Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau

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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 028
                                                                          ru.muenchen.de
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 Meldungen                                                               2
 ›› llegale Vermietung von Ferienwohnungen dringend beenden              2
 ›› Sozialreferat bereitet sich auf steigende Zahl von Wohnungslosen vor 3
 ›› Zusätzlicher Tagesaufenthalt in der Müllerstraße 6                   4
 ›› Neue Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid 5
 ›› Digitaler Wegweiser für Münchner Familien                            5
 ›› Ausschreibung Stipendien für Bildende Kunst 2021                     6
 KVR in eigener Sache                                                    7
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                         9

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Meldungen
llegale Vermietung von Ferienwohnungen dringend beenden
(11.2.2021) Im Bereich der Ferienwohnungen hat die Problematik der
Zweckentfremdung von Wohnraum in den vergangenen drei Jahren zuneh-
mend spürbarere Auswirkungen angenommen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir werden nicht müde, den Freistaat Bay-
ern immer wieder aufzufordern, im Kampf gegen illegale Ferienwohnungs-
nutzung dringende Gesetzesänderungen im Bayerischen Zweckentfrem-
dungsgesetz vorzunehmen. Um effektiv dagegen vorzugehen, brauchen
wir eine generelle Registrierungs- und Genehmigungspflicht sämtlicher
Wohnungen, die meist über Online-Plattformen als Ferienwohnungen an-
geboten werden. Eine Auskunftspflicht gegenüber den Portalbetreibern im
Einzelfall reicht bei weitem nicht aus. Nur so wird es möglich sein, illegale
Vermietung von Ferienwohnungen zu verhindern oder auch zu beenden,
um dringend benötigten Wohnraum zu erhalten.“
Seit der Einrichtung der Online-Meldeplattform im Januar 2018 sind über
900 Verdachtsmeldungen im Bereich der illegalen Feriennutzung bei der
Landeshauptstadt München eingegangen, allein 100 im Pandemiejahr
2020, das durch längere Lockdowns geprägt war. Insgesamt konnten in
2020 141 illegal genutzte Ferienwohnungen unterbunden und in legale
Wohnnutzungen zurückgeführt werden.
Im Rechtsstreit zwischen dem Internetportalbetreiber Airbnb und dem
Sozialreferat hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit
Beschluss vom 20. Mai 2020 in der 2. Instanz den Auskunftsbescheid der
Landeshauptstadt München gegenüber Airbnb aufgehoben. Der BayVGH
vertritt die Auffassung, dass bundesrechtliche Normen einer Auskunft von
Nutzerdaten an die Landeshauptstadt München entgegenstehen. Die Lan-
deshauptstadt München hat nun entsprechende Rechtsmittel, eine Nicht-
zulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht, eingelegt.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Sozialreferat wird weiterhin ver-
suchen, die für die effiziente Bekämpfung der Zweckentfremdung von
Wohnraum dringend benötigten Informationen von Airbnb zu erhalten.
Ohne eine weitere Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes des
Freistaates Bayern wird die Verfolgung illegaler Vermietungen von Ferien-
wohnungen in der Landeshauptstadt eine Sisyphusarbeit bleiben, weil wir
jede illegale Nutzung als Ferienwohnung beweisen müssen.“
Immerhin haben Änderungen im bayerischen Zweckentfremdungsgesetz
seit 2017 – die nicht zuletzt auf zahlreiche städtische Initiativen zurückge-
hen – in der Folge verschärfte Änderungen in der städtischen Zweckent-
fremdungssatzung hervorgebracht. So wurde unter anderem der Bußgeld-

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rahmen auf 500.000 Euro erhöht, eine Auskunftspflicht gegenüber den
Portalbetreibern eingeführt und der Sofortvollzug bei gerichtlich erlassenen
Anordnungen verankert. Im Kampf gegen illegale Feriennutzung über On-
line-Plattformen reichen diese Verschärfungen jedoch nicht aus.

Sozialreferat bereitet sich auf steigende Zahl von Wohnungslosen vor
(11.2.2021) Der Sozialausschuss des Stadtrats hat sich in seiner Sitzung
mit den Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Wohnungslosenzah-
len auf das Wohnungslosensystem nach der Pandemie auseinanderge-
setzt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir befürchten eine zusätzliche Welle an
Bürgerinnen und Bürgern, die sich aufgrund der schwerwiegenden wirt-
schaftlichen Folgen des anhaltenden Pandemie-Geschehens wohnungslos
melden werden oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Dies stellt die
Landeshauptstadt München vor weitere Herausforderungen. Umso wich-
tiger ist es, Vorkehrungen zu treffen, um auf diese Situation vorbereitet zu
sein.“
Vorübergehend sollen die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs-
losigkeit in den Sozialbürgerhäusern, zu Leistungsgewährung im SGB II
(Jobcenter) und im SGB XII (Sozialamt) personell verstärkt werden, um
den erwarteten Anstieg der Fallzahlen auffangen und schnell bearbeiten zu
können.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Das Sofortunterbringungssystem stößt jetzt
schon an seine Grenzen. Wir werden zusammen mit dem Sozialreferat ei-
nen Plan erarbeiten, um die Auslastung der vorhandenen Bettplätze noch
effektiver zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise eine höhere Vermitt-
lungsquote in dauerhafte Mietverhältnisse, der Ausbau der Rückkehrhilfen
oder auch eine Verkürzung der Leerstände bei frei werdenden Bettplätzen
in Beherbergungsbetrieben und Notquartieren.“
Derzeit gibt es rund 5.300 Bettplätze (Stand 31. Juli 2020) in gewerblichen
Beherbergungsbetrieben, Flexiheimen und städtischen Notquartieren, da-
von rund 3.500 Plätze für Familien und rund 1.800 für Einzelpersonen und
Paare.
In den städtischen Clearinghäusern stehen rund 460 Bettplätze, verteilt auf
211 Wohnungen zur Verfügung (Stand 31. Juli 2020).
Gleichzeitig setzt sich die Landeshauptstadt München dafür ein, neue Un-
terbringungskapazitäten zu schaffen. Die Akquise von Objekten zur Unter-
bringung (Beherbergungsbetriebe, Hotels etc.), deren Eigentümer*innen
oder Mieter*innen die Einrichtungsführung der Unterkunft selbst über-
nehmen, erfolgt mittels Ausschreibungen, an denen interessierte Bewer-
ber*innen aufgerufen sind, sich zu bewerben.
Das Sozialreferat sucht zusätzlich intensiv nach weiteren Unterbringungs-
möglichkeiten. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich appelliere an alle
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Institutionen und Unternehmen, die entsprechende Immobilien zur Anmie-
tung zur Verfügung haben, sich bei uns zu melden. Eine solche Kooperation
hat für beide Seiten Vorteile. Sie gewinnen eine zuverlässige Vertragspart-
nerin und langfristige Mieterin. Wir als Stadt können durch Ihre Hilfe den
sozialen Frieden in unserer Stadt sichern und unserer kommunalen Pflicht-
aufgabe nachkommen.“
Die Betriebsführung der Objekte übernimmt in diesen Fällen die Stadt mit
eigenem Personal oder in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege. Für eine Anmietung kommen jedoch nur geeignete Objekte
im Stadtgebiet München in Frage, die eine Beherbergung von zirka 50 bis
200 Personen ermöglichen – entweder in abgeschlossenen Appartements
oder in Zimmern mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtungen. Die
Mietzeit beträgt mindestens zwölf Monate.

