Ligavereinbarung 2020 - nebst Bundesliga- und Kampfrichterhinweisen - Deutsche Judo Bundesliga

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Ligavereinbarung 2020 - nebst Bundesliga- und Kampfrichterhinweisen - Deutsche Judo Bundesliga
Ligavereinbarung 2020
nebst Bundesliga- und Kampfrichterhinweisen
Ligavereinbarung 2020 - nebst Bundesliga- und Kampfrichterhinweisen - Deutsche Judo Bundesliga
LIGAVEREINBARUNG 2020
                              Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

Die 1. und 2. Judo-Bundesliga sind Vereinseinrichtungen des DJB, die der DJB seinen Mitgliedsver-
bänden und deren Mitgliedsvereinen (nachfolgend kurz >>Bundesligavereine
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LIGAVEREINBARUNG 2020
                                Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

Inhaltsverzeichnis
TEIL I – LIGABETRIEB: REGELUNGEN, HINWEISE, ERGÄNZUNGEN _____________________ 6
1.     Allgemeines ____________________________________________________________ 6
     1.1.   Bundesligaeinteilung ______________________________________________________ 6
       1.1.1.   Frauen _____________________________________________________________________ 6
       1.1.2.   Männer ____________________________________________________________________ 6

     1.2.   Saisonverlauf, Termine ____________________________________________________ 7
     1.3.   Startgeld ________________________________________________________________ 7
     1.4.   Kosten __________________________________________________________________ 7
     1.5.   Informationen/Regelwerk __________________________________________________ 8
     1.6.   Anschriften und Kontaktdaten der Vereine ___________________________________ 8
     1.7.   Bundesliga-Tagung _______________________________________________________ 8
2.     Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Außenwirkung, Werbung ________________________ 9
     2.1.   Presseinformation ________________________________________________________ 9
     2.2.   Internet _________________________________________________________________ 9
     2.3.   Audiovisuelle Verwertungsrechte ___________________________________________ 9
     2.4.   Veröffentlichungen, öffentliche Darstellungen, Werbung _______________________ 10
3.     Koordination und Organisation der Saison __________________________________ 11
     3.1.   Saisonplanung, Vorbereitung und Organisation ______________________________ 11
       3.1.1.   Kampfpaarungen der Vorrunde ________________________________________________          11
       3.1.2.   Zeitrahmen der Wettkampftage ________________________________________________         11
       3.1.3.   Ausschreibungen ____________________________________________________________          12
       3.1.4.   Kampftagverlegungen ________________________________________________________          12
       3.1.5.   Meldelisten ________________________________________________________________          12

     3.2.   Saisonabschluss _________________________________________________________ 13
       3.2.1.   Ausrichtung der Finalrunde ___________________________________________________        13
       3.2.2.   Austragung der Finalrunde, Modus _____________________________________________        13
       3.2.3.   Auf- und Abstieg, Qualifikationscup ____________________________________________      14
       3.2.4.   Wild Card _________________________________________________________________           15

4.     Koordination und Organisation eines Kampftags _____________________________ 16
     4.1.   Wettkampfstätte und Kampftagorganisation _________________________________ 16
       4.1.1.   Heimkampf / Austragungsort __________________________________________________         16
       4.1.2.   Sicherheit _________________________________________________________________          16
       4.1.3.   Matten ____________________________________________________________________           16
       4.1.4.   Zeitnahme _________________________________________________________________           16
       4.1.5.   Medizinische Betreuung ______________________________________________________         16
       4.1.6.   Ehrenkarten ________________________________________________________________          16

     4.2.   Athleten _______________________________________________________________ 16
       4.2.1.   Voraussetzungen für den Start eines Athleten in der Bundesliga _______________________ 16
       4.2.2.   Freiwillige Selbstbeschränkung ________________________________________________ 17

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     4.3.   Wiegen ________________________________________________________________ 17
       4.3.1.   Mannschaftsstartliste des DJB für die Bundesliga __________________________________    17
       4.3.2.   Nachweise der Athleten ______________________________________________________          17
       4.3.3.   Waage ____________________________________________________________________             17
       4.3.4.   Erleichterung des Identitätsnachweises___________________________________________      18

     4.4.   Mannschaftsaufstellung für den Wettkampf _________________________________ 18
       4.4.1.   Mannschaftsaufstellung ______________________________________________________ 18
       4.4.2.   Einsatz von Athleten in der Mannschaftsbegegnung ________________________________ 19
       4.4.3.   Einwechseln von Athleten im 2. Durchgang der Mannschaftsbegegnung ________________ 19

     4.5.   Wettkampf _____________________________________________________________ 19
       4.5.1.   Einzelbegegnungen __________________________________________________________           19
       4.5.2.   Unentschieden / Golden Score _________________________________________________         19
       4.5.3.   Hansoku-make _____________________________________________________________             19
       4.5.4.   Ergebnislisten ______________________________________________________________          20
       4.5.5.   Ergebnisse und Berichterstattung _______________________________________________       20

     4.6.   Judogi _________________________________________________________________ 20
       4.6.1.   Judogifarben _______________________________________________________________           20
       4.6.2.   Einheitliches Mannschaftsbild _________________________________________________        21
       4.6.3.   Rückennummern, Logos und Patches ____________________________________________          21
       4.6.4.   Werbung und Werberichtlinien für Judogi ________________________________________       21
       4.6.5.   Sanktionen für Judogi, die nicht den Vorgaben entsprechen __________________________   22

     4.7.   Kampfrichter ___________________________________________________________ 22
       4.7.1.   Kampfgericht ______________________________________________________________            22
       4.7.2.   CARE-System ______________________________________________________________             23
       4.7.3.   Meldebericht _______________________________________________________________           23
       4.7.4.   Kampfrichterabrechnungen ____________________________________________________          23

5.     Sanktionen ____________________________________________________________ 24
     5.1.   Sanktionskatalog (Auszug aus 6. WO DJB) __________________________________ 24
     5.2.   Ergänzende Übersicht zu Sanktionen im Rahmen eines Kampftags ______________ 27
TEIL II – HINWEISE, ANHÄNGE UND ERGÄNZENDE INFORMATIONEN __________________ 28
6.     HINWEISE AUS DEM RESSORT KAMPFRICHTER ________________________________ 28
     6.1.   Allgemein #KR __________________________________________________________ 28
     6.2.   Organisation #KR _______________________________________________________ 28
       Sportliche Leitung ___________________________________________________________________          28
       Dopingkontrollen ____________________________________________________________________           28
       Pauschalbetrag ______________________________________________________________________           28
       Berichtsbogen _______________________________________________________________________           28

     6.3.   Veranstaltung #KR ______________________________________________________ 29
       „Spätanreise“ _______________________________________________________________________           29
       Veranstaltungsbeginn, Wettkampfbeginn _________________________________________________         29
       Sokuteiki___________________________________________________________________________            29
       Uhr _______________________________________________________________________________             29
       Kommentator _______________________________________________________________________             29
       Arzt/Rettungssanitäter ________________________________________________________________         29

     6.4.   Wiegen #KR ____________________________________________________________ 30

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       Waage _____________________________________________________________________________ 30
       Kontrolle beim Wiegen _______________________________________________________________ 30
       Besonderheiten ______________________________________________________________________ 30

     6.5.   Vor Wettkampfbeginn #KR _______________________________________________ 31
       Aufstellung _________________________________________________________________________ 31
       Judogi _____________________________________________________________________________ 31

     6.6.   Wettkampf #KR ________________________________________________________ 32
     6.7.   Nach dem Wettkampf #KR _______________________________________________ 33
       Berichtsbogen _______________________________________________________________________ 33
       Wettkampflisten _____________________________________________________________________ 33

7.     ANLAGEN _____________________________________________________________ 34
     7.1.   Bundesliga und Internet #Anlage1__________________________________________ 34
     7.2.   Fernseh- und Internetrechte #Anlage2 ______________________________________ 37
     7.3.   Werberichtlinien für die Bundesliga #Anlage3________________________________ 39

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      TEIL I – LIGABETRIEB: REGELUNGEN, HINWEISE, ERGÄNZUNGEN

   1. Allgemeines

1.1. Bundesligaeinteilung
      Die Bundesliga findet jeweils in zwei Bundesebenen Nord und Süd sowie regionalen Bundesligaberei-
      chen statt.

