Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
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Abkürzungsverzeichnis BGBl.Nr. Bundesgesetzblatt Nummer BGF Bruttogeschoßfläche BRI Bruttorauminhalt HHS Haushaltungsschule idgF in der geltenden Fassung LFI Ländliches Fortbildungsinstitut LKA Landeskontrollamt LLA Landwirtschaftliche Lehranstalt LRH Landesrechnungshof LSH Landesschülerheim TLO Tiroler Landesordnung UE Unterrichtseinheit USt. Umsatzsteuer VAP Voranschlagspost Auskünfte Landesrechnungshof A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-3035 E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at Erstellt: November 2005 – Juli 2006 Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: 18.09.2006, AN-0401/10
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung .......................................................................................................................... 1
2. Übersicht........................................................................................................................... 2
3. Pachtverhältnisse .............................................................................................................. 7
4. Schulkomplex .................................................................................................................. 10
4.1 Wärmebezug ............................................................................................................ 10
4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept .......................................................................... 11
4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude.......................................................................... 14
4.4 Landesschülerheim................................................................................................... 19
4.5 Galerie ...................................................................................................................... 20
4.6 Kösslerhaus.............................................................................................................. 21
5. Vermietungen .................................................................................................................. 22
5.1 Betriebsgebäude....................................................................................................... 22
5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H. ............................... 23
5.1.2 TUI Reisecenter GmbH................................................................................... 25
5.1.3 Bezirkslandwirtschaftskammer Imst ................................................................ 26
5.1.4 Leer stehende Geschoße................................................................................ 27
5.1.5 Heiz- und Betriebskostenabrechnung ............................................................. 28
5.2 Tiroler Imkergenossenschaft..................................................................................... 30
5.3 Reitervilla .................................................................................................................. 31
5.4 Gutshof ..................................................................................................................... 32
5.5 Weberhaus ............................................................................................................... 33
5.6 Sonstige Einnahmen aus Grund und Boden ............................................................. 34
6. Einweisungsrechte .......................................................................................................... 36
7. Schlussbemerkungen ...................................................................................................... 38
8. Empfehlungen nach Art. 69 Abs. 4 TLO .......................................................................... 38
Anhang Stellungnahme der RegierungBericht
über die
Liegenschaften der
Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst
1. Einleitung
Prüfauftrag Der LRH hat aufgrund des Prüfauftrages vom 24.11.2005 eine um-
fassende Einschau bei der Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst
vorgenommen. Dabei hat er sich unter anderem auch eingehend
mit dem umfangreichen Liegenschaftsvermögen befasst, das der
Lehranstalt zugeordnet ist, und dessen Verwendung und Verwer-
tung genauer untersucht.
Aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dieses Themas hat der
LRH diese Materie in einem eigenständigen Bericht behandelt.
personenbezogene Die LLA Imst ist kein eigenes Rechtssubjekt und besitzt auch keine
Bezeichnungen Teilrechtsfähigkeit. Trotzdem wird im vorliegenden Bericht aus
Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit häufig die Bezeich-
nung LLA Imst an Stelle der juristisch korrekten Bezeichnung Land
Tirol gewählt. Spezialbegriffe und Zitate werden durch eine andere
Schriftart vom Text hervorgehoben, alle personenbezogenen Be-
zeichnungen werden aus Gründen der einfachen Lesbarkeit nur in
einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für
Frauen und Männer.2. Übersicht
2. Übersicht
Das umfangreiche bebaute und unbebaute Liegenschaftsvermögen,
das der LLA Imst zur Erfüllung des Bildungsauftrages und zur Errei-
chung der von der Schule formulierten Ziele zur Verfügung steht,
befindet sich zum größten Teil im Eigentum des Landes. Lediglich
landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 3,5 ha wurden ange-
mietet oder gepachtet.
Die LLA Imst verfügt jedoch auch über Liegenschaften, die nicht
oder nicht unmittelbar schulischen Zwecken dienen. So stellt die
LLA Imst teilweise Dienst- und Naturalwohnungen für Lehrer oder
Bedienstete zur Verfügung oder vermietet Räumlichkeiten an
„Außenstehende“, wie z.B. an die Tiroler Imkergenossenschaft oder
die TUI Reisecenter GmbH.
Liegenschaften Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über Verteilung, Lage,
des Landes Größe und Nutzung der jeweiligen Liegenschaften und Gebäude,
die im Eigentum des Landes stehen und der LLA Imst zugeordnet
sind. In der Vermögensrechnung des Landes ist dieses Liegen-
schaftsvermögen, das nach dem Sach- und Ertragswertverfahren
ermittelt wurde, mit einem Betrag von gesamt € 18.661.100,-- ent-
halten (Bewertungszeitpunkt 2002):
Liegenschaften im Eigentum des Landes
Liegenschaften im Eigentum des Landes
Gemeinde- Größe
Lage Objekt/Nutzung Verwendung
gebiet in m²
Imst Meraner Straße, 40.660 Schulkomplex 3 Schul-/Internatsgebäude, Galerie
Zentrum Schülerheim, Werkstätten,
Obstgarten, Obstverwertung
Betriebsgebäude Blumen- u. Hofladen, Vermietung
Reitervilla Vermietung, Dienstwohnungen
Glashäuser, Garten Betrieb, Unterricht
Kösslerhaus leer
Imkerhaus Imkerschule
Imst Fistuem 1,2 km nördl. 12.743 Obstgarten, Obstanbau
d. Schule Lagerräume,
Kühlhalle für Obst
Imst Hoher Rain 538 Weg Zufahrt zu Eigenheimen
22. Übersicht
Liegenschaften im Eigentum des Landes
Gemeinde- Größe
Lage Objekt/Nutzung Verwendung
gebiet in m²
Imst Brennbichl, Nähe 143.466 Gutshof Lehrbetrieb, Ackerbau
Gewerbezone Bewirtschaftung Gutshof
nordwestl. Gutshof 6.839 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
4 km nördl. Gutshof 3.231 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
6 km nördl. Gutshof 12.844 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
Imst Brennbichl 710 Weberhaus Vermietung (Dienstwohnung)
Zentrum 1.420 Gebäude Vermietung Imkergenossenschaft
Imst 222.451
Roppen Ortsgebiet 2.959 Wald forstwirtsch. Unterricht, Imkerei
Roppen 2.959
Tarrenz südlich des Ortes 5.084 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
2 km westl. d. Ortes 4.226 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
4 km westl. d. Ortes 77.668 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
2 km westl. d. Ortes 12.589 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
2 km westl. d. Ortes 9.118 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
4,5 km westl. d. O. 2.782 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
2,5 km westl. d. O. 5.870 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
Tarrenz 117.337
Nassereith 4 km südl. d. Ortes 64.439 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
Gemeindegrenze Mooswiese, Biotop
zu Tarrenz
Gemeindegrenze 13.020 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
zu Tarrenz Fläche, Wald
2 km südl. d. Ortes 465 Wald Bewirtschaftung Gutshof
Nassereith 77.924
LLA Imst gesamt o. Breitenwang 420.671
Breitenwang Gemeindegrenze 14.959 Schulkomplex 2 Schul-/Internatsgebäude,
zu Reutte (westlich) Garagen-/Lagergebäude
Wohnhaus Vermietung, Dienstwohnungen
Reutte Gemeindegrenze 5.494 an Schule anschl. teilweise verpachtet
zu Breitenwang landw. Fläche
Breitenwang Gemeindegrenze 44.900 landw. Fläche Verpachtung
zu Reutte (südwestl.)
Breitenwang Gemeindegrenze 3.359 landw. Fläche Verpachtung
zu Reutte (nordwestl.)