Zusätzlicher Tagesaufenthalt in der Müllerstraße 6
(11.2.2021) In München öffnet heute ein zusätzlicher Tagesaufenthalt für
obdachlose Frauen und Männer. Das Café des Bellevue di Monaco in der
Müllerstraße 6 wird vorübergehend, vorerst bis 28. März, als Ergänzung
zur Teestube „komm“ und zum Tagesaufenthalt „otto & rosi“ eingerichtet.
Barbara Bergau von Bellevue di Monaco: „Durch einen Zeitungsartikel
haben wir erfahren, dass in der Teestube coronabedingt Platzmangel
herrscht. Deshalb haben wir spontan beim Amt für Wohnen und Migration
angefragt, ob wird aushelfen können.“
So steht nun obdachlosen Personen eine weitere niederschwellige Anlauf-
stelle zur Verfügung, zum Aufhalten, Verweilen und um sich aufzuwärmen.
So kann der eingeschränkte Platzmangel in den bestehenden Einrichtun-
gen ein Stück weit ausgeglichen werden.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das große Engagement von zusätzli-
chen freiwilligen Initiativen hilft uns, die Obdachlosen in München auch im
harten Corona-Winter zu unterstützen. Das Angebot kommt genau recht-
zeitig zum erneuten Wintereinbruch“.
Das Sozialreferat unterstützt seit Herbst 2020 die Korbiniansküche am
Hauptbahnhof, die ebenfalls zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten anbietet
und ermöglicht außerdem, dass die obdachlosen Menschen im Übernach-
tungsschutz auch tagsüber in der Bayernkaserne bleiben können. Das tem-
poräre Obdachlosen-Cafe von Bellevue wird ebenfalls vom Sozialreferat
finanziell unterstützt.
Das Café des Bellevue di Monaco befindet sich in der Müllerstraße 6, die
Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 14 bis 17 Uhr und bietet Platz
für zirka 13 obdachlose Personen. Den Besucher*innen wird zu einer war-
men Aufenthaltsmöglichkeit kostenlos Wasser, Tee und Kaffee angeboten.

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Neue Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid
(11.2.2021) Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat eine Stärkung der
Radinfrastruktur beschlossen. Für die Waisenhausstraße, die Zeppelin-
straße und den Knotenpunkt Dachauer Straße/Wintrichring/Georg-Brauch-
le-Ring sollen neue, breitere oder besser markierte Radwege sowie siche-
rere Kreuzungen geprüft werden.
Konkret geht es um folgende Straßenabschnitte: die Waisenhausstraße
zwischen St.-Galler-Straße und Nymphenburger Straße, den Knotenpunkt
Dachauer Straße/Wintrichring einschließlich des Anschlusses an die Feld-
mochinger Straße sowie die Zeppelinstraße zwischen Kreuzplätzchen und
der Kreuzung Rosenheimer Straße/Lilienstraße/Zeppelinstraße. Für den
Abschnitt der Zeppelinstraße liegen bereits konkrete Varianten vor, die nun
mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen.
Anwohnende, Gewerbetreibende und die Bezirksausschüsse werden in
die weiteren Planungen mit einbezogen. Auf dieser Basis entscheidet der
Stadtrat anschließend über eine Umgestaltung der Straßen.
Im Juli 2019 hatte sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, die Forderun-
gen des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ zu übernehmen, da immer
mehr Menschen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel nutzen. Seit der
Übernahme des Bürgerbegehrens Radentscheid wurden bereits vier Maß-
nahmenbündel beschlossen; für einen Großteil davon werden derzeit die
Planungen konkretisiert.
Die Umsetzung der beiden Bürgerbegehren „Radentscheid“ und „Alt-
stadt-Radlring“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrswende. Diese
sieht eine Neuverteilung des öffentlichen Raums vor zugunsten von Zufuß-
gehenden, Radfahrenden und öffentlichen Verkehrsmitteln – für eine stadt-
verträglichere Mobilität und mehr Umweltschutz.
Weitere Infos unter muenchen.de/radverkehr.

Digitaler Wegweiser für Münchner Familien
(11.02.2021) Alle städtischen Angebote rund um die Familie sollen künftig
gebündelt und somit leichter gefunden werden. Der IT-Ausschuss des
Stadtrats hat in seiner Sitzung jetzt dazu die Schaffung der „Münchner
Kindl App“ beschlossen. Um den Bedürfnissen der Betroffenen auch ge-
recht zu werden, sollen Familien in Workshops beteiligt werden.
Die Stadt München verfügt über viele Angebote für Familien. Diese wer-
den derzeit über die bestehenden städtischen Online-Kanäle bereitgestellt.
Zentraler Zugangskanal der Bürger*innen ist mit mehreren Millionen Besu-
chen im Monat das Stadtportal muenchen.de, das in der Rathaus-Säule An-
gebote für Familien auflistet. Das Familien-Angebot ist historisch gewach-
sen, für den einen oder anderen nicht immer leicht auffindbar. Mit dem
jetzt auf den Weg gebrachten Wegweiser soll sich das künftig ändern. Die

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„Münchner Kindl App“ soll Familien – zusätzlich zum bisherigen Angebot –
auf das Lebensalter der Kinder individualisierte Neuigkeiten, Informationen
und Angebote bereitstellen.
In einem ersten Schritt werden die Angebote, Anlaufstellen und Kontakt-
adressen – wie eine Übersicht über Schularten und Betreuungsmöglichkei-
ten, der Kita finder+, Übersichten zu Geburtshilfe, Hebammenvermittlung,
Kinderärzten und Kliniken sowie Infos und Anmeldung zu städtischen
Kursen und Ferienangeboten oder Urkundenbestellung – nun gesammelt.
Auf Basis dieser Informationen werden dann Workshops mit Münchner Fa-
milien zur Erhebung und Priorisierung von Ideen und Wünschen für die App
durchgeführt.

