Informa onsbla Gemeinde Wiesenfelden - Dezember 2020 / 82. Auflage
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2 Inhaltsverzeichnis: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Seite 3 - 10 ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Aktuelle Maßnahmen Jahr, das uns allen viel abverlangt hat. Das diesjähri- ge Weihnachten wird anders sein, als in den zurück- Seite 11 - 25 liegenden Jahren. Ebenso hat sich unser Alltag durch die Corona-Situa on sehr verändert. Aber Aus dem Rathaus und freuen wir uns trotz allem auf die Weihnachtszeit „Sonstige Informationen“ und den Jahreswechsel. Genießen Sie beim abend- lichen Spaziergang die Weihnachtsbeleuchtungen in den Gärten, an Bäumen und in den Fenstern. Seite 26 Veranstaltungskalender Das Jahr 2020 war für die Gemeinde ein sehr ereig- nisreiches Jahr. Das Baugebiet Pfarrerfeld in Wiesenfelden und der Bürgersaal in Seite 27 - 31 Zinzenzell konnten fer ggestellt werden. Die Grund- und Mi elschule Wiesenfel- Kindertagesstätte und Schule den wurde mit Glasfaser erschlossen und Klassenräume mit Beamer, Leinwand und zum Teil auch mit Tablets ausgesta et, um das „Digitale Klassenzimmer“ auch an unserer Schule voranzutreiben. Eine neue Kindergartengruppe wurde als Bauernhofgruppe beim Anwesen Hammermühl eröffnet. Das Vereinsheim in Saul- burg wurde weiter saniert und das Rathaus in Wiesenfelden baute mit dem Bür- gerserviceportal weiter das digitale Angebot aus. Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen um mich zu bedanken. Allen Ehrenamtlichen, Vereinen und Organisa onen vielen Dank für Ihr Engagement. Weihnachten ist keine Des weiteren möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Jahreszeit. für die harmonische und kollegiale Zusammenarbeit danken. Ebenso ein Danke- schön an die Grund- und Mi elschule für das gute Miteinander. Dem Gremium Es ist ein Gefühl! des Gemeinderates, voran mit den beiden Stellvertretern Chris an Biendl und (Edna Ferber) Mar n Kolbinger, „Vergelt´s Go “ für das zielstrebige Zusammenarbeiten. Ich wünschen Ihnen allen von Herzen noch eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, vor allem aber gesundes Neues Jahr 2021. Bleiben Sie gesund und alles erdenklich Gute. Ihr Bürgermeister Andreas Urban Die Gemeinde Wiesenfelden wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest, sowie Gesundheit, Glück und Zufrieden- Impressum: Herausgeber: Gemeinde heit für das Neue Jahr 2021! Wiesenfelden Verantwortlich: BGM Andreas Urban Auflage: 1.650 Stück
3 Aktuelle Maßnahmen Sanierung der Kläranlage Zinzenzell Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Straubing-Bogen aus dem Jahr 2001 für das Einleiten von behandeltem Ab- wasser aus der Kläranlage Zinzenzell in den Schönsteiner Bach ist befristet bis 30. November 2021. Bei der Reinigungsleistung liegen zwar keine Probleme vor, allerdings können die Regeln der Technik nicht mehr eingehalten werden. Die wasserrechtlichen Anforderungen haben sich seither mehrfach geändert und müssen in das neue Verfahren inte- griert werden. Insbesondere durch die Anforderung Nitrifika on kann das bestehende Verfahren nicht weiter betrieben wer- den. Im Zuge einer Studie und unter Berücksich gung des Sonderprogramms „RZWas“ wurden mehrere Lösungsansätze unter- sucht. Als Vorzeigelösung ergab sich die Ertüch gung durch eine belü ete Festbe anlage mit den Reinigungszielen Kohlen- stoffabbau und Nitrifika on. Eine Auflassung der Kläranlage Zinzenzell mit Anschluss an die Kläranlage Wiesenfelden ist nicht realis sch. Die Ableitungstrasse würde ca. 10 km betragen. Unter Berücksich gung der derzei gen Einwohnerzahl von Zinzenzell und Zirnberg mit 522, geringfügigem Fremdenverkehr, einzelnen Großabnehmern und angemessener Baulandausweisung bzw. Innenverdichtung ist für den Zeitraum bis 2042 eine biologische Ausbaugröße mit 650 Einwohnergleichwerten realis sch. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Sehlhoff GmbH aus Straubing für die Sanierung der Kläranlage beläu sich auf 2.540.000,00 Euro. Das Wasserwirtscha samt Deggendorf hat Fördergelder in Höhe von 150.000,00 Euro in Aussicht gestellt. Die Fer gstellung ist bis Ende 2021 geplant.
5 Aktuelle Maßnahmen Außenbereichsgestaltung Bürgersaal Zinzenzell Der Bürgersaal ist fer g. Der Außenbereich wird im nächsten Jahr umgesetzt. Das Büro G+2S hat die Planung für die Gestaltung des Umfeldes beim Bürgersaal und der Kindertagesstä e in Zinzenzell erarbeitet. Hauptschwerpunkt sind eine eingezäunte Spielfläche für die Kindertagesstä e, ein öffentlicher Spielplatz, ein kleinerer Bolzplatz, ein Rodelhang, ein barrierefreier Zu- gang sowie eine angemessene Begrünung. Dankenswerterweise sind einige freiwillige Zuwendungen auf dem Spendenkonto eingegangen, mit denen sinnvolle Spielgeräte für den Außenbereich der Kindertagesstä e Zinzenzell bescha werden können. Hierfür recht herzlichen Dank! Erweiterung Baugebiet Hochstraße in Zinzenzell In Zinzenzell konnte eine noch amtlich zu vermessende Teilfläche von ca. 3.500 m² des Grundstückes Fl.Nr. 560 der Gemarkung Zinzenzell erworben werden. Diese Teilfäche wurde bereits baurechtlich im Jahre 1997 mi els Bebauungsplan „Hochstraße“ überplant. Durch die erworbene Teilfäche nördlich des bisherigen Baugebietes sind drei neue Bauparzellen möglich. Die Erschließung ist im kom- menden Jahr geplant.
6 Aktuelle Maßnahmen Böschungssicherung Zinzenzell Beim gemeindeeigenen Sportgelände in Zinzenzell war eine Böschungssicherung dringend notwendig zum Schutz der Fußgän- ger auf dem öffentlichen Weg zwischen Baugebiet „Baumgärten“ und Sportheim. Eine fachkundige Baufirma erledigte die Ar- beiten mit Hohlbohrankern, Ma enstahlbewehrung und Spritzbeton. Breitbandversorgung Die Gemeinde Wiesenfelden hat mit Unterstützung des beau ragten Planungsbüros IK-T GmbH aus Regensburg ein Markter- kundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung im Rahmen des Förderprogrammes „Höfe-Bonus“ durchgeführt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde nur ein Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH abgegeben. Das Angebot wurde vom Planungsbüro geprü und nach den definierten Kriterien des Breitbandförderprogramms bewertet. Das Angebot der Telekom beträgt bei einer Kostenschätzung des Büros in Höhe von 1.300.000 € nun ganze 2.150.359 €, wodurch der Eigen- anteil der Gemeinde Wiesenfelden auf 826.481 € steigen würde. Nachfragen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Straubing sowie beim Bayerischen Landtag, insbesondere Herrn Manfred Eibl, MdL, ergaben, dass eine Abwicklung des Projekts in einem anderen Förderprogramm, dem sog. „Bundesprogramm mit bayerischer Kofinanzierung“ möglich wäre und sich dadurch der kommunale Eigenanteil auf 215.037 € reduzieren würde. Der Gemeinderat Wiesenfelden bevorzugte somit aus Kostengründen den Breitbandausbau über das Bundesförderprogramm und bi et die Bevölkerung weiter um Geduld.
