Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag - Wildberg
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Nummer 37 Mittwoch, 11. September 2019 Jahrgang 2019 13. Kleeblattwanderung am kommenden Sonntag Rein in die festen Schuhe, einen klei- ten. Selbst erfahrene Kleeblatt-Wanderer findet bei jedem Wetter statt. Übrigens: nen Rucksack geschultert und ab in dürfen sich also auf ein neues und span- Das Museum und die Sonderausstellung die Wildberger Natur heißt es diesen nendes Naturerlebnis freuen. Auf wel- „Wildberger Ansichten“ haben an diesem Sonntag, 15. September. Die Stadt che Tour es gehen soll, können die Teil- Sonntag ebenfalls geöffnet. und die hiesigen Ortsgruppen des nehmer spontan vor Ort entscheiden. Schwarzwaldvereins stellen die 13. Wenn die Gruppen zurückkehren, erwar- Die Touren sind zwischen neun und elf Kleeblattwanderung auf die Beine. tet sie die Trachtengruppe bereits mit ei- Kilometer lang. 160 bis 180 Höhenme- Start aller vier Touren ist um 13.30 ner leckeren Stärkung. Die Stadtkapel- ter sind in mehr oder weniger steilen Uhr am Kloster Reuthin. le begrüßt die Wanderer von 16.30 bis Anstiegen zu bewältigen. Das Wan- 17.30 Uhr musikalisch zurück am Klos- dertempo richtet sich nach den Teil- In Richtung aller Stadtteile führen die terbrunnen. Auch Nicht-Wanderer sind nehmern. vier Touren, drei davon auf neuen Rou- gern gesehene Gäste. Die Veranstaltung Die Touren Tour 4: Mit dem Shuttle geht es vom Kloster nach Tour 1: Ein Busshuttle fährt Gültlingen und von dort zu die Teilnehmer vom Kloster Fuß wieder zurück. Wan- zur Kirche in Schönbronn. derführer ist Wilhelm Mohr. Von dort geht es Richtung Lützenschlucht und dann ins Kloster. Wanderführer ist Rainer Dengler. Tour 3: Bei einer Run- de um den Wächters- Tour 2: Der Weg führt wie berg können die Teil- in den Vorjahren nach Ef- nehmer einen Blick fringen. Die Route ist als auf die Kernstadt, einzige für Kinderwagen Gültlingen und Sulz geeignet. Wanderführer ist am Eck werfen. Wan- Peter Korbel. derführer ist Albert Schultheiß. IN DIESER AUSGABE In dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts finden Sie eine ausführliche Übersicht zum städtischen Haushalt 2019. Auf zwölf Seiten ist dargestellt, wie sich das Neue kommunale Haushaltsrecht auswirkt, wie hoch die Einnahmen und die Ausgaben sind, wie es um die Steuern steht und in welche Bauvorhaben die Stadt investieren wird. Mit in der Übersicht sind natürlich auch die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Seite 2 / Nummer 37 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Tag des offenen Denkmals trotz Regen ein Erfolg Von der Zeitmessung bis zum Buntglasfenster Das Wetter an diesem Tag des offenen Denkmals Die Führung durch Sulz war alles andere als op- timal. Doch trotz des Re- gens ließen sich einige Besucher die interessan- ten Veranstaltungen am Sonntag nicht entgehen. Alle Führungen und musi- Horse Mountain sorgte für Stimmung kalischen Beiträge schaff- ten es auf ihre Art, ihr Pub- likum zu begeistern. des Schwarzwaldvereins zu. Am Mittag feierte die Wildberger Ortsgruppe dann Den Anfang machten „Horse Mountain“, ihr eigenes Fest. Die Bänke füllten sich die vor dem Regen im Fruchtkasten- auch hier nach und nach mit neugierigen keller Schutz gesucht hatten. Während Besuchern, die sich den Auftritt der Co- Das Herbstfest der Ortsgruppe draußen die Tropfen prasselten, mach- verband „Fifty two“ nicht entgehen las- des Schwarzwaldvereins ten die beiden Country-Musiker in dem sen wollten. historischen Gemäuer ordentlich Stim- mung. Und alsbald fanden auch etwa Reges Interesse bei Führung durch Sulz der Grenzsteingarten – das und vieles 100 Besucher den Weg zum Kulturpro- Mit etwa 20 Besuchern erfreute sich mehr war Thema. Zum Abschluss zeigte gramm. Nach und nach nahm auch der auch der Vortrag von Josef Landgraf im Timo Roller im Gemeinschaftshaus Bilder Andrang auf die Speisen und Getränke Museum großer Beliebtheit. Sein Thema: des ehemaligen Judenbads in Wildberg Die Zeit. „Wann ist die Zeit entstanden?“ und Funde, die er bei der Erweiterung Josef Landgraf beim Vortrag – Gleichzeitig mit Materie und Raum, so des Steinbruchs gemacht hatte. Landgraf. Von hier reiste er mit den Zuhö- Über die Geschichte der Martinskirche rern durch die Geschichte bis ins Heute. informierte Pfarrer Michael Frey nach Eine große Gruppe von etwa 45 Interes- dem Gottesdienst. Insbesondere ging er sierten folgte Heide Dittus und Timo Rol- auf die vier aufwendig gestalteten Bunt- ler bei ihrem Spaziergang durch Sulz am glasfenster ein. Drei hiervon hat der be- Eck. Die frühere Straßenführung, die Ent- rühmte Stuttgarter Künstler Willy Wied- stehung von Rathaus, Schule und Ge- mann entworfen, eines Walter Kohler. Die meindehalle, die Veränderungen in „Im Gruppe der Zuhörer war zwar nicht groß, Kloster“, der Bau des Gemeindehauses, dafür aber umso interessierter. Unbekannte beschmieren Sitzmöbel am Bildungszentrum Zeugen können sich beim Ordnungsamt melden Als Schulleiter Eugen Blumenstock „Ich hoffe nicht, dass Schüler von der Ende August ans Bildungszentrum Schule da beteiligt sind“, meint Eugen zurückkehrte, war er zunächst posi- Blumenstock. Immerhin hätten sie über tiv überrascht: keine Beschwerden die Arbeit der SMV ja mitbekommen, von den Nachbarn, keine Verschmut- „was da an Geld von Seiten der Stadt zungen auf dem Gelände, alles in Ord- reingesteckt wurde, um das attraktiv zu nung. Die Sommerferien schienen gut gestalten“. Zudem sei es ihr Aufenthalts- überstanden. Doch zu früh gefreut: und Lernort. „Ich habe nichts dagegen, Anfang September wurden mehrfach wenn sich auch Schulfremde auf dem die Sitzmöbel am unteren Ende des Gelände aufhalten“, stellt der Schulleiter Schulhofes besprayt. klar, „wenn sie das Gelände so verlassen, bemerkt. Am darauffolgenden Morgen wie sie es angetroffen haben.“ Er unter- Da kann man eigentlich nur den Kopf dann die böse Überraschung: Blaue stützte die Stadt „in vollstem Maße, wenn schütteln. Gerade einmal ein Jahr alt Schriftzüge verunstalteten das Holz. Strafanzeige gestellt wird“. sind die hölzernen Sitzmöbel, die im Hausmeister Hans-Georg Adam hatte Inzwischen ist bei der Polizei Anzeige ge- Rahmen der Schulhofneugestaltung bereits versucht, etwas davon zu ent- gen Unbekannt erstattet worden. In ihren aufgestellt wurden. Und schon hat sie fernen, als am nächsten Morgen erneut Händen liegt nun das weitere Vorgehen. jemand mehrfach verschandelt. Noch Schriftzüge an derselben Stelle auf- Wenn jemand etwas gesehen oder Hin- am Sonntagnachmittag, 1. September, tauchten. Auch neue Schmierereien wa- weise auf die Täter hat, kann er sich beim war Blumenstock auf dem Schulgelände ren dazu gekommen. Inzwischen haben Wildberger Ordnungsamt melden, telefo- unterwegs und hatte nichts dergleichen sich diese auch noch einmal verändert. nisch erreichbar unter 07054 201-118.