Ausschreibung Stipendien für Bildende Kunst 2021
(11.2.2021) Die Landeshauptstadt München vergibt 2021 wieder vier mit
jeweils 6.000 Euro dotierte Stipendien im Bereich Bildende Kunst: Bis spä-
testens Donnerstag, 29. April, können sich Münchner Künstlerinnen und
Künstler am Anfang der Professionalität per E-Mail beim Kulturreferat be-
werben. Die Stipendien werden projektbezogen, das heißt für ein konkre-
tes Arbeitsvorhaben gewährt, das einen wichtigen Impuls für die weitere
künstlerische Entwicklung geben kann. Über die Vergabe der Stipendien
entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung
einer Jury.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung sowie das Bewerbungsformu-
lar sind im Internet unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen abruf-
bar.

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KVR in eigener Sache
Heutige SZ-Berichterstattung zum Thema „Ausländerbehörde“
(11.02.2021) Die in der heutigen Berichterstattung der Süddeutschen Zei-
tung zur Ausländerbehörde München beschriebenen Beispiele beziehen
sich auf Situationen, die alle auf den ersten coronabedingten Lockdown
von März bis Mai 2020 und sich daraus bis in den Herbst aufgestaute
Rückstände zurückzuführen sind. Diese Informationen wurden der Süd-
deutschen Zeitung auf Anfrage auch so mitgeteilt.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Niemand muss sich um drei
Uhr morgens vor das Gebäude stellen, es muss auch kein Mensch stun-
denlang bei Minusgraden auf der Straße verbringen. Die Warteschlange ist
ohenhin nur für absolute Notfälle. Wer nachweislich in einer Notsituation
ist, kommt dran – am Nachmittag oft ganz ohne Schlange. Das Anstehen in
der Früh ist nicht erforderlich. Von chaotischen Zuständen und Überforde-
rung kann keine Rede sein. Wir hatten Engpässe, das ist unerfreulich und
natürlich nicht so gewollt. Die Auswirkungen der Komplettschließung wäh-
rend des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 sind inzwischen dank
des großen Einsatzes unserer Beschäftigten überwiegend abgearbeitet.
Es gibt noch Rückstände, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese
in den kommenden Monaten in den Griff bekommen. Mehr und mehr
Dienstleistungen können jetzt online beantragt werden, das erleichtert die
Situation ein wenig.“
Die Schließung des Kreisverwaltungsreferats im ersten coronabedingten
Lockdown von März bis Mai 2020 hat dazu geführt, dass keine persönli-
chen Vorsprachen in der Ausländerbehörde mehr stattfinden konnten und
mehrere Tausend bereits vereinbarte Termine abgesagt werden muss-
ten. Diese Termine mussten alle neu vereinbart und nach dem Lockdown
zusätzlich zum Tagesgeschäft abgearbeitet werden. Damit ihnen keine
Nachteile entstehen, erhielten alle Betroffenen per Post eine vorläufige Be-
scheinigung über den Fortbestand ihres aktuellen Aufenthaltsrechts bis zur
weiteren Bearbeitung. Das bedeutete einen großen zusätzlichen Arbeits-
aufwand, der ausschließlich der Pandemie geschuldet war.
Die Ausländerbehörde trägt noch bestehende Rückstände kontinuierlich
ab. Hierbei werden die verschiedenen Fallgestaltungen nach Dringlichkeit
priorisiert, um Notsituationen nach Möglichkeit von vornherein zu vermei-
den oder so schnell wie möglich aufzulösen. Der Prüfungsumfang der
Rechtsgrundlagen im Aufenthaltsrecht unterscheidet sich von Fall zu Fall
erheblich. Ein Aufenthaltstitel für eine selbständige Tätigkeit setzt einen
Businessplan und eine positive Stellungnahme der IHK voraus und ist in
der Bearbeitung aufwändiger als ein Aufenthaltstitel für ein Engagement
als Au-Pair.
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Derzeit sind in den betroffenen Bereichen der Ausländerbehörde, also
ohne den Fachbereich Asyl, rund 120 Stellen besetzt. Insgesamt werden in
diesen Bereichen jährlich weit mehr als eine Million Vorgänge bearbeitet.
Jeden Tag gehen außerdem rund 3.000 Briefe und E-Mails und 1.500 An-
rufe ein. Zu den Aufgaben der betroffenen Bereiche der Ausländerbehörde
gehört das Erteilen von Aufenthaltstiteln und Fiktionsbescheinigungen,
das sind Bestätigungen über die Fortgeltung des Aufenthaltstitels bis zur
Entscheidung der Ausländerbehörde. Daneben bearbeitet die Ausländerbe-
hörde unter anderem Beratungsanfragen, Anträge auf Arbeitgeberwechsel,
Anträge auf Fachrichtungswechsel ausländischer Studierender, Anträge zur
Änderung von Wohnsitzauflagen sowie Anfragen anderer Behörden, etwa
in Visumverfahren. Zusätzlich hat die Ausländerbehörde aktuell die aus-
länderrechtlichen Folgewirkungen des Brexit zu bewältigen. Bis Mitte des
Jahres muss rund 4.700 britischen Staatsangehörigen ein aufenthaltsrecht-
liches Dokument ausgestellt werden.
Die Ausländerbehörde hat mittlerweile zwölf strukturierte Kontaktformu-
lare für verschiedene Dienstleistungen, etwa Arbeitgeberwechsel oder
Studienaufenthalt, unter www.auslaenderbehoerde-muenchen.de zur
Verfügung gestellt. Kundinnen und Kunden werden hier gezielt durch den
Antragsprozess geführt, müssen bestimmte Pflichtangaben machen und
können konkret bezeichnete Dokumente hochladen. Außerdem schreibt
die Ausländerbehörde alle ihr bekannten Kundinnen und Kunden rund drei
Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels per Post an und bittet diese, den
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online auszu-
füllen und die erforderlichen Unterlagen, die ausdrücklich in dem Schreiben
aufgeführt werden, beizufügen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten
die Antragstellenden einen 15-minütigen Termin, in dem die Identitätsprü-
fung und die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen und der elektro-
nische Aufenthaltstitel bestellt wird. Der Ausländerbehörde versendet den
elektronischen Aufenthaltstitel, sobald er von der Bundesdruckerei in Berlin
erstellt und übermittelt wurde, per Post.