7 Aktuelle Maßnahmen Neue KiTa-Naturgruppe in der Hammermühl Für das Kindergartenjahr 2020/2021 konnte vom Landratsamt Straubing-Bogen eine Betriebserlaubnis für eine neue Natur- gruppe in der Hammermühl genehmigt werden. Die landwirtscha liche Hofstelle wurde Anfang des Jahres von der Gemeinde erworben und mi lerweile kindgerecht umgebaut – dies mit vielen Arbeitsstunden des Bauhofes. Errichtet wurden ein über- dachter Sandkasten mit Sonnenschutz, zusätzliche Toile en für Personal und Kinder, fünf Stellplätze und eine Zaunanlage um die Hofstelle - zum Schutz der Kinder aufgrund der naheliegenden Staatsstraße und dem angrenzenden Großen Hammerwei- her. Der Elternbeirat und viele engagierte Eltern beteiligten sich an einem ganzen Wochenende bei einem gemeinsamen Ar- beitseinsatz. Bürgermeister Andras Urban war begeistert und bedankte sich für das große Engagement aller Helferinnen und Helfer. Vorsorglich wurde ein Hydrant für einen möglichen Brandfall gesetzt und die Wasserleitung zur Hofstelle verlegt. Die vorhandene Zufahrt soll noch asphal ert werden. Für das laufende Kindergartenjahr reicht dort eine Naturgruppe aus, aller- dings wird momentan geprü , inwieweit eine Erweiterung möglich ist, da Naturgruppe 1 bei der Unterstandshü e Nähe Utzenzell leider nur befristet ist. Dort konnte man sich mit den Grundstückseigentümern über eine Nutzung für ein weiteres Kindergartenjahr bis zum 31. August 2022 einigen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll in der Hammermühl ein Bauernho in- dergarten mit weiteren Gruppen entstanden sein. Ein Anbau an den bestehenden Stadel und weiteres wurden bereits mit dem Landratsamt Straubing-Bogen vorbesprochen.
8 Aktuelle Maßnahmen Gemeindebücherei Wiesenfelden Coronabedingt kam es bei der Gemeindebücherei Wiesenfelden zu Lieferschwierigkeiten einiger Teile. Dadurch hat sich die geplante Fer gstellung auf Frühjahr 2021 verschoben. Nach der Eröffnung des Neubaus ist beabsich gt, die Öffnungszeiten zu erhöhen. Um diese verlängerten Öffnungszeiten abzudecken, wird eine zusätzliche Arbeitskra eingestellt. Die Gestaltung des Vorplatzes wurde mit der Kirchenverwaltung abgesprochen. Sanierung Vereinsheim Saulburg Die Arbeiten am Vereinsheim Saulburg sind abgeschlossen. Es erfolgte noch die Sanierung der WC-Anlagen sowie die Lieferung und Montage von Kunststofffenster (Rehau). Die Montage erfolgte im Erdgeschoss und im Obergeschoss mit Entwässerung nach unten, Wärmeschutzverglasung und Glasleiste.
9 Aktuelle Maßnahmen Kanalauswechslung im Bereich der Ortsdurchfahrt Saulburg - SR 28 Durch die SEHLHOFF GmbH wurde mit Datum vom 26. Mai 2020 eine aktuali- sierte hydrodynamische Kanalnetzbe- rechnung abgeschlossen. Aufgabe der Hydrodynamik war zunächst, das Ab- flussverhalten im bestehenden Kanalnetz wirklichkeitsnah darzustellen und damit vorhandene Problembereiche aufzuzei- gen. Zur Behebung der bekannten Kanal- netzüberflutungen wurden nun verschie- dene Sanierungsvarianten ausgearbeitet und dem Gemeinderat vom Leiter der Straubinger Niederlassung des Ingenieur- büros Sehlhoff GmbH, Herrn Peter Baier sowie Frau Corinna Rehmböck, vorge- stellt. Der Gemeinderat entschied sich für die empfohlene Sanierungsvariante 2, bei der eine Erneuerung des Kanals vor- genommen wird mit einer Nennweiten- vergrößerung in der Bayerwaldstraße auf DN 500 und Am Schloßberg auf DN 400. Dadurch würde man die Überstauer- scheinungen und am meisten die Ein- stauerscheinungen besei gen. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 620.000 Euro bru o, bei der sich der Landkreis mit einer Pauschale beteiligen wird, da die Kanalauswechslung im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Saulburg (Kreisstraße SR 28) im Jahr 2021 sta inden wird. Aufgrund der derzei gen Fördersitua on könnte eine mögliche Härtefallförderung nach RZW2018 möglich werden. Die Förderprogramme sind allerdings derzeit ausgesetzt. Der Bereich Am Schloßberg wird in einem zweiten Bauabschni unterteilt. Neubau Regenrückhaltebecken Höhenberg Aus wasserrechtlichen Gründen ist für den Ortsteil Höhenberg ein neues Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1768 m³ notwendig. Der erforderliche Grunderwerb von ca. 3000 Quadratmetern nördlich von Höhenberg in der Nähe des Löschweihers wurde bereits durchgeführt und das betroffene Grundstück wurde neu vermessen. Die Arbeiten werden in Kürze ausgeschrieben und im nächsten Jahr ausgeführt.
10 Aktuelle Maßnahmen Erschließung Baugebiet „Pfarrerfeld“ in Wiesenfelden ist abgeschlossen Die Erschließung des Neubaugebietes „Pfarrerfeld“ der Gemeinde Wiesenfelden ist abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit der Firma Streicher aus Deggendorf wurden gegenüber der bestehenden Bebauung „Birkenweiherfeld“ 26 Bauparzellen erschlos- sen, darunter 18 Wohnbauparzellen, vier eingeschränkte Gewerbeparzellen mit Wohnbebauung, drei größere Parzellen für Mietshäuser sowie eine Parzelle für ein Sondergebiet. Am vergangenen Donnerstag ging es um die Bauabnahme, die unter der Führung und Planung des Ingenieurbüros KEB Baupla- nungs GmbH in Straubing und deren Geschä sführer Xaver Fleischmann und Manfred Hacker ablief. Anwesend waren alle am Bau beteiligten Vertreter. In jedes Grundstück wurden die Anschlüsse für Wasser, Kanal, Nahwärme sowie Strom-, Telefon- und Glasfaserkabel verlegt. Begutachtet wurden unter anderem der Kanal, Straße, Gehsteig, Wasserversorgung, Oberflächen- wasser und Ableitung desselben in das Regenrückhaltebecken. Beanstandet wurden nur einige Kleinigkeiten, die abgestellt werden können. Das Bauvorhaben als solches wurde nach der Begutachtung als abgeschlossen betrachtet. „In naher Zukun wird hier ein Kran-Wald entstehen“, so Bürgermeister Andreas Urban. Er dankte abschließend allen am Bau beteiligten Firmen und deren Vertretern für die gute Zusammenarbeit. Der Bebauungsplan, der die einzuhaltenden Regeln für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vorgibt, ist auf der Homepage der Gemeinde Wiesenfelden und im Bauamt einsehbar. Das neue Bauge- biet soll nach Vorgabe des Wiesenfeldener Gemeinderates den Straßennamen „Am Ziegelweiher“ erhalten, da dieser das Ge- biet südlich umgibt. Aufgrund der guten Baulandnachfrage ist die Erweiterung des Baugebietes in nördlicher Richtung bereits angedacht. Das Bild zeigt von links: Geschä sleiter Marco Hecht, Bauhofleiter Thomas Dirschedl, Bürgermeister Andreas Urban, Wasser- wart Franz Haimerl, KEB-Geschä sführer Manfred Hacker und Xaver Fleischmann sowie die Bauleiter der Firma Streicher Robin Steininger, Alexander Eder und Chris an Bergbauer begutachteten das Baugebiet. Der Abstand wurde eingehalten. (Lu bild: Manuel Weinzierl)
