Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland - Informieren, bewusst machen, vorbeugen, intervenieren, kontrollieren

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Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland - Informieren, bewusst machen, vorbeugen, intervenieren, kontrollieren
Institutioneller
                                      Kinderschutz bei
                                      UNICEF Deutschland

                                      Informieren, bewusst machen, vorbeugen,
                                      intervenieren, kontrollieren
© UNICEF/DT2018-60535/Marcel Wogram
Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland - Informieren, bewusst machen, vorbeugen, intervenieren, kontrollieren
Herausgeber:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V.

Höninger Weg 104
50969 Köln
Telefon: 0221/9 36 50 - 0
Fax: 0221/9 36 50 - 279
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de

Inhalt und Redaktion:
Kerstin Bücker
Stephanie Korell
Manfred Richter
Maria Stoy
Annette Wahle
Meike Weber
Klaudia Werth

UNICEF Deutschland bedankt sich sehr
für die fachliche Expertise und Unterstützung
von Stephanie Korell sowie Matthias Felling,
Silke Knabenschuh und Britta Schülke.

Köln, März 2020
Erste Auflage

    Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland - Informieren, bewusst machen, vorbeugen, intervenieren, kontrollieren
inhalt

Einleitung                                                                                                                                                               5

Akteure bei UNICEF Deutschland............................................................................................................................... 6
Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland............................................................................................... 8
Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................................ 8
Kultur der Aufmerksamkeit.......................................................................................................................................... 8
Strukturelle Präventionsmaßnahmen.......................................................................................................................... 9
Auf einen Blick – das Kinderschutzkonzept bei UNICEF Deutschland...................................................................... 11

1.       Kinderschutz – ethische Grundhaltung                                                                                                                          12

1.1      Verankerung des Kinderschutzes bei UNICEF Deutschland.......................................................................... 14
1.2      Die UNICEF-Selbstverpflichtungserklärung................................................................................................... 14
1.2.1    Regelungen für hauptamtlich Mitarbeitende.................................................................................................. 15
1.2.2    Regelungen für ehrenamtlich Engagierte....................................................................................................... 15
1.2.3    Regelungen für Dienstleister und sonstige Partner........................................................................................ 16
1.2.4    Vorlagen Selbstverpflichtungserklärungen..................................................................................................... 18
1.3      Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten.................................................................................................. 26
1.3.1    Ethische Bedeutung von Partizipation............................................................................................................ 26
1.3.2    Partizipationsgelegenheiten lokal und auf Organisationsebene..................................................................... 26
1.3.3    Ethische Bedeutung von Beschwerdemanagement...................................................................................... 27
1.3.4    Maßnahmen auf Organisationsebene............................................................................................................ 28
1.3.5    Maßnahmen auf lokaler Ebene....................................................................................................................... 28
1.4      Erster Ansprechpartner.................................................................................................................................. 28
1.4.1    Aufgaben des Ersten Ansprechpartners im Überblick................................................................................... 30

2.       Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt                                                                                                                    31

2.1      Erweitertes Führungszeugnis......................................................................................................................... 32
2.1.1    Hauptamtlich Mitarbeitende bei UNICEF Deutschland.................................................................................. 32
2.1.2    Ehrenamtlich Engagierte bei UNICEF Deutschland........................................................................................33
2.1.3    Vorgang der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis...................................................................34
2.1.4    Erklärung als Ersatz für ein erweitertes Führungszeugnis.............................................................................. 35
2.2      Schulungsangebote........................................................................................................................................ 35
2.2.1    Hauptamtlich Mitarbeitende bei UNICEF Deutschland.................................................................................. 35
2.2.2    Ehrenamtlich Engagierte bei UNICEF Deutschland........................................................................................ 36
2.3      Interventionen................................................................................................................................................. 37
2.3.1    Zielsetzungen der Interventionen................................................................................................................... 37
2.3.2    Kindeswohlgefährdung...................................................................................................................................38
2.3.3    Grenzverletzungen..........................................................................................................................................38
2.3.4    Sexuelle Übergriffe.........................................................................................................................................38
2.3.5    Grundsätze der Intervention........................................................................................................................... 39
2.3.6    Interventionspläne bei UNICEF Deutschland.................................................................................................40

                                                                                                  Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland                   3
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Inhalt

    3.      Medien- und Öffentlichkeitsarbeit                                                                                                                                50

    3.1     Generelle Prinzipien der Berichterstattung über Kinder................................................................................. 51
    3.2     Bildrechte und Einverständniserklärungen..................................................................................................... 52

    4.      Social Media                                                                                                                                                     54

    4.1     Zielsetzungen und Grundhaltungen................................................................................................................ 55
    4.2     Gefahren und Risiken in Social Media............................................................................................................58
    4.2.1   Potenzielle Täterschaft...................................................................................................................................58
    4.2.2   Spezifische Risiken in Social Media................................................................................................................58
    4.3     Generelle und spezifische Präventionsmaßnahmen...................................................................................... 61
    4.4     Interventionsmaßnahmen............................................................................................................................... 62
    4.5     Weitere Hilfestellungen..................................................................................................................................63

    5.      Aufsichtspflicht, Haftung und Jugendschutz                                                                                                                       65

    5.1     Aufsichtspflicht...............................................................................................................................................66
    5.1.1   Was genau bedeutet Aufsichtspflicht?...........................................................................................................66
    5.1.2   Wo ist die Aufsichtspflicht gesetzlich verankert?...........................................................................................66
    5.1.3   Wie geht UNICEF mit der Aufsichtspflicht um?.............................................................................................66
    5.2     Haftung........................................................................................................................................................... 70
    5.2.1   Unfallversicherung.......................................................................................................................................... 70
    5.2.2   Veranstaltungsunfallversicherung................................................................................................................... 70
    5.2.3   Haftpflichtversicherung.................................................................................................................................. 70
    5.2.4   Gesetzlicher Rahmen..................................................................................................................................... 71
    5.3     Jugendschutz................................................................................................................................................. 71
    5.4     Verbreitung der Regelungen zu Aufsichtspflicht, Haftung und Jugendschutz............................................... 73

