Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg

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Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Nummer 37                                     Mittwoch, 11. September 2019                                     Jahrgang 2019

 13. Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag
Rein in die festen Schuhe, einen klei-    ten. Selbst erfahrene Kleeblatt-Wanderer     findet bei jedem Wetter statt. Übrigens:
nen Rucksack geschultert und ab in        dürfen sich also auf ein neues und span-     Das Museum und die Sonderausstellung
die Wildberger Natur heißt es diesen      nendes Naturerlebnis freuen. Auf wel-        „Wildberger Ansichten“ haben an diesem
Sonntag, 15. September. Die Stadt         che Tour es gehen soll, können die Teil-     Sonntag ebenfalls geöffnet.
und die hiesigen Ortsgruppen des          nehmer spontan vor Ort entscheiden.
Schwarzwaldvereins stellen die 13.        Wenn die Gruppen zurückkehren, erwar-         Die Touren sind zwischen neun und elf
Kleeblattwanderung auf die Beine.         tet sie die Trachtengruppe bereits mit ei-    Kilometer lang. 160 bis 180 Höhenme-
Start aller vier Touren ist um 13.30      ner leckeren Stärkung. Die Stadtkapel-        ter sind in mehr oder weniger steilen
Uhr am Kloster Reuthin.                   le begrüßt die Wanderer von 16.30 bis         Anstiegen zu bewältigen. Das Wan-
                                          17.30 Uhr musikalisch zurück am Klos-         dertempo richtet sich nach den Teil-
In Richtung aller Stadtteile führen die   terbrunnen. Auch Nicht-Wanderer sind          nehmern.
vier Touren, drei davon auf neuen Rou-    gern gesehene Gäste. Die Veranstaltung

Die Touren                                                                                          Tour 4: Mit dem Shuttle
                                                                                                    geht es vom Kloster nach
Tour 1: Ein Busshuttle fährt                                                                        Gültlingen und von dort zu
die Teilnehmer vom Kloster                                                                          Fuß wieder zurück. Wan-
zur Kirche in Schönbronn.                                                                           derführer ist Wilhelm Mohr.
Von dort geht es Richtung
Lützenschlucht und dann
ins Kloster. Wanderführer ist
Rainer Dengler.

                                                                                                       Tour 3: Bei einer Run-
                                                                                                       de um den Wächters-
Tour 2: Der Weg führt wie                                                                              berg können die Teil-
in den Vorjahren nach Ef-                                                                              nehmer einen Blick
fringen. Die Route ist als                                                                             auf die Kernstadt,
einzige für Kinderwagen                                                                                Gültlingen und Sulz
geeignet. Wanderführer ist                                                                             am Eck werfen. Wan-
Peter Korbel.                                                                                          derführer ist Albert
                                                                                                       Schultheiß.

 IN DIESER AUSGABE
 In dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts finden Sie eine ausführliche Übersicht zum städtischen Haushalt 2019.
 Auf zwölf Seiten ist dargestellt, wie sich das Neue kommunale Haushaltsrecht auswirkt, wie hoch die Einnahmen
 und die Ausgaben sind, wie es um die Steuern steht und in welche Bauvorhaben die Stadt investieren wird.
 Mit in der Übersicht sind natürlich auch die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Seite 2 / Nummer 37                            Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                 Mittwoch, 11. September 2019

Tag des offenen Denkmals trotz Regen ein Erfolg

Von der Zeitmessung bis zum Buntglasfenster
Das Wetter an diesem Tag
des offenen Denkmals                                                                                         Die Führung durch Sulz
war alles andere als op-
timal. Doch trotz des Re-
gens ließen sich einige
Besucher die interessan-
ten Veranstaltungen am
Sonntag nicht entgehen.
Alle Führungen und musi-
                                Horse Mountain sorgte für Stimmung
kalischen Beiträge schaff-
ten es auf ihre Art, ihr Pub-
likum zu begeistern.                         des Schwarzwaldvereins zu. Am Mittag
                                             feierte die Wildberger Ortsgruppe dann
Den Anfang machten „Horse Mountain“,         ihr eigenes Fest. Die Bänke füllten sich
die vor dem Regen im Fruchtkasten-           auch hier nach und nach mit neugierigen
keller Schutz gesucht hatten. Während        Besuchern, die sich den Auftritt der Co-
                                                                                           Das Herbstfest der Ortsgruppe
draußen die Tropfen prasselten, mach-        verband „Fifty two“ nicht entgehen las-       des Schwarzwaldvereins
ten die beiden Country-Musiker in dem        sen wollten.
historischen Gemäuer ordentlich Stim-
mung. Und alsbald fanden auch etwa           Reges Interesse bei Führung durch Sulz       der Grenzsteingarten – das und vieles
100 Besucher den Weg zum Kulturpro-          Mit etwa 20 Besuchern erfreute sich          mehr war Thema. Zum Abschluss zeigte
gramm. Nach und nach nahm auch der           auch der Vortrag von Josef Landgraf im       Timo Roller im Gemeinschaftshaus Bilder
Andrang auf die Speisen und Getränke         Museum großer Beliebtheit. Sein Thema:       des ehemaligen Judenbads in Wildberg
                                             Die Zeit. „Wann ist die Zeit entstanden?“    und Funde, die er bei der Erweiterung
              Josef Landgraf beim Vortrag    – Gleichzeitig mit Materie und Raum, so      des Steinbruchs gemacht hatte.
                                             Landgraf. Von hier reiste er mit den Zuhö-   Über die Geschichte der Martinskirche
                                             rern durch die Geschichte bis ins Heute.     informierte Pfarrer Michael Frey nach
                                             Eine große Gruppe von etwa 45 Interes-       dem Gottesdienst. Insbesondere ging er
                                             sierten folgte Heide Dittus und Timo Rol-    auf die vier aufwendig gestalteten Bunt-
                                             ler bei ihrem Spaziergang durch Sulz am      glasfenster ein. Drei hiervon hat der be-
                                             Eck. Die frühere Straßenführung, die Ent-    rühmte Stuttgarter Künstler Willy Wied-
                                             stehung von Rathaus, Schule und Ge-          mann entworfen, eines Walter Kohler. Die
                                             meindehalle, die Veränderungen in „Im        Gruppe der Zuhörer war zwar nicht groß,
                                             Kloster“, der Bau des Gemeindehauses,        dafür aber umso interessierter.

Unbekannte beschmieren Sitzmöbel am Bildungszentrum

Zeugen können sich beim Ordnungsamt melden
Als Schulleiter Eugen Blumenstock                                                         „Ich hoffe nicht, dass Schüler von der
Ende August ans Bildungszentrum                                                           Schule da beteiligt sind“, meint Eugen
zurückkehrte, war er zunächst posi-                                                       Blumenstock. Immerhin hätten sie über
tiv überrascht: keine Beschwerden                                                         die Arbeit der SMV ja mitbekommen,
von den Nachbarn, keine Verschmut-                                                        „was da an Geld von Seiten der Stadt
zungen auf dem Gelände, alles in Ord-                                                     reingesteckt wurde, um das attraktiv zu
nung. Die Sommerferien schienen gut                                                       gestalten“. Zudem sei es ihr Aufenthalts-
überstanden. Doch zu früh gefreut:                                                        und Lernort. „Ich habe nichts dagegen,
Anfang September wurden mehrfach                                                          wenn sich auch Schulfremde auf dem
die Sitzmöbel am unteren Ende des                                                         Gelände aufhalten“, stellt der Schulleiter
Schulhofes besprayt.                                                                      klar, „wenn sie das Gelände so verlassen,
                                             bemerkt. Am darauffolgenden Morgen           wie sie es angetroffen haben.“ Er unter-
Da kann man eigentlich nur den Kopf          dann die böse Überraschung: Blaue            stützte die Stadt „in vollstem Maße, wenn
schütteln. Gerade einmal ein Jahr alt        Schriftzüge verunstalteten das Holz.         Strafanzeige gestellt wird“.
sind die hölzernen Sitzmöbel, die im         Hausmeister Hans-Georg Adam hatte            Inzwischen ist bei der Polizei Anzeige ge-
Rahmen der Schulhofneugestaltung             bereits versucht, etwas davon zu ent-        gen Unbekannt erstattet worden. In ihren
aufgestellt wurden. Und schon hat sie        fernen, als am nächsten Morgen erneut        Händen liegt nun das weitere Vorgehen.
jemand mehrfach verschandelt. Noch           Schriftzüge an derselben Stelle auf-         Wenn jemand etwas gesehen oder Hin-
am Sonntagnachmittag, 1. September,          tauchten. Auch neue Schmierereien wa-        weise auf die Täter hat, kann er sich beim
war Blumenstock auf dem Schulgelände         ren dazu gekommen. Inzwischen haben          Wildberger Ordnungsamt melden, telefo-
unterwegs und hatte nichts dergleichen       sich diese auch noch einmal verändert.       nisch erreichbar unter 07054 201-118.
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Mittwoch, 11. September 2019                    Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                             Nummer 37 / Seite 3