11 Aus dem Rathaus und „sons ge Informa onen“ Öffnungszeiten der Bücherei Die Gemeindebücherei in der Grund- und Mi elschule Wiesenfelden hat folgende Öffnungszeiten: Mi woch: 17.00 - 18.00 Uhr Freitag: 16.00 - 18.00 Uhr Für die Schulkinder ist mi wochs von 7.30 bis 9.00 Uhr geöffnet (dies gilt nur während der Schulzeiten - in den Ferien ist am Mi woch Vormi ag immer geschlossen). Jahreskalender 2021 Der neue Jahreskalender 2021 mit Bildern aus dem Gemeindebereich Wiesenfelden und vielen Veranstaltungsterminen ist ab sofort zu den allgemeinen Öffnungszeiten und unter Einhaltung der aktuell gül gen Coronavorschri en zum Preis von 4,00 Euro je Stück im Rathaus (Zimmer Nr. 5) erhältlich. Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher, Hecken und dergleichen Die Gemeinde Wiesenfelden bi et alle Grundstückseigentümer Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen zu prüfen, ob die- se den öffentlichen Straßenverlauf (z. B. Verkehrszeichen,-spiegel, Laternen etc.) oder die Benützbarkeit der Straßen, Rad- und Gehwege behindern. Bei Bedarf sind diese entsprechend zu pflegen bzw. zurückzuschneiden oder zu en ernen. Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht durch überstehende Äste gefährdet werden. Auch das Durchkommen für größe- re Fahrzeuge z. B. Müllabfuhr oder Winterdienst muss problemlos möglich sein. Hinweis hierzu: Gehwege sind auf 2,50 m Hö- he und Straßenflächen bis 4,50 m Höhe freizuhalten. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, bei Nichtbeachtung und Unfällen ha et der Grundstückseigentümer. Bei Rückfragen melden Sie sich bi e im Rathaus bei Herrn Simmel unter Tel. 09966/9400-18. Info für Gewerbeanmeldungen Die Aufnahme eines Gewerbes führt regelmäßig auch dazu, dass sich die Nutzung von Gebäuden oder einzelnen Räumen än- dert. Für diese Nutzungsänderung benö gt man häufig eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine eigentlichen Bauarbei- ten verbunden sein sollten. Nach Art. 62 der Bayer. Bauordnung (BayBO) sind nicht nur die Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage baugenehmigungspflich g, sondern auch eine reine Nutzungsänderung, auch wenn einer baulichen Anlage nur eine andere Zweckbes mmung gegeben wird. Neue Raumeinteilungen, Fassadenänderungen, Aus– oder Einbau von Tü- ren etc. braucht es hierfür nicht. Das notwendige Bauantragsverfahren wird auch nicht durch die Gewerbeanmeldung ersetzt oder aufgrund einer Gewerbeanmeldung automa sch eingeleitet und abgewickelt. Hier muss der Gewerbetreibende selbst tä g werden und den notwendigen Bauantrag stellen. Da es bei der Baugenehmigungspflicht von Nutzungsänderungen aber auch Ausnahmen gibt, wird empfohlen, sich bei der Bauverwaltung des Landratsamtes zu erkundigen, ob im konkreten Fall neben der Gewerbeanmeldung auch noch ein Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist. VDK Sprechtage Laut Informa on des VDK Kreisverbandes Straubing-Bogen finden coronabedingt bis auf weiteres keine Sprechtage im Rathaus Wiesenfelden sta . Bei Rückfragen melden Sie sich bi e direkt an den Kreisverband in Straubing unter Tel. 09421/847 160.
12 Aus dem Rathaus und „sons ge Informa onen“ Fundsachen - verschiedene Brillen - verschiedene Jacken - verschiedene Schlüssel Die Fundsachen können während der Öffnungszeiten im Rathaus im Zimmer Nr. 5 abgeholt werden Bi e beachten: Auf unserer Homepage www.wiesenfelden.de gibt es den Menüpunkt „Fundbüro“ (auch erreichbar über: www.wiesenfelden.de/fundbuero). Hier werden neue Fundsachen zeitnah veröffentlicht. Wertsto of Öffnungszeiten Wiesenfelden Winterzeit: Dienstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Saulburg Winterzeit: Mi woch 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr - 11.00 Uhr Zinzenzell Mi woch 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr - 11.00 Uhr Im Interesse der Anlieger bi en wir, die Einwurfzeiten bei den Containerstandplätzen einzuhalten. Glas und Papier darf nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr eingeworfen werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf verboten! Informa onen zur Müllvermeidung und Müllentsorgung erhalten Sie vom Zweckverband für Abfallwirtscha Straubing Stadt und Land (ZAW-SR), Äußere Passauer Str. 75, 94315 Straubing, Tel. (0 94 21) 99 02-0; Internet: www.zaw-sr.de Besuchszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13.30 bis 17.00 Uhr Sperrung Naturbeobachtungssteg in Wiesenfelden Der Naturbeobachtungssteg über den Beckenweiher in Wiesenfelden ist ab dem ersten starken Schneefall gesperrt. Grund dafür ist die schlechte Bausubstanz, die laut Bürgermeister Andreas Urban leider keine Sicherheit für die Benutzer gewährt. „Die entdeckten Schäden seien größer als erwartet und die Sperrung duldet keinen Aufschub“ so Urban. Das Betreten des Steges ist dann sofort untersagt. Die Wanderwege Nr. 3, 9, 14 und 16 sowie der Goldsteigwanderweg und der „barrierefreie Rundweg“ werden über die Falkensteiner Straße, Oswaldstraße und Straubinger Straße umgeleitet.