1.1.1. Frauen
      Die 1. und 2. Bundesliga Frauen findet jeweils in zwei Bundesebenen Nord und Süd statt. Diese Bun-
      desebenen sind abweichend von 2.1 WO DJB ab der Saison 2020:

      Bundesligaebene Nord

      Bremen (HB), Hamburg (HH), Niedersachsen (NS), Schleswig-Holstein (SH) Berlin (BE), Brandenburg
      (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV) Nordrhein-Westfalen (NW), Sachsen-Anhalt(ST), Hessen
      (HE), Rheinland (RL)

      Bundesligaebene Süd

      Thüringen (TH), Sachsen (SN), Pfalz (PF), Saarland (SA), Baden (BA), Bayern (BY), Württemberg
      (WÜ)

1.1.2. Männer
      Die 1. Bundesliga Männer findet in zwei Bundesebenen Nord und Süd statt. Die Bundesebenen bestim-
      men sich nach 2.1 WO DJB.

      Die 2. Bundesliga Männer soll darüber hinaus innerhalb jeder dieser Bundesebenen Nord und Süd je-
      weils in zwei bestimmte regionale Bundesligabereiche untergliedert werden, sofern die Zahl der gemel-
      deten Mannschaften pro Bundesebene mindestens zehn beträgt. Diese Bundesligabereiche sind:

      Bundesligabereich Nord-Ost

      Bundesligabereich Nord-West

      Bundesligabereich Süd-West

      Bundesligabereich Süd-Ost

      Diese grundsätzlichen regionalen Bundesligabereiche werden in der auf der Titelseite dieser Ligaver-
      einbarung abgebildeten Deutschlandkarte farblich differenziert dargestellt. Die Unterteilung der Bun-
      desebenen Norden und Süden in jeweils zwei Bundesligabereiche wird jedoch flexibel gemäß Teilneh-
      merstruktur vorgenommen, wobei insbesondere der Gesichtspunkt einer geographisch sinnvollen Tei-
      lung berücksichtigt wird. Sind weniger als zehn Teams in der Bundesebene Nord bzw. Süd gemeldet,
      so wird in der betroffenen Bundesebene grundsätzlich keine Teilung mehr vorgenommen, wobei Aus-
      nahmen möglich sind.

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     Wenn und soweit es aufgrund der Teilnehmerzahl von Mannschaften der 2. Bundesliga Männer erfor-
     derlich ist, können flexibel je nach Teilnehmerstruktur andere regionale Bundesligabereiche gebildet
     werden, um eine Optimierung zu erzielen.

1.2. Saisonverlauf, Termine
     Es gelten insbesondere 4.1.1. 1-3 und 5, 4.1.4.3-6 WO DJB.

     (1) Eine Saison setzt sich zusammen aus der Vorrunde und der Finalrunde. Die Austragung der Final-
     runde erfolgt nur in der 1. Bundesliga. Der Auf- bzw. Abstieg aus der 2. Bundesliga erfolgt über den
     Qualifikationscup.

     Zu 4.1.6.1 / 4.1.6.2 / 4.1.6.4 WO DJB

     (2) Die Termine für eine Saison sollen bis zum 31.08. des Vorjahres festgelegt und veröffentlicht wer-
     den, um eine möglichst reibungslose Planung und Hallenreservierung zu ermöglichen.

     (3) Die Auslosung der jeweiligen Begegnungen, also die konkrete Saisonplanung, ist abhängig vom
     Saisonabschluss, Auf- und Abstieg, Finalterminen sowie Meldungen bzw. Rückzügen. Die Festlegung
     der Begegnungen soll so früh als möglich, spätestens aber bis zum 30.11. des Vorjahres einer Saison,
     bekanntgegeben werden.

1.3. Startgeld
     Die Startgelder der Bundesliga betragen:

             1. Bundesliga Männer beträgt 2.950 €.
             2. Bundesliga Männer beträgt 1.600 €

             1. Bundesliga Frauen beträgt 1.400 €
             2. Bundesliga Frauen beträgt 1.100 €

     Das Startgeld stellt vor allem einen Durchlaufposten zur Zahlung der Kampfrichterkosten dar. Ansons-
     ten soll es Ausgaben der Bundesliga abdecken, wie z.B. Medaillen, Verwaltungsaufwand, etc.

1.4. Kosten
     (1) Jeder Bundesligaverein hat seine mit dem Betrieb der Bundesliga entstehenden Kosten selbst in
     voller Höhe zu tragen.

     (2) Eine bestehende Kaution kann im Falle eines Aufstiegs in eine Bundesliga oder in eine höhere Bun-
     desliga in der vorhandenen Höhe weiterverwendet werden und ist ansonsten auf die richtige Höhe auf-
     zustocken, vergl. hierzu auch 4.1.4.1 c) WO DJB.

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1.5. Informationen/Regelwerk
     (1) Aktuelle Informationen und Regelwerke werden auf der Seite des DJB www.judobund.de1 oder der
     Bundesligaseite www.Deutsche-Judo-Bundesliga.de bekannt gemacht.
     (2) Es gilt die Anti-Doping-Ordnung als Teil der Wettkampfordnung (Teil 5 der WO DJB).

     (3) Zusätzlich sind weitere Nebenbestimmungen (vgl. z.B. 7.1 Bundesliga und Internet #Anlage1 so-
     wie 7.2 Fernseh- und Internetrechte #Anlage2 zu Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden wer-
     den.) zu beachten, die auf der Bundesligaseite www.Deutsche-Judo-Bundesliga.de (Informatio-
     nen/Formulare) veröffentlicht und bekanntgegeben sind.

1.6. Anschriften und Kontaktdaten der Vereine
     (1) Jeder Verein ist verpflichtet, dem DJB eine Anschrift, eine Telefonnummer und eine Emailadresse
     sowie eine verantwortliche Kontaktperson anzugeben. Bei Änderung der Kontaktperson in einer Saison
     ist der Verein verpflichtet, den DJB umgehend zu informieren; mögliche Konsequenzen aus der verspä-
     teten oder unterbliebenen Erfüllung dieser Informationspflicht trägt der Verein in vollem Umfang.

     (2) Weitere Telefonnummern, insbesondere Mobilfunknummern, und Faxnummern, vor allem für kurz-
     fristige Kontaktaufnahmen, sind erwünscht, sodass ein schneller Informationsaustausch gewährleistet
     wird.

1.7. Bundesliga-Tagung
     Ergänzung zu 4.1.2

     (1) Als Gäste gemäß 4.1.2.2 WO DJB sind die Ligareferenten der Landesverbände zugelassen.

     (2) Vereine, die in der nächsten Saison einen Start in der Bundesliga beabsichtigen und voraussichtlich
     die Voraussetzungen erfüllen, können die Teilnahme eines Vertreters als Gast formlos beantragen. Es
     entscheidet die Bundesligareferentin über die Zulassung.

     1
         Insbesondere http://www.judobund.de/djb-info/regeln-und-ordnungen/

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  2. Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Außenwirkung, Werbung

2.1. Presseinformation
     (1) Jeder Bundesligaverein hat für seine Bundesligasaison und -veranstaltungen Pressearbeit zu leisten.
     So ist jeder Bundesligaverein insbesondere verpflichtet, Presseberichte auf der Seite www.Deutsche-
     Judo-Bundesliga.de einzustellen. Ungebührliche Inhalte, insbesondere beleidigende oder einseitige
     Presseberichte haben zu unterbleiben. Der DJB behält sich vor, solche Berichte zu entfernen. Der ein-
     stellende Verein ist für den Pressbericht rechtlich verantwortlich. Das Urheberrecht und der Datenschutz
     sind zu beachten. Fremde Artikel sind namentlich zu kennzeichnen. Veröffentlichungen, die geeignet
     sind, dem Ansehen der Bundesliga, eines Vereins oder eines Sportlers zu schaden, sind zu unterlassen.

