Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen

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Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen
Infobulletin der
                                 Gemeinde
                                 Bettenhausen
Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2019

An der Gemeindeversammlung nahmen 50 stimmberechtigte Bürgerinnen
und Bürger teil. Dies entspricht einem Anteil von 9.88%. Es wurden folgende
Geschäfte traktandiert und behandelt:

1. Jahresrechnung 2018
   Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 45‘788.22
   ab, was einer Besserstellung gegenüber dem Budget 2019 von
   Fr. 226‘118.22 entspricht. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Auf-
   wandüberschuss von Fr. 1‘387.77 ab. Die Jahresrechnung 2018 wurde ein-
   stimmig angenommen.

2. Gemeindeverband ARA; Neue Kostenverteilung gestützt auf 4. Teilrevision
   des Organisationsreglements
   Mit der 4. Teilrevision des Organisationsreglements des Gemeindeverban-
   des ARA sollen die Vorgaben der neuen kantonalen Gewässerschutzver-
   ordnung umgesetzt werden (betreffend Berücksichtigung Fremdwasseran-
   teil in der Kostenverteilung). Für die Gemeinde Bettenhausen ergibt sich
   mit dem neuen Kostenverteiler eine Veränderung der Betriebskosten von
   jährlich Fr. -12‘400.00. Die Kostenverteilung kann aber in Zukunft wieder
   ändern, da alle drei Jahre eine Neumessung erfolgt. Die neue Kostenver-
   teilung gestützt auf die 4. Teilrevision des Organisationsreglements wurde
   einstimmig angenommen.

3. Gesamtmelioration Bleienbach-Thörigen-Bettenhausen; Verpflichtungs-
   kredit in der Höhe von Fr. 900‘000.00 netto für die Kostenbeteiligung an den
   Restkosten
   Im Frühjahr 2018 lag das Vorprojekt inklusive Perimeterplan, Eigentümer-
   und Flächenverzeichnis sowie Statutenentwurf öffentlich auf. Anschlies-
   send folgte die Bereinigung der Einsprachen. Der neue Perimeterplan um-
   fasst rund 769 Hektaren Land mit 203 Landeigentümern.

    Im März 2019 fand die Abstimmungs- und Gründungsversammlung über
    die Gesamtmelioration Bleienbach-Thörigen-Bettenhausen statt.

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Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen
Diese wurde mit 65,02% Ja-Stimmen und einer Flächenzustimmung von
    74,99% angenommen. Anschliessend wurden die Statuten sowie das Ent-
    schädigungsreglement genehmigt und der Genossenschaftsvorstand ge-
    wählt.

    Der Genossenschaftsvorstand stellt sich wie folgt zusammen:
       Präsident                           Daniel Günter, Thörigen
       Kassier                             Michael Sollberger, Thörigen
       Sekretär                            Samuel Zürcher, Bleienbach
       Vertreter GR* Bleienbach            Peter Rüedi
       Vertreter GR* Thörigen              Thomas Schenk
       Vertreterin GR* Bettenhausen        Tanja Weber
       Mitglied                            Rolf Kneubühler, Bleienbach
       Mitglied                            Andreas Schaad, Bettenhausen
       Mitglied                            Adrian Aebersold, Bollodingen
         (*GR = Gemeinderat)

    Revisorinnen
       Alexandra Ruch, Bleienbach
       Elisabeth Berchtold, Bützberg

    Schätzungskommission
        Präsident                                 Jörg Schnyder, Bösigen
        Mitglied                                  Markus Henauer, Ferenbalm
        Mitglied                                  Ernst Bolzli, Oberburg
        Mitglied                                  Bernhard Brügger, Höfen

    Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Massnahmen belaufen sich auf
    ca. Fr. 16 Mio. (ohne Drainagen) und dauern rund 10 – 15 Jahre. Die Finan-
    zierung erfolgt durch Bund, Kanton, Gemeinden und Genossenschafter.
    Bund und Kanton subventionieren das Projekt mit ca. 2/3. Die Restkosten
    (1/3 der Gesamtkosten) betragen pro Hektare Land rund Fr. 7‘000.00 und
    werden zwischen Gemeinde sowie Genossenschafter je hälftig geteilt.

    Die Perimeterfläche der Gemeinde Bettenhausen beläuft sich auf rund 250
    Hektaren, was Restkosten zu Lasten der Einwohnergemeinde Bettenhausen
    von rund Fr. 900‘000.00 (inklusive Fr. 25‘000.00 Reserve) ergibt.

