Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Mit welchen Inhalten füllt die Landesregierung den Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrs- sicherheitsarbeit beim Radverkehr? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 18.08.2021 - Drs. 18/9813 an die Staatskanzlei übersandt am 20.08.2021 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.09.2021 Vorbemerkung des Abgeordneten Dem Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. sind die Entwicklung der Unfallzahlen im Straßenverkehr sowie Hinweise auf die Verkehrssicherheitsarbeit zu entnehmen. Die Vision der Landesverkehrswacht Niedersachsen ist hierbei der unfallfreie Straßenverkehr. Im Ab- schnitt „Radfahrende brauchen mehr Schutz“ (Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Nieder- sachsen e. V., Seite 10) fordert der Geschäftsführer der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V.: „Der Radverkehr muss weiter im Fokus unserer Unfallprävention stehen“ (ebenda). Innenminister Pistorius führt wenige Zeilen vorher aus: „Auch 2021 liegt der Schwerpunkt in der polizeilichen Ver- kehrssicherheitsarbeit auf dem Radverkehr“ (ebenda). Und Verkehrsminister Dr. Althusmann führt im Grußwort der Publikation aus, dass der Radverkehrsanteil in Niedersachsen auf 20 % bis 2025 steigen und gleichzeitig „die Zahl der verletzten oder getöteten Radfahrer um 20 % reduziert“ werden sollten (Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V., Seite 3). Im Vorwort des Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. führt der Präsi- dent der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. zum Rückgang der Zahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr Folgendes aus: „Ursächlich dafür war eine deutlich reduzierte Mobilität und leider weniger eine neue Rücksichtnahme oder angepasste Fahrweise“ (Jahresbericht 2020 der Landes- verkehrswacht Niedersachsen e. V., Seite 5). Zu den tödlich verunglückten Radfahrenden führt der Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. aus: „Rund 75 % der Getöteten haben den Unfall verursacht“ (Jahresbericht 2020 der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V., Seite 10). Im Beitrag des NDR „Die Nordreportage: Großstadt-Einsatz für die Fahrrad-Polizei“ wird über die neue E-Bike-Staffel der Polizei in Hannover, Unfallschwerpunkte in Hannover sowie „hoch- emotionale Zweirad-Chaoten“1 berichtet. An einem Gefahrenpunkt in Hannover wurden demnach 60 Verstöße in 60 Minuten festgestellt. Auch der Pressemitteilung „POL-H: Fahrradstaffel der Poli- zeidirektion (PD) Hannover führt Schwerpunktkontrollen durch“ (PM der PD Hannover, 02.08.2021) können 135 Verkehrsverstöße in wenigen Stunden an wenigen Orten in Hannover entnommen wer- den. Demnach ist „das Fahren auf der falschen Radwegseite die zweithäufigste Unfallursache bei Radfahrenden“ (ebenda). Und weiter: „Gerade für entgegenkommende Radfahrende stellt der wider- rechtliche Begegnungsverkehr an engen und unübersichtlichen Stellen eine überdurchschnittliche Unfallgefahr dar“ (ebenda). Ergänzend zum Jahresbericht der Landesverkehrswacht ist das „Lage- bild Radverkehr 2020“ der PD Hannover zu betrachten. Dem Lagebild ist zu entnehmen, dass der Radverkehr in der Landeshauptstadt zunimmt (12 Millionen Radfahrende wurden in 2020 an Zähl- stellen gezählt) und dass der Radverkehr sich von derzeit 13 % Verkehrsanteil bis 2025 auf 25 % nahezu verdoppeln soll. Dementsprechend wird im Lagebild ausgeführt, dass „die Nutzung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums noch intensiver“ wird und weiter: „Diese konfliktfördernde 1 https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_nordreportage/Grossstadt-Einsatz-fuer-die-Fahrrad-Polizei,sendung 1153432.html 1