     (2) Das Publikum ist im Rahmen der Veranstaltung in geeigneter Form über das Regelwerk und den
     Verlauf der Kämpfe zu informieren.

     (3) Jede Mannschaft hat für den Kampftag mindestens eine Person abzustellen, die Fragen der Presse
     beantwortet.

2.2. Internet
     (1) Die offizielle Internetseite www.Deutsche-Judo-Bundesliga.de dient als allgemeine Informations-
     plattform des DJB für die Bundesliga. Relevante Dokumente und Informationen werden hier zentral
     veröffentlicht und zur Verfügung gestellt; die Bundesligavereine sind verpflichtet, sich dort regelmäßig
     zu informieren und die eigenen Angaben dort stets aktuell zu halten.

     (2) Jeder Bundesligaverein ist verpflichtet, die relevanten Daten des Vereins, der Kämpfer, der Aus-
     schreibung, der Ergebnisse und geforderte Bilder auf der offiziellen Internetseite www.Deutsche-Judo-
     Bundesliga.de fristgerecht einzupflegen. Dies gilt ebenso für Presseberichte (siehe Presseinformation).
     Ansonsten gilt 2.1 (1) analog.

     (3) Der DJB entwickelt ein EDV System, das nach gemeinsamer Abstimmung aller Beteiligten zum
     Einsatz kommen soll. Piloten gibt es bereits seit der Saison 2018.

     (4) Der Ausrichter ist verpflichtet, die offiziellen Wettkampflisten zu führen. Siehe hierzu auch 4.3
     Wiegen und 4.4 Mannschaftsaufstellung für den Wettkampf.

2.3. Audiovisuelle Verwertungsrechte
     Alle Film- und Fernseherechte sowie sonstigen audiovisuellen Verwertungsrechte liegen grundsätz-
     lich beim DJB als Veranstalter der Judobundesliga. Der DJB als Inhaber aller audiovisuellen Verwer-
     tungsrechte hat diese Rechte zur Nutzung an die Agentur SportA weiterübertragen. Vereine, die solche
     Nutzungsrechte nutzen wollen, müssen dies mit dem DJB stellvertretend verhandeln.
     SportA hat eine Regelung über die Internet-Streaming Rechte mit „Sportdeutschland TV“ getroffen, der
     allen Bundesligavereinen einen Internet Stream bei „Sportdeutschland TV“ ermöglicht. Diese Bedin-
     gungen sind auf der Bundesliga Homepage zu finden. Für genaue Regelungen und Details zu diesen
     Verwertungsrechten ist zwingend das Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Verbände aus dem
     Vertrag mit SportA [Dokument „Fernseh- und Internetrechte“] und ggf. weitere aktuelle Hinweise

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     und Verfahrensanweisungen unter http://www.deutsche-judo-bundesliga.de/informationen/formulare
     zu beachten.

2.4. Veröffentlichungen, öffentliche Darstellungen, Werbung
     (1) Hier gilt zunächst 2.2 Internet analog. Auch hier ist der DJB Rechteinhaber, der sie im nachfol-
     genden Umfang an die Bundesligavereine zurückgibt.

     (2) Mit Ausnahme der audiovisuellen Verwertungsrechte ist jeder Bundesligaverein widerruflich be-
     rechtigt, Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung selbst und in eigener Verantwortung im gegebenen
     Umfang vorzunehmen.

     (3) Für das Bundesligafinale gelten besondere Vereinbarungen, die vertraglich festgelegt werden.

     (4) Die Werberichtlinien des DJB sind einzuhalten.

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   3. Koordination und Organisation der Saison

3.1. Saisonplanung, Vorbereitung und Organisation
3.1.1. Kampfpaarungen der Vorrunde
      (1) Die Kampfpaarungen bestimmen sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Mannschaften einer Bun-
      desligaeben bzw. eines Bundesligabereichs.

      (2) Die Kampfpaarungen einer Bundesliga mit 9 Mannschaften stellen sich entsprechend der Auslo-
      sung in geraden Kalenderjahren wie folgt dar – in ungeraden Kalenderjahren entsprechend umgekehrt
      (vgl. 4.1.6.1. der WO DJB; aktuell 2020 s.u. und 2021 umgekehrt):

      Kampfpaarungen

      1. Kampftag (1)                    4. Kampftag (4)                        7. Kampftag (7)
      Team 2 : Team 9                    Team 5 : Team 3                        Team 8 : Team 6
      Team 8 : Team 3                    Team 2 : Team 6                        Team 5 : Team 9
      Team 4 : Team 7                    Team 7 : Team 1                        Team 1 : Team 4
      Team 6 : Team 5                    Team 9 : Team 8                        Team 3 : Team 2
      2. Kampftag (2)                    5. Kampftag (5)                        8. Kampftag (8)
      Team 3 : Team 1                    Team 6 : Team 4                        Team 9 : Team 7
      Team 9 : Team 4                    Team 3 : Team 7                        Team 6 : Team 1
      Team 5 : Team 8                    Team 8 : Team 2                        Team 2 : Team 5
      Team 7 : Team 6                    Team 1 : Team 9                        Team 4 : Team 3
      3. Kampftag    (3)                 6. Kampftag (6)                        9. Kampftag (9)
      Team 4 : Team 2                    Team 7 : Team 5                        Team 1 : Team 8
      Team 1 : Team 5                    Team 4 : Team 8                        Team 7 : Team 2
      Team 6 : Team 9                    Team 9 : Team 3                        Team 3 : Team 6
      Team 8 : Team 7                    Team 2 : Team 1                        Team 5 : Team 4

      (3) Die Kampfpaarungen einer Bundesliga mit weniger als 9 Mannschaften sind entsprechend sinn-
      voll zu bestimmen.

3.1.2. Zeitrahmen der Wettkampftage
      (1) Die Wettkämpfe der 1. und 2. Bundesliga werden jeweils an den festgesetzten Terminen der Bun-
      desliga an einem Samstag in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr (Veranstaltungsbeginn), Sonntag in der
      Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr oder Freitag ab 19 Uhr ausgetragen. In den Fällen eines Sonn- oder Frei-
      tagskampftages ist die konkrete Austragungsuhrzeit unbedingt mit der Gastmannschaft abzustimmen.

       (2) Veranstaltungsbeginn ist der Beginn eines Programmpunktes der Veranstaltung. Veranstaltungsbe-
      ginn sollte spätestens 60 Minuten nach Wiegeendzeit sein. Der Kampfbeginn sollte spätestens 75 Mi-
      nuten nach Wiegeende liegen. Kampfbeginn bezeichnet die Gegenüberstellung der zuvor in der Mann-
      schaftsaufstellung namentlich genannten Judoka und die Eröffnung des Wettkampfes durch die Kampf-
      richter.

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                                       Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

      Hinweise: Die festgesetzten Bundesligatermine inklusive der ggf. bereits genehmigten Verlegungen
      sind als PDFs auf der Seite www.deutsche-judo-bundesliga.de/informationen/formulare veröffent-
      licht.
      Für den Fall einer verspäteten Anreise zum Kampftag siehe 4.1.6.6 bzw. 4.2. der WO des DJB.

3.1.3. Ausschreibungen
       (1) Der ausrichtende Verein muss mindestens 6 Wochen vor der Begegnung2 seine Daten zur Aus-
      schreibung im Internet unter www.Deutsche-Judo-Bundesliga.de einstellen. Daten zur Ausschreibung
      sind insbesondere Wiegebeginn, Wiegeschluss, Veranstaltungsbeginn und Kampfbeginn.

      (2) Die Ausschreibungen für die Finalrunden bzw. Aufstiegsrunden der Bundesliga erstellt der DJB,
      wobei die Bewerber spätestens bis zum 01. August des Kalenderjahres den DJB über Anschrift der
      Wettkampfhalle, Veranstaltungs-, Kampf- und Wiegebeginn etc. schriftlich informieren sollen, damit
      die Ausschreibungen rechtzeitig veröffentlicht werden können.