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 3 Räte besehen sich aktuelle Projekte Ein Tag lang auf Infofahrt durch Wildberg Auf eine Tour durch alle Stadttei- auf dem Buckel, das älteste etwa 34 Jah- Bürgermeister bei dieser Gelegenheit an. le machten sich letzten Samstag re. Handlungsbedarf bestehe auch bei Über die Talstraße und den Wächters- Wildbergs Gemeinderat und die Ort- den Feuerwehrhäusern in Sulz am Eck berg mit seinen Baugebieten sowie sei- schaftsräte auf. Mehr als 30 Stationen und Gültlingen. nem Kindergarten ging die Reise weiter steuerten die Räte an und verschafften Im Baubetriebshof gebe es noch Stellen nach Sulz, zum Bereich bei der Gemein- sich dabei einen Überblick über aktu- zu besetzen, so dessen Leiter Karlheinz dehalle, dem Kindergarten, dem CVJM- elle Projekte und Themen. Bürger- Röhm, aber man bekomme niemanden. Gemeinschaftshaus und dem Back- meister Ulrich Bünger und seine Mit- Die bereits eingestellten Kräfte lobte er in haus. Das Landessanierungsprogramm arbeiter informierten die Gremien an höchsten Tönen: „Wir haben gute Leu- wird hier sukzessive umgesetzt. Die Bau- den einzelnen Stationen. te hier, alles Fachleute.“ Für den 20 Jah- maßnahme „Im Kloster“ ist abgeschlos- re alten LKW brauche es bald Ersatz. Im sen und findet im Jahr 2020 ihre Fortset- Die Ortsrundfahrt startete morgens am Haushalt sei das eingeplant, wie Bür- zung im Bereich „Im Dorf“, wo jetzt mit Bahnhof – die erste Station und gleich- germeister Bünger versicherte. Wasser- der Modernisierung und der Sanierung zeitig Einstiegspunkt für den Bus, mit meister Werner Schanz erklärte kurz die des Backhauses begonnen wurde. dem sich die Gruppe den Tag über durch Räumlichkeiten des Eigenbetriebs. Eine In Sachen L 1358 Richtung Kuppingen alle fünf Stadtteile bewegte. Von hier ging „große Aufgabe“ sei es, das Ortsnetz in brachte Ulrich Bünger die Räte eben- es bergauf nach Schönbronn, wo unter Schuss zu halten. falls auf den neuesten Stand. Die Grund- anderem der Bereich um Gemeinschafts- Durch den restlichen Tag führte dann erwerbsverhandlungen und die Ausfüh- haus, Backhaus und Dorfplatz von Inte- wieder Bürgermeister Bünger. Sowohl im rungsplanung seien „in vollem Gang“. Es resse war. Wieder Richtung Kernstadt Bus als auch an den einzelnen Stationen werde nun darauf ankommen, im nächs- führte der Weg durch Effringen. Dort ka- rekapitulierte er umgesetzte Maßnahmen ten Doppelhaushalt des Landes die Fi- men Themen wie die Ortsdurchfahrt, die beziehungsweise Ziele und umriss den nanzmittel zur Verfügung gestellt zu be- Baugebiete im Bergsteig, Kindergar- aktuellen Stand der Dinge. Der weitere kommen. Parallel dazu plane die Stadt tenthemen, die Zukunft des Gebäudes Weg führte zunächst noch zum Bildungs- im Auftrag des Landes einen Radweg als Hauptstraße 68 und die weitere bauliche zentrum, zur Schafscheuer und zur lau- Lückenschluss von Wildberg Richtung Entwicklung auch im gewerblichen Be- fenden Baumaßnahme an der L 349 am Kuppingen/Herrenberg. reich zur Sprache. Ortsausgang von Wildberg beziehungs- Am idyllischen Gültlinger See vorbei nä- Als nächstes stand ein Stopp bei der weise den Gasnetzarbeiten am Bahnhof. herte sich die Rundfahrt langsam dem Feuerwehr an. Die Brandbekämpfer be- In der Klosteranlage werde das WC in der Ende. Bünger ließ hier noch einmal die schäftigt kurz- bis mittelfristig ihr Be- Meiereischeune behindertengerecht um- Sanierung der Ortsmitte Revue passie- stand an Großfahrzeugen, wie Komman- gebaut, so Bünger. „Die Musikschule und ren. Eines der noch anstehenden Pro- dant Daniel Nuding erzählte. Das jüngste das Museum mit Ausstellungsraum stel- jekte ist die Gestaltung des Platzes an – mit Ausnahme der im letzten Jahr be- len einen weiteren wichtigen beleben- der Ecke Wildberger Straße/Breitestraße. schafften Drehleiter – hat etwa 16 Jahre den Faktor in der Stadt dar“, merkte der Dieser soll gepflastert und mit Bäumen ausgestattet sowie der Brunnen integriert werden. Außerdem sind Sitzgelegenhei- ten, zwei Bushaltestellen und ein Grün- beet geplant. „Im Bereich der Steingas- se ist geplant, den historischen Bereich aufzuwerten und Baulücken zu schlie- ßen“, fuhr der Bürgermeister fort. „Wich- tig wäre, das Gebäude Steingasse 16 er- werben zu können.“ Darüber hinaus sei es von Bedeutung, sich Gedanken zur Weiterentwicklung des Schul- und Kin- dergartenstandorts „auch hinsichtlich der Angebotspalette zu machen und wie gegebenenfalls das Rathaus noch besser genutzt werden kann“.