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 Grundkonstellation wird sich auch auf die Verkehrsunfallentwicklung des Radverkehrs auswirken“ (Lagebild Radverkehr 2020, PD Hannover, Seite 1). Weiter heißt es im Lagebild Radverkehr 2020: „Bei über der Hälfte der aufgenommenen Verkehrsunfälle wurde der Radfahrende statistisch als Ver- ursacher erfasst. Hierbei ist festzustellen, dass sich der Anteil der Radfahrenden als Verursachende seit 2011 von 35,0 % auf 59,2 % im Jahr 2020 deutlich erhöht hat“ (Lagebild Radverkehr 2020, PD Hannover, Seite 2). Zwei Drittel der Verkehrsunfälle unter Beteiligung des Radverkehrs haben sich im Zuständigkeitsbereich der PI Hannover und jeweils weniger als 20 % im Zuständigkeitsbereich der PI Garbsen und der PI Burgdorf ereignet. „Im Ergebnis ist ein deutlicher Schwerpunkt im inner- städtischen Verkehrsraum (...) zu erkennen“ sowie eine Verteilung auf die Wochentage Montag bis Freitag, nachmittags sowie vormittags (Lagebild Radverkehr 2020, PD Hannover, Seite 3 und 5). Die PD Hannover verzeichnet für das Jahr 2020 einen deutlichen Anstieg (+ 69 %) bei der Verursachung von Verkehrsunfällen mit Verunglückten durch Radfahrende (Lagebild Radverkehr 2020, PD Hanno- ver, Seite 6). In der Drucksache 18/9510 führt die Landesregierung die Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung in folgender abnehmender Reihenfolge auf: 1. Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z. B. Gehweg, Radweg), 2. Vorfahrtsmissachtung (z. B. Regel „rechts vor links“, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage), 3. Beeinflussung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, 4. Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (z. B. aus einem Grund- stück, von einem anderen Straßenteil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand), 5. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, 6. Ungenügender Sicherheitsabstand, 7. Fehler beim Abbiegen,8. Geschwin- digkeit, 9. Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, 10. Falsches Ver- halten gegenüber Fußgängern. Bei von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursachten Verkehrsunfällen wird folgende Rei- henfolge ausgewiesen: 1. Vorfahrtsmissachtung (z. B. Regel „rechts vor links“, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage), 2. Beeinflussung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, 3. Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (z. B. aus einem Grundstück, von einem anderen Straßen- teil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand), 4. Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile (z. B. Gehweg, Radweg), 5. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, 6. Ungenügender Sicherheitsabstand, 7. Geschwindigkeit, 8. Fehler beim Abbiegen nach links, 9. Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern, 10. Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Ende März 2021 hat das Verkehrsministerium (MW) das Fahrradmobilitätskonzept mit dem Schwer- punkt vorgestellt, den Zweirad-Boom in Niedersachsen nachhaltig zu unterstützen. Im „Handlungs- feld Verkehrssicherheit“ heißt es dort: „Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Ziel der Radverkehrsförderung. Es geht dabei in erster Linie um die objektive, aber auch um die subjek- tive Verkehrssicherheit. Es sollen die Unfallzahlen reduziert und zugleich das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden gesteigert werden“ (Radverkehr neu denken - Fahrradmobilitätskonzept Niedersach- sen, MW, Seite 22). Laut MW „verunfallten in 2018 und 2019 jährlich mehr als 12 000 Radfahrende“ (ebenda). Die Zahl der verletzten oder getöteten Radfahrenden stieg hierbei auf knapp 10 000. „Mitt- lerweile ist annährend jede fünfte Verkehrstote in Niedersachsen eine Radfahrerin oder ein Radfah- rer. (...) In der Zukunft ist von einer weiteren Steigerung des Radverkehrsanteils auszugehen“ (Rad- verkehr neu denken - Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen, MW, Seite 24). Neben Kursen und Sicherheitstrainings der Landesverkehrswacht soll es landesweite Plakat-Kampagnen zur Verbesse- rung der Radverkehrssicherheit, eine jährliche Broschüre „Sicher auf dem Fahrrad“ für die Schuljahr- gänge 4 und 5 sowie die Fortschreibung fahrradfreundlicher und pragmatischer Regelwerke geben. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung hat die Sicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenver- kehr höchste Priorität. Unter Berücksichtigung des Leitgedankens zur „VISION ZERO“, eine mög- lichst vollständige Verhinderung schwerer Verkehrsunfallereignisse, insbesondere derer mit tödlich verletzten Beteiligten, zu erreichen, setzt sich die Landesregierung seit Jahren konsequent dafür ein, die Zahl der Verkehrsunfälle und deren Folgen nachhaltig zu reduzieren, und führt hierzu vielfältige Maßnahmen durch. 2
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 Bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwor- tung - Drs. 18/6702 und 18/9510 - sind Ausführungen zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung des Radverkehrs und zur strategischen Ausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nieder- sachsen erfolgt. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Kernaufgabe der polizeilichen Arbeit. Die Polizei Niedersachsen hat letztmalig im Jahr 2010 auf die damals bestehenden Anforderungen zur Steigerung der Verkehrs- sicherheit mit der Entwicklung der Verkehrssicherheitsinitiative 2020 (VSI 2020) reagiert, die mit dem Ende des Jahres 2020 ihren Abschluss gefunden hat. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit verkehrspolizeilichen Aufgaben entwickeln sich wei- terhin dynamisch, und gerade in technischer Hinsicht ist die Komplexität gewachsen. Die ambitio- nierten Zielvorgaben zur Reduzierung vor allem des schweren Verkehrsunfallgeschehens - sowohl auf EU-Ebene als auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - konnten bisher nicht in Gänze erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Niedersachsen bereits im Jahr 2018 unter Beteiligung aller Polizeibehörden begonnen, eine landesweite Fachstrategie Verkehr zu entwickeln, die nach Ab- schluss der VSI 2020 zum Einsatz kommen soll. Diese Erarbeitung ist abgeschlossen, und seit An- fang Mai 2021 wird die aktualisierte strategische Ausrichtung der polizeilichen Verkehrssicherheits- arbeit unter dem Motto „Wir wollen MEHR. VERKEHRSSICHERHEIT in Niedersachsen“ in der Ge- samtheit angewandt. Dabei bildet die aktualisierte Fachstrategie Verkehr einen integrativen Bestandteil in dem Gesamt- prozess der strategischen Ausrichtung der Polizei Niedersachsen. Darüber hinaus berücksichtigt sie ebenso die Absichten des Bundes im Rahmen der im Mai 2021 gestarteten strategischen Neuaus- richtung der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit zum „Pakt der Verkehrssicherheit“ unter dem Leitbild „Sichere Mobilität - jeder trägt Verantwortung, alle machen mit“. Im Rahmen der Erarbeitung der Fachstrategie Verkehr ist mit der Identifizierung von insgesamt sechs Umwelttrends, auch unter Berücksichtigung des Mobilitätswandels und der gestiegenen Anforderun- gen des Klimaschutzes, der operative Schwerpunkt gesetzt worden. Im Einzelnen sind dies die Hand- lungsfelder Automotive IT, Gewerblicher Güter- und Personenverkehr, Neue Mobilitätsformen, Al- tersspezifische Risikogruppen, Risikobehaftetes Verhalten sowie Radverkehr. Zu allen operativen Schwerpunkten erfolgt eine enge Kooperation und Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und den betroffenen Ressorts in der Landesregierung sowie mit den weiteren Partnern in der Verkehrssicherheitsarbeit. Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung des Radverkehrs hat die Polizei Niedersach- sen bereits beginnend im Jahr 2020 und fortgesetzt in 2021 ihre schwerpunktorientierte Ausrichtung der landesweiten Verkehrssicherheitsarbeit auf die Thematik „Fahrradfahrende im Straßenverkehr“ festgelegt. Damit verbunden sind in diesem Zeitraum, soweit die Corona-Pandemie und die damit einhergehen- den Hygienevorschriften dies ermöglichten, gemeinsam mit weiteren Partnern in der Verkehrssicher- heitsarbeit eine Vielzahl an regionalen und landesweiten Präventions- und Überwachungsmaßnah- men vorgenommen worden bzw. weiterhin beabsichtigt. Beispielhaft sind hier die landesweite Un- fallpräventionsaktion zum korrekten Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden im Früh- jahr 2020 und die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick“ im Mai 2021 zu nennen. Darüber hinaus stehen parallel zu den sechs operativen Schwerpunktsetzungen ebenso innerhalb der Polizei Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung zur Verkehrssicher- heitsarbeit Maßnahmen zur Organisationsoptimierung im Fokus. Dabei leiten sich die dazugehören- den Handlungsfelder aus den verkehrspolizeilichen Kernaufgaben ab. Dies sind die Verkehrsunfall- prävention, die Verkehrsüberwachung sowie die Verkehrsunfallaufnahme und -sachbearbeitung. Die beabsichtigten Maßnahmen hierzu umfassen u. a. Themen zur Beschaffung und zum Einsatz aktu- eller Einsatzmittel, zur thematischen Aus- und Fortbildung und zu möglichen regionalen Anpassun- gen der Aufbau-und Ablauforganisation. Hierzu zählt beispielsweise auch die Prüfung einer eventu- ellen Einrichtung von dauerhaften Fahrradeinheiten in den Polizeidienststellen. 3
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 1. Passen die von der Landesregierung geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Radver- kehrssicherheit mit den Hauptunfallursachen, Hauptunfallverursachern und Unfall- schwerpunkten bei Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung sowie von Fahrradfahrerin- nen und Fahrradfahrern verursachten Verkehrsunfällen zusammen und, falls ja, inwie- weit? Die Landesregierung berücksichtigt in ihrer Verkehrssicherheitsarbeit regelmäßig den gegenwärtigen Stand des Straßenverkehrs in Niedersachsen, inklusive der Gefahren- und Unfallsituation im öffent- lichen Verkehrsraum, und richtet ihre Tätigkeit dementsprechend zur Steigerung der Verkehrssicher- heit aus. Die sich derzeit in der Planung befindliche landesweite Kampagne zur Verbesserung der Radver- kehrssicherheit soll beispielsweise die vielfältigen Formen des Fehlverhaltens und die Regelkenntnis zum Radverkehr (alle Verkehrsteilnehmenden betreffend) aufgreifen. Zu nennen sind beispielsweise: Themenfeld Schwerpunkte Nutzung von Radwegen (Geisterradler, Benutzungspflicht, Fahren Verbesserte Regel- auf der Fahrbahn) kenntnis Unterschied zw. Radwegen / Radfahrstreifen / Schutzstreifen (Kfz-Führende und Überholabstand innerorts / außerorts Radfahrende / alle Verkehrszeichen (Benutzungspflicht …) Verkehrsteilnehmen- den) Abbiegen / Einmündungen Parken (Schutzstreifen …) Dooring-Unfälle Toter Winkel Radfahrende zu Fuß Gehende Gegenseitige Rück- Radfahrende Autofahrende (z. B. Geisterradler, Schulterblick) sichtnahme (Eigenverantwortung) Radfahrende Lkw-Fahrende (Toter Winkel, Abbiegeassisten- ten, Trixi-Spiegel) Sichtbarkeit Helm Eine Umsetzung der landesweiten Kampagne ist zum gegenwärtigen Stand ab Frühjahr 2022 vor- gesehen. Um einzelne Aspekte in der Kampagne gezielt und auf Basis von Fakten (Regelkenntnis) zu adres- sieren, soll flankierend, voraussichtlich noch im Jahr 2021, eine wissenschaftlich begleitete Studie zur Regelkenntnis aufgesetzt werden. Mit der Kampagne sollen Fehlverhaltensweisen (beispielsweise regelwidriger Linksverkehr durch Radfahrende, zu geringer Überholabstand und damit fehlende subjektive Sicherheit etc.) aufgegriffen und konkret auf Unfallschwerpunkte respektive -ursachen sowie die „subjektive Sicherheit“ der Rad- fahrenden eingegangen werden. 2. Was plant die Landesregierung über die angekündigten Plakate und Broschüren zur Stei- gerung der Radverkehrssicherheit in Niedersachsen hinaus, damit bei steigendem Rad- verkehrsanteil die Unfallzahlen deutlich abnehmen? In Ergänzung zu der Vorbemerkung und der vorherigen Antwort sind u. a. folgende Maßnahmen beispielhaft zu nennen: – Das Modellprojekt „Fit mit dem Fahrrad“ in Niedersachsen. Ein Modellprojekt, aus welchem ein aktuelles Bundesprogramm der Deutschen Verkehrswacht entstanden ist. – Das 2019 über das Forum „Innovativ und verkehrssicher in Niedersachsen“ implementierte Prä- ventionsprogramm „Fit mit dem Pedelec“, welches die Zielgruppe Senioren fokussiert. Je nach 4
