Prüfungskonzept für schriftliche sowie mündliche Prüfungen des Frühlingssemesters 2020
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Prüfungskonzept für schriftliche sowie mündliche Prüfungen des Frühlingssemesters 2020 Bachelor-Studiengänge sowie Master-Studiengänge (welche nicht in einer Kooperation sind) KW24, 25, 26 sowie Wiederholungsprüfung KW33/35 Stand: 30.04.2020 Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 1
Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrundinformation ................................................................................................................3 1.1 Aktuelle Situation „Corona-Krise“ und wichtigste Regeln .........................................................3 1.1.1 Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) .................................................3 1.1.2 Grundsatzentscheide zur Durchführung und zum Abschluss der Lehre im FS20 .........3 1.2 Schutzmassnahmen ..................................................................................................................4 1.3 Voraussetzungen für die Umsetzung der Prüfungssession FS20 ............................................4 2. Durchführung der regulären Prüfungen für FS20 ........................................................................5 2.1 Aussenanlage FHS St. Gallen ..................................................................................................5 2.2 Gebäude intern .........................................................................................................................5 2.3 Prüfungsräume ..........................................................................................................................6 2.4 Voraussetzung Räumlichkeiten bei mündlichen Prüfungen .....................................................6 2.5 Bildung & Ausbildung der neuen Aufsichtspersonen ................................................................6 3. Organisation der Wiederholungsprüfungen für FS20 in KW33 ...................................................7 3.1 Definition Anmeldeprozess Wiederholungsprüfungen ..............................................................7 4. Zeitplan der Prüfungen für FS20 (inkl. Zeugnisversand) ............................................................7 4.1 Zeitplan Prüfungen FS20 ..........................................................................................................8 5. Informationskonzept ....................................................................................................................9 5.1 Studierende ...............................................................................................................................9 5.1.1 Info-Versand: Verhaltensregeln für Studierende bzgl. Prüfungen FS20 ........................9 5.1.2 Info Versand: Vorgehen bei ungenügenden Noten im Assessment bzw. bei Selektionsmodulen..........................................................................................................9 5.2 Dozierende ..............................................................................................................................10 5.3 Dozierende/Aufsichtspersonen ...............................................................................................10 6. Offene Punkte für Studienadministration...................................................................................10 6.1 Arten der Prüfungsablegung ...................................................................................................10 