Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 2021 - Im Rahmen der Abfrage kommunaler Maßnahmen zum ...

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Leitfaden zur Ableitung
    kommunaler Maßnahmen zum
  Hochwasserrisikomanagementplan
             2015 – 2021

Im Rahmen der Abfrage kommunaler Maßnahmen zum
   Hochwasserrisikomanagementplan im Juni 2013
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Inhaltsverzeichnis
1    Was ist Hochwasserrisikomanagement? ............................................................................3

    1.1     Was beinhaltet die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie? ....................3

    1.2     Wie wird die Richtlinie in Thüringen umgesetzt? ..........................................................5

    1.3     Wofür sind die Kommunen bei der Hochwasservorsorge und beim
            Hochwasserschutz verantwortlich? .............................................................................6

2    Was sind Hochwasserrisikogebiete und Hochwasserkarten? ..............................................7

    2.1     Was sind Hochwasserrisikogebiete? ...........................................................................7

    2.2     Was beinhalten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten? ...........................8

    2.3     Welche Auswirkungen haben die Hochwasserkarten? ................................................11

3    Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Hochwasserschutzes möglich? ...............14

    3.1     Vorsorge (im Vorfeld eines Hochwassers) ..................................................................18

          3.1.1      Integrale Hochwasserschutzkonzepte zur Verbesserung des
                     Hochwasserschutzes...................................................................................... 18
          3.1.2      Flächenvorsorge............................................................................................. 19
          3.1.3      Bauvorsorge .................................................................................................. 21
          3.1.4      Natürlicher Wasserrückhalt ............................................................................ 25
          3.1.5      Technischer Hochwasserschutz ...................................................................... 27
          3.1.6      Informations- und Verhaltensvorsorge ............................................................ 33
          3.1.7      Risikovorsorge ............................................................................................... 37
          3.1.8      Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des
                     Katastrophenschutzes .................................................................................... 37

    3.2     Hochwasserbewältigung (während eines Hochwassers) .............................................41

    3.3     Regeneration (nach einem Hochwasser) ....................................................................42

4    Literatur- und Quellenverzeichnis ....................................................................................44

5    Anhang ...........................................................................................................................46

Anhang 1: Maßnahmencheckliste für thüringische Gemeinden und Städte
Anhang 2: Rechtliche Grundlagen im Hochwasserrisikomanagement
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2     Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

Einleitung

Im Jahr 2007 ist die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in
Kraft getreten. Wichtige Schwerpunkte des Hochwasserrisikomanagements in Thüringen
sind:
• Optimierung des bestehenden technischen Hochwasserschutzes,
• Wiedergewinnung von natürlichen Retentionsräumen,
• Verstärkung nicht-baulicher Vorsorgemaßnahmen,
• Information und Sensibilisierung der Betroffenen,
• Verbesserung der vorhandenen Instrumente und Systeme zur Warnung und Gefahren-
  abwehr.

In Thüringen wird die HWRM-RL durch die Aufstellung des Landesprogramms Hochwasser-
schutz umgesetzt. Dieses bezieht sich auf alle Risikogewässer 1. und 2. Ordnung und be-
schreibt den aktuellen Zustand, die Zielstellungen und alle zwischen 2015 und 2021 vor-
gesehenen Maßnahmen vom Freistaat Thüringen sowie von Gemeinden und Städten.
Im Rahmen des Aufstellungsprozesses werden Maßnahmen des Landes mit den Gemein-
den, Städten und Landkreisen abgestimmt.
Für die Beteiligung der Gemeinden und Städte bei der Aufstellung des Landesprogramms
Hochwasserschutz führt der Freistaat Thüringen u. a. zwei Abfragen durch. Die erste Abfra-
ge hat im Oktober 2012 stattgefunden und der Erfassung des aktuellen Zustands des
Hochwasserschutzes in Gemeinden und Städten, in denen Risikogewässer 1. und 2. Ord-
nung liegen, gedient. Die zweite, im Juni 2013 erfolgende Abfrage, dient der Erfassung von
geeigneten kommunalen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Ge-
meinden und Städten, in denen Risikogewässer 1. und 2. Ordnung liegen. Die Entschei-
dung, ob und welche kommunalen Maßnahmen gemeldet und somit in das Landespro-
gramm Hochwasserschutz aufgenommen werden, liegt in der Verantwortung der Gemein-
den und Städte.
Des Weiteren wird der Aufstellungsprozess von Regionalworkshops begleitet. Hauptinhalte
der im Mai 2013 durchgeführten Regionalworkshops waren die Leitlinien und Grundsätze
der Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen, die Präsentationen der Ergebnisse der ersten
Abfrage bezüglich des aktuellen Zustandes des Hochwasserschutzes in Gemeinden und
Städten sowie das Vorgehen bei der Ableitung von Maßnahmen. Im November 2013 wer-
den weitere Regionalworkshops zur Vorstellung der Ergebnisse der Maßnahmenerfassung
und Maßnahmenauswahl/–planung des Landes durchgeführt. Gemeinden und Städte wer-
den im Workshop Gelegenheit haben, Anmerkungen zur Maßnahmenplanung zu geben.
Eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme wird allen Beteiligten in einer 6-monatigen
Anhörung in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gegeben.

Dieser Leitfaden soll den Gemeinden und Städten notwendige Werkzeuge und Hinweise an
die Hand geben, um die anstehenden Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements er-
folgreich bewältigen zu können. Er dient ausschließlich als Hilfestellung und hat keinen
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verbindlichen Charakter. Im Rahmen der Meldung der kommunalen Maßnahmen kann von
den Empfehlungen des Leitfadens abgewichen werden. Soweit bereits weitergehende
Kenntnisse bzw. Planungen zum kommunalen Hochwasserschutz vorliegen, sollten diese
als Basis herangezogen werden.
Die im Rahmen des Leitfadens gegebenen Empfehlungen können die erforderliche fachli-
che Beurteilung von Hochwasserrisiken, Auswahl und Bewertung von Maßnahmen nicht
ersetzen.

Die Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1), die mögliche Maßnahmen der Gemeinden
und Städte enthält, soll den Kommunen als Hilfestellung dienen. Anhang 2 gibt eine Über-
sicht über die rechtlichen Grundlagen im Hochwasserrisikomanagement.

Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen und weitere
Unterlagen     zum    Hochwasserrisikomanagement    stehen   im     Internet unter
http://www.aktion-fluss.de bereit.

