Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau - Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter

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Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau - Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
Ressourcenprojekt bienenfreundliche
  Landwirtschaft im Kanton Aargau

    Informationen zur Umsetzung für
  Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau - Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
Vorwort

Geschätzte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter

Insekten, besonders Honig- und Wildbienen, steigern die Erträge vieler Nutzpflanzen. Obstbäu-
me sind speziell stark abhängig von der Blütenbestäubung durch Insekten. Es gibt 580 Wildbie-
nenarten (inkl. Hummeln) und eine Honigbienenart in der Schweiz, die sich optimal ergänzen
und in Kombination zu höheren und qualitativ besseren Erträgen führen.

Die Gesundheit und das Gedeihen von Honig- und Wildbienen hängen von verschiedenen Fak-
toren ab. Bienen brauchen generell ein gutes und durchgehendes Nahrungsangebot (Pollen
und Nektar) und sichere Nistmöglichkeiten. Bei den Honigbienen bedeutet die sichere Nistmög-
lichkeit eine gute imkerliche Praxis und bei den Wildbienen ein vielfältiges Angebot an Klein-
strukturen. So viele Arten Wildbienen es gibt, so gross ist das Bedürfnis nach unterschiedlichen
Nistangeboten.

Sie können mit einer schonenden Bewirtschaftung wesentlich zur Verbesserung lebens-
wichtiger Bedingungen für Honig- und Wildbienen beitragen. Dies insbesondere beim Mä-
hen von Wiesen, bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei der Auswahl der Kultu-
ren sowie durch das Anlegen zusätzlicher Kleinstrukturen.

Das kantonale Programm Labiola mit Massnahmen wie z.B. Verzicht auf Mähaufbereiter, Rück-
zugsstreifen, gestaffeltem Schnitt von Wiesen, Brachen, strukturreichen Weiden, Naturwegen
oder Kleinstrukturen hat bereits eine vielfältige positive Wirkung auf Bienen. Dieses Ressourcen-
projekt baut darauf auf und schliesst gezielt Lücken.

Weil immer weniger Landwirte auch gleichzeitig Imker sind, ist der Austausch und Kontakt zwi-
schen Imkerinnen und Imkern sowie Landwirtinnen und Landwirten sehr wichtig und wird im
Rahmen dieses Programms gefördert.

Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Bestimmungen zum Projekt und eine Übersicht
über die Massnahmen zur gezielten Förderung von Bienen in der Aargauer Landwirtschaft.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Bienenmassnahmen und
viele überraschende Bienenbeobachtungen.

Bauernverband Aargau                 Verband Aargauer                    Landwirtschaft Aargau
                                     Bienenzüchtervereine

Ralf Bucher                          Andreas König                       Simon Grossniklaus
Geschäftsführer                      Präsident                           Stv. Abteilungsleiter

2                              Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
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Übersicht über Massnahmen, Bedingungen und Beiträge

Grundmassnahmen
Sie sind von allen Projektbetrieben während der gesamten Beteiligungsdauer zu erfüllen.

Grundmassnahmen			Seite
1 Keine Mahd bei Bienenflug (Faustregel: Mehr als 1 Biene pro m2)                                          5
2 Kein Mähaufbereiter auf Biodiversitätsförderflächen (BFF)                                                6
3 Abdriftmindernde Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel (PSM)                                      7
4 Verzicht auf Sklerotiniabehandlung beim Raps                                                             8
5 Optimierter PSM-Einsatz bei Hochstamm-Feldobstbäumen                                                     9
6 Weiterbildung zu abdriftmindernder Applikation von PSM                                                10
7 Minimale Anzahl Kleinstrukturen                                                                       11
8 a. Besuch mindestens einer Veranstaltung der Imkersektionen                                           12
  b. Teilnahme an mindestens einer Fachveranstaltung der Liebegg mit Fokus auf Bienen
Der Beitrag für die Einhaltung der Grundmassnahmen ist pauschal je nach Betriebsgrösse:
Betriebe < 5 ha: Fr. 400/Jahr, Betriebe 5 -15 ha: Fr. 750/Jahr, Betriebe > 15 ha: Fr. 1‘100/Jahr

Einzelmassnahmen
Die Umsetzung mindestens einer Einzelmassnahme pro Jahr ist obligatorisch, weitere sind freiwillig.
Die Spalte ‘Limite‘ gibt an, wie viel Fläche resp. bei Kleinstrukturen welche Anzahl bei dieser Massnah-
me pro Betrieb maximal beitragsberechtigt ist.

