Portalverbund und Nutzerkonten - Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - IT-Planungsrat

 
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Portalverbund und Nutzerkonten - Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - IT-Planungsrat
Portalverbund und
Nutzerkonten
Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Überblick über das Dokument
Name und Version des Dokuments      Portalverbund und Nutzerkonten Zur Umsetzung des On-
                                    linezugangsgesetzes
Zweck des Dokuments                 Information über die Schaffung der Infrastruktur für digitale
                                    Leistungen und über wichtige Wissensquellen
Hauptadressaten / Anwendungs- Bund, Länder, Kommunen sowie IT-Dienstleister
bereich
Weitere Adressaten                  Mit der OZG-Umsetzung befasste Fachleute
Herausgebende Stelle                Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
                                    AG DG II 3
Stand                               Oktober 2019

Nachdruck, auch auszugsweise, ist genehmigungspflichtig.

Zwecks besserer Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher
Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Inhalt
Management Summary                        2

Portalverbund                             3

Online-Gateway                            4

Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen   5

Verwaltungsportal des Bundes              7

Kontakt                                   7
2

Management Summary

Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Ver-
waltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG, http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/) sind
Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Die Verwaltungsleistungen der Kommunen werden über die Verwaltungsportale der Länder ange-
bunden.
Die Umsetzung des OZG ist von zwei Leitideen geprägt: Sie soll nutzerfreundliche und zur Nach-
nutzung geeignete Ergebnisse erzielen. Daher wird viel Wert darauf gelegt, dass die neuen digitalen
Angebote den Bedarfen und Vorstellungen der Nutzer entsprechen. Zugleich sollen die neuen digi-
talen Lösungen von möglichst vielen Behörden nachgenutzt werden.
Der Portalverbund des IT-Planungsrats verfolgt – als einer von zwei großen Handlungssträngen
neben dem Digitalisierungsprogramm – das Ziel, die Infrastruktur und die Basisdienste für alle
digitalen Verwaltungsleistungen flächendeckend bereitzustellen.
Für den Portalverbund werden die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen
unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen intelligent verknüpft. Bürger und Unternehmen
können dadurch die von ihnen gewünschte Verwaltungsleistung und die zu dieser Leistung
bereitgestellten Informationen – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen
– einfach und sicher erreichen.
Nutzerkonten gewährleisten eine sichere Authentifizierung von Bürgern und Unternehmen zur
Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen. Die Speicherung von Identitätsdaten und die
Bereitstellung einer Postfachfunktion vereinfachen die sichere Kommunikation mit der jeweils
zuständigen Behörde.
Das Verwaltungsportal des Bundes wird einen verbesserten elektronischen Zugang zu den nach
Lebens- und Geschäftslagen strukturierten Leistungen von Bundesbehörden bieten. Zusätzlich
werden nach dem Prinzip des Portalverbunds die Leistungen der Länder und Kommunen ebenfalls
einfach und schnell über das Verwaltungsportal des Bundes zu finden sein.
Mit dem Verbund der Verwaltungsportale und der Bereitstellung von Nutzerkonten wird der
digitale Reifegrad der Verwaltung auf ein einheitlich hohes Niveau gehoben.
Das vorliegende Dokument gibt einen kurzen Überblick über den Portalverbund mit Nutzerkonten
sowie das Verwaltungsportal des Bundes mit dem Nutzerkonto Bund.
Ausführliche Fachinformationen sowie weitere Dokumente und Arbeitshilfen finden Sie auf
www.portalverbund.it-planungsrat.de.
Portalverbund
Der Portalverbund bildet die föderale Struktur Deutschlands ab. Die Verwaltungsportale von Bund,
Ländern und Kommunen werden zu Digitalisierungsplattformen auf- und ausgebaut. Jedes Land
verknüpft sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen und sonstigen Fachportalen seines
Landes zu einem eigenen Portalverbund. Der Bund verknüpft die Fachportale des Bundes mit
seinem Verwaltungsportal Bund.
Alle am Verbund teilnehmenden Portale sind gleichberechtigte Partner. Die Ausführung der
Verwaltungsleistung erfolgt bei der zuständigen Behörde. Die Leistung kann auf einer eigenen
Website angeboten werden, die über die Verwaltungsportale des Portalverbunds aufgerufen wird,
oder in einem der Verwaltungsportale des Portalverbunds.
Soweit möglich wird bei der Umsetzung auf vorhandene Strukturen, Erfahrungen und
Komponenten aus Projekten von Bund und Ländern zurückgegriffen. So sollen z. B. als Grundlage
für die nachhaltige Harmonisierung und Vereinheitlichung von Informationen zu
Verwaltungsvorgängen zwischen Bund, Ländern und Kommunen das Projekt Föderales
Informationsmanagement (FIM) sowie die Bundes- und Landesredaktionen dienen. Zugleich wird
die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1724) bei der Umsetzung des Portalverbunds berücksichtigt.

