Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Jugendmedienschutz
Informationen für Pädagogen und Erziehende –
für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien
Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
„Ein sinnvoller Umgang mit den Medien will
                                                           Inhalt
gelernt sein. Deshalb möchten wir Pädagogen
und Erziehende über die Chancen und Risiken der            Vorwort  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .4
Mediennutzung informieren.“
                                                           Einführung Jugendmedienschutz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .5
Dr. Wolfgang Kreißig
                                                           Reality-Shows .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
                                                           Zweifelhafte Vorbilder .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .8

                                                           Werbung und Merchandising  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10

                                                           Persönlichkeitsrechte  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

                                                           Kommunikation im Internet  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

                                                           Versteckte Kosten bei Onlinediensten .  .  .  .  .  .  .  . 16

                                                           Onlinespiele .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18

                                                           Handynutzung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20

                                                           Gesetzlicher Jugendmedienschutz .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

                                                           Die KJM .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25

                                                           Rechtsgrundlagen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 26

                                                           Weiterführende Informationen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28
Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Vorwort                                                                                                                                                                     Einführung Jugendmedienschutz

Chancen nutzen, Risiken erkennen

                        Dr. Wolfgang Kreißig
                        Vorsitzender der KJM
                                                                                                      Jugendmedienschutz: Was für Erziehende
                                                                                                      und Pädagogen wichtig ist
    Internet, Smartphones, Online-Spiele, sozi-      mehr überall sein können, ist Ihre (Mit-)Ver-       Medien können Kindern helfen, Kompeten-        schutz treffen also pädagogische Ansprüche auf
ale Plattformen … Medien sind ein nicht weg-         antwortung verstärkt gefragt. Um Sie dabei zu    zen zu entwickeln: Sie können Wissen vermit-      rechtliche und technische Rahmenbedingun-
zudenkender Teil des Lebens von Kindern und          unterstützen, Ihre Erziehungsaufgaben wahr-      teln, Sprachkenntnisse fördern oder Schreib-      gen. Wie viel Medienkonsum ist für Kinder sinn-
Jugendlichen. Die KIM-Studie 2018 zeigt, dass        zunehmen, ohne Kinder und Jugendliche dabei      und Lesefähigkeiten verbessern. Gleichzeitig      voll und gut? Was ist erlaubt? Was überschrei-
gut jedes dritte Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren   unnötig einzuschränken, hat die KJM die vor-     wächst jedoch auch die Gefahr, dass Kinder        tet die Grenzen des guten Geschmacks? An wen
bereits über ein Handy mit Internetzugang ver-       liegende Broschüre herausgegeben. Jahrelange     negative Erfahrungen mit Medien machen.           kann ich mich wenden, wenn ich mich über
fügt. Auch das Fernsehen ist nach wie vor ein        Erfahrungen aus dem Jugendmedienschutz           Denn nicht alle Angebote sind für Kinderaugen     eine Internetseite oder eine Fernsehsendung
in dieser Altersgruppe beliebtes Medium. Für         sind darin zusammengeflossen und sollen dazu     und -ohren geeignet. Kinder und Jugendliche,      beschweren will? Auf diese und weitere Fragen
Kinder steht dabei der Spaß im Vordergrund,          dienen, Familien und Pädagogen anschaulich       die in ihrer Entwicklung noch nicht gefestigt     gibt diese Broschüre Antwort – und Ihnen da­
für Erziehungsberechtigte und Lehrer stellt sich     über Problemfelder in den Medien aufzuklären     sind, brauchen den besonderen Schutz in           rüber hinaus konkrete Tipps und Maßnahmen
allerdings auch die Frage, auf welche Risiken sie    und ihnen Tipps im Umgang mit Medieninhal-       unserer Mediengesellschaft. Medien stellen        für den Erziehungsalltag und den Unterricht an
dabei stoßen können.                                 ten zu geben. Denn: Nur wer die Risiken kennt,   für Erziehende und Pädagogen eine Herausfor-      die Hand. Sie zeigt Ihnen anhand von Erfahr­
    Die öffentliche Hand tut viel dafür, proble-     kann auch von den Chancen profitieren.           derung dar: Sie müssen herausfinden, wie sie      ungen aus der KJM-Prüfpraxis, welche Probleme
matische Medieninhalte so weit wie möglich                                                            das positive Potenzial von Fernseher, Computer    und Gefährdungen auftauchen, wie Sie Kinder
von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.                                                            und Handy sinnvoll nutzen können. Auf der         und Jugendliche vor Schaden bewahren und
Gesetze wie der Jugendmedienschutz-Staats-                                                            anderen Seite stehen sie vor der Aufgabe, ihren   ihnen einen kompetenten und verantwortungs-
vertrag (JMStV) regeln, was in den Medien                                                             Aufsichtspflichten nachzukommen, also Min-        vollen Umgang mit den elektronischen Medien
erlaubt ist. Die Einhaltung dieser Regeln über-                                                       derjährige von negativen Inhalten fernzuhalten    aufzeigen können.
wacht die Kommission für Jugendmedienschutz                                                           und Kinder und Jugendliche an eine aktive,
(KJM). Da Medienwächter jedoch angesichts                                                             selbstbestimmte, reflektierte Medienrezeption
der großen Vielfalt an Inhalten heute nicht                                                           heranzuführen. Beim Thema Jugendmedien-

4                                                                                                                                                                                                      5
Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Reality-Shows

Reality-Shows: Kommerzhölle statt
Künstlerhimmel?
    Egal, ob „Deutschland sucht den Superstar“,        Die KJM stellte bei Reality-Shows wieder-
„Germany’s next Topmodel“, „Bauer sucht Frau“,       holt Verstöße gegen die Jugendschutzbestim-
„Big Brother“ oder „Erwachsen auf Probe“:            mungen fest. Bei verschiedenen Folgen von            lightbulbon
Wohin man auch zappt, findet man Menschen,           „Deutschland sucht den Superstar“ beispiels-
die sich vor der Kamera präsentieren und sich        weise kam sie zu dem Urteil, dass Kinder unter                     Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
von einer mehr oder weniger kompetenten              zwölf Jahren das Gesehene nicht einordnen
Jury bewerten lassen. Das sogenannte Reali­          können und ihre Entwicklung beeinträchtigt                         –– Fragen Sie Kinder und Jugendliche: Wie weit würden sie für (kurzzeitige)
tätsfernsehen liefert den TV-Sendern hohe            werden kann. Die KJM kritisierte vor allem das                        Popularität gehen? Wo sehen sie Grenzen der TV-Vermarktung? Kennen sie
Einschaltquoten, vermittelt den Zuschauern           herabwertende Verhalten der Jury und die                              Inszenierungstechniken und redaktionelle Gestaltung, die lächerlich machen?
vermeintliche Wirklichkeit und bringt den            redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte.                       Was halten sie von beleidigenden Äußerungen und antisozialem Verhalten im
Teilnehmern kurzzeitig Popularität. Gezeigt          Der TV-Sender machte damit die Kandidaten                             Fernsehen?
werden Unterhaltungssendungen, in deren              gezielt lächerlich und setzte sie dem Spott eines                  –– Schauen Sie sich eine Reality-Show an und diskutieren Sie: Welche Folgen
Zentrum das Anstößige, Provokante und Sen-           Millionenpublikums aus. Beleidigende Äuße-                            können derlei öffentliche Inszenierungen für die Protagonisten haben?
sationelle steht. Dabei greifen sie aber direkt in   rungen und antisoziales Verhalten wurden als
die Alltagswirklichkeit der Menschen ein. Denn       Normalität dargestellt. So wurden Verhaltens-
die Kandidaten werden unter kommerziellen            modelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie
Gesichtspunkten für die Zwecke des TV-Senders        Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine        Experten beobachtet und kontrolliert, erhiel-           Programmveranstaltern an deren Verantwor-
instrumentalisiert.                                  desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben.        ten jedoch keine echte und umfassende Hilfe,            tungsbewusstsein zu appellieren. Langfristiges
                                                                                                         beispielsweise von Vertrauenspersonen aus               Ziel ist, dass die TV-Macher im Rahmen des
                                                         Aber auch wenn Fernsehsendungen nicht           ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung              Systems der „regulierten Selbstregulierung“
Realitätsfernsehen täuscht
                                                     gegen geltendes Recht verstoßen, wird klar:         der KJM war das Reality-TV-Format „Erwachsen            ihre Eigenverantwortung stärker wahrnehmen.
Wirklichkeit nur vor                                 Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein ist      auf Probe“ weder pädagogisch wertvoll noch              Statt auf Exhibitionismus und Voyeurismus
                                                     bei den Fernsehmachern gefragt. Die KJM hat         pädagogisch begründet.                                  zu setzen, sollten sie sich auf moral-ethische
    Realitätsfernsehen emotionalisiert, drama-
                                                     deutliche Kritik an Anlage und Produktionsbe-                                                               Standards einigen und diese einhalten.
tisiert und inszeniert. Privates wird in Reali-
                                                     dingungen des Formats „Erwachsen auf Probe“
ty-Shows öffentlich gemacht. Vor allem geht                                                              Medienstars – Medienopfer?
                                                     geübt, bei dem vier jugendliche Paare einen                                                                    Tabubrüche, wie sie im Fernsehen gezeigt
es um das individuelle Verhalten der Figuren
                                                     Testlauf als junge Eltern absolvieren und angeb-       Bei Casting-Shows und Reality-Soaps                  und von den Zuschauern empfunden werden,
und um Beziehungsstress in einer künstlichen
                                                     lich erleben sollen, was es bedeutet, für Kinder    besteht die Gefahr, dass nicht nur gesetzliche          stellen eine Belastungsprobe für das Zusam-
Situation, die von der Außenwelt isoliert ist.
                                                     in unterschiedlichen Altersstufen vom Baby          Grenzen, sondern auch moralische Grenzen                menleben in unserer Gesellschaft dar. Pro-
Aber nur scheinbar handelt es sich um das
                                                     bis zum Teenager zu sorgen. Säuglinge wurden        überschritten werden. Von den Medienprofis              grammmacher vernachlässigen bisweilen die
„reale Leben“: Jede Sendung folgt den Regeln
                                                     für dramaturgische Effekte eingesetzt und die       gelenkte Medienlaien können kaum abschät-               moralisch-ethische Dimension – oder fordern
der Inszenierung. Realitätsfernsehen täuscht
                                                     jugendlichen Teilnehmer – mit Berufung auf          zen, worauf sie sich einlassen und welche               bewusst die Reaktion der Öffentlichkeit heraus.
Wirklichkeit nur vor; Manipulationen macht es
                                                     ein oberflächliches und vermeintlich pädago­        Folgen ihre TV-Präsenz mit sich bringen kann.           Dagegen braucht es vor allem auch die gesell-
nicht sichtbar.
                                                     gisches Ziel – einem Realitätsschock ausgesetzt.    Die KJM versucht neben Sanktionen wie Sen-              schaftliche Auseinandersetzung um Werte.
                                                     Sie wurden von Erziehern und sogenannten            dezeitbeschränkungen, in Gesprächen mit den