1 Was ist Hochwasserrisikomanagement?

1.1 Was beinhaltet die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtli-
    nie?

Hochwasserrisikomanagement (HWRM) umfasst alle Stadien vor, während und nach einem
Hochwasserereignis, von den Vorsorgemaßnahmen über die Bewältigung eines Hochwas-
sers bis hin zur Regeneration nach einem Hochwasserereignis. Dazu müssen die Hochwas-
serrisiken, die Eintrittswahrscheinlichkeit verschiedener Szenarien und das in den betrof-
fenen Gebieten vorhandene Schadenspotenzial bekannt sein. Alle Maßnahmen aus den
verschiedenen Entwicklungsstadien eines Ereignisses werden berücksichtigt, um eine Ri-
sikominimierung zu erreichen und den potenziellen Schaden von Betroffenen fern zu hal-
ten. Das ist das erklärte Ziel der 2007 in Kraft getretenen Europäischen Hochwasserrisiko-
management-Richtlinie (HWRM-RL). Diese schafft einen europäischen Rahmen für die Be-
wertung und das Management von Hochwasserrisiken, um hochwasserbedingte nachteili-
ge Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche
Tätigkeiten zu verringern. Die Umsetzung der HWRM-RL erfolgt in drei Phasen (vgl. Abbil-
dung 1):
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4      Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

       Vorläufige                       Erstellung von                       Erstellung von
     Bewertung des                 Hochwassergefahren- und                 Hochwasserrisiko-
    Hochwasserrisikos               Hochwasserrisikokarten                 managementplänen

Abbildung 1: Drei Stufen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL)

In der 1. Phase waren bis Ende 2011 die „Vorläufige Bewertung des potenziellen Hochwas-
serrisikos“ zur Einschätzung des Hochwasserrisikos auf der Basis von vorhandenen Infor-
mationen vorzunehmen und die Risikogebiete zu ermitteln (Ergebnisse siehe Kapitel 2.1).
Für diese Risikogebiete sind in Phase 2 bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und –risiko-
karten zu erstellen (aktueller Stand siehe Kapitel 2.2). Letztlich sind in der 3. Phase bis
Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erarbeiten, in denen angemessene Zie-
le für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen sind. Hierbei sollen die Schwerpunk-
te auf nicht-baulichen Hochwasservorsorgemaßnahmen bzw. der Verringerung des Hoch-
wasserrisikos liegen.

Der neue Ansatz des Hochwasserrisikomanagements wird durch einen Kreislauf beschrie-
ben (siehe Abbildung 2) und beinhaltet die Vorsorge vor, die Bewältigung während und
die Regeneration nach einem Hochwasserereignis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den
Handlungsbereichen der Hochwasservorsorge.

Abbildung 2: Kreislauf und Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements (LAWA 2010)
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Für jeden Handlungsbereich des Hochwasserrisikomanagements sind verschiedene Perso-
nen und Fachdisziplinen zuständig, wie z. B. Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft,
Raumordnung, Naturschutz, Gefahrenabwehr/Katastrophenschutz etc.

Bei der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements spielen die Kommunen eine zent-
rale Rolle, die in Kapitel 1.3 näher beschrieben wird.

Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtline ist im Internet abrufbar, z. B. unter

http://www.fgg-weser.de/Download-Dateien/hochwasserrichtlinie.pdf

1.2 Wie wird die Richtlinie in Thüringen umgesetzt?

Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) adressiert das Hochwasserrisi-
komanagement verbindlich an die EU-Mitgliedstaaten. Mittlerweile ist die Richtlinie EU-
weit in nationales Recht, in Deutschland in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009) über-
führt worden.

Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten, die über Ländergrenzen
hinausgehen. Länderübergreifende Kooperationen im Flussgebietsmanagement erfolgen
über die Flussgebietsgemeinschaften. Thüringen liegt im Einzugsgebiet der Elbe, der Weser
und des Rheins und ist daher sowohl Mitglied in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG
Elbe), der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) als auch in der Flussgebietsge-
meinschaft Rhein (FGG Rhein). Für Thüringen erfolgt somit die Aufstellung der Hochwasser-
risikomanagementpläne in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Weser und Rhein. Der
Freistaat Thüringen erarbeitet die in seine Zuständigkeit fallenden Teile und arbeitet diese
den Flussgebietsgemeinschaften zur Integration in die länderübergreifenden, gemeinsa-
men Hochwasserrisikomanagementpläne zu. Wegen der Größe der Gebiete werden die
Pläne der Flussgebietsgemeinschaften einen aggregierten und eher abstrakten Charakter
haben.

Als Basis für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird bis Ende 2015
das Thüringer „Landesprogramm Hochwasserschutz“ (LP HWS) aufgestellt. Es wird in en-
ger Abstimmung mit den Gemeinden, Städten, Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet
und gilt von 2015 bis 2021. Im Landesprogramm Hochwasserschutz werden Aussagen zum
aktuellen Zustand im Hochwasserschutz, zu Zielstellungen und zu allen zwischen 2015
und 2021 vorgesehenen/geeigneten Maßnahmen von Land, Gemeinden, Städten und Drit-
ten zu allen 74 Hochwasserrisikogebieten (vgl. Kapitel 2.1) getroffen. Die Entscheidung, ob
und welche Maßnahmen in das Landesprogramm aufgenommen werden, liegt alleinig in
der Verantwortung der jeweils zuständigen Stelle. Kommunale Maßnahmen werden daher
nur in das Landesprogramm aufgenommen, wenn diese im Rahmen der Maßnahmenabfra-
ge seitens der zuständigen Kommune gegenüber dem Land gemeldet wurden. Das Lan-
desprogramm zeigt auf, was Land, Landkreise, Gemeinden und Städte bis zum Jahr 2021
zum Hochwasserschutz beabsichtigen. Dies kann sowohl gesetzliche als auch freiwillige
Maßnahmen umfassen. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Landesprogramm verpflich-
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tet selber aber nicht zur Umsetzung. Aus der Aufnahme freiwilliger Maßnahmen in das
Landesprogramm entsteht keine gesetzliche Verpflichtung zu deren Umsetzung, vielmehr
wird damit angezeigt, dass die Umsetzung bis 2021 angestrebt wird.

Im Rahmen des Aufstellungsprozesses werden Maßnahmen des Landes mit den Gemein-
den, Städten und Landkreisen abgestimmt. Anschließend kann jedermann zum Landes-
programm Hochwasserschutz innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Stellung
nehmen. Bei der Auswahl der Maßnahmen von Gemeinden und Städten soll der vorliegen-
de Leitfaden helfen.

