Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland

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Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
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     BURGENLAND

Leitfaden für Alleinerziehende
Informationen für allein erziehende Mütter und Väter
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Impressum:
    Herausgegeben und für den Inhalt verantwortlich:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 6 – Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    Redaktionelle Bearbeitung: DSA Astrid Haider-Reisner, MA
    Eisenstadt, April 2010
    3. Auflage

    Die eigennützige Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige
    Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Amtes der
    Burgenländischen Landesregierung nicht zulässig

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Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Alleinerziehende im Burgenland!

Das Aufwachsen der Kinder unter möglichst guten Bedingungen zu sichern und die
notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen muss Aufgabe der Politik sein. Das
Land Burgenland setzt daher eine ganze Reihe von Frauen- und Familien fördernden
Maßnahmen, wie z. B. Kinderbonus, Schulstartgeld, Förderung bei Mehrlingsgeburten,
Kinderbetreuungsförderung für den Besuch von Kindergarten und Kinderkrippe,
Familienauto, Familienpass, Dokumentenmappe u. a. m.

Alleine zu erziehen ist eine besondere Herausforderung und Verantwortung. Probleme,
die in traditionellen Familien gemeinsam besprochen und gelöst werden können, müs-
sen von nur einem Elternteil bewältigt werden.

Der „Leitfaden für Alleinerziehende“ ist als Unterstützung und Hilfestellung für allein er-
ziehende Mütter und Väter gedacht. Er soll eine Erstinformation für auftretende Fragen
z.B. im rechtlichen Bereich in Bezug auf Unterhalt nach Ehescheidung, Unterhalt nach
Auflösung einer Lebensgemeinschaft, Vaterschaftsanerkennung, Obsorge und Besuchs-
recht u.v.m. bieten. Da mit der Veränderung der Lebenssituation auch die finanzielle
Situation oft eine massive Veränderung erfährt, wird in weiteren Abschnitten auf die
unterschiedlichen Ansprüche sowie auf die Bereiche Arbeitssuche und Berufswieder-
einstieg eingegangen.

Die Broschüre kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Daher sind die einzelnen
Themen mit Verweisen an jene Institutionen gekennzeichnet, die detaillierte Auskünfte
geben können.

Die Bereitschaft, die alltägliche Belastung von Beruf und Familie alleine zu tragen, ver-
dient ein hohes Maß an Anerkennung, aber auch die nötige Unterstützung.
Wir erachten es als unsere Pflicht, Ihnen diese Unterstützung zu bieten.

Ihre

Familienlandesrätin Verena Dunst

                                                                                  vorwort     3
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Inhalt

             Alleinerziehend –
             eine gewollte oder ungewollte Lebenssituation.........................................................................6

                 Rechtliche und finanzielle Situation.....................................................8
                   Unterhaltsansprüche nach der Scheidung.......................................................................8
                   Unterhaltsansprüche nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft........9
                   Unterhaltsleistungen für Kinder aus Lebensgemeinschaften...... 10
                   Kindesunterhalt................................................................................................................................................. 10
                   Taschengeld........................................................................................................................................................... 12
                   Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung)..................................... 12
                   Vaterschaftsanerkennung..................................................................................................................... 13
                   Obsorge.................................................................................................................................................................... 14
                   Besuchsrecht........................................................................................................................................................ 14
                   Namensrecht...................................................................................................................................................... 15
                   Jugendwohlfahrtsrecht............................................................................................................................ 15
                   Versicherungsleistungen aus eigener Versicherung.................................... 16
                   Arbeitslosengeld............................................................................................................................................. 16
                   Bildungskarenz................................................................................................................................................... 16
                   Kinderbetreuungsbeihilfe...................................................................................................................... 17
                   Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall........................................................................................ 18
                   Kinderzuschuss zur Pension.............................................................................................................. 18
                   Notstandshilfe.................................................................................................................................................... 18
                   Pensionsvorschuss......................................................................................................................................... 19
                   Wochengeld......................................................................................................................................................... 19
                   Versicherungsleistungen aus der
                   Versicherung des verstorbenen Elternteils/Ehepartners.................. 20
                   Waisenpension/Halbwaisenpension...................................................................................... 20
                   Witwen-/Witwerpension.................................................................................................................... 20
                   Versicherungsunabhängige finanzielle Leistungen........................................ 22
                   Alleinerzieherinnen- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.................................... 22
                   Unterhaltsabsetzbetrag.......................................................................................................................... 23
                   Kinderfreibetrag............................................................................................................................................... 23
                   Familienbeihilfe des Bundes.............................................................................................................. 24
                   Mehrkindzuschlag.......................................................................................................................................... 25
                   Kinderabsetzbetrag...................................................................................................................................... 25

4   INHALT
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Gebührenbefreiungen............................................................................................................................. 25
      Kinderbetreuungsgeld.............................................................................................................................. 26
      Familienförderungen des Landes Burgenland.................................................... 28
      Pflegegeld................................................................................................................................................................ 28
      Schulfahrtbeihilfe............................................................................................................................................ 28
      Schul/Heimbeihilfe........................................................................................................................................ 28
      Sonderausgaben.............................................................................................................................................. 28
      Sozialhilfe.................................................................................................................................................................. 29
      Stipendien............................................................................................................................................................... 29
      Wohnbeihilfe des Landes Burgenland................................................................................. 30
      Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds.................................. 30

Arbeit, Arbeitssuche, Wiedereinstieg............................................................. 31
  Arbeitssuche und Wiedereinstieg............................................................................................. 31
  Meldung beim Arbeitsmarktservice (AMS).................................................................. 31
  Wiedereinstieg.................................................................................................................................................. 32
  Bewerbung und Vorstellungsgespräch................................................................................. 32
  Beschäftigungsmodelle............................................................................................................................ 32
  Reguläre Beschäftigungsverhältnisse....................................................................................... 32
  Atypische Beschäftigungsmodelle............................................................................................. 32
  Selbstständige Führung eines Betriebes, Betriebsübernahme................ 33

Kinderbetreuung............................................................................................................................... 34
  Kinderbetreuungseinrichtungen................................................................................................... 34

Persönliche Situation............................................................................................................. 35
  Checkliste für Menschen in Trennungssituationen................................................ 35
  Verlauf einer Krise......................................................................................................................................... 35
  Die Gefühle.......................................................................................................................................................... 35
  Trotz Trennung Eltern seinv.............................................................................................................. 36
  Trennungsfolgen bei Kindern.......................................................................................................... 37