Einzelmassnahmen                                                    Beitrag             Limite        Seite
9   Kleeblüte in intensivem und mittelintensivem Grünland           160 Fr./ha/Jahr     Max. 8 ha       13
    in der blütenarmen Zeit
10 ÖLN Getreidebau ohne PSM                                         500 Fr./ha/J*;***   Max. 6 ha       14
11 Optimierter PSM-Einsatz in Obstanlagen                           1‘200 Fr./ha/J***   Max. 2.5 ha     15
12 Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen                        500 Fr./ha/J**      Max. 3 ha       16
13 Kontinuierliches Blütenangebot in der Nähe 500 Fr./ha/J**                            Max. 3 ha       17
   von QSII Hochstamm-Feldobstbäumen
14 Brachen mit höherem Blütenangebot für Wildbienen                 500 Fr./ha/J**      Max. 3 ha       18
15 Wildbienenspezifische Massnahmen                                 Je nach Projekt     Noch offen      19
16 Besonders viele Kleinstrukturen (KS)                             30 Fr./KS/J         Max. 50 KS      20
17 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt                         250 Fr./ha/J**      Max. 4 ha       21
   mit offenem Boden
18 Anlage von Sand- und Erdhaufen                                   1‘200 Fr. einmalig Max. 6 Haufen 22
* zusätzlich zum Extenso-Beitrag
** zusätzlich zu den Biodiversitätsbeiträgen gemäss Direktzahlungsverordnung
*** nicht wählbar für Bio-Betriebe und Bio-Betriebe in Umstellung

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Wichtigste Informationen

Wer kann sich am Projekt beteiligen?
Am Projekt beteiligen können sich alle direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe
mit Betriebsstandort im Kanton Aargau. Ausserkantonale Flächen können von diesen Betrieben
auch angemeldet werden.

Betrieb für das Projekt anmelden
Die Anmeldung erfolgt über das Agriportal während des Zeitfensters, in dem das Portal für
die Flächen- und Tierdeklaration geöffnet ist. Neuanmeldungen sind ab 2017 bis und mit 2019
möglich. Bei der Neuanmeldung generieren Sie einen Vertrag, der im ersten Jahr ausgedruckt
und unterschrieben an die Agrofutura geschickt werden muss. Eine Wegleitung zur Erhebung
der Bienenprojektdaten finden Sie unter: www.bvaargau.ch/Bienenprojekt.

Verpflichtungsdauer, Bedingungen und Vereinbarung
Die Umsetzung der Grundmassnahmen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt. Das
Projekt läuft bis 2022. Die Grundmassnahmen müssen Sie während der gesamten Projektdauer
einhalten und jährlich mindestens eine Einzelmassnahme umsetzen.

Einzelmassnahmen anmelden
Bei der Anmeldung einer Einzelmassnahme verpflichten Sie sich für das laufende Beitragsjahr.
Die Einzelmassnahmen können im Verlauf der Projektzeit gewechselt werden.

Auszahlung der Beiträge
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt mit der Hauptauszahlung der Direktzahlungen.

                                    Ansprechpartner
                                    Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
                                    Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

                                    Beratung
                                    Telefonische Beratung durch die Agrofutura oder Agricon
                                    ist kostenlos. Beratung auf dem Hof ist kostenpflichtig.

                                    Um die Bienenfördermassnahmen optimal mit dem La-
                                    biola Biodiversitätsvertrag abzustimmen, empfehlen wir
                                    Ihnen sich vom zuständigen Projektmitarbeitenden der
                                    Agrofutura beraten zu lassen.

                                    Grundlagen und Informationen
                                    Alle Informationen zum Projekt finden Sie unter:
                                    www.bvaargau.ch/Bienenprojekt.

                                    Plafonierung der Beiträge
                                    Das Projektbudget ist begrenzt. Bei sehr hoher Beteili-
                                    gung müssen die Beiträge gekürzt werden. In diesem Fall
                                    haben Sie die Möglichkeit das Vertragsverhältnis aufzu-
                                    lösen.

4                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
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Detaillierte Beschreibung der Grundmassnahmen

1 Keine Mahd bei Bienenflug (mehr als 1 Biene pro m2)

Beschreibung
Die Mahd von Schnittwiesen sowie das Mulchen von Wiesen und Weiden bei Bienenflug sind
fatal. Durch Überfahren oder durch die Einwirkung der Mähwerke können ganze Bienenvölker
vernichtet werden. Honigbienen fliegen ab ca. 12°C, Wildbienen bereits ab ca. 7°C. Das heisst
morgens und abends fliegen die Bienen weniger. Deshalb soll möglichst in diesen Randzeiten
gemäht oder gemulcht werden. Als Faustregel gilt: Keine Mahd und kein Mulchen, wenn Sie
mehr als eine Biene pro m2 zählen.

Können Sie diese Massnahme in Ausnahmefällen, zum Beispiel aufgrund der Witterungsverhält-
nisse, der Verfügbarkeit von Lohnunternehmen oder arbeitstechnischer Hürden nicht einhalten,
kann trotzdem gemäht werden, aber nur mit Mähern ohne Mähaufbereiter und nicht mit
Mulchgeräten.