Räte besehen sich aktuelle Projekte

Ein Tag lang auf Infofahrt durch Wildberg

Auf eine Tour durch alle Stadttei-            auf dem Buckel, das älteste etwa 34 Jah-       Bürgermeister bei dieser Gelegenheit an.
le machten sich letzten Samstag               re. Handlungsbedarf bestehe auch bei           Über die Talstraße und den Wächters-
Wildbergs Gemeinderat und die Ort-            den Feuerwehrhäusern in Sulz am Eck            berg mit seinen Baugebieten sowie sei-
schaftsräte auf. Mehr als 30 Stationen        und Gültlingen.                                nem Kindergarten ging die Reise weiter
steuerten die Räte an und verschafften        Im Baubetriebshof gebe es noch Stellen         nach Sulz, zum Bereich bei der Gemein-
sich dabei einen Überblick über aktu-         zu besetzen, so dessen Leiter Karlheinz        dehalle, dem Kindergarten, dem CVJM-
elle Projekte und Themen. Bürger-             Röhm, aber man bekomme niemanden.              Gemeinschaftshaus und dem Back-
meister Ulrich Bünger und seine Mit-          Die bereits eingestellten Kräfte lobte er in   haus. Das Landessanierungsprogramm
arbeiter informierten die Gremien an          höchsten Tönen: „Wir haben gute Leu-           wird hier sukzessive umgesetzt. Die Bau-
den einzelnen Stationen.                      te hier, alles Fachleute.“ Für den 20 Jah-     maßnahme „Im Kloster“ ist abgeschlos-
                                              re alten LKW brauche es bald Ersatz. Im        sen und findet im Jahr 2020 ihre Fortset-
Die Ortsrundfahrt startete morgens am         Haushalt sei das eingeplant, wie Bür-          zung im Bereich „Im Dorf“, wo jetzt mit
Bahnhof – die erste Station und gleich-       germeister Bünger versicherte. Wasser-         der Modernisierung und der Sanierung
zeitig Einstiegspunkt für den Bus, mit        meister Werner Schanz erklärte kurz die        des Backhauses begonnen wurde.
dem sich die Gruppe den Tag über durch        Räumlichkeiten des Eigenbetriebs. Eine         In Sachen L 1358 Richtung Kuppingen
alle fünf Stadtteile bewegte. Von hier ging   „große Aufgabe“ sei es, das Ortsnetz in        brachte Ulrich Bünger die Räte eben-
es bergauf nach Schönbronn, wo unter          Schuss zu halten.                              falls auf den neuesten Stand. Die Grund-
anderem der Bereich um Gemeinschafts-         Durch den restlichen Tag führte dann           erwerbsverhandlungen und die Ausfüh-
haus, Backhaus und Dorfplatz von Inte-        wieder Bürgermeister Bünger. Sowohl im         rungsplanung seien „in vollem Gang“. Es
resse war. Wieder Richtung Kernstadt          Bus als auch an den einzelnen Stationen        werde nun darauf ankommen, im nächs-
führte der Weg durch Effringen. Dort ka-      rekapitulierte er umgesetzte Maßnahmen         ten Doppelhaushalt des Landes die Fi-
men Themen wie die Ortsdurchfahrt, die        beziehungsweise Ziele und umriss den           nanzmittel zur Verfügung gestellt zu be-
Baugebiete im Bergsteig, Kindergar-           aktuellen Stand der Dinge. Der weitere         kommen. Parallel dazu plane die Stadt
tenthemen, die Zukunft des Gebäudes           Weg führte zunächst noch zum Bildungs-         im Auftrag des Landes einen Radweg als
Hauptstraße 68 und die weitere bauliche       zentrum, zur Schafscheuer und zur lau-         Lückenschluss von Wildberg Richtung
Entwicklung auch im gewerblichen Be-          fenden Baumaßnahme an der L 349 am             Kuppingen/Herrenberg.
reich zur Sprache.                            Ortsausgang von Wildberg beziehungs-           Am idyllischen Gültlinger See vorbei nä-
Als nächstes stand ein Stopp bei der          weise den Gasnetzarbeiten am Bahnhof.          herte sich die Rundfahrt langsam dem
Feuerwehr an. Die Brandbekämpfer be-          In der Klosteranlage werde das WC in der       Ende. Bünger ließ hier noch einmal die
schäftigt kurz- bis mittelfristig ihr Be-     Meiereischeune behindertengerecht um-          Sanierung der Ortsmitte Revue passie-
stand an Großfahrzeugen, wie Komman-          gebaut, so Bünger. „Die Musikschule und        ren. Eines der noch anstehenden Pro-
dant Daniel Nuding erzählte. Das jüngste      das Museum mit Ausstellungsraum stel-          jekte ist die Gestaltung des Platzes an
– mit Ausnahme der im letzten Jahr be-        len einen weiteren wichtigen beleben-          der Ecke Wildberger Straße/Breitestraße.
schafften Drehleiter – hat etwa 16 Jahre      den Faktor in der Stadt dar“, merkte der       Dieser soll gepflastert und mit Bäumen
                                                                                             ausgestattet sowie der Brunnen integriert
                                                                                             werden. Außerdem sind Sitzgelegenhei-
                                                                                             ten, zwei Bushaltestellen und ein Grün-
                                                                                             beet geplant. „Im Bereich der Steingas-
                                                                                             se ist geplant, den historischen Bereich
                                                                                             aufzuwerten und Baulücken zu schlie-
                                                                                             ßen“, fuhr der Bürgermeister fort. „Wich-
                                                                                             tig wäre, das Gebäude Steingasse 16 er-
                                                                                             werben zu können.“ Darüber hinaus sei
                                                                                             es von Bedeutung, sich Gedanken zur
                                                                                             Weiterentwicklung des Schul- und Kin-
                                                                                             dergartenstandorts „auch hinsichtlich
                                                                                             der Angebotspalette zu machen und wie
                                                                                             gegebenenfalls das Rathaus noch besser
                                                                                             genutzt werden kann“.
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Seite 4 / Nummer 37                            Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                 Mittwoch, 11. September 2019