Wichtige Adressen............................................................................................................................ 38

                                                                                                                                                                                         INHALT   5
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Alleinerziehend –
    eine gewollte oder ungewollte Lebenssituation
    Die Wege, durch die ein Elternteil allein erziehend wird, sind vielfältig   •  Für beide Elternteile gilt es, eine neue Art des „Eltern-Seins“ und
    und stehen stets in engster Verbindung zur persönlichen Situation.          der Elternbeziehung zu finden. Vorangegangene Konflikte wirken
    Somit sind Alleinerziehende nicht nur mit organisatorischen und             noch immer und erschweren den Elternteilen die notwendige,
    rechtlichen Fragen konfrontiert, sondern in vielen Fällen auch mit          konstruktive Kommunikation. Als Paar getrennt erfordert die neue
    tief greifenden und schmerzlichen persönlichen Problemen im Zu-             Situation dennoch, dass in gemeinsamen Gesprächen die Vorge-
    sammenhang mit dem Verlust des Partners/der Partnerin.                      hensweise bei der Erziehung der Kinder, Besuchsregelungen, Urlaub,
                                                                                Schulbesuche u.v.m. abzuklären sind.
    Allein erziehend zu sein, kann auf persönlichen Entscheidungen
    beruhen, die im besten Fall beide Elternteile gemeinsam treffen.            •  Kinder reagieren auf die Trennung der Eltern. Diese Reaktionen
    Manchmal ist es aber auch der Entschluss eines einzelnen Elternteils,       sind sehr unterschiedlich und erfolgen manchmal erst relativ spät.
    der den anderen Teil in diese neue Lebenssituation zwingt.                  Verhaltensänderungen der Kinder können bis zu fünf Jahren nach
                                                                                der Scheidung auftreten und sind dann immer noch als Reaktion auf
    In Österreich leben rund 300.000 Familien mit allein erziehenden            die Trennung der Eltern zu sehen. Diese Probleme sind besonders
    Eltern – das ist beinahe jede fünfte Familie. Etwa 90 Prozent dieser        für Alleinerziehende spürbar und beeinträchtigen den Alltag mit
    Alleinerziehenden sind Frauen.                                              dem Kind/den Kindern.

    Als Alleinerziehende gelten Elternteile, die                                • Der allein erziehende Elternteil trägt in der Praxis den Hauptteil
    • ledig,                                                                    der Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung der Kinder.
    • geschieden oder                                                           Problemlösungen für die Scheidungsfolgen der Kinder müssen meist
    • verwitwet sind und                                                        auch von den Alleinerziehenden gefunden werden.
    • nicht mit dem Vater oder der Mutter des Kindes oder einem
      neuen Partner bzw. einer neuen Partnerin zusammenleben.                   •  Der Alltag erfährt für allein Erziehende in der Regel einen Anstieg
                                                                                von Belastungen, bedingt durch die Veränderung der Lebensum-
    Allein erziehend zu sein kann auch die Folge von nicht                      stände. Allein erziehende Mütter müssen wieder berufstätig werden
    beeinflussbaren Schicksalsschlägen sein:                                    oder von einer Teilzeitstelle auf Vollzeit umstellen. Verbunden damit
    • ein Elternteil stirbt                                                     verschärft sich das Problem der Kinderbetreuung.
    • ein Elternteil verschwindet oder wird vermisst                            In den meisten Fällen kommt es zusätzlich zu einer Verringerung
                                                                                des Familieneinkommens.
    Wird ein Elternteil allein erziehend, ergeben
    sich vor allem am Beginn dieses neuen Lebens-                               •  Die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende in der Gesell-
    abschnittes eine Reihe von Problemen:                                       schaft spielen eine wichtige Rolle. Wie positioniere ich mich nun als
                                                                                Alleinerziehende/r, Verlassene/r, Geschiedene/r? Besteht Ablehnung
    •  Auf individueller Ebene muss die neue Lebenssituation verur-             oder Akzeptanz im näheren sozialen Umfeld? Gibt es strukturelle
    sacht durch die Trennung gemeistert werden. Ängste, Wut, Trauer,            Unterstützungen bei der Bewältigung des Alltags z.B. ausreichende
    Kränkung usw. sind zu verarbeiten, und dies kann die Umstellung auf         Kinderbetreuungsmöglichkeiten? Wie sehen die staatlichen Rahmen-
    die neuen Lebensumstände besonders schwierig gestalten.                     bedingungen in Form von Beihilfen, Gesetzgebung u.v.m. aus?

6       einleitung
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7
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Rechtliche und finanzielle Situation