6.2 Einreiseformular für Studierende / Grenzgang .......................................................................10 7. Klärung in der Hochschulleitung (ausstehend) .........................................................................10 7.1 Mündliche Prüfungen – Alternativen .......................................................................................10 7.2 Anmeldeprozess für Wiederholungsprüfungen .......................................................................10 7.3 Versand/Bekanntgabe Noteninformation anstatt Notenverfügung (vorbehaltlich rechtlicher Abklärung und Beschluss der Hochschulleitung 05.05.2020) ................................................11 7.4 Assessment- sowie Selektionsprüfungen mit einer ungenügenden Note (vorbehaltlich rechtlicher Abklärung und Beschluss der Hochschulleitung 05.05.2020) ...............................11 8. Anhang ......................................................................................................................................12 8.1 Räume mit P‘zahlen mit 2,5m R‘ Distancing – Anordnung für schriftliche Prüfungen ............12 8.2 Zeitplan der Prüfungen FS20 in der Übersicht (siehe Punkt 4. oben) ....................................12 8.3 Merkblatt „Prüfung Lehre“ .......................................................................................................12 Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 2
1. Hintergrundinformation 1.1 Aktuelle Situation „Corona-Krise“ und wichtigste Regeln Aufgrund der aktuellen Corona-Krise gibt es aufgrund Bundesratsentscheiden sowie Erlass des Hochschulrates vom 03.04.2020 „Grundsatzentscheide zur Durchführung und zum Abschluss der Lehre im Frühlingssemester 2020“ Eventualiter: Beschluss des Bundesrates zur Öffnung der Hochschulen ab dem 8. Juni 2020 Einige Empfehlungen und Regeln, welche bei der Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen zwingend eingehalten werden müssen, jedoch aufgrund der ständig veränderten Situa- tion im stetigen Wandel sind. Diese Massnahmen gelten für den Fall, dass ab dem 8. Juni 2020 die bestehenden Verhaltens- und Abstandsregeln des Bundesrats weiterhin in Kraft bleiben. Für den Fall, dass der Bundesrat am 27. Mai 2020 diese Regeln anpasst, behalten wir uns entsprechende Korrekturen vor. Die wichtigsten Regeln, die aktuell in Kraft sind und die bei der Durchführung schriftlicher Prüfun- gen umgesetzt werden müssen, lauten wie folgt: 1.1.1 Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Die für die Organisation von Prüfungen wichtigsten Empfehlungen und Regeln des BAG sehen vor: Hygienemassnahmen wie regelmässiges Händewaschen Vermeidung von Menschenansammlung mit mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, d.h. rund um die FHS-Gebäude Einhaltung der Abstandsregel von 2,5m Radius (2,5m Radius unter Einberechnung der Person) in den Prüfungsräumen Sicherstellung des Schutzes von Risikogruppen (d.h. Personen mit Bluthochdruck; chronische Atemwegserkrankungen; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwä- chen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs), seien es Studierende, Dozierende oder Aufsichts- personen Neben den Auflagen des BAG sind auch weitere Punkte zu berücksichtigen, welche sich aufgrund des Erlasses des Hochschulrates vom 03.04.2020 ergeben. 