Abbildung 3: Bearbeitungsschritte und Zeitplan zur Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen

1.3 Wofür sind die Kommunen bei der Hochwasservorsorge und beim
    Hochwasserschutz verantwortlich?

Gemeinden und Städte sind verantwortlich für:

•   die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung,
•   die Verteidigung kommunaler und landeseigener Hochwasserschutzanlagen,
•   die Bauleitplanung für ihr Gebiet,
•   die Organisation der Gefahrenabwehr im Gemeindegebiet,
•   die Einrichtung einer Wasserwehr, einschließlich deren Ausbildung und Einsatz.

Die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Hochwasserrisiken und Kon-
sequenzen, aber auch die Aufklärung über das gesamte Spektrum der Hochwasservorsorge
stellt eine weitere wichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte dar.
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Landkreise und kreisfreie Städte sind die unteren Verwaltungsbehörden und haben wich-
tige Aufgaben im Hochwasserrisikomanagement. Ihnen obliegt als untere Katastrophen-
schutzbehörde der Katastrophenschutz. Landrat/Landrätin bzw. (Ober-)Bürgermeister(in)
übernehmen die Leitung des Katastrophenschutzstabes und entscheiden im Katastrophen-
fall über die notwendigen Abwehrmaßnahmen. Weiterhin haben die Landkreise und kreis-
freien Städte folgende zentrale Aufgaben:
• Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben und ggf. Festlegung von Auflagen (als untere
  Bauaufsichtsbehörde),
• Entscheidung z. B. über notwendige Maßnahmen am Gewässer und Prüfung der Zuläs-
  sigkeit von Bauvorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet (als untere
  Wasserbehörde),
• Einfluss als untere Naturschutzbehörde und Straßenaufsichtsbehörde bzw. Straßenbau-
  lastträger auf hochwassergerechte Flächennutzung,
• Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Hochwasserrisiken (im Rahmen
  der Daseinsvorsorge).

Die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wird in diesem Leitfaden nicht vertiefend
angesprochen, da sich dieser an Gemeinden und Städte richtet.

2 Was sind Hochwasserrisikogebiete und Hochwasserkarten?

2.1 Was sind Hochwasserrisikogebiete?

Im ersten Arbeitsschritt wurden Gebiete mit einem potenziell signifikanten Hochwasserri-
siko ermittelt. Die Hochwasserrisikogebiete für Thüringen wurden im Thüringer Staatsan-
zeiger veröffentlicht (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2011). Insgesamt sind in Thüringen
74 Gewässer 1. und 2. Ordnung mit einer Länge von 1.873 km als Hochwasserrisikogebiete
identifiziert worden (TMLFUN 2012). Das entspricht in Bezug auf die Gewässerlänge ca.
10 % aller Thüringer Gewässer. 68 % der Risikogebiete befinden sich an Gewässern 1.
Ordnung (z. B. Unstrut, Werra, Ilm, Gera, Saale, Weiße Elster) und 32 % an Gewässern 2.
Ordnung vorwiegend an den Mündungsbereichen in die Hauptgewässer (vgl. Abbildung 4).
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Abbildung 4: Übersicht über die Risikogebiete an Gewässern 1. und 2. Ordnung in Thüringen (Daten:
            TLUG 2012)

2.2 Was beinhalten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten?

Nach der Bestimmung der Hochwasserrisikogebiete erfolgt in der nächsten Stufe die Erstel-
lung von Hochwassergefahren- und -risikokarten. Sie dienen allen Akteuren im Hochwas-
serrisikomanagement, insbesondere den Gemeinden und Städten, als wichtige Grundlage
zur Analyse und der Bewertung des eigenen Hochwasserrisikos sowie zur Ableitung von
Maßnahmen.
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Hochwassergefahrenkarten

Abbildung 5: Hochwassergefahrenkarte für ein HQ200 der Ilm im Bereich Mellingen

Die Hochwassergefahrenkarten enthalten die Flächen der Wasserausbreitung bei folgen-
den drei Szenarien:
• Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse
  (HQ200),
• Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100),
• Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ20).
Für jedes beschriebene Szenario sind folgende Charakteristika anzugeben:
• Wasserausbreitung,
• Wassertiefe oder Wasserstand oder
• Fließgeschwindigkeit oder spezifischer Abfluss.

Abbildung 5 zeigt einen Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte für ein HQ200 der Ilm im
Bereich Mellingen. HQ200 drückt aus, welcher Durchfluss im Mittel über einen Zeitraum von
200 Jahren einmal erreicht wird (sog. Hochwasserjährlichkeit). Das HQ200 beschreibt ein
seltenes Hochwasserereignis, bei dem die Hochwasserschutzanlagen überströmt werden.
10                                       Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021
      Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen

In abgestuften Wassertiefen werden die Gefahrenbereiche in den Hochwassergefahrenkar-
ten für die drei Szenarien (HQ200, HQ100 und HQ20) dargestellt.
In den Gefahrenkarten wird bei den Szenarien HQ100 und HQ20 die Anschlaglinie des HQ200
mit dargestellt. Weitere thematische Inhalte der Gefahrenkarten (Darstellungsmaßstab
1 : 10.000) sind die folgenden (FUGRO-HGN 2011):
• Wassertiefen HQ(T) in Meter mit der Klassifizierung 4,0,
• Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Wände),
• Fließgewässer, die als Hochwasserrisikogebiet eingestuft sind,
• Gewässerstationierung für Gewässer I. Ordnung,
• Landkreis- und Gemeindegrenze,
• Pegel.

Hochwasserrisikokarten

Abbildung 6: Hochwasserrisikokarte für ein HQ200 der Ilm im Bereich Mellingen

In den Hochwasserrisikokarten (siehe Abbildung 6) werden die möglichen negativen Aus-
wirkungen von Hochwasserereignissen auf Mensch, Güter und/oder Umwelt dargestellt.
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   11

Sie haben folgende Inhalte:
• Anzahl der potenziell betroffenen Bewohner (Orientierungswert),
• Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
• potenziell betroffene Anlagen mit Umweltrisiken (IED- ehemals IVU-Anlagen)1,
• potenziell betroffene Schutzgebiete (Natura2000- und sonstige Naturschutzgebiete),
• potenziell betroffenes Kulturerbe.
Die Hochwasserrisikokarten werden für die gleichen Szenarien wie bei den Gefahrenkarten
erstellt. Zusätzlich zu den Grundlagen der Gefahrenkarten sind in ihnen folgende Informa-
tionen enthalten (FUGRO-HGN 2011):
• Angaben zur Flächennutzung,
• Daten der Einwohnerstatistik,
• digitale Datengrundlagen zu IED-Anlagen, Schutzgebieten und gefährdeten Objekten.

Die Hochwassergefahren- und –risikokarten werden in Thüringen bis Ende 2013 fertig ge-
stellt und im Internet veröffentlicht. Die Gemeinden und Städte werden darüber informiert.

