Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch

 
WEITER LESEN
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Möglichkeiten und Grenzen der
        digitalen Forensik

        Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015

                                                                   Jörg Arnold dipl. phys. ETHZ
Forensisches Institut Zürich                                   Fachbereichsleiter Unfälle/Technik
Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                 Andreas Leu, Automobil-Ing. FH
                                                                          Experte Unfallanalytik

                                                                 Forensisches Institut Zürich
                                                                 Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                                                Ra Mai 10
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Möglichkeiten und Grenzen der
digitalen Forensik

Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015

Zeit/Ort:        Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015,
                 Theatersaal, Universität Irchel
Referent:        Steffen Görlich, MSc Computer Forensics, DC TEU-ICT
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Strafverfolgung Erwachsene

  Möglichkeiten und Grenzen der
  digitalen Forensik

  Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015

  Zeit/Ort:                           Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015,
                                      Theatersaal, Universität Irchel
  Referent:                           STA lic.iur. St. Walder, STA II, Abt. D

                                                                                             © SW2015
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
 NFC - Near Field Communication

            Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
 NFC - Near Field Communication

    ►   App Banking Card Reader

               Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Digitale Spuren   Aufzeichnungen
• Digitale Spuren in Fahrzeugen
• Aufzeichnungsgeräte (DFS, RAG, UDS, TEL1000,
  Jupiter, …… VTS Art. 100 und Art. 102)
• Videoaufzeichnungen
  (SatSpeed, Semista, Tunnels, Gebäude, DashCams,
  z. B. 2014 Corvette C7, ……)
• EDR (EventDataRecorders) und CDR-Kit
• Seitenblick in die StPO
                               Forensisches Institut Zürich
                               Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                              Ra Mai 10
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Kollisionsdaten
                                                                                                             EDR
                                                                                                     UDS/RAG/TEL1000
                                                                                                      Crashrecorder

                                         Personenwagen
                                                                                                       Fz-Identifikation
                                                                                                       VIN elektronisch
                                                                                                         Steuergeräte
                                           Lastwagen
                                                                                                        Schliesssysteme
                         Fahrzeuge                                                                      Schlüssel-Daten
                                                                                                         Transponder…
                                          Motorräder
                                                                                                      Navigationsgeräte
                                                                                                           externe
                                                                                                           interne
                                              Schliessysteme
                                            Brandmeldesysteme
                                              Gebäudetechnik
Digitale Spuren
                                           Maschinensteuerungen
                                                Krananlagen
                                              CNC-Maschinen
                           Steuerungen      Anlagensteuerungen

                                                   Server
                                                  Laptops
                                                 Computer
                   PC's/Internet                   HDD's
                      Mobile                    Smartphones
                  Kommunikation                     Apps
                                                 GPS-Daten        Forensisches Institut Zürich
                                                                  Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                                                 Ra Mai 10
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Datenspeicherung in Fahrzeugen
• Digitale Spuren in Steuergeräten
  – Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer,
    Seriennummer, Produktion etc. )
  – Fehlercodes mit Umgebungsdaten
  – Schlüssel und Schliessdaten
  – Servicedaten
• Navigationsdaten
• etc., etc.

                               Forensisches Institut Zürich
                               Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                              Ra Mai 10
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
Steuergeräte / Spuren sichern

                   OBD II Schnittstelle

                    Forensisches Institut Zürich
                    Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                   Ra Mai 10
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik - Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 - grundrechte.ch
EDR-Daten in Pw's (NHTSA 49 CFR part 563)
• Ab 01.01.2013 USA/Kanada:
  Alle neuen und neu importierten Fahrzeuge
  (inkl. aus Asien und Europa), die über EDR
  verfügen, müssen diesem Gesetz
  entsprechen
• EDR: Event Data Recorder
  Baustein im ACM (Airbag Control Module)
  vorhanden  Kostet ca. 2 $
  Enthält vorkollisionäre Daten aus dem Airbag
  Modul nach einem "Crash" oder
  einem „Beinahe-Crash“
                                      Forensisches Institut Zürich
                                      Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                     Ra Mai 10
CDR-Kit (BOSCH Crash Data Retrival
                  Kit)
Auslesen über OBDII Schnittstelle (intakte Fahrzeugelektrik)
Bei stark beschädigten Fahrzeugen kann das Steuergerät
direkt ausgelesen werden