1.1.2 Grundsatzentscheide zur Durchführung und zum Abschluss der Lehre im FS20 Der aktuell in Kraft gesetzte Erlass sieht für schriftliche Prüfungen folgende Regelungen vor, denen im Prüfungskonzept FS20 Rechnung getragen werden muss: Punkt 3. Leistungsnachweise Absatz 4. Für die Daten der Prüfungsperiode Frühjahrsemester 2020 sind zurzeit keine Änderun- gen vorgesehen. Eine Verschiebung oder Erstreckung von Prüfungsdaten (z.B. aufgrund weiterer Verschärfung der Schutzmassnahmen, Einbezug von Studierendenkohorten in Spezialdienste etc.) kann nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, sie werden aber nach Möglich- keit vermieden. Absatz 5. Ungenügende Modulbewertungen im Frühlingssemester 2020 werden annulliert, d.h. der nicht bestandene Versuch wird nicht gezählt, wenn es um die maximale Anzahl von möglichen Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 3
Wiederholungen eines Moduls geht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen ersten oder einen zweiten Versuch (Repetition) handelt. Eine Annullation ist ausgeschlossen bei einem unent- schuldigten Nicht-Antreten zu einem Leistungsnachweis, oder wenn eine Prüfung bzw. ein Leis- tungsnachweis bestanden worden ist. Absatz 6. Führen ungenügende Modulbewertungen im Frühlingssemester 2020 zu einem Studien- unterbruch gemäss SPO (Selektionsmodule bzw. Assessmentjahr), wird eine zeitnahe Wiederho- lung der erforderlichen Leistungsnachweise vor Beginn des Herbstsemesters 2020 angeboten. 1.2 Schutzmassnahmen Aus den oben genannten wichtigsten Regeln des BAG und dem Erlass des Hochschulrates vom 03.04.2020 ergeben sich folgende Schutzmassnahmen, welche konzeptionell umgesetzt werden: Definition der Platzzahlen der jeweiligen Räumlichkeiten der FHS unter Einhaltung des Distan- cing mittels Radius von 2,5m https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Publikatio- nen_Dienstleistungen/Publikationen_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/merkblaetter_check- listen/checkliste_allgemein_covid19.pdf.download.pdf/checkliste_allgemein_covid19_de.pdf Massnahmen zur Verhinderung von Ansammlungen/Pulks von mehr als 5 Personen vor den FHS-Gebäuden, d.h. Fachhochschulzentrum, Neumarkt sowie Hauptpost und Werft Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Risikogruppen (Studierende, Dozierende, Auf- sichtspersonal etc.) Definition genereller Hygienemassnahmen unter Beachtung der Abstandsregel, um und inner- halb der oben genannten FHS-Gebäude 1.3 Voraussetzungen für die Umsetzung der Prüfungssession FS20 Um eine erfolgreiche, d.h. regelkonforme, situationsangepasste Prüfungssession durchführen zu können, muss das aktuelle Prüfungsplanungskonzept wie folgt angepasst werden: Neuvermessung der Räumlichkeiten und Definition der neuen Raum-/Platzzahlen-Belegung zur Erstellung der Sitz- und Teilnehmerpläne (sowie Aufsichtsplanung) Aufstocken sowie aktualisieren des Aufsichtspools, welcher heute mehrheitlich aus Pensionä- ren und somit der Risikogruppe besteht. Erstellung eines Aussenanlage-Konzeptes zur Vermeidung von Menschenansammlungen während den Prüfungstagen (an einem Prüfungstag betreten und verlassen bis zu ca. 950 Per- sonen (Studierende, Dozierende, Mitarbeitende etc.) das Fachhochschulzentrum) Erstellung eines hausinternen Konzeptes ebenfalls zur Vermeidung von Menschenansamm- lungen (d.h. Nutzung von Liften, Toiletten, Mensa etc.) Erstellung eines Informationskonzeptes zur Aufbietung & Information der an den Prüfungen teilnehmenden Studierenden Erstellung eines neuen Nach-/Wiederholungsprüfungsplanes Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 4