3.1.4. Kampftagverlegungen3
      Zu 4.1.6.5 WO DJB

      (1) Als Kampftagverlegung im Sinne der WO des DJB gilt jede Änderung eines festgelegten Termins,
      des Zeitrahmens und des Austragungsorts. Als Austragungsort wird grundsätzlich der Ort des Vereins-
      sitzes der Heimmannschaft angenommen.

      (2) Bis zum 15.01. im Jahr der Bundesligasaison können Verlegungsanträge gebührenfrei gestellt wer-
      den. Für Verlegungsanträge, die nach diesem Stichtag gestellt werden, wird eine Antragsgebühr in
      Höhe von 50 € erhoben. Vor der Einzahlung dieser Gebühr wird der DJB nicht über den Antrag auf
      Kampftagverlegung entscheiden.

      (3) Durch die Verlegung von Kampftagen nach dem Stichtag entsteht ein so erheblicher organisatori-
      scher, personeller und finanzieller Mehraufwand, dass die Mehrkosten dem Antragsteller als pauschale
      Gebühr in Höhe von 200 € auferlegt, wenn dem Antrag auf Verlegung entsprochen wird. Die Antrags-
      gebühr wird angerechnet.

      (4) Für einen Verlegungsantrag ist das offizielle Antragsformular zu verwenden (www.deutsche-judo-
      bundesliga.de/informationen/formulare)

3.1.5. Meldelisten
      Zu 4.1.4.1 ff WO DJB

      (1) Die Bundesligavereine haben fristgerecht bis 15. Februar gemäß 4.1.4.1. ff WO des DJB deren
      Kämpfer auf den offiziellen Meldelisten des DJB zu melden. Die Maximalanzahl der gemeldeten Kämp-
      fer ist auf 40 Athleten beschränkt. Diese Meldelisten werden auf Basis des Judo-Portals und der ganz-
      jährig gültigen DJB-Wettkampflizenz erstellt.

      (2) Die Meldeliste ist bei jeder Wettkampfbegegnung im Original mitzuführen. Ferner gilt, sofern keine
      anderen Nachweise vorliegen, die online verfügbare Meldeliste als Referenz.

      (3) Für die Anwendung von 4.1.5.2 WO DJB ist eine bestätigte Kopie beim DJB anzufordern.

      2
        Im Sinne eines sportlichen Miteinander und einer möglichst langfristigen, nachhaltigen Saisonplanung wird
      empfohlen, die Eckdaten so früh wie möglich bekannt zu geben.
      3
        Es besteht kein Anspruch auf Kampftagverlegung; vgl. auch 4.1.6.5 WO des DJB!

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                                     Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

      (4) Im Judo-Portal ist ein zusätzliches Feld für jeden Athleten geschaffen worden, in welchem neben
      dem Einzelstartrecht auch das Mannschaftsstartrecht einzutragen ist. Hier muss das Mannschaftsstart-
      recht eingetragen werden, welches die Athleten im Bereich der DJB-Ligen haben. Es kann nur ein
      Mannschaftsstartrecht eingetragen werden. Andere Mannschaftsstartrechte in den Landesverbänden
      werden hierbei nicht berücksichtigt.

      (5) Im Judo-Portal gilt standardmäßig: das Einzelstartrecht = das Mannschaftsstartrecht. Grundsätzlich
      können beide Startrechte persönlich geändert werden. Hierzu ist immer die automatische Benachrichti-
      gung (bzw. auch die Bestätigung) des Vereins, für den der Athlet das Einzelstartrecht besitzt, notwen-
      dig.

      (6) Das korrekte Mannschaftsstartrecht im Judo-Portal ist die Basis für das Ausfüllen der notwendigen
      Listen der Ligen. Hierdurch kann und wird fortan auf Freigaben in Papierform verzichtet werden. Da-
      her ist jeder Athlet gehalten, sein Mannschaftsstartrecht sorgfältig einzutragen. Das Mannschafts-
      startrecht kann nur einmal im Jahr geändert werden, wofür jeder Athlet selbst verantwortlich
      ist.

      (7) 3.6.1 WO DJB (Startrechtswechsel und Sperre) findet im Bereich der Judobundesliga keine An-
      wendung.

3.2. Saisonabschluss
3.2.1. Ausrichtung der Finalrunde
      (1) Für die Ausrichtung des Bundesligafinales der 1. Bundesliga können sich alle Vereine der 1. Bun-
      desliga mit einem Konzept bewerben. Meldeschluss ist der 31. Mai. Es wird nach Eingang der Bewer-
      bungen ein Ranking durch die Liga-Exekutive für die Zuteilung des Finales erstellt, das maßgeblich von
      Platzierungsaussichten und Konzept abhängt. Die Liga-Exekutive gibt dieses Ranking bis zum 15. Juni
      bekannt.

      (2) Sollten sich bis zum oben genannten Stichtag keine Vereine um die Ausrichtung beworben haben,
      so ist der Ausrichter in den geraden Kalenderjahren der Gewinner der Vorrunde der 1. Bundesliga Nord,
      in den ungeraden Kalenderjahren der Gewinner der Vorrunde der 1. Bundesliga Süd.

3.2.2. Austragung der Finalrunde, Modus
      (1) Nach Beendigung der Vorrunde wird in der 1. Bundesliga eine Finalrunde ausgetragen, für die je-
      weils die zwei ersten Mannschaften der Vorrunde der Bundesebenen Nord und Süd, insgesamt vier
      Mannschaften, qualifiziert sind.

      (2) Die Kampfreihenfolge wird bei den Turnierformen durch die Ligaexekutive festgelegt.

      (3) Die Kampfpaarungen im Finale sind:

               Halbfinale:    H1)       2. Süd       - 1. Nord           H2)     2. Nord   - 1. Süd

               Finale         F)              Gewinner H1)           -             Gewinner H2)

      (4) Daraus ergeben sich diese Platzierungen:

                  Gewinner der Begegnung F) ist Deutscher Mannschaftsmeister
                  Verlierer der Begegnung F) belegt den 2. Platz
                  Verlierer der Begegnungen H1) und H2) belegen den 3. Platz

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                                          Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

         (5) Kommt es zum Gleichstand in den Begegnungen der Finalrunde – die Wertungspunkte sind auch
         zu berücksichtigen –, so müssen alle 7 Gewichtsklassen für eine weitere Begegnung neu benannt wer-
         den. Alle vorher eingesetzten Kämpfer/-innen sind wieder startberechtigt. Von diesen 7 Athleten müs-
         sen 5 deutsche Judoka sein. Anschließend werden 3 Gewichtsklassen ausgelost und die Kämpfe erfol-
         gen in der Reihenfolge der Auslosung. Diese Regelung gilt auch für den Finalkampf.

         (6) Der Deutsche Mannschaftsmeister als Sieger der 1. Bundesliga, der Vizemeister und die beiden
         drittplatzierten Mannschaften erhalten vom DJB gestiftete Pokale. Die Sieger, Zweit- und Drittplatzier-
         ten erhalten Medaillen in Gold, Silber oder Bronze. Es sind pro Mannschaft 30 Medaillen vorgesehen.
         Sind für die jeweilige Mannschaft mehr Athleten gemeldet, so können Medaillen nachbestellt werden,
         wobei die Gesamtmenge der Medaillen für eine Mannschaft aber maximal der Anzahl der gemeldeten
         Athleten PLUS drei (z.B. Trainer) entsprechen soll.

         (7) Die beiden erstplatzierten Mannschaften er Finalrunde können den DJB im Europacup vertreten und
         werden der EJU gemeldet, die über die Teilnahme entscheidet.

3.2.3.   Auf- und Abstieg, Qualifikationscup
         (1) „Qualifikationscup“ ist die Bezeichnung der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga.