                                        Forensisches Institut Zürich
                                        Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                       Ra Mai 10
Dashcams in Fahrzeugen

                Forensisches Institut Zürich
                Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                               Ra Mai 10
Spurensicherung ab dem Fahrzeug
• Nur gemeinsam mit dem Hersteller:
• Zeitfaktor: Man sollte sofort …….!!!
• Digitale Spuren in Steuergeräten
  – Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer,
    Seriennummer, Produktion etc. )
  – Fehlercodes mit Umgebungsdaten?
  – Schlüssel und Schliessdaten?
  – Servicedaten
• Navigationsdaten ???

                                   Forensisches Institut Zürich
                                   Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                  Ra Mai 10
Interpretation der Spuren
• Basiert auf den mit dem Hersteller zusammen
  gesicherten digitalen Spuren!
• Digitale Spuren in Steuergeräten
  – Daten des Steuergerätes: Verändert?
  – Fehlercodes mit Umgebungsdaten: Kriterien?
  – Schlüssel und Schliessdaten: Kriterien?
  – Servicedaten: Verändert?
• Navigationsdaten ??? Zeitliche Zuordnung?
                       Nur geplant oder gefahren?
                                 Forensisches Institut Zürich
                                 Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                Ra Mai 10
Aktuelle Situation / Fälle?
• Wie sehen die Bedürfnisse von Polizei und
  Staatsanwaltschaft oder Gericht aus!
• Wer löst solche Fälle aktuell mit wem?
• Navigationsdaten ???
• Personelle Ressourcenplanung?
• Prozessuale Fragen: Sicherung
                       Durchsuchung
                       Auswertung …
                                 Forensisches Institut Zürich
                                 Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                Ra Mai 10
Fallbeispiel: "Corvette Schwyz"

                     Forensisches Institut Zürich
                     Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                    Ra Mai 10
"Corvette Schwyz"

             Forensisches Institut Zürich
             Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                            Ra Mai 10
"Corvette Schwyz"

                    Forensisches Institut Zürich
                    Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                   Ra Mai 10
Forensisches Institut Zürich
Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                               Ra Mai 10
"Corvette Schwyz"

             Forensisches Institut Zürich
             Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                            Ra Mai 10
"Corvette Schwyz"
Verfügbare CDR Daten:

                        Forensisches Institut Zürich
                        Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                       Ra Mai 10
"Corvette Schwyz"

             Forensisches Institut Zürich
             Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                            Ra Mai 10
 JTAG - Navigationsgerät

  ►   Mobile Navigationsgeräte

  ►   Eingegebene Ziele
  ►   Gefahrene Routen | Triplogs
  ►   Datum und Uhrzeit

  ►   Keine Schnittstelle
  ►   Kein Massenspeicher

                   Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 JTAG - Navigationsgerät

              Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 JTAG - Navigationsgerät

              Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 JTAG - Navigationsgerät

              Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 JTAG - Navigationsgerät

►   Daten nicht interpretierbar
►   proprietäres Datenformat
►   teilweise verschlüsselt

►   Unterstützung Hersteller
►   kostenlos

►   Rechtshilfeersuchen

                  Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Digitale Spuren - Arten

               Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Digitale Spurenträger - Arten

              Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Digitale Datenträger - Arten

              Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Versteckte Datenträger

             Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Identifikation - Daten

 Betreiber RZ           Kunde Housing                              Kunde Colocation

    RZ

                                                                       Daten
                Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik               Steffen Görlich
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         DIGITALE SPUREN
                                        Malware
Inhalt
                                        • Speicherort beim Hersteller
Wer?                                    • Verbreitung über Internet
                                        • Einsatz mittels Botnet
Wann?
                                        • Command- und Control-Server
Wo?