                         Abbildung 1: Die Vorteile des Portalverbunds auf einen Blick

Im Oktober 2018 haben sich Bund und Länder auf der 27. Sitzung des IT-Planungsrats über
grundlegende Rahmenbedingungen für den Portalverbund verständigt (Entscheidung 2018/40,
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2018/Sitzung_27.html?pos=4).
So müssen der Bund und jedes Land ein Verwaltungsportal bereitstellen, das über eine
Suchkomponente, eine Bezahlkomponente, ein Nutzerkonto und eine Postfachfunktion verfügt.
Die Länder sind darüber hinaus für die Anbindung ihrer Kommunen und die Errichtung von
Landesportalverbünden verantwortlich. Außerdem müssen die Länder ihre Verwaltungsleistungen
über den Sammlerdienst eines Online-Gateways bereitstellen.
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Online-Gateway
Das Online-Gateway Portalverbund verbindet die Verwaltungsportale der Länder und ermöglicht
deren Informationsaustausch. Durch Basiskomponenten werden die dezentralen Datenbestände
über alle Portale ausgetauscht und aktualisiert, sodass über jedes Portal alle
Leistungsbeschreibungen gefunden und Online-Dienste aufgerufen werden können.
Mit diesem dezentralen Ansatz geht das Projekt Online-Gateway Portalverbund auf die
unterschiedlichen Entwicklungsstände, Technologie-Ansätze und IT-Strategien der Länder ein. Die
Partizipationsmöglichkeiten am Portalverbund sind vielfältig und können über Standard-
Schnittstellen einfach und kosteneffizient gelöst werden.

                    Abbildung 2: Vorteile des Online-Gateways Portalverbund auf einen Blick

Der Bund und die Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen haben erfolgreich einen Piloten mit
den Komponenten Ereignissteuerung, Datensynchronisation, Diensteverzeichnis, Sammlerdienst,
Bereitstelldienst und Suchdienst entwickelt. Die Verwaltungsleistungsdaten aller Pilotländer und
des Bundes sind in den Pilotverbund integriert. Der Datenaustausch im Testverbund erfolgt
synchron und performant.
Derzeit wird die Produktionsreife des Online-Gateways Portalverbund hergestellt. Ziel ist es, bis
Ende 2020 alle Länder anzubinden.
Im Rahmen der KG Portalverbund wird geprüft, wie die Anforderungen der europäischen
Verordnung zum Single Digital Gateway mit dem Online-Gateway gemeinschaftlich umgesetzt
werden können.
Parallel bereitet sich die FITKO darauf vor, im Jahr 2021 den Betrieb des Online-Gateways zu
übernehmen.
Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen
Wer eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich in der Regel identifizieren und
authentifizieren. Hierzu dienen Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen. Wie in einem Online-
shop kann ein Nutzerkonto auf einem Verwaltungsportal angelegt und für das digitale Ausweisen
gegenüber einer Behörde verwendet werden.
Einmal registriert, sollen sich die Nutzer künftig mit ihrem Nutzerkonto gegenüber allen im Portal-
verbund registrierten digitalen Verwaltungsleistungen authentisieren können.
Registrierung und Anmeldung erfolgen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO,
www.personalausweisportal.de/EIDAS-Verordnung).
Je höher das Sicherheitsniveau einer Verwaltungsleistung ist, desto höher sind die Anforderungen
an die jeweils zu verwendenden Identifizierungsmittel. Als Identifizierungsmittel kommen u. a. die
Benutzername-Passwort-Kombination sowie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises,
bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels in Betracht. Weitere sichere und einfach handhabbare
Identifizierungsmittel sollen hinzukommen.
Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß §8 OZG) auf freiwilliger Basis vermeiden Nutzer
die erneute Dateneingabe, indem sie ihre hinterlegten Daten einfach für digitale Verwaltungslei-
stungen freigeben. Dann werden z. B. elektronische Formulare automatisch befüllt.
Nutzerkonten sollen perspektivisch die Kommunikation der Behörden mit Bürgern und Unterneh-
men unterstützen. Wenn vom Nutzer gewünscht, soll der von der Behörde ausgestellte Bescheid in
ein sog. Postfach des Nutzerkontos zugestellt werden.
Bund und Länder arbeiten im IT-Planungsrat gemeinsam an einheitlichen Vorgaben für Nutzer-
konten. Der IT-Planungsrat hat sich verständigt, die Nutzerkonten für Bürger so zu verknüpfen,
dass sich Bürger künftig mit jedem beim Bund oder in den Ländern angelegten Nutzerkonto ge-
genüber allen im Portalverbund bereit gestellten Verwaltungsleistungen in Deutschland authenti-
sieren können.
Im März 2019 hat der IT-Planungsrat die Einrichtung eines länderoffenen Koordinierungsprojektes
"Unternehmenskonto/-en" unter der Federführung Bremens sowie unter Beteiligung des Bundes
sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz beschlossen (Entscheidung 2019/02,
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2019/Sitzung_28.html?pos=2).
In der darauffolgenden Sitzung im Juni 2019 hat der IT-Planungsrat festgelegt, dass Unternehmen
deutschlandweit ihre Konten für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal einrichten müssen und
dann überall nutzen können (Entscheidung 2019/22,
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2019/Sitzung_29.html?pos=4).
Mit gleicher Entscheidung wurde die Projektgruppe "eID-Strategie" (PG "eID-Strategie") gebeten,
die Standards und Schnittstellen zur Interoperabilität der Nutzerkonten für Bürger festzulegen
sowie die technischen Konzepte zur Herstellung dieser Interoperabilität umzusetzen.
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Im September 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein Nutzer-
konto für Bürger und Unternehmen als Basisdienst bereitgestellt. Behörden, die das Nutzerkonto
Bund einsetzen, reduzieren ihre Aufwände, da sie auf eigene Identifizierungskomponenten
verzichten können. In der ersten Stufe ist seine Pilotierung mit Verwaltungsleistungen vorgesehen.

