Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen - herausgegeben vom Fachbereich 4.3 ...

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Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen - herausgegeben vom Fachbereich 4.3 ...
Richtlinie für die Zulassung
   von Kunststoff-Dränelementen
für Deponieoberflächenabdichtungen

                     herausgegeben vom
 Fachbereich 4.3 „Schadstofftransfer und Umwelttechnologien“

                überarbeitete 11. Auflage, Mai 2022

                                                      Veröffentlicht: Juni 2022
Diese Zulassungsrichtlinie und die Liste zugelassener Kunststoff-Dränelemente sowie weitere auf
der Grundlage der Deponieverordnung erstellte Zulassungsrichtlinien für Geokunststoffe und
Dichtungskontrollsysteme und Listen derartiger zugelassener Produkte können als pdf-Datei von
der Internetseite:
http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/abfallrecht/index.htm heruntergeladen werden.

                                             -2-
Vorwort

Am 16. Juli 2009 trat die neue Deponieverordnung (DepV) in Kraft. Gemäß der aktuellen Fassung
dürfen nach Anhang 1 Nr. 2.1 der DepV für das Abdichtungssystem Materialen, Komponenten oder
Systeme nur eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik nach Anhang 1 Nr. 2.1.1 ent-
sprechen und wenn dies der zuständigen Behörde nachgewiesen worden ist. Als Nachweis ist für
Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme die Zulassung
dieser Materialien, Komponenten oder Systeme durch die Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) nach Anhang 1 Nr. 2.4 erforderlich.
Abweichend davon können in Deponieabdichtungssystemen Materialien, Komponenten oder
Systeme eingesetzt werden, die auf der Grundlage harmonisierter europäischer technischer
Spezifikationen nach der EU-Bauproduktenverordnung deklariert worden sind, wenn die durch die
harmonisierten   technischen    Spezifikationen    festgelegten    Material-,   Komponenten-       und
Systemeigenschaften im Wesentlichen denen gleichwertig sind, die sich aus den Anforderungen
der DepV an den Stand der Technik ergeben. Derzeit gibt es keine harmonisierten europäischen
technischen Spezifikationen, die insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Funktionserfüllung
den Anforderungen der DepV an den Stand der Technik gleichwertig sind.
Ferner können in Deponieabdichtungssystemen Materialien, Komponenten oder Systeme
eingesetzt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Türkei gemäß den dort
geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht
wurden oder die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum gemäß den dort geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig
hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, wenn die mit den Prüfungen und Überwachungen im
Herstellerstaat nachgewiesenen Material-, Komponenten- und Systemeigenschaften das nach der
DepV geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft gewährleisten. Bei der Prüfung
entsprechender Nachweise können die zuständigen Behörden die fachliche Unterstützung der BAM
in Anspruch nehmen.
In der Nummer 2.4 des Anhangs 1 der DepV wird die Verfahrensweise bei der Zulassung geregelt.
Zu den Aufgaben der BAM gehört nach Nummer 2.4.1 die Definition von Prüfkriterien, die
Aufnahme von Nebenbestimmungen in die Zulassung und insbesondere auch die Festlegung von
Anforderungen an den fachgerechten Einbau und das Qualitätsmanagement. Nach Nummer 2.4.4
wirkt ein Fachbeirat beratend an der Erarbeitung entsprechender Zulassungsrichtlinien mit.
Nach dem Inkrafttreten der Deponieverordnung hatte sich am 16. Oktober 2009 der Fachbeirat
konstituiert und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Richtlinie für die Zulassung von
Kunststoff-Dränelementen in Deponieoberflächenabdichtungen erarbeitet hat. Die vorliegende
Auflage ist eine überarbeitete und vom Fachbeirat beschlossene Fassung.

An den Beratungen haben mitgewirkt:

1. die Mitglieder des Fachbeirats:
Dr.-Ing. St. Abel, Landesamt für Umwelt Brandenburg; Dipl.-Ing. K.-H. Albers, G quadrat
Geokunststoffgesellschaft      mbH;      A.       Bachmann,       Umweltbundesamt          Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim; H. Ehrenberg, NAUE GmbH & Co. KG; Dipl.-Ing. A. Elsing,
HUESKER     Synthetic   GmbH;    Dipl.-Ing.   F. Fabian,   Ministerium    für   Umwelt,    Klima   und
Energiewirtschaft   Baden-Württemberg,;       Dipl.-Ing.   M.   Hering,   Freudenberg     Performance
Materials; Dipl.-Ing. R. Heichele, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU); Dr.-Ing. D. Heyer,
TU München, Zentrum Geotechnik; Dipl.-Ing. S. Krahberg, Solmax Geosynthetics GmbH; Dipl.-

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Ing. M. Müller, Landesdirektion Sachsen, Referat 43 – Abfall, Altlasten, Bodenschutz; Dipl.-Ing
R-   Niehof,   Pleus    Grundwasser-      und    Bodenschutz      GmbH;     Dr.-Ing.     E. Reuter,    IWA
Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft; Dipl.-Ing. P. Riegl, GEO-POLYMER
Trading e.U.; Dipl.-Min. W. Ruthmann, Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik (GGU);
Prof. Dr.-Ing. F. Saathoff, Geotechnik und Küstenwasserbau, Universität Rostock; Dipl.-Ing.
T. Sasse, Umtec | Prof. Biener | Sasse | Konertz; Prof. Dr. F.-G. Simon, Bundesanstalt für
Materialforschung und –prüfung (BAM); Dr.-Ing. M. Tiedt, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz        Nordrhein-Westfalen;            Dipl.-Ing.    M.     Winkler,        Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt          Hildesheim   (ZUS   AGG);A.     Wöhlecke,    M. Eng.,     Bundesanstalt    für
Materialforschung      und     -prüfung   (BAM);   Dipl.-Ing.     H. Zanzinger,      SKZ   Süddeutsches
Kunststoff-Zentrum.

2. weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Dr. J. Köhrich, Hafemeister GeoPolymere GmbH; Dipl.-Min. W. Ruthmann, GGU Gesellschaft für
Grundbau und Umwelttechnik mbH: M. Hering HUESKER Synthetic GmbH und Dipl.-Ing. C.
Tarnowski, GSE Lining Technology GmbH.

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Inhaltsverzeichnis
1. Rechtliche Grundlagen, Geltungsbereich und Vorschriften .............................................. 6
2. Zulassungsgegenstand .............................................................................................. 8
   2.1. Allgemeines ........................................................................................................ 8
   2.2. Werkstoffe und Eigenschaften der Vorprodukte der Geotextilien ................................ 8
   2.3. Eigenschaften der Geotextilien, des Dränkerns und des Kunststoff-Dränelements ....... 9
   2.4. Abmessungen ..................................................................................................... 9
   2.5. Kennzeichnung .................................................................................................... 9
   2.6. Produktionsstätte und Produktionsverfahren ......................................................... 10
   2.7. Stöße und Überlappungen................................................................................... 10
3. Prüfverfahren und Anforderungen ............................................................................. 10
   3.1. Hydraulische und mechanische Eigenschaften ....................................................... 11
   3.2. Grundprüfungen zur Beständigkeit ....................................................................... 11
   3.3. Langzeitverhalten .............................................................................................. 11
     3.3.1. Langzeit-Wasserableitvermögen .................................................................. 12
     3.3.2. Kriechen und Stabilitätsversagen ................................................................. 12
     3.3.4. Langzeit-Scherfestigkeit ............................................................................. 14
     3.3.5. Umweltverträglichkeit ................................................................................ 14
4. Eigen- und Fremdüberwachung bei der Produktion ..................................................... 15
   4.1. Eingangskontrollen und -prüfungen ...................................................................... 15
   4.2. Eigenüberwachung der Produktion ....................................................................... 15
   4.3. Fremdüberwachung ........................................................................................... 16
   4.4. Lieferpapiere ..................................................................................................... 16
5. Anforderungen an den Einbau der Kunststoff-Dränelemente ........................................ 17
   5.1. Qualitätsmanagement, Fremdprüfung .................................................................. 17
   5.2. Hinweis zur Planung ........................................................................................... 18
   5.3. Anforderungen an das Auflager ........................................................................... 19
   5.4. Transport und Lagerung ..................................................................................... 19
   5.5. Verlegung ......................................................................................................... 19
   5.6. Nachbesserungen .............................................................................................. 20
   5.7. Anforderungen an den aufliegenden Boden und dessen Einbau ................................ 20
6. Hydraulische Bemessung ......................................................................................... 21
7. Änderungen, Mängelanzeige und Geltungsdauer ......................................................... 22
8. Anforderungstabellen .............................................................................................. 23
   Tabelle 1: Eigenschaften des Kunststoff-Dränelements, die im Rahmen der CE-
              Kennzeichnung (z. B. nach der DIN EN 13252) geprüft werden ........................ 23
   Tabelle 2: Weitere charakteristische Eigenschaften des Kunststoff-Dränelement (GCD),
              der Geotextilien (GTX) und des Dränkern (GSP), die im Rahmen der
              Zulassung geprüft werden .......................................................................... 24
   Tabelle 3: Grundprüfungen zur Beständigkeit von Kunststoffkomponenten in
              Dränelementen im Rahmen der CE-Kennzeichnung ........................................ 25
   Tabelle 4: Prüfungen des Langzeitverhaltens des Kunststoff-Dränelements ..................... 25
   Tabelle 5: Prüfungen der oxidativen Alterung des Dränkerns1,4 ...................................... 26
   Tabelle 6: Umfang der Eigen- und Fremdüberwachung (EÜ und FÜ) bei der Produktion
              des Dränkerns (GSP) und des Kunststoff-Dränelements (GCD) sowie der
              Eingangskontrollen für das Geotextil (GTX). Die erforderlichen Eigen- und
              Fremdüberwachungsmaßnahmen bei der Produktion des Geotextils sind in
              der Zulassungsrichtlinie-Geotextilien der BAM beschrieben1. ........................... 27
   Tabelle 7: Qualitätssicherung beim Einbau von Kunststoff-Dränelementen ...................... 28
   Tabelle 8: Art und Umfang von Prüfungen an Kunststoff-Dränelementen im Rahmen
              der Fremdprüfung ...................................................................................... 30
   Tabelle 9: Abminderungsfaktoren für die hydraulische Bemessung von
              Kunststoff-Dränelementen .......................................................................... 30
9. Verzeichnis der Normen .......................................................................................... 31