6                                                                                                                                                                                                                7
Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Zweifelhafte Vorbilder

Wer ist Dein Held?                                                                                       lightbulbon
Zweifelhafte Vorbilder im Fernsehen                                                                                    Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
                                                                                                                       –– Fragen Sie nach den Lieblingssendungen und -charakteren: Welche Helden
   Kinder entwickeln früh Vorlieben – auch          Belustigung. Ein ernsthafter oder gar kritischer
                                                                                                                          gefallen den Kindern und Jugendlichen in einer Fernsehsendung? Warum ist
beim Fernsehen: Kinder im Vorschulalter              Hinweis auf die Risiken erfolgte nicht.
                                                                                                                          das so? Wie verhalten sich die TV-Helden? Was ist an ihnen besonders?
faszinieren Zeichentrickserien, Tierfilme, Quiz-     So wurden die gefährlichen Aktionen als lustige
und Showsendungen; im Jugendalter haben              Mutproben verharmlost. Die KJM problemati-                        –– Diskutieren Sie die Bedeutung der Figuren, sprechen Sie über das gezeigte Ver-
Mädchen und Jungen kaum noch gemeinsame              sierte diese Darstellung gefährlicher Mutpro-                        halten und arbeiten Sie heraus, dass diese Protagonisten nur bedingt Vorbilder
Medieninteressen. Jungen sehen in dem Alter          ben von zwei Darstellern, mit denen sich viele                       für die Realität sind.
gerne Spannungsreiches: Action, Krimi, Science       Jugendliche identifizieren können. Sie sah die
                                                                                                                       –– Vermeiden Sie Wertungen zu den geäußerten TV-Helden und Lieblingsfiguren.
Fiction. Mädchen achten auf beziehungs- und          Gefahr, dass insbesondere männliche Jugend-
                                                                                                                          Es geht vielmehr darum, zwischen Realität und Fiktion zu trennen und das kom-
gefühlsbetonte Angebote, etwa Daily Soaps.           liche in der Pubertät, die den Drang verspüren,
                                                                                                                          merzielle Interesse deutlich zu machen. Sagen Sie dann deutlich Ihre Meinung,
Warum lieben Kinder und Jugendliche diese            sich zu beweisen und gegenüber Gleichaltrigen
                                                                                                                          wenn eine Sendung wichtige Werte wie Toleranz, gegenseitige Achtung und
Sendungen? Sie suchen in Medien vor allem            Respekt zu erlangen, sich durch die Sendung
                                                                                                                          Ehrlichkeit in Frage stellt.
Antworten auf Fragen, die mit ihrer zukünftigen      möglicherweise zu Mutproben mit ungewissem
Rolle als Mann oder Frau zu tun haben. Indem         Ausgang anregen lassen.
sich Kinder in ihre Fernsehhelden hineinver-
setzen, probieren sie Rollenvorbilder aus und
suchen Orientierung für ihr Leben. Medien-
helden dienen so als Identifikationsfiguren.                                                            Fernsehregeln für Kinder
                                                   info
                                                                                                           Fernsehen spielt in der Welt der Kinder              Kindern Regeln vereinbaren, wann, wie lange
Bitte nicht nachmachen!                                    Information und                              eine große Rolle. Hier finden sie ihre Helden           und was sie anschauen dürfen. Ein Fernseher
                                                                                                        und das Angebot ist groß und verlockend.                gehört nicht ins Kinderzimmer, denn dann ist
    Im Fernsehen werden jedoch mitunter auch               Beratung                                     Umso wichtiger ist es, Kinder mit der not-              die Kontrolle dieser Vereinbarungen kaum noch
bedenkliche Verhaltensweisen dargestellt, die
                                                                                                        wendigen Medienkompetenz auszustatten.                  möglich. Wer sich über die TV-Angebote und
nicht als Rollenvorbild taugen, beispielsweise             Jugend und Fernsehen allgemein:              Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig einen         Vorlieben der Kinder informiert, erfährt viel
wenn es um Mutproben geht. Die KJM prüfte in               –– www.flimmo.tv                             bewussten und verantwortungsvollen Umgang               über ihre Alltagserfahrungen, Probleme und
der Vergangenheit viele solcher Angebote:                  –– www.jugendfernsehen.de                    mit dem Fernseher erlernen. Dazu gehören                Lösungsstrategien. Und durch das Erzählen und
In der Unterhaltungsshow „Joko gegen                       –– www.bmfsfj.de                             feste Fernsehzeiten genauso wie die Wahl ge-            Analysieren verarbeiten Kinder ihre Fernseher-
Klaas“ beispielsweise stellten sich die beiden             –– www.jugendschutz.de                       eigneter Sendungen. Da die Verlockung, schnell          lebnisse. Damit Helden auch Helden bleiben,
jugendaffinen Protagonisten gegenseitig
                                                           Beschwerdestellen:                           mal in benachbarte Programme zu zappen, sehr            sollten Kinder und Jugendliche Anregungen
Aufgaben. Dabei handelte es sich nicht um
                                                           –– www.kjm-online.de                         groß ist, sollten Kinder wissen, dass sie dabei         bekommen, ihre Fernsehvorlieben und Bedürf-
gewöhnliche Aufgaben, die mit Geschick oder
                                                           –– www.programmbeschwerde.de                 auf Inhalte stoßen können, die für sie nicht            nisse zu reflektieren. Denn Helden sind nur gut,
Wissen zu lösen sind, sondern um Herausforde-
                                                           –– www.fsf.de                                geeignet sind. Gefragt ist hier vor allem das           wenn Kinder verstehen, dass sie Fiktion und
rungen, bei denen es um die Überwindung der
                                                           –– www.ard.de                                Engagement der Eltern. Sie sollten mit Ihren            nicht Realität sind.
persönlichen Grenze geht. Die dabei erlittenen
Schmerzen und Ängste wurden ironisierend                   –– www.zdf.de
kommentiert und dienten dem Publikum zur

