PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...

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PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
PM10-Maßnahmenprogramm gemäß §9a IG-L

   für Ebenthal

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PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
Inhalt
1     Einleitung ....................................................................................................................... 4
2     Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 4
    2.1     Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)...................................................................... 4
    2.2     Umweltprüfung ........................................................................................................ 6
    2.3     Grenzwerte gemäß IG-L für PM10 .......................................................................... 6
    2.4     Europäische Vorgaben nach der Luftqualitätsrichtlinie ............................................ 6
3     Die meteorologische Situation ........................................................................................ 7
    3.1     Meteorologische Einflussgrößen auf die Luftschadstoffbelastung............................ 7
    3.2     Windverhältnisse ..................................................................................................... 8
    3.3     Ausbreitungsbedingungen ....................................................................................... 9
    3.4     Das Wetter im Jahr 2010 ........................................................................................10
    3.5     Das Wetter im Jahr 2011 ........................................................................................11
    3.6     Das Wetter im Jahr 2012 ........................................................................................12
    3.7     Das Wetter im Jahr 2013 ........................................................................................12
    3.8     Das Wetter im Jahr 2014 ........................................................................................13
    3.9     Das Wetter im Jahr 2015 ........................................................................................13
4     Luftschadstoff Feinstaub (PM10) ...................................................................................14
    4.1     Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L...................................................................14
    4.2     Luftschadstoff Feinstaub (PM10) ............................................................................15
    4.3     Lage der Messstation zur Luftgüteüberwachung in Ebenthal..................................15
      4.3.1        Messstation Ebenthal – Zell ............................................................................15
    4.4     Grenzwertüberschreitungen in Ebenthal.................................................................16
    4.5     PM10 - Immissionsmessungen in Ebenthal-Zell .....................................................17
      4.5.1        Jahresmittelwert ..............................................................................................17
      4.5.2        Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ Jahresmittelwert .........................17
      4.5.3        PM10-Messwerte an der Messstation Ebenthal – Zell .....................................17
      4.5.4        PM10 Immissionsverlauf in den Jahren 2010 – 2015 ......................................18
    4.6     Verursacheranalyse der PM10-Belastung ..............................................................21
5     Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft .............................................22
6     Maßnahmen zur Reduktion von PM10 in Ebenthal ........................................................24
    6.1     Maßnahmen auf Landesebene ...............................................................................24
      6.1.1        Maßnahmen „Verbrennen im Freien“ ..............................................................24
      6.1.2        Maßnahmen im Bereich Hausbrand ................................................................24
      6.1.3        Fernwärmeausbau Ebenthal ...........................................................................26
      6.1.4        Maßnahmen im Bereich der Wärmeenergieversorgung ..................................26

2                                                                                             Maßnahmenprogramm Ebenthal
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6.1.5    Verkehrsbezogene Maßnahmen .....................................................................28
 6.2   Maßnahmenkatalog der Gemeinde Ebenthal .........................................................30
 6.3   Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene ...............................................................30
 6.4   Angaben gemäß Anhang XV der der Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) .........31

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                                                  3
PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
1 Einleitung
Im Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L, BGBl. I Nr. 115/97, idgF BGBl. I Nr. 77/2010) sind in
Anlage I für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte zum Schutz der menschlichen
Gesundheit festgelegt. Für PM10 (Feinstaub) beträgt dieser Grenzwert 50 μg/m³ als
Tagesmittelwert, wobei bis zum Jahr 2004 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig
waren; von 2005 bis 2009 waren es 30 Überschreitungstage, ab 2010 wurde die Anzahl der
zulässigen Überschreitungen auf 25 reduziert. Weiters gilt für PM10 ein Grenzwert von 40
μg/m³ als Jahresmittelwert.
Überschreitungen dieser Grenzwerte werden im Jahresbericht – erstellt vom Amt der
Kärntner Landesregierung – veröffentlicht. Falls diese Überschreitungen nicht auf einen
Störfall, auf den Winterdienst, auf natürliche Quellen oder auf ein singuläres Ereignis
zurückzuführen sind, ist vom Landeshauptmann innerhalb von neun Monaten nach
Ausweisung der Überschreitung eine Statuserhebung zu erstellen.
Die PM10-Messungen an der Messstelle Ebenthal-Zell zeigten, dass der Jahresmittelwert
eingehalten werden kann, dass es jedoch beim Tagesmittelwert zu Überschreitungen des
IG-L-Grenzwertes kommt. Im Jahr 2010 lagen 37 Tage über dem PM10-Tagesmittelwert von
50 µg/m³, 2011 waren es 38 Tage, 2012 18 Tage.
Das Umweltbundesamt wurde vom Amt der Kärntner Landesregierung mit der Erstellung
einer Statuserhebung beauftragt. Die „Statuserhebung PM10 in Ebenthal-Zell“ umfasst
neben der Beschreibung der Emissions- und Immissionssituation, der meteorologischen
Situation im Klagenfurter Becken und der Herkunftsanalyse der PM10-Belastung im Bereich
von Ebenthal auch verursacherspezifische Maßnahmenvorschläge.
Die vom Umweltbundesamt erstellte Statuserhebung bildet die fachliche Grundlage für das
gegenständliche Maßnahmenprogramm.

2 Rechtliche Grundlagen
2.1   Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)
Mit der siebenten Novelle zum IG-L, BGBl I 77/2010 vom 18.8.2010 wurde die neue
Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50/EG in nationales Recht umgesetzt. Durch diese Novelle
wurden weitreichende Änderungen im Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L) vorgenommen,
ua. wurde mit PM2,5 ein neuer Schadstoff aufgenommen.
In § 7 IG-L wurde gleichlautend den Bestimmungen der EU-Richtlinie die Verpflichtung für
den Landeshauptmann geschaffen Überschreitungen auszuweisen und festzustellen, ob -
wie bisher - die Überschreitung auf einen Störfall oder eine andere in absehbarer Zeit nicht
wiederkehrende erhöhte Immission zurückzuführen ist oder - nun neu hinzugekommen - auf
die Aufwirbelung von Partikeln nach der Ausbringung von Streusand, Streusalz oder Splitt
auf Straßen im Winterdienst oder auf Emissionen aus natürlichen Quellen.
Sind Überschreitungen auf solche Ereignisse zurückzuführen, so entfällt die Verpflichtung
zur Erstellung einer Statuserhebung und eines Maßnahmenprogrammes. In allen anderen
Fällen ist in weiterer Folge eine Statuserhebung gemäß § 8 IG-L durchzuführen. Innerhalb
dieser sind ausführliche Beschreibungen bzw. Interpretationen der Immissionssituation sowie
der meteorologischen Situation vorzunehmen. Weiters sind die Emittenten festzustellen und
zu beschreiben und das voraussichtliche Sanierungsgebiet festzulegen.

4                                                              Maßnahmenprogramm Ebenthal
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Die Beurteilung, ob eine Überschreitung auf die Aufwirbelung von Partikeln nach der
Ausbringung von Streusand, Streusalz oder Splitt auf Straßen im Winterdienst
zurückzuführen ist, erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl II 2012/131. Diese stützt sich
fachlich auf das „Guidance Paper“ der Europäischen Kommission vom 18. Feber 2011.
Gemäß § 9a IG-L hat der Landeshauptmann unter Bedachtnahme auf nationale Programme
gemäß § 6 des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft, BGBl. I Nr. 34/2003, Pläne und
Programme gemäß § 13 des Ozongesetzes, BGBl. Nr. 210/1992 und die österreichische
Klimastrategie gemäß § 1 Abs. 2 des Emissionszertifikategesetzes, BGBl. I Nr. 46/2004,
sowie unter Nutzung von Synergieeffekten mit lokalen, regionalen und bundesweiten
Energie- und Klimaschutzmaßnahmen
 1. auf Grundlage der Statuserhebung (§ 8) und eines allenfalls erstellten
    Emissionskatasters (§ 9),
 2. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen gemäß § 8 Abs 5 und 6,
 3. unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäß § 9b,
 4. unter Heranziehung der Zeitpunkte, bis zu denen die Grenz- und Zielwerte gemäß der
    Richtlinie 2008/50/EG eingehalten werden müssen und
 5. auf Grundlage des Programms für die Erreichung des nationalen Ziels für die
    Reduzierung des AEI gemäß § 19

ein Programm zu erstellen.