13 Durchführung Winterdienst - Ablagerungen auf Gehwegen Die Gemeinde Wiesenfelden bi et alle Gemeindebürger, von Ablagerungen auf Gehwegen (z. B. Baumaterialien, Erdaushub u. ä.) abzusehen, da diese beim Winterdienst zu erheblichen Problemen und Schäden führen können. Außerdem wird leider des ö eren die Durchführung des Räum- und Streudienstes auf den Straßen innerorts durch parkende Fahrzeuge stark behin- dert bzw. auf schmalen Straßen unmöglich gemacht. Es wird gebeten an unübersichtlichen und schmalen Straßenabschni en bei Schnee bzw. Eisglä e auch im eigenen Interesse nicht zu parken. Die Räumfahrzeuge benö gten zum Durchfahren eine freie Straßenbreite von mindesten 3,50 Meter. Der Bayerische Gemeindetag informierte die Gemeinde Wiesenfelden bezüglich dieser Thema k wie folgt: Es sind grundsätzlich nur verkehrswich ge Straßen zu räumen. Sollte die Schneeräumung durch et- was behindert werden, kann der Fahrer den Räumdienst für diese Strecke einstellen. Für Schäden an Zäunen, die durch den Schnee beim normalen Räumen entstehen, ha et der Räumdienst grundsätzlich nicht. Nur bei Schäden durch das Fahrzeug besteht ein Entschädigungsanspruch. Damit der Winterdienst reibungslos funk onieren kann, bi en wir um Einhaltung der genannten Punkte. Sollten Autos, Anhänger, Zäune etc. die Winterdiens ahrzeuge behindern und dadurch die Gefahr von Be- schädigungen betsehen, sind die Fahrer der Winterdiens ahrzeuge angewiesen die Räumung für diese Strecke einzustellen. Sicherung der Gehbahnen im Winter Die Gemeinde weist die Grundstückseigentümer vorsorglich auf deren Verpflichtung hin, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege ausreichend zu räumen und zu streuen. Die Grundstückseigentümer haben die Gehwege an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglä e mit Sand oder anderen geeigneten Mi eln, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mi eln, zu streuen oder das Eis zu besei gen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so o zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Als Gehweg gilt nicht nur der für den Fußgängerverkehr eigens ausgebaute oder abge- grenzte Teil der öffentlichen Straße (Bürgersteig), sondern dort, wo ein Bürgersteig fehlt, auch der dem Fußgängerverkehr die- nende Teil am Rande der Straße in einer Breite von einem Meter. Verletzungen der Räum- und Streupflicht können zu Geldbu- ßen und Schadensersatzansprüchen führen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass aus Privatgrundstücken kein Schnee auf die Straße geworfen werden darf! Wich g für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Das Abrutschen von Dachlawinen zu öffentlichen Verkehrsflächen ist durch die Montage von ausreichend hohen Gi ern zu verhindern. Sowohl bei der Räum– und Streupflicht als auch bei Dachlawinen stellt sich im Schadensfall die Ha ungsfrage an den Verantwortlichen Änderung der Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 02.07.2020 Die neue Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen trat am 01.09.2020 in Kra . Darin ist festgelegt, dass bei der Erstaufnahme keine Verwaltungskosten anfallen, ab der ersten Änderung werden 30 Euro Verwaltungskosten erhoben. Der Gemeinderat beschloss nun aufgrund der aktuellen Corona-Situa on und den dadurch zahlreichen notwendigen Umbuchungen, den Eltern entgegenzukommen und die Erstaufnahme sowie zwei weitere Umbu- chungen für die Eltern kostenlos durchzuführen. Ab der dri en Umbuchung würden dann die Verwaltungsgebühren in Höhe von 30 Euro anfallen. Außerdem wurde ergänzt, dass bei einer Umbuchung aufgrund einer Mindestbuchungszeit, die förder- rechtlich vorgeschrieben ist und die Eltern nicht beeinflussen können, die Umbuchung ebenfalls kostenlos ist. Weiterhin ent- schied sich das Gremium, den Eltern die bereits bezahlten Umbuchungsgebühren für das laufende Kindergartenjahr aus Ku- lanzgründen zu erlassen. Hausnummernschilder Fehlendes oder unleserlich gewordenes Hausnummernschild kann das Leben Kosten! Nicht unerheblich ist die rich ge und ordnungsgemäße Hausnummerierung. In manchen No ällen könnte die Zeit bis zum Eintreffen der Re ungsorganisa on nach einer No allmeldung wesentlich verkürzt werden, wenn das Hausnummernschild gut lesbar und vorschri smäßig angebracht ist. Für manch Kranken und Verletzten wäre der Schmerz kürzer oder das Leben länger gewesen, wenn die Notärzte und die Sanitäter die Wohnung des Pa enten nicht erst mühsam suchten müssten. Vor allem in Neubausiedlungen fehlen o die Schil- der, vielfach sind diese auch durch Bäume und Büsche zugewachsen. Deshalb unserer Bi e: Achten Sie auf eine für Jedermann gut lesbare Hausnummerierung an geeigneter Stelle. Diese ist in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes, an gut sichtbarer Stelle. Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist es unmi elbar neben der Eingangstüre in Höhe der Oberkante der Tür anzubringen. Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite ist das Schild straßensei g an der, der Eingangstür nächstliegenden Ecke des Gebäudes anzubringen. Würde die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf das Gebäude angebrachte Hausnummernschild verhindern, ist dieses unmi elbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Stra- ße anzubringen.
14 Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Kreisstraße 46 Wiesenfelden bzw. auf 70 km/h zwischen Wiesenfelden und Bogenroith Laut Anordnung des Landratsamtes gilt auf der Kreisstraße SR 46 an der Bogenroither Straße in Wiesenfelden von der Abzwei- gung Falkensteiner Straße innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und zwischen der Ortstafel Wiesenfelden und Bogenroith eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Begründung durch die Verkehrsschau vom 01.10.2020: Im Streckenabschni der Bogenroither Straße befinden sich die Zugänge zur Grund- und Mi elschule und zum Pflegeheim Roseni- um, sowie zum Betreuten Wohnen. Außerdem sind entlang des Gebäudekomplexes des Pflegeheims Längsparkplätze an der Straße ausgewiesen, die auch einen Teil des Gehweges beanspruchen. Vor dem Schulgelände ist eine Busbucht angelegt. Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 5 StVO ist an Straßen des überörtlichen Verkehrs innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmi elbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstä en, allgemeinbildenden Schulen, Alten– und Pflegeheimen möglich, ohne dass besondere örtliche Verhältnisse vorliegen müssen. Die Senioreneinrichtungen haben einen direkten Zugang zur Straße, aufgrund der Längsparkplätze und der damit verbundenen Parkmanöver ergeben sich unübersicht- liche Verkehrssitua onen. An der Schule herrscht neben dem Schulbusverkehr auch privater Bring- und Holverkehr. Da die Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen der Lage der Senioreneinrichtungen unmi elbar nach der Ortstafel angefordert werden muss, sollte eine Geschwindigkeitstrichter die rechtzei ge Anpassung der Geschwindigkeit begüns gen. Deshalb wurde die gesamte Strecke zwischen Bogenroith und Wiesenfelden auf 70 km/h beschränkt, da auf dieser kurzen En ernung sicheres Überholen kaum möglich ist und gleichzei g eine Beschleunigung auf 100 km/h hier weder aus Sicht der Verkehrssicherheit, noch aus Sicht der Ökologie sinnvoll ist. „Absolutes Halteverbot“ auf der Ortsstraße „Am Paradies“ in Wiesenfelden Durch eine Verkehrsschau bei der Kindertagesstä e Wiesenfelden wurde die Problema k der Kinderta- gesstä en-Zufahrt und der Parksitua on durch die Eltern besprochen. Die Gemeinde erlässt deshalb ein beidsei ges, absolutes Halteverbot auf der Ortsstraße „Am Paradies“. Die Anordnung ergeht nach Anhörung der Polizei und wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Auf- grund eines „Parkchaos“ während der Hol- und Bringzeiten im Bereich der Kindertagesstä e waren die Re ungswege nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund ist diese Anordnung erforderlich. Da die Probleme jedoch nur während der Kindergartenzeiten au reten und um die Beeinträch gung für die Anwohner möglichst gering zu halten, wird durch Zusatzzeichen das „absolute Halteverbot“ auf die Zeit Montag bis Freitag und hier nur von 7.00 bis 17.00 Uhr beschränkt.