2. Durchführung der regulären Prüfungen für FS20 Basierend auf der gewonnenen Hintergrundinformation sieht das Prüfungskonzept für das Früh- lingssemester 2020 wie folgt aus: 2.1 Aussenanlage FHS St. Gallen Der Vorplatz wird mit Bändern gekennzeichnet und die Studierenden mit Schildern aufmerksam gemacht, dass sie sich möglichst einzeln und nicht länger als notwendig vor den FHS-Gebäu- den (Fachhochschulzentrum, Neumarkt, Hauptpost, Werft) aufhalten sollen, bzw. angehalten sind, die Abreise anzutreten. Bei Ansammlungen vor den FHS-Gebäuden sind die Studierenden angewiesen, keine Gruppen zu bilden und die Abstandsregeln konsequent einzuhalten. Sollten sich zu enge Platzverhält- nisse vor dem Fachhochschulzentrum ergeben, ist bei allfälligen Wartezeiten auf die Nachbar- parzellen, z.B. SBB-Parkplatz und Areal Lokremise, auszuweichen. Die Zone vor dem Haupteingang des Fachhochschulzentrums wird während der Phase der ver- ordneten Abstandsregel als Nichtraucherzone deklariert. 2.2 Gebäude intern Generell ‒ Mitarbeitende der FHS oder andere beauftragte Personen kontrollieren regelmässig die Ein- haltung der Abstandsregel. Verstösse werden angemahnt und im Wiederholungsfall erfolgt eine Wegweisung und Sperre für die Teilnahme an der Prüfung, um andere anwesende Per- sonen zu schützen. ‒ Studierende haben nach der Prüfung die Räumlichkeiten der FHS unmittelbar zu verlassen. Im Gebäude verbleiben können lediglich Studierende, bei denen eine Anschlussprüfung mit Beginn innerhalb von längstens 1 ½ Std. nach Abschluss der letzten Prüfung stattfindet (Stu- dierende mit Anschlussprüfung). Mensa ‒ Die Mensa darf ausschliesslich von den Studierenden mit Anschlussprüfungen, von den Mit- arbeitenden der FHS sowie ihren Beauftragten genutzt werden. ‒ Die Mensa ist geöffnet von 11.00 bis 14.00 Uhr und kann ca. 70 Plätze anbieten; auf Grund der beschränkten Kapazität ist nicht gewährleistet, dass alle Personen innert nützlicher Frist verpflegt werden können. ‒ Vor und nach der Mittagszeit (11.00 bis 14.00 Uhr) kann die Mensa den Studierenden, wel- che am selben Tag innerhalb von längstens 1½ Std. Anschlussprüfungen haben, als Pau- senraum dienen, in dem sie u.a. lernen können. Lifte ‒ Lifte dürfen nur von gleichzeitig zwei Personen benutzt werden, d.h. die Lifte müssen ent- sprechend beschriftet werden mit «Nutzung bitte max. zwei Personen» o.ä. Toiletten ‒ Die Toilettentüren werden mit einem Keil offengehalten und mit einem Sichtschutz (Pinn- wand) vor der Türe versehen, damit die Türklinken nicht unnötig angefasst werden müssen. Terrasse 5. OG ‒ Die Terrasse wird geöffnet und soll den Studierenden u.a. als Pausenaufenthalt und auch Rauchermöglichkeit dienen (unter Einhaltung der Abstandsregel, Beschilderung durch Faci- lity Services). Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 5
Bibliothek ‒ Die Nutzbarkeit der Bibliothek wird vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Entscheide vom 29.04.2020 überprüft. Weiter Informationen werden auf der Website der Bibliothek in den nächsten Tagen kommuniziert. Ab dem 8. Juni 2020 kann die Bibliothek voraussichtlich während der Prüfungszeit von Studierenden mit Anschlussprüfungen genutzt werden (ein separates Konzept folgt von Lisa Oberholzer). Gruppenarbeitsbereich 4. OG ‒ Der Gruppenarbeitsbereich im 4. OG wird aufgrund der aktuellen Abstandsregel neu möb- liert und kann somit von den Studierenden mit Anschlussprüfungen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen ebenfalls genutzt werden. «Aufenthaltsräume» ‒ Sobald die Prüfungs-Raumplanung abgeschlossen ist, werden wenn möglich auf jedem Stock Räume definiert, welche als Aufenthaltsräume für Studierende mit Anschlussprüfun- gen unter Einhaltung der Abstandsregel genutzt werden dürfen. 