    4     Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
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Als Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen ist UNICEF           Ziel des vorliegenden Kinderschutzkonzeptes ist es, dass
der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Sie sichert         ƒƒ die Rechte und das Wohlergehen von Kindern
jedem Kind umfassende Rechte zu – ganz gleich, wo                  bei allen Aktivitäten des Deutschen Komitees für
auf der Welt und unter welchen Umständen es auf-                   UNICEF e.V. stets vorrangig berücksichtigt werden.
wächst. Die Rechte und das Wohlergehen von Kindern              ƒƒ alle hauptamtlich Mitarbeitenden und ehrenamtlich
stehen im Zentrum der gesamten Arbeit von UNICEF.                  Engagierten sowie als Partner oder Dienstleister mit
Deshalb hat es für die Organisation höchste Priorität,             der Organisation verbundenen Personen wissen und
selbst ein sicherer Ort für Kinder zu sein und sich mit            verstehen, wie sie in ihrer spezifischen Rolle Kinder-
ganzer Kraft für ihren Schutz einzusetzen.                         schutzmaßnahmen berücksichtigen.
                                                                ƒƒ alle hauptamtlich Mitarbeitenden und ehrenamtlich
Das vorliegende Konzept nimmt insbesondere den insti-              Engagierten sowie als Partner oder Dienstleister mit
tutionellen Schutz von Kindern und Jugendlichen in den             der Organisation verbundenen Personen wissen, wie
Blick, wenn sie für UNICEF aktiv werden. Mit Blick auf den         sie beim Verdacht auf die Gefährdung des Wohles
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland kann            eines oder mehrerer Kinder angemessen reagieren.
UNICEF keine Einzelfälle prüfen und nicht zu individuellen      ƒƒ Klarheit über die Konsequenzen erreicht wird, die
Fällen Stellung nehmen. Bei Beratungsbedarf und bei Ver-           bei Nichtbeachtung der vorliegenden Regelungen
dachtsfällen verweist UNICEF auf die örtlichen Jugendäm-           eintreten.
ter und Beratungsstellen der freien Träger der Wohlfahrtshil-
fe sowie telefonische Beratungsangebote und die Polizei.        Dabei ist der Organisation bewusst, dass gerade nied-
                                                                rigschwellige Engagementangebote potenziell gefähr-
Für UNICEF Deutschland ist es wichtig, einer großen             denden Personen den Zugang in die eigenen Reihen
Vielzahl an Engagierten die Möglichkeit zu bieten,              erleichtern. Deshalb wurden wirksame Regeln und Prä-
sich unkompliziert, unbürokratisch und mit erlebbarer           ventionsmaßnahmen entwickelt, die auf Täterinnen und
Resonanz für Kinder und ihre Rechte zu engagieren –             Täter abschreckend wirken und Kinder und Jugendliche
beispielsweise bei lokalen Aktionen. Dieses vergleichs-         vor Grenzverletzungen, sexualisierter Gewalt und wei-
weise hürdenfreie Engagement orientiert sich an den             teren negativen Erlebnissen schützen sollen. UNICEF
Bedürfnissen von Freiwilligen und berücksichtigt aktuelle       versichert, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Kinder
Forschungen zum Thema „Attraktivität von Ehrenamt“.             und Jugendliche sich sicher engagieren können und es
                                                                bei Verdachtsfällen klare Vorgehensweisen und Verant-
Zum Selbstverständnis der Organisation gehört es auch,          wortliche dafür gibt. So sollen auch die Erziehungsbe-
Kinder und Jugendliche selbst zu befähigen, sich auf            rechtigten Gewissheit darüber haben, dass die Kinder
eine Weise zu engagieren, die die Entwicklung ihrer Per-        und Jugendlichen für ihr Engagement eine verantwor-
sönlichkeit unterstützt. Junge Menschen sollen sich an          tungsvoll handelnde Organisation gewählt haben.
Angelegenheiten, die ihre Interessen berühren, ernsthaft
beteiligen können. Ein kinderrechtsbasierter Ansatz zielt       UNICEF ist es ein großes Anliegen, dass sich alle in
darauf ab, dass ihnen entsprechende Selbstorganisati-           der Organisation Engagierten sicher fühlen. Aus dem
ons-, Entscheidungs- und Gestaltungsfreiräume einge-            Mandat aus der Kinderrechtskonvention heraus muss
räumt werden und eine mögliche Unterstützung durch              UNICEF alles tun, um Kinder und Jugendliche vor Gefah-
Erwachsene frei gewählt werden kann.                            ren zu schützen. Gleichzeitig haben Kinder und Jugend-
                                                                liche ein Recht auf eigene Freiräume, in denen sie die
Bei der Erstellung und Umsetzung eines umfassenden              Unterstützung durch Erwachsene frei wählen können.
Kinderschutzkonzeptes war es für UNICEF Deutschland
deshalb von zentraler Bedeutung, eine verantwortungs-           Soziales Engagement ist heute zeitgemäßer denn je.
volle Balance zwischen notwendigen Schutzmaßnah-                Die Freude und die Begeisterung der ehrenamtlich
men und den Bedürfnissen engagierter Kinder und                 Engagierten in bundesweit rund 200 Gruppen zeigen,
Jugendlicher nach Freiräumen zu finden.                         dass UNICEF Deutschland auf dem richtigen Weg ist.

                                                                       Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   5
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    Das große Vertrauen in UNICEF als Organisation gilt es          Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe spielen
    zu bewahren – und das heißt auch, sich den aktuellen            sich meist im direkten Lebensraum der Kinder und
    Herausforderungen stets auf Neue zu stellen.                    Jugendlichen ab. Unbekannte Täterinnen und Täter sind
                                                                    dabei die Ausnahme, in der Regel sind die Täterinnen
        Das Kinderschutzkonzept wird deshalb in regel-              und Täter den Kindern und Jugendlichen bekannt. Tat-
        mäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf                  orte sind neben der Familie und dem sozialen Umfeld
        entsprechend weiterentwickelt. Es befindet sich             mittlerweile auch das Internet. Schutzkonzepte müssen
        in der Umsetzungsphase, das heißt die Inhalte               deshalb neben der analogen auch die digitale Welt
        und Abläufe werden Schritt für Schritt in die               berücksichtigen. Dieser Anforderung kommt UNICEF
        Strukturen von UNICEF Deutschland getragen.                 Deutschland mit den Social-Media-Regelungen detail-
        Gerade mit Blick auf den dezentralen Aufbau des             liert nach – mit Blick auf mögliche Übergriffe durch
        ehrenamtlichen Engagements erfordert das Zeit.              Erwachsene, aber auch durch Gleichaltrige.

                                                                      Diese Zusammenstellung nutzt die geschlechter-
    Hintergrund zum Entwicklungsprozess                               sensible Sprache. Sollte zu Gunsten des einfachen
                                                                      Leseflusses an einigen Stellen nur die männliche
    Unter Kinderschutz wird allgemein der Zusammenschluss             Version eines Wortes auftauchen, ist damit keiner-
    von rechtlichen und pädagogischen Regelungen und                  lei Wertung verbunden.
    Maßnahmen verstanden, die dem Schutz von Kindern
    vor Beeinträchtigungen dienen sollen – beispielsweise
    vor altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und            Akteure bei UNICEF Deutschland
    Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit oder Armut.
                                                                    Die Arbeit von UNICEF Deutschland ist vielfältig und
    UNICEF Deutschland verfügt deshalb schon seit                   zielt auf eine breite Unterstützung der Bevölkerung für
    Jahren über viele Regelungen zu einzelnen Komponen-             zentrale Anliegen ab. UNICEF ermöglicht vielfältige
    ten innerhalb der Kinderschutz-Thematik. Die bisher             Formen des Engagements, sodass für jeden Inter-
    vorliegenden Regularien und Vorgaben wurden nun im              essierten mit spezifischer Zeit- oder anderweitiger
    vorliegenden Kinderschutzkonzept mit umfassenden                Präferenzvorgabe eine sinnvolle Betätigung gefunden
    Präventionsvorgaben ergänzt.                                    werden kann.

