Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt

 
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Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
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                                        Y
    Jahrgang 19 - 08 / 15                                  Bernburg (Saale), 6. August 2015           Lfd.-Nummer 219

    Nightfever                                                           The Cry

                 P r o g r a m m z u m 2 5 . B e r n b u r g e r We i n m a r k t

      F r eitag , 2 8 . A ug u s t
      A b 15: 0 0 U h r k ön n en S ie mit leis er mu s ik alis ch er U nter malu n g b ei d en
      Winzer n den er s ten Wein gen ieß en .
      17 : 00 U h r, K I D S e. V., Band „Tab u la Ras a“
      A nläs s lich d es 2 0- jäh r ig en J u b iläu ms v o n K I D S e. V. h at Tab ula Ras a d as
      Ver eins lied „D u bis t ein G es chenk “ k o mp o n ier t und g etex tet.
      1 9: 0 0 U h r, „N ig h tf ever “ - Liv e- F eu er w er k au s G r o ov e u n d G lamou r.
                                   2 4: 0 0 U h r, Au s s ch a n ks ch lu s s .

      S ams tag , 29 . A ug u s t
      14 : 00 U h r, K amp f s p o r tzen tr u m Ber n b u rg e. V.
      15 : 00 U h r, „D ie Thal- S aaler “ mit d er Vo k alg r u pp e „Vo ice G ener atio n s “.
      16: 00 U h r: w ir f r eu en un s s eh r, d as s w ir in dies em J ahr die S aale-
      U ns tr u t G eb iets w ein k ön igin S u s an n e Ro th e als S ch ir mh er r in d es 2 5.
      Bernb urger Wein marktes b eg rü ß en d ü r fen . Trad itio n ell w erd en s ich zur
      Begrü ß ung d er G äs te d u rch d en s tellv. O b erb ü rg ermeis ter der S tad t, P aul
      K o ller, H oh eiten aus u ns er er R eg io n v o rs tellen .
      16: 3 0 U h r, „D ie Th al-S aaler “.
      1 8:0 0 U h r, A kr ob aten d es N ienb u rg er C arn ev als -Club e. V.
      2 0:0 0 U h r, „H ap p y S w in g B and “ mit H its au s d rei J ahr zeh nten.
                                   0 0 :3 0 U h r, Au s s ch a n ks ch lus s

      S on ntag , 3 0. A u g us t
      14 :00 U h r, K ind ertag es s tätte d es „K ID S e. V. “ - „A u f d em Bau er nh of“.
      15 :00 U h r, „H o lzhäus er S patzen “ (v o lk s tü mlich es P rog ramm).
      1 7:3 0 U h r, Tan zs po rt d es S V B lau -Weiß K ö n n ern 1 9 90 e. V.
      19: 0 0 U h r, „Th e Cr y“, d ie Co v erb an d mit Ro ck , P op , Blu es , S o u l u nd
      Co untr y.
                                  22 :3 0 U h r, Au s s ch a n ks ch lus s

       Fü r alle Kin d er s teh t a m S a m s ta g u n d S o n n tag v on 1 5:0 0 b is 18 :0 0
                     U h r ein B as tel- u n d S ch m in k s t a n d b ereit.

        Vor d er Ma rien k irch e u n d in d er Breit en S tra ß e fin d et a n a llen 3
                  Tag en trad itio n ell d er A n t ik -Flo h m ark t s t att.
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                                -2-                                                   Amtsblatt 08 / 15

               Schiedsstelle                                                        S it zu n g s k alen d er
        der Stadt Bernburg (Saale)                                                               August
    Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Stadt              Haushalts- u. Finanz- u. Hauptausschuss:
     Bernburg (Saale) ist das gesamte Gemeindegebiet.                  Donnerstag, 20.08.,                    RH I.

 Die Schiedsstelle ist erreichbar über die Geschäftsstelle im          Stadtrat:
     Rechtsamt, Frau Jäntsch, Rathaus I, Zimmer 211,                   Donnerstag, 27.08.,                    RH I.
                     Tel. 03471 659-425,
        E-Mail: bettina.jaentsch.stadt@bernburg.de
                       oder per Post an:
                                                                                                    Wir gratulieren allen
             Stadtverwaltung Bernburg (Saale)                                               Geburtstagskindern dieses Monats,
              Schiedsstelle Bernburg (Saale)                                                vor allem unseren älteren Jubilaren
                  Schlossgartenstraße 16                                                            und wünschen ihnen
                  06406 Bernburg (Saale)                                                           Glück und Gesundheit!

Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Bernburg
(Saale) findet jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis
17:30 Uhr im Rathaus IV, Schlossgartenstraße 16 a, Zimmer
34, statt.                                                                          Stadtarchiv geschlossen
                                                                                     Das Stadtarchiv ist
                                                                           am 24., 27. und 28. August geschlossen.
                        Sommerferien
                            bis 26. August
                                                                      Impressum

                                                                      „Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale)“

                                                                      Herausgeber: Stadt Bernburg (Saale),
                                                                      Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale)
                                                                      Verantwortlich: Der Oberbürgermeister

                                                                      Redaktion: Reinhard Jeske, Telefon: 03471 659153

           Amtliche Versteigerung
                                                                      Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
                                                                      An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
  Am Dienstag, 1. September, findet ab 15:00 Uhr auf dem              Verantwortlich für den Anzeigenteil:
  Hof des Rathauses II, Schlossstr. 11, eine amtliche                 Stadt Bernburg (Saale)
  Versteigerung von Fundfahrrädern statt.
  Für die ersteigerten Räder wird von der Stadt Bernburg              Bildnachweise: Stadt Bernburg (Saale)
  (Saale) keine Gewährleistung übernommen.
               Die Versteigerung ist öffentlich.                      Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 19.200 und
   Alle Fahrräder werden meistbietend gegen Barzahlung,               wird kostenlos an die Haushalte im Stadtgebiet Bernburg (Saale)
           jedoch nicht unter Taxwert versteigert.                    und Gröna verteilt. Einzelexemplare sind zum Preis von 1,50 EUR
                                                                      pro Exemplar, zuzüglich Versandkosten, über den Verlag oder über
                                                                      die Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, Presse-
                                                                      und Öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen.

                                                                      Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
               Trauercafé „Lebensquelle“                              Ereignisse sind alle Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,

                im „Friederikestübchen“
                                                                      ausdrücklich ausgeschlossen.

                 Das Trauercafé „Lebensquelle“ der Kanzler            Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung,
                von Pfau´schen Stiftung (Kustrenaer Straße 2)         Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken
                                                                      bleiben dem Herausgeber vorbehalten.
             ist jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit
                                                                      Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
von 15:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.                                     Oberbürgermeisters.
     Kontakt üb. Tel. 03496 4154240 o. 0151 18822202,
            im Internet: www.kanzlerstiftung.de
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                               -3-                                               Amtsblatt 08 / 15

             Amtlicher Teil                                                                                 Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Str. 24
06844 Dessau-Roßlau

                                            Ausführungsanordnung
In dem Flurbereinigungsverfahren: Flurbereinigungsverfahren            Plötzkau (A14)

Gemarkungen: Aderstedt, Alsleben,           Ilberstedt, Güsten und Plötzkau

Landkreis: Salzlandkreis

Verf.-Nr.:    151-53-022-3          AZ: 611/1-01-BBG 059

wird hiermit nach §§ 61 und 62                dem Eintritt des neuen Rechtszustandes,    Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), i. d. F.     soweit dieser nicht bereits mit der        Niederschrift an das Amt für Land-
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546),           Besitzeinweisung      vom 07.03.2006       wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
zuletzt geändert durch Artikel 17 des         erfolgt ist.                               Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24 in
Gesetzes vom 19. Dezember 2008                                                           06844 Dessau-Roßlau zu richten.
(BGBl. I S. 2794) die Ausführung des          Gründe: Der Flurbereinigungsplan und
Flurbereinigungsplanes angeordnet.            der Nachtrag 1 sowie der Nachtrag 2        Hinweis: Gemäß § 71 Satz 3 Flurberei-
                                              zum Flurbereinigungsplan sind den          nigungsgesetz sind Anträge, betreffend
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen         Beteiligten in den Anhörungsterminen       die Regelungen zu Nießbrauchrechten
Rechtszustandes und der rechtlichen           am 22.06.2010, am 11.12.2013 und am        und/oder Pachtverhältnissen spätestens
Wirkungen des Flurbereinigungsplanes          10.06.2015 bekannt gegeben worden.         drei Monate nach Erlass der Ausfüh-
wird der 22.06.2015, 00:00 Uhr festge-        Der Plan ist unanfechtbar. Die gesetz-     rungsanordnung bei der Flurbereini-
setzt.                                        lichen Voraussetzungen gemäß               gungsbehörde zu stellen.
Mit diesem Tage tritt der neue                § 61 FlurbG sind erfüllt.
Rechtszustand an die Stelle des bisheri-                                                 Dessau-Roßlau, 15. Juni 2015
gen.                                          Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese
                                              Ausführungsanordnung kann innerhalb
Der Übergang des Besitzes und der             eines Monats nach Bekanntgabe              Im Auftrag
Nutzung der Grundstücke erfolgt mit           Widerspruch erhoben werden.                Siebert