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Antworten auf Stadtratsanfragen
Donnerstag, 11. Februar 2021

Raus aus der Sackgasse!
Sofortige Einstellung der SWM-Planungen für eine Gas- und Dampf-
turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord Unterföhring
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW)
vom 13.10.2020

Ausstieg aus der Kohle ist doch möglich!
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW)
vom 15.12.2020

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Raus aus der Sackgasse!
Sofortige Einstellung der SWM-Planungen für eine Gas- und Dampf-
turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord Unterföhring
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW)
vom 13.10.2020

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

Die Fraktion ÖDP/FW beantragt, dass die Stadtwerke München (SWM)
ihre Planungen zugunsten einer neuen Erdgas-gefeuerten Gas- und Dampf-
turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord mit sofortiger Wirkung
einstellt.

Vor dem Hintergrund der Stadtratsbefassung im Ausschuss für Arbeit und
Wirtschaft am 10.11.2020 bzw. in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Sit-
zungsvorlage Nr. 20-26/V 01622) hinsichtlich des Konzepts für den Ersatz
des Block 2 am HKW Nord erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beant-
worten.

Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mit-
teilten:

„Die SWM haben mit Ihren Zielen zur ökologischen Energieerzeugung
und Versorgung der Kund*innen bereits frühzeitig Maßstäbe gesetzt. Es
ist erklärtes Ziel, bis 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen zu erzeu-
gen, wie ganz München verbraucht. Zudem wollen die SWM den Bedarf
an Fernwärme CO2-neutral decken. Wie dieses Ziel nicht nur bis zum Jahr
2040 sondern bereits bis 2035 erreicht werden kann, wird gerade intensiv
und umfassend untersucht. Darüber hinaus bauen die SWM umweltscho-
nende Fernkälte aus, um auch die zunehmend gefragte Kälteerzeugung
möglichst effizient und klimaschonend bereitzustellen.

Neben den ökologischen Zielen steht für die SWM die Versorgungssicher-
heit ihrer Kund*innen an oberster Stelle. Unter Beachtung dieser Prämis-
sen und mit der erklärten Absicht, den Bürgerentscheid vom November
2017 umzusetzen, haben die SWM bereits frühzeitig mit der Untersuchung
von Alternativen für den Block 2 am HKW Nord (Kohleblock) begonnen.
Zu berücksichtigen ist hier einerseits, dass eine Deckungslücke in der
Fernwärme von ca. 300 MW bei Abschaltung des Block 2 entsteht. Diese
Deckungslücke resultiert aus der sogenannten n-1 Betriebsweise von Fern-
wärmeanlagen. Hierbei muss bei Ausfall der größten Erzeugungsanlage (in
diesem Fall das HKW Süd) noch genügend Erzeugungsleistung zur Verfü-
gung stehen.
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Andererseits hat auf das weitere Vorgehen maßgeblichen Einfluss, dass
die Bundesnetzagentur auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers TEN-
NET den Block 2 am HKW Nord als systemrelevant ausgewiesen hat. Die
Stromerzeugung im Block 2 stellt demzufolge einen essenziellen Beitrag
zur Sicherstellung der Netzstabilität in Süddeutschland dar. Eine Abschal-
tung ist ohne Ersatzanlage nicht genehmigungsfähig.

Hinsichtlich eines Ersatzes für das HKW Nord Block 2 verweisen wir auf
die ausführliche Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 01622 der Vollversammlung
vom 19.11.2020. Hier wurde eingehend dargestellt, welche Alternativen
geprüft wurden:
Neben der Erweiterung an bestehenden Heizwerksstandorten wurde auch
der komplette Neubau untersucht. Weiterhin erfolgte die Betrachtung von
Biomasseanlagen sowie von dezentralen BHKWs. Auch der weitere Aus-
bau mit Geothermie wurde intensiv betrachtet.

Im Hinblick auf die Versorgung mit Fernwärme ist im genannten Dokument
detailliert dargestellt, dass auch nach 2035 eine Deckungslücke vorhanden
sein wird, welche durch ökologische Wärmeerzeugung zu schließen ist.
Was die Stromversorgung betrifft, ist davon auszugehen, dass auch nach
Errichtung der Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland und selbst bei
ausreichenden regenerativen Erzeugungskapazitäten eine wetterbedingte
Volatilität (sog. Dunkelflaute, d.h. kein Wind und keine Sonne) gegeben
sein wird. Hierfür werden aller Voraussicht nach auch in Zukunft zur unun-
terbrochenen Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, neben der noch
zu realisierenden Speicher, Backup-Anlagen auf Gasbasis benötigt.

Entsprechend der geschilderten Ziele der SWM, eine ökologische und si-
chere Versorgung der Kund*innen zu gewährleisten, ist es das Bestreben
der SWM, den Kohleblock so rasch wie möglich abzuschalten und durch
ökologischere Erzeugungsanlagen zu ersetzen. Der Bau von reinen Wär-
meerzeugungsanlagen als Ersatz stellt keine tragfähige Lösung dar, da in
diesem Fall der Block 2 weiter erhalten bleiben müsste. Aus diesem Grund
setzen die SWM auf eine Erzeugungsanlage, die schnell eine signifikante
Verbesserung der Emissionen bewirkt, den Ausstieg aus der Kohlenutzung
ermöglicht, die Strom- und Wärmeversorgung der Kund*innen sichert und
die perspektivisch klimaneutral betrieben werden kann.“

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen
und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle-
digt gelten darf.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 11.2.2021, Seite 11
Ausstieg aus der Kohle ist doch möglich!
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW)
vom 15.12.2020

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

Die Fraktion ÖDP/FW beantragt, dass sich die Stadtwerke mit einem
ernsthaften Angebot für den Kohleblock im HKW Nord an der zweiten Aus-
schreibung der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von Kohlekraftwerken
beteiligen.

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass bei der zweiten Ausschrei-
bung der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von Kohlekraftwerken nun
auch erstmals Kraftwerke südlich der Mainlinie, also auch als systemrele-
vant eingestufte Kraftwerke zugelassen seien. Dies bedeute, dass auch
das Abschalten des bisher als solches eingestufte Münchner Kohlekraft-
werk grundsätzlich möglich sei.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle
einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.

Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die zu
obigen Antrag aus rechtlicher Sicht Folgendes anmerken:

„Die Teilnahmeberechtigung für Steinkohleanlagen an der Ausschreibung
ergibt sich aus § 12 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Ge-
mäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 KVBG sind Steinkohleanlagen an der Ausschreibung
nicht teilnahmeberechtigt, „(.) für die eine endgültige Stilllegung nach
§ 13b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes angezeigt wurde
und die endgültig nach § 13b Absatz 3 Satz 2 des Energiewirtschaftsgeset-
zes stillgelegt wurden oder denen eine endgültige Stilllegung nach § 13b
Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes verboten wurde (.).“

Für den Block 2 ist eine Stilllegungsanzeige erfolgt und die BNetzA hat
die Anlage daraufhin als systemrelevant genehmigt. Die zwischenzeitliche
Mitteilung der SWM, die Anzeige zurück zu nehmen, hat die BNetzA nicht
veranlasst, ihren Bescheid über die Genehmigung als systemrelevante An-
lage zu widerrufen. Der Block 2 ist somit immer noch als systemrelevant
genehmigt. Daher ist den SWM eine Teilnahme an den Ausschreibungen
nicht eröffnet.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                11.2.2021, Seite 12
Die Sachlage wie die Gesetzeslage ist seit dem 19.11.2020 unverändert.

Soweit der Antrag der Fraktion ÖDP/FW davon auszugehen scheint, dass
sich mit dem Beginn der 2. Ausschreibung nach dem Kohleverstromungs-
beendigungsgesetz (KVBG) eine Änderung der Sach- und Rechtslage er-
gibt, ist Folgendes festzuhalten:

Das KVBG sieht insgesamt 8 Ausschreibungsrunden vor. Am 4.1.2021
endete die Frist für die Abgabe von Geboten für die zweite Ausschrei-
bungsrunde. Im November war die Frist für die erste Ausschreibungsrunde
bereits abgelaufen. Für alle Ausschreibungsrunden gilt, dass lediglich sol-
che Anlagen zur Teilnahme an Ausschreibungen berechtigen, die die dafür
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 KVBG erfüllen.
Lediglich für die erste Ausschreibungsrunde gab es zusätzlich eine regio-
nale Beschränkung für die Teilnahme: Anlagen südlich der Mainlinie waren
generell von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde ausge-
schlossen.

Entscheidend für den Block 2 ist, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage
für alle Ausschreibungsrunden die Teilnahmeberechtigung fehlt. Auch die
Bekanntmachung der Bundesnetzagentur für die zweite Ausschreibungs-
runde, auf die der Dringlichkeitsantrag verweist, ändert daran nichts.“

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen
und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle-
digt gelten darf.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 11.2.2021, Seite 13
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Donnerstag, 11. Februar 2021

Übernahme der Kosten für FFP2-Maskenpflicht durch den Frei-
staat
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian
Köning, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor (SPD/
Volt-Fraktion) und Anja Berger, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet
Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Bernd
Schreyer, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa
Liste)

Unbürokratische Kostenerstattung von FFP2-Masken in Kitas der
freigemeinnützigen und sonstigen Kita-Trägern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell,
Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Berger,
Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie
Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger
(Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Strom aus der Straße – Photovoltaik-Straßenbelag auch eine
Idee für München
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion)

Verlorene Jugend durch Corona?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann
und Professor Dr. med. Hans Theiss (CSU-Fraktion)

Schulkantine auf Rädern – Mensamobil
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und
Thomas Schmid (CSU-Fraktion)

Überregionaler runder Tisch zur Bekämpfung von Obdachlosig-
keit
Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW)
                                                                                                   Stadtrat

„Housing First“ auch in München umsetzten
Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW)

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Kälte-App für Münchens Obdachlose
Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW)

Virtuelle Stadtratssitzungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele
Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtrats-
fraktion)

Schul-IT in die Verantwortlichkeit des IT-Referats überführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele
Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtrats-
fraktion)

Anfrage zur Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bezüglich
des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten
– Analysen – Handlungsbedarfe“ vom 30.10.2020
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Markus Walbrunn und Iris Wassill
(AfD)

                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                                    München, 11.02.2021

Übernahme der Kosten für FFP2-Maskenpflicht durch den Freistaat

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass dieser sämtliche
Mehrkosten, die der Landeshauptstadt München mit der Einführung der FFP2-Maskenpflicht entstanden
sind, übernimmt.

Begründung

Die bayerische Staatsregierung hat am 18. Januar 2021 die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske
bzw. einer Maske mit vergleichbarer Schutzklasse für Nutzer*innen des öffentlichen Nahverkehrs und für
Kund*innen des Einzelhandels eingeführt. Infolgedessen sind der Landeshauptstadt München hohe Kosten
entstanden. Sie hat ihren Beschäftigten einmalig je fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Zur Stärkung
des von der Corona-Pandemie besonders stark belasteten sozialen Bereichs erhielten die von der Stadt
finanzierten freien Wohlfahrtsträger eine Erstattung ihrer Ausgaben von ebenfalls maximal fünf FFP2-
Masken pro Beschäftigten. Allein hier ist von Kosten in Höhe von 125.000 Euro auszugehen.

Dazu kommen noch einmal 43.000 Euro in den Bereichen der ambulanten Hilfen und der Pflegekinderhilfe.
Des Weiteren übernahm die Landeshauptstadt die Kosten für Versand und Verteilung der vom Freistaat für
bedürftige Menschen zur Verfügung gestellten FFP2-Masken und versorgte zudem die Münchner*innen,
die von der Regel des Freistaats ausgenommen waren, sich die Masken aber dennoch nicht leisten
können. Weitere Kosten sind nicht auszuschließen.

Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Beschäftigten des systemrelevanten
Sozialbereiches ist nicht alleinige Aufgabe der Kommunalverwaltung und zudem sollen die
Kommunen in finanziell angespannten Zeiten nicht noch zusätzlich belasten werden. Deshalb ist es nur
gerecht, wenn der Freistaat der Landeshauptstadt München die entstandenen Mehrkosten ersetzt und die
Kommunen bei der Finanzierung der FFP2-Masken nicht im Regen stehen lässt.

gez.
Anne Hübner                                              Bernd Schreyer
Christian Köning                                         Clara Nitsche
Roland Hefter                                            Marion Lüttig
Christian Müller                                         Nimet Gökmenoglu
Cumali Naz                                               Sofie Langmeier
Julia Schönfeld-Knor                                     Anja Berger
                                                         Sebastian Weisenburger
                                                         Dr. Hannah Gerstenkorn

Fraktion SPD/Volt                                        Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                               München, 11.02.2021

Unbürokratische Kostenerstattung von FFP2-Masken in Kitas der freigemeinnützigen und
sonstigen Kita-Trägern

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die an das pädagogische Personal ausgegebenen
FFP2- bzw. medizinischen Masken an den Kindertageseinrichtungen der freigemeinnützigen und
sonstigen Trägern unbürokratisch zu erstatten. Die Regelungen sollen analog gestaltet sein wie in
den stadteigenen Einrichtungen. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Haushaltsmitteln.

