Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING

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Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
Covid 19 – Präventionskonzept                             erstellt von Mag. Gerhard Reder

                   Präventionskonzept bzw.
                     COVID-19-Maßnahmen
                          im ZBP-LEONDING

Inhaltsverzeichnis
    Gültigkeit
    Haupteingang - Öffnungszeiten
    Durchgangstür Betreubares Wohnen
    Besuchszeiten bzw. -anzahl
    Nachweis 3G-Regelung für Zutritt zum ZBP-Ldg
    Händedesinfektion
    Registrierungspflicht
    Maskenpflicht
    Maskenpflicht bei Kindern
    Antigentests - Notwendigkeit
    Testmöglichkeiten
    Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen...
    Zutritt für Lieferanten und Dienstleister
    Bewohneraufnahmen
    Veranstaltungen
    Therapie
    MA-Verdachtsfall
    FFP2 Maskentragepflicht für MA
    Schulungen, Besprechungen, Pausenregelungen
    Unterweisung
    Auslandsreisen von MitarbeiterInnen
    Verhalten bei HBW-Verdachtsfall
    Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW)
    Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen
    Aktuelle Gesetze und Verordnungen
    AnsprechpartnerIn

    Gültigkeit
von 01.07.2021 bis 31.08.2021

    Haupteingang - Öffnungszeiten
von 09.00 bis 17.00 ist die Haupteingangstüre geöffnet. Zu anderen Zeiten ist zu läuten.
Nach dem Hinweis auf die Beachtung der 3G-Regelung und der Registrierungspflicht kann
geöffnet werden.

    Durchgangstür Betreubares Wohnen
ist wieder von 07.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.

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Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
Covid 19 – Präventionskonzept                                 erstellt von Mag. Gerhard Reder

Zutrittsbestimmungen
       Besuchszeiten bzw. -anzahl
unbeschränkt unter Einhaltung der 3G-Regelung (siehe Pkt3.)

       Nachweis 3G-Regelung für Zutritt zum ZBP-Ldg
die Nachweise sind während der gesamten Aufenthaltsdauer im ZBP-Ldg mitzuführen und
auf Verlangen vorzuweisen.

       Händedesinfektion
Nach Zutritt

       Registrierungspflicht
In Besucherbuch selbstständig und vollständig eintragen

       Maskenpflicht
Mund-Nasen-Schutz

       Maskenpflicht bei Kindern
 Alter            Bestimmung Maske
 0-5              keine MNS,
 ab 6 Jahre       MNS ist Pflicht

       Antigentests - Notwendigkeit
 BewohnerIn geht alleine oder mit Angehörigen
                                                          Keine Testung
 Spazieren
 BewohnerIn besucht externen Ort (Wohnung
                                                          Testung am 2. und 5. Tag
 Angeh., Ambulanz, etc.)
 BewohnerInnen mind. 1 x pro Woche einen AGT anbieten
 Alle ungeimpften MitarbeiterInnen mind. 1 x pro Woche verpflichtend, ist AGT älter als
 48h, dann FFP2-Maskenpflicht
 Kinder von 0 bis 12Jahre                                 Kein AGT
 Bei Verdachtsfällen oder bei Fällen mit Symptomen IMMER testen

       Testmöglichkeiten
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm

       Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen...
Zutrittsbestimmungen wie bei BesucherInnen. (siehe Pkt. 5)

       Zutritt für Lieferanten und Dienstleister
Zutritt nur mit gültigem 3G-Nachweis, (siehe Pkt.5)

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Covid 19 – Präventionskonzept                             erstellt von Mag. Gerhard Reder

       Bewohneraufnahmen
Bei Neuaufnahmen muss ein neg. AGT, nicht älter als 48h vorliegen.

Betriebsabläufe
       Veranstaltungen
Wohngruppenübergreifende Veranstaltungen sind möglich, jedoch keine Teilnahme von
Angehörigen oder betriebsfremden Personen.

       Therapie
normaler Betrieb

       MA-Verdachtsfall
MA mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten, müssen sich
IMMER und SOFORT bei Covid-19-Beauftragten telefonisch melden.

       FFP2 Maskentragepflicht für MA
Nicht Geimpfte müssen immer dann eine FFP2 Maske tragen, wenn ihr AGT älter als 48h
ist.

       Schulungen, Besprechungen, Pausenregelungen
Schulungen von MitarbeiterInnen und Teambesprechungen dürfen WG-übergreifend
unter besonderer Beachtung der Covid-19 Schutzmaßnahmen stattfinden. Die
Pausenräume können unter dieser Prämisse ebenfalls wieder genutzt werden.

       Unterweisung
Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa.
Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich
auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden.

       Auslandsreisen von MitarbeiterInnen

         Eigenverantwortung   über     die   korrekte    Einhaltung      der      aktuellen
         Reisebestimmungen des jeweiligen Landes jeder/s MA
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/
Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
https://entry.ptc.gv.at/

         Eine eventuelle Quarantäne muss im genehmigten Urlaub inkludiert sein.
         Am ersten Arbeitstag nach einem Urlaub muss ein AGT durchgeführt werden.

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    Verhalten bei HBW-Verdachtsfall

        Sofort einen Anti-Gen-Test durchführen!
        Persönliche Schutzausrüstung muss bei der Testabnahme getragen werden. Diese
        besteht aus Einweg-Überzieh-Schutzmantel, Schutzhaube, Schutzbrille und
        Einweghandschuhen.
        Testung dokumentieren (CC und AGT-Liste)
    Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW)

        BewohnerIn muss sofort in Zimmerquarantäne
        Kontaktmanagement: Auflistung jener Personen, die mit pos. BewohnerIn
        innerhalb der letzten 48 Stunden Kontakt hatten.
        Wer gilt als Kontaktperson?
        Als „Kontaktperson 1“ gilt jemand, der mit einer an Corona-pos. infizierter Person
        länger als 15 Minuten UND näher als 2 Meter ohne MNS Kontakt hatte.
        Personen die eine FFP2 Maske tragen gelten als „geschützter Kontakt“
        Meldepflicht: Pos. Personen sowie alle Kontaktpersonen müssen umgehend der
        Zentrumsleitung per E-Mail gemeldet werden. Tritt die Meldepflicht außerhalb der
        regulären Arbeitszeit auf, muss die Zentrumsleitung zusätzlich per Handy
        informiert werden.
    Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen

        BewohnerInnen erhalten das Essen in einem separaten Essgeschirr. Dieses
        Geschirr ist in einer Kiste verwahrt. So wird es auch von/zur Küche transportiert.
        Geschirr und Kiste werde in der Küche als letztes gewaschen, im Anschluss wird
        die Spülmaschine desinfiziert.
        Küche über pos. Fall + Genesene informieren
    Aktuelle Gesetze und Verordnungen
sind ersichtlich auf https://www.ris.bka.gv.at/ bzw. https://www.sozialministerium.at/

    AnsprechpartnerIn
Zentrumsleitung und Covid-19-Beauftragter:
Mag. Gerhard Reder, leonding.post@shvll.at 0732/677808*10
LPBD:
Gabriele Mokry; gabriele.mokry@shvll.at 0732/677808*20

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