HYGIENELEITFADEN - HUSUM Wind
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Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress HYGIENELEITFADEN für die Durchführung der HUSUM Wind vom 14.-17. September 2021 auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress. Stand: 28. Mai 2021 1
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress Vorbemerkung Über die HUSUM Wind – Wir denken Wind weiter Die B2B-Plattform für die Windindustrie: Die HUSUM Wind ist der wichtigste Branchentreffpunkt für die Wind- energie im deutschsprachigen Raum und den Nachbarländern. Die Aussteller präsentieren Produktneuheiten, Spitzentechnologie und innovative On- und Offshore-Lösungen für Windenergie im erneuerbaren Energiesystem von morgen. Seit dreißig Jahren begleitet die dynamische Fachmesse die Windbranche im Wandel und bietet Pra- xisnähe, Produktinnovationen und Vernetzung. Vom 14.-17. September 2021 dreht sich in Deutschlands Wind- mekka alles um Windenergie und transformative Zukunftstechnologien wie Wasserstoff, Speicher und nachhaltige Mobilität Ziele des Hygieneleitfadens Die Ausrichtung von Messen, Tagungen und Kongressen erfordert in Zeiten von Corona besondere Infektions- schutz- und Hygienemaßnahmen. Für die Messe Husum & Congress hat die Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden, Gäste und aller Mitarbeiter oberste Priorität. Unsere Zielsetzung ist es, dass die HUSUM Wind 2021 auf dem Gelände der Messe Husum & Congress unter den nachfolgenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. Diese sind geeignet, alle teilnehmenden Personen bestmöglich vor Infektionen zu schützen und das Infektionsrisiko insgesamt so gering wie nur möglich zu halten. Dieser Hygieneleitfaden der HUSUM Wind wird aufgrund der dynamischen Veränderungen des Corona Gesche- hens kontinuierlich den veränderten Rahmenbedingungen und aktuellen Verordnungen angepasst. Allgemeines In diesem Hygieneleitfaden werden einleitend für alle Personen, die das Messegelände der Messe Husum & Con- gress betreten, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beschrieben. Weitere Detailpunkte, wie beispielsweise Gastronomie, Standbau, Ticketing etc. werden in den einzelnen Kapiteln gesondert erfasst. Allgemeine Informationen zum Messegelände Husum und der HUSUM Wind · Hallenaufplanung (anbei) · Teilnehmerzahlen, Aussteller & Besucher (dieser Punkt folgt) · Öffnungszeiten Nach aktuellem Stand sind die Öffnungszeiten für Besucher der Messe Dienstag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Aussteller werden gebeten, vor Messebeginn anzureisen. Anlagen (noch in Arbeit): 1. Positionen Desinfektionsmittelspender auf öffentlichen Flächen 2. Personal- und Reinigungspläne Sanitärbereiche 3. Positionen und Personalstärken Sicherheitspersonal 2
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress Inhaltsverzeichnis 1. Schutzmaßnahmen 4 1.1 Abstand 4 1.2 Allgemeine Hygienemaßnahmen 4 1.3 Reinigung von Kontaktflächen / Schmierinfektion 5 1.4 Sanitärbereiche 5 1.5 Maskenpflicht 5 2. Anzahl anwesender Personen auf dem Gelände 5 2.1 Personendichte 5 3. Kontaktnachverfolgung / Einreise / Coronaschnelltest 6 3.1 Gäste 6 3.2 Aussteller 6 3.3 Einreise aus Risiko- und Hochrisikogebieten 6 3.4 Schnelltest / Impfung 6 4. Personen mit Krankheitssymptomen 7 5. Messehallen 7 5.1 Belüftung 7 5.2 Wegeführung 7 5.3 Sicherheitspersonal 7 5.4 Kontaktnachverfolgung in den Hallen 7 6. Messestand (Aussteller/Standbauer) 7 6.1 Auf- und Abbau 8 6.2 Gestaltung der Messestände, konstruktiv und organisatorisch 9 7. Freigelände 10 8. Tagungsbereiche und Konferenzräume 10 9. Eingänge (Allgemeines, Registrierung/Ticketing/ Kontaktnachverfolgung für Aussteller und Servicepersonal auf den Ständen) 11 10. Gastronomie 12 10.1 Maßnahmen und Auflagen für Gastronomen 12 10.2 Persönliche Hygiene 12 10.3 Standcatering 12 10.4 Messerestaurants 13 11. Parkplatzflächen, ÖPNV 14 12. Ticketing / Registrierung 15 13. Datenschutz / Datenerfassung 15 14. Informationsfluss der geltenden Hygienevorschriften 16 15. Medizinischer Dienst / Ärztliche Versorgung 16 16. Kontakt Messe Husum & Congress 16 Zusätzliche Checkliste für Aussteller 17 3
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress 1. Schutzmaßnahmen Allgemeine Abstands- und Hygieneregeln Für die HUSUM Wind 2021 auf dem Messegelände in Husum werden die Hygienemaßnahmen nach Vorgabe der Landesregierung Schleswig-Holstein ausgeführt. Die Einhaltung der entsprechenden Regelungen ist für alle, an der Veranstaltung beteiligten Personen, verpflichtend und wird beim Auf- und Abbau, sowie an Veranstaltungs- tagen vom Servicepersonal und Ordnungsdienst kontrolliert. 1.1 Abstand Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der Messe Husum gilt für die Dauer des Auf- und Abbaus, sowie an allen Veranstaltungstagen der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern. Die Vorgaben beinhalten folgende Bereiche: · Ein- und Ausgänge zum Messegelände · Die Messehallen und Messestände · Alle Konferenzräume im Gebäude sowie den Ständen · Eventuelle Messerestaurants und gastronomische Einrichtungen · Das Freigelände, sowie die Verbindungsgänge zwischen den Messehallen · Alle Sanitärbereiche · Auf den Parkplatzflächen außerhalb der Fahrzeuge · Bei eventuell auftretenden Warteschlangen etc. In vielen Bereichen auf dem Messegelände, in den Ein- und Ausgängen, auf den Ständen, in Konferenz-, Cate- ring- sowie Sanitärbereichen etc. weisen Abstands-Markierungen auf die einzuhaltenden Mindestabstände hin. Dieses gilt der besseren Orientierung der Besucher und Mitarbeiter. 1.2 Allgemeine Hygienemaßnahmen Auf dem Veranstaltungsgelände wird mit umfangreichen Informationen und Ausschilderungen auf die Wegeführung, sowie auf die geltenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen hingewiesen. Hierzu zählen: · Ein regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife · Niesen oder Husten in die Armbeuge · Verzicht auf Begrüßungen mit Händedruck · Möglichst bargeldlose Zahlung In allen relevanten Bereichen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Anzahl und Positionen sind im Plan laut Anlage festgehalten. 4