Darin sind jene Maßnahmen festzulegen, die ergriffen werden, um die Emissionen, die zur
Überschreitung des Immissionsgrenzwerts gemäß Anlage 1 oder 2 oder des
Immissionszielwerts gemäß Anlage 5b oder 5c, einer Verordnung nach § 3 Abs. 5 oder des
AEI geführt haben, in einem Ausmaß zu reduzieren, dass in Bezug auf Feinstaub die
Einhaltung des Tagesmittelwertes für PM10 gemäß Anlage 1a mit nicht mehr als 35
Überschreitungen pro Jahr, gewährleistet wird.

Bei der Erstellung des Programms gemäß § 9a IG-L sind folgende Grundsätze anzuwenden:
     Berücksichtigung des Verursacherprinzips und aller nennenswerten Emittenten,
     die Verhältnismäßigkeit und Kosteneffizienz der Maßnahmen
     sowie die Berücksichtigung öffentlicher Interessen.

Maßnahmen sind demnach nicht vorzuschreiben, wenn sie unverhältnismäßig sind, vor
allem wenn der mit der Erfüllung der Maßnahmen verbundene Aufwand außer Verhältnis zu
dem mit den Anordnungen angestrebten Erfolg steht. Weiters ist auf die Höhe der
Immissionsbelastung und die Häufigkeit der Grenzwertüberschreitungen sowie die zu
erwartende Entwicklung der Emissionen des betreffenden Luftschadstoffs Bedacht zu
nehmen.
Das Programm kann insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:
      Maßnahmen gemäß Abschnitt 4;
      Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung,
      Förderungsmaßnahmen im Bereich von Anlagen, Haushalten und Verkehr für
       emissionsarme Technologien und Verhaltensweisen, die Emissionen reduzieren,
      Maßnahmen hinsichtlich des Betriebs von mobilen Motoren,
      Maßnahmen zur Optimierung des Winterdienstes und

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                              5
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    sonstige Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes

2.2       Umweltprüfung
Erklärung gemäß § 9c IG-L
Eine Umweltprüfung ist durchzuführen, wenn ein Programm gemäß § 9a voraussichtlich
Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete hat. Weiters ist eine Umweltprüfung durchzuführen,
wenn ein Programm gemäß § 9a einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten
festlegt und die Umsetzung des Programms voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen
haben wird.
Wird ein Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten festgelegt oder werden nur
geringfügige Änderungen des Programms vorgenommen, hat anhand der Kriterien der
Anlage 7 Teil 1 eine Prüfung zu erfolgen, ob die Umsetzung voraussichtlich erhebliche
Umweltauswirkungen haben wird. Der Landesregierung sowie dem Umweltanwalt gemäß §
2 Abs. 4 des UVP-Gesetzes wird eine Stellungnahmemöglichkeit eingeräumt.
Das vorliegende Programm hat keine negativen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete.
Weiters legt das Programm keinen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten
fest. Das gegenständliche Maßnahmenprogramm Ebenthal soll einen wesentlichen Beitrag
zur Luftschadstoffreduktion, insbesondere zur Feinstaubreduktion, leisten.
Bei der Umsetzung des Programms können negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden, weshalb keine Umweltprüfung gemäß § 9c IG-L durchzuführen ist.

2.3       Grenzwerte gemäß IG-L für PM10
Im IG-L sind in Anlage 1a für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit festgelegt.
Für Feinstaub (PM10) beträgt dieser Grenzwert 50 μg/m³ als Tagesmittelwert, wobei bis zum
Jahr 2004 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig waren; von 2005 bis 2009 waren
es 30 Überschreitungstage, ab 2010 wurde die Anzahl der zulässigen Überschreitungen auf
25 reduziert. Weiters gilt für PM10 ein Grenzwert von 40 μg/m³ als Jahresmittelwert.
Von diesen Grenzwerten zu unterscheiden ist wiederrum jener Jahresmittelwert, der durch
Vorschreibung von Maßnahmen in einem Programm eingehalten werden soll. Für den
Luftschadstoff PM10 müssen die Maßnahmen gewährleisten, dass der Tagesmittelwert nicht
öfter als 35 Mal überschritten wird.
An der Messstelle Ebenthal-Zell wurde im Jahr 2010 der Tagesmittelwert von 50 μg/m³ an 37
Tage überschritten, 38 Tage waren es 2011, 18 Tage 2012.
Im Jahr 2013 kam es zu 10 Tagen über 50 µg/m³, 4 Tage waren es 2014 und 8 Tage 2015.
Aufgrund der PM10-Überschreitungen bis zum Jahr 2011 wurde eine Statuserhebung beim
Umweltbundesamt in Auftrag gegeben, welche eine Herkunftsanalyse der PM10-Belastung
im Bereich von Ebenthal enthält.

2.4       Europäische Vorgaben nach der Luftqualitätsrichtlinie
Laut der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa, ABl. Nr. L 152
vom 11. Juni 2008 (Luftqualitätsrichtlinie) beträgt der Grenzwert für PM10 50 μg/m³ als

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Tagesmittelwert, wobei 35 Überschreitungstage zulässig sind. Der Jahresmittelwert wird mit
40 μg/m³ begrenzt.
Die PM10-Grenzwerte sind seit 1. Jänner 2005 einzuhalten, wobei die Möglichkeit einer
Fristerstreckung bis 11. Juni 2011 besteht, wenn die Grenzwertüberschreitung aufgrund
standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder
grenzüberschreitender Einträge eingetreten ist. Weiters besteht das Erfordernis einen
Luftqualitätsplan zu erstellen und müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um
die Einhaltung der Grenzwerte vor dem 11. Juni 2011 belegen zu können.
Österreich beantragte 2008 eine Fristerstreckung zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte. Für
Kärnten wurde die beantragte Fristerstreckung zur Einhaltung der Grenzwerte bis 10.6.2011
gewährt. Für den Zeitraum 2008 bis 2011 wurde der Grenzwert hinaufgesetzt und durfte der
Tagesmittelwert von 75 µg/m³ an nicht mehr als 35 Tagen überschritten werden. Diese
Vorgaben konnten an sämtlichen Kärntner Messstellen leicht eingehalten werden.
Begründet wurde die positive Beurteilung des Fristerstreckungsantrages von der
Europäischen Kommission ua. damit, dass für Kärnten die Setzung von wirksamen
Maßnahmen nachgewiesen werden konnte und dass die Überschreitungen hauptsächlich
auf standortspezifische Ausbreitungsbedingungen und ungünstige klimatische Bedingungen
(häufige Inversionswetterlagen sowie niedrige Windgeschwindigkeiten) zurückzuführen sind.