Begründung

Das pädagogische Personal an Kindertagesstätten und Einrichtungen der Großtagespflege ist täglich
vielen Kontakten ausgesetzt und arbeitet in Räumen mit vielen Menschen. Derzeit aber ist noch um-
stritten, ob die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes auch im Bereich der Kindertages-
stätten erstreckt. Die Stadt München wird die Mitarbeitenden an ihren eigenen Kitas mit FFP2-Mas-
ken bzw. medizinischen Masken ausstatten und geht damit in Vorleistung. Um die freigemeinnützigen
und sonstigen Träger im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie zu unterstützen, sollen deren
Kosten nun unbürokratisch erstattet werden. Alle Kinder in München und deren Betreuer*innen sind
uns wichtig!

gez.

Julia Schönfeld-Knor                       Anja Berger
Lena Odell                                 Sebastian Weisenburger
Barbara Likus                              Nimet Gökmenoglu
Cumali Naz                                 Sofie Langmeier
Felix Sproll                               Dr. Hannah Gerstenkorn
                                           Mona Fuchs
                                           Marion Lüttig
                                           Clara Nitsche
Fraktion SPD/Volt                          Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANTRAG
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           11.02.2021

Strom aus der Straße -
Photovoltaik-Straßenbelag auch eine Idee für München?
Das Referat für Klima- und Umweltschutz prüft in Zusammenarbeit dem Mobilitätsreferat und
dem Baureferat den Einsatz von Photovoltaik-Bodenbelägen in München. Die IAA Mobility im
Herbst bietet eine gute Gelegenheit, ein Pilotprojekt in München zu realisieren, so dass die
Verwaltung beauftragt wird, dies sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Begründung
Photovoltaikplatten für die Straße sind Sonnenkollektoren einer neuen Art. Sie werden auf
vorhandenen Straßenbelag, Fahrrad- oder Gehwegen, Parkplätzen, usw. geklebt, ohne dass
dafür große Bauarbeiten erforderlich sind. So die Aussage der Anbieter.
Die Platten sind nach Herstellerangaben widerstandsfähig genug, um den Verkehr von
Fahrzeugen auszuhalten und sie bieten dieselbe Griffigkeit und Bodenhaftung wie
herkömmliche Straßenbeläge. Sie speisen den Strom nicht ins Netz, sondern bedienen eine
mit ihnen verbundene Anlage.

Folgende Vorteile kann diese Lösung bieten, die bereits zur IAA Mobility in München gezeigt
werden könnten:

    •    Nachhaltigkeit
         Mit dem auf diese Weise regenerativ und lokal erzeugten Strom lassen sich über ein
         Akkusystem benachbarte Anlagen wie Ladestationen für elektrische Fahrräder oder
         Roller, vernetzte Bänke, Bushaltestellen, dynamische Tafeln, beleuchtete
         Fußgängerüberwege usw. unabhängig vom bestehenden Stromnetz betreiben.

    •    Flexibler Einsatz
         Durch ihre Dezentralität und die Unabhängigkeit vom Stromnetz lassen sie sich flexibel
         einsetzen. In Frankreich gibt es bereits Piloter, bei denen z.B. abgelegene und dunkle
         Radunterführungen ausgeleuchtet werden. Aber auch im Bereich der Mikromobilität
         und Sicherheit passen sie in die Strategien Münchens. In Frankreich wird z.B. im
                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de
         Rahmen eines Piloters ein Fußgängerüberweg nachts beleuchtet. Hier könnte die
         Technologie die Vision Zero-Strategie unterstützen.

    •    Schnelle Realisierung
         Da es sich bei Straßen, Rad- und Gehwegen um öffentlichen Raum in öffentlichem
         Eigentum handelt, dürften sich die Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse schlank
         gestalten und sich der Ausbau z.B. von Mikromobilitätsstationen beschleunigen
         lassen.

Die Photovoltaikplatten werden bereits im Rahmen von Pilotprojekten erprobt. Auch der
Stadtrat hat sich bereits mit dem Thema befasst, zuletzt mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V
11442 im Umweltausschuss vom 28.05.2019 und beschlossen, vorerst kein Pilotprojekt zu
realisieren, die Entwicklung aber zu verfolgen.

Die IAA-Mobility ist jedoch ein guter Anlass, dass sich auch München vor dem Hintergrund
seiner Ziele im Umwelt- und Verkehrsbereich mit einem Pilotprojekt an der Erprobung
beteiligt. Dabei soll es sich nicht um einen großflächigen Einsatz handeln, sondern um kleinere
Projekte, wie z.B. eine Mobilitätsstation oder einen beleuchteten Fußgängerüberweg.

Rezé in Frankreich; Mobilipod-Fahrradunterstand (Nielsen Konzept)
Wattway by Colas, Copyright: Jean-Dominique Billaud

Bobigny in Frankreich, Brückenbeleuchtung
Wattway by Colas, Copyright: Chump-Manuel Lagos Cid

                           Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
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Ecommoy in Frankreich, Ladestation für E-Fahrzeuge
Wattway by Colas, Copyright: Yves Soulabaille

Weitere konkrete Einsatzmöglichkeiten dieser technischen Innovation finden sich z.B. unter
https://www.wattwaybycolas.com/de/die-solarstrasse.html oder solmove.com.

Manuel Pretzl
Fraktionsvorsitzender

                           Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           11.02.2021

Verlorene Jugend durch Corona?