2.3 Prüfungsräume Die Prüfungsräume werden ausschliesslich von der Studienadministration organisiert und gebucht. 2.4 Voraussetzung Räumlichkeiten bei mündlichen Prüfungen Bei mündlichen Prüfungen kann die maximale Anzahl Personen je nach Grundplanvermessung (siehe Anhang) genutzt werden. D.h. mit der Auflage, dass sichergestellt ist (mit Markierungen o- der Tisch/Stuhl-Aufstellung), dass der Abstand von 2,5m Radius eingehalten wird. 2.5 Bildung & Ausbildung der neuen Aufsichtspersonen Der Aufsichtspool soll mit internen Mitarbeitenden mittels eines Aufrufes aufgefüllt werden bis 24.05.2020 – mit möglichem Neuaufruf ‒ Rekrutierung von Mitarbeitenden der FHS, d.h. Personen, welche durch die von Covid-19 bedingten Umstände in den letzten Wochen ihre Sollarbeitszeit nicht erreichen konnten und damit ihren negativen Arbeitszeitsaldo kompensieren können ‒ Die Stunden können im I3L eingetragen werden. Die Kostenstellen liegen in der Administra- tion vor und die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen ist informiert. ‒ Sollten wir nicht ausreichend interne Mitarbeitende aufbieten können, gibt es folgende Mög- lichkeiten: o Nutzung des Aufsichtspools der HSG (in Abklärung – greift jedoch auch auf Pensionäre und somit eine Risikogruppe zu) o Rekrutierung von Aufsichtspersonen via RAV (offen) o Rekrutierung via Bekannte (offen) Anschliessend werden die Aufsichtspersonen in Gruppen von 5 Personen entweder vor Ort o- der via MS Teams (dann wären >5 Personen möglich) durch die Studienadministration geschult (ca. 30 Minuten bis 1 Stunde sofern auf interne Mitarbeitende zurückgegriffen werden kann sonst werden ca. 1 bis 1,5 Stunden benötigt). Der aktuelle Stundenlohnansatz ist bei externen Personen auf CHF 25.- festgesetzt. Die Organisation der Aufsichten erfolgt ausschliesslich über die Studienadministration. Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 6
3. Organisation der Wiederholungsprüfungen für FS20 in KW33 Aufgrund des in Kraft getretenen Erlasses vom 3. April 2020 «Durchführung schriftlicher Prüfungen für das Frühlingssemester 2020», namentlich Punkt 3. «Leistungsnachweise» (Abschnitt 4 bis 6), ist mit einer erhöhten Anzahl von Wiederholungsprüfungen zu rechnen, da jede ungenügende Mo- dulbewertung nicht zählt und eine zeitnahe Wiederholung der erforderlichen Leistungsnachweise vor Beginn des Herbstsemesters 2020 angeboten wird – sofern das Nichtanbieten zu einem Stu- dienunterbruch gemäss SPO (betrifft nur Selektionsmodule bzw. Assessmentjahr) führen würde. Diese Regelung wird v.a. im Fachbereich Wirtschaft für die Assessmentstufe eine grössere Auswir- kung haben. Es besteht eine 40%- bis 50%-Durchfallquote der Studierenden der Assessmentstufe. Dies wird zur Auswirkung haben, dass mit einer grossen Anzahl von Wiederholungsprüfungen zu rechnen ist. Aus diesem Grund ist die KW33 für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehen. Falls Studierende das Assessment-/Grundstudium mit ungenügenden Noten dennoch bestanden haben, ist eine Wiederholung der ungenügenden Prüfung in KW33 nicht mehr nötig bzw. möglich. Ungenügende Noten aus dem Hauptstudium gelten ebenfalls als annulliert und können wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung wird jedoch nicht in der KW33 2020 angeboten, sondern findet im fortlaufenden Semester statt, was bedeutet, dass die Studierenden gemäss dem bestehenden Prozess zu den Prüfungen angemeldet werden. 