3 Die meteorologische Situation
3.1       Meteorologische Einflussgrößen auf die Luftschadstoffbelastung
Bei primär emittierten Luftschadstoffen entscheiden die Ausbreitungsbedingungen
wesentlich über die Immissionskonzentration am Boden. Ungünstige meteorologische
Verhältnisse wie stabile Temperaturschichtungen, Inversionswetterlagen und schwache
Windverhältnisse sorgen für hohe Schadstoffkonzentrationen am Boden. Nachts und im
Winter herrschen tendenziell ungünstigere meteorologische Bedingungen für die Ausbreitung
und den Transport von Schadstoffen als tagsüber und im Sommer, wo generell die stärkere
Sonneneinstrahlung zu einer stärkeren Durchmischung der bodennahen Atmosphäre und
damit zu einer rascheren Luftschadstoffverdünnung führt. Dementsprechend werden im
Winter tendenziell höhere Schadstoffbelastungen beobachtet als im Sommer. Dies betrifft
auch sekundär gebildete Partikel in der Atmosphäre, wenn ihre Bildung vorwiegend in der
bodennahen Luftschicht erfolgt und von der Sonneneinstrahlung unabhängig ist.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Luftschadstoffbelastung im außeralpinen Raum durch
einen hohen Beitrag von Ferntransport und großräumiger Schadstoffanreicherung (Umkreis
über 100 km) deutlich von den Verhältnissen in alpinen Tälern und Becken. Letztere sind bei
jenen meteorologischen Verhältnissen, die hohe Schadstoffbelastungen bedingen
(Inversionswetterlagen mit sehr ungünstigen Ausbreitungsbedingungen in Bodennähe)
weitestgehend vom Schadstofftransport über die umgebenden Berge abgeschnitten. Daher
spielt Ferntransport, wenn überhaupt, eine sehr untergeordnete Rolle; ausschlaggebend sind
die Emissionen im jeweils topographisch gegebenen Einzugsgebiet.
Das Klagenfurter Becken zeichnet sich im österreichweiten Vergleich generell durch
ungünstige Ausbreitungsbedingungen aus, die durch zwei Faktoren bestimmt sind:
          Die umgebenden Berge, die durch keine breiten Täler oder Pässe unterbrochen
           werden, verhindern Schadstoffverdünnung durch horizontalen Luftmassenaustausch.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                               7
PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
    Die Lage südlich des Alpenhauptkamms schirmt diesen Bereich von ozeanischen
           Luftmassen, die in der Regel von Westen bis Norden herangeführt werden, ab. Dies
           trägt dazu bei, dass der gesamte Bereich südlich bzw. südöstlich des
           Alpenhauptkamms von geringen Windgeschwindigkeiten und hoher Verweilzeit
           stagnierender, lange vor Ort liegender Luftmassen betroffen ist.
In den im Klagenfurter Becken lagernden Luftmassen bildet sich vor allem im Winter bei
Hochdruckwetterlagen eine stabile Temperaturschichtung, häufig mit Temperaturinversion,
aus. Damit kommt es zu sehr ungünstigen Ausbreitungsbedingungen mit häufig über
Wochen anhaltender Schadstoffakkumulation.

3.2       Windverhältnisse
Die Windverhältnisse im Klagenfurter Becken werden hauptsächlich durch außerordentlich
niedrige Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet. In Ebenthal/Zell beträgt die Häufigkeit von
Windstillen im Schnitt ca. 54 %, und wie man bei einer langjährigen Datenauswertung der
stündlichen Windgeschwindigkeiten in Abb. 1 sehen kann herrschen sehr geringe
Windgeschwindigkeiten unter 0,8 m/s in fast 78 % aller Fälle vor. Die Hauptwindrichtung
(Abb. 2) ist mit 21 % Ostnordost bis Ost, gefolgt von einem sekundären Maximum (17 %)
aus Westsüdwest bis West und einem tertiären Maximum (14 %) aus Süd bis Südsüdost.

Abb. 1: Mittlere Windgeschwindigkeitsverteilung in Ebenthal/Zell über die Jahre 2010 bis 2014 (Datenquelle: Amt
der Kärntner Landesregierung)

8                                                                          Maßnahmenprogramm Ebenthal
PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
Abb. 2: Mittlere Windrichtungsverteilung in Ebenthal/Zell über die Jahre 2010 bis 2014 (Datenquelle: Amt der
Kärntner Landesregierung).

3.3   Ausbreitungsbedingungen
Die vertikale Temperaturabnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vertikalen
Luftaustausch und damit mit der Verdünnung bodennah emittierter Schadstoffe. Als „stabile
Schichtung“, welche vertikalen Austausch hemmt, werden Temperaturgradienten unter 0,7
bis 1,0 °C pro 100 m bezeichnet, wobei 0,7 °C pro 100 m bei trockener, 1,0 °C bei feuchter
Atmosphäre eine „neutrale“ Temperaturschichtung darstellt. Höhere Temperaturgradienten –
die meist im Sommer bei starker Konvektion auftreten – werden als „labile Schichtung“
bezeichnet. Eine besonders stabile Schichtung, bei welcher die Temperatur mit der Höhe
nicht ab-, sondern zunimmt, stellen Temperaturinversionen dar.
Die vertikalen Ausbreitungsbedingungen im Klagenfurter Becken werden anhand der
Temperaturmessdaten der Messstellen Klagenfurt Flughafen (440 m Seehöhe), Kreuzbergl
(550 m), Göriach (840 m) und Magdalensberg (1050 m) beurteilt. Diese erlauben eine
detaillierte Untersuchung der vertikalen Temperaturschichtung. In den untersten 110 m
(Flughafen bis Kreuzbergl, Abb.3 links oben) treten demnach Inversionen übers Jahr mit
einer Häufigkeit von 41 % auf, stabile Schichtungen (entsprechen einer vertikalen
Temperaturdifferenz von unter -0,8 °C pro 100 m) mit 37 %. In der Schicht darüber
(Kreuzbergl bis Göriach, 290 m) bilden sich in insgesamt 19 % aller Fälle
Temperaturinversionen und in 65 % stabile Schichtungen aus. Darüber (Göriach bis
Magdalensberg, 210 m) kommt es in 17 % zu Inversionen und in 44 % zu stabilen
Schichtungen. Betrachtet man die gesamte Luftschicht vom Flughafen bis zum
Magdalensberg (Abb. 3 rechts unten) so treten in 46 % Inversionen zumindest in einem
Bereich auf, in 49 % liegt eine stabile Schichtung vor. Somit herrschen im Klagenfurter
Becken übers Jahr gesehen lediglich in nur 5 % aller Fälle wirklich günstige
Ausbreitungsbedingungen, die den vertikalen Luftaustausch und damit die Verdünnung
bodennah emittierter Schadstoffe begünstigen.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                                                9
PM10-Maßnahmenprogramm gemäß 9a IG-L - für Ebenthal - Marktgemeinde ...
Abb. 3: Verteilung von Temperaturschichtungen über dem Klagenfurter Becken über die Jahre 2010 bis 2015
(Datenquelle: Amt der Kärntner Landesregierung).

Die hohe Kalmenhäufigkeit in Verbindung mit dem hohen Anteil an stabilen Wetterlagen und
Inversionen macht das Klagenfurter Becken und insbesondere Ebenthal im Vergleich zu
anderen Regionen in Österreich sehr sensibel hinsichtlich Emissionen von Luftschadstoffen.
Eine niedrige Emission reicht schon aus, um ähnlich hohe Schadstoffbelastungen wie in
anderen Regionen Österreichs zu erreichen.