2.3 Welche Auswirkungen haben die Hochwasserkarten?

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten haben keine unmittelbaren rechtli-
chen Auswirkungen, sondern dienen der Information der Öffentlichkeit über die aktuell
bestehenden Hochwasserrisiken. Durch ihre Veröffentlichung können sie jedoch faktisch
Auswirkungen auf Grundstückspreise, Versicherungsprämien und Investitionsentschei-
dungen haben. Sie stellen zudem wichtige Grundlagen für die Beurteilung des Hochwas-
serrisikos, z. B. in integralen Hochwasserschutzkonzepten, und die Vorbereitung auf den
Hochwasserfall, z. B. in Alarm- und Einsatzplänen dar.

Für die Risikogebiete im Sinne der HWRM-RL müssen bis zum 22.12.2013 aufgrund natio-
nalen Rechtes Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung (RVO) festgesetzt bzw.
vorläufig gesichert werden (§76 Abs. 2 und 3 WHG). Für die Ausweisung der Überschwem-
mungsgebiete und die vorläufige Sicherung wird in Thüringen das HQ100 - Szenario aus den
Gefahren- und –risikokarten verwendet. Die Erstellung der Hochwassergefahren- und –
risikokarten hat somit die Ausweisung neuer bzw. die Anpassung bestehender Über-
schwemmungsgebiete zur Folge.

Die neuen Überschwemmungsgebiete sowie die zum Teil notwendige Änderung bestehen-
der Überschwemmungsgebiete haben u. a. Auswirkungen auf:
• Raumordnung (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne),

1IED: Industrial Emission Directive: EU-Richtlinie von 2010 mit Regelungen zur Genehmigung, zum
Betrieb und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union
12                                       Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021
      Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen

• Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan).

Rechtliche Auswirkungen der neu berechneten Überschwemmungsflächen

Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb von Risikogebieten
Die Überschwemmungsgebiete an Nicht-Risikogewässern, die aus Beschlüssen oder
Rechtsverordnungen (vor dem 01.03.2010) erlassen wurden, behalten weiterhin ihre Gül-
tigkeit.

Ausweisung der Überschwemmungsgebiete
Ist das Überschwemmungsgebiet bisher noch nicht ausgewiesen, wird die Neuberechnung
vorläufig gesichert und anschließend das RVO-Verfahren durchgeführt.

Ist das Überschwemmungsgebiet bereits ausgewiesen (durch z. B. vorläufige Sicherung,
DDR-Beschlüsse oder RVO), wird die Neuberechnung mit dem alten Überschwemmungsge-
biet verglichen. Eine Anpassung ist dann notwendig, wenn sich die Grenzen der Neube-
rechnung in Bezug auf bestehende Überschwemmungsgebiete verschieben. Dann müssen
je nach Verschiebung Teile des alten Überschwemmungsgebietes aufgehoben (Flächenab-
nahme) oder neue Bereiche (Flächenzuwachs) vorläufig gesichert werden. Im anschließen-
den RVO-Verfahren werden die alten Überschwemmungsgebiete aufgehoben bzw. treten
außer Kraft. Abbildung 7 verdeutlicht exemplarisch eine Flächenabnahme des Über-
schwemmungsgebietes an der Ilm. Die grünen
                                        grünen Flächen werden aufgehoben, wofür eine
neue Rechtsverordnung notwendig ist.

Abbildung 7: Beispiel für Flächenabnahme an der Ilm
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   13

Abbildung 8 zeigt hingegen einen Flächenzuwachs nach der Neuberechnung an der Ilm.
Die braunen Flächen kommen zum bestehenden Überschwemmungsgebiet hinzu, werden
vorläufig gesichert und die bestehende RVO geändert.

Abbildung 8: Beispiel für Flächenzuwachs an der Ilm

Eine direkte Auswirkung in Bezug auf die Bauleitplanung der Gemeinde oder Stadt hat ins-
besondere der Flächenzuwachs. Diese muss dann zügig prüfen, ob Baugebiete im Be-
bauungsplan innerhalb des Risikogebiets bzw. Überschwemmungsgebiets ausgewiesen
sind. Ist das nicht der Fall, ergeben sich keine unmittelbaren Konsequenzen für die Kom-
munen außer der Tatsache, dass die Ausweisung neuer Baugebiete im Überschwem-
mungsgebiet auf dieser Fläche zukünftig gemäß § 78 Abs. 1 WHG verboten ist. Existiert
bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung erfor-
derlich (siehe Abbildung 9).
14    Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

                   Festsetzung / Neuausweisung / vorläufige Sicherung
                              von Überschwemmungsgebieten

            Sind im B-Plan-Gebiet die allgemeinen Anforderungen an gesunde
             Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und
               Arbeitsbevölkerung im Sinne des § 1 Abs. 6 BauGB erfüllt?

                         ja                                              nein

     Änderung des B-Plans nicht                         Änderung oder Aufhebung des
            erforderlich                                  B-Plans erforderlich, evtl.
                                                       ergänzende Festsetzungen nach
                                                                 § 78 WHG

Abbildung 9: Schema zur Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Bauleitpläne

Im geringsten Fall ist lediglich die Grenze des festgestellten Überschwemmungsgebietes in
den Plan einzutragen, um Interessenten/Betroffene zu informieren. Je nach Umsetzungs-
grad des Bebauungsplans sind weitere Anpassungen notwendig, bis hin zur kompletten
Aufhebung des Plans.

3 Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Hochwasserschut-
  zes möglich?

Grundlage für die Bewertung des aktuellen Hochwasserschutzniveaus und die Identifizie-
rung von Defiziten im Hochwasserrisikomanagement ist die Erfassung des aktuellen Zu-
stands für alle Handlungsbereiche anhand einer Bestandsaufnahme. Dazu wurde für die
Gemeinden und Städte eine Maßnahmencheckliste erarbeitet (siehe Anhang 1), die in die
jeweiligen Handlungsbereiche und diesen zugeordnete Maßnahmen untergliedert ist. In
der Maßnahmencheckliste werden zu jeder potenziell möglichen Maßnahme Fragen ge-
stellt, die die Kommune entsprechend dem Ist-Zustand mit „ja“ oder „nein“ für sich be-
antworten kann. Am Ende werden Empfehlungen gegeben, die die Entscheidung einer
Kommune für oder gegen eine Maßnahme unterstützen sollen. Die Checkliste enthält keine
Vorgaben, die die Gemeinden/Städte erfüllen müssen, sondern sie dient lediglich als Hil-
festellung zur Ableitung von Maßnahmen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Weg von der Analyse und Bewertung des aktuellen
Zustandes im Hochwasserrisikomanagement zur Maßnahmenfindung, durch die der Stand
des Hochwasserschutzniveaus in der Gemeinde/Stadt verbessert werden kann.
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021         15

