Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro

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Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthaler
                            Nachrichten
Wochenzeitung für Gronig,
Güdesweiler, Oberthal und
Steinberg-Deckenhardt
Einzelpreis: 0,70 Euro

54. Jahrgang                  Donnerstag, 9. Januar 2020   Nr. 1/2/2020
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                             -2-                                                     Ausgabe 1/2/2020
                                                                         Saarländischer AnwaltVerein:
                Wichtige rufnummern                                      24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen 
                                                                         Kinderschutzbund Projekt UFER 
                                                                                                                                    0172- 6806275
                                                                                                                                   06851-9301889
                                                                         Kreisverband St. Wendel,
                                                                         Astrid Schmitt-Jochum:                                    0171-8303496
                             Notrufe                                     kinderschutzbund-wnd@gmx.de.
Gemeindeverwaltung Oberthal                             06854/9017-0    Landesamt für Vermessung, Geoinformation
Ortsvorsteher/in der Gemeinde Oberthal:                                  und Landentwicklung (LVGL)                              0681 – 9712 400
Ortsvorsteher Gronig, Björn Gebauer                    01573/7657643
E-Mail: bjoern.gebauer1@gmx.de
Ortsvorsteher Güdesweiler, Timo Backes 
E-Mail: guedesweiler@online.de
                                                         06854/208310
                                                                                          bereitschaftsdienste
Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz                    06854/6263
Mobil                                                   0162/2150711
Ortsvorsteherin Steinberg-D., Inken Ruppenthal          06852/991166                      Ärztlicher Notfalldienst
E-Mail: inken.ruppenthal@t-online.de
Krankentransporte
                                                                                         für die Gemeinde Oberthal
Rettungsleitstelle SB                                      0681/19222   Für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal und Steinberg-
Krankenanstalten                                                         Deckenhardt
Marien-Krankenhaus St. Wendel                              06851/5901   Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr
Kreiskrankenhaus Ottweiler                                 06824/3070   Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel, Am
Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld                          06782/180   Hirschberg, Tel.: 01805/663007
Ambulanter Pflegedienst                                                  In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, rufen Sie
der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel               06851/935316    116-117!
Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey                              Unter der Rufnummer 116117 ist der diensthabende Arzt unter der
Telefon                                                    06853/2829   Woche zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Sozialer- und Behinderten-Fahrdienst                   06851 / 939680   ·   Montags, dienstags und donnerstags von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des
Feuerwehr-Notruf 112                                                         darauffolgenden Tages
Gemeindewehrführer Stephan Müller,                                       · Mittwochs und freitags von 13:00 bis 08:00 Uhr des darauffolgenden
Schwimmbadstr. 4                                        0175/5948924        Tages
Ortsteil Güdesweiler                                                     Die Rufnummer 116117 gilt derzeit nicht für HNO-, Augen- und Kinder- und
Löschbezirksführer Markus Backes,                                        Jugendärzte.
Feldstr. 19,                                            0178-3595103
Ortsteil Oberthal-Gronig
Löschbezirksführer Tobias Schön,                                                        Zahnärztlicher Notfalldienst
Wiesenstr. 10, Oberthal                                 0171/2663611    11./12.01.2020
WVW Wasser- und Energieversorgung                                        Dr. P. Bach, Bliesen, Tel.: 06854/6088
Kreis St. Wendel GmbH, Telefon                           06851/80030    Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den aktu-
Funkhilfsdienst Saar-Hochwald                                            ellen zahnärztlichen Notfalldienst.
Über Telefon täglich                         06851/70682 - 06853/5243
Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel                                                       Dienstbereite Apotheken
Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19
von freitags 20.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr.                                             (Nacht- und Sonntagsdienst)
Weißer Ring
                                                                         09.01.2020      Annen-Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Straße 10,
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und
                                                                                         Tel.: 06851/800010
zur Verhütung von Straftaten e.V.
Außenstelle St. Wendel                                     06857/5198                   Marien-Apotheke, Oberthal, Poststraße 26,
Regionalbüro Saarbrücken                                   0681/67319                   el.: 06854/6008
Zentraler kostenfreier Opfernotruf                          0130/3499   10.01.2020      Allerburg-Apotheke, Namborn-Eisweiler, Allerburg 16,
Giftinformationszentrale, Tel.                          06841/162846                    Tel.: 06857/9002979
Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe                                      Neue Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Str. 12,
Seniorenbüro                                                                             Tel.: 06851/8023935
Landkreis St. Wendel                                  06851/801-5201    11.01.2020      Johannis-Apotheke, Marpingen, Alsweilerstr. 9,
Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel                                                 Tel.: 06853/1600
Tel.                                                  06851/801-5251                    Wendalinus-Apotheke, St. Wendel, Jahnstr. 4,
Betreuungsbehörde                                                                        Tel.: 06851/2928
Landkreis St. Wendel                        06851/801-5210 oder -5211   12.01.2020      Linden-Apotheke, Bliesen, Kirchstr. 3a, Tel.: 06854/76911
Schuldner- und Insolvenzberatung,                                        13.01.2020      Glocken-Apotheke, Namborn, Hauptstr. 8,
Landkreis St. Wendel                                  06851/801-5221                    Tel.: 06854/8996
Caritas Pflegedienst Schaumberg                                          14.01.2020      Brühl-Apotheke, Oberthal, Im Brühl 2, Tel.: 06854/802415
St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.:                   06851/97 93 90   15.01.2020      Mauritius-Apotheke, Alsweiler, Tholeyer Str. 27,
energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE)                                                Tel.: 06853/922040
energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h)              0681/9069-2611                    Primstal-Apotheke, Primstal, Hauptstr. 45, Tel.: 06875/688
energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h)             0681/9069-2610
                                                                         16.01.2020      Hirsch-Apotheke, Tholey, Metzer Str. 10, Tel.: 06853/2203
PRO FAMILIA
Süduferstr. 14, 66538 Neunkirchen                        06821/27677
Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.V.                         Rettungsleitstelle /Rettungshubschrauber
Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und
ihrer Angehörigen                                                                     zu erreichen unter der Tel.-Nr. 19222
Bahnhofstraße 8, 66606 St. Wendel, Telefon              06851/869701
Caritas-Verband                                          06851/93560                  Kinderärztlicher Notfalldienst
Beratungs- und Koordinierungsstelle                                      11.01.2020/12.01.2020
- Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige                      Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1,
Dorothee Müller                                        06851/9356-13    Tel.: 06821/3632002
Rose Schwicker                                         06852/900-414
Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel
für Kinder, Jugendliche und Eltern                     0172 / 6839078                   Tierärztlicher Notfalldienst
Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar                                Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung
Pflegedienstleiter Frank Pfeifer                       06851-9353-16    11./12.01.2020
oder Julius Bettingen-Str. 5, 66606 St Wendel                            Tierarzt Scholz, Oststr. 74, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894/895050-1
Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute                    01805-409840    http://www.tss.saarland/
Seniorenheim St. Stephanus Oberthal                                      Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter
Rosenstraße 4                                           06854/9016-0    www.tierarzt-saar.de
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                               -3-                                                     Ausgabe 1/2/2020

                           amtliches bekanntmachungsblatt
                                              der gemeinde Oberthal
                                              Bekanntmachungen und Informationen

54. Jahrgang                                                Donnerstag, 9. Januar 2020                                                 Nr. 1/2/2020

                                                                           bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen
                amtliche                                                   per E-Mail an rathaus@oberthal.de. Zur Beantwortung von Fragen steht

                bekanntmachungen                                           Ihnen Frau Gerlinde Schmitt vom Personalamt unter der Telefon-Nr.