Neue Abteilungsleiterin in der Wildberger Verwaltung

Sabrina Mayer leitet Personal und Organisation
Mit Sabrina Mayer hat die Wildberger         bengebiet ist genau das, was ich machen
Stadtverwaltung eine junge und den-          wollte.“ Eine neue Herausforderung, pas-
noch erfahrene Kraft für eine neu ge-        send zur neuen Qualifikation. Auch wenn
schaffene Stelle gefunden. Die Ver-          sie bereits bei ihrem vorherigen Arbeit-
waltungsfachangestellte leitet seit 1.       geber Erfahrungen im Personalbereich
September den Bereich Personal und           sammeln konnte.
Organisation. Für die 27-jährige eine        In Wildberg ist Sabrina Mayer nun un-
willkommene, neue Herausforderung.           ter anderem für die strategische Ausrich-
                                             tung des Personals verantwortlich. Con-
Die Freudenstädterin hat den Beruf der       trolling, Entwicklung, Kostenplanung, die
Verwaltungsfachangestellten bei der          Betreuung der Auszubildenden, die Un-         Sabrina Mayer
Stadt Neubulach gelernt. Nach einem          terstützung der Verwaltungsführung und
weiteren halben Jahr in der dortigen Ver-    alles, was in den Bereich Personalrecht
waltung wechselte Mayer für vier Jah-        fällt, zählt beispielsweise zu ihrem Tä-     Sabrina Mayer von ihrem Einstand. „Mein
re zum Gesundheitspark Hohenfreu-            tigkeitsfeld. Im Grunde wird sie als All-    Start war sehr gut.“ Auf die neue Aufga-
denstadt. Nebenberuflich erwarb sie          rounder mit der gesamten Verwaltung          be mit den neuen Kollegen freue sie sich
die Zusatzqualifikation als Fachwirt mit     zu tun haben und sich um Abläufe, Pro-       schon. Die Stelle in Wildberg ist für sie
Schwerpunkt Personal. Im Dezember            zesse und Strukturen kümmern. Im Mo-         eine längerfristige Aufgabe. Deswegen
letzten Jahres schloss sie diese Fortbil-    ment verschafft sie sich erst einmal einen   hat Mayer auch vor, längere Zeit für die
dung erfolgreich ab. Als Sabrina Mayer       Überblick über die Ist-Situation.            Schäferlaufstadt tätig zu sein. „Wenn
die Ausschreibung für die Stelle in Wild-    „Sehr gut und freundlich“ haben ihre neu-    man was bewegen will“, gibt sie zu be-
berg sah, war ihr sofort klar: „Das Aufga-   en Kollegen sie aufgenommen, erzählt         denken, „braucht man einfach die Zeit.“

Bürgerservice bekommt Verstärkung im Samstagsdienst

Zwei neue Mitarbeiterinnen sind an Bord
Der Samstagsdienst im Bürger-                                                                 Spaß macht. Berührungspunkte mit
service erfreut sich zunehmen-                                                                den Bürgern gibt es im Bürgerser-
der Beliebtheit. 15 Bürger nutzen                                                             vice auf jeden Fall genug, sei es bei-
ihn durchschnittlich jede Wo-                                                                 spielsweise beim Ausweise ausstel-
che. Mittlerweile sind daher im-                                                              len, bei Gewerbeangelegenheiten,
mer zwei Mitarbeiter gleichzeitig                                                             An-, Ab- und Ummeldungen oder
im Einsatz, die sich um die An-                                                               dem Kartenverkauf für Veranstaltun-
liegen der Bürger kümmern. Um                                                                 gen. Ihre Kollegen hat Günther teils
das Team zu entlasten, hat die                                                                schon kennengelernt und wurde gut
Stadt zwei neue Kräfte einge-                                                                 aufgenommen, wie sie erzählt.
stellt: Franziska Dombrowske und
Vanessa Günther, beide qualifi-                                                           Bürgerservice ist für Franziska
zierte Verwaltungsfachangestell-                                                         Dombrowske ein Ausgleich
te der Kommunal- und Landes-           Vanessa Günther          Franziska Dombrowske     Seit ihrer Ausbildung arbeitet Fran-
verwaltung.                                                                              ziska Dombrowske bei der Stadt-
                                                                                         verwaltung Calw als Verwaltungsfa-
Als der Bürgerservice an Samstagen ein- te freut sich schon darauf. Die Abwechs- changestellte. Am 7. September hatte die
geführt wurde, bestand das zuständige lung und die Arbeit mit den Kunden lie- 31-jährige ihren ersten Tag in Wildberg.
Mitarbeiterteam noch aus sieben Per- gen ihr am Herzen.                              Im Lauf der Jahre sammelte Franziska
sonen. Unter anderem wegen der Lang- Ihre Ausbildung hat Vanessa Günther bei Dombrowske in verschiedenen Ämtern
zeiterkrankung einer Mitarbeiterin sind der Stadt Altensteig absolviert. Ein hal- Erfahrungen. Aktuell ist sie in der Calwer
inzwischen aber nur noch fünf Mitarbei- bes Jahr später wechselte sie zur Stadt Personalabteilung im Einsatz.
ter im Einsatz. Das bedeutet nahezu alle Haiterbach, wo sie nach wie vor arbei- Schon länger habe sie überlegt, erzählt
zwei Wochen Samstagsdienst. Deswe- tet. Außerdem hat Vanessa Günther ei- die Effringerin, nebenher beruflich noch
gen hat die Stadt Wildberg nach Verstär- nen IHK-Ausbilderschein in der Tasche etwas anderes zu machen. Die Arbeit
kung gesucht – mit Erfolg.                 und hat in der Abendschule eine Zu- im Bürgerservice habe ihr schon in der
                                           satzausbildung als Wirtschaftsfach- Ausbildung „gut gefallen“. Franziska
Vanessa Günther arbeitet                   wirt absolviert. Zu Beginn war Vanes- Dombrowske dachte, das sei „ein guter
gerne mit Kunden                           sa Günther im Bürgerservice tätig, Ausgleich“, da sie gerne im Austausch
Am 14. September wird Vanessa Günther heute ist das Bauamt ihr Arbeitsbereich. mit der Bevölkerung stehe. Im Wild-
zum ersten Mal im Samstagsdienst des „Bürgerservice ist wieder Abwechs- berger Team sei sie gut aufgenommen
Wildberger Bürgerservices mitarbeiten. lung“, erzählt die junge Frau aus Wart. worden, die Kollegen seien nett und sie
Die 23-jährige Verwaltungsfachangestell- Das ist genau das, was ihr an ihrem Beruf fühle sich wohl, wie sie erzählt.
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Mittwoch, 11. September 2019              Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                      Nummer 37 / Seite 5

Amtliche
Bekanntmachungen
                                       Haushaltsplan 2019
                 Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2019

   Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über die       Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner
   finanzielle Lage der Stadt Wildberg sowie den              Sitzung am 23.06.2016 die Stadtverwaltung beauftragt,
   Haushalt 2019 der Stadtverwaltung und der                  das     Neue       Kommunale        Haushalts-    und
   Eigenbetriebe        Wasserversorgung           und        Rechnungswesen        (NKHR)       zum     01.01.2019
   Abwasserentsorgung geben. Der Haushaltsplan ist im         einzuführen. Bei der Fachexkursion am 12. und
   Jahr 2019 zum ersten Mal nach dem Neuen                    13.10.2018 wurde dem Gemeinderat die neue
   Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen                   Haushaltsstruktur ausführlich erläutert.
   (NKHR) aufgestellt und wurde in dieser Form vom            Bereits am 17.05.2018 hat der Gemeinderat die neue
   Gemeinderat am 23. Mai 2019 beschlossen.                   Haushaltsstruktur beschlossen und somit den
                                                              Grundstein für die Haushaltsplanung gelegt.

   1.     Vorbemerkungen                                      Bei den Planungen für das Jahr 2018, welches noch
                                                              nach der kameralen Haushaltssystematik geführt
   Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April         wurde, ging man ursprünglich von einer Zuführung an
   2009      das      Gesetz       zur     Reform     des     den Vermögenshaushalt von 1.439.000 € aus.
   Gemeindehaushaltsrechts beschlossen – zuletzt              Weiterhin war eine Kreditaufnahme in Höhe von
   geändert     mit   dem       Gesetz    zur   Änderung      1.380.000,- € vorgesehen. Eine vorläufige Analyse der
   gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16.          Finanzvorgänge des Jahres 2018 lässt eine weitere
   Dezember 2015 (GBL 2016 S. 1). Die am 22. April 2009       Erhöhung der Zuführungsrate erwarten. Aufgrund von
   beschlossene Reform trat rückwirkend zum 01. Januar        zeitlich  verzögerten   Grundstückserlösen      sowie
   2009 in Kraft.                                             Mehrausgaben, welche sich insbesondere auf die
   Zum       08.     Februar       2019     wurde     die     Sanierungsgebiete erstrecken, wurde im Jahr 2018 ein
   Gemeindehaushaltsverordnung          (GemHVO-Doppik)       Darlehen in Höhe von 1,0 Mio. € aufgenommen.
   letztmals angepasst.
   Die Umstellung auf das NKHR hat demnach verbindlich        Im     Neuen       Kommunalen    Haushalts-     und
   bis spätestens zum 01.01.2020 zu erfolgen. Damit           Rechnungswesen ab 2019 gibt es die Zuführungsrate in
   wurden in Baden-Württemberg die landesrechtlichen          dieser Art und Weise nicht mehr, so dass dieser
   Regelungen für das Neue Kommunale Haushalts- und           Vergleich obsolet ist,
   Rechnungswesen (NKHR) auf doppischer Grundlage
   geschaffen. Für die Gemeinden besteht kein Wahlrecht       Nach wie vor sind größte Anstrengungen zur
   zwischen der Kameralistik und der Doppik (doppelte         Begrenzung der Ausgaben erstes Gebot. Ein Großteil
   Buchführung in Konten). Die Anwendung der neuen            der Ausgabenpositionen entfallen auf Umlagen (s. Ziffer
   Bestimmungen muss spätestens ab dem Haushaltsjahr          1.2), welche von der Stadt kaum zu beeinflussen sind.
   2020 erfolgen. Gründe für die Haushaltsreform waren        Dennoch gilt es auch auf weite Sicht einen Blick auf die
   vor    allem     bessere      Steuerungsinformationen,     Einnahmesituation zu richten und an den seitens der
   intergenerative Gerechtigkeit, Steuerung über Ziele,       Kommune möglichen Positionen angemessen zu
   Darstellung der Liquidität und Transparenz.                reagieren.