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress 1.3 Reinigung von Kontaktflächen / Schmierinfektion Um das Risiko der Schmierinfektion zu reduzieren, werden alle Kontaktflächen in regelmäßigen Intervallen laut Anlage desinfiziert. Hierzu zählen: · Türdrücker, sofern ein Aufstellen der Türen nicht möglich ist. · Counter an denen Kontakt stattfindet, incl. der Trennscheiben · Kartenterminals / Kontaktflächen 1.4 Sanitärbereiche Alle öffentlichen Sanitärbereiche auf dem Messegelände sind mit Handwaschbecken, Seifenspendern und ausrei- chend Desinfektionsmittelspendern ausgestattet. Handwasch-Anleitungen werden mehrsprachig platziert. Für jede Sanitäranlage wird die maximal zulässige Personenzahl festgelegt, Kabinen und Waschbecken werden entsprechend gekennzeichnet. Wartebereiche werden so dimensioniert, das für eventuell wartende Besucher der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Zur Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen werden Sanitäranlagen per- sonell besetzt, eine Reinigung und Desinfektion erfolgt in regelmäßigen Intervallen. Personalstärken und Reini- gungsintervalle werden laut Anlage festgelegt. 1.5 Maskenpflicht Auf dem gesamten Messegelände besteht die durchgehende Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP-, KN95- oder FFP2- Maske). Dieses gilt in den Messehallen, in den Verbindungs- gängen zwischen den Hallen, auf dem Freigelände, in den Ein- und Ausgängen, in den Tagungs- und Konferenz- bereichen sowie in den Sanitärbereichen. Die uneingeschränkte Maskenpflicht gilt für alle Beteiligten ab einem Alter von sechs Jahren. Sollten Personen aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, so ist dieses durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Das Tragen eines Gesichtsvisiers ist in diesem Fall verpflichtend. Für die Gastronomie gelten entsprechende Regelungen (siehe Punkt 10). 2. Anzahl anwesender Personen auf dem Gelände Die auf dem Messegelände zulässige Anzahl an gleichzeitig anwesenden Personen setzt sich aus Besuchern, Aus- stellern, Servicepersonal und Mitarbeitern der Messe zusammen. Es umfasst alle auf dem Gelände anwesenden Personen. Die maximal zulässige Anzahl an Personen, wird auf Grund der jeweils im Zeitraum der Veranstaltung gültigen Corona Verordnung festgelegt. Die Einhaltung der Anzahl anwesender Personen wird über eine Personenzählan- lage gesteuert und überwacht. 2.1 Personendichte Die zulässige Personenanzahl ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche. Diese ergibt sich aus den Gangflächen (in und zwischen den Hallen/Verbindungsgänge), aus Freiflächen sowie einem anzurechnenden Teil der vermieteten Standflächen. Hier werden 60 % der Verkehrsfläche zugerechnet. Nicht zugängliche Flächen in Standinseln oder hinter Ständen finden hier keine Berücksichtigung. Die Verkehrsfläche ergibt sich aus der Auf- planung, diese erfolgt Mitte Juni. 5
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress 3. Kontaktnachverfolgung / Einreise / Coronaschnelltest Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 19. November 2020 erfolgt aktuell eine Kon- taktnachverfolgung aller anwesenden Personen. Alle Daten müssen in der Registrierung hinterlegt sein. Für den Zutritt zum Messegelände ist ein tagesaktueller Schnelltest, eine Impfung oder der Nachweis über eine erfolgte Infektion mit Covid-19 Bedingung. Die Definition für Geimpfte, Genesene und geimpfte genesene Personen lautet wie folgt: Geimpfte Personen müssen ihren Impfausweis oder ein vergleichbares Dokument vorweisen. Daraus muss hervor- gehen, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig geimpft bedeutet, dass auch die zweite Dosis verabreicht worden sein muss, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff. Genesene Personen müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt der Status als Genesener. Ab diesem Zeitpunkt muss ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung nachgewiesen werden. Genesene geimpfte Personen gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benö- tigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein vergleichbares Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden. 3.1 Gäste Der Zugang zum Messegelände ist ebenfalls für Besucher nur nach vorheriger Registrierung möglich. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, die Kontaktnachverfolgung der HUSUM Wind zu nutzen. Hierfür werden an allen Übergangspunkten QR Codes angebracht, um sich bei Betreten eines neuen Bereichs anmelden zu können. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens einer Messehalle, eines Messestandes, eines gastronomi- schen Bereichs etc. erfasst und damit der Aufenthalt dokumentiert werden. Nur so können Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgt werden. 3.2 Aussteller Der Zugang für Aussteller zum Messegelände ist ebenfalls nur nach vorheriger Registrierung möglich. Darüber hinaus sind Aussteller verpflichtet, das Standpersonal, sowie sämtliche sonstige Personen im Ausstellerkontakt per Kontaktnachverfolgung zu erfassen. Dieses sollte nach Möglichkeit, über das auf dem Messegelände verwen- dete Tool zur Kontaktnachverfolgung erfolgen. Die jeweiligen QR Codes sind über die Messe Husum & Congress erhältlich, für die ordnungsgemäße Erfassung und das Anmelden der Besucher obliegt die Verantwortung beim Standbetreiber. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Standes erfasst und damit dokumentiert werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgen zu können. Das gilt ab einer Kontaktzeit von mindes- tens 10 Minuten (z. B. für Beratungs-, Verhandlungs- oder Verkaufsgespräche). Für das Standcatering gelten gesonderte Regelungen (siehe Punkt 10). 3.3 Einreise aus Risiko- und Hochrisikogebieten Bitte beachten Sie die aktuellen, gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen, sowie die aktuellen Verord- nungen des Landes Schleswig-Holstein. www.rki.de, www.bmi.bund.de, www.auswartiges-amt.de, www.schleswig-holstein.de 3.4 Schnelltest / Impfung Für alle Besucher und Mitarbeiter ist ein tagesaktueller Schnelltest verpflichtend. Dieser sollte beim Betreten des Messegeländes nicht älter als 24 Stunden sein. Ein negatives Testergebnis ist Bedingung für den Zutritt zum Messegelände. Der Test muss in einem zugelassenen Testzentrum durchgeführt werden, Eigentestungen werden nicht als Zugangsberechtigung akzeptiert. Die Testpflicht gilt für den Auf- und Abbau, sowie für den Zeitraum der 6