Bienen sind so genannt ‘blütentreu‘. Das heisst sie bleiben bei einer Nahrungsquelle, bis diese
ausgeschöpft ist. Deshalb kann es vorkommen, dass auf einer Wiese entweder ganz viele Bienen
(dann lohnt es sich besonders mit dem Mähen oder Mulchen zu warten) oder aber nur wenige
anzutreffen sind.

Anforderungen
Alle Kunstwiesen (BLW-Flächencode 0601), übrige Dauerwiesen (0613), extensiv genutzte Wie-
sen (0611), wenig intensiv genutzte Wiesen (0612) und Weiden (0616).

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

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2 Kein Mähaufbereiter auf Biodiversitätsförderflächen

Beschreibung
Bienen werden beim Mähen besonders stark durch Mähaufbereiter gefährdet. Deshalb muss
bereits heute im Programm Labiola Biodiversität und bei BFF mit Qualitätsstufe II auf den
Mähaufbereiter verzichtet werden. Zur Schonung der Bienen gilt der Verzicht von Mähaufberei-
tern im Ressourcenprojekt für alle Wiesen, die als BFF gemeldet sind.

Anforderungen
Alle extensiv genutzte Wiesen (BLW-Flächencode 0611) und wenig intensiv genutzte Wiesen
(0612) QSI und QSII.

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

6                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
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3 Abdriftmindernde Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel

Beschreibung
Abdriftmindernde Applikationstechniken wie z.B. Injektordüsen verhindern das Verwehen von
Pflanzenschutzmittel (PSM) ausserhalb der behandelten Parzelle. Sie tragen deshalb dazu bei,
den Kontakt von Bienen mit PSM zu minimieren.
Spezifische Informationen zu PSM-Applikationstechniken im Erwerbsobstbau sind in den Pflan-
zenschutzempfehlungen von Agroscope zu finden.

Anforderungen
Projektbetriebe müssen beim Pflanzenschutz auf allen Feld- und Spezialkulturen abdriftmin-
dernde Techniken einsetzen und nach den Weisungen des BLW betreffend der Massnahmen
zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 19. April 2016
arbeiten. Die Injektordüsen müssen gemäss Düsentabelle mit dem entsprechenden Druckbe-
reich eingestellt werden.

Informationen
Der Bund unterstützt präzise Applikationstechniken mit einem Ressourcen-Effizienzbeitrag
(REB). Welche Techniken für die REB anerkannt sind, beschreibt die AGRIDEA in ihrem Merkblatt.

Weisungen BLW Abdrift: www.liebegg.ch/de/aktuelles-pflanzenschutz.html
Bauernverband Aargau: www.bvaargau.ch/Bienenprojekt
Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau: www.agroscope.admin.ch unter Obst-
bau, Pflanzenschutz

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, 062 855 86 84

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4 Verzicht auf Sklerotiniabehandlung beim Raps

Beschreibung
Raps ist eine ausgezeichnete Nahrungspflanze vor allem für Honigbienen. Die Behandlung ge-
gen Sklerotinia (Weissstängeligkeit, Rapskrebs) wird meist kurz vor oder während der Blütezeit
durchgeführt. Sie birgt somit für die Bienen ein grosses Kontaktrisiko mit Fungiziden. Die kli-
mabedingt zunehmend wärmeren, trockenen Sommer haben dazu beigetragen, dass der Raps-
krebs laut Agroscope in der Schweiz seit fast 20 Jahren verschwunden ist.

Anforderungen
Sommer- und Winterraps zur Speiseölgewinnung und als nachwachsender Rohstoff (BLW-
Flächencodes 0526, 0527, 0590, 0591).

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, 062 855 86 84

8                             Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
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5 Optimierter Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Hochstamm-Feldobstbäumen

Beschreibung
Der Pflanzenschutz stellt bei Hochstamm-Feldobstbäumen für Bienen ein besonders grosses
Risiko dar. Dies weil das Ausbringen mit ‘Guns‘ ein erhöhtes Abdriftrisiko birgt. Aufgrund der
Kleinräumigkeit ist kaum zu vermeiden, dass blühende Pflanzen in der Umgebung (z.B. in Wie-
sen im Unternutzen, in angrenzenden Hecken) und damit auch Bienen mit PSM in Kontakt kom-
men. Gezielte Massnahmen helfen, das Risiko der Belastung von Bienen mit PSM zu reduzieren.