15 Wasserversorgung für den Ortsteil Großviecht Die Menge und die Qualität vieler privaten Hausbrunnen entsprechen o nicht mehr den Anforderungen, sodass in letzter Zeit vermehrt an die Gemeinde Wiesenfelden Anträge auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gestellt wurden. Die Si- cherstellung einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung liegt im Pflichtaufgabenbereich einer Gemeinde. Aus dem Orts- teil Großviecht gingen zwei Anträge bei der Gemeindeverwaltung ein. Sollten sich mehrere Eigentümer einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wünschen, wäre es von Seiten der Gemeinde sinnvoll, die Wasserleitung im Ortsteil zu verlegen und einen Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben. Um dies herauszufinden, wurde eine Informa onsversammlung anbe- raumt, welche leider aufgrund der bekannten Corona-Situa on abgesagt werden musste. Um trotzdem eine schnelle und mög- lichst einvernehmliche Lösung gewährleisten zu können, führte die Gemeindeverwaltung eine schri liche Befragung an alle betroffenen Grundstückseigentümer durch. Dem Schreiben beigefügt war ein Berechnungsbla , in dem ersichtlich war, wie sich der Herstellungsbeitrag für jedes Grundstück berechnen würde. Die Rückgabe der Umfragebögen war befristet bis 6. No- vember 2020. Es gingen alle Umfragebögen bei der Gemeinde ein und eine beträchtliche Mehrheit wünscht sich einen An- schluss. Der Gemeinderat beschloss daher, ein Leistungs- und Honorarangebot eines Ingenieurbüros für die Planung der Was- serleitung einzuholen und das Leitungsnetz zu verlegen. Den betroffenen Grundstückseigentümern wird allerdings eine befris- tete Befreiung des Anschlusszwanges von bis zu drei Jahren nach Fer gstellung des Leitungsnetzes in Aussicht gestellt. Neuerlass einer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer In einer Sitzung des Gemeinderates Anfang November wurde angeregt, die veraltete Satzung für die Erhebung einer Hunde- steuer aus dem Jahr 2002 anzupassen und zu überarbeiten. Stark disku ert wurde im Gremium die Erhöhung der Hundesteu- er. Die Steuer betrug bisher für jeden Hund jährlich 15 Euro und Steuerermäßigungen wurden nicht gewährt. Landkreisweit gesehen hat die Gemeinde Wiesenfelden die niedrigsten Sätze. Folgendem Beschlussvorschlag s mmten neun Ratsmitglieder und somit die knappe absolute Mehrheit zu: Die Steuer beträgt ab dem Jahr 2021 für den ersten Hund 25 Euro und für jeden weiteren Hund 40 Euro. Der Steuersatz für jeden Kamp und bleibt unverändert bei 100 Euro. Das Gremium entschied sich ferner für die Einführung einer Steuerermäßigung für Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter Lu linie von jedem anderen Wohngebäude en ernt ist. Ermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Anschließend beschloss der Gemeinderat eins mmig den Neuerlass der inhaltlich vorgetragenen Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer mit den oben entschiedenen Steuersätzen und Ermäßigungen. Diese Hundesteuersatzung tri am 1. Januar 2021 in Kra . Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden Paragraph 2 der bisher geltenden Verordnung lautet wie folgt: Hunde im Sinne des § 1 (d. h. Große Hunde und Kamp unde) dürfen in öffentlichen Anlagen sowie innerhalb geschlossener Ortscha en auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, und außerhalb geschlossener Ortscha en auf beschilderten Wanderwegen nur angeleint umherlaufen (Leinenzwang). Aufgrund zahlreicher Problema ken im gesamten Gemeindegebiet wurde die Verordnung auf Geh- und Radwege, ausgewiesene Lang- lauf-Loipen und Schneeschuhwanderwege ausgeweitet. Die Änderung der Verordnung wurde vom Gremium genehmigt und ab Rechtskra für weitere 20 Jahre verlängert. Die Änderung tri eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kra . Verschmutzung durch Hundekot Vor allem aus dem Bereich Zinzenzell und Wiesenfelden häufen sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Verunreini- gungen durch Hundekot. Wir möchten daher jeden Hundebesitzer darauf hinweisen, zur Besei gung von Hundekot stets ent- sprechende Beutel mitzuführen und ordnungsgemäß zu verwenden.
16 Ausbildungsende Jessica Schambeck Erster Bürgermeister Andreas Urban, Geschä sstellenleiter Marco Hecht und Personalamtsleiterin Melanie Altmann gratulier- ten Jessica Schambeck zur erfolgreich bestandenen Ausbildung. Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten ist sehr an- spruchsvoll und vielfäl g und befähigt die Aufgaben einer Kommunalverwaltung umfassend zu erfüllen. Frau Schambeck ist nun im Sekretariat Finanzverwaltung und in der Berechnung Beiträge Wasser/Abwasser eingesetzt. Für diese neuen Aufgaben wünscht die gesamte Rathausbelegscha viel Erfolg und dankt gleichzei g für das bisherige Engagement. Neuer Auszubildender Luca Raith Zum 1. September 2020 hat Luca Raith aus Zinzenzell seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung begonnen. Luca Raith wird nun in den nächsten drei Jahren seiner Ausbildung die verschiedenen Aufga- ben einer Kommunalverwaltung kennenlernen. Neben der prak schen Ausbildung im Rathaus Wiesenfelden besucht er im Blockunterricht die Berufsschule und hat zusätzlich noch Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule. Erster Bürgermeis- ter Andreas Urban, Geschä sstellenleiter Marco Hecht und Personalamtsleiterin Melanie Altmann sowie alle Kolleginnen und Kollegen begrüßen Luca Raith sehr herzlich im Rathaus und wünschen ihm für seine Ausbildung viel Erfolg.
17 Informa on Arbeitskreis Dorferneuerung Zinzenzell Wir sagen 'Danke' an alle Unterstützer und Spender Gemeinsam für den Kindergarten Zinzenzell ist der Appell unseres Spendenaufrufes vom Juli dieses Jahres. Im Juni 2019 wurde mit dem Bau des Bürgersaales begonnen. Eine neue Begegnungsstä e für Jung und Alt wurde geschaffen. Der Kindergarten hat nun endlich einen Turnraum. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll unser Kindergarten einen „eigenen“, längst überfälligen Spielplatz erhalten. Der alte Spielplatz hält längst nicht mehr den wachsenden Anforderungen (Krippenkinder) stand. Wir möchten die Gemeinde durch unsere Ak on unterstützen und den Kindern schnellstmöglich wieder ein gefahrloses Spie- len ermöglich. Zu diesem Zweck haben wir unsere Spendenak on ins Leben gerufen! An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei allen Spendern und Unterstützern bedanken. Leider konnte der für August geplante Arbeitseinsatz für den neuen Spielplatz nicht sta inden. Auch hier haben uns viele Freiwillige ihre Unterstützung zugesagt. Herzlichen Danke an alle die sich bei uns gemeldet haben. Aufgeschoben ist aber icht aufgehoben - ein Nachholtermin ist im Frühjahr 2021 geplant. Weitere Informa onen erhaltet Ihr bei: Kinderförderkreis - Michaela Wiesmüller, Tel.: 09966 910426 Gruppe Dorferneuerung - Sonja Biendl, Zinzenzell, Tel.: 09966 9038635 Gemeinderäte aus Zinzenzell Gerne nehmen wir auch deine Spende entgegen! Jeder Beitrag ist wich g! Spendenkonto: Raiffeisenbank Ra szell-Konzell eG, Kontoinhaber: Gemeinde Wiesenfelden Verwendungszweck: Außenanlage Kindergarten Zinzenzell IBAN: DE27 7436 9146 0200 2130 98, BIC: GENODEF1RZK Neues Fahrzeug für die Liegenscha en Für Bereich „Liegenscha en“ wurde ein neues Fahrzeug erworben und ersetzt das 15 Jahre alte Vorfahrzeug. Der Opel Combo Cargo XL, Selec on 1,5 wird von einem leistungsstarken 4-Zylinder-Dieselmotor mit 102 PS angetrieben. Das neue Fahrzeug wird hauptsächlich im Bereich Abwassertechnik, teilweise im Bauhof und für sons ge Tä gkeiten der kommunalen Liegen- scha en eingesetzt. Der Combo verfügt über einen langen Radabstand und ermöglicht somit eine maximale Ladelänge von fast 3,5m und einen großen Laderraum von 4,4 m³. Das Bild zeigt von links: Heinz und Christoph Holz (Auto Holz), Erster Bürgermeister Andreas Urban, Liegenscha smitarbeiter Reinhard Wiesinger und Daniel Groß (Werbetechnik Groß)