Es ist richtig und wichtig, dass wir den Fokus auf die alten und kranken Menschen richten, die
durch eine Covid-Infektion einem besonderen Mortalitätsrisiko ausgesetzt sind. Aber wir dürfen
dabei keinesfalls die jungen Menschen aus dem Blick verlieren, die zwar weniger Angst um Leib
und Leben haben müssen, dennoch spürbar und zunehmend an den Folgen der Corona-
Pandemie leiden. Hier ist die Landeshauptstadt München in ihrer Verantwortung für die
Daseinsvorsorge besonders gefordert. Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

    1. Gibt es belastbare Zahlen, wie sich die häusliche Gewalt in München seit Beginn der
       Corona-Pandemie entwickelt hat und was wird dagegen getan?
    2. Gibt es ausreichend Angebote für Online-Beratung und wie werden die
       Kinder/Jugendlichen erreicht in Zeiten der persönlichen Kontaktreduktion?
    3. Sind mehr Kinder/Jugendliche als in den vorangegangenen Jahren in der Schule
       versetzungsgefährdet?
    4. Hat die Zahl der Kinder/Jugendlichen mit Essstörungen oder Depressionen
       zugenommen?
    5. Ist eine erhöhte Zahl psychischer Belastungen und/ oder Störungen bei Kindern und
       Jugendlichen festzustellen? Wenn ja, sind diese psychischen und körperlichen
       Reaktionen auf die Corona-Pandemie sowie die damit verbundene soziale Distanz
       zurückzuführen?
    6. Wie viele zusätzlichen Stellen wurden für die Hilfe von Kindern und Jugendlichen im
       Rahmen der Coronapandemie im Haushalt 2021 neu geschaffen und welche
       zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt? Mussten Einrichtungen aufgrund
       mangelnder Finanzierung geschlossen werden?
    7. Welche Kinder- und Jugendeinrichtungen waren während der andauernden Pandemie
       geöffnet oder/ und welche Angebote wurden für Kinder und Jugendliche gemacht?

Prof. Dr. med. Hans Theiss (Initiative)          Alexandra Gaßmann               Beatrix Burkhardt
Stadtrat                                         Stadträtin                      Stadträtin

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANTRAG
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           11.02.2021

Schulkantine auf Rädern - Mensamobil

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, mit einem mobilen Angebot die
Mittagsverpflegung von Schulkindern zu organisieren.

Begründung
Während des Lockdowns sind die meisten Schülerinnen und Schüler zuhause und nicht alle
Eltern können ein warmes Mittagessen anbieten. Normalerweise befinden sich die Kinder in
den Betreuungseinrichtungen, die aber momentan nicht besucht werden können.

Auch während der Pandemie muss die Mittagsverpflegung für die ganztagsbetreuten Kinder
sichergestellt werden. Mit dem Mensamobil, das in anderen Städten bereits etabliert wurde,
können die Kinder, die normalerweise im Ganztagesbetrieb sind, ein warmes Mittagessen
erhalten.

Das Essen wird direkt nach Hause geliefert oder an einer adäquaten Stelle verteilt. Gut wäre,
wenn an den Ausgabestellen, evtl. an der Schule, auch die Jugendsozialarbeit Vorort ist. Dabei
könnten gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Die Kinder bekommen eine
warme Mahlzeit und auch einen persönlichen Kontakt, der gerade in der Pandemie so wichtig
ist. Vor allem die Kinder leiden sehr unter den Einschränkungen.

Alexandra Gaßmann                                Thomas Schmid                           Sabine Bär
Stadträtin                                       Stadtrat                                Stadträtin

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                      München, 11.02.2021
Antrag:
Überregionaler runder Tisch zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

Die Landeshauptstadt München ruft zusätzlich zu den bestehenden Arbeitskreisen einen
überregionalen runden Tisch zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ein. Gemeinsam mit
interessierten Umlandgemeinden soll erarbeitet werden, wie in der gesamten Metropolregion
gemeinsam gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgegangen werden kann.
Begründung:
Durch die Corona-Pandemie verschärft sich die ohnehin schon prekäre Situation von
Menschen, die von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedroht sind oder schon auf der Straße
leben. In München, aber auch im Umland, gibt es zwar viele Angebote, diese müssten aber
auch überregional besser vernetzt werden.
Obdachlosigkeit macht nicht an Stadtgrenzen halt, daher muss die Metropolregion
gemeinsam Konzepte und Angebote erarbeiten.

Initiative:
Rudolf Schabl
Sozialpolitischer Sprecher
Stadtrat

                 Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates
                             der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)
                         Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München
                      Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                                                   München, 11.02.2021
Antrag:
„Housing First“ auch in München umsetzen

Die Landeshauptstadt München setzt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis München und
interessierten Umland-Gemeinden im Kampf gegen Obdachlosigkeit das Konzept „Housing
First“ um. D.h. anstatt die Menschen für wenige Stunden in Notunterkünfte und
Übernachtungsschutz-Einrichtungen unterzubringen und zu versuchen, sie auf der Straße
medizinisch und psychologisch zu betreuen und zu beraten, bekommen die Wohnungslosen
eine feste, dauerhafte Wohnung, die nicht an Bedingungen geknüpft wird. Parallel dazu wird
ihnen ein individuelles, engmaschiges und umfassendes Hilfsangebot gemacht.
Das Sozialreferat soll gemeinsam mit dem Planungs- und Kommunalreferat sowie den
Wohnbaugesellschaften und Organisationen der Wohnungslosenhilfe ein Konzept erstellen,
wie Obdachlosen Wohnungen im Sinne des „Housing First“-Konzepts zur Verfügung gestellt,
wie diese unterhalten und wie die Bedürftigen unterstützt werden können.
Begründung:
„Housing First“ wurde in den 1990er Jahren in Amerika entwickelt. Das Konzept sieht vor,
dass die obdachlosen Menschen so schnell wie möglich in einer „richtigen“, eigenen
Wohnung, anstatt einer Gemeinschafts- oder Notunterkunft untergebracht werden. Auf
dieser stabilen Basis kann dann begonnen werden, den Ursprung der Obdachlosigkeit
(Schulden, Sucht, Arbeitslosigkeit, psychische Erkrankung etc.) anzugehen. Experten
schätzen, dass diese Art der Unterbringung sogar kosteneffizienter ist als die anderen
Unterstützungskonzepte.1
Die bestehenden Hilfsangebote können so besser greifen und genutzt werden, da der Druck
auf die Betroffenen sinkt, wenn sie Rückzugsorte und einen sicheren Hafen vorfinden. Die
„Housing First“ Wohnungen sollen dezentral und inmitten der Gesellschaft geschaffen
werden, sodass keine Marginalisierung oder Stigmatisierung stattfinden kann. Studien
zeigen, dass „Housing First“ die Wohnungslosigkeit bei mindestens acht von zehn Personen
beendet. Amerikanische Städte wie Salt Lake City die Obdachlosigkeit um 78 Prozent
reduziert.2
Initiative:
Rudolf Schabl
Sozialpolitischer Sprecher
Stadtrat