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 betrachtetem Jahr sind rund zwei Drittel der getöteten Radfahrenden in Niedersachsen Men- schen ab 65 Jahren. Ein gleichartiges Programm wird auch von anderen Partnern in der Ver- kehrssicherheitsarbeit angeboten, wie z. B. vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. – Der Einsatz der Landesregierung, auch im Verbund mit den Netzwerkpartnern, zum Thema Ab- biegeassistenzsysteme. Wenn schwere Nutzfahrzeuge rechts abbiegen, besteht für die Radfah- renden eine besondere Gefahr, da sie im sogenannten Toten Winkel der Lkw-Spiegel häufig nicht erkennbar sind. Schon seit Langem setzt sich die Landesregierung für verpflichtende Abbiegeas- sistenzsysteme bei Lkw ein, um diese Risiken zu minimieren und Unfälle mit Personenschäden und insbesondere mit tödlich Verunglückten zu vermeiden. Die derzeitigen rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sehen vor, dass Abbiegeassistenten ab Juli 2022 für neue Fahrzeugty- pen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge insgesamt verpflichtend sind. Im Vorgriff dessen hat die Landesregierung in einem ersten Schritt veranlasst, dass die Fahrzeuge der Niedersächsi- schen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit Abbiegeassistenten nachgerüs- tet werden. Zudem haben alle ab 2021 neu beschafften Geräteträger (Unimog) und Lkw über 12 t einen Abbiegeassistenten. Damit werden Gefahrenpotenziale unmittelbar verringert. – Der Niedersachsenhelm, ein Fahrradhelm, der vielfach zu Sonderkonditionen im Fahrradhandel erworben werden kann. Damit sollen Radfahrende angehalten werden, auf dem Fahrrad einen Fahrradhelm zu tragen. – Die Kampagne „Tippen tötet“, die u. a. auch die Nutzung des Smartphones bei Radfahrenden thematisiert. – Die fortgesetzte Unterstützung der niedersächsischen Grund- und weiterführenden Schulen bei der Radverkehrsausbildung und -prüfungen. Darüber hinaus spiegelt das Fahrradmobilitätskonzept (Download unter: https://www.mw.nieder- sachsen.de/startseite/themen/verkehr/radverkehr/radverkehr-15422.html) des Ministeriums für Wirt- schaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung als Gesamtkonzept alle relevanten Handlungsfelder im Radverkehr wider. Über das Handlungsfeld „Verkehrssicherheit“ hinaus zielt ein Teil der Maßnahmen der weiteren Handlungsfelder direkt auf eine Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr. Zu nennen sind hier beispielhaft – im Handlungsfeld „Rechtliche und strategische Grundlagen“ die Verbesserung der Datenlage im Radverkehr oder Mustervorlage für Radverkehrskonzepte, – im Handlungsfeld „Infrastruktur“ der verstärkte Neubau von Radwegen an Landstraßen, der direkt auf die „subjektive Sicherheit“ zielt, – im Handlungsfeld „Öffentlichkeitsarbeit“ eine Kampagne, die u. a. auch das Themenfeld „Radkul- tur“ aufgreift. Bei der Weiterentwicklung von Regelwerken wird sich die Landesregierung weiterhin für fahrrad- freundliche und pragmatische Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen. Neben der Stra- ßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Gefahrenabwehrrecht kommen hier insbesondere Förderpro- gramme, aber auch eigenständige (neue) Regelwerke zur Förderung des Radverkehrs in Betracht. 3. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um die Missachtung von Verkehrszei- chen, Lichtsignalanlagen sowie die Vorfahrtsmissachtung durch Radfahrende oder die Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, vorwiegend im städtischen, innerstädtischen Umfeld, zu reduzieren oder zu unterbinden? Die genannten Fehlverhaltensweisen der Fahrradfahrenden werden in der Verkehrsunfallpräventi- onsarbeit der Landesregierung berücksichtigt und spiegeln sich auch in dem Fahrradmobilitätskon- zept wider. Beispielhaft ist aus dem Fahrradmobilitätskonzept zum Handlungsfeld „Nachhaltigkeit und Innova- tion“ das beabsichtigte Programm zur Einrichtung fahrradfreundlicher Schaltungen von Lichtzeichen- anlagen zu nennen. 5