    Die Gemeindeversammlung hat den Verpflichtungskredit in der Höhe von
    Fr. 900‘000.00 netto für die Kostenbeteiligung an den Restkosten der Ge-
    samtmelioration Bleienbach-Thörigen-Bettenhausen unter Vorbehalt Zu-
    stimmung der Gemeindeversammlungen Bleienbach und Thörigen mit
    42 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

4. Kommunikationsnetz; Umstellung auf Glasfaserkabel, Kreditabrechnung
   Der Kredit von Fr. 630‘000.00 wurde um Fr. -11‘447.05 unterschritten. Die
   Gemeindeversammlung nahm von der Kreditabrechnung Kenntnis.

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5. Verschiedenes
   Ortsplanung
   Die revidierte Ortsplanung wurde Ende Januar 2019 eingereicht. Gemäss
   Auskunft vom Amt für Gemeinden und Raumordnung sollte die Genehmi-
   gung noch vor den Sommerferien erteilt werden können.

    Schulorganisation
    Die Schülerzahlen werden in den nächsten Jahren stark steigen (heute
    rund 190 Schüler/innen; 2023 rund 260 Schüler/innen), weshalb zusätzliche
    Klassen eröffnet werden müssen. Es werden bauliche Massnahmen not-
    wendig sein. Die Bildungskommission erarbeitet momentan die Grundla-
    gen.

    Um- und Ausbau Dorfplatz 2, Bollodingen
    Die Wohnungen werden voraussichtlich per 01.10.2019 bezugsbereit sein.
    Ungefähr im Herbst 2019 wird ein Tag der offenen Türe veranstaltet. Mietin-
    teressenten dürfen sich gerne bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung
    melden. Auf der Website der Gemeinde (www.bettenhausen.ch) ist eine
    Vermietungsdokumentation aufgeschaltet, welcher weitere Informationen
    entnommen werden können (oder auf der Gemeindeverwaltung einge-
    sehen werden kann).

    Hochwasserschutzprojekt und Revitalisierung der Önz
    Die Bauarbeiten wurden anfangs Juni 2019 wieder aufgenommen, wobei
    vorerst aufgrund der Niederschläge nicht weitergebaut werden konnte. Je
    nach Witterung dauert die Bauzeit noch ungefähr 2 – 3 Monate. Der im
    Projekt involvierte Kulturschätzer, Ernst Grossenbacher, ist im Mai 2019 ver-
    storben. Als neuer Kulturschätzer wurde Richard Meister gewählt.

    Flugaufnahmen
    Der Gemeinderat wird neue Flugaufnahmen des Gemeindegebietes auf-
    nehmen lassen. Gerne stellt er die elektronische Datei anschliessend auch
    der Bevölkerung zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Interessierte dür-
    fen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

    Verabschiedung Beatrice Mühlethaler
    Beatrice Mühlethaler hat ihre Tätigkeit als Bauverwalterin bei der Einwoh-
    nergemeinde Bettenhausen per 30.04.2019 beendet. Der Gemeinderat
    hat den Weggang von Beatrice Mühlethaler sehr bedauert, wünscht ihr
    aber alles Gute auf dem weiteren Weg.

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt bis am 19. Juli 2019 öffent-
    lich zur Einsichtnahme auf.

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Baubewilligungen

 Bauherr:                                    Was:                          Wann bewilligt:
 Erwin Meyer, Allmend 6, Bol-                Ersatz Elektroheizung durch   30.04.2019
 lodingen                                    Wärmepumpe

1. Augustfeier 2019

Die diesjährige 1. Augustfeier wird durch die Holzergruppe Bollodingen organi-
siert. Die Feier findet am 1. August 2019 statt. Der Gemeinderat bedankt sich
bereits heute bei der durchführenden Equipe und hofft auf zahlreiches Er-
scheinen der Dorfbevölkerung.

Feuer/Feuerwerk bei anhaltender Trockenheit
Falls dieser Sommer ebenfalls wieder anhaltend trocken sein wird, so bitten wir
die Bevölkerung um grosse Vorsicht beim Umgang mit Feuer oder Feuerwer-
ken. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr
laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise zur Waldbrandgefahr
oder Feuer(werks-)verboten finden Sie unter www.be.ch/waldbrandgefahr
oder informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Neuzuzügerapéro

Am 5. Juni 2019 fand das Neuzuzügerapéro statt, zu welchem alle Neuzuzü-
ger/innen eingeladen wurden, welche seit dem 1. Mai 2017 in unserer Ge-
meinde wohnen. Der Gemeinderat freute sich, dass rund 20 Neuzuzü-
ger/innen am Apéro teilnahmen, welches von der Kulturkommission organi-
siert wurde.