    Alle Maßnahmen innerhalb des Konzeptes wurden auf               In der Regel engagieren sich Menschen in Deutschland
    Basis einer Risikoanalyse entwickelt. Dabei wurden die          für UNICEF ehrenamtlich in UNICEF-Gruppen. Erwach-
    gängigen Vorgaben zu strukturellen Präventionsmerkmalen         sene Engagierte finden sich in den Arbeitsgruppen,
    innerhalb von Institutionen berücksichtigt und an die indivi-   Lokalen Teams, in den Hochschulgruppen oder beim
    duellen Besonderheiten der UNICEF-Angebote angepasst.           Grußkartenverkauf in der Vorweihnachtszeit wieder.
                                                                    Die JuniorTeams sind die Stelle, an der sich minderjäh-
    Fachkräften ist schon seit Jahrzehnten klar, dass überall       rige Engagierte für UNICEF Deutschland regelmäßig
    dort, wo sich Minderjährige engagieren, es auch zu              betätigen können. Sie werden koordiniert von einem
    Verletzungen des Kinderschutzes kommen kann. Trotz-             jugendlichen JuniorTeamer. Die JuniorTeams werden in
    dem haben sich die Anforderungen an den Kinderschutz            der Regel von einer Erwachsenen Assistenz begleitet,
    gerade in den letzten Jahren noch einmal deutlich ver-          die die Jugendlichen bei Bedarf in ihrem Engagement
    ändert. Zu den Ursachen gehören die zunehmende Nut-             unterstützt. Die Assistenz ist eine ehrenamtliche Funk-
    zung von neuen, digitalen Medien sowie das gewach-              tion, die sich an junge Menschen ab 18 Jahren richtet
    sene Bewusstsein für die reale Gefahr insbesondere              und die Teilnahme an spezifischen Ausbildungsmodulen
    sexueller Übergriffe innerhalb von Organisationen.              voraussetzt.

    6     Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
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Auch im Rahmen der Schularbeit (z.B. Kinderrech-            Um diesen sehr unterschiedlichen Wirkungs-
testunden, Aktionen wie Laufen oder Lesen für               kreisen als Organisation gerecht werden und die
UNICEF) kommen erwachsene Ehrenamtliche mit                 Kinderschutzmaßnahmen auch administrativ
Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Darüber hinaus         umsetzen zu können, sind alle Anforderungen
sind einige Ehrenamtliche immer wieder auf diversen         des Konzepts für alle Akteure umfassend ange-
Veranstaltungen im öffentlichen Raum aktiv, bei denen       legt. Ziel ist es, so wenige Nischen wie möglich
es zu Begegnungen und Aktivitäten mit Minderjährigen        entstehen zu lassen. Das Mandat von UNICEF
kommt (z.B. Weltkindertagsfeste, Aktionstage, Feste         aus der UN-Kinderrechtskonvention beinhal-
anderer Veranstalter). Zusätzlich werden zu bestimmten      tet auch den Schutz der Kinder. UNICEF geht
Anlässen Aktivitäten mit Kindern geplant und umge-          deshalb davon aus, dass die Maßnahmen auf
setzt. Für ehrenamtlich Engagierte wird eine formale        Akzeptanz bei den hauptamtlich Mitarbeitenden,
fachliche Qualifikation für die Arbeit mit Kindern oder     den ehrenamtlich Aktiven und den als Partner
Jugendlichen wie z.B. eine Ausbildung in Pädagogik          oder Dienstleister mit der Organisation verbun-
nicht vorausgesetzt.                                        denen Personen stoßen werden. Das Konzept
                                                            soll als Qualitätssicherung verstanden werden
In allen Gremien des Deutschen Komitees für UNICEF          statt Irritation auszulösen.
e.V., in Vorstand, Beirat, Prüfungsausschuss und Mit-
gliederversammlung, sind die Mitglieder ehrenamtlich
aktiv. Der Vorstand von UNICEF Deutschland bestellt        UNICEF Deutschland hat sich klare Regeln für interne
und kontrolliert die Geschäftsführung; er legt u.a. auch   Abläufe, für das Verhalten von Führungskräften und
Richtlinien und die Organisationsstruktur des Vereins      Mitarbeitenden sowie für den Umgang mit Lieferan-
fest und beschließt den Haushalt.                          ten, Dienstleistern und weiteren Partnern gesetzt.
                                                           Respekt vor der Persönlichkeit und Würde jedes
Der Beirat von UNICEF Deutschland berät Vorstand,          Einzelnen, Toleranz und der vertrauensvolle Umgang
Mitgliederversammlung und Geschäftsstelle in Ange-         im täglichen Miteinander zählen zu den Grundüber-
legenheiten der UNICEF-Gruppen. Darüber hinaus             zeugungen von UNICEF Deutschland. Jeder, der der
fördert er die Aktivitäten der Engagierten und unter-      Ansicht ist, dass bei UNICEF Deutschland gravierende
stützt die Betreuung der Ehrenamtlichen. Er wird auf       Verstöße gegen die Ethikrichtlinien vorliegen oder
der alle zwei Jahre stattfindenden Arbeitsgruppen-         andere schwerwiegende Vorwürfe vorbringen oder
tagung gewählt. Die Mitglieder der Gremien haben           Missstände anzeigen möchte, kann sich vertrau-
in ihrer Funktion vereinzelt Kontakt zu Kindern und        ensvoll an die Ombudsperson wenden. Sie wurde
Jugendlichen, insbesondere bei öffentlichen Veran-         vom UNICEF-Vorstand als eine unabhängige Vertrau-
staltungen.                                                ensperson für Spender, ehrenamtlich Engagierte und
                                                           hauptamtlich Mitarbeitende sowie die Mitglieder der
Doch nicht nur ehrenamtlich Aktive in den lokalen          UNICEF-Gremien ernannt.
UNICEF-Gruppen und den Gremien des Vereins haben
bei UNICEF Deutschland Kontakte zu Kindern und             Darüber hinaus hat UNICEF Deutschland eine exter-
Jugendlichen, sondern auch Mitarbeitende, Kooperati-       ne Beauftragte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
onspartnerinnen und -partner, Prominente und Dienst-       unter Erwachsenen für die Mitarbeitenden ernannt.
leisterinnen und Dienstleister.                            Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die
                                                           Möglichkeit, sich bei einem Vorfall in einem vertrau-
                                                           lichen Rahmen an diese zu wenden. Die UNICEF-
                                                           Beauftragte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
                                                           begleitet, berät und leitet den Prozess bei einem
                                                           gemeldeten Vorfall.

                                                                  Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   7
Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland - Informieren, bewusst machen, vorbeugen, intervenieren, kontrollieren
einleitung

    Mit Blick auf den Schutz und das Wohl von Kindern            Rechtliche Grundlagen
    und Jugendlichen, die für UNICEF aktiv sind, verweist
    UNICEF explizit auf die Funktion des Ersten Ansprech-        Zum Thema Kinderschutz existieren einige grundle-
    partners, dafür qualifizierte Mitarbeitende. Der Erste       gende Regelungen und Gesetze, welche die beson-
    Ansprechpartner kann von allen Engagierten, Beschäf-         dere Stellung von Minderjährigen bedenken und den
    tigten oder weiteren für UNICEF tätigen Personen             Anspruch an sämtliche Organisationen formulieren,
    kontaktiert werden, wenn es zu Fragen, Unsicherhei-          dieser Schutzbedürftigkeit Rechnung zu tragen. Die
    ten, Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt            relevanten Gesetze zum Thema Kinderschutz, auf
    gegenüber Kindern und Jugendlichen kommt, siehe              die sich dieses Konzept bezieht, sind unter anderen
    Seite 30.                                                    folgende:

                                                                   • UN-Kinderrechtskonvention
    Institutioneller Kinderschutz                                  • Grundgesetz
    bei UNICEF Deutschland                                         • Jugendschutzgesetz
                                                                   • SGB VIII (vor allem: § 8a & § 72a)
    Im ersten Moment scheint es vielleicht paradox, dass           • Strafgesetzbuch (vor allem: § 171 bis § 236)
    sich eine Organisation, die sich dem Schutz von Kin-           • BGB (hier: §1631 Übertragung der Aufsichts-
    dern und Jugendlichen verschrieben hat, einer solchen            pflicht, § 832 Aufsichtspflicht und § 823 Haftung)
    Thematik überhaupt annehmen muss. Realität ist                 • EU-Datenschutzgrundverordnung
    aber leider, dass sich gerade in diesem Bereich auch           • Recht am eigenen Bild (§§22 ff. KUG)
    Menschen gezielt Zugang zu Minderjährigen ver-
    schaffen, die diesen Schaden zufügen möchten. Bei
    verschiedenen UNICEF-Aktivitäten entstehen regel-            Kultur der Aufmerksamkeit
    mäßig Kontaktmöglichkeiten zwischen Erwachsenen
    und Minderjährigen. Insbesondere im Rahmen des               In einer Kultur der Aufmerksamkeit drückt sich die
    Engagements entsteht ein verbindendes – alters- und          Haltung einer Organisation aus. Damit sich Kinder und
    reifeunabhängiges – Thema und somit eine gemein-             Jugendliche sicher in ihrem Engagement fühlen und
    same Lebenswelt. Täterinnen und Täter können auf             dies auch faktisch sein können, braucht es Vertrauen in
    diese Weise leicht einen emotionalen Zugang zu den           die Organisation und die dort tätigen Akteure. Um dies
    Kindern und Jugendlichen bekommen. Deshalb ist               im Bewusstsein aller bei UNICEF Deutschland aktiven
    es die Aufgabe der Organisation, durch Auflagen und          Personen fest zu verankern, braucht es auf die Alltags-
    kontrollierende Instanzen Verletzungen des Kinder-           strukturen angepasste Präventionsmaßnahmen. Eine
    schutzes zu minimieren. Der bewusste Verzicht auf            Kultur der Aufmerksamkeit bei UNICEF Deutschland
    das Wort „verhindern“ macht bereits deutlich, dass es        bedeutet, dass es keine Tabuthemen gibt und min-
    leider keine absolute Sicherheit geben kann. Aber eine       derjährigen Engagierten auf vielen Wegen vermittelt
    Organisation kann auf mehreren Wegen aktiv zum               wird, dass sie sich mit allen Fragen und Unsicherheiten
    Schutz beitragen. Sie schafft dies insbesondere durch:       an die für sie Verantwortlichen wenden können. Dies
                                                                 gilt besonders für auf den ersten Blick unangenehm
        • die konsequente Einhaltung von rechtlichen             anmutende Inhalte – auch sie können und sollen
          und pädagogischen Vorgaben                             angesprochen werden. Eine Kultur der Aufmerksamkeit
        • das Etablieren einer Kultur der Aufmerksam-            meint dementsprechend explizit auch eine Kultur der
          keit                                                   Ansprechbarkeit.
        • die Schaffung von strukturellen Präventions-
          merkmalen                                              Sicherheit wird ebenfalls erfahren durch eine größt-
        • adäquate Reaktionen bei Verdachts-                     mögliche Orientierung. Kinder und Jugendliche
          mitteilungen und Vorfällen                             erhalten viel Orientierung dadurch, dass sie wissen,

    8     Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
einleitung

worauf sie sich einlassen und was sie von diversen             dass Organisationen frühzeitig tätig werden, indem
Situationen zu erwarten haben. Deshalb sind klar               sie Grenzverletzungen wahrnehmen und sich dieser
kommunizierte Regeln und Konsequenzen, wenn die-               annehmen. So werden schwerwiegendere Übergriffe
se nicht eingehalten werden, so wichtig. Das gilt zum          deutlich erschwert.
einen für das eigene Verhalten der Kinder und Jugend-
lichen, aber auch für das Verhalten Erwachsener ihnen          Grenzverletzungen, die dagegen nicht weiter themati-
gegenüber.                                                     siert werden, weil Ansprechpersonen entweder nicht
                                                               sensibel genug dem Thema gegenüber sind, Mitteilun-
Gerade wenn es sich um Verletzungen des Kindes-                gen auf Hilflosigkeit oder Negierung treffen oder von
wohls im Bereich Sexualität handelt, ist es wichtig,           vornherein als nicht existent definiert sind („So etwas
dass diese Botschaft bei allen mit der Organisation            kann es bei uns nicht geben“), werden von den betrof-
verbunden Menschen ankommt. Zum einen, weil es                 fenen Kindern und Jugendlichen im Wiederholungsfall
sich bei Sexualität um ein höchstpersönliches Thema            oftmals nicht mehr angegeben.
handelt und die Hemmschwelle, darüber zu sprechen,
schon von sich aus sehr hoch ist. Zum anderen, damit           Als eine Organisation, die dem Kinder- und Jugend-
Minderjährige es bei missbräuchlichen Erfahrungen              schutz verpflichtet ist, ist UNICEF darauf angewiesen,
durch eine Enttabuisierung und das Wissen, wie mit             dass sich Kinder und Jugendliche ernst genommen
diesen Vorkommnissen umgegangen wird, schneller                fühlen. Wenn diese wissen, dass sie jedes – auch
schaffen, sich der Organisation anzuvertrauen.                 unangenehme – Thema mit jemandem besprechen
                                                               können, gibt ihnen dies die notwendige Sicherheit. Sie
Für die erwachsenen Engagierten muss klar sein, dass           müssen in der Organisation die Erfahrung gemacht
UNICEF sich auch solcher Thematiken annimmt und                haben, dass ihre Meinung wichtig ist und sie Einfluss
besonders aufmerksam und wachsam ist. Dies gehört              auf die Gestaltung ihrer Angebote und deren Umset-
zu den Grundlagen einer täterabschreckenden Haltung.           zung haben. Diese Alltagserfahrungen erleichtern es
UNICEF kommuniziert das vorliegende Kinderschutz-              ihnen, auch bei negativen Erfahrungen das Gespräch zu
konzept daher selbstbewusst und öffentlichkeitswirk-           suchen. Weitere Ausführungen dazu finden sich unter
sam. Die Etablierung eines Schutzkonzeptes ist ein             den Punkten „Partizipation und Beschwerdemöglichkei-
Qualitätsmerkmal für eine Organisation. Es ist kein            ten“ ab Seite 26.
Eingeständnis, dass es beständig zu Verletzungen des
Kindeswohls kommt und man deshalb reagieren mus-
ste. Eine professionelle Haltung zeigt sich darin, das         Strukturelle Präventionsmaßnahmen
Gefährdungspotenzial trotz aller Vorkehrungen anzuer-
kennen und darauf verantwortungsvoll zu reagieren.             Mit strukturellen Präventionsmaßnahmen sind alle
Ein Nicht-Wahrhaben-Wollen dagegen wäre der beste              Vorgaben gemeint, die UNICEF vorab unternimmt,
Schutz von Täterinnen und Tätern.                              um den Kinderschutz zu gewährleisten. Dazu gehören
                                                               Regelwerke zum allgemeinen Umgang miteinander,
Insbesondere sexualisierte Gewalt geschieht oftmals            die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, die Einhaltung
über Abstufungen. Verbale Grenzverletzungen, eine              der gesetzlichen Grundlagen oder beispielsweise die
deutlich sexualisierte Sprache, intime Berührungen, die        Schaffung von niedrigschwelligen Kommunikations-
als Versehen dargestellt werden, können sich – wenn            möglichkeiten genauso wie das Entwickeln von Verfah-
sie ohne Konsequenzen bleiben – zu massiven Über-              rensweisen für den Fall, dass Schutzmaßnahmen nicht
griffen entwickeln. Das Wissen, dass Grenzverletzun-           eingehalten wurden.
gen und Übergriffe unter Jugendlichen oftmals zu ihrer
Lebenswelt dazugehören, ohne dass sie diese als „gro-          UNICEF Deutschland verfügt schon lange über Vorga-
ße Sache“ empfinden, zeigt, dass in diesem Bereich             ben zu einzelnen Komponenten des Kinderschutzes.
noch viel Sensibilisierung erforderlich ist. Es ist wichtig,   Diese wurden in diese Konzeption eingebettet und um