    Unterhaltsansprüche nach der Scheidung                                Nach der gerichtlichen Praxis gilt, dass der erwerbslose Unter-
                                                                          haltsberechtigte oder die erwerbslose Unterhaltsberechtigte 33
    Grundsätzlich kann der Unterhalt geschiedener Paare bei allen         Prozent des Nettoeinkommens der Verpflichteten/des Verpflichteten
    Scheidungsfällen durch Vereinbarung geregelt werden. Nur bei          erhalten muss. Unterhaltsempfängerinnen/Unterhaltsempfänger
    Fehlen vertraglicher Unterhaltsregelungen greift die gesetzliche      mit eigenem Einkommen erhalten 40 Prozent des gemeinsamen
    Regelung ein.                                                         Gesamtnettoeinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens. Diese
                                                                          Prozentsätze sind jedoch nur grobe unverbindliche Richtlinien. Sie
    Das Gesetz unterscheidet hierbei zwei große Unterhaltsgruppen:        reduzieren sich, wenn den Unterhaltspflichtigen weitere Unterhalts-
    • Scheidungen mit Schuldausspruch                                     pflichten treffen, etwa für Kinder.
    • Scheidungen ohne Schuldausspruch
                                                                          Gleichteiliges Verschulden beider Seiten
    Scheidungen mit Schuldausspruch                                       Trifft beide geschiedenen Gattinnen/Gatten gleiches Verschulden, so
                                                                          haben sie prinzipiell keine Unterhaltsansprüche. Es kann aber der
    Für alle Scheidungen mit Schuldausspruch gilt eine einheitliche       Ehegattin/dem Ehegatten, die/der sich nicht selbst erhalten kann, ein
    Regelung, die auf die Schuldverteilung Bezug nimmt. Die Unterhalts-   Beitrag zu ihrem/seinem Unterhalt zugebilligt werden.
    regelung unterscheidet folgende Fälle:
    • Alleinverschulden                                                   Unterhalt wird dann gewährt, wenn und soweit dies mit Rücksicht
    • Gleichteiliges Verschuldens beider Seiten                           auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der
    • Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens                 Ehegattin/des Ehegatten der Billigkeit entspricht. Diese „Billigkeits-
                                                                          beurteilung“ berücksichtigt die Lebensumstände beider Parteien.
    Alleinverschulden                                                     Nach der Gerichtspraxis soll der Zuschuss nur einen „relativ
    Die allein oder überwiegend schuldig geschiedene und leistungsfä-     bescheidenen Teil“ des vollen Unterhalts ausmachen, d.h. durch-
    hige Gattin/der allein oder überwiegend schuldig geschiedene und      schnittlich etwa zehn bis 15 Prozent des Nettoeinkommens der/des
    leistungsfähige Gatte hat der/dem anderen angemessenen Unterhalt      Verpflichteten.
    zu leisten, soweit deren/dessen eigene Einkünfte (aus Vermögen
    oder aus zumutbarer Berufstätigkeit) nicht ausreichen.                Nachhaltige und grundlos böswillige Verweigerung des Kinderbe-
                                                                          suchsrechtes durch die Unterhaltsberechtigte/den Unterhaltsberech-
    Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch sind also auf Seiten       tigten bewirken das Erlöschen des Billigkeitsanspruches.
    der/des Verpflichteten alleiniges oder überwiegendes Scheidungs-
    verschulden und Leistungsfähigkeit, auf Seiten des oder der Berech-   Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens
    tigten die Selbsterhaltungsunfähigkeit.                               Bei einer Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens
                                                                          auf Seiten der Klägerin/des Klägers behält die beklagte Gattin/der
    Die Unterhaltshöhe ist durch ihre Angemessenheit definiert, d.h.      beklagte Gatte den Anspruch auf Unterhalt wie bei einer noch auf-
    der Unterhalt muss für die Deckung der angemessenen Bedürfnisse       rechten Ehe. Es werden der haushaltsführenden und nicht erwerbs-
    ausreichen, wobei sich die Angemessenheit nach den Lebensverhält-     tätigen Gattin/dem haushaltsführenden und nicht erwerbstätigen
    nissen beider Gattinnen/Gatten richtet.                               Gatten die tatsächlichen Einkünfte, nicht aber Einkünfte aus einer
                                                                          zumutbaren Erwerbstätigkeit angerechnet.

8     scheidung
Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
Scheidungen ohne Schuldausspruch

Die Scheidung ohne Schuldausspruch spielt in der Praxis eine
geringe Rolle. Bei Zerrüttungsscheidungen hat nur die/der Beklagte
einen Unterhaltsanspruch nach Billigkeit, bei der/dem die Verhält-
nisse der geschiedenen Gattinnen/Gatten, der unterhaltspflichtigen
Verwandten und allfällige weitere Unterhaltspflichten gegenüber
minderjährigen Kindern und gegenüber neuen Ehepartnerinnen/
Ehepartnern zu berücksichtigen sind.
Das Ehegesetz besagt außerdem, dass einer geschiedenen Ehegattin/
einem geschiedenen Ehegatten unabhängig vom Verschulden an der
Scheidung Unterhalt nach deren/dessen Lebensbedarf zu gewäh-
ren ist, so lange ihr/ihm aufgrund der Pflege und Erziehung eines
gemeinsamen Kindes nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu
erhalten.
Ebenso ist einer Ehegattin/einem Ehegatten, die/der sich der
Haushaltsführung sowie gegebenenfalls der Pflege und Erziehung
eines gemeinsamen Kindes oder der Betreuung eines Angehörigen
gewidmet hat und somit keine eigenen Erwerbsmöglichkeiten hatte
und zukünftig hat (z.B. durch mangelnde berufliche Ausbildung, Alter,
Gesundheit, Dauer der Ehe), Unterhalt nach deren/dessen Lebens-
bedarf zu gewähren.
Achtung:
Der Unterhaltsanspruch vermindert sich oder besteht nicht, wenn
die Gewährung des Unterhalts unbillig wäre (z.B. durch schwerwie-
gende Eheverfehlungen, schuldhaft herbeigeführte Bedürftigkeit).

Unterhaltsansprüche nach Auflösung einer
Lebensgemeinschaft
Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen
Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine
vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen
sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der
Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Tren-
nungsfall nicht finanziell benachteiligt ist.

lebensgemeinschaft                                                      9
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Unterhaltsleistungen für Kinder aus                                      Kindesunterhalt
     Lebensgemeinschaften
                                                                              Allgemeines zum Kindesunterhalt
     Uneheliche Kinder sind ehelichen im Unterhaltsrecht völlig gleich-       Mit Kindesunterhalt ist grundsätzlich die Unterhaltsverpflichtung von
     gestellt. Im Zusammenleben kann der Fall eintreten, dass die/der         Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Seit der Neuregelung des
     Unterhaltspflichtige den festgesetzten Unterhalt für das Kind bzw. die   Kindschaftsrechtes haben Frauen und Männer ihren Kindern gegenü-
     Kinder nicht bezahlt, aber dafür die Kosten für die Wohnung und den      ber gleiche Rechte und Pflichten.
     gemeinsamen Haushalt übernimmt. Bei einer entsprechenden Höhe            Derjenige Elternteil, der mit seinem Kind nicht im gemeinsamen
     dieser Leistungen kann der Unterhalt dadurch schon erfüllt sein.         Haushalt lebt, ist zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet.

     Achtung:                                                                 Arten von Unterhaltsleistungen
     Schließen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner einen Vertrag, in        Grundsätzlich haben beide Elternteile zum Unterhalt ihres Kindes
     dem schriftlich festgehalten wird, inwieweit Sie durch die Übernah-      (ehelich und unehelich) beizutragen. Sind sie dazu nicht in der Lage
     me der Lebenshaltungskosten der festgesetzten Unterhaltsverpflich-       (z.B. weil sie verstorben sind), dann werden die Großeltern für die
     tung nachkommen.                                                         Unterhaltsleistungen herangezogen, soweit sie dadurch ihren eige-
     Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, können Sie Ihre getätigten    nen Unterhalt nicht gefährden.
     Zahlungen nicht beweisen. So kann es sein, dass Sie im Falle einer       Es wird zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt (=Alimente)
     Trennung aufgrund des bestehenden Unterhaltsbeschlusses zusätz-          unterschieden. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern
     lich für die letzten drei Jahre Kindesunterhalt nachzahlen müssen.       im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt.

10     unterhalt
Der Naturalunterhalt umfasst beispielsweise:                            Beim Bedarf des Kindes wird zwischen Regelbedarf und
• Unterkunft                                                            Sonderbedarf unterschieden.
• Nahrungsmittel
• Bekleidung                                                            Zum Regelbedarf des Kindes gehören beispielsweise:
• Unterricht und Erziehung                                              • Unterkunft
• Freizeitgestaltung                                                    • Nahrungsmittel
                                                                        • Bekleidung
Leben das Kind und ein Elternteil bzw. beide Eltern nicht im selben     • Unterricht und Erziehung
Haushalt, so hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt in Form von        • Freizeitgestaltung
Geldleistungen.                                                         • Taschengeld
Darunter versteht man einen vom Gericht oder aufgrund privater
Vereinbarung festgesetzten Geldbetrag, der ausschließlich der Be-       Zum Sonderbedarf eines Kindes zählen außergewöhnliche Bedürf-
dürfnisdeckung des Kindes dient.                                        nisse, die über den Regelbedarf hinausgehen (z.B. eine Zahnregu-
                                                                        lierung, soweit die Kosten nicht von der Krankenkasse gedeckt sind,
Allgemeines zur Unterhaltshöhe                                          Spitalskosten, Kosten für psychotherapeutische Behandlung).
Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist abhängig von der
Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung,         Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens
Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktlage etc.) und dem Bedarf des Kindes      Bei unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiterinnen/Arbeiter, Ange-
(Alter, Anlagen, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten etc.).          stellte und Beamtinnen/Beamten) ist das monatliche Einkommen
                                                                        nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen her-
Grundsätzlich gilt die Regel: Je höher das Einkommen des jeweiligen     anzuziehen. Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weih-
Elternteils, desto mehr Unterhalt ist zu leisten. Der Elternteil muss   nachtsgeld) wird auf 12 Monate aufgeteilt. Überstundenentgelt und
bemüht sein, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizu-        Abfertigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
tragen (Anspannungstheorie bzw. Anspannungsgrundsatz).                  Bei selbstständig Erwerbstätigen ist der im letzten abgeschlossenen
                                                                        Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn ausschlaggebend. Bei
Hinweis: Laut ständiger Rechtsprechung besteht eine Begrenzung          größeren Schwankungen im Einkommen ist der Durchschnitt der
des Unterhalts (sogenannte „Luxusgrenze“ bzw. „Playboygrenze“),         letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen.
die Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichen Einkommen zu-      Im Falle der Arbeitslosigkeit stellt die Arbeitslosenunterstützung die
gute kommt. Der Unterhaltsanspruch ist in solchen Fällen mit dem        Bemessungsgrundlage dar. Die/der Arbeitslose erhält zusätzlich einen
Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt, es gibt je-      Familienzuschlag, wenn sie/er zum Unterhalt einer oder mehrerer
doch keinen allgemein gültigen „Unterhaltsstopp“. Bei dieser Grenze     Personen wesentlich beiträgt und für die Angehörige/den Angehöri-
handelt es sich nur um einen Richtwert, der nach den Umständen          gen ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese/dieser kein
des Einzelfalls verschieden bemessen werden kann.                       Arbeitseinkommen erzielt, das im Monat die Geringfügigkeitsgrenze
                                                                        übersteigt.
Achtung:
Versucht ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil sich der Zahlung
von Alimenten zu entziehen, indem sie/er die Beschäftigung aufgibt
oder einen Beruf wählt, der nicht ihrer/seiner Ausbildung entspricht,
dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive
Einkommen, das absichtlich ausgeschlagen wurde, zur Berechnung
herangezogen.

                                                                 unterhalt                                                                       11
Berechnung der Unterhaltshöhe                                               Grundsätzlich geht mit der Eheschließung der Geldunterhaltsan-
     Für die Berechnung des Kindesunterhaltes wurden von der Recht-              spruch auf die Ehepartnerin/den Ehepartner über.
     sprechung folgende Prozentsätze festgelegt:                                 Es kann auch der Verlust einer bereits erlangten Selbsterhaltungsfä-
                                                                                 higkeit eintreten (z.B. berufstätige Maturantin/berufstätiger Maturant
      Alter des Kindes                                   Prozentsatz             beginnt ein Hochschulstudium).
      0 bis 6 Jahre           16 % des monatlichen Nettoeinkommens
      6 bis 10 Jahre          18 % des monatlichen Nettoeinkommens               Taschengeld
      10 bis 15 Jahre         20 % des monatlichen Nettoeinkommens
      ab 15 Jahren            22 % des monatlichen Nettoeinkommens               Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte
                                                                                 ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhält-
      Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind                      nissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
      folgende Abzüge vorzunehmen:                                               Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende
      für jedes weitere Kind unter 10 Jahren                  1%                 Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern
      für jedes weitere Kind über 10 Jahren                   2%                 und Kind Gültigkeit hat.
      für den Ehegatten oder die Ehegattin
      je nach eigenem Einkommen                zwischen 0 und 3 %                 Richtwerte für Taschengeld
                                                                                  Alter des Kindes                                     Prozentsatz
     Im Falle einer Scheidung kann es sein, dass die Familienbeihilfe teilwei-    bis 7 Jahre                         1 % des Unterhaltsanspruches
     se auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird, sich diese Beträge          7 bis 10 Jahre                      5 % des Unterhaltsanspruches
     also entsprechend reduzieren. Das Ausmaß dieser Anrechnung richtet           10 bis 14 Jahre                     8 % des Unterhaltsanspruches
     sich nach der Höhe des Einkommens und der Höhe der Unterhalts-               14 bis 18 Jahre                    10 % des Unterhaltsanspruches
     verpflichtungen und ist für jeden Fall gesondert zu ermitteln.
                                                                                 Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung)
     Dauer der Unterhaltsverpflichtung
     Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter             Der Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) dient
     des Kindes gebunden. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähig-           der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn ein Elternteil
     keit des Kindes Unterhalt leisten. Diese ist gegeben, wenn das Kind         seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Der Unter-
     selbst für seine eigenen Bedürfnisse außerhalb des Elternhauses             haltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Er ist von jenem
     aufkommen und durch eigene Einkünfte in einfachen bis durch-                Elternteil, der zur Vertretung des Kindes befugt ist, im Namen des
     schnittlichen Lebensverhältnissen leben kann.                               Kindes einzubringen.
     Der Eintritt dieses Zeitpunktes hängt von verschiedenen Faktoren
     ab (z.B. Ausbildung) und steht nicht in Zusammenhang mit der                Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die
     Volljährigkeit des Kindes.                                                  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben,
                                                                                 • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind,
     Ende des Unterhaltsanspruches                                               • keinen gemeinsamen Haushalt mit der Unterhaltsschuldnerin/
     Generell kann davon ausgegangen werden, dass ein Kind nach                    dem Unterhaltsschuldner haben und
     Abschluss seiner Schul- bzw. Berufsausbildung selbsterhaltungsfähig         • deren Eltern EU-Bürgerinnen/Bürger, staatenlos oder anerkannte
     ist. Findet das Kind jedoch nach der Ausbildung nicht gleich einen            Konventionsflüchtlinge sind (unter bestimmten Voraussetzungen).
     geeigneten Arbeitsplatz, kann sich das Ende der Unterhaltszahlungen
     noch verzögern und es muss auch für eine angemessene Dauer der              Zuständige Behörde ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das
     Arbeitsuche Unterhalt geleistet werden.                                     minderjährige Kind seinen Wohnsitz hat

12      unterhalt
erforderliche Unterlagen:                                                 Zum Wohle des Kindes sollte die Vaterschaft festgestellt werden.
• Geburtsurkunde des Kindes                                               Diese ist beispielsweise Voraussetzung für den Unterhalt oder das
• Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes                                  gesetzliche Erbrecht unehelicher Kinder.
• Bestätigung der Meldung beider Elternteile
• Einkommensnachweise                                                     Ist die Mutter verheiratet, der Ehemann aber nicht Vater des Kindes,
• Eventuell Exekutionstitel                                               müssen folgende Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung
                                                                          gegeben sein:
Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob noch weitere Dokumente vorzu-         • Die Mutter muss den Anerkennenden als Vater des Kindes
legen sind.                                                                   bezeichnen
                                                                          • Das Kind muss dem Anerkenntnis zustimmen (bei einem
Der Unterhaltsvorschuss wird ab Beginn des Monats der Antragstel-             minderjährigen Kind ist der Jugendwohlfahrtsträger gesetzlicher
lung für höchstens fünf Jahre gewährt und vom Oberlandesgericht               Vertreter des Kindes)
jeweils am 1. eines Monats im Voraus an die bezugsberechtigte
Person ausbezahlt.                                                        Der Anerkennende wird dann statt des Ehemannes der Mutter in
                                                                          die Geburtsurkunde eingetragen.
Zeichnen sich bei der Hereinbringung des Unterhalts Schwierig-            Wenn der anerkennende Vater minderjährig ist, benötigt er für das
keiten ab, kann der obsorgeberechtigte Elternteil das Jugendamt           Vaterschaftsanerkenntnis die Zustimmung seiner gesetzlichen Ver-
zum Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten bestellen. Das Jugend-         treterin/seines gesetzlichen Vertreters.
amt übernimmt es dann, die erforderlichen Anträge zu stellen, Erhö-
hungsanträge einzubringen, den Eingang der Zahlungen zu über-             Fristen
wachen und erforderlichenfalls Exekution zu führen. Der Elternteil,       Bei der Vaterschaftsanerkennung müssen Sie keine Fristen beachten.
der das Jugendamt mit der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten         Sie ist auch bereits vor der Geburt möglich.
betraut, bekommt das hereingebrachte Geld ausbezahlt und ist
durch das Verfahren nicht belastet.                                       Zuständige Stellen:
                                                                          Sie können sich an eine Personenstandsbehörde (Standesamt), ei-
Vaterschaftsanerkennung                                                   nen Jugendwohlfahrtsträger oder eine Notarin/einen Notar in ganz
                                                                          Österreich wenden. Wenn Sie die Anerkennung beim Bezirksgericht
Wird ein Kind unehelich geboren oder ist der Ehemann nicht der            durchführen wollen, ist in der Regel jenes zuständig, in dessen Spren-
Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche         gel das Kind – oder bei Anerkenntnis vor der Geburt: die Mutter
Erklärung die Vaterschaft anerkennen.                                     – den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollte ein Pflegschaftsverfahren
                                                                          zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkenntnis anhängig sein, ist das
In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann angegeben werden,           zur Führung der Pflegschaft berufene Bezirksgericht zuständig.
wenn er freiwillig die Vaterschaft anerkennt oder sie durch ein Ge-       Bei der Anerkennung der Vaterschaft entstehen Ihnen keine Kosten.
richtsurteil festgestellt wurde. Wenn der (vermutete) Vater sich nicht
freiwillig zur Vaterschaft bekennt, kann die Mutter – in Vertretung für
das Kind – auf Feststellung der Vaterschaft klagen.

Die Mutter und das Kind werden von der Anerkennung der Vater-
schaft benachrichtigt. Sie können innerhalb von zwei Jahren gegen
das Anerkenntnis bei Gericht Widerspruch einlegen.

                                                        vaterschaft                                                                                13
Obsorge                                                                  Mögliche Gründe für das Gericht, einen Elternteil mit der alleinigen
                                                                              Obsorge für das Kind zu betrauen:
     Obsorge beider Elternteile:                                              • Die Eltern legen im Rahmen der Scheidung eine Vereinbarung
     Mit 1. Juli 2001 ist das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten und     vor, dass nur ein Elternteil mit der Obsorge betraut sein soll.
     gibt den geschiedenen Eltern die Möglichkeit – wenn beide dies im        • Die Eltern legen im Rahmen der Scheidung eine Vereinbarung
     Interesse des Kindeswohls wünschen – ihre Verantwortung gegenü-          über die (gemeinsame) Obsorge vor, die nicht dem Wohl des Kin-
     ber dem Kind wie bei aufrechter Ehe weiter wahrzunehmen.                 des entspricht.
     Die Obsorge beider Eltern eines minderjährigen ehelichen Kindes          • Die Eltern können sich über den hauptsächlichen Aufenthalt des
     bleibt zunächst grundsätzlich aufrecht, wenn ihre Ehe geschieden,        Kindes nicht einigen (dies wäre aber Voraussetzung für die gemein-
     aufgehoben oder für nichtig erklärt wird.                                same Obsorge).
                                                                              • Ein Elternteil beantragt nachträglich die alleinige Obsorge.
     Die Eltern müssen jedoch, wenn sie die volle Obsorge beider wie          • Ein Elternteil gefährdet das minderjährige Kind.
     bei aufrechter Ehe weiter bestehen lassen wollen, dem Gericht
     innerhalb angemessener Frist eine Vereinbarung darüber vorlegen,         Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Eltern eines minder-
     bei wem von ihnen sich das Kind hauptsächlich aufhält. Daraus            jährigen ehelichen Kindes zwar (noch) nicht geschieden sind, aber
     ergibt sich auch, welcher Elternteil dem Kind den Unterhalt in Geld      nicht bloß vorübergehend getrennt leben.
     zu leisten hat, nämlich der, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich   Im Falle einer alleinigen Obsorge hat der nicht obsorgeberechtigte
     aufhält. Das Gericht hat diese Vereinbarung zu genehmigen, sofern        Elternteil folgende Mindestrechte:
     sie dem Kindeswohl entspricht.
     Dies gilt nicht nur bei Auflösung der Ehe, sondern auch dann, wenn       Informations- und Äußerungsrecht
     die Eltern eines minderjährigen Kindes zwar noch verheiratet sind,       Der obsorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den nicht obsorge-
     aber dauernd getrennt leben. In diesem Fall entscheidet das Gericht      berechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten und Ände-
     aber nur auf Antrag eines Elternteils.                                   rungen im Leben des gemeinsamen Kindes rechtzeitig zu informie-
                                                                              ren (z.B. Schulwechsel, Wohnsitzwechsel, nicht bloß geringfügige
     Grundsätzlich kann jede Obsorgeregelung auf Antrag beim zustän-          Krankheiten, Schulerfolg). Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil
     digen Pflegschaftsgericht geändert werden. Auch Eltern, die bereits      hat das Recht, sich dazu zu äußern. Dieses Informations- und Äuße-
     vor dem 1. Juli 2001 geschieden wurden, können nachträglich um           rungsrecht entfällt aber, wenn der Besuchsberechtigte den Kontakt
     eine gemeinsame Obsorge ansuchen, wenn beide diese Änderung              mit dem Kind grundlos ablehnt. Umgekehrt erweitert sich das
     wünschen.                                                                Informationsrecht dann, wenn dem Elternteil, der ein Besuchsrecht
                                                                              hat, Kontakte nicht möglich sind.
     Alleinige Obsorge eines Elternteils:
     Grundsätzlich bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht, selbst wenn     Besuchsrecht
     die Ehe geschieden wird.
     Möchte ein Elternteil die alleinige Obsorge für das Kind erhalten,       Sowohl der nicht obsorgeberechtigte Elternteil als auch das Kind
     kann sie/er diese vor, während oder nach Abschluss des Scheidungs-       haben gesetzlich das Recht, einander zu treffen. Das Besuchsrecht
     verfahrens beim Pflegschaftsgericht beantragen.                          sollte grundsätzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen
                                                                              geregelt werden. Können sich diese nicht einigen, muss das Gericht
                                                                              eine Regelung darüber treffen.
                                                                              Das Besuchsrecht ist unabhängig davon, ob der nicht obsorgebe-
                                                                              rechtigte Elternteil seinen Unterhaltsleistungen nachkommt oder
                                                                              nicht.

14     obsorge
Jeder Elternteil hat alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes
zum anderen Elternteil beeinträchtigen oder dessen Aufgaben er-
schweren könnte. Dieses „Wohlverhaltensgebot“ dient dem Kindes-
wohl und bedeutet, dass der andere Elternteil dem Kind gegenüber
beispielsweise nicht schlecht gemacht werden soll.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht gegen
ihren Willen zum Kontakt mit dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil
gezwungen werden. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch selbst An-
träge, die ihre Pflege, Erziehung und das Besuchsrecht betreffen, stellen.

Namensrecht

Eheliche Kinder
Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, trägt auch
das Kind diesen Namen.
Führen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, gilt folgende
Regelung: Beide Eheleute müssen bereits vor oder bei der Ehe-
schließung den Familiennamen gemeinsamer Kinder bestimmen. Die
Erklärung, welchen Familiennamen die aus der Ehe stammenden
Kinder tragen werden, können die Eheleute
• bei der Anmeldung zur Eheschließung vor der Standesbeamtin/
dem Standesbeamten abgeben oder
• bei der standesamtlichen Trauung in einer öffentlichen oder
öffentlich beglaubigten Urkunde festlegen.
Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, erhalten die Kinder
verheirateter Paare automatisch den Familiennamen des Mannes.
                                                                             Jugendwohlfahrtsrecht
Uneheliche Kinder
Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Fami-             Das Jugendwohlfahrtsrecht beinhaltet Bestimmungen zur Sicherung
liennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum             des Kindeswohls sowie zur Förderung einer gesunden und materiell
Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.                                       abgesicherten Entwicklung des Kindes. Es findet sowohl für eheliche
Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Famili-               als auch für uneheliche Kinder Anwendung.
ennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen Ihnen
und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der                 Sicherung des Kindeswohls
Beurkundung der Geburt und der Anerkennung der Vaterschaft die               Erziehungshilfe, Fremdunterbringung (wenn die Betreuung innerhalb
Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine               der Familie nicht möglich ist), Schutz vor Gewalt, Missbrauch und
entsprechende Namensänderung zu beantragen.                                  Vernachlässigung, Unterstützung Minderjähriger vor Gericht.
Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an
das zuständige Standesamt.                                                   Rechtliche Vertretungen
                                                                             Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Durchsetzung der
                                                                             Unterhaltsansprüche, Vermögensverwaltung, Erbschaftsverfahren.

                                              namensrecht                                                                                          15
Versicherungsleistungen aus                                            müssen Sie innerhalb einer Woche bekannt geben. Details zum
     eigener Versicherung                                                   Thema Meldungen finden Sie auf den Seiten des AMS.
                                                                            Die Aufnahme einer Beschäftigung muss jedoch in jedem Fall sofort
     Allein Erziehende stehen häufig vor einer massiven Veränderung         gemeldet werden.
     ihrer finanziellen Verhältnisse. In der Folge werden die unter-
     schiedlichen Ansprüche und Bezugsberechtigungen angeführt und          ➜ Weitere Informationen und Antragstellung beim zuständigen
     beschrieben.                                                           Arbeitsmarktservice

     Arbeitslosengeld                                                       Bildungskarenz

     Anspruch auf Arbeitslosengeld („Leistungsanspruch“) besteht unter      Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und
     verschiedenen Voraussetzungen. Abgesehen davon, dass Arbeitslo-        Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebten Arbeitsmonat
     sigkeit vorliegen muss, hat die Arbeitsuchende/der Arbeitsuchende      gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens
     Arbeitswilligkeit und -fähigkeit dadurch nachzuweisen, indem sie/      zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die
     er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zumutbare Beschäfti-       Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil
     gungen annimmt.                                                        mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der
                                                                            einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bil-
     Darüber hinaus muss die Arbeitsuchende/der Arbeitssuchende für         dungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn
     einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungs-      der letzten Bildungskarenz (Rahmenfrist) angetreten werden.
     pflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein:
     Bei der erstmaligen Beanspruchung von Arbeitslosengeld:                Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen
     • Mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre vor            eine Bildungskarenz vereinbaren.
     Geltendmachung des Anspruchs
     • Danach: Mindestens 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres vor        Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit
     Geltendmachung des Anspruchs                                           der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des
                                                                            fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch
     Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosen-     nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosen-
     geld ist grundsätzlich möglich. Hier besteht der Anspruch jedoch nur   versicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an
     für Personen, die dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschrän-         einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden
     kung zur Verfügung stehen.                                             nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder bis
     Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das     zum vollendeten 7. Lebensjahr beträgt die geforderte Mindestinan-
     Kind nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis     spruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine
     oder außerhalb (z.B. in Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kinder-    längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.
     gärten oder von einer Tagesmutter/einem Tagesvater) betreut wird.
     Gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld kann Kinderbetreuungsbeihilfe    Ab dem 1. Jänner 2012 wird für Bildungskarenzen wieder eine Min-
     des AMS bezogen werden.                                                destbeschäftigungsdauer von einem Jahr vorausgesetzt. Auch wird
                                                                            die Mindestdauer eines Teils der Bildungskarenz wieder drei Monate
     Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann gleichzeitig einer geringfügigen    statt zwei Monate betragen.
     Beschäftigung nachgehen.
     Achtung: Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sowie          ➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits-
     Wohnortänderungen, Auslandsaufenthalte oder Krankenstände              marktservice

16     leistungen
Kinderbetreuungsbeihilfe                                               ➜ Die für die Kinderbetreuungshilfe zuständige Stelle ist das
                                                                       Arbeitsmarktservice (AMS)
Oft haben Eltern große Schwierigkeiten, die Kosten für eine Kinder-
betreuung aufzubringen. Eine Kinderbetreuungsbeihilfe erhalten jene,   Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch mit der zuständigen
die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil                 Beraterin/dem zuständigen Berater der Geschäftsstelle des AMS
• sie eine Arbeit aufnehmen wollen,                                    gebunden.
• sie beabsichtigen, an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten         Die Höhe der Kinderbetreuungshilfe ist gestaffelt und hängt vom
   Maßnahme (z.B. Kurs) teilzunehmen,                                  Brutto(familien)einkommen und von den entstehenden Betreuungs-
• sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse        kosten ab.
   grundlegend verschlechtert haben,                                   Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen gewährt werden. Die
• wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungs-         Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervorausset-
   einrichtungsform erfordern oder                                     zungen) bis zu 156 Wochen betragen.
• die bisherige Betreuungsperson ausfällt.
                                                                       ➜ Weitere Informationen und Antragstellung beim zuständigen
Gefördert wird die Betreuung in                                        	Arbeitsmarktservice
• Kinderkrippen,
• Kindergärten,
• bei Tagesmüttern/Tagesvätern,
• Kindergruppen,
• Horten und
• bei Privatpersonen (nicht aber bei Familienangehörigen oder
  Au-pair-Kräften).

Voraussetzung:
Das Kind muss
• im gemeinsamen Haushalt leben und
• jünger als 15 Jahre sein (bei einem Kind mit Behinderungen
  beträgt die Altersgrenze 19 Jahre)

Das monatliche Bruttoeinkommen des alleinstehenden Förde-
rungswerbers oder der Förderungswerberin darf 2.000 Euro nicht
übersteigen. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf das
gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher als 2.912 Euro sein.
Diese Einkommensgrenzen werden für jede weitere Person, für die
die Förderungswerberin/der Förderungswerber oder die Partnerin/
der Partner sorgt, erhöht. Als Einkommen zählen neben dem Entgelt
für unselbstständige Tätigkeit auch Alimente, Unterhaltsleistungen,
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebens-
unterhalts, Gründungsbeihilfe, Übergangsgeld sowie Renten und
Pensionen.

                                                           leistungen                                                                     17
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall                                  Notstandshilfe

     Im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit besteht Recht      Grundsätzlich müssen für einen Anspruch auf Notstandshilfe die
     auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für    Voraussetzungen Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und -willigkeit
     eine bestimmte Dauer. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach der    vorliegen. Außerdem müssen Sie sich in einer Notlage befinden. Um
     Anzahl der Dienstjahre und der Art des Arbeitsverhältnisses.          darüber zu befinden, ob eine Notlage vorliegt, werden nicht nur
     ➜ Informationen bei der AK (Kammer für Arbeiter und Angestellte)      Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einer Prüfung unterzogen, sondern
     und dem ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund)                      gegebenenfalls auch jene der Ehepartnerin/des Ehepartners oder
                                                                           der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten.
     Kinderzuschuss zur Pension
                                                                           Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Notstands-
     Für Kinder von Bezieherinnen/Beziehern einer Alters-, Gleit- oder     hilfe ist grundsätzlich möglich. Hier besteht der Anspruch jedoch nur
     Berufsunfähigkeitspension wird ein Kinderzuschuss gewährt. Der        für Personen, die dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschrän-
     Kinderzuschuss wird auch zu den Pensionssonderzahlungen (13. und      kung zur Verfügung stehen.
     14. Pension) ausbezahlt. Für jedes Kind wird nur ein Kinderzuschuss
     gewährt.                                                              Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das
                                                                           Kind nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis
     Als Kinder gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:                 oder außerhalb (z.B. in Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kinder-
     • Die ehelichen, legitimierten Kinder und Wahlkinder der              gärten oder von einer Tagesmutter/einem Tagesvater) betreut wird.
         Versicherten/des Versicherten,                                    Gleichzeitig mit der Notstandshilfe kann Kinderbetreuungsbeihilfe
     • Die Stiefkinder, wenn sie mit der Versicherten/dem Versicherten     des AMS bezogen werden.
         ständig in einer Hausgemeinschaft leben,
     • Die unehelichen Kinder einer weiblichen Versicherten,               Höhe der Notstandshilfe
     • Die unehelichen Kinder eines männlichen Versicherten, wenn          Im Allgemeinen beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des Grund-
         seine Vaterschaft festgestellt bzw. anerkannt wurde,              betrags des Arbeitslosengeldes. Liegt der Grundbetrag unter dem
     • Die Enkelkinder, wenn sie mit der Pensionistin/dem Pensionisten     Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstands-
     ständig in einer Hausgemeinschaft leben, ihm oder ihr gegenüber       hilfe 95 Prozent.
     unterhaltsberechtigt sind und der gemeinsame Wohnsitz im Inland       Familienzuschläge werden jenen Antragstellerinnen/Antragstellern
     liegt.                                                                gewährt, die für den Unterhalt von Angehörigen (Kinder, für die ein
                                                                           Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, eventuell Ehepartnerin/Ehe-
     Über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn                                  partner bzw. Lebensgefährtin/Lebensgefährte) sorgen.
     • sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis    Die Höhe der Notstandshilfe hängt auch davon ab, wie lange zuvor
       zum vollendeten 27. Lebensjahr) befindet oder                       Arbeitslosengeld bezogen wurde. Nähere Informationen zur Höhe
     • Erwerbsunfähigkeit des Kindes wegen Krankheit oder Gebrechen        der Notstandshilfe finden Sie auf den Seiten des Arbeitsmarktser-
       (für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit) vorliegt.                    vice Österreich.

     ➜ Informationen und Antragstellung bei der zuständigen Pensions-      Dauer der Anspruchsberechtigung
     versicherung                                                          Der Bezug von Notstandshilfe ist an sich keiner zeitlichen Begren-
                                                                           zung unterworfen. Allerdings muss nach 52 Wochen ein Neuantrag
                                                                           gestellt werden.

18     leistungen
Beantragung der Notstandshilfe                                          Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt:
Notstandshilfe kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache         • Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
beantragt werden.                                                       • Am Tag der Entbindung
Die Termine und Fristen, die die Betreuerin/der Betreuer der Ge-        • Acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin
schäftstelle nennen sind unbedingt einzuhalten, da die Notstandshilfe   • Acht Wochen nach der Entbindung / bei Mehrlings-, Früh- oder
erst dann zuerkannt wird, wenn der Antrag eingebracht wurde.              Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt
Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie unterschiedliche
Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der          Hat die Amtsärztin/der Amtsarzt vor Beginn der Schutzfrist oder da-
zuständigen Stelle.                                                     rüber hinaus ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochen-
Während der Zeit, in der Sie Notstandshilfe beziehen, sind Sie          geld für die Dauer das Beschäftigungsverbots gezahlt.
in der Regel gleichzeitig krankenversichert. Lesen Sie mehr zum         Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen Entbindung wird
Thema Krankenversicherung auf den Seiten des Arbeitsmarktservice        aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses berechnet. Erfolgt die Entbin-
Österreich.                                                             dung zu einem anderen als dem von der Ärztin/vom Arzt angenom-
➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits-            menen Zeitpunkt, verkürzt oder verlängert sich die vorgesehene
marktservice                                                            Frist vor der Entbindung entsprechend.

Pensionsvorschuss                                                       Voraussetzungen – Anspruch auf Zahlung des Wochengeldes haben
                                                                        • unselbstständig erwerbstätige Frauen,
Wenn Sie                                                                • geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen mit freiwilliger
• eine Alterspension,                                                     Selbstversicherung und
• eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension oder               • voll versicherte freie Dienstnehmerinnen.
• ein Sonderruhegeld
beantragen, kann Ihnen zur finanziellen Absicherung bis zur Ent-        Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und
scheidung des Pensionsversicherungsträgers ein Pensionsvorschuss        Bäuerinnen erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe. Wird
bewilligt werden. Diesen müssen Sie beantragen.                         keine Betriebshilfe gewährt, besteht unter Umständen auch ein An-
Voraussetzung:                                                          spruch auf Wochengeld in Höhe von 25,95 Euro pro Tag (Wert für
Sie müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld,          2010). Dies gilt insbesondere für selbstständig erwerbstätige Frauen,
Notstandshilfe, Übergangsgeld oder Übergangsgeld nach Altersteil-       die kein Gewerbe ausüben.
zeit erfüllen.
Die Höhe des Pensionsvorschusses richtet sich nach der Höhe der         Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburts-
Basisleistung, auf die Sie Anspruch haben.                              termin kann das Wochengeld beantragt werden. Das Wochengeld
                                                                        müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu können Sie
➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits-            die erforderlichen Unterlagen persönlich vorlegen oder per Post
marktservice                                                            übermitteln. Das Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung
                                                                        sowie Arztbestätigung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Wenn
Wochengeld                                                              Sie eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder
Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem vor-                 Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenden Sie sich für die erforderliche
aussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie         „Mitteilung über den Leistungsanspruch“ an die auszahlende Stelle.
befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser
Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird      ➜ weitere Informationen und Antragstellung beim jeweiligen
als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt.                       Sozialversicherungsträger

                                                            leistungen                                                                          19
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