                                                            -5-
1. Rechtliche Grundlagen,                             Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflä-
   Geltungsbereich und Vor-                           chenabdichtungen beschrieben. Die Richtlinie
                                                      ist die technische Grundlage, auf der die BAM
   schriften
                                                      auf Antrag des jeweiligen Herstellers die Eig-
                                                      nung von Kunststoff-Dränelementen nach der
Der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Er-
                                                      DepV prüft und die Eignung durch Erteilung ei-
zeugung und Bewirtschaftung von Abfällen wird
                                                      ner Zulassung in Form eines Zulassungsscheins
durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
                                                      feststellt.
vom 24. Februar 2012 geregelt. Noch auf der
                                                      Deponieabdichtungen müssen nach dem Stand
Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-
                                                      der Technik errichtet werden. In der vorliegen-
gesetzes (KrW-/AbfG) war am 16. Juli 2009
                                                      den Zulassungsrichtlinie wird daher auch be-
eine neue Deponieverordnung (DepV) in Kraft
                                                      schrieben, welche Anforderungen beim Einbau
getreten. Diese wurde zuletzt durch Art. 2 der
                                                      der zugelassenen Kunststoff-Dränelemente er-
Verordnung zur Umsetzung der novellierten ab-
                                                      füllt werden müssen, damit eine dem Stand der
fallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien vom 4.
                                                      Technik entsprechende Entwässerungsschicht
März 2016 verändert. Nach Anhang 1 Nummer
                                                      entsteht. Auf diese Anforderungen wird auch im
2.1 der DepV dürfen für das Abdichtungssystem
                                                      Zulassungsschein    ausdrücklich     hingewiesen.
nur dem Stand der Technik nach Nummer 2.1.1
                                                      Die zuständigen Behörden der Länder müssen
entsprechende und von der Bundesanstalt für
                                                      dafür Sorge tragen, dass diese Anforderungen
Materialforschung und -prüfung (BAM) nach
                                                      Bestandteil der Genehmigung und somit recht-
Nummer 2.4 zugelassene oder eignungsfestge-
                                                      lich verbindlich werden. Nur unter dieser Vo-
stellte   Geokunststoffe   (Kunststoffdichtungs-
                                                      raussetzung kann die BAM-Zulassung zum
bahnen, Schutzschichten, Kunststoff-Dränele-
                                                      Nachweis der Eignung nach dem Stand der
mente,     Bewehrungsgitter    aus      Kunststoff,
                                                      Technik der mit Kunststoff-Dränelementen her-
Vliesstoffe zum Filtern und Trennen etc.), Poly-
                                                      gestellten    Entwässerungsschicht     verwendet
mere und serienmäßig hergestellte Dichtungs-
                                                      werden.
kontrollsysteme eingesetzt werden.
                                                      Die Zulassung wird ausdrücklich unter Wider-
Die BAM ist nach Nummer 2.4.1 zuständig für
                                                      rufsvorbehalt erteilt. Ein Widerrufsgrund liegt
die Prüfung und Zulassung von Geokunststof-
                                                      insbesondere vor, wenn der Hersteller von
fen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen
                                                      dem in den Prüfungsunterlagen und in den An-
für die Anwendung in Basis- und Oberflächen-
                                                      hängen des Zulassungsscheins beschriebenen
abdichtungen von Deponien auf der Basis eige-
                                                      Verfahren, von den für die Prüfungsmuster
ner Untersuchungen und von Ergebnissen ak-
                                                      verwendeten Materialien oder von den ande-
kreditierter Stellen. Sie hat in diesem Zusam-
                                                      ren im Zulassungsschein genannten Anforde-
menhang die folgenden Aufgaben:
                                                      rungen abweicht. In diesem Fall darf kein
                                                      Kunststoff-Dränelement mehr unter Verwen-
   die Definition von Prüfkriterien,
                                                      dung der BAM-Zulassungsnummer gefertigt
   die Aufnahme von Nebenbestimmungen in
                                                      werden.
    die Zulassung, und
                                                      Änderungen des Werkstoffs, des Produktions-
   Festlegung von Anforderungen an den
                                                      verfahrens der Vorprodukte und des Kunst-
    fachgerechten Einbau und das Qualitäts-
                                                      stoff-Dränelements sowie der Maßnahmen der
    management.
                                                      Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion
                                                      bedürfen einer neuen Zulassung. Bewähren
Auf dieser rechtlichen Grundlage und unter Be-
                                                      sich vom Hersteller eingesetzte Verfahren
rücksichtigung der in Nummer 2.1.1 des An-
                                                      nicht und kann dies anhand von neuen techni-
hangs 1 der DepV genannten Anforderungen
                                                      schen Erkenntnissen belegt werden, hat sich
zum Stand der Technik werden in dieser Richt-
                                                      also die Sachlage, der Stand der Technik und
linie die Anforderungen für die Zulassung von

                                                  -6-
die Rechtslage so verändert, dass keine Zulas-              abdichtungen (Zulassungsrichtlinie-Geotex-
sung mehr erteilt werden kann, so liegt auch                tilien), Bundesanstalt für Materialforschung
darin ein Widerrufsgrund.                                   und -prüfung (BAM).
Im Falle des Widerrufs ist der Hersteller ver-             Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-
pflichtet, der Zulassungsbehörde umgehend                   dichtungsbahnen für Deponieabdichtungen
den Zulassungsschein auszuhändigen.                         (Zulassungsrichtlinie-KDB),     Bundesanstalt
Den Zulassungen liegen die folgenden Gesetze,               für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Vorschriften und Richtlinien in der jeweils aktu-          Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-
ell gültigen Fassung zugrunde:                              Dränelementen in Deponieoberflächenab-
                                                            dichtungen       (Zulassungsrichtlinie-Kunst-
 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirt-                   stoff-Dränelemente), Bundesanstalt für Ma-
  schaft und Sicherung der umweltverträgli-                 terialforschung und -prüfung (BAM).
  chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreis-                Richtlinie für die Zulassung von Schutz-
  laufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24.                    schichten für Kunststoffdichtungsbahnen in
  Februar 2012, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr.              Deponieabdichtungen        (Zulassungsrichtli-
  10. S. 212-264, zuletzt durch Artikel 2 Ab-               nie-Schutzschichten),     Bundesanstalt     für
  satz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017                     Materialforschung und -prüfung (BAM).
  (BGBl. I S. 2808) geändert.                              Vorläufige Richtlinie für die Zulassung von
 Verordnung über Deponien und Langzeitla-                  Bewehrungsgittern aus Kunststoff für Depo-
  ger (Deponieverordnung – DepV); Artikel 1                 nieoberflächenabdichtungen         (Vorläufige
  der Verordnung zur Vereinfachung des De-                  Zulassungsrichtlinie-Geogitter), Bundesan-
  ponierechts vom 27. April 2009 (BGBl I Nr.                stalt für Materialforschung und -prüfung
  22 vom 29. April 2009 S. 900), zuletzt                    (BAM).
  durch      Artikel    2    der   Verordnung      vom
  27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) ge-                Die jeweils gültige Ausgabe der aufgeführten
  ändert.                                                 Normen wird im Abschnitt 9 angegeben.
 Richtlinie für Anforderungen an die Qualifi-
  kation und die Aufgaben einer fremdprüfen-              Eine Entwässerungsschicht muss in jedem Ein-
  den Stelle beim Einbau von Kunststoffkom-               zelfall bemessen werden. Dabei muss die Fil-
  ponenten im Deponiebau (Richtlinie-Fremd-               terstabilität nachgewiesen werden. Falls erfor-
  prüfer),     Bundesanstalt        für    Materialfor-   derlich muss geprüft werden, ob der Schutz
  schung und -prüfung (BAM).                              der Abdichtungskomponente gewährleistet ist.
 Richtlinie für die Anforderungen an Fachbe-             Eine mineralische Entwässerungsschicht muss
  triebe für den Einbau von Kunststoffdich-               dabei mindestens die Anforderungen nach Nr.
  tungsbahnen,          weiteren    Geokunststoffen       6 Tabelle 2 im Anhang 1 der DepV erfüllen und
  und Kunststoffbauteilen in Deponieabdich-               ein Kunststoff-Dränelement von der BAM zu-
  tungssystemen          (Richtlinie-Verlegefachbe-       gelassen sein. Im Rahmen der Bemessung
  triebe),     Bundesanstalt        für    Materialfor-   wird für die Bedingungen des Einzelfalls ge-
  schung und -prüfung (BAM).                              zeigt, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit
 Richtlinie für die Zulassung von Dichtungs-             ausreicht und die Standsicherheit gewährleis-
  kontrollsystemen für Konvektionssperren in              tet ist. Anstelle einer für den Einzelfall geeig-
  Deponieoberflächenabdichtungen                (Zulas-   neten   mineralischen     Entwässerungsschicht
  sungsrichtlinie-Dichtungskontrollsysteme),              kann dann nach Nr. 6 der Tabelle 2 ein für den
  Bundesanstalt für Materialforschung und -               Einzelfall geeignetes und zugelassenes Kunst-
  prüfung (BAM).                                          stoff-Dränelement nach der Fußnote 4 zur Nr.
 Richtlinie für die Zulassung von Geotextilien           6 der Tabelle 2 genehmigt werden.
  zum     Filtern      und   Trennen      in   Deponie-