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Werbung und Merchandising

Ade Taschengeld:
Werbung und Merchandising
   Werbung sehen die meisten Kinder gern.             Die KJM hat schon des Öfteren Verstöße                 Fernsehsendungen für Kinder dürfen nicht         –– alkoholische Getränke anpreisen, wenn
Denn: Werbespots sind kurz, und ihre Spra-        gegen die Werbebestimmungen in ihren Fokus              durch Werbung unterbrochen werden. Und                 sie sich an Kinder oder Jugendliche richtet
che ist einfach und verständlich. Für die         gerückt. Ein Werbespot für einen Handy-Klin-            Werbung darf nach den Jugendmedienschutz-              oder durch ihre Darstellungsart Kinder und
Werbe­branche sind Kinder eine wichtige und       gelton beispielsweise richtete sich nach Auffas-        bestimmungen nicht:                                    Jugendliche besonders anspricht oder diese
kaufkräftige Zielgruppe. Sie sind dankbare        sung der KJM mit einem direkten Kaufappell an           –– direkte Kaufappelle an Kinder und Jugend-           beim Alkoholgenuss darstellt. Bei Werbung
Geschenke-Nehmer an Feiertagen und Ge­            Kinder und Jugendliche, nutzte deren Unerfah-              liche enthalten, die deren Unerfahrenheit           für Tabak im Internet oder im Teletext gilt
burtstagen, verfügen über ein nicht unbe-         renheit aus und hielt sie dazu an, Kaufverträge            und Leichtgläubigkeit ausnutzen,                    dies entsprechend.
trächtliches Taschengeld und sind die (Mit-)      für Dienstleistungen abzuschließen. Die Aus-
                                                                                                          –– Kinder und Jugendliche unmittelbar auffor-       Hätten Sie gedacht, dass Kinder zwischen sechs
Entscheider, wenn es ums Einkaufen geht. D ­ ie   strahlung des Werbespots wurde beanstandet:
                                                                                                             dern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der       und 13 Jahren durchschnittlich täglich 88 Minu-
Werbung zeigt meist eine heile Welt: Wohlha-      Er kann unter Zwölfjährige in ihrer Entwicklung
                                                                                                             beworbenen Waren oder Dienstleistungen           ten vor dem Fernseher verbringen (KIM-Studie
bende, glückliche Familien, behütete Kinder in    beeinträchtigen und darf erst nach 20 Uhr
                                                                                                             zu bewegen,                                      2016)? Werbung inklusive. Aber: Die Verlo-
topgestylter Umgebung. Konflikte gibt es nicht    ausgestrahlt werden.
                                                                                                                                                              ckungen und Verführungen der Werbung sind
– oder sie werden im Handumdrehen gelöst.                                                                 –– das besondere Vertrauen ausnutzen, das
                                                                                                                                                              groß, und Kinder sind leicht für deren Bot-
Alles ist wunderbar – hat aber meist wenig mit                                                               Minderjährige zu Eltern, Lehrern oder
                                                                                                                                                              schaften manipulierbar. Die Entwicklung ihres
der Wirklichkeit zu tun.                           info                                                      anderen Vertrauenspersonen haben,
                                                                                                                                                              Selbstwertgefühls kann langfristig von diesen
                                                                                                          –– Kinder oder Minderjährige ohne berech-           Scheinwelten beeinflusst werden, wenn sie
Die Verlockungen und Verfüh-                               Information und                                   tigten Grund in gefährlichen Situationen         nicht lernen, als mündige Verbraucher kritisch

rungen der Werbung sind groß                               Beratung                                          zeigen,                                          mit Werbung umzugehen.

                                                           –– www.kjm-online.de
    Werbekompetenz ist entwicklungsab­
                                                           –– www.werberat.de                        lightbulbon
hängig. Vorschulkinder beispielsweise können
Programm und Werbung nur unzureichend
unterscheiden. Erst ältere Kinder und Jugend-
                                                                                                                   Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
liche können durchschauen, wie Werbung                                                                             –– Fragen Sie, wo die Kinder und Jugendlichen welchen Verlockungen im Fernsehen
Bedürfnisse und Wünsche weckt. Über das           Kinder und Werbung:                                                 und im Internet begegnen.
Fernsehen hinaus werden gerade die jungen
                                                  Was erlaubt ist                                                  –– Verschaffen Sie sich einen Überblick über Sendungen, die Kinder und Jugend-
Konsumenten durch Werbung und Merchan­
                                                                                                                      liche gerne sehen, und diskutieren Sie Werbebotschaften im Fernsehen: Wie kann
dising angezogen. Ihre Helden finden sich wie-        Werbung und Programm müssen erkenn-
                                                                                                                      zwischen Werbung und Programm unterschieden werden? Warum wird Werbung
der auf Kleidung und Bettwäsche, als Spielzeug    bar getrennt sein, im Radio und Fernsehen
                                                                                                                      gezeigt?
und auf Schulsachen. Und im Internet locken       beispielsweise muss Werbung gekennzeichnet
Gratisspiele und Downloads die jungen Kunden.     sein. Der Nutzer sollte immer in der Lage sein,                  –– Machen Sie den Kindern und Jugendlichen klar, dass es im Leben nicht nur darum
Kaufen wird Kindern in unserer Gesellschaft als   zwischen den werblichen und redaktionellen                          geht, Bedürfnisse und Wünsche aus der Werbung zu befriedigen.
erstrebenswert vorgeführt, um glücklich und       Teilen unterscheiden zu können.
anerkannt zu sein.

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Persönlichkeitsrechte

Mein Bild, dein Bild, unser Bild?                                                                                                                         lightbulbon
                                                                                                                                                             lightbulbon