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress Messe für alle anwesenden Personen ohne Ausnahme. PCR Tests sind nach aktuellem Stand 48 Stunden zulässig. Für geimpfte und genesene Personen entfällt die Verpflichtung einen Tagestest nachzuweisen. Die AHA Regeln gelten weiterhin für alle Personen. 4. Personen mit Krankheitssymptomen Sollten trotz negativem Testergebnis Krankheitssymptome bei Gästen oder Mitarbeitern auftreten oder bemerkt werden, so müssen diese unverzüglich und auf schnellstem Wege die Messehalle verlassen und dem Sanitäts- dienst zugeführt werden. Der Sanitätsdienst ist für die Aufnahme von Covid 19 Verdachtsfällen vorbereitet. Hierzu zählt der Arbeitsschutz der Mitarbeiter und die räumliche Isolationsmöglichkeit. Alle im Patientenkontakt stehenden Mitarbeiter müssen eine FFP2 Maske, Schutzbrille sowie komplette Schutzbekleidung tragen. 5. Messehallen In den Messehallen gelten grundsätzlich die allgemeinen Abstand- und Hygieneregeln, wie unter Punkt 1 be- schrieben. 5.1 Belüftung Alle Klima- und Lüftungsanlagen werden durchgehend mit Außenluft betrieben. Ein Umluftbetrieb findet nicht statt. Die Hygienevorgaben gem. der VDI 6022 werden eingehalten. 5.2 Wegeführung Die Wegeführung in den Messehallen und den Verbindungsgängen erfolgt im Einbahnstraßensystem, um gegen- läufige Personenströme zu vermeiden. Beispielaufplanung siehe Hallenplanung ab S. 18. 5.3 Sicherheitspersonal In den Hallen und Verbindungsgängen zwischen den Hallen wird Sicherheitspersonal patrouillieren, um auf die Einhaltung der Maßnahmen zu achten und mögliche Ansammlungen von Personen zu unterbinden. In jedem der Hauptgänge wird sich mindestens eine Person aufhalten, eine Auflistung der Positionen und Personalstärken erfolgt in den Anlagen. 5.4 Kontaktnachverfolgung in den Hallen In jeder Messehalle muss sich der Gast per QR Code neu anmelden, um eine nachvollziehbare Bewegung auf dem Messegelände zu ermöglichen. Nur so können Infektionsketten im Bedarfsfall sinnvoll rückverfolgt werden. 6. Messestand (Aussteller/Standbauer) Auf dem Messestand gelten grundsätzlich die allgemeinen Abstand- und Hygieneregeln, wie unter Punkt 1 be- schrieben. Im Vorfeld benennt uns jeder Aussteller einen Ansprechpartner, der für die Umsetzung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen vor Ort verantwortlich ist. Diese Aufgabe kann bei nachvollziehbarer, zeitlicher Auftei- lung auf mehr als eine Person übertragen werden. Tagesaktuell müssen am Messestand die Kontaktdaten aller Mitarbeiter vorliegen. Die verantwortliche Person muss während der Auf- und Abbauphase, sowie im Messezeit- raum vor Ort sein. Jeder Aussteller muss ein ausgedrucktes Hygienekonzept für seinen Messeauftritt, auf dem Stand, zur Einsicht durch die Behörden und die Messe Husum bereithalten. Dieses sollte nachfolgende, zutreffen- de Punkte beinhalten: · Benennung der verantwortlichen Person / Personen · Bei mehreren Personen bitte Zeitfenster definieren 7
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress · Tägliche Erfassung aller Mitarbeiter auf dem Messestand · Erfassung von Dienstleistern · Aufplanung des Messestandes · Ein- und Ausgänge, Wegeführung, Wartebereiche, Exponate, Cateringbereiche, Arbeitsbereiche etc. · Schutzmaßnahmen · Trennwände, Abstandsmarkierungen, Ampelsysteme, personelle Kontrolle · Desinfektion & Reinigung · Desinfektionsmöglichkeiten, geplante Reinigung und Desinfektion Der Aufwand richtet sich nach Standgröße, Bauweise, Gefährdung und Angebot (Exponate, Catering, Give-Aways, Vorträge etc.) auf der Standfläche. Weitere Informationen hierzu finden sich z. B. unter www.auma.de 6.1 Auf- und Abbau Die Insassen einfahrender Fahrzeuge werden auf die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen (mehrsprachige Info-Tafeln an den Zufahrten). Die Verantwortung für die Einhaltung der Abstandsregeln im Auf- und Abbau obliegt den Aufbaufirmen und Dienstleistern. Folgende Auflagen und Maßnahmen sind beim Auf- bzw. Abbau zu beachten: · Bei Arbeiten im Team sollten feste Gruppen gebildet und Arbeitsabläufe sowie Kontaktzeiten vorab koordiniert werden. Dadurch können vermeidbare Kontakte vermieden werden. · Für den Auf- und Abbau sind die aktuellen, berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen. Die Grundlagen des Arbeitsschutzes gelten unverändert der Maß- nahmen. · Alle Beteiligten sind hinsichtlich der geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu unterweisen. Es ist sicherzustellen, dass sie die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln verstanden haben. Die Einhaltung der Hygieneregeln ist regelmäßig zu überprüfen, ggf anzupassen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen den Behörden unverzüglich auszuhändigen. · Der Standbetreiber ist dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der jeweiligen Mitarbeiter und Dienstleister beim Auf-bzw. Abbau zu erfassen. Dieses sollte nach Möglichkeit über das auf dem Messegelände verwendete Tool zur Kontaktnachverfolgung erfolgen. Die jeweiligen QR Codes sind über die Messe Husum & Congress erhältlich, für die ordnungsgemäße Erfassung und das Anmelden obliegt die Verantwortung beim Standbetreiber. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Standfläche erfasst werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rück- verfolgen zu können. · Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie beispielsweise Handschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Arbeitsschuhe, Atemschutz sowie Werkzeug muss für jede Person einzeln bzw. personenbezogen bereitgestellt werden. Die Reinigung und die hygienegerechte Aufbewahrung sind sicherzustellen. · Es sind ausreichend Desinfektionsmittelspender auf der Standfläche vorzuhalten und bei Bedarf aufzufüllen. 8