Was?                                    Kommunikationsdaten (Mail/Messages/Voice)
                                        • Inhaltsdaten und Randdaten
Wie?
                                        • Aufzeichnungen / Protokolle / Skripte
Warum?                                  • Data in storage, Data in Traffic
                                        • Datenspeicher / Cloud-Speicher
                                          Geldfluss
                                          • Währungsart (Konventionell oder Internetwährung)
                                          • Kontodaten / Wallet-Data
                                          • Kontoinhaber / Wallet-Owner
                                          • Paper -Trail                                       © SW
Kanton Zürich
           Direktion der Justiz und des Innern
           Strafverfolgung Erwachsene

         DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC?
Inhalt

Wer?      Computer /
         Durchsuchung
          Smartphone
                        im Sinne von Art. 246 StPO
                                                 Router (Internet-
Wann?    Herausgabe
          (Absender) im Sinne von Art. 265 StPO Anschluss)
Wo?
                                                 Zugangsprovider
         Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO
Was?                                                  (Absender)
Wie?
         Mailserver
Warum?   (Absender / Empfänger)

                                                 Zugangsprovider
         Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO
                                                      (Empfänger)
           Router (Internet-                    Computer /
         Durchsuchung
           Anschluss)
                       im Sinne von Art. 246 StPO
                                                Smartphone
         Herausgabe im Sinne von Art. 265 StPO (Empfänger)
                                                                    © SW
Kanton Zürich
          Direktion der Justiz und des Innern
          Strafverfolgung Erwachsene

         DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC?
Inhalt

Wer?     Zugang vom Computer /                                               Zugang über Mail-Server
Wann?
         Smartphone mittels                                                  beim Mail-Provider
         Username/Password                                                   • Überwachung
Wo?
         • Briefkastenschlüssel?                                             • WLAN-Ports 21d!
Was?

Wie?
         Mailserver
Warum?   (Absender / Empfänger)

                                                Rückwirkender Mailverkehr:
                                                • Randdaten (RTI 6M)
                                                • Inhaltsdaten?

                                                                                               © SW
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         DIGITALE SPUREN WORDLWIDE
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
Inhalt
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?
         begeht.
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
Wo?      1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch
Was?     unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete
Wie?

Warum?

                                                                                  © SW   36
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         „MLAT“ / NATIONAL
         Art. 3 StGB:
         ISP:         Territorialitätsprinzip
                 Internet-Service-                                 Benutzer;
Inhalt
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?     Provider CH                                               GES:
         •begeht.
            Sitz CH                                                  • Anschluss CH
Wann?    Art. 299 StGB:
         • Provider       Verletzung fremder Gebietshoheit
                      gemäss                                         • Edition
Wo?      1.FMG/BÜPF                                                  • Auswertung
             Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durchHD
Was?
         •unerlaubte Vornahme
            RTI, Echtzeit  etc.von Amtshandlungen auf dem fremden    • Profilübernahme
                                                                       Staatsgebiete
          • RTI ü 6 Monate:                                          • VF/VE
Wie?         BGE 1B_481/2012 vs                                      • RTI/Echtzeit
Warum?       BGE 1B_128/2013