18 Dabei sein - Digitalisierung für Senioren Corona hat es uns vor Augen geführt: An der Digitalisierung kommt niemand vorbei. Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit der vhs ein kostengüns ges Seminar angeboten. Zur Auswahl standen zwei Termine: 4. und 5. November oder 17. und 19. No- vember 2020 jeweils von 9 bis 12 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Wiesenfelden. Die Teilnehmer wurden mit der Benutzung eines Tablets, dem Internet und wich gen Anwendungen vertraut gemacht: Welche Geräte gibt es? Was ist LAN bzw. WLAN? Wie nutze ich Suchmaschinen? Auf was muss ich dabei achten? Wie mache ich Fotos und Videos und wie kann ich diese ver- walten? Wie erstelle ich eine E-Mailadresse und wie versende ich Bilder, Dokumente und Videos. Auch der Umgang mit Apps, verschiedenen Portalen, soziale Netzwerke und Freundscha sbörsen, Online-Bestellung und Online-Bezahlung, You Tube, Ra- diosender, Fernsehen und Filme und selbstverständlich auch Datenschutz, Virenscanner und Firewall wurden erklärt. Referent des Kurses war Fred Rößner, er wurde von Florian Voit und der Seniorenbeau ragten Irene Gall unterstützt. Die Teilnehmer arbeiteten begeistert im Kurs mit und wenn die Nachfrage groß genug ist, wird 2021 eine Fortsetzung dieser Kursreihe ange- boten. Bezuschussung von Senioren bei der Teilnahme an vhs-Kursen Aus dem Gemeinderat Wiesenfelden kam der Antrag, die einheimischen Senioren bei der Teilnahme an VHS-Kursen zu bezu- schussen. Landkreisweit bietet die Volkshochschule Straubing-Bogen spezielle Senioren-Kurse im Bereich Bewegung und EDV an. Bewegungskurse kosten 7 Euro die Doppelstunde (90 Minuten) und EDV-Kurse 9 Euro die Doppelstunde (90 Minuten). Im Jahre 2019 wurden 10 Kurse im Bereich Bewegung durchgeführt und 3 Kurse im EDV-Bereich. Der Gemeinderat entschied sich daher in seiner Sitzung vom 25. November 2020 für eine Bezuschussung der Senioren bei der Teilnahme an VHS-Kursen. Ein Zuschuss bis zu 15 Euro wird auf Antrag gewährt und dies ab dem 01.01.2021. vhs-Kurse in Wiesenfelden ab Januar 2021 Beckenbodengymnas k (mit Kind) - Onlinekurs Di, 12.01.2021., 9:30 bis 10:30 Uhr, 10x, Chris n Höcherl-Markgraf Schnupperkurs: Malen macht froh (Kinder 6-8 J) Mi, 24.02.2021, 16:00 bis 17:30 Uhr, Grund- und Mi elschule Wiesenfelden, Beatrix Diener Malen macht froh (Kinder 6-8 J) Mi, 03.03.2021, 16:00 bis 17:30 Uhr, 3x, Grund- und Mi elschule Wiesenfelden, Beatrix Diener Informa onen und Anmeldung bei Heidi Schöberl, Tel. 0151 23 72 09 74 oder auf der vhs – Homepage: www.vhs-straubing-bogen.de
19 Corona Informa on Bürgertelefon CORONA im Landratsamt Straubing-Bogen: Tel. 09421/973-401 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Weitere wich ge Telefonnummern: 09131/6808 - 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr, Sa/So 10 bis 16 Uhr) x 030/346465100 (Bundesgesundheitsministerium) x 030/18615 - 6187 (Bundesministerium für Wirtscha und Energie, Nummer für Bürger) x 030/18615 - 1515 (Bundesministerium für Wirtscha und Energie, Nummer für Unternehmen) x 089/2186-2971 (Bayerisches Kultusministerium, werktags 7.30 bis 18 Uhr, Sonntag 11 bis 16 Uhr) x 089/2162 - 2101 (Bayerisches Wirtscha sministerium) x 089/122-220 (Bürgertelefon Corona Bayer. Staatsregierung, täglich 8 bis 18 Uhr) x 116117 (Kassenärztlicher Bereitscha sdienst) x 0871/808-2022 (Regierung von Niederbayern, Hotline Wirtscha sförderung) x 09421/9952 - 9952 (BRK-Kreisverband, Hilfstelefon für Einkäufe etc., Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 12 Uhr) x 09421/9952-3000 (BRK Kreisverband, Hilfstelefon für Menschen, die Gesprächspartner oder psychologische Unterstützung brauchen, Mo. bis Fr. 8 bis 17 Uhr Eingeschränkter Parteiverkehr Rathaus Wiesenfel- den Eine Vorsprache ist bis auf weiteres ausschließlich nach telefonischer Terminver- einbarung möglich. Dies kann über die Zentrale unter 09966 9400-0 oder direkt bei den Mitarbeitern erfolgen. Eine Übersicht der Mitarbeiter mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen ist auf der Homepage unter www.wiesenfelden.de zu finden (Link: Rathaus – Verwaltung). Zur Einhaltung des Mindestabstands wird nur einer begrenzten Anzahl von Bürgern gleichzei g Zutri ins Rathaus und nur nach Terminvereinbarung gewährt. Bi e pünktlich erscheinen und am Haupteingang läuten. Dabei sind beim Betreten des Rathauses die geltenden Regelungen zum Mindestabstand einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, nach Möglichkeit bevorzugt die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail zu wählen.
20 Wiesenfeldener Taler - der Einkaufsgutschein für die Gemeinde Wiesenfelden Die Gemeinde Wiesenfelden hat die Erstellung eines „Wiesenfeldener Talers“ mit einem Nennwert von 10 Euro. In Au rag gegeben. Damit bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit „Regionales zu verschenken“ und somit unsere gemeindlichen Betriebe zu unterstützen. Dieser Taler in Münzform ist von der Handhabe ähnlich dem Straubingscheck. Er wird im Rathaus Wiesenfelden zu den üblichen Geschä szeiten für jedermann in beliebiger Staffelung zu erwerben sein und kann bei allen teilnehmenden Geschä en und Betrieben aus dem Gemeindebereich eingelöst werden (ein Umtausch in Bargeld ist jedoch nicht möglich). Der „Wiesenfeldener Taler“ ist unbegrenzt gül g. Informa onen zum „Wiesenfeldener Taler“ x Herausgeber: Gemeinde Wiesenfelden x Teilnahmeberech gt am „Wiesenfeldener Taler“ sind alle Geschä e, Gaststä en, Dienstleister, Freiberufler u. ä. aus dem Gemeindebereich Wiesenfelden x Adressen der teilnehmenden Betriebe werden auf der Homepage der Gemeinde Wiesenfelden, im Infobla und evtl. in einem Flyer veröffentlicht x Teilnahme ist nur möglich nach vorheriger kostenloser Anmeldung im Rathaus Wiesenfelden x Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich für mindestens ein Jahr die Taler einzulösen x Abrechnung der Taler erfolgt im Rathaus Wiesenfelden x Der Wiesenfeldener Taler ist unbegrenzt gül g x Der Wiesenfeldener Taler im Wert von jeweils 10 Euro wird als Zahlungsmi el entgegengenommen, es erfolgt keine Rückgeld-Auszahlung in bar Beispiel: Bei einem Einkaufswert von 22 Euro können zwei Taler eingelöst werden, die restlichen zwei Euro muss der Kunde in bar entrichten. Es können also nicht drei Taler eingereicht werden und acht Euro Rückgeld in bar ausbezahlt werden x Je nach Bedarf (ca. einmal monatlich) werden die eingelösten Taler mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abrech- nungsformular von den Betrieben im Rathaus Wiesenfelden abgeben x Je abgegebenen Taler erhalten die Betriebe von der Gemeinde Wiesenfelden den vollen Betrag von 10 Euro. Die jeweili- ge Summe wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen x Betriebe, Dienstleister, Freiberufler u.