HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV

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HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV
2021
    HYGIENE- &
   INFEKTIONS-
SCHUTZKONZEPT
HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV
DER
                        NÜRBURGRING
Name der Präsentation
25.08.2021                            2
HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV
INHALT
>   Teil A – Allgemeiner Teil
>   EINLEITUNG                                5

>   ALLGEMEINE INFORMATIONEN                  6

>   ZUGANG UND TICKETING                      7

>   ANREISE UND EINFAHRT FAHRERLAGER          19

>   FAHRERLAGER - BÜRORÄUME                   20

>   BOXEN                                     22

>   ÜBERNACHTUNG                              23

>   INDUSTRIE UND SONSTIGE DIENSTLEISTER      24

>   Teil B - Veranstaltungsbezogener Teil
>   FAHRERLAGERPLAN UND ZEITPLAN              26

>   FAHRERLAGER                               27

>   PERSONENAUFKOMMEN AUF DEM GELÄNDE         28

>   ORGANISATORISCHE ABLÄUFE                  32

>   ZUSAMMENFASSUNG                           36

>   KONTAKT                                   37

>   ANLAGEN                                   38
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HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV
TEIL A
ALLGEMEINER TEIL

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HYGIENE- & INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT 2021 - ADAC Mittelrhein eV
EINLEITUNG
             >   Die Fanatec GT World Challenge Europe powerd by AWS gehört zu den wichtigsten internationalen
                 Plattformen für professionelle Motorsport-Teams am Nürburgring, die hier ihren Beruf ausüben. Die
                 Durchführung des Fanatec GT World Challenge Europe powerd by AWS durch die ADAC Travel & Event
                 Mittelrhein GmbH (nachfolgend VA genannt) im Jahr 2021 dienen in erster Linie dazu, den Motorsport-
                 Teams ihre Existenzgrundlage zu sichern.

             >   Der VA und die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (nachfolgend NG27 genannt), als Betreiberin der
                 Sportstätte, werden gemeinsam Maßnahmen treffen die eine erhöhte Infektionsgefahr verhindern.

             >   Das Konzept berücksichtigt die aktuelle CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörigen
                 Hygienekonzepte und setzt diese vollständig um. Änderungen auf gesetzgeberischer Seite führen zur
                 Anpassung des Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.

             >   Das Hygienekonzept entstand in enger Abstimmung mit dem DRK und dem Nürburgring. Es basiert auf
                 den bereits erfolgreichen Maßnahmen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen auf dem
                 Nürburgring unter den gegebenen Bedingungen rund um SARS-COV 2. Dieses Hygiene-konzept ist an
                 bestehende, von der Kreisverwaltung Ahrweiler bereits genehmigte Konzepte des Nürburgrings angelehnt.

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ALLGEMEINE
                                                     INFORMATION
             >   Am Nürburgring stehen grundsätzlich ca. 60.000 m² Fahrerlagerfläche zur Verfügung.

             >   Sämtliche anwesenden Personen werden vom VA in Einheiten eingeteilt (S. 21) , die sich durch die
                 Fahrerlagerplanung und -aufteilung ergeben, so dass die einzelnen Serien grundsätzlich segmentiert sind.
                 Der Kontakt von Personen aus unterschiedlichen Einheiten ist grundsätzlich auf ein Minimum zu
                 beschränken. Somit verteilen sich Teilnehmer, Beschäftigte und Dienstleister auf einer
                 Gesamtfahrerlagerfläche von knapp 60.000 qm sowie auf und entlang der über 25 km langen Rennstrecke,
                 bestehend aus GP-Strecke und Nordschleife.

             >   Es wird darauf hingewiesen, nur Personen einzusetzen, die für die Durchführung des Rennens
                 unentbehrlich sind.

             >   Einteilung eines Hygienebeauftragten für jede Einheit mit Weisungsbefugnis zur Überwachung der
                 Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Der Hygienebeauftragte wird
                 schriftlich über die Rechte und Pflichten durch den VA unterrichtet.

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ZUGANG &
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             >   ZUTRITTSBERECHTIGUNG

             >   Siehe hierzu Folie 14.

             >   Sämtliche anwesenden Personen werden in einer Personenliste festgehalten. Die Personenliste muss
                 spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung an den VA durch die jeweiligen Motorsportteams und
                 Dienstleister gesendet werden.

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ZUGANG &
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             >   ZUTRITTSKONTROLLE

             >   Organisation strikter und kontaktloser Einlasskontrollen und deren ständige Überprüfung, so dass eine
                 vollumfängliche und durchgängige Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit gegeben ist.