         (2) Der Qualifikationscup findet in der Regel im kalendarischen Vorjahr der Saison statt, zu der er ge-
         rechnet wird. Die Regeln sind so anzuwenden, als würde der Qualifikationscup im Kalenderjahr der
         Saison stattfinden.4

         (3) Die Mannschaften der 2. Bundesliga Männer, die den 9. Tabellenplatz eines der vier Bundesligabe-
         reichs belegen, sind automatisch für den Qualifikationscup gemeldet (außer es findet ist eine aktive
         Abmeldung statt).
         Die Mannschaften der 2. Bundesliga Frauen, die den 8. und 9. Tabellenplatz einer Bundesligaebene
         (Nord/Süd) belegen, sind automatisch für den Qualifikationscup gemeldet (außer es findet ist eine ak-
         tive Abmeldung statt).
         Mannschaften, die ihr Startrecht in der kommenden Saison nicht mehr wahrnehmen möchten oder aus
         der laufenden Saison austreten, werden als eine Mannschaft der untersten Tabellenplätze der laufenden
         Saison angesehen, beginnend mit dem letzten Platz, dann vorletzten Platz, usw.

         (4) Die Teilnahme am Qualifikationscup verpflichtet im Qualifikationsfall auch zur anschließenden
         Teilnahme an der 2. Bundesliga.

         (5) Erfolgt über den Qualifikationscup keine Qualifikation für die 2. Bundesliga, so verbliebt die be-
         troffene Mannschaft in der entsprechenden Liga des Landesverbands.

         (6) Voraussetzungen für die Meldung bzw. Teilnahme am Qualifikationscup:
         Die Absteiger aus der 2. Bundesliga sind grundsätzlich startberechtigt UND automatisch für den Quali-
         fikationscup gemeldet. Eine gesonderte Meldung ist daher entbehrlich.
         Mannschaften, die im Jahr der Austragung (Kalenderjahr) des Qualifikationscups noch nicht an der
         Bundesliga teilgenommen haben, melden sich selbstständig und eigenverantwortlich zum Qualifikati-
         onscup. Die Zustimmung zur Meldung durch den Landesverband ist erforderlich und nachzuweisen (den
         Qualifikationsmodus regelt ggf. der Landesverband).

         4
          Beispiel: Qualifikationscup 2019 – Dieser gehört zur Saison 2020. Die Regeln sind so anzuwenden, als würde
         der Wettkampf an einem Tag im Jahre 2020 stattfinden.

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                                    Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

      (7) Athleten, die für eine Mannschaft im Qualifikationscup antreten, sind im Qualifikationsfall für
      die jeweilige Saison an diese Mannschaft gebunden.

      (8) Weitere Details werden mit der Ausschreibung zum Qualifikationscup bekannt gegeben.

3.2.4. Wild Card
      (1) Kommt es durch Ausscheiden oder Startverzicht zu einem oder mehreren freien Plätzen in einer
      Judobundesliga, so wird dieser freie Startplatz als sogenannte „Wild Card“ vergeben.

      (2) Über die Vergabe der Wild Card und die Auswahl der Bewerber entscheidet der Bundesligaaus-
      schuss. Als Kriterium soll auch die Platzierung in der Tabelle herangezogen werden.

      (3) Mannschaften, die sich um eine Wild Card bewerben, sollen folgende Kriterien erfüllen:
      Wild Card für 1. Bundesliga: alle Mannschaften der 2. Bundesliga, die von der regionalen Zuordnung
      in Frage kommen und noch nicht mit einer weiteren Mannschaft in der betroffenen 1. Bundesliga ver-
      treten sind.
      Wild Card für die 2. Bundesliga: Mannschaften, die die Kriterien zur Teilnahme am Qualifikationscup
      erfüllen.

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                                        Bundesligahinweise / Kampfrichterhinweise

   4. Koordination und Organisation eines Kampftags

4.1. Wettkampfstätte und Kampftagorganisation
4.1.1. Heimkampf / Austragungsort
      (1) Austragungsort einer Wettkampfbegegnung eines Kampftags der Bundesliga ist eine geeignete
      Sportstätte5 am Ort der Heimmannschaft.

4.1.2. Sicherheit
      (1) Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass eine ungestörte und ordnungsgemäße Durchfüh-
      rung der Mannschaftskämpfe gewährleistet ist. Die Kampfrichter sind berechtigt, den Beginn oder die
      Fortführung einer Bundesligaveranstaltung von einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsorganisation ab-
      hängig zu machen.

4.1.3. Matten
      (1) Die Bundesliga Frauen wird in der Vorrunde auf 1 Matte, in der Finalrunde bevorzugt auf 2 Matten
      durchgeführt. Die Bundesliga der Männer wird auf einer Matte durchgeführt.

      (2) Die Größe der Wettkampffläche hat mindestens 7 x 7 m zuzüglich je 3 m Sicherheitsfläche zu be-
      tragen. Zwischen Sicherheitsfläche und nächstem Gegenstand (Zuschauer, Werbebande, technische Ge-
      räte, etc.) muss ein Abstand von wenigstens 0,5 m eingehalten werden.

4.1.4. Zeitnahme
      Die Zeitnahme hat durch Uhren zu erfolgen, die Einsicht in die Wettkampfzeit auch für die Kampfrich-
      ter, Offiziellen und Zuschauer ermöglichen.

4.1.5. Medizinische Betreuung
      (1) Die medizinische Versorgung muss bei allen Bundesligaveranstaltungen vom Ausrichter durch An-
      wesenheit eines Arztes oder eines Rettungssanitäters (Rettungsassistenten) sichergestellt werden.

4.1.6. Ehrenkarten
      (1) Bei allen Bundesligaveranstaltungen sind dem DJB (Vorstand, Präsidium) bei Bedarf bis zu zehn
      Ehrenkarten zur Verfügung zu stellen, die am Eingang hinterlegt sein müssen.

      (2) Der Gastmannschaft sind für deren Bundesligakämpfer und Betreuer ausreichend viele Eintrittskar-
      ten zur Verfügung zu stellen.

4.2. Athleten
4.2.1. Voraussetzungen für den Start eines Athleten in der Bundesliga
      Es gelten die Bestimmungen der WO DJB, insbesondere 3.4. und 4.1.5.

      (1) Athleten müssen ordentlich gemeldet sein (siehe auch: 3.1.5 Meldelisten und 4.3.1 Mannschafts-
      startliste des DJB für die Bundesliga der Ligavereinbarung), einen gültigen DJB Mitgliedsausweis (Ju-
      dopass) besitzen und über eine Wettkampflizenz verfügen, die für die gesamte Saison Gültigkeit hat.

      5
          Vgl. Vorgaben in der WO DJB

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4.2.2. Freiwillige Selbstbeschränkung
       (1) Die Freiwillige Selbstbeschränkung regelt den Einsatz deutscher und ausländischer Athleten in der
       Judo Bundesliga.
       Die Bundesligavereine haben sich einvernehmlich auferlegt, dass pro Wettkampf mindestens 10 der 14
       Einzelkämpfe durch deutsche Judoka zu bestreiten sind. In der 2. Bundesliga Frauen6 gilt abweichend:
       5 von 7 Einzelkämpfen sind durch deutsche Judoka zu bestreiten.

       (2) Alle Judoka gelten in der Judo Bundesliga bis zur Vollendung des 18. Geburtstages als „deutsche
       Judoka/Athleten“, es sei denn, der Athlet ist international in dem letzten Jahr vor der laufenden Saison
       für ein anderes Land als Deutschland unter einer anderen Nationalität gestartet. Dann ist diese Nationa-
       lität relevant.

       (3) Ist ein Judoka seit mindestens fünf Jahren ordentliches Mitglied in einem dem DJB angeschlossenen
       Verein und hat dieser Judoka außerdem seinen Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren ununterbro-
       chen in Deutschland inne, so gilt er als „deutscher Judoka/Athlet“, es sei denn, der Athlet ist internatio-
       nal in dem letzten Jahr vor der laufenden Saison für ein anderes Land als Deutschland unter einer ande-
       ren        Nationalität      gestartet.      Dann        ist      diese       Nationalität        relevant.
       Die vorgenannten Nachweise müssen vom Athleten bzw. dem Verein bei der Meldung zur Saison im
       erforderlichem Umfang erbracht werden, ansonsten gilt er nicht als „deutscher Judoka/Athlet“.