3.4   Das Wetter im Jahr 20101
Das Jahr 2010 wies im Großteil Österreichs im Mittel leicht überdurchschnittliche
Temperaturen auf. Über ganz Österreich betrachtet lag die Jahresmitteltemperatur um 0,2 °C
über dem Mittelwert der Klimaperiode 1971 bis 2000. Damit war 2010 das kühlste Jahr seit
2005. Relativ warm war 2010 in Kärnten, in der westlichen und südlichen Steiermark, relativ
kühl im nördlichen Salzburg, im Innviertel und im westlichen Niederösterreich, vor allem aber
im Hochgebirge, wo 2010 (zusammen mit 1996) zu den kältesten Jahren seit 1985 zählte.
Im Jahresverlauf fielen vor allem der sehr kalte Jänner und Dezember mit
Temperaturabweichungen von -1,4 bzw. -2,1 °C gegenüber dem Klimamittel auf.
Demgegenüber waren April, Juni, Juli und November überdurchschnittlich warm, der Juli
wies eine Abweichung von +2,6 °C, der November von +2,3 °C auf.
Die Jahresniederschlagssummen lagen im Großteil des Bundesgebietes um den Mittelwert
der Klimaperiode, allerdings fielen in Nordostösterreich deutlich überdurchschnittliche
Niederschlagsmengen, im nördlichen Niederösterreich und im Nordburgenland gebietsweise
mehr als das Eineinhalbfache. Vergleichsweise hohe Niederschlagsmengen wurden auch im
Südburgenland, in Vorarlberg, im südlichen Kärnten und im nördlichen Oberösterreich
1
  Die Beschreibung des Wetters für die Jahre 2010 bis 2015 wurde aus den jeweiligen
Jahresberichten der Luftgütemessungen in Österreich des Umweltbundesamtes übernommen
(http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/luft/luftguete_aktuell/jahresberichte/)

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registriert, relativ trocken waren dagegen die Alpennordseite östlich von Salzburg sowie die
Zentralalpen in Salzburg.
Die Wintermonate sowohl zu Jahresbeginn als auch zu Jahresende waren relativ
niederschlagsarm, aber vor allem in den außeralpinen Gebieten Österreichs von relativ
hohen Schneemengen und einer ungewöhnlich langen Schneebedeckung gekennzeichnet,
was auf die sehr tiefen Temperaturen im Jänner und Dezember zurückgeführt werden kann.
Frühling und Sommer waren im Großteil Österreichs ungewöhnlich regenreich; im Norden
und Nordosten wurden von April bis August durchgehend überdurchschnittliche
Monatssummen registriert. In Wien war der Mai der regenreichste Monat, in Linz der Juli, in
Eisenstadt, Graz und Salzburg der August. Außerordentlich regenreich war der Hochsommer
(Juli und August) im östlichen und nördlichen Niederösterreich und im Nordburgenland.
Dieser Witterungsverlauf führte im Jahr 2010 zu vergleichsweise niedrigen
Ozonbelastungen. Trotz hoher Temperaturen vor allem im Juli war gerade der Nordosten
Österreichs, der das höchste regionale Ozonbildungspotenzial aufweist, von ungewöhnlich
hohen Regenmengen betroffen, was stärkere Ozonbildung unterband.
Auf der anderen Seite trug das kalte und niederschlagsarme Wetter im Hochwinter (vor allem
Jänner und Dezember) zu einer vergleichsweise hohen PM10- und PM2,5-Belastung bei.

3.5   Das Wetter im Jahr 2011
Das Jahr 2011 war außergewöhnlich warm; gemittelt über ganz Österreich lag die
Jahresmitteltemperatur um 1,2 °C über dem Wert der Klimaperiode 1971 bis 2000, damit war
2011 das sechstwärmste Jahr seit Beginn der Temperaturmessungen in Österreich 1767.
Besonders warm war es im Hochgebirge, hier war 2011 überhaupt das wärmste Jahr seit
Beginn der Temperaturmessungen 1851. Die geringste Temperaturabweichung vom
Klimamittel wurde im Burgenland und im Großteil Niederösterreichs mit weniger als 1,0 °C
festgestellt.
Mitverantwortlich für die hohe Jahresmitteltemperatur waren die extrem warmen Monate
März, April und Dezember 2011. Demgegenüber waren Juni und Juli relativ kühl und
regenreich und von wechselhaftem Wetter gekennzeichnet.
Die hohe mittlere Temperatur korrespondiert mit einer deutlich überdurchschnittlichen
Sonnenscheindauer. Im Großteil Österreichs wurden die zweithöchsten Werte (nach 2003)
seit Beginn der Messung 1881 registriert.
Die Niederschlagsmengen lagen in fast ganz Österreich unter dem langjährigen
Durchschnitt, bezogen auf das ganze Bundesgebiet bei 85 % des Klimawertes. Besonders
trocken waren die Südoststeiermark und das östliche Waldviertel mit weniger als 70 % des
langjährigen Mittelwertes.
Extrem geringe Regen- und Schneefälle verzeichnete der November 2011, der überhaupt
der niederschlagsärmste Monat in Österreich seit Beginn der Messung war.
Die markantesten Auswirkungen der Witterung des Jahres 2011 waren relativ geringe
Ozonbelastungen im Sommer sowie ein ungewöhnlicher Belastungsverlauf bei PM10. Der
November 2011 gehörte zu den am höchsten belasteten Monaten seit Beginn der PM10-
Messungen, dagegen wies der Dezember eine sehr niedrige PM10-Belastung auf, die
teilweise sogar unter jener des Hochsommers lag.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                               11
3.6   Das Wetter im Jahr 2012
Das Jahr 2012 war außergewöhnlich warm; gemittelt über ganz Österreich lag die
Jahresmitteltemperatur um 1,1 °C über dem Wert der Klimaperiode 1981 bis 2010, damit war
2011 das siebentwärmste Jahr seit Beginn der Temperaturmessungen in Österreich 1768.
Besonders hohe Temperaturabweichungen wurden in Osttirol und Westkärnten registriert,
wo 2012 stellenweise das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen war, sowie im
Hochgebirge. Auch im Südosten und Osten Österreichs lag die Jahresmitteltemperatur um
ca. 1,5 °C über dem langjährigen Mittel, etwas kühler war es im Westen und Nordwesten.
Mitverantwortlich für die hohe Jahresmitteltemperatur waren die extrem warmen Monate
März, Juni, August und November 2012.
Die Niederschlagsmengen lagen im Großteil Österreichs um oder über dem langjährigen
Durchschnitt. Besonders hohe Niederschlagsmengen, die um bis 20 % über dem
langjährigen Mittel lagen, fielen in Osttirol, in Kärnten, im Lungau und in der Steiermark
südlich des Alpenhauptkamms sowie gebietsweise in Nordtirol. In Döllach im oberen Drautal
wurde 2012 die zweithöchste Niederschlagssumme seit Beginn der Messung registriert.
Deutlich unter dem Durchschnitt lag die Niederschlagsmenge im östlichen Niederösterreich,
im Burgenland sowie im westlichen Oberösterreich.