   1.1    Einnahmen
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Nummer 37 / Seite 6                        Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg          Mittwoch, 11. September 2019

Im Haushalt 2019 veranschlagt die Stadt Wildberg beim            Bei der Gewerbesteuer wird man sich zwangsläufig auf
Anteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer (grüne                ein niedrigeres Niveau wie in den Vorjahren einstellen
Linie), beim Finanzausgleich (blaue Linie) und bei der           müssen. Im Falle eines Wirtschaftseinbruchs o.ä. kann
Gewerbesteuer      (rote    Linie) zusammen      rund            die Höhe der Schlüsselzuweisungen jedoch nicht
15,54 Mio. €. Dies ist eine Zunahme im Vergleich zum             aufrechterhalten werden, was in der Summe zu einem
Vorjahr um 0,13 Mio. €. Besonders zu beachten sind               Rückgang der Einnahmen führen wird.
hierbei      die      Schwankungen        bei     den
Schlüsselzuweisungen sowie der Gewerbesteuer, die
sich nahezu egalisieren.

1.2Ausgaben
1.2   Ausgaben

Die Bewirtschaftungskosten bzw. der Aufwand für die              jedoch einige Stellen nicht vollumfänglich besetzt bzw.
Unterhaltung des Vermögens (blaue Linie) sind                    werden erst im Laufe des Jahres 2019 wiederbesetzt.
gegenüber     dem      Vorjahr     deutlich     gestiegen        Dies hat die Verwaltung dazu veranlasst, eine globale
(+ 697.899 €). Zu beachten ist jedoch, dass gewisse              Minderausgabe in Höhe von 100.000,- € im
Kostenfaktoren     durch      die     Umstellung       der       Haushaltsplan zu veranschlagen. Diese Summe steht
Rechnungslegung auf die Doppik nun anders                        bereits zum jetzigen Zeitpunkt an Einsparungen fest.
zugeordnet werden und deshalb der Vergleich des
Jahres 2019 mit den Vorjahren mit Vorsicht zu                    Anhand der Entwicklung der Umlagen (rosa Linie) zeigt
betrachten ist. Dennoch kann festgehalten werden,                sich, dass trotz verbesserter Steuerkraft über einen
dass Preissteigerungstendenzen über alle Bereiche                großen Teil dieser Einnahmen nicht verfügt werden
hinweg zu verzeichnen sind. Beispielhaft sind hier die           kann. Seit dem Jahr 2000 sind die Umlagen (FAG-,
Energiekosten     zu      erwähnen,      die     teilweise       Kreis- und Gewerbesteuerumlage) von rund 3,4 Mio. €
Preissteigerungen von über 4 % zu verzeichnen haben.             auf 7,55 Mio. € (Plan 2019) gestiegen. Gegenüber dem
Weiterhin beeinflusst die gute wirtschaftliche Lage auch         Vorjahr (2018) eine deutliche Erhöhung um 0,56 Mio. €.
das Handwerk, wo das wirtschaftliche Prinzip von                 Bei einer rückgängigen Gewerbesteuerumlage hängt
Angebot und Nachfrage zu deutlichen Preiserhöhungen              der dennoch zu verzeichnende Anstieg fast
führt.                                                           ausschließlich mit der Kreisumlage zusammen. Eine
                                                                 hohe Steuerkraftsumme, die auf ein steuerlich gut
Die Personalkosten (gelbe Linie) sind von 6.185 Mio. €           verlaufenes Jahr 2017 schließen lässt, sowie die vom
(Plan 2018) auf 6.476 Mio. € gestiegen. Die Mehrkosten           Kreistag beschlossene Hebesatzerhöhung von 26,0
sind überwiegend auf Tariferhöhungen zurückzuführen.             v.H. auf 30,4 v.H. führt zu Mehrausgaben in Höhe von
Die Planung geht von einer Personalauslastung                    ca. 687.000,- €.
entsprechend des Stellenplanes aus. Hierbei sind
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Mittwoch, 11. September 2019             Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                   Nummer 37 / Seite 7

 1.3     Konsequenzen                                           Die Stadt Wildberg muss auch weiterhin, wenn sie die
                                                                notwendigen Investitionen und den Erhalt sowie die
 In zurückliegenden Jahren hat der Gemeinderat im               Sanierung von bestehendem Vermögen gewährleisten
 Zusammenhang mit Haushaltsplanberatungen (zuletzt              möchte, eine offensive Grundstückspolitik praktizieren.
 2012) über eine Haushaltskommission bestätigt, dass            Nach den Baugebieten „Unterer Bergsteig“ in Effringen,
 die Möglichkeiten einer sparsamen und wirtschaftlichen         „Röte II“ in Gültlingen und „Unter der Lindhalde II“ in
 Haushaltsführung ausgeschöpft sind. Bisher sind auch           Wildberg (alle Vorhaben sind abgerechnet bzw. stellen
 die Bürger nicht durch spürbare Einschnitte beim               kein finanzielles Risiko mehr dar) kann und muss
 Leistungsangebot belastet worden.                              weiterhin      erfolgreich    –      mit     externen
                                                                Erschließungsträgern – gearbeitet werden. So wird im
 Durch die Umstellung auf das neue Haushalts- und               Jahr 2019 das Gebiet „Vorderer Bergsteig“ in Effringen
 Rechnungswesen,      womit     Abschreibungen      zu          erschlossen:
 erwirtschaften sind, sowie die Auswirkungen der
 rückgängigen Gewerbesteuer, die Erhöhung der
 Kreisumlage und allgemeine Preissteigerungen kann
 die Stadt Wildberg das angestrebte Ziel eines
 ausgeglichenen Haushalts nicht erreichen. Aus diesem
 Grund muss im Hinblick auf den Haushalt 2020
 nochmals dringend Einsparpotenzial im laufenden
 Betrieb aufgesucht werden.

 Dies führt dazu, dass eine Kreditaufnahme
 unabweisbar        ist.  Die  Belastung      von    drei
 Sanierungsgebieten, welche alle seitens der Stadt und
 auch privaten Eigentümern aktiv gestaltet werden, ist
 trotz der erfreulichen Einnahmensituation nicht mehr mit
 Eigenmitteln zu bewältigen. In Vorjahren wurde die
 geringere Belastung durch höhere Grundstückserlöse
 bzw. Rücklagenentnahmen ausgeglichen, was jedoch
 im Jahr 2018 und auch 2019 nicht mehr möglich ist.

 Zuletzt hat der Gemeinderat am 26.11.2014 mit
 Wirkung vom 01.01.2015 die Steuerhebesätze für die
 Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer
 angehoben. Sie bleiben auch 2019 unverändert.