Persönlichkeitsrechte im Web                                                                                                                                               Tipps für Gespräche
                                                                                                                                                                           mit Kindern und
   Das Internet bietet zahlreiche attraktive          Für „fremde Inhalte“ ist besonders das            Herabwürdigungen in den Medien. Grund-
Angebote – gerade für Kinder und Jugendliche.     Urheberrecht zu beachten. Digitalisierte Texte,      sätzlich gelten bei allen Internetdiensten die                     Jugendlichen
Ob E-Mail, Forum, Blog, Twitter, Chat, Messen-     Bilder und andere Materialien dürfen nur mit         gleichen Beschränkungen des Straf-, Jugend-
                                                                                                                                                                           –– Fragen Sie, wofür sich die Kinder
ger oder soziales Netzwerk: Die kompetente         Erlaubnis der Urheber in den eigenen Internet-       schutz- und Medienrechts wie im „wirkli-
                                                                                                                                                                              und Jugendlichen im Internet
Online-Kommunikation will gelernt sein. Die        seiten verwendet werden. Der Urheber muss            chen“ Leben. Unzulässig sind beleidigende
                                                                                                                                                                              interessieren: Welche Angebote
Nutzer sollten sich der Risiken und Folgen be-     mit der Veröffentlichung einverstanden sein          Äußerungen, verboten ist das Verbreiten
                                                                                                                                                                              nutzen sie (soziale Netzwerke,
wusst sein, wenn sie Internetangebote nutzen       (bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtig-         von rechtsextremistischen und sonstigen
                                                                                                                                                                              Chatrooms, Instant Messenger,
– oder selbst Inhalte ins Netz stellen.            ter) und sein Name muss genannt werden,              unzulässigen Inhalten, beispielsweise von
                                                                                                                                                                              Foren, Blogs)? Welche per-
                                                   wenn er es wünscht.                                  volksverhetzenden Texten, mit denen der
                                                                                                                                                                              sönlichen Details legen sie im
    Soziale Netzwerke leben von der Selbstdar-                                                          persönliche oder soziale Geltungsanspruch
                                                                                                                                                                              Internet offen? Was gehört für
stellung ihrer Mitglieder. Ihre Nutzer erstellen      Jeder hat das Recht, dass sein Privatleben,       anderer herabgewürdigt wird.
                                                                                                                                                                              sie zur Privatsphäre?
ein Profil, in dem sie über Hobbys, Interessen,    seine Würde und seine persönliche Ehre geach-
                                                                                                     Wer das Internet nutzt, hinterlässt dort Spuren.
Lebenssituationen u. a. berichten. Beliebt ist     tet werden – auch bei Veröffentlichungen im                                                                             –– Vermitteln Sie, dass es auch im
                                                                                                     Nicht selten werden in der virtuellen Welt
auch das Hochladen von Fotos, Musik und            Internet.                                                                                                                  Internet Regeln gibt und ein res-
                                                                                                     sensible Daten öffentlich gemacht. Werden
Videos. Probleme tauchen auf, wenn junge                                                                                                                                      pektvoller Umgang mit anderen
                                                                                                     Grenzen überschritten und Persönlichkeitsrech-
Internetanwender diese persönlichen Daten                                                                                                                                     wichtig ist.
                                                   Nutzerrechte kurz gefasst                         te verletzt, kann die betroffene Person beispiels-
zwar als „privat“ wahrnehmen, aber dennoch
                                                                                                     weise den Seitenanbieter kontaktieren und die                         –– Grundsätzlich gilt: Keine Infor-
freizügig für alle sicht- und verwendbar im        –– Das Recht am eigenen Bild schützt den
                                                                                                     Entfernung oder Abänderung dieser Inhalte                                mationen über andere Men-
Internet veröffentlichen. Dabei missbrauchen          Einzelnen davor, dass Fotos und Filmauf-
                                                                                                     fordern. Darüber hinaus kann der Betroffene                              schen veröffentlichen, z. B. Eltern,
sie bisweilen Persönlichkeitsrechte anderer           nahmen von ihm ohne seine Zustimmung
                                                                                                     Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche                               Geschwister oder Freunde, ehe
oder werden durch die Herausgabe persönlicher         verbreitet werden. Ohne seine Einwilligung
                                                                                                     Ansprüche gegen den Verantwortlichen geltend                             diese sich damit einverstanden
Daten selbst zum „gläsernen Menschen“.                dürfen nur
                                                                                                     machen. Er kann Folgendes verlangen:                                     erklären. Zeigen Sie, worauf zu
                                                   –– ausnahmsweise, z. B. wenn er an einer          –– die Gegendarstellung in gleicher Weise,                               achten ist, wenn Bilder ins Netz
Veröffentlichte Daten sind im                         öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, Bilder                                                                            gestellt werden.
                                                                                                     –– die Berichtigung, d. h. die Veröffentlichung
                                                      von ihm veröffentlicht werden.
Internet nur schwer kontrollierbar                                                                      einer Widerrufserklärung des Inhalteanbie-                         –– Veröffentlichte Daten lassen
                                                   –– Da auch das Recht am gesprochenen Wort            ters,                                                                 sich im Internet nur schwer kon-
    Die Netiquette ist ein gutes Beispiel für
                                                      gilt, bestimmt der Einzelne, welche seiner                                                                              trollieren oder löschen. Deshalb:
die Selbstregulierung innerhalb eines Inter-                                                         –– die Unterlassung einer Wiederholung der
                                                      Äußerungen aufgezeichnet und abgespielt                                                                                 Zurückhaltend bei der Veröffent-
net- Kommunikationssystems. Halten sich die                                                             Aussageverbreitung und/oder
                                                      werden dürfen. Seine Aussagen im privaten                                                                               lichung persönlicher Daten und
Teilnehmer daran, pflegen sie (freiwillig) gute
                                                      Umfeld oder für Rundfunksendungen dürfen       –– Schadensersatz.                                                       Fotos sein!
Umgangsformen. Per Gesetz gibt es Grenzen:
                                                      nicht entstellt und sinnentfremdet werden.
Der Einzelne kann grundsätzlich selbst ent-
scheiden, wie er sich Dritten oder der Öffent-     –– Das Recht der persönlichen Ehre schützt
lichkeit gegenüber darstellen will.                   jeden Einzelnen vor Verleumdungen und

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Kommunikation im Internet

Risiken im Netz:                                                                                          sind. Sie sollen problematische An­gebote
                                                                                                          aus­filtern, aber so wenig wie möglich Inhalte
                                                                                                                                                                     kontrolleinrichtung förmlich anerkannt werden.
                                                                                                                                                                     Die Entwicklung und Verbreitung von Jugend-
Schützen und kompetent kommunizieren                                                                      blocken, die aus Jugendschutzsicht unproble-               schutzprogrammen ist der KJM ein wichtiges
                                                                                                          matisch sind. Jugendschutzprogramme müssen                 Anliegen, vor allem auf mobilen Plattformen.
                                                                                                          einen nach Altersstufen differenzierten Zugang             Auch wenn technische Schutzmaßnahmen
   Chatten ist eine der Lieblingsbeschäfti-          Verboten sind beispielsweise das Übermitteln
                                                                                                          zu Online-Angeboten ermöglichen und eine                   kein Rundum-Sorglos-Paket sind, können sie
gungen von Kindern und Jugendlichen im              unzulässiger Bilder und Texte und der Versuch
                                                                                                          dem Stand der Technik entsprechende Erken-                 für Eltern und Pädagogen eine Hilfe bei der
Internet. Innerhalb einer Community, einer           der sexuellen Annäherung an Minderjährige,
                                                                                                          nungsleistung aufweisen. Ein entsprechend                  Medienerziehung sein.
Gemeinschaft von Chattern, trifft man sich           Bloßstellungen, Belästigungen oder falsche
                                                                                                          geeignetes Programm, das diese Kriterien
mit Freunden und lernt Leute kennen. Chat-           Behauptungen. So faszinierend die Kommuni-
                                                                                                          erfüllt, kann von einer Freiwilligen Selbst­
ter treten nicht mit ihrem eigenen Namen             kation im Internet ist und so rege Kinder und
auf, sondern verwenden einen Nickname. So            Jugendliche sie nutzen – soziale Netzwerke
bleiben sie anonym, manchmal leider auch mit         wie Facebook bergen auch gewisse Gefahren.
dem Hintergedanken, die Gutgläubigkeit von           Es ist den jungen „Netzwerkern“ nämlich nur           lightbulbon
                                                                                                              lightbulbon

Kindern auszunutzen. Oft mangelt es Kindern          selten klar, wie riskant es ist, persönliche Daten
und Jugendlichen an einem gesunden Miss-             weiterzugeben, Bilder von dritten einzustellen                         Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
trauen gegenüber Chat-Partnern und sie haben         (Verletzung des Persönlichkeitsrechts) oder
noch kein Gefühl dafür, wie persönliche Daten        z. B. über einen Download „fremde Werke“ zu                            Chats
missbraucht werden können.                           klauen (Urheberrecht).                                                 –– Fragen Sie nach: Welche Kommunikationsformen nutzen die Kinder und Jugend-
                                                                                                                               lichen im Internet? Welche Vor- und Nachteile haben Mail, Chat, Messenger,
                                                                                                                               Blog, Forum?
Für das Chatten gilt:                              info
                                                                                                                            –– Denken Sie sich gemeinsam Fantasie-E-Mail- und Benutzernamen aus und
Sei misstrauisch!                                          Information und                                                     zeigen Sie, dass Nutzer damit anonym bleiben und sich hinter einem Nickname
                                                                                                                               verstecken können.
    Was die Gestaltung, Größe und Sicherheit               Beratung                                                         –– Vermitteln Sie folgende Verhaltensregeln:
von Chats angeht, gibt es große Unterschiede.
                                                                                                                            –– Gib niemals persönliche Daten (Adresse, Telefonnummer) preis.
Mögliche Gefährdungen können sein: verbale                 ––   www.chatten-ohne-risiko.net
                                                                                                                            –– Triff dich mit einem Chatter immer in Begleitung eines Erwachsenen.
Attacken/Mobbing; sexuelle Belästigungen                   ––   www.seitenstark.de
                                                                                                                            –– Brich Dialoge ab, die unangenehm werden oder dir peinlich sind.
und Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs.                 ––   www.klicksafe.de
                                                                                                                            –– Nutze besser empfohlene Chats (z. B. von jugendschutz.net), die mit entspre-
Pädokriminelle erfragen persönliche Daten und              ––   www.jugendschutz.net
                                                                                                                               chenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind.
versuchen, Kinder im Chat von einem persön-
lichen Treffen zu überzeugen. Manche Erwach-                                                                                Soziale Netzwerke
sene nehmen falsche Identitäten an und geben                                                                                –– Informieren Sie sich bei der Anmeldung in einer Community über die AGBs.
sich als Gleichaltrige aus. Sexueller Missbrauch                                                                            –– Kontrollieren Sie mit Ihrem Kind regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen.
kann die Folge eines solchen Treffens sein.          Jugendschutzprogramme                                                  –– Vereinbaren Sie klare Regeln, was veröffentlicht werden darf und was nicht.
                                                                                                                            –– Erklären Sie Ihrem Kind, dass fremde Werke nicht „geklaut“ werden dürfen.
                                                        Um Kinder und Jugendliche vor schädlichen
                                                                                                                            –– Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, mit privaten Fotos oder Videos vorsichtig
Soziale Netzwerke                                    Inhalten im Internet zu schützen, können Eltern
                                                                                                                               umzugehen – diese dürfen nur mit Einverständnis der abgebildeten Personen
                                                     und Pädagogen Jugendschutzprogramme auf
   Für die Mediennutzung virtueller Räume,                                                                                     veröffentlicht werden.
                                                     dem PC installieren, die dem Alter und Entwick-
wie sie soziale Netzwerke bieten, gelten Regeln.
                                                     lungsstand des Kindes individuell angepasst