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress · In den Pausenzeiten sollen sich die Mitarbeiter außerhalb der Messehallen aufhalten. · Es gilt Rauchverbot in den Messehallen. · Die für die Veranstaltung definierten Auf- und Abbauzeitfenster von der Messe Husum sind zwingend einzuhal- ten. Der benötigte Zeitaufwand muss vorab mit der Messe Husum abgestimmt werden. 6.2 Gestaltung der Messestände, konstruktiv und organisatorisch Die Standplanungen sind unter Berücksichtigung der Infektionsschutz- und Hygienevorgaben umzusetzen. Dabei sind nachfolgende bauliche und organisatorische Maßnahmen zu berücksichtigen: · Alle Bereiche der Messestände sind so zu gestalten, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden kann. · Ist dieses bei kleineren Standflächen aus Platzgründen nicht baulich umsetzbar, so ist zumindest organisatorisch durch Personal sicherzustellen, dass die Sicherheitsabstände zwischen den Besuchern eingehalten werden. Die Personenanzahl auf dem Messestand ist organisatorisch zu begrenzen. · In Bereichen, in denen dieser Mindestabstand in Ausnahmefällen begründbar nicht eingehalten werden kann, sind geeignete bauliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Tröpfchen- oder Schmierinfektion zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind z. B. der Einbau von Trennwänden aus Plexiglas. · Informationen über die aktuell einzuhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen sind auf dem Stand gut sichtbar zu platzieren. · Das Personal auf dem Messestand muss durch die verantwortliche Person des Ausstellers zu den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen unterwiesen werden. Dieses ist zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständi- gen Behörde vorzulegen. · Es sind getrennte Zu- und Ausgänge auf dem Stand, sowie definierte Wegeführungen und Bodenmarkierungen vorzusehen, so dass ein direkter Kontakt zwischen den Besuchern in den Laufwegen auf dem Stand nach Mög- lichkeit vermieden werden kann. Um einen Rückstau durch wartende Personen in den Hallengängen zu verhin- dern, hat der Aussteller dafür ausreichend Platz auf seiner Standfläche vorzusehen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung von Ein- und Ausgang die Wegeführung (Einbahnstraße der Gänge) in den Messehallen. · Idealerweise bringt der Aussteller vorbeugend ein aktives Termin- Management zum Einsatz, um Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden. · Standpartys mit Mitarbeitern und Kunden sind untersagt. · Besprechungs- und Bewirtungsbereiche sind räumlich großzügig zu dimensionieren. Bitte prüfen Sie vorab, ob die Planung von Cateringbereichen unter Beachtung der aktuell geltenden Abstandsregelungen auf Ihrer Standfläche baulich umsetzbar ist. · An Empfangstresen, Theken, Ausgabestationen und ähnlichen Einrichtungen sind konstruktive Schutzmaßnah- men (wie z. B. transparente Scheiben mit Durchreiche) vorzusehen. 9
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress · An Exponaten ist dem geltenden Abstandsgebot folgend ausreichend Platz vorzusehen. Bodenmarkierungen schaffen hier eine Orientierung für den Besucher. · Messestände sind mindestens einmal täglich professionell zu reinigen und zu desinfizieren. Stark frequentierte Bereiche mehrfach täglich und / oder nach Nutzung. Im Idealfall werden glatte, leicht zu reinigende Materialien bei der baulichen Planung berücksichtigt. Kontaktpunkte sind möglichst zu vermeiden (z. B. Türen, Türklinken). · Für Besucher und das Standpersonal sind Desinfektionsmittelspender in ausreichender Anzahl vorzuhalten und bei Bedarf nachzufüllen. · Bei der Planung und Konstruktion von Messeständen ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Das gilt besonders für Besprechungs- und Aufenthaltsbereiche. Um einen ausreichenden Luftaustausch zu ermöglichen und eine mögliche Konzentration von Aerosolen zu vermeiden, sollten Besprechungsräume mit vollständig offe- nen Decken ausgeführt werden. Ist dies baulich nicht möglich kann dies in Ausnahmefällen durch entsprechend dimensionierte und mit ausreichenden Filteranlagen ausgestattete Lüftungsanlagen kompensiert werden. Dies bedarf der Genehmigung durch die Messe Husum & Congress. · Bei zweigeschossigen Messeständen muss ein ausreichender Luftaustausch der unteren Ebene gewährleistet werden. Hierbei ist auf eine offene Gestaltung der Grundebene zu achten. · Treppen und standinterne Gänge sind ausreichend breit zu dimensionieren, oder im Einbahnverkehr oder Ampel- system zu begehen. · Verkehrswege in Arbeitsbereichen, Küchen, Lagern etc. sind so zu dimensionieren, dass ausreichende Abstände bei der Nutzung in diesen Bereichen durch die Mitarbeiter eingehalten werden können. · Die Bereitstellung von Prospekten und Informationsmaterial, sowie die Ausgabe von Give-Aways, ist auf Konformität mit den Hygieneanforderungen zu prüfen und im Zweifelsfall zu unterlassen. Speisen und Getränke als Give-Aways sind nicht zulässig. Give-Aways dürfen nicht in Behältnissen zur Selbstentnahme durch den Be- sucher bereitgestellt werden. 7. Freigelände Im Freigelände gelten grundsätzlich die allgemeinen Abstand- und Hygieneregeln wie unter Punkt 1 beschrieben. 8. Tagungsbereiche und Konferenzräume In den Tagungs- und Konferenzräumen gelten grundsätzlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wie unter Punkt 1 beschrieben. Die Laufwege, in den Ein- und Ausgängen, zu den Tagungsräumen, sowie zu den sanitären Anlagen, werden vorgegeben und bei Bedarf gekennzeichnet. Einzelne Bereiche werden zusätzlich mit Richtungsmarkierungen und Abstandsmarkierungen versehen. Für jeden Tagungsraum sind in den gültigen Bestuhlungsplänen die maximalen Personenzahlen festgelegt. Diese Anzahl umfasst Teilnehmende, Mitarbeiter und Aufsichtspersonal unter Berücksichtigung der Abstand- und Hygi- enevorschriften. Der Bestuhlungsplan mit der maximal zulässigen Personenanzahl wird deutlich sichtbar an den Eingängen angebracht. Eine Veränderung, der laut gültigen Bestuhlungsplänen festgelegten und gebauten Sitz- und Tischanordnungen in den Räumen durch den Kunden, ist untersagt. Die maximal erlaubte Anzahl an Personen in den jeweiligen 10