Breitenwang 68.712
LLA Imst gesamt inkl. Breitenwang 489.383
32. Übersicht
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, umfasst das der LLA Imst zuge-
ordnete Liegenschaftsvermögen des Landes eine Fläche von
gesamt ca. 42 ha. Mit der Eingliederung der Haushaltungsschule
Breitenwang im Jahr 2001 erhöhte sich diese Fläche auf ca.
48,9 ha. Die der LLA Imst im Jahr 1996 zugewiesenen Flächen
betrugen vergleichsweise ca. 45,2 ha.
Der Großteil der Flächen, ca. 30 ha, entfällt auf Kulturland. Hievon
dienen ca. 13 ha dem Ackerbau, ca. 2 ha werden für Obstanlagen
benötigt, ca. 16 ha sind mehrmädige Wiesen. Die restlichen
Flächen sind Waldgebiet und sonstige Flächen. In Nassereith
befinden sich ca. 5 ha Feuchtgebiet, das landwirtschaftlich nicht
genutzt werden kann. Die Liegenschaften sind auf die Gemeinde-
gebiete von Imst, Roppen, Tarrenz, Nassereith, Reutte und
Breitenwang verteilt.
Ankauf von Im Zusammenhang mit dem Bau der Inntal-Autobahn zu Beginn der
Liegenschaften 80er Jahre und der Entstehung der Gewerbezone verkaufte das
Land große – zusammenhängende - Liegenschaftsbestände des
Gutshofes im Umkreis des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes. Er-
satzgrundstücke für die „verlorenen“ Flächen konnten nur schritt-
weise und in verschiedenen Gemeinden, teilweise in beträchtlicher
Entfernung, erworben werden. Der letzte Zukauf erfolgte im Jahr
2005 von der Gemeinde Nassereith um einen Preis von € 5.683,70
(€ 1,30 pro m²); er umfasste eine Fläche von gesamt 4.371 m². Ein
Teil dieser Fläche ist ein von der übrigen Fläche entfernt gelegenes
kleines Waldgrundstück im Ausmaß von 465 m², welches forstwirt-
schaftlich durch den Gutshof genutzt wird.
42. Übersicht
Hinweis Angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen zugekauften
Flächen in Nassereith großteils um Wald handelt und sowohl für
den Unterricht als auch den Lehrbetrieb und die Imkerei bereits
ausreichend Waldfläche zur Verfügung stand, ist der Ankauf dieser
Flächen, welche sich zudem weit entfernt von der LLA befinden, für
den LRH wirtschaftlich nicht zu begründen.
Wegparzelle Mitte der 70er Jahre verkaufte das Land Tirol im Bereich „Unterm
Hohen Rain“ in Imst Grund und Boden an (ehemalige) Mitarbeiter
der LLA Imst, damit diese dort Eigenheime errichten können. Die
Wegparzelle zur Erschließung dieser Grundstücke im Ausmaß von
538 m² befindet sich jedoch nach wie vor im Eigentum des Landes
und ist der LLA Imst zugeordnet. Seitens der LLA werden keine
Aufwendungen für Instandhaltung, Schneeräumung, etc. getätigt,
aber auch keine Einnahmen aus der Benützung erzielt.
Empfehlung nach Im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen sollte die Wegparzelle
Art. 69 TLO nicht im Eigentum des Landes verbleiben. Der LRH empfiehlt eine
Übertragung der Wegparzelle an die angrenzenden Eigentümer
oder eine Übertragung in öffentliches Gut, bevor die 40-jährige
Ersitzungsfrist verstrichen ist.
Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Wegparzelle zur
der Regierung Erschließung der Eigenheime im Bereich "Unterm Hohen Rain" an
die angrenzenden Eigentümer oder in das öffentliche Gut zu über-
tragen wird von der Abteilung Justiziariat geprüft. Zu bedenken ist
jedenfalls, dass für die Realisierung dieser Anregung keine hoheit-
lichen Mittel zur Verfügung stehen, sodass die tatsächliche Durch-
führbarkeit von der Bereitschaft der Beteiligten hiezu abhängt.
Liegenschafts- Im Zuge seiner Recherchen nahm der LRH das Liegenschaftsver-
verzeichnis zeichnis des Landes zur Hilfe und stellte fest, dass dieses mehrfach
nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt: Fehler zeigten
sich beispielsweise bei der Angabe des Verkehrswertes, bei der
Zuordnung von Grundstücken zu bestimmten Bereichen oder bei
der angeführten Größe eines Grundstückes.
Kritik So blieb der Verkehrswert der Liegenschaften der LLA Imst im
aktuellen Liegenschaftsverzeichnis unverändert, nachdem bzw. ob-
wohl die HAK/HASCH, für die ein Verkehrswert von € 4.298.000,--
festgestellt worden war, ausgeschieden ist. Manche Grundstücke
sind der LLA Imst zugeordnet (Liegenschaftsbezeichnung L 12), die
man dem Gutshof (Liegenschaftsbezeichnung L 14) zuordnen
52. Übersicht
müsste, da sie auch von diesem bewirtschaftet werden.
Weiters hat der LRH festgestellt, dass ein seit elf Jahren nicht mehr
bestehendes Pachtverhältnis in der Anmietungsliste angeführt ist,
wohingegen ein seit 1995 bestehendes Pachtverhältnis nicht auf-
scheint.
Der LLA Imst bzw. dem Gutshof sind weiters das an die Imkerge-
nossenschaft vermietete Gebäude in der Meraner Straße sowie das
so genannte Weberhaus in Brennbichl zugeordnet. Mit Ausnahme
der Tatsache, dass die spärlichen Mieteinnahmen in die Buchhal-
tung der LLA Eingang finden, besteht keine Verbindung oder sach-
liche Rechtfertigung für die bestehende Zuordnung. Dasselbe gilt
für die in Nassereith zugekauften Feuchtgebiete, die mit ihrer
Bodenqualitätsbewertung der Stufe 4 für die Landwirtschaft nicht
nutzbar sind.
Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, die Zuordnung der Liegenschaften im Liegen-
Art. 69 TLO schaftsverzeichnis entsprechend ihrer Nutzung vorzunehmen und
die nicht der LLA dienenden Liegenschaften aus der Zuordnung zur
Lehranstalt und dem Gutshof herauszunehmen.
Stellungnahme Zur Kritik des Landesrechnungshofes hinsichtlich der angeführten
der Regierung fehlerhaften Verkehrswerte ist festzuhalten, dass diese im Zuge
eines ursprünglich erwogenen Verkaufs der Liegenschaften von
einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft errechnet und in das
Liegenschaftsverzeichnis übernommen wurden. Sollte sich im Zuge
der Überprüfung herausstellen, dass die Verkehrswerte einer Kor-
rektur bedürfen, so wird sie umgehend durchgeführt.
Die Landesregierung wird auch das Liegenschaftsverzeichnis
sorgfältig prüfen und die erforderlichen Korrekturen und Anpassun-
gen im Sinn der Empfehlung des Landesrechungshofes veran-
lassen. Künftig sollen sämtliche Verträge und Bezug nehmende
Daten dem Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung übermittelt wer-
den, um die Aktualität des Verzeichnisses sicher zu stellen.
63. Pachtverhältnisse
3. Pachtverhältnisse
Als zusätzliche Bewirtschaftungsflächen hat das Land für die LLA
Imst ca. 3,5 ha im Gemeindegebiet von Imst in Bestand genommen,
die einerseits für den Obstbau, andererseits für den Feldfutteranbau
des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes (Gutshof) genutzt werden.
Die Pachtflächen im Jahr 1996 betrugen vergleichsweise 8 ha.