             >   Es gibt zwei Zugänge, die auf das Gelände führen. Mittels QR-code-Scansystem (Jede Person erhält im
                 Vorfeld einen individuellen QR-Code) kann zu jeder Zeit nachvollzogen werden, wie viele und welche
                 Personen sich auf dem Gelände aufhalten. Weiterhin wird jeder Eintritt und jeder Austritt erfasst. Somit
                 ist eine Nachverfolgung zu jeder Zeit sichergestellt.
                                      Zugang 1 (Tor 11)                      Zugang 2 (Tor 1)

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ZUGANG &
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             >   KONTAKTERFASSUNG

             >   Die Kontaktnachverfolgbarkeit aller während der Veranstaltung anwesenden Personen wird für die Dauer
                 von 4 Wochen sichergestellt. Als Kontaktdaten werden von allen Personen „Name, Vorname, Anschrift,
                 Telefonnummer“ registriert. Die weitere, nachfolgend dargestellte Erfassung von Daten für „Teilnehmer,
                 Dienstleister und Beschäftigte“ findet nur Anwendung, wenn für die Veranstaltung nicht ohnehin eine
                 vollständige elektronische Akkreditierung aller anwesenden Personen erfolgt.

             >   Teilnehmerdaten: Für alle Teams und deren Angehörige, wird durch den VA sichergestellt, dass eine
                 vollständige Kontakterfassung aller während der       Veranstaltung anwesenden Personen erfolgt. Die
                 Aufbewahrung und datenschutzkonforme Löschung der Daten nach Ablauf von vier Wochen obliegt dem
                 Veranstalter in eigener Verantwortung ebenso wie die anlassbezogene Übermittlung der Daten an die
                 zuständigen Gesundheitsbehörden auf Anforderung.

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ZUGANG &
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             >   KONTAKTERFASSUNG

             >   Dienstleisterdaten: Alle auf Seiten des VA und der NG1927 mit der Durchführung von Serviceleistungen
                 beauftragten Unternehmen und Gewerbetreibende sind verpflichtet, die von ihnen während der
                 Veranstaltungslaufzeit eingesetzten Beschäftigten vollständig und unter Angabe der Einsatzzeiten auf dem
                 Veranstaltungsgelände zu erfassen. Gegenüber dem VA und der NG1927 ist dies schriftlich vor der
                 Veranstaltung zu bestätigen.

             >   Daten von Beschäftigten: Die Daten der auf Seiten des VA und der NG1927 für die Veranstaltung
                 eingesetzten Mitarbeiter liegen beiden Seiten in ihrer Funktion als Arbeitgeber ohnehin vor. Für diesen
                 Personenkreis ist eine zusätzliche Aufzeichnung in Listen nicht erforderlich. Die Daten der bei der
                 Veranstaltung eingesetzten „Offiziellen und Sportwarte“ werden vom VA gesondert erfasst und
                 aufgezeichnet.

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ZUGANG &
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                          >   EINTEILUNG VERANSTALTUNGSGELÄNDE IN ZONEN

                          >   Um die Bewegungsströme und das Personenaufkommen in den entsprechenden Bereichen zu
                              minimieren, wird das Veranstaltungsgelände in zwei unterschiedliche Zonen eingeteilt.

                          >   Es gilt zu beachten, dass Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsort in der grünen Zone nur nach Freigabe
                              durch den VA und Erfüllung der Kriterien der roten Zone Zutritt in den Bereich gewährt wird. Folgende
                              Zonen werden festgelegt:

             Rote Zone

             Grüne Zone

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ZUGANG &
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             >    Rote Zone: Boxengebäude, Fahrerlager, Boxengasse, Startaufstellung
                   Mund-/Nasenschutz: FFP2- oder OP-Maskenpflicht*
                   COVID-19 Test: Personen müssen einen negativen PCR/Antigen-Test vorweisen

             >    Grüne Zone: Marshals der Streckensicherung, Rennstrecke, ausgenommen: Startaufstellung (siehe Rote
                  Zone)
                   Mund-/Nasenschutz: OP-Maskenpflicht
                   COVID-19 Test: Personen müssen keinen negativen COVID-19 Test vorweisen

             >    Sollten Personen bereits vollständig geimpft sein oder genesen sein, besteht keine Testpflicht.

             >    In der roten Zone ist das Abnehmen der Maske strengstens untersagt.

             >    Das Abnehmen der Maske ist lediglich in Teamzelten z.B. beim Essen, Trinken und Rauchen erlaubt.

             *AUSNAHME WÄHREND DER ARBEIT AN DEN FAHRZEUGEN: Sturmhaube, die Nase und Mund bedeckt. Mit Beendigung der Arbeiten muss auf
             eine FFP2-Maske gewechselt werden.

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ZUGANG &
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             >   COVID-19 TESTVERFAHREN 1/2

             >   In Abhängigkeit der Bestimmungen der jeweiligen Aufenthaltszonen im Fahrerlager (rote Zone) erhalten
                 Teilnehmer nur gegen Vorlage eines negativen COVID-19 PCR- oder Antigen-Testergebnisses mit einem
                 medizinischen Befund eines Arztes oder Testzentrums (u.a. Apotheken) eine Zugangsberechtigung zum
                 Veranstaltungsgelände.