                              •Beantwortung der
                               Fragen, um den
           Fragen in           aktuellen Zustand
      Maßnahmencheckliste      einschätzen zu
                               können und
           (Anhang 1)          mögliche Defizite
                               im HWRM zu
                               identifizieren

                           Maßnahmen und      •Defizite mit
                           Empfehlungen in     Maßnahmen aus
                          Maßnahmencheckliste Maßnahmencheckliste
                                                     behebbar
                                (Anhang 1)

                                                   Praxisbeispiele zu   •Umsetzungsbeispiele der
                                                     Maßnahmen           Maßnahmen auf
                                                      (Kapitel 3)        kommunaler Ebene

Abbildung 10: Überblick über den Weg vom Ist-Zustand zur Maßnahmenfindung

Die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserrisikomana-
gements sind sortiert nach den einzelnen Handlungsbereichen in der Maßnahmencheck-
liste (siehe Anhang 1) aufgeführt. Im Zuge der Maßnahmenplanung der Gemeinden und
Städte sind die Interessen der unterschiedlichen Flächennutzer mit einzubeziehen, um
nachhaltig tragbare Lösungen zu entwickeln. Nur so kann für die notwendigen Maßnahmen
zur Verbesserung des Hochwasserschutzes eine hohe Umsetzbarkeit und Akzeptanz er-
reicht werden.

Jede in der Maßnahmencheckliste enthaltende Maßnahme wird kurz beschrieben. Weiter-
hin werden Empfehlungen und gegebenenfalls Hinweise zu der Einzelmaßnahme gegeben.

Es gibt fünf Maßnahmenblöcke, deren Umsetzung das Land den Gemeinden und Städten
besonders empfiehlt. Sie sind in der Maßnahmencheckliste mit der Wichtung „wichtige
Basismaßnahme“ markiert und in Tabelle 1 aufgelistet.
16       Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

 Tabelle 1: Maßnahmen, deren Umsetzung das Land den Kommunen besonders empfiehlt

Anpassung Bauleitplanung
Der Anpassung der Bauleitplanung an bestehende bzw. neu ausgewiesene Überschwem-
mungsgebiete kommt eine zentrale Bedeutung bei der Vermeidung neuer Hochwasserrisi-
ken bzw. bei der Vermeidung einer weiteren Verringerung des Abflussvermögens des Hoch-
wassers in Gemeinden und Städten zu. Durch die Anpassung können zusätzlich Haftungsri-
siken für die Gemeinden und Städte reduziert werden.
    • Anpassung bestehender Bauleitpläne an raumplanerische und wasserrechtliche
         Vorgaben (u. a. Überschwemmungsgebiete) (Maßnahme GS 02)

Integrales Hochwasserschutzkonzept
Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasser-
schutzanlagen ist die Erarbeitung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes die Basis
für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Sie um-
fasst eine umfangreiche Analyse des Hochwasserrisikos, eine Dokumentation und Beurtei-
lung bestehender Hochwasserschutzanlagen sowie die Ermittlung geeigneter, kosteneffizi-
enter Maßnahmenoptionen zur Reduktion des Hochwasserrisikos.

      •   Aufstellung/Fortschreibung einzugsgebietsbezogener, integraler Hochwasser-
          schutzkonzepte sowie Studien zum Hochwasserschutz (Maßnahme GS 01)
      •   Aufbau und Führung eines Katasters über die Hochwasserschutzanlagen (Maßnah-
          me GS 13)

Organisation der Gefahrenabwehr (Wasserwehr)
Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasser-
schutzanlagen ist es essenziell, die Gefahrenabwehr an Gewässern 1. und 2. Ordnung früh-
zeitig und angepasst auf die lokalen Verhältnisse zu organisieren. Die Einrichtung eines
gemeindlichen Wasserwehrdienstes ist ein in vielen hochwassergefährdeten Kommunen
bewährtes Instrument, in welchem die für die Hochwasserabwehr maßgeblichen Stellen und
Personen gebündelt werden und die Hochwasserabwehr im Vorfeld koordiniert wird.
     • Einrichtung/Optimierung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes (Maßnahme GS
        30)

Alarm- und Einsatzpläne / Schulung der Einsatzkräfte
Nach Abschluss der Organisation der Gefahrenabwehr kommt der Aufstellung der Einsatz-
planung und der Schulung der Einsatzkräfte eine zentrale Bedeutung zur Sicherstellung
einer systematischen, effektiven Gefahrenabwehr und Ermöglichung schneller Funktionsab-
läufe im Hochwasserfall zu. Alarm- und Einsatzpläne umfassen Angaben zu Beginn, Art und
Ort der Gefährdungen und die jeweils einzuleitenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

      •   Erstellung/Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen (Maßnahme GS 31)
      •   Schulung von Einsatz- und Führungskräften zur Hochwasserabwehr (Maßnahme
          GS 35)
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   17

Aufklärung der Bevölkerung über Hochwassergefahren und Vorsorgeoptionen
Durch Informationsangebote können Bürger und Unternehmen frühzeitig über die beste-
henden Hochwasserrisiken informiert und über die eigenen Vorsorgemöglichkeiten (u. a. zur
Bauvorsorge, Risikovorsorge, Verhaltensvorsorge) aufgeklärt werden und so das Schadens-
potenzial im Hochwasserfall reduziert werden.

     •   Informations-/Beratungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen zum hochwas-
         serangepassten Planen, Bauen, Sanieren (Maßnahme GS 03)
     •   Aufklärungsmaßnahmen zu bestehenden Hochwasserrisiken (Maßnahme GS 26)
     •   Informations-/Beratungsmaßnahmen zur finanziellen Absicherung gegen Hochwas-
         serschäden (Maßnahme GS 29)

Nähere Erläuterungen zu den Maßnahmen enthalten die nachfolgenden Kapitel.

Fördermöglichkeiten

Für einige Maßnahmen des kommunalen Hochwasserrisikomanagements bestehen Mög-
lichkeiten zur Förderung durch das Land Thüringen. Die entsprechenden Regelungen zu
den Fördermöglichkeiten enthält die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirt-
schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als oberste Wasserbehörde zur Förderung was-
serwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom 16.06.2010 (ThürS-
tAnz Nr. 26/2010) in der Änderung vom 23.11.2012 (ThürStAnz Nr. 15/2013).

