebremst.
Hinzu kommt, dass das Zubauziel auf diesem Ni-
veau nicht ausreicht, um die Pariser Klimaschutz-                   6.200 MW
ziele einzuhalten [7].
                                                          MW betroffen       verbleibendes Potenzial

29                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(21) Anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Beschreibung                                        Betroffene: Alle Konstellationen, in denen kein               Änderungsvorschläge
Für Solarstrom, der direkt im Gebäude verbraucht    privilegierter Eigenverbrauch vorliegt (Anlagen               EEG-Umlage auf Eigenverbrauch abschaffen [9].
wird, ist die EEG-Umlage voll (Direktlieferung:     größer als 10 kW).
§61 EEG) oder anteilig zu zahlen (Eigenversor-      Relevanz für Berlin: Mindestens 22.000 Gebäude,               Grundlage
gung: §61a, §61b EEG), wenn die Leistung der        die als Ein- und Zweifamilienhaus kategorisiert               EEG § 61b
PV-Anlage größer als 10 kW ist. Diese auch als      sind, haben jeweils mehr als 10 kW Solarpoten-
„Sonnensteuer“ bezeichnete Regelung vermin-         zial. Hinzu kommen 6.500 Gebäude der öffentli-
dert die Akzeptanz von Eigenversorgungs-            chen Daseinsvorsorge. Insgesamt sind es mehr
projekten [4] und wurde auf EU-Ebene bereits zur    als 1 GW.
Diskussion gestellt [27].
Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 2,5 TWh
PV-Strom selbst verbraucht. Dies entspricht ei-
nem Anteil von 6,6% an der gesamten PV-Strom-
                                                              1.000 MW
bereitstellung. Bezogen auf den gesamten
Selbstverbrauch in Deutschland (KWK-Anlagen,
Industrie, Bahnstrom etc.) von 50 bis 55 TWh
spielt PV-Eigenverbrauch eine untergeordnete                             5.300 MW

Rolle [4].

                                                        MW betroffen       verbleibendes Potenzial

30                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(22) Volle EEG-Umlage bei Direktlieferung
Beschreibung                                         Betroffene: Alle, die nicht unter den privilegier-            Änderungsvorschläge
Für Solarstrom, der direkt im Gebäude verbraucht     ten Eigenverbrauch fallen.                                    Gleichstellung von Direktlieferung und Eigenver-
wird, ist die EEG-Umlage voll (Direktlieferung       Relevanz für Berlin: Mindestens 91.000 Mehrfa-                brauch.
§61 EEG) oder anteilig zu zahlen (Eigenversor-       milienhäuser mit einem Potenzial von 2,6 GW,                  „Anderenfalls muss die Höhe des Mieterstromzu-
gung: §61a, §61b EEG). Die Direktlieferung wird      zusätzlich mietendes Gewerbe (nicht zu bezif-                 schlags mit dem Ziel der Gleichberechtigung der
dadurch weniger wirtschaftlich. Ziel des Mieter-     fern).                                                        Mieter, [Gewerbetreibenden] und Eigenheimbe-
stromzuschlags war es, diese Ungerechtigkeit                                                                       sitzer definiert werden. Aktuell ist hierfür ein Mie-
durch zusätzliche Förderung auszugleichen ohne                                                                     terstromzuschlag in Höhe von 3,84 ct/kWh ange-
Mieterstrom ebenfalls zu privilegieren. Von der                                                                    messen“ [23].
Regelung zum Mieterstrom ist aber zum Beispiel
die Direktlieferung von Solarstrom in Gebäuden                                                                     Grundlage
mit gewerblicher Nutzung nicht erfasst (siehe Di-                                                                  Bundesnetzagentur [53] und EEG § 23 Abs. 1
rektstromlieferung für Gewerbemieten).

                                                          2.600 MW
                                                                           3.700 MW

                                                         MW betroffen       verbleibendes Potenzial

31                                                  Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(23) Steuerinfizierung
Beschreibung                                          Betroffene: Alle Vermieter_innen die Einnahmen                Änderungsvorschläge
Das Vermieten von Wohnräumen wird steuerlich          aus dem Betrieb einer Solaranlage generieren.                 KStG §5 Abs. 1 Nr. 10: Der Betrieb von Photovol-
begünstigt. Werden Einnahmen außerhalb des            Relevanz für Berlin: Sehr hoch, mindestens                    taikanlagen darf nicht mehr als zu einer Körper-
Vermietungsgeschäftes generiert, riskieren Ver-       91.000 Mehrfamilienhäuser mit einem Potenzial                 schaftssteuerpflicht führen. Die Grenze von 20%
mieter_innen ihre steuerlichen Privilegien. Es        von insgesamt 2,6 GW.                                         ist durch eine komplette Ausnahmeregelung für
müssten dann alle Einkünfte gleich hoch versteu-                                                                    Photovoltaikanlagen zu ersetzen.
ert werden („Steuerinfizierung“).
Die Einnahmen aus dem Betrieb der Solaranlage                                                                       Investitionssteuergesetz § 15 Abs 2: Ein Betrieb
sollen weiterhin vollständig versteuert werden.                                                                     von Photovoltaikanlagen sollte nicht als aktive
Aber sie dürfen kein Risiko darstellen, welches                                                                     Bewirtschaftung im Sinne des Paragrafen gelten.
die bereits bestehenden Einnahmen aus dem Be-
trieb der Immobilie negativ beeinflusst [8], [28],                                                                  Gewerbesteuergesetz § 9 Nr. 1: Einfügen „Nicht
[29] und weitere.                                                                                                   begünstigt, aber nicht schädlich sind Betrieb und
                                                                                                                    Vermarktung von PV, BHKW, Ladesäulen.“
Ergänzung auf der nachfolgenden Seite.                     2.600 MW
                                                                             3.700 MW
                                                                                                                    Grundlage
                                                                                                                    GewStG § 3 Nr. 8
                                                                                                                    GewStG §9 Abs. 1
                                                                                                                    KStG §5 Abs. 1 Nr. 10
                                                          MW betroffen        verbleibendes Potenzial
                                                                                                                    InvStG § 15 Abs. 2 Nr. 2