ä. können sich gerne jederzeit im Rathaus melden, um an dieser Ak on teilzunehmen. Liste der teilnehmenden Betriebe: Teilnehmende Ansprechpartner Adresse Telefon-Nummer Betriebe „Apotheke am Weiher“ Birgit Schneeberger Falkensteiner Str. 2 09966 / 91 00 07 94344 Wiesenfelden Auto Holz Christoph Holz Birkenweiherfeld 1 09966 / 1660 94344 Wiesenfelden Bauer Angela Instrumental- Angela Bauer Peterlhöhe 14 09966 / 1460 unterricht 94344 Wiesenfelden Biendl Massagepraxis und Heike Biendl Oswalds r. 8 09966 / 910406 med. Fußpflege 94344 Wiesenfelden CWTec Chris an Wagner Großviecht 3 0162 / 4996138 Elektrotechnik Wagner 94344 Wiesenfelden Déesse Cosme cs Julia Hardt Ahornstr. 3 09966 / 902087 Julia Hardt 94344 Wiesenfelden
21 Teilnehmende Betriebe Ansprechpartner Adresse Telefon-Nummer „Dahoam gmocht“ Franz Heitzer Zinzenzell, Baumgärten 43 0171 / 2675649 94344 Wiesenfelden Die Blumenwerksta Ursula Amann Falkensteiner Str. 3 09966 / 902780 94344 Wiesenfelden Franke DATA Siegfried Franke Birkenweiherfeld 5 a 09966 / 1577 94344 Wiesenfelden „Dorfladen“ Anneliese und Herbert Vogl Falkensteiner Str. 23 09966 / 1337 94344 Wiesenfelden Gasthaus / Metzgerei Daniela Höcherl Zinzenzell, Dorfstr. 14 09966 / 321 „Zum Löwen“ 94344 Wiesenfelden Gasthaus „Zur Post“ Alfred Kerbl Straubinger Str. 4 09966 / 285 94344 Wiesenfelden Gasthaus Schiederhof Franz und Erna Groß Schiederhof 3 09966 / 282 94344 Wiesenfelden Gasthaus Steudl Evi Steudl Heilbrunn, Wirtsstr. 7 09966 / 734 94344 Wiesenfelden Gaststä e Tremmel Ludwig Tremmel Thurasdorf 2 a 09966 / 1038 König-Ludwig-Gedenkstä e 94344 Wiesenfelden Groß Werbetechnik Daniel Groß Höhenberg,, Wörtherstr. 8 09966 / 9037978 94344 Wiesenfelden Güth Elektrotechnik Michael Güth Zzz., Kammerlsperg 6 0170/9624880 94344 Wiesenfelden Heindl Metzgerei Rudi Heindl Oswaldstr. 9 09966 / 330 94344 Wiesenfelden IT-Reith Erwin Reith Kesselboden 1 a 09966 / 1285 94344 Wiesenfelden Kfz-Lugauer Johann Lugauer Höhenb., Aschauer Str. 4 09966 / 327 94344 Wiesenfelden proWIN Vertriebsleitung Reinhard Greiml Kleinviecht 2 b 09966 / 1547 94344 Wiesenfelden Raiffeisen-Lagerhaus Waren-Mitarbeiter Falkensteiner Str. 26 09966/902665 94344 Wiesenfelden Spanner Anneliese Bayerwald- Anneliese Spanner Oberhof 1 09966 / 434 blumen und Kräuter 94344 Wiesenfelden Thermomix-Handelsvertretung Margret Zankl Saulburg, Bayerwaldstr. 8 09428 / 948461 94344 Wiesenfelden Zankl Metzgerei und Monika und Stephan Zankl Saulburg, Bayerwaldstr. 6 09428 / 344 Partyservice 94344 Wiesenfelden Zweirad Högerl Andreas Högerl Bogenroither Str. 4 09966 / 1201 94344 Wiesenfelden
22 Vorankündigung Fes ermine 13.05. - 16.05.2022 FF Höhenberg: 125 Jähriges Gründungsfest 20.05. - 21.05.2022 Burgfalken Saulburg: Gründungsfest 01.07. - 04.07.2022 KuSK Heilbrunn-Geraszell: 100-jähriges Gründungsfest 07.06. - 10.06.2024 Katholischer Burschenverein Wiesenfelden: 75-jähriges Gründungsfest 02.08. - 05.08.2024 FF Zinzenzell: 150-jähriges Gründungfest Zeitungsabo „Straubinger Tagbla “ im Saulburger Bereich Die Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich Saulburg haben größtenteils das Straubinger Tagbla abonniert. Es besteht seitens dieser Bürger Interesse vom Abo „Straubinger Tagbla “ zum Abo „Bogener Zeitung“ zu wechseln. Laut Rück- sprache mit dem Tagbla kann diese Aboänderung durch ein kurzes Telefonat beantragt werden: Aboservice Mediengruppe A enkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing Telefon: 09421/940-6400. Die Mitarbeiter der Mediengruppe stehen auch gerne für etwaige Fragen zur Verfügung. Bürgersprechstunde Die allgemeine Bürgersprechstunde wurde für mehr Bürgernähe und Transparenz eingerichtet. Diese findet im Turnus von 14 Tagen jeweils donnerstags von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus Wiesenfelden, Georgsplatz 1, im Büro des Bürgermeisters (Zimmer-Nr. 13) sta . Eine Voranmeldung ist aufgrund der aktuellen Situa on bzgl. Corona und zur Vermeidung von Wartezei- ten zwingend erforderlich. Bi e nehmen Sie mit uns unter Tel. 09966/9400-15 (Bürgermeister) oder Tel. 09966/9400-0 (Vorzimmer) vorab Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Um Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, bringen Sie bi e zu dem Termin die entsprechenden Unterlagen mit. Die nächsten Termine: 07.01.2021 21.01.2021 04.02.2021 18.02.2021 04.03.2021 18.03.2021 01.04.2021 15.04.2021 29.04.2021 (13.05.2021 en ällt wegen Chris -Himmelfahrt) 27.05.2021 10.06.2021 24.06.2021 08.07.2021 22.07.2021 Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte wurde entschieden, dass alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd bis vorerst 31.03.2021 ausgesetzt werden. Es wird gebeten, das kostenfreie Servicetelefon 088 / 1000 480 15, die Dienste auf der Internet- seite der Deutschen Regenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) und die Möglichkeit der Video-Beratung, die auf dieser Internetseite angeboten wird, zu nutzen. ZAW informiert: Müllabfuhr - kleine Tourenänderungen ab 2021 Mit Beginn des neuen Jahres gilt ein neuer Abfuhrkalender. Hier erfahren die Bürgerinnen und Bürger auf einen Blick, wann Rest-, Bio- und Papiertonne in ihrer Gemeinde geleert werden. Der Zweckverband Abfallwirtscha Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) bi et, den neuen Abfuhrplan genau anzuschauen, da im neuen Jahr Touren geringfügig geändert werden. Das bedeutet, dass sich die gewohnten Abfuhrtage für einzelne Haushalte in manchen Gebieten verändern. Grund dafür ist, dass die Zahl der angemeldeten Tonnen im Verbandsgebiet enorm gewachsen ist. Ein neues, 13. Müllfahrzeug wird die Flo e daher ab Januar 2021 verstärken. Bei der nö gen Tou- renkorrektur achteten die Mitarbeiter des Zweckverbands Abfallwirtscha auf Kundenfreundlichkeit: sie planten so, dass sich möglichst wenig Veränderungen für die Haushalte ergeben. Wich g aber ist in jedem Fall, dass alle Abfalltonnen immer mor- gens ab 5:30 Uhr am Leerungstag bereitstehen. Die Zeiten, wann das Müllfahrzeug eintri , können sehr unterschiedlich sein. Der Abfuhrkalender 2021 ist zum Jahreswechsel im Internet des Zweckverbands Abfallwirtscha unter www.zaw-sr.de einzuse- hen. Zudem verschickt der ZAW-SR den Jahresplaner auf Papier ab 7. Dezember an alle Haushalte im Verbandsgebiet per Post.