 1.4     Ausblick

 Die Finanzlage der Stadt stellt sich nach wie vor
 angespannt dar, was sich nun durch die Umstellung auf
 das neue Haushalts- und Rechnungswesen akut in
 Zahlen darstellen lässt.

 An Investitionen stehen hauptsächlich Maßnahmen im
 Bereich der drei Sanierungsgebiete an. So erhält der
 Stadtteil Schönbronn ein neues Dorfgemeinschaftshaus
 samt Dorfplatz und in Sulz am Eck wird das Backhaus
 saniert und die Tiefbaumaßnahme „Im Kloster“
 abgeschlossen.

 Herausforderung und Chance für die Gegenwart und
 Zukunft sind nach wie vor die Sanierungsgebiete in den
 Stadtteilen Schönbronn, Sulz am Eck und Gültlingen.
 Ein großer Teil der Nettokreditaufnahme wird hierfür
 notwendig.
 Trotz finanzieller Engpässe muss der Mehrwert für
 sämtliche drei Stadtteile gegenübergestellt werden, was
 ohne staatliche Förderung mit Sicherheit nicht in dieser       Das Neubaugebiet „Sulzer Straße“ in Wildberg war
 Form      ermöglicht       werden     könnte.     Diese        ebenfalls für 2019 geplant, verzögert sich aber aktuell
 „Wertsteigerung“ kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht             aus verschiedenen Gründen.
 monetär     bewertet      werden,   in    Zeiten     von
 Geburtenschwankungen und Urbanisierung gilt es hier
 jedoch einen strategischen Weitblick walten zu lassen.
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Nummer 37 / Seite 8                     Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg         Mittwoch, 11. September 2019

                                                               Vergabe LED-Umrüstung in Wildberg
  Aus strategischer Sicht gilt es die richtigen
  Entscheidungen in der Bauleitplanung zu treffen und          21.06.2018
  damit der aktuell hohen Nachfrage nach Bauplätzen in         Anpassung von Elternbeiträgen für die vielfältigen
  der Region gerecht zu werden, womit wiederum                 Betreuungsangebote in Kindergärten und
  finanzielle Vorteile verbunden sind.                         Kindertageseinrichtungen bzw. der Schulen

  Viele Fragezeichen stehen weiterhin im Bereich der           27.09.2018
  Bildung und Betreuung, die für die Zukunft der               Finanzzwischenbericht 2018
  Kommunen       erhebliche   Planungsschwierigkeiten
  beinhaltet. Hier gilt es auf sämtlichen politischen          27.09.2018
  Ebenen möglichst bald Entscheidungen zu treffen.             Festlegung der Wertigkeit von Ökopunkten

                                                               27.09.2018
  2.     Allgemeines                                           Vergabe von Bauleistungen „Im Kloster“ in
                                                               Sulz am Eck
  2.1    Gemeindereform
                                                               25.10.2018
  Die Stadt Wildberg besteht seit dem 1. Januar 1975           Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“:
  gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss der                   Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation
  Neuordnung der Gemeinden vom 9. Juli 1974 (GBl. S.
  248) aus den ehemals selbständigen Gemeinden                 29.11.2018
  Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck sowie der Stadt        Feststellung der Jahresrechnung 2017 des
  Wildberg (mit Schönbronn).                                   Kernhaushalts und Ergebnisfeststellung 2017 für die
                                                               Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und
  Die Hauptsatzung wurde am 24.11.2016 neu gefasst.            „Abwasserentsorgung“
  Sie sieht entsprechend der Rechtsfolgenvereinbarung
  vom 6. Dezember 1974 für alle Stadtteile mit Ausnahme        29.11.2018
  von Wildberg die Ortschaftsverfassung vor. Die               Nutzungs- und Kulturplan 2019 für den Stadtwald
  Aufgaben der Ortschaftsräte wurden konkretisiert. In
  allen Stadtteilen sind seit 01.01.2017 ehrenamtliche         29.11.2018
  Ortsvorsteher    gewählt     worden.    Die    unechte       NKHR – Verzicht auf die Bilanzierung geleisteter
  Teilortswahl wurde durch Beschluss des Gemeinderats          Investitionszuschüsse
  vom 02.06.2016 abgeschafft.
  Das Stadtgebiet bildet einen Verwaltungsraum.                20.12.2018
                                                               Landessanierungsprogramm: Sachstandsberichte und
  Die Investitionen in den einzelnen Stadtteilen haben         Verlängerungsanträge
  sich ausschließlich am begründeten und gegenüber
  dem restlichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu            20.12.2018
  orientieren. Sie können sich deshalb nicht an                Festlegung der Backhausgebühren
  sachfremden Maßstäben, z. B. an der Einwohnerzahl,
  ausrichten.                                                  20.12.2018
                                                               Baubeschluss Sanierung Backhaus Sulz am Eck

  2.2    Beratungsverfahren

  Seit der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 am
  26.04.2018 hat der Gemeinderat nach Stellungnahmen
  der Ortschaftsräte folgende Entscheidungen getroffen
  bzw. Beratungen durchgeführt, die Auswirkungen auf
  die Haushaltswirtschaft der Stadt haben oder damit in
  Verbindung stehen:

  17.05.2018
  Beschluss zur Festlegung der zukünftigen
  Teilhaushalte im NKHR

  17.05.2018
  Vergabe Dorfgemeinschaftshaus in Schönbronn

  07.06.2018
  Vertragsverlängerung mit Bad Teinach-Zavelstein
  bezüglich der Personalgestellung

  07.06.2018
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Mittwoch, 11. September 2019           Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                  Nummer 37 / Seite 9

3.     Finanzsituation                                       6WDGWHQWZLFNOXQJ                              49,3
                                                             %DXJHOlQGHHUVFKOLH‰XQJ XQG 8POHJXQJHQ         
3.1    EntwicklunJ GHU (LQZRKQHU]DKO                         6DQLHUXQJ XQG 6WDGWHUQHXHUXQJ                 
                                                             6WUD‰HQ XQG %UFNHQEDX 5DGZHJH              
'LH *HVDPWEHY|ONHUXQJ KDW VLFK ]ZLVFKHQ  XQG
 YRQ  DXI  (LQZRKQHU XQG GHPQDFK XP           )OXUEHUHLQLJXQJ                                
  HUK|KW 6WDQG ]XP  
=X EHDFKWHQ LVW KLHUEHL GDVV GLH %HUHFKQXQJ GHU
)LQDQ]]XZHLVXQJHQ HWF DXI *UXQGODJH GHU 'DWHQ YRP          gIIHQWOLFKH (LQULFKWXQJHQ                     23,9
6WDWLVWLVFKHQ /DQGHVDPW GXUFKJHIKUW ZLUG 'LH               5DWKDXV                                        
DNWXHOOVWH =DKO YRP 6WDWLVWLVFKHQ /DQGHVDPW VWDPPW           )HXHUO|VFKZHVHQ                                
YRP  XQG ZLUG PLW  (LQZRKQHU
                                                             'HQNPDOVFKXW]                                  
DQJHJHEHQ
                                                             )ULHGK|IH                                      
                                                             7RXULVPXV                                      
                                                             *HElXGH                                        
                                                             '6/9HUVRUJXQJ                                 
                                                             %DXKRI 1HXEDX                                  

                                                             $EZDVVHUHQWVRUJXQJ                            46,4

                                                             :DVVHUYHUVRUJXQJ                              22,0

                                                             9HUP|JHQVHUZHUE                               21,4
                                                             *UXQGHUZHUE HLQVFKO 8POHJXQJHQ               
                                                             (UZHUE EHZHJOLFKHV 9HUP|JHQ                    

                                                             6RQVWLJHV                                      6,2
                                                             ,QYHVWLWLRQV]XVFKVVH DQ 9HUHLQH               
                                                             ,QYHVWLWLRQV]XVFKVVH DQ 6WLIWXQJHQ            
                                                             8QDXIJHWHLOW                                   
                                                                                                       ________
                                                             ,QYHVWLWLRQHQ VHLW                       196,6