Pachtflächen Nachstehende Tabelle verschafft einen Überblick über die für die
LLA Imst in Pacht genommenen Liegenschaften:
in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst
in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst
Gemeinde- Größe
Lage Objekt/Nutzung Verwendung
gebiet in m²
Imst neben Fläche 2.974 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
im Eigentum
des Landes
Imst neben Fläche 23.193 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
im Eigentum
des Landes
Imst ca. 2 km von 8.779 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof
Schule
Pachtflächen 34.946
Pachtzins Der Pachtzins differiert sehr stark. So werden beispielsweise für
2.974 m² landwirtschaftliche Fläche, auf welcher bis vor kurzem
Ribiselsträucher für den Obstbaubetrieb kultiviert wurden, € 61,76
aufgewendet (€ 207,60 pro ha). Für eine weitere Anpachtung von
23.193 m² werden € 730,-- (€ 314,70 pro ha) aufgewendet. Für
dieses Pachtverhältnis, das in der Anmietungsliste des Landes nicht
aufscheint, besteht weder ein schriftlicher Vertrag noch ist sein
Bestand dem Justiziariat und der Liegenschaftsverwaltung des
Landes bekannt. Für weitere 8.776 m² Pachtfläche, deren Ankauf
mit Regierungsbeschluss vom 14.10.2005 um € 37.000,-- (€ 4,21
pro m²) genehmigt wurde, war bis inkl. 2005 ein Pachtzins in Höhe
von € 100,-- (€ 113,90 pro ha) zu begleichen.
Hinweis Ein seit dem Jahr 1981 bestehendes Pachtverhältnis über eine
landwirtschaftliche Fläche von 23.961 m² in Nassereith wurde im
Jahr 1995 einvernehmlich aufgelöst, da die Pachtfläche verkauft
73. Pachtverhältnisse
wurde. Vom vereinbarten Vorkaufsrecht wurde seitens des Landes
wegen der großen Entfernung zur LLA kein Gebrauch gemacht.
Dieses Pachtverhältnis ist jedoch nach wie vor in der Anmietungs-
liste des Landes angeführt, während eine seit 1995 bestehende
Anpachtung einer Fläche von ca. 23 ha in Imst aus diesem Ver-
zeichnis nicht ersichtlich ist.
Alpungen Weitere Geldmittel wendet die LLA Imst für die Nutzung von Grund
und Boden im weiteren Sinn, nämlich für die Alpung von Rindern
und Schafen auf. Im Jahr 2003 wurden hiefür € 882,-- (€ 722,-- +
€ 160,--), im Jahr 2004 € 1.276,-- (€ 1.096,-- + € 180,--) und im Jahr
2005 € 1.430,-- (€ 1.310,-- + € 120,--) ausgegeben. Weiters gehen
an die Agrargemeinschaft Unterstadt jährlich € 67,--.
Gesamtflächen Das Gesamtausmaß des der LLA Imst zur Verfügung stehenden
Grund und Bodens, Eigentum und obligatorische Rechtsverhält-
nisse zusammengefasst, hat sich von ca. 53,2 ha im Jahr 1996 auf
ca. 45,6 ha im Jahr 2006 reduziert.
Breitenwang Das zur HHS Breitenwang zählende Liegenschaftsvermögen des
Landes im Ausmaß von ca. 6,9 ha bleibt bei diesem Vergleich
außer Betracht, da die umfangreichen Grünflächen nicht der LLA
Imst direkt zur Verfügung stehen - dies vor allem wegen der Entfer-
nung zur LLA oder zum Lehrbetrieb. Die die Schule umgebenden
Flächen im Ausmaß von gesamt ca. 2 ha werden zum Großteil vom
Hausmeister der Schule gepflegt, 3.834 m² hievon sind um einen
Bestandzins von jährlich € 82,-- verpachtet. Das entspricht einem
Pachtzins von € 214,-- pro ha. Die etwas außerhalb gelegenen und
zum ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb der Schule Breiten-
wang gehörigen Flächen im Ausmaß von ca. 3,95 ha sind um einen
jährlichen Zins von € 378,-- (€ 96,-- pro ha) verpachtet.
Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass die im Jahr 1994 abgeschlossenen
Pachtverträge eine Wertsicherungsklausel enthalten, der Pachtzins
jedoch seit elf Jahren nie angepasst wurde, obwohl der Ver-
braucherpreisindex seit diesem Zeitpunkt eine mehr als 20%ige
Steigerung aufweist. Der LRH räumt jedoch ein, dass der einge-
hobene Pachtschilling von € 96,-- bzw. € 214,-- pro ha den derzeiti-
gen Marktverhältnissen im Gebiet Reutte/Breitenwang entspricht.
In den Vertragsverhältnissen im Gemeindegebiet von Imst, in denen
die LLA Imst als Pächter auftritt, ist der Pachtzins hingegen mit
€ 207,60 bzw. € 314,70 pro ha wesentlich höher. Der marktübliche
83. Pachtverhältnisse
Pachtzins für gute Ackerflächen liegt in Imst derzeit bei € 1.000,--
pro ha, für Grünflächen werden maximal € 50,-- - € 100,-- geboten,
in Steillagen fallweise nichts.
Empfehlung nach Der LRH regt daher an, die Pachtverhältnisse in Imst neu zu ver-
Art. 69 TLO handeln, um einen für landwirtschaftliche Flächen angemessenen,
vergleichbaren Pachtzins zu erzielen. Bei dieser Gelegenheit sollte
auch der mündliche Pachtvertrag über die 23 ha große Fläche in
Imst in Schriftform abgefasst werden. Falls eine entsprechende An-
passung nicht erreicht werden kann, empfiehlt der LRH, das Land
möge versuchen, diese Verträge einvernehmlich aufzulösen oder
sie zu kündigen.
Der LRH macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam,
dass das Landpachtgesetz BGBl. Nr. 451/1969 idgF mit seinen
zwingenden Vorschriften zu beachten ist.
Stellungnahme Bei der im Rohbericht an zwei Stellen erwähnten Fläche im
der Regierung Ausmaß ca. 23 ha., zu welcher der Landesrechnungshof empfiehlt,
den mündlich abgeschlossene Pachtvertrag in Schriftform abzufas-
sen, handelt es sich in Wirklichkeit um die in der Tabelle auf Seite 6
angeführte Pachtfläche im Ausmaß von ca. 2,3 ha. Der auf den
ersten Blick hohe Pachtzins von € 730,-- für eine Fläche von 23.193
m² beruht auf der Tatsache, dass es sich hierbei um eine arron-
dierte Fläche handelt, die aufgrund ihrer besonderen Lage bestens
für die Getreidesortenreinerhaltung (ehemaliger Versuchsbetrieb
Rinn) geeignet ist.
Der Pachtzins von € 61,76 für eine Fläche von 2.974 m² betrifft eine
bis zum Jahr 2005 intensiv genutzte Fläche für den Obstbau, die
nunmehr gerodet wurde und als Grünland genutzt wird. Über eine
Anpassung des Pachtzinses wird derzeit verhandelt.
Die Landesregierung wird in jenen Fällen, in denen der aktuelle
Pachtzins als zu hoch erscheint, jedenfalls auf deren Neuverhand-
lung hinwirken. Es werden auch die Vorschriften des Landpachtge-
setzes, BGBl. Nr. 451/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz
BGBl. I Nr. 124/2006, eingehalten und die Richtigkeit und Vollstän-
digkeit der Anmietungsliste des Landes geprüft. Der Empfehlung
des Landesrechnungshofes wird somit entsprochen.
Replik des LRH Der Schreibfehler wird von 23 ha auf 2,3 ha korrigiert.