                          Nichtöffentliche Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates
                               der Stadt Bernburg (Saale) vom 30.04.2015
Annahme einer Schenkung nach § 99             Tiergarten    Parkplatz    Bernburg,       Grundstücken Kugelweg 2, 4, Saalplatz
Abs. 6 KVG LSA für die Stadt                  Krumbholzallee in 06406 Bernburg           10, 11, 12, 13, 14, 15, einer Freifläche in
Bernburg (Saale), hier: Museum,               (Saale) an die Firma GP Verkehrs-          der Freiheit, Markt 16, Krumbholzstraße
Beschl.-Nr. 200/15                            wegebau GmbH, Berliner Straße 239 aus      1a, 1b, Freiflächen Krumbholzstraße 1,
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt             06112 Halle/Saale.                         Fährgasse, Fährgasse 15, Teilflächen
Bernburg (Saale) beschließt, eine             Abstimmung: 32 Ja-Stimmen                  Markt 14 und 15. Abstimmung: 28 Ja-
Schenkung in Form der ca. 100 - 120                                                      Stimmen, 4 Enthaltungen
Kunstwerke      (Grafiken,  Gemälde,          Förderung von Abbruch- und Bau-
Skizzen etc.) anzunehmen.                     maßnahmen der Bernburger Wohn-              Abschließende Beschlüsse
                                                                                           des Hauptausschusses
Abstimmung (Mitgl. 41, anw. 32):              stätten GmbH auf den Grundstücken
32 Ja-Stimmen                                 Kugelweg 2, 4; Saalplatz 10, 11, 12, 13,
                                              14, 15, Freifläche Freiheit; Markt 16,          vom 18.06.2015
Beseitigung Hochwasserschäden aus             Krumbholzstraße 1a, 1b; Freiflächen
2013, Maßnahme Nr. 9.13, TG                   Krumbholzstraße 1, Fährgasse 15,           Zuschuss für den Verein IBG e. V. zur
Parkplatz in Bernburg (Saale),                Teilflächen Markt 14 und 15,               Durchführung eines internationalen
Vergabe ÖV-01615-H,                           Beschl.-Nr. 218/2015                       Workcamp in Bernburg (Saale),
Beschl.-Nr. 199/15                            Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bern-    Beschl.-Nr. 191/15
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt             burg (Saale) beschließt die Förderung      Es wird auf die Beschlussvorlage Nr.
Bernburg (Saale) beschließt die Vergabe       von Abbruch- und Baumaßnahmen der          191/15 der Stadtverwaltung Bernburg
Sanierung Parkplatz, ÖV-01615-H,              Bernburger Wohnstätten GmbH auf den        (Saale) verwiesen.
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                              -4-                                               Amtsblatt 08 / 15

Beschluss: Der Hauptausschuss der           Beschl.-Nr. 193/15                           hilfegruppen, der gemeinnützigen
Stadt Bernburg (Saale) beschließt, dem      Beschluss: Der Hauptausschuss der            Vereine und Gesellschaften sowie der
Verein „Internationale Begegnung in         Stadt Bernburg (Saale) beschließt die        Stiftungen im sozialen Bereich für das
Gemeinschaftsdiensten“ für ein Inter-       Bezuschussung der oben genannten             Jahr 2015, Beschl.-Nr. 240/15
nationales Jugendworkcamp in Bernburg       Angebote bzw. Träger der Jugendarbeit        Beschluss: Der Hauptausschuss der
(Saale) im Jahr 2015, vorbehaltlich der     laut Abschnitt IV. Punkt 7 der Richtlinie    Stadt Bernburg (Saale) beschließt die
Genehmigung des Haushaltsplanes,            zur Förderung freier, gemeinnütziger         nach den gültigen Richtlinien mögliche
einen Zuschuss in Höhe von 2.550,00         Träger der Jugendarbeit in der Stadt         Förderung, vorbehaltlich der Geneh-
EUR zu gewähren.                            Bernburg (Saale) vorbehaltlich der           migung der Haushaltssatzung, zu gewäh-
Abstimmung (Mitgl. 9, anw. 9):              Genehmigung des Haushaltsplanes nach         ren. Somit erhalten die Selbsthilfe-
9 Ja-Stimmen                                Variante A. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen         gruppen gemäß der Anlage I
                                                                                         Zuwendungen in Höhe von 6.068,00
Zuschüsse für den „Offenen-Tür-             Förderung der Arbeit der Selbst-             EUR. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen
Bereich“ und die „Anlaufstelle Ufer“,

Stadt Bernburg (Saale)
Planungsamt

     Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 mit dem Kennwort: „Wohngebiet
            nördlich der Südstraße (Roschwitz)“ der Stadt Bernburg (Saale)
Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 02.07.2015 den Bebauungsplan Nr. 85, Kennwort: „Wohngebiet nörd-
lich der Südstraße (Roschwitz)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Dieses wird hiermit bekanntgegeben. Die Satzung tritt mit dieser
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
                                                                                    Das im Stadtteil Roschwitz gelegene
                                                                                    Plangebiet befindet sich zwischen der
                                                                                    Hermann-Löns-Straße und der Südstraße.
                                                                                    Östlich befindet sich die Richard-Rösicke-
                                                                                    Straße im Plangebiet, südlich die Südstraße;
                                                                                    westlich grenzen Wohnhäuser der Südstraße an
                                                                                    das Plangebiet.
                                                                                    In dem Plangebiet befinden sich somit die
                                                                                    Flurstücke 1174 (teilweise) der Flur 1 sowie
                                                                                    die Flurstücke 14/6 und 15 (teilweise) der Flur
                                                                                    2, allesamt in der Gemarkung Bernburg gele-
                                                                                    gen. Auf dem beigefügten Übersichtsplan ist
                                                                                    der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar-
                                                                                    gestellt.
                                                                                    Jedermann kann die Satzung mit der dazugehö-
                                                                                    rigen Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
                                                                                    von diesem Tag an im Planungsamt der Stadt
                                                                                    Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 wäh-
                                                                                    rend der üblichen Sprechzeiten einsehen und
                                                                                    über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolge hingewiesen. Unbeachtlich sind demnach
1.        eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
          vorschriften,
2.        eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
          Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.        nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernburg
(Saale), Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bernburg (Saale), 3. Juli 2015

Henry Schütze
Oberbürgermeister
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                            -5-                                              Amtsblatt 08 / 15

          Amtlicher Teil                                                                                Bekanntmachung

Anliegerversammlung
Die Stadt Bernburg (Saale), der
Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-
Ziethe“ und die Stadtwerke Bernburg        Lageplan:        Auszug aus dem Stadtplan der Stadt Bernburg (Saale)
GmbH führen am                                              gelb gekennzeichnet = Bereich der geplanten Straßenbaumaßnahme
  Dienstag, dem 29. September 2015,
             um 18:30 Uhr,
 im Rathaussaal des Gebäudes I, der
 Stadtverwaltung Bernburg (Saale) in
        06406 Bernburg (Saale),
         Schlossgartenstraße 16
eine Versammlung zu dem nachfolgend
aufgeführten Gemeinschafts-Bauvorha-
ben (siehe Lageplan) durch:
    „Ausbau der Fischergasse (vom
      Anschluss Brunnenstraße)
              - Mühlstraße
      (bis Anschluss Saalplatz)“.

Finanziert wird die Maßnahme u. a. aus
Fördermitteln des Bundes und des Lan-
des aus den Programmen „Städtebau-
licher Denkmalschutz“ und „Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren“, sowie über
die Gewährung von Zuwendungen „zur
Beseitigung der Hochwasserschäden
2013“.

