Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam

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Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
Leitfaden
für den Lernort Praxis
im dualen Studium
an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
Inhalt
Einleitende Bemerkungen ....................................................................................................................... 3
1.        Die dualen Studiengänge der FHCHP .............................................................................................. 4
     a.      Dual Studieren ............................................................................................................................. 4
     b.      Integration der Praxisstelle in das Studium................................................................................. 6
     c.      Qualifikationsziele der Studiengänge .......................................................................................... 6
     d.      Berufszugänge ............................................................................................................................. 7
     e.      Aufgaben und Rolle der dual Studierenden zwischen Lernort Hochschule und Lernort Praxis . 9
2.        Organisationsstruktur der Hochschule.......................................................................................... 10
     a.      Organigramm und Gremien der FHCHP .................................................................................... 10
     b.      Qualitätssicherung im dualen Studium ..................................................................................... 12
     c.      Dimensionen des Lernens in der beruflichen Praxis ................................................................. 12
     d.      Kompetenzbereiche des dualen Studiums an der FHCHP ......................................................... 14
3.        Kooperation mit dualen Partner*innen ........................................................................................ 16
     a.      Zulassung als duale Partner*innen (& als Praxisanleiter*innen) .............................................. 17
     b.      Profil der Anleiter*innen ........................................................................................................... 18
     c.      Funktionen und Aufgaben von Praxisanleitung ........................................................................ 18
     d.      Die Struktur des Praxisportfolios für die Praxisanleitung.......................................................... 19
     e.      Praxisanleitung in der Einrichtung............................................................................................. 19
     f.      Phasen der Praxisanleitung ....................................................................................................... 20
Anhänge................................................................................................................................................. 23
     Impressum ......................................................................................................................................... 23

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Fassung: 2021_01_20
Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
Einleitende Bemerkungen
Dieses Dokument richtet sich vor allem an die Praxisanleiter*innen in den betrieblichen Praxis-
einrichtungen der dual Studierenden der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (FHCHP). Es
informiert außerdem auch Studierende über die Integration von Anforderungen des Lernortes Praxis
in das duale Studium.

Der Leitfaden für den Lernort Praxis

       erklärt das Modell der Verzahnung von Theorie und Praxis im dualen Studium der FHCHP,
       beschreibt, wie Lernort Praxis und Lernort Hochschule im Studium zusammenarbeiten,
       vermittelt Praxisanleiter*innen in den Einrichtungen Informationen über die Hochschule,
       enthält Hinweise und Dokumente für Anleiter*innen zur fachlich qualifizierten Praxisbeglei-
        tung von dual Studierenden,
       verschafft Studierenden einen Überblick über die Organisation des dualen Studiums und die
        Praxisbetreuung an der FHCHP.

Studieren heißt, sich wissenschaftlich zu qualifizieren. Ein Studium ermöglicht den Studierenden die
Freiheit, neben einem Curriculum auch individuell eigene Themen zu wählen und selbständig zu
vertiefen, beispielsweise in Referaten oder schriftlichen Ausarbeitungen. Das selbständige Vertiefen
ausgewählter Themen ist auch in der Praxiseinrichtung in Absprache zwischen Studierenden und
Praxisanleiter*innen möglich und gewünscht. So ist nicht jedes Thema curricular verankert. Viele
Themen sind zudem mit größtmöglicher Offenheit formuliert. Dieser Leitfaden gibt Praxisanlei-
ter*innen und Studierenden allgemeine Orientierung.

Der Wissenschaftsrat Deutschland beschreibt in einem Positionspapier „Empfehlungen zur Ent-
wicklung des dualen Studiums“. 1 An diesen Empfehlungen orientiert sich die Gestaltung des dualen
Studiums an der FHCHP, die in diesem Leitfaden dargestellt wird.

1
 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Drs. 3479-13.
Verabschiedet in Mainz, Oktober 2013, 49 Seiten
                                                                                                      3
Fassung: 2021_01_20
Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
1. Die dualen Studiengänge der FHCHP

            a. Dual Studieren
Die FHCHP bietet vier akkreditierte duale Bachelorstudiengänge in sozialen und pädagogischen
Handlungsfeldern an:

       Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit
       Medienbildung und pädagogische Medienarbeit
       Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit
       Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit

In einem dualen praxisintegrierten Studium entwickeln die Studierenden ihre professionellen
Kompetenzen an zwei Lernorten: an der Hochschule und in der beruflichen Praxis. Dies geschieht,
indem der Kompetenzerwerb für beide Lernorte verbunden konzipiert wird. Durch den Erwerb von
sowohl handlungsbezogen-berufspraktischen als auch wissenschaftlich-akademischen Kompetenzen
können die Studierenden im dualen Studium an der FHCHP ihre Professionalität in sozialen,
pädagogischen, kulturellen und künstlerischen Berufsfeldern entwickeln.

Kern eines dualen Studiums ist die Kompetenz der Übertragung von Wissen und Erfahrungen von
einem Lernort in den anderen. Die Übertragungsleistung ist insbesondere durch eine Verbindung von
wissenschaftlichem Begründungs- und Erklärungswissen am Lernort Hochschule mit dem berufs-
spezifischen Entscheidungs- und Handlungswissen am Lernort Praxis gekennzeichnet. Dadurch wird
das hochschulische Lernen von Beginn an durch konkrete Beispiele unterstützt und die berufliche
Praxis durch eine wissenschaftliche Fundierung gestärkt.

Das Studium umfasst drei Jahre gemäß Regelstudienzeit. Jede Woche verbringen die Studierenden
zwei Tage (mind. 14 h/Woche) am Lernort Praxis bei den dualen Partner*innen der Hochschule und
während der Vorlesungszeit drei Tage am Lernort Hochschule. In der vorlesungsfreien Zeit werden an
den drei Tagen, die für den Lernort Hochschule vorgesehen sind, Hausarbeiten u. ä. bearbeitet. Im 1.
Studienjahr sind die Studierenden montags und dienstags in der Praxisstelle, im 2. und 3. Studienjahr
donnerstags und freitags.

 Lernort Praxis                                 Lernort Hochschule
 Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit:       Vorlesungszeit:
 i.d.R. zwei Tage pro Woche                     i.d.R. drei Tage pro Woche Lehrveranstaltungen
 Erstes Studienjahr: montags und dienstags      Vorlesungsfreie Zeit:
 Zweites und drittes Studienjahr: donnerstags   Selbststudium mit Verfassen von schriftlichen
 und freitags                                   Arbeiten

Der Lernort Hochschule vermittelt fachwissenschaftliche Grundlagen, forschungs- und fachpraktische
Methodenkenntnisse, die Fähigkeit zum theoretisch-systematischen Denken sowie künstlerisch-
expressive Fertigkeiten. Am Lernort Praxis werden handlungsfeld-spezifische Aufgaben übernommen.
Zudem werden Kompetenzen zur Durchführung von Angeboten pädagogischer und kultureller Bildung
erworben, künstlerische Ausdrucksformen ausprobiert sowie Fähigkeiten zu selbständigem Arbeiten
(weiter-)entwickelt.