Anforderungen
Generell für alle Hochstamm-Feldobstbäume (BLW-Flächencode 0921) gilt:
 • Keine Insektizide während der Blütezeit. Das heisst: Insektizide nur vor der Blüte oder
    nach dem Abblühen einsetzen.
 • Alle PSM-Behandlungen ausserhalb des Bienenfluges durchführen.
Kirschen-Hochstammbäume
 • Neonicotinoide NUR zur Bekämpfung der Kirschenfliege und der Kirschessigfliege (KEF)
    einsetzen. Wenn immer möglich alternative Produkte verwenden.
 • Frostspanner mit Leimringen oder biologischen Präparaten bekämpfen. Ansonsten eine
    Sonderbewilligung bei der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen.
Zwetschgen-Hochstammbäume
 • Pflaumensägewespe mit biologischen PSM bekämpfen.
 • Neonicotinoide NUR zur Bekämpfung der KEF einsetzen.
Birnen-Hochstammbäume
 • Birnenpockenmilben nur mit biologischen PSM behandeln.
 • Birnblattsauger nur an Jungbäumen mit PSM behandeln. Ansonsten mit Ohrwürmern
    (Tontöpfe) bekämpfen.
 • Apfelwickler nur mit biologischen PSM bekämpfen. Ansonsten eine Sonderbewilligung bei
    der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen.
Apfel-Hochstammbäume
 • Keine Neonicotinoide einsetzen.
 • Apfelwickler nur mit biologischen PSM bekämpfen. Ansonsten eine Sonderbewilligung bei
    der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen.
 • Apfelsägewespen nur mit biologischen PSM bekämpfen.
 • Alle Akarizide brauchen eine
    Sonderbewilligung der Fach-
    stelle Obstbau LZ Liebegg.

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen
vgl. Seite 3

Fragen
LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst,
othmar.eicher@liebegg.ch,
062 855 86 39

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                            9
Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau - Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
6 Weiterbildung zu abdriftmindernder Applikation von PSM

Beschreibung
Der Bund fördert präzise PSM-Ausbringtechniken seit 2014 mit Ressourceneffizienzbeiträgen.
Das führt zu vermehrten Investitionen in solche Techniken. Die korrekte Handhabung dieser
Techniken ist dabei zentral, denn ohne korrekten Einsatz ist die Technik wenig wirksam.

Anforderungen
Landwirte und Landwirtinnen mit einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzen-
schutzmitteln in der Landwirtschaft, die sich am Projekt beteiligen, müssen mindestens einmal
in den ersten drei Jahren nach Einstieg ins Projekt an einer Weiterbildung teilnehmen.

Informationen
Veranstaltungen zu PSM-Applikationstechniken werden vom Pflanzenschutzdienst des LZ Lie-
begg angeboten. Die Ausschreibungen sind auf der Website oder im Weiterbildungsverzeichnis
der Liebegg zu finden und werden teilweise auch persönlich verschickt.

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, 062 855 86 84.

10                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
7 Minimale Anzahl Kleinstrukturen

Beschreibung
Kleinstrukturen sind von höchster Wichtigkeit für Wildbienen. Sie dienen ihnen als Brutplatz
und teilweise auch als Nahrungsquelle. Folgende Kleinstrukturen haben für Bienen eine hohe
Bedeutung und sind deshalb bevorzugt an sonnigen Standorten anzulegen: Ast- oder Totholz-
haufen (bevorzugt eher grobes Material), offener Boden, Totholzbäume, Holzbeigen, Natur-
steinmauern, Nisthilfen für Wildbienen, Steinhaufen (bevorzugt aufgefüllt mit Lehm oder Sand),
Kopfweiden und Gebüschgruppen. Weniger bedeutend für Honig- und Wildbienen sind Grä-
ben, Streuhaufen, Feucht- und Nassstellen, Tümpel und Teiche.

Anforderungen
Die Anforderung an Grösse, Umfang und Bewirtschaftung der Kleinstrukturen sind analog den
Anforderungen im Programm Labiola Biodiversität. Die Angaben sind zusammengefasst im La-
biola Merkblatt ‘Kleinstrukturen‘ unter www.ag.ch/labiola und ‘Merkblätter Labiola‘.

Je nach Betriebsgrösse müssen Sie eine unterschiedliche Mindestanzahl Kleinstrukturen anle-
gen und während der gesamten Projektlaufzeit pflegen.

Betriebsgrösse in ha LN   Minimale Anzahl Kleinstrukturen
kleiner als 5 ha          5 Kleinstrukturen
5 ha bis 15 ha            7 Kleinstrukturen
grösser als 15 ha         9 Kleinstrukturen

Informationen
Kleinstrukturen, die angelegt wurden um die QSII zu erreichen (z.B. in Hecken, Hochstamm-Feld-
obstbäume und Reben), zählen nicht zu ’Minimale Anzahl Kleinstrukturen’ (analog Labiola).

Die Sand- und Erdhaufen (Massnahme 18) können ebenfalls bei Massnahme 7 und 16 angerech-
net werden.

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch,
056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch,
056 500 10 50

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                           11
8 Austausch zwischen Imkern und Landwirten

Beschreibung
Früher hatten Imkerinnen und Imker häufig einen landwirtschaftlichen Hintergrund. Heute ha-
ben Landwirte vermehrt keinen Bezug mehr zur Imkerei, obwohl die Landwirtschaft und die
Imkerei durch den Bestäuberdienst der Bienen stark verbunden sind. Der Austausch zwischen
Landwirten und Imkern wird deshalb gefördert.