23 Malwe bewerb Die Gemeinde Wiesenfelden lädt zum Malwe bewerb ein Du hast Spaß am Malen und bist zwischen 3 und 15 Jahre alt? Dann nimm am Malwe - bewerb der Gemeinde Wiesenfelden teil. Das Mitmachen lohnt sich, es gibt tolle Preise. Das Thema des Malwe bewerbes lautet „Winter in der Gemeinde Wiesenfelden“. Wer malt die schönste Winterlandscha ? Wie sieht Dein Schneemann im Garten aus? In der Wahl Deines Mo ves bist du völlig frei, schön wäre es natürlich, wenn ein Bezug zur Gemeinde Wiesenfelden erkennbar ist. Lass` Deiner Fantasie freien Lauf – wir freuen uns auf Deine Ideen. Alles was du zum We bewerb noch wissen musst: x Teilnehmen dürfen alle Kinder aus dem Gemeindebereich Wiesenfelden zwischen 3 und 15 Jahren x Einsendeschluss ist der 9. Januar 2021. x Dein Bild sollte auf einem DIN A3 oder DIN A4-Bla gemalt sein und Du musst auf der Rückseite Name, Adresse und Dein Alter angeben. x Dein Gemälde kannst Du in den Brie asten am Haupteingang des Rathauses werfen oder per Post an die Gemeinde Wiesenfelden, Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden senden. Bi e beachten: Die Kunstwerke werden nach der Prämierung an unsere Senioren im Pflegeheim und im Betreuten Wohnen verteilt. Es wäre schön, wenn Du dem Bild noch ein paar Worte oder ein Gedicht beifügen kannst. Dorferneuerung Wiesenfelden Seit 1996 läu die Dorferneuerung in Wiesenfelden. Immer wieder wurde beraten, verhandelt und vereinbart. Ein Maßnah- menkatalog musste erstellt werden. Im Zuge der Abarbeitung dieses Kataloges, tauchten regelmäßig folgende Fragen auf: Welche Maßnahme soll eigentlich als nächstes umgesetzt werden? Stehen dafür Fördermi el zur Verfügung? Wer übernimmt die verbleibenden Kosten. Kann man sich mit den Anliegern über eine notwendige Grundbereitstellung einigen? Muss die Pla- nung nochmal überarbeitet und angepasst werden? Trotz der Herausforderungen konnten bis heute viele Maßnahmen erfolg- reich umgesetzt werden. Aufgrund der Umsetzung der Baumaßnahmen mussten im Gemeindegebiet einige Grundstücksgrenzen angepasst werden. Die neue Situa on wurde unter der Federführung des Amtes für Ländliche Entwicklung Landau/Isar (ALE) Stück für Stück vermes- sen und abgemarkt. Auch die im Grundbuch eingetragenen Rechte wurden entsprechend angepasst. Die Teilnehmergemeinscha Wiesenfelden hat vor kurzem den Flurbereinigungsplan aufgestellt. In diesen Plan sind alle im Rahmen der Dorferneuerung getroffenen Maßnahmen, Änderungen und Regelungen festgelegt. Er wurde öffentlich bekannt gegeben und lag im November zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich erhielt jeder Teilnehmer einen seine Grundstücke betreffen- den Auszug aus diesem Flurbereinigungsplan. Am 19. November fand im Rathaus dazu ein Anhörungstermin sta . Jeder Eigen- tümer konnte sich über die allgemeinen Festlegungen und Änderungen an den Grundstücken nochmals informieren. Gegen den Flurbereinigungsplan konnte nach dem Anhörungstermin innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhoben werden. Je nachdem, wie viele Wiesenfeldener von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, würde sich die Ausführungsanord- nung und damit die Übertragung der neuen Grundstücke ins Grundbuch und Kataster im Flurbereinigungsverfahren verzö- gern, erklärte Joscha Haebler, Projektleiter der Land- und Dorfentwicklung in Landau. Die Behörde gehe davon aus, die Aus- führungsanordnung voraussichtlich im Jahre 2022 erlassen zu können, womit das Verfahren im Wesentlichen abgeschlossen wäre. In der Stille und Geduld des Winters liegt die Kraft für das Neue. (Monika Minder)
24 Digitales Rathaus Unter dem Mo o „Die Daten müssen laufen, nicht der Bürger“ wird die Digitalisierung immer wich ger. Vor allem in Zeiten von Corona sollten Behördengänge nur mehr auf das nö gste beschränkt werden. Deshalb hat auch die Gemeinde Wiesenfelden ihr digitales Serviceangebot erweitert. Seit Mi e des Jahres hat der Gemeinderat bereits das Ratsinforma onssystem im Ein- satz. Dadurch erhält dieser schon vor der Sitzung Informa onen und Unterlagen wie etwa Baupläne digital. Auf der Internetseite der Gemeinde Wiesenfelden www.wiesenfelden.de wurde nun auch das Bürgerserviceportal im Rahmen der Förderung „Digitales Rathaus“ erweitert. Im Rahmen des Bürgerserviceportals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Ver- waltung der Gemeinde Wiesenfelden online zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Iden fika on oder zur Abgabe wei- terer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen. Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Be- nutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres An- trags. Neu aufgenommen wurden hier unter anderem die Anforderung von Standesamtsur- kunden, die Meldung der Wasserzähler, der Briefwahlantrag, die Anmeldung für den Kindergarten (siehe auch Bericht unter Kindertagesstä e), verschiede Formulare und weitere Möglichkeiten im Meldeamt. Für viele Nutzungen wird die Onlinefunk on des Personalausweises benö gt. Hier ist neu, dass nicht unbedingt ein Kartenleser erforderlich ist, sondern dafür auch ein Smartphone reicht. Informa onen dazu bzw. die So ware erhalten sie im Personalausweisportal (auch unter www.wiesenfelden.de/links). Gefahr auf dem Eis Wenn endlich Schnee fällt und sich trostloses Grau in eine wunderbare Winter- landscha verwandelt, heißt es „Warm anziehen und raus!“ Doch es ist gla und „Schwupps“ landet man auf dem Hosenboden. Bei Schnee und Eis lauern aber auch noch andere Gefahren. Zugefrorene Weiher können beispielsweise sehr gefährlich sein. Man kann o nicht sehen, wie dick das Eis ist und es be- steht die Gefahr, dass man einbricht und ertrinkt. Erst ab einer Eisschicht von mind. 15 cm sollte man eine Eisfläche betreten. Gehen Sie nie alleine aufs Eis; lassen Sie Kinder eine Eisfläche nicht unbeauf- sich gt betreten. Vorsicht in der Nähe von Pfeilern, Schilf und ähnlichen Objek- ten, die das Eis durchbrechen und denken Sie daran: Tauwe er kann die Tragfä- higkeit des Eises schnell beeinträch gen. Wasserflecken und Verfärbungen kön- nen Hinweise auf brüchige Stellen sein. Verlassen Sie das Eis sofort, wenn es knistert und knackt. Legen Sie sich flach auf das Eis und bewegen Sie sich nur vorsich g auf dem gleichen Weg zurück Richtung Ufer, wenn Sie einzubrechen drohen. So können Sie helfen: Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112. Nähern Sie sich der eingebrochenen Person liegend, mit einer möglichst großen Auflagefläche. Am Besten benützen Sie eine Leiter oder ein Bre . Vor- sicht: An der Einbruchstelle ist das Eis sehr brüchig - auch für Sie. Reichen Sie der eingebrochenen Person Re ungshilfen oder andere Gegenstände wie zum Beispiel Kleidungsstücke, Stangen oder ein Abschleppseil. Die gere ete Person sofort in warme Decken hüllen, vorsich g erwärmen und nicht „als Hausmi el“ mit Schnee abreiben. Der unterkühlten Person keinen Alkohol geben, sta des- sen warmen Tee reichen. Innerhalb von drei bis vier Minuten in kaltem Wasser (ca. 3 - 4 Grad) erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Daher ist die sofor ge Alarmierung der Hilfskrä e lebens- wich g, denn sie gewährleistet schnelle Hilfe.
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