REGISTRIER-KASSEN-NEWS - REGISTRIERKASSEN NEWS - LBG Österreich

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              Stand: 30.11.2015

                                               www.lbg.at

REGISTRIER-
KASSEN-NEWS

1                               REGISTRIERKASSEN NEWS
REGISTRIER-KASSEN-NEWS - REGISTRIERKASSEN NEWS - LBG Österreich
STEUERREFORM 2015/2016 – INFORMATIONEN ZUR KASSEN- UND
BELEGERTEILUNGSVERPFLICHTUNG
RECHTLICHER TEIL

KASSENPFLICHT                                  Stichtage                                    Nicht mehr zulässig für die Ermittlung der
                                               Ab 1.1.2016 gelten                           Tageslosung sind
Bisherige Regelung beim Kassieren von
                                               ƒ    die Einzelaufzeichnungsplicht           ƒ   Strichliste
Bareinnahmen
Bis dato haben in Österreich keine Beleg-      ƒ    die Belegplicht                         ƒ   Strichliste mit Bezug auf Artikel
plicht, keine Registrierkassenplicht und       ƒ    die Registrierkassenplicht              ƒ   Standliste – Stockverrechnung
keine Verplichtung zur Verwendung eines                                                     ƒ   Rechenmaschine mit Streifen
Sicherungsprogrammes bestanden. Es galt        Ab 1.7.2016 gilt
die Barbewegungsverordnung.                    ƒ   die Anmeldung der Registrierkassa bei    Ein zulässiger händischer Beleg ist ein Kas-
                                                   FinanzOnline bzw.                        senblock mit fortlaufender Nummer.
Grundsätzliche Regel: Alle Umsätze muss-       ƒ   die Abmeldung der Registrierkassa von
ten einzeln und in ihrer Entstehung und            FinanzOnline bei Wegfall
Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet                                                    BELEGPFLICHT
werden. Es bestand keine Verplichtung zur      Ab 1.1.2017 gelten                           Notwendiger Inhalt eines Belegs ab 2016:
Verwendung einer Registrierkasse. Umsätze      ƒ   die Plicht zur Implementierung der       ƒ   Name des leistenden/liefernden
konnten auch mit einer Strichliste doku-           technischen Sicherheitslösung in die         Unternehmens
mentiert werden.                                   Kassa (Manipulationsschutz lt.           ƒ   fortlaufende Nummer
                                                   Registrierkassensicherheitsverordnung)   ƒ   Datum
Vereinfachte Losungsermittlung                 ƒ   die technische Umsetzung bei             ƒ   Menge sowie „handelsübliche
(Kassasturz)                                       Automaten                                    Bezeichnung“ der Ware oder der
ƒ   Am Ende des Tages konnte der Umsatz                                                         Dienstleistung
    mittels Kassasturz ermittelt werden:       EINZELAUFZEICHNUNGS-                         ƒ   Betrag
ƒ   Bei Unternehmen, deren Jahresumsatz
    € 150.000 nicht überschritt
                                               PFLICHT                                      Angaben des Belegs aus Registrierkasse:
ƒ   Bei Unternehmen, deren Umsätze im          Wer muss Bargeschäfte einzeln                (ab 1.1.2017)
    Freien getätigt wurden (z.B. Markt-        aufzeichnen?                                 ƒ   wie Beleg ab 2016 sowie zusätzlich
    fahrer, Maronibrater, Eisbars)             Bisher nur Unternehmen, die einen Jah-       ƒ   Kassen-Identiikationsnummer
                                               resumsatz über € 150.000 erzielten (siehe    ƒ   Uhrzeit
Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016           oben: bisherige Regelung)                    ƒ   Aufsplittung des Betrags nach
wurden folgende gesetzliche Änderungen         ƒ    ab 1.1.2016: alle Unternehmen               Steuersätzen
beim Kassieren von Bareinnahmen                     (Gewerbetreibende, Freiberuler, Land-   ƒ   QR-Code
beschlossen:                                        und Forstwirte) - unabhängig von der
ƒ   Änderungen bei der Einzelauf-                   Umsatzhöhe                              Alternativ zum kompakten QR-Code sind als
    zeichnung                                                                               maschinenlesbarer Code auch ein Link zum
ƒ   Änderungen bei der Belegausstellung        Art der Einzelaufzeichnung:                  Abruf der Daten als Barcode oder eine Zei-
ƒ   Einführung der Registrierkassenplicht      ƒ    mittels Registrierkasse: zwingend bei   chenkette möglich.
                                                    einem Jahresumsatz des Betriebes grö-
Die Neuerungen betreffen BAR Umsätze                ßer als € 15.000 UND Barumsätze         Belegannahmeplicht
Barumsätze sind Umsätze, bei denen das              von mehr als € 7.500                    Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen
Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlun-   ƒ    wenn keine Kassenplicht besteht:        und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkei-
gen mit Bankomat- oder Kreditkarte, andere          mittels händischem Beleg                ten aufzubewahren. Damit soll die Belegaus-
elektronische Zahlungsformen wie z.B. Mo-      ƒ    Rechnung im Sinne des UStG              stellungskultur gestärkt werden. Bei Nicht-
biltelefon oder Paylife Quick. Ebenfalls als   ƒ    Beleg im Sinne der Belegerteilungs-     mitnahme besteht keine sanktionierbare
Barzahlung gilt das Bezahlen mit Gutschei-          plicht                                  Finanzordnungswidrigkeit.
nen, Bons und Geschenkmünzen. Keine Bar-
umsätze sind Zahlungen mittels E-Banking,                                                   Was bedeutet „handelsübliche Bezeich-
Erlagscheinen.                                                                              nung“?
                                                                                            In Hinblick darauf, dass die Belegerteilungs-
                                                                                            plicht auch für Geschäfte zwischen Unter-
                                                                                            nehmen und Letztverbrauchern die Ausstel-
                                                                                            lung von Belegen verlangt, ist es zulässig,
                                                                                            dass die „handelsübliche Bezeichnung“ weni-
                                                                                            ger detailliert ist, als sie für eine Rechnung,
                                                                                            die zum Vorsteuerabzug berechtigt, erforder-
                                                                                            lich ist.

