Kreisärzteschaft Ortenau www.aerztekammer-bw.de/ortenau

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Kreisärzteschaft Ortenau
                                                           Vorsitzender: Ulrich Geiger
                                                           Kronenplatz 1, 77652 Offenburg
                                                           Tel.: 0781/12555-100 Fax: 0781/12555-199
                                                           Mail: ulrich.geiger@onlinemed.de
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Kreisärzteschaft Ortenau                   www.aerztekammer-bw.de/ortenau
Vorsitzender: Ulrich Geiger   ___________________________________________
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat Deutschland trotz aller Maßnahmen immer noch im Griff, eine wirkliche
Trendwende, was die Zahlen der Erkrankten, der schweren Verläufe und der Toten angeht, ist noch
nicht wirklich in Sicht. Was für eine Adventszeit, ohne Weihnachtsmärkte, ohne Musik und Konzerte,
ohne Geselligkeit, dafür Abstrich-Management, Masken und Abstand.

Die Einschränkungen sind eingreifend, aber die Erkrankung ist es noch viel mehr. Immer wieder gibt es
lokale Ausbrüche in Pflegeheimen, Kitas und Schulen, die schnell identifiziert und eingefangen werden
müssen. Noch gefährlicher sind aber Ausbrüche im Gefolge von Feiern oder Gottesdiensten. Viele
Infektionen sind aber nicht mehr an bestimmten Quellen festzumachen. Das Virus ist soweit in die
Bevölkerung diffundiert, daß eigentlich überall Infektionen geschehen können. Daher ist vor allem das
konsequente Umsetzen der AHA-Regeln und eine Kontaktminimierung wichtig.

Die Planung und der Aufbau der Impfzentren ist in vollem Gang, sodass die Infrastruktur steht, sobald
der Impfstoff zugelassen ist. In der Ortenau geht zunächst ein Impfzentrum an der Messe in Offenburg
an den Start, Mitte Januar soll dann auch eine Impfstation in Lahr folgen.
Wie Frau Dr. Reinhard in ihrem letzten Brief geschrieben hat, suchen Landesärztekammer und KV
dafür noch ÄrztInnen und MFAs. Niedergelassene ÄrztInnen können sich dafür auf der Seite der KV
unter www.kvbawue.de/impfzentren/ registrieren lassen. Alle anderen wenden sich bitte an die
Landesärztekammer: https://www.aerztekammer-bw.de/news/2020/2020-12/Abfrage-
Impfen/index.html .
Die Daten zu den Impfstoffen, die in der Pipeline sind, sind bisher nur spärlich zugänglich. Hier muss in
den nächsten Tagen noch einiges geschehen. Bundeseinheitliches Aufklärungs- und Informations-
material finden Sie im Anhang!. Die Aufklärung soll in erster Linie durch dieses Material erfolgen, aber
für weitergehende Fragen von PatientInnen bleiben wir zuständig. Wir kennen unsere PatientInnen
und können Indikation und Risiken besser einschätzen, als ein Arzt, der nur zum Impfen kommt. Das
ist auch von entscheidender Bedeutung, gerade für die Impfung in Pflegeeinrichtungen, die von
Mobilen Impf-Teams geimpft werden müssen.
Zu Beginn wird sicher nicht genug Impfstoff für alle vorhanden sein. Daher wird Verteilung des Impf-
stoffes zu Beginn ein großes Thema sein. Die STIKO-Empfehlungen der Priorisierung für die Impfung
liegen jetzt vor; das aber in eine praktikable Strategie der Impfung von vielen Tausenden Menschen
umzusetzen, wird eine große Aufgabe werden. Ohne die vielen Ehrenamtlichen von DRK, Maltesern
und vielen anderen wären solche Aufgaben nicht zu stemmen! Zum Glück ist die Zusammenarbeit im
Lauf des Jahres so erfreulich und stabil zusammengewachsen. Ohne sie wäre der monatelange Betrieb
der verschiedenen Abstrich-Zentren in der Ortenau nicht möglich gewesen. Auch von dieser Stelle aus
nochmal eine herzliches „Danke“ an all die vielen Helferinnen und Helfer, die das in ihrer Freizeit
machen!