             >   Das Testergebnis darf bei einem PCR-Test nicht älter als 48h und bei einem Antigentest nicht älter als 24h
                 vor dem Erstzutritt zum Veranstaltungsgelände ausgestellt worden sein. Ausnahmen gelten für
                 Dienstleister mit temporären Zugang zu den jeweiligen Zonen. Personen mit einem positiven Testergebnis
                 werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.

             >   Es werden ausschließlich PCR oder Antigen Testergebnisse akzeptiert. Corona-Selbsttests werden nicht
                 akzeptiert!

             >   Maßgeblich ist das Datum der Testdurchführung!

             >   Zur Prüfung der COVID-19 Tests müssen folgenden Angaben auf dem Dokument erfüllt sein:
                 Name, Geburtsdatum, Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift des Arztes und ggf. Stempel.

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             >   Alle Veranstaltungsteilnehmer (Organisation, Teams, Dienstleister etc.) müssen ihre persönlichen Daten
                 (Vorname, Name, Funktion, Handynummer, E-Mail-Adresse) vor Veranstaltungsbeginn über ein Online-
                 Formular einreichen: http://sroevents.ris-timing.be/

             >   Alle Team-Manager oder Abschnittsleiter erhalten einen Online-Link und einen individuellen Code,
                 welcher von jedem Mitarbeiter genutzt werden muss, um sich zu registrieren.

             >   Nach erfolgreicher Registrierung erhält jeder Teilnehmer einen individuellen QR-Code, welcher am
                 Eingang zum Veranstaltungsgelände gescannt wird. Der QR-Code ist nur nach dem hochladen eines
                 negative COVID-19 Tests, des Impfnachweises (letzte Impfung vor mindestens 15 Tagen) oder einem
                 „Genesungsnachweis“(anerkannter Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate) gültig.

             >   Hinweis: vom Testcenter am Nürburgring wird das Ergebnis lediglich als eine pdf-Datei via E-Mail
                 übermittelt.

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             >   COVID-19 TESTVERFAHREN 2/2

             >   Der VA behält sich vor, während der Veranstaltung eine Person je Rennteam stichprobenartig zu einem
                 Antigentest zu bitten, um die pandemische Lage im Blick zu halten. Die Kosten sind entsprechend vom
                 Team zu tragen.

             >   Bei   Anreise     aus   dem   Ausland   gelten   zusätzlich   die   jeweils   gültigen   Einreise-   und
                 Quarantänebestimmungen.

             >   COVID-19 TESTCENTER AM NÜRBURGRING

             >   Am Nürburgring wird in Zusammenarbeit mit dem dortigen Medical Center ein Testcenter des MVZ Labor
                 Koblenz errichtet. Gegen schriftliche Voranmeldung können dort COVID-19 Antigen & PCR-Tests
                 erfolgen. Bitte seien Sie jedoch bemüht einen COVID-19 Test im Vorfeld durchzuführen, um längere
                 Wartezeiten zu umgehen. Folgende Angaben werden bei Terminvergabe benötigt: Name, Geburtsdatum,
                 Handy-Nr., E-Mail und Rechnungsanschrift.

             >   Ein Antigen-Testergebnis liegt in 15 – 30 min per E-Mail vor; ein PCR-Testergebnis je nach
                 Probenaufkommen 90 min bis wenige Stunden.

             >   Kosten auf Anfrage. Die Zahlung erfolgt im Nachgang per Rechnungsstellung durch das MVZ Labor
                 Koblenz. Darüber hinaus wird für ausländische Teilnehmer die Möglichkeit angeboten, nach
                 Voranmeldung auf eigene Kosten einen PCR-Test für die Rückreise durchzuführen. Anmeldung im
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                 Vorfeld notwendig.
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             >   COVID-19 TESTCENTER AM NÜRBURGRING

             >   Das Testcenter am Nürburgring befindet sich im Eifel Stadt.

                             Zugang 1 (Tor 11)                        Zugang 2 (Tor 1)

                                                                                 Eifel Stadl

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                                                                      TICKETING
             >   EMPFEHLUNG & TIPP:

             >   Seit dem 08.03.2021 bietet der Bund einmal wöchentlich kostenlose Antigentests an. Da man
                 anschließend eine entsprechende Bescheinigung erhält, sind diese ebenfalls zulässig. Hier erhalten Sie
                 eine Übersicht der Testzentren in Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/testen

             >   VERHALTEN BEI KRANKHEITSSYMPTOMEN

             >   Die Maßnahmen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die Corona-
                 Regularien des VA sind zu beachten. Falls vor Ort Krankheitssymptome, wie Husten, Fieber, etc.
                 festgestellt werden sollten, ist die Leitung des Medical Center unter der Telefonnummer 02691 302 380 zu
                 kontaktieren. Von hier aus werden weitere Maßnahmen, wie z.B. die Aktivierung des COVID-Alarmplans
                 veranlasst.