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Die Verwendung von allgemeinen Sammel-          terial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur,   und Dienstleistungen identiiziert werden
begriffen oder Gattungsbezeichnungen wie        Wäsche, Werkzeuge usw. ist aber auch im          können.
zB. Speisen/Getränke, Obst, Lebensmittel,       Sinne des § 132a BAO nicht zulässig. Die Be-
Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büroma-    zeichnung muss so gewählt sein, dass Waren

Beispiele für handelsübliche Warenbezeichnungen (lt. BMF):

 Branche                      Zulässige Warenbezeichnung                Zulässige Warenbezeichnung         Keine zulässige Warenbezeich-
                              nach § 11 UStG                            nach § 132a BAO                    nung nach § 132a BAO

 Blumengeschäft               Rosen, Tulpen, Nelken                     Schnittblumen, Topfblumen,         Blumen
                                                                        Gehölze, Blumenstrauß, Gesteck

 Bekleidungsgeschäft          Latzhose blau, Gr. 52                     Hose                               Kleidung
                              Windjacke grün, Gr. 50                    Jacke

 Elektronikgeschäft           Marke und Typ des Handys, der Wasch- Mobiltelefon, Waschmaschine,            Elektronikgerät, Haushaltsgerät,
                              maschine, des TV-Gerätes, Kabel, Ste- TV-Gerät, Elektrozubehör,              Audiogerät, Telefon, Lampe
                              cker, Schalter, Faxgerät einer bestimm- Faxgerät, Glühbirne
                              ten Marke, LED Glühbirne

 Obstgeschäft                 Golden Delicious Äpfel, Williams-Christ- Äpfel, Birne, Salat                 Obst, Gemüse
                              birne, Eisbergsalat

 Friseur                      Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Ma-    Herrenhaarschnitt, Damenhaar-      Haarplegeprodukt
                              schinenschnitt, Dampfglättung, Auf-       schnitt, Haarfärbung/Haarum-       Friseurleistung
                              steckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, de-   formung/Styling, Kosmetik,
                              korative Kosmetik, Rasur & Bartplege,     Bartrasur/-pfelge, Shampoo-/
                              Färben, Styling, Schuppenshampoo          Stylingprodukteverkauf

 Bäcker                       Handsemmel, Grahamweckerl,                Semmel oder Kleingebäck, Brot      Backwaren
                              Vollkornbrot

 Traik                        Zigaretten oder Zigarren             Zigaretten, Zigarren, Zeitung           Rauchwaren, Druckwerk
                              bestimmter Marken, bestimmte Zeitung

 Fleischerei/Bauernmarkt      Salami, Beiried vom Rind                  Wurst, Rindleisch                  Fleischwaren

 Schuhgeschäft                Laufschuhe bestimmter Marken        Sportschuhe, Damenschuhe,                Schuhe,
                              Pumps, Sneakers, Schuhspray bestim- Schuhspray, Schuhreperatur               Schuhplegeprodukt
                              mer Marke, genaue Bezeichnung der
                              Reparaturleistung

 Baumarkt/Haushaltsfach-      Holzschrauben Linsenkopf mit Schlitz      Schrauben, Hammer, Motorsä- Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/
 geschäft                     3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holz-       ge, Topf, Pfanne, Starterset, für Elektroartikel Geschirr, Küchenar-
                              hammer, Fäustel, Motorsäge einer          Kleinteile: Küchenutensilien      tikel
                              bestimmten Marke, Topf/Pfanne
                              bestimmter Marke und Speziikation

 Textilreiniger               Anzahl Mantelreinigung, Anzahl An-        Kleiderreinigung,                  Reinigung
                              zugreinigung, Anzahl Hosenreinigung,      Teppichreinigung
                              Anzahl Teppichreinigung

 Würstelstand                 Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere Würstel, Orangensaft, Bier,             Wurstware, Getränk, Speise-
                              mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Gurkerl                                  beilage
                              Essiggurkerl