94. Schulkomplex
4. Schulkomplex
Der Schulkomplex der LLA Imst in der Meraner Straße umfasst drei
Schulgebäude und ein Schülerheim. In diesen Gebäuden sind je-
weils auch Schüler der Fachschulen untergebracht. In unmittelbarer
Nähe befinden sich die Tischler- und Schlosser-Werkstätten, die
Gärtnerei mit den Glashäusern und dem leer stehenden desolaten
Kösslerhaus, das Imkereigebäude, das so genannte „Betriebsge-
bäude“ und die Reitervilla.
4.1 Wärmebezug
Bio-Fernwärme Seit Februar 2006 werden - mit Ausnahme des Schülerheimes und
des Gärtnereibetriebes - sämtliche Gebäude im Schulkomplex der
LLA Imst durch das neue Fernheizwerk der Bio Energie Tirol Bio-
wärme Imst GmbH mit Heizwärme und Wärmeenergie zur
Gebrauchswasser-Herstellung versorgt. Der Anschluss an das
Biomasse-Heizwerk wurde seitens der Abteilung Hochbau in tech-
nischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Eine Abgabe der
Wärmelieferung wurde befürwortet, da sich das bestehende Heiz-
system auf drei verschiedene Heizzentralen verteilte und die durch-
schnittliche Lebensdauer der Heizkessel ihrem Ende zuging. Für
den Umbau der Heizungsanlagen wurde im Voranschlag des
Jahres 2005 unter VAP 1-221423-0636-003 ein Betrag von
€ 200.000,-- budgetiert, im Jahr 2006 sind weitere € 20.000,-- vor-
gesehen.
Die Belieferung durch die Bio Energie erfolgt zu Großabnehmer-
preisen. Als einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistete das
Land einen Anschluss-Kostenbeitrag in Höhe von € 70.000,-- zu-
züglich 20 % USt. Eine Kündigung ist laut Vertrag erst nach Ablauf
von 15 Jahren ab Vertragsschluss (12.8.2004) und unter Einhaltung
einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, „sohin zum 31.12.2021“,
möglich. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der gegenständliche
Wärmelieferungsvertrag um jeweils weitere drei Jahre.
Bei den im Vertrag angeführten Kündigungsbestimmungen errech-
net sich eine Mindestbindung an den Wärmebezug durch das Fern-
heizwerk bis 31.12.2020, was mit dem angeführten frühestmög-
lichen Vertragsauflösungszeitpunkt 31.12.2021 nicht in Einklang zu
bringen ist.
104. Schulkomplex
Empfehlung nach Der LRH empfiehlt die einvernehmliche Richtigstellung des Datums
Art. 69 TLO im Vertrag, um eventuelle Konflikte für die Zukunft auszuräumen,
zumal das Land Tirol bei Versäumung der Kündigungsfrist weitere
drei Jahre an den Vertrag gebunden bliebe.
Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine einvernehmliche
der Regierung Richtigstellung des Datums über die Mindestbindung im Vertrag mit
dem Fernheizwerk herzustellen, wird von den Abteilungen Land-
wirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Justiziariat und
Hochbau aufgegriffen und nach Möglichkeit umgesetzt.
4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept
Das im Jahr 2002 von der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwe-
sen entwickelte Bildungs- und Entwicklungskonzept für die mittleren
landwirtschaftlichen Schulen in Tirol trägt den regionalen Beson-
derheiten der alpinen Landwirtschaft mit ihren eingeschränkten
Produktionsmöglichkeiten Rechnung. An die Stelle der (begrenzten)
Produktionssteigerung in der Landwirtschaft als Basis für den wirt-
schaftlichen Erfolg treten Qualitätssteigerung, ein höherer Grad von
Veredelung und Verarbeitung von Produkten, deren verbesserte
Vermarktung sowie unternehmerisches Handeln, das auch die
Bedeutung von Fremdenverkehr und Tourismus einbezieht.
Kooperative Ausbildungsformen wie Kombinationen von Landwirt-
schaft und Gewerbe, Landwirtschaft und Handwerk oder Landwirt-
schaft und Tourismus führen zu einer Erweiterung des landwirt-
schaftlichen Betriebsbegriffes und zum Entstehen neuer Berufsbil-
der. Letztlich sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, auch im Zu-
oder Nebenerwerb, den bäuerlichen Stand mit seiner Bedeutung für
die Kultur- und Erholungslandschaft Tirols sichern.
Grundsäulen des Eine Grundsäule des Konzeptes ist die Weiterentwicklung der
Konzeptes landwirtschaftlichen Fachschulen zu land- und hauswirtschaftlichen
Bildungs- und Beratungszentren. Eine weitere Grundsäule stellt die
„vielseitige berufspraktische Ausbildung“ mit dem Erfordernis ent-
sprechender und entsprechend ausgestatteter Praxisstätten dar.
Konzept für LLA Imst Nähere Ausgestaltungen und Lösungsvorschläge zur Verwirkli-
chung der neu formulierten Ziele für die LLA Imst finden sich im
Konzept für die LLA Imst vom 20.6.2005, das eine Gesamtlösung für
114. Schulkomplex
alle darin aufgezeigten Probleme anbietet. Als konkrete Maßnah-
men werden angeführt:
• Neubau der Lehrwerkstätten für Metall, Holz und Landtechnik
am Areal der Gärtnerei;
• Umbau des bestehenden Werkstättengebäudes für die Obst-
verarbeitung (bisher im Hauptgebäude);
• Funktionsadaptierung der freiwerdenden Räumlichkeiten im
Hauptgebäude für Internat und Seminarraum;
• Haushaltungsschule: Funktionsadaptierung von Keller und Gar-
ten für das Projekt Natur-Kultur-Gesundheit unter Berücksichti-
gung von Seminarraum und Freizeitgestaltung.
Bauvorhaben Das Land beauftragte einen Architekten, die baurechtlichen, bau-
technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die Erfor-
dernisse für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu untersuchen. Die
Ergebnisse dieser Prüfung sind in der Machbarkeitsstudie des be-
auftragten Architekten vom 8.6.2005 festgehalten. Das Konzept
wird in zwei Schritten umgesetzt.
Lehrwerkstätten Für den vordringlichsten Bereich, Neubau der Lehrwerkstätten für
Holz, Metall und Landtechnik, erfolgte in Bezug auf Größe, Stand-
ort, Ausstattung und Einrichtung eine detaillierte Schätzung der
Kosten. Diese wurden mit insgesamt € 2.550.000,-- inkl. 20 % USt.
und einer 15%igen Kostentoleranz beziffert und stellen die Basis für
den diesbezüglichen Grundsatzbeschluss der Tiroler Landesre-
gierung gemäß Hochbaurichtlinie des Landes vom 5.7.2005 dar.
Die erforderlichen Ausgaben wurden unter VAP 1-862123-0636-010
im Voranschlag des Wirtschaftsplanes für den Lehrbetrieb (!) der
LLA Imst im Jahr 2005 mit € 30.000,-- und im Jahr 2006 mit
€ 1.800.000,-- budgetiert. Die Ausfinanzierung dieses (Teil-)Pro-
jektes soll im Jahr 2007 mit € 750.000,-- stattfinden. Baubeginn ist
für Juni 2006 vorgesehen, Fertigstellung bis Sommer 2007. Das
Gesamtkonzept wurde ebenfalls bereits genehmigt.