3.7   Das Wetter im Jahr 2013
Das Jahr 2013 war österreichweit das Neuntwärmste seit dem Beginn meteorologischer
Messungen (1767), wobei es im Südosten Österreichs mit Abweichungen von 0,8 bis 1,2 °C
gegenüber dem Mittelwert der Klimaperiode 1981 bis 2010 am wärmsten war; relativ kühl
war 2013 in Vorarlberg und Nordtirol, wo die Temperatur um weniger als +0,5 °C vom
Klimamittelwert abwich.
Auf einen relativ warmen Winter folgte ein kühler, „langer“ und niederschlagsreicher Frühling,
unterbrochen durch eine warme zweite Aprilhälfte; der Mai war wieder kühl, Ende
Mai/Anfang Juni fielen in den Nordstaulagen der Alpen in kurzer Zeit hohe Regenmengen,
die verbreitet zu Überschwemmungen führten. Von Mitte Juli bis Mitte August war das Wetter
ungewöhnlich warm und trocken, am 8. August wurden mit knapp über 40 °C neue
Temperaturrekorde im Osten Österreichs erreicht. Während der September eher kühl war,
lag in den folgenden Monaten die Temperatur durchwegs über dem langjährigen Mittel.
Der Witterungsverlauf in den Wintermonaten führte zu einer sehr niedrigen PM10-Belastung.
Länger anhaltende Hochdruckwetterlagen mit Advektion kontinentaler Kaltluft, die in der
Regel    mit   tiefen    Temperaturen,    ungünstigen     Ausbreitungsbedingungen     und
Schadstofftransport aus Ostmitteleuropa verbunden sind, blieben weitgehend aus. Im Jänner
und Februar dominierten Tiefdruck und Südströmungslagen, die u. a. im Osten Österreichs
sehr hohe Niederschlagsmengen bewirkten.
Hohe Temperaturen und viel Sonnenschein führten andererseits im Hochsommer zu sehr
hohen Ozonspitzenbelastungen im Nordosten Österreichs. Das regenreiche und
wechselhafte Wetter im Mai und Juni war allerdings für mäßige Belastungen bei den AOT40-
Werten und der Anzahl der Achtstundenmittelwerte über 120 μg/m³ verantwortlich.

12                                                              Maßnahmenprogramm Ebenthal
3.8   Das Wetter im Jahr 2014
Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Beginn von Temperaturmessungen in Österreich
(1767); im österreichweiten Mittel lag die Temperatur um 1,7 °C über dem Mittelwert der
Klimaperiode 1981 bis 2010 und um 0,5 °C über dem bisher wärmsten Jahr 1994.
Im Jahresverlauf fielen allerdings nur wenige besonders warme Perioden auf; die hohe
Jahresmitteltemperatur geht auf fast durchgehend leicht überdurchschnittliche Temperaturen
zurück. Während fünf Monaten (Jänner, Februar, März, November und Dezember) lag die
Monatsmitteltemperatur um mehr als 2,5 °C über dem langjährigen Mittel; besonders warm
waren Episoden Mitte März, Anfang November und Mitte Dezember. Nur begrenzte
Zeiträume wiesen Temperaturen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt auf: Ende
Jänner, einige Episoden im Mai sowie der Zeitraum von der zweiten Augustwoche bis
Anfang September.
 Die Niederschläge verteilten sich 2014 sehr ungleichmäßig über Österreich, bedingt durch
das vergleichsweise häufige Auftreten von Südwest- und Südwetterlagen. Deutlich über dem
langjährigen Durchschnitt lagen die Niederschlagssummen in Osttirol und Kärnten, in der
südlichen Steiermark, im Burgenland und im östlichsten Niederösterreich. Mehr als das
Eineinhalbfache der mittleren Niederschlagsmenge fiel im südlichen Kärnten und im
südlichen Osttirol, mit einem Maximalwert von 3464 mm (186 % des Klimawertes) in den
Karawanken. Demgegenüber erhielt der Nordwesten Österreichs von Vorarlberg bis
Oberösterreich leicht unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen.
Die ersten vier Monate des Jahres 2014 waren im Norden Österreichs sehr trocken. Hohe
Regenmengen fielen Ende Mai sowie von Mitte August bis Mitte September. Im Süden
verteilten sich die hohen Niederschlagsmengen auf das ganze Jahr, wobei in Kärnten und
Osttirol im Jänner und Februar enorme Schneemengen fielen und auch Juni, September und
November sehr regenreich waren.

3.9   Das Wetter im Jahr 2015
Das Jahr 2015 war – mit einer Temperaturabweichung von +1,5 °C vom Mittelwert der
Klimaperiode 1981-2010 – das zweitwärmste Jahr seit Beginn meteorologischer Messungen
(1767) in Österreich; noch wärmer war das Jahr 2014, das drittwärmste Jahr war 1994.
Besonders hoch war die Temperatur im Norden und Osten Österreichs, mit Abweichungen
bis 1,9 °C vom Klimamittel im westlichen Niederösterreich; im Süden und Westen lagen die
Temperaturen um 0,9 bis 1,2 °C über dem Klimamittel.
Im Hochgebirge war 2015 das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen Mitte des
Neunzehnten Jahrhunderts; auf dem Sonnblick lag die Jahresmitteltemperatur um 1,3 °C,
auf dem Feuerkogel um 1,9 °C über dem Klimamittel.
Das Jahr 2015 war im Großteil Österreichs sehr trocken, im Mittel lagen die
Niederschlagssummen um 11 % unter dem langjährigen Durchschnitt. Besonders trocken
war der Norden Österreichs, in großen Teilen von Ober- und Niederösterreich fiel weniger
als 80 % der durchschnittlichen Regen- und Schneemenge. Niederschläge im Bereich des
Klimamittelwerts wurden im westlichen Zentralalpenbereich und im Süden Österreichs
registriert.
Der Witterungsverlauf war fast durchgehend von überdurchschnittlichen Temperaturen
gekennzeichnet. Besonders hohe Temperaturwerte wurden in den Monaten Jänner, Juli,

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                             13
August, November und Dezember beobachtet; längere kühle Perioden traten nur im Mai und
im Oktober auf.
Der Witterungsverlauf mit überwiegend sehr warmen Wintermonaten führte zu einer im
langjährigen Vergleich sehr niedrigen Feinstaubbelastung. Das sehr warme und trockene
Wetter im Hochsommer war verantwortlich für eine im langjährigen Vergleich sehr hohe
Ozonbelastung.

4 Luftschadstoff Feinstaub (PM10)
4.1    Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L
In Anlage 1 zum Immissionsschutzgesetz-Luft werden zum Schutz der menschlichen
Gesundheit für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), PM10 (Feinstaub), Stickstoffdioxid
(NO2), Kohlenstoffmonoxid (CO), Blei im PM10 (Pb), Benzol sowie für den
Staubniederschlag und dessen Inhaltsstoffe Blei und Cadmium Grenzwerte festgelegt. Für
NO2 und SO2 werden darüber hinaus Alarmwerte festgesetzt. Weiters werden für die
Schadstoffe PM10 und NO2 Zielwerte festgelegt, welche den langfristigen Schutz der
menschlichen Gesundheit zum Ziel haben. Als Zielwert der Konzentration von PM10 gilt
gemäß Anlage 5a der Wert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht öfter als siebenmal
im Jahr überschritten werden darf und der Wert von 20 µg/m³ als Mittelwert während eines
Kalenderjahres.
Tab. 1: Immissionsgrenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)

Luftschadstoff                HMW                     MW8                     TMW                    JMW

Schwefeldioxid                200 *)                                          120

Kohlenstoffmonoxid                                    10

Stickstoffdioxid              200                                                                    30 **)

Schwebestaub                                                                  150

PM10                                                                           50 ***)               40

Blei in PM10                                                                                           0,5

Benzol                                                                                                 5

Konzentrationswerte in µg/m³ (ausgenommen CO: angegeben in mg/m³)
*)      Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer
Konzentration von 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung.
**)     Der Immissionsgrenzwert von 30 µg/m³ ist ab 1. Jänner 2012 einzuhalten. Die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m³ bei
Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes und wird am 1. Jänner jedes Jahres bis 1. Jänner 2005 um 5 µg/m³ verringert. Die
Toleranzmarge von 10 µg/m³ gilt gleich bleibend von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2009. Die Toleranzmarge von 5 µg/m³
gilt gleich bleibend ab 1. Jänner 2010. Im Jahr 2012 ist eine Evaluierung der Wirkung der Toleranzmarge für die Jahre 2010 und
2011 durchzuführen. Auf Grundlage dieser Evaluierung hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend gegebenenfalls den Entfall der
Toleranzmarge mit Verordnung anzuordnen.
***) Pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: ab Inkrafttreten des Gesetzes bis 2004: 35; von
2005 bis 2009: 30; ab 2010: 25.