 Gasthaus                     Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Suppe, Schnitzel, Strudel (a Ia Vorspeise, Hauptspeise,
                              Pommes Frites, Apfelstrudel          carte), Mittagsmenü I oder II, Nachspeise, Essen
                                                                   Studentenmenü, Frühstück

 Buch-/Papierfachhandel       Genauer Buchtitel, genaue Bezeich- Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Druckwerk, Büromaterial
                              nung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Schreibmaterial
                              Bleistift, Filzstift, Buntstift

3                                                                                                        REGISTRIERKASSEN NEWS
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Metalltechniker, Sanitär-,     Bezeichnung der Reparatur- bzw. Ser-    erbrachte Dienstleistung (zB.: Reparatur, Service
 Heizungs- und Lüftungs-        vicearbeit und des bei Reparatur- und   Service bei Heizungen, Waschma-
 techniker, Elektro-, Gebäu-    Servicearbeiten verwendeten Klein-,     schinenreparatur, Autoreparatur
 de-, Alarm- und Kommuni-       Hilfs- und Montagematerial, mit be-     inkl. Klein-, Hilfs- und Montage-
 kationstechniker,              stimmter Speziikation                   material)
 Mechatroniker,Kraftfahr-
 zeugtechniker, Karosserie-
 bautechniker und Vulkani-
 seure

Auf Wunsch des Kunden ist jedoch für um-         Übergangsregelung für die Sparte              Belegerteilungsplicht auch dann, wenn sie
satzsteuerliche Zwecke eine Rechnung mit         Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Stra-   die Warenbezeichnung in der zu verwenden-
der handelsüblichen Bezeichnung im Sinne         ßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare      den Registrierkasse eingeschränkt bis auf
des § 11 UStG auszustellen.                      andere gewerblich tätige Unternehmer:         15 Warenbezeichnungen erfassen und ent-
                                                                                               sprechend dieser Erfassung auf den Belegen
Weiters ist er erlaubt, anstatt der handelsüb-   Einzelhandelsunternehmer,      insbesondere   ausweisen.
lichen Bezeichnung Symbole oder Schlüssel-       auch Markt-, Straßen- und Wanderhändler,
zahlen zu verwenden, wenn ihre eindeutige        und andere gewerblich tätige Unternehmer,     Dies gilt nur insoweit sie am 31.12.2015 nicht
Bestimmung aus dem Beleg oder anderen bei        die Waren verschiedener Hersteller beschaf-   über ein Warenwirtschaftssystem verfügen.
dem die Lieferung oder sonstige Leistung         fen, zu einem Sortiment zusammenfügen
erbringenden Unternehmer vorhandenen Un-         und an Endverbraucher verkaufen, erfüllen
terlagen gewährleistet ist (z.B. ein Aushang     in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die
im Geschäft).                                    Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und

Beispiele für maschinlesbaren Code
Der Code kann drei unterschiedliche Formen haben:

Signatur in OCR

Signatur als QR Code

Signatur als Link

REGISTRIERKASSENPFLICHT

Betroffen ist jeder Unternehmer (Gewerbe-        Barumsätze.                                   Zusätzlich zur Registrierkassenplicht ab
treibender, Freiberuler, Land- und Forstwirt)    UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenplicht      1.1.2016 muss ab 1.1.2017 jede Registrier-
der Umsätze von über 15.000 Euro im Jahr         ab 1.12.2016                                  kasse mit einem Sicherungssystem/Mani-
und Betrieb hat UND davon Barumsätze von         UVA-Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh-     pulationsschutz ausgestattet sein.
über 7.500 Euro verzeichnet.                     mer): Kassenplicht ab 1.1.2017
                                                                                               Abgabenrechtliche Überprüfungen
Beginn der Registrierkassenplicht                ACHTUNG: Die Verplichtung gilt ab             Die Finanzverwaltung trifft Maßnahmen
Die Verplichtung zur Verwendung einer Re-        1.1.2016, wenn die Grenzen per 30.9.2015      in Form von verdeckten Erhebungen, Mys-
gistrierkasse beginnt ab dem erstmaligen         überschritten wurden.                         tery-Shopping, in Form von Kassennach-
Überschreiten der Grenzen mit Beginn des         Ende der Registrierkassenplicht               schauen der Finanzpolizei und in Form von
viertfolgenden Monats nach Ablauf des            ƒ    Die Verplichtung zur Verwendung ei-      Außenprüfungen.
Voranmeldezeitraums.                                  ner Registrierkasse erlischt, wenn in
                                                      einem Folgejahr die Umsatzgrenzen        Strenge Konsequenzen
Beispiel: 1-11/15 € 16.000 Umsatz, davon              nicht überschritten werden und es auf    Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht
mehr als € 7.500 bar.                                 Grund besonderer Umstände abseh-         eingehalten, drohen strenge Konsequenzen.
UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenplicht              bar ist, dass diese Grenze auch          Die Umsätze der Unternehmen können ge-
ab 1.3.2016                                           künftig nicht überschritten werden.      schätzt werden (idR mit einem Sicherheits-
UVA- Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh-       ƒ    Die Verplichtung fällt mit dem Beginn    zuschlag) und es drohen Geldstrafen von bis
mer): Kassenplicht ab 1.4.2016                        des nächstfolgenden Kalenderjahres       zu € 5.000 (Finanzordnungswidrigkeit, bei
                                                      weg.                                     schweren Fällen droht eine Anzeige nach
Beispiel: Neugründung am 1.4.2016. Umsät-                                                      dem Finanzstrafrecht).
ze 4 - 8/16 € 15.600 davon mehr als € 7.500