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 Grundsätzlich erfolgt Verkehrsunfallprävention vorrangig durch Verkehrssicherheitsberatung (inklu- sive einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Einbeziehung der Sozialen Medien), Durchführung von begleitender Verkehrsüberwachung und Maßnahmen bei der Verkehrsraumgestaltung. In Erweiterung zu der Vorbemerkung und den vorherigen Antworten ist auch zu diesem Themenfeld eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern in der Verkehrssi- cherheitsarbeit vorgesehen. Insbesondere mit der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V., dem ADFC Landesverband Niedersachsen e. V. und weiteren sind über einen mehrjährigen Zeitraum landesweite und regionale Aktionsmaßnahmen beabsichtigt, die in das Gesamtkonzept eingebunden werden. 4. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um dem verbreiteten falschen Verhalten gegenüber Fußgängern durch Radfahrende entgegenzuwirken? Der Landesregierung liegen keine validen Daten vor, wonach sich Fahrradfahrende landesweit ver- breitet gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern falsch verhalten würden. Die Unfallpräventionskampagne der Landesregierung zielt darauf ab, die gegenseitige Rücksicht- nahme zu fördern und Fehlverhalten entgegenzuwirken. Dadurch sollen u. a. die Sicherheit der Rad- fahrenden erhöht und infolge beispielsweise ein Fahren im Seitenraum und damit Konfliktfelder mit dem Fußverkehr vermieden werden. In Ergänzung dazu wird auf die Vorbemerkung und die vorherigen Antworten verwiesen. 5. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Vorfahrtsmissachtung (z. B. Regel „rechts vor links“, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage) durch Radfahrende die Hauptursache für von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursachten Verkehrsunfällen ist? Hierzu liegen der Landesregierung keine validen Daten vor. In dem Zusammenhang bestehende regionale Auffälligkeiten werden grundsätzlich durch die örtlichen Unfallkommissionen analysiert und mit entsprechenden Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit belegt. 6. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass Fehler beim Einfahren in den fließenden Ver- kehr (z. B. beim Anfahren vom Fahrbahnrand), die verbotswidrige Benutzung der Fahr- bahn oder anderer Straßenteile (z. B. Gehweg, Radweg), Verstöße gegen das Rechtsfahr- gebot oder/und die Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrich- tung durch Radfahrende mit zu den Hauptursachen für von Fahrradfahrerinnen und Fahr- radfahrern verursachten Verkehrsunfällen zählt? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Gibt es Ausnahmen oder Eingrenzungen von der StVO oder weitere Vorschriften, die das Verkehrsverhalten von Radfahrenden regeln? Da das Fahrrad als Fahrzeug klassifiziert wird, gelten die Regeln der StVO sowie der dazu erlasse- nen Verwaltungsvorschriften uneingeschränkt. 8. Hat die Landesregierung ein ressortübergreifendes und abgestimmtes Konzept zur Ver- besserung der Radverkehrssicherheit in Niedersachsen, und falls ja, was ist konkret bis 2025 zur Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle durch und mit Radfahrende geplant? An dieser Stelle wird auf das aktuelle Fahrradmobilitätskonzept des Ministeriums für Wirtschaft, Ar- beit, Verkehr und Digitalisierung und auf die Fachstrategie Verkehr der Polizei Niedersachsen ver- wiesen. Siehe dazu die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 2. 6