Tagesordnungspunkte:
• Vorstellung der Planung durch die drei
Bauherren
• Information über die Bauausführung in
den Jahren 2015/ 2016
• Diskussion
                                           Kartengrundlage: Geobasisdaten/Januar 2014
Alle Grundstückseigentümer und alle
                                           ©GeoBasis-De/LVermGeo LSA, 2014, A18-224-2009-7
interessierten Bürger sind dazu herzlich
eingeladen.

Henry Schütze
Oberbürgermeister

Stadt Bernburg (Saale)
Planungsamt
                    Era rb eitu n g ein es Pa rk ra u m k o n zep tes
Vor dem Hintergrund des vermehrten         Stadtgebieten sind von wichtiger Bedeu-    Bergstadt sowie punktuell in der Talstadt
Zuzugs in den Innenstadtbereich infolge    tung zur Gewährleistung der Funktionen     bestehen Nutzungsüberlagerungen zwi-
von Wohngebäudesanierungen wurde           der Stadt Bernburg (Saale). Sie dienen     schen Kunden-, Besucher- und Bewoh-
zunehmend das Auftreten punktueller        der Erreichbarkeit der Arbeitsstätten,     nerverkehren. Darüber hinaus finden
Parkraumdefizite geäußert. Um einen        Versorgungs-, Dienstleistungs-, Kultur-    sich sowohl in der Berg- als auch der
methodisch erarbeiteten Kenntnisstand      und Freizeitangebote durch Pendler,        Talstadt zentrale Bildungseinrichtungen.
über die tatsächliche Parkraumsituation    Kunden, Besucher und Touristen.            Im Rahmen der Erarbeitung des Park-
zu erlangen, wurde die Erarbeitung eines   Gleichzeitig sind jedoch auch die          raumkonzeptes wurde eine aktuelle
Parkraumkonzeptes beauftragt.              Nutzungsanforderungen der Bewohner         Erhebung der Bestandssituation des
Die Parkmöglichkeiten in den zentralen     zu berücksichtigen. In weiten Teilen der   ruhenden Verkehrs in der unmittelbaren
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                            -6-                                               Amtsblatt 08 / 15

                                          Bergstadt und der Talstadt vorgenom-         verwaltung im Planungsamt, Rathaus II,
                                          men. Ziel war es, die Bereiche mit           Zimmer 127, zu den üblichen Sprech-
                                          Nutzungskonflikten zu identifizieren, zu     zeiten eingesehen werden.
                                          analysieren und Lösungsoptionen zu           Die mit dem Parkraumkonzept verfolg-
                                          erarbeiten. Dabei stellt sich die Aufgabe,   ten Absichten werden in diesem Zusam-
                                          für möglichst alle Nutzergruppen günsti-     menhang von den zuständigen Mitar-
                                          ge Rahmenbedingungen zu gewährleis-          beitern der Stadtverwaltung gern erläu-
                                          ten. Gleichzeitig sind die Anforderungen     tert. Vielleicht gibt es ja den einen oder
                                          hinsichtlich der Aufenthaltsqualität         anderen Vorschlag, der sich bei der wei-
                                          sowie die Gewährleistung attraktiver         teren Erarbeitung berücksichtigen lässt.
                                          Nutzungsbedingungen für den Fuß- und
                                          Radverkehr sowie den Öffentlichen
                                          Personennahverkehr zu berücksichtigen.       Bernburg (Saale), 3. Juli 2015
                                          Das Parkraumkonzept in seinem derzei-
                                          tigen Stand kann in der Zeit
                                                  vom 10. August bis zum
                                                    11. September 2015                 Henry Schütze
                                          von allen Interessierten bei der Stadt-      Oberbürgermeister

       4. Berichtigung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der (ehemaligen)
     Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil
                           Aderstedt und die Gemeinde Gröna
Der vom Stadtrat der Stadt Bernburg       der (ehemaligen) Verwaltungsgemein-          „Gesundheitlichen Zwecken dienende
(Saale) in seiner Sitzung am 26.02.2015   schaft Bernburg für die Stadt Bernburg       Gebäude und Einrichtungen“ dar.
beschlossene Bebauungsplan Nr. 82         (Saale) mit Ortsteil Aderstedt und die       Der Geltungsbereich wird nunmehr als
„Wohngebiet an der Olga-Benario-          Gemeinde Gröna (GFNP) wurde gemäß            Wohnbaufläche dargestellt.
Straße zwischen Bruno-Hinz-Straße und     § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der        Die Berichtigung stellt einen redaktio-
Robert-Koch-Straße“ ist am 02.04.2015     Berichtigung an die Festsetzungen des o.     nellen Vorgang dar, auf den die
durch Bekanntmachung im Amtsblatt         g. Bebauungsplanes angepasst.                Vorschriften über die Aufstellung von
der Stadt Bernburg (Saale) in Kraft       Der Gemeinsame Flächennutzungsplan           Bauleitplänen keine Anwendung finden.
getreten. Der Bebauungsplan wurde im      stellte bislang im Geltungsbereich des       Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a     Bebauungsplanes Nr. 82 für die Bau-          Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.        flächen eine Fläche für den Gemein-          Umweltbericht und bedarf nicht der
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan        bedarf mit der Zweckbestimmung               Genehmigung.
                                                                                       Der im Wege der Berichtigung angepas-
Geltungsbereich der 4. Berichtigung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der          ste Flächennutzungsplan kann ab diesem
Verwaltungsgemeinschaft Bernburg für die Stadt Bernburg (Saale) mit Ortsteil           Tag in der Stadtverwaltung Bernburg
Aderstedt und die Gemeinde Gröna                                                       (Saale), Schlossgartenstraße 16, Rathaus
                                                                                       II, Planungsamt, während der Dienst-
                                                                                       stunden eingesehen und über den Inhalt
                                                                                       Auskunft verlangt werden.

                                                                                       Bernburg (Saale), 6. Juli 2015

                                                                                       Henry Schütze
                                                                                       Oberbürgermeister

                                                                     Kartengrundlage: Geobasisdaten/Juli 2014
                                                                     © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2014,
                                                                     A18-224-2009-7
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                            -7-                                              Amtsblatt 08 / 15

   1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale)
Aufgrund der §§ 8, 10, 45 Abs. 2 Nr. 1     (Saale) vom 12.09.2014 (Amtsblatt der
Kommunalverfassungsgesetz des Lan-         Stadt Bernburg (Saale) Nr. 209 vom                         Art. 2
des Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom           02.10.2014, S. 13) wird wie folgt geän-    Diese Änderungssatzung tritt am Tage
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der      dert:                                      nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in
seiner Sitzung am 02.07.2015 folgende      1. In § 7 Abs. 4 Nr. 8 wird die Zahl
1. Satzung zur Änderung der Hauptsat-      „40.000“ durch „1.000“ ersetzt.
zung der Stadt Bernburg (Saale) vom                                                   Bernburg (Saale), 9. Juli 2015
12.09.2014 (Amtsblatt der Stadt            2. In § 18 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3.1. werden
Bernburg (Saale) Nr. 209 vom               die Worte in Klammern „(die Berech-
02.10.2014, S. 13) beschlossen:            nung des zugrundezulegenden Gesamt-                                  (Siegel)
                                           auftragswertes erfolgt nach den Vor-
               Art. 1                      schriften der VOL bzw. VOB)“ gestri-       Henry Schütze
Die Hauptsatzung der Stadt Bernburg        chen.                                      Oberbürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Satzung kann auch in dem im Internet unter www.bernburg.de eingestellten
Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in der Druckfassung des Amtsblatts der Stadt
Bernburg (Saale).

Salzlandkreis
Antrag auf Genehmigung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale)
Beschlussvorlage Nr.: 222/2015 und Beiblatt zur Beschlussvorlage Nr. 222/2015

Auf Ihren Antrag vom 07.07.2015 ergeht folgender
                                                          Bescheid:

        1. Die Genehmigung zu der mit Beschlussvorlage Nr. 222/2015 und Beiblatt zur Beschlussvorlage Nr. 222/2015
        des Stadtrates am 02.07.2015 beschlossenen 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale)
        wird erteilt.

        2. Für die Entscheidung werden keine Kosten erhoben.

Begründung:
                                                               I.
Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 02.07.2015 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Bernburg (Saale) beschlossen.

Die Stadt Bernburg (Saale) legte mit Schreiben vom 07.07.2015, eingegangen am 07.07.2015, die 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale) der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit der Bitte um Genehmigung vor. Zudem
wurden die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Einberufung und Durchführung der Stadtratssitzung vom 02.07.2015
vorgelegt.