REGISTRIERKASSEN NEWS                                                                                                                     4
REGISTRIER-KASSEN-NEWS - REGISTRIERKASSEN NEWS - LBG Österreich
Für die ersten zwei Quartale 2016 besteht        Sonderregelung Mobile Gruppen                   genommen werden, kann eine vereinfachte
jedoch Straffreiheit:                            Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung        Losungsermittlung in Anspruch genommen
                                                 außerhalb des Betriebes beim Kunden erbrin-     werden und es besteht weder eine Regist-
1. Quartal 2016                                  gen und zur Führung einer Registrierkasse       rierkassenplicht noch eine Belegerteilungs-
Es werden von 1.1.2016 bis 31.3.2016 von         verplichtet sind, dürfen diese (Bar-)Umsätze    plicht, wenn die Gegenleistung für die Ein-
den Abgabenbehörden und deren Organe kei-        nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnöti-       zelumsätze € 20 nicht übersteigt.
ne inanzstrafrechtlichen Verfolgungen und        gen Aufschub in der Registrierkasse erfassen.   Eine vereinfachte Losungsermittlung kann
Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der                                                       bei diesen Automaten durch eine zumindest
Registrierkassen- und Belegerteilungsplicht      Voraussetzung ist, dass der Unternehmer dem     im Abstand von sechs Wochen regelmäßig
gesetzt.                                         Kunden bei Zahlung einen Papierbeleg (z.B.      erfolgende Ermittlung und Aufzeichnung -
                                                 Paragon) - siehe oben Belegplicht - aus-        der Anzahl der verkauften Waren anlässlich
2. Quartal 2016                                  folgt und eine Kopie davon aufbewahrt. Die      der Nachfüllung durch Bestandsverrechnung
Bis zum 30.6.2016 werden von den Abga-           Nacherfassung der Belege kann, wenn etwa        (Endbestand minus Anfangsbestand bzw.
benbehörden und deren Organen bei bloßer         nur mobile Leistungen erbracht werden und       Nachfüllmenge) oder manuelle oder elekt-
Nichterfüllung der Registrierkassen- und         keine Betriebstätte vorliegt, auch am Wohn-     ronische Auslesung der Zählwerkstände bei
Belegerteilungsplicht keine inanzstraf-          ort (Wohnung) des Unternehmers erfolgen.        vorhandenen Zählwerken durchgeführt wer-
rechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen                                                        den. Darüber hinaus sind anlässlich jeder
gesetzt, wenn der oder die Betroffenen be-       Berufsgruppen, bei denen Umsätze au-            Kassenentleerung, die zumindest einmal mo-
sondere Gründe für die Nichterfüllung dieser     ßerhalb der Betriebsstätte oft vorkom-          natlich zu erfolgen hat, die vereinnahmten
Plichten glaubhaft machen können (zB. die        men:                                            Geldbeträge je Automat zu ermitteln und
Anschaffung einer Registrierkasse war auf-       Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider,        aufzuzeichnen.
grund von Nichteinhaltung der Lieferfristen      Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, Fremdenführer,
durch die Kassenhersteller nicht möglich         Installateur, Gaifahrer, Schilehrer, Schäd-     Für Automaten, die vor dem 1.1.2016 in Be-
oder die Installation der notwendigen Soft-      lingsbekämpfer, Rauchfangkehrer, Fotogra-       trieb genommen werden, gelten die Regelun-
ware für die elektronische Festhaltung der       fen, Fahrradkurier, Heizöllieferung beim        gen erst ab 1.1.2027.
Umsätze war mangels notwendiger fachli-          Kunden, Bäcker bei Auslieferung an den Kun-
cher Beratung durch den IT-Servicefachmann       den, Lieferservice bei Gastronomie sowie Ver-   Sonderregelung für Webshops
nicht rechtzeitig möglich oder die erforderli-   kauf von Büchern im Rahmen von Buchaus-         Betriebe sind hinsichtlich ihrer Umsätze bei
che Einschulung des Unternehmers und sei-        stellungen, Autorenlesungen, Vorträgen und      denen keine Gegenleistung durch Bargeld er-
ner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht     sonstigen schulischen Veranstaltungen.          folgt und das Geschäft auf einer Online-Platt-
durchführbar).                                                                                   form abgeschlossen wird, von der Registrier-
                                                 Sonderregelung Geschlossene Gesamtsys-          kassenplicht befreit.
AUSNAHMEN UND ERLEICH-                           teme
                                                 Unternehmen, die mit Systemen arbeiten,         Wird eine Vereinbarung im Wege einer On-
TERUNGEN VON DER REGIST-
                                                 bei denen Kassen-, Warenwirtschafts- und        line-Plattform abgeschlossen und erfolgt die
RIERKASSENPFLICHT                                Buchhaltungssystem lückenlos miteinander        Bezahlung nicht über Online-Banking, son-
„Kalte Hände“ Regelung                           verknüpft sind, müssen eine Registrierkasse     dern wird in der Filiale des Unternehmers be-
Darunter werden Umsätze von Unternehmen          verwenden, der Beleg muss jedoch nicht mit      zahlt, handelt es sich dabei um einen
verstanden, die nicht in oder in Verbindung      einer elektronischen Signatur unterschrieben    Barumsatz, der in der Registrierkasse zu er-
mit festumschlossenen Räumlichkeiten er-         werden, die von außen kommt sondern die         fassen ist.
zielt werden. Das sind Umsätze die von Haus      Signatur kann intern generiert werden.          Für die Berechnung der Jahresumsatzgrenze
zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Stra-                                                     von € 15.000 zur Registrierkassenplicht
ßen erzielt werden. Nicht festumschlossene       Verwenden mehrere selbstständige Unterneh-      gelten die gesamten Umsätze des Betriebes.
Räumlichkeiten sind z.B. freistehende Ver-       men ein gemeinsames geschlossenes Gesamt-       In die Barumsatzgrenze von € 7.500 werden
kaufstische, offene Verkaufsbuden (Maroni-       system, können auch diese die Erleichterung     die Umsätze des Onlineshops nicht einbezo-
brater), offene Verkaufsfahrzeuge.               in Anspruch nehmen und sich auf EIN Gut-        gen.
                                                 achten berufen.
Der Jahresumsatz des Betriebs darf € 30.000      z.B.: Selbstständige Kauleute, die in einem     Beispiel: Die Barumsätze des Onlineshops
nicht übersteigen. Es gilt der Gesamtumsatz      vertikalen Vertriebssystem arbeiten, Unter-     betragen € 8.000 und die Gesamtumsätze
des Betriebs (sämtliche Umsätze, nicht nur       nehmen, die konzernmäßig miteinander ver-       im Geschäftslokal betragen € 10.000, davon
die „Kalten Hände“ Umsätze).                     bunden sind.                                    Barumsätze in Höhe von € 6.000. Es besteht
                                                                                                 keine Registrierkassenplicht, weil zwar die
Die Ausnahme gilt nicht nur für die Regist-      Voraussetzungen:                                Gesamtumsatzgrenze in Höhe von € 15.000
rierkassenplicht, sondern auch für die Ein-      ƒ   das Unternehmen muss mindestens 30          überschritten wurde, allerdings nicht die
zelaufzeichnung und die Belegerteilung. Das          Kassen im Einsatz haben                     Barumsatzgrenze von € 7.500.
heißt, hier ist die Losungsermittlung mittels    ƒ   es muss ein Gutachten über Manipulat-
Kassasturz zulässig.                                 ionssicherheit eingeholt werden
                                                                                                 STEUERLICHE
                                                 ƒ   es muss ein Antrag auf Ausnahme
Sollte die Umsatzgrenze von € 30.000 über-           beim Finanzamt beantragt werden             BEGÜNSTIGUNG
schritten werden, muss der Unternehmer mit       ƒ   das Finanzamt muss einen Feststel-          Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je
Beginn des viertfolgenden Monats nach Ab-            lungsbescheid erlassen                      Kassensystem eine Prämie von € 200 geltend
lauf des Voranmeldungszeitraums über ein                                                         zu machen (max. € 30 je Erfassungseinheit).
geeignetes Kassensystem verfügen.                Sonderregelung für Automaten                    Die Investition ist im Jahr der Anschaffung
                                                 Bei Warenausgabe- und Dienstleistungsauto-      voll abschreibbar. Die Investition muss bis
                                                 maten, die nach dem 31.12.2015 in Betrieb       zum 1.1.2017 getätigt werden.