3.2    (QWZLFNOXQJ GHU ,QYHVWLWLRQHQ XQG LKUH
       )LQDQ]LHUXQJ

/DXW GHQ 5HFKQXQJVDEVFKOVVHQ YRQ  ELV
HLQVFKOLH‰OLFK  ]]JO GHU 3ODQ]DKOHQ  DOVR
LQQHUKDOE YRQ  -DKUHQ ZXUGHQ 196,6 Mio. (XUR LQ
GLH       VWlGWLVFKH     ,QIUDVWUXNWXU    LQYHVWLHUW
7LOJXQJVOHLVWXQJHQ VLQG LQ GLHVHU 6XPPH QLFKW
HQWKDOWHQ

'DEHL HUJDEHQ VLFK IROJHQGH 6FKZHUSXQNWH:

                                               Mio. €

(LQULFKWXQJHQ IU .LQGHU XQG -XJHQGOLFKH        27,4
6FKXOHQ                                         
KLQGHUJlUWHQ                                     
6SRUWVWlWWHQ XQG 0HKU]ZHFNKDOOHQ               
Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
Nummer 37 / Seite 10                     Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg          Mittwoch, 11. September 2019

 3.3     Kreditbedarf – Schuldendienst                          Haushaltsjahres 2019 erstmalig die anfallenden
                                                                Abschreibungen in voller Höhe erwirtschaftet werden
 Die Entwicklung der Gesamtschulden der Stadt –                 müssen, was als Ergebnis nur teilweise gelingt.
 einschließlich Neuaufnahmen – stellt sich wie folgt dar:       Folgerichtig kann durch das negative Ergebnis der
                                                                entstandene Werteverzehr nicht erwirtschaftet werden.
                                                                Es ist an dieser Stelle auch möglich, einen Vergleich zur
                                                                kameralen       Zuführungsrate      herzustellen.     Die
                                                                Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
                                                                (zahlungswirksame Erträge) belaufen sich auf
                                                                22.579.695 €, die Auszahlungen aus laufender
                                                                Verwaltungstätigkeit (zahlungswirksame
                                                                Aufwendungen) lediglich auf 21.994.040 €, sodass
                                                                ein Zahlungsmittelüberschuss von 585.655 €
                                                                entsteht.
                                                                Dieser Betrag kann mit der bisherigen kameralen
                                                                Zuführungsrate verglichen werden, welche im
                                                                Haushaltsjahr 2018 mit einem Wert von 1.439.000 €
 Die    Zinsaufwendungen      (das    durchschnittliche         geplant     war.    Die    Differenz     zwischen    den
 Zinsniveau liegt bei 2,55 %) sind mit 130.857 €                Haushaltsjahren begründet sich insbesondere durch die
 veranschlagt. Hier sieht man im Vergleich zu den               Auswirkungen        der     Kreisumlage       und     der
 Vorjahren die rückgängige Zinspolitik (Rückgang von            Gewerbesteuer.
 0,25 % bzw. knapp 13.000,- €).
 Es werden überwiegend Tilgungsdarlehen in Anspruch
 genommen. Der Schuldenstand des Kernhaushalts am               3.6     Jahresrechnung 2017 und Kassenlage 2018
 Ende des Planjahrs beträgt 6.753.804 €.
                                                                Der Gemeinderat hat am 29.11.2017 die Jahres-
 Der Haushaltsplan 2019 basiert auf einem                       rechnung 2017 formell festgestellt.
 Schuldenstand zum 31.12.2018. In diesen Summen                 Im Rechnungsjahr 2018 waren 2.979,10 € an Zinsen für
 sind für das Haushaltsjahr 2018 noch keine                     äußere Kassenkredite aufzuwenden. Dieser Aufwand
 Kreditaufnahmen     berücksichtigt.  Aus     der               konnte in dieser Höhe begrenzt werden, weil
 Kreditermächtigung 2018 wird die Stadt mit dem                 kostengünstige, zeitlich befristete Kassenkredite in
 Kernhaushalt    bzw. die    beiden Eigenbetriebe               Anspruch genommen wurden. Diesem Betrag stehen
 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch                   veranlagte Säumniszuschläge und Zinseinnahmen für
 Darlehen aufnehmen.                                            Festgeld- und Tagesgeldanlagen gegenüber.
                                                                Da die Stadtkasse eine Einheitskasse sowohl für den
                                                                Kernhaushalt als auch für die Eigenbetriebe bildet, wird
 3.4     Allgemeine Rücklage / Liquidität                       auch der Kassenkreditbedarf aus allen drei Bereichen
                                                                errechnet:
 In der kommunalen Doppik nimmt die Entwicklung der             Der Kassenkreditbedarf für das Planjahr 2019 ist im
 Liquidität der Gemeinde eine wesentliche Rolle bei der         Kernhaushalt auf 4.800.000 € begrenzt. Für die
 Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde ein.           Eigenbetriebe         „Wasserversorgung“            und
 Die Position der liquiden Mittel kann in Relation mit der      „Abwasserentsorgung“ wurde ein Höchstbetrag der
 kameralen Rücklage gesetzt werden, wobei die                   Kassenkredite von 250.000 € bzw. 490.000 € festgelegt.
 liquiden Mittel im Sinne der kommunalen Doppik auch            Insgesamt somit 5.540.000 €.
 sogenannte Ermächtigungsübertragungen (ehem.                   Genehmigungspflicht nach § 89 Abs. 3 GemO besteht
 Haushaltsreste) enthalten.                                     nicht.
 Hieraus ist ersichtlich, dass die Stadt Wildberg in den
 vergangenen Jahren unter Zuhilfenahme der                      3.7     Finanzplanung 2018-2022
 zinsgünstigen Kassenkredite gewirtschaftet hat.
 Insbesondere im Falle einer Zinswende ist dies zu              Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind
 hinterfragen.                                                  jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
                                                                Sie werden durch den Gemeinderat beschlossen. Die
                                                                eingesetzten Werte haben keine Bindungswirkung.
 3.5     Ordentliches Ergebnis                                  Dem erfassten Aufgabenkatalog kommt eine große
                                                                Bedeutung zu, weil er über die Finanzierbarkeit des
 Insgesamt ergeben sich entsprechend der Planung für            Investitionsbedarfs Aufschluss gibt.
 das Haushaltsjahr 2019 ordentliche Erträge in Höhe von
 23.578.795 €. Demgegenüber stehen Aufwendungen in              Die Finanzplanung ist die Grundlage für den Nachweis,
 Höhe von 24.175.400 €. Folgerichtig beträgt das                dass im Finanzierungszeitraum die eingeleiteten und
 geplante ordentliche Ergebnis für das Haushaltsjahr            darüber hinaus alle heute bekannten pflicht- und
 2019 -596.605 €.                                               weisungsfreien Aufgaben nachhaltig und auf Dauer
 Damit überwiegen die Aufwendungen, womit die Stadt             bewältigt werden können.
 Wildberg im ersten Haushaltsplan nach dem NKHR den
 gesetzlichen Haushaltsausgleich nicht gewährleisten
 kann. Dabei ist hervorzuheben, dass im Rahmen des
Mittwoch, 11. September 2019          Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                  Nummer 37 / Seite 11

 (QWJHJHQ GHU NDPHUDOHQ 3UD[LV JLEW HV LQ GHU 'RSSLN         F       5HDOVWHXHUQ *UXQG XQG *HZHUEHVWHXHU
 QHEHQ HLQHU )LQDQ]SODQXQJ IU GHQ LQYHVWLYHQ %HUHLFK
 DXFK HLQH )LQDQ]SODQXQJ IU GHQ (UJHEQLVKDXVKDOW            'LH +HEHVlW]H GHU *UXQGVWHXHU $ XQG % ZXUGHQ ]XP
  ODXIHQGHU %HWULHE                                          DQJHKREHQ XQG VLQG VHLWKHU VWDELO VR DXFK
                                                             IU GDV 3ODQMDKU 
                                                             %HL GHU *UXQGVWHXHU LVW LP 9HUJOHLFK ]XP 9RUMDKU HLQ
 4.     %HGHXWHQGH +DXVKDOWVDQVlW]H                          OHLFKWHU =XJDQJ EHUFNVLFKWLJW ZDV LQVEHVRQGHUH
                                                             GXUFK QHXH %DXJHELHWH EHHLQIOXVVW ZLUG
 D      )LQDQ]]XZHLVXQJHQ                                   'LH *HZHUEHVWHXHU LVW GDJHJHQ VWlUNHU YRQ lX‰HUHQ
        6FKOVVHO]XZHLVXQJHQ HLQVFKOLH‰OLFK                  )DNWRUHQ DEKlQJLJ ZDV GHU 6WDGW :LOGEHUJ HLQHQ
        )DPLOLHQOHLVWXQJVDXVJOHLFK                           GHXWOLFKHQ 5FNJDQJ LP -DKU  EHVFKHUW