                                                      -7-
2. Zulassungsgegenstand                                 beschrieben werden. Dazu gehören genaue An-
                                                        gaben über die Art und Spezifikation der Werk-
2.1. Allgemeines                                        stoffe und Art und Menge der Zuschlagstoffe,
                                                        die bei der Produktion der Vorprodukte, der Ge-
Zulassungsgegenstand ist ein Kunststoff-Drän-
                                                        otextilien, des Dränkerns und dem Kunststoff-
element für die Flächenentwässerung in Ober-
                                                        Dränelement selbst verwendet werden, die An-
flächenabdichtungen von Deponien, die der
                                                        gaben zu den charakteristischen Eigenschaften
DepV unterliegen.
                                                        der Geotextilien, des Dränkerns und des Kunst-
In der Regel besteht ein Kunststoff-Dränele-
                                                        stoff-Dränelements sowie eine Beschreibung
ment aus einem Dränkern aus Kunststoff und
                                                        der Produktionsverfahren des Geotextils, des
einem geotextilen Filter1. Zumeist wird auf der
                                                        Dränkerns und des Kunststoff-Dränelements.
Unterseite des Dränkerns noch ein Trägerge-
                                                        Der Zulassungsgegenstand wird im Zulas-
otextil angebracht. Im folgenden Abschnitt 3
                                                        sungsschein durch die Erläuterung des Auf-
werden die Anforderungen beschrieben, die an
                                                        baus des Kunststoff-Dränelements aus Ge-
das Gesamtprodukt und an den Dränkern ge-
                                                        otextilien und Dränkern, durch die Abmessun-
stellt werden. Die Anforderungen an das Filter-
                                                        gen sowie durch die im Folgenden genannten
und das Trägergeotextil werden in der Zulas-
                                                        Angaben charakterisiert.
sungsrichtlinie-Geotextilien der BAM erläutert.
                                                        Der Hersteller des Kunststoff-Dränelements
Voraussetzung für die Anwendung der Kunst-
                                                        muss eine Leistungserklärung (Declaration of
stoff-Dränelemente ist, dass in der Umgebung
                                                        Performance, DoP) gemäß der Europäischen
des eingebauten Produkts im Mittel eine Tem-
                                                        Bauproduktenverordnung             (Construction       Pro-
peratur von 20 °C nicht überschritten wird. Im
                                                        ducts Regulation, CPR) vorlegen. Auf der
unteren Bereich einer mindestens 1 m dicken
                                                        Grundlage dieser Leistungserklärung muss das
Bodenschicht wird bei den in Deutschland herr-
                                                        Kunststoff-Dränelement              über       ein      CE-
schenden      klimatischen    Verhältnissen     eine
                                                        Kennzeichen mit Bezug auf die DIN EN 13252
Dauertemperatur von 15 °C nur selten über-
                                                        verfügen, das auf dem Produkt oder der Verpa-
schritten. Im Übergangsbereich von den Dich-
                                                        ckung angebracht wurde.
tungskomponenten zur Rekultivierungsschicht
                                                        Die Produktion muss im Rahmen eines nach
wird die Temperaturanforderung daher in der
                                                        DIN EN ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmana-
Regel erfüllt sein, auch wenn angenommen
                                                        gementsystems eigen- und fremdüberwacht
wird, dass in den         Dichtungskomponenten
                                                        werden. Das Kunststoff-Dränelement muss ge-
selbst zeitweise Temperaturen bis zu 30 °C
                                                        mäß der DIN EN ISO 10320 gekennzeichnet
auftreten.
                                                        und verpackt werden.
Ein auf der Grundlage dieser Richtlinie zugelas-
                                                        Jede Änderung muss der Zulassungsstelle mit-
senes Kunststoff-Dränelement ist grundsätzlich
                                                        geteilt und mit ihr abgestimmt werden. Erfolgt
auch für die Sicherung von Altlasten und die
                                                        dies nicht, so verliert die Zulassung ihre Gültig-
Oberflächenabdichtung von jenen Deponien ge-
                                                        keit.
eignet, die nicht der DepV unterliegen.
Der Zulassungsgegenstand muss mit definier-
                                                        2.2. Werkstoffe und Eigenschaften
ten, reproduzierbaren Eigenschaften werks-
                                                             der Vorprodukte der Geotexti-
mäßig hergestellt werden.
                                                             lien
Antragsteller und Zulassungsnehmer ist der
Hersteller des Kunststoff-Dränelements. Das             Im Zulassungsschein werden der Formmas-
Kunststoff-Dränelement muss durch den An-               senhersteller und die Formmassen (Typenbe-
tragsteller     vollständig      und      eindeutig     zeichnung) der Vorprodukte (z. B. Fasern,