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TECHNISCHER TEIL

REGISTRIERKASSEN-                                binnen einer Woche nach Registrierung der       Code mit folgenden Daten ausgeben: Kasse-
SICHERHEITSVERORDNUNG                            Signaturerstellungseinheit zu erfolgen.         nidentiikationsnummer, fortlaufende Num-
(RKS-V)                                                                                          mer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit
                                                 Einrichtung des Datenerfassungsprotokolls       der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung
Inkrafttreten 1.1.2017                           und der Ablage der Kassenidentiikations-        getrennt nach Steuersätzen, verschlüsselten
Die Registrierkassensicherheitsverordnung        nummer als Bestandteil der zu signierenden      Stand des Umsatzzählers, Seriennummer des
(RKS-V) mit den Erläuterungen regelt die         Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null    Signaturzertiikates, Signaturwert des vor-
technischen Einzelheiten für Sicherheitsein-     (Startbeleg) im Datenerfassungsprotokoll.       hergehenden Barumsatzes des Datenerfas-
richtungen in der Registrierkasse.                                                               sungsprotokolls (Verkettung).
                                                 Der Unternehmer hat vor Inbetriebnahme die
Die Sicherheitseinrichtung besteht aus der       Erstellung der Signatur und die Verschlüsse-    BELEGERSTELLUNG
Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der          lung des Umsatzzählers unter Zuhilfenahme
elektronischen Signatur der Signaturerstel-                                                      Neben den Belegdaten (siehe Belegplicht)
                                                 des Startbeleges zu überprüfen.
lungseinheit. Die Verkettung wird durch die                                                      müssen folgende Daten ausgewiesen werden:
Einbeziehung von Elementen der zuletzt                                                           Kassenidentiikationsnummer, Datum und
                                                 Summenspeicher
vergebenen, im Datenerfassungsprotokoll ge-                                                      Uhrzeit, Betrag der Barzahlung getrennt
                                                 Die in der Registrierkasse erfassten Barum-
speicherten Signatur in die aktuell zu erstel-                                                   nach Steuersätzen, Inhalt des maschinenles-
                                                 sätze sind laufend aufzusummieren (Umsatz-
lende Signatur gebildet.                                                                         baren Codes.
                                                 zähler).