                         Abbildung 3: Das Nutzerkonto Bund (Screenshot, 16.10.2019)
Verwaltungsportal des Bundes
Die Betaversion des Verwaltungsportals des Bundes (www.beta.bund.de) zeigt mit Anschauungs-
beispielen, wie das Portal künftig von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen genutzt
werden kann.
Der Prototyp wird schrittweise ausgebaut und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das gilt
für die Leistungen des Bundes ebenso, wie für die Leistungen der Länder, die das
Verwaltungsportal des Bundes im Vorgriff auf den Portalverbund bereits anzeigt. Derzeit finden
die Nutzer die Leistungsbeschreibungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie
einiger Kommunen aus Nordrhein-Westfalen auf dem Portal. Der Bestand wird kontinuierlich
erweitert.
In der aktuellen Weiterentwicklung wird die Integration neuer Online-Leistungen in das Portal
pilotiert. Die Behörden des Bundes sind eingeladen, ihre Online-Leistungen ebenfalls in das
Verwaltungsportal des Bundes zu integrieren. Bei Interesse senden Bundesbehörden bitte eine E-
Mail an VerwaltungsportalBund@bmi.bund.de.
Das Verwaltungsportal des Bundes wird aktuell mit Hochdruck weiter entwickelt. Im dritten
Quartal 2019 wurde ein erstes Release eingespielt, ein zweites ist für Ende 2019 geplant. Für das
Jahr 2020 sind vier Releases vorgesehen. Parallel schreitet die Befüllung mit
Leistungsbeschreibungen des Bundes und mit Online-Diensten voran.

         Abbildung 5: Anzeige der Verwaltungsleistungen in der Lebenslage „Geburt“ (Screenshot, 16.10.2019)

Kontakt
Der Portalverbund ist ein Koordinierungsprojekt des IT-Planungsrats. Das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat hat die Federführung übernommen. Zuständig ist die Arbeitsgruppe
DG II 3 „Bundesportal; Portalverbund; Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115“.
E-Mail: DGII3AG@bmi.bund.de, Tel.: + (49)30 - 18 681 - 0
hinterlegt. Die Hauptfarben sind wie folgt definiert (RGB):

        Petrol 100%: 0 | 113 | 148 (Schriftfarbe: weiß)
        Petrol 80%: 51 | 141 | 169 (Schriftfarbe: schwarz)
        Petrol 60%: 102 | 170 | 191 (Schriftfarbe: schwarz)
        Petrol 40%: 153 | 198 | 212 (Schriftfarbe: schwarz)
        Petrol 20%: 204 | 227 | 236 (Schriftfarbe: schwarz)

www.portalverbund.it-planungsrat.de
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