                                                                      Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   9
einleitung
© UNICEF/DT2015-28641/Marcel Wogram

                                          Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt komple-           • Breit angelegter Einsatz einer Selbstverpflich-
                                          mentiert. Ebenso wurden die Vorgaben zum Umgang                   tungserklärung aller hauptamtlich Mitarbei-
                                          mit Social Media grundlegend überarbeitet. Es ergeben             tenden, ehrenamtlich Engagierten sowie als
                                          sich folgende Bereiche:                                           Partner oder Dienstleister mit der Organisati-
                                                                                                            on verbundenen Personen, wenn sie im Rah-
                                               •   Kinderschutz – ethische Grundhaltung                     men ihrer Zusammenarbeit mit UNICEF mit
                                               •   Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt               Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen
                                               •   Medien- und Öffentlichkeitsarbeit                      • Neukonzipierung von Schulungsangeboten
                                               •   Social Media                                             zum Thema sexualisierte Gewalt
                                               •   Aufsichtspflicht, Haftung und Jugendschutz-            • Ausbau der bisherigen Partizipations- und
                                                   gesetz                                                   Beschwerdemöglichkeiten
                                                                                                          • Einsatz eines Ersten Ansprechpartners
                                          Eine inhaltliche Kurzübersicht zu den fünf Bereichen ist        • Einsatz von klar definierten Interventionswe-
                                          auf Seite 11 zu finden.                                           gen bei Grenzverletzungen, vagen, begründe-
                                                                                                            ten und erhärteten Verdachtsfällen
                                          Seit vielen Jahren gibt es deutliche Empfehlungen, wel-
                                          che Maßnahmen von Organisationen zu ergreifen sind,
                                          wenn sie den Kinderschutz ernst nehmen möchten.
                                          Seit 2010 sind bei Jugendorganisationen auch gängi-
                                          ge Vorgaben zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu
                                          finden. UNICEF Deutschland erweitert sein bisheriges
                                          Konzept zukünftig mit diesen Maßnahmen:

                                          10       Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
einleitung

Auf einen Blick: Das Kinderschutzkonzept bei UNICEF Deutschland

Kinderschutz – ethische Grundhaltung
• Einsatz einer Selbstverpflichtungserklärung
• Ausbau der Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten
• Etablierung eines Ersten Ansprechpartners
• Kooperation mit einer externen Fachberatungsstelle
• Zielgruppengerechte Kommunikation aller Schutzmaßnahmen

Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt
• Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
• Differenzierte Schulungsangebote
• Klare Verfahrensanweisungen und Zuständigkeiten durch Interventionspläne

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
• Vorgaben zur Berichterstattung über Kinder
• Vorgaben zum Umgang mit Bildern
• Regelungen zur Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen

Social Media
• Differenzierte Vermittlung von Wissen über Gefahren und Risiken
• Präventionsvorgaben für generelle und spezifische Risiken (u. a. Cybermobbing, Sexting)
• Spezifische Handlungsleitfäden zur Intervention

Aufsichtspflicht, Haftung und Jugendschutz
• Strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
• Sorgfältige Regelungen zur Handhabung der Aufsichtspflicht
• Differenzierte Vermittlung des Wissens

                                                            Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   11
1                                                     Kinderschutz –
                                                      ethische Grundhaltung
© UNICEF/DT2016-57930/Florian Rottmayr

                                                                                                     12

                                         12   Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
                                         12   Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

Die UN-Kinderrechtskonvention ist die zentrale Grund-     Ein kinderrechtsbasierter Ansatz verlangt zudem da-
lage der weltweiten Arbeit von UNICEF. Sie sichert je-    nach, dass ihnen entsprechende Selbstorganisations-,
dem Kind umfassende Rechte zu – ganz gleich, wo auf       Entscheidungs- und Gestaltungsfreiräume eingeräumt
der Welt und unter welchen Umständen es aufwächst,        werden und eine mögliche Unterstützung durch Er-
ungeachtet von Hautfarbe, Religion, Sprache, Herkunft     wachsene frei gewählt werden kann.
oder sonstigem Status. UNICEF Deutschland richtet
seine Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen    Wer bei UNICEF mit Kindern und Jugendlichen arbei-
auf Basis der seit 1989 gültigen Konvention und da-       tet, muss ihre eigenständige Persönlichkeit anerken-
mit dezidiert am Wohl des Kindes aus: UNICEF wird         nen und ihr mit Respekt begegnen. Außerdem müs-
zudem in Artikel 45 der UN-Kinderrechtskonvention         sen die Erwachsenen die Kinder und Jugendlichen
explizit die Aufgabe übertragen, sich weltweit für die    mit ihren spezifischen Entwicklungsanforderungen
Rechte aller Kinder einzusetzen. Deshalb hat es für die   sehen und unterstützend begleiten. Alle, die in der
Organisation höchste Priorität, selbst ein geschützter    UNICEF-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig
Raum für Kinder zu sein.                                  sind, müssen ein ausgeprägtes Verantwortungsbe-
                                                          wusstsein für ihre eigene Rolle gegenüber den Min-
Artikel 19 der Konvention verbrieft das Recht jeden       derjährigen haben. Eine formale fachliche Qualifikation
Kindes auf Schutz vor jeder Form der körperlichen oder    wie z.B. eine Ausbildung in Pädagogik ist in der Regel
geistigen Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder          nicht gegeben und auch nicht erforderlich.
Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachläs-
sigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung         Bei der Erstellung und Umsetzung eines umfassen-
einschließlich jeglicher Formen sexualisierter Gewalt.    den Kinderschutzkonzeptes gilt es eine verantwor-
Sämtlichen Organisationen wird dafür in Artikel 3 eine    tungsvolle Balance zu finden zwischen notwendigen
besondere Verpflichtung für das Kindeswohl aufer-         Maßnahmen (Regeln, Formalisierungen etc.) zum
legt: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ob      Schutz der engagierten Kinder und Jugendlichen und
sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der      den Anforderungen, die Kinder und Jugendliche an
sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden         ein Engagement stellen, das sie in ihrer Lebenswelt
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das       abholt und ihre Potenziale fördert.
Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu
berücksichtigen ist“ (Artikel 3, Absatz 1).               Das vorliegende Kinderschutzkonzept verankert für
                                                          alle hauptamtlich Mitarbeitenden und ehrenamtlich
Schutz und Sicherheit haben daher höchste Bedeu-          Engagierten sowie als Partner oder Dienstleister mit
tung bei der Gestaltung jeglicher Zusammenarbeit          der Organisation verbundenen Personen, wenn sie
mit Kindern und Jugendlichen. Für UNICEF ist es           im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit UNICEF mit
eine Selbstverständlichkeit, Kinder und Jugendliche       Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, klare
zu befähigen, sich auf eine Weise zu engagieren und       Richtlinien zum Kinderschutz. Verdachtsfällen gegen
zu beteiligen, die die Entwicklung ihrer Persönlichkeit   Personen aus diesen Gruppen wird auf Basis klarer
unterstützt.                                              Prozesse nachgegangen.