Jede Registrierkasse muss über folgende Ei-                                                      ANFORDERUNGEN AN DIE
                                                 Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstän-
genschaften verfügen:                                                                            SIGNATURERSTELLUNGS-
                                                 de des Umsatzzählers zu ermitteln (Monats-
ƒ   Datenerfassungsprotokoll                                                                     EINHEITEN
                                                 zähler).
ƒ   Drucker oder Vorrichtung zur                                                                 Als Signaturerstellungseinheiten sind
    elektronischen Übermittlung von              Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Mo-     grundsätzlich für qualiizierte Signaturen
    Zahlungsbelegen                              natsbeleg, der den Zählerstand zum Jahres-      zulässige Geräte geeignet, die den Anforde-
ƒ   Schnittstelle zu einer Sicherheitsein-       ende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken,       rungen an Signaturerstellungseinheiten für
    richtung mit einer Signatur-                 zu prüfen und sieben Jahre aufzubewahren.       qualiizierte Signaturen nach dem Signatur-
    erstellungseinheit                                                                           gesetz entsprechen.
ƒ   Verschlüsselungsalgorithmus AES 256          SIGNATURERSTELLUNG                              Unternehmer müssen die erforderliche An-
ƒ   eindeutige Kassenidentiikations-             DURCH DIE SIGNATUR-                             zahl von Signaturerstellungseinheiten bei ei-
    nummer                                       ERSTELLUNGSEINHEIT                              nem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz
                                                                                                 niedergelassenen Zertiizierungsdienstanbie-
Die Nutzung einer Registrierkasse durch          Zur Gewährleistung des Manipulationsschut-
                                                                                                 ter, der qualiizierte Signaturzertiikate an-
mehrere Unternehmer ist nur unter der Vor-       zes müssen von der Registrierkasse über eine
                                                                                                 bietet, erwerben. Die Kosten für die Beschaf-
aussetzung zulässig, dass jeder Unternehmer      geeignete Schnittstelle zur Signaturerstel-
                                                                                                 fung der Signaturerstellungseinheit trägt der
ein ihm zugeordnetes Zertiikat verwendet         lungseinheit elektronische Signaturen an-
                                                                                                 Unternehmer. Über FinanzOnline müssen die
und die Registrierkasse für jeden Unterneh-      gefordert und übernommen werden können.
                                                                                                 erworbenen Signaturerstellungseinheiten ge-
mer ein gesondertes Datenerfassungsproto-        Jeder einzelne Barumsatz und Monats-, Jah-
                                                                                                 meldet werden.
koll führen kann.                                res- und Schlussbeleg sowie jede Trainings-
                                                                                                 Bei Außerinbetriebnahme oder Ausfall der Si-
                                                 und Stornobuchung sind elektronisch zu si-
                                                                                                 gnaturerstellungseinheit muss über
Inbetriebnahme der Sicherheits-                  gnieren.
                                                                                                 FinanzOnline eine Meldung erfolgen. Das
einrichtung für die Registrierkasse                                                              BMF führt eine Datenbank über die Signatu-
Vor dem 1.1.2017 kann die Inbetriebnahme         In die Signaturerstellung sind folgende Daten
                                                                                                 rerstellungseinheiten inkl. der Meldungen.
der Sicherheitseinrichtung bereits vor der       einzubeziehen: Kassenidentiikationsnum-
                                                 mer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes,
Registrierung (FinanzOnline) vorgenommen                                                         KONTROLLE UND PRÜFUNG
                                                 Datum und Uhrzeit der Belegausstellung,
werden. Die Registrierung muss spätestens                                                        DER DATENSICHERHEIT
                                                 Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuer-
bis zum 1.1.2017 erfolgt sein.                                                                   FÜR DIE REGISTRIER-
                                                 sätzen, verschlüsselter Stand des Umsatzzäh-
Wird eine Registrierung nach dem 31.12.2016                                                      KASSEN
vorgenommen, so hat die Inbetriebnahme-          lers, Seriennummer des Signaturzertiikates,
                                                                     Signaturwert des vorher-    Auf Verlangen muss ein Barumsatz mit
                                                                     gehenden Barumsatzes        Betrag Null erstellt werden. Das Datener-
                                                                     des Datenerfassungspro-     fassungsprotokoll muss für den vorgegeben
                                                                     tokolls     (Verkettungs-   Zeitraum auf einen vom Unternehmen zur
                                                                     wert).                      Verfügung gestellten Datenträger übergeben
                                                                                                 werden.
                                                                    Aufbereitung des ma-
                                                                    schinenlesbaren Codes
                                                                    Die Registrierkasse muss
                                                                    für die Belegerstellung
                                                                    und die Speicherung im
                                                                    Datenerfassungsprotokoll
                                                                    einen maschinenlesbaren

