Invasive Neobiota: Strategie und Aktivitäten des Kantons Zürich - Kanton Zürich Baudirektion AWEL 6. 11. 2021 Daniel Fischer, Sektionsleiter ...

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Invasive Neobiota: Strategie und Aktivitäten des Kantons Zürich - Kanton Zürich Baudirektion AWEL 6. 11. 2021 Daniel Fischer, Sektionsleiter ...
Kanton Zürich
Baudirektion
AWEL

Invasive Neobiota: Strategie und
Aktivitäten des Kantons Zürich

6. 11. 2021
Daniel Fischer, Sektionsleiter Biosicherheit

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Invasive Neobiota: Strategie und Aktivitäten des Kantons Zürich - Kanton Zürich Baudirektion AWEL 6. 11. 2021 Daniel Fischer, Sektionsleiter ...
Biosicherheit
Inhalt

- Aufbau Kantonale Verwaltung im Bereich Neobiota
- Aufgaben der Sektion Biosicherheit
- Prävention im neuen Massnahmenplan Neobiota
- Neophyten beim Bauen
- Neues Neophytenmanagement
- Einbezug der Gemeinden
- Noch ein Wort zum Berufkraut

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Biosicherheit
  Fachstellen im Kanton Zürich

                                                                 TBA
                                                                     IMA
             AWEL                            ALN
                                                                           HBA

Wasserbau                    Luft + Klima        Wald               Boden

Energie                  Gewässerschutz
                                                                  Fachstelle
                                            Landwirtschaft
                                                                  Naturschutz
          Abfallwirtschaft
          und Betriebe
                                              Jagd und
                                              Fischerei
 Sektion
 Biosicherheit                                                Strickhof:
                                                              Pflanzenschutz

                                                                                 3
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AWEL-AW
    Ziel Biosicherheit: Risikoreduktion
                          Gentechn. veränderte       Gebietsfremde Organismen
Pathogene Organismen      Organismen

       Labor

                       Emission

                       Umgang mit gentechnisch
                       veränderten, pathogenen oder
                       gebietsfremden Organismen
                                         Immission

                                                                                4
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Biosicherheit
Rechtliche Grundlagen

                   Freisetzungsverordnung:

                   Art. 49 Prävention
                   1 Die Kantone überwachen die Einhaltung der

                   Sorgfaltspflicht Umgang mit Organismen in der
                   Umwelt.
                   2 Gibt die Kontrolle Anlass zu Beanstandungen,

                   so ordnet der betreffende Kanton die
                   erforderlichen Massnahmen an.

                   Art. 52 Bekämpfung
                   1 Treten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder

                   die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt
                   oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen
                   könnten, so ordnen die Kantone die erforderlichen
                   Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit
                   erforderlich und sinnvoll, zur künftigen
                   Verhinderung ihres Auftretens an.
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Biosicherheit

Neuer
Massnahmenplan

38 Massnahmen in 12
Handlungsfeldern

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Leitziel
Keine übermässige Beeinträchtigung von wichtigen
Schutzgütern durch invasive Neobiota.
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Invasive Neobiota – so handelt der Kanton Zürich

Massnahmenbereiche           Methodische Ansätze

                 Vollzugs-    Befähigen
  Prävention
                Grundlagen
                              Unterstützen

 Koordination   Bekämpfung    Durchsetzen
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Prävention

             3 Handel
                 Einführung und Verkauf von
                 invasiven Neobiota sind minimiert

             3.1 Grüne Branche informieren und
                 kontrollieren
             3.2 Massnahmen gegen Einfuhr und
                 Handel mit invasiven Neozoen
                 umsetzen und koordinieren
             3.3 Nationales Verkaufsverbot für
                 invasive Neophyten unterstützend
                 vorantreiben
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Prävention

5 Erfassung
    Methoden und Instrumente zur
    Erfassung von invasiven Neobiota
    stehen zur Verfügung und werden
    angewendet.