3.1 Definition Anmeldeprozess Wiederholungsprüfungen Für die Anmeldung der Prüfungen werden Evento-Anlässe eröffnet, auf welche sich Studierende pro Fachbereich für die KW33 an die Wiederholungsprüfungen (nur vorgesehen für Assessment- sowie Selektionsmodule der ungenügenden zu wiederholenden Prüfungen) anmelden müssen. Studierende müssen informiert werden, falls sie sich nicht aktiv anmelden, dass die Wiederholung als «nicht wahrgenommen» gilt (Infoversand gemäss Plan, d.h. bis spätestens Datum KW30). Welche Module effektiv pro Studierenden zu wiederholen sind, muss von der Studienadministration manuell zusammengestellt werden. 4. Zeitplan der Prüfungen für FS20 (inkl. Zeugnisversand) «Spezialfälle» (Einzug ins Militär, Krankenhausdienst etc.) sollen möglichst auf KW33 eingeladen werden können. Ist dies nicht möglich (Unterricht nicht teilnehmen können, Erlass, 5.2a/b), muss die SGL eine individuelle Lösung (z.B. schriftliche Arbeiten) mit dem betroffenen Studierenden er- arbeiten. Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 7
4.1 Zeitplan Prüfungen FS20 Prüfungskon- Bis Ende KW21 bis KW25 KW26 KW27 KW28 KW29 KW30 KW31 KW32 KW33 KW34 KW35 KW36 KW37 KW38 KW39 zept Plan FS20 KW20 KW23 Stundenplan Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Unterrichs- Regulärer Unterricht freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit freie Zeit Semester- Action: · Action: Stu- · Action: St'ad- · Action: SGL · Action: Stu- · Action: Stu- · Action: Do- · Action: Action: start St'admin dierende min · Action: Do- dierende dierende zierende/ SGL St'admin Action: · Action: Do- zierende/ MV · Action: Do- · Action: Do- MV · Action: St'admin zierende/ MV · Action: St'ad- zierende/ zierende/ · Action: St'admin · Action: St'ad- min MV MV St'admin min · Action: · Action: St'admin St'admin Reguläre Prüfungen Prüfungen · Einreichen Print der 1. Prüfungs- 2. Prüfungs- Korrektur Bekannt- Anmeldungen Noten- regulärer Prüfungseinsicht Prüfungen Prüfungen woche woche Prüfungen gabe von für die Wie- konferenzen Notenver- für ungenügen- derholungs- aller Fachbe- sand Prüfungs- Notenab- den Noten prüfungen As- reiche druck gabe aller im WI-As- sessment-/Se- · Planung FB sessment lektionsmo- Prüfungsein- sowie und Selekti- dule sicht (inkl. Notenerfas- onsmodulen KW38, 39) sungen GE Versand per Mittwoch, 8. Juli Nachprüfungen Einreichen · Print der Prüfungen Korrektur Prüfungen für Prüfungen · WI Prüfungen Prüfungsdruck · Prüfungs- & · WING · SA Raumpla- · GE Notenab- · WI nung/Aufsicht · IKET/IKPO gabe · IKPO/IKET · SA · WING · Arch · Pfle · Arch Wiederholungsprüfungen FS20 1. Wiederho- WI sowie alle FA - Ein- · Print der · Print der Prüfungen Korrektur Noten- Notenver- Prüfungseinsicht lungsprüfung IKET/IKPO - reichen Prü- Prüfungen Prüfungen Prüfungen konferen- sand von Prüfungen für reguläre Einreichen fungen für · Prüfungs- & · Prüfungs- & zen aller Prüfungen Prüfungen Prüfungen für Prüfungsdruck Raumpla- Raumpla- Notenab- Fachberei- KW24-26 Prüfungs- für Assess- nung/Aufsicht nung/Aufsicht gabe aller che druck ment/Selekti- · Information FB sowie onsmodulen Versand Notenerfas- Prüfungster- sungen GE min Studie- rende 2. Wiederho- Prüfungen Korrektur lungsprüfung f. · WI Prüfungen TN aus der · WING Nachprüfung · GE Notenab- · IKET/IKPO gabe aller Nachprüfungen · SA FB f. 1. Wiederho- · Arch sowie lungsprüfung Notenerfas- sungen GE Zusätzliche Tätigkeiten Ferienstopp Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 8