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Versteckte Kosten

Drin sein kann teuer werden:
Versteckte Kosten bei Onlinediensten
    Kinder erforschen, was die digitale Welt      speichern und verwerten. Pop-Ups und Banner
ihnen bietet. Die freie Nutzung des Internets      leiten auf das jeweilige Angebot weiter. Soziale
ist dabei Normalität. Und Seiten, die großartige   Netzwerke finanzieren sich in der Regel über
Preise, Gratis-SMS oder -Downloads verspre-        Werbung, z. B. in Form von Bannern, und
chen, sind oft allzu verlockend. Gewinnspiele,     sind daher meist kostenlos für den Benutzer.
Umfragen oder Wissenstests liegen voll im          Manche Funktionen können allerdings an ein          lightbulbon
                                                                                                          lightbulbon

Trend. Sie sind kaum als Lockmittel erkennbar      Premium-Benutzerkonto, für das man zahlen                            Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
und lenken durch Fragen die Aufmerksamkeit         muss, gebunden sein. Darüber hinaus stehen
                                                                                                                        –– Sprechen Sie über Kostenfallen und mögliche Konsequenzen mit den Kindern. Das
auf bestimmte Produkte. Name und Adresse           in den App-Stores zahlreiche Spiele-Apps zur
                                                                                                                           Wissen über Lockangebote und den Umgang mit persönlichen Daten schützt vor
sind schnell eingetippt, dann noch das Häkchen     Verfügung, die zunächst kostenlos installiert
                                                                                                                           Abzocke.
zur Akzeptanz der AGBs – und die Kostenfalle       werden können. Erst im Spielverlauf werden
                                                                                                                        –– Testen Sie gemeinsam typische Internetseiten oder Apps und besprechen Sie die ein-
hat zugeschnappt. Nicht selten kommen neben        den Nutzern kostenpflichtige Extras angeboten,
                                                                                                                           zelnen Angebote. Das ist für Kinder besonders anschaulich und einprägsam.
Werbung auch ominöse Rechnungen in den             die den Spielspaß steigern.
                                                                                                                        –– Sichern Sie die Geräte, mit denen die Kinder das Internet nutzen: In-App-Käufe können
Briefkasten gefl attert, weil Abonnement- und
                                                                                                                           gesperrt und Jugendschutz-Apps installiert werden.
Preishinweise übersehen wurden.                     info                                                                –– Kinder sollten diese Regeln kennen:
                                                                                                                           • Zustimmen per Mausklick ist grundsätzlich tabu.
Kostenfalle „Gratis“-Angebote                               Information und                                                • Das Kleingedruckte ist wichtig! Also immer erst die Vertragskonditionen bzw.

    Eine verbreitete Kostenfalle besteht in                 Beratung                                                          ­Geschäftsbedingungen genau durchlesen, auch wenn diese sehr lang sind.
                                                                                                                           • Nie persönliche Daten unüberlegt preisgeben und Formulare erst nach g   ­ enauer
vermeintlichen Gratis-Angeboten. Die Werbe-
                                                            –– www.klicksafe.de                                                Prüfung ausfüllen.
texte geben vor, die Offerten seien unverbind-
                                                            –– www.internet-abc.de                                         • Immer bis an den unteren Bildschirmrand scrollen und auf versteckte Kosten­
lich und kostenlos. Der Nutzer wird gebeten,
                                                            –– www.vzbv.de                                                     hinweise achten.
seine Adresse einzugeben, etwa um an einem
                                                                                                                           • Das Impressum des Anbieters auf eine Postanschrift in Deutschland prüfen.
Gewinnspiel teilzunehmen. Tatsächlich willigt
er beim Ausfüllen aber unbeabsichtigt in ein
kostspieliges Abonnement ein oder akzeptiert
überteuerte Dienstleistungen. Die Angaben          Geschäfte machen im Netz –
zu den Konditionen und Kosten sind oft in den                                                         ten Geschäfte abschließen. Stimmen die Eltern                 nicht eingewilligt haben, bleibt der Vertrag
                                                   Rechtliche Grundlagen
AGBs versteckt, meist am Seitenende in kleiner                                                        dem Vertrag nicht zu – auch im Nachhinein –                   mit Minderjährigen zunächst „schwebend“
Schrift oder einen Klick entfernt.                    Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht    ist er unwirksam.                                             unwirksam und wird bei Verweigerung der Ein-
                                                   vollendet haben, sind geschäftsunfähig und             Der sogenannte Taschengeldparagraf                        willigung endgültig unwirksam. Ein Kauf über
    Eigens für die junge Zielgruppe haben          können damit keine wirksamen Rechtsge-             setzt voraus, dass Eltern generell in kleinere                das Internet kann in der Regel vom Verbraucher
Unternehmen Websites angelegt, in denen            schäfte tätigen. Minderjährige von sieben bis      Rechtsgeschäfte ihrer Kinder einwilligen. Er                  innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
sie kostenlose Spiele anbieten, nebenbei aber      siebzehn Jahren können grundsätzlich nur mit       greift aber nicht bei kostspieligeren Geschäf-                Der Kunde muss ordnungsgemäß über sein
ihre neuesten Produkte vorstellen oder Daten       Zustimmung ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtig-       ten und Abonnements. Solange die Eltern hier                  Widerrufsrecht informiert worden sein.

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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
Onlinespiele