Selbstwirksamkeit erleben, Selbstvertrauen ent-
wickeln, sich qualifizieren können, mitgestalten und
ernst genommen werden, Respekt und Anerkennung
erfahren, lachen und Spaß haben dürfen – dies alles
sind neben der Gewährleistung des Kinder- und Ju-
gendschutzes Grundsätze, die bei einem kinderrechts-
basierten Ansatz des Jugendengagements berücksich-
tigt werden müssen.

                                                                 Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   13
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

    1.1       Verankerung des Kinderschutzes
              bei UNICEF Deutschland                                • Hauptamtlich Mitarbeitende und ehrenamt-
                                                                      lich Engagierte von UNICEF Deutschland, wo
         UNICEF Deutschland verpflichtet sich mit                     notwendig auch Partner, Dienstleister oder
         diesem Kinderschutzkonzept auf folgende                      sonstige mit der Organisation verbundene
         konkrete Prinzipien:                                         Personen werden zum Thema Kinderschutz
                                                                      informiert bzw. geschult.
         • Das Kinderschutzkonzept gilt umfassend
           – das heißt für alle hauptamtlich Mitarbei-              • Zuwiderhandeln gegen diese Prinzipien bzw.
           tenden und ehrenamtlich Engagierten sowie                  die mit ihnen verbundene Ethikrichtlinie kann
           als Partner oder Dienstleister mit der Organi-             formale Konsequenzen – inklusive arbeits-
           sation verbundenen Personen, wenn sie im                   und strafrechtlicher Art – nach sich ziehen.
           Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit UNICEF
           mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt
           kommen.
                                                                  1.2     Die UNICEF-Selbstverpflich-
         • UNICEF arbeitet für Kinder. Ihre Rechte und                    tungserklärung
           ihr Wohlergehen sind bei sämtlichen Aktivi-
           täten vorrangig zu berücksichtigen.                    Diese Maßnahme ist eng mit den Ausführungen zur
                                                                  Kultur der Aufmerksamkeit verbunden. Sie ist eines
         • Alle Erwachsenen haben die Verantwortung               der wirksamsten Instrumente zur Prävention, wenn
           zu reagieren, wenn sie den Verdacht auf eine           sie nicht nur als organisatorische Vorgabe, sondern als
           Gefährdung des Kindeswohls haben.                      gelebte Haltung verstanden wird. In einer Selbstver-
                                                                  pflichtungserklärung werden die ethischen Maßstäbe
         • Beim Thema Kinderschutz gelten klare und               in Bezug auf den Kinderschutz gesetzt, zu denen sich
           transparente Prozesse.                                 die in der Organisation Tätigen verpflichten. Diese
                                                                  Vorgaben verdeutlichen sehr transparent und alltags-
         • Informationen werden vertraulich gehandhabt            bezogen, welche Regeln im Umgang miteinander
           und nur dann ohne Einverständnis geteilt,              gelten. Die Selbstverpflichtungserklärung ist aus
           wenn das Recht eines Kindes auf Schutz als             Sicht der Erwachsenen gegenüber Minderjährigen
           gewichtiger bewertet wird als die Privatsphäre         formuliert. Wichtig ist, dass die Inhalte nicht nur den
           einer Person.                                          Erwachsenen präsent sind. Ganz im Sinne einer ge-
                                                                  lebten Alltagsprävention werden die Inhalte auch den
         • Den Kinderschutz betreffende Entscheidungen            Minderjährigen verdeutlicht. Dies erfolgt in alters- und
           werden zeitnah getroffen.                              zielgruppengerechter Form.

         • Alle hauptamtlich Mitarbeitenden und                   Mit der von UNICEF Deutschland formulierten Selbst-
           ehrenamtlich Engagierten sowie als Part-               verpflichtungserklärung ist ausgedrückt, mit welcher
           ner oder Dienstleister mit der Organisation            Haltung die hauptamtlich Mitarbeitenden, die eh-
           verbundene Personen unterliegen klaren                 renamtlich Engagierten sowie als Partner oder Dienst-
           Richtlinien zum Kinderschutz, wenn sie mit             leister mit der Organisation verbundenen Personen
           Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer               mit Kindern und Jugendlichen umgehen, denen sie
           Zusammenarbeit mit UNICEF in Kontakt                   im Rahmen ihrer Tätigkeit für UNICEF begegnen. Sie
           kommen.                                                bekräftigt einen Umgang, der selbstverständlich im
                                                                  Alltag untereinander schon jetzt gelten sollte. Das ei-
                                                                  gene Handeln ist demnach von Respekt, Wahrung der