5. Informationskonzept 5.1 Studierende So rasch als möglich sind die Studierenden über die Prüfungen und entsprechenden Verhaltensre- geln zu informieren: 5.1.1 Info-Versand: Verhaltensregeln für Studierende bzgl. Prüfungen FS20 Es ist möglich, dass nicht alle Prüfungen zu den bekanntgegebenen Zeiten durchgeführt wer- den können. Die FHS informiert, sobald die Details bekannt sind (spätestens bis 8. Mai 2020 (das sind 30 Tage vom Montag der ersten Prüfungswoche KW24). Studierende sind angehalten, frühestens 30 Minuten bis spätestens 15 Minuten (Vorbereitung – Gepäck deponieren und Einweisen etc.) vor der angesetzten Prüfung den Prüfungsraum auf den signalisierten Zugängen direkt aufzusuchen und ihren Platz einzunehmen. Nach der Prüfung sind die Räumlichkeiten der FHS gestaffelt zu verlassen, um Menschenan- sammlungen zu vermeiden. Risikogruppen haben sich umgehend bei der Studienadministration zu melden, damit für diese Personen ein weiterer Raum für die Prüfungen organisiert werden kann. Studierende mit Krankheitssymptomen müssen zuhause bleiben (mit Arztzeugnis). Hier sind wir auf die Kooperation der Studierenden angewiesen und sollten u.a. auf ihre Eigenverantwortung appellieren. Die Lifte dürfen nur von je max. 2 Personen genutzt werden. Die Studierenden sind angehalten, wenn möglich zu Fuss in die Stockwerke zu gelangen. Der Vorplatz des FHS-Gebäudes (Fachhochschulzentrum) ist vorübergehend zur Nichtraucher- zone ernannt. Für das Rauchen ist der Lokremisen-Platz oder der dafür vorgesehene Platz auf der Dachterrasse aufzusuchen. Studierende, welche Anschlussprüfungen innerhalb der nächsten 1 ½ Std. nach Abschluss der letzten Prüfung haben, dürfen sich max. während dieser Wartezeit und unter Einhaltung der Ab- standsregel im FHS-Gebäude aufhalten. Beim Verstoss gegen die Abstandsregel wird sich die FHS vorbehalten, Studierende vom Cam- pus zu verweisen und von der Prüfung auszuschliessen. ( Abklärung HSL 5.5.20) Beim Info-Versand wird für alle Prüfungen das gültige Merkblatt «Prüfungen Lehre» (siehe An- hang) beigelegt. «Spezialfälle» (Einzug ins Militär, Krankenhausdienst etc.) sollen sich bei der SGL melden, um gemeinsam mögliche Prüfungsvarianten zu definieren (Grund: vielleicht kann diese Gruppe – aufgrund des Dienstes oder der fehlenden Unterrichtszeit – weder an der Prüfung in KW24, 25, 26 noch an der Wiederholungsprüfung in KW33/35 teilnehmen). Hier müssen individuelle Lö- sungen gefunden werden, um möglichst einen regulären Studienfortsatz oder -abschluss zu ge- währleisten. 5.1.2 Info Versand: Vorgehen bei ungenügenden Noten im Assessment bzw. bei Selektions- modulen Studierende sind angehalten, nach Empfang der Noten zu entscheiden, ob sie sich zu Wieder- holungsprüfungen der ungenügenden Modulschlussprüfungen anmelden wollen. Haben die Studierenden sich einmal für die Wiederholungsprüfungen angemeldet, müssen sie die Prüfung zwingend ablegen, sonst verlieren sie den Freiversuch. Anmeldeschluss ist KW30 (gemäss Plan im Anhang). Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 9
5.2 Dozierende Es gibt eine Anwesenheitspflicht für die betroffenen Dozierenden, Studienadministration, Facility Services. Die Anwesenheitspflicht bezieht sich auf die Aufsicht sowie Prüfungen schreiben, korrigieren und benoten. Ansonsten liegt die Planung der Ferien der Mitarbeitenden in der Verantwortung der Abteilun- gen. Wo möglich, sollen Ferien unbedingt eingezogen werden. 5.3 Dozierende/Aufsichtspersonen Dozierende sind angehalten, 45 Minuten vor Beginn der Prüfung einzutreffen, die Prüfungen bei der Studienadministration abzuholen und auf den Tischen zu verteilen. Die Dozierenden haben die Prüflinge nochmals daran zu erinnern, dass nach der Prüfung die Räumlichkeiten/Gebäude umgehend und gestaffelt zu verlassen sind, um Menschenansamm- lungen zu vermeiden. 