4.3.       Wiegen
4.3.1. Mannschaftsstartliste des DJB für die Bundesliga
       (1) Die Mannschaftsstartliste ist an jedem Bundesligakampftag im Original an der Waage vorzulegen.

4.3.2. Nachweise der Athleten
       (1) Jeder Bundesligakämpfer muss eine für die ganze Saison gültige Wettkampflizenz besitzen.

       (2) Es ist ein Nachweis über die Identität zu erbringen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen
       Judopasses (DJB Mitgliedsausweis) an der Waage.

       (3) Die Identität der einzelnen Kämpfer ist durch die sportliche Leitung zu prüfen.

4.3.3. Waage
       (1) Eine Wiegezeit von 30 Minuten in den Vorrundenkämpfen ist zu berücksichtigen. Die Wiegezeit bei
       den Finalkämpfen beträgt 60 Minuten. Der Ausrichter hat mindestens eine Stunde vor dem offiziellen
       Wiegebeginn eine Waage für das Vorwiegen in der Wettkampfhalle bereitzuhalten.

       (2) Wiegebeginn und -ende müssen in der Ausschreibung enthalten sein. Wiegeende ist bei fehlender
       Angabe 30 Minuten nach Wiegebeginn in den Vorrundenkämpfen bzw. 60 Minuten nach Wiegebeginn
       bei den Finalkämpfen.

       (3) Jede Mannschaft hat ihre einzuwiegenden Kämpfer auf den offiziellen Wiegelisten des DJB einzu-
       tragen und diese bei der Waage vorzulegen. Es ist ausschließlich die offizielle Wiegeliste des DJB zu
       verwenden, die jede Mannschaft mitzuführen hat.

       (4) Jede Mannschaft hat ferner die offizielle Meldeliste des DJB (=Mannschaftsstartliste) für diese
       Mannschaft mitzuführen und diese bei der Waage neben der offiziellen Wiegeliste vorzulegen.

       6
           Es wird nur ein Durchgang gekämpft.

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      (5) Es dürfen nur Athleten eingewogen werden, die ordnungsgemäß gemeldet sind. Als Nachweis
      dient die offizielle Mannschaftsstartliste des DJB. Liegt die Meldeliste nicht im Original vor, so gilt
      die online dokumentierte Meldung für diese Mannschaft.

      (6) Die Anwendung von 4.1.5.2 WO DJB ist nur mit einer vom DJB bestätigten Kopie der Original-
      meldeliste zulässig. Liegt diese nicht vor, kann von dieser Option nicht Gebrauch gemacht werden.

      Hinweis: Für den Fall einer verspäteten Anreise zum Kampftag siehe 4.1.6.6. bzw. 4.2. der WO
      DJB.

4.3.4. Erleichterung des Identitätsnachweises
      (1) Beim ersten Einwiegen eines Judoka in der laufenden Saison wird durch die Kampfrichter eine um-
      fassende Passkontrolle nebst Wettkampflizenz vorgenommen. Das positive Ergebnis dieser Kontrolle
      wird sodann auf der offiziellen Mannschaftsstartliste im Original für diese Mannschaft und die geprüften
      Athleten vermerkt und ersetzt für die weiteren Kampftage die Kontrolle des Judopasses und der Wett-
      kampflizenz. Es ist dann für diese Judoka als organisatorische Erleichterung lediglich ein Identitäts-
      nachweis in Verbindung mit der Mannschaftsstartliste im Original nebst Kampfrichtervermerken erfor-
      derlich.

      (2) Liegt der DJB-Mitgliedsausweis beim ersten Einwiegen nicht im Original vor, so kann eine Kopie
      folgender Seiten (Bildseite, Vereinszugehörigkeit, Graduierung, gültiger Beitragsmarke) in digitaler o-
      der Papierform an der Waage vorgelegt werden. Dies ist nicht äquivalent zur Passkontrolle im Sinne
      von (1) und wird nicht entsprechend auf der Mannschaftsstartliste im Original dokumentiert. Das
      nächste Einwiegen wird ggf. als „erstes Einwiegen“ im Sinne von (1) betrachtet.

      (3) Sollte an einem Wettkampftag die Mannschaftsstartliste im Original nicht vorliegen, muss der Iden-
      titätsnachweis der Kämpfer durch amtliche Dokumente oder Judopass schriftlich von den Kampfrich-
      tern festgehalten werden. Nach Vorliegen der Wettkampfliste wird vom DJB überprüft, ob der Start der
      betreffenden Athleten rechtmäßig war.

      (4) Soll die in 4.1.5.2 der WO DJB benannte Regelung zur Anwendung kommen, so ist neben dem
      Identitätsnachweis für den Judoka durch eine vom DJB bestätigte Kopie der Originalmeldeliste (vgl.
      3.1.5 Meldelisten) nachzuweisen, dass dieser in der Mannschaft des Vereins, die in der 2. Bundesliga
      antritt, ordentlich gemeldet ist.
      Die Anwendung von 4.1.5.2 WO DJB ist nur mit einer vom DJB bestätigten Kopie der Originalmelde-
      liste zulässig. Liegt diese nicht vor, kann von dieser Option nicht Gebrauch gemacht werden.

      (5) Bei unrechtmäßigem Start erfolgt eine Disqualifikation des betreffenden Athleten für den Rest der
      Saison. Wird ein unrechtmäßig gestarteter Judoka eingesetzt, wird jede bereits getätigte Begegnung des
      Athleten gestrichen und als „nicht besetzt“ betrachtet.

4.4. Mannschaftsaufstellung für den Wettkampf
4.4.1. Mannschaftsaufstellung
      (1) Jede Mannschaft hat ihre Mannschaftsaufstellung auf dem offiziellen und aktuellen Formular des
      DJB >>Mannschaftsaufstellung
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4.4.2. Einsatz von Athleten in der Mannschaftsbegegnung
      (1) In einem Mannschaftskampf ist der Einsatz der vorgegebenen deutschen bzw. ausländischen Kämp-
      fern durch die Kontrolle seitens der sportlichen Leitung sicherzustellen. Dies erfolgt durch Vergleich
      der Mannschafts- und Wettkampflisten vor jedem Mannschaftskampf.

4.4.3. Einwechseln von Athleten im 2. Durchgang der Mannschaftsbegegnung
      (1) Ergänzend zu 4.1.9.1 der WO DJB gelten für den 2. Durchgang folgende Vorgaben bezüglich der
      Einwechslungen:

             1. Bundesliga Männer:   3 Athleten
             2. Bundesliga Männer:   2 Athleten
             1. Bundesliga Frauen:   2 Athleten
             2. Bundesliga Frauen:   kein 2. Durchgang

      (2) Eine erstmals im zweiten Durchgang nicht besetzte Gewichtsklasse7 gilt in der 1. Bundesliga Män-
      ner als neue Einwechslung.

4.5. Wettkampf
4.5.1. Einzelbegegnungen
      (1) Die Kämpfe werden gemäß WO DJB ausgetragen.

4.5.2. Unentschieden / Golden Score
      (1) Im Falle, dass in der regulären Kampfzeit keine Wertung erteilt wurde oder die Zahl der Wertungen
      gleich ist, wird der Kampf im Golden Score fortgesetzt (vgl. IJF-Regel). Es gibt in einem Einzelkampf
      der Bundesliga also kein Unentschieden mehr. In der Vorrunde der Bundesliga kann es am Ende des
      Mannschaftskampfes ein Unentschieden geben, z.B. 7:7 (70:70). In der Vorrunde ist ein Mannschafts-
      kampf auch dann unentschieden, wenn die Unterbewertung ungleich ist (7:7, 70:65).

      (2) Strafen entscheiden den Kampf nur noch bei direktem oder zusammengesetztem Hansoku-make.
      Alle Wertungen und Strafen verbleiben für Golden Score auf dem Scoreboard. Auch im Golden Score
      kann ein Kämpfer nur durch Wertung oder Hansoku-make (3 Shido) gewinnen (vgl. IJF-Regel).

4.5.3. Hansoku-make
      (1) Bei direktem Hansoku-make für Diving/Abstützen mit dem Kopf kann der Kämpfer im nächsten
      Kampf wieder antreten.