Auch jenseits von Corona geschehen wichtige Dinge: Die Vertreterversammlungen der Bezirks- und
Landesärztekammern fanden im Herbst online statt. Es ist deutlich zu bemerken, welche Quanten-
sprünge in den Körperschaften in Bezug auf die Digitalisierung im letzten Jahr passiert sind. Auch
Veranstaltungen mit über 100 TeilnehmerInnen werden professionell organisiert und durchgeführt.
2
Auch den Kreisärzteschaften soll diese Expertise zugutekommen – das wird uns die Arbeit wesentlich
erleichtern! Auch wenn der persönliche Austausch uns allen fehlt und nicht zu ersetzen ist.

Digitalisierung ist vor allem auf Landesebene ein großes Thema, in das viel Kraft und Energie gesteckt
wird – wie notwendig im wahrsten Sinn des Wortes ist, erfahren wir in diesen Zeiten immer wieder.
Vor einem Jahr wurde im Rahmen der Diskussion um die Beitragsordnung dem Vorstand der Landes-
ärztekammer aufgegeben, nach Wirtschaftlichkeitsreserven und Optimierungspotentialen zu schauen,
um die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen und die Kammerarbeit für die Zukunft
aufzustellen. Dabei gibt es immer den Spagat zwischen gesetzlichen Aufgaben einerseits wie die
Berufsgerichtsbarkeit, Berufsbezogenen Aufgaben wie der Kontrolle von Fort- und Weiterbildung und
der Sprachprüfungen und der Vertretung der Ärzteschaft bei politischen Entscheidungen und Sprach-
rohr für ethische und soziale Fragen.
Die Landesärztekammer ist da gefragt, wo es um einheitliche Prozesse geht: zum Beispiel bei der
Weiterbildungsordnung, der Anerkennung von Fortbildungen oder dem Beitragseinzug und dem
Rechnungswesen. Die Bezirke sind dort gefragt, wo es um individuelle Fragen geht: Prüfungen für
Facharztanerkennungen, Zusatzbezeichnungen, Sprachkenntnisse, und die Beratung vor Ort. Die
Arztzahlen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und damit auch die Aufgaben der Kammern.
Die Räumlichkeiten in der Sundgauallee im Haus der Ärzte in Freiburg, in dem die Bezirksärztekammer
seit fast 40 Jahren unter dem Dach der KV untergebracht ist, platzen aus allen Nähten: wer den Betrieb
dort erlebt hat, weiß das. Außerdem entspricht der Bau nicht mehr den aktuellen Energie- und
Umweltstandards, und der Erhaltungsaufwand wird immer größer.
Daher gab es nun Beschlüsse in beiden Vertreterversammlungen, auf der Basis einer Wirtschaftlich-
keitsuntersuchung die Raumbeschaffung im Rahmen eines Bauträgermodells voranzutreiben. Der
Neubau soll ähnlich gut erreichbar und zentral gelegen in Freiburg sein. Die Objektrecherche soll bis
zum Sommer 2021 abgeschlossen sein, damit dann Kauf und Fertigstellung erfolgen kann.

Was gibt es sonst noch?
Die schulische Ausbildung der MFAs findet an den Berufliche Schulen Achern statt, ich habe an dieser
Stelle immer wieder davon berichtet. Vor 2 Jahren hat die Schule die elektrische Ausbilderplattform
„Moodle“ eingerichtet, über die zum einen schulische Informationen (wie Ferienzeiten, Prüfungs-
termine, etc.), seit kurzem aber auch inhaltliche Aspekte der Ausbildung wie den Stoffverteilungsplan
im Rahmen der Ausbildung weitergegeben werden. Hier hat sich mit dem neuen Leitungsteam um den
Schulleiter Herr Schneider vieles getan! Es war in der Vergangenheit ein großes Manko, daß es in den
Betrieben nicht möglich war, die Ausbildung auch thematisch zu begleiten. In einigen Fächern gab es
daher immer wieder Fragen, Unklarheiten und Defizite. Daher auch an dieser Stelle meine Bitte:
Erkundigen Sie sich bei Ihren Azubis nach dem Schulleben, fragen Sie nach Unklarheiten, Verständnis-
und anderen Problemen. In der Vergangenheit gab es immer wieder erhebliche Baustellen. Nur wenn
diese Themen offen besprochen werden, findet Veränderung statt! Auch von der Schulleitung kam
diese Bitte: Wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Dorsner, den Fachbereichsleiter Gesundheit der
Beruflichen Schule Achern: dorsner@bs-achern.de oder an mich: ulrich.geiger@onlinemed.de .
Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten mit dem Zugang zur Moodle-Plattform haben, wenden Sie sich
bitte an den stellvertretenden Schulleiter Herrn Lienert: lienert@bs-achern.de . Hier bekommen Sie
schnell und unproblematisch die nötige Unterstützung.

