MALL BW ("CODE OF CONDUCT") - VERPFLICHTENDE VERHALTENSREGELN FÜR DIE LISTUNG VON CLOUD-SERVICES IM SERVICEKATALOG VON CLOUD - Cloud Mall BW

 
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ANLAGE 2

 VERPFLICHTENDE VERHALTENSREGELN FÜR DIE LISTUNG
 VON CLOUD-SERVICES IM SERVICEKATALOG VON CLOUD
          MALL BW („CODE OF CONDUCT“)

                               - Stand 04/2020 (Version 2.0) -

                                          Zu

                    den in Anlage 1 aufgeführten Cloud-Services

CMBW   Anlage 2 „Code of Conduct“– Stand 04/2020 (Version 2.0)    1
Inhalt
1     ALLGEMEINE TRANSPARENZANFORDERUNGEN ............................................................................. 4
    1.1      Art der möglichen zu verarbeitenden Daten........................................................................... 4
    1.2      Auditierbarkeit des Anwenders............................................................................................... 4
    1.3      Angabe von Subunternehmen ................................................................................................ 4
2     VERTRAGSTRANSPARENZ ................................................................................................................ 4
    2.1      Gerichtsstand .......................................................................................................................... 4
    2.2      Service Level Agreements ....................................................................................................... 4
    2.3      Preismodell .............................................................................................................................. 5
    2.4      Change-Management .............................................................................................................. 5
    2.5      Nutzungsrechte ....................................................................................................................... 5
    2.6      Mitwirkungspflichten des Kunden .......................................................................................... 5
    2.7      Leistungsstörungen ................................................................................................................. 5
    2.8      Beendigung .............................................................................................................................. 5
3     SICHERHEITSANFORDERUNGEN ...................................................................................................... 6
    3.1      Sicherheitsmanagement.......................................................................................................... 6
    3.2      Sicherheitszertifikate ............................................................................................................... 7
4     DATENSCHUTZ ................................................................................................................................. 7
    4.1      Technische und organisatorische Maßnahmen ...................................................................... 7
    4.2      Formalanforderungen ............................................................................................................. 7
5     SERVICEMANAGEMENT ................................................................................................................... 8
    5.1      Methodik ................................................................................................................................. 8
    5.2      Beendigungsunterstützung ..................................................................................................... 8

CMBW                 Anlage 2 „Code of Conduct“– Stand 04/2020 (Version 2.0)                                                                         2
Präambel
Im Gemeinschaftsprojekt Cloud Mall Baden-Württemberg (Cloud Mall BW) werden Potenziale und
Möglichkeiten von Cloud Computing für den Mittelstand in Baden-Württemberg identifiziert und
ausgeschöpft. Kleinen und mittleren Cloud-Serviceanbietern und -anwendern wird ein Rahmen
geboten, um untereinander Kooperationen zu schließen, das eigene Netzwerk zu stärken und dadurch
aktiv Wettbewerbsvorteile auszubauen. Der Cloud Mall BW-Servicekatalog bietet eine Orientierung zu
regionalen und vertrauenswürdigen Cloud-Services und zeigt auf, welche Dienste für den jeweiligen
Bedarf geeignet sind. Vertrauen und Qualität stehen dabei im Vordergrund, weshalb eng mit dem
Kooperationspartner Trusted Cloud zusammengearbeitet wird. Für die Prüfung der Services wurden
geeignete Kriterien aus dem Trusted Cloud-Label identifiziert und für die Cloud Mall BW-Listung
abgeleitet.

Das Gemeinschaftsprojekt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-
Württemberg gefördert. Beteiligt sind das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation
(IAO), das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA), sowie das Institut für
Enterprise Systems an der Universität Mannheim (InES) und bwcon research GmbH (bwcon). Unter-
auftragnehmer des Projekts sind Trusted Cloud und das Institut für Arbeitswissenschaften und
Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart.

Eines der Kernanliegen ist, besonders gegenüber der Zielgruppe der kleinen und mittelständischen
Unternehmen Vertrauen in die gelisteten Cloud-Services (Cloud-Dienste) zu schaffen. Dies gilt speziell
auch für den Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Wahrung der rechtskonformen
Verarbeitung, der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung sind für Cloud
Mall BW zentrale Faktoren, um das notwendige Vertrauen der Anwender zu erreichen. Alle Prozesse
zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssen daher im Einklang mit den Bestimmungen der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes stehen.

Die in Cloud Mall BW gelisteten Unternehmen verpflichten sich darüber hinaus, den Grundsätzen der
Transparenz, der sicheren Verarbeitung von Daten und der Kundenunterstützung in angemessener
Weise nachzukommen. Hierzu hat Cloud Mall BW die folgenden Verhaltensregeln für die Erbringung
von Cloud-Services aufgestellt.

Die Verhaltensregeln sollen den Anwendern der auf Cloud Mall BW gelisteten Cloud-Services die
Gewähr bieten, dass Datenschutz- und Datensicherheitsbelange bei der Gestaltung und dem Betrieb
von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt werden. Da die Verhaltensregeln ein breites
Spektrum gelisteter Cloud-Services abdecken müssen, sind sie möglichst allgemeingültig formuliert.

Die dargestellten Regelungen stellen Minimalanforderungen im Rahmen der Cloud Mall BW dar; den
Serviceanbietern ist selbstverständlich unbenommen, spezielle Regelungen zur Gewährleistung von
Datensicherheit und Datenschutz zu treffen, die über die Festlegungen dieser Vereinbarungen
hinausgehen.

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1    ALLGEMEINE TRANSPARENZANFORDERUNGEN

1.1 Art der möglichen zu verarbeitenden Daten
Für jeden gelisteten Service ist vom Serviceanbieter eindeutig in der Anlage 1 zu erklären, ob dieser
Cloud-Service für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO geeignet ist. Diese
Information wird auch im Cloud Mall BW-Servicekatalog veröffentlicht.

1.2 Auditierbarkeit des Anwenders
Es ist zu erklären, ob und in welchem Umfang Audits des Anbieters durch den Anwender oder einen
vom Anbieter benannten Dritten möglich sind. Diese Angaben sind auf der Website des Anbieters
unter dem in Anlage 1 angegebenen Link einzusehen oder Bestandteil des Servicevertrages.

1.3 Angabe von Subunternehmen
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Subunternehmer, die im Rahmen des Cloud-Services an der
Leistungserbringung beteiligt sind, zu benennen und diese durch die in Anlage 1 bezeichnete URL
zugänglich zu machen. Als Subunternehmer sind die unmittelbar an der Service-Erbringung beteiligten
Partner (z. B. Rechenzentren) und Partner zu verstehen, die aufgrund ihrer Funktion einen
unmittelbaren Zugang zu den verwalteten Datenbereichen (Server, Festplatten, Archivierungen)
erhalten.

Die Liste ist laufend aktuell zu halten.

2    VERTRAGSTRANSPARENZ

2.1 Gerichtsstand
Der Anbieter verpflichtet sich, dass der Vertrag dem anwendbaren Recht eines EU Mitgliedsstaates
unterliegt. Der Gerichtsstand ist im jeweiligen Servicevertrag angegeben.

2.2 Service Level Agreements
Der Anbieter verpflichtet sich, dass die Service Levels eines Dienstes im zugrundeliegenden Vertrag
definiert sind und zumindest den in der Servicebeschreibung gemachten Angaben entsprechen.
Ebenso sind die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen diese Service Levels in diesem Vertrag beschrieben.

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2.3 Preismodell
Der Anbieter verpflichtet sich, die Angaben zu Preismodell, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen
eines Dienstes öffentlich verfügbar zu machen und laufend zu aktualisieren. Die URL, unter der diese
Informationen verfügbar sind oder unter der angegeben wird, wie Details dazu erhalten werden
können, ist in Anlage 1 zu diesem Dokument angegeben und kann im Servicekatalog der Cloud Mall
BW veröffentlicht werden.

2.4 Change-Management
Der Anbieter verpflichtet sich, alle geplanten Änderungen des Servicevertrags oder anderer für den
Service relevanten Vertragsbedingungen dem Kunden vorab mitzuteilen. Ebenso enthält der Vertrag
klare Regelungen, nach denen die Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit Änderungen
vorschlagen und vereinbaren können.

2.5 Nutzungsrechte
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden alle zur vertragsgemäßen Nutzung des Service
erforderlichen Rechte wirksam zu übertragen und diesen ggf. von allen Ansprüchen Dritter im Rahmen
der vertragsgemäßen Service-Nutzung vertraglich freizustellen.

2.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Anbieter verpflichtet sich, alle etwaigen Beistellungen und Mitwirkungspflichten des Kunden im
Vertrag zu beschreiben. Hierzu gehören auch Anforderungen an den Kunden, die bei Nichteinhaltung
zu Vertragsbeendigung durch den Anbieter führen können.

2.7 Leistungsstörungen
Der Anbieter verpflichtet sich, eindeutige Regelungen, die eine angemessene Rücküberführung von
Daten im Fall einer Insolvenz oder außerordentlichen Beendigung des Vertrags oder Unterbrechung
der Serviceleistung garantieren, im Vertrag festzuschreiben.

2.8 Beendigung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Regelungen zur Beendigungsunterstützung (Exit-Management),
insbesondere die geordnete Rückübertragung der Kundendaten, vertraglich zu definieren.

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3   SICHERHEITSANFORDERUNGEN

3.1 Sicherheitsmanagement
Der Anbieter verpflichtet sich, ein risikobasiertes Management der Informationssicherheit des
Dienstes gemäß einem anerkannten Vorgehen durchzuführen.

Hierbei sollte er sich an den in der ISO 27001 postulierten Zielen orientieren, insbesondere:

    •   Informationssicherheitsrichtlinien
        Ein von der Geschäftsleitung getragener Satz von Informationssicherheitsrichtlinien ist
        festgelegt und wurde allen Beschäftigten und relevanten externen Beteiligten
        bekanntgemacht
    •   Organisation der Informationssicherheit
        Einrichtung eines Rahmenwerks für die Umsetzung der Maßnahmen zur
        Informationssicherheit, inkl. Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
    •   Personalsicherheit
        Sorgfalt bei Personalauswahl für sicherheitsrelevante Bereiche, Sicherstellung von
        Informationssicherheitsbewusstsein, -ausbildung und -schulung
    •   Asset Management
        Der Anbieter trifft risikoangemessene Maßnahmen, die vom Kunden übertragenen Daten zu
        handhaben
    •   Zugangssteuerung
        Der Zugang zu informationsverarbeitenden Einrichtungen ist risikoangemessen
        eingeschränkt, um sicherzustellen, dass nur befugte Benutzer Zugang erhalten
    •   Physische und umgebungsbezogene Sicherheit
        Festlegung physischer Sicherheitsperimeter und physischer Zutrittssteuerung
    •   Betriebssicherheit
        Gewährleistung des sicheren Betriebs, inkl. Maßnahmen zur Protokollierung von Abläufen,
        Sicherungskopien, Redundanzen, Schutz vor Schadsoftware
    •   Kommunikationssicherheit
        Gewährleistung von Netzwerksicherheit und sicherer Informationsübertragung, inkl.
        Mandantentrennung, risikoangemessener Transportverschlüsselung etc.
    •   Sicherheit in Entwicklungs- und Weiterentwicklungsprozessen
        Planung und Umsetzung von Informationssicherheit über den gesamten Lebenszyklus von
        Diensten
    •   Lieferantenbeziehungen
        Vereinbarung und Kontrolle eines angemessenen Niveaus von Informationssicherheit mit
        externen Partnern
    •   Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen
        Es existiert eine konsistente und effiziente Vorgehensweise zum Management von
        Informationssicherheitsvorfällen, inkl. Meldungen von Ereignissen und Verfahren zur
        Reaktion auf Vorfälle
    •   Business Continuity Management
        Die Aufrechterhaltung der Informationssicherheit ist Bestandteil des Business Continuity
        Managements des Anbieters

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Der Anbieter verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Ziele durch adäquate Maßnahmen sicherzustellen
und dies zu dokumentieren.

3.2 Sicherheitszertifikate
Der Anbieter wird alle relevanten Sicherheitszertifikate für seinen Betrieb und eventuell in der
Leistungserbringung beteiligten Subunternehmer oder Rechenzentren in der Servicebeschreibung
angeben. Das Vorliegen dieser Zertifikate kann auch auf Cloud Mall BW publiziert werden. Sofern ein
Zertifikat durch Ablauf oder Widerruf seine Gültigkeit verliert, wird der Anbieter Cloud Mall BW
unverzüglich informieren.

4   DATENSCHUTZ

Sofern im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten durch den Anbieter verarbeitet werden bzw.
für den Fall, dass der Dienst vom Anbieter als für die Verarbeitung personenbezogener Daten geeignet
deklariert wurde, verpflichtet sich der Anbieter, sämtliche von DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz
gesetzten Vorgaben einzuhalten.

4.1 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, Implementierungs-
kosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der
unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten
natürlicher Personen, zu treffen.

4.2 Formalanforderungen
Der Anbieter verpflichtet sich, die Maßnahmen zur Einhaltung der durch die DSGVO vorgeschriebenen
Formalanforderungen vertraglich zu dokumentieren.

Insbesondere sei auf Folgendes hingewiesen:

    •   Ein schriftlicher/elektronischer Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung wird gemäß Art.28 (3)
        DSGVO angeboten
    •   Es wird vertraglich die Unterstützung bei einer Datenschutzfolgeabschätzung (DFA) zugesagt,
        sofern diese für den Auftraggeber notwendig ist (z. B. "Datenverarbeitung in großem
        Umfang", "Datentransfer außerhalb der EU" etc.)
    •   Es wird vertraglich die Unterstützung zur Umsetzung der Betroffenenrechte und bei der
        Meldung von Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zugesichert
    •   Es wird im ADV-Vertrag eine Angabe des Auftraggebers zur Art der personenbezogenen
        Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen abgefragt

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•   Es wird ein Verzeichnis zu den vom Kunden in Auftrag gegebenen Verarbeitungstätigkeiten
        basierend auf Art. 30 (2) EU-DSGVO erstellt, sofern die Voraussetzungen des Art. 30 (5)
        erfüllt sind
    •   Hosting und Administration können auf eine vom Kunden definierte Region (Deutschland,
        EU, EWR) eingeschränkt werden
    •   Zusicherung der Verpflichtung aller an der Verarbeitung von Kundendaten beteiligten
        Mitarbeiter auf das Datengeheimnis durch den Anbieter
    •   Schriftliche Nennung (mind. E-Mail) aller an der Verarbeitung beteiligten Subunternehmer,
        Beauftragung von Subunternehmern nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Art. 28 (2)
        DSGVO), Datenschutzverpflichtung aller Subunternehmer gemäß Art. 24 (4) DSGVO

5   SERVICEMANAGEMENT

5.1 Methodik
Der Anbieter verpflichtet sich zur Durchführung eines effizienten Service-Managements zur
Gewährleistung der Service-Qualität.

Hierbei sei auf die Elemente

1. Service Delivery
   z. B. Verfügbarkeits-, Kapazitäts- und Kontinuitätsmanagement
2. Service Support
   z. B. Störungs-, Problem-, Änderungs-, Konfigurations- und Versionsmanagement
3. Application Management
   z. B. Entwicklung, Test, Inbetriebnahme und Weiterentwicklung von Applikationen
4. Infrastructure Management
   z. B. Deployment und Management von Infrastrukturkomponenten

hingewiesen.

5.2 Beendigungsunterstützung
Der Anbieter verpflichtet sich zu gewährleisten, dass jederzeit ein Datenexport der Kundendaten
angestoßen werden kann oder der Kunde über definierte APIs auf seine Daten zugreifen kann. Eine
Beschreibung der APIs, des Verfahrens der Datenrückübertragung und der Exportformate wird dem
Kunden zur Verfügung gestellt.

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