Im Bereich des Hochwasserschutzes kann folgendes gefördert werden:

•     Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen,
•     Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes,
•     Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung (z. B. zur Verbesserung des natürli-
      chen Wasserrückhaltes),
•     sowie die für die vorgenannten Maßnahmen erforderlichen konzeptionellen Vorarbei-
      ten und Erhebungen (z. B. Hochwasserschutzkonzepte).

Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann
Gemeinden und Städten, Zweckverbänden und Wasser- und Bodenverbänden gewährt
werden, denen die entsprechende Unterhaltungspflicht obliegt.

Nicht förderfähig sind z. B.:

•     Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen,
•     mobile Hochwasserschutzwände,
•     Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industrie-
      gebiete.

Zuständig für die Förderung ist die Thüringer Aufbaubank. Soweit Gemeinden und Städte
im Rahmen der Abfrage förderfähige Maßnahmenarten (z. B. Neubau eines Hochwasser-
schutzdeiches) für das Landesprogramm Hochwasserschutz anmelden, werden diese auf
18       Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und das Ergebnis der anmeldenden Kommune
im Rahmen des Aufstellungsprozesses mitgeteilt. Soweit gewünscht, kann die Maßnahme
im Anschluss angepasst bzw. gestrichen werden.

Unter www.aufbaubank.de erhalten Sie neben näheren Informationen auch die notwendi-
gen Formulare.

In den folgenden Kapiteln werden mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwas-
serschutzes in Gemeinden und Städten vorgestellt. Zur Mehrzahl der möglichen kommuna-
len Maßnahmen ist ein Beispiel aus der Praxis aufgeführt, das den Gemeinden und Städten
als Anschauungsbeispiel in ihrer eigenen Maßnahmenfindung dienen kann. Das Praxisbei-
spiel dient nur der Erläuterung und Veranschaulichung der Maßnahme. Ob das Beispiel
geeignet bzw. auf die Belange der jeweiligen Gemeinde oder Stadt übertragbar ist (z. B. bei
den Maßnahmen GS 15, GS 16 und GS 19), bedarf einer eingehenden fachlichen Prüfung.
Das Praxisbeispiel kann über den angegebenen Internetlink aufgerufen werden.

3.1 Vorsorge (im Vorfeld eines Hochwassers)

3.1.1 Integrale Hochwasserschutzkonzepte zur Verbesserung des Hochwasser-
      schutzes

Maßnahme GS 01: Aufstellung/Fortschreibung einzugsgebietsbezogener, integraler
                Hochwasserschutzkonzepte sowie Studien zum Hochwasserschutz
Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasser-
schutzanlagen sind integrale Hochwasserschutzkonzepte das grundlegende und zentrale
Element, um Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zielgerichtet zu plat-
zieren und kosteneffizient umzusetzen. Integrale Hochwasserschutzkonzepte umfassen
umfangreiche Analysen des aktuellen Hochwasserrisikos, eine Dokumentation und Beurtei-
lung bestehender Hochwasserschutzanlagen sowie die Ermittlung geeigneter, kosteneffizi-
enter Maßnahmenoptionen zur Reduktion des Hochwasserrisikos.

Integrale Hochwasserschutzkonzepte berücksichtigen nicht nur den technischen Hoch-
wasserschutz, sondern schließen auch weitere Handlungsbereiche, wie z. B. den natürli-
chen Wasserrückhalt und die Informationsvorsorge ein. Inhalte eines integralen Hochwas-
serschutzkonzeptes sind u. a.:

     •    Erfassung und Bewertung des aktuellen Hochwasserschutzniveaus,
     •    Ergänzende hydrologische Untersuchungen und hydraulische Berechnungen (Hin-
          weis: Die Berechnungen erfolgen bereits im Rahmen der Kartenerstellung),
     •    Ableitung eines Schutzniveaus unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit des Scha-
          denseintritts,
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   19

   •   Untersuchungen zur Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen von Maßnahmen
       zur Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus,
   •   Maßnahmenplan zur Erreichung des definierten Schutzniveaus,
   •   Empfehlungen zum Objektschutz, zur Organisation der Hochwasserabwehr, der In-
       formation der Bevölkerung und zu den ggf. erforderlichen Anpassungen in der Bau-
       leitplanung.

Auf dieser Basis werden geeignete Maßnahmenoptionen des natürlichen Wasserrückhalts,
der Bau-, Informations- und Flächenvorsorge und des technischen Hochwasserschutzes
identifiziert, mögliche Maßnahmen werden untereinander verglichen und es wird eine Kos-
ten-/Wirksamkeitsbetrachtung vorgenommen. Einige der in der Maßnahmencheckliste
gesondert aufgeführten Maßnahmen lassen sich geeignet in die Aufstellung der Hochwas-
serschutzkonzepte integrieren. Das Vorliegen von Hochwasserschutzkonzepten ist auch
weiterhin Voraussetzung für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen, da ohne
ein solches Konzept eine Beurteilung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maß-
nahme nicht möglich ist.

Vorhandene Hochwasserschutzkonzepte sollen die aktuellen Randbedingun-
gen/Informationen berücksichtigen. Konzepte, die älter als zehn Jahre sind, bedürfen
meistens der Überarbeitung, da sich z. B. die hydrologischen bzw. technischen Randbe-
dingungen geändert haben und neue Erkenntnisse und auch rechtliche Regelungen hinzu-
gekommen sind. Sofern noch kein Hochwasserschutzkonzept vorliegt, sollte eines aufge-
stellt werden, wenn maßgebliche Siedlungs- bzw. Gewerbe-/Industriegebiete im Über-
schwemmungsgebiet liegen, relevante Schadenspotenziale bestehen oder kommunale
Hochwasserschutzanlagen existieren.

Bei der Überarbeitung bzw. Neuaufstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes ist eine
Zusammenarbeit aller Gemeinden und Städte, die im Einzugsgebiet der betreffenden Ge-
wässer liegen, sinnvoll. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2013/14 eine Handlungs-
empfehlung zur Aufstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte zu erarbeiten. Die
Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders.
Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung „wichtige Basis-
maßnahme“ markiert.

Diese Maßnahme betrifft nur Risikogebiete am Gewässer 2. Ordnung, da die Hochwasser-
schutzkonzepte an Gewässern 1. Ordnung durch das Land erstellt werden.

3.1.2 Flächenvorsorge
Der Handlungsbereich Flächenvorsorge umfasst regionalplanerische und bauleitplaneri-
sche Maßnahmen und die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.

Die Berücksichtigung vorbeugender Hochwasserschutzaspekte innerhalb der Bauleitpla-
nung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) dient der Sicherung hochwassergefähr-
deter Flächen vor Bebauung bzw. nicht hochwasserangepasster Bebauung und Nutzung.
20    Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

Auch Retentionsräume sind somit neu sicherbar und zu gewinnen. Durch Flächenvorsorge
lässt sich die Schaffung zusätzlichen Schadenspotenzials vermeiden.