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress Räumen ist zwingend einzuhalten. Jede Person muss auch in diesen Bereichen für die Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Dieses erfolgt über das auf dem Messegelände verwendete Tool zur Kontaktnachverfolgung. Der jeweilige QR Code wird seitens der Messe Husum & Congress an jedem Raum / Bereich sichtbar angebracht. Für die ord- nungsgemäße Erfassung und das „Einchecken“ des Besuchers, obliegt die Verantwortung beim Kunden. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Konferenzraums erfasst und damit dokumentiert werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgen zu können. · Allgemeine Hinweise zum Infektionsschutz sind im Gebäude und den Eingängen angebracht und zu beachten. · Sowohl die Tagungsräume, als auch die sanitären Anlagen, werden mindestens einmal täglich professionell gereinigt und desinfiziert. Tagungsräume, die täglich mehrfach genutzt werden, werden zusätzlich zwischen den Veranstaltungen gereinigt und gelüftet. · Häufig berührte Oberflächen, wie Tische, Arbeitsflächen, Griffe sowie Tagungstechnik und -ausstattung werden regelmäßig vor jeder Veranstaltung gereinigt. · In den Tagungsbereichen werden die Raumlufttechnischen Anlagen durchgehend betrieben. · Während möglicher Pausen und freier Zeitfenster, sind alle Türen und Fenster der Tagungsräume zu öffnen, um einen höchstmöglichen Luftaustausch zu ermöglichen. · Der Austausch von Arbeitsmitteln ist untersagt. · Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion werden in den verschiedenen Bereichen des Tagungsbereichs bereit- gestellt. 9. Eingänge (Allgemeines, Registrierung/Ticketing/ Kontaktnachverfolgung für Aus- steller und Servicepersonal auf den Ständen) · Generell besteht in den Eingangsbereichen vor dem Messegelände, die uneingeschränkte Pflicht, eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen (OP-, KN95- oder FFP2- Maske). · Hinweistafeln mit allgemeinen Verhaltensrichtlinien zu Covid-19 sind vor allen Eingängen montiert. Organisato- risch wird dieses durch Personal unterstützt, welches bei Besuchern und Teilnehmern mögliche Symptome erfragt. Bei Bedarf wird eine Temperaturmessung in den Einlässen durchgeführt. · Bodenmarkierungen und Absperrbänder verdeutlichen die einzuhaltenden Laufwege und Abstände zwischen Personen. Dieses wird durch Personal kontrolliert und ggf. korrigiert. · Um die morgendliche Einlasssituation zu entlasten, werden die Aussteller gebeten, möglichst vor Öffnung der Messe alle das Gelände zu betreten. · Für Servicepersonal, Dienstleister und weitere Personengruppen wird ein separater Ticketing- und Registrie- rungsprozess eingerichtet. Hierbei wird der Name, die Privatadresse und Privattelefonnummer abgefragt. · Die Corona-Auflagen führen zu einer starken Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig inner- 11
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress halb der Eingangsbereiche aufhalten können. · Um an den Einlässen einen reibungslosen Prozess und eine möglichst hohe Durchlaufrate von Personen zu ermöglichen, wird es einen Pre-Check-In vor dem Eingang geben. Hier werden der Schnelltest sowie das gebuch- te Zeitfenster für den Einlass kontrolliert. · Vor-Ort-Registrierungsterminals und Kassen sind in den Zugängen nicht vorgesehen. Sollten diese eingerichtet werden, befinden sie sich an separater Stelle und nicht in den Einlassbereichen. Ziel ist es, eine maximale Anzahl an Registrierungen schon im Vorfeld zu erreichen. Dieses geschieht über Vorabinformationen an Besucher, Mit- arbeiter und Aussteller. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen hier eine stetig ansteigende Zahl an Online- anmeldungen bei Veranstaltungen schon im Vorfeld, da dieses aktuell generell notwendig ist und zur Normalität wird. 10. Gastronomie Die Möglichkeiten der Umsetzung des gastronomischen Angebots sind der aktuellen Corona Verordnung des Lan- des Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de zu entnehmen. Dieses sollte bei der Umsetzung und Planung der HACCP-Richtlinien ebenfalls berücksichtigt werden. 10.1 Maßnahmen und Auflagen für Gastronomen Allgemeine Regeln Die Grundlage „für Hygienekonzepte für die Durchführung gastronomischer Leistungen im Bereich Standca- tering“ sind die „Handlungsempfehlungen für den Wiedereintritt von Gastronomie und Hotellerie unter den Bedingungen der Corona-Krise“ der DEHOGA. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie unter www.dehoga- bundesverband.de. Abstandsregelung Der Gastronom hat sicherzustellen, dass jeder Gast zu jedem anderen Gast, soweit dieser nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhält. 10.2 Persönliche Hygiene · Für den Gast und die Mitarbeiter muss die Möglichkeit der geeigneten Händereinigung und -hygiene bereitge- stellt werden. · Es ist sicherzustellen, dass die jeweils dienstleistende Person während der Arbeit durchgehend einen Mund-Na- sen-Schutz trägt. · Das gewerbliche, auch unentgeltliche, Bewirten von Gästen oder Mitarbeitern, ist nur durch geschultes gastro- nomisches Personal erlaubt. · Es ist eine Belehrung des Cateringpersonals sowie eine Unterweisung über die jeweils gültige Fassung der Landes-Corona-Verordnung notwendig. Diese finden Sie unter www.schleswig-holstein.de. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und auf Verlangen den Behörden vorzulegen. 10.3 Standcatering · Mitarbeiter und Dienstleister sind hinsichtlich der zu beachtenden Verhaltensregeln und Hygienevorschriften zu unterweisen. Sie haben eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (OP-, KN95- oder FFP2- Maske). · Zwischen Personen gilt in allen Bereichen ein Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern. 12