Völlig von der Rolle:
Online-Rollenspiele und virtuelle Welten
   Immer mehr Kinder und Jugendlichebe-
geistern sich für Computerspiele. Eltern und
Erzieher stehen der Faszination des Nach-                info
wuchses oft ratlos gegenüber und können
diese Spielleidenschaft nicht nachvollziehen.                     Information und
Das Thema Computerspiele wirft viele Fragen
                                                                                                               lightbulbon
                                                                                                                  lightbulbon
                                                                  Beratung
auf, weil vielen Erwachsenen die persönlichen
Erfahrungen mit dem Medium fehlen: Welche                                                                                       Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
                                                                  Jugendmedienschutz:
Computerspiele sind geeignet? Sind Spiele                                                                                       –– Sammeln Sie selbst Spielerfahrungen: Lassen Sie sich von Kindern und Jugend­
                                                                  –– www.kjm-online.de
förderlich oder schädlich? Machen sie aggressiv                                                                                    lichen Spiele zeigen und spielen Sie mit.
                                                                  –– www.bundespruefstelle.de
oder abhängig?
                                                                  Spiele und Spielebewertungen:                                 –– Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen: Spielen sie nur offline oder auch
    Bei Computerspielen kann man zwischen                         –– www.usk.de                                                    online? Sind sie beim Spielen schon mal auf unangenehme Inhalte gestoßen?
Offline- und Online-Games unterscheiden. Das                      –– www.pegi.info                                                 Wissen sie, dass nicht nur der Spieler etwas mit dem Spiel, sondern auch das
Problempotenzial hat sich grundlegend ver-                        –– www.internet-abc.de                                           Spiel etwas mit den Spielern macht?
ändert, seit immer mehr Onlinespiele auf den                      –– www.blinde-kuh.de/spiele
Markt kommen: Während über den Gewaltaspekt                       –– www.spielbar.de
verschiedener Spielgenres schon seit Jahren
diskutiert wird, ist die Abhängigkeitsproblematik
erst in letzter Zeit in den Vordergrund gerückt. On-
line-Rollenspiele, die meist gleichzeitig mit vielen
                                                        MMOGs und ihre Risiken
anderen Nutzern gespielt und Massively Multi-
player Online Games (MMOG) genannt werden,                 Dass gerade das gemeinsame Spielen im              Computerspiele dürfen nur dann Kindern                    sich neben der USK-Kennzeichnung auch das
weisen tendenziell ein höheres Abhängigkeitspo-         Multiplayer-Modus Kinder und Jugendliche              zugänglich gemacht werden, wenn sie für                   PEGI-Zeichen. Es ist eine europaweit gültige
tenzial auf als Spiele, die allein vor dem Bildschirm   fasziniert, ist verständlich. Gleichzeitig sind mit   die entsprechende Altersstufe eine Freigabe               unverbindliche Empfehlung, die auf einer
gespielt werden. Denn die virtuellen Welten             MMOGs Risiken für Kinder und Jugendliche              erhalten haben. Die Alterskennzeichnung für               Selbstbewertung durch die Hersteller basiert.
stehen nicht still – auch wenn man gerade nicht         verbunden:                                            Offline-Spiele nehmen die obersten Landes-
online ist. Anreize zum Weitermachen geben die          –– Abhängigkeitsfaktor: Der Reiz, jederzeit im        behörden durch die Unterhaltungssoftware                      Die KJM ist für die Aufsicht über Onlinespie-
permanente Spielbarkeit und die Möglichkeit, sei-          Spiel zu bleiben, ist stark.                       Selbstkontrolle (USK) vor. Das Jugendschutz-              le zuständig. Onlinespiele benötigen zwar keine
ne virtuelle Spielfigur, den eigenen Avatar, ständig    –– Kommunikations-Features des Web 2.0:               gesetz sieht fünf Altersstufen für die Kenn-              Alterskennzeichnung, Spieleanbieter müssen
weiterzuentwickeln. Die Sozialität im Spiel, die           Integrierte Chats bergen Gefahren.                 zeichnung vor: freigegeben ohne Altersbe-                 aber das Gefährdungspotenzial ihrer Games
auch chatähnliche Kommunikations- Features mit          –– Kosten: Das Item Selling, d. h. der Verkauf        schränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Bei der          bewerten und dafür sorgen, dass Kinder und
sich bringen, aber auch die verlockende Alter-             von Vorteilen und virtuellen Gegenständen          Einstufung ordnet die USK Spiele bestimmten               Jugendliche auf Inhalte nicht zugreifen können,
native zum realen Leben können bei anfälligen              im Spiel, ist aus Jugendschutzperspektive          Genres zu. Dies kann Eltern als Orientierung bei          die für ihr Alter nicht geeignet sind.
Menschen eine Abhängigkeit entstehen lassen.               kritisch zu hinterfragen.                          der Auswahl von Spielen helfen. Meist findet

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Handynutzung

  Hauptsache Handy? Verantwortungsvoll
  mit mobilen Medien umgehen
       Für immer mehr und immer jüngere Kinder           Was die Kenntnis der technischen Möglich-               jährigen verbreitet und zugänglich macht.         –– volksverhetzende Inhalte öffentlich zugäng-
  s ind Handys fester Bestandteil ihrer Lebens-      keiten angeht, sind Kinder und Jugendliche                 Darunter versteht man aus dem Internet               lich macht oder an Minderjährige gelangen
   welt. Beinahe jeder Jugendliche in Deutschland     ihren Eltern und Lehrern häufig überlegen. Die             heruntergeladene oder auch selbst mit der            lässt.
   besitzt bereits ein eigenes Handy. Das liegt vor   ethischen und rechtlichen Grenzen dessen, was              Kamera aufgenommene Videos oder Bilder,
                                                                                                                                                                   Bestimmte Grenzen dürfen auch von Kindern
   allem auch daran, dass sich die Geräte zu klei-    erlaubt ist, können sie dagegen selten richtig             die Gewalt beinhalten, z. B. Schlägereien,
                                                                                                                                                                   und Jugendlichen bei der Handynutzung nicht
   nen multimedialen Alleskönnern entwickelt ha-      einschätzen. Mit entsprechender Technik ausge-             Kriegsszenen, Vergewaltigungen, gewalt­
                                                                                                                                                                   überschritten werden. Die aufgezählten Straf-
   ben. Mit den neuen Smartphones ist (fast) alles    stattete Handys machen es möglich, aus dem                 beherrschte Actionsequenzen,
                                                                                                                                                                   taten nicht einfach nur „Kavaliersdelikte“. Wer
   machbar: Fotografieren, Filmen, Musik hören,       Internet Porno- und Gewaltvideos herunterzu-
                                                                                                         –– pornografische Bilder und Videos öffentlich            bei einem begründeten Verdacht wegschaut,
   Spielen, Surfen im Internet, die Nutzung und       laden („Snuff- Videos“), selbst Schlägereien und
                                                                                                            anbietet, überlässt, zugänglich macht oder             verhält sich den Kindern und der Gesellschaft
   das Teilen von Inhalten über soziale Netzwerke,    Gewaltszenen zu filmen („Happy Slapping“),
                                                                                                            verbreitet,                                            gegenüber unverantwortlich.
   Simsen und nicht zuletzt Telefonieren. Das Han-    heimliche Filme zu drehen oder beleidigen-
   dy ist ein aktuelles Beispiel, wie verschiedene    de Inhalte via Nachrichtendienste bzw. über
   Medien miteinander verschmelzen.                   soziale Netzwerke zu versenden („Cybermob-
                                                      bing“). Bekannte Gefähr­dungen aus dem Netz

info
                                                      verlagern sich so aufs Handy. Die Daten können      lightbulbon
                                                                                                             lightbulbon
                                                      gespeichert, auf andere Geräte übertragen und

        Information und
                                                      ausgetauscht werden.                                                 Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen
        Beratung                                                                                                           –– Informieren Sie sich über die aktuellen technischen Entwicklungen zum
                                                      Rechtliche Grenzen                                                      Thema Handy. Lernen Sie die Funktionen der Handys der Kinder und

        Handys und Jugendschutz:                      der Handynutzung                                                        Jugendlichen kennen.

        –– www.handysektor.de                                                                                              –– Sprechen Sie mit den Kindern und Jugendlichen über deren Handynutzung.
                                                      Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch
        –– www.klicksafe.de                                                                                                   Fragen Sie, welche Funktionen attraktiv und angesagt sind. Sprechen Sie
                                                      erlaubt. Strafbar macht sich, wer z. B.
        –– www.fsm.de                                                                                                         aber auch gezielt Problemlagen an und tauschen Sie sich darüber aus, wer
                                                      –– Äußerungen z. B. von Schülern oder Lehrern
                                                         im Unterricht, also „nicht öffentlich gespro-                        ähnliche Erfahrungen bereits gemacht oder davon gehört hat.
        Kosten und Sicherheit:
        –– www.verbraucherzentrale.info                  chenes Wort“, heimlich mitschneidet oder                          –– Klären Sie über die konkreten Gefahren und rechtlichen Bestimmungen auf.
        –– www.bundesnetzagentur.de                      verbreitet,                                                          Das Thema eignet sich gut, um den Kindern und Jugendlichen ethisch-mo-
        –– www.bsi-fuer-buerger.de                                                                                            ralische Grundsätze näherzubringen, auf denen die gesetzlichen Regelungen
                                                      –– eine Person heimlich oder gegen ihren
                                                         Willen in einer Wohnung oder einem ver-                              aufbauen. Oft fehlt noch ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein.
                                                         gleichbar geschützten Raum aufnimmt und
                                                         dadurch ihre Intimsphäre verletzt,