32                                                   Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
Ergänzung zu Steuerinfizierung

Genossenschaften:                                   Investmentfonds:                                              Andere Gesellschaftsformen:
Werden bei Genossenschaften mehr als 10% der        Investmentfonds können nach Investment-                       Wohnungsverwaltungen in anderer Gesell-
Einnahmen außerhalb des Vermietungsgeschäf-         steuergesetz § 15 Abs. 2 von der Gewerbesteuer                schaftsform können nach Gewerbesteuergesetz
tes generiert verlieren sie ihre Steuerbefreiung    befreit werden, wenn sie Immobilien verwalten.                § 9 Nr. 1 auf Antrag den steuerpflichtigen Ge-
nach Körperschaftssteuergesetz § 5 Nr. 10 und       Voraussetzung ist das nach Abs. 3 die „Einnah-                werbeertrag kürzen. Hier gilt eine Ausschließ-
Gewerbesteuergesetz § 3 Nr. 8.                      men aus einer aktiven unternehmerischen Be-                   lichkeit und keine Bagatellgrenze.
Das EnSG erhöht diesen Wert auf 20% bei Bereit-     wirtschaftung [...] weniger als 5% betragen.“
stellung von Mieterstrom.                           Der Betrieb einer Photovoltaikanlage fällt unter
                                                    die aktive Bewirtschaftung.
Änderungsvorschläge                                 Änderungsvorschläge                                           Änderungsvorschläge
KStG §5 Abs. 1 Nr. 10: Der Betrieb von Photovol-    Investitionssteuergesetz § 15 Abs 2: Ein Betrieb              Der Betrieb einer Solaranlage könnte dem Be-
taikanlagen darf nicht mehr als zu einer Körper-    von Photovoltaikanlagen darf nicht mehr als ak-               trieb einer Heizung gleichgestellt werden (vgl.
schaftssteuerpflicht führen. Die Grenze von 20%     tive Bewirtschaftung im Sinne des Paragrafen                  Keine Nebenkostenabrechnung von PV-Strom)
ist durch eine komplette Ausnahmeregelung für       gelten.                                                       oder ein Ausnahmetatbestand im Gewerbesteu-
Photovoltaikanlagen zu ersetzen.                                                                                  ergesetz § 9 Nr. 1 geschaffen werden, beispiels-
                                                                                                                  weise: „nicht begünstigt, aber nicht schädlich
                                                                                                                  sind Betrieb & Vermarktung von PV, BHKW, Lade-
                                                                                                                  säulen.“

33                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
(24) Baugenehmigung für PV-Anlagen auf Hochhäusern
Beschreibung                                        Betroffene: Alle Gebäude, die unter die Definition            Änderungsvorschläge
PV-Anlagen sind in der Regel verfahrensfrei zu      des Hochhauses fallen.                                        Genehmigungsfreiheit auch für PV-Anlagen auf
genehmigen. So auch auch in Berlin (§ 61 Abs. 1     Relevanz für Berlin: Es fallen 1.600 Gebäude mit              Hochhäusern. Sicherheitsanforderungen an PV-
Nr. 3 lit. a BauOBln). Hochhäuser sind ohne Nen-    einem Potenzial von 94 MW darunter.                           Anlagen sind nicht geringer als bei anderer ge-
nung näherer Gründe explizit ausgenommen. Als                                                                     nehmigungsfreier technischer Gebäudeausstat-
Hochhäuser gelten Gebäude, bei denen der Fuß-                                                                     tung.
boden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr
als 22 Meter über dem Erdboden liegt (§ 2 Abs. 4                                                                  Grundlage
MBO). Mögliche Grundlage könnten gesteigerte                                                                      BauOBln § 61 Abs. 1 Nr. 3 lit. a
Anforderungen an den Brandschutz sein (siehe
Brandschutzvorgaben).
                                                                    94 MW

                                                                    6.206 MW

                                                        MW betroffen        verbleibendes Potenzial

34                                                 Übersichtsgrafik ∙ Hemmnisverzeichnis ∙ Literaturverzeichnis
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