                                                                                  © SW   37
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         MLAT / INT. / EU
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
                                            Cybercrime Convention ; Grundregel
         ISP: Internet-Service- Artikel 29 Umgehende Sicherung         Benutzer;
Inhalt                                                                      gespeicherter
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer  in der Schweiz ein VerbrechenCH;
                                            Computerdaten                        oder Vergehen
Wer?     Provider EU                        1 Eine Vertragspartei kann GES
                                                                       eine andere Vertragspartei
         begeht.
          • Preservation Requests um Anordnung oder anderweitige        • Art.Bewirkung
                                                                               31 Abs.der1
Wann?    Art.gemäss
              299 StGB:
                      Art.Verletzung
                           18 und 29,fremder   Gebietshoheit
                                           umgehenden Sicherung von Daten ersuchen, die
                                                                            Satz 2 StPO
                                           mittels eines Computersystems gespeichert sind, das sich
Wo?      1. 32
             WerCCC
                 die Gebietshoheit
                       direkt beimeines fremden    Staates verletzt,
                                           im Hoheitsgebiet                 Liegt nur der
                                                                       insbesondere
                                                             der anderen  Vertragspartei durchOrt, an
                                                                                           befindet, und
                                                                            dem der Erfolg
                                           derentwegen die ersuchende Vertragspartei            der
                                                                                           beabsichtigt,
Was?     unerlaubte
            Provider,Vornahme von Amtshandlungen      auf  dem    fremden  Staatsgebiete
                                                                            Straftat eingetreten
                                           ein Rechtshilfeersuchen um Durchsuchung       oder
          • Rechtshilfe (31 CCC)           ähnlichen Zugriff, Beschlagnahme     oder  ähnliche
                                           Titel 2 – Rechtshilfe in Bezug aufist, in der Schweiz,
                                                                               Ermittlungsbefugnisse
Wie?        nach Staats-V/ IRSG            Sicherstellung oder Weiter-gabeso  dersind
                                                                                   Daten zu stellen.
                                           Art. 31 CCC Rechtshilfe beim Zugriff     aufdie
                                                                                        gespeicherte
Warum?        (Bsp. D: Vertrag zwischen CH      Computerdaten                   Behörden dieses
              und der D über die Ergänzung      1 Eine Vertragspartei kann eineOrtes
                                                                                   andere  Vertragspartei
                                                                                         zuständig
              des Europäischen                  um Durchsuchung oder ähnlichen Zugriff, um
                                                Beschlagnahme oder ähnliche Sicherstellung und um
              Übereinkommens über die
                                                Weitergabe von Daten ersuchen, die mittels eines
              Rechtshilfe in Strafsachen vom    Computersystems gespeichert sind, das sich im
              20. April 1959 und die            Hoheitsgebiet der er-suchten Vertragspartei befindet,
              Erleichterung seiner              einschließlich Daten, die nach Artikel 29 gesichert worden
              Anwendung: Direkter Verkehr)      sind.

                                                                                                 © SW   38
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         MLAT / INT. / USA
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
Inhalt                                            ISP, Enduser USA:
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?                                               • Staatsvertrag mit den
         begeht.                                     Vereinigten Staaten von
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
                                                   Amerika über gegenseitige
Wo?      1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere
                                                   Rechtshilfe                 durch(BG-
                                                                   in Strafsachen
Was?     unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen RVUS,
                                                   auf dem fremden
                                                            SR 351.93 Staatsgebiete
                                                 • Bundesgesetz
Wie?
                                                   zum Staatsvertrag mit den
Warum?                                             Vereinigten Staaten von
         ISP USA:                                  Amerika über gegenseitige
          • Preservation Requests                  Rechtshilfe in Strafsachen (SR
            nach Art. 18 und 32 CCC                351.93)
            Anfragen über Mail,                  • Beweiserhebungen: Dauer 3-
            LERS-Portale                           18M
                                                 • Über Zentralstelle USA des BJ
                                                                                  © SW   39
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PR / INT. / NON GOV. FRIENDLY
         Art. 3 StGB:
         ISP:         Territorialitätsprinzip
                 Internet-Service-
Inhalt
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?     Provider Non-EU,
         begeht.
         Non-US, non-CCC:
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
         • Rechtshilfeführer
Wo?      1. Wer  die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch
             admin.ch
Was?     unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete
Wie?

Warum?

                                                                                   © SW   40
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PR / OFF-SHORE / CLOUD
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
         Dynamic       Off-Shore              Cloud-Speicher
Inhalt
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?     Serverfarmen                          • Kein „Serverstandort“
         begeht.
         • Keine Staatsverträge • Keine physisch isolierbaren
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
         • Keine                                  Rechner
Wo?      1. Datenspeicherfristen
            Wer die Gebietshoheit eines fremden• Staates
                                                  Keineverletzt,
                                                          Server  insbesondere durch
                                                                      am allfälligen
         unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete
Was?
         • Keine                                  Firmensitz
Wie?        Gegenseitigkeit nach • Keine Lokalisation der
Warum?      IRSG                                  Daten(-Fragmente) möglich

                                                                                 © SW   41
 Apple iOS-Geräte - Fernlöschung

►   Spurenschutz!
►   Flug- | Offlinemodus aktivieren
►   Stromversorgung sicherstellen

                    Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Apple iOS-Geräte
►   Brute-Force Attacke

►   Einfacher Gerätesperrcode
►   Version iOS 7 | (iOS 8)
►   Löschung nach 10 Falscheingaben

                    Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik   Steffen Görlich
 Apple iOS-Geräte - Gerätesperrcode

►   Kooperation                                            ►      = iOS 8

►   Einfacher Code
►
Lösungsansatz für digitale Spuren?