In den dualen Bachelorstudiengängen der FHCHP wird als Abschluss der akademische Grad mit der
Bezeichnung „Bachelor of Arts“ vergeben. Nach erfolgreichem Studium erhalten die Absolvierenden
im Zeugnis eine Bescheinigung für den Berufszugang in ihrem gewählten Studienschwerpunkt, in der
die Eignung als Fachkraft bestätigt wird. Dabei stehen folgende Studienschwerpunkte zur Auswahl:
                                                                                                 4
Fassung: 2021_01_20
Leitfaden für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
1. Elementarpädagogik
      2. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
      3. Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung

Es ist darüber hinaus möglich, im Studienschwerpunkt „Menschen mit Beeinträchtigungen und
gesellschaftliche Teilhabe“ zu studieren. Für diesen Schwerpunkt wird jedoch keine Fachkrafteignung
ausgewiesen aufgrund des nicht reglementierten Berufszugangs.

Die Studierenden sind durch einen Ausbildungsvertrag an die Praxisstelle vertraglich gebunden und
abgesichert (Mustervertrag siehe Downloadbereich der Homepage2). Dieser Ausbildungsvertrag bildet
die arbeitsrechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Studierenden und Praxisstelle. Die
Praxisstelle verpflichtet sich im Ausbildungsvertrag, die Studierenden für ihre Arbeit zu entlohnen und
ihr Praxisstudium durch eine*n Anleiter*in zu begleiten. Praxisstellen, die Studierende beschäftigen
möchten und als Praxispartner*innen geeignet sind, schließen einen Kooperationsvertrag mit der
Hochschule und werden damit zu dualen Partner*innen der Hochschule. Die Studierenden schließen
bei ihrer Einschreibung einen Vertrag mit der Hochschule.

                                                  Studierende

             Ausbildungsvertrag                                            Immatrikulationsvertrag

             Praxisstellen/Duale                                                  FHCHP
               Partner*innen

                                                Kooperationsvertrag

Abbildung 1: Vertragssituation an der FHCHP

Das Studium an der FHCHP ist in Trimester gegliedert:
Wintertrimester: 01.09. bis 31.12.
Frühjahrstrimester: 01.01. bis 30.04.
Sommertrimester: 01.05. bis 31.08.
Pro Trimester gibt es eine Vorlesungsphase, bestehend aus 12 Trimesterwochen. In dieser Zeit werden
Lehrveranstaltungen an der Hochschule angeboten. Zudem gibt es nach den Vorlesungsphasen
vorlesungsfreie Phasen, die für die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten genutzt werden (vgl.
Jahresplan unter Downloads3). In den betrieblichen Einrichtungen sind die Studierenden an
mindestens zwei Tagen pro Woche ganzjährig. Sie sollten die Möglichkeit bekommen, in der vor-

2
    https://www.fhchp.de/service/downloads/
3
    https://www.fhchp.de/service/downloads/
                                                                                                     5
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lesungsfreien Zeit Urlaub nehmen zu können. Sie haben den regulären gesetzlichen Urlaubsanspruch,
umgerechnet auf eine 2-Tage-Woche.4
In allen drei Studienjahren findet in allen Studiengängen eine wöchentliche Praxisreflexion (Pflicht-
module 8 und 21 bzw. 22) im Umfang von einer Trimesterwochenstunde statt. Dabei werden Beob-
achtungs- und Praxisprotokolle (zum eigenen professionellen Handeln, über Adressat*innen und zum
Arbeiten in einem professionellen Team) ausgewertet, kollegiale Beratungen und Fallbesprechungen
angeboten sowie (bewegungs-/medien-/musik-/sprach-)pädagogische Angebote gemeinsam vorbe-
reitet und reflektiert.

             b. Integration der Praxisstelle in das Studium
Die dualen Bachelorstudiengänge der FHCHP sind modular aufgebaut. Sie sind einem Bachelorstudium
an einer staatlichen Hochschule hochschulrechtlich gleichgestellt. Der Theorie-Praxis-Bezug ist in den
einzelnen Modulen im Modulhandbuch der Studiengänge aufgeführt: In jedem Modul finden eine
Vermittlung von theoretischem und von Methodenwissen sowie praktische Übungen statt, z.B. in Form
von Praxistransferaufgaben, die eine Verzahnung von Theorie und Praxis unterstützen sollen.

Das angeleitete Praxisstudium umfasst die Arbeit an wöchentlich zwei Tagen in der Praxisstelle und ist
wesentlicher Bestandteil des dualen, praxisintegrierten Studiums. Qualifikationsziele für die Arbeit in
der Praxisstelle finden sich im Abschnitt „Theorie-Praxis-Transfer“ im Modulhandbuch des jeweiligen
Studienganges (siehe Modulhandbücher im Downloadbereich der Website5).

Das Verhältnis zwischen Hochschule und Praxisstelle wird durch eine Kooperation vertraglich geregelt.
Darin verpflichten sich die Praxisstellen, den Studierenden am Lernort Praxis das angeleitete Praxis-
studium sowie die Durchführung der Praxistransferaufgaben zu ermöglichen. Zur Begleitung der
Studierenden sind ein fachlicher und reflektierender Austausch zwischen Praxisanleiter*innen und
Studierenden, die Unterstützung bei der Durchführung von fortlaufenden Bildungsangeboten sowie
Zeit für die Bearbeitung von Beobachtungsaufgaben und Praxisprotokollen, die in Seminaren an der
Hochschule ausgewertet werden, unentbehrlich.

             c. Qualifikationsziele der Studiengänge
In den dualen Bachelorstudiengängen an der FHCHP wird als Abschluss der akademische Grad mit der
Bezeichnung „Bachelor of Arts“ vergeben. Studierende können zwischen vier verschiedenen Bachelor-
Studiengängen wählen.6 Alle Bachelorstudiengänge der FHCHP umfassen ein Studium mit 180
Creditpoints (gemäß Europäischem Credit-Transfersystem, ECTS), wobei einem Creditpoint 30 Stunden
„Workload“ (Arbeitsumfang) entsprechen. Auf der Homepage der Hochschule gibt es zu jedem
Studiengang einen Bereich, der Einblicke in Seminare und ästhetisch-künstlerische Projekte gewährt.
Im Folgenden werden handlungsfeldübergreifende Qualifikationsziele der Studiengänge beschrieben.
Eine detaillierte Darstellung der Inhalte und Lernziele der einzelnen Module findet sich im jeweiligen
Modulhandbuch.