1
  Aus dem Englischen kommend, werden oft folgende Be-   geospacer), Geotextil: (GTX, geotextile). Das Filtergeotextil
griffe und Abkürzungen verwendet. Kunststoff-Dränele-   wird mit GTX1, das Trägergeotextil mit GTX2 abgekürzt be-
ment: (GCD, geocomposite drain), Dränkern: (GSP,        zeichnet.

                                                    -8-
Filamente, Folienbändchen, Spleißgarne, Mul-          Eigenschaften des Kunststoff-Dränelements in
tifilamentgarne etc.) des Filter- und des Trä-        Anlehnung an DIN EN 13252, in Tabelle 2 wei-
gergeotextils sowie des Dränkerns (Wirrge-            tere Eigenschaften des Kunststoff-Dränele-
lege, Geogitter, Hohlnoppenbahn etc.) mit den         ments sowie charakteristische Eigenschaften
Herstellerspezifikationen       für   die   Dichte,   des Dränkerns und der Geotextilien aufgelis-
Schmelze-Massefließrate und gegebenenfalls            tet. Weitere Eigenschaften der Geotextilien
für den Rußgehalt angegeben. Weitere ver-             werden in der Zulassungsrichtlinie-Geotexti-
trauliche Angaben (Hersteller und Rezeptur) zu        lien der BAM beschrieben.
den Formmassen (Molekülmassenverteilung,              Davon ausgehend werden im Zulassungs-
Additive) und den polymergebundenen Zu-               schein   bestimmte    charakteristische   Eigen-
schlagstoffen (Masterbatch) oder sonstigen            schaften des Filter- und des Trägergeotextils,
Zuschlagstoffen sowie Probenmaterial müssen           des Dränkerns und des Kunststoff-Dränele-
bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden.           ments angegeben. Diese Eigenschaften wer-
Zusätzliche Angaben müssen gemacht wer-               den bei der Eigen- und Fremdüberwachung der
den, wenn diese für die eindeutige Festlegung         Produktion des Kunststoff-Dränelements über-
des Werkstoffs erforderlich sind.                     prüft. Dazu werden die charakteristischen
Es muss eine rechtsverbindliche Vereinbarung          Werte für die Beurteilung im Rahmen der Ei-
zwischen den Herstellern der Formmassen und           gen- und Fremdüberwachung im Zulassungs-
den Herstellern von Vorprodukten oder Ge-             schein festgelegt.
otextilen und Dränkern über die Spezifikation         Der charakteristische Wert ergibt sich aus dem
der verwendeten Formmassen bestehen. Im               Mittelwert über die Rollenbreite und der Stan-
Anhang zur Zulassung gibt der Zulassungsneh-          dardabweichung. Die Anzahl der über die
mer eine rechtsverbindliche Erklärung über die        Breite zu entnehmenden Proben wird in der
verwendeten Werkstoffe ab. Die eindeutige             Regel in den Prüfnormen festgelegt. In nur we-
Festlegung der Werkstoffe, die Überprüfbarkeit        nigen Fällen beziehen sich die Schwellenwerte
der Angaben durch die Zulassungsstelle und            oder zulässigen Bereiche auf das Ergebnis ei-
die Möglichkeit einer Kontrolle anhand der spe-       ner Einzelmessung.
zifizierten Werte ist grundsätzlich Vorausset-        Das Datenblatt des Kunststoff-Dränelements
zung, um eine Zulassung erteilen zu können.           muss mindestens die Daten zu den für die Ei-
Im Zulassungsschein werden die Art der Vor-           genüberwachung       relevanten   Eigenschaften
produkte des Kunststoff-Dränelementes, de-            dokumentieren.
ren Typenbezeichnung und die Hersteller an-
gegeben. Angaben zu den wesentlichen Eigen-           2.4. Abmessungen
schaften und deren Spezifikation (Mittelwert
                                                      Im Zulassungsschein wird die übliche Länge des
und Standardabweichung) werden bei der Zu-
                                                      Kunststoff-Dränelements auf einer Rolle ange-
lassungsstelle hinterlegt (s. dazu die Zulas-
                                                      geben sowie dessen Breite und Dicke festge-
sungsrichtlinie-Geotextilien der BAM). Diese
                                                      legt.
werden bei der Eigenüberwachung beim Vor-
produkthersteller und bei der Eingangskon-
                                                      2.5. Kennzeichnung
trolle, Eigen- und Fremdüberwachung beim
Hersteller des Kunststoff-Dränelements über-          Das zugelassene Produkt muss mit einer fort-
prüft.                                                laufenden Kennzeichnung nach DIN EN ISO
                                                      10320 auf dem Filtergeotextil versehen und
2.3. Eigenschaften der Geotexti-                      verpackt sein. Aus der Kennzeichnung müssen
     lien, des Dränkerns und des                      mindestens die Produktbezeichnung und die
     Kunststoff-Dränelements                          Zulassungsnummer hervorgehen. Die Kenn-
                                                      zeichnung muss so aufgedruckt werden, dass
In   Tabelle   1   sind   die   charakteristischen