             >   Bei einem generellen Unwohlsein/Erkältungserscheinungen muss von der Teilnahme an der
                 Veranstaltung abgesehen werden. Ein persönliches Erscheinen im Medical Center ist dringend zu
                 unterlassen!

             >   Der VA und die NG1927 sind berechtigt Personen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen von der weiteren
                 Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Bestätigt sich eine Corona-Erkrankung ist diese
                 unverzüglich dem Team sowie dem VA zu melden!
25.08.2021                                                                                                             17
ZUGANG &
                                                                      TICKETING
             >   DIENSTLEISTER/INDUSTRIE

             >   Dienstleister, Caterer, Reinigungspersonal etc., die im Rahmen der Veranstaltung ihrer beruflichen
                 Tätigkeit nachgehen und sich nur temporär in der grünen Zone aufhalten bzw. ihren Dienst an einem
                 festen Arbeitsplatz mit nur geringfügigem Kundenkontakt verrichten, benötigen keinen negativen Corona-
                 Test. Personen aus grünen Zonen haben jedoch nur nach Freigabe des Veranstalters und Erfüllung der
                 Kriterien der roten Zone Zutritt in diesen Bereich. Zur Kontakterfassung muss auch hier grundsätzlich die
                 Teilnehmerliste für Dienstleister/Industrie im Vorfeld eingereicht werden.

25.08.2021                                                                                                              18
ZUGANG &
                                                                    TICKETING
             >   LOUNGES

             >   Personen, die berechtigt sind das Veranstaltungsgelände zu betreten, dürfen die Lounges oberhalb der
                 Boxengasse als Aufenthaltsbereich nutzen, sofern der Nutzungszweck mit der aktuellen Corona-
                 Bekämpfungsverordnung des Landes RLP in keinem Widerspruch steht und das gültige Konzept der
                 DEHOGA eingehalten wird. Der Mieter ist für der Einhaltung der gültigen Abstands- und
                 Hygienemaßnahmen sowie Personenkapazitäten verantwortlich. Dies gilt inkl. Servicepersonal und
                 sonstige Dienstleister (sofern diese durch den VA freigegeben wurden). Der Lounge-Mieter muss der
                 NG27 einen Hygienebeauftragten übermitteln.

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ANREISE &
                                                     EINFAHRT
                                                 FAHRERLAGER
             >   Das Gelände ist komplett umzäunt und kann nur durch zwei Zugänge betreten werden. Das
                 Ordnungspersonal an den Zufahrten und im Fahrerlager sorgt für einen kontrollierten und geregelten
                 Aufbau und überwacht die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Bereits im Zugangsbereich
                 werden Desinfektionsmittel-Stationen errichtet (Zugang 1 und Zugang 2).

             >   Es   dürfen    nur   Personen   das   Fahrerlager   betreten,   die   über   eine   entsprechende Zugangs-
                 /Einfahrtsberechtigung verfügen, die kontaktlos elektronisch erfasst wird. Hierzu müssen alle Teams und
                 Dienstleister im Vorfeld die Kontakterfassung der Online-Plattform zur Registrierung mit allen
                 Kontaktdaten     der    Teilnehmer,    Angestellten    und      Helfer   nutzen.     Die   Einhaltung   der
                 Zugangsbeschränkungen wird durch den VA sowie der NG1927 gewährleistet und Verstöße werden mit
                 sofortigem Platzverweis und ggf. Ausschluss des gesamten Teams geahndet.

             >   Die An- und Abreise wird vom VA so geplant, dass große Menschenansammlungen vermieden werden.

             >   Die Teams und Renndienste platzieren ihre Trucks/Zelte bzw. sonstigen Aufbauten auf zugewiesenen
                 Flächen im Fahrerlager.

             >   An den Einlasspunkten ins Fahrerlager wird der Gesundheitszustand mittels Temperaturmessung (darf
                 nicht über 37,5 Grad liegen), Inaugenscheinnahme und im Bedarfsfall mit Befragung überprüft.

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FAHRERLAGER -
                                            BÜRORÄUME
             >   RACE TOWER (BÜRORÄUME)

             >   Büros, Rennleitung und andere Bereiche, einschließlich Korridore, Treppenhäuser, Aufzüge etc. werden
                 von NG27 vor, während und nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert. Geschlossene Räume
                 werden regelmäßig gelüftet.

             >   Pro   Büro   wird   folgendes   bereitgestellt:   Desinfektionstücher,   verschließbare   Müllsäcke,   Hand-
                 Desinfektions-Gel und Einweghandtücher, Spuckschutz.

             >   Abstandsregeln werden durch Bodenmarkierungen eingehalten. Die Notwendigkeit des Zugangs zum Race
                 Tower wird durch digitale Angebote/Kommunikation minimiert (Team-Funk, Info-Kanal, Newsletter-
                 System, eigene Teilnehmer-Webseite).