4
  Beispielrechnung: In einer Praxisstelle haben Mitarbeitende einen Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr bei
einer Vollzeitstelle. 25 Tage geteilt durch 5 ergibt 5 Tage Urlaub pro wöchentlichem Arbeitstag. Bei einer Zwei-
Tage-Woche haben Studierende also 10 (2x5) Tage Urlaubsanspruch. Dadurch haben sie in der vorlesungsfreien
Zeit dann die Möglichkeit, 5 Wochen pro Jahr ganz frei zu haben, wie ihre Kolleg*innen.
5
  https://www.fhchp.de/service/downloads/
6
  In jedem Studiengang können wiederum vier unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich der Sozialen Arbeit
gewählt werden, die zu einem entsprechenden Berufszugang führen, siehe dazu Abschnitt 1 d. Berufszugänge
                                                                                                              6
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Qualifikationsziele „Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit“
Ziel des Studienganges ist die akademische Qualifizierung von Pädagog*innen, denen die Bedeutung
von Bewegung und Tanz für die körperliche und geistige Entwicklung und Entfaltung eines Menschen
bewusst ist. Die Absolvierenden können auf der Grundlage von theoretischem und praktischem Wissen
mit Menschen in unterschiedlichsten Bedürfnislagen pädagogisch sowie künstlerisch-ästhetisch
arbeiten. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Clara tanzt“7 auf der
Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Medienbildung und pädagogische Medienarbeit“
Medienpädagog*innen begleiten Menschen aller Altersgruppen sowie aller sozialen und kulturellen
Zugehörigkeiten im Umgang mit analogen wie digitalen Medien. Sie unterstützen Medien-
nutzer*innen, einen kritischen, verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Medien zu
erwerben. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „medien:bildung:labor“8
auf der Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit“
Ziel des Studienganges ist die wissenschaftliche Qualifizierung von Musikpädagog*innen, die in
sozialen und pädagogischen Handlungsfeldern Musik alltagsintegriert für die Entwicklung und Unter-
stützung diverser Adressat*innen einsetzen sowie kulturelle und musikalische Bildungsprozesse
anbahnen. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Musik.hilft.Menschen“9
auf der Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit“
Sprachpädagog*innen wirken in sozialen, pädagogischen, kulturellen und künstlerischen Arbeits-
feldern und sind dabei fähig, Sprache, Ausdruck und Kommunikation gezielt, kreativ und kontinuierlich
explizit wie implizit zu begleiten und zu fördern. Mit dem Studium erwerben Studierende pä-
dagogische, sprachunterstützende Fachqualifikationen und ästhetisch-kreative Ausdrucksformen.
Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Claras Kulturcafé“10 auf der Website
der Hochschule abrufen.

             d. Berufszugänge
In jedem der Bachelorstudiengänge können die Studierenden den Schwerpunkt auf ein berufliches
Handlungsfeld legen und dazu die im Modulhandbuch ausgewiesenen festgelegten Pflichtseminare
belegen. Nach erfolgreichem Studium erhalten die Absolvierenden neben dem Zeugnis ein so-
genanntes Diploma Supplement. In diesem Dokument wird für reglementierte Berufsfelder der Zugang
als pädagogische Fachkraft entsprechend dem gewählten Schwerpunkt bescheinigt. Folgende regle-
mentierte Berufszugänge werden über die Diploma Supplements als Studienschwerpunkte angeboten:

    1.   Elementarpädagogik

    2.   Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

    3.   Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung

7
  https://www.fhchp.de/studienangebot/bewegung/clara-tanzt/
8
  https://www.fhchp.de/studienangebot/medienbildung-und-paedagogische-medienarbeit-interdisziplinaerer-
dualer-bachelorstudiengang/medienbildungslabor/
9
  https://www.fhchp.de/studienangebot/musik/musik-hilft-menschen/
10
   https://www.fhchp.de/studienangebot/sprache/claras-kulturcafe/
                                                                                                      7
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Darüber hinaus kann ein weiterer Schwerpunkt für einen nicht-reglementierten Berufszugang belegt
werden:

     4.   Menschen mit Beeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabe

Voraussetzung für die Bescheinigung des gewählten Schwerpunktes durch das Diploma Supplement
ist, dass Studierende die entsprechenden Pflichtseminare absolviert haben und dass ihre Praxisstelle
zum entsprechenden beruflichen Handlungsfeld gehört. Darüber hinaus ist auch ein Studium ohne
Schwerpunkt möglich.

Elementarpädagogik
Ein Handlungsfeld, für das die Bachelorstudiengänge eine Qualifizierung und einen Berufszugang
anbieten, ist das Feld der Kindertagesbetreuung in Kita, Hort und Schule. Hier erwerben die
Studierenden die Qualifikation, als pädagogische Fachperson mit Kindern und ihren Familien zu
arbeiten. Das Diploma Supplement bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den
Zugang zum Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung als geeignete pädagogische Fachkraft gemäß § 9
Abs. 1. Satz 2 Kita-Personalverordnung des Landes Brandenburg erfüllen. Bei der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie Berlin wird der Abschluss der FHCHP mit der Bescheinigung des
Schwerpunktes „Elementarpädagogik“ als ein für die Arbeit als sozialpädagogische Fachperson in Kitas
im Land Berlin anerkannter Abschluss gelistet.11

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Ein weiteres Handlungsfeld, für das eine Qualifizierung und ein Berufszugang angeboten werden, ist
das Feld der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, wie es z.B. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
in Musik-/Sportvereinen, bei Trägern kultureller Projekte u. ä. zu finden ist. Hier erwerben die
Studierenden die Qualifikation, als pädagogische Fachperson mit Jugendlichen zu arbeiten. Das Diplo-
ma Supplement bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsfeld
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als geeignete pädagogische Fachkraft (entsprechend der
Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam und dem Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und entsprechend der Vereinbarung mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) erfüllen.

Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Ein nächstes Handlungsfeld ist das Feld der teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung, also
vor allem Wohngruppen und Tagesgruppen. Hier erwerben die Studierenden die Qualifikation, als
pädagogische Fachperson mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Das Diploma Supplement
bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsfeld der teil-
stationären und stationären Hilfen zur Erziehung als geeignete pädagogische Fachkraft (entsprechend
der Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam und dem Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und entsprechend der Vereinbarung mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) erfüllen.

Menschen mit Beeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabe
Ein breites Handlungsfeld ist die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierunter werden
Einrichtungen der Sozialen Arbeit und der heilpädagogischen Arbeit gefasst, die mit Menschen mit
besonderen Beeinträchtigungen aller Altersgruppen arbeiten sowie Wohn- und Pflegeeinrichtungen
für Senior*innen. Hier erwerben die Studierenden die fachlichen Qualifikationen für die pädagogische

11
  https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht-fachinfo/fachkraefte-in-
tageseinrichtungen-fuer-kinder.pdf (S. 2: Teil A, 1. Sozialpädagogische Fachkräfte).
                                                                                                       8
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Arbeit mit den entsprechenden Adressat*innen. Aufgrund des nicht-reglementierten Berufszuganges
wird eine Fachkrafteignung nicht bescheinigt.

           e. Aufgaben und Rolle der dual Studierenden zwischen Lernort Hochschule
              und Lernort Praxis
Studierende in einem dualen Studiengang haben eine besondere Rolle, denn sie sind sowohl
Studierende als auch Beschäftigte in einer Praxisstelle. Sie sind in den Lehrveranstaltungen an der
Hochschule aktiv wie auch in den Arbeitsalltag der Praxisstelle eingebunden. Durch ihr Studieren an
den beiden Lernorten kommt ihnen eine besondere Verantwortung und Aufgabe zu, nämlich
regelmäßig zwischen den Perspektiven und Anforderungen der beiden Lernorte zu wechseln,
Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Perspektiven wahrzunehmen und sich produktiv als
Entwicklungsaufgabe anzueignen.