                                                              II.
Meine Zuständigkeit für die Entscheidung im Tenor beruht auf § 144 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) i. V. m. § 10 Absatz 2 Satz 2 KVG LSA sowie § 2 Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG).

Zu 1.)
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA bedarf die Änderung der Hauptsatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, soweit die Änderung der Hauptsatzung mit den Gesetzen nicht vereinbar ist.

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale) wird genehmigt.

Nach der Prüfung der mit dem Antrag auf Genehmigung vorgelegten Unterlagen ist festzustellen, dass die 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale) formell ordnungsgemäß zustande gekommen und materiell-rechtlich nicht zu bean-
standen ist.

Zu 2.)
Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungskostengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                               -8-                                               Amtsblatt 08 / 15

27.06.1991 (GVBl. LSA S. 154) in der derzeit gültigen Fassung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Salzlandkreis,
Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale), Widerspruch eingelegt werden.

                                                             III.
Hinweis:
Über die erfolgte Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale) mit
Genehmigungsvermerk bitte ich mich zu unterrichten. Gleichzeitig bitte ich um Vorlage einer ausgefertigten Fassung der 1. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bernburg (Saale).

Bernburg (Saale), 8. Juli 2015

                           (Siegel)
Im Auftrag
Meyer

             Satzung über die Festsetzung und Erhebung des Kostenbeitrages
     für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder
               mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Bernburg (Saale)
                              (Kita-Kostenbeitragssatzung)
                Präambel                     kurz: Inanspruchnahme der Kindertages-            § 3 Kostenbeitragserhebung,
Aufgrund der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1           betreuung) durch Kinder, die ihren                  Entstehung und Fälligkeit
Kommunalverfassungsgesetz des Landes         gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der        (1)       Die Verpflichtung zur Zahlung
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom                 Stadt Bernburg (Saale) haben, werden         des Kostenbeitrages entsteht mit dem im
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), § 90          durch die Stadt Bernburg (Saale) nach        Betreuungsvertrag bezeichneten Termin
Abs. 1 SGB VIII in der Fassung der           Maßgabe dieser Satzung festgelegt und        des Beginns der Betreuung des Kindes in
Bekanntmachung vom 11. September             erhoben.                                     der Kindertageseinrichtung und endet
2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert                                                  mit der Beendigung der Betreuung bzw.
durch Art. 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 21.     (3)       Die Inanspruchnahme der            mit dem Termin, zu dem die Abmeldung
Januar 2015 (BGBl. I S. 10) und § 13 des     Kindertagesbetreuung liegt während der       (schriftlich) durch die Eltern wirksam
Gesetzes zur Förderung und Betreuung         Zeit vor, in der aufgrund des Abschlusses    wird oder das Bereithalten eines Platzes
von Kindern in Tageseinrichtungen und        eines Betreuungsvertrages zwischen           endet.
in Tagespflege des Landes Sachsen-           dem Träger der jeweiligen Tagesein-
Anhalt (Kinderförderungsgesetz -             richtung und den Eltern für ein Kind ein     (2)      Der für die Erhebung des
KiFöG) vom 5. März 2003 (GVBl. LSA           Platz in einer Kindertageseinrichtung        Kostenbeitrages maßgebliche Zeitraum
S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1     bereitgehalten wird oder das Kind tat-       ist der Kalendermonat, bei Entstehung
des Gesetzes zur Änderung des Kinder-        sächlich betreut wird.                       des Kostenbeitrages während eines
förderungsgesetzes und anderer Gesetze                                                    Kalendermonats der Rest des Monats.
vom 23. Januar 2013 (GVBl. LSA S. 38)              § 2 Kostenbeitragsschuldner            Ausgenommen hiervon ist die Ferien-
in der gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes       (1)       Kostenbeitragsschuldner sind       hortbetreuung, für die der Erhebungs-
ab 1. August 2015 geltenden Fassung hat                                                   zeitraum die vereinbarte Zeit, dabei
der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in            a) die Eltern des Kindes, für das   gemäß § 4 Abs. 5 aber für jede angefan-
seiner Sitzung am 2. Juli 2015 die fol-               ein Platz bereitgehalten wird       gene/ betroffene Kalenderwoche jeweils
gende Satzung beschlossen.                            b) das Kind.                        für die volle Woche, der Ferienhort-
                                                                                          betreuung ist.
     § 1 Kostenbeitragstatbestand            Mehrere Kostenbeitragsschuldner haften
(1)      Für die Inanspruchnahme von         als Gesamtschuldner.                         (3)     Der Kostenbeitrag entsteht
Angeboten der Förderung und Betreuung                                                     jeweils zu Beginn des Erhebungs-
von Kindern in Tageseinrichtungen sind       (2)      Der Kostenbeitragsschuldner         zeitraumes.
von den Eltern Kostenbeiträge zu erhe-       ist verpflichtet, Änderungen im Perso-
ben. Die Kostenbeiträge sind nach der        nenstand oder der Familie, die für die       (4)      Die Erhebung des Kostenbei-
Anzahl der vereinbarten Betreuungs-          Höhe des festgesetzten Kostenbeitrages       trages erfolgt durch Bescheid.
stunden zu staffeln.                         von Bedeutung sein können, unverzüg-
                                             lich mitzuteilen.                            (5)       Der monatliche Kostenbeitrag
(2)     Die Kostenbeiträge für die                                                        ist mit dem 15. eines jeden Monats fällig.
Inanspruchnahme von Angeboten der                                                         Der Beitrag für die Ferienhortbetreuung
Förderung und Betreuung von Kindern                                                       ist am Tage des vereinbarten Beginns der
in Tageseinrichtungen (nachfolgend                                                        Ferienhortbetreuung für den gesamten
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                              -9-                                             Amtsblatt 08 / 15

Zeitraum fällig.                            auch den Salzlandkreis als örtlichen       Kind auflaufen, so kann die Stadt
                                            Träger der öffentlichen Jugendhilfe und    Bernburg (Saale) die Zahlung der
(6)     Nicht rechtzeitig beglichene        Leistungsverpflichteten gemäß Kinder-      Platzkosten abzüglich der Landes- und
Kostenbeiträge werden kostenpflichtig       förderungsgesetz.                          Landkreispauschalen für dieses Kind an
angemahnt und im Verwaltungsvoll-                                                      den Träger der Kindertageseinrichtung
streckungsverfahren beigetrieben.           (9)      Unternimmt der Träger einer       vollständig einstellen.
                                            Kindertageseinrichtung im Fall des Abs.
(7)     Die für die Bereitstellung von      8 in Zusammenarbeit mit den Kos-           (10)      Wenn aufgrund einer ärztlichen
Mahlzeiten und Getränken entstehenden       tenbeitragspflichtigen und ggf. mit dem    Verordnung, z. B. wegen einer Kur oder
Kosten sind von den Eltern gesondert zu     Jugendamt keine wirksamen Schritte um      wegen einer schwerwiegenden bzw.
zahlen.                                     die aufgetretenen Kostenbeitragsrück-      langwierigen Erkrankung eines Kindes
                                            stände zu regulieren oder entstehen        der Besuch einer Kindertageseinrichtung
(8)       Die Stadt Bernburg (Saale)        nachfolgend neue Kostenbeitrags-           für einen vorab konkret bestimmten
kann den Betreuungsvertrag für ein Kind     schulden und spricht der Träger der        Zeitraum von mindestens einem vollen
in einer städtischen Kindertagesein-        Kindertageseinrichtung trotzdem keine      Monat unterbrochen werden muss, kann
richtung fristlos kündigen bzw. den         Kündigung des Betreuungsvertrages für      der Kostenbeitragsschuldner bei der
Träger der jeweils besuchten Kinderta-      das Kind aus, so kann die Stadt Bernburg   Stadt Bernburg (Saale) mit einer
geseinrichtung informieren und ihn auf-     (Saale) dem Träger gegenüber für das       Bestätigung der entsprechenden befriste-
fordern, die Kündigung des Betreu-          Kind ab einem Monat nach einer             ten Entschuldigung des Kindes durch die
ungsvertrages für ein Kind auszuspre-       Mitteilung gemäß Abs. 8 die Zahlung der    Leitung der Kindertageseinrichtung für
chen, wenn Kostenbeitragsschuldner mit      Platzkosten für das Kind zunächst          die vorgesehene Dauer des Fernbleibens
der Zahlung des Kostenbeitrages für das     monatlich um den ausstehenden Kos-         des Kindes eine Freistellung von der
Kind in Verzug geraten und der              tenbeitrag reduzieren. Wenn der Träger     Kostenbeitragszahlung bei der Stadt
Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher      den Betreuungsvertrag für das Kind nach    Bernburg (Saale) beantragen. Über die
schriftlicher Mahnung nicht nachkom-        dem Ablauf von drei Monaten nach einer     Freistellung von der Kostenbeitragszah-
men. Über die Kündigung des Betreu-         Information gemäß Abs. 8 über              lung, die aber stets nur für volle Monate
ungsvertrages wegen Kostenbeitrags-         Kostenbeitragsrückstände noch nicht        erfolgt, in denen ein Kind gemäß Satz 1
schulden für ein Kind informiert der        gekündigt hat und/oder noch weitere        die     Kindertageseinrichtung      nicht
Träger der Kindertageseinrichtung die       Kostenbeitragsrückstände für dieses        besucht, wird im Einzelfall entschieden.
Stadt Bernburg (Saale) und zusätzlich