             >   Vor dem Eingang wird zudem ein ausreichend großer Wartebereich im Außenbereich zur Verfügung
                 gestellt.

             >   Der Zugang zur Race Control ist limitiert und dem dort tätigen Personal vorbehalten.

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FAHRERLAGER -
                                            BÜRORÄUME
             >   MEDICAL CENTER

             >   Am Medical Center befindet sich ein Diagnostik- und Isolationsbereich für Krankheitssymptome nach
                 COVID-19. Personen die unter Krankheitssymptomen leiden werden gemäß gesondertem „Alarmplan“
                 dem Medical Center zugeführt. Alle weiteren Maßnahmen leitet das Medical Center in Abstimmung mit
                 dem MVZ Labor Koblenz in die Wege.

             >   Für den Innenbereich (Infield) hat das Medical Center einen COVID-19-Bereich, in dem ebenso Poc- als
                 auch PCR-Tests durchgeführt werden können. Für diesen Bereich greift ein separater Alarmplan.

             >   Die Alarmpläne sind als Anlage 1 beigefügt.

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BOXEN
             >   BOXEN

             >   Zur Sicherstellung der Hygiene werden die Boxen vorab durch den NG27 gereinigt. Am Eingang zu jeder
                 Box stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Zudem werden die Teams ausdrücklich darauf
                 hingewiesen, Gebrauchsmaterial (Luftdruckgeräte etc.) regelmäßig zu desinfizieren. Es gilt im gesamten
                 Bereich eine grundsätzliche Nasen- und Mundschutzpflicht.

             >   Das Betreten der Boxen obliegt ausschließlich der Rennorganisation und den Rennteams sowie die
                 zwingend notwendigen Industriediensten.

             >   Die Boxen-Rolltore sollen nach Möglichkeit beidseitig offen gehalten werden.

             >   Die Nahrungsaufnahme darf lediglich in den zugewiesenen Team-Bereichen erfolgen, nicht in der Box
                 oder im Outdoor-Bereich der roten Zone.

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ÜBERNACHTUNG
             >   ÜBERNACHTUNG

             >   Sofern eine Übernachtung vor Ort der Teilnehmer nötig ist, wird empfohlen, auf die Hoteleinheiten im
                 Umkreis des Nürburgrings zurückzugreifen. Diese verfügen über ein Konzept, durch das die Einhaltung
                 der gültigen Abstandregelungen und Hygienevorschriften gewährleistet ist.

             >   Es erfolgt ein Hinweis an die Teams, dass sie sich selbständig und täglich über die geltenden
                 Beherbergungsvorschriften informieren müssen.

             >   Übernachtungsmöglichkeiten für Rennteams und Sportwarte werden im Außenbereich auf den
                 Parkplätzen vorgehalten.

             >   Die sanitären Anlagen im Fahrerlager können genutzt werden.

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INDUSTRIE &
                                                           SONSTIGE
             >   INDUSTRIE UND SONSTIGE DIENSTLEISTER
                                                      DIENSTLEISTER
             >   Der VA entscheidet über den Zugang der Industrie und koordiniert diesen. Alle Industrievertreter müssen
                 eine Teilnehmerliste pro Veranstaltung einreichen. Die Personenanzahl ist auf ein nötiges Minimum zu
                 beschränken. Auch für Industrievertreter gilt, dass keine Gäste erlaubt sind. Sollte dies nicht eingehalten
                 werden, wird dies mit Platzverweis geahndet.

             >   CATERING / TEAM-CATERING

             >   Eine Umsetzung jeglicher Verpflegung ist ausschließlich unter Einhaltung der aktuell gültigen Vorgaben in
                 Bezug auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe der
                 DEHOGA des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Alle Team-Caterer werden im Vorfeld erfasst und
                 entsprechende Personallisten müssen übermittelt werden. Hierzu müssen sich die Caterer im Vorfeld
                 beim Veranstalter melden, um die notwendigen Zutrittsberechtigungen zu beantragen.

             >   Zudem werden die auf dem Gelände befindlichen Gastronomie-Einheiten nach Einhaltung der aktuellen
                 CoBeLVo & den entsprechenden DEHOGA Vorgaben betrieben (u.a. Box 1, Box 77, …).

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TEIL B
VERANSTALTUNGSBEZOGENER
                    TEIL

                           26
FAHRERLAGERPLA
                                 N/ ZEITPLAN
             >   FAHRERLAGERPLAN & ZEITPLAN

             >   Fahrerlagerplan V02_ Stand 18.08.2021 (Anlage 2)

             >   Zeitplan V01_ Stand 23.07.2021 (Anlag 3)

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FAHRERLAGER
             >   Alle Rennserien und Renndienste (Industrie/Reifendienste) werden voneinander separiert im Fahrerlager
                 aufgestellt.

             >   Jedes Motorsportteam ist selbst dafür verantwortlich, ihre eigenen Bereiche sauber, desinfiziert und
                 belüftet zu halten.