Anforderungen
Sie sollen während der Projektlaufzeit bis 2022 an mindestens einer Veranstaltung der Imkersek-
tionen und an mindestens einer Fachveranstaltung der Liebegg mit Fokus auf Bienen teilneh-
men. Die Veranstaltungen werden von der Liebegg und vom Aargauer Bienenzüchterverband
organisiert und auf den Webseiten dieser Institutionen ausgeschrieben.

Informationen
Bauernverband Aargau, www.bvaargau.ch/Bienenprojekt
LZ Liebegg, www.liebegg.ch
Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine, www.bienen-ag.ch

Beitrag
Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3

Fragen
LZ Liebegg, 062 855 86 55
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

12                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
Detaillierte Beschreibung der Einzelmassnahmen

Im Folgenden sind die Einzelmassnahmen beschrieben. Jährlich muss jeder Projektbetrieb
mindestens eine Einzelmassnahme umsetzen. Dabei müssen nicht jedes Jahr die gleichen Ein-
zelmassnahmen angemeldet werden. Ausser Massnahme 18 (Sand- und Erdhaufen) muss jede
Einzelmassnahme jährlich neu gemeldet werden.

9 Kleeblüte in intensivem und mittelintensivem Grünland in der blütenarmen Zeit

Beschreibung
Honigbienen sammeln Pollen und Nektar vor allem in Kulturen, in denen ein grosses Blüten-
angebot vorhanden ist. Nachdem die Obstbäume, der Raps und die extensiven Wiesen ver-
blüht sind gestaltet sich die Suche für Honigbienen nach geeigneten Pollen und Nektarquellen
schwieriger.

Der Weiss- und der Rotklee sind im intensiv und mittelintensiv genutzten Grünland stark ver-
breitet und sind gleichzeitig geeignete Nahrungspflanzen für Honigbienen. Die gezielte Wahl
des Schnittzeitpunkts in intensivem und mittelintensivem Grünland führt dazu, dass den Bienen
in der blütenarmen Zeit zwischen Mitte Mai und Mitte August mehr Klee als wertvolle Nah-
rungsquelle zur Verfügung steht.

Anforderungen
Kunstwiesen und übrige Dauerwiesen (BLW-Flächencodes 0601, 0613) beziehungsweise Mäh-
weiden mit namhaftem Kleeanteil sollen zwischen dem 15. Mai und dem 15. August für min-
destens 6 Wochen stehen bleiben. Sie können auch nur einen Teil der Wiesen Ihres Betriebes
anmelden.

Die Schnittzeitpunkte müssen im Wiesenjournal festgehalten werden.

Beitrag
Fr. 160 pro Hektare,
maximal 8 ha beitragsberechtigt

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch,
056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch,
056 500 10 50

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                          13
10 ÖLN Getreideanbau ohne Pflanzenschutzmittel

Beschreibung
Der Anbau von Getreide ohne Fungizide, Insektizide und Herbizide verringert das Kontaktrisiko
von Bienen mit PSM. Ausserdem lässt der Anbau von Getreide ohne Herbizide eine Ackerbe-
gleitflora zu, die wiederum als wertvolle Nahrungsquelle für Bienen dient.

Anforderungen
Getreidekulturen (BLW-Flächencodes 0501, 0502, 0504 bis 0507 und 0511 bis 0516).

Für diese Massnahme können sich nur ÖLN-Betriebe anmelden. Bio-Betriebe in Umstellung und
Bio-Betriebe können sich an dieser Massnahme NICHT beteiligen.

Getreideanbau ohne Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden. Einzelstockbehand-
lung mit Herbiziden bei Problemunkräutern ist nach Absprache und Bewilligung durch die
Fachstelle Pflanzenschutz des LZ Liebegg in Ausnahmefällen möglich.

Beitrag
Fr. 500 pro Hektare,
maximal 6 ha beitragsberechtigt
Weitere Beiträge: Extenso-Beitrag
Eine Kumulation mit dem REB-Zusatzbeitrag für schonende Bodenbearbeitung bei Verzicht auf
Herbizid ist nicht möglich

Fragen
LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, 062 855 86 84

14                           Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
11 Optimierter Pflanzenschutzmitteleinsatz in Obstanlagen

Beschreibung
Der intensive Obstbau ist für die Befruchtung der Obstblüten stark auf Bienen und Wildbienen
angewiesen. Deswegen soll der ÖLN Obstbau hinsichtlich des PSM Einsatzes und des Blüten-
angebots in den Fahrgassen für die Bienen verbessert werden.