Seite 4 / Nummer 37 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Neue Abteilungsleiterin in der Wildberger Verwaltung Sabrina Mayer leitet Personal und Organisation Mit Sabrina Mayer hat die Wildberger bengebiet ist genau das, was ich machen Stadtverwaltung eine junge und den- wollte.“ Eine neue Herausforderung, pas- noch erfahrene Kraft für eine neu ge- send zur neuen Qualifikation. Auch wenn schaffene Stelle gefunden. Die Ver- sie bereits bei ihrem vorherigen Arbeit- waltungsfachangestellte leitet seit 1. geber Erfahrungen im Personalbereich September den Bereich Personal und sammeln konnte. Organisation. Für die 27-jährige eine In Wildberg ist Sabrina Mayer nun un- willkommene, neue Herausforderung. ter anderem für die strategische Ausrich- tung des Personals verantwortlich. Con- Die Freudenstädterin hat den Beruf der trolling, Entwicklung, Kostenplanung, die Verwaltungsfachangestellten bei der Betreuung der Auszubildenden, die Un- Sabrina Mayer Stadt Neubulach gelernt. Nach einem terstützung der Verwaltungsführung und weiteren halben Jahr in der dortigen Ver- alles, was in den Bereich Personalrecht waltung wechselte Mayer für vier Jah- fällt, zählt beispielsweise zu ihrem Tä- Sabrina Mayer von ihrem Einstand. „Mein re zum Gesundheitspark Hohenfreu- tigkeitsfeld. Im Grunde wird sie als All- Start war sehr gut.“ Auf die neue Aufga- denstadt. Nebenberuflich erwarb sie rounder mit der gesamten Verwaltung be mit den neuen Kollegen freue sie sich die Zusatzqualifikation als Fachwirt mit zu tun haben und sich um Abläufe, Pro- schon. Die Stelle in Wildberg ist für sie Schwerpunkt Personal. Im Dezember zesse und Strukturen kümmern. Im Mo- eine längerfristige Aufgabe. Deswegen letzten Jahres schloss sie diese Fortbil- ment verschafft sie sich erst einmal einen hat Mayer auch vor, längere Zeit für die dung erfolgreich ab. Als Sabrina Mayer Überblick über die Ist-Situation. Schäferlaufstadt tätig zu sein. „Wenn die Ausschreibung für die Stelle in Wild- „Sehr gut und freundlich“ haben ihre neu- man was bewegen will“, gibt sie zu be- berg sah, war ihr sofort klar: „Das Aufga- en Kollegen sie aufgenommen, erzählt denken, „braucht man einfach die Zeit.“ Bürgerservice bekommt Verstärkung im Samstagsdienst Zwei neue Mitarbeiterinnen sind an Bord Der Samstagsdienst im Bürger- Spaß macht. Berührungspunkte mit service erfreut sich zunehmen- den Bürgern gibt es im Bürgerser- der Beliebtheit. 15 Bürger nutzen vice auf jeden Fall genug, sei es bei- ihn durchschnittlich jede Wo- spielsweise beim Ausweise ausstel- che. Mittlerweile sind daher im- len, bei Gewerbeangelegenheiten, mer zwei Mitarbeiter gleichzeitig An-, Ab- und Ummeldungen oder im Einsatz, die sich um die An- dem Kartenverkauf für Veranstaltun- liegen der Bürger kümmern. Um gen. Ihre Kollegen hat Günther teils das Team zu entlasten, hat die schon kennengelernt und wurde gut Stadt zwei neue Kräfte einge- aufgenommen, wie sie erzählt. stellt: Franziska Dombrowske und Vanessa Günther, beide qualifi- Bürgerservice ist für Franziska zierte Verwaltungsfachangestell- Dombrowske ein Ausgleich te der Kommunal- und Landes- Vanessa Günther Franziska Dombrowske Seit ihrer Ausbildung arbeitet Fran- verwaltung. ziska Dombrowske bei der Stadt- verwaltung Calw als Verwaltungsfa- Als der Bürgerservice an Samstagen ein- te freut sich schon darauf. Die Abwechs- changestellte. Am 7. September hatte die geführt wurde, bestand das zuständige lung und die Arbeit mit den Kunden lie- 31-jährige ihren ersten Tag in Wildberg. Mitarbeiterteam noch aus sieben Per- gen ihr am Herzen. Im Lauf der Jahre sammelte Franziska sonen. Unter anderem wegen der Lang- Ihre Ausbildung hat Vanessa Günther bei Dombrowske in verschiedenen Ämtern zeiterkrankung einer Mitarbeiterin sind der Stadt Altensteig absolviert. Ein hal- Erfahrungen. Aktuell ist sie in der Calwer inzwischen aber nur noch fünf Mitarbei- bes Jahr später wechselte sie zur Stadt Personalabteilung im Einsatz. ter im Einsatz. Das bedeutet nahezu alle Haiterbach, wo sie nach wie vor arbei- Schon länger habe sie überlegt, erzählt zwei Wochen Samstagsdienst. Deswe- tet. Außerdem hat Vanessa Günther ei- die Effringerin, nebenher beruflich noch gen hat die Stadt Wildberg nach Verstär- nen IHK-Ausbilderschein in der Tasche etwas anderes zu machen. Die Arbeit kung gesucht – mit Erfolg. und hat in der Abendschule eine Zu- im Bürgerservice habe ihr schon in der satzausbildung als Wirtschaftsfach- Ausbildung „gut gefallen“. Franziska Vanessa Günther arbeitet wirt absolviert. Zu Beginn war Vanes- Dombrowske dachte, das sei „ein guter gerne mit Kunden sa Günther im Bürgerservice tätig, Ausgleich“, da sie gerne im Austausch Am 14. September wird Vanessa Günther heute ist das Bauamt ihr Arbeitsbereich. mit der Bevölkerung stehe. Im Wild- zum ersten Mal im Samstagsdienst des „Bürgerservice ist wieder Abwechs- berger Team sei sie gut aufgenommen Wildberger Bürgerservices mitarbeiten. lung“, erzählt die junge Frau aus Wart. worden, die Kollegen seien nett und sie Die 23-jährige Verwaltungsfachangestell- Das ist genau das, was ihr an ihrem Beruf fühle sich wohl, wie sie erzählt.