Abbildung 11: Überschwemmte Wiese (Foto: M. Gretzschel 2010)

Maßnahme GS 02: Anpassung bestehender Bauleitpläne an raumplanerische und was-
                serrechtliche Vorgaben (u. a. Überschwemmungsgebiete)

Durch eine vorausschauende kommunale Bauleitplanung können Flächen für den Hoch-
wasserschutz gesichert und somit mögliche weitere Schäden im Hochwasserfall vermieden
bzw. reduziert werden. Neu festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsge-
biete sind nach dem BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Bauleitpläne
sind nach dem BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Es wird empfohlen, zu prüfen, ob aufgrund neu ausgewiesener Überschwemmungsgebiete
oder vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete bestehende Flächennutzungspläne
oder Bebauungspläne angepasst werden müssen.

Des Weiteren wird empfohlen, zu prüfen, ob die in den Regionalplänen getroffenen Festle-
gungen zum Hochwasserschutz das Stadt- oder Gemeindegebiet betreffen und ob diese in
der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Vor-
rang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz bei der Bauleitplanung berücksichtigt
wurden. Die aus den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten hervorgehenden
Informationen sollten in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten beson-
ders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung „wichtige
Basismaßnahme“ markiert.
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   21

3.1.3 Bauvorsorge
Der Handlungsbereich Bauvorsorge umfasst Maßnahmen des hochwasserangepassten
Planens und Bauens sowie die hochwasserangepasste Lagerung wassergefährdender Stof-
fe. Durch angepasstes Planen, Bauen und Sanieren von Gebäuden und Infrastrukturanla-
gen können Schäden sowohl im privaten als auch im gewerblichen und öffentlichen Be-
reich von vornherein reduziert oder ganz vermieden werden. Hier können Kommunen eine
Vorbildrolle einnehmen, indem gefährdete öffentliche Gebäude und Infrastrukturen hoch-
wasserangepasst ausgeführt werden. Bauvorsorge ist auch bei der Lagerung wasserge-
fährdender Stoffe (z. B. Heizöl) wichtig. Die Gemeinden und Städte können darauf hinwir-
ken, dass in hochwassergefährdeten Gebieten Ölheizungen ersetzt oder adäquat gegen
Hochwasser gesichert werden.

Abbildung 12: Aufgeständertes Haus (Foto: C. Müller 2010)

Maßnahme GS 03: Informations-/Beratungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen
                zum hochwasserangepassten Planen, Bauen, Sanieren

Durch frühzeitige Information und Beratung u. a. von privaten Eigentümern und Wirt-
schaftsunternehmen über hochwasserangepasste Planung, Bauausführung und Sanierung
lassen sich viele Schäden durch Hochwasser von vornherein reduzieren bzw. ganz vermei-
den. Zu diesem Thema existiert auch bereits eine Vielzahl frei zugänglicher Broschüren
und anderer Informationsmaterialien.

Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, spezielle Informationen und Beratungen
zum hochwasserangepassten Planen, Bauen, Sanieren für private Eigentümer und Wirt-
schaftsunternehmen u. a. mit konkretem Bezug zum Stadt- oder Gemeindegebiet anzubie-
ten. Dieses kann dann sinnvoll sein, wenn aus den Gefahren- und Risikokarten eine hohe
Gefährdung der Infrastruktur und der Bebauung hervorgeht. Es sollte geprüft werden, wel-
22   Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

ches kostenlose Informationsmaterial zu diesem Thema zur Verfügung steht. Der Bund
(BMVBS) hat beispielsweise eine Hochwasserschutzfibel in Form einer Broschüre erstellt,
die im Internet unter folgendem Link abrufbar ist:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html

Broschüren und Informationsmaterialien könnten an geeigneter Stelle ausgelegt und so-
fern vorhanden auch im Internetauftritt der Gemeinde/Stadt darauf hingewiesen werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten beson-
ders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung „wichtige
Basismaßnahme“ markiert.

Ein Praxisbeispiel [Informationen zum Hochwasserschutz auf der Internetseite von Diedorf
(Schwaben)] befindet sich im Internet unter

http://www.markt-diedorf.de/index.php?id=65

Maßnahme GS 04: Erstellung hochwasserangepasster Stadtsanierungskonzepte/-
                programme

Im Zuge von Stadtsanierungskonzepten/-programmen (z. B. im Rahmen von städtebauli-
chen Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB) sollte auch dem Hochwasserschutz
eine wichtige Bedeutung beigemessen werden. So können bereits im Planungsstadium
hochwasserrelevante Aspekte berücksichtigt werden.

Für den Fall, dass Stadtsanierungskonzepte/-programme beabsichtigt oder in Planung
sind, sollte geprüft werden, ob eine Berücksichtigung von Hochwasseraspekten erforder-
lich ist. Dieses ist wahrscheinlich dann der Fall, wenn das Planungsgebiet in einem Über-
schwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis
gefährdeten Gebiet (HQ200) liegt. Hierüber können die Gefahren- und Risikokarten Auskunft
geben.

Ein Praxisbeispiel (Flyer zur „Förderrichtlinie Altortentwicklung Kleinheubach“) befindet
sich im Internet unter

http://www.kleinheubach.de/aktu/aoemoohws/

Maßnahme GS 05: Untersuchung der Erfordernis bzw. Machbarkeit von Objektschutz-
                maßnahmen an Anlagen, von denen im Hochwasserfall eine Gefähr-
                dung für die Umwelt ausgeht

Die Gemeinde oder Stadt kann durch diese Überprüfung feststellen, ob z. B. IED-Anlagen,
Kläranlagen, weitere Anlagen oder Wirtschaftsbetriebe im Überschwemmungsgebiet
(HQ100) oder in einem bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis gefährdeten Gebiet
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   23

(HQ200) liegen, von denen im Hochwasserfall eine Gefahr ausgehen kann und die geschützt
werden sollten. Die Untersuchung kann im Rahmen der Erstellung eines integralen Hoch-
wasserschutzkonzeptes erfolgen.

Es wird empfohlen, zu prüfen, ob im Gemeinde-/Stadtgebiet Anlagen oder Betriebe liegen,
von denen im Hochwasserfall eine potenzielle Gefahr für die Umwelt ausgehen könnte.
Diese Analyse gibt, über die Darstellungen in den Gefahren- und Risikokarten hinaus, ei-
nen präziseren Überblick über die Gefahren und Risiken im Gemeinde-/Stadtgebiet.