Und nach der Ausbildung ist vor der Fortbildung: Für die Weiterbildung der MFAs zur NäPA (Nichtärzt-
liche PraxisAssistentin) gibt es in der Ortenau die besondere Situation, daß das Gesunde Kinzigtal in
seiner Gesundheitsakademie in Hausach diese Weiterbildung anbietet. So müssen die Module nicht in
Reutlingen besucht werden. Die Fortbildung hat vor allem die medizinische Qualifikation im Vorder-
grund: weitere Informationen finden Sie unter https://www.gesundes-kinzigtal.de/naepa/ . Im Januar
2021 beginnt ein neuer Kurs
2 Bitten möchte ich Ihnen noch weitergeben:
3
   -   Zum einen sucht die Klinik für Geriatrische Rehabilitation des Paul-Gerhardt-Werks e.V.
       Offenburg (mit insgesamt 40 Betten) ärztliche KollegInnen mit Facharztanerkennung für
       Bereitschaftsdienste in der Nacht und am Wochenende auf Honorarbasis. Bei Wohnort
       Offenburg oder unmittelbarer Umgebung sind die Dienste weitestgehend auf Abruf von zu
       Hause möglich. Die Einsatzzeiten können individuell gestaltet werden. In der Regel sind die
       Bereitschaftsdienste mit einem sehr geringen Arbeitsaufkommen bei einem grundsätzlich
       stabilen Patientengut versehen. Die Tätigkeit eignet sich auch für fitte Kolleginnen und
       Kollegen im Ruhestand. Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Carolin
       Jäger aus der Personalabteilung oder an den Chefarzt Herrn Dr. Kappenschneider unter Tel.:
       0781/475-100 oder E-Mail: tobias.kappenschneider@pgw-og.de .

   -   Zum anderen sucht der Verein Pflasterstube nach ärztlichen Mitarbeitenden. Vielen ist
       dieser Verein sicher ein Begriff, der seit vielen Jahren die gesundheitliche Versorgung von
       Obdachlosen zum Ziel hat. Ursprünglich aus dem Ursulaheim in Offenburg (einer Einrichtung
       der Wohnungslosenhilfe) hervorgegangen, betreut der Verein nun seit 2017 mit dem
       „Pflastermobil“ auch Obdachlose in der ganzen Ortenau. Diese Arbeit in einer der dunklen
       Ecken unserer Gesellschaft ist nur möglich dank des großen Engagements von Ehrenamt-
       lichen und einigen Kolleginnen und Kollegen, die sich und ihre Arbeitskraft dafür zur
       Verfügung stellen. An dieser Stelle dafür einen herzlichen Dank an alle, vor und hinter den
       Kulissen! Weitere Infos hier: http://www.pflasterstube.de/
       Einige der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sind jedoch weit über70 und wollen gerne
       kürzertreten. Daher sucht der Verein dringend Nachwuchs, der vor allem die wöchentliche
       Sprechstunde in der Wärmestube in Offenburg betreut und ein offenes Ohr für diese
       Menschen hat. Je nach dem ist darüber hinaus noch vieles möglich. Bei Interesse wenden Sie
       sich bitte an den Vorsitzenden, Herrn Dr. Richter dr.richter@pflasterstube.de .
       Auf der Homepage gibt es auch einen Hinweis auf das Spendenkonto der Pflasterstube – das
       ist eine gute Möglichkeit, diese Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen für eine der
       schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft zu unterstützen.