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltsplan 2019 Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2019 Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über die Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner finanzielle Lage der Stadt Wildberg sowie den Sitzung am 23.06.2016 die Stadtverwaltung beauftragt, Haushalt 2019 der Stadtverwaltung und der das Neue Kommunale Haushalts- und Eigenbetriebe Wasserversorgung und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 Abwasserentsorgung geben. Der Haushaltsplan ist im einzuführen. Bei der Fachexkursion am 12. und Jahr 2019 zum ersten Mal nach dem Neuen 13.10.2018 wurde dem Gemeinderat die neue Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Haushaltsstruktur ausführlich erläutert. (NKHR) aufgestellt und wurde in dieser Form vom Bereits am 17.05.2018 hat der Gemeinderat die neue Gemeinderat am 23. Mai 2019 beschlossen. Haushaltsstruktur beschlossen und somit den Grundstein für die Haushaltsplanung gelegt. 1. Vorbemerkungen Bei den Planungen für das Jahr 2018, welches noch nach der kameralen Haushaltssystematik geführt Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April wurde, ging man ursprünglich von einer Zuführung an 2009 das Gesetz zur Reform des den Vermögenshaushalt von 1.439.000 € aus. Gemeindehaushaltsrechts beschlossen – zuletzt Weiterhin war eine Kreditaufnahme in Höhe von geändert mit dem Gesetz zur Änderung 1.380.000,- € vorgesehen. Eine vorläufige Analyse der gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. Finanzvorgänge des Jahres 2018 lässt eine weitere Dezember 2015 (GBL 2016 S. 1). Die am 22. April 2009 Erhöhung der Zuführungsrate erwarten. Aufgrund von beschlossene Reform trat rückwirkend zum 01. Januar zeitlich verzögerten Grundstückserlösen sowie 2009 in Kraft. Mehrausgaben, welche sich insbesondere auf die Zum 08. Februar 2019 wurde die Sanierungsgebiete erstrecken, wurde im Jahr 2018 ein Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) Darlehen in Höhe von 1,0 Mio. € aufgenommen. letztmals angepasst. Die Umstellung auf das NKHR hat demnach verbindlich Im Neuen Kommunalen Haushalts- und bis spätestens zum 01.01.2020 zu erfolgen. Damit Rechnungswesen ab 2019 gibt es die Zuführungsrate in wurden in Baden-Württemberg die landesrechtlichen dieser Art und Weise nicht mehr, so dass dieser Regelungen für das Neue Kommunale Haushalts- und Vergleich obsolet ist, Rechnungswesen (NKHR) auf doppischer Grundlage geschaffen. Für die Gemeinden besteht kein Wahlrecht Nach wie vor sind größte Anstrengungen zur zwischen der Kameralistik und der Doppik (doppelte Begrenzung der Ausgaben erstes Gebot. Ein Großteil Buchführung in Konten). Die Anwendung der neuen der Ausgabenpositionen entfallen auf Umlagen (s. Ziffer Bestimmungen muss spätestens ab dem Haushaltsjahr 1.2), welche von der Stadt kaum zu beeinflussen sind. 2020 erfolgen. Gründe für die Haushaltsreform waren Dennoch gilt es auch auf weite Sicht einen Blick auf die vor allem bessere Steuerungsinformationen, Einnahmesituation zu richten und an den seitens der intergenerative Gerechtigkeit, Steuerung über Ziele, Kommune möglichen Positionen angemessen zu Darstellung der Liquidität und Transparenz. reagieren. 1.1 Einnahmen
Nummer 37 / Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Im Haushalt 2019 veranschlagt die Stadt Wildberg beim Bei der Gewerbesteuer wird man sich zwangsläufig auf Anteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer (grüne ein niedrigeres Niveau wie in den Vorjahren einstellen Linie), beim Finanzausgleich (blaue Linie) und bei der müssen. Im Falle eines Wirtschaftseinbruchs o.ä. kann Gewerbesteuer (rote Linie) zusammen rund die Höhe der Schlüsselzuweisungen jedoch nicht 15,54 Mio. €. Dies ist eine Zunahme im Vergleich zum aufrechterhalten werden, was in der Summe zu einem Vorjahr um 0,13 Mio. €. Besonders zu beachten sind Rückgang der Einnahmen führen wird. hierbei die Schwankungen bei den Schlüsselzuweisungen sowie der Gewerbesteuer, die sich nahezu egalisieren. 1.2Ausgaben 1.2 Ausgaben Die Bewirtschaftungskosten bzw. der Aufwand für die jedoch einige Stellen nicht vollumfänglich besetzt bzw. Unterhaltung des Vermögens (blaue Linie) sind werden erst im Laufe des Jahres 2019 wiederbesetzt. gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen Dies hat die Verwaltung dazu veranlasst, eine globale (+ 697.899 €). Zu beachten ist jedoch, dass gewisse Minderausgabe in Höhe von 100.000,- € im Kostenfaktoren durch die Umstellung der Haushaltsplan zu veranschlagen. Diese Summe steht Rechnungslegung auf die Doppik nun anders bereits zum jetzigen Zeitpunkt an Einsparungen fest. zugeordnet werden und deshalb der Vergleich des Jahres 2019 mit den Vorjahren mit Vorsicht zu Anhand der Entwicklung der Umlagen (rosa Linie) zeigt betrachten ist. Dennoch kann festgehalten werden, sich, dass trotz verbesserter Steuerkraft über einen dass Preissteigerungstendenzen über alle Bereiche großen Teil dieser Einnahmen nicht verfügt werden hinweg zu verzeichnen sind. Beispielhaft sind hier die kann. Seit dem Jahr 2000 sind die Umlagen (FAG-, Energiekosten zu erwähnen, die teilweise Kreis- und Gewerbesteuerumlage) von rund 3,4 