Hinsichtlich der in einem zweiten Schritt zu realisierenden Umbau-
und Funktionsadaptierungen der bestehenden Gebäude wurde vor-
erst nur die grundsätzliche Machbarkeit untersucht und eine Grob-
kostenschätzung vorgenommen, die Kosten in Höhe von
ca. 1,6 Mio. € ergab. Für die Obstverwertung schätzte man letztlich
ca. € 800.000,--, für die Umfunktionierung des Altbestandes
ca. € 900.000,--. Für die gewünschten Adaptierungen des Kellers
der HHS in eine Sauna, einen Ruhe- und Fitnessraum sowie einen
124. Schulkomplex
Übungs-Seminarraum und weitere Sanitärräume liegen Ausfüh-
rungspläne der HTL Imst aus dem Jahr 2004 vor, die diese im
Rahmen eines Schulprojektes kostenlos zur Verfügung stellte. Mit
diesen Maßnahmen soll das für die Fachrichtung Hauswirtschaft
entworfene Schulentwicklungskonzept Natur-Kultur-Gesundheit ver-
wirklicht werden. Die zeitliche Realisierung soll bis spätestens 2010
erfolgen.
Gesamtkosten Die geschätzten Gesamtkosten für die Modernisierung der LLA Imst
in der vorbeschriebenen Form belaufen sich auf ca. 4,3 Mio €.
Diese Summe beinhaltet die Kosten für Einrichtung, Geräte, Werk-
zeuge und USt.
Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Maß-
nahmen unter Angabe der jeweiligen Kostenansätze und eine Dar-
stellung des Raumzuwachses durch die geplanten (Funktions-)
Erweiterungen:
Baumaßnahmen zur Modernisierung der LLA:
geplante Verwendungs- Kosten Erweiterung
Bestand
Maßnahmen zweck neu in € BGF in m² BRI in m³
Gärtnerei* Neubau Lehrwerkstätten 2.547.740 1.639 6.144
Holz, Metall und
Landtechnik
Werkstättengebäude Umbau Obstverarbeitung 764.405 924 3.027
Hauswirtschaftsschule Funktions- Übungsbereich für 364.308 284 993
adaptierung Pflegeberufe,
Gesundheit und
Tourismus
Freizeitbereich:
Saunalandschaft
Fitnessraum
Schulgebäude Funktions- Seminarraum 491.136 471 1.629
Obstverarbeitung adaptierung Freizeitbereich:
Sanitär-, Fitness-,
Aufenthaltsraum
gesamt 4.167.589 3.318 11.793
* Der Gärtnereibetrieb wird aufgelassen, der landwirtschaftliche Gartenbau erfolgt in Zukunft in
Form einer Lehrwerkstätte und in einem für die schulischen Zwecke stark reduzierten Ausmaß
Hinweis Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, ist die Einrichtung eines Fit-
nessraumes sowohl im Hauptgebäude als auch in der Hauswirt-
schaftsschule geplant. Der LRH ist der Ansicht, dass ein Fitness-
raum für die Freizeitgestaltung der Schüler ausreichend ist, zumal
weitere Ertüchtigungsmöglichkeiten im Turnsaal und im Freien
gegeben sind. Unabhängig von diesen wirtschaftlichen Überlegun-
gen könnte durch die Schaffung einer für Burschen und Mädchen
134. Schulkomplex
gemeinsamen Sport-Einrichtung ein Ort der Begegnung entstehen.
Auf diesem Weg könnte die Idee der Koedukation Eingang finden,
die seit 1975 in den öffentlichen Schulen gesetzlich verankert ist,
aber aufgrund der fachspezifischen Ausrichtung der beiden Schulen
in der LLA Imst praktisch nicht existiert.
Der LRH erkennt die Notwendigkeit der ständigen Anpassung der
Schulen an die fortschreitende Entwicklung und begrüßt die Auf-
nahme neuer Lerninhalte, welche die Schüler mit Berufen im stark
wachsenden Gesundheits- und Wellnessbereich bekannt machen.
Allerdings bezweifelt der LRH die Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und
vor allem die Wirtschaftlichkeit des Baues einer kompletten Sauna-
landschaft mit Ruhe- und Fitnessraum, nicht zuletzt im Hinblick auf
die fortlaufenden beträchtlichen Betriebskosten.
Anregung Der LRH regt an, vor einer endgültigen Entscheidung über diese
Investition im Gebäude der Haushaltungsschule eine entspre-
chende Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen.
Stellungnahme Hinsichtlich der vom Landesrechnungshof angeregten Erstellung
der Regierung einer Kosten-Nutzen-Analyse für den geplanten Saunaraum darf
auf die Äußerung der Landesregierung zu Punkt 4, Konzept für die
LLA Imst, Empfehlung nach Art. 69 TLO, des Rohberichts über die
"Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Schule und Betrieb" verwie-
sen werden.
4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude
Im Sinne des Konzeptes, die landwirtschaftlichen Fachschulen zu
Bildungs- und Beratungszentren weiter zu entwickeln, sollen Ein-
richtungen und Lehrende dieser Schule verstärkt für Kurse, Semi-
nare, Fortbildungsveranstaltungen und Ausbildungslehrgänge zur
Verfügung stehen. Zum Teil erfolgt die Organisation dieser Ange-
bote durch die Schule selbst, wie die Organisation von Imker- oder
Webkursen, zum Teil werden lediglich Räumlichkeiten samt Infra-
struktur für außerschulische Veranstaltungen an verschiedene Bil-
dungseinrichtungen vergeben.
Richtlinie für Die Richtlinie der Landesregierung vom 16.4.2003 regelt mit Wirk-
Kostenersätze samkeit 1.9.2003 und einheitlich für alle landwirtschaftlichen Lehr-
anstalten und Haushaltungsschulen die Kostenersätze, die dem
144. Schulkomplex
Land Tirol für die Mitverwendung von Gebäuden, Räumen und an-
deren Liegenschaften zu schulfremden Zwecken zu vergüten sind.
Die im Folgenden angeführten Kostensätze sind Mindestsätze, von
denen nur in Ausnahmefällen und nur für landwirtschaftliche Ein-
richtungen mit einem Bezug zur Schule und für eigene Mitarbeiter
abgewichen werden darf. Anfallende Betriebskosten wie Reinigung,
Strom, Heizung und sonstige Aufwendungen sind jedenfalls zu ver-
rechnen. Ausdrücklich ist in dieser Richtlinie festgehalten, dass eine
kostenlose Verwendung zu unterbinden ist. Je nach Räumlichkeit
sind folgende (Mindest-)Sätze zu verwenden:
Mindestsätze für die Mitverwendung zu schulfremden Zwecken
Kostenersatz
Raum Ausstattung/Zweck Dauer
in €
Seminarraum Overhead, Flipchart, Beamer ganztägig 46
halbtägig oder abends 23
Mehrzwecksaal Speisesaal oder Turnsaal für ganztags 152
Veranstaltungen halbtags oder abends 76
EDV-Raum EDV-Geräte pro Gerät und Stunde 2
andere Räumlich- technische Einrichtungen pro Stunde (UE) 11
keiten und Gerätschaften
Der Kostenersatz von € 11,-- pro Stunde Unterrichtseinheit ist für
Fleisch- und Milchverarbeitungsräume, Werkstätten, Schulküchen
und sonstige Räumlichkeiten, die überwiegend mit der Benützung
von technischen Einrichtungen und Gerätschaften verbunden sind,
anzuwenden.
außerschulische Laut Aufzeichnungen im Sekretariat der LLA Imst fanden im Zeit-
Veranstaltungen raum 2003 - 2005 in diversen Räumlichkeiten der LLA insgesamt
120 außerschulische Veranstaltungen statt. Es wurden 1.897
Teilnehmer gezählt. Diese Zahl ist jedoch nicht vollständig, da in
17 Fällen die Teilnehmer nicht aufgenommen wurden. Im Konzept
der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen vom 20.6.2005 wird
hingegen angeführt, dass allein im Jahr 2004 mehr als 2.000 Perso-
nen solche Veranstaltungen besuchten und jährlich 130 Kurse,
Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an der LLA Imst
abgehalten werden.