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CHECKLISTE FÜR DEN 1.1.2017

Folgende Punkte muss eine Registrierkasse ab 1.1.2017 laut Registrierkassensicherheits-
verordnung (RKS-V) erfüllen:

    Der Kasse muss eine unternehmensweit eindeutige Kassenidentiikationsnummer, die über FinanzOnline ge-
    meldet werden muss, zugeordnet werden können.

    Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (HSM oder Chipkartenleser)
    mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen.

    Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code, der die Daten laut §10(2) RKS-V zu enthalten hat, ver-
    sehen werden. Trainings- und Stornobuchungen haben im maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung
    „Trainingsbuchung“ oder „Stornobuchung“ zu enthalten.

    Jeder einzelne Barumsatz, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg sowie jede Trainings-und Stornobuchung sind
    elektronisch zu signieren. Dabei ist eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit anzufordern
    und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken. In die Signaturerstellung
    sind die Daten laut §9(2) RKS-V einzubeziehen.

    Sollte keine aufrechte Verbindung zu der Signaturerstellungseinheit bestehen, muss am Beleg der Hinweis „Si-
    cherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden. Nach Wiederinbetriebnahme der Signaturerstellungsein-
    heit muss ein signierter Sammelbeleg mit Betrag Null erstellt und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert
    werden.

    Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKS-V ermöglicht, erzeugen können.

    Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfas-
    sen und abzuspeichern ist, ist zu führen. Dabei sind zumindest die Belegdaten gemäß § 132a(3) BAO festzuhalten.

    Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler). Trainingsbu-
    chungen dürfen sich dabei nicht auf den Umsatzzähler auswirken. Am Monatsende ist der Zwischenstand des
    Umsatzzählers als Barumsatz mit Betrag Null und elektronischer Signatur der Signaturerstellungseinheit (Mo-
    natsbeleg) im Datenerfassungsprotokoll zu speichern.

    Start- und Monatsbeleg müssen ausgedruckt werden können.

    Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt werden können.

    Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend der in der RKS-V enthaltenen Detailspeziikation
    exportiert werden können.

    Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit
    Betrag Null erstellen können.

    Eine quartalsweise Sicherungsfunktion die es ermöglicht die Daten des Datenerfassungsprotokolls inkl. dem
    Monatsbeleg des letzten Monats des Quartals, der die Unveränderbarkeit des gesamten Datenerfassungsproto-
    kolls im Wege der Signatur gewährleistet, als letzten Beleg, auf einen externen Datenträger zu speichern, muss
    zur Verfügung stehen.

    Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung um-
    gangen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass dies nicht für die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die keine
    Barumsätze darstellen (z.B. Lieferscheine, Banküberweisungen und -einzug, durchlaufende Posten) gilt.

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NOTIZEN

IMPRESSUM                                               NOVEMBER 2015

Herausgeber, Medieninhaber (Verleger): Wirtschaftskammer Wien, Stubenring
8-10, 1010 Wien
Redaktion: Abteilung Finanzpolitik
Layout & Satz: Referat Organisationsmanagement
Fotos: © ROBERT HOETINK, ifeelstock, BillionPhotos.com – Fotolia.com;
Druck: Druckerei Piacek GesmbH, Wien
Offenlegung: wko.at/wien/offenlegung

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Weil‘s um Ihr Unternehmen geht.