      Polizei                       Justiz

                Informatiker

                 Forensik

                               Forensisches Institut Zürich
                               Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                              Ra Mai 10
Polizeiliches Ermittlungsverfahren
        Art. 306 StPO: Aufgaben der Polizei
•   1
    Die Polizei stellt im Ermittlungsverfahren auf der
   Grundlage von Anzeigen, Anweisungen der Staats-
   anwaltschaft oder eigenen Feststellungen den für
   eine Straftat relevanten Sachverhalt fest.
• 2 Sie hat namentlich:
    a. Spuren und Beweise sicherzustellen und
       auszuwerten;
    b. geschädigte und tatverdächtige Personen zu
       ermitteln und zu befragen;
    c. tatverdächtige Personen nötigenfalls anzuhalten
       und festzunehmen oder nach ihnen zu fahnden.
                                          Forensisches Institut Zürich
                                          Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                         Ra Mai 10
Art. 139 ff in der StPO: Beweismittel
Art. 139: Grundsätze
1 Die Strafbehörden setzen zur Wahrheitsfindung

  alle nach dem Stand von Wissenschaft und
  Erfahrung geeigneten Beweismittel ein, die
  rechtlich zulässig sind.
• Was heisst alle geeigneten Beweismittel?
• Diverse weiteren Artikel regeln, was rechtlich nicht
   zulässig ist oder wann Beweismittel nicht verwertet
   werden können!
                                     Forensisches Institut Zürich
                                     Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                    Ra Mai 10
Weisse Flecken in der StPO
• Art. 306 Abs. 2 lit. a
  … Die Polizei hat namentlich …
• Art. 139
  … zur Wahrheitsfindung alle …

•   Umfang?
•   Qualität?
•   Methoden?
•   Beizug von Spezialisten?   Polizei  Staatsanwalt
                                     Forensisches Institut Zürich
                                     Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                    Ra Mai 10
Beschlagnahme
            Art. 263 StPO: Grundsatz
1Gegenstände und Vermögenswerte einer
  beschuldigten Person oder einer Drittperson
  können beschlagnahmt werden, wenn die
  Gegenstände und Vermögenswerte
  voraussichtlich:
a. als Beweismittel gebraucht werden; …

3   Ist Gefahr im Verzug, so können die Polizei oder
     Private … … vorläufig sicherstellen.
                                    Forensisches Institut Zürich
                                    Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                   Ra Mai 10
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PR / OFF-SHORE / CLOUD
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
         Off-Shore      Serverfarmen/Cloud-Speicher
Inhalt
         1Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?
         begeht.
         Problem:
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
         Anknüpfungspunkt am „Serverstandort“
Wo?      1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch
Was?     unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete
Wie?

Warum?

                                                                                  © SW   50
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PR / OFF-SHORE / CLOUD
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
         Off-Shore      Serverfarmen/Cloud-Speicher
Inhalt
         1Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen
Wer?
         begeht.
         Lösung:
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
         Anknüpfungspunkt am Ort der Verfügbarkeit der
Wo?      1. Wer die nämlich
         Daten,     Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch
         unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete
Was?
         • auf durchsuchtem Rechner mittels Zugangsdaten
Wie?     • am Sitz der Unternehmung in der Schweiz
Warum?   • am Sitz der Niederlassung in der Schweiz

                                                                                  © SW   51
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         INTERNATIONALER ENTSCHEID
         •      Urteil des District Court Southern New York vom 25. April 2014
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?