    14     Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

Intimsphäre und Empathie geprägt. Die transparente          1.2.2 Regelungen für ehrenamtlich
und aktive Kommunikation der Selbstverpflichtungs-                Engagierte
erklärung online und offline trägt aktiv zur Täterab-
schreckung bei.                                             UNICEF Deutschland bringt mit diesem Kinder-
                                                            schutzkonzept eine elektronische Registrierung der
Adressaten der Selbstverpflichtungserklärung sind           regelmäßig Engagierten in den lokalen UNICEF-
insbesondere die hauptamtlich Mitarbeitenden und            Gruppen auf den Weg, gekoppelt an das Intranet
ehrenamtlich Engagierten. Daneben aber auch als Part-       der UNICEF-Gruppen (AG-Intranet). Das AG-Intranet
ner oder Dienstleister mit der Organisation verbundene      ist die Informationsplattform für alle Engagierten.
Personen, die bei ihrer Tätigkeit für UNICEF mit Kin-       UNICEF strebt an, dass jede und jeder regelmäßig
dern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Die Selbst-        Engagierte von der jeweiligen Leitung der Gruppe
verpflichtungserklärung ist deutlich mehr als ein Stück     mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert wird.
Papier. Eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der        Für die Leitungsperson gilt dabei folgende Regelung
Erklärung und das Aufzeigen von Verfahrenswegen             als wegweisend:
bei Nichtbeachtung ist dementsprechend in möglichst
vielen Informations- und Qualifizierungsangeboten             Registriert werden soll jede und jeder lokal
vorgesehen. Dabei wird zielgruppenorientiert nach             Engagierte, die oder der nach der Teilnahme an
geeigneten Orten und Zeitpunkten für die thematische          zwei Gruppensitzungen weiterhin Interesse an
Einbettung unterschieden.                                     der Mitarbeit in der Gruppe hat oder wer vorher
                                                              bereits in der Öffentlichkeit für UNICEF auftritt.
Grundsätzlich gilt analog zum Verfahren bei den erwei-
terten Führungszeugnissen (vgl. Seite 32), dass die
Zustimmung zur Selbstverpflichtungserklärung nach           In einer direkten elektronischen Kommunikation mit
fünf Jahren aktualisiert werden muss.                       jeder und jedem einzelnen registrierten Engagierten
                                                            können dann die notwendigen Informationen über
                                                            die Voraussetzungen zum Kontakt mit Kindern und
1.2.1 Regelungen für hauptamtlich                           Jugendlichen bei UNICEF im Sinne dieses Kinder-
      Mitarbeitende                                         schutzkonzeptes gegeben und Zustimmungen und
                                                            Einwilligungen mittels der Registrierungsplattform
ƒƒ Im Rahmen des Einstellungsverfahrens werden              eingeholt und dokumentiert werden. Die jeweilige
   bereits im Vorstellungsgespräch die Inhalte des insti-   Leitungsperson kann für ihre Gruppenmitglieder fest-
   tutionellen Kinderschutzes bei UNICEF erläutert.         stellen, für wen die für den Kontakt mit Kindern und
                                                            Jugendlichen notwendigen Zustimmungen und Ein-
ƒƒ Im weiteren Verlauf wird mit Abschluss eines             willigungen vorliegen, bevor ein Mitglied im Rahmen
   Arbeitsvertrages die Selbstverpflichtungserklärung       seines Engagements mit Kindern und Jugendlichen
   als Bestandteil der geltenden Ethikrichtlinie der        in Kontakt tritt. In der Geschäftsstelle können die für
   Organisation ausgehändigt. Die Selbstverpflich-          das Engagement zuständigen Mitarbeitenden diese
   tungserklärung wird als Anlage zum Arbeitsvertrag        Information ebenfalls einsehen. Eine Abweichung
   geführt. Eine Aktualisierung der Zustimmung ist          von der Registrierungspflicht kann nur in begründeten
   daher nicht erforderlich. Es gilt die jeweils aktuelle   Einzelfällen erfolgen.
   Version.
                                                            Erwachsenen ehrenamtlich Engagierten in den
Die Verantwortung für die Umsetzung und das Monito-         UNICEF-Gruppen (Arbeitsgruppen, Lokale Teams,
ring trägt die Personalabteilung.                           Hochschulgruppen) begegnet die Selbstverpflichtungs-
                                                            erklärung, sobald sie möglichst zu Beginn ihres Enga-
                                                            gements von der jeweiligen Leitung registriert wurden.

                                                                   Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   15
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

    Ihre Zustimmung zur Selbstverpflichtungserklärung ist         hingewiesen. Das Büro der Geschäftsführung ist für
    die Voraussetzung, um sich bei UNICEF Deutschland             die entsprechende Information, Einholung der Zustim-
    mit Kindern und Jugendlichen engagieren zu können.            mung, Dokumentation und Aktualisierung verantwort-
    Deshalb erhalten die lokal Engagierten die Selbstver-         lich.
    pflichtungserklärung zur Kenntnis per E-Mail, sobald
    sie oder er von der Leitung seiner Gruppe registriert         Engagierte unter 18 Jahren
    ist, mit der Information, dass eine Zustimmung zur            Die Jugendlichen erhalten von den Assistenzen oder
    Selbstverpflichtungserklärung Bedingung für jeden             den JuniorTeamern eine Selbstverpflichtungserklä-
    Kontakt mit Kindern und Jugendlichen bei UNICEF ist.          rung, wenn diese auch die Unterlagen zur Aufsichts-
    Die explizite Zustimmung kann jede und jeder einzelne         pflicht erhalten. Dies geschieht in der Regel, sobald
    ehrenamtlich Engagierte bei der Anmeldung im Intra-           sich ein Jugendlicher regelmäßig in der Gruppe en-
    net der UNICEF-Gruppen durch das Setzen eines Häk-            gagiert. Die Selbstverpflichtungserklärung beinhaltet
    chens geben. Die Zustimmung wird automatisch im               auch den Hinweis, an wen sich die Engagierten wen-
    System dokumentiert. Bei Veranstaltungen und Aktivi-          den können, falls sie denken, dass sich jemand ihnen
    täten, deren Zielgruppe minderjährige und erwachsene          gegenüber nicht im Sinne der Selbstverpflichtungser-
    Ehrenamtliche umfasst, muss im Vorfeld kontrolliert           klärung verhält.
    werden, ob die Zustimmung zur Selbstverpflichtungs-
    erklärung von den Mitwirkenden vorliegt.                      Einmalig Helfende im saisonalen Grußkarten-
                                                                  verkauf an Ständen
    Die JuniorTeamerinnen und JuniorTeamer besprechen             Wenn sich Menschen ausschließlich bei einzelnen
    und unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung           Einsätzen im Grußkartenverkauf engagieren, gilt für
    möglichst im Rahmen der Ausbildung. Die Assistenzen           sie eine Besonderheit: Sie sollten als Engagierte
    der JuniorTeams unterzeichnen die Selbstverpflich-            namentlich registriert sein, müssen jedoch keiner
    tungserklärung ebenfalls möglichst im Rahmen der              Selbstverpflichtungserklärung zustimmen, da bei
    Ausbildung. Die Leitungen der UNICEF-Hochschulgrup-           ihrem Engagement keine Gefährdungssituation zu
    pen unterzeichnen die Erklärung ebenfalls bei Anmel-          erwarten ist. Sollten einzelne Saisonkräfte dennoch
    dung im AG-Intranet.                                          gerne der Selbstverpflichtungserklärung zustimmen
                                                                  wollen, besteht die Möglichkeit, dies nach Rückspra-
         • Die Verantwortung für die Umsetzung und das            che mit der Leitung der Gruppe über das Registrie-
           Monitoring trägt der Bereich Bürgerschaft-             rungsportal zu tun.
           liches Engagement in Kooperation mit den
           Leitungspersonen in den lokalen Gruppen.
                                                                  1.2.3 Regelungen für Dienstleister
         • Natürlich geht es bei der Selbstverpflichtungs-              und sonstige Partner
           erklärung nicht um einen formalen Akt, sondern
           um die aktive Auseinandersetzung mit den               Mit dem Einsatz der Selbstverpflichtungserklärung
           Inhalten. Deshalb sind in den diversen Weiter-         verdeutlicht UNICEF seine Haltung zum Umgang mit
           bildungsmöglichkeiten jeweils auch die Inhalte         Kindern und Jugendlichen auch gegenüber als Partner
           der Selbstverpflichtungserklärung präsent.             oder Dienstleister mit der Organisation verbundenen
                                                                  Personen (z.B. Spender oder potenzielle Spender,
                                                                  Vertreter von Unternehmenspartnern, Prominente)
    Vorstand und Komitee                                          und macht sie zur nicht verhandelbaren Bedingung für
    Mitglieder des Vorstandes und des Komitees unter-             diejenigen Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit
    zeichnen die Selbstverpflichtungserklärung mit ihrer          für UNICEF mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt
    Wahl in das Gremium. Bereits bei der Suche nach               kommen. Gleichzeitig dient die Selbstverpflichtungs-
    geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten wird darauf           erklärung der Sensibilisierung der Dienstleister und