5.1 Werkzeuge zur Erfassung und
    Darstellung von Neobiota-Vorkommen
    anbieten und optimieren
5.2 Relevante Organismen mit
    regelmässigen Kontrollen überwachen
Invasive gebietsfremde Tiere
und ihre Verbreitungswege

                Reiseverkehr
                aus dem Süden:
                Tigermücke
                             Gewässerwechsel
       Bautätigkeit,         mit Booten und
       über Erdreich         Wassersportgeräten:
       und Material:         Quaggamuschel
       Vernachlässigte Ameise

                                Aussetzung vor allem aus
            Pflanzenimport
                                privater Haltung:
            und -handel:
                                Rotwangen-Schmuckschildkröte
            Südamerikanischer
            Plattwurm
Biosicherheit

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Biosicherheit

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Biosicherheit

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Biosicherheit

                15
Biosicherheit

 3 Wochen 27o

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Biosicherheit
Zur Ausbreitungsdynamik

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Biosicherheit

          Köln (D)

Schweiz

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Prävention beim Bauen

6 Bauen/Neupflanzung
    Durch Bautätigkeit entstehen keine
    neuen Bestände von invasiven
    Neobiota. Bepflanzung mit
    einheimischen Arten und Verzicht auf
    invasive Neobiota fördern die urbane
    Biodiversität.

6.1 Standards für den Umgang mit invasiven Neophyten bei
    Bauprojekten erarbeiten, bekanntmachen und durchsetzen
6.2 Neophytenkontrolle auf Flächen mit Ansiedlungspotential
    sicherstellen
6.3 Anforderungen an Deponien, Kiesgruben etc. formulieren,
    bekanntmachen und kontrollieren
6.4 Zum Schutz und zur Förderung der urbanen Biodiversität
    konkrete Massnahmen erarbeiten, bekanntmachen und
    deren Umsetzung überprüfen
Biosicherheit

• keine invasiven Neophyten, > 80% Einheimische
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Flächenspezifische Strategie

            1. Ökologisch besonders wertvolle Flächen
               Ziel: Freihalten

            2. Neophyten-freie Flächen
               Ziel: Freihalten

            3. Mittelstark befallene Flächen
               Ziel: Mittel- bis langfristig reduzieren

            4. Sehr stark befallene Standorte:
               Ziel: Im Einzelfall zu definieren
Fokusarten

–   Ambrosia
–   Riesenbärenklau
–   Greiskraut
–   Quarantäneorganismen
                                     – Japan. Staudenknöterich (Gewässer)
–   Neue und nur lokal auftretende
                                     – Erdmandelgras (landwirtschaftliche
    Arten
                                       Nutzflächen)
                                     – Henrys Geissblatt (Wald)
Ziel: Kantonsweit reduzieren
                                     – Götterbaum (Wald)
bis tilgen
                                     – Essigbaum (Bau- und Ruderalflächen)

                                     Ziel: Lebensraumspezifisch
                                     reduzieren bis tilgen
Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen

11 Ökologisch
   wertvolle Gebiete
      Auf ökologisch wertvollen Flächen
      werden Neobiota langfristig
      eingedämmt.
11.1 Schutzgebiete von invasiven Neophyten
     frei halten
11.2 Invasive Neophyten in prioritären
     Waldgebieten bekämpfen
11.3 Die weitere Verbreitung von invasiven aquatischen
     Neobiota in Gewässern verhindern
11.4 Besonders schützenswerte und revitalisierte
     Gewässerabschnitte von invasiven Neophyten frei halten
11.5 Invasive Neophyten an ökologisch wertvollen
     Strassenböschungen gezielt tilgen
11.6 Weitere ökologisch wertvolle Gebiete gezielt von
     invasiven Neophyten frei halten
Biosicherheit
1. Freie (oder fast freie) Flächen frei halten

 Was sind freie Flächen?
         - noch nie viele oder
         - erfolgreich bekämpft

 Es geht hier nicht ums bekämpfen, sondern ums Freihalten. Dazu muss
 man die Flächen absuchen und einzelne Pflanzen ausreissen, bevor sie
 Samen bilden.

 Dazu braucht es nicht Zivis, Schüler oder Vereine, sondern eine
 zuverlässige Fachperson, die Neophyten schon im nichtblühenden
 Stadium erkennt.

 Idealerweise kennt diese Person das Gelände schon gut. Wir rechnen mit
 durchschnittlichen Kosten von ca Fr. 1000.- pro Jahr und km2

 Man muss also zuerst wissen, wo es viele und wo es wenige Neophyten
 hat. Dann kann man grüne (fast nichts) und gelbe und orange (dort muss
 man mit Konzept bekämpfen) unterscheiden.
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Biosicherheit
2. Koordinierte Bekämpfung

 Bei mit mässig oder stark befallenen Flächen muss die Bekämpfung
 koordiniert ablaufen

 Es braucht dazu ein Konzept, welches in der Regel durch eine
 Fachperson zu erstellen ist. Dazu müssen alle Grundeigener mitmachen
 (ausserhalb Siedlungsfläche)

 Eine solche Bekämpfung dauert in der Regel 4-8 Jahre. Das Ziel ist, dass
 man nachher eine grüne Fläche hat.