Wasserentnahme aus Oberflächengewässer; Bewilligung der Gemeinde

Wird innerhalb des Gemeindegebietes vorübergehend Wasser aus Oberflä-
chengewässern entnommen (ohne feste Einrichtung), muss bei der Einwoh-
nergemeinde Bettenhausen eine entsprechende Bewilligung eingeholt wer-
den.
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Wir bitten insbesondere die Landwirte von dieser Bewilligungspflicht Kenntnis
zu nehmen und die Bewilligung entsprechend vor der Wasserentnahme ein-
zuholen.

Für das Ausstellen der Bewilligung zur Wasserentnahme aus Oberflächenge-
wässern wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben.
Wasserentnahmen sind so lange gestattet, wie der Mindestpegelstand ge-
währleistet ist. Wird der Mindestpegelstand unterschritten, sind Wasserent-
nahmen nicht mehr erlaubt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Oberaargau hat als Freizeitregion sehr viel zu bieten!

Gemeinsam wollen wir das Freizeitangebot in unserer Region weiterentwi-
ckeln. Die Region Oberaargau setzt die Schwerpunkte dabei in den folgen-
den drei Bereichen:

     Geniessen und auftanken in der Natur
     Design und Kultur entdecken und verstehen
     Unsere Geschichte mit ihren Traditionen leben und erleben

Drei Tätigkeitsgebiete, welche ganz besonders zum Oberaargau und zu seiner
Bevölkerung passen.

Die Angebote im Bereich Freizeit und Tourismus sollen vordergründig auf die
Oberaargauerinnen und Oberaargauer ausgerichtet werden. So tragen wir
zur Steigerung der Identifikation mit unserer Region bei und können ein strate-
gisch ausgerichtetes Freizeitangebot entwickeln und vermarkten.

Zur Erfüllung dieser Ziele sind wir auf die ganze Oberaargauer Bevölkerung
angewiesen und bitten um Ihre wertvolle Unterstützung.

Bei Ihnen können Gäste auf aussergewöhnliche Art übernachten? Sie bieten
Wanderern, Velofahrern, Familien, Gruppen und Paaren kulinarische High-
lights an? Ihr Hund und Sie finden Trüffel und können dieses Wissen anderen
Hundehaltern vermitteln? Sie kennen einen familienfreundlichen Grillplatz?
Die Oberaargauer Wanderrouten kennen Sie wie Ihre eigene Hosentasche?
Kinder können bei Ihnen Tiere streicheln oder reiten? Sie verköstigen Gäste
und bieten Räumlichkeiten an, in denen Geburtstage und andere Feste ge-
feiert werden können? Ihre Alphorngruppe bietet Schnupperkurse an? Die
eigens produzierten Produkte verkaufen Sie in Ihrem Laden? Ihr Nachbar ist
ein aktives Mitglied einer Kochgruppe?
Ihre Gemeinde bietet eine für Sie einzigartige Sehenswürdigkeit? Menschen
lassen in Ihrer Location die Nacht zum Tag werden? Kultur- und Kunstaffine
kommen bei Ihnen auf ihre Kosten? Ihr Verein oder Ihre Institution bietet Work-
shops oder Schnupperkurse für Interessierte an?

Teilen Sie uns Ihr Angebot mit! Per Mail an tourismus@oberaargau.ch oder via
Tel. 062 923 60 30. Denise Krieg, Leiterin Freizeit Oberaargau freut sich auf Ihre
Kontaktaufnahme.
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Im Weiteren stehen Ihnen auch die drei subregionalen Tourismusorganisatio-
nen zur Verfügung. Dies sind:
    Pro Regio Huttwil: info@regio-huttwil.ch oder 062 962 55 05
    Pro Jura Bipperamt: info@pro-jura-bipperamt.ch oder 032 636 32 24
    regioW (Wangen a.A.): info@regiow.ch oder 032 510 50 80

Sie möchten kommendes Wochenende eine Wanderung machen oder ein
Konzert besuchen? Verbringen auch Sie Ihre Freizeit in unserer vielfältigen Re-
gion. Auf www.myoberaargau.com finden Sie bereits heute verschiedenste
Angebote. Wir wünschen Ihnen viel Spass und schöne Erlebnisse.