Mio. € Preissteigerungen von über 4 % zu verzeichnen haben. auf 7,55 Mio. € (Plan 2019) gestiegen. Gegenüber dem Weiterhin beeinflusst die gute wirtschaftliche Lage auch Vorjahr (2018) eine deutliche Erhöhung um 0,56 Mio. €. das Handwerk, wo das wirtschaftliche Prinzip von Bei einer rückgängigen Gewerbesteuerumlage hängt Angebot und Nachfrage zu deutlichen Preiserhöhungen der dennoch zu verzeichnende Anstieg fast führt. ausschließlich mit der Kreisumlage zusammen. Eine hohe Steuerkraftsumme, die auf ein steuerlich gut Die Personalkosten (gelbe Linie) sind von 6.185 Mio. € verlaufenes Jahr 2017 schließen lässt, sowie die vom (Plan 2018) auf 6.476 Mio. € gestiegen. Die Mehrkosten Kreistag beschlossene Hebesatzerhöhung von 26,0 sind überwiegend auf Tariferhöhungen zurückzuführen. v.H. auf 30,4 v.H. führt zu Mehrausgaben in Höhe von Die Planung geht von einer Personalauslastung ca. 687.000,- €. entsprechend des Stellenplanes aus. Hierbei sind
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 7 1.3 Konsequenzen Die Stadt Wildberg muss auch weiterhin, wenn sie die notwendigen Investitionen und den Erhalt sowie die In zurückliegenden Jahren hat der Gemeinderat im Sanierung von bestehendem Vermögen gewährleisten Zusammenhang mit Haushaltsplanberatungen (zuletzt möchte, eine offensive Grundstückspolitik praktizieren. 2012) über eine Haushaltskommission bestätigt, dass Nach den Baugebieten „Unterer Bergsteig“ in Effringen, die Möglichkeiten einer sparsamen und wirtschaftlichen „Röte II“ in Gültlingen und „Unter der Lindhalde II“ in Haushaltsführung ausgeschöpft sind. Bisher sind auch Wildberg (alle Vorhaben sind abgerechnet bzw. stellen die Bürger nicht durch spürbare Einschnitte beim kein finanzielles Risiko mehr dar) kann und muss Leistungsangebot belastet worden. weiterhin erfolgreich – mit externen Erschließungsträgern – gearbeitet werden. So wird im Durch die Umstellung auf das neue Haushalts- und Jahr 2019 das Gebiet „Vorderer Bergsteig“ in Effringen Rechnungswesen, womit Abschreibungen zu erschlossen: erwirtschaften sind, sowie die Auswirkungen der rückgängigen Gewerbesteuer, die Erhöhung der Kreisumlage und allgemeine Preissteigerungen kann die Stadt Wildberg das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nicht erreichen. Aus diesem Grund muss im Hinblick auf den Haushalt 2020 nochmals dringend Einsparpotenzial im laufenden Betrieb aufgesucht werden. Dies führt dazu, dass eine Kreditaufnahme unabweisbar ist. Die Belastung von drei Sanierungsgebieten, welche alle seitens der Stadt und auch privaten Eigentümern aktiv gestaltet werden, ist trotz der erfreulichen Einnahmensituation nicht mehr mit Eigenmitteln zu bewältigen. In Vorjahren wurde die geringere Belastung durch höhere Grundstückserlöse bzw. Rücklagenentnahmen ausgeglichen, was jedoch im Jahr 2018 und auch 2019 nicht mehr möglich ist. Zuletzt hat der Gemeinderat am 26.11.2014 mit Wirkung vom 01.01.2015 die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer angehoben. Sie bleiben auch 2019 unverändert. 1.4 Ausblick Die Finanzlage der Stadt stellt sich nach wie vor angespannt dar, was sich nun durch die Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen akut in Zahlen darstellen lässt. An Investitionen stehen hauptsächlich Maßnahmen im Bereich der drei Sanierungsgebiete an. So erhält der Stadtteil Schönbronn ein neues Dorfgemeinschaftshaus samt Dorfplatz und in Sulz am Eck wird das Backhaus saniert und die Tiefbaumaßnahme „Im Kloster“ abgeschlossen. Herausforderung und Chance für die Gegenwart und Zukunft sind nach wie vor die Sanierungsgebiete in den Stadtteilen Schönbronn, Sulz am Eck und Gültlingen. Ein großer Teil der Nettokreditaufnahme wird hierfür notwendig. Trotz finanzieller Engpässe muss der Mehrwert für sämtliche drei Stadtteile gegenübergestellt werden, was ohne staatliche Förderung mit Sicherheit nicht in dieser Das Neubaugebiet „Sulzer Straße“ in Wildberg war Form ermöglicht werden könnte. Diese ebenfalls für 2019 geplant, verzögert sich aber aktuell „Wertsteigerung“ kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus verschiedenen Gründen. monetär bewertet werden, in Zeiten von Geburtenschwankungen und Urbanisierung gilt es hier jedoch einen strategischen Weitblick walten zu lassen.
Nummer 37 / Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Vergabe LED-Umrüstung in Wildberg Aus strategischer Sicht gilt es die richtigen Entscheidungen in der Bauleitplanung zu treffen und 21.06.2018 damit der aktuell hohen Nachfrage nach Bauplätzen in Anpassung von Elternbeiträgen für die vielfältigen der Region gerecht zu werden, womit wiederum Betreuungsangebote in Kindergärten und finanzielle Vorteile verbunden sind. Kindertageseinrichtungen bzw. der Schulen Viele Fragezeichen stehen weiterhin im Bereich der 27.09.2018 Bildung und Betreuung, die für die Zukunft der Finanzzwischenbericht 2018 Kommunen erhebliche Planungsschwierigkeiten beinhaltet. Hier gilt es auf sämtlichen politischen 27.09.2018 Ebenen möglichst bald Entscheidungen zu treffen. Festlegung der Wertigkeit von Ökopunkten 27.09.2018 2. Allgemeines Vergabe von Bauleistungen „Im Kloster“ in Sulz am Eck 2.1 Gemeindereform 25.10.2018 Die Stadt Wildberg besteht seit