                                                      –– gewaltverherrlichende Bilder oder Filme
                                                         mit dem Handy aufnimmt, unter Minder-

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Gesetzlicher Jugendmedienschutz

Gesetzlicher Jugendmedienschutz:
Schutz der Rechte und Chancen von Kindern
    Der Schutz von Kindern und Jugendliche         sie nur Erwachsenen, nicht aber Kindern und Ju-     Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten      Werden Computerspiele auf Datenträgern
und der Schutz der Menschenwürde sind              gendlichen zugänglich sind. Für die Indizierungs-   sind selbst für die Wahrung der Jugendschutz-     Minderjährigen zugänglich gemacht, benötigen
Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Der gesetz­       verfahren ist die Bundesprüfstelle für jugendge-    belange zuständig.                                sie eine Alterseinstufung der Obersten Landes­
liche Jugendmedienschutz hat das Ziel, Ein­        fährdende Medien (BPjM) verantwortlich.             –– www.ard.de                                     jugendbehörden durch die Unterhaltungs­
flüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwick-           Der Staatsvertrag über den Schutz der Men-      –– www.zdf.de                                     software Selbstkontrolle (USK).
lungsstand von Kindern und Jugendlichen noch       schenwürde und den Jugendschutz in Rund-                                                              –– www.usk.de
                                                                                                       Internet
nicht entsprechen, von ihnen fernzuhalten          funk und Telemedien (kurz: Jugendmedien-
                                                                                                       Die KJM ist die zentrale Internetaufsicht und     Printmedien und Tonträger
und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung    schutz-Staatsvertrag, JMStV) fasst den privaten
                                                                                                       entscheidet bei Verstößen über Sanktionen.        Alterskennzeichnungen gibt es weder für
zu unterstützen. Im Einzelnen geht es darum,       Rundfunk und Telemedien, vor allem das Inter-
                                                                                                       Vollzogen werden diese von der zuständigen        Musik- und andere Tonaufnahmen noch für
Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu          net und den Teletext im Fernsehen, unter einer
                                                                                                       Landesmedienanstalt, in dessen Bundesland         Printmedien. Das Selbstkontrollorgan der
lassen (struktureller Jugendschutz),               Aufsicht zusammen. Dadurch wird verhindert,
                                                                                                       der Anbieter seinen Firmensitz hat.               Printmedien, der Presserat, prüft anhand des
–– über Gefährdungen aufzuklären und zur           dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien
                                                                                                       –– www.kjm-online.de                              Presse­kodexes und wirkt auf die Beseitigung
    Bewältigung anzuleiten (erzieherischer         unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Für
                                                                                                       –– www.die-medienanstalten.de                     von Missständen hin. Über Beschwerden be­
    Jugendschutz) und                              die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV
                                                                                                                                                         züglich Werbung entscheidet der Deutsche
–– den Umgang mit Gefährdungen zu regeln           ist als zentrales Aufsichtsorgan die Kommission     Die Ländereinrichtung jugendschutz.net unter-
                                                                                                                                                         Werberat als Selbstkontrollorgan der Werbe-
    (gesetzlicher Jugendschutz).                   für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig.             stützt die KJM bei der Wahrung des Jugendme-
                                                                                                                                                         wirtschaft.
                                                                                                       dienschutzes im Internet.
Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen                                                                                                               –– www.presserat.de
                                                                                                       –– www.jugendschutz.net
Medieninhalte auf ihr Gefährdungspotenzial         Wer, wie, was?                                                                                        –– www.werberat.de
hin, d. h. ob sie jugendgefährdend oder entwick-                                                       Mitglieder von Selbstkontrolleinrichtungen
                                                   Medien und Zuständigkeiten                                                                            Filme
lungsbeeinträchtigend sind. Ihre Bewertungen                                                           können ihre Angebote im Vorfeld auf deren
                                                                                                                                                         Filme, die öffentlich vorgeführt werden oder
und Entscheidungen haben zur Folge, dass                                                               Gefährdungspotenzial bewerten lassen.
                                                   Rundfunk                                                                                              öffentlich zugänglich sind, müssen eine alters-
bestimmte Medien Kindern und Jugendlichen                                                              –– www.fsm.de
                                                   Für Radio und Fernsehen gelten die Bestim-                                                            gemäße Freigabe der obersten Landesjugend-
nicht zugänglich gemacht oder nur in bestimm-                                                          –– www.usk.de
                                                   mungen des JMStV. Über den Privatrundfunk                                                             behörden durch die Freiwillige Selbstkontrolle
ten Altersgruppen verbreitet bzw. zu einer                                                             –– www.fsk-online.de
                                                   wacht die KJM. Ihre Beschlüsse werden von der                                                         der Filmwirtschaft (FSK) erhalten.
bestimmten Sendezeit ausgestrahlt werden
                                                   Landesmedienanstalt umgesetzt, die für den          Computerspiele                                    –– www.fsk.de
dürfen.
                                                   Rundfunkanbieter zuständig ist.                     Für die Kontrolle von Telemedien, worunter
                                                                                                                                                         Indizierungen
                                                   –– www.kjm-online.de                                auch Online- bzw. Browserspiele fallen, ist die
   Grundlagen des gesetzlichen Jugendmedien­                                                                                                             Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
                                                   –– www.die-medienanstalten.de                       KJM zuständig.
schutzes sind v. a. zwei Regelwerke: Das JuSchG                                                                                                          Medien (BPjM) indiziert Träger- und Telemedien,
                                                                                                       –– www.kjm-online.de
regelt den Jugendschutz für Medieninhalte          Mitglieder von Selbstkontrolleinrichtungen                                                            wenn sie jugendgefährdend sind. Damit unter-
auf Trägermedien, etwa Filme, Videos, CDs und      können Sendungen der TV-Anbieter im Vorfeld                                                           liegen sie Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbe-
DVDs. Jugendgefährdende Medien können              der Ausstrahlung prüfen lassen.                                                                       beschränkungen und dürfen nur Erwachs­enen
indiziert werden. Das bedeutet, sie unterliegen    –– www.fsf.de                                                                                         zugänglich gemacht werden.
bestimmten Vertriebsbeschränkungen, damit          –– www.usk.de                                                                                         –– www.bundespruefstelle.de

22                                                                                                                                                                                                       23
Die KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz:
Auftrag, Aufgaben, Ziele
   Die Aufsicht über private Rundfunk- und             Der JMStV folgt dem Prinzip der regulierten
Tele­medienangebote ist mit In-Kraft-Treten des    Selbstregulierung mit dem Ziel, die Eigenver-
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)          antwortung der Privatrundfunk- und Internet­
am 1. April 2003 der KJM übertragen worden.        anbieter zu stärken und die Vorabkontrolle zu
Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den JMStV         verbessern. Den anerkannten Selbstkontrollein-
vorliegen. Sie beschließt bei Verstößen entspre-   richtungen wird ein gesetzlich festgeschriebe-
chende Maßnahmen, die von den Landesme-            ner Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die
dienanstalten umgesetzt werden.                    KJM nur begrenzt überprüfen darf. Auf Antrag
   Aufgaben der KJM sind neben der Beobach-        prüft die KJM, ob die Altersbewertung einer
tung von Rundfunksendungen und Internet­           anerkannten Selbstkontrolleinrichtung von den
angeboten die Festlegung von Sendezeiten           obersten Landesjugendbehörden zu über-
und von Kriterien für die Eignungsprüfung von      nehmen ist. Die KJM hat bisher die Freiwillige
Jugendschutzprogrammen sowie die Prüfung           Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die Freiwillige
und Genehmigung von Verschlüsselungs- und          Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbie-
Vorsperrungstechnik. Außerdem stellt die KJM       ter­(FSM) die Freiwillige Selbstkontrolle der
Indizierungsanträge für Angebote im Internet       Filmwirtschaft (FSK) online und die Unterhal-
und nimmt zu Indizierungsanträgen der Bun-         tungssoftware Selbstkontrolle (USK) online
desprüfstelle für jugendgefährdende Medien         anerkannt.
(BPjM) Stellung.