154. Schulkomplex
mangelhafte Genaue Zahlen sind nicht vorhanden, da unterschiedliche Personen
Aufzeichnungen in der LLA Imst Räumlichkeiten für die diversen Kurse und Veran-
staltungen zur Verfügung stellen und keine lückenlose zentrale Auf-
zeichnung darüber geführt wird. So wird beispielsweise die Nutzung
von schuleigenen Räumlichkeiten an Außenstehende durch das
Sekretariat, die Direktion, die Leiterin der Haushaltungsschule, ver-
schiedene Fachlehrer oder den „Leiter“ der Imkerei vermittelt.
Meistens erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Sekre-
tariats, wo die Veranstaltungen in einem Standkalender festgehalten
werden, vor allem, wenn eine Verständigung des benötigten Perso-
nals wie Hausmeister, Küchenpersonal, Erzieher und Lehrer vorzu-
nehmen ist.
Bei manchen Veranstaltungen wird jedoch der Hausmeister nicht
bemüht und der Schlüssel zu den gemieteten Räumlichkeiten auf-
gelegt. Von diversen Nutzungen durch Fachlehrer, wie z.B. die Nut-
zung des Forstraumes im Rahmen eines Kurses der Waldwirt-
schaftslehrer, erfährt das Sekretariat oft überhaupt nichts.
Kritik Aus Sicht des LRH kann nicht akzeptiert werden, dass Schlüssel zu
Schulgebäuden für außerschulische Veranstalter aufgelegt werden.
Da immer ein Erzieher oder ein Hausmeister anwesend ist, sollten
diese Personen die entsprechenden Räumlichkeiten öffnen.
Einnahmen Für Imker- und Webkurse wurden im Berichtszeitraum € 27.223,40
auf dem Konto Kursgebühren vereinnahmt, für weitere 32
Veranstaltungen wurden laut Zusammenstellung der LLA Imst
€ 1.148,36 eingenommen, die auf dem Konto Internatsgebühren ver-
bucht wurden. Dieses Konto weist allerdings im genannten Zeitraum
Einnahmen von € 1.238,63 auf. Auch diese Differenzen könnten ihre
164. Schulkomplex
Ursache in der fehlenden zentralen Aufzeichnung der Raumverga-
ben haben.
Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, alle Einnahmen für die Benützung und Vermie-
Art. 69 TLO tung der schulischen Einrichtungen für außerschulische Zwecke auf
einem eigenen Konto zu verbuchen und die Bebuchung des Kontos
Internatsgebühren ausschließlich für die Heimkostenersätze vorzu-
nehmen.
Stellungnahme Der Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Einnahmen aus
der Regierung der Benützung und Vermietung der schulischen Einrichtungen für
außerschulische Zwecke auf einem eigenen Konto zu verbuchen,
wird gefolgt.
Kostenersätze Die Kostenersätze werden nach entsprechender Meldung durch das
Sekretariat vom Buchführungspersonal verrechnet und vorgeschrie-
ben. Die Direktion entscheidet, welche Sätze anzuwenden sind. Der
LRH hat bei seiner Überprüfung festgestellt, dass in ca. einem Drittel
der Fälle der Mindestsatz vorgeschrieben wurde, in einem weiteren
Drittel 50 % des Mindestsatzes, beim restlichen Drittel wurden
durchschnittlich 27 % vorgeschrieben. Diese Nachlässe, welche in
Summe ca. € 1.500,-- und somit fast 57 % der Mindestsätze ausma-
chen, wurden mit Ausnahme der Hauptschule Unterstadt aus-
schließlich landwirtschaftlichen Einrichtungen im weiteren Sinn, wie
z.B. dem LFI, der Landwirtschaftskammer, der Bezirksforstinspek-
tion, aber auch den Jungbauern und den Ortsbäuerinnen gewährt.
Mindestsatz In keinem einzigen Fall wurde mehr als der Mindestsatz verrechnet.
Die laut Regierungsbeschluss nicht gewünschte kostenlose Benüt-
zung fand nur durch das Amt der Landesregierung zur Abhaltung
von Lehrerfortbildungen und durch den Absolventenverein statt.
Laut Aufzeichnungen der LLA Imst veranstaltete der Absolventen-
verein im Zeitraum 2003 - 2005 in verschiedenen Räumlichkeiten
insgesamt 31 Kurse mit 672 Teilnehmern. In diesen Fällen wurden
nicht einmal Betriebskosten in Rechnung gestellt. Unter Zugrunde-
legung des Mindestsatzes ist diese Leistung der LLA Imst mit ca.
€ 1.700,-- zu beziffern. Diese Vorgangsweise ist nicht richtlinienkon-
form. Der LRH sieht dies allerdings insofern weniger kritisch, als der
Absolventenverein immer wieder als Förderer der Schule und der
Schüler auftritt und in den Jahren 2003 - 2005 insgesamt ca.
€ 10.000,--, für Fitnessgeräte, Einrichtungsgegenstände, Krippenfi-
guren, einen Eiswürfelautomat, Schlagzeug, Stereoanlage, Fernseh-
174. Schulkomplex
gerät, etc. zur Verfügung gestellt hat.
Hinweis Bei dieser Gelegenheit weist der LRH darauf hin, dass diese Spen-
den weder in die Buchhaltung noch in das Inventarverzeichnis auf-
genommen wurden. Dies ist nachzuholen.
Kritik Der LRH hat festgestellt, dass die Abweichungen von den Mindest-
kostenersätzen entgegen der Richtlinie nicht schriftlich festgehalten
und begründet wurden. Auch erfolgte keine diesbezügliche
Verständigung des Schulerhalters. Der LRH ist überdies der Ansicht,
dass die LLA Imst bei den gewährten Nachlässen zu großzügig
agierte und die 50 %-Grenze häufig unterschritt: Sie ging ohnehin
von den Mindestsätzen aus und verrechnete weder Betriebskosten
noch Verwaltungsaufwand. Überdies ist seit der letzten Anpassung
im Jahr 2003 eine Wertsteigerung von mehr als 4 % eingetreten.
Stellungnahme Der Hinweis und die Kritikpunkte des Landesrechnungshofes wer-
der Regierung den geprüft und nach Möglichkeit die entsprechenden Maßnahmen
veranlasst.
Empfehlung nach Abschließend zu diesem Kapitel empfiehlt der LRH, die Organisation
Art. 69 TLO des Kurs- und Veranstaltungswesens inklusive der „Vergabe“ der
schulischen Räume und Einrichtungen bei einer Person zu konzen-
trieren und die wesentlichen Informationen automationsunterstützt
aufzuzeichnen.
Auf diese Weise könnten die aufgetretenen Unzulänglichkeiten in
Zukunft vermieden werden, komplettes Zahlenmaterial aktuell und
griffbereit abrufbar sein und die jährliche Verständigung des Schul-
erhalters über die Abweichungen von den Mindestkostenersätzen
auf Knopfdruck erledigt werden. Im Hinblick auf die im Bildungskon-
zept vorgesehene Forcierung der außerschulischen Veranstaltungen
und die damit zusammenhängenden Investitionen erfahren diese
Aufzeichnungen eine umso größere Bedeutung.
Stellungnahme Mit der Organisation und der "Vergabe" der Räumlichkeiten ist
der Regierung bereits ein Mitarbeiter im Sekretariat der Landwirtschaftliche Lehr-
anstalt Imst betraut. Er ist angewiesen, in Zweifelsfällen Rückspra-
che mit der Direktion zu halten und die relevanten Daten automa-
tionsunterstützt zu verarbeiten. Die diesbezügliche Empfehlung ist
somit umgesetzt.