14                                                                                   Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.2   Luftschadstoff Feinstaub (PM10)
Unter der Bezeichnung PM10 versteht man Partikel, welche einen Durchmesser kleiner bzw.
gleich 10 Mikrometer aufweisen (1 Mikrometer entspricht 1/1000 Millimeter). PM10 ist ein
komplexes Gemisch aus festen und flüssigen Teilchen von unterschiedlicher Größe und
Zusammensetzung. Feinstaub besteht sowohl aus direkt emittierten als auch aus sekundär
gebildeten Komponenten, welche natürlichen oder anthropogenen Ursprungs sind, zB.: Ruß,
Abriebpartikel, biologisches und geologisches Material. Feinstäube entstehen bei
verschiedensten      Verbrennungsprozessen     in     Feuerungsanlagen       sowie    in
Verbrennungskraftmotoren, hier vor allem in Dieselmotoren, weiters auch durch
mechanischen Abrieb und Aufwirbelungen.
Die Zusammensetzung erstreckt sich über feste bzw. flüssige Kohlenwasserstoffe,
Schwermetalle, Ruß, Sulfat, Nitrat, Ammonium und polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe.   Über      sekundäre      Prozesse    können aus gasförmigen
Vorläufersubstanzen ebenfalls Feinstaubpartikel entstehen.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung entsteht durch das Vordringen der PM10-Partikel in die
feinsten Verästelungen der Lunge, wodurch die Atemwege und in weiterer Folge das
Herzkreislaufsystem geschädigt bzw. belastet werden. Darüber hinaus sind die
Feinstaubpartikel mit gesundheitsschädlichen Schadstoffen, wie zB. Schwermetallen
beladen.

4.3    Lage der Messstation zur Luftgüteüberwachung in Ebenthal

Abb. 4: Übersichtskarte; Lage der Luftgüte-Messstelle in der Marktgemeinde Ebenthal

4.3.1 Messstation Ebenthal – Zell
Die Luftgütemessstation „Ebenthal-Zell“ befindet sich südöstlich des Stadtgebietes von
Klagenfurt an der Niederdorfer Straße im Nahbereich der örtlichen Volksschule. An der
Messstation werden PM10 und Benzo(a)pyren sowie meteorologische Parameter erfasst. Bis
2012 wurden auch NOx, SO2, CO und O3 gemessen.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                              15
Abb. 5: Luftgüte-Messstelle Ebenthal-Zell

4.4    Grenzwertüberschreitungen in Ebenthal
Im Jahr 2010 kam es zu 37 Tagen mit Überschreitung des Tagesmittelwertes, im Jahr 2011
wurden 38 Überschreitungstage gemessen.
Ab dem Jahr 2012 kam es zu keiner Überschreitung des Tagesmittelwertes mehr. Die
Anzahl der TMW mit über 50 μg/m³ lag im Jahr 2012 bei 18 Tagen, 10 Tage waren es im
Jahr 2013, nur 4 Tage im Jahr 2014 und 8 Tage im Jahr 2015.
Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wurde an der Messstelle Ebenthal-Zell in keinem
Jahr überschritten.
Betrachtet man die Entwicklung der Feinstaubbelastung im Zeitraum von 2010 bis 2015 so
zeigt sich ein abnehmender Trend in Bezug auf den Jahresmittelwert an PM10, der sich
auch in der abnehmenden Anzahl an Überschreitungstagen des maximalen
Tagesmittelwertes an PM10 widerspiegelt.

16                                                        Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.5     PM10 - Immissionsmessungen in Ebenthal-Zell

4.5.1    Jahresmittelwert

4.5.2    Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ Jahresmittelwert

4.5.3    PM10-Messwerte an der Messstation Ebenthal – Zell

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                            17
Tab. 2: PM10 - Messwerte Ebenthal – Zell, 2010 - 2015

4.5.4   PM10 Immissionsverlauf in den Jahren 2010 – 2015

18                                                         Maßnahmenprogramm Ebenthal
Maßnahmenprogramm Ebenthal   19
20   Maßnahmenprogramm Ebenthal
4.6   Verursacheranalyse der PM10-Belastung
Im Rahmen der vom Umweltbundesamt erstellten Statuserhebung wurde eine Zuordnung
der gemessenen PM10-Belastung zu den verschiedenen Emittentengruppen vorgenommen.
Die Emittentengruppen setzten sich zusammen aus Straßenverkehr und Hausbrand,
Salzstreuung und sekundäre anorganische Partikel (Sulfat, Nitrat und Ammonium,
einschließlich 10 % Wasser); der verbleibende Anteil am PM10 wird mit „sonstige“
angegeben.
Der Hausbrand stellt mit 44 % mit Abstand die größte PM10-Quelle dar. Vergleichsweise
liegt dieser an anderen Messstellen (zB. Wolfsberg, Klagenfurt-Koschatstraße) deutlich
niedriger, bei ca. 30 %.
Der Anteil des Straßenverkehrs liegt in Ebenthal-Zell bei 19%, wobei etwa die Hälfte davon
aus Abgasemissionen stammt. Die Abriebs- bzw. Aufwirbelungsemissionen sind in etwa
gleich hoch wie die Abgasemissionen aus dem Verkehr. Im Vergleich dazu liegt der Anteil
des Straßenverkehrs an der Messstelle Klagenfurt-Koschatstraße bei 40%, in Wolfsberg bei
31%.

In der nachfolgenden Tabelle sind die ermittelten Emissionen an PM10 an unterschiedlichen
Kärntner Messstellen dargestellt:

Tab. 3: Anteile der Sektoren Straßenverkehr (Annahme: Abrieb und Wiederaufwirbelung gleich hoch wie die
Abgasemissionen), Hausbrand und Salzstreuung (NaCl) sowie sekundärer anorganischer Partikel (inkl. Wasser)
und „sonstiger“ Quellen zur PM10-Belastung an den zehn analysierten Tagen im Winter 2008/09 (Quelle:
Statuserhebung Umweltbundesamt).

                                   Verkehr       Hausbrand      NaCl      Sekundär+H2O        sonstige
Ebenthal-Zell                       19 %           44 %          3%            19 %             15 %
Klagenfurt Koschatstraße            40 %           28 %          4%            28 %             0%
Wolfsberg                           31 %           32 %          4%            22 %             11 %

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                                               21
Das Tortendiagramm zeigt den prozentuellen Anteil der einzelnen Sektoren an der
Messstelle Ebenthal-Zell an den PM10-Gesamtemissionen. In Ebenthal stammt der mit
Abstand höchste Beitrag aus dem Bereich Hausbrand:

                             Zuordnung der PM10 Emissionen nach Quellen

                                        9,5%                          Verkehr - Abgas
                             15,0%
                                               9,5%                   Verkehr - Abrieb/Aufwirbelung

                                                                      Hausbrand
                       19,0%
                                                                      NaCl

                                                                      Sekundär+H2O
                                            44,0%
                    3,0%                                              Sonstige

Abb. 6: Tortendiagramm Quellzuordnung (Quelle: Statuserhebung Umweltbundesamt)

5 Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft
Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Abs. 8 IG-L ist das Bundesgebiet oder jener Teil des
Bundesgebiets, in dem sich die Emissionsquellen befinden, die einen erheblichen Beitrag zur
Immissionsgrenzwertüberschreitung geleistet haben und für die in einem Programm gemäß
§ 9a Maßnahmen vorgesehen werden können.
Zur Festlegung eines Sanierungsgebietes wurde die Technische Universität Graz, Institut für
Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik, ersucht, eine PM10-Belastungskarte für
Ebenthal zu erstellen.