Eine Möglichkeit, wie Praxisstellen die dual Studierenden in diesem regelmäßigen Rollenwechsel
unterstützen können, ergibt sich daraus: Da die Studierenden zwei Tage pro Woche in der Praxisstelle
sind, werden viele wichtige Prozesse oder Ereignisse auch während ihrer Abwesenheit passieren.
Hilfreich ist daher, wenn den Studierenden die Teilnahme an Teamsitzungen usw. durch
entsprechende Termine möglich gemacht wird oder wenn Dokumentationen zur Verfügung gestellt
werden, anhand derer sie sich über Wichtiges informieren können.

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2. Organisationsstruktur der Hochschule

Die Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam agiert vor dem Hintergrund der Erfahrungen, Ziele und
Traditionen der Hoffbauer-Stiftung auf der Basis eines christlichen Welt- und Menschenbildes. Der
Mensch als Ebenbild Gottes wird in seiner Bestimmung zur verantwortlichen Wahrnehmung seiner
Freiheit verstanden. Die Hochschule stellt den Menschen als Subjekt seiner eigenen Lebensgeschichte,
der zur Verantwortungsübernahme für sich und andere befähigt werden soll, in den Mittelpunkt. Sie
leistet ihren Beitrag zur Erhaltung der Balance zwischen den Anforderungen einer demokratischen,
weltoffenen und sozial gerechten Gesellschaft und den Bedürfnissen des einzelnen Individuums.

Die FHCHP ist der akademischen Lehre und Forschung sowie den Maßnahmen zum Transfer von
Wissen verpflichtet. Im Besonderen stellt sie sich die Aufgabe, in Forschung und Lehre Beiträge zur
Theorie und Praxis einer diversitätsgerechten Gesellschaft einzubringen, in der individuelle und
kulturelle Dimensionen von Heterogenität berücksichtigt werden.

Lehre und Forschung nutzen die Strukturen des dualen Studienprinzips einerseits zur Wissens-
generierung und andererseits zum Wissenstransfer. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden aus den
aktuellen Bedürfnissen der beruflichen Praxis generiert und können ihr zeitnah wieder zur Verfügung
gestellt werden.

Die Hochschule führt ihre Studierenden in dualen praxisintegrierten Studiengängen zu einem staatlich
anerkannten akademischen und berufsbefähigenden Abschluss.

Um ästhetische und kulturelle Bildung in pädagogischen, kulturellen und sozialen Handlungsfeldern zu
verankern und ihre Wirkung zu befördern, verbinden die interdisziplinären und praxisintegrierten
Studiengänge der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam fachspezifische Kompetenzen mit
ästhetisch-praktischen Qualifikationen.

Auf diese Weise werden neue, auf künstlerische, ästhetische und kulturelle Bildung spezialisierte Pro-
fessionsprofile für elementar- und sozialpädagogische sowie andere soziale Handlungsfelder etabliert.

In Abgrenzung von klassischen Studienangeboten der Sozialen Arbeit fokussieren die Studiengänge an
der FHCHP auf die zunehmende Bedeutsamkeit und Wirkung ästhetischer Praxen und kultureller
Bildung in sozialen Handlungsbereichen. Mit ihrem besonderen Studienkonzept und ihren praxis-
integrierten Ausbildungsprofilen erfüllt die Hochschule aktuelle Forderungen der europäischen
Hochschulpolitik.12

               a. Organigramm und Gremien der FHCHP
Zentrale Organe der FHCHP sind das Präsidium, der Senat und die Studierendenvertretung. Jeder
Studiengang (Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit, Medienbildung und pädagogische
Medienarbeit, Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit sowie Sprachpädagogik und
Erzählende Künste in Sozialer Arbeit) wird durch die jeweilige Studiengangsleitung, durch die
Modulverantwortlichen und die Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen organisatorisch und fach-
lich unterstützt.

12
     Leitbild der Hochschule Fassung vom 15.01.2021
                                                                                                   10
Fassung: 2021_01_20
Abbildung 2: Organigramm der FHCHP

Das Präsidium ist das Leitungsorgan der Hochschule. Es wird durch den/die Präsident*in geleitet.

Der Senat ist das zentrale Organ der akademischen Selbstverwaltung. Er beschließt grundsätzliche
Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung von Lehre und Forschung.

Die Studierendenvertretung vertritt die Gesamtheit der Studierenden der Hochschule im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten.

Der Prüfungsausschuss, der Qualitätsmanagement-Ausschuss und der Wissenschaftliche Beirat sind
weitere Gremien der Hochschule. Der Wissenschaftliche Beirat ist als ein ehrenamtliches akade-
misches Unterstützungs- und Beratungsgremium für alle die Hochschule betreffenden Aufgaben und
Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. In ihm arbeiten auch Vertreter*innen von dualen
Praxispartner*innen mit. Der Beirat fördert die Profilbildung und die Leistungsfähigkeit der Hoch-
schule. Er berät das Präsidium und auf Einladung auch den Senat.

Die Koordinationsstelle für die Praxiskooperation übernimmt koordinierende, kommunikative und
organisierende Aufgaben, um die strukturelle Verzahnung der Lernorte Hochschule und betriebliche
Praxiseinrichtung im Rahmen des dualen Studiums an der FHCHP zu gewährleisten und die Qualität
des Lernortes Praxis zu sichern. Mit der Stelle wird die Zusammenarbeit von Praxispartner*innen und
Hochschule koordiniert. Die Koordinationsstelle arbeitet eng mit der AG Praxis zusammen.

                                                                                                   11
Fassung: 2021_01_20
b. Qualitätssicherung im dualen Studium
Im Studium an der FHCHP sind die theoretischen und praktischen Lerninhalte der beiden Lernorte eng
miteinander verknüpft und bilden das Fundament für die Qualität des dualen Studiums. Dabei
unterliegen die beiden Bereiche einem ständigen Monitoring durch das Qualitätsmanagement der
FHCHP, dessen Ablauf in der Evaluationsordnung der FHCHP geregelt ist.13 Hier sind die vier Säulen der
Qualitätssicherung beschrieben, die unter Einbindung aller Partner*innen regelmäßig überprüft
werden: Lehrveranstaltungsevaluation, Praxisevaluation, Studiengangsevaluation und Alumni-
evaluation. Die Modulhandbücher verbinden sichtbar die Theorie mit der Praxis und sind in den
einzelnen Modulen als Qualifikationsziele in verschiedenen Kompetenzbereichen ausgewiesen. Inhalte
und Methoden der Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis werden ständig evaluiert und weiter-
entwickelt.