                                    § 4 Höhe der Kostenbeiträge, Kostenbeitragsmaßstab

(1)      Die Stadt Bernburg (Saale) setzt gemäß § 13 KiFöG die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages pro Kind folgendermaßen
         fest:

         a.) Der Kostenbeitrag für Krippen- und Kindergartenkinder gemäß den von den Eltern gewählten, vertraglich vereinbarten
         Betreuungszeiten beträgt:

         b.) Kostenbeitrag für ständige Hortbetreuung (Schul- und Ferienzeit)
Programm zum 25. Bernburger Weinmarkt
Bernburg (Saale)                                              - 10 -                                            Amtsblatt 08 / 15

         c.) Kostenbeitrag für Hortbetreuung nur in den Ferienzeiten

(2) Für Familien mit einem Kinder-          lichen Betreuungszeit festgesetzt und        (9) Ergänzende bzw. erhöhte Kostenbei-
geldanspruch für zwei oder mehr Kinder,     erhoben. Hieraus ergibt sich die Anzahl      träge gemäß Abs. 7 bzw. aus dem
die gleichzeitig in Tageseinrichtungen      der täglichen Betreuungsstunden, die für     „Zukauf“ von Einzelstunden gemäß Abs.
oder Tagespflegestellen gefördert und       die Feststellung der Kostenbeitragshöhe      8 werden durch den Träger der öffent-
betreut werden, erfolgt die Festsetzung     nach § 4 Abs. 1 a) ausschlaggebend ist.      lichen Jugendhilfe (Landkreis) nicht
der Höhe des Kostenbeitrages so, dass       Wird die vereinbarte Betreuungszeit tat-     ermäßigt.
der gesamte Kostenbeitrag 160 v. H. des     sächlich nicht in Anspruch genommen,
Kostenbeitrages, der für das älteste Kind   so hat dies keine Auswirkungen auf die                § 5 Sonderregelung für
zu entrichten ist, nicht überschreitet.     Höhe der Kostenbeitragsschuld.                  Sorgeberechtigte im Schichtdienst
Schulkinder, unabhängig davon ob sie        Die Vereinbarung von gleichmäßigen,              sowie für andere Ausnahmefälle
einen Hort besuchen oder nicht, bleiben     aber turnusmäßig zeitlich wechselnden        (1)       Eltern, die regelmäßig im
bei der Festsetzung der Höhe des            Betreuungszeiten ist nur in den in § 5       Schichtdienst berufstätig sind und die ihr
Kostenbeitrages unberücksichtigt.           geregelten Ausnahmefällen möglich            Kind/ihre Kinder täglich nur eine
Die Anwendung dieser Regelung setzt         bzw. zulässig. Ebenso ist auch die           Stundenzahl betreuen lassen, die unter-
aber voraus, dass die Eltern, wenn für      Vereinbarung wöchentlicher, nach             halb der Stundenzahl liegt, ab der der
ihre Kinder die verringerte Festsetzung     Wochentagen unregelmäßig verteilter          höchste Beitragssatz gemäß § 4 Abs. 1 a)
und Erhebung des Kostenbeitrages erfol-     bzw. auch auf weniger als 5 Wochentage       zu entrichten ist, können für ihr Kind /
gen soll, einen entsprechenden schrift-     verteilter Betreuungszeiten nur in den in    ihre Kinder im Betreuungsvertrag wech-
lichen Antrag (Vordruck), ggf. mit gefor-   § 5 geregelten Ausnahmefällen möglich        selnde Betreuungszeiten vereinbaren,
derten Unterlagen bzw. Nachweisen, bei      bzw. zulässig. In diesen Fällen ergibt       wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
der Stadt Bernburg (Saale) einreichen.      sich die für die Festsetzung und             werden:
Die Verringerung des Kostenbeitrages        Erhebung des Kostenbeitrages maßgeb-                   a) Es erfolgt der schriftliche
gemäß dieser Regelung erfolgt frühes-       liche tägliche Betreuungszeit aus der        Nachweis (Bestätigung des Arbeit-
tens ab dem Abgabemonat eines entspre-      Summe der jeweils höchsten wöchent-          gebers) über die regelmäßige Berufs-
chenden Antrages.                           lichen Gesamtbetreuungszeit des betref-      tätigkeit der Eltern und dabei mindestens
                                            fenden Kindes geteilt durch 5 Tage.          eines Elternteiles im Schichtdienst,
(3)      Die Kostenbeiträge werden für                                                   wobei zugleich die Dauer der täglichen
volle Monate, in denen das Kind in der      (7) Soweit die Eltern für ihr Kind/ihre      Arbeitszeit bzw. die Schichtzeiten ange-
Kindertageseinrichtung angemeldet ist,      Kinder in gemäß § 5 nachgewiesenen,          geben werden
erhoben, unabhängig davon, ob das Kind      besonderen Bedarfsfällen eine vertrags-      und
durchgehend im Monat anwesend ist           gemäße Betreuung vor Beginn oder nach                  b) die Eltern vereinbaren im
oder nicht.                                 dem Ende der regelmäßigen täglichen          Betreuungsvertrag höchstens drei wech-
Kostenbeiträge für Kinder, die nur in den   Öffnungszeit der Kindertageseinrich-         selnde konkrete tägliche Betreuungs-
Ferien den Hort besuchen, werden für        tungen zwischen 06:00 Uhr und 17:00          zeiten (Von-Bis-Uhrzeiten) für das
jede angefangene/betroffene Kalender-       Uhr in Anspruch nehmen, so erhöht sich       jeweilige Kind, die dann in Absprache
woche jeweils für die volle Woche erho-     der nach den vorhergehenden Regelun-         mit der Leiterin der Kindertagesein-
ben.                                        gen zu entrichtende Kostenbeitrag für        richtung regelmäßig eingehalten werden.
                                            jedes Kind pro jeweils angefangene
(4)     Kindergartenkinder sind alle        Stunde vor Beginn oder nach Ende der         Soweit unter diesen Voraussetzungen die
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis     regelmäßigen täglichen Öffnungszeit um       Vereinbarung wechselnder Betreuungs-
zum Schuleintritt, Krippenkinder sind       10,00 EUR pro Monat.                         zeiten im Betreuungsvertrag erfolgt,
alle Kinder bis zum vollendeten 3.                                                       wird die Beitragseinstufung für das
Lebensjahr.                                 (8) Soweit Eltern in Einzelfällen die ver-   jeweilige Kind ausgehend von der sich
Für den Monat, in dem ein Kind das 3.       einbarte regelmäßige Betreuungszeit          hieraus ergebenden Höchststundenzahl
Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag für   ihres Kindes/ihrer Kinder überschreiten      der täglichen Betreuung des betreffenden
ein Krippenkind zu zahlen. Ab dem           müssen oder wollen, besteht im Rahmen        Kindes vorgenommen.
Folgemonat ist der Kostenbeitrag für ein    der regelmäßigen täglichen Öffnungszeit
Kindergartenkind zu entrichten.             der Kindertageseinrichtungen die Mög-        (2)       Die Vereinbarung wöchent-
                                            lichkeit eines „Zukaufs“ von Einzel-         licher, nach Wochentagen unregelmäßig
(5) Hortkinder sind alle schulpflichtigen   stunden für 5,00 EUR pro Einzelstunde.       verteilter bzw. auch auf weniger als 5
Kinder bis zur Versetzung in den 7.         Der „Zukauf“ von Einzelstunden ist           Wochentage verteilter Betreuungszeiten
Schuljahrgang bzw. Kinder, die das 14.      ergänzend zum Betreuungsvertrag des          ist nur in begründeten Ausnahmefällen
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.      jeweiligen Kindes zu vereinbaren. Der        unter analogen Voraussetzungen und
                                            „Zukauf“ von Einzelstunden nach Satz 1       Bedingungen gemäß Abs. 1 a) und b)
(6)     Der Kostenbeitrag nach § 4          ist dabei durch Uhrzeit/en und Wo-           sowie gleichzeitig unter Beachtung der
Abs. 1 a) wird abhängig von der im          chentag/e konkret zu bestimmen.              konzeptionellen Festlegungen der jewei-
Betreuungsvertrag vereinbarten täg-                                                      ligen Kindertageseinrichtung möglich
Bernburg (Saale)                                                  - 11 -                                                Amtsblatt 08 / 15