Abb. 7: modellierte jahresdurchschnittliche PM10-Immissionen Ebenthal, TU Graz

22                                                                        Maßnahmenprogramm Ebenthal
Auf Grundlage der PM10-Belastungskarte Ebenthal wurde in weiterer Folge das
Sanierungsgebiet festgelegt und in einem Lageplan (Maßstab 1:13000) planlich dargestellt.

Abb. 8: PM10-Sanierungsgebiet, Lageplan (Maßstab 1:13000)

Vom Sanierungsgebiet umfasst ist nachfolgendes Gebiet:
Im Gemeindegebiet von Ebenthal jener Teil des Gemeindegebietes der im Norden
beginnend bei Grundstück 561/140, KG Gradnitz durch die südliche 220KV – Leitung der
APG begrenzt wird, entlang dieser Leitung bis zum Schnittpunkt der Leitung mit der Gurk
(Grundstück 1011/8, KG Zell bei Ebenthal), Richtung Süden entlang der Gurk bis zum
nordöstlichen Eckpunkt der Wegparzelle 988/1, KG Zell bei Ebenthal, entlang der nördlichen
Grundstücksgrenze des Grundstücks 988/1, KG Zell bei Ebenthal, bis zur Kreuzung
Buchenstraße mit der Woithstraße, weiter Richtung Süden entlang der Woithstraße, der
Zettereier Straße bis zur Kreuzung mit der Miegerer Landestraße (L100). Im Süden führt die
Grenze entlang der Miegerer Landesstraße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des
Grundstücks 288/15, KG Gurnitz, weiter entlang der westlichen Grundstücksgrenze des
Grundstücks 288/15, KG Gurnitz, bis zum Rossgrabenweg. Von dort Richtung Südost zum
Waldweg, über den Waldweg, die Teichgasse, den Schattenweg, den Perovaweg und die
Quellenstraße, zurück auf die Miegerer Landstraße (L100); dann weiter Richtung Westen
über die Glanbrücke bei Gurnitz bis zur KG Grenze Zell bei Ebenthal, weiter Richtung
Südwesten entlang der KG - Grenzen Zell bei Ebenthal / Gurnitz und Gradnitz / Ebenthal bis
zum Schnittpunkt mit der 220 KV-Leitung der APG auf Grundstück 561/140, KG Gradnitz.

Das PM10-Sanierungsgebiet nach IG-L für den Bereich der Gemeinde Ebenthal entspricht
dem „Belasteten Gebiet“, welches mit Verordnung des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. II Nr. 166/2015, festgelegt wurde.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                             23
6 Maßnahmen zur Reduktion von PM10 in Ebenthal
Gemäß § 9a IG-L idF BGBl. I Nr. 77/2010 sind in einem Programm jene Maßnahmen
festzulegen, die die Einhaltung des Tagesmittelwertes für PM10 (50 µg/m³) mit nicht mehr
als 35 Überschreitungen pro Jahr gewährleisten.
Entsprechend dem Ergebnis der Statuserhebung sollten Maßnahmen in Ebenthal primär auf
den Sektor Hausbrand abzielen, darüber hinaus sollte der Sektor Straßenverkehr (Abriebs-
bzw. Aufwirbelungsemissionen und Abgasemissionen) nicht außer Acht gelassen werden.

6.1     Maßnahmen auf Landesebene

6.1.1 Maßnahmen „Verbrennen im Freien“
Gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen von Materialien außerhalb von
dafür vorgesehenen Anlagen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot können
Ausnahmen, ua. für Brauchtumsfeuer vorgesehen werden.
Mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 10. März 2011, LGBl 31/2011, idF vom 22.
Juni 2015, LGBl. Nr. 35/2015, wurde für Kärnten eine Ausnahme für jene Feuerbräuche
erlassen, die in Kärnten als anerkannte Brauchtumsfeuer gelten (Kärntner
Verbrennungsverbot- Ausnahmenverordnung 2011). Der Verordnungsgeber hat sich im
Sinne der Luftreinhaltung gezielt dafür entschieden, die zulässigen Brauchtumsfeuer
abschließend zu regeln. Das Abbrennen anderer „Brauchtumsfeuer“, als in der Verordnung
angeführt, ist verboten.

6.1.2    Maßnahmen im Bereich Hausbrand

     Energieeffizienz-Überprüfung nach der „Gebäuderichtlinie“
Gemäß den Erfordernissen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
RL 2010/31/EU wurde mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 18.6.2013, LGBl.
47/2013, für alle Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW eine
regelmäßige (dh. wiederkehrende) Inspektion der zugänglichen Teile der zur
Gebäudeheizung verwendeten Anlagen (zB. Wärmeerzeuger, Steuerungssystem,
Umwälzpumpe) vorgeschrieben. Weiters muss der Wirkungsgrad des Kessels sowie die
Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes geprüft werden.
Abschließend hat das Prüforgan dem Anlagenbetreiber Empfehlungen für eine
Verbesserung der Energieeffizienz der Anlage zu erteilen.
Die verpflichtende Energieeffizienz-Überprüfung soll zur Einsparung von Ressourcen durch
effiziente Anlagen beitragen und somit auch einen positiven Effekt auf die Luftqualität
bewirken.

     Das neue Kärntner Heizungsanlagengesetz            und      die   neue   Kärntner
      Heizungsanlagenverordnung
Zur Verbesserung der Luftqualität, zur Emissionsminderung und zur Steigerung der
Energieeffizienz wurde im Jahr 2014 das neue Kärntner Heizungsanlagengesetz, K-HeizG,
LGBl. Nr. 1/2014 und darauf aufbauend im Jahr 2015 die neue Kärntner
Heizungsanlagenverordnung, K-HeizVO, LGBl. Nr. 19/2015, erlassen. Sowohl
Emissionsgrenzwerte als auch Wirkungsgrade wurden verschärft und dem Stand der
Technik angepasst.

24                                                          Maßnahmenprogramm Ebenthal
Neu eingeführt wurde eine Prüfpflicht für Heizungsanlagen, welche mit biogenen
Brennstoffen betrieben werden. Bisher mussten nur Gas- und Ölzentralheizungsanlagen
regelmäßig von dazu befugten Prüforganen auf die Einhaltung der gesetzlichen
Emissionsgrenzwerte überprüft werden. Jetzt gilt dies auch für Festbrennstoffheizungen. Für
die Verbesserung der Luftqualität ist dies ein wichtiger Schritt.
Werden die Grenzwerte überschritten, besteht die Verpflichtung zur Sanierung bzw. zum
Austausch der Heizungsanlage. Die Überprüfung erfolgt durch behördlich registrierte
Prüforgane, welche regelmäßig Fortbildungen zu besuchen haben.
Bei Feststellung von Mängeln an der Heizungsanlage, sind diese zu beheben, widrigenfalls
die Stilllegung der Anlage durch den Bürgermeister verfügt werden kann.