Anforderungen
 • Obstanlagen (BLW-Flächencodes 0702, 0703, 0704 und 0731)
 • Bio-Betriebe in Umstellung und Bio-Betriebe können sich an dieser Massnahme NICHT
   beteiligen.
 • Mulchen und PSM Applikation nie bei Bienenflug (mehr als 1 Biene pro m2).
 • Keine Applikation von Insektiziden während der Blütezeit.
 • Reduktion des Insektizideinsatzes durch Pheromonverwirrung in Obstanlagen über 1 ha
   und bei geringem Druck aus der Umgebung (Waldrand, Hecken).
 • Keine PSM aus der Gruppe der Neonikotinoide ausser zur Behandlung der Kirschenfliege
   und der Kirschessigfliege. Neonikotinoide gegen andere Schädlinge nur mit Sonderbewil-
   ligung der Fachstelle Obstbau des LZ Liebegg.
 • Reduktion des Einsatzes von Insektiziden, Akariziden und Rhodentiziden durch aktive
   Nützlingsförderung: Tontöpfe für Ohrwürmer, Raubmilben aussetzen, Unterschlupf für
   Florfliegen, Nistkästen für Höhlenbrüter, Sitzstangen für Greifvögel, Asthaufen und Stein-
   haufen für Hermeline und Reptilien. Mindestens 10 Stück pro Hektare, mindestens zwei
   verschiedene Elemente.
 • Anlagen mit Witterungsschutz: Alternierendes Mulchen der Fahrgassen bis zum Schliessen
   der Anlagen.
 • Anlagen ohne Witterungsschutz: Alternierendes Mulchen der Fahrgassen bis zum Farbum-
   schlag.
 • In der Regel sollen ca. drei Wochen zwischen dem
   Mulchen der benachbarten Fahrgassen liegen. Die
   zeitlichen Abstände sind jedoch witterungsabhängig
   und können variieren.

Beitrag
Fr. 1‘200 pro Hektare,
maximal 2.5 ha beitragsberechtigt

Fragen
LZ Liebegg, Obstbau,
othmar.eicher@liebegg.ch,
062 855 86 39

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                          15
12 Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen

Beschreibung
Die meisten guten Nahrungspflanzen für Wild- und Honigbienen sind zwei- oder mehrjährig.
Das Angebot an solch guten Nahrungspflanzen wird im Ackerbau mit mehrjährigen Blühstrei-
fen oder Blühflächen gefördert.

Anforderungen
Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen werden im Formular C als Rotationsbrache (BLW-Flä-
chencode 0557) angemeldet. Für die Anlage, Pflege und Aufhebung des Blühstreifens oder der
Blühfläche gelten die Anforderungen und Auflagen der Rotationsbrache gemäss der DZV und
ggf. die vertraglichen Abmachungen im Programm Labiola Biodiversität.

Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen sind erst in der Entwicklungsphase. Deswegen müs-
sen Betriebsleitende, die diese Massnahme umsetzen, einen Fragebogen zum Auflaufen und
der Entwicklung des Blühstreifens oder der Blühfläche ausfüllen und den Forschenden bei Be-
darf Zugang zu den Flächen für laufende Untersuchungen gewährleisten.

Informationen
Melden Sie die mehrjährigen Blühstreifen oder die Blühflächen bei der LQ als Rotationsbrache
an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert. Das Saatgut muss bei der Agrofutu-
ra bestellt werden: 056 500 10 50.

Beitrag
Fr. 500 pro Hektare,
maximal 3 ha beitragsberechtigt
Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6c

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

16                           Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
13 Kontinuierliches Blütenangebot in der Nähe von QSII Hochstamm-Feldobst-
   bäumen

Beschreibung
Obstgärten sind attraktive Lebensräume für Wildbienen. Die Obstblüte ist kurz, deswegen kön-
nen Bienen am meisten von diesem Lebensraum profitieren, wenn angrenzend ein ausreichen-
des kontinuierliches Blütenangebot vorhanden ist.

Anforderungen
Buntbrachen, Rotationsbrachen, mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen (BLW-Flächen-
codes 0556 oder 0557) oder Säume auf Ackerfläche (0559), die als Zurechnungsfläche für Hoch-
stamm-Feldobstbäume der QSII zählen. Die Flächen sollen nicht weiter als 50 m weg vom äus-
sersten Baum liegen (QSll) und mindestens 1a pro Baum ausmachen.

Informationen
Melden Sie die Brache, den mehrjährigen Blühstreifen oder Blühfläche oder den Saum bei der
LQ an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert. Das Saatgut muss bei der Agro-
futura bestellt werden: 056 500 10 50.

Beitrag
Fr. 500 pro Hektare,
maximal 3 ha beitragsberechtigt
Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6a, b oder c

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                         17
14 Brachen mit einem höheren Blütenangebot für Wildbienen

Beschreibung
Bunt- und Rotationsbrachen sind mit ihrem Blütenangebot und ihren Strukturen sehr wichtig
als Nahrungsquelle und Nisthabitat für Wildbienen. Die Grundversion der Brachemischung wur-
de mit weiteren Pflanzenarten ergänzt (unter anderem Ackersenf ), die besonders von speziali-
sierten Wildbienenarten und zahlreichen Generalisten genutzt wird.