bzw. zulässig und führt nur dann zu einer        zungen:                                       lungen am Ort der auswärtigen Kinder-
Kostenbeitragsfestsetzung gemäß § 4                        a. Die Stadt Bernburg (Saale)       tagesbetreuung.
Abs. 6 Satz 6. Anderenfalls ergibt sich          erhält von den Eltern, der aufnehmenden
der festzusetzende und zu erhebende              Gemeinde oder Verbandsgemeinde oder           (3)      Soweit Kinder, die ihren
Kostenbeitrag aus der Stundenzahl der            von dem das Kind betreuenden Träger           gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der
jeweils höchsten vereinbarten täglichen          der Tageseinrichtung oder Tagespflege-        Stadt Bernburg (Saale) haben, in einer
Betreuungszeit des betreffenden Kindes.          stelle rechtzeitige und ausreichende          Kindertageseinrichtung in der Stadt
                                                 Informationen über die konkreten Ver-         Bernburg (Saale) betreut werden, so
(3)      Wird nach Abs. 1 oder Abs. 2            einbarungen zur Tagesbetreuung des            wird durch Vereinbarungen, in denen
eine vertragsgemäße Betreuung vor                betreffenden Kindes sowie über die            zugleich entweder die Übertragung der
Beginn oder nach dem Ende der regel-             Kostenbeitragsschuldner gemäß § 2             Kostenbeitragserhebung oder die träger-
mäßigen täglichen Öffnungszeit der               und                                           bezogene Weitergabe der Kostenbeiträge
Kindertageseinrichtungen, die zwischen                     b. es sind oder werden keine        für diese Kinder näher geregelt werden
06:00 Uhr und 17:00 Uhr liegt, in                anderweitigen Vereinbarungen zwischen         soll, angestrebt, dass die Eltern für diese
Anspruch genommen, so gilt auch in die-          der Stadt Bernburg (Saale) und der auf-       Kinder den entsprechenden für ihre
sen Fällen § 4 Abs. 7. Die Vereinbarung          nehmenden Gemeinde oder Verbands-             Gemeinde oder Verbandsgemeinde ein-
entsprechender, die regelmäßige tägliche         gemeinde, in deren Gebiet die Tages-          heitlich festgelegten oder durchschnitt-
Öffnungszeit der Kindertageseinrichtun-          betreuung des betreffenden Kindes             lich gültigen Kostenbeitrag für die
gen überschreitender Betreuungszeiten            erfolgt, oder mit dem Träger der betref-      Tagesbetreuung des betreffenden Kin-
erfolgt ebenfalls grundsätzlich nur unter        fenden Tageseinrichtung oder Tages-           des, mindestens jedoch den Kosten-
analogen Voraussetzungen bzw. Bedin-             pflegestelle hinsichtlich einer anderwei-     beitrag, der sich für das jeweilige Kind
gungen gemäß Abs. 1 a) und b) sowie              tigen Gestaltung der Kostenbeitragsfest-      aus den Regelungen dieser Satzung der
gleichzeitig unter Beachtung der kon-            legung und -erhebung für das jeweilige        Stadt Bernburg (Saale) ergibt, entrichten
zeptionellen Festlegungen der jeweiligen         Kind getroffen.                               müssen.
Kindertageseinrichtung.
                                                 (2)      Soweit in dem Ort, in der die                § 8 Begriffsbestimmung
    § 6 Antrag auf Übernahme bzw.                Tagesbetreuung des Kindes erfolgt, der        Eltern im Sinne dieser Satzung sind die
   Ermäßigung des Kostenbeitrages                zu entrichtende Kostenbeitrag für das         Sorgeberechtigten des Kindes.
Die Eltern können beim Landkreis als             Kind entweder niedriger oder auch
örtlichem Träger der öffentlichen Ju-            gleich hoch wie gemäß dieser Satzung           § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
gendhilfe einen Antrag auf Ermäßigung            wäre, erfolgt durch die Stadt Bernburg        Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in
des von der Stadt Bernburg (Saale) für           (Saale) die Kostenbeitragsfestlegung          Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
ihr Kind/ihre Kinder erhobenen Kosten-           und -erhebung für das Kind entspre-           die Festsetzung und Erhebung des
beitrages stellen.                               chend den vorstehenden Regelungen             Kostenbeitrages für die Inanspruch-
                                                 dieser Satzung.                               nahme von Angeboten der Kinderta-
       § 7 Gastkinderregelung                    Ist der Kostenbeitrag für ein auswärtig       gesbetreuung für Kinder mit gewöhnli-
(1)     Für Kinder mit gewöhnlichem              betreutes Kind mit gewöhnlichem Auf-          chem Aufenthalt in der Stadt Bernburg
Aufenthalt in der Stadt Bernburg (Saale),        enthalt in der Stadt Bernburg (Saale) in      (Saale) (Kita-Kostenbeitragssatzung)
welche in Tageseinrichtungen oder in             dem Ort, in welchem es betreut wird,          vom 26.06.2013 außer Kraft.
Tagespflegestellen außerhalb des Stadt-          höher als es sich nach den Regelungen
gebietes betreut werden, gelten die              dieser Satzung ergibt, dann richtet sich      Bernburg (Saale), 22. Juli 2015
Regelungen zur Festlegung und Erhe-              der durch die Stadt Bernburg (Saale) für                      (Siegel)
bung des Kostenbeitrages gemäß dieser            dieses Kind festzulegende und zu erhe-        Henry Schütze
Satzung unter folgenden Vorausset-               bende Kostenbeitrag nach den Rege-            Oberbürgermeister
 Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Satzung kann auch in dem im Internet unter www.bernburg.de eingestellten Amtsblatt der
                                                   Stadt Bernburg (Saale) eingesehen werden.
 Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in der Druckfassung des Amtsblatts der Stadt Bernburg (Saale).

Die vorbezeichnete Satzung über die Festsetzung und Erhebung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Angeboten der
Kindertagesbetreuung für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Bernburg (Saale) (Kita-Kostenbeitragssatzung) bedarf
der Zustimmung des Salzlandkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur
Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinder-
förderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des
Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23.01.2013 (GVBl. LSA S. 38) in der gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes ab
01.08.2015 geltenden Fassung.
Nach Einsicht in die Kita-Kostenbeitragssatzung wurde die Zustimmung des Salzlandkreises, Fachdienst Jugend und Familie, am
17.07.2015 erteilt.

Bernburg (Saale), 22. Juli 2015
                                      (Siegel)

Henry Schütze
Oberbürgermeister
Bernburg (Saale)                                            - 12 -                                          Amtsblatt 08 / 15

          Nichtamtlicher Teil                   Aus den Ortsteilen
                                                                                      Sprechzeit: nach tel. Vereinbarung,
             Aderstedt                                     Poley                      donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr.

Die Sprechzeiten des Ortsbürgermeis-
ters: jed. 1. und 3. Mittwoch im Monat
von 18:00 bis 18:45 Uhr, Tel. 366007.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates sind
bei wichtigen Sachen unter den folgen-
den Telefonnummern erreichbar.
Mike Franzelius, 01713421001,
E-Mail: m.franzelius@t-online.de;
Jana Scholz (Stellvertr.), 015232035373,
E-Mail: jawilke@web.de;
Christian Wiltner, 017622075768;
Christin Duft, 01772349255,
E-Mail: tineduft82@gmail.com
Termine:
14.08., Mitgl.-Vers. Geflügelverein,
19.08., BGM-Sprechstunde.
21.08., Mitgl.-Vers. Angelverein.