                                                  -9-
sie dauerhaft gut lesbar ist. Sie muss so halt-   2.7. Stöße und Überlappungen
bar sein, dass sie den Transport, die Lage-
                                                  Stöße bzw. Überlappungen müssen bei Kunst-
rungs- und die Einbaubeanspruchungen über-
                                                  stoff-Dränelementen so ausgeführt werden,
steht.
                                                  dass auch in diesem Bereich ein ausreichendes
Jede Rolle muss ein Etikett gemäß DIN EN ISO
                                                  Wasserableitvermögen vorhanden ist und die
10320 tragen, aus dem der Hersteller, die Art
                                                  vollflächige Filterwirkung nicht beeinträchtigt
des Produktes bzw. die Produktbezeichnung,
                                                  wird. Der Hersteller muss dazu genaue kon-
Abmessungen, Gewicht sowie ein firmeninter-
                                                  struktive und bautechnische Angaben in seiner
ner Kode (z. B. Rollennummer) hervorgeht,
                                                  Verlegeanleitung machen. Die Wasserdurchläs-
aus dem direkt oder indirekt der Zeitpunkt der
                                                  sigkeit und die Filterwirksamkeit müssen gege-
Produktion abgelesen werden kann und der in
                                                  benenfalls im Bereich von Stößen und Überlap-
eindeutiger Weise den Unterlagen und Ergeb-
                                                  pungen speziell geprüft werden.
nissen der Qualitätsüberwachung an der Lie-
fereinheit zugeordnet ist. Im Einzelfall können
weitere Angaben festgelegt werden. Ein Mus-       3. Prüfverfahren und
teretikett wird der Zulassung als Anlage beige-
                                                     Anforderungen
fügt.

                                                  Die Prüfungen werden von der BAM im Fach-
2.6. Produktionsstätte und
                                                  bereich 4.3, Themenfeld „Kunststoffe in der
     Produktionsverfahren
                                                  Geo- und Umwelttechnik“, und in von der BAM
Der Hersteller muss das Produktionsverfahren      anerkannten Prüfstellen durchgeführt (s. Ab-
detailliert beschreiben. Im Rahmen des Zulas-     schnitt 10). In detailliert begründeten Einzel-
sungsverfahrens überzeugt sich die BAM in Zu-     fällen kann die Zulassungsstelle abweichend
sammenarbeit    mit   dem   Fremdüberwacher       von den hier aufgeführten technischen Anfor-
durch einen Besuch beim Hersteller am Pro-        derungen an die Kunststoff-Dränelemente und
duktionsort von der Richtigkeit der zum Pro-      in Ergänzung dazu Sonderregelungen treffen.
duktionsverfahren und den Maschinen ge-           Diese besonderen technischen Anforderungen
machten Angaben. Die Probenahme für die Zu-       werden nach Rücksprache und Erörterung mit
lassungsprüfungen erfolgt in der Regel bei die-   dem Fachbeirat für die Zulassung festgelegt.
sem Besuch. Die BAM und der Fremdüberwa-          Mit den im Folgenden beschriebenen Prüfun-
cher überzeugen sich dabei weiterhin davon,       gen im Rahmen des Zulassungsverfahrens
dass qualifiziertes Personal, Maschinen, Be-      werden insbesondere die Eigenschaften des
triebsräume, Einrichtungen zur Lagerung und       zugelassenen Produkts ermittelt, die für die
Handhabung der Formmassen (Basispolymer           Bemessung beim einzelnen Bauvorhaben mit
und Masterbatch), Vorprodukte, Prüfeinrich-       bestimmten Randbedingungen sowie für die
tungen und sonstige Ausstattungen der Pro-        Qualitätssicherung und die Beurteilung der Le-
duktion und des Prüflabors eine einwandfreie      bensdauer relevant sind. Von besonderer Be-
fortlaufende Produktion und eine Eigenüber-       deutung sind dabei die Ergebnisse zum Lang-
wachung der Produktion gewährleisten.             zeit-Wasserableitvermögen    und   zum     Alte-
Im Einzelfall muss der Hersteller nachweisen,     rungsverhalten. Ob ein zugelassenes Kunst-
wie aus dem gewählten Produktionsverfahren        stoff-Dränelement für ein bestimmtes Bauvor-
sich ergebende potentielle Beeinträchtigungen     haben tatsächlich verwendet werden kann,
einer einwandfreien Produktion durch Maßnah-      entscheidet sich erst bei der Bemessung.
men im Verfahrensablauf und im Qualitätsma-
nagement ausgeschlossen werden.