                                                                                 © SW   52
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         NATIONALE PRAXIS?
Inhalt

Wer?      Problem: Erhebung am Speicherort
Wann?     Lösung: Erhebung am CH-Sitz oder -Niederlassung
Wo?                                            Artikel 18 – Anordnung der Herausgabe
                                               1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen
Was?                                           gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihre
                                               zuständigen Behörden zu ermächtigen anzuordnen,
Wie?                                           a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte
                                               Computerdaten, die sich in ih-rem Besitz oder unter ihrer
Warum?                                         Kontrolle befinden und die in einem Computersys-tem
                                               oder auf einem Computerdatenträger gespeichert sind,
                                               vorzulegen hat und
                                               b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im
                                               Hoheitsgebiet der Vertragspartei anbietet,
                                               Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen
                                               Diensten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner
                                               Kontrolle befinden, vorzulegen hat.

                                                                                                © SW   53
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ANSATZ SCHWEINGRUBER*
         •      Artikel 18 CCC (Cybercrime Convention)
Inhalt
                Anordnung der Herausgabe
Wer?
         •      1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und
Wann?           anderen Maßnahmen, um ihre zuständigen Behörden zu ermächtigen
Wo?             anzuordnen,
Was?     •      a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte Computerdaten,
Wie?
                die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die in
                einem Computersys-tem oder auf einem Computerdatenträger
Warum?          gespeichert sind, vorzulegen hat und
         •      b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im Hoheitsgebiet der
                Vertragspartei anbietet, Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen
                Diensten, die sich in sei-nem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden,
                vorzulegen hat.
         *STA lic.iur. Sandra Schweingruber, Jusletter vom 10. November 2014
                                                                                          © SW   54
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ANSATZ SCHWEINGRUBER*
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?

                                               © SW   55
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         DIREKTE „EDITION“?
         Artikel 32 CCC (Cybercrime Convention)
Inhalt
         Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit
Wer?     Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind
Wann?    •      Eine Vertragspartei darf ohne die Genehmigung einer anderen
Wo?             Vertragspartei
Was?            a auf öffentlich zugängliche gespeicherte Computerdaten (offene
Wie?
                Quellen) zugreifen, gleichviel, wo sich die Daten geographisch
                befinden, oder
Warum?
                b auf gespeicherte Computerdaten, die sich im Hoheitsgebiet einer
                anderen Vertragspartei befinden, mittels eines Computersystems in
                ihrem Hoheitsgebiet zugreifen oder diese Daten empfangen, wenn sie
                die rechtmäßige und freiwillige Zustimmung der Person einholt, die
                rechtmäßig befugt ist, die Daten mittels dieses Computersystems
                an sie weiterzugeben.
                                                                                     © SW   56
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         FALLSTUDIE
Inhalt   1.       Rassendiskriminierungen via Facebook Accounts
Wer?     2.       Preservation Request bei Facebook
Wann?    3.       Facebook verlangt „richterlichen Entscheid“ für die freiwillige
                  Herausgabe im Sinne von Art. 32 CCC
Wo?
         4.       Nicht-Genehmigung bzw. -Eintreten durch ZMG, da kein Art. 32 CCC
Was?
                  Anwendungsfall (Datenherrin, Freiwilligkeit)
Wie?     5.       Beschwerde ans BGER
Warum?            • Anwendungsfall von Art. 32 CCC, weil Daten gemäss AGB bei
                      Upload Facebook in den Besitz von Facebook übergehen.
                  • Art. 273 StPO anwendbar, da RTI-Daten (IP-History und
                      Zeitstempel Eruierung Anschlussinhaber ermöglicht)
                  • Keine rückwirkende Rekonstruktion von Inhaltsdaten mittels URL

                                                                                     © SW   57
 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)

►   Zusätzliche Sicherheit   Identitätsnachweis

     Wissen        Besitz

►   Geldautomat       PIN               Bankkarte
►   Arbeitsplatz      Passwort          Smartcard
►   e-Banking         Vertragsnummer    Kartenleser
 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)

►   The Fappening | #Celebgate
 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)

►   Google Konto | Google Mail

►   Passwort

►   SMS

►   Anruf

►   Google Authenticator

►   Sicherheitsschlüssel
 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)
 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PHISHING „CLASSIC“
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?                                         username
                                               password

                                                          © SW
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PHISHING „TODAY“
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?