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress · Ein Mindestabstand von 1,5 Metern gilt für Personen und Sitzplätze. Alternativ können Zweiertische mit einer baulichen Abtrennung (Plexiglasspuckschutz) getrennt werden. Hier darf der Mindestabstand unterschritten werden. · Zwischen Tischen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. · Für Gäste und Mitarbeiter sind Möglichkeiten der Händedesinfektion vorzusehen. · Alle Kontaktflächen wie Tischoberflächen, Griffflächen von Stühlen etc. sind nach jeder Belegung zu desinfizie- ren. · Stofftischdecken, Tischdekoration und Speisekarten sind untersagt. · Speisen und Getränke sind nur einzeln verpackt oder einzeln, durch geschultes Personal, angerichtet zulässig. Buffets zur Selbstbedienung sind untersagt. · Beigaben wie z. B. Salz, Pfeffer, Zucker etc. sind ausschließlich in Portionsbeuteln zur Verfügung zu stellen. · Der Zutritt zu Catering- und Bewirtungsflächen muss kontrolliert erfolgen und die zulässige Anzahl an Personen zwingend eingehalten werden. · Der Standbetreiber ist dazu verpflichtet, die Kontaktdaten des jeweiligen Besuchers zu erfassen. Dieses sollte nach Möglichkeit über das auf dem Messegelände verwendete Tool zur Kontaktnachverfolgung erfolgen. Die jeweiligen QR Codes sind über die Messe Husum & Congress erhältlich. Für die ordnungsgemäße Erfassung und das „Einchecken“ der Besucher obliegt die Verantwortung beim Standbetreiber. Es muss der Zeitpunkt des Be- tretens und Verlassens des Cateringbereichs erfasst werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgen zu können. · Bei dienstlichen Tätigkeiten (z. B. Belieferung mit Lebensmitteln) sind die Kontaktdaten des Dienstleisters zu erfassen und zu dokumentieren. · Die erfassten Kontaktdaten werden bei Bedarf dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen direkt vom Betreiber des Erfassungssystems verschlüsselt übermittelt und nach vier Wochen gelöscht. Die Messe Husum und Kongress hat keinen Zugriff auf die Daten. 10.4 Messerestaurants · Ein- und Ausgänge des Restaurants werden räumlich getrennt angeordnet. · Vor dem Eingang befindet sich eine vorgegebene Wegeführung, sowie eine Wartezone mit Abstandsmarkierun- gen. · Der Zugang zum Restaurant wird durch mindestens eine Person am Eingang reguliert. · Jeder Gast muss sich beim Betreten des Restaurants registrieren. Dieses sollte nach Möglichkeit über das auf dem Messegelände verwendete Tool zur Kontaktnachverfolgung erfolgen. Die jeweiligen QR Codes sind über die Messe Husum & Congress erhältlich. Für die ordnungsgemäße Erfassung und das „Einchecken“ der Besucher ob- 13
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress liegt die Verantwortung beim Gastronomen. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Restaurants erfasst werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgen zu können. · Es erfolgt eine Platzierung der Gäste durch Personal. · Am Eingang und an weiteren Stellen im Restaurant befinden sich Handdesinfektionsmittel. · Gäste sind zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Dieser darf lediglich sitzend am Tisch, während des Essens entfernt werden. · Ein Mindestabstand von 1,5 Metern gilt für Personen und Sitzplätze. Alternativ können Zweiertische mit einer baulichen Abtrennung (Plexiglasspuckschutz) getrennt werden. Hier darf der Mindestabstand unterschritten werden · Es erfolgt eine umfangreiche Ausschilderung und Aushang der Verhaltensregeln in Bild- und Textform. · Der Abstand zwischen den Tischen beträgt mindestens 2 Meter. · Die Gangbreite im Gastbereich beträgt mindestens 2 Meter. · Es gilt grundsätzlich ein Rechtsgehgebot und ein Überholverbot, wenn Personen entgegenkommen. · Stoff-Tischdecken und Tischdekorationen dürfen nicht verwendet werden. Servietten nur als Einwegware. · Beigaben wie Zucker, Salz, Pfeffer werden in Portionsbeuteln bereitgestellt. Offene Gebinde sind untersagt. · Tischoberflächen und Griffflächen von Stühlen werden nach jeder Belegung desinfiziert. · Es erfolgt eine laufende Schulung der Mitarbeiter zu den Hygiene- und aktuellen Coronaregeln die Gastronomie betreffend. · Die Bezahlung sollte nach Möglichkeit bargeldlos erfolgen. · Alle Mitarbeiter tragen durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung, sowie Einweghandschuhe. · Die Einhaltung von Mindestabständen gilt auch in der Küche, allen sonstigen Arbeitsbereichen und den Aufent- haltsbereichen der Mitarbeiter. · Speisekarten sind untersagt. Alternativ können bedruckte Einweg-Tischsets oder eine digitale Speisekarte am Tisch Verwendung finden. 11. Parkplatzflächen, ÖPNV Es erfolgt eine Bewirtschaftung der an das Messegelände angrenzenden Parkflächen. · Es erfolgt eine Beschilderung mit allgemeinen Hygienehinweisen und Abstandsregeln auf den Zugangswegen der Parkplätze zum Gelände der HUSUM Wind. 14