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 9. Was verbirgt sich konkret hinter der Aktualisierung der strategischen Ausrichtung der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Handlungsschwerpunkt Radverkehr? Siehe Vorbemerkung. 10. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund eines steigenden Radverkehrsanteils in Städten zunehmenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung von Radfahren- den (bitte mit Begründung)? Siehe Vorbemerkung. 11. Wie viele Lagebilder Radverkehr gibt es in Niedersachsen, und was sind die zusammen- fassenden Hauptaussagen in Bezug auf von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ver- ursachten Verkehrsunfällen? Lagebilder bilden die Voraussetzung für zielgerichtetes polizeiliches Handeln. Sie dienen dem Er- kennen, der Analyse und der Prognose polizeirelevanter Ereignisse und Entwicklungen sowie orga- nisationsinternen Erfordernissen und werden in der Regel von dem Landespolizeipräsidium, den Po- lizeibehörden und den Polizeidienststellen aufgabenbezogen und ebenenspezifisch erstellt, bewertet und fortgeschrieben. Die Polizei Niedersachsen veröffentlicht hierzu regelmäßig sowie anlassbezogen entsprechende Er- kenntnisse bzw. beantwortet thematische Anfragen. Beispielhaft zählen hierzu die jährlichen Veröf- fentlichungen der Daten zur polizeilichen Kriminalstatistik bzw. zur polizeilichen Verkehrsunfallstatis- tik. Die Polizeidirektion Hannover hat im Frühjahr 2021 für ihren Zuständigkeitsbereich eine Unterlage mit dem Titel „Lagebild Radverkehr“ erstellt, welche als begleitende und spezifische Darstellung der polizeilichen Erkenntnisse zum Radverkehr im Rahmen der Bekanntgabe der regionalen polizeili- chen Unfallstatistik den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. In Bezug auf polizeiliche Erkenntnisse zum Landeslagebild Radverkehr wird an dieser Stelle auf die Presseinformation des Ministeriums für Inneres und Sport zur polizeilichen Unfallstatistik 2020 vom 13.04.2021 und auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beant- wortung in der Drucksache 18/9510 verwiesen. 12. Wie stellt sich im Vergleich mit dem Lagebild Radverkehr der PD Hannover die Lage bei Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung in anderen niedersächsischen Städte, z. B. Oldenburg, Osnabrück oder Braunschweig, dar? Hierzu liegen keine validen Vergleichsdaten aus anderen Städten vor bzw. konnten aufgrund der Kurzfristigkeit auch nicht erstellt und aussagekräftig analysiert werden. 13. Ist der Rückschluss zutreffend, dass bei Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung männ- liche (junge) Erwachsene an Wochentagen (Montag bis Freitag) im städtischen/inner- städtischen Umfeld einen Schwerpunkt bilden und diese Unfälle und Vorkommnisse häu- fig auf die Missachtung von Verkehrsregeln durch diese Fahrradfahrer zurückzuführen sind (bitte mit Erläuterung)? Die Polizei Niedersachsen hat im Jahr 2020 landesweit mehr als 10 000 Verkehrsunfälle unter Be- teiligung von Fahrradfahrenden innerhalb geschlossener Ortschaften registriert. Dabei liegt der Anteil der beteiligten männlichen Fahrradfahrenden bei rund 60 %. Für den Zeitraum der Wochentage Montag bis einschließlich Freitag sind im Jahr 2020 innerhalb geschlossener Ortschaften 1 015 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von jungen erwachsenen Fahr- 7
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 radfahrenden im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren polizeilich festgestellt worden. Davon ha- ben in dieser Altersklasse 299 männliche und 115 weibliche Fahrradfahrende den Unfall durch ihr Fehlverhalten verursacht. Die Polizei Niedersachsen bewertet diesen Umstand, trotz des höheren Anteils der männlichen ver- ursachenden Fahrradfahrenden in dieser Altersklasse an den Verkehrsunfällen, nicht als herausge- hobenen Schwerpunkt. Gleichwohl bildet die Gruppe der jungen Erwachsenden generell eine Risi- kogruppe im Straßenverkehr und steht im Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit. 14. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung bisher mit der Fahrradstaffel in Hannover gemacht? Die Polizeidirektion Hannover hat am 01.02.2021 ein über zwölf Monate laufendes Pilotprojekt zum Einsatz einer Fahrradstaffel gestartet. Vor dem Hintergrund des noch laufenden Projekts liegen noch keine abschließenden Erfahrungen vor. Die in dem bisherigen Projektzeitraum gewonnenen Erkennt- nisse sind durchweg positiv, sodass ein dauerhafter Einsatz nach Abschluss des Pilotprojektes wahr- scheinlich ist. 15. Sind Fahrradstaffeln besonders geeignet, den Radfahrverkehr und die Radverkehrssi- cherheit in Städten zu überwachen oder/und zu verbessern und, falls ja, inwieweit? Die Polizeidienststellen in Niedersachsen, insbesondere jene mit Sitz in urbanen Bereichen, berück- sichtigen in ihrer Dienstplanung, soweit keine anderweitigen Einsatz- und Ermittlungsmaßnahmen dem entgegenstehen, grundsätzlich, neben dem Einsatz von motorisierten Funkstreifen, möglichst auch einen ergänzenden Einsatz von Fahrrad- und Fußstreifen. In der Geschichte der Polizei Nie- dersachsen genießt diese Vielfältigkeit des Einsatz- und Streifendienstes eine langjährige und be- währte Tradition und ist ein weiterer Indikator für die bürgernahe Ausrichtung der Polizei Niedersach- sen. Dabei bietet insbesondere der Einsatz von Fuß- und Fahrradstreifen für die Polizei die Möglichkeit, in Bereichen des öffentlichen Raumes Präsenz zu zeigen (z. B. Fußgängerzonen oder Fahrradver- bindungen), wo dies mit motorisierten Streifen mitunter nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt beispielsweise auch für den Einsatz der Polizeireiter (z. B. Heidelandschaft, Küstenbe- reiche etc.). Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahrradstreifen ein bewährtes Instrumentarium, um mit Fahrrad- fahrenden auf sogenannter „Augenhöhe“ in Kontakt zu treten, bei möglichen Verstößen unmittelbar das verkehrserzieherische Gespräch durchzuführen und eventuell ahnden zu können. Vor dem Hintergrund des kurzzeitigen Bestehens von drei Fahrradstaffeln in Niedersachsen liegen der Landesregierung noch keine validen Daten vor, wonach durch deren Einsatz eine erkennbare Steigerung der Verkehrssicherheit eingetreten ist. 16. Wie geht es mit der Fahrradstaffel in Hannover weiter? Die Polizeidirektion Hannover beabsichtigt, mit dem Abschluss des Pilotverfahrens ausreichend Er- kenntnisse gewonnen zu haben, um eine Entscheidung zur dauerhaften Einrichtung und zum Einsatz einer Fahrradstaffel treffen zu können. 17. Wird es weitere Fahrradstaffeln in Hannover geben (bitte mit Begründung)? Die Polizeidirektion Hannover wird hierzu erst mit Abschluss des Pilotprojektes eine Entscheidung treffen. 8
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/9955 18. Wird es weitere Fahrradstaffeln in Niedersachsen, z. B. in weiteren Städten/Oberzentren, geben und, falls ja, wann und wo? Im überwiegenden Teil der niedersächsischen Polizeidienststellen stehen eine Vielzahl an Einsatz- fahrzeugen zur Verfügung, wozu grundsätzlich auch Dienstfahrräder zählen. Dies trifft insbesondere auf Polizeidienststellen in urbanen Bereichen zu. Dienstfahrräder werden von den dort tätigenden Angehörigen der Polizei zu unterschiedlichen dienstlichen Erfordernissen eingesetzt, wie z. B. zu Präventionsmaßnahmen, Streifenfahrten, Einsatzbewältigung, Ermittlungen und vielem mehr. Bereits vor dem Start des Pilotprojektes zum Einsatz einer Fahrradstaffel in Hannover sind bei den Polizeiinspektionen Braunschweig und Osnabrück dauerhafte Fahrradstaffeln eingerichtet worden. In weiteren Städten in Niedersachsen sind durch die dort ansässigen Polizeidienststellen entspre- chende Prüfungen zur Einrichtung einer möglichen dauerhaften Fahrradeinheit im Rahmen der Um- setzung der Fachstrategie Verkehr vorgesehen. (Verteilt am 20.09.2021) 9
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