dem 1. Januar 1975 Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“: gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss der Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation Neuordnung der Gemeinden vom 9. Juli 1974 (GBl. S. 248) aus den ehemals selbständigen Gemeinden 29.11.2018 Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck sowie der Stadt Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Wildberg (mit Schönbronn). Kernhaushalts und Ergebnisfeststellung 2017 für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Die Hauptsatzung wurde am 24.11.2016 neu gefasst. „Abwasserentsorgung“ Sie sieht entsprechend der Rechtsfolgenvereinbarung vom 6. Dezember 1974 für alle Stadtteile mit Ausnahme 29.11.2018 von Wildberg die Ortschaftsverfassung vor. Die Nutzungs- und Kulturplan 2019 für den Stadtwald Aufgaben der Ortschaftsräte wurden konkretisiert. In allen Stadtteilen sind seit 01.01.2017 ehrenamtliche 29.11.2018 Ortsvorsteher gewählt worden. Die unechte NKHR – Verzicht auf die Bilanzierung geleisteter Teilortswahl wurde durch Beschluss des Gemeinderats Investitionszuschüsse vom 02.06.2016 abgeschafft. Das Stadtgebiet bildet einen Verwaltungsraum. 20.12.2018 Landessanierungsprogramm: Sachstandsberichte und Die Investitionen in den einzelnen Stadtteilen haben Verlängerungsanträge sich ausschließlich am begründeten und gegenüber dem restlichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu 20.12.2018 orientieren. Sie können sich deshalb nicht an Festlegung der Backhausgebühren sachfremden Maßstäben, z. B. an der Einwohnerzahl, ausrichten. 20.12.2018 Baubeschluss Sanierung Backhaus Sulz am Eck 2.2 Beratungsverfahren Seit der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 am 26.04.2018 hat der Gemeinderat nach Stellungnahmen der Ortschaftsräte folgende Entscheidungen getroffen bzw. Beratungen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt haben oder damit in Verbindung stehen: 17.05.2018 Beschluss zur Festlegung der zukünftigen Teilhaushalte im NKHR 17.05.2018 Vergabe Dorfgemeinschaftshaus in Schönbronn 07.06.2018 Vertragsverlängerung mit Bad Teinach-Zavelstein bezüglich der Personalgestellung 07.06.2018
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 9 3. Finanzsituation 6WDGWHQWZLFNOXQJ 49,3 %DXJHOlQGHHUVFKOLHXQJ XQG 8POHJXQJHQ 3.1 EntwicklunJ GHU (LQZRKQHU]DKO 6DQLHUXQJ XQG 6WDGWHUQHXHUXQJ 6WUDHQ XQG %UFNHQEDX 5DGZHJH 'LH *HVDPWEHY|ONHUXQJ KDW VLFK ]ZLVFKHQ XQG YRQ DXI (LQZRKQHU XQG GHPQDFK XP )OXUEHUHLQLJXQJ HUK|KW 6WDQG ]XP =X EHDFKWHQ LVW KLHUEHL GDVV GLH %HUHFKQXQJ GHU )LQDQ]]XZHLVXQJHQ HWF DXI *UXQGODJH GHU 'DWHQ YRP gIIHQWOLFKH (LQULFKWXQJHQ 23,9 6WDWLVWLVFKHQ /DQGHVDPW GXUFKJHIKUW ZLUG 'LH 5DWKDXV DNWXHOOVWH =DKO YRP 6WDWLVWLVFKHQ /DQGHVDPW VWDPPW )HXHUO|VFKZHVHQ YRP XQG ZLUG PLW (LQZRKQHU 'HQNPDOVFKXW] DQJHJHEHQ )ULHGK|IH 7RXULVPXV *HElXGH '6/9HUVRUJXQJ %DXKRI 1HXEDX $EZDVVHUHQWVRUJXQJ 46,4 :DVVHUYHUVRUJXQJ 22,0 9HUP|JHQVHUZHUE 21,4 *UXQGHUZHUE HLQVFKO 8POHJXQJHQ (UZHUE EHZHJOLFKHV 9HUP|JHQ 6RQVWLJHV 6,2 ,QYHVWLWLRQV]XVFKVVH DQ 9HUHLQH ,QYHVWLWLRQV]XVFKVVH DQ 6WLIWXQJHQ 8QDXIJHWHLOW ________ ,QYHVWLWLRQHQ VHLW 196,6 3.2 (QWZLFNOXQJ GHU ,QYHVWLWLRQHQ XQG LKUH )LQDQ]LHUXQJ /DXW GHQ 5HFKQXQJVDEVFKOVVHQ YRQ ELV HLQVFKOLHOLFK ]]JO GHU 3ODQ]DKOHQ DOVR LQQHUKDOE YRQ -DKUHQ ZXUGHQ 196,6 Mio. (XUR LQ GLH VWlGWLVFKH ,QIUDVWUXNWXU LQYHVWLHUW 7LOJXQJVOHLVWXQJHQ VLQG LQ GLHVHU 6XPPH QLFKW HQWKDOWHQ 'DEHL HUJDEHQ VLFK IROJHQGH 6FKZHUSXQNWH: Mio. € (LQULFKWXQJHQ IU .LQGHU XQG -XJHQGOLFKH 27,4 6FKXOHQ KLQGHUJlUWHQ 6SRUWVWlWWHQ XQG 0HKU]ZHFNKDOOHQ
Nummer 37 / Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 3.3 Kreditbedarf – Schuldendienst Haushaltsjahres 2019 erstmalig die anfallenden Abschreibungen in voller Höhe erwirtschaftet werden Die Entwicklung der Gesamtschulden der Stadt – müssen, was als Ergebnis nur teilweise gelingt. einschließlich Neuaufnahmen – stellt sich wie folgt dar: Folgerichtig kann durch das negative Ergebnis der entstandene Werteverzehr nicht erwirtschaftet werden. Es ist an dieser Stelle auch möglich, einen Vergleich zur kameralen Zuführungsrate herzustellen. Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (zahlungswirksame Erträge) belaufen sich auf 22.579.695 €, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (zahlungswirksame Aufwendungen) lediglich auf 21.994.040 €, sodass ein Zahlungsmittelüberschuss von 585.655 € entsteht. Dieser Betrag kann mit der bisherigen kameralen Zuführungsrate verglichen werden, welche im Haushaltsjahr 2018 mit einem Wert von 1.439.000 € Die Zinsaufwendungen (das durchschnittliche geplant war. Die Differenz zwischen den Zinsniveau liegt bei 2,55 %) sind mit 130.857 € Haushaltsjahren begründet sich insbesondere durch die veranschlagt. Hier sieht man im Vergleich zu den Auswirkungen der Kreisumlage und der Vorjahren die rückgängige Zinspolitik (Rückgang von Gewerbesteuer. 