      (2) In allen anderen Fällen von direktem Hansoku-make, auch für einen nicht den Regeln entsprechen-
      den Judogi, ist der Kämpfer für den gesamten Wettkampftag gesperrt, unabhängig davon, ob es sich
      um eine 3er-Begegnung, ein Viertelfinale oder die Finalrunde handelt.

      (3) Wird ein Athlet bewusstlos gewürgt, darf er an diesem Wettkampftag nicht mehr kämpfen.

      (4) Im Übrigen gelten die Wettkampfregeln.

      7
       Die Nichtbesetzung einer Gewichtsklasse im 2. Durchgang zählt nur dann als die Einwechslung eines neuen
      Kämpfers, wenn im 1. Durchgang keine Gewichtsklasse unbesetzt war.

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4.5.4. Ergebnislisten
      (1) Die offiziellen Wettkampflisten des DJB werden online auf der aktuellen Bundesligaseite geführt.
      Nach dem Einpflegen der Daten (wie unter Berichterstattung beschrieben) wird diese Wettkampfliste
      ausgedruckt und muss vom Listenführer, dem Hauptkampfrichter sowie je einem Vertreter der beteilig-
      ten Mannschaften durch Unterschrift bestätigt werden.

      (2) Für die rechtzeitige Weiterleitung an den DJB im Original, per Fax oder als Scan ist der ausrichtende
      Verein verantwortlich.

4.5.5. Ergebnisse und Berichterstattung
      (1) Der Ausrichter hat die Ergebnisse der einzelnen Kämpfe unmittelbar auf der Seite www.Deutsche-
      Judo-Bundesliga.de einzupflegen. Dazu ist es erforderlich, dass die Wettkampfpaarungen während der
      Bundesligaveranstaltung auch in die offizielle Bundesligaseite eingetragen werden. Jeder Bundesliga-
      verein muss also während der Veranstaltung Computer, Drucker und Internetverbindung vorhalten.

      (2) Werden die Ergebnisse nicht bis 1 Std nach Wettkampfende / spätestens aber 23.00 Uhr des Wett-
      kampftages veröffentlicht, so fallen in der 1. Bundesliga sowie der 2. Bundesliga Frauen Strafzahlungen
      in Höhe von 150 € an (vgl. WO 6.4.2.1.2.2).

      (3) Mit der Mannschaftsmeldung zu Saisonbeginn ist dem DJB von jedem Bundesligaverein eine Person
      zu benennen, die für den Ergebnisdienst verantwortlich ist und bei der gegebenenfalls auch kurzfristig
      telefonisch zusätzliche Informationen eingeholt werden können.

      (4) Die Vereine werden gebeten zwecks einer verbesserten Vermarktung der Liga insgesamt dem Liga-
      referenten Fotos und/oder Videos ihrer Kampftage zuzusenden.

      (5) Der Hauptkampfrichter fertigt einen Meldebericht an (siehe auch 4.7.3 Meldebericht der Ligaver-
      einbarung).

4.6. Judogi
4.6.1. Judogifarben
      (1) Das Tragen von farbigen Judogi (Jacke und Hose) ist für die Heimmannschaft Pflicht. Die Gast-
      mannschaft kann in farbigen, aber nicht blauen Judogi oder Judogiteilen (also weder Jacke noch Hose
      blau) oder in weißen Judogi (Jacke und Hose) bzw. Judogiteilen (nur Jacke oder nur Hose weiß) antre-
      ten, wobei sich die Farben deutlich von denen der Heimmannschaft unterscheiden müssen.8

      (2) Die Heimmannschaft hat ihre Farbkombination (Jacke und Hose) der Gastmannschaft spätestens in
      der Ausschreibung (siehe oben zur Ausschreibung) bekannt zu geben. Bei Farbgleichheit zwischen
      Heimmannschaft und Gastmannschaft hat die Heimmannschaft das Vorrecht in der Farbwahl. Farb-
      gleichheit liegt auch dann vor, wenn die Jacke einer Mannschaft farbidentisch mit der Jacke der anderen
      Mannschaft ist.

      8 Zusammenfassung:
      Heimmannschaft: beliebig farbiger Judogi oder blauer Judogi, Vorrecht in der Farbwahl; NICHT: weiß!
      Gastmannschaft: beliebig farbiger Judogi oder weißer Judogi, NICHT: blau oder ähnlich Heimmannschaft!
      Die Judogifarben weiß und blau sollten daher als „reserviert/gesperrt“ betrachtet werden.

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      (3) Treten zwei Gastmannschaften gegeneinander an, so gilt für die erstgenannte Mannschaft die o.g.
      Regelung für Heimmannschaften und für die zweitgenannte Mannschaft die o.g. Regelung für Gast-
      mannschaften.

      (4) Für die Finalrunde soll jede Mannschaft die Möglichkeit erhalten, durchgängig in einer Farbe anzu-
      treten, insoweit es keinen Konflikt mit der Judogifarbe einer anderen Mannschaft gibt. Ggf. sind Ab-
      weichungen von der Ausschlussregelung zu blauen und weißen Judogi zulässig.

4.6.2. Einheitliches Mannschaftsbild
      (1) Alle Mitglieder einer Mannschaft müssen in einheitlichen Judogi antreten (incl. einheitlicher Rü-
      ckennummer; Klarstellung: der Name der Judoka ist als individueller Teil der Rückennummer nicht
      einheitlich).

4.6.3. Rückennummern, Logos und Patches
      (1) In der 1. Bundesliga und der 2. Bundesliga müssen die offiziellen Rückennummern des DJB getragen
      werden (vgl. Abbildung 1: Rückennummer mit Erläuterungen, bestehend aus vier wesentlichen Elemen-
      ten ).
      Der Name des Judoka darf auch an der entsprechenden Stelle der Rückennummer aufgeklebt werden
      (). Der Vereinsname/Mannschaftsname/die Stadt () kann auch als Überkleber auf der offiziellen
      Rückennummer angebracht werden. Der Raum zwischen dem Namen des Judoka und dem Vereins-/
      Stadtnamen () kann für Werbung/ Logos/ Schriftzüge genutzt werden oder muss weiß bleiben. Nati-
      onenkürzel oder Gewichtsklassen sind als Aufdruck nicht zugelassen.

      (2) In der Bundesliga muss auf der rechten Brustseite des Judogi das Bundesligalogo aufgenäht sein.

                                                                    Namensbereich

                                                                  Der Name auf der Rückennummer muss
                                                                   mit dem Namen des Judoka übereinstim-
                                                                   men. Die Angabe des Vornamens ist opti-
                                                                   onal und kann abgekürzt erfolgen.

                                                                   Freifläche
                                                                   optional auch für Werbung/Logos/Schrift-
                                                                   züge – einheitlich für die Mannschaft
                                                                   NICHT: Nationenkürzel, Gewichtsklasse
                                                                  Vereinsname / Mannschaftsname / Ort

                                                                    Label – muss sichtbar sein

      ABBILDUNG 1: RÜCKENNUMMER MIT ERLÄUTERUNGEN

4.6.4. Werbung und Werberichtlinien für Judogi
      (1) Hinsichtlich des Tragens oder Anbringens von Werbeschriften auf den Judogi sowie sonstiger Wer-
      bemaßnahmen im Zusammenhang mit Judobundesligaveranstaltungen gelten die Regeln der Wett-
      kampfordnung sowie die Werberichtlinien gemäß 7.3 Werberichtlinien für die Bundesliga #Anlage3
      dieser Ligavereinbarung bzw. angefügter Abbildung (vgl. Abbildung 2: Werberichtlinien).

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      (2) Weitere Werbeflächen können auf Antrag freigegeben werden. Der Judogi kann dann jedoch nicht
      zu anderen offiziellen Wettkampfveranstaltungen getragen werden. Der Antrag ist stellvertretend an den
      Bundesligareferenten zu richten, der die Prüfung im Gremium veranlasst.

      Abbildung 2: Werberichtlinien

4.6.5. Sanktionen für Judogi, die nicht den Vorgaben entsprechen
      (1) Nicht den Vorgaben entsprechende Judogi werden sanktioniert. Dies gilt insbesondere auch für Teile
      des Judogi wie Rückennummern, Logos, Patches. Eine nicht den Vorgaben entsprechende Rückennum-
      mer wird dabei wie eine fehlende Rückennummer behandelt; dies gilt analog für andere Mängel.

      (2) Die Missachtung der Farbregelung wird entsprechend sanktioniert.

4.7. Kampfrichter
4.7.1. Kampfgericht
      (1) Zur Sicherstellung eines neutralen Kampfgerichtes werden die Einsätze bei allen Bundesliga-Ver-
      anstaltungen durch den Bundeskampfrichterreferenten oder seinen Vertretern vorgenommen.

      (2) Der Bundeskampfrichterreferent und seine Vertreter sind hierbei dazu angehalten, einen möglichst
      kurzen Anfahrtsweg der Kampfrichter sicherzustellen.

      (3) Sollte bei Beginn der Veranstaltung das Kampfgericht nicht vollständig sein (Kampfrichter), so wird
      die Veranstaltung trotzdem durchgeführt.

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4.7.2. CARE-System
      (1) Das CARE-System kommt auf jeden Fall in den Finalkämpfen zum Einsatz.9

      (2) Wird das CARE-System eingesetzt, sind die Außenrichter nicht auf der Matte.

      (3) Das CARE-System soll in der 1. Bundesliga durchgängig an allen Kampftagen10 nach den Vorgaben
      des DJB eingesetzt werden.

      (4) Das CARE-System kann an allen Kampftagen in allen DJB-Ligen eingesetzt werden. Sofern vor-
      handen, sollte dies den Kampfrichtern mitgeteilt und zur Nutzung angeboten werden.

4.7.3. Meldebericht
      (1) Zu jeder Bundesligaveranstaltung hat der verantwortliche Hauptkampfrichter einen Meldebericht
      auf dem aktuellen Berichtsbogen des jeweiligen Jahres anzufertigen, aus dem die Verstöße der Betei-
      ligten gegen die Wettkampfordnung oder sonstige Vorkommnisse der Bundesligaveranstaltung hervor-
      gehen.

      (2) Der Bericht ist vom Hauptkampfrichter sowie je einem Vereinsvertreter der beteiligten Bundesliga-
      vereine zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift erkennt der Unterzeichner die Inhalte des Berichtsbogens
      an. Sofern es inhaltliche Vorbehalte gibt, müssen diese an entsprechender Stelle auf dem Berichtsbogen
      vermerkt werden; nachträgliche Einwände sind sonst unwirksam.

      (3) Jeder Beteiligte erhält eine Kopie des Berichtsbogens. Für die Weiterleitung an den DJB im Origi-
      nal, per Fax oder als Scan ist der Hauptkampfrichter verantwortlich.

4.7.4. Kampfrichterabrechnungen
      (1) Vor Beginn einer jeden Bundesligaveranstaltung haben die Kampfrichter dem zu Abrechnungszwe-
      cken vom ausrichtenden Verein einzuteilenden Verantwortlichen ihre Reisekosten gemäß DJB-Spesen-
      ordnung bekannt zu geben.

      (2) Die Reisekosten werden vom gastgebenden Bundesligaverein vor Beginn der Bundesligaveranstal-
      tung ausbezahlt. Der Zeitpunkt der Reisekostenerstattung kann im begründeten Einzelfall maximal bis
      zum Beginn der Rückrunde des Kampftages (also vor Kampf Nr. 8) aufgeschoben werden. Bei Zuwi-
      derhandlung ist es den Kampfrichtern freigestellt, den Start der Rückrunde bis zur Reisekostenerstattung
      aufzuschieben.

      Hinweis: Die Erstattung durch den DJB erfolgt aus den Startgeldern und nur aufgrund einer kor-
      rekten Abrechnung11. Informationen zu Abrechnungen finden sich unter http://www.ju-
      dobund.de/djb-info/regeln-und-ordnungen/ .

      9 Wird das CARE-System eingesetzt, so empfehlen sich zwei Kameras; wird mit nur einer Kamera gearbeitet, so
      soll die Perspektive dieser so gewählt werden, dass sie einen weiteren Blickwinkel zur Perspektive des Kampf-
      richtertisches bietet.
      10 Perspektivisch wird die 1. Bundesliga zum Einsatz des CARE-Systems verpflichtet; die Anschaffung wird da-
      her empfohlen. Informationen/Empfehlungen zur Anschaffung werden auf Anfrage mitgeteilt. Ggf. können als
      Übergangslösung CARE-Systeme über die Landesverbände oder sogar über die anreisenden Kampfrichter ent-
      liehen werden.
      11
         Nicht nachvollziehbare Mehrkosten werden nicht erstattet. Es empfiehlt sich daher dringend, beispielsweise
      höhere Fahrtkosten, die etwa durch unvermeidbare verkehrsbedingte (Stau, Sperrungen) Umwege entstanden
      sind, ggf. auf der Abrechnung zu begründen, sodass deren Anrechnung geprüft werden kann. Ein Anspruch be-
      gründet sich hieraus jedoch nicht!

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  5. Sanktionen
5.1. Sanktionskatalog12 (Auszug aus 6. WO DJB)
     Dieser Katalog stellt nur einen Auszug aus der WO DJB zur Klarstellung dar. Es gilt dabei immer
     die jeweils aktuelle Fassung der WO DJB.
     Sanktionen nach der WO DJB gelten immer und unabhängig von der Existenz oder Gültigkeit ei-
     ner Ligavereinbarung.

     6.4      Sanktionskatalog
     6.4.1    Allgemeiner Sportverkehr (Für die DJB-Ligen können Sonderregeln gelten)

          6.4.1.1     Unvollständige bzw. fehlerhafte Eintragungen im Mitgliedsausweis
                      bzw. keine Vorlage des Mitgliedsausweises innerhalb der Frist:     = € 100,--
                      Darüber hinaus kann eine Wettkampfsperre bis zu 3 Monaten verhängt werden.

          6.4.1.2     Fehlende Rückennummer gem. Ziffer 2.8.2                                = € 20,--

          6.4.1.3     Start von Ausländern und Staatenlosen, die ihren Wohnsitz
                      nicht seit mindestens einem Jahr in Deutschland haben.                 = € 150,--
                      Dies führt zur Aberkennung der erreichten Platzierung
                      und zu einer Wettkampfsperre von bis zu einem Jahr.

          6.4.1.4     Umgehung der Sperrfrist                                                = € 100,--
                      Dies führt weiterhin zur Annullierung sämtlicher Wettkampfergebnisse
                      in der entsprechenden Zeit sowie zu einer Wettkampfsperre von bis
                      zu sechs Monaten.

          6.4.1.5     Keine geprüfte Waage gemäß 3.10.1 bei Wiegebeginn                      = € 250,--

          6.4.1.6     Kein anwesender Arzt oder Rettungssanitäter                            = € 250,--

          6.4.1.7     Nicht behebbare Mängel der Wettkampfstätte gem. WKO bis zu             = € 500,--

          6.4.1.8     Sportverkehr mit ausländischen Organisationen,
                      die nicht über ihren Dachverband der IJF angehören.                   =€2.500,--
                      Zusätzlich erfolgt eine Wettkampf- und Teilnahmesperre von bis zu einem Jahr.

     6.4.2    Sonderregelung Liga

          6.4.2.1     1. Bundesliga

             6.4.2.1.1 Fehlende Mannschaftsstartliste                                        = € 150,--

             6.4.2.1.2 Informationspflichten/ Infos an

                6.4.2.1.2.1    Verspätete Ergebnisübermittlung
                               - mehr als eine Stunde nach Wettkampfende                     = € 150,--
                6.4.2.1.2.2    Verspätete Veröffentlichungen der Wettkampfliste

     12
      Stand des Auszugs aus der WO DJB: Oktober 2019; die lfd. Nummern sind direkt aus der WO DJB übernom-
     men. Der Auszug aus der WO DJB ist grau hinterlegt.

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