 'LH PD‰JHEOLFKH (LQZRKQHU]DKO IU GHQ NRPPXQDOHQ
 )LQDQ]DXVJOHLFK ]XP  

                                                             'XUFK      GLH      $XWRPDWLN     GHV      NRPPXQDOHQ
                                                             )LQDQ]DXVJOHLFKV        ZLUNHQ    VLFK    GLH     JXWHQ
                                                             6WHXHUHLQQDKPHQ YRQ GLHVHP -DKU DXWRPDWLVFK DXI GDV
 E      *HPHLQGHDQWHLO DQ GHU (LQNRPPHQVWHXHU XQG            -DKU           DXV    ZR    GXUFK    HLQH     KRKH
        DQ GHU 8PVDW]VWHXHU                                  6WHXHUNUDIWPHVV]DKO         E]Z      6WHXHUNUDIWVXPPH
                                                             HQWVSUHFKHQG KRKH 8PODJHQ IROJHQ ZHUGHQ %HL DOOHU
                                                             (XSKRULH EHU GLH (LQQDKPHVHLWH VROOWH GLHV MHGHU]HLW
                                                             EHGDFKW ZHUGHQ ]XPDO GLHVHU $XVJDEHSRVWHQ
                                                             XQDEKlQJLJ YRQ GHU GDQQ YRU]XWUHIIHQGHQ .RQMXQNWXU
                                                             ]X HQWULFKWHQ LVW

                                                             G       %HQXW]XQJVJHEKUHQ XQG /HLVWXQJVHQWJHOWH

                                                             ,Q HLQHU $QODJH ]XP +DXVKDOWVSODQ ZHUGHQ GLH
                                                             *HEKUHQ     %HLWUDJV     XQG  (QWJHOWVlW]H
                                                             ]XVDPPHQJHIDVVW GDUJHVWHOOW

                                                             H       :DOGZLUWVFKDIW

                                                             'HU MlKULJH :DOGZLUWVFKDIWVSODQ    ZXUGH
                                                             DP  YRP *HPHLQGHUDW EHVFKORVVHQ $XI
                                                             GLHVHU *UXQGODJH KDW GHU *HPHLQGHUDW DP 
                                                             GHQ 1XW]XQJV XQG .XOWXUSODQ  EHVFKORVVHQ

                                                             )U GDV -DKU  ZXUGH LP +DXVKDOW  HLQ *HZLQQ
                                                             EHL GHU :DOGZLUWVFKDIW YRQ  € erwartet (Vorjahr
                                                              €). 'LHVH =DKO LVW MHGRFK DXIJUXQG GHU
                                                             3UREOHPH LP :DOG 'UUH .lIHUSUREOHPDWLN HWF
                                                             REVROHW 6ROOWH GDV -DKU  QRFK GHQ 8PVWlQGHQ
                                                             HQWVSUHFKHQGHQ SRVLWLY HQGHQ ZLUG GHU :DOGKDXVKDOW
                                                             PLW   HQGHQ
Nummer 37 / Seite 12                    Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg          Mittwoch, 11. September 2019

5.     Finanzhaushalt                                         Zur Vervollständigung der Ortsmitte wird zum
                                                              Abschluss des Sanierungsgebiets noch der Dorfplatz
Der Finanzhaushalt des Kernhaushalts hat ein Volumen          neugestaltet, so dass sich die Ortsmitte vollumfänglich
von 4.848.080 €, die für Investitionstätigkeiten zur          in neuem Glanz präsentiert.
Verfügung stehen.

Die größten Investitionen im Jahr 2019 erstrecken sich
hierbei auf das Sanierungsgebiet im Stadtteil
Schönbronn, welches zum 30. April 2020
abgeschlossen wird.

Das Backhaus wurde mittlerweile fertiggestellt und
wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen.

                                                              Doch auch in Sulz am Eck und Gültlingen stehen die
                                                              nächsten Aufgaben an.
                                                              So wird in Sulz am Eck das Gebiet „Im Kloster“
                                                              abwassertechnisch neu aufgestellt.

Direkt  neben      dem   Backhaus       entsteht das
Dorfgemeinschaftshaus, im welchem zukünftig die
Ortsverwaltung ihre Heimat finden wird.
Mittwoch, 11. September 2019           Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg               Nummer 37 / Seite 13

 :HLWHUKLQ VWHKW GLH 6DQLHUXQJ GHV %DFNKDXVHV LQ
 6XO] DP (FN DXI GHU 7DJHVRUGQXQJ

                                                             'DV /DQG %DGHQ:UWWHPEHUJ VDQLHUW LP -DKU  GLH
                                                             /DQGHVVWUD‰H / 5LFKWXQJ (IIULQJHQ %HL GHU
                                                             $EZDVVHUHQWVRUJXQJ ZXUGH GLHV JHQXW]W XQG
                                                             NDQDOWHFKQLVFKH $UEHLWHQ DQJHVFKORVVHQ

 ,P %HUHLFK GHU .LQGHUEHWUHXXQJ VWHOOW VLFK GLH
 (LQULFKWXQJ LQ 6FK|QEURQQ VHLW GHP -DKU                 %HLP (LJHQEHWULHE „Wasserversorgung“ OLHJW GHU
 QHX DXI XQG OHJW GLH LQKDOWOLFKHQ 6FKZHUSXQNWH              ILQDQ]LHOOH )RNXV LP -DKU  HEHQIDOOV DXI GHU
 DXI HLQH 1DWXUNRQ]HSWLRQ +LHU]X ZXUGH HLQ                  Maßnahme „Im Kloster“ in Sulz am Eck, wo
 :DOGZDJHQ EHVFKDIIW XQG LQ %HWULHE JHQRPPHQ                XPIDQJUHLFKH /HLWXQJVDUEHLWHQ GXUFKJHIKUW ZXUGHQ

                                                             :LOGEHUJ 

                                                             8OULFK %QJHU                    $QGUHDV %DXHU
                                                             %UJHUPHLVWHU                    6WDGWNlPPHUHU
Nummer 37 / Seite 14   Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg   Mittwoch, 11. September 2019

                            ERGEBNISHAUSHALT
Mittwoch, 11. September 2019                              Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                                  Nummer 37 / Seite 15

Eigenbetrieb „Wasserversorgung“
$XIZDQG XQG (UWUDJ GHV (UIROJVSODQV 9

               €

                                                                                                                                ( $NWLYLHUWH
                                                                                                                                         (LJHQOHLVWXQJHQ
                                                                                                                                         $ *HZLQQ

                                                                                                                                         ( 9HUOXVW

                                                                                                                                         $ $EVFKUHLEXQJ

                                                                                                                                         $ 3HUVRQDODXIZDQG
                                                                                                                                  $ EHWULHEO
                                                                                                                                         $XIZHQGXQJHQ
                                                                                                                                  $ =LQVHQ

  

  

         
                   (UWUDJ    $XIZDQG          (UWUDJ            $XIZDQG       (UWUDJ      $XIZDQG 
                        €             €                    €                     €                 €               €

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                                       €                       €                     €                  €                    €                  €
( 8PVDW]HUO|VH                         1.308.000                                     1.297.500                               1.330.670
( EHWULHEO (UWUlJH                       72.000                                        78.000                                  72.000
( $NWLYLHUWH (LJHQOHLVWXQJHQ                                                                                                    10.000
$ :DVVHUEH]XJ                                                       340.500                                  338.500                                  350.000
$ =LQVHQ                                                            127.480                                  119.795                                  103.500
$ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ                                            337.275                                  366.526                                  464.146
$ 3HUVRQDODXIZDQG                                                   196.745                                  206.179                                  225.454
$ $EVFKUHLEXQJ                                                      298.000                                  300.300                                  348.000
( 9HUOXVW                                                                                                                       78.430
$ *HZLQQ                                                             80.000                                   44.200
6XPPH                                                                                                   