             >   Die gemeinschaftlich genutzten Gegenstände (z.B. Werkzeug, Luftdruckprüfer etc.) müssen selbständig
                 regelmäßig desinfiziert werden. Bei den Kommandoständen ist der Sicherheitsabstand zu gewährleisten.
                 Die Teamzelte dienen insbesondere als Aufenthaltsbereich für diejenigen Helfer/Teammitglieder, die keine
                 Arbeiten an den Rennfahrzeugen in der Box durchführen.

             >   Toiletten werden in regelmäßigen Abständen durch die NG1927 bzw. ein durch ihn beauftragtes
                 Unternehmen gründlich gereinigt.

             >   Es müssen Seife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge vorhanden sein und
                 dem Reinigungspersonal die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

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PERSONENAUFKOM
                               MEN AUF DEM
                                  GELÄNDE
             >   VORAUSSICHTLICHE ANZAHL VON PERSONEN VOR ORT IN EINHEITEN

                  Einheiten                           Voraussichtliche Personenanzahl
                  Fanatec GT World Challenge          675
                  GT4 European Series                 520
                  Lamborghini Super Trofeo            490
                  TCR Europe                          175
                  SRO Organisation                    150
                  Hersteller, Zulieferer, Industrie   210

             >   Die jeweiligen Einheiten sind angehalten, sich in ihrem Fahrerlagerbereich aufzuhalten und unnötige
                 Bewegungen auf dem Gelände zu vermeiden.

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PERSONENAUFKOM
                                MEN AUF DEM
                                   GELÄNDE
             >   VORAUSSICHTLICHE ANZAHL VON PERSONEN VOR ORT IN EINHEITEN

                 Einheiten                              Voraussichtliche Personenanzahl
                 Media/TV                               130
                 Catering                               10
                 Medical Center                         30
                 ADAC Organisation                      90
                 Security                               45
                 Sportwarte der Strecke                 150

             >   Veranstaltungsbedingt arbeitet ein Großteil der Einheiten/Dienstleister zu unterschiedlichen Zeiten. Dies
                 führt zunächst in Summe betrachtet zu einem erhöhten Personenaufkommen. Dies bedeutet aber
                 zugleich, dass die angegebene voraussichtliche Personenanzahl meist nicht zeitgleich auf dem
                 Veranstaltungsgelände anwesend ist.

             >   Die jeweiligen Einheiten sind angehalten, sich in ihrem Fahrerlagerbereich aufzuhalten und unnötige
                 Bewegungen auf dem Gelände zu vermeiden. Bei den oben aufgeführten Einheiten sei darauf hingewiesen,
                 dass sich die Sportwarte der Strecke, einige Dienstleister (u.a. TV/Media) sowie die Streckensicherung
                 nicht im Fahrerlager aufhalten, sondern auf und entlang der Rennstrecke. Daher wurde die
                 voraussichtliche Personenanzahl je Einheit angegeben.
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PERSONENAUFKOM
                               MEN AUF DEM
             >                    GELÄNDE
                 FAHRER UND TEAMHELFER

             >   Die Anzahl der Teamhelfer entspricht der jeweiligen Ausschreibung.

             >   INDUSTRIE / DIENSTLEISTER

             >   Eine Obergrenze für Reifendienste, Industrie und Hersteller lässt sich nicht pauschal festsetzen, daher
                 entscheidet der Veranstalter individuell über Personenzahl sowie die grundsätzliche Zugangsmöglichkeit.
                 Es gilt, die Personenanzahl auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Zugangstickets dürfen nicht an
                 Gäste/Kunden weitergegeben werden. Industrievertreter haben an Ihrem Stand in Eigenverantwortung die
                 Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sofern Zelte oder sonstige Bauten platziert werden,
                 gelten bzgl. der Maximalkapazitäten und Hygienebestimmungen die Regelungen der aktuellen Corona-
                 Bekämpfungsverordnung RLP.

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PERSONENAUFKOM
                               MEN AUF DEM
             >
                                  GELÄNDE
                 RENNORGANISATION / SPORTWARTE / STRECKENPOSTEN

             >   Auch die Rennorganisation, deren Dienstleister und Helfer sind in einer Teilnehmerliste erfasst. Die
                 Personenzahl ist auf ein nötiges Minimum beschränkt. Die Sportwarte der Bereiche sowie der
                 Streckensicherung halten sich fast ausschließlich im Freien auf; verteilt auf das Fahrerlager und entlang
                 der Strecke. Die Dienstleister der Streckensicherung (Sanitätsdienst, Feuerwehr, Bergewesen, DMSB
                 Staffel, Abschleppdienst, E-Unit etc.) halten sich während des Rennbetriebs vornehmlich auf und entlang
                 der Strecke auf – und somit nicht im Fahrerlagerbereich.