0,25 % bzw. knapp 13.000,- €). Es werden überwiegend Tilgungsdarlehen in Anspruch genommen. Der Schuldenstand des Kernhaushalts am 3.6 Jahresrechnung 2017 und Kassenlage 2018 Ende des Planjahrs beträgt 6.753.804 €. Der Gemeinderat hat am 29.11.2017 die Jahres- Der Haushaltsplan 2019 basiert auf einem rechnung 2017 formell festgestellt. Schuldenstand zum 31.12.2018. In diesen Summen Im Rechnungsjahr 2018 waren 2.979,10 € an Zinsen für sind für das Haushaltsjahr 2018 noch keine äußere Kassenkredite aufzuwenden. Dieser Aufwand Kreditaufnahmen berücksichtigt. Aus der konnte in dieser Höhe begrenzt werden, weil Kreditermächtigung 2018 wird die Stadt mit dem kostengünstige, zeitlich befristete Kassenkredite in Kernhaushalt bzw. die beiden Eigenbetriebe Anspruch genommen wurden. Diesem Betrag stehen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch veranlagte Säumniszuschläge und Zinseinnahmen für Darlehen aufnehmen. Festgeld- und Tagesgeldanlagen gegenüber. Da die Stadtkasse eine Einheitskasse sowohl für den Kernhaushalt als auch für die Eigenbetriebe bildet, wird 3.4 Allgemeine Rücklage / Liquidität auch der Kassenkreditbedarf aus allen drei Bereichen errechnet: In der kommunalen Doppik nimmt die Entwicklung der Der Kassenkreditbedarf für das Planjahr 2019 ist im Liquidität der Gemeinde eine wesentliche Rolle bei der Kernhaushalt auf 4.800.000 € begrenzt. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde ein. Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Die Position der liquiden Mittel kann in Relation mit der „Abwasserentsorgung“ wurde ein Höchstbetrag der kameralen Rücklage gesetzt werden, wobei die Kassenkredite von 250.000 € bzw. 490.000 € festgelegt. liquiden Mittel im Sinne der kommunalen Doppik auch Insgesamt somit 5.540.000 €. sogenannte Ermächtigungsübertragungen (ehem. Genehmigungspflicht nach § 89 Abs. 3 GemO besteht Haushaltsreste) enthalten. nicht. Hieraus ist ersichtlich, dass die Stadt Wildberg in den vergangenen Jahren unter Zuhilfenahme der 3.7 Finanzplanung 2018-2022 zinsgünstigen Kassenkredite gewirtschaftet hat. Insbesondere im Falle einer Zinswende ist dies zu Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind hinterfragen. jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Sie werden durch den Gemeinderat beschlossen. Die eingesetzten Werte haben keine Bindungswirkung. 3.5 Ordentliches Ergebnis Dem erfassten Aufgabenkatalog kommt eine große Bedeutung zu, weil er über die Finanzierbarkeit des Insgesamt ergeben sich entsprechend der Planung für Investitionsbedarfs Aufschluss gibt. das Haushaltsjahr 2019 ordentliche Erträge in Höhe von 23.578.795 €. Demgegenüber stehen Aufwendungen in Die Finanzplanung ist die Grundlage für den Nachweis, Höhe von 24.175.400 €. Folgerichtig beträgt das dass im Finanzierungszeitraum die eingeleiteten und geplante ordentliche Ergebnis für das Haushaltsjahr darüber hinaus alle heute bekannten pflicht- und 2019 -596.605 €. weisungsfreien Aufgaben nachhaltig und auf Dauer Damit überwiegen die Aufwendungen, womit die Stadt bewältigt werden können. Wildberg im ersten Haushaltsplan nach dem NKHR den gesetzlichen Haushaltsausgleich nicht gewährleisten kann. Dabei ist hervorzuheben, dass im Rahmen des
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 11 (QWJHJHQ GHU NDPHUDOHQ 3UD[LV JLEW HV LQ GHU 'RSSLN F 5HDOVWHXHUQ *UXQG XQG *HZHUEHVWHXHU QHEHQ HLQHU )LQDQ]SODQXQJ IU GHQ LQYHVWLYHQ %HUHLFK DXFK HLQH )LQDQ]SODQXQJ IU GHQ (UJHEQLVKDXVKDOW 'LH +HEHVlW]H GHU *UXQGVWHXHU $ XQG % ZXUGHQ ]XP ODXIHQGHU %HWULHE DQJHKREHQ XQG VLQG VHLWKHU VWDELO VR DXFK IU GDV 3ODQMDKU %HL GHU *UXQGVWHXHU LVW LP 9HUJOHLFK ]XP 9RUMDKU HLQ 4. %HGHXWHQGH +DXVKDOWVDQVlW]H OHLFKWHU =XJDQJ EHUFNVLFKWLJW ZDV LQVEHVRQGHUH GXUFK QHXH %DXJHELHWH EHHLQIOXVVW ZLUG D )LQDQ]]XZHLVXQJHQ 'LH *HZHUEHVWHXHU LVW GDJHJHQ VWlUNHU YRQ lXHUHQ 6FKOVVHO]XZHLVXQJHQ HLQVFKOLHOLFK )DNWRUHQ DEKl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lQJLJ YRQ GHU GDQQ YRU]XWUHIIHQGHQ .RQMXQNWXU ]X HQWULFKWHQ LVW G %HQXW]XQJVJHEKUHQ XQG /HLVWXQJVHQWJHOWH ,Q HLQHU $QODJH ]XP +DXVKDOWVSODQ ZHUGHQ GLH *HEKUHQ %HLWUDJV XQG (QWJHOWVlW]H ]XVDPPHQJHIDVVW GDUJHVWHOOW H :DOGZLUWVFKDIW 'HU MlKULJH :DOGZLUWVFKDIWVSODQ ZXUGH DP YRP *HPHLQGHUDW EHVFKORVVHQ $XI GLHVHU *UXQGODJH KDW GHU *HPHLQGHUDW DP GHQ 1XW]XQJV XQG .XOWXUSODQ EHVFKORVVHQ )U GDV -DKU ZXUGH LP +DXVKDOW HLQ *HZLQQ EHL GHU :DOGZLUWVFKDIW YRQ € erwartet (Vorjahr €). 'LHVH =DKO LVW MHGRFK DXIJUXQG GHU 3UREOHPH LP :DOG 'UUH .lIHUSUREOHPDWLN HWF REVROHW 6ROOWH GDV -DKU QRFK GHQ 8PVWlQGHQ HQWVSUHFKHQGHQ SRVLWLY HQGHQ ZLUG GHU :DOGKDXVKDOW PLW HQGHQ
Nummer 37 / Seite 12 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 5. Finanzhaushalt Zur Vervollständigung der Ortsmitte wird zum Abschluss des Sanierungsgebiets noch der Dorfplatz Der Finanzhaushalt des Kernhaushalts hat ein Volumen neugestaltet, so dass sich die Ortsmitte vollumfänglich von 4.848.080 €, die für Investitionstätigkeiten zur in neuem Glanz präsentiert. Verfügung stehen. Die größten Investitionen im Jahr 2019 erstrecken sich hierbei auf das Sanierungsgebiet im Stadtteil Schönbronn, welches zum 30. April 2020 abgeschlossen wird. Das Backhaus wurde mittlerweile fertiggestellt und wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Doch auch in Sulz am Eck und Gültlingen stehen die nächsten Aufgaben an. So wird in Sulz am Eck das Gebiet „Im Kloster“ abwassertechnisch neu aufgestellt. Direkt neben dem Backhaus entsteht das Dorfgemeinschaftshaus, im welchem zukünftig die Ortsverwaltung ihre Heimat finden wird.