    16     Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

Partner für den Umgang mit Kindern und Jugendli-             Die Verantwortung für die Umsetzung und das Moni-
chen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit UNICEF.              toring liegt ebenfalls bei den Verantwortlichen für die
Sie ist auch eine Grundlage, um miteinander ins Ge-          jeweilige Veranstaltung oder Aktivität. Orientierung
spräch zu kommen und Fragen und Unsicherheiten zu            bezüglich der Notwendigkeit einer unterschriebenen
klären.                                                      Selbstverpflichtungserklärung geben Art, Intensität und
                                                             Dauer des Kontaktes mit den Minderjährigen während
Die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklä-          der Veranstaltung oder Aktivität.
rung beinhaltet das Element der Freiwilligkeit. Da
UNICEF sicherstellen muss, dass Dienstleister und              Es gibt vier Fassungen der Selbstverpflichtungs-
Partner keine Mitarbeitenden einsetzen, die Kinder             erklärung. Alle Fassungen werden als Anhang
und Jugendliche im Rahmen der Zusammenarbeit mit               zur Ethikrichtlinie bei UNICEF Deutschland
UNICEF gefährden, wird die Selbstverpflichtungser-             geführt.
klärung Bestandteil des mit dem Dienstleister oder
Partner abzuschließenden Vertrags. Der jeweilige               • Fassung A ist für alle hauptamtlich Mitarbei-
Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeitenden          tenden vorgesehen
sorgfältig auszuwählen und im Hinblick auf einschlä-           • Fassung B ist für alle ehrenamtlich Engagier-
gige Vorstrafen zu überprüfen. Mit Vertragsunter-                ten (in den UNICEF-Gruppen, in Vorstand und
zeichnung bestätigt er, dass er die Ethikrichtlinie von          Komitee) vorgesehen
UNICEF und die geltenden Regeln zum Umgang mit                 • Fassung C ist die Fassung für externe Dienst-
Minderjährigen zur Kenntnis genommen hat und ent-                leister und Kooperationspartner
sprechend anerkennt. Des Weiteren erklärt er, dass             • Fassung D ist eine Variante für sonstige mit
die von ihm eingesetzten Mitarbeitenden auf die in der           der Organisation verbundene Personen
Selbstverpflichtungserklärung enthaltenen Grundsätze
schriftlich verpflichtet wurden.                               Der breit angelegte Einsatz einer Selbstverpflich-
                                                               tungserklärung für alle hauptamtlich Mitarbei-
Die Selbstverpflichtungserklärung gilt auch für als            tenden und ehrenamtlich Engagierten sowie als
Partner oder Dienstleister mit der Organisation ver-           Partner oder Dienstleister mit der Organisation
bundenen Personen, die an Projektreisen von UNICEF             verbundenen Personen, wird in 2020 auf den
teilnehmen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist Teil         Weg gebracht. Ein erster wichtiger Schritt ist die
des Projektbriefings.                                          Umsetzung des technisch unterstützen Registrie-
                                                               rungsprozesses auf der Registrierungsplattform
Die Entscheidung, welcher Dienstleister oder Partner           für Engagierte, die an das Intranet der UNICEF-
eine Selbstverpflichtungserklärung vorlegen muss,              Gruppen (AG-Intranet) gekoppelt ist. Aufgrund der
liegt bei dem verantwortlichen UNICEF-Mitarbeiten-             dezentralen Engagementstrukturen wird es einige
den für die Aktion bzw. Veranstaltung. Für den Fall,           Zeit dauern, bis die neuen Regelungen sich in
dass im Rahmen der Zusammenarbeit ein Vertrag                  der Breite durchsetzen und im Engagementalltag
oder eine Vereinbarung zu Stande kommt, gibt er oder           etabliert sind.
sie die Maßgabe an den Einkauf und die Unterzeich-
nenden weiter. Bei nicht formal vertraglich verein-            Die Integration der Selbstverpflichtungserklärung
barten Kooperationen prüfen die für die Kooperation            in weitere Prozesse bei UNICEF Deutschland (Ein-
verantwortlichen Mitarbeitenden, ob bereits eine               kauf, Projektreisen u.a.) wird Schritt für Schritt in
gültige (nicht älter als fünf Jahre) Erklärung vorliegt.       2020 erfolgen, um die verantwortlichen Mitarbei-
Falls nicht, ist er oder sie für das Einholen und die ent-     tenden umfassend zu informieren und ein gutes
sprechende Ablage der Selbstverpflichtungserklärung            Grundverständnis für die Thematik zu vermitteln.
verantwortlich.

                                                                    Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland   17
Kinderschutz – ethische Grundhaltung

    1.2.4 Vorlagen Selbstverpflichtungs-
          erklärungen

    Fassung A – für hauptamtlich Mitarbeitende

     Selbstverpflichtungserklärung
         zur Einhaltung des Kinderschutzes
         durch alle bei UNICEF Deutschland
         tätigen hauptamtlich Mitarbeitenden

    Mädchen und Jungen haben – wie in der UN-Kinder-            Die Grundsätze dieser Selbstverpflichtungserklärung
    rechtskonvention festgeschrieben – weltweit das             dienen dem besonderen Schutz von Kindern und Ju-
    Recht auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch,        gendlichen bei UNICEF. Alle Mitarbeitenden müssen
    Misshandlung und Vernachlässigung. Als Kinderrechts-        die formulierte Haltung mittragen und den Verhaltens-
    organisation trägt das Deutsche Komitee für UNICEF          weisen entsprechen.
    e.V. eine große Verantwortung für die Umsetzung
    dieser Kinderrechte. Alle hauptamtlich Mitarbeiten-         ƒƒ Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit
    den, ehrenamtlich Engagierten sowie Partner oder               Nähe und Distanz um. Ich bin mir meiner eigenen
    Dienstleister des Deutschen Komitees für UNICEF e.V.           Grenzen bewusst und kommuniziere diese.
    genießen besonderes Vertrauen bei den Kindern und
    Jugendlichen, mit denen sie in Kontakt kommen.              ƒƒ Ich bin mir bei UNICEF-Aktivitäten und -Veranstal-
                                                                   tungen aller Art meiner besonderen Vertrauens- und
    Engagement für und bei UNICEF soll allen Beteiligten           Autoritätsstellung gegenüber Kindern und Jugend-
    Freude bereiten. Engagement, Veranstaltungen und               lichen bewusst. Ich verpflichte mich, meine beson-
    Aktionen von UNICEF sollen geschützte Räume sein,              dere Rolle und Verantwortung mit Respekt und
    in denen sich besonders Minderjährige willkommen,              Umsicht gegenüber den jungen Menschen aus-
    angenommen und sicher fühlen. Die Ethikrichtlinien             zuführen und in keinerlei Hinsicht auszunutzen.
    von UNICEF Deutschland formulieren Haltung und
    Verhaltensweisen, die für die Arbeit bei UNICEF für         ƒƒ Ich berücksichtige und wahre sowohl körperliche als
    alle Beteiligten – Ehrenamtliche und Hauptamtliche,            auch emotionale Grenzen im Kontakt mit Kindern
    Jugendliche und Erwachsene – gelten. Die Selbstver-            und Jugendlichen. Mir ist bewusst, dass es oft
    pflichtungserklärung ist Bestandteil der Ethikrichtli-         schwierig ist, die Grenzen anderer einzuschätzen,
    nien und eine Präventivmaßnahme im Rahmen des                  da sie bei jedem Menschen unterschiedlich sind.
    umfassenden UNICEF-Kinderschutzkonzeptes.                      Das liegt in der Vielfalt der Persönlichkeiten von

    18   Institutioneller Kinderschutz bei UNICEF Deutschland
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