 Die zu bekämpfende Fläche ist dem Budget anzupassen. Wenn die
 Finanzierung nicht bis am Ende sichergestellt, besser gar nicht beginnen.

 Auch hier muss man also zuerst wissen, wo es viele und wo es wenige
 Neophyten hat. Dann kann man grüne (fast nichts) und gelbe und orange
 (dort muss man mit Konzept bekämpfen) Zonen bilden.

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Biosicherheit
3. Rote Standorte (biol. Belastungen)

 Rote Standorte sind biologisch belastete Standorte

 Dort hat es so viele Neopyhten, dass eine Bekämpfung mit
 herkömmlichen Jätmassnamen in der Regel innert 4-8 Jahren nicht
 erfolgreich erscheint. Typische Beispiele sind Knöti-Standorte oder ein
 Strassenbord mit 100% Berufkraut.

 Hier kann das Ausbaggern oder der Abtrag der obersten
 samentragenden Schicht, allenfalls Heisswasser eine Möglichkeit sind.
 Die Sanierung ist teuer und kann nicht durch Zivis erledigt werden

 -> rote Standorte erfassen und bewerten

 Der Inhaber des Standortes muss wissen, wie er eine Weiterverbreitung
 verhindert. Die Sanierung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Rote
 Standorte können sich in grünen oder in gelben/orangen Flächen
 befinden.

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Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen

   2 Gemeinden
       Gemeinden sind befähigt, Massnahmen gegen
       Neobiota umzusetzen.

   2.1 Neobiota-Kontaktperson in jeder Gemeinde bestimmen,
       regelmässig informieren und schulen
   2.2 Gemeinden fachlich unterstützen und weitere Akteure
       auf Gemeindeebene sensibilisieren
   2.3 Zusammenarbeit zwischen Gemeinden fördern
Neobiotakontaktperson                                 Biosicherheit

Es ist von Vorteil, wenn die Neobiota-Kontaktperson in die Verwaltung der
Gemeinde eingebunden ist und gewisse Vorkenntnisse besitzt.
Die Neobiota-Kontaktperson
 kennt das Gemeindegebiet und die gemeindeinternen Abläufe
 kennt die wichtigsten Neobiota-Akteure in der Gemeinde
 kennt die Ansprechpersonen im Kanton
 kennt die wichtigsten Neobiota-Arten und deren Problematik
 kennt geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der wichtigsten
  Neobiota-Arten

Typischerweise leitet die Neobiotakontaktperson die gemeinde-interne
Arbeitsgruppe Neobiota. Sie muss nicht alles selber können aber wissen,
wer es weiss. Idealerweise hat sie einen direkten Draht zum zuständigen
Gemeinderat

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Berufkraut                                            Biosicherheit

- Die Pflanze verbreitet sich immer noch stark
- Ist etwa 4x aufwendiger zu bekämpfen als Goldrute
- 1 blühende Pflanze führt zu über 1000 neuen Samen in der direkten
  Umgebung
- >99% der Samen sind innerhalb weniger Meter
- Wenn eine Fläche stark befallen ist, stammen alle Samen aus dem
  Samenvorrat der letzten Jahre von der gleichen Fläche. Neu
  zugeflogene Samen sind irrelevant
- Wenn man erst etwas macht, wenn man die ersten einzelnen Pflanzen
  hat absamen lassen, wird es aufwendig
- Es gibt nach wie vor keine Bekämpfungspflicht
- Die Behandlung mit Heisswasser oder der Abtrag der obersten 5 cm
  Boden kann effizienter und günster sein als jahrelanges Jäten.

-> Darum Fokus auf erste Einzelpflanzen

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Zuständigkeiten und Kontakte

Neobiota im Wald: wald@bd.zh.ch
Neobiota in der Landwirtschaft: info@strickhof.ch
Neobiota in Naturschutzgebieten: naturschutz@bd.zh.ch
Neophyten entlang von Gewässern: wasserbau@bd.zh.ch
Bauen, Vollzug Grüne Branche: neobiota@bd.zh.ch
Jagd und Fischerei: fjv@bd.zh.ch
Alle anderen: neobiota@bd.zh.ch

Liste der Neobiotakontaktpersonen
der Gemeinden: zh.ch/neobiota
Biosicherheit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
             Gibt es Fragen?

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