Kommission für Jugendmedienschutz
  Oberste Bundesbehörde               Landesmedienanstalten              Oberste Landesbehörden
  für den Jugendschutz                6 Direktoren                       für den Jugendschutz
  2 Mitglieder                                                           4 Mitglieder

                                             Entsendung

          Entsendung                                                            Entsendung

         Organisatorische
                                              KJM                       Zusammenarbeit
                                           12 Mitglieder
         Anbindung

                                            Anerkennung

  jugendschutz.net                    FSM, FSF, FSK.online,              BPjM
                                      USK.online
Rechtsgrundlagen

                                                                                                   info

                                                                                                          Beurteilungskriterien für Entwicklungsbeeinträchtigung

Gesetzliche Grundlagen im                                                                                 Gewaltdarstellungen
                                                                                                          –– genretypische Darstellung von Gewalthandlungen
Überblick                                                                                                 –– Realitätsnähe des Genres
–– Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)      –– die Menschenwürdeverletzen, z. B. durch               –– Grundstimmung des Angebots
                                                    Verunglimpfung und Diskriminierung von                –– Ausprägung der Gewaltaktionen
–– Jugendschutzgesetz (JuSchG)
                                                    Minderheiten, Degradierung einer Person               –– Spannungspotenzial
–– Rundfunkstaatsvertrag (RStV)                     oder Personengruppe zum Objekt oder                   –– Kontext der Gewaltausübung:
                                                    Darstellung einer Person in einem Zustand,               Identifikationsangebote durch Gewalt ­ausübende Figuren
–– Telemediengesetz (TMG)
                                                    in dem sie ihre Handlungen nicht mehr                 –– filmtechnische Gestaltung
–– Jugendschutzrichtlinien und -satzung der         steuern kann.
                                                                                                          Sexualdarstellungen
   Landesmedienanstalten (JuSchRiL, JSS)
                                                 Entwicklungsbeeinträchtigend laut § 5 JMStV              –– Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern
–– Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV)            sind Angebote, die die Entwicklung von Kindern               und Jugendlichen entsprechen
                                                 oder Jugendlichen zu einer eigenverantwort­              –– stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern
–– Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie
                                                 lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit           –– Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, besonders wenn Kinder oder
                                                 beeinträchtigen. Die Anbieter müssen dafür                  Jugendliche betroffen sind
Rechtliche Rahmenbedingungen                     Sorge tragen, „dass Kinder oder Jugendliche der          –– Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution und Promiskuität
                                                 betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht
Der JMStV unterscheidet zwischen unzuläs-                                                                 Quelle: Kriterienkatalog der KJM für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien
                                                 wahr nehmen“, d. h. den Zugang für Kinder und
sigen und entwicklungsbeeinträchtigenden
                                                 Jugendliche beschränken.
Angeboten.
Unzulässig gemäß § 4 JMStV sind Medien­
                                                 Regeln zum Jugendschutz in der Werbung ent-
inhalte, die:
                                                 hält § 6 JMStV. Demnach darf Werbung nicht:
–– zum Rassenhass aufstacheln,
                                                 –– direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugend-
–– Handlungen verharmlosen, die unter               liche enthalten, die deren Unerfahrenheit
   der Herrschaft des Nationalsozialismus           oder Leichtgläubigkeit ausnutzen,
   ­begangen wurden,
                                                 –– den Interessen von Kindern oder Jugend­
–– Pornografie zeigen,                              lichen schaden oder deren Unerfahrenheit
                                                    ausnutzen,
–– Krieg verherrlichen,
                                                 –– Kinder und Jugendliche unmittelbar auf-
–– Kinder oder Jugendliche in unnatürlich ge-
                                                    fordern, ihre Eltern zum Kauf beworbener
   schlechtsbetonter Körperhaltung darstellen,
                                                    Waren oder Dienstleistungen zu bewegen.

26                                                                                                                                                                                                           27
Lehrer- und Elternsprechstunde:
Hilfe, Bildung, Information
Diese Internetseiten und Projekte verschie­dener Institutionen und Organisationen
bieten Wissen, Fortbildungsangebote, Hilfe und Tipps sowie Projektbeispiele und
Anregungen für die Arbeit mit Medien:

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und              Elterntalk                                         JFF – Institut für Medienpädagogik in           Mediaculture online
Jugendschutz (BAJ)                                Erfahrungsaustausch über Erziehungsfragen in       Forschung und Praxis                            Anleitungen und Literatur für Pädagogen, Eltern
Zusammenschluss von freien Trägern der            der Familie. Im Mittelpunkt stehen die Themen      Erziehungs-, Bildungs- und Kulturarbeit mit     und Studierende für die eigene Medienproduk-
Jugendhilfe, Fachorganisationen und Landes-       Medien, Konsum und Sucht.                          ­Kindern und Jugendlichen, Forschung und        tion, -analyse und -nutzung.
stellen für Kinder- und Jugendschutz.             –– www.elterntalk.net                               Projekte zur Medienpädagogik.                  –– www.mediaculture-online.de
–– www.bag-jugendschutz.de                                                                            –– www.jff.de

Deutscher Bildungsserver                          FLIMMO – Programmberatung für Eltern               jugendschutz.net                                Medienführerschein Bayern
Datenbank zum nationalen und internationa-        und Fachportal für Erziehende                      Unterstützung der KJM bei der Internet- Auf-    Unterrichtsmaterial für die 3. und 4., 6. und 7.
len Bildungswesen mit Konzepten zur Medien­       Medienerziehung mit Bausteinen zu Basis­           sicht und Hilfe für Eltern und Pädagogen zum    Jahrgangsstufe, medienpädagogische Projekte
bildung in den Bundesländern.                     wissen, Medienarbeit mit Kindern und               Jugendschutz im Internet.                       und Infothek.
–– www.bildungsserver.de                          ­medien­pädagogischer Elternarbeit.                –– www.jugendschutz.net                         –– www.medienfuehrerschein.bayern.de
                                                   –– www.flimmo.de
Bundesministerium für Familie, Senioren,                                                             klicksafe                                       Medienpädagogischer Forschungsverbund
Frauen und Jugend (BMFSFJ)                        fragFINN                                           Initiative der Europäischen Kommission mit      Südwest (mpfs)
Offizielle Homepage des Ministeriums mit          Geschützter Surfraum für Kinder, Schutz­           umfangreichen Unterrichtsmaterialien, Fort­     Datenmaterial zur Mediennutzung von Kindern
Veranstaltungshinweisen und Informations-         software, Informationen und Schulmaterialien       bildungen und Infos u. a. für Lehrer.           und Jugendlichen.
material.                                         für Pädagogen.                                     –– www.klicksafe.de                             –– www.mpfs.de
–– www.bmfsfj.de                                  –– www.fragfinn.de
                                                                                                     Konferenz der Landesfilmdienste (KLF)           Stiftung Medienpädagogik Bayern
–– www.familien-wegweiser.de
                                                                                                     Multimediales Bildungsportal.                   Medienkompetenzprojekte, u. a. fachliche
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende            Gesellschaft für Medienpädagogik und               –– www.landesfilmdienste.de                     ­Koordinierung des Medienführerscheins an
Medien (BPjM)                                     Kommunikationskultur (GMK)                                                                          Schulen in Bayern.
                                                                                                     Lehrer online
Tipps zur Mediennutzung durch Kinder und          Plattform für Diskussionen, Kooperationen und                                                       –– www.stiftung-medienpaedagogik-bayern.de
                                                                                                     Service- und Informationsplattform für Lehrer
Jugendliche und Wissenswertes zu Chancen          Initiativen zur Medienpädagogik
                                                                                                     mit Informationen rund um den Einsatz digita-
und Risiken von Medien.                           –– www.gmk-net.de
                                                                                                     ler Medien im Unterricht.
–– www.bundespruefstelle.de
                                                                                                     –– www.lehrer-online.de
Fortbildung Eltern-Medien-Trainer                 Internet-ABC
Fortbildungsangebot der Landesstelle Jugend­      Portal sowohl für Kinder als auch für Eltern und
schutz Niedersachsen für pädagogische             Pädagogen, u. a. mit Anregungen und Material­
Fachkräfte.                                       ien für die schulische Praxis.
–– www.eltern-medien-trainer.de                   –– www.internet-abc.de/eltern

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