             Baalberge
Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat
von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungs-
raum, Umgehungsstraße 28.
9.4., 19:00 Uhr, „Bauernstube“:
Jahresvers. d. Jagdgenossenschaft
Baalberge.

             Biendorf
Sprechzeit: jed. 1. Donnerstag im
Monat von 16:30 bis 18:30 Uhr im
Gemeindehaus, Zur Eisenbahn 30.

               Gröna
Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat,
16:00 bis 18:00 Uhr, Gemeindever-
waltung, Schulstraße 11.

               Peißen
Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat,
von 17:00 bis 18:00 Uhr in der
                                                        Bernburg
Bibliothek der „Neuen Schule“ oder         Keltische Harfe in Waldau
nach Vereinbarung unter Tel. 313466.
                                           Die Harfinistin und Sängerin Hilary
             Preußlitz                     O´Neill (Foto) lädt am Samstag, 15.
                                           August, ab 17:00 Uhr in die Waldauer
Sprechzeit: nach tel. Vereinbarung,        Kirche zu einem keltischen Abend ein.
montags von 17:00 bis 18:00 Uhr.           Die Besucher erwartet ein Abend mit
                                           Musik, Liedern und Geschichten aus
             Wohlsdorf                     Irland.
Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat        (Eintritt an der Abendkasse: 15,00 EUR)
von 16:30 bis 18:00 Uhr im Bürgertreff
Wohlsdorf/Crüchern (ehem. Sportlerheim).   Anmeldung von Führungen
                                           in den Talstadtkirchen:
                                                 Bernburger Stadtinformation,
   D a s n ä ch s t e A mts b latt                    Tel. 03471 3469311
 ers ch ein t am 3. S ep temb er                Pfarramt der Talstadtgemeinde,
                                                      Tel. 03471 353-613
Bernburg (Saale)                                               - 13 -                                          Amtsblatt 08 / 15

Versicherungsschutz
gegen Unwetterschäden
Die Verbraucherzentrale Sachsen-
Anhalt e. V. informiert aus Anlass der
häufigen Unwetter darüber, welche
Versicherungen nötig sind, welche
Schäden übernommen werden und
wann ein entsprechender Versiche-
rungsschutz besteht.
Für Sturmschäden ab Windstärke 8 sind
die Wohngebäude-, Hausrat- und
Kaskoversicherung zuständig. Ist durch
den Sturm ein Gebäude beschädigt wor-
den, ist dies ein Fall für die Wohnge-
bäudeversicherung. Wurde Hausrat zum
Spielball des Sturms, sind diese Schäden       Die größte Promi-Schau des Landes nach der Wende!
durch die Hausratversicherung nur abge-
deckt, wenn dieser während der Böen in
                                                „KÜNSTLER. BÜHNE. SHOW.“
einem Gebäude untergebracht war und            Das Museum Schloss Bernburg zeigt bis zum 8. November die originalen
beschädigt wurde.                              Accessoires der Stars aus Medien, Musik und Show.
Die Teilkaskoversicherung des Auto-            Öffnungszeiten
halters ist für Fahrzeugschäden durch          Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen von 10.00 bis 17.00 Uhr
Dachziegel zuständig. Ist ein nachweis-        Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie auch unter: www.mauerbuehne.de
lich morscher Baum umgestürzt und hat                               Kontakt und nähere Informationen:
ein Haus oder Auto beschädigt, muss der             Museum Schloss Bernburg, Einrichtung der Bernburger Freizeit GmbH,
Baumbesitzer oder dessen Haftpflicht-                            Schlossstr. 24, 06406 Bernburg (Saale),
versicherung für die dadurch entstande-                              Ansprechpartner: Torsten Sielmon
nen Schäden aufkommen. Schäden                                 Tel. 03471 623-854 o. Mobil: 0173 8910964
durch eindringendes Regenwasser sind                          E-Mail: sielmon@museumschlossbernburg.de
nur im Rahmen einer bestehenden                           www.museumschlossbernburg.de/www.mauerbuehne.de
Elementarschadenversicherung abge-
deckt. Die bloßen Hausrat- und
Wohngebäudeversicherungen haften
nicht für derartige Schäden.
                                              Internationales Jugendworkcamp
Informationen zum passenden Versiche-
rungsschutz erhalten Ratsuchende in der
Beratungsstelle Halle, Oleariusstrasse 6 b,
der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
e. V.
Es besteht die Möglichkeit, einen com-
putergestützten Vergleich verschiedener
Versicherungsgesellschaften erstellen zu
lassen.
 Um telefonische Terminabsprache wird
      gebeten unter 0345 2980311
           oder 0345 2980329.
                                              Beim traditionellen Frühstück im Bernburger Jugendklubhaus begrüßte
                                              Oberbürgermeister Henry Schütze im vergangenen Monat die Teilnehmer des
                Die Energieberatung der       Jugendworcamps dieses Jahres. In Zusammenarbeit mit dem Verein Internationale
                Verbraucherzentrale findet    Begegnung in Gemeinschaftsdiensten organisiert das Amt für Kinder- und
                in Bernburg jeden             Jugendförderung der Stadt das Projekt, das bis zum 9. August durchgeführt wird. Die
3. Dienstag im Monat von 13:00 - 18:00        zehn Teilnehmer vertreten neun Nationen. Während des Camps sind unter anderem
Uhr, im Sitzungsraum von Rathaus IV,          Sanierungsarbeiten am Kriegsgräberdenkmal im Ortsteil Leau und im Klubhaus der
Schlossgartenstraße 16 a, statt. Anfragen     Jugend vorgesehen. Dort soll zum Beispiel ein zweiter Sanitärbereich in Anlehnung
unter Tel. 0800 809 802-400 kostenfrei        an die Art von Friedensreich Hundertwasser gestaltet werden.           Foto: Jeske
aus deutschen Netzen.
Für einkommensschwache Haushalte mit ent-
sprechendem Nachweis sind die Bera-
                                                          Das Amtsblatt finden Sie im Internet:
                                                                w w w. b e r n b u r g . d e
tungsangebote kostenfrei. Mehr Infor-
mationen finden Sie im Internet unter
www.vzsa.de
Bernburg (Saale)   - 14 -   Amtsblatt 08 / 15
Bernburg (Saale)                                             - 15 -                               Amtsblatt 08 / 15

Freundeskreis Kunsthalle
„Es ist an der Zeit, dass neben dem persönlichen Engagement
der Künstlerin Erika Magdalinski auch Bernburger dazu bei-
tragen, dass die Kunsthalle Bernburg ein Image in Sachsen-
Anhalt bekommt“, erklärte Daniel Naumann (rechts im Bild)
aus Anlass der bevorstehenden Eröffnung der aktuellen
Ausstellung „Kontrast“. Der Vorsitzende des neugegründten
Vereins und dessen Mitglieder wollen sich öffentlichkeits-
wirksam und engagiert dafür einsetzen, damit die Kunsthalle
als Bestandteil des Schlossensembles zu einem Mosaikstein
einer lebendigen Kunstszene in Bernburg werde. Alle
Interessierten seien willkommen, sich über die Arbeit des
Vereins zu informieren und ihn zu unterstützen
Für weitere Informationen ist der Vorsitzende des Vereins unter Tel. 0174 3298920 zu erreichen.        Foto: Jeske

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Im Internet: www.bernburger-freizeit.de

Stadtinformation Bernburg
Lindenplatz 9                           Öffnungszeiten:                                      Termine für Stadtführungen:
Tel. (03471) 3 46 93 11                 Mo - Fr         09:00 - 18:00 Uhr                    jeweils 14:00 Uhr - Dauer 1 Stunde
Fax (03471) 3 46 93 25                  Samstag         09:00 - 14:00 Uhr                    Sa, 08. Aug + Sa, 22. Aug 2015

Tiergarten Bernburg                     Öffnungszeiten:
Krumbholzallee 3                        Mo - So             09:00 - 18:00 Uhr
Tel. (03471) 35 28 16                   (Letzter Einlass jeweils 30 min. vor Schliessung.)