                                                                           06854/9017-25 gerne zur Verfügung.
                                                                           Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des
                                                                           Frauenförderplanes der Gemeinde Oberthal sind Frauen aufgefordert,
                      Inhaltsverzeichnis                                   sich zu bewerben.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG                                                    Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
                                                                           Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss
- Stellenausschreibung Maler und Lackierer (m/w/d)                         des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend
- Aushändigung von Reisepässen                                             gemacht wird. Bitte reichen Sie nur Kopien ein und verzichten Sie auf
- Mitteilung des Fundamtes                                                 Hefter oder Ähnliches. Die Rücksendung der Unterlagen ist nur möglich,
- Niederschrift Nr. /007/2019 über die Sitzung des Gemeinderates am        wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
    05.11.2019                                                             Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezo-
- Niederschrift 1/18 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des     genen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Oberthal
    Ausschusses für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umwelt-      wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der
    schutz am 28.11.2018                                                   Datenschutzbestimmungen einhalten.
- Niederschrift 05/2019 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung      Stephan Rausch - Bürgermeister
    des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses am
    22.10.2019                                                                               Bekanntmachung
- Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werk-
    sausschusses am 09.04.2019
                                                                                      der Realsteuerhebesatzung 2020
                                                                           1. Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-
- Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt
                                                                           Hebesätze der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2020
    am 15.10.2019
                                                                           Aufgrund
- Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt
    am 28.11.2019                                                          - § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung
- Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-              der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt
    Hebesätze der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2020                 geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsblatt I S. 639)
- Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Oberthal          - in Verbindung mit § 1 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August
                                                                               1973 (BGBl. 1973 I S. 586), zuletzt geändert durch Artikel 38 des
- Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Oberthal
                                                                               Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
- Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberthal und
                                                                           - sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der
    seine Ausschüsse
                                                                               Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt
Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister                               geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl.
Mitteilung der Ortsvorsteher                                                   I S. 2338),
Ortsvorsteher Gronig
                                                                           hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 17.
- Rückblick Neujahrsempfang
                                                                           Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:
Ortsvorsteher Güdesweiler
                                                                           §1
- Neujahrsgrüße
                                                                           Realsteuerhebesätze
Ortsvorsteher Oberthal
                                                                           Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
- Veranstaltungskalender 2020
- Seniorenheim St. Stephanus Oberthal                                      a) Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche
Ortsvorsteherin Steinberg/Deckenhardt                                            Betriebe)                                              auf 300 v.H.
- Spendenaktion                                                            b) Grundsteuer B (für die bebauten
Oberthal, 07.01.2020                                                             und baulich nutzbaren Grundstücke)                     auf 400 v.H.
Der Bürgermeister Stephan Rausch                                           c) Gewerbesteuer                                             auf 415 v.H.
                                                                           §2
                   Stellenausschreibung                                    Kleinbeträge bei der Grundsteuer
Die Gemeinde Oberthal (ca. 6.100 Einwohner) sucht zum nächstmögli-         Gemäß § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden die Kleinbeträge bei
chen Zeitpunkt                                                             der Grundsteuer wie folgt fällig:
               einen Maler und Lackierer (m/w/d)                           a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht
für den gemeindeeigenen Baubetriebshof.                                          übersteigt.
Der Aufgabenbereich umfasst alle auf einem kommunalen Baubetriebs-         b) am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages,
hof anfallenden Arbeiten. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag            wenn dieser 30 EUR nicht übersteigt.
für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 4 bzw. 5 mit den   §3
üblichen Sozialleistungen.                                                 Inkrafttreten
Wir erwarten:                                                              Die Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Am gleichen Tag verliert die
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Maler und Lackierer             Satzung vom 12. Dezember 2018 ihre Gültigkeit.
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, kooperatives Verhalten, Eigenin-   Oberthal, 17.12.2019
    itiative und Flexibilität                                              Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal
                                                                           gez. Stephan Rausch
- den Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher 3)
                                                                           2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
- Bereitschaft für den Einsatz im Winterdienst                             ten des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des
- Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der täglichen Arbeitszeit.        KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen wie               Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12
Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung in Kopie richten Sie     Abs. 6 KSVG).
bitte bis spätestens 12.01.2020 an die Gemeinde Oberthal, Poststraße       Oberthal, 20.12.2019
20, 66649 Oberthal. Gern können Sie sich auf diese Stelle auch online      Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal - Stephan Rausch
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                               -4-                                                 Ausgabe 1/2/2020

Wir sind für Sie da!
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an.
Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal
Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/9017-17, E-Mail: rathaus@oberthal.de, Internet: www.oberthal.de
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal:

 Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung
 Sachgebiet                                                         Name                   Tel.                  Zimmer
 Bürgermeister                                                      Stephan Rausch         - 28                  21
 Sekretariat des Bürgermeisters                                     Elke Abazi             - 28                  19
 Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen                             Gerlinde Schmitt       - 25                  20
 Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese, Kindergarten Tina Rudolphy         - 27                  18
 EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit                              Thomas Schmitt         - 23                  16
 Information, Hallenvermietung, Rententermine                       Tanja Schirra          - 11                  1

 Fachbereich 2 - Bürgerbüro
 Sachgebiet                                                         Name                   Tel.                  Zimmer
 Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr              Esther Schön           - 22                  7
 Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro                        Felix Gläser           - 21                  3
                                                                    Julia Raber            - 20                  3
 Fachbereich 3 - Finanzverwaltung
 Sachgebiet                                                         Name                   Tel.                  Zimmer
 Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser                                Jochen Klemm           - 31                  10
                                                                    Tobias Schön           - 29                  12
 Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof                                Katja Herz             - 30                  13
                                                                    Petra Finkler          - 12                  13
                                                                    Heidrun Stemmler       - 44                  8
 Gemeindekasse, Vollstreckung
                                                                    Johannes Schumacher    - 37                  8

 Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt
 Sachgebiet                                                         Name                   Tel.                  Zimmer
 Bauamt, Bauanträge                                                 Stephan Junk           - 36                  24
 Grundstücke, Umwelt                                                Elisabeth Scheid       - 34                  22

 Tiefbau                                                            Hans-Dieter Hoffmann   - 46                  27
 Gebäudeverwaltung, Hochbau                                         Peter Müller           - 35                  27
 Ortsvorsteher/In
 Gronig                                                             Björn Gebauer          Tel.: 01573/7657643   bjoern.gebauer1@gmx.de
 Güdesweiler.                                                       Timo Backes            Tel.: 06854/208310    guedesweiler@online.de
 Oberthal                                                           Reiner Burkholz        Tel.: 06854/6263      reinerburkholz@gmx.de
 Steinberg-Deckenhardt                                              Inken Ruppenthal       Tel.: 06852/991166    inken.ruppenthal@t-online.de

 Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld                                     Günter Wilhelm         Tel.: 06854/6838
                                                                                           Fax: 06854/7090799
 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle: Die Grüngutannahmestelle ist bis
 vorläufig März 2020 geschlossen.
 Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3                     Telefon:               06854/435
 Leiterin Marika Laub                                               E-Mail:                kita.guedesweiler@oberthal.de
 Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35                          Telefon:               06854/802756
 Schulleiterin Sandra Schöneberger                                  Fax:                   06854/802757
 Förster, Hans Michel                                               Telefon:               06854/9017-48
 Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus                                Mittwochs              16:30 - 17:30 Uhr
 Rentenberatung, Wolfgang Jung, Zimmer 25, 1. Stock, im Rathaus     Dienstags              08.00 - 12.00 Uhr
 Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra                   Telefon:               06854/9017-0
 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberthal                      Telefon:               06854/3284053; Handy: 01573 7614486
 Hartmut Heinke, Steffesheck 2, 66649 Oberthal                      E-Mail:                hartmut.heinke@yahoo.de
 Sprechstunden jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Zimmer 25,
 1. Stock, nach vorheriger Vereinbarung
 Familienberatungszentrum                                           Telefon:               06854/3284125
 Regina Leinen, Hauptstraße 78, 66649 Oberthal                      Handy:                 0151/20324990
 Sprechzeiten nach Vereinbarung!
 Polizeiposten Oberthal, im Rathaus                                 Telefon:               06854/8534
 Dienstag 13.30 - 15.30 Uhr und Donnerstag 10 - 12 Uhr              Fax:                   06854/9795-012
 oder Polizeiinspektion St. Wendel                                  Telefon:               06851/8980
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                             -5-                                                    Ausgabe 1/2/2020
               Mitteilung des Fundamtes                                  2.    Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/19 über
beim Fundamt der Gemeinde Oberthal wurde eine Halskette als gefun-             die Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2019
den gemeldet.                                                            3. Einleitung des Verfahrens zur Ausführung des Bebauungsplanes
Besitzansprüche können beim Fundamt der Gemeinde Oberthal, Zim-                „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Deckenhardt
mer 3, Poststraße 20, 66649 Oberthal, geltend gemacht werden.            4. Beschlüsse zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Ausle-
Oberthal, den 07.01.2020                                                       gung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Der Bürgermeister                                                              Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach-
Stephan Rausch                                                                 bargemeinden zum Bebauungsplan „Beim Baumgarten“ in Stein-
                                                                               berg-Deckenhardt
           Aushändigung von Reisepässen                                  5. Mitteilugen und Anfragen
Die im Zeitraum vom 29.11.2019 bis 12.12.2019 beantragten Reise-         Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:
pässe können bei der Gemeindeverwaltung Oberthal, Zimmer 3, vom          1 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19
Antragsteller oder von einer dazu bevollmächtigten Person in Empfang     über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2019
genommen werden.                                                         Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als rich-
Vorhandene alte Reisepässe sind abzugeben.                               tig an.
Oberthal, den 07.01.2020                                                                                                  Abstimmungsergebnis:
Der Bürgermeister                                                                                                               einstimmig dafür
Stephan Rausch                                                           2 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/19
                                                                         über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2019
         Aushändigung von Führerscheinen                                 Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als rich-
Nachfolgend sind die Nummern der Kartenführerscheine aufgelistet, die    tig an.
bei der Führerscheinstelle der Gemeinde Oberthal, Rathaus, Zimmer 3,                                                      Abstimmungsergebnis:
abgeholt werden können.                                                                                                         einstimmig dafür
Die bisherige Fahrerlaubnis ist abzugeben.                               3 Einleitung des Verfahrens zur Ausführung des Bebauungsplanes
                                                                         „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Deckenhardt
L0660073J51             L0660073I41          L0660071B41
                                                                         Vorlage: BV/0057/2019
L066006KP93             L0660031033          L066001L374
                                                                         Der Bürgermeister erläutert, seit Beginn der 60-er Jahren sei in der
L0601005262                                                              Willi-Bruch-Straße ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Zu den baulichen
Oberthal, den 07.01.2020                                                 Anlagen gehöre eine separate Betriebsinhaberwohnung in der Straße
Der Bürgermeister                                                        „Beim Baumgarten“, in kurzer Entfernung zum gewerblich genutzten
Stephan Rausch                                                           Hauptgebäude des Betriebes. Da die Betriebsinhaberwohnung nicht
                                                                         mehr benötigt werde, stehe diese grundsätzlich für eine Wohnnut-
               Niederschrift GR/007/2019                                 zung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes zur Verfügung.
über Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019                             Darüber hinaus ergäbe sich mit der vorliegenden Planung die Mög-
Sitzungsort:      Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal            lichkeit, die Bebauung im Bereich der Straße „Beim Baumgarten“
Beginn:           18:00 Uhr                                              weiter zu verdichten. Das Plangebiet sei bereits über die „Willi-Bruch-
Ende:             19:10 Uhr                                              Straße“ und Straße „Beim Baumgarten“ vollständig erschlossen.
Anwesend:                                                                Für die Fläche existiere derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Vorsitzende/r                                                            Aktuell beurteile sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34
Herr Bürgermeister Stephan Rausch                                        BauGB. Danach sei eine Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes
Mitglieder                                                               nicht realisierungsfähig, da der Gewerbebetrieb angrenze. Daher
                                                                         bedürfe es der Aufstellung eines Bebauungsplanes; der Grundstücks-
Herr Manfred Altmeyer                 Herr Timo Backes                   eigentümer habe die Firma Kernplan mit der Durchführung des Ver-
Herr Dennis Baumgart                  Herr Reiner Burkholz               fahrens beauftragt.
Herr Björn Gebauer                    Herr Axel Haab                     Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des
Herr Frank Henkes                     Frau Ingrid Keiper                 Vorhabens zu schaffen, hat im ersten Schritt die Einleitung des Ver-
Herr Matthias Maurer                  Herr Dennis Meisberger             fahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Baumgarten“ in
Herr Johann Peltzer                   Herr Heinz Detlev Puff             Steinberg-Deckenhardt zu erfolgen.
Herr Günter Raber                     Herr Antonius Schäfer              Herr Kern von der Firma Kernplan erläutert anschließend den Rats-
Herr Dirk Schäfer                     Herr Uwe Schäfer                   mitgliedern ausführlich das Verfahren zur Ausführung des Bebau-
                                                                         ungsplanes.
Herr Gerd Schmidt                     Herr Frank Schön
                                                                         Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Vorhabenträger die
Herr Frank Schröder                   Herr Andreas Schumacher            Verfahrenskosten zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
Frau Anneliese Schumacher             Herr Bernd Simon                   übernehme und somit auf die Gemeinde keine Kosten zukommen
Herr Jona Simon                       Herr Michael von Ehr               werden.
Protokollführerin                                                        Wegen der Thematik „Ausweisung weiterer Wohnhäuser und Gewer-
Frau Elke Abazi                                                          beflächen“ habe die WVW die bestehende Mischwasserkanalisation
von der Verwaltung                                                       der Ortslage auf ihre Abflusskapazität geprüft und festgestellt, dass
Herr Stephan Junk                                                        für die Ableitung zusätzlicher Oberflächenwässer bzw. Mischwässer
Herr Jochen Klemm                                                        aus Wohn- oder Gewerbeansiedlung keine Abflusskapazitäten in der
Frau Gerlinde Schmitt                                                    örtlichen Kanalisation vorhanden seien.