Mit großen Schritten geht dieses besondere Jahr zu Ende. Die Zahlen der Corona-Betroffenen sind
noch erschreckend hoch. Diese Zeiten verlangen vielen Menschen harte Einschränkungen ab, vor
allem dem Schwächsten in unserer Gesellschaft. Man kann nur hoffen, daß die erforderlichen
Maßnahmen greifen und das Leben wieder freier werden kann. Aber auch hier zeigt sich wieder:
Versorgung ist „Team-Sport“! Das geht nur, wenn wir alle am jeweiligen Platz unser Bestes geben,
und wir brauchen alle Disziplinen dafür: Krankhaus und ambulante Medizin, Haus- und Fachärzt-
Innen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Mitarbeitenden in der Pflege und unsere MFAs, die
PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und ErgotherapeutInnen, die Reinigungsteams und die
Haustechnik, … Ein großes Danke an die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitenden nun noch einen guten Jahresendspurt, je nach dem
erträgliche Dienste und/oder ein paar ruhige Tage über Weihnachten, in jedem Fall Zeit für die
wirklich wichtigen Dinge im Leben und alles gute fürs neue Jahr, vor allem Gesundheit!

Im Namen des Vorstandes,

Ulrich Geiger
Vorsitzender der Kreisärzteschaft Ortenau
4
                Fortbildungsveranstaltungen der Kreisärzteschaft Ortenau 2021
                            Kontakt U.Geiger, Tel.: 0781-12555100

          Achtung! Die Fortbildungen im Jahr 2021 finden bis auf weiteres
                    nur elektronisch per Zoom-Meeting statt!

2021
13.01.2021             Big 5 in der HNO – was darf nicht übersehen werden          Beantragt
19:00 – 21.30 Uhr      Referent: Dr. O. Ebeling, Chefarzt der HNO-Abteilung,       Kat A
Ausschließlich         Ortenauklinikum Lahr
elektronisch per
Zoom
10.02.2021             Die Spinalkanalstenose: wann muss, wann kann, wann          Beantragt
19:00 – 21.30 Uhr      darf nicht operiert werden                                  Kat A
Ausschließlich         Referenten: Dr Smely, Leiter der Sektion Neurochiriurgie,
elektronisch per       Ortenauklinikum Lahr
Zoom

                Den jeweils aktuell gültigen Fortbildungskalender finden Sie unter
    https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/aerzteschaften/ortenau/index.html
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ANAMNESE
EINWILLIGUNG
                                                   Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff –

Anamnese                                                                                                            Einwilligung
1. Besteht bei Ihnen1 derzeit eine akute Erkrankung mit Fieber?                                                     Name der zu impfenden Person (Name, Vorname):
   O ja                                                    O nein

2. Leiden Sie1 unter chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche?
   (z.B. durch eine Chemotherapie oder andere Medikamente)
   O ja                                                                       O    nein                             Geburtsdatum:

       wenn ja, welche:
                                                                                                                    Anschrift:
3. Leiden Sie1 an einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie blutverdünnende
   Medikamente ein?                                                                                                 Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die
   O ja                                                  O nein                                                     Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit meiner Impfärztin/meinem Impfarzt.
                                                                                                                    O Ich habe keine weiteren Fragen.
4. Ist bei Ihnen1 eine Allergie bekannt?
   O ja                                                                       O nein                                O Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ein.

       wenn ja, welche:                                                                                             O Ich lehne die Impfung ab.

5. Traten bei Ihnen1 nach einer früheren Impfung allergische Erscheinungen,                                         O Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch.
   hohes Fieber, Ohnmachtsanfälle oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf?
   O ja                                                    O nein                                                   Anmerkungen:

       wenn ja, welche:

6. Bei Frauen im gebärfähigen Alter:                                                                                Ort, Datum:
   Besteht zurzeit eine Schwangerschaft oder stillen Sie1?
   O ja                                                                       O nein
                                                                                                                    Unterschrift der zu impfenden Person,                  Unterschrift der Ärztin / des Arztes
7. Sind Sie1 in den letzten 14 Tagen geimpft worden?                                                                bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters
   O ja                                                                       O nein                                (Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte
                                                                                                                    oder BetreuerIn)
1 Ggf. wird dies von den gesetzlichen VertreterInnen beantwortet

Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation              Herausgeber Deutsches Grünes Kreuz e.V., Marburg
mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rah-   In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin
men seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche             Ausgabe 001 Version 001 (Stand 09. Dezember 2020)
Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT
                          Zur Schutzimpfung gegen
               COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)
                            – mit mRNA-Impfstoff –                                                       Stand: 09. Dezember 2020
                                                                                                         (dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert)

Name der zu impfenden Person
(bitte in Druckbuchstaben)
Geburtsdatum

Was ist COVID-19?
Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem Jahres-                      Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zwei-
wechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuartiges Corona-                     mal im Abstand von 3 Wochen verabreicht werden. Dabei
virus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), welches der Er-                      wird der Impfstoff in den Oberarmmuskel gespritzt.
reger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist.
Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zählen tro-                       Wie wirksam ist die Impfung?
ckener Husten, Fieber (über 38 °C), Atemnot sowie ein vorü-                      Der ausreichende Impfschutz beginnt 7 Tage nach der 2. Imp-
bergehender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes.                           fung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100
Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Glieder-                     geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt. Wie
schmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen werden beschrie-                          lange dieser Schutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Da
ben. Seltener berichten Patienten über Magen-Darm-                               der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch
Beschwerden, Bindehautentzündung und Lymphknoten-                                nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es auch
schwellungen. Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislauf-                       trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung
system sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind mög-                         schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.
lich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und
die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere                         Wer profitiert besonders von der Impfung?
Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversa-                         Der COVID-19-mRNA-Impfstoff ist für Personen ab 16 Jahre
gen zum Tod führen können, gefürchtet.                                           zugelassen, und mittelfristig ist das Ziel, allen Menschen über
Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der                          16 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, All-                       Da zu Beginn jedoch nicht ausreichend Impfstoff für die Ver-
tagsmaske tragen, Corona-Warn-App herunterladen, regelmä-                        sorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Per-
ßig lüften) bietet die Impfung den bestmöglichen Schutz vor                      sonen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes
einer Erkrankung.                                                                Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-
                                                                                 19 aufweisen (also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer
Um welchen Impfstoff handelt es sich?                                            Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit
Der hier besprochene mRNA-COVID-19-Impfstoff ist ein gen-                        SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätig-
technisch hergestellter Impfstoff, der auf einer neuartigen                      keit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Per-
Technologie beruht. Weitere mRNA-Impfstoffe werden                               sonen haben. Dies ist die Einschätzung der STIKO (Ständige
geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen.                                Impfkommission beim Robert Koch-Institut) unter Berück-
mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die                         sichtigung des gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und
„Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist                     der Leopoldina erstellten Positionspapiers.
nicht mit der menschlichen Erbinformation — der DNA — zu
verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine                           Wer soll nicht geimpft werden?
„Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das                        Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff
sogenannte Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist                      aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. Da
für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.               noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Imp-
Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche                      fung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nicht emp-
Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen                           fohlen.
abgebaut. Dann wird auch kein Viruseiweiß mehr hergestellt.                      Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet,
Die nach der Impfung vom eigenen Körper (in Muskelzellen                         soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder
an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen) gebil-                         gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein
deten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremd-                            Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfind-
eiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen                         lichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht
aktiviert: es werden Antikörper gegen das Virus sowie                            geimpft werden: bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt
Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immun-                        vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.
antwort.

                                             AUFKLÄRUNGSMERKKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 2
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit                      Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu
dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen                            melden: https://nebenwirkungen.bund.de
zunächst nicht geimpft werden, aber es spricht nichts gegen
eine Impfung.
                                                                                   In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bietet Ihnen
Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?                                    Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklärungsgespräch an.
Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Spritze
ohnmächtig geworden sind oder zu Sofortallergien neigen,
teilen Sie dies bitte der Impfärztin / dem Impfarzt vor der Imp-
fung mit. Dann kann sie / er Sie nach der Impfung gegebenen-                     Anmerkungen:
falls länger beobachten.
Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens
14 Tagen eingehalten werden.
Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders schonen.
Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche
Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?“) kön-                         Unterschrift Impfärztin/Impfarzt
nen schmerzlindernde / fiebersenkende Medikamente (z. B.
Paracetamol) eingenommen werden. Ihre Hausärztin / Ihr
Hausarzt kann Sie hierzu beraten.
                                                                                 Unterschrift der zu impfenden Person
Welche Impfreaktionen können nach der Impfung                                    (bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters)
auftreten?
Nach der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff kann es als Aus-                         Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver-
druck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff                       träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue
zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reakti-                          Coronavirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac
onen treten meist innerhalb von 2 Tagen nach der Impfung                         2.0 durch. Die Befragung ist freiwillig.
auf und halten selten länger als 1 bis 2 Tage an.
Sehr häufig werden bei den Geimpften in der bisher mehrmo-
natigen Beobachtungszeit Schmerzen an der Einstichstelle
(bis zu 83 % der Geimpften), Abgeschlagenheit (bis zu 59 %),
Kopfschmerzen (bis zu 52 %), Muskelschmerzen (bis zu 37 %),
Frösteln (bis zu 35 %), Gelenkschmerzen (bis zu 22 %), Fieber
(bis zu 16 %) und Durchfall (bis zu 11 %) berichtet. Erbrechen
tritt häufig auf (bis zu 2 %), Lymphknotenschwellungen gele-                     Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19-
gentlich (weniger als 1 %).                                                      Impfung finden Sie unter
Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas sel-                      https://www.zusammengegencorona.de/informieren/infor-
tener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreak-                     mationen-zum-impfen/
tionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und treten
                                                                                 https://www.bzga.de/
etwas häufiger nach der zweiten Impfung auf.
                                                                                 www.rki.de/covid-19-impfen
Sind Impfkomplikationen möglich?                                                 https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/
Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impf-                         coronavirus-inhalt.html
reaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesund-
heitszustand der geimpften Person deutlich belasten.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung                      Ausgabe 1 Version 001 (Stand 09. Dezember 2020)
wurden nach Gabe des hier besprochenen mRNA-Impfstoffes
keine Komplikationen wie zum Beispiel schwerwiegende                             Dieser Aufklärungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V.,
Autoimmunreaktionen oder schwerwiegende neurologische                            Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin,
                                                                                 erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im
Komplikationen im ursächlichen Zusammenhang mit der Imp-                         Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung ver-
fung berichtet. Grundsätzlich können aber – wie bei allen                        vielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder
Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine Überempfindlich-                      Veränderung ist unzulässig.
keitsreaktion (allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock)
oder andere Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.
Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die
oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allge-
meinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin/
                                                                                 in Kooperation mit
Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung.
Bei schweren Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte um-
gehend in ärztliche Behandlung.

                                             AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 2
Hinweise zur Impfaufklärung
                         Zur Schutzimpfung gegen
              COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)
                           – mit mRNA-Impfstoff –                                Stand: 09. Dezember 2020