                                              - 10 -
3.1. Hydraulische und mechani-                         gewährleistet     wird    (s.    Tabelle        3).   Die
     sche                                              Prüfungen gehen dabei von einem Umge-
     Eigenschaften                                     bungsmilieu mit pH 4–9 und einer Temperatur
                                                       von höchstens 25 °C aus. Auch die Prüfung der
In den Tabellen 1 und 2 werden die Prüfgrößen
                                                       Witterungsbeständigkeit         gehört     zu     diesen
und die dazugehörigen Prüfvorschriften ange-
                                                       Grundprüfungen. Diese Prüfungen werden im
geben, die zur Beschreibung der technischen
                                                       Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung
Eigenschaften eines Kunststoff-Dränelements
                                                       durchgeführt. Als weitere Grundprüfung muss
verwendet werden.
                                                       die Prüfung der Spannungsrissbeständigkeit
Die flächenbezogene Masse des Trägergeotex-
                                                       hinzu kommen, wenn aufgrund der Art des
tils muss mindestens 180 g/m² und die Stem-
                                                       Werkstoffs      und      der     Ausbildung           der
peldurchdrückkraft mindestens 1,5 kN betra-
                                                       Komponenten eines Kunststoff-Dränelements
gen. Beim Filtergeotextil muss die flächenbe-
                                                       die Spannungsrissbildung eine Rolle spielen
zogene Masse mindestens 300 g/m², die Dicke
                                                       kann   (z. B.     bei    Stützkörpern,      die       aus
mindestens 3 mm, die Stempeldurchdrück-
                                                       spannungsrissempfindlichen               Formmassen
kraft mindestens 2,5 kN und der Durchdrück-
                                                       hergestellt werden).
vorschub bei der Stempeldurchdrückkraft min-
                                                       In der Regel muss sowohl die Witterungsbe-
destens 50 mm betragen. Weiterhin muss die
                                                       ständigkeit der Geotextilien wie auch des
Dicke des Filtergeotextils mindestens der 30fa-
                                                       Dränkerns geprüft werden. Grundsätzlich soll-
chen    charakteristischen     Öffnungsweite    O90
                                                       ten die Kunststoff-Dränelemente möglichst
entsprechen.
                                                       wenig UV-Strahlung ausgesetzt werden, da
Die eben angegebenen Werte und die Werte
                                                       diese die Kunststoffe in der Regel stark bean-
der Prüfgrößen in der Tabelle 1 und 2 beziehen
                                                       sprucht. Die UV-Strahlung wird die Stabilisie-
sich bei der flächenbezogenen Masse auf den
                                                       rung verschlechtern und kann autokatalytische
Mittelwert über die Rollenbreite minus der hal-
                                                       Reaktionen in Gang setzen, die auch nach der
ben Standardabweichung, ansonsten auf die
                                                       Abdeckung noch weiterlaufen. Abweichend von
Mittelwerte über die Rollenbreite bzw. auf Ein-
                                                       DIN EN 12224 gilt daher auch bei hoher Witte-
zelwerte falls die entsprechende Prüfnorm
                                                       rungsbeständigkeit die Grundregel, dass mög-
keine Mittelwertbildung vorsieht.
                                                       lichst rasch überbaut werden muss (s. dazu
Die Wasserdurchlässigkeit des Filtergeotextils
                                                       Abschnitt 5.7).
normal zur Ebene wird in der Regel nach DIN
                                                       Für die Zulassung kommen von vornherein nur
EN ISO 11058 im Rahmen der Eigen- und
                                                       solche Kunststoff-Dränelemente in Betracht,
Fremdüberwachung bestimmt. Für die Zulas-
                                                       die mindestens diese Grundprüfungen beste-
sung müssen jedoch auch Prüfergebnisse nach
                                                       hen. Tabelle 3 gibt einen Überblick über diese
DIN 60500-4 vorgelegt werden.
                                                       Grundprüfungen.

3.2. Grundprüfungen zur Bestän-
     digkeit                                           3.3. Langzeitverhalten
                                                       Materialien und Verfahren, die bei der Produk-
In     einem   von     der     europäischen     und
                                                       tion des Kunststoff-Dränelements eingesetzt
internationalen              Normungsorganisation
                                                       werden, müssen so gewählt werden, dass die
herausgegebenen Leitfaden zur Beständigkeit
                                                       Funktionserfüllung des eingebauten Produkts
von    Geotextilien    und    geotextilverwandten
                                                       unter allen äußeren und gegenseitigen Einwir-
Produkten (ISO/TS 13434) werden „Grund-
                                                       kungen im Abdichtungssystem über einen
prüfungen“     zur    Beständigkeit      (Hydrolyse,
                                                       Zeitraum von mindestens 100 Jahren gewähr-
Oxidation, Angriff von Mikroorganismen und
                                                       leistet ist. Für den Nachweis dieser sehr langen
Bewitterung) zusammengestellt, mit denen
                                                       Funktionsdauer sind spezielle Langzeituntersu-
eine    Mindestfunktionsdauer      von    25 Jahren
                                                       chungen erforderlich (s. Tabelle 4 und 5). Nur

