Mehr Netto vom Brutto - Jahrestagung 2018
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17.01.2018
Jahrestagung 2018
Forum Recht und Steuern
Mehr Netto vom Brutto
Referentin:
Denise Scholl
Steuerberaterin
Vom Brutto zum Netto
Beispiel 1*:
EUR
Bruttogehalt 2.000,00
abzgl. Lohnsteuer 185,58
abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 Krankenversicherung: 164,00 €
abzgl. Kirchensteuer 16,70 Pflegeversicherung: 30,50 €
Rentenversicherung: 186,00 €
abzgl. Sozialabgaben 410,50
Arbeitslosenversicherung: 30,00 €
Nettogehalt 1.377,02
Summe Abzüge 622,98
* Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)
117.01.2018
Mehr Brutto …
Beispiel 1*:
EUR EUR
Bruttogehalt 2.000,00 +100 € 2.100,00
abzgl. Lohnsteuer 185,58 207,75
abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 11,42
abzgl. Kirchensteuer 16,70 18,69
abzgl. Sozialabgaben 410,50 431,03
Nettogehalt 1.377,02 +54,09 € 1.431,11
Summe Abzüge 622,98 668,89
* Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)
Mehr Brutto …
Beispiel 1*:
EUR EUR
Bruttogehalt 2.000,00 +100 € 2.100,00
abzgl. Lohnsteuer 185,58 +22,17 € 207,75
= ∅ Steuersatz 9,28% 9,89%
Grenzsteuersatz 22,17%
* Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)
217.01.2018
Mehr Brutto …
Beispiel 2*:
EUR EUR
Bruttogehalt 4.000,00 +100 € 4.100,00
abzgl. Lohnsteuer 699,75 +29,58 € 729,33
= ∅ Steuersatz 17,49% 17,79%
Grenzsteuersatz 29,58 %
* Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)
Mehr Netto vom Brutto
Einkommensteuertarif (2018)
Grenzsteuersatz
in %
45
42
40
260 532 €
54 949 €
30
24
20
13 996 €
14
10
9 000 €
0
10 000 € 20 000 € 30 000 € 40 000 € 50 000 € 250 000 € zu versteuernden
Einkommen in €
317.01.2018
Mehr Netto !
Aber wie???
Bruttolohn / -gehalt
Barlohn Sachlohn
Geburtstags-
Grundlohn Pkw-Nutzung
geschenke
Privatnutzung
Tank-Gutschein
PC
Belegschafts-
Kita-Zuschuss
rabatte
Gesundheits-
…
förderung
Mehr Netto !
Aber wie?
Sachlohn
Lohnsteuer Lohn-
(LSt) steuer SV
Persönliche Pauschalierung
Besteuerungsmerkmale der LSt
(Steuerklasse, Kinder-FB, Keine Berücksichtigung ArbG = Schuldner
KiSt-Merkmale persönlicher LSt-Merkmale der pauschalen LSt
des jeweiligen ArbN)
15 / 25 % LSt 30 % LSt
zzgl. Soli / KiSt
Individuelle LSt SV
SV SV
417.01.2018
Mehr Netto !
Aber wie?
vorher nachher
Steuerfreier
Lohn-/Gehaltserhöhung Zusatzlohn
Lohn
Grundlohn Grundlohn
Gehaltsumwandlung
Steuerfreier
Lohn
Grundlohn
Grundlohn
Mehr Netto !
Aber wie?
Sachlohn
mit Zusätzlichkeits- ohne Zusätzlichkeits-
voraussetzung voraussetzung
ð Lohn-/Gehaltserhöhung ð Lohn-/Gehaltserhöhung
ð Gehaltsumwandlung
517.01.2018
Geschenke an Arbeitnehmer
(anlassbezogene) Geschenke (Sonstige) Geschenke
• Sachgeschenke bis 60 € (z.B. Wein, • Übrige Sachgeschenke (> 10 €) bis
Buch, Blumen) inkl. USt 10.000 € pro Jahr
• bei persönlichen Ereignissen • für alle ArbN einheitlich !
(Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind)
• Zusätzlichkeitsvoraussetzung:
• NICHT: Weihnachtsgeschenke Keine Gehaltsumwandlung!
LSt SV 30 % LSt SV
Warengutscheine
(monatliche) Warengutscheine
• Sachgeschenke bis 44 € (z.B. Tank-/ Einkaufsgutschein) inkl. USt
• ausgestellt auf €-Betrag oder konkrete Ware
• einzulösen bei einem anderen Unternehmen LSt SV
• monatliche Freigrenze (d.h. 12x pro Jahr)
• Aber: bei Überschreitung volle LSt-/ SV-Pflicht !
617.01.2018
Belegschaftsrabatte
Belegschaftsrabatte
• Verbilligter Verkauf von Waren oder kostenlose Abgabe von Waren
bzw.
• Verbilligte/kostenlose Erbringung von Dienstleistungen, die vom ArbG
hergestellt, vertrieben oder erbracht werden
= Leistungspalette des ArbG
• bis max. 1.080 € pro Jahr LSt SV
(Beachte: 4 % Bewertungsabschlag auf Endpreis)
Betriebsveranstaltungen
(übliche) Betriebsveranstaltungen (unübliche) Betriebsveranstaltungen
• Abgabe kostenloser Speisen und • bei Überschreiten, d.h.
Getränke / künstlerische (3. Feier bzw. Aufwendungen > 110 €)
Darbietungen
• z.B. bei Weihnachtsfeier /
Betriebsjubiläum
• bis max. 2x im Jahr / max. jeweils 25 % LSt SV
110 € pro ArbN (Freibetrag)
LSt SV
717.01.2018
Datenverarbeitungsgeräte
PC, Laptops, Tablets, Smartphone
Nutzungsüberlassung Übereignung Internetnutzung
• Private Nutzung • Internetfähige • Barzuschüsse zu
betrieblicher DV-Geräte Geräte, Zubehör und laufenden Kosten
sowie Zubehör / Software Software (Grundgebühr,
Nutzungsentgelte) sowie
25 % LSt SV
• im Betrieb oder zu Hause zur Einrichtung
(Anschaffung PC)
• auch bei ausschließlich
privater Nutzung • Nachweis! 25 % LSt SV
LSt SV Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung !
Fahrtkostenzuschuss
Fahrtkostenzuschuss
• Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte
• Höhe: max. Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer)
• z.B. Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 12 km ð mtl. Zuschuss in Höhe von
(12 km x 15 Tage* x 0,30 € =) 54 €
15 % LSt SV
• Zusätzlichkeitsvoraussetzung: keine Gehaltumwandlung !
• Nachteil für ArbN: Verlust Werbungskostenabzug
* - Vereinfachungsregelung FinVerw.
817.01.2018
Kindergartenzuschuss
Kindergartenzuschuss
• Zuschüsse zu den Kosten der Unterbringung und Betreuung von nicht
schulpflichtigen Kindern (Verwendungsnachweis!)
• in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (Tagesmütter,
Kinderkrippen, Kitas), nicht: private Betreuung ! LSt SV
• Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung !
• Beachte: Befristung der Zahlungen!
• Nachteil für ArbN: Verlust bzw. Kürzung des Sonderausgabenabzugs
Erholungsbeihilfen
Erholungsbeihilfen
Steuerfreie Unterstützung Sonstige Beihilfen
• Zuschüsse zu den Erholungskosten • Zuschüsse zu Erholungszwecken
(Kur, Sanatorium) zur Abwendung
drohender oder bereits • max. 156 € pro Jahr
eingetretener Gesundheitsschäden (zzgl. 104 € für Ehegatten sowie 52 €
bei typischen Berufskrankheiten für jedes Kind)
25 % LSt SV
• Nachweis! • Nachweis!
(FinVerw: zeitl. Zusammenhang mit
LSt SV Urlaubsgewährung)
917.01.2018
Sonstiges
Werbekostenzuschuss = (steuerpflichtiger) Arbeitslohn,
• Anmietung eines Werbeplatzes am wenn
FG
Fahrzeug des ArbN, z.B. Rheinland-
• fahrleistungsunabhängige
Nummernschildwerbung mit Pfalz* Vergütung und
Firmenlogo • keine nennenswerte
Werbewirkung
• Kein Arbeitslohn, sondern sonstige
Einkünfte • Fremdvergleich beachten
Empfehlung:
• Gehaltsumwandlung
• bis 255 € pro Jahr nicht vermeiden
einkommensteuerpflichtig • Anrufungsauskunft einholen
* Urteil vom 23.11.2016, Az. 2 K 1180/16, anh. BFH Az. VI R 21/17
Fazit: Mehr Netto vom Brutto !
Beispiel 1*: vorher nachher
EUR EUR
Bruttogehalt 2.000,00 2.000,00
abzgl. Lohnsteuer 185,58 185,58
abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 10,20
abzgl. Kirchensteuer 16,70 16,70
abzgl. Sozialabgaben 410,50 410,50
Nettogehalt 1.377,02 1.377,02
Benzingutschein + 44,00
Fahrtkostenzuschuss + 54,00
Auszahlungsbetrag 1.377,02 +98 € 1.475,02
1017.01.2018
Jahrestagung 2018
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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