9HUP|JHQVSODQ 9

Einnahmen                                                                         $XVJDEHQ

         9HUNDXIVHUO|VH                    %HLWUlJH XQG
            68.000 €                         (UVlW]H
                                             85.000 €

                                                           $EVFKUHLEXQJHQ
                                                              348.000 €

                  .UHGLWH
                 934.000 €
Nummer 37 / Seite 16                        Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg              Mittwoch, 11. September 2019

 Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“
 $XIZDQG XQG (UWUDJ GHV (UIROJVSODQV 9

              €
                                                                                                         $ *HZLQQ
        

                                                                                                ( EHWULHEO (UWUlJH

                                                                                                ( 8PVDW]HUO|VH

                                                                                                ( 9HUOXVW

        
                                                                                                         $ =LQVHQ
        
                                                                                                         $ $EVFKUHLEXQJ
        
                                                                                                         $ 3HUVRQDODXIZDQG
          

                                                                                                 $ EHWULHEO
                                                                                                        $XIZHQGXQJHQ
          
                    (UWUDJ    $XIZDQG   (UWUDJ    $XIZDQG   (UWUDJ     $XIZDQG
                         €                   €                   €           
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                                  (UWUDJ  $XIZDQG      (UWUDJ       $XIZDQG     (UWUDJ     $XIZDQG 
                                       €           €                €                €               €              €
  ( 8PVDW]HUO|VH                    2.431.000                       2.450.000                      2.927.400
  ( DNWLYLHUWH (LJHQOHLVWXQJHQ                                                                        15.000
  ( EHWULHEO (UWUlJH                 279.000                        278.000                           8.000
  $ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ                           982.617                        1.041.378                           974.199
  $ 3HUVRQDODXIZDQG                                  398.321                         424.989                            447.801
  $ $EVFKUHLEXQJ                                     804.800                         924.500                         1.050.000
  $ =LQVHQ                                           411.762                         399.133                            363.200
  ( 9HUOXVW                                                           62.000
  $ *HZLQQ                                           112.500                                                            115.200
 6XPPH                                                                  

 9HUP|JHQVSODQ 9

 Einnahmen                                                            Ausgaben
Mittwoch, 11. September 2019   Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg   Nummer 37 / Seite 17

  Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen
Nummer 37 / Seite 18                         Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg              Mittwoch, 11. September 2019

Gemeinderat Wildberg                                              März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Woh-
                                                                  nung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnli-
Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Don-          che Aufenthalt besteht.
nerstag, 12. September 2019, um 19:00 Uhr im Bürgersaal           7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegten
des Rathauses Wildberg statt. Die Einladung mit Tagesord-         Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde
nung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 36, Seite 5, veröffentlicht.   aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben
                                                                  feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein-
Bekanntmachung über die Durchführung des                          tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten
                                                                  nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Volksbegehrens                                                    Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Perso-
                                                                  nalausweis mitbringen.
Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur            8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra-
Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-                gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet
schafts- und Landeskulturgesetzes“                                werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe-
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz           gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur
- „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des           Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes-          9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Ge-
kulturgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren un-           setzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau-
terstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder            ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der
amtlichen Sammlung tun.                                           Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit-
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24.              gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur
September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich in-         Einsicht ausgelegt:
nerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Mon-
tag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des           „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebenen Ein-          setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
tragungsblättern zur Unterstützung des Volksbegehrens ein-        A. Zielsetzung
zutragen.                                                         Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemein-              (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur-
deverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten             gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen
Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens auf-       vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an
gelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und              Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet
startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am             werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten in-
Freitag, den 17. Januar 2020. Die Eintragungsliste für die        nerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg
Stadt Wildberg wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis          zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel
17. Januar 2020 im Bürgerservice des Rathauses Wildberg,          zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzen-
Marktstraße 2, 72218 Wildberg zu folgenden Öffnungszeiten         schutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu
Mo. – Di. 8:00 – 12:00 Uhr und Di. 14:00 – 18:00 Uhr für          geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts-
Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang      und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen,
ist barrierefrei möglich.                                         dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das
3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra-        verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz
gungsblatt ist nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt der Un-          von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt
terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag                unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird.
wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der       Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich for-
Eintragung                                                        muliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des
• mindestens 18 Jahre alt sind,                                   Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                      der erreichten Fortschritte festgeschrieben.
• seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre
                                                                  B. Wesentlicher Inhalt
  Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
                                                                  Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken,
  haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
                                                                  welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht
                                                                  • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora
  ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge
                                                                    und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegen-
  Richterspruchs verloren haben.
                                                                    zuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Le-
4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm-
                                                                    bensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel
lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben,
                                                                    1 Nummer 1)
in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre
                                                                  • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt-
Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh-
                                                                    zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsange-
nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie
                                                                    boten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
sich gewöhnlich aufhalten.                                        • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende-
5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht          ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunter-        • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum-
schrift leisten.                                                    weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obst-
6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs-            bäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,           • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders
die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwoh-            geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Ar-
nung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und                tikel 1 Nummer 5)
dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch      • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil
Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeich-           der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft-
nung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den            lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035
Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzu-             schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung
sehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht           landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische
eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder          Landwirtschaft (Artikel 2)
unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig un-      • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar
terschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt,          2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent
sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung       bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)
des Eintragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten
des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter-            C. Alternativen
zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23.          Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
Mittwoch, 11. September 2019                 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg                       Nummer 37 / Seite 19

D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät-             Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des §
zung und Nachhaltigkeitsprüfung                                   67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen.
Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not-            Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen
wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Geset-            Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der
ze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten          Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der
und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von §          Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Ver-
7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG                 kehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann.
dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG            Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der
gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die       Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung
Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologi-           mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung
scher Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem           wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass
Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da           der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich
deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs-          durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes
gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich        in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die           (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa-
Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als not-           cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines
wendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die         gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“
genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese
                                                                  5.    § 34 wird wie folgt neu gefasst:
wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung
angemessen zu bewerten.                                                                        „§ 34
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziel-                               Verbot von Pestiziden
len Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte.       Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und
Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit            Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/
insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als        EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.
nachhaltig einzuordnen.                                           Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetz-          für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309
entwurf seine Zustimmung zu erteilen:                             vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden
                                                                  Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezo-
                                                                  nen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Bio-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des                           topen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und
Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts-                          Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Ent-
und Landeskulturgesetzes                                          wicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funk-
                                                                  tionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfä-
Artikel 1                                                         higkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
           Änderungen des Naturschutzgesetzes                     einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens-
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585),            räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017         dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf
(GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt        Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulas-
geändert:                                                         sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz
                                                                  1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände
1.   Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
                                                                  nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann
                           „§ 1a
                                                                  die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulas-
                        Artenvielfalt
                                                                  sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz
Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das             1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände
Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt            nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet
in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen ent-          jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weiter-
gegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren           gehende Vorschriften bleiben unberührt.”
Lebensräume zu befördern.”
                                                                  6. § 71 wird wie folgt geändert:
2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                           Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
„(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen   „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes
Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraus-            vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4)
setzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-,        darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021
Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel,        fortgeführt werden.“
die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Pro-
duktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und          7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“                Artikel 2
3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                          Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri-                                   (LLG)
chen.                                                             Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März
                                                                  1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom
4.   Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:                    23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:
                            „§ 33a                                Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
               Erhalt von Streuobstbeständen                                                  „§ 2a
(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden                                 Ökologischer Landbau
oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit               (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-
einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von              setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen              vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas-
Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobst-             sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich
bestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von          genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis
Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren             2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindes-
Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung        tens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen
führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die be-            Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des
stimmungsgemäße Nutzung sowie darüber hinausgehende               Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen
Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssi-             Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet
cherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.       des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in
(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den        der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.
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