Der Wissenschaftsrat14 beschreibt drei Qualitätsdimensionen für ein duales Studium: 1. die Beziehung
der Lernorte Hochschule und Praxis, 2. der wissenschaftliche Anspruch der Ausbildung an beiden
Lernorten, 3. die Gestaltung des Praxisbezugs im Studium. An der Sicherung der Qualität in diesen drei
Dimensionen orientiert sich auch das grundlegende Konzept des dualen Studiums der FHCHP, was zu
bestimmten Strukturen und Dokumenten führt, die hier im Leitfaden vorgestellt werden.

Ziel des dualen Studiums ist es, das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis als zentrales Element des
Studienkonzepts gemeinsam zu gestalten. Dies geschieht in der fortlaufenden Verknüpfung von
theoretischen und praktischen Wissensanteilen, die ausgehend von konkreten Handlungskompe-
tenzen hin zur Erarbeitung einer eigenen berufsethischen und selbstreflektierten Haltung führt.

Das duale Studium an der FHCHP ist ein anwendungsorientiertes Studium mit hohem Praxisbezug, das
an den konkreten Bedarfen der beruflichen Praxis ausgerichtet ist. Das Aneignen theoretischen
Wissens in Seminaren ermöglicht den Studierenden, Handlungssituationen in der Praxis theorie-
geleitet zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und biografisch nachhaltig als Erfahrungslernen
miteinander zu verknüpfen. Praxistransferaufgaben, Praxisprojekte sowie Lehrforschungsprojekte
werden wissenschaftlich angeleitet. Forschungsfragen werden so auf der Grundlage bereits erlernten
methodischen und theoretischen Wissens selbstständig in der Praxis als Projekt umgesetzt und
reflektiert. Wichtig dabei ist der kritisch-analytische Blick auf die Praxis, der durch die Verschränkung
theoretischer mit praktischen Ausbildungsanteilen vertieft wird.

            c. Dimensionen des Lernens in der beruflichen Praxis
Ziel des Studiums am Lernort Praxis ist es, mit einer forschenden Haltung einrichtungsspezifisch und
fallbezogen professionell tätig zu sein und dabei bewegungs-/medien-/musik-/sprachpädagogische
Arbeit als Medium in sozialen und pädagogischen Handlungskontexten einzusetzen. Vor allem können
didaktische Prinzipien der sozialen Handlungsfelder (Selbstbildung und Ko-Konstruktion, Kommuni-
kation und Beziehung als Grundlage jeglichen sozialpädagogischen Handelns, Ressourcenorientierung,
Teilhabe, Förderung) unter Berücksichtigung der Lebensalter, der Lebenswelt und der Voraus-
setzungen der Adressat*innen in praktischen Situationen angewendet und reflektiert werden.

13
  https://www.fhchp.de/wp-content/uploads/2019/03/2018-08-15-evaluationsordnung_mutterexemplar.pdf
14
  Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Drs. 3479-13.
Verabschiedet in Mainz, Oktober 2013, 49 Seiten.
                                                                                                      12
Fassung: 2021_01_20
Das angeleitete Praxisstudium stellt das Lernen am Einzelfall in spezifischen Situationen in den Fokus.
Diese Form des Lernens wird von vier wesentlichen Dimensionen begleitet, welche die Ausbildung
eines professionellen Umgangs mit Adressat*innen und die Ausbildung einer professionellen Haltung
des/der Lernenden, auch zu sich selbst, zum Ziel haben.

    1. Zunächst sind die institutionellen Rahmenbedingungen in den Praxiseinrichtungen zu
       berücksichtigen. Sie bilden die strukturellen Voraussetzungen und Möglichkeiten des Lernens
       am Lernort Praxis. Die fachliche Begleitung bzw. die Möglichkeit, von Fachexpert*innen in der
       Praxis durch Beobachtungen zu lernen, bilden einen Schwerpunkt in der Praxisausbildung. Der
       professionelle Umgang der anwesenden Fachkolleg*innen mit Adressat*innen wird von den
       Studierenden beobachtet und im Rahmen der Entstehung und Festigung eines fachlichen
       Selbst kritisch reflektiert und kommuniziert. Dadurch soll die fachliche und persönliche
       Entwicklung gefördert werden.
    2. In der Praxis werden der Einsatz von diversen studien- sowie berufsfeldbezogenen Methoden
       und die Gestaltung überschaubarer Handlungsabläufe erprobt. Eigenverantwortliches
       Handeln im Berufsfeld wird zunehmend in komplexen Handlungssituationen angewandt und
       analysiert. Auch im Team wird das eigenverantwortliche Handeln reflektiert und ggf. auch
       gemeinsame Handlungsalternativen und -strategien entwickelt. Somit wird eine gemeinsame
       Arbeitskultur etabliert und das künstlerisch-kreativ spezialisierte pädagogische Handeln als
       zunehmende Übernahme von Verantwortung, Zuständigkeiten und Eigenständigkeit am
       Lernort Praxis erfahren.
    3. Im Mittelpunkt des Lernens am Lernort Praxis stehen die konkreten Einzelfälle. Entsprechend
       des gesetzlichen Handlungsauftrages werden Problemlösungen zunächst probeweise
       angeregt, die in Aushandlung zum gesellschaftlichen Auftrag und im Zusammenhang mit den
       Interventionszielen in eine planvolle, nachvollziehbare und damit kontrollierbare Gestaltung
       von Hilfeprozessen überführt werden, die den Adressat*innen, den Erfordernissen des
       Arbeitsfeldes und denen der Institution gerecht werden.
    4. In pädagogischen Situationen werden immer auch eigene, biografisch gelagerte Erfahrungen
       mit den Erfahrungen in der Praxis verbunden. Lernen am Lernort Praxis bedeutet hier, dass es
       eine biografische und fachliche Suchbewegung gibt und geben soll, die Erfahrungen,
       Erlebnisse, eigene berufliche Werte und künstlerisch-kreative Ziele für die Praxis kontinuierlich
       bestimmt und anpasst. Diese Erfahrungen führen zu einem eigens biografisch reflektierten
       Berufsethos, welches sich in der Praxis ausbildet und festigt.

                                                                                                     13
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1. Entstehung       2. Eigenverant-
                                    und Festigung       wortliches
                                             eines      Handeln
                                        fachlichen      in komplexen
                                            Selbst      Handlungs-
                                                        situationen

                                   4. Entwicklung      3. Gestaltung
                                        eines bio-     von fall-
                                          grafisch     spezifischen
                                     reflektierten     Hilfeprozessen
                                  professionellen
                                          Habitus

    Abbildung 3: Vier Dimensionen der Ausbildung eines professionellen Habitus (Quelle: eigene
    Darstellung Kerstin Eschwege)

            d. Kompetenzbereiche des dualen Studiums an der FHCHP
Unser Modulkonzept unterscheidet verschiedene Qualifikationsziele und Kompetenzbereiche:

       Wissen und Verstehen
       Können und Handeln
       Interaktion und Kommunikation
       Theorie-Praxis-Transfer

In jedem Modul werden in allen diesen vier Bereichen Kompetenzen vermittelt.

Der Kompetenzbereich Wissen und Verstehen basiert wesentlich auf der Fachkompetenz und zielt auf
die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens, Aufgaben und Probleme
zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und Ergebnisse reflektiert zu
beurteilen.