             >   ZUSCHAUER

             >   Zuschauer sind aufgrund der behördlichen Auflagen auf dem Veranstaltungsgelände, nicht zugelassen.
                 Ausgenommen sind, Stand heute, die Tribünen. Hier gilt ein separates Hygienekonzept der NG1927.

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ORGANISATORISCHE
                               ABLÄUFE
             >   NENNUNG UND DOKUMENTENABNAHME

             >   Für jede Veranstaltung ist wie bisher eine Online-Nennung abzugeben.

             >   Fahrerlizenzen, sowie Auslandsstartgenehmigungen der Fahrer, sowie alle Unterschriften der Fahrer und
                 des Fahrzeugeigentümers sind im Voraus einzuholen. Somit muss nur ein Team-Vertreter die Dokumente
                 gebündelt bei der Dokumentenabnahme vorlegen, um den Personenverkehr bei der Dokumentenabnahme
                 auf ein Minimum zu beschränken. Die Fahrer müssen nicht persönlich bei der Dokumentenabnahme
                 erscheinen. Die Dokumentenabnahme wird im 1. OG des Race Towers im Fotografenraum durchgeführt.
                 Ein Einbahnstraßen-System (Eingang durch die erste Tür, Ausgang durch die zweite Tür) regelt den
                 Zugang.

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ORGANISATORISCHE
                                ABLÄUFE
             >   TECHNISCHE ABNAHME

             >   Um die Abstands- und Kontaktregeln zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen die
                 Fahrzeuge NICHT zur Sicherheitskontrolle beim DMSB vorgeführt werden. Die Bewerber und Fahrer
                 bestätigen mit ihrer Unterschrift auf der Selbstauskunft zur Sicherheitsausrüstung, dass das genannte und
                 eingesetzte Fahrzeug vollumfänglich und uneingeschränkt dem gültigen Technischen Reglement der
                 Fanatec GT World Challenge powered by AWS" und den aktuellen Spezifikationen für diese Veranstaltung
                 sowie den gültigen Sicherheitsbestimmungen des DMSB und der FIA entspricht.

             >   Die Bewerber / Fahrer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf einem Formular, dass die von ihnen
                 verwendete und eingesetzte Fahrerausrüstung vollständig und komplett den gültigen Sportlichen und
                 Technischen Bestimmungen der „Fanatec GT World Challenge powered by AWS“ und den aktuellen
                 “BOP” Vorgaben für diese Veranstaltung sowie den gültigen Sicherheitsbestimmungen des DMSB und der
                 FIA entspricht. Der Promotor behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung
                 Technische Kontrollen, Nachuntersuchungen und Überprüfungen der Fahrzeuge durchzuführen.

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ORGANISATORISCHE
                                ABLÄUFE
             >   FAHRERBESPRECHUNGEN UND SONSTIGE BRIEFINGS

             >   Das Briefing der Team-Manager findet zu der im Zeitplan vorgesehenen Zeit statt. Es wird ein Raum zur
                 Verfügung gestellt, der groß genug ist für je einen Vertreter pro Team oder je zwei für jedes Team mit
                 mehr als zwei Fahrzeugen sowie die Offiziellen und die Vertreter der Veranstalter, unter Berücksichtigung
                 der sozialen Distanz.

             >   Es werden keine Anmeldebögen verwendet. Die Briefing-Folien und -Notizen werden den Teams zur
                 Verfügung gestellt. Jeder Teamchef ist verantwortlich dafür, seine eigenen Fahrer zu unterrichten. Der
                 Teammanager muss ein Dokument unterschreiben und zurücksenden, in dem er bestätigt, dass die Fahrer
                 über alle in der Besprechung angesprochenen Punkte informiert sind, die während der Besprechung
                 angesprochen wurden. Die Unterlagen werden der Rennstrecke/dem DMSB zur Verfügung gestellt.

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ORGANISATORISCHE
                                ABLÄUFE
             >   STARTAUFSTELLUNG

             >   Um den Zugang zur Startaufstellung zu entzerren und eine enge Personendichte zu vermeiden, werden
                 alle Boxentore geöffnet.

             >   Das Personal der Motorsportteams in der Startaufstellung wird auf ein Minimum reduziert. Der
                 Mindestabstand muss gewahrt werden und es besteht Maskenpflicht.

             >   Es findet kein Einsatz von Grid Girls oder sonstigen Showelementen statt.

             >   SIEGEREHRUNG/POKALÜBERGABE

             >   Die Pokalübergabe wird nur für die TV-Produktion auf dem permanenten Siegerehrungspodium
                 durchgeführt. Das für die Umsetzung der Übergabe nötige Personal wird auf ein Mindestmaß reduziert.
                 Ansammlungen von Team-Mitgliedern vor dem Ort der Pokalübergabe sind verboten. Sämtliche Pokale
                 werden im Vorfeld auf das jeweilige Podest gestellt. Jeder Teilnehmer nimmt seinen Pokal nach Aufruf
                 selbst auf.