1   https://housingfirstberlin.de/projekt/
2   https://sz-magazin.sueddeutsche.de/die-loesung-fuer-alles/die-kunst-zu-wohnen-84281
                     Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates
                                 der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)
                             Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München
                          Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                                                    München, 11.02.2021
Antrag:
Kälte-App für Münchens Obdachlose

Die Landeshauptstadt München richtet so schnell wie möglich als Ergänzung zu
bestehenden Angeboten eine Kälte-App ein, mit der schnell und niederschwellig Hilfe
für obdachlose Mitbürger*innen angefordert werden kann.
Begründung:
Dem Sozialreferat und den Sozialarbeiter*innen sind 550 Menschen namentlich
bekannt, die auf der Straße leben. Die Dunkelziffer ist freilich deutlich höher. In
München gibt es ein engmaschiges Hilfsnetzwerk für Menschen, die von Wohnungs-
oder Obdachlosigkeit bedroht sind, oder bereits auf der Straße leben. Trotzdem
schlafen auch bei eisiger Kälte und Schneefall viele auf der Straße. Diese Situation
hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie noch verschärft, da viele die Ansteckung
mit dem Virus in Übernachtungsschutzeinrichtungen fürchten.
Bei besonders frostigen Temperaturen ist das Übernachten unter Brücken gerade für
geschwächte Personen aber akut lebensbedrohlich. Darum sind Bürgerinnen und
Bürger angehalten, die Behörden oder die Polizei zu verständigen, wenn sie
Bedürftige sehen.
In Wien wurde zu diesem Zweck eine kostenlose Kälte-App entwickelt, mit der
einfach, niederschwellig und schnell Hilfe angefordert werden kann.1
Straßensozialarbeiter*innen suchen dann die Betroffenen auf, verteilen Schlafsäcke
oder vermitteln in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Innerhalb eines Jahres
wurde die App fast 8000-mal heruntergeladen, 1000 Meldungen sind erfolgt.2
Die Landeshauptstadt München sollte ein ähnliches Angebot machen, um
denjenigen Hilfe zuteilwerden zu lassen, die diese am dringendsten benötigen und
dabei dem geänderten Kommunikationsverhalten der Bevölkerung Rechnung zu
tragen.
Initiative:
Rudolf Schabl
Sozialpolitischer Sprecher
Stadtrat

1   https://kaelteapp.wien/
2https://wien.orf.at/stories/3079167/
                      Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates
                                  der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)
                              Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München
                           Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80331 München

Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

Antrag zur dringlichen Behandlung zur Vollversammlung am 03.03.2021

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der zu erwartenden neuen bayerischen
Rechtslage für virtuelle Stadtratssitzungen

1) alle Möglichkeiten digitaler Sitzungen im Kontext der Gremienstruktur des Münchner Stadtrats
zu prüfen und zeitnah vorzustellen, sowie
2) parallel alle nötigen technischen Voraussetzungen für digitale Sitzungen zu schaffen.

Begründung der Dringlichkeit:

Durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen ist die Bedeutung virtueller oder hybrider
Besprechungen in allen Bereichen des Lebens deutlich geworden. Für kommunale Gremien
wurde eine entsprechende Anwendung dieser digitalen Möglichkeiten über viele Monate hinweg
mit Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen in der bayerischen Gemeindeordnung abgewehrt.
Mit einem Gesetzentwurf, der am 09.02.2021 in Erster Lesung im Plenum des Bayerischen
Landtags beraten wurde, ist nun von einer Änderung der Rechtsgrundlage auszugehen, sodass
kommunale Mandatsträger sich künftig virtuell zuschalten und dabei ihr Stimmrecht ausüben
können. Die Gremien können rechtssicher digital oder hybrid und damit mit reduziertem
Präsenzanteil tagen. Dies soll dem Infektionsschutz dienen, entspricht der Vorbildrolle
kommunaler Gremien und fördert zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und politischem Ehrenamt.
Die Ausübung des Stimmrechts erfordert aber neue, bisher nicht benötigte technische Schritte für
Sicherheit, Datenschutz und Manipulationsabwehr.
Um als Stadtrat keine Zeit zu verlieren, sondern die zu erwartenden
Flexibilisierungsmöglichkeiten baldmöglichst umsetzen zu können, bitten wir die Verwaltung
schon jetzt, alle potenziellen Einsatzfelder zu prüfen, Kosten zu eruieren, zeitnah dem Stadtrat
aufzuzeigen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Stadträte:      Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
                Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
                Fritz Roth
                Richard Progl
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80313 München

Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                                 11.02.2021

Antrag
Schul-IT in die Verantwortlichkeit des IT-Referats überführen

    •   Die LHM-S GmbH wird schnellstmöglich abgewickelt und die städtische Schul-IT ins
        IT-Referat überführt.
    •   Alle Gutachten, Verträge und Abrechnungen die LHM-S betreffend werden trans-
        parent und vollständig dem Stadtrat vorgelegt in einer nichtöffentlichen Beschluss-
        vorlage.
    •   Auch die Arbeitsverträge der LHM-S Geschäftsführer werden dem Stadtrat vorgelegt.
    •   Dem Stadtrat wird dargestellt, wie viele und welche höherwertige Stellen in der
        LHM-S für die Erfüllung ihrer unmittelbaren Aufgaben nicht zwingend erforderlich
        waren und wie viele und welche Stellen mit der Stadtrats-Koalition nahestehenden
        Personen besetzt waren / sind.

Begründung:

Vor circa drei Jahren wurde das städtische IT-Referat neu gegründet. Die IT in der
Stadtverwaltung, die Arbeitsprozesse und die Anwenderbetreuung haben seitdem einen
riesigen Sprung nach vorne gemacht, jahrelange Versäumnisse wurden aufgeholt.
Woran es nach wie vor massiv und immer mehr krankt, ist jedoch die IT-Versorgung und
Digitalisierung der städtischen Schulen. Die LHM-S Gesellschaft, die diese Aufgaben
übernehmen sollte, hat von Anfang an nicht richtig funktioniert. Ganz besonders seit der
coronabedingten Schulschließungen ist die Überforderung und die völlig unzureichenden
Arbeitsfortschritte erschreckend deutlich geworden.
Es ist allerhöchste Zeit, diesen Fehler endlich einzusehen und die Münchner Schul-IT in
leistungsfähige, kompetente und bewährte Strukturen im IT-Referat zu überführen, damit
Schüler, Eltern und Lehrer nicht länger unter den Zuständen leiden müssen.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Stadträte:       Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
                 Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
                 Fritz Roth
                 Richard Progl
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