Anforderungen
Die Brachen mit höherem Blütenangebot für Wildbienen werden als Bunt- oder Rotationsbra-
chen (BLW-Flächencodes 0556 oder 0557) angemeldet. Für die Anlage, Pflege und Aufhebung
der Brachen gelten die Anforderungen und Auflagen gemäss der DZV und ggf. die vertraglichen
Abmachungen im Programm Labiola Biodiversität.

Wenn Sie diese Massnahme umsetzen, müssen Sie einen Fragebogen zum Auflaufen und der
Entwicklung dieser Brache ausfüllen.

Informationen
Melden Sie die Brache bei der LQ an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert.
Das Saatgut muss bei der Agrofutura bestellt werden: 056 500 10 50

Beitrag
Fr. 500 pro Hektare,
maximal 3 ha beitragsberechtigt
Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6b und c

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

18                           Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
15 Wildbienenspezifische Massnahmen

Beschreibung
Unter den Wildbienen gibt es bezüglich Ansprüche an die Nahrungsquellen und Nistmöglichkei-
ten stark spezialisierte Arten. Diese sind zum Überleben auf eine einzige oder wenige Pflanzen-
arten angewiesen. Sie sind deshalb äusserst bedroht, da sie kaum auf Alternativen ausweichen
können. Im Rahmen dieses Projekts besteht die Möglichkeit, spezifische Massnahmen zur För-
derung dieser stark spezialisierten Arten zu treffen und zu finanzieren. Gibt es im Verlauf der
Projektdauer neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Wildbienen, können diese als neue Mass-
nahmen ins Projekt integriert werden.

Anforderungen
Offen. Diese werden im Verlauf des Projekts situativ und massnahmenspezifisch festgelegt.

Beitrag
Je nach Massnahme und Erstellungs- und Pflegeaufwand zu definieren.

Fragen
Kommt auf Ihrer Betriebsfläche eine gefährdete spezialisierte Wildbienenart vor? Haben Sie In-
teresse, Massnahmen zur Erhaltung dieser Art zu treffen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit
der Agrofutura auf. Es gibt im Rahmen dieses Projekts Möglichkeiten Sie dabei zu unterstützen.

Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                            19
16 Besonders viele Kleinstrukturen

Beschreibung
Kleinstrukturen sind von höchster Wichtigkeit für Wildbienen. Sie dienen ihnen als Brutplatz
und teilweise auch als Nahrungsquelle. Folgende Kleinstrukturen haben für Bienen eine hohe
Bedeutung und sind deshalb bevorzugt an sonnigen Standorten anzulegen: Ast- oder Totholz-
haufen (bevorzugt eher grobes Material), offener Boden, Totholzbäume, Holzbeigen, Natur-
steinmauern, Nisthilfen für Wildbienen, Steinhaufen (bevorzugt aufgefüllt mit Lehm oder Sand),
Kopfweiden und Gebüschgruppen. Weniger bedeutend für Honig- und Wildbienen sind Grä-
ben, Streuhaufen, Feucht- und Nassstellen, Tümpel und Teiche.

Anforderungen
Die Anforderung an Grösse, Umfang und Bewirtschaftung der Kleinstrukturen sind analog den
Anforderungen im Programm Labiola Biodiversität. Die Angaben sind zusammengefasst im La-
biola Merkblatt ‘Kleinstrukturen‘ unter www.ag.ch/labiola und ‘Merkblätter Labiola‘.

Pro Hektare LN muss mindestens eine Kleinstruktur vorhanden sein.

Informationen
Kleinstrukturen, die angelegt wurden um die QSII zu erreichen (z.B. in Hecken, Hochstamm-Feld-
obstbäume und Reben), zählen nicht zu ’Besonders viele Kleinstrukturen‘ (analog Labiola).

Sand- und Erdhaufen (Massnahme 18) können ebenfalls bei Massnahme 7 und 16 angerechnet
werden.

Beitrag
Fr. 30 pro Kleinstruktur,
Maximal 50 Kleinstrukturen pro Betrieb beitragsberechtigt
Ist der Betrieb grösser als 50 ha, müssen nicht mehr als 50 Kleinstrukturen vorhanden sein.

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

20                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
17 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt mit offenem Boden

Beschreibung
Artenreiche Rebflächen der QSII enthalten eine Mindestanzahl von Pflanzenarten und Struktu-
ren rund um die Rebfläche. Sie sind deswegen als Nahrungsstätten für Wildbienen attraktiv. Mit
offenem Boden in den Rebflächen sollen speziell bodenbrütende Arten in diesem Lebensraum
zusätzlich gefördert werden.