Der Kompetenzbereich Können und Handeln beschreibt die Handlungs- und Methodenkompetenz für
die Anwendung von Verfahren und Techniken, die der Gestaltung der eigenen Arbeit und der Arbeit in
der Gruppe sowie der Persönlichkeitsentwicklung und der Entwicklung sozialer Beziehungen dienen.

Der Kompetenzbereich der Interaktion und Kommunikation ist ein Bereich der Sozialkompetenz. Er
beinhaltet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen und Interessen zu erfassen und zu
verstehen sowie sich mit anderen verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.

Der Kompetenzbereich Theorie-Praxis-Transfer beschreibt Kompetenzen, die im Zusammenspiel
verschiedener Kompetenzbereiche mit der Selbstkompetenz verknüpft sind. Wesentlich wäre nach

                                                                                                   14
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Meyer15 hierbei auch die Ausbildung der Fähigkeit zu situationsgerechtem und produktivem Umgang
mit Fachwissen, resultierend aus dem Arbeitsprozesswissen, welches somit systematisch weiter-
entwickelt wird. Das betriebliche Lernen im dualen Studium bedeutet Kompetenzentwicklung in
komplexen Handlungssituationen. Die Personalkompetenz zeigt die Bereitschaft und Fähigkeit, die
eigene Entwicklung zu reflektieren und in Rückbindung an individuelle und gesellschaftliche Wert-
vorstellungen weiter zu entfalten. Somit wird die Selbstkompetenz hinsichtlich der Ausbildung eines
biografisch reflektierten professionellen Habitus gestärkt.

15
 Meyer, Rita, zit. in Hesser, Wilfried (2019): Implementierung einer dualen Hochschulausbildung an
Hochschulen und in Unternehmen im In- und Ausland, 2. Auflage, Hamburg, S. 28.
                                                                                                     15
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3. Kooperation mit dualen Partner*innen
Aufgabe des dualen Studiums ist die optimale Verzahnung von theoretischen und praktischen
Studieninhalten. Hierfür ist eine gute Kooperation zwischen der FHCHP und den beteiligten
Praxiseinrichtungen notwendig. In der Verknüpfung der beiden Lernorte erfüllen die Professor*innen,
die Dozierenden und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Hochschule mit Unterstützung der
Koordinationsstelle Praxis folgende Aufgaben:

       Begutachtung der formalen und inhaltlichen Eignung der Praxiseinrichtungen und Erteilung
        der Zulassung auf der Basis von Kooperations- und Ausbildungsverträgen
       Qualifizierung der Praxisanleiter*innen
       Koordination der inhaltlichen und zeitlichen Planung des Praxisstudiums
       Zusammenarbeit mit den von den Praxiseinrichtungen beauftragten und geeigneten
        Fachkräften für die praktische Anleitung
       Koordination und inhaltliche Planung der Module unter Berücksichtigung des Theorie-Praxis-
        Transfers.
Die kontinuierliche inhaltliche und organisatorische Verknüpfung der beiden Lernorte basiert auf
geregelten und abgestimmten Formen der Kooperation:
Zertifikatskurs für neue Praxisanleiter*innen (vgl. Qualifizierungskonzept Anhang 1)
Alle neuen Anleiter*innen können an einem eintägigen Zertifikatskurs teilnehmen, in dem sie
Informationen zu Modellen und Methoden der Praxisanleitung erhalten und die Ausbildung an der
Hochschule kennenlernen. Im gemeinsamen Austausch werden Aufgaben und Funktionen der
Praxisbetreuung besprochen und erarbeitet und die zentrale Rolle der Mentor*innenbeziehung mit
ihren Chancen und Herausforderungen thematisiert.
Praxisbesuche (vgl. Praxisbesuchskonzept Anhang 2)
Jede*r Studierende wird im ersten Studienjahr durch eine*n hauptamtlich Lehrende*n der FHCHP in
seiner/ihrer Praxiseinrichtung besucht. In einem ausführlichen Gespräch werden alle anstehenden
Fragen besprochen. Themen können unter anderem die Bedeutung der Praxisanleitung für das duale
Studium, der Aufgabenbereich des/der Studierenden sowie der bisherige Entwicklungsstand der
Einarbeitung in der Praxisstelle sein. Darüber hinaus können Fragen in Bezug auf die Anleitungs-
gespräche, die Praxistransferaufgaben und die Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer
Bildungssituationen beantwortet werden. Weitere Praxisbesuche können je nach Bedarf seitens der
Studierenden, der Praxisstelle oder der Hochschule erfolgen.
Halbjährlich stattfindende Praxiskonferenzen (vgl. Qualifizierungskonzept Anhang 1)
Die Praxiskonferenzen dienen dem regelmäßigen Kontakt und fachlichen Austausch zwischen
Praxisanleiter*innen und Dozierenden der Hochschule. Die Anleiter*innen erhalten Informationen
über aktuelle Entwicklungen in der Hochschule und haben die Möglichkeit, offene Fragen direkt im
Austausch mit Dozierenden der Hochschule zu klären. Jede Praxiskonferenz steht unter einem
spezifischen fachlichen Thema, welches gemeinsam mit den Praxispartner*innen entwickelt und
umgesetzt wird. Einrichtungsspezifische Fragen der Praxisausbildung werden konkretisiert und „auf
Augenhöhe“ im Austausch mit anderen Praxiseinrichtungen sowie deren Erfahrungen/Lösungen
thematisiert und (möglichst) geklärt.

                                                                                                16
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Mitarbeit von Praxisanleiter*innen im wissenschaftlichen Beirat der Hochschule

In den wissenschaftlichen Beirat werden bis zu zehn Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums und nach
Stellungnahme des Senates durch die Trägerin berufen. Die Besetzung soll sich wie folgt orientieren:
            o   mindestens drei fachlich einschlägig qualifizierte Hochschulvertreter*innen anderer
                Hochschuleinrichtungen
            o   ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Bewegungspädagogik und Tanz
                in Sozialer Arbeit
            o   ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Medienbildung und pädago-
                gische Medienarbeit
            o   ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Musik in Sozialer Arbeit
            o   ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem aus dem Bereich Sprache in Sozialer
                Arbeit
            o   weitere Mitglieder

Praxisforschungskolloquium an der Hochschule

Ziel des Praxisforschungskolloquiums ist die Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Praxis-
forschungsprojekte. Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist es uns ein besonderes
Anliegen, im Rahmen von qualitativer und quantitativer Forschung aktuelle Themen und Fragen aus
der Praxis aufzugreifen und zu bearbeiten. Auf diese Weise können Hochschuldozierende und
Praxisvertreter*innen gemeinsam zur Professionalisierung und Professionsentwicklung beitragen und
einen Beitrag zu einem gelungenen Praxis-Theorie-Praxis-Transfer leisten. Das Praxisforschungs-
kolloquium trifft sich in regelmäßigen Abständen und richtet sich an interessierte Vertreter*innen aus
Hochschule und Praxisstellen.