 Schwimmhalle Bernburg                                      Allgemeine Öffnungszeiten:
 Im Stadtpark                                               Mo, Mi, Fr     06:00 - 08:00 Uhr / 15:00 - 21:00 Uhr
 Tel. (03471) 62 20 98                                      Dienstag       06:00 - 10:00 Uhr
                                                            Donnerstag     06:00 - 08:00 Uhr / 18:00 - 22:00 Uhr
 Geänderte Öffnungszeiten:                                  Samstag        06:00 - 21:00 Uhr
                                                            Sonntag        08:00 - 18:00 Uhr

 Sommerpause!
 Vom 01. Juni bis zum 30. August 2015 bleibt die            Sauna:                 Damen            Mo       12:00 - 21:00 Uhr
 Schwimmhalle komplett geschlossen.                                                                 Mi       06:00 - 21:00 Uhr
 Bitte nutzen Sie das Angebot des Erlebnisbades.                                                    Do       06:00 - 22:00 Uhr
                                                                                   Herren           Di, Fr   06:00 - 21:00 Uhr
                                                                                   Familie          Sa       06:00 - 21:00 Uhr
                                                                                                    So       08:00 - 18:00 Uhr

Museum Schloss Bernburg                 Öffnungszeiten:                                      Öffnungszeiten Kunsthalle:
Schlossstr. 24                          Mo              Ruhetag                              Di, Mi         auf Anfrage
Tel. (03471) 62 50 07                   Di - So         10:00 - 17:00 Uhr                    Do, Fr         13:00 - 17:00 Uhr
                                                                                             Sa, So         10:00 - 17:00 Uhr

Fähre “Einheit”                         Fahrzeiten:
An der Überfahrt                        Mo                             12:00 - 19:00 Uhr
Tel. (03471) 35 20 24                   Di - So                        09:00 - 19:00 Uhr

 Parkeisenbahn “Krumbholz”              Fahrzeiten:
 Krumbholzallee                         Mo                             12:00 - 18:00 Uhr (ab 13.Juli - 26. Aug 2015)
 Tel. (03471) 35 20 12                  Di - Fr                        10:00 - 12:30 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
                                        Sa, So                         10:00 - 12:45 Uhr / 13:15 - 18:00 Uhr

 Erlebnisbad “Saaleperle”                Öffnungszeiten:
 Am Stadtbad 65                          Mo - So                        09:00 - 20:00 Uhr
 Tel. (03471) 31 15 26
                                         (Änderungen je nach Wetterlage vorbehalten.)

  Märchengarten “Paradies”               Öffnungszeiten:
  Ilberstedter Str. 114                  Mo                             Ruhetag (außer in den Sommerferien Sa.-Anh.)
  Tel. (03471) 6 84 86 15                Di - So                        10:00 - 18:00 Uhr

  Kegel-Freizeit-Center               B.E.S.T. Sportpark                            Keßlerturm
  Krumbholzallee 8                    Rosengarten 2                                 Ilberstedter Str.
  Tel. (03471) 36 61 81               Tel. (03471) 36 61 00                         Tel. (03471) 3 46 93 11

  Öffnungszeiten:                     Öffnungszeiten:                               Öffnungszeiten:
  Mo              Ruhetag             Do              14:00 - 21:00 Uhr             Di - So                  12:00 - 18:00 Uhr
  Di - Fr         15:00 - 22:00 Uhr
  Sa              15:00 - 24:00 Uhr
  So              geschlossen
                                                                                                          Änderungen vorbehalten!
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Die Bernburger Freizeit GmbH im August

                                                                                                                                      BFG
                                                           Fahrplan MS "Saalefee"

                                                                    Kaffeefahrten
                                                                    Schleusenfahrten
                                                                    Tagesfahrten
                                                                    Mondscheinfahrten mit Tanz
Fahrzeiten August 2015
Samstag, 01. Aug            12:00 - 14:00 Uhr       Kaffeefahrt stromabwärts
                            15:00 - 17:00 Uhr       Kaffeefahrt stromaufwärts
                            19:00 - 24:00 Uhr       Mondscheinfahrt mit Tanz (nur im Vorverkauf)
Sonntag, 02. Aug            14:00 - 17:00 Uhr       Schleusenfahrt Alsleben
Dienstag, 04. Aug   14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
Mittwoch, 05. Aug   13:00 - 16:00 Uhr               Schleusenfahrt Calbe
Donnerstag, 06. Aug 10:00 - 12:00 Uhr               Kleine Kombifahrt
                    15:00 - 17:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Freitag, 07. Aug    14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Samstag, 08. Aug    14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
                    16:30 - 17:30 Uhr               Spazierfahrt Gröna
                    19:00 - 24:00 Uhr               Mondscheinfahrt mit Tanz (nur im Vorverkauf)
Sonntag, 09. Aug    13:00 - 17:00 Uhr               Fahrt nach Rothenburg ohne Aufenthalt (nur im Vorverkauf)

Dienstag, 11. Aug   10:30 - 12:00 Uhr               Kleine Schleusenfahrt
                    14:00 - 15:30 Uhr               Kleine Schleusenfahrt
                    16:00 - 17:00 Uhr               Spazierfahrt Gröna
Mittwoch, 12. Aug   15:00 - 18:00 Uhr               Schleusenfahrt Alsleben
Donnerstag, 13. Aug 14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Freitag, 14. Aug    14:00 - 16:00 Uhr               Kleine Kombifahrt
Samstag, 15. Aug    08:00 - 20:00 Uhr               Tagesfahrt in die Brachwitzer Alpen (Landgang in Brachwitz)
Sonntag, 16. Aug    08:30 - 19:30 Uhr               Drei-Städte-Fahrt Bernburg-Calbe-Alsleben (bitte reservieren)

Dienstag, 18. Aug   14:00 - 15:00 Uhr               Spazierfahrt Gröna
                    15:30 - 17:30 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
Mittwoch, 19. Aug   10:00 - 11:30 Uhr               Kleine Schleusenfahrt
                    14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Donnerstag, 20. Aug 14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
Freitag, 21. Aug    13:00 - 14:30 Uhr               Kleine Schleusenfahrt
                    15:00 - 17:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Samstag, 22. Aug    10:00 - 12:00 Uhr               Kleine Kombifahrt
                    13:00 - 17:15 Uhr               Große Kombifahrt (Zustieg 15:05 in BBG möglich)
                    19:00 - 24:00 Uhr               Mondscheinfahrt mit Tanz (nur im Vorverkauf)
Sonntag, 23. Aug    14:00 - 17:00 Uhr               Schleusenfahrt Calbe

Dienstag, 25. Aug   14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
Mittwoch, 26. Aug   14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Donnerstag, 27. Aug 14:30 - 16:00 Uhr               Kleine Schleusenfahrt
Freitag, 28. Aug    14:00 - 16:00 Uhr               Kaffeefahrt stromabwärts
Samstag, 29. Aug    13:00 - 14:00 Uhr               Spazierfahrt Gröna
                    15:00 - 17:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Sonntag, 30. Aug    15:00 - 17:00 Uhr               Kaffeefahrt stromaufwärts
Vorschau auf Fahrten im September mit Voranmeldung:
Samstag, 05. Sep   19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz
Sonntag, 06. Sep   11:00 - 18:00 Uhr Fahrt zum Bollenfest nach Calbe (mit Landgang)
Samstag, 19. Sep   19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz

Fahrpreise         Spazierfahrt    Kleine     Kaffeefahrt     Schleusenfahrt Große     Fahrt          Drei-     Tages-      Mondschein-
inkl. Rückfahrt    Gröna           Schleusen- stromauf/-ab o. Alsleben o.    Kombi-    nach           Städte-   fahrt       fahrt
(Auszug)                           fahrt      Kl. Kombifahrt Calbe           fahrt     Rothenburg     Fahrt     Brachwitz   mit Tanz

Erwachsene         7,00 €          9,00 €       12,00 €       15,00 €       17,00 €    17,00 €        22,00 €   28,00 €     22,00 €
Kinder (4-14 J.)   4,00 €          5,00 €        7,00 €        9,00 €       11,00 €    11,00 €        13,00 €   17,00 €        -
Salon-Zuschlag     2,00 €          2,00 €        2,00 €        2,00 €        2,00 €     2,00 €         2,00 €    2,00 €        -

                       Anmeldung über: Stadtinformation Bernburg, Tel. (03471) 3 46 93 11
                         Im Internet: www.bernburger-freizeit.de e-Mail: stadtinfo@bernburger-freizeit.de
                            Für gastronomische Betreuung an Bord ist bestens gesorgt!
                             Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt!
Stand: 21.07.2015                                                                                                   Änderungen vorbehalten!
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