Anforderungen
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt (BLW-Flächencode 0717) mit QSll-Attest.
10 m2 offener Boden pro Hektare Rebfläche. Den Boden entweder durch Auffräsen, Aufschür-
fen der Grasnarbe oder Jäten (bei Böschungen) öffnen. Diese 10 m2 in zwei Teilflächen anlegen
und während der Projektzeit gestaffelt pflegen (d.h. jede Teilfläche mindestens jedes zweite Jahr
entkrauten). Die Pflege soll vorzugsweise zwischen Oktober und Februar erfolgen. Zur Offenhal-
tung der Fläche dürfen keine chemischen Mittel eingesetzt werden.

Beitrag
Fr. 250 pro Hektare,
maximal 4 ha beitragsberechtigt
Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 11a.

Fragen
Agricon GmbH, mail@agricon.ch, 056 664 74 20
Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, 056 500 10 50

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau                              21
18 Anlage von Sand- und Erdhaufen

Beschreibung
Mehr als 50% der Wildbienen in Mitteleuropa nisten in selbstgegrabenen Gängen im Boden. Ein
Drittel dieser Arten braucht dafür Sand und offenen Boden um darin ihre Brutzellen anzulegen.
Diese Arten sind in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen. Deswegen gelten alle
bodenbrütenden Arten als bedroht.

Anforderungen
Die Sand- und Erdhaufen sollen
 • aus lokalem Erdmaterial oder Sand, vorzugsweise aus einer nahegelegenen Grube, an-
    gelegt werden. Keinen gewaschenen Sand (z.B. aus dem Baumarkt) verwenden. Die Hau-
    fen können mit Steinen und Holz kombiniert werden.
 • an besonnten Stellen angelegt werden, idealerweise an einer Mauer oder Trockenmauer,
    an der sich die Haufen früh im Jahr erwärmen.
 • auf der Betriebsfläche (nicht im Wald) angelegt werden.
 • nicht auf einer Weide angelegt werden, wenn doch dann auszäunen.
 • in allen Beitragsjahren mindestens 1 m3 gross sein. Es wird empfohlen im ersten Jahr gleich
    3 m3 Erd- oder Sandmaterial pro Haufen zu beschaffen, damit nach 6 Jahren noch min-
    destens 1 m3 Material pro Haufen vorhanden ist.
 • ca. 50 cm tief eingegraben werden, 50 cm über die Bodenoberfläche hinaus ragen und
    einen 2 m breiten Saum aufweisen.
 • eher an ebenen Stellen angelegt werden (Erosionsgefahr).
 • regelmässig von Hand (keine Herbizide, kein Hacken) entkrautet werden, so dass sie offen
    bleiben.
 • maximal 300 m von einer möglichst artenreichen BFF (z.B. extensive Wiese, Hecke, Brache,
    Saum) entfernt liegen.
 • bis mindestens 2022, wenn möglich bis 2024 bestehen. Deswegen wird empfohlen, diese
    Haufen vorwiegend auf Eigenland oder langfristig gesichertem Pachtland anzulegen.

Pro Betrieb sollen mindestens drei Sand- und Erdhaufen angelegt werden. Die Sand- und Erd-
haufen zählen zu ‘Minimale Anzahl Kleinstrukturen‘ (Grundmassnahme 7) und zu ‘Besonders
viele Kleinstrukturen‘ (Einzelmassnahme 16).

                                                          Beitrag
                                                          Fr. 1‘200 für drei Sand- und Erdhau-
                                                          fen einmalig,
                                                          maximal sechs Haufen beitragsbe-
                                                          rechtigt

                                                          Fragen
                                                          Agricon GmbH, mail@agricon.ch,
                                                          056 664 74 20
                                                          Agrofutura, bienen@agrofutura.ch,
                                                          056 500 10 50

22                            Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
Abkürzungsverzeichnis
BFF     = Biodiversitätsförderfläche
BLW     = Bundesamt für Landwirtschaft
DZV     = Direktzahlungsverordnung
KEF     = Kirschessigfliege
KS      = Kleinstrukturen
Labiola = Landwirtschaft Biodiversität Landschaft
LN      = Landwirtschaftliche Nutzfläche
LQ      = Landschaftsqualität
ÖLN     = Ökologischer Leistungsnachweis
PSM     = Pflanzenschutzmittel
QSI     = Qualitätsstufe I
QSII    = Qualitätssstufe II
REB     = Ressourcen-Effizienzbeitrag

Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau   23
Herausgeber
Bauernverband Aargau, www.bvaargau.ch
Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine, www.bienen-ag.ch
Landwirtschaft Aargau, www.ag.ch/landwirtschaft

Bilder
Agrofutura
Bauernverband Aargau
HAFL
Jurapark Aargau
Landwirtschaft Aargau
Lohnunternehmen Haller, Birrhard
LZ Liebegg

Redaktion und Gestaltung
Agrofutura

Alle Informationen und Downloads finden Sie unter: www.bvaargau.ch/Bienenprojekt
Version November 2016
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