Ziel der Kooperation zwischen Praxispartner*innen und Hochschule ist die Personalqualifizierung:
Hochschule und Praxiseinrichtungen bilden gemeinsam die dual Studierenden aus. Der Lernort
Hochschule und der Lernort Praxis sind strukturell (bspw. durch Kooperationsverträge, gemeinsame
Gremien, Studierendenauswahl) und inhaltlich (bspw. durch Abstimmung von Lerninhalten der
Theorie- und Praxisphasen, Kreditierung von Praxisleistungen) miteinander verzahnt.

            a. Zulassung als duale Partner*innen (& als Praxisanleiter*innen)
Qualifizierte Einrichtungen werden als duale Partner*innen zugelassen, wenn sie die in den
Kooperations- und Ausbildungsverträgen geregelten Voraussetzungen erfüllen.
Praxisstellen müssen den dual Studierenden Situationen etwa im Hinblick auf personelle wie materielle
Infrastrukturen (bspw. Medientechnik, Arbeitsmaterialien, Räume, Instrumente) sowie Konzepte
bieten, sodass die in den Modulhandbüchern des jeweiligen Studiengangs dargelegten Kompetenzen
vermittelt werden können.

Die Praxisstelle gewährt den Studierenden eine angemessene Anleitung: Anleiter*innen müssen
fachlich und persönlich geeignet sein und möglichst weiterhin Funktionen im jeweiligen Arbeitsfeld
ausüben. Für neue Anleiter*innen wird an der Hochschule ein Zertifikatskurs angeboten.

Dual Studierende sind Arbeitskräfte in Ausbildung. Praxiseinrichtungen sollten ihnen Raum und Zeit
gewähren, sich in ihrem Arbeitsfeld auszuprobieren, wertvolle Erfahrungen und Praxiswissen zu
sammeln und kreativ zu sein.
                                                                                                   17
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b. Profil der Anleiter*innen
Da die Praxisanleitung das Kernstück des Praxisstudiums darstellt, spielen die Praxisanleiter*innen eine
zentrale Rolle in Bezug auf den Kompetenzzuwachs des/der dual Studierenden im Studienverlauf.
Deshalb müssen die Anleiter*innen – neben einer empfohlenen Teilnahme an dem durch die
Hochschule angebotenen Zertifikatskurs – durch einen anerkannten Abschluss in einem psycho-
sozialen Beruf qualifiziert sein und über angemessene Berufserfahrungen in dem Arbeitsfeld verfügen,
in dem sie die Studierenden anleiten (siehe dazu die entsprechenden Vorgaben im Kooperations-
vertrag, im Downloadbereich der Homepage verfügbar16). Der Name des/der Anleiter*in sollte bereits
bei Vertragsabschluss als verbindliche*r Ansprechpartner*in mitgeteilt werden können.
Der Aufwand, der in der Regel vor allem im ersten Studienjahr mit der Anleitung verbunden ist, sollte
bei der Bemessung des Aufgabenumfangs von Seiten der Einrichtungsleitung berücksichtigt und/oder
durch Freistellung für Weiterbildungsangebote anerkannt werden.
Ein Teil der Anleitung findet im gemeinsamen Alltag zwischen Praxisanleiter*in und dem/der
Studierenden statt. Darüber hinaus sollten regelmäßige Gespräche in störungsfreier Atmosphäre
stattfinden, in denen unter anderem das pädagogische Handeln und die Ausbildungssituation des/der
Studierenden besprochen und reflektiert werden. Einige der Gespräche sind im Rahmen des Praxis-
portfolios (vgl. Kap. 3 d.) zu dokumentieren.

               c. Funktionen und Aufgaben von Praxisanleitung
Die Aufgabe der Praxisanleitung besteht darin, den Studierenden Handlungskompetenzen im
Arbeitsfeld zu vermitteln und ihr eigenständiges professionelles Handeln zu fördern. Sie soll
Studierende unterstützen, Fachwissen zu integrieren, die eigene Tätigkeit methodisch zu begründen
und die „praktische Klugheit“ im eigenen Handeln zu identifizieren. Praxisanleitung unterstützt die
Auseinandersetzung mit der Berufsrolle und fördert die Entwicklung einer Berufsidentität. In der
Auseinandersetzung mit der eigenen Person und Biografie soll ein professioneller Habitus entwickelt
werden.
Daraus lassen sich folgende Funktionen und Aufgaben ableiten:
Lehren/Erklären
          Vermittlung von Wissen und dessen Umsetzung in konkreten Praxissituationen
          Weitergabe von Informationen, Einschätzungen und Empfehlungen auf der Basis des eigenen
           professionellen Wissens und Könnens
Lernen am Modell
          Zeigen von Personal- und Fachautorität
          Erläuterung und Reflexion des eigenen professionellen Handelns und Verhaltens
          beispielhafte Ausgestaltung der beruflichen Rolle
Beobachten/Beurteilen

16
     https://www.fhchp.de/service/downloads/
                                                                                                     18
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   Beobachtung der Performanz des/der Studierenden und seiner/ihrer Lernprozesse sowie
        konstruktiv-kritische Rückmeldung
       Identifikation von explizitem und implizitem Wissen im pädagogischen Handeln des/der
        Studierenden
Beraten/Unterstützen
       Unterstützung durch empathische Aufmerksamkeit, Ermutigung und konstruktive Konfron-
        tation
       systematische Anregung, Berufsvollzüge und deren Auswirkungen auf Adressat*innen vor
        dem Hintergrund von relevanter Theorie einschätzen und reflektieren (auch in Kooperation
        mit und Unterstützung durch Hochschullehrende)

            d. Die Struktur des Praxisportfolios für die Praxisanleitung
Während des Studiums entstehen einige Dokumente, die in besonderer Weise die Verknüpfung der
beiden Lernorte Hochschule und Praxis belegen. Hierbei handelt es sich um Praxistransferaufgaben,
die in handlungsfeldbezogenen und handlungsfeldübergreifenden Seminaren formuliert und in der
Praxisstelle oder mit Bezug auf die Praxisstelle umgesetzt werden. Zum anderen handelt es sich um
Dokumente, in denen das pädagogische Handeln am und im Lernort Praxis theoretisch reflektiert wird
– sei es in hochschulischen Praxisreflexionsseminaren oder im Rahmen der Praxisanleitung.