Infobox: Wieso gibt es «Freizeit Oberaargau»?
Die Region Oberaargau definierte im Jahr 2013 ihr Zielbild: Den Dreiklang
«Wohnen, Arbeit und Freizeit». Bis anhin standen der Region für die Umsetzung
des Freizeit-«Tons» nur sehr begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Freizeitange-
bote wurden wenig vermarktet und eine Anlaufstelle für Fragen, Reservatio-
nen und Buchungen fehlte. Grund genug für die Region Oberaargau, eine
Freizeit- und Tourismusstrategie zu erarbeiten. Im Mai 2018 genehmigten die
Delegierten der Region Oberaargau diese Strategie. Ab diesem Zeitpunkt
wurde im Organigramm der Region eine neue «Kommission Freizeit» geschaf-
fen. Das Mandat für die Vermarktung der Freizeitregion wurde öffentlich aus-
geschrieben. Die Firma «Erlebnismacher AG» erhielt den Zuspruch für die zu-
künftige Destinationsentwicklung. Die Stelle wurde ausgeschrieben und an die
im Oberaargau bestens vernetzte Denise Krieg-Wälchli vergeben. Die Anlauf-
und Buchungsstelle von «Freizeit Oberaargau» im Generationenhaus «Kreuz»
in Herzogenbuchsee wird ab August 2019 in Betrieb sein.

Informationen der Verwaltung

Gemeinde Bettenhausen – voraussichtlich ab Juli 2019 können Sie uns Ihr
Baugesuch elektronisch einreichen!
Ab Juli 2019 starten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungs-
kreis Oberaargau den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Bauge-
such elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie
das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online
und laden sämtliche Unterlagen hoch.

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Weglei-
tung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.
Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch einge-
reichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unter-
schrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis
anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!
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Altglasentsorgung in Bollodingen
Im Ortsteil Bollodingen befindet sich beim ehemaligen Wehrdienstmagazin ein
Altglascontainer. In letzter Zeit mussten wir vermehrt feststellen, dass in diesem
Altglascontainer auch leere PET-Flaschen entsorgt werden. Wir bitten die Be-
völkerung, nur Altglas in diesem Container zu entsorgen. Leere PET-Flaschen
können bei der Sammelstelle im Ortsteil Bettenhausen oder direkt in den Ver-
kaufsgeschäften (Migros, Coop, etc.) entsorgt werden. Für Ihre Mitarbeit dan-
ken wir bestens.

Grüngutentsorgung – aber ohne Plastik!

Infos für Hundehalter
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als
Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und
das Passwort erhalten Sie danach per Post zugestellt. Damit können Sie sich
bei Amicus einloggen.

Sie möchten einen Halterwechsel melden?
Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe»
durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter.
Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.

       Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des
        neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein
        und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der
        Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
       Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie
        im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «über-
        nehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.

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Ihr Hund hat noch keinen Mikrochip?
Welpen müssen in den ersten drei Monaten – spätestens aber vor Weitergabe
an den neuen Hundehalter – vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhal-
ten.

Ihr Hund ist aus dem Ausland?
Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt, damit dieser die Mikrochipnummer
überprüfen kann. Der Tierarzt registriert dann bei Amicus einen «Import».

Ihr Hund geht ins Ausland?
Erfassen Sie im Register «Exportadresse im Ausland» das Exportdatum. Alle wei-
teren Eingabefelder sind optional.

Ihr Hund ist verstorben?
Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann
auch von der Gemeinde oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden. Melden Sie
den Todesfall zudem Ihrer Gemeinde, damit die Rechnungsstellung der Hun-
detaxe eingestellt werden kann.

Sie ziehen um?
Melden Sie Adressänderungen Ihrer Wohngemeinde. Falls Sie ins Ausland zie-
hen, meldet die Gemeinde einen «Wegzug ins Ausland». Hunde, welche zum
Zeitpunkt des Wegzugs auf Ihrer Personen-ID registriert sind, werden damit au-
tomatisch «exportiert».

Hundetaxe 2019
Allen registrierten Hundehaltern wird die Hundetaxe 2019 für jeden Hund, wel-
cher am 01.08.2018 über 6 Monate alt ist anfangs August in Rechnung ge-
stellt. Die Hundetaxe für das Jahr 2019 beträgt CHF 80.00 pro Hund.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in den Sommerferien
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ändern sich während der
Sommerferien nicht. Gerne sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie
da.

Montag     09.30 – 11.30 Uhr
           15.30 – 17.30 Uhr
Dienstag   09.30 – 11.30 Uhr (Bauverwaltung und AHV-Zweigstelle)
           14.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch   09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr
           14.00 – 17.30 Uhr (Bauverwaltung und AHV-Zweigstelle)
Freitag    ganzer Tag geschlossen

Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten mög-
lich.

 Lass dich vom Himmelblau und Sonnengelb verwöhnen und
              geniess im Kleinen all das Schöne
                                            Monika Minder
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