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                                                                          s t e r re i c h
      Steuerberatung  Wirtschaftsprüfung  Consulting
      WO SIE UNS FINDEN ...                                                             WAS WIR FÜR SIE TUN ...
      ... IM BURGENLAND                                                                 ƒ STEUERN, SOZIALVERSICHERUNG, BETRIEBSWIRTSCHAFT
                                                                                        Österreichisches und internationales Steuerrecht, Betriebsprüfung,
      Eisenstadt, Ruster Straße 12-16, Tel (02682) 62195, eisenstadt@lbg.at
      Großpetersdorf, Ungarnstraße 10, Tel (03362) 7346, grosspetersdorf@lbg.at         Rechtsmittel (BFG, VwGH), Finanzstrafverfahren, Steueroptimierung,
      Mattersburg, Gustav-Degen-Gasse 3a, Tel (02626) 62317, mattersburg@lbg.at         Steuer-Check bei Verträgen, Jahresbudget, Finanzplan, Beratung bei
      Neusiedl/See, Franz-Liszt-G. 25-27, Tel (02167) 2495-0, neusiedl@lbg.at           Kauf/Verkauf, Gründung/Nachfolge, Rechtsformwahl & Umgründung
      Oberpullendorf, Hauptstr. 34/2, Tel (02612) 42319, oberpullendorf@lbg.at
      Oberwart, Schulgasse 17, Tel (03352) 33415, oberwart@lbg.at
                                                                                        ƒ BUCHHALTUNG, BILANZ, STEUERERKLÄRUNG, KALKULATION
      ... IN KÄRNTEN                                                                    Jahres- und Zwischenabschlüsse, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
                                                                                        laufende Buchhaltung und wirtschaftlich aussagekräftige Monatsaus-
      Klagenfurt, Villacher Ring 11, Tel (0463) 57187,klagenfurt@lbg.at
                                                                                        wertungen, Kalkulation, Kostenrechnung, Financial Reporting
      Villach, Europastraße 8 (Technologiezentrum), Tel (04242) 27494, villach@lbg.at
      Wolfsberg, Johann-Offner-Straße 26, Tel (04352) 4847, wolfsberg@lbg.at
                                                                                        ƒ PERSONALVERRECHNUNG, ARBEITGEBER-BERATUNG
      ... IN NIEDERÖSTERREICH                                                           Gehaltsverrechnung, Beratung in Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und
      St. Pölten, Bräuhausg. 5/2/8, Tel (02742) 355660, st-poelten@lbg.at               Arbeitsrechtsfragen, Stundensatzkalkulation, Expatriates, HR-Reporting
      Gänserndorf, Eichamtstr. 5-7, Tel (02282) 2520, gaenserndorf@lbg.at
      Gloggnitz, Wiener Straße 2, Tel (02662) 42050, gloggnitz@lbg.at
      Gmünd, Schloßparkg. 6, Tel (02852) 52637, gmuend@lbg.at                           ƒ WIRTSCHAFTSPRÜFUNG & GUTACHTEN
      Hollabrunn, Amtsgasse 21, Tel (02952) 2305-0, hollabrunn@lbg.at                   Jahresabschluss- und Sonderprüfungen, Analysen, betriebswirtschaftliche
      Horn, Josef-Kirchner-G. 5, Tel (02982) 2871-0, horn@lbg.at                        Gutachten, Due Diligence bei Kauf & Verkauf, Unternehmensbewertung
      Korneuburg, Kwizdastraße 15, Tel (02262) 64234, info@lbg-cd.at
      Mistelbach, Franz-Josef-Straße 38, Tel (02572) 3842, mistelbach@lbg.at
      Neunkirchen, Rohrbacherstr. 44, Tel (02635) 62677, neunkirchen@lbg.at             ƒ BUSINESS-SOFTWARE & KAUFMÄNNISCHE ORGANISATION
      Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1/6, Tel (02842) 53412, waidhofen@lbg.at   Modulare BMD-Software für Zeit- und Leistungserfassung, Kostenrechnung,
      Wr. Neustadt, Baumkirchnerring 6/2, Tel (02622) 23480, wr-neustadt@lbg.at         Budgetierung, Warenwirtschaft, Fakturierung, Mahnwesen, Buchhaltung,
                                                                                        Zahlungsverkehr, Controlling, LBG-Business, LBG-Registrierkasse
      ... IN OBERÖSTERREICH
      Linz, Hasnerstraße 2, Tel (0732) 655172, linz@lbg.at
                                                                                        ƒ AGRAR-SOFTWARE, HARDWARE, SERVICE
      Ried, Bahnhofstraße 39b, Tel (07752) 85441, ried@lbg.at
      Steyr, Leopold-Werndl-Straße 44/1, Tel (07252) 53556-0, steyr@lbg.at
                                                                                        LBG-Kellerbuch, LBG-Bodenwächter, LBG-Feld- & Grünlandplaner,
                                                                                        LBG-Tierhaltung, LBG-AbHof, LBG-Business, LBG-Registrierkasse
      ... IN SALZBURG
      Salzburg, St.-Julien-Str. 1, Tel (0662) 876531, salzburg@lbg.at                   ƒ FACHVORTRÄGE, SEMINARE, INHOUSE-WORKSHOPS
                                                                                        Referenten und Trainer aus den Fachgebieten: Steuern, Bilanz,
      ... IN DER STEIERMARK                                                             Buchhaltung, Betriebswirtschaft, Business- & Agrar-Software
      Graz, Niesenbergerg. 37, Tel (0316) 720200, graz@lbg.at
      Bruck/Mur, Koloman-Wallisch-Pl. 10, Tel (03862) 51055, bruck@lbg.at               LBG-Klienten-Struktur:
      Leibnitz, Dechant-Thaller-Straße 39/3, Tel (03452) 84949, leibnitz@lbg.at
      Liezen, Rathausplatz 3, Tel (03612) 23720, liezen@lbg.at

      ... IN TIROL
      Innsbruck, Brixner Straße 1, Tel (0512) 586453, innsbruck@lbg.at

      ... IN WIEN
      Wien, Boerhaavegasse 6, Tel (01) 53105-0, office@lbg.at

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