                                               © SW
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         PHISHING „TODAY“
Inhalt
                                               „Hintermann“
Wer?
                                               • Sender der E-Mails,
Wann?                                          • Koordinator ; Empfänger des Geldes
Wo?
                                               • Zuständigkeit BA bei Hintermännern im Ausland

Was?
                                               „Malware-Distributor“
Wie?                                           • Versendet Malware
Warum?
                                               • Kann Tor-Exit-Node oder Botnet sein
                                               • Zuständigkeit am Tatort/Wohnort
                                               „Money Mule“
                                               • Stellt eigenes Konto zur Verf.
                                               • Leitet Gelder auf Anweisung weiter
                                               • Ist von „Firma“ angestellt
                                               • Zuständigkeit am Tatort/Wohnort
                                                                                           © SW
 Verschlüsselung

        WHO WATCHES THE WATCHMEN?
 Verschlüsselung
►   BitLocker

►   File Vault 2

►   dm-crypt/LUKS

►   Apple iOS 8

►   Android 5
 Verschlüsselung - Kommunikation
►   Skype

►   WhatsApp

►   Threema
 Verschlüsselung

                          ►   Schwachstellen
►   Kooperation
                          ►   Dictionary Attack
►   Ermittlung
                          ►   Brute-Force Attack

►                     ► GovWare
►   Verschlüsselung   (Government Software)
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ÜBERWACHUNG?
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?
             Mil. Nachrichtendienst              Strafverfolgung
Was?         Lagebild                            Beweiserhebung
Wie?         Bedrohungen                         Katalogtaten
             gesetzliche Grundlage               Verhältnismässigkeit (Tatschwere)
Warum?                                            Dringender Tatverdacht
                                                  Proportionalität
                                                  Susidiarität
                                                  Genehmigung Zwangsmassnahmengericht
                                                  Mitteilungspflicht
                                                  Zufallsfunde
                                                  Verwertbarkeit
                                                                                   © SW   70
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ÜBERWACHUNG „CLASSIC“
Inhalt
                                               Internetzugangsanbieterin
Wer?
                                                          ISP
Wann?

Wo?                                               Packet-Loss
                                                  LIS/ISS, ISC ÜPF
Was?
                                                  Unverschlüsselt
Wie?

Warum?
                                                              Ausleitung einer Kopie
                                                              des Ein- und Ausgehenden
                                                              Datenverkehrs

                                               Untersuchungsbehörde

                                                                                 © SW   71
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ÜBERWACHUNG SERVER
         Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip
Inhalt
                                                      Echtzeitüberwachung
         1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz                    im Sinne
                                                              ein Verbrechen oder        von
                                                                                    Vergehen
Wer?
         begeht.                                        Art. 269ff StPO
                                                      Genehmigungsfähig (ZMG OG ZH)
Wann?    Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit
                                                      Nicht über ISC-EJPD, Dienst ÜPF
Wo?      1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates  verletzt,
                                                      Direkt  beiminsbesondere
                                                                      Provider durch
Was?     unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf   dem   fremden
                                                        Ausleitung   aufStaatsgebiete
                                                                         Server
Wie?
                                                      Man in the middle
                                                      kostenschonend
Warum?

                                                     Nur bei intakter PPP
                                                     keine Verschlüsselung
              Untersuchungs-
                 behörde

                                                                                    © SW   72
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ÜBERWACHUNG GOVWARE
Inhalt
                                                  IP Ausleitung
Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?         GovWare

                                               Untersuchungsbehörde
                                                                      © SW   73
Kanton Zürich
         Direktion der Justiz und des Innern
         Strafverfolgung Erwachsene

         ÜBERWACHUNG NOGOVWARE
Inhalt

Wer?

Wann?

Wo?

Was?

Wie?

Warum?

                                               Untersuchungsbehörde
                                                                      © SW   74
Kanton Zürich
        Direktion der Justiz und des Innern
        Strafverfolgung Erwachsene

 FRAGEN?                                           Fragen?                                                    Fragen?

Vielen Dank für                               Ihre Aufmerksamkeit                                            und Ihr Interesse!

                                                                                                                      Sicherheitstacho

                                              Forensisches Institut Zürich
                                              Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich
                                                                                                                             © SW
Sie können auch lesen