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress · Das Parkplatzpersonals wird coronakonform ausgestattet. Hierzu zählen Einmalhandschuhe, Masken (OP-, KN95- oder FFP2- Maske), Desinfektionsmittel und Spuckschutzvisiere. · Es besteht zur Messe ein Busshuttle von den Parkplätzen zu den Eingängen der HUSUM Wind. Die Busse des ÖPNV fahren ebenfalls die Besucher direkt zu den Eingängen des Messegeländes. In den Bussen besteht die Ver- pflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 12. Ticketing / Registrierung Für alle Personen, die das Veranstaltungsgelände der Messe Husum während des Auf-/ Abbaus und des Messe- zeitraums der HUSUM Wind betreten, besteht eine Registrierungspflicht. Die erweiterte Registrierung für Besu- cher, Aussteller und Dienstleister wird aufgrund der Corona-Richtlinien durchgeführt. · Es erfolgt der Ticketverkauf in Kombination mit einem definierten Zeitfenster für den Zutritt zum Messegelände. (z. B.: 09:00 Uhr – 09:30 Uhr, 09:30 Uhr – 10:00 Uhr, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr, sowie ab 11:00 Uhr) Eine Abstimmung der Zeiten sowie der Anzahl der Besucher pro Slot folgt. · Bei der Registrierung im Ticketshop erfolgt eine Abfrage, mit welchem Verkehrsmittel die Anreise zur HUSUM Wind geplant ist. · Bei Anreise mit dem PKW erfolgt der Erwerb der Parkberechtigung im Vorfeld über den Ticketshop. Über defi- nierte Zeitslots für den Einlass und Informationen über das Verkehrsmittel der Anreise ist das Besucheraufkom- men an den Eingängen besser steuer- und kontrollierbar. Ziel ist es, Wartezeiten zu vermeiden. · Neben der Firmenadresse wird von der Messe Husum auch die Privatadresse des Messeteilnehmers und dessen private Telefonnummer zur Kontaktnachverfolgung abgefragt. · Im Rahmen der Registrierung muss die Kenntnisnahme und Einhaltung der geltenden Hygieneregeln bestätigt werden. · Jede Person, muss bei der Registrierung bestätigen, dass sie keine Covid 19 Krankheitssymptome aufweist und wissentlich keinen Kontakt zu Covid 19 erkrankten Personen in den letzten 14 Tagen hatte. · Die Messe Husum behält sich vor, die Registrierungsdaten vor Ort mit den Ausweispapieren der jeweiligen Per- sonen abzugleichen. Bei Weitergabe der Registrierung behält sich die Messe Husum vor, die Person des Geländes zu verweisen und für den Zeitraum der Messedauer zu sperren. Die Registrierungspflicht besteht für alle Perso- nen, die das Gelände der Messe Husum betreten. 13. Datenschutz / Datenerfassung Grundlage für die Datenerfassung sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 19. November 2020. Zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten werden folgende Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vorgelegt: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort, Land Telefonnummer E-Mail 15
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress Es wird der Zeitraum des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände in den einzelnen Bereichen verarbeitet. Hier werden jede Messehalle, Messestände, gastronomische Bereiche etc. separat erfasst, um eine möglichst genaue Nachverfolgung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) Abs. 1. Den Teilnehmenden stehen sämtliche Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO, insbesondere Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu. Eine Löschung der Daten erfolgt nach vier Wochen. Auszug aus dem IFSG die Nachverfolgung von Kontakten betreffend: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (CO- VID-19) 17. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können. Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 1 Nummer 17 dürfen von den Verantwortlichen nur perso- nenbezogene Angaben, sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden, soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist. Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die zuständigen Stellen nach Satz 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern, soweit dies zur Kon- taktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den zuständigen Stellen nach Satz 3 die erhobenen Daten zu übermitteln. Eine Weitergabe der über- mittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen. Die den zuständigen Stellen nach Satz 3 übermittel- ten Daten sind von diesen unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht mehr benötigt werden. 14. Informationsfluss der geltenden Hygienevorschriften Alle teilnehmenden Personen der HUSUM Wind werden im Vorfeld über die geltenden Hygienevorschriften infor- miert. Dieses geschieht über die Website der HUSUM Wind, über direkte Ausstellerinformation (Mailings) sowie über die Registrierung im Ticketsystem. Vor Ort werden Informationen mit den wichtigsten Regeln gut sichtbar ausgehängt. Für Rück- und Nachfragen steht das Messe Husum Team telefonisch oder per Mail zur Verfügung. 15. Medizinischer Dienst / Ärztliche Versorgung Bei Unwohlsein und/oder möglichen Symptomen von COVID-19 bitten wir Sie, sich umgehend telefonisch mit der Sanitätsstelle der Messe Husum in Verbindung zu setzen: Telefon: +49- (folgt). Dort erhalten Sie weitere Informa- tionen und Anweisungen. Die Sanitätsstelle befindet sich auf dem Messegelände in der Halle 5. In einem Corona-Verdachtsfall (oder bei einem späteren positiven Corona-Infektionsfall), erfolgt die weitere Nachverfolgung über das Gesundheitsamt der zuständigen Gesundheitsbehörde. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt über das eingesetzte digitale Tool. 16
Hygieneleitfaden HUSUM Wind vom 14.–17. September 2021 – auf dem Messegelände und den Freiflächen der Messe Husum & Congress 16. Kontakt Messe Husum & Congress KLAUS LIERMANN Geschäftsführer / CEO k.liermann@messehusum.de CLAUDIA BRINZ Projektleitung HUSUM Wind brinz@messehusum.de BIRGIT RADEMACHER Ausstellerbetreuung rademacher@messehusum.de MALTE NEBEN Technische Leitung neben@messehusum.de Torsten Meier Hygienebeauftragter hygiene@messehusum.de Zusätzliche Checkliste für Aussteller Jeder Aussteller muss ein ausgedrucktes Hygienekonzept für seinen Messeauftritt, auf dem Stand, zur Einsicht durch die Behörden und die Messe Husum bereithalten. Dieses sollte nachfolgende, Punkte (sofern zutreffend) beinhalten: 1. Es muss mindestens eine verantwortliche Person benannt werden. Bei mehreren Personen bitte die Zeitfenster der Verantwortlichkeit definieren. Die verantwortliche Person muss jeweils beim Auf- / Abbau und im Messezeitraum vor Ort sein. 2. Tägliche Erfassung aller Mitarbeiter auf dem