Mitunterzeichner                                                         Zusätzliche Dimensionserweiterungen durch Kanalerneuerungen
Herr Manfred Altmeyer, CDUHerr Gerd Schmidt, SPD                         seien nur unter hohem finanziellen Aufwand zu realisieren. Hier gelte
Entschuldigt:                                                            es zu berücksichtigen, dass auch die Anlagen des Entsorgungsver-
Herr Christian Paulus                                                    bandes auf eine zusätzliche Erschließung hin überprüft werden müss-
Herr Andreas Wita                                                        ten, da die besagte Fläche nach dem Kenntnisstand der WVW bisher
Herr Christoph Wolf                                                      weder hydraulisch noch bezüglich der Schmutzfracht in den bisheri-
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er      gen Berechnungen Berücksichtigung gefunden habe.
stellt fest, dass                                                        Des Weiteren werde sich eine Erhöhung des Versiegelungsgrades
a) die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung      der betreffenden Fläche auf den Oberflächenabfluss im Starkre-
      der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,                    genfall negativ auswirken. Hier empfehle die WVW der Gemeinde,
b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat-         das erhöhte Überflutungsrisiko im Bereich der unterhalb liegenden
      zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf-     Ortslage zu betrachten und bewerten zu lassen. Weiter bleibe fest-
      fentlicht wurden und                                               zuhalten, dass die Wohnhäuser in der Straße „Beim Baumgarten“
c) die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.        über eine Grundstücksanschlussleitung über deren rückwärtigen
Öffentlicher Teil                                                        Grundstücke an den Kanal in der „Willi-Bruch-Straße“ angeschlossen
Änderungen bzw. Ergänzungen zur Tagesordnung des öffentlichen Tei-       seien. Im übrigen seiass die Abwasserbeseitigung nicht Gegenstand
les werden nicht beantragt. Der Gemeinderat erkennt die vorliegende      des Bebauungsplanverfahrens. Gleichwohl werden im laufenden
Tagesordnung einstimmig an. Sie lautet wie folgt:                        Bebauungsplanverfahren die Träger öffentlicher Belange, u.a. WVW,
                                                                         gehört, deren Stellungnahmen sachgerecht abzuwägen seien. Dies
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 über   sei Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Rechtskraft erlan-
      die Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2019                       gen werde.
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                               -6-                                                    Ausgabe 1/2/2020
Der Gemeinderat folgt der der Empfehlung des Ortsrates Steinberg-          Von der Verwaltung nahmen teil:
Deckenhardt und des Bauausschusses und beschließt, die Einleitung          Stephan Rausch                            Vorsitzender
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Baumgar-
                                                                           Weitere anwesende:
ten“ im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt gemäß Vorlage.
                                                                           Schriftführer:
                                                 Abstimmungsergebnis:
                                                                           Tobias Schön
                                                       einstimmig dafür    Sonstige:
4 Beschlüsse zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Ausle-          Michael Dorscheid, WVW
gung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen             Mitunterzeichner:
Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach-             Anneliese Schumacher (SPD)
bargemeinden zum Bebauungsplan „Beim Baumgarten“ in Stein-                 Andreas Schumacher (CDU)
berg-Deckenhardt                                                           Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er
Vorlage: BV/0058/2019                                                      stellt fest, dass
Im weiteren Verfahrensschritt, so der Vorsitzende, habe die Billigung
des Planentwurfes inkl. Begründung, die öffentliche Auslegung und          a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit-
die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-            teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,
cher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan „Beim            b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat-
Baumgarten“ zu erfolgen.                                                         zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf-
Mit der Einladung zur heutigen Sitzung sei den Ratsmitgliedern der Pla-          fentlicht wurden und
nentwurf inklusive Begründung, der Beschlussvorschlag samt Lageplan        c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen
übermittelt worden.                                                              sind.
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Ortsrates Steinberg-Decken-       A. Beschlüsse zur Tagesordnung
hardt bzw. des Bauausschusses und beschließt, den vorgelegten Entwurf      Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt.
des Bebauungsplanes sowie der Begründung zu billigen, den Bebau-           Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt:
ungsplanentwurf öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und        B. TAGESORDNUNG
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Anlage zu beteiligen.          Öffentliche Sitzung:
                                                 Abstimmungsergebnis:      1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/18 über
                                                       einstimmig dafür          die Sitzung des Werkausschusses am 29.11.2018
5 Mitteilungen und Anfragen                                                2. Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzende teilt mit, dass am Mittwoch, den 15.01.2020, 18:00
                                                                           C. Beratung und Beschlussfassung
Uhr, im Bürgersaal die Schulung des neuen Ratsinformationssystems –
                                                                           1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/18
Umgang mit Tablets – stattfinde.
                                                                           über die Sitzung des Werkausschusses am 29.11.2018
Andreas Schumacher: Herr Schumacher weist darauf hin, dass die im
                                                                                                                            Abstimmungsergebnis:
Brühlcentrum stehenden Kleidercontainer komplett voll und teilweise
                                                                                                                                       Ja-Stimmen: 9
auch beschädigt seien. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die
                                                                                                                        Entspricht: einstimmig dafür
Container im Privateigentum auf Privatgelände des Brühlcentrums
                                                                           2. Mitteilungen und Anfragen
befänden und dies grundsätzlich keine Sache der Gemeinde sei; gerne
werde die Verwaltung jedoch einen Hinweis an den Eigentümer richten.       An diesem Tagesordnungspunkt geht der Vorsitzende auf das Problem
                                                                           der Geruchsbelästigung im Bereich Poststraße / Römerstraße ein und
Dennis Meisberger: Herr Meisberger erkundigt sich nach dem Sach-
                                                                           berichtet darüber, dass hier an einer Lösung gearbeitet wurde. Er über-
stand „Freies W-LAN“ in der Gemeinde. Der Bürgermeister erläutert, mit
                                                                           gibt das Wort an Herrn Michael Dorscheid und bittet ihn, den Ausschuss
WiFi4EU habe die EU-Kommission ab Februar 2018 ein Programm für
                                                                           über die Vorgehensweise in Kenntnis zu setzen.
Kommunen bereitgestellt, über das die Installation kostenloser öffentli-
                                                                           Herr Dorscheid berichtet, dass es in diesem Bereich in der Vergangenheit
cher WLAN-Hotspots gefördert werden könne. Dabei sollten die Kosten
                                                                           öfters zu Geruchsbelästigungen aus der Kanalisation gekommen ist. Ein Mit-
für Hardware (Access Points) und Installationsaufwände des Netzes bis
                                                                           verursacher der Belästigung ist das EVS-Pumpwerk Osenbachstraße, welche
zu einer Höhe von 15.000 Euro auf Gutscheinbasis vollständig gefördert
                                                                           das dort gesammelte Abwasser in Höhe der Kreuzung Osenbachstraße /
werden. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Kommune das Netz
                                                                           Römerstraße konzentriert an die gemeindliche Kanalisation übergibt.
nach Vorgaben der EU und auf eigene Kosten mindestens 3 Jahre lang
                                                                           In Zusammenarbeit mit dem EVS wurden entlang des Straßenzuges
betreiben werde und dass die zu versorgende Örtlichkeit noch nicht mit
                                                                           Römerstraße in sämtliche Schächte und Straßeneinläufe Geruchsfilter
einem kostenfreien, vergleichbaren WLAN versorgt sei. Die Gemeinde
                                                                           eingebaut um die Belästigung zu verhindern.
Oberthal habe sich zu diesem Projekt beworben und habe Ende Oktober
                                                                           Des Weiteren soll in trockenen Sommermonaten bei wiederum auftre-
die Mitteilung erhalten, dass wir den Gutschein von 15.000,00 € erhalten
                                                                           tender Geruchsbelästigung die Spülzyklen in diesem Bereich erhöht
werden. In Kürze, so der Vorsitzende, werde in den zuständigen Gremien
                                                                           werden.
über das weiter Verfahren beraten werden.