             >   Kein Einsatz von sonstigen Showelementen, lediglich das Sektspritzen ist gestattet.

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ORGANISATORISCHE
                                ABLÄUFE
             >   MEDIA CENTER

             >   Durch die Einlasskontrolle wird sichergestellt, dass sich nur zutrittsberechtigte Personen im Media Center
                 aufhalten.

             >   Es darf pro Person nur ein Arbeitsplatz genutzt werden und muss über das Wochenende behalten werden.

             >   Die Maske darf nur am Arbeitsplatz – unter Berücksichtigung der Abstandsregeln – abgenommen werden.

             >   Nur jeder zweite Sitzplatz darf genutzt werden.

             >   Die maximale Personenzahl ist auf 101 Personen begrenzt.

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ORGANISATORISCHE
                                ABLÄUFE
             >   TV PRODUKTION

             >   Die Anzahl an der Strecke wird auf ein striktes Minimum beschränkt.

             >   Die RF-Kamerateams haben Zugang zur Boxengasse, zur Boxenmauer, zur Startaufstellung und zum Parc
                 fermé, wobei sie einen Mindestabstand zwei Metern einhalten müssen.

             >   Kein Zugang zu den Garagen oder den Team-Trucks.

             >   Interviews vor dem Rennen werden entweder aus der Ferne geführt, wobei die Fahrer gebeten werden,
                 Videobotschaften nach den Fernseh-Vorgaben aufzuzeichnen und einzusenden oder nach vorheriger
                 Absprache im Interviewbereich im Parc Fermé oder vor den Garagen der Teams.

             >   Die Fahrer werden auch während des Rennens über das Team-Messaging-System zum Interview gebeten.
                 Am Ende des Qualifyings müssen der erstplatzierte Fahrer und bei den Rennen alle Fahrer des
                 Siegerfahrzeugs für Interviews in den Parc Fermé-Bereich kommen.

             >   Der Reporter in der Boxengasse trägt eine Maske und benutzt einen Mikrofonarm mit Mastverlängerung.
                 Grid-Interviews werden über die Motorhaube der Autos geführt, die Fahrer an den Seiten des Autos, der
                 Interviewer in der Mitte der Startaufstellung.

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ZUSAMMENFASSUNG
             >   Das Ordnungspersonal an den Zugängen und im Fahrerlager sorgt für einen kontrollierten und geregelten
                 Aufbau und überwacht die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Den Anweisungen des
                 Personals ist Folge zu leisten. Bereits im Zugangsbereich sind Desinfektionsmittel-Stationen errichtet.

             >   Für Organisation, Helfer und Teilnehmer besteht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine
                 grundsätzliche Nasen- und Mundschutzpflicht.

             >   Dies gilt für den gesamten Innen- und Außenbereich auch unter Wahrung der Abstandsregelungen.
                 Masken dürfen nur zur Nahrungsaufnahme unter Beachtung der Abstandsregeln abgenommen werden.
                 Sofern während des Rennbetriebes nicht Sturmhaube und Helm getragen werden, sind von allen
                 teilnehmenden Personen FFP2- oder OP-Masken zu verwenden.

             >   Bei    Kundenkontakt      in    Räumlichkeiten,      kommen       Hygieneschutzwände       zum      Einsatz.
                 Desinfektionsmittelspender stehen vor diesen Räumlichkeiten und im Bereich der Sanitäranlagen zur
                 Verfügung.

             > Alle Sanitäranlagen im Fahrerlager und den Boxen werden mit Seife, Papierhandtüchern und
                 Desinfektionsmittelspendern versehen.

             > Um die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu forcieren werden Teilnehmer und Helfer
                 über die Monitore sowie zusätzliche Hinweisschilder auf dem Veranstaltungsgelände und den Boxen
                 sensibilisiert. Darüber hinaus überwachen die Sportwarte die Einhaltung der Abstandsregelungen und
                 Hygienemaßnahmen

             > Es ist mit Kontrollen der zuständigen Behörden zu rechnen. Eine Missachtung der Regularien gefährdet
                 die Durchführung der Veranstaltungen.

25.08.2021   > Der VA behält sich vor, bei einem Nichtbeachten Personen des Geländes zur verweisen bis hin zur
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                 Disqualifikation eines Teams.
ADAC Travel & Event Mittelrhein GmbH
                     Viktoriastraße 15
                        56068 Koblenz

                                                   Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG
                                                                  Otto-Flimm-Straße
                             www.nuerburgring.de                     53520 Nürburg
ANLAGEN
 Anlage 1 / NG27 Konzept Loungenutzung Boxengebäude

        Anlage 2 / NG27 Konzept kontaktlose Hospitality

                         Anlage 3 / COVID Alarmpläne

                             Anlage 4 / Fahrerlagerplan

                  Anlage 5 / Zeitplan der Veranstaltung

 Anlage 6 / NG27 Hygienekonzept Presse und Fotografen

                                                          41
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