                                                   - 11 -
bei Erfüllung der in diesen Untersuchungen ge-                 Zuständen (z. B. nach Frostperioden) betrach-
stellten   Anforderungen         können      Kunststoff-       tet werden (s. dazu Abschnitt 5).
Dränelemente mineralische Entwässerungs-
schichten in Deponieabdichtungen ersetzen.                     3.3.1. Langzeit-Wasserableitvermögen
Zunächst muss die Rückwirkung des Kriechens                    Das Verfahren zur Bestimmung des Langzeit-
auf das Wasserableitvermögen ermittelt oder                    Wasserableitvermögens qLZ wird in dem unten
zumindest auf der sicheren Seite abgeschätzt                   angegebenen Aufsatz2 beschrieben. In Kriech-
werden. Die Änderung der Dicke im Laufe der                    versuchen unter Druck- und Scherbeanspru-
Zeit unter einer Druck- und Scherbeanspru-                     chung (z. B. Normalspannungen von 20 kPa,
chung wird über mindestens 10.000 h gemes-                     50 kPa sowie 20 kPa, 1:2,5 und 50 kPa, 1:2,5)
sen. Damit diese Kriechkurven                 dann auf         wird die Veränderung der Dicke über einen Zeit-
100 Jahre extrapoliert werden können, muss                     raum von mindestens 10.000 h ermittelt (s. Ta-
gezeigt werden, dass im Verlauf der Zeit-                      belle 4 Nr. 4.1). Mit diesen Kriechkurven wird
spanne von 99 Jahren, über die extrapoliert                    die voraussichtliche Restdicke nach 100 Jahren
wird, kein Stabilitätsversagen des Dränkerns                   extrapoliert. Aus der Messung der Dicke als
aufgrund von mit dem Kriechen verbundenen                      Funktion der Druckspannung werden dann die
Änderungen lokaler Spannungen auftritt. Wei-                   Drücke ermittelt, die erforderlich sind, um das
terhin muss sichergestellt werden, dass Alte-                  Dränelement auf diese Restdicken zusammen-
rungsvorgänge und die damit verbundene Ma-                     zudrücken (s. Tabelle 4 Nr. 4.2). Das Was-
terialänderung über diesen langen Zeitraum                     serableitvermögen wird bei unterschiedlichen
keine wesentlichen Rückwirkungen auf die                       hydraulischen Gradienten (i = 0,05, 0,1, 0,3,
Festigkeit und das Kriechverhalten der Kompo-                  1,0)     und       unterschiedlichen   Bettungen
nenten des Kunststoff-Dränelements und des-                    (hart/hart, hart/weich, weich/weich) als Funk-
sen Verbindungsstellen haben. Die Vorgänge,                    tion der Druckspannung bestimmt (s. Tabelle 2
die das Stabilitätsversagen auslösen, und die                  Nr. 2.1). Das Langzeit-Wasserableitvermögen
Alterungsprozesse müssen durch die Wahl der                    bei einer bestimmten Druck- und Scherbean-
Prüfbedingungen so beschleunigt werden, dass                   spruchung ist dann das Wasserableitvermögen,
mögliche Effekte in überschaubaren Prüfzeit-                   das bei der Druckspannung ermittelt wurde, die
räumen untersucht werden können.                               zur entsprechenden Restdicke gehört. Die im
Aus den Prüfungen der Tabellen 2 bis 5 muss                    3d-Diagramm über der Böschungsneigung n
auch hervorgehen, für welche Böschungsnei-                     (hydraulischer Gradient = sin (arctan n)) und
gung und Normalspannung eine ausreichende                      der Normalspannung aufgetragenen Werte des
innere Scherfestigkeit nachgewiesen werden                     Langzeit-Wasserableitvermögens          spannen
kann. Auch für das Langzeit-Wasserableitver-                   dann eine Fläche auf, wobei die Zwischenwerte
mögen muss die Belastungsgrenze ermittelt                      des Langzeit-Wasserableitvermögens bei unter-
werden. Diese Belastungsgrenzen werden im                      schiedlichen Böschungsneigungen und Normal-
Zulassungsschein angegeben. Für die Bemes-                     spannungen durch lineare Interpolation aus den
sung müssen die in Laborversuchen ermittel-                    gemessenen Daten gewonnen werden.
ten Belastungsgrenzen abgemindert werden.
Für den Nachweis eines standsicheren Aufbaus                   3.3.2. Kriechen und Stabilitätsversagen
müssen jedoch im Einzelfall weitere Eigen-                     Kunststoff-Dränelemente zeigen im Druckver-
schaften, z. B. das Reibungsverhalten zu den                   such nach DIN EN ISO 25619-2 unterschiedli-
benachbarten Schichten, und die tatsächlichen                  che Verhalten. Offene und weiche Wirrgelege
mechanischen Beanspruchungen bei kritischen                    werden stetig zusammengedrückt, wobei erst

2
 Müller, W. W., Jakob, I. und Tatzky-Gerth, R.: Long-term      15(2008), H. 6, S. 437-451.
water flow capacity of geosynthetic drains and structural
stability of their drain cores. Geosynthetics International,

                                                          - 12 -
zu kleineren Dicken hin die Druckkraft stark          einen stufenartigen Verlauf zeigen. Wobei die
ansteigt. Bei engmaschigen und steifen Wirr-          Zeitspanne, nach der das Stabilitätsversagen
gelegen oder Wirrgelegen, die in einem vollflä-       und die damit verbundene Stufe im Kurvenver-
chigen Verbund mit dem Filtervliesstoff zu-           lauf auftreten (Standzeit), mit abnehmender
sammengehalten werden, verändert sich die             Druckspannung immer länger wird.
Dicke mit der Druckkraft zunächst nur allmäh-         Das im Abschnitt 3.3.1 beschriebene Verfahren
lich. Die Kurve Druckkraft als Funktion der Di-       zur Bestimmung des Wasserableitvermögens
cke kann dann jedoch in einen plateau-artigen         ist daher nur anwendbar, wenn gezeigt werden
Verlauf übergehen. Das Wirrgelege knickt da-          kann, dass bei der für die Bestimmung des
bei ein. Schließlich steigt die Druckkraft wieder     Wasserableitvermögens gewählten mechani-
stark an, wenn das deformierte Wirrgelege             schen Beanspruchung die Anomalie im Verlauf
ganz zusammengedrückt wird. Sehr steife               der Kriechkurven voraussichtlich erst jenseits
Kunststoff-Formkörper können zunächst rela-           von 100 Jahren auftritt!
tiv große Drücke aufnehmen, ohne sich dabei           Dazu werden bei Raumtemperatur Zeitstand-
merklich zu verformen. Erreicht der Druck je-         Scherversuche an den Kunststoff-Dränelemen-
doch eine gewisse Höhe, bricht der Formkörper         ten in Anlehnung an DIN EN ISO 25619-1 in
zusammen. Die Druckkraft kann dabei sogar             Luft oder Wasser bei einem vorgegebenen Ver-
wieder abnehmen, bevor sie dann stark an-             hältnis von Scherspannung zu Druckspannung
steigt, wenn der eingedrückte Formkörper wei-         und    mindestens     neun     relativ   hohen
ter zusammengepresst wird. Im Druckversuch            Druckspannungen      durchgeführt     und   die
zeigt sich bei manchen Kunststoff-Dränele-            Kriechkurven gemessen (s. Tabelle 4 Nr. 4.2).
menten also eine Anomalie im Kurvenverlauf,           Der kleinste Wert der Druckspannungen muss
die ein Stabilitätsversagen des Dränkörpers           so gewählt werden, dass die Anomalie in der
anzeigt. Eine zusätzliche Scherkomponente in          Kriechkurve frühestens nach einem Jahr auf-
der mechanischen Einwirkung verstärkt diesen          tritt. Die Zwischenwerte der Druckspannungen
Effekt. Bei Dränkörpern aus Geonetzen kann            werden dann in etwa so eingestellt, dass sich
dabei eine weitere Form des Stabilitätsversa-         die Zeiten bis zum Auftreten des Stabilitätsver-
gens auftreten: Die obenliegenden Rippen ver-         sagens möglichst gleichmäßig über die loga-
drehen sich relativ zu den darunterliegenden.         rithmische Zeