Leitfaden für Alleinerziehende - BURGENLAND familienland - Land Burgenland
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familienland BURGENLAND Leitfaden für Alleinerziehende Informationen für allein erziehende Mütter und Väter
Impressum: Herausgegeben und für den Inhalt verantwortlich: Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 – Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Redaktionelle Bearbeitung: DSA Astrid Haider-Reisner, MA Eisenstadt, April 2010 3. Auflage Die eigennützige Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung nicht zulässig 2
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Alleinerziehende im Burgenland! Das Aufwachsen der Kinder unter möglichst guten Bedingungen zu sichern und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen muss Aufgabe der Politik sein. Das Land Burgenland setzt daher eine ganze Reihe von Frauen- und Familien fördernden Maßnahmen, wie z. B. Kinderbonus, Schulstartgeld, Förderung bei Mehrlingsgeburten, Kinderbetreuungsförderung für den Besuch von Kindergarten und Kinderkrippe, Familienauto, Familienpass, Dokumentenmappe u. a. m. Alleine zu erziehen ist eine besondere Herausforderung und Verantwortung. Probleme, die in traditionellen Familien gemeinsam besprochen und gelöst werden können, müs- sen von nur einem Elternteil bewältigt werden. Der „Leitfaden für Alleinerziehende“ ist als Unterstützung und Hilfestellung für allein er- ziehende Mütter und Väter gedacht. Er soll eine Erstinformation für auftretende Fragen z.B. im rechtlichen Bereich in Bezug auf Unterhalt nach Ehescheidung, Unterhalt nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft, Vaterschaftsanerkennung, Obsorge und Besuchs- recht u.v.m. bieten. Da mit der Veränderung der Lebenssituation auch die finanzielle Situation oft eine massive Veränderung erfährt, wird in weiteren Abschnitten auf die unterschiedlichen Ansprüche sowie auf die Bereiche Arbeitssuche und Berufswieder- einstieg eingegangen. Die Broschüre kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Daher sind die einzelnen Themen mit Verweisen an jene Institutionen gekennzeichnet, die detaillierte Auskünfte geben können. Die Bereitschaft, die alltägliche Belastung von Beruf und Familie alleine zu tragen, ver- dient ein hohes Maß an Anerkennung, aber auch die nötige Unterstützung. Wir erachten es als unsere Pflicht, Ihnen diese Unterstützung zu bieten. Ihre Familienlandesrätin Verena Dunst vorwort 3
Inhalt Alleinerziehend – eine gewollte oder ungewollte Lebenssituation.........................................................................6 Rechtliche und finanzielle Situation.....................................................8 Unterhaltsansprüche nach der Scheidung.......................................................................8 Unterhaltsansprüche nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft........9 Unterhaltsleistungen für Kinder aus Lebensgemeinschaften...... 10 Kindesunterhalt................................................................................................................................................. 10 Taschengeld........................................................................................................................................................... 12 Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung)..................................... 12 Vaterschaftsanerkennung..................................................................................................................... 13 Obsorge.................................................................................................................................................................... 14 Besuchsrecht........................................................................................................................................................ 14 Namensrecht...................................................................................................................................................... 15 Jugendwohlfahrtsrecht............................................................................................................................ 15 Versicherungsleistungen aus eigener Versicherung.................................... 16 Arbeitslosengeld............................................................................................................................................. 16 Bildungskarenz................................................................................................................................................... 16 Kinderbetreuungsbeihilfe...................................................................................................................... 17 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall........................................................................................ 18 Kinderzuschuss zur Pension.............................................................................................................. 18 Notstandshilfe.................................................................................................................................................... 18 Pensionsvorschuss......................................................................................................................................... 19 Wochengeld......................................................................................................................................................... 19 Versicherungsleistungen aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils/Ehepartners.................. 20 Waisenpension/Halbwaisenpension...................................................................................... 20 Witwen-/Witwerpension.................................................................................................................... 20 Versicherungsunabhängige finanzielle Leistungen........................................ 22 Alleinerzieherinnen- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.................................... 22 Unterhaltsabsetzbetrag.......................................................................................................................... 23 Kinderfreibetrag............................................................................................................................................... 23 Familienbeihilfe des Bundes.............................................................................................................. 24 Mehrkindzuschlag.......................................................................................................................................... 25 Kinderabsetzbetrag...................................................................................................................................... 25 4 INHALT
Gebührenbefreiungen............................................................................................................................. 25 Kinderbetreuungsgeld.............................................................................................................................. 26 Familienförderungen des Landes Burgenland.................................................... 28 Pflegegeld................................................................................................................................................................ 28 Schulfahrtbeihilfe............................................................................................................................................ 28 Schul/Heimbeihilfe........................................................................................................................................ 28 Sonderausgaben.............................................................................................................................................. 28 Sozialhilfe.................................................................................................................................................................. 29 Stipendien............................................................................................................................................................... 29 Wohnbeihilfe des Landes Burgenland................................................................................. 30 Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds.................................. 30 Arbeit, Arbeitssuche, Wiedereinstieg............................................................. 31 Arbeitssuche und Wiedereinstieg............................................................................................. 31 Meldung beim Arbeitsmarktservice (AMS).................................................................. 31 Wiedereinstieg.................................................................................................................................................. 32 Bewerbung und Vorstellungsgespräch................................................................................. 32 Beschäftigungsmodelle............................................................................................................................ 32 Reguläre Beschäftigungsverhältnisse....................................................................................... 32 Atypische Beschäftigungsmodelle............................................................................................. 32 Selbstständige Führung eines Betriebes, Betriebsübernahme................ 33 Kinderbetreuung............................................................................................................................... 34 Kinderbetreuungseinrichtungen................................................................................................... 34 Persönliche Situation............................................................................................................. 35 Checkliste für Menschen in Trennungssituationen................................................ 35 Verlauf einer Krise......................................................................................................................................... 35 Die Gefühle.......................................................................................................................................................... 35 Trotz Trennung Eltern seinv.............................................................................................................. 36 Trennungsfolgen bei Kindern.......................................................................................................... 37 Wichtige Adressen............................................................................................................................ 38 INHALT 5
Alleinerziehend – eine gewollte oder ungewollte Lebenssituation Die Wege, durch die ein Elternteil allein erziehend wird, sind vielfältig • Für beide Elternteile gilt es, eine neue Art des „Eltern-Seins“ und und stehen stets in engster Verbindung zur persönlichen Situation. der Elternbeziehung zu finden. Vorangegangene Konflikte wirken Somit sind Alleinerziehende nicht nur mit organisatorischen und noch immer und erschweren den Elternteilen die notwendige, rechtlichen Fragen konfrontiert, sondern in vielen Fällen auch mit konstruktive Kommunikation. Als Paar getrennt erfordert die neue tief greifenden und schmerzlichen persönlichen Problemen im Zu- Situation dennoch, dass in gemeinsamen Gesprächen die Vorge- sammenhang mit dem Verlust des Partners/der Partnerin. hensweise bei der Erziehung der Kinder, Besuchsregelungen, Urlaub, Schulbesuche u.v.m. abzuklären sind. Allein erziehend zu sein, kann auf persönlichen Entscheidungen beruhen, die im besten Fall beide Elternteile gemeinsam treffen. • Kinder reagieren auf die Trennung der Eltern. Diese Reaktionen Manchmal ist es aber auch der Entschluss eines einzelnen Elternteils, sind sehr unterschiedlich und erfolgen manchmal erst relativ spät. der den anderen Teil in diese neue Lebenssituation zwingt. Verhaltensänderungen der Kinder können bis zu fünf Jahren nach der Scheidung auftreten und sind dann immer noch als Reaktion auf In Österreich leben rund 300.000 Familien mit allein erziehenden die Trennung der Eltern zu sehen. Diese Probleme sind besonders Eltern – das ist beinahe jede fünfte Familie. Etwa 90 Prozent dieser für Alleinerziehende spürbar und beeinträchtigen den Alltag mit Alleinerziehenden sind Frauen. dem Kind/den Kindern. Als Alleinerziehende gelten Elternteile, die • Der allein erziehende Elternteil trägt in der Praxis den Hauptteil • ledig, der Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung der Kinder. • geschieden oder Problemlösungen für die Scheidungsfolgen der Kinder müssen meist • verwitwet sind und auch von den Alleinerziehenden gefunden werden. • nicht mit dem Vater oder der Mutter des Kindes oder einem neuen Partner bzw. einer neuen Partnerin zusammenleben. • Der Alltag erfährt für allein Erziehende in der Regel einen Anstieg von Belastungen, bedingt durch die Veränderung der Lebensum- Allein erziehend zu sein kann auch die Folge von nicht stände. Allein erziehende Mütter müssen wieder berufstätig werden beeinflussbaren Schicksalsschlägen sein: oder von einer Teilzeitstelle auf Vollzeit umstellen. Verbunden damit • ein Elternteil stirbt verschärft sich das Problem der Kinderbetreuung. • ein Elternteil verschwindet oder wird vermisst In den meisten Fällen kommt es zusätzlich zu einer Verringerung des Familieneinkommens. Wird ein Elternteil allein erziehend, ergeben sich vor allem am Beginn dieses neuen Lebens- • Die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende in der Gesell- abschnittes eine Reihe von Problemen: schaft spielen eine wichtige Rolle. Wie positioniere ich mich nun als Alleinerziehende/r, Verlassene/r, Geschiedene/r? Besteht Ablehnung • Auf individueller Ebene muss die neue Lebenssituation verur- oder Akzeptanz im näheren sozialen Umfeld? Gibt es strukturelle sacht durch die Trennung gemeistert werden. Ängste, Wut, Trauer, Unterstützungen bei der Bewältigung des Alltags z.B. ausreichende Kränkung usw. sind zu verarbeiten, und dies kann die Umstellung auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten? Wie sehen die staatlichen Rahmen- die neuen Lebensumstände besonders schwierig gestalten. bedingungen in Form von Beihilfen, Gesetzgebung u.v.m. aus? 6 einleitung
Rechtliche und finanzielle Situation Unterhaltsansprüche nach der Scheidung Nach der gerichtlichen Praxis gilt, dass der erwerbslose Unter- haltsberechtigte oder die erwerbslose Unterhaltsberechtigte 33 Grundsätzlich kann der Unterhalt geschiedener Paare bei allen Prozent des Nettoeinkommens der Verpflichteten/des Verpflichteten Scheidungsfällen durch Vereinbarung geregelt werden. Nur bei erhalten muss. Unterhaltsempfängerinnen/Unterhaltsempfänger Fehlen vertraglicher Unterhaltsregelungen greift die gesetzliche mit eigenem Einkommen erhalten 40 Prozent des gemeinsamen Regelung ein. Gesamtnettoeinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens. Diese Prozentsätze sind jedoch nur grobe unverbindliche Richtlinien. Sie Das Gesetz unterscheidet hierbei zwei große Unterhaltsgruppen: reduzieren sich, wenn den Unterhaltspflichtigen weitere Unterhalts- • Scheidungen mit Schuldausspruch pflichten treffen, etwa für Kinder. • Scheidungen ohne Schuldausspruch Gleichteiliges Verschulden beider Seiten Scheidungen mit Schuldausspruch Trifft beide geschiedenen Gattinnen/Gatten gleiches Verschulden, so haben sie prinzipiell keine Unterhaltsansprüche. Es kann aber der Für alle Scheidungen mit Schuldausspruch gilt eine einheitliche Ehegattin/dem Ehegatten, die/der sich nicht selbst erhalten kann, ein Regelung, die auf die Schuldverteilung Bezug nimmt. Die Unterhalts- Beitrag zu ihrem/seinem Unterhalt zugebilligt werden. regelung unterscheidet folgende Fälle: • Alleinverschulden Unterhalt wird dann gewährt, wenn und soweit dies mit Rücksicht • Gleichteiliges Verschuldens beider Seiten auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der • Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens Ehegattin/des Ehegatten der Billigkeit entspricht. Diese „Billigkeits- beurteilung“ berücksichtigt die Lebensumstände beider Parteien. Alleinverschulden Nach der Gerichtspraxis soll der Zuschuss nur einen „relativ Die allein oder überwiegend schuldig geschiedene und leistungsfä- bescheidenen Teil“ des vollen Unterhalts ausmachen, d.h. durch- hige Gattin/der allein oder überwiegend schuldig geschiedene und schnittlich etwa zehn bis 15 Prozent des Nettoeinkommens der/des leistungsfähige Gatte hat der/dem anderen angemessenen Unterhalt Verpflichteten. zu leisten, soweit deren/dessen eigene Einkünfte (aus Vermögen oder aus zumutbarer Berufstätigkeit) nicht ausreichen. Nachhaltige und grundlos böswillige Verweigerung des Kinderbe- suchsrechtes durch die Unterhaltsberechtigte/den Unterhaltsberech- Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch sind also auf Seiten tigten bewirken das Erlöschen des Billigkeitsanspruches. der/des Verpflichteten alleiniges oder überwiegendes Scheidungs- verschulden und Leistungsfähigkeit, auf Seiten des oder der Berech- Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens tigten die Selbsterhaltungsunfähigkeit. Bei einer Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens auf Seiten der Klägerin/des Klägers behält die beklagte Gattin/der Die Unterhaltshöhe ist durch ihre Angemessenheit definiert, d.h. beklagte Gatte den Anspruch auf Unterhalt wie bei einer noch auf- der Unterhalt muss für die Deckung der angemessenen Bedürfnisse rechten Ehe. Es werden der haushaltsführenden und nicht erwerbs- ausreichen, wobei sich die Angemessenheit nach den Lebensverhält- tätigen Gattin/dem haushaltsführenden und nicht erwerbstätigen nissen beider Gattinnen/Gatten richtet. Gatten die tatsächlichen Einkünfte, nicht aber Einkünfte aus einer zumutbaren Erwerbstätigkeit angerechnet. 8 scheidung
Scheidungen ohne Schuldausspruch Die Scheidung ohne Schuldausspruch spielt in der Praxis eine geringe Rolle. Bei Zerrüttungsscheidungen hat nur die/der Beklagte einen Unterhaltsanspruch nach Billigkeit, bei der/dem die Verhält- nisse der geschiedenen Gattinnen/Gatten, der unterhaltspflichtigen Verwandten und allfällige weitere Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber neuen Ehepartnerinnen/ Ehepartnern zu berücksichtigen sind. Das Ehegesetz besagt außerdem, dass einer geschiedenen Ehegattin/ einem geschiedenen Ehegatten unabhängig vom Verschulden an der Scheidung Unterhalt nach deren/dessen Lebensbedarf zu gewäh- ren ist, so lange ihr/ihm aufgrund der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu erhalten. Ebenso ist einer Ehegattin/einem Ehegatten, die/der sich der Haushaltsführung sowie gegebenenfalls der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder der Betreuung eines Angehörigen gewidmet hat und somit keine eigenen Erwerbsmöglichkeiten hatte und zukünftig hat (z.B. durch mangelnde berufliche Ausbildung, Alter, Gesundheit, Dauer der Ehe), Unterhalt nach deren/dessen Lebens- bedarf zu gewähren. Achtung: Der Unterhaltsanspruch vermindert sich oder besteht nicht, wenn die Gewährung des Unterhalts unbillig wäre (z.B. durch schwerwie- gende Eheverfehlungen, schuldhaft herbeigeführte Bedürftigkeit). Unterhaltsansprüche nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Tren- nungsfall nicht finanziell benachteiligt ist. lebensgemeinschaft 9
Unterhaltsleistungen für Kinder aus Kindesunterhalt Lebensgemeinschaften Allgemeines zum Kindesunterhalt Uneheliche Kinder sind ehelichen im Unterhaltsrecht völlig gleich- Mit Kindesunterhalt ist grundsätzlich die Unterhaltsverpflichtung von gestellt. Im Zusammenleben kann der Fall eintreten, dass die/der Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Seit der Neuregelung des Unterhaltspflichtige den festgesetzten Unterhalt für das Kind bzw. die Kindschaftsrechtes haben Frauen und Männer ihren Kindern gegenü- Kinder nicht bezahlt, aber dafür die Kosten für die Wohnung und den ber gleiche Rechte und Pflichten. gemeinsamen Haushalt übernimmt. Bei einer entsprechenden Höhe Derjenige Elternteil, der mit seinem Kind nicht im gemeinsamen dieser Leistungen kann der Unterhalt dadurch schon erfüllt sein. Haushalt lebt, ist zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet. Achtung: Arten von Unterhaltsleistungen Schließen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner einen Vertrag, in Grundsätzlich haben beide Elternteile zum Unterhalt ihres Kindes dem schriftlich festgehalten wird, inwieweit Sie durch die Übernah- (ehelich und unehelich) beizutragen. Sind sie dazu nicht in der Lage me der Lebenshaltungskosten der festgesetzten Unterhaltsverpflich- (z.B. weil sie verstorben sind), dann werden die Großeltern für die tung nachkommen. Unterhaltsleistungen herangezogen, soweit sie dadurch ihren eige- Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, können Sie Ihre getätigten nen Unterhalt nicht gefährden. Zahlungen nicht beweisen. So kann es sein, dass Sie im Falle einer Es wird zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt (=Alimente) Trennung aufgrund des bestehenden Unterhaltsbeschlusses zusätz- unterschieden. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern lich für die letzten drei Jahre Kindesunterhalt nachzahlen müssen. im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. 10 unterhalt
Der Naturalunterhalt umfasst beispielsweise: Beim Bedarf des Kindes wird zwischen Regelbedarf und • Unterkunft Sonderbedarf unterschieden. • Nahrungsmittel • Bekleidung Zum Regelbedarf des Kindes gehören beispielsweise: • Unterricht und Erziehung • Unterkunft • Freizeitgestaltung • Nahrungsmittel • Bekleidung Leben das Kind und ein Elternteil bzw. beide Eltern nicht im selben • Unterricht und Erziehung Haushalt, so hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt in Form von • Freizeitgestaltung Geldleistungen. • Taschengeld Darunter versteht man einen vom Gericht oder aufgrund privater Vereinbarung festgesetzten Geldbetrag, der ausschließlich der Be- Zum Sonderbedarf eines Kindes zählen außergewöhnliche Bedürf- dürfnisdeckung des Kindes dient. nisse, die über den Regelbedarf hinausgehen (z.B. eine Zahnregu- lierung, soweit die Kosten nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, Allgemeines zur Unterhaltshöhe Spitalskosten, Kosten für psychotherapeutische Behandlung). Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktlage etc.) und dem Bedarf des Kindes Bei unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiterinnen/Arbeiter, Ange- (Alter, Anlagen, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten etc.). stellte und Beamtinnen/Beamten) ist das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen her- Grundsätzlich gilt die Regel: Je höher das Einkommen des jeweiligen anzuziehen. Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weih- Elternteils, desto mehr Unterhalt ist zu leisten. Der Elternteil muss nachtsgeld) wird auf 12 Monate aufgeteilt. Überstundenentgelt und bemüht sein, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizu- Abfertigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. tragen (Anspannungstheorie bzw. Anspannungsgrundsatz). Bei selbstständig Erwerbstätigen ist der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn ausschlaggebend. Bei Hinweis: Laut ständiger Rechtsprechung besteht eine Begrenzung größeren Schwankungen im Einkommen ist der Durchschnitt der des Unterhalts (sogenannte „Luxusgrenze“ bzw. „Playboygrenze“), letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen. die Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichen Einkommen zu- Im Falle der Arbeitslosigkeit stellt die Arbeitslosenunterstützung die gute kommt. Der Unterhaltsanspruch ist in solchen Fällen mit dem Bemessungsgrundlage dar. Die/der Arbeitslose erhält zusätzlich einen Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt, es gibt je- Familienzuschlag, wenn sie/er zum Unterhalt einer oder mehrerer doch keinen allgemein gültigen „Unterhaltsstopp“. Bei dieser Grenze Personen wesentlich beiträgt und für die Angehörige/den Angehöri- handelt es sich nur um einen Richtwert, der nach den Umständen gen ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese/dieser kein des Einzelfalls verschieden bemessen werden kann. Arbeitseinkommen erzielt, das im Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Achtung: Versucht ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil sich der Zahlung von Alimenten zu entziehen, indem sie/er die Beschäftigung aufgibt oder einen Beruf wählt, der nicht ihrer/seiner Ausbildung entspricht, dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive Einkommen, das absichtlich ausgeschlagen wurde, zur Berechnung herangezogen. unterhalt 11
Berechnung der Unterhaltshöhe Grundsätzlich geht mit der Eheschließung der Geldunterhaltsan- Für die Berechnung des Kindesunterhaltes wurden von der Recht- spruch auf die Ehepartnerin/den Ehepartner über. sprechung folgende Prozentsätze festgelegt: Es kann auch der Verlust einer bereits erlangten Selbsterhaltungsfä- higkeit eintreten (z.B. berufstätige Maturantin/berufstätiger Maturant Alter des Kindes Prozentsatz beginnt ein Hochschulstudium). 0 bis 6 Jahre 16 % des monatlichen Nettoeinkommens 6 bis 10 Jahre 18 % des monatlichen Nettoeinkommens Taschengeld 10 bis 15 Jahre 20 % des monatlichen Nettoeinkommens ab 15 Jahren 22 % des monatlichen Nettoeinkommens Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhält- Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind nissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden. folgende Abzüge vorzunehmen: Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende für jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1% Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2% und Kind Gültigkeit hat. für den Ehegatten oder die Ehegattin je nach eigenem Einkommen zwischen 0 und 3 % Richtwerte für Taschengeld Alter des Kindes Prozentsatz Im Falle einer Scheidung kann es sein, dass die Familienbeihilfe teilwei- bis 7 Jahre 1 % des Unterhaltsanspruches se auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird, sich diese Beträge 7 bis 10 Jahre 5 % des Unterhaltsanspruches also entsprechend reduzieren. Das Ausmaß dieser Anrechnung richtet 10 bis 14 Jahre 8 % des Unterhaltsanspruches sich nach der Höhe des Einkommens und der Höhe der Unterhalts- 14 bis 18 Jahre 10 % des Unterhaltsanspruches verpflichtungen und ist für jeden Fall gesondert zu ermitteln. Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) Dauer der Unterhaltsverpflichtung Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter Der Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) dient des Kindes gebunden. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähig- der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn ein Elternteil keit des Kindes Unterhalt leisten. Diese ist gegeben, wenn das Kind seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Der Unter- selbst für seine eigenen Bedürfnisse außerhalb des Elternhauses haltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Er ist von jenem aufkommen und durch eigene Einkünfte in einfachen bis durch- Elternteil, der zur Vertretung des Kindes befugt ist, im Namen des schnittlichen Lebensverhältnissen leben kann. Kindes einzubringen. Der Eintritt dieses Zeitpunktes hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Ausbildung) und steht nicht in Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die Volljährigkeit des Kindes. • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind, Ende des Unterhaltsanspruches • keinen gemeinsamen Haushalt mit der Unterhaltsschuldnerin/ Generell kann davon ausgegangen werden, dass ein Kind nach dem Unterhaltsschuldner haben und Abschluss seiner Schul- bzw. Berufsausbildung selbsterhaltungsfähig • deren Eltern EU-Bürgerinnen/Bürger, staatenlos oder anerkannte ist. Findet das Kind jedoch nach der Ausbildung nicht gleich einen Konventionsflüchtlinge sind (unter bestimmten Voraussetzungen). geeigneten Arbeitsplatz, kann sich das Ende der Unterhaltszahlungen noch verzögern und es muss auch für eine angemessene Dauer der Zuständige Behörde ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Arbeitsuche Unterhalt geleistet werden. minderjährige Kind seinen Wohnsitz hat 12 unterhalt
erforderliche Unterlagen: Zum Wohle des Kindes sollte die Vaterschaft festgestellt werden. • Geburtsurkunde des Kindes Diese ist beispielsweise Voraussetzung für den Unterhalt oder das • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes gesetzliche Erbrecht unehelicher Kinder. • Bestätigung der Meldung beider Elternteile • Einkommensnachweise Ist die Mutter verheiratet, der Ehemann aber nicht Vater des Kindes, • Eventuell Exekutionstitel müssen folgende Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung gegeben sein: Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob noch weitere Dokumente vorzu- • Die Mutter muss den Anerkennenden als Vater des Kindes legen sind. bezeichnen • Das Kind muss dem Anerkenntnis zustimmen (bei einem Der Unterhaltsvorschuss wird ab Beginn des Monats der Antragstel- minderjährigen Kind ist der Jugendwohlfahrtsträger gesetzlicher lung für höchstens fünf Jahre gewährt und vom Oberlandesgericht Vertreter des Kindes) jeweils am 1. eines Monats im Voraus an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt. Der Anerkennende wird dann statt des Ehemannes der Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen. Zeichnen sich bei der Hereinbringung des Unterhalts Schwierig- Wenn der anerkennende Vater minderjährig ist, benötigt er für das keiten ab, kann der obsorgeberechtigte Elternteil das Jugendamt Vaterschaftsanerkenntnis die Zustimmung seiner gesetzlichen Ver- zum Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten bestellen. Das Jugend- treterin/seines gesetzlichen Vertreters. amt übernimmt es dann, die erforderlichen Anträge zu stellen, Erhö- hungsanträge einzubringen, den Eingang der Zahlungen zu über- Fristen wachen und erforderlichenfalls Exekution zu führen. Der Elternteil, Bei der Vaterschaftsanerkennung müssen Sie keine Fristen beachten. der das Jugendamt mit der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten Sie ist auch bereits vor der Geburt möglich. betraut, bekommt das hereingebrachte Geld ausbezahlt und ist durch das Verfahren nicht belastet. Zuständige Stellen: Sie können sich an eine Personenstandsbehörde (Standesamt), ei- Vaterschaftsanerkennung nen Jugendwohlfahrtsträger oder eine Notarin/einen Notar in ganz Österreich wenden. Wenn Sie die Anerkennung beim Bezirksgericht Wird ein Kind unehelich geboren oder ist der Ehemann nicht der durchführen wollen, ist in der Regel jenes zuständig, in dessen Spren- Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche gel das Kind – oder bei Anerkenntnis vor der Geburt: die Mutter Erklärung die Vaterschaft anerkennen. – den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollte ein Pflegschaftsverfahren zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkenntnis anhängig sein, ist das In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann angegeben werden, zur Führung der Pflegschaft berufene Bezirksgericht zuständig. wenn er freiwillig die Vaterschaft anerkennt oder sie durch ein Ge- Bei der Anerkennung der Vaterschaft entstehen Ihnen keine Kosten. richtsurteil festgestellt wurde. Wenn der (vermutete) Vater sich nicht freiwillig zur Vaterschaft bekennt, kann die Mutter – in Vertretung für das Kind – auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Die Mutter und das Kind werden von der Anerkennung der Vater- schaft benachrichtigt. Sie können innerhalb von zwei Jahren gegen das Anerkenntnis bei Gericht Widerspruch einlegen. vaterschaft 13
Obsorge Mögliche Gründe für das Gericht, einen Elternteil mit der alleinigen Obsorge für das Kind zu betrauen: Obsorge beider Elternteile: • Die Eltern legen im Rahmen der Scheidung eine Vereinbarung Mit 1. Juli 2001 ist das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten und vor, dass nur ein Elternteil mit der Obsorge betraut sein soll. gibt den geschiedenen Eltern die Möglichkeit – wenn beide dies im • Die Eltern legen im Rahmen der Scheidung eine Vereinbarung Interesse des Kindeswohls wünschen – ihre Verantwortung gegenü- über die (gemeinsame) Obsorge vor, die nicht dem Wohl des Kin- ber dem Kind wie bei aufrechter Ehe weiter wahrzunehmen. des entspricht. Die Obsorge beider Eltern eines minderjährigen ehelichen Kindes • Die Eltern können sich über den hauptsächlichen Aufenthalt des bleibt zunächst grundsätzlich aufrecht, wenn ihre Ehe geschieden, Kindes nicht einigen (dies wäre aber Voraussetzung für die gemein- aufgehoben oder für nichtig erklärt wird. same Obsorge). • Ein Elternteil beantragt nachträglich die alleinige Obsorge. Die Eltern müssen jedoch, wenn sie die volle Obsorge beider wie • Ein Elternteil gefährdet das minderjährige Kind. bei aufrechter Ehe weiter bestehen lassen wollen, dem Gericht innerhalb angemessener Frist eine Vereinbarung darüber vorlegen, Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Eltern eines minder- bei wem von ihnen sich das Kind hauptsächlich aufhält. Daraus jährigen ehelichen Kindes zwar (noch) nicht geschieden sind, aber ergibt sich auch, welcher Elternteil dem Kind den Unterhalt in Geld nicht bloß vorübergehend getrennt leben. zu leisten hat, nämlich der, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich Im Falle einer alleinigen Obsorge hat der nicht obsorgeberechtigte aufhält. Das Gericht hat diese Vereinbarung zu genehmigen, sofern Elternteil folgende Mindestrechte: sie dem Kindeswohl entspricht. Dies gilt nicht nur bei Auflösung der Ehe, sondern auch dann, wenn Informations- und Äußerungsrecht die Eltern eines minderjährigen Kindes zwar noch verheiratet sind, Der obsorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den nicht obsorge- aber dauernd getrennt leben. In diesem Fall entscheidet das Gericht berechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten und Ände- aber nur auf Antrag eines Elternteils. rungen im Leben des gemeinsamen Kindes rechtzeitig zu informie- ren (z.B. Schulwechsel, Wohnsitzwechsel, nicht bloß geringfügige Grundsätzlich kann jede Obsorgeregelung auf Antrag beim zustän- Krankheiten, Schulerfolg). Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil digen Pflegschaftsgericht geändert werden. Auch Eltern, die bereits hat das Recht, sich dazu zu äußern. Dieses Informations- und Äuße- vor dem 1. Juli 2001 geschieden wurden, können nachträglich um rungsrecht entfällt aber, wenn der Besuchsberechtigte den Kontakt eine gemeinsame Obsorge ansuchen, wenn beide diese Änderung mit dem Kind grundlos ablehnt. Umgekehrt erweitert sich das wünschen. Informationsrecht dann, wenn dem Elternteil, der ein Besuchsrecht hat, Kontakte nicht möglich sind. Alleinige Obsorge eines Elternteils: Grundsätzlich bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht, selbst wenn Besuchsrecht die Ehe geschieden wird. Möchte ein Elternteil die alleinige Obsorge für das Kind erhalten, Sowohl der nicht obsorgeberechtigte Elternteil als auch das Kind kann sie/er diese vor, während oder nach Abschluss des Scheidungs- haben gesetzlich das Recht, einander zu treffen. Das Besuchsrecht verfahrens beim Pflegschaftsgericht beantragen. sollte grundsätzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen geregelt werden. Können sich diese nicht einigen, muss das Gericht eine Regelung darüber treffen. Das Besuchsrecht ist unabhängig davon, ob der nicht obsorgebe- rechtigte Elternteil seinen Unterhaltsleistungen nachkommt oder nicht. 14 obsorge
Jeder Elternteil hat alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigen oder dessen Aufgaben er- schweren könnte. Dieses „Wohlverhaltensgebot“ dient dem Kindes- wohl und bedeutet, dass der andere Elternteil dem Kind gegenüber beispielsweise nicht schlecht gemacht werden soll. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht gegen ihren Willen zum Kontakt mit dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil gezwungen werden. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch selbst An- träge, die ihre Pflege, Erziehung und das Besuchsrecht betreffen, stellen. Namensrecht Eheliche Kinder Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, trägt auch das Kind diesen Namen. Führen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, gilt folgende Regelung: Beide Eheleute müssen bereits vor oder bei der Ehe- schließung den Familiennamen gemeinsamer Kinder bestimmen. Die Erklärung, welchen Familiennamen die aus der Ehe stammenden Kinder tragen werden, können die Eheleute • bei der Anmeldung zur Eheschließung vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten abgeben oder • bei der standesamtlichen Trauung in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde festlegen. Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, erhalten die Kinder verheirateter Paare automatisch den Familiennamen des Mannes. Jugendwohlfahrtsrecht Uneheliche Kinder Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Fami- Das Jugendwohlfahrtsrecht beinhaltet Bestimmungen zur Sicherung liennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum des Kindeswohls sowie zur Förderung einer gesunden und materiell Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. abgesicherten Entwicklung des Kindes. Es findet sowohl für eheliche Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Famili- als auch für uneheliche Kinder Anwendung. ennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen Ihnen und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der Sicherung des Kindeswohls Beurkundung der Geburt und der Anerkennung der Vaterschaft die Erziehungshilfe, Fremdunterbringung (wenn die Betreuung innerhalb Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine der Familie nicht möglich ist), Schutz vor Gewalt, Missbrauch und entsprechende Namensänderung zu beantragen. Vernachlässigung, Unterstützung Minderjähriger vor Gericht. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Rechtliche Vertretungen Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, Vermögensverwaltung, Erbschaftsverfahren. namensrecht 15
Versicherungsleistungen aus müssen Sie innerhalb einer Woche bekannt geben. Details zum eigener Versicherung Thema Meldungen finden Sie auf den Seiten des AMS. Die Aufnahme einer Beschäftigung muss jedoch in jedem Fall sofort Allein Erziehende stehen häufig vor einer massiven Veränderung gemeldet werden. ihrer finanziellen Verhältnisse. In der Folge werden die unter- schiedlichen Ansprüche und Bezugsberechtigungen angeführt und ➜ Weitere Informationen und Antragstellung beim zuständigen beschrieben. Arbeitsmarktservice Arbeitslosengeld Bildungskarenz Anspruch auf Arbeitslosengeld („Leistungsanspruch“) besteht unter Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und verschiedenen Voraussetzungen. Abgesehen davon, dass Arbeitslo- Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebten Arbeitsmonat sigkeit vorliegen muss, hat die Arbeitsuchende/der Arbeitsuchende gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens Arbeitswilligkeit und -fähigkeit dadurch nachzuweisen, indem sie/ zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zumutbare Beschäfti- Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil gungen annimmt. mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bil- Darüber hinaus muss die Arbeitsuchende/der Arbeitssuchende für dungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungs- der letzten Bildungskarenz (Rahmenfrist) angetreten werden. pflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein: Bei der erstmaligen Beanspruchung von Arbeitslosengeld: Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen • Mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre vor eine Bildungskarenz vereinbaren. Geltendmachung des Anspruchs • Danach: Mindestens 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres vor Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit Geltendmachung des Anspruchs der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosen- nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosen- geld ist grundsätzlich möglich. Hier besteht der Anspruch jedoch nur versicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an für Personen, die dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschrän- einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden kung zur Verfügung stehen. nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder bis Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das zum vollendeten 7. Lebensjahr beträgt die geforderte Mindestinan- Kind nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis spruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine oder außerhalb (z.B. in Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kinder- längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen. gärten oder von einer Tagesmutter/einem Tagesvater) betreut wird. Gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld kann Kinderbetreuungsbeihilfe Ab dem 1. Jänner 2012 wird für Bildungskarenzen wieder eine Min- des AMS bezogen werden. destbeschäftigungsdauer von einem Jahr vorausgesetzt. Auch wird die Mindestdauer eines Teils der Bildungskarenz wieder drei Monate Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann gleichzeitig einer geringfügigen statt zwei Monate betragen. Beschäftigung nachgehen. Achtung: Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits- Wohnortänderungen, Auslandsaufenthalte oder Krankenstände marktservice 16 leistungen
Kinderbetreuungsbeihilfe ➜ Die für die Kinderbetreuungshilfe zuständige Stelle ist das Arbeitsmarktservice (AMS) Oft haben Eltern große Schwierigkeiten, die Kosten für eine Kinder- betreuung aufzubringen. Eine Kinderbetreuungsbeihilfe erhalten jene, Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch mit der zuständigen die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil Beraterin/dem zuständigen Berater der Geschäftsstelle des AMS • sie eine Arbeit aufnehmen wollen, gebunden. • sie beabsichtigen, an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Die Höhe der Kinderbetreuungshilfe ist gestaffelt und hängt vom Maßnahme (z.B. Kurs) teilzunehmen, Brutto(familien)einkommen und von den entstehenden Betreuungs- • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse kosten ab. grundlegend verschlechtert haben, Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen gewährt werden. Die • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungs- Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervorausset- einrichtungsform erfordern oder zungen) bis zu 156 Wochen betragen. • die bisherige Betreuungsperson ausfällt. ➜ Weitere Informationen und Antragstellung beim zuständigen Gefördert wird die Betreuung in Arbeitsmarktservice • Kinderkrippen, • Kindergärten, • bei Tagesmüttern/Tagesvätern, • Kindergruppen, • Horten und • bei Privatpersonen (nicht aber bei Familienangehörigen oder Au-pair-Kräften). Voraussetzung: Das Kind muss • im gemeinsamen Haushalt leben und • jünger als 15 Jahre sein (bei einem Kind mit Behinderungen beträgt die Altersgrenze 19 Jahre) Das monatliche Bruttoeinkommen des alleinstehenden Förde- rungswerbers oder der Förderungswerberin darf 2.000 Euro nicht übersteigen. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher als 2.912 Euro sein. Diese Einkommensgrenzen werden für jede weitere Person, für die die Förderungswerberin/der Förderungswerber oder die Partnerin/ der Partner sorgt, erhöht. Als Einkommen zählen neben dem Entgelt für unselbstständige Tätigkeit auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebens- unterhalts, Gründungsbeihilfe, Übergangsgeld sowie Renten und Pensionen. leistungen 17
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Notstandshilfe Im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit besteht Recht Grundsätzlich müssen für einen Anspruch auf Notstandshilfe die auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für Voraussetzungen Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und -willigkeit eine bestimmte Dauer. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach der vorliegen. Außerdem müssen Sie sich in einer Notlage befinden. Um Anzahl der Dienstjahre und der Art des Arbeitsverhältnisses. darüber zu befinden, ob eine Notlage vorliegt, werden nicht nur ➜ Informationen bei der AK (Kammer für Arbeiter und Angestellte) Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einer Prüfung unterzogen, sondern und dem ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) gegebenenfalls auch jene der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten. Kinderzuschuss zur Pension Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Notstands- Für Kinder von Bezieherinnen/Beziehern einer Alters-, Gleit- oder hilfe ist grundsätzlich möglich. Hier besteht der Anspruch jedoch nur Berufsunfähigkeitspension wird ein Kinderzuschuss gewährt. Der für Personen, die dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschrän- Kinderzuschuss wird auch zu den Pensionssonderzahlungen (13. und kung zur Verfügung stehen. 14. Pension) ausbezahlt. Für jedes Kind wird nur ein Kinderzuschuss gewährt. Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das Kind nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis Als Kinder gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: oder außerhalb (z.B. in Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kinder- • Die ehelichen, legitimierten Kinder und Wahlkinder der gärten oder von einer Tagesmutter/einem Tagesvater) betreut wird. Versicherten/des Versicherten, Gleichzeitig mit der Notstandshilfe kann Kinderbetreuungsbeihilfe • Die Stiefkinder, wenn sie mit der Versicherten/dem Versicherten des AMS bezogen werden. ständig in einer Hausgemeinschaft leben, • Die unehelichen Kinder einer weiblichen Versicherten, Höhe der Notstandshilfe • Die unehelichen Kinder eines männlichen Versicherten, wenn Im Allgemeinen beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des Grund- seine Vaterschaft festgestellt bzw. anerkannt wurde, betrags des Arbeitslosengeldes. Liegt der Grundbetrag unter dem • Die Enkelkinder, wenn sie mit der Pensionistin/dem Pensionisten Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstands- ständig in einer Hausgemeinschaft leben, ihm oder ihr gegenüber hilfe 95 Prozent. unterhaltsberechtigt sind und der gemeinsame Wohnsitz im Inland Familienzuschläge werden jenen Antragstellerinnen/Antragstellern liegt. gewährt, die für den Unterhalt von Angehörigen (Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, eventuell Ehepartnerin/Ehe- Über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn partner bzw. Lebensgefährtin/Lebensgefährte) sorgen. • sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis Die Höhe der Notstandshilfe hängt auch davon ab, wie lange zuvor zum vollendeten 27. Lebensjahr) befindet oder Arbeitslosengeld bezogen wurde. Nähere Informationen zur Höhe • Erwerbsunfähigkeit des Kindes wegen Krankheit oder Gebrechen der Notstandshilfe finden Sie auf den Seiten des Arbeitsmarktser- (für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit) vorliegt. vice Österreich. ➜ Informationen und Antragstellung bei der zuständigen Pensions- Dauer der Anspruchsberechtigung versicherung Der Bezug von Notstandshilfe ist an sich keiner zeitlichen Begren- zung unterworfen. Allerdings muss nach 52 Wochen ein Neuantrag gestellt werden. 18 leistungen
Beantragung der Notstandshilfe Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt: Notstandshilfe kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache • Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden. • Am Tag der Entbindung Die Termine und Fristen, die die Betreuerin/der Betreuer der Ge- • Acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin schäftstelle nennen sind unbedingt einzuhalten, da die Notstandshilfe • Acht Wochen nach der Entbindung / bei Mehrlings-, Früh- oder erst dann zuerkannt wird, wenn der Antrag eingebracht wurde. Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Hat die Amtsärztin/der Amtsarzt vor Beginn der Schutzfrist oder da- zuständigen Stelle. rüber hinaus ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochen- Während der Zeit, in der Sie Notstandshilfe beziehen, sind Sie geld für die Dauer das Beschäftigungsverbots gezahlt. in der Regel gleichzeitig krankenversichert. Lesen Sie mehr zum Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen Entbindung wird Thema Krankenversicherung auf den Seiten des Arbeitsmarktservice aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses berechnet. Erfolgt die Entbin- Österreich. dung zu einem anderen als dem von der Ärztin/vom Arzt angenom- ➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits- menen Zeitpunkt, verkürzt oder verlängert sich die vorgesehene marktservice Frist vor der Entbindung entsprechend. Pensionsvorschuss Voraussetzungen – Anspruch auf Zahlung des Wochengeldes haben • unselbstständig erwerbstätige Frauen, Wenn Sie • geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen mit freiwilliger • eine Alterspension, Selbstversicherung und • eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension oder • voll versicherte freie Dienstnehmerinnen. • ein Sonderruhegeld beantragen, kann Ihnen zur finanziellen Absicherung bis zur Ent- Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und scheidung des Pensionsversicherungsträgers ein Pensionsvorschuss Bäuerinnen erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe. Wird bewilligt werden. Diesen müssen Sie beantragen. keine Betriebshilfe gewährt, besteht unter Umständen auch ein An- Voraussetzung: spruch auf Wochengeld in Höhe von 25,95 Euro pro Tag (Wert für Sie müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld, 2010). Dies gilt insbesondere für selbstständig erwerbstätige Frauen, Notstandshilfe, Übergangsgeld oder Übergangsgeld nach Altersteil- die kein Gewerbe ausüben. zeit erfüllen. Die Höhe des Pensionsvorschusses richtet sich nach der Höhe der Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburts- Basisleistung, auf die Sie Anspruch haben. termin kann das Wochengeld beantragt werden. Das Wochengeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu können Sie ➜ Informationen und Antragstellung beim zuständigen Arbeits- die erforderlichen Unterlagen persönlich vorlegen oder per Post marktservice übermitteln. Das Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie Arztbestätigung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Wenn Wochengeld Sie eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem vor- Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenden Sie sich für die erforderliche aussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie „Mitteilung über den Leistungsanspruch“ an die auszahlende Stelle. befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird ➜ weitere Informationen und Antragstellung beim jeweiligen als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt. Sozialversicherungsträger leistungen 19
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