Sofern entsprechende Anlagen ermittelt wurden, empfiehlt es sich mit den Betreibern der
Anlage das Gespräch zu suchen, sie über die möglichen Gefahren zu informieren und ge-
meinsam zu überlegen, wie die Gefährdung minimiert werden kann. Ggf. sind Machbar-
keitsuntersuchungen zum Objektschutz an diesen Anlagen oder Objekten sinnvoll.

Ein Praxisbeispiel (Wartung und Kontrolle von Öltanks, Stadt Essen) befindet sich im Inter-
net unter

http://www.essen.de/de/Leben/umwelt/Wasser/Oeltankwartung.html

Maßnahme GS 06: Informations-/Beratungsmaßnahmen zum hochwasseranpassten Um-
                gang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. zu Anlagen, von denen im
                Hochwasserfall eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht

Bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (insbesondere Heizöl) kann im Hoch-
wasserfall z. B. Öl infolge von Leitungsbruch oder Undichtigkeiten im Heizöltank auslaufen
und nicht nur zu Schäden an Gebäuden führen, sondern auch erhebliche Umweltver-
schmutzungen nach sich ziehen. Gleiches gilt für Anlagen, von denen eine Gefährdung für
die Umwelt ausgehen kann, z. B. IED-Anlagen oder Kläranlagen.

Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es sinnvoll ist in der Gemeinde oder Stadt spezielle Bera-
tungsangebote anzubieten, z. B. zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen oder zur Umstellung der Energieversorgung von Öl- auf andere Brennstoffe. Dieses
kann dann sinnvoll sein, wenn im Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem bei ei-
nem 200-jährlichen Hochwasserereignis gefährdeten Gebiet (HQ200) viele Öl- und Flüssig-
gastanks betrieben werden und/oder Anlagen liegen, von denen eine Gefährdung für die
Umwelt ausgehen kann, z. B. IED-Anlagen oder Kläranlagen.

Vor der Erstellung eigenen Informationsmaterials zu diesem Thema, kann geprüft werden,
ob nicht bereits bestehende Materialien, z. B. die Hochwasserschutzfibel des Bundes
(BMVBS), die im Internet unter dem Link

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html

abrufbar ist, genutzt werden können. Diese Informationsmaterialien könnten in der Ge-
meinde/Stadt ausgelegt werden und/oder als Download im Internet zur Verfügung gestellt
werden.
24    Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021

Ein Praxisbeispiel (Informationen über die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf
der Internetpräsenz der Stadt Rosenheim) ist im Internet verfügbar unter

http://www.rosenheim.de/stadt-und-buerger/umwelt-und-natur/wasser-und-
boden/heizoellagerung-wassergefaehrdende-stoffe.html

Maßnahme GS 07: Untersuchung der Erfordernis bzw. Machbarkeit von Objektschutz-
                maßnahmen zum Schutz von Objekten vor Hochwasserschäden

Die Gemeinde oder Stadt trägt für öffentliche Einrichtungen und z. B. für kulturell wertvolle
Baudenkmäler aber auch für andere Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen, Wege, Plät-
ze), die vor Hochwasserschäden gesichert werden sollten, eine Verantwortung zum Schutz
vor Hochwasser. Die Untersuchung kann im Rahmen der Erstellung eines integralen Hoch-
wasserschutzkonzeptes erfolgen.

Es wird empfohlen, zu prüfen, ob das Erfordernis besteht, bestimmte Objekte durch bauli-
che Maßnahmen besonders vor Hochwasser zu schützen (z. B. Krankenhaus, Baudenkmä-
ler, Straßen und Plätze). Zur Klärung empfiehlt es sich, insbesondere die Gefahren- und
Risikokarten (sobald verfügbar) zu nutzen. Sofern das Erfordernis gesehen wird, sollte ge-
prüft werden, ob die Machbarkeit im Rahmen einer Studie genauer untersucht werden
kann, um so Klarheit über die Kosten und weitere Randbedingungen zu erhalten.

Ein Praxisbeispiel („Dokumentation zum Hochwasser im Januar 2011 in Wertheim“) ist im
Internet verfügbar unter
http://www.wertheim.de/site/Wertheim/get/documents/wertheim/doks/Hochwasser-
Dokumentation%202011.pdf

Maßnahme GS 08: Maßnahmen zur Anpassung hochwassergefährdeter öffentlicher Ge-
                bäude/Objekte (Objektschutz)

Sofern das Erfordernis von Objektschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden besteht,
kann die Stadt oder Gemeinde durch gezielte Maßnahmen des Objektschutzes die Schä-
den im Hochwasserfall deutlich minimieren. Im Ergebnis der Untersuchungen sollte geprüft
werden, ob durch bauliche Maßnahmen die Risiken im Hochwasserfall kosteneffizient re-
duziert werden sollen.

Ein Praxisbeispiel („Schutz vor Hochwasser in Bayern - Strategie und Beispiele“) ist im In-
ternet verfügbar unter
http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_aktionsprogramm_2020/doc/stmugv_aktionsprogr
amm2020.pdf
Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015-2021   25

Maßnahme GS 09: Maßnahmen zur Anpassung hochwassergefährdeter Infrastrukturein-
                richtungen (Objektschutz)

Sofern das Erfordernis von Objektschutzmaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen (z. B.
Straßen, Wege, Plätze) besteht, kann die Gemeinde oder Stadt durch gezielte Maßnahmen
des Objektschutzes die Schäden im Hochwasserfall deutlich minimieren. Im Ergebnis der
Untersuchungen sollte geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen die Risiken im
Hochwasserfall kosteneffizient reduziert werden sollen.

Ein Praxisbeispiel (angepasste Brückenbauwerke, Neustadt bei Coburg) ist im Internet ver-
fügbar unter

http://www.wwa-
kc.bayern.de/hochwasser/hochwasserschutzprojekte/coburg/roeden/index.htm

3.1.4 Natürlicher Wasserrückhalt
Der Handlungsbereich natürlicher Wasserrückhalt umfasst die Verbesserung der natürli-
chen Rückhaltung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet und die
Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten in den Talbereichen.
Durch Maßnahmen wie Gewässerrenaturierung, Wiederherstellung von Retentionsräumen
im und am Gewässer und im Einzugsgebiet, standortgerechte Flächennutzung (z. B. in der
Land- und Forstwirtschaft) und Regenwassermanagement können der natürliche Wasser-
rückhalt dezentral gestärkt und somit Hochwasserabflüsse an kleineren Gewässern verrin-
gert werden. Diese Maßnahmen können von Gemeinden und Städten umgesetzt werden.

Abbildung 13: Überflutete Elbaue (Foto: R. Jüpner 2002)
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