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 13 :HLWHUKLQ VWHKW GLH 6DQLHUXQJ GHV %DFNKDXVHV LQ 6XO] DP (FN DXI GHU 7DJHVRUGQXQJ 'DV /DQG %DGHQ:UWWHPEHUJ VDQLHUW LP -DKU GLH /DQGHVVWUDH / 5LFKWXQJ (IIULQJHQ %HL GHU $EZDVVHUHQWVRUJXQJ ZXUGH GLHV JHQXW]W XQG NDQDOWHFKQLVFKH $UEHLWHQ DQJHVFKORVVHQ ,P %HUHLFK GHU .LQGHUEHWUHXXQJ VWHOOW VLFK GLH (LQULFKWXQJ LQ 6FK|QEURQQ VHLW GHP -DKU %HLP (LJHQEHWULHE „Wasserversorgung“ OLHJW GHU QHX DXI XQG OHJW GLH LQKDOWOLFKHQ 6FKZHUSXQNWH ILQDQ]LHOOH )RNXV LP -DKU HEHQIDOOV DXI GHU DXI HLQH 1DWXUNRQ]HSWLRQ +LHU]X ZXUGH HLQ Maßnahme „Im Kloster“ in Sulz am Eck, wo :DOGZDJHQ EHVFKDIIW XQG LQ %HWULHE JHQRPPHQ XPIDQJUHLFKH /HLWXQJVDUEHLWHQ GXUFKJHIKUW ZXUGHQ :LOGEHUJ 8OULFK %QJHU $QGUHDV %DXHU %UJHUPHLVWHU 6WDGWNlPPHUHU
Nummer 37 / Seite 14 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 ERGEBNISHAUSHALT
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 15 Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ $XIZDQG XQG (UWUDJ GHV (UIROJVSODQV 9 € ( $NWLYLHUWH (LJHQOHLVWXQJHQ $ *HZLQQ ( 9HUOXVW $ $EVFKUHLEXQJ $ 3HUVRQDODXIZDQG $ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ $ =LQVHQ (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG € € € € € € (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG € € € € € € ( 8PVDW]HUO|VH 1.308.000 1.297.500 1.330.670 ( EHWULHEO (UWUlJH 72.000 78.000 72.000 ( $NWLYLHUWH (LJHQOHLVWXQJHQ 10.000 $ :DVVHUEH]XJ 340.500 338.500 350.000 $ =LQVHQ 127.480 119.795 103.500 $ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ 337.275 366.526 464.146 $ 3HUVRQDODXIZDQG 196.745 206.179 225.454 $ $EVFKUHLEXQJ 298.000 300.300 348.000 ( 9HUOXVW 78.430 $ *HZLQQ 80.000 44.200 6XPPH 9HUP|JHQVSODQ 9 Einnahmen $XVJDEHQ 9HUNDXIVHUO|VH %HLWUlJH XQG 68.000 € (UVlW]H 85.000 € $EVFKUHLEXQJHQ 348.000 € .UHGLWH 934.000 €
Nummer 37 / Seite 16 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“ $XIZDQG XQG (UWUDJ GHV (UIROJVSODQV 9 € $ *HZLQQ ( EHWULHEO (UWUlJH ( 8PVDW]HUO|VH ( 9HUOXVW $ =LQVHQ $ $EVFKUHLEXQJ $ 3HUVRQDODXIZDQG $ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG € € € € € € (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG (UWUDJ $XIZDQG € € € € € € ( 8PVDW]HUO|VH 2.431.000 2.450.000 2.927.400 ( DNWLYLHUWH (LJHQOHLVWXQJHQ 15.000 ( EHWULHEO (UWUlJH 279.000 278.000 8.000 $ EHWULHEO $XIZHQGXQJHQ 982.617 1.041.378 974.199 $ 3HUVRQDODXIZDQG 398.321 424.989 447.801 $ $EVFKUHLEXQJ 804.800 924.500 1.050.000 $ =LQVHQ 411.762 399.133 363.200 ( 9HUOXVW 62.000 $ *HZLQQ 112.500 115.200 6XPPH 9HUP|JHQVSODQ 9 Einnahmen Ausgaben
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 17 Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen
Nummer 37 / Seite 18 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 11. September 2019 Gemeinderat Wildberg März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Woh- nung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnli- Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Don- che Aufenthalt besteht. nerstag, 12. September 2019, um 19:00 Uhr im Bürgersaal 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegten des Rathauses Wildberg statt. Die Einladung mit Tagesord- Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde nung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 36, Seite 5, veröffentlicht. aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein- Bekanntmachung über die Durchführung des tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Volksbegehrens Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Perso- nalausweis mitbringen. Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra- Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet schafts- und Landeskulturgesetzes“ werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe- In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes- 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Ge- kulturgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren un- setzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau- terstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der amtlichen Sammlung tun. Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich in- Einsicht ausgelegt: nerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Mon- tag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebenen Ein- setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes tragungsblättern zur Unterstützung des Volksbegehrens ein- A. Zielsetzung zutragen. Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemein- (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur- deverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens auf- vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an gelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten in- Freitag, den 17. Januar 2020. Die Eintragungsliste für die nerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg Stadt Wildberg wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel 17. Januar 2020 im Bürgerservice des Rathauses Wildberg, zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzen- Marktstraße 2, 72218 Wildberg zu folgenden Öffnungszeiten schutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu Mo. – Di. 8:00 – 12:00 Uhr und Di. 14:00 – 18:00 Uhr für geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, ist barrierefrei möglich. dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz gungsblatt ist nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt der Un- von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich for- Eintragung muliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des • mindestens 18 Jahre alt sind, Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, der erreichten Fortschritte festgeschrieben. • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre B. Wesentlicher Inhalt Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegen- Richterspruchs verloren haben. zuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Le- 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- bensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, 1 Nummer 1) in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt- Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsange- nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie boten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) sich gewöhnlich aufhalten. • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunter- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum- schrift leisten. weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obst- 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs- bäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwoh- geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Ar- nung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und tikel 1 Nummer 5) dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeich- der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft- nung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzu- schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung sehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder Landwirtschaft (Artikel 2) unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig un- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar terschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) des Eintragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter- C. Alternativen zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
Mittwoch, 11. September 2019 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 37 / Seite 19 D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät- Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § zung und Nachhaltigkeitsprüfung 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not- Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Geset- Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der ze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Ver- 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG kehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologi- mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung scher Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs- durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa- Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als not- cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines wendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“ genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. „§ 34 Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziel- Verbot von Pestiziden len Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. nachhaltig einzuordnen. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetz- für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 entwurf seine Zustimmung zu erteilen: vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezo- nen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Bio- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des topen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Ent- und Landeskulturgesetzes wicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funk- tionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfä- Artikel 1 higkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, Änderungen des Naturschutzgesetzes einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens- Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulas- geändert: sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann „§ 1a die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulas- Artenvielfalt sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen ent- jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weiter- gegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren gehende Vorschriften bleiben unberührt.” Lebensräume zu befördern.” 6. § 71 wird wie folgt geändert: 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraus- vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) setzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, fortgeführt werden.“ die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Pro- duktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ Artikel 2 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri- (LLG) chen. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: „§ 33a Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: Erhalt von Streuobstbeständen „§ 2a (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden Ökologischer Landbau oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge- einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas- Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobst- sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich bestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindes- Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung tens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die be- Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des stimmungsgemäße Nutzung sowie darüber hinausgehende Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssi- Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet cherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.
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