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt in Kooperation mit dem    sonen sollten einen Nachweis erhalten, in der Bescheini-
Deutschen Grünen Kreuz den Ländern beigefügtes Muster-          gung oder besser noch im Impfpass sollte auch der
Aufklärungsmerkblatt (2 Seiten DIN A 4) sowie ein Muster-       Folge-Impftermin vermerkt werden.
Formular Anamnese und Impfeinwilligung (1 Seite DIN A 4)
als druckfähige PDF-Datei zur Vervielfältigung kostenfrei zu    Aushändigung der von der geimpften Person unterzeich-
Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend der aktu-         neten Unterlagen (Aufklärungsbogen sowie Anamnese-
ellen Datenlage angepasst, der jeweilige Datenstand ist in      und Einwilligungsformular)
den Dokumenten ersichtlich.                                     Die Aushändigung einer Abschrift der Unterlagen ist gesetz-
Das Aufklärungsmerkblatt dient der (vorherigen) Informati-      lich vorgesehen (vgl. § 630e Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches
on des Impflings und ersetzt nicht die Möglichkeit zu einem     Gesetzbuch). Es obliegt den Ländern, zu organisieren, dass
Aufklärungsgespräch.                                            ein Doppel ausgefertigt und der geimpften Person ausge-
                                                                händigt wird.
Verwendung eines Logos
Die Verwendung bzw. der Aufdruck eines individuellen            Impfung durch Mobile Teams, insbesondere in stationä-
Logos, beispielsweise des Impfzentrums, ist aus Gründen         ren Pflegeeinrichtungen
des Copyrights nicht möglich. Selbstverständlich ist es aber    Im Hinblick auf die Aufklärung von nicht einwilligungsfä-
möglich, die Unterlagen mit identischem Inhalt und indivi-      higen zu Impfenden ist der gesetzliche Vertreter/Vertrete-
dualisiert zu produzieren. Dabei ist zwingend darauf zu         rin aufzuklären und dessen Einwilligung einzuholen. Die
achten, dass der jeweilige Bearbeitungsstand (Version)          Erreichbarkeit eines gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
dieser Unterlagen hierauf vermerkt ist.                         kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. Daher wird
                                                                empfohlen, einen deutlichen zeitlichen Vorlauf vor der
Drucklegung                                                     eigentlichen Impfung einzuplanen. Auch bei Impfungen
Die Dokumente können sowohl in schwarz-weiß als auch            durch ein mobiles Impfteam muss für die zu impfende Per-
farbig gedruckt werden. Die beiden DIN-A4-Bögen können          son die Gelegenheit zu einem Aufklärungsgespräch mit
sowohl jeweils einzeln als DIN-A4-Bögen, aber auch zusam-       einem Arzt oder einer Ärztin vor Ort bestehen.
men auf einem DIN-A3-Bogen gedruckt werden. Bei dem
Druck ist eine gute Papierqualität sicherzustellen.             Für die administrativen Vorbereitungen und Organisation
                                                                der Impfungen kann es sinnvoll sein, dass die stationären
Aufklärungsmaterial –                                           Pflegeeinrichtungen persönliche Daten wie Namen und
Gelegenheit eines Aufklärungsgesprächs                          ggfs. Geburtsdatum der zu impfenden Bewohner sowie evtl.
Zwingend notwendig ist, dass für die zu impfende Person         Informationen zu Betreuern an das jeweilige Impfzentrum
die Gelegenheit zu einem Aufklärungsgespräch mit einem          (mobiles Impfteam) übermitteln. Für die Übermittlung der
Arzt oder einer Ärztin vor Ort besteht. Der Arzt oder Ärztin,   Daten muss eine Einwilligung der Betroffenen vorliegen.
der oder die aufklärt bzw. impft, müssen nicht perso-           Die Ausgestaltung der Organisation und der ggfs. dazuge-
nenidentisch sein. So kann sichergestellt werden, dass Auf-     hörigen Datenübermittlung an die Impfzentren obliegt den
klärungsgespräche bestmöglich in einen reibungslosen            Ländern. Es könnte geprüft werden, ob und ggf. inwieweit
Betrieb des Impfzentrums integriert werden können.              die Nutzung eines einheitlichen Formulars für die Daten-
Zusätzlich zu den schriftlichen Informationen, die diese        übermittlung durch die Heime an das Impfzentrum hilfreich
Dokumente enthalten, können Aufklärungsvideos genutzt           sein könnte. Eventuell ist die Datenverarbeitung zur Vorbe-
werden.                                                         reitung bzw. Unterstützung der medizinischen Versorgung
                                                                bereits im Pflegevertrag vereinbart oder es kann auf
Ärztliche Dokumentation der Impfung                             „Standardformulare“ der Pflegeeinrichtungen zurückge-
Die Impfung ist vom Behandelnden in Papierform oder             griffen werden.
elektronisch zu dokumentieren und in geeigneter Weise
aufzubewahren (vgl. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch, § 22        Zweite Impfung
Infektionsschutzgesetz). Die Impfzentren haben entspre-         In den Impfzentren sollte der Hinweis (oder direkt Termin-
chende Vorkehrungen zu treffen. Auch die geimpften Per-         vergabe) auf die zweite notwendige Impfung nicht fehlen.
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