Messestand mit Kontaktdaten 3. Erfassung von Dienstleistern incl. Anlieferungen (z. B. Catering) mit Kontaktdaten (Dienstleister der Messe Husum & Congress sind davon ausgeschlossen) 4. Aufplanung des Messestandes unter Einhaltung der allgemeinen AHA-Regel sowie Ein- und Ausgänge, Wegefüh- rung, Wartebereiche, Exponate, Cateringbereiche, Arbeitsbereiche etc. 5. Schutzmaßnahmen wie Trennwände (z. B. Plexiglas), Abstandsmarkierungen (Eingang, Exponate, Tresen etc.), Ampelsysteme oder Einbahnstraße auf Wegen und Treppen, personelle Kontrolle 6. Desinfektion & Reinigung Reinigungsplan (Häufigkeit, Intervalle), bitte einzelne Bereiche beachten (Exponate, Touchdisplays, Tresen, Sitzbereiche etc.) 7. Desinfektionsmöglichkeiten Handdesinfektionsspender (Anzahl, Platzierung) Der Aufwand richtet sich nach Standgröße, Bauweise, Gefährdung und Angebot (Exponate, Catering, Give-Aways, Vorträge etc.) auf der Standfläche. Weitere hilfreiche Informationen hierzu finden sich z. B. unter www.auma.de 17
Hall 1 Stand: 05/2021 Änderungen vorbehalten Exit Entry Exit to from to Hall 2 Hall 2 Hall 2 2,50 2,55 Technical 2,72 Service 3,24 R5x3 1C18 1C19 1D22 1S32 1S33 1S34 1S35 1A_Tec 1A22 1B24 1B25 1D20 1D21 1E45 1S31 3,84 Offshore Wind & 4,72 Green Hydrogen 4,66 1B21 1B22 4,69 5,06 5,56 5,05 1A20 1S30 6,18 6,29 6,56 1A19 7,05 1S23 1S26 7,50 1B18 1B19 1B20 1C14 1D14 1D14 1E33 Offshore Wind & 7,50 B C D E 1A18 Green Hydrogen A 1A17 7,50 7,50 1A16 1E26 1E27 7,50 1D13 7,50 1A14 FORUM 7,50 WAB e.V. 7,50 1A13 K 9 x 18 7,50 7,50 1A15 7,50 1S_Forum 7,50 1A12 7,50 7,50 7,50 1B11 7,50 1A10 1B12 1C09 1D10 1A09 1A11 7,50 1E19 1E20 7,50 7,50 1A05 7,50 1A06 1B07 1B08 1C06 1C07 1C08 7,50 1B09 1S16 7,05 Offshore Wind & 6,56 Green Hydrogen 6,29 1D08 1E13 1E14 6,18 5,05 1S11 1S12 1S13 1S14 5,56 5x R 5,06 1A03 1S10 4,69 1A04 1B04 1B05 1B06 1C03 1C04 1C05 1D04 1D05 1D06 1E07 1E08 1S06 1S07 1S08 1S09 4,66 Offshore Wind & 4,72 Green Hydrogen 3,84 3,24 2,72 1A02 1A01 1B01 1B02 1C01 1C02 1D01 1D02 1D03 1E01 1S01 1S02 1S03 1S04 1S05 2,55 2,50 Entrance Exit Entrance - booked - reserved - available
Hall 2 Stand: 05/2021 Änderungen vorbehalten Entry Exit from to Hall 3 Hall 3 2,50 2,55 2,72 R5x3 3,24 2A_Tec 2A20 2B18 2B19 2C19 2D22 2D23 2D24 2E44 2E45 2E46 3,84 4,72 4,66 WC 4,69 2A17 5,06 5,56 Forum Halle 2 2B15 2B16 2B17 2C16 2C17 2D19 2D21 2E39 2E40 5,05 K 8 x 15 6,18 6,29 6,56 2D16 2E33 2D18 2E34 7,05 2B13 2B14A 2B14 2C13 2C14 2C15 2E25 7,50 A B C D E 7,50 7,50 2A14 7,50 2B12 2E24 7,50 7,50 E8x3 7,50 7,50 2E23 7,50 2E28 2E29 7,50 7,50 2C11 2C12 2A10 7,50 2E22 7,50 7,50 7,50 2B09 2B10 7,50 2A11 2C09 2C10 2E21 7,50 2D10 2E19 2E20 7,50 7,50 7,50 2A06 2E15 7,50 7,05 6,56 2A08 2B07 6,29 2B08 2C06 2C07 2C08 2D08 2D09 2E13 2E14 6,18 5,05 5,56 5,06 2A03 2E09 4,69 2A05 2B03 2B04 2B05 2C03 2C05 2D04 2D06 2E07 2E08 4,66 4,72 3,84 3,24 2,72 2A02 2C01 2C02 2D01 2E01 2E03 2,55 2A01 2B01 2B02 2D02 2D03 2E02 2,50 Entry Exit Entry from to from Hall 1 Hall 1 Hall 1 - booked - reserved - available
Hall 3 Stand: 05/2021 - booked Änderungen vorbehalten - reserved - available 2,50 2,72 3,84 4,66 5,06 5,05 6,29 7,05 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,05 6,29 5,05 5,06 4,66 3,84 2,72 2,50 2,55 3,24 4,72 4,69 5,56 6,18 6,56 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 6,56 6,18 5,56 4,69 4,72 3,24 2,55 Entry Exit from to Hall 4/ Hall 4 Technical open air area Service 3A38 3B25 3C37 3A37 R5x3 3A_Tec 3A35 3A34 E8x6 3B23 3C34 3A31 3A36 3A30 3A32 3A33 3B21 3C31 3C33 WC 3A26 3A29 3A28 3C27 3C30 3B19 3C29 3A23 3A25 3C25 3C26 A B C 3B15 3A22 3C21 3C23 3A18 3A19 3B13 3B14 3C19 3C20 3B12 3C16 3C17 3A16 3B10 3A13 3C15 3A14 3C13 3C14 3A10 3A11 3A12 3C10 3C12 3B08 WC 3A07 3A09 3A08 3C07 3C08 3C09 3A05 3A06 3B04 3C04 3C05 3A04 3C06 3A01 3A02 3A03 3B01 3B02 3B03 3C01 3C02 3C03 Entry Exit from to Hall 2 Hall 2
Hall 4 Stand: 05/2021 Änderungen vorbehalten Exit 2,50 to WC 2,55 Hall 5 2,72 R5x3 3,24 4A_Tec 4A22 4A21 4B20 4B22 4C19 4C21 4D16 4D17 3,84 4,72 4,66 4A18 4A19 4C14 4,69 4A15 4D15 5,06 5,56 4B17 4B18 5,05 6,18 6,29 6,56 4B14 4B15 4B16 4C13 4C15 7,05 4A16 4A17 4D12 7,50 7,50 4D13 7,50 4A13 4D09 4D09A 7,50 7,50 4C11 E7x4 C 7,50 A B D 4A14 4D11 7,50 7,50 4A12 7,50 4B12 7,50 4D10 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 4B11 4C10 4D07 4D07A 4D08 4A09 4A10 4A11 4B10 4C09 7,50 Entry 7,50 from WC 7,50 Hall 5 4D06 7,50 4A04 4A07 4C07 7,50 7,05 6,56 4D05 6,29 4B07 4B08 6,18 5,05 5,56 5,06 4,69 4A05 4A06 4B05 4B06 4C06 4D03 4B04 4,66 4,72 3,84 3,24 2,72 4A02 4A01 4B01 4B03 4C01 4C03 4D01 4D02 2,55 Exit 4C02 Entry 2,50 to from Hall 3 Hall 3 - booked - reserved - available
Hall 5 - booked - supply units Stand: 05/2021 Änderungen vorbehalten - reserved - available 5A01U 5A01T 5A01S 5A01R 5A01Q 5A01P 5A04Y 5A04W 5A04V 5A04U 5A04T JIU Gemeinschaftsstand JIU Gemeinschaftsstand 5A04S 5A01N A Technical Service 5A01G 5A01F 5A01K 5A01H 5A04P 5A04N 5A04M 5A04H 5H02 JIU Servicebereich JIU Servicebereich 5A04R (42qm) (42qm) 5A04G Passage FKM NCC 3x1 5A00 5A25 Passage 5A01A 5A01B 5A01D 5A01E 5A04A 5A04B 5A04D 5A04F open open air air 5B06 5B07 5B09 5B12 5B04 5B10 5B12A 5B01 5B02 5B03 5B13 5B15 B 5B20 5B23 watt 2.0 5B25 5B27 5B31 5B32 FORUM 5B28 5B30 8x8 5B37 5B39 5B46 5B47A-C 5B47 5B40 5B41 5B42 5B43 5B44 5B45 Exut to Hall4 C 5C04 5C05 5C06 5C07 5C01 5C02 5C03 5C11 5C12 5H04 E8x4 E9x4 5H03 Erste Hilfe 5C14 5C15 5C16 5C18 5C09 Booking Center E8x4 5C21 5C22 5C23 5C24 5C25 5C26 5C27 Entry from Hall4
Stand: 05/2021 Änderungen vorbehalten Open Air Area Food Area Restaurant Passage Passage Congress Hall 5 Congress Hall 5 Exit 0F06 0F05 Hall 5 Passage 0F04 Congress Hall 5 Hall 5 0F07 Congress 0F08 0F03 0F09 Exit Hall 5 0F01 0F10 0F02 0F11 0F12 Entrance Entry Hall 4 6x4 Hall 4 Jumbo 50 x 75 Jumbo 50 x 70 Expo1 6x4 Hall 4 Expo2 LEGENDE: Open-Air Messestände Exponatsflächen Wegführung durch Pylonen Walkway, eine Seite offen - booked - reserved - available
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