Zur Information über die gesetzlichen Neuerungen wurden Informationsveranstaltungen für
die mit der Kontrolle beauftragten Rauchfangkehrer sowie für Prüforgane, für Installateure
und für Heizungstechniker veranstaltet. Für die Gemeinden, welche mit der Vollziehung des
K-HeizG betraut ist, wurde eine eigene Schulung abgehalten. Weitere Informationen finden
sich unter: http://www.umwelt.ktn.gv.at/167999_DE-Verfahrenstechnik-Heizungsanlagen

               Maßnahmen nach dem neuen K-HeizG und der K-HeizVO

                                               Anpassung an Stand der Technik
                                               Verschärfung
                                               Grenzwerte sowohl fürs Inverkehrbringen
Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad            als auch für den Betrieb von
                                                Heizungsanlagen
                                               Grenzwerte auch für
                                                Festbrennstoffheizungen
                                               Regelmäßige Abgasmessungen
                                                gestaffelt nach Brennstoff und
                                                Nennwärmeleistung
                                               Erweiterung der wiederkehrenden
                                                Überprüfung auf
                                                Festbrennstoffheizungen
Kontrolle                                      bei Nichteinhaltung der Grenzwerte:
                                                Sanierung oder Austausch der Anlage
                                               Überprüfung der Energieeffizienz der
                                                Anlage
                                               Beratung hinsichtlich
                                                Verbesserungspotential im Hinblick auf
                                                die Energieeffizienz
                                               Erstellung einer Informationsbroschüre
                                               Verteilung der
                                                Heizungsanlagenbroschüre an die
                                                Rauchfangkehrer und die Gemeinden
Information                                    Veröffentlichung in der Gemeindezeitung
                                                und auf der Homepage der Gemeinden
                                                für Heizungsanlagenbetreiber
                                               umfassende Informationen auf der
                                                Homepage des Landes

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                               25
 Informationsschreiben an die Prüforgane
                                                         für alle Rauchfangkehrer
                                                         Seminar für die Gemeinden
                                                          (Vollzugsbehörde)
Schulungen                                               Prüforgane, Installateure,
                                                          Heizungstechniker
                                                         Informationsabende über die
                                                          Wirtschaftskammer
                                                         Registrierung der Prüforgane
                                                         Zuteilung der amtlichen Prüfnummer
                                                         Veröffentlichung von Neuerungen
                                                         Bereitstellung umfassender
                                                          Informationen für Prüforgane
Heizungsanlagendatenbank                                 Verwaltung der Prüfprotokolle durch die
https://heizungs-check.at                                 Prüforgane
                                                         Übermittlung der Protokolle der
                                                          Energieeffizienzüberprüfung an LReg.
                                                         Übermittlung der Kerndaten bei
                                                          „schweren Mängeln“ der Heizungsanlage
                                                          an LReg.

6.1.3 Fernwärmeausbau Ebenthal
In der Marktgemeinde Ebenthal wurden in den letzten Jahren mehrere Fernwärme-Projekte
umgesetzt.
Tab. 4: Fernwärmeausbau Ebenthal, Quelle: Abt. 8 - Uabt. Energie
Antragsdatum    Projektname    Errichtung   Biokessel   Abnahme    angeschlossene   Wärme-Verk.   Waldh.
                                            [kW]                                    [MWh/a]       [srm]
                                                        [kW]       Gebäude
01.06.2015      Niederdorf -   2016         840         1300       28               1909          2610
                Ebenthal
05.08.2014      Ebenthal       2014         2000        4500       100              6750          8828

6.1.4   Maßnahmen im Bereich der Wärmeenergieversorgung

Die Maßnahmen stützen sich auf den im Juni 2014 von der Landesregierung und dem
Kärntner Landtag beschlossenen „Energiemasterplan Kärnten“
(siehe: http://www.energie.ktn.gv.at)

6.1.4.1 Nahwärmeerrichtungsförderung durch die Unterabteilung Energie
Förderungsinhalt:       Errichtung    einer     Biomasse-Nahwärmeanlage        oder
Nahwärmenetzerweiterung. Es werden die notwendigen Gebäude, Kessel, Verrohrungen,
Nahwärmeleitungen, Wärmespeicher, Regelungen, Geräte zur Brennstoffmanipulation und
Brennstoffaufbereitung,     sonstige technische   Einrichtungen, Grabungs-      und
Wiederherstellungskosten und Wärmeübergabestationen gefördert.

6.1.4.2 Förderungen durch die Wohnbauförderung (Wohngebäude Altbestand) oder
        die Unterabteilung Energie (Nichtwohngebäude)
      Solarthermieanlagen

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Förderungsinhalt:      Solarthermieanlagen     zur     Brauchwasserbereitung   und/oder
Raumzusatzheizung
       Holzheizungsanlagen
Förderungsinhalt:     Holz-Zentralheizungsanlagen     (Kessel,  Regelung,    Verrohrung,
Wärmespeicher, Planung)
       Wärmepumpen für die Raumheizung
Förderungsinhalt: Wärmepumpen zur Raumheizung und die dafür notwendigen
Installationen zur Einbindung in eine Niedertemperaturheizung.
       Nahwärmeanschlussförderung
Förderungsinhalt: Erstmaliger Anschluss an eine Nahwärmeanlage. Gefördert werden die
Kosten für die Umstellung auf Zentralheizung, Maßnahmen zur Erhöhung der
Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf, Regelung, Verrohrung, Anschlussbeitrag,
Einbindung der Warmwasserbereitung, Entsorgung Öl- oder Gaskessel, Öl- oder Gastank
und die Wärmeübergabestation, falls diese nicht schon beim Nahwärmeerrichter gefördert
wurde.
Holzheizungsanlagen, Wärmepumpen für die Raumheizung oder Solarthermieanlagen in
Fernwärmeanschlussgebieten werden nicht gefördert.

      Zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderung:
Mit dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997, idF LGBl 85/2013 wurde ein
Fördersystem entwickelt, das eine ökologisch sinnvolle und ressourcenschonende Bauweise
unterstützt. Durch Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau sowie Schaffung von
Passivhausstandard im Wohnungsneubau wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der
Luftqualität geleistet.

In der Neubauförderung zielt die Grundförderung auf den Heizwärmebedarf des
Wohnobjekts ab und erhöht sich je geringer dieser ist. Jede Investition in Richtung
ökologischer, klimaschonender Bauweise wird durch Erhöhungsbeträge direkt honoriert. Das
Förderausmaß reicht von € 470.- bis € 625.- je m² förderbare Nutzfläche und stellt neben
dem Heizwärmebedarf auf das Oberflächen/Volumsverhältnis des Gebäudes ab.
Erhöhungsbeträge gibt es ua. für Niedertemperaturheizungen (€ 1000.-), solarunterstützte
Heizungen (€ 5000.-), optimierte Frischluftanlagen (€ 2000.-) oder Komfortlüftungen mit
Wärmerückgewinnung (€ 5000.-), Photovoltaikanlagen (bis € 12.000.-) und
Gruppenwohnbau ( € 5000.-).

Für Passivhäuser gibt es eine erhöhte Förderung. Konkret erhöht sich bei der Errichtung
eines Passivhauses (Heizwärmebedarf höchstens 10 kWh/m²/Jahr) die Grundförderung um
€ 50.- je m² förderbarer Nutzfläche.
Bei der Wohnhaussanierungsförderung soll durch eine erhöhte Förderung eine
umfassende energetische Sanierung erreicht werden. Dafür müssen zumindest drei Teile der
Gebäudehülle (Fenster, Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke) und das
Haustechniksystem gemeinsam erneuert werden. Den damit verbundenen höheren Kosten
wird durch Anhebung der förderbaren Kosten von € 300.- auf € 400.- je m² Nutzfläche
Rechnung getragen.
In ausgewiesenen Gebieten mit einer hohen Feinstaubbelastung werden auch Erdgas-
Brennwertanlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen gefördert, wenn eine
Erdgasversorgung bereits besteht und ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist.

Maßnahmenprogramm Ebenthal                                                           27
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