6. Offene Punkte für Studienadministration 6.1 Arten der Prüfungsablegung Die Information, welche Prüfungen mit einer Ersatz-Arbeit oder einer elektronischen Prüfung durch- geführt werden, müssen bis spätestens Ende KW20 zur Studienadministration fliessen, damit diese Prüfungen disponiert werden können (freie Räume etc.). 6.2 Einreiseformular für Studierende / Grenzgang Die nötigen Einreiseformulare für Studierende aus dem grenznahen Ausland während der Prü- fungssession sind in Abklärung. Notfalls können die betroffenen Studierenden die Prüfungen in der KW33/35 absolvieren. 7. Klärung in der Hochschulleitung (ausstehend) Folgende Punkte bedürfen einer Klärung der Hochschulleitung: (der Beschluss der Hochschulleitung wird zeitnah nach dem 05.05.2020 bekanntgegeben) Generell: Anpassung der Ausführungsbestimmungen (FBL mit Genehmigung Rektor) Wegweisung bei Nicht-Einhaltung der Abstandsregel nach vorgängiger Verwarnung und Aus- schluss von Prüfung 7.1 Mündliche Prüfungen – Alternativen Falls entschieden wird, dass mündliche Prüfungen anstatt vor Ort elektronisch (z.B. MS- Teams) durchgeführt werden: Was sind die Auflagen hierfür (z.B. Aufzeichnung, bei Unterbruch der Verbindung umgehendes E-Mail des Studierenden, Kamera muss vom Studierenden durch den Raum geführt werden (Datenschutz),sollte es keine open-book-Prüfungsvariante sein, oder dürfen mündliche Prüfun- gen nur vor Ort durchgeführt werden?) 7.2 Anmeldeprozess für Wiederholungsprüfungen Heute besteht kein Anmeldeprozess für Prüfungen. D.h., die Anmeldung für den Wiederholungsfall wäre ein Spezialprozess für die Prüfungssession FS20. Es stellt sich die Frage, ob geklärt werden Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 10
sollte, ob dies auch juristisch ein korrekter Prozess ist (d.h. was passiert, wenn einer sich nicht an- meldet und somit nicht zur Wiederholungsprüfung kommt, obwohl er aufgrund seiner ungenügen- den Note die Wiederholungsprüfung machen wollte. Wird hier die Wiederholung als «nicht angetre- ten» bewertet?) 7.3 Versand/Bekanntgabe Noteninformation anstatt Notenverfügung (vorbehalt- lich rechtlicher Abklärung und Beschluss der Hochschulleitung 05.05.2020) Aufgrund des dichtgedrängten Prüfungsplans (inkl. Wiederholungsprüfungen KW33/35) und der Möglichkeit des Freiversuches ist geplant, in der KW28 anstatt eine Notenverfügung (mit Rechts- mittelbelehrung) nur eine Noteninformation zu verschicken. 7.4 Assessment- sowie Selektionsprüfungen mit einer ungenügenden Note (vor- behaltlich rechtlicher Abklärung und Beschluss der Hochschulleitung 05.05.2020) Bei Assessment- sowie Selektionsprüfungen mit einer ungenügenden Prüfung wird per se die Re- kursfrist irrelevant gemäss dem Erlass vom 3. April 2020, Punkt 3.5 sowie 3.6. Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 11
8. Anhang 8.1 Räume mit P‘zahlen mit 2,5m R‘ Distancing – Anordnung für schriftliche Prü- fungen Fachhochschulzentrum EG: 027 Link Fachhochschulzentrum EG: 038 Link Fachhochschulzentrum 1. Obergeschoss Link Fachhochschulzentrum 2. Obergeschoss Link Fachhochschulzentrum 3. Obergeschoss Link Fachhochschulzentrum 4. Obergeschoss Link Post Architektur Räume Link 8.2 Zeitplan der Prüfungen FS20 in der Übersicht (siehe Punkt 4. oben) Zeitplan Link 8.3 Merkblatt „Prüfung Lehre“ Merkblatt Link Prüfungskonzept FS20 | Fachbereiche Lehre & Studienadministration | Stand: 30. April 2020 Seite 12
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