Das Praxisportfolio (siehe Anhang 4 und 5) ist eine das gesamte Studium begleitende persönliche
Sammelmappe, in die die Studierenden alle erwähnten Dokumente einheften. Auf diese Weise werden
eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Denk- und Handlungsroutinen sowie die Ausein-
andersetzung mit dem eigenen Handeln und der eigenen Rolle gewährleistet. Auch für die Praxis-
anleiter*innen bietet das Praxisportfolio einen guten Überblick über anfallende Aufgaben im Rahmen
der Verknüpfung der beiden Lernorte sowie der eigenen Rolle in diesem Zusammenhang.
Deshalb werden die im Rahmen des Praxisportfolios (siehe Anhang 4) zu erfüllenden Aufgaben und
Inhalte sowie entsprechende Zuständigkeiten aufgeführt. Für Studierende existiert darüber hinaus ein
„Leitfaden Praxisportfolio“ (siehe Anhang 5).

            e. Praxisanleitung in der Einrichtung
Die Praxisanleitung bietet vielfältige Möglichkeiten, die Professionalisierung und Qualifizierung der
Studierenden zu unterstützen und ihnen Fachwissen, Grundhaltungen, berufliches Handeln,
Reflexionsfähigkeit u.v.m. zu vermitteln. Vieles geschieht dabei implizit über Beobachtung, Teilnahme,
„learning by doing“, Interaktion, Aktion und Reaktion. Die unter 3 d. genannten Praxistransferaufgaben
können dabei ebenfalls zum Gegenstand der Praxisanleitung gemacht werden.
In der Einrichtung selbst gibt es vielfältige Formen der Praxisanleitung, von denen im Folgenden die
wichtigsten genannt werden:
      Das von beiden Seiten (Praxisanleiter*in und Studierende*r) vorbereitete Anleitungsgespräch:
       Anleitungsgespräche erfolgen in regelmäßigen Abständen (je nach Ausbildungsstand zwischen
       ein und vier Mal monatlich). Sie sollen das fachliche, aber auch soziale Lernen reflektieren mit
       dem Ziel, die Studierenden zu einem selbständigen professionellen Arbeiten zu führen. Drei
                                                                                                    19
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Gespräche pro Jahr werden dokumentiert und bilden einen Teil des Praxisportfolios (siehe
         oben).
        Teilnahme an Teamsitzungen, ggf. Supervision und einrichtungsinternen Weiterbildungs-
         maßnahmen,
        Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Reflexion von pädagogischen, kulturellen
         und künstlerischen Bildungssituationen. Eine Bildungssituation wird dokumentiert und bildet
         einen Teil des Praxisportfolios (siehe oben, 2. Studienjahr).
        die Erledigung von Praxistransferaufgaben unter gezielter Beobachtung des/der Anleiter*in
         mit anschließender Auswertung und Reflexion,
        Informationsgespräch mit theoretischen und/oder einrichtungsspezifischen Inhalten,
        die gezielte Anweisung in Bezug auf Methoden und Techniken im Umgang mit den Adres-
         sat*innen in der jeweiligen Einrichtung,
        Unterstützung bei der Umsetzung der unter 3 d. dargestellten Praxistransferaufgaben.

            f. Phasen der Praxisanleitung
Die Studierenden sind in der Regel während der gesamten Dauer ihres Studiums in einer
Praxiseinrichtung. Das ermöglicht einen tiefen Einblick in das jeweilige Handlungsfeld und hat zum Ziel,
dass der/die dual Studierende sich im Verlauf der Zeit von einem „Neuling“ zu einem/einer voll-
wertigen Mitarbeiter*in entwickelt. Damit dies gelingen kann, ist erfahrungsgemäß insbesondere im
ersten Studienjahr eine gute Begleitung wichtig, weshalb seitens der Hochschule für das erste
Studienjahr ein 3-Phasen-Modell der Praxisanleitung gegeben wird. Dies ist als Orientierung zu
begreifen und jeweils individuell auf die Bedarfe der dual Studierenden sowie die Spezifik der
Praxisstelle anzupassen.17

Phase I (1.-2. Monat) Einführung und Orientierung

 Ziele
        Erwerb von Basiswissen über Arbeitsbereich, Einrichtung und Trägerorganisation
        Bewältigung des „Praxis- und Theorieschocks“
        Annäherung an eigene Rolle als dual Studierende*r und damit auch als Beschäftigte*r im
         sozialen Handlungsfeld
 Arbeit mit Adressat*innen
     Aufnahme erster Kontakte zu den Adressat*innen
     Kennenlernen von und Hospitation in verschiedenen Angeboten (im Arbeitsbereich) der
         Einrichtung
 Grundlagen für die Arbeit mit Adressat*innen
     Kennenlernen der Qualitätsstandards
     Kennenlernen zentraler rechtlicher Grundlagen für die einrichtungsinterne Tätigkeit (bspw.
         Jugend-, Daten-, Persönlichkeitsschutz, Hausordnung etc.)

17
  Nicht alles wird auf jede Einrichtung zutreffen und nicht alles wird in jedem spezifischen Fall sinnvoll
erscheinen. Als Diskussionsgrundlage für Planungsgespräche mit dem/der dual Studierenden können die
genannten Phasen und Teilaspekte aber eine hilfreiche Grundlage darstellen. Dafür können sie gerne genutzt
werden.
                                                                                                             20
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Verwaltung und PR
     Kennenlernen von Verwaltungshandeln (Dokumentations- und Berichtswesen)
     Kennenlernen von Tätigkeiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
 Kontextwissen & Netzwerke
     Kennenlernen der Trägerorganisation
     Kennenlernen der Strukturen, Zuständigkeiten
     Kennenlernen der Kooperationspartner*innen (innerhalb der Trägerorganisation, außer-
        halb im Sozialraum: kommunale, regionale Verwaltung, Fachnetzwerke und -verbände)

Phase II (3.-8. Monat) Einarbeitung und Mitarbeit

 Ziele
        Erlangen erster beruflicher Sicherheit und Reflexivität in routinemäßigen Tätigkeiten
        Aufbau und Gestaltung von pädagogischen Beziehungen zu den Adressat*innen
        ggf. erste Konzeption und Umsetzung eigener studiengangsspezifischer Angebote mit
         Begleitung und Feedback durch den/die Anleiter*in
 Inhalte
 Erfahrungen sammeln mit und reflektieren über
      den Umgang mit Adressat*innen
      Lebenswelten, Ressourcen und Problemlagen der Adressat*innen
      adäquate Formen der Gesprächsführung mit Adressat*innen
      Verwaltungshandeln
      spontane und planerische Gestaltung der eigenen Tätigkeit mit Adressat*innen
      ggf. Konzeption, Planung, Bewerbung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung erster
         kleiner Angebote (AG-Sitzung, Mini-Projekt, Spiele-Nachmittag, Workshop, Ausflug etc.) in
         enger Absprache mit der Praxisanleitung
      ggf. Netzwerkarbeit

Phase III (9.-12. Monat) Vertiefung und eigenständiges Arbeiten

 Ziele
        weitreichende Selbstständigkeit im alltäglichen beruflichen Handeln erlangen
        eine professionelle Haltung und ein berufliches Selbstverständnis erlangen
        einen individuellen Arbeitsstil entwickeln
        aktiv Theorie-Praxis- und Praxis-Theorie-Transfer betreiben
        die eigene Handlungspraxis beständig reflektieren und evaluieren sowie daraus Konse-
         quenzen ziehen und umsetzen
 Inhalte
      Weiterführung und Vertiefung der Inhalte aus Phase II
      Fördermittelakquise, Antragstellungen, Vertiefung von Abrechnungsmodalitäten etc.
      Umgang mit und vertiefte Reflexion über
           o Belastung, Abgrenzung und Druck in der täglichen Arbeit
           o Nähe und Distanz in der professionellen Beziehungsgestaltung
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Fassung: 2021_01_20
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