184. Schulkomplex
4.4 Landesschülerheim
Das Landesschülerheim wurde von der Tiroler gemeinnützigen
Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (TIGEWOSI) auf
Grund eines Baurechtsvertrages aus dem Jahr 1971 auf dem im
Eigentum des Landes stehenden Schulareal errichtet. Es sollte ur-
sprünglich ein Internat für die Handelsschule Imst sein. Das
Baurecht wurde auf die Dauer von 55 Jahren eingeräumt. Das im
Baurechtseigentum stehende Gebäude der TIGEWOSI soll im Jahr
2026 ohne Entschädigungsansprüche in das Eigentum des Landes
übergehen. Gemäß Vertrag hat die TIGEWOSI das Gebäude gegen
Brandschaden versichern zu lassen und während der Dauer des
Baurechtes alle öffentlich-rechtlichen Abgaben zu tragen, die den
Grundeigentümer treffen. Der jährliche Bestandzins von
ATS 1.000,-- bzw. € 72,67 wurde an den Verbraucherpreisindex
gebunden. Er würde derzeit unter Berücksichtigung der Wert-
sicherung über € 400,-- ausmachen.
Mit der Zunahme an Schülern in der LLA Imst vor ca. zehn Jahren
kam es zu einer „Auslagerung“ von Schülern der LLA Imst in das
Schülerheim. Das zweite und dritte Stockwerk sind für landwirt-
schaftliche Schüler des zweiten Jahrganges reserviert. Die übrigen
Zimmer werden an Schüler der HTL, HAK und HASCH vergeben.
Heimkostenbeitrag Die Schüler der LLA Imst bezahlen den von der Landesregierung
jährlich festgesetzten Heimkostenbeitrag in Höhe von derzeit
€ 260,--. Die anstaltsfremden Schüler bezahlen für die Unterbrin-
gung monatlich € 310,--. Dieser Betrag wurde im Regierungsbe-
schluss vom 11.3.2003 festgelegt.
Der Grund für die unterschiedlichen Vorschreibungen liegt in der
Vorhaltepflicht des Landes für die Schüler der LLA Imst. Das Land ist
nicht verpflichtet, (Bundes)Schülern einen Heimplatz zur Verfügung
zu stellen. Deshalb wird versucht, in diesen Fällen einen höheren
Deckungsgrad zu erzielen. Nach den Berechnungen der Abteilung
Landwirtschaftliches Schulwesen betrug dieser zum Zeitpunkt des
Regierungsantrages ca. 60 %. Die restlichen 40 % stellen praktisch
eine Subventionierung des Bundes dar. Außenstände an Heim-
kostenbeiträgen werden vom Direktor des Schülerheimes eingefor-
dert, die sonstige Verwaltung erfolgt jedoch durch die LLA Imst.
Kritik Der LRH stellte fest, dass die TIGEWOSI weder, wie vereinbart,
einen Baurechtszins bezahlt noch die öffentlich-rechtlichen Abga-
194. Schulkomplex
ben. Auch die Feuerversicherung und sämtliche Heizungs- und
Betriebskosten werden von der LLA Imst getragen, die auch die
Heimkostenbeiträge vereinnahmt. Zusammengefasst kann gesagt
werden, dass bei der Verwaltung und Gebarung so vorgegangen
wird, als ob das Land auch Eigentümer des Gebäudes wäre und
kein Baurecht zu Gunsten der TIGEWOSI bestünde. Dem seit dem
Jahr 1990 im Amt stehenden Leiter des Schülerheimes war bis dato
die Tatsache nicht bekannt, dass ein Baurecht mit Baurechts-
eigentum der TIGEWOSI am Gebäude besteht.
Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, den bestehenden Vertrag und die tatsächlichen
Art. 69 TLO Gegebenheiten in Einklang zu bringen, sei es durch vertragskon-
formes Verhalten oder durch eine Änderung des Vertrages.
Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, den bestehenden Ver-
der Regierung trag mit der TIGEWOSI an die tatsächlichen Gegebenheiten anzu-
passen, wird von den Abteilungen Landwirtschaftliches Schulwesen,
Jagd und Fischerei und Justiziariat aufgegriffen.
4.5 Galerie
Neben dem LSH befindet sich ein kleines Gebäude mit einer Nutz-
fläche von 35 m² und zwei Räumen, die seit Jahren nicht genutzt
werden. Im Berichtszeitraum fand ein einziges Mal eine Ausstellung
von Erzeugnissen der schuleigenen Weberei statt. Vom 25.11. –
4.12.2005 wurden die Räumlichkeiten an einen Imster Künstler um
€ 40,-- vermietet. Dieser Betrag deckte die angefallenen Heizkosten.
In der Verkehrswertschätzung des Landes vom April 2002 wurde die
Galerie als Gebäude mit einer anmutigen architektonischen Form
beschrieben, für das auf Grund des besonderen Reizes, der exponierten
Lage und der Besonderheit des Ambientes eine erhöhte Miete von
monatlich € 715,-- zu erwarten sei.
Kritik Der LRH konnte keine Bemühungen seitens der LLA Imst oder des
Landes erkennen, das Gebäude wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.
204. Schulkomplex
4.6 Kösslerhaus
Die 1.594 m² große Liegenschaft samt dem desolaten Kösslerhaus
mit einer Grundfläche von 86 m² grenzt unmittelbar an das Gärt-
nereigelände der LLA Imst an. Es wurde 1985 zur Erweiterung der
Gartenbaufläche und zur Schaffung von Personalunterkünften an-
gekauft. Tatsache ist, dass das Haus bis zum heutigen Tag aus-
schließlich als Lagerraum für Ernteprodukte und Abstellraum für
Werkzeuge diente. Es gab immer wieder Bestrebungen seitens der
Abteilung Justiziariat, das Kösslerhaus einer Verwendung zuzufüh-
ren oder zu verkaufen. Die in den Jahren 1993 und 1998 an die
Direktion der LLA Imst herangetragenen Initiativen wurden mit dem
Ersuchen beantwortet, eine Veräußerung hintanzustellen.
Zuletzt stellte sich die Frage des Abbruchs des Gebäudes, als der
Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bevorstand. Die LLA Imst
riet vom Abriss des Gebäudes mit dem Argument ab, dass dem
finanziellen Aufwand hiefür (nur) einmalige Kosten in Höhe von
€ 2.500,-- gegenüber stehen würden. Das Land bezahlte schließlich
die Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 1.451,52 und bezahlt
fortan die jährliche Mindestverbrauchsgebühr von ca. € 50,--.
Kritik Allen Verantwortlichen ist und war klar, dass eine Sanierung des
Kösslerhauses wirtschaftlich nicht vertretbar ist und das Gebäude
abzureißen ist. Dies wurde auch in zwei unabhängigen Schätzgut-
achten aus dem Jahr 2002 festgehalten. Da der Abbruch des Köss-
lerhauses in Zukunft unvermeidbar ist, hätte der Abbruch aus wirt-
schaftlichen Erwägungen noch vor dem Anschluss an das öffent-
liche Kanalnetz erfolgen sollen.
Stellungnahme Das Kösslerhaus ist bereits Mitte Juli 2006 im Zuge der Abbruchar-
der Regierung beiten der desolaten Glashäuser der Gärtnerei als Vorarbeit für den
Neubau des Werkstättengebäudes im Sinn einer Baureifmachung
des Grundstückes abgerissen worden. Es ist davon auszugehen,
dass die bereits bezahlte Kanalanschlussgebühr nicht verloren
gegangen ist, sondern auf den Neubau angerechnet wird.
215. Vermietungen
5. Vermietungen
Wie aus der Tabelle Liegenschaften im Eigentum des Landes zu erse-
hen ist, gibt es im Umkreis der Lehranstalt mehrere Gebäude, aus
denen das Land Mieteinnahmen im weiteren Sinne erzielt, die der
LLA Imst zu Gute kommen. Zum Teil handelt es sich dabei um Ein-
nahmen aus der Vermietung an Außenstehende, zum Teil um Ver-
gütungen für die Benützung von Wohnungen durch Bedienstete der
Lehranstalt.
Mieteinnahmen Aus der Vermietung von Geschäfts- und Büroeinheiten im so
genannten Betriebsgebäude in der Meraner Straße 2 gingen im Zeit-
raum 2003 - 2005 € 61.600,-- auf dem Konto der LLA Imst ein; aus
der Vermietung des Hauses Meraner Straße 8 an die Tiroler Imker-
genossenschaft € 5.800,--. Auf Grund der Vermietung von Räumen
zu Wohnzwecken in der Reitervilla, im Weberhaus und im Gutshof
nahm die LLA Imst € 35.100,-- ein.
5.1 Betriebsgebäude
Sachwert Im Zuge der Schätzung des Verkehrswertes sämtlicher Liegen-
schaften des Landes im Jahr 2002 wurde auch der Verkehrswert
des Betriebsgebäudes geschätzt. Der Sachwert des Gebäudes
wurde mit 1,3 Mio. € ermittelt, der Bodenwert mit € 340,--/m². Auf
Grund der gegebenen Gebäudegrundfläche von ca. 350 m² und
unter Berücksichtigung eines 15 %igen Bebauungsabschlages er-
rechnet sich der Bodenwert des Gebäudes mit ca. € 100.000,--, was
einen Sachwert von Grund und Boden zusammen in Höhe von ca.
1,4 Mio. € ergibt. Im Falle eines Verkaufes müssten zusätzliche Ver-
kehrsflächen mitverkauft werden.
225. Vermietungen
Ertragswert Der Ertragswert des Gebäudes wurde mit € 491.000,-- beziffert. Der
Berechnung wurde ein Jahresreinertrag von € 30.311,90 zu Grunde
gelegt. Dieser basiert auf den damaligen tatsächlichen Mieteinnah-
men von monatlich € 978,93 (jährlich € 11.747,16) sowie angenom-
menen Mieteinnahmen für die freistehenden Objekte in den zwei
oberen Stockwerken des vierstöckigen Gebäudes.
Der LRH hat festgestellt, dass der Ertragswert des Gebäudes höher
ist als in der Schätzung ausgewiesen. Bei der Berechnung der tat-
sächlichen Mieteinnahmen wurde nämlich versehentlich der
Monatsmietzins anstelle des Jahresmietzinses in Ansatz gebracht.
Der Ertragswert des Betriebsgebäudes ist daher auf € 662.000,-- zu
korrigieren, der zugrunde liegende Jahresreinertrag auf € 40.864,87.
Mietverhältnisse Der Keller, das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß sind an die
„UNSER LAGERHAUS “WARENHANDELS-GESELLSCHAFT
m.b.H., die TUI Reisecenter GmbH und an die Bezirkslandwirt-
schaftskammer vermietet. Die jährlichen Mieterträge aus diesen
Mietverhältnissen belaufen sich auf derzeit € 15.803,64 (monatlich
€ 1.316,97). Das sind nur rd. 39 % des geschätzten möglichen Rein-
ertrages.
Das Blumengeschäft der Lehranstalt befindet sich ebenfalls im
Betriebsgebäude. Für die Benützung des Geschäftslokales mit vier
Arbeitsräumen im Erdgeschoß und weiteren Räumlichkeiten im
Keller wird kein Mietzins bezahlt. Es erfolgt auch keine buchhalteri-
sche Umbuchung auf die Konten des Gartenbaubetriebes, zu denen
das Blumengeschäft zählt.
5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H.
Das Mietverhältnis mit der „UNSER LAGERHAUS“ WARENHAN-
DELS-GESELLSCHAFT m.b.H. (im Folgenden kurz: Warenhandels-
GesmbH), geht bis auf das Jahr 1958 zurück. Die landwirtschaftliche
Genossenschaft für den Bezirk Imst hat Büro-, Verkaufs- und Lager-
räume im Ausmaß von 319,6 m² um € 105,31 inkl. Heiz- und
Betriebskosten und ohne Abschluss eines schriftlichen Mietvertra-
ges gemietet. Zwischenzeitlich erfolgte ein zweimaliger Mieterwech-
sel: Im Jahr 1984 kam es zur Vereinigung zwischen der Landwirt-
schaftlichen Genossenschaft und dem Raiffeisenwarenverband
Tirol. Dieser ließ die Büroräumlichkeiten im ersten Obergeschoß auf,
wodurch sich die vermietete Fläche auf 219 m² verringerte. Der seit
235. Vermietungen
1958 unveränderte Betrag von € 105,31 wird seit November 2001
durch die Warenhandels-GesmbH bezahlt. Sämtliche Bemühungen
seitens des Landes, eine einvernehmliche Anhebung des Mietzinses
zu erreichen, scheiterten am Widerstand des Vertragspartners.
Mietzins Nach Ansicht des LRH handelt es sich bei der von der Warenhan-
dels-GesmbH bezahlten monatlichen Vergütung um keinen Pau-
schalmietzins. Die Vertragsparteien hatten nämlich zu Beginn des
Mietverhältnisses vor nahezu 50 Jahren eine Aufteilung der verein-
barten monatlichen Zahlung von € 105,31 vorgenommen: € 60,38
(57,33 %) waren der Grundvergütung gewidmet, € 10,55 (10 %) den
Betriebskosten und € 33,48 (31,8 %) den Heizkosten.
Betriebs- und Die Heizungs- und Betriebskosten für die Warenhandels-GesmbH
Heizkosten belaufen sich jährlich auf ca. € 3.000,-- brutto. Dem gegenüber
stehen die jährlichen Zahlungen dieses Mieters in Höhe von
ca. € 1.500,--. Ohne eine detaillierte Berechnung anstellen zu müs-
sen, ist ersichtlich, dass das Land Tirol aus diesem Mietverhältnis
nicht nur keinen Mietzins einnimmt, sondern in dieses Mietverhältnis
sogar noch „hineinbezahlt“, indem es einen Teil der Betriebs- und
Heizkosten für die Warenhandels-GesmbH trägt: Der jährliche Bei-
trag zu den Betriebskosten beträgt nahezu € 950,--, zu den Heiz-
kosten ca. € 600,-- (bezogen auf die 95 m² Geschäftsfläche).
Empfehlung nach Der Landesrechnungshof empfiehlt, zunächst wenigstens die
Art. 69 TLO Betriebs- und Heizkosten auf die tatsächlichen Gegebenheiten an-
zupassen und diese sodann innerhalb des Verjährungszeitraumes
für die Vergangenheit geltend zu machen. Unter dem aufgezeigten
Aspekt ist auch näher zu prüfen, ob eine Anhebung der Grundver-
gütung (des Mietzinses) möglich ist.
Stellungnahme Als Ergebnis bereits geführter Verhandlungen wird die "Unser
der Regierung Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H die Betriebs- und Heizkosten
für die Jahre 2002 bis 2005 nachzahlen. Die für die Vergangenheit
angefallenen Kosten wurden daher innerhalb des Verjährungszeit-
raums von der "Unser Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H einge-
fordert. Ab 1. Juli 2006 wurde weiters ein angemessener Mietzins
zuzüglich Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Die Empfehlung des
Landesrechnungshofes ist damit umgesetzt.
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