Axel Haab: Herr Haab zeigt sich verwundert darüber, dass man die Hei-
zungsanlage im Rathaus von einer umweltfreundlichen Wärmepumpe                                 Niederschrift 05/2019
umgestellt habe auf Gas. Seines Wissens seien die Reparaturkosten der      über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Vergabe-,
Wärmepumpe deutlich günstiger gewesen als der Einbau einer Gashei-         Grundstücks- und Friedhofsausschusses am 22.10.2019
zung.                                                                      Tagungslokal:       Bürgersaal des Rathauses Oberthal
Der Bürgermeister verweist auf die einstimmige Beschlussfassung im         Beginn:             18:00 Uhr
Bauausschuss und Gemeinderat. In beiden Gremien habe man sich für
                                                                           Ende:               18:45 Uhr
die Umstellung auf Gas verständigt.
                                                                           Stimmberechtigt anwesend sind:
                          Niederschrift                                    Reiner Burkholz                             Mitglied
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses         Björn Gebauer                               Mitglied
am 09.04.2019                                                              Axel Haab                                   Mitglied
                                                                           Frank Henkes                                Mitglied
Tagungslokal:        Bürgersaal des Rathauses Oberthal
                                                                           Christian Paulus                            Mitglied
Beginn:              17:30 Uhr                                             (in Vertretung von Altmeyer, Manfred)
Ende:                17:47 Uhr                                             Johann Peltzer                              Mitglied
Stimmberechtigt anwesend sind:                                             (in Vertretung von Backes, Timo)
Heike Erfurt                             Mitglied                          Günter Raber                                Mitglied
Matthias Maurer                          Mitglied                          (in Vertretung von Schäfer, Dirk)
Uwe Schäfer                              Mitglied                          Antonius Schäfer                            Mitglied
(in Vertretung von Wolf, Christoph)                                        Andreas Schumacher                          Mitglied
Kurt Scherer                             Mitglied                          Stimmberechtigt abwesend sind:
Gerd Schmidt                             Mitglied                          Manfred Altmeyer                            Mitglied
Andreas Schumacher                       Mitglied                          Timo Backes                                 Mitglied
Anneliese Schumacher                     Mitglied                          Dirk Schäfer                                Vorsitzender
Bernd Simon                              Mitglied                          Von der Verwaltung nahmen teil:
Bernd Stephan                            Mitglied
                                                                           Stephan Junk                                Sachbearbeiter
Stimmberechtigt abwesend sind:
                                                                           Weitere Anwesende:
Christoph Wolf                          Mitglied                           TOP 4 und 5: Herr Kern von der Fa. Kernplan
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                              -7-                                                    Ausgabe 1/2/2020
Schriftführer:                                                            2. Ferienprogramm 2019
Elisabeth Scheid, Schriftführerin                                         3. Mitteilungen und Anfragen
Sonstige:
                                                                          B. Beratung und Beschlussfassung
Mitunterzeichner:
                                                                          1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/17
Andreas Schumacher, CDU
                                                                          über die Sitzung vom 25.10.2017
Björn Gebauer, SPD
                                                                          Der Ausschuss erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig
Der Erster Beigeordnete, Herr Dirk Schäfer, begrüßt alle Anwesenden. Er
                                                                          an.
stellt fest, dass
                                                                                                                          Abstimmungsergebnis:
a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit-                                                                    Ja-Stimmen: 8
      teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,                                                          Entspricht: einstimmig dafür
b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat-          2. Ferienprogramm 2019
      zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf-      Der Bürgermeister gibt einen kurzen Rückblick über das Ferienprogramm
      fentlicht wurden und                                                des laufenden Jahres:
c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.    Kindertöpfern beim Töpfermarkt:
A. Beschlüsse zur Tagesordnung                                            Dieses Angebot war wiederum für die Kinder kostenlos und wurde durch
Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt.         Mitarbeiterinnen des Kindergartens und durch einen professionellen
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt:             Töpfer betreut.
B. TAGESORDNUNG                                                           Adventurewoche:
Öffentliche Sitzung:                                                      Die Adventurewoche fand in der letzten Woche der Sommerferien, d. h.
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 über    vom 30.07. bis 04.08.2018 im Schullandheim statt. Das Angebot für die
      die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsaus-      Altersgruppe 6 - 10 Jahre wurde von 36 Kindern wahrgenommen, das
      schusses am 04.09.2019                                              Angebot für die 11-15jährigen wurde von 23 Kindern gebucht. Das Ange-
2. Mitteilungen und Anfragen                                              bot ist für beide Altersklassen auf 40 Personen beschränkt. Es erreichten
C. Beratung und Beschlussfassung                                          uns wieder durchweg positive Rückmeldungen bezüglich dieser Ferien-
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19         freizeit.
über die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhof-           Städtefahrten:
sausschusses am 04.09.2019                                                Es wurden Tagesfahrten nach Aschaffenburg, Maastricht, Darmstadt,
Abstimmungsergebnis:                                                      Speyer und Frankfurt angeboten. Alle Fahren waren in kürzester Zeit aus-
Ja-Stimmen: 9                                                             gebucht. Seitens der Fahrgäste erhielten wir eine positive Resonanz.
Entspricht: einstimmig dafür                                              Zaubervorstellung Saarbra-Kadabra:
2. Mitteilungen und Anfragen                                              Am Freitag, den 09.11.2018, haben im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig
Mitteilungen wurden keine gegeben, Anfragen wurden keine gestellt.        zwei Zaubervorstellungen stattgefunden. Es wurde um 15:00 Uhr eine
                                                                          Vorstellung für Kinder der Altersgruppe 3 - 6 Jahren angeboten und um
                                                                          17:00 Uhr eine Zauberveranstaltung für Kinder von 6 - 10 Jahren. Der Ein-
                   Niederschrift Nr. 1/18                                 tritt war kostenlos. Beide Vorführungen waren mit jeweils ca. 50 Kindern
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses             gut besucht.
für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umweltschutz am             Für beide Zaubervorstellungen sind der Gemeinde Kosten in Höhe von
28.11.2018                                                                530,00 € entstanden.
Tagungslokal:         Bürgersaal des Rathauses Oberthal                   Spielenachmittag mit „Spielelagune Saar e. V.“:
Beginn:               17:30 Uhr                                           Am Samstag, den 17.11.2018, hat die „Spielelagune Saar“ im Auftrag der
Ende:                 17:45 Uhr                                           Gemeinde im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig einen Spielenachmittag
Stimmberechtigt anwesend sind:                                            veranstaltet. Das DRK Gronig hat die Veranstaltung durch den Verkauf
                                                                          von Kaffee und Kuchen unterstützt. Das Angebot wurde von ca. 50 Per-
Matthias Maurer                           Mitglied                        sonen, vor allem Eltern mit ihren Kindern, angenommen. Die Teilnahme
Günter Raber                              Mitglied                        war kostenlos.
Inken Ruppenthal                          Mitglied                        Die Spielelagune Saar berechnet sich für den Spielenachmittag zwischen
Gerd Schmidt                              Mitglied                        250,00 und 300,00 €, je nachdem, wie lange gespielt wird und wie viele
(in Vertretung von Schmidt, Katrin)                                       Helfer vor Ort benötigt werden.
Paul Schmidt                              Mitglied                        Beschluss:
Andreas Schumacher                        Mitglied                        Die Gemeinde bietet folgende Aktivitäten im Jahr 2019 an:
(in Vertretung von Scheid, Margarete)                                     ·   Kindertöpfern beim Töpfermarkt
Anneliese Schumacher                      Mitglied                        ·   Adventurewoche vom 05.08. bis 10.08.2019
Bernd Simon                               Mitglied                        ·   Tagesfahrten nach Karlsruhe, Limburg/Lahn, Europapark, Worms,
Stimmberechtigt abwesend sind:                                                Straßburg
Uwe Schäfer                               Mitglied                        · Zaubervorstellung
Margarete Scheid                          Mitglied                        · Spielenachmittag
Katrin Schmidt                            Mitglied                                                                     Abstimmungsergebnis:
Von der Verwaltung nahmen teil:                                                                                                   Ja-Stimmen: 8
Gerlinde Schmitt, Sachbearbeiterin                                                                                 Entspricht: einstimmig dafür
Schriftführerin:                                                          3. Mitteilungen und Anfragen
Elke Abazi                                                                Es werden weder Mitteilungen noch Anfragen vorgebracht.
Mitunterzeichner:
Andreas Schumacher, CDU                                                                             Niederschrift
Anneliese Schumacher, SPD
                                                                          Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt am Dienstag, den
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er
                                                                          15.10.2019 im Gasthaus Benno Stephan, Güdesweilerstraße 12
stellt fest, dass
a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit-        Beginn:            18.00 Uhr
      teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,             Ende:              19.33 Uhr
b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat-          Die Ortsvorsteherin eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Orts-
      zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf-      rates, die anwesenden Zuhörer und Herrn Kern von der Firma Kernplan.
      fentlicht wurden und                                                Sie stellt fest, dass die Tagesordnung den einzelnen Ortsratsmitgliedern
c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen          frist- und formgerecht zugegangen ist und diese im Nachrichtenblatt
      sind.                                                               veröffentlicht wurde.
A. Beschlüsse zur Tagesordnung                                            Weiterhin wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Anwesend sind die
Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt.         Ortsratsmitglieder
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt:             Altmeyer Karin                  Altmeyer Manfred
B. TAGESORDNUNG                                                           Klee Karl-Heinz                 Koch Christian
Öffentliche Sitzung:                                                      Koch Fred                       Leonhardt Peter
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/17 über    Ruppenthal Inken                Schmitt Kevin
      die Sitzung vom 25.10.2017                                          Wack Hans-Peter.
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                                    -8-                                                    Ausgabe 1/2/2020
Tagesordnung                                                                    betreiben zur Verfügung. Von drei Vereinen wurde hierzu ein Antrag
Öffentlicher Teil                                                               gestellt. Die Verteilung der Mittel wird vom Ortsrat wie folgt festgelegt:
Punkt 1: Vereidigung des Ortsratsmitgliedes Karl-Heinz Klee                     1. Musikverein             725€
Da Herr Klee in der konstituierenden Sitzung des Ortsrates Steinberg-D.
                                                                                2. Sportverein             560€
nicht anwesend war wird die Vereidigung von der Ortsvorsteherin Inken
Ruppenthal vorgenommen.                                                         3. Feuerwehr               155€
Punkt 2: Verabschiedung langjähriger Ortsratsmitglieder                         Der Ortsrat beschließt dies einstimmig.
Dieser Punkt wird in die nächste Sitzung verschoben                             Punkt 3: Mitteilungen und Anfragen
Punkt 3: Stellungnahme zum einleitenden Verfahren zur Aufstellung               -    Herr Hans-Peter Wack berichtet, dass die Arbeiten am Dorftreffpunkt
des Bebauungsplanes „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Decken-                           bis auf wenige Maßnahmen abgeschlossen sind. Es gab eine Bege-
hardt - Vorstellung des Bebauungsplanes                                              hung zur Endabnahme mit Mitarbeitern der Gemeinde und des
Herr Kern von der Firma Kernplan stellt dem Ortsrat den Bebauungsplan                Ministeriums. Hierbei wurde beschlossen, dass im Frühjahr der unge-
und die weitere Vorgehensweise diesbezüglich mittels einer Power-Point               pflasterte Bereich der Überdachung an der Leichenhalle seitens der
Präsentation vor.                                                                    Gemeinde ausgekoffert und geschottert wird. Auch die Beschinde-
Nach kurzer Diskussion wurde das Verfahren für gut befunden so dass                  lung des Daches der Grillhütte wird dann vorgenommen. Weiterhin
der Ortsrat empfiehlt das Verfahren für den Bebauungsplan einzuleiten.               berichtet er, dass im Bereich der Sportplatzstraße, hoch zum Sport-
Punkt 4: Entwicklung im ehemaligen Max Braun Zentrum                                 platz sich ein großes Schlagloch befindet, das seitens der Gemeinde
Die Ortsvorsteherin berichtet über das Treffen mit Herrn Dieter Simon                ausgebessert werden muss. Die Ortsvorsteherin wird dieses an die
(Projektleiter „Waldritter“ ehemaliges Max Braun Zentrum). Dieser berich-            Gemeinde melden.
tete über den seit einem Jahr im Umbau befindlichen Max Braun Zen-
                                                                                -    Inken Ruppenthal erinnert an den Termin 30 November 2019, Einla-
trum und bat darum, dieses im Ortsrat vorstellen zu dürfen. Als Termin
                                                                                     dung zum Bürgerdialog und zur Vorstellung der neuen Konzeption
wird der 30. Oktober 2019 um 16:30 Uhr festgelegt.
                                                                                     im ehemaligen Max Braun Zentrum.
Punkt 5: Seniorennachmittag
Der Seniorennachmittag soll wie in den letzten Jahre auch, mit Walhau-          -    Manfred Altmeter berichtet man habe von seitens der CDU einen
sen zusammen veranstaltet werden. Es soll eine Terminabfrage beim                    Brief verfasst um seitens der Gemeinde prüfen zu lassen, ob ggf
Musikverein Steinberg-Deckenhardt, wegen Anmieten der Räumlichkei-                   Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Dorf- und Regio-
ten, erfolgen. Weitere Planungen werden in die nächste Sitzung gescho-               nalentwicklung im Saarland“ beantragt werden können. Hierzu soll
ben.                                                                                 die Gemeinde eine Einschätzung der Kosten und des notwendigen
Punkt 6: Mitteilungen und Anfragen                                                   Arbeitsaufwandes in einem Planungsvorschlag zu erarbeiten, sowie
                                                                                     notwendige Maßnahmen auf den Weg bringen. Des weiteren wird
- Seitens des Ortsrates wird beschlossen, dass in diesem Jahr keine                  von Herrn Altmeter der Zustand der Steinmarstraße bemängelt, da
    Kriegsgräbersammlung durchgeführt wird.                                          diese sich in einem schlechten Zustand befindet.
- Herr Koch Fred hat die Anfrage über das weitere Vorgehen im Bereich
    „alter Sportplatz“ gestellt, da das weitere Vorgehen nicht bekannt ist,
    wird eine Anfrage an die Gemeinde gestellt.                                      Geschäftsordnung für den Gemeinderat der
- Herr Schmitt Kevin teilt mit, dass im Bereich der hinteren Einfahrt des             Gemeinde Oberthal und seine Ausschüsse
    Friedhofes sich erhebliche Schäden im Bodenbelag befinden, so dass          Gemäß § 39 des Kommunalselbstverwaltungsgesetze - KSVG - in der Fas-
    der Weg fast nicht mehr zu befahren ist. Eine Mitteilung, um Ausbes-        sung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt
    serung des Bodenbelages, an die Gemeinde wird gestellt. Des weite-          geändert durch das Gesetz vom 19.Juni 2019 (Amtsblatt S. 693), erlässt
    ren wird von ihm die Frage gestellt, wann eine Verlegung/Abriss des         der Gemeinderat aufgrund der Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 fol-
    Denkmales geplant ist. Diesbezüglich ist noch kein konkreter Termin         gende Geschäftsordnung:
    bekannt. Es wird geprüft, ob ggf. Fördergelder für eine Neugestal-
    tung des Denkmalplatzes beantragt werden können.                                                         I. Abschnitt
- Es kam zu Nachfragen wegen Müll- und Schuttablagerungen im                           Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates
    Bereich der unteren Straße Auf der Mess. Dieses konnte aufgeklärt                                                §1
    werden, da hier ein Abriss einer Barracke erfolgte und der Abtransport                       Treue- und Verschwiegenheitspflicht
    der Müll- und Schuttreste noch nicht durch die Gemeinde erfolgt ist.                                       (§ 26 KSVG)
                                                                                Mit der Verpflichtung zum Mitglied des Gemeinderates entsteht eine
                           Niederschrift                                        besondere Treuepflicht der Mitglieder des Gemeinderates gegenüber
Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt am Dienstag, den                    der Gemeinde. Sie umfasst das Verbot von Handlungen gegen das Inte-
28.11.2019 im Gasthaus Benno Stephan, Güdesweilerstraße 12                      resse der Gemeinde, welche die objektive, unparteiische und einwand-
                                                                                freie Führung der Gemeindegeschäfte gefährden. Sie erstreckt sich auch
Beginn:            17.30 Uhr
                                                                                auf eine Mitteilungspflicht gegenüber der Gemeinde, wenn Tatsachen
Ende:              18.38 Uhr                                                    bekannt werden, welche den Interessen der Gemeinde entgegenstehen.
Die Ortsvorsteherin eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Orts-      In vertraulichen Angelegenheiten unterliegen die Mitglieder einer
rates und die anwesenden Zuhörer.                                               besonderen Verschwiegenheitspflicht. Vertrauliche Angelegenheiten,
Sie stellt fest, dass die Tagesordnung den einzelnen Ortsratsmitgliedern        auf welche sich diese Pflicht bezieht, sind solche, deren Geheimhaltung
frist- und formgerecht zugegangen ist und diese im Nachrichtenblatt             gesetzlich vorgeschrieben ist oder die vom Bürgermeister innerhalb sei-
veröffentlicht wurde.                                                           ner Zuständigkeit angeordnet oder vom Gemeinderat beschlossen sind.
Weiterhin wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Entschuldigt ist Herr       Angelegenheiten, bei denen die persönlichen oder finanziellen oder
Koch Christian.                                                                 betriebsinternen Verhältnisse natürlicher oder juristischer Personen erör-
Anwesend sind die Ortsratsmitglieder                                            tert werden, sind stets vertraulich zu behandeln.
Altmeyer Karin                       Altmeyer Manfred                           Hierzu gehören insbesondere:
Klee Karl-Heinz                      Koch Fred
                                                                                1.   Personalangelegenheiten,
Leonhardt Peter                      Ruppenthal Inken
                                                                                2.   Stundungs-, Ermäßigungs- oder Niederschlagungsgesuche von
Schmitt Kevin                        Wack Hans-Peter                                 Abgabepflichtigen,
Tagesordnung                                                                    3. Gewährung von Darlehen und Bürgschaftsübernahmen.
Öffentlicher Teil                                                               4. Grundstücksangelegenheiten, soweit sie in nichtöffentlicher Sit-
Punkt 1: Verabschiedung verdienter Ortsratsmitglieder                                zung behandelt werden,
Inken Ruppenthal verabschiedet die langjährigen Ortsratsmitglieder Bri-
                                                                                5. Rechtsstreitigkeiten, welche die Gemeinde berühren.
gitte Will und Herbert Wendel, überreicht ihnen ein kleines Präsent und
dankt ihnen für ihr Engagement im Ort. Herbert Wendel gehörte 25 Jahre          Schriftliche Unterlagen in vertraulichen Angelegenheiten sind von den
und Brigitte Will 20 Jahre dem Ortsrat an. Die Ortsvorsteherin wünscht          Ratsmitgliedern für andere Personen unzugänglich aufzubewahren und
beiden Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.                               unverzüglich zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Zur
Punkt 2: Planung Seniorentag                                                    ordnungsgemäßen Entsorgung können die Unterlagen bei der Gemein-
Der Seniorentag wird am 07 Dezember 2019 um 15:00 Uhr in der Musik-             deverwaltung abgegeben werden.
werkstatt stattfinden. Es erfolgte die komplette Planung hierzu.                                                   §2
Punkt 4 wurde aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vor den                       Ausschluss wegen Befangenheit
Punkt Mitteilungen und Anfragen verschoben. Die Ortsratsmitglieder stim-                                     (zu § 27 KSVG)
men diesem zu.                                                                  Mitglieder des Gemeinderates, die nach § 27 KSVG von der Mitwirkung
Punkt 4: Verteilung Zuschuss jugendfördernder Maßnahmen                         bei Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sein können, haben
Seitens der Gemeinde stehen dem Ortsrat 1440€ für jugendfördernde               vor Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes den Vorsitzenden
Maßnahmen zur Verteilung an die jeweiligen Vereine die Jugendarbeit             unaufgefordert darauf hinzuweisen.
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
Oberthal                                                                -9-                                                      Ausgabe 1/2/2020
Die erforderliche Abstimmung über das Vorliegen der Befangenheit            Ratsmitglieder, die die Informationsmöglichkeiten dieses Systems (Abruf
erfolgt vor Beginn der Beratung der Angelegenheit. Vor der Beratung         von Vorlagen, Niederschriften, Sitzungsterminen) nutzen wollen, müs-
über das Vorliegen der Befangenheit ist dem betroffenen Ratsmitglied        sen dies gegenüber dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin schriftlich
Gelegenheit zu einer Erklärung zur Frage der Befangenheit zu geben.         erklären und sich hierbei zum sorgfältigen und verantwortungsbewuss-
Bei nichtöffentlichen Sitzungen muss der Betroffene den Sitzungsraum        ten Umgang mit den zugänglich gemachten Daten, insbesondere zur
verlassen. Bei öffentlichen Sitzungen genügt es, wenn der Betroffene sich   Umsetzung der gebotenen technischen Sicherheitsvorkehrungen
in den Zuhörerraum begibt.                                                  und zum Einsatz der notwendigen technischen Hilfsmittel (Schutz der
                                     §3                                     Zugriffs-daten, sichere Benutzerverwaltung, Einsatz und Pflege aktueller
                         Teilnahme an Sitzungen                             Virenschutz- und Firewall-Produkte) verpflichten.
                          (zu § 33 Abs. 1 KSVG)                             Ratsmitglieder, die zukünftig auf die Zusendung schriftlicher Sitzungs-
Die Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung sollen die Ratsmitglie-     vorlagen verzichten und sich auf die Nutzung des Ratsinformationssys-
der dem Bürgermeister frühzeitig, spätestens am Vormittag des Sitzungs-     tems beschränken wollen, können dies gegenüber dem Bürgermeister/
tages anzeigen.                                                             der Bürgermeisterin schriftlich erklären.
Mitglieder, welche sich wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen länger       Der Einladung zu Ratssitzungen sind grundsätzlich die zum Verständnis
als 7 Tage außerhalb der Gemeinde aufhalten, sollen dies dem Bürger-        der Tagesordnung erforderlichen Erläuterungen beizufügen. Sind auf-
meister zuvor mitteilen.                                                    wendige Planunterlagen oder umfangreiche Vorlagen zu erstellen oder
                                     §4                                     besondere Kennzeichnungen vorzunehmen, so reicht es aus, wenn diese
                          Ersatz barer Auslagen                             den Fraktionsvorsitzenden zugesandt werden. Dasselbe gilt für Broschü-
                               (zu § 51 KSVG)                               ren, Druckstücke usw. Fraktionslose Mitglieder können die Unterlagen im
Zur Abdeckung der mit dem Mandat verbundenen Auslagen erhalten die          Rathaus während der Dienstzeiten einsehen.
Mitglieder des Gemeinderates, die Fraktionen und die Fraktionsführung       Den Mitgliedern des Gemeinderates ist während den Geschäftsstunden
folgende Pauschalbeträge:                                                   der Gemeindeverwaltung die Einsichtnahme in die Unterlagen zu den
1. Sitzungsgeld (Gemeinderat, Ausschüsse, Kommissionen).                    Tagesordnungspunkten gestattet. § 37 Abs. 1 und Abs. 2 KSVG gilt ent-
Jedes Ratsmitglied erhält für die Teilnahme an Sitzungen (Gemeinderat,      sprechend.
Ausschüsse, Kommissionen) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €.                                                  § 10
Daneben erhält jedes Ratsmitglied einen monatlichen Grundbetrag von                                Öffentlichkeit von Sitzungen
40,00 €.                                                                                                   (zu § 40 KSVG)
Damit sind auch die zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen       Die Öffentlichkeit ist nach § 40 Abs. 1 KSVG insbesondere auszuschlie-
baren Auslagen (Telefon- und Schreibkosten, Drucker, Papier, Besuchs-       ßen, wenn der Beratungsgegenstand die Erörterung finanzieller oder
und Besichtigungsauslagen usw.) abgegolten.                                 persönlicher Verhältnisse einzelner erfordert.
1. Die Entschädigung an die Fraktionsführung (Vorsitzender bzw.             Grundsätzlich sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln:
      Fraktionsgeschäftsführer) beträgt pro Monat 90,00 €.                  Personalangelegenheiten
Die Entschädigungsregelungen über den Verdienstausfall bleiben hier-        Befangenheitsfragen
von unberührt.                                                              Grundstücksangelegenheiten, soweit sie ihrer Natur nach vertraulich zu
                                     §5                                     behandeln sind
                                 Fraktionen                                 Rechtsstreitigkeiten, welche die Gemeinde berührt.
                          (zu § 30 Abs. 5 KSVG)                                                                  § 11
Die Mitglieder des Gemeinderates können Fraktionen mit Benennung                                 Weitere Ordnungsbestimmungen
eines Fraktionsvorsitzenden bilden. Ein Mitglied kann nur einer Fraktion                                   (zu § 43 KSVG)
angehören.                                                                  Die Mitglieder des Gemeinderates sollen sich jederzeit der Würde als Ver-
Die Bildung der Fraktionen und ihre Bezeichnung, die Namen des Vorsit-      treter der Bürger in einer verfassungsmäßigen Einrichtung bewusst sein.
zenden und seiner Stellvertreter sowie Veränderungen sind dem Bürger-       Der Vorsitzende kann Ratsmitglieder, die vom Verhandlungsgegenstand
meister durch den Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen.            abweichen, „zur Sache“ rufen. Ist ein Mitglied dreimal „zur Sache“ geru-
                                                                            fen worden, so kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen. Nach dem
                            II. Abschnitt                                   zweiten Ruf „zur Sache“ muss der Vorsitzende das Mitglied auf diese Fol-
                                 Ausschüsse                                 gen hinweisen.
                                     §6                                     Die Ahndung von grober Ungebühr oder Zuwiderhandlung gegen die
                        Bildung von Ausschüssen                             zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen erfolgt
                               (zu § 48 KSVG)                               nach § 43 Abs. 2 KSVG mit der Maßgabe, dass:
Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:                                 - der Vorsitzende nach einem zweiten Ordnungsruf den Ausschluss von
1. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, kurz Hauptausschuss               dieser oder weiteren Sitzungen anzudrohen hat,
     genannt                                                                - der Vorsitzende in schweren Fällen den Ausschluss auch für eine oder
2. Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschuss, kurz Bauaus-        zwei weitere Sitzungen aussprechen darf.
     schuss genannt                                                                                              § 12
3. Ausschuss für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umwelt-                                        Sitzungsverlauf
     schutz, kurz Kulturausschuss genannt,                                  Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden sind die Ordnungs-
4. Rechnungsprüfungsausschuss                                               mäßigkeit der Einberufung und deren Bekanntmachung sowie die
5. Werksausschuss                                                           Beschlussfähigkeit festzustellen. Das Ergebnis ist in der Niederschrift auf-
                                                                            zunehmen.
In den Ausschüssen 1 bis 3 und 5 sind 9 Mitglieder, im Rechnungsprü-
                                                                            Anschließend ist über Anträge nach § 41 Abs. 5 KSVG zu befinden (Dring-
fungsausschuss 5 Mitglieder.
                                                                            lichkeit). Es schließt sich die Behandlung der Tagesordnung an, wobei
                                     §7
                                                                            auch Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung behandelt
                             Geschäftsbereich
                                                                            werden.
Der Geschäftsbereich der Ausschüsse ergibt sich aus der Bezeichnung.
                                                                            Der Vorsitzende kann die Sitzung auf höchstens eine halbe Stunde unter-
Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Bürgermeisters
                                                                            brechen oder die Sitzung schließen, wenn sie durch Unruhe gestört wird
- beratend oder beschließend - in der Anlage zu dieser Geschäftsordnung
                                                                            oder wenn die Anordnungen, die er zur Aufrechterhaltung der Ordnung
geregelt. Sie ist Bestandteil dieser Geschäftsordnung.
                                                                            trifft, nicht befolgt werden.
                                     §8
                                                                            Kann der Vorsitzende sich kein Gehör verschaffen, so verlässt er seinen
                       Anzuwendende Vorschriften
                                                                            Platz. Die Sitzung ist damit für eine Viertelstunde unterbrochen.
                          (zu § 48 Abs. 5 KSVG)
                                                                                                                 § 13
Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung gelten für die Ausschüsse
des Gemeinderates sinngemäß.                                                                            Beschlussfähigkeit
                                                                                                           (zu § 44 KSVG)
                            III. Abschnitt                                  Die Beschlussfähigkeit ist vor jeder Abstimmung festzustellen. Ein Rats-
                            Sitzungsordnung                                 mitglied, das den Sitzungsraum verlässt, hat dem Vorsitzenden oder dem
                                   §9                                       Schriftführer den Beginn und das Ende der Abwesenheit anzuzeigen.
                             Tagesordnung                                                                        § 14
                             (zu § 41 KSVG)                                                       Anträge zur Geschäftsordnung
Der Gemeinderat wird schriftlich unter Angabe des Ortes, des Beginns        Anträge zur Geschäftsordnung sind solche Anträge, die sich auf Verfah-
und der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung kann auch elektro-         rensfragen zur Durchführung der Sitzung beziehen.
nisch erfolgen, sofern das Ratsmitglied hierfür einen Zugang eröffnet.      Jedes Ratsmitglied kann durch Zuruf „zur Geschäftsordnung“ grund-
Die Erstellung der Sitzungsunterlagen und Niederschriften für die Sit-      sätzlich jederzeit, jedoch nicht während einer Abstimmung, Anträge zur
zungen erfolgt mit Hilfe eines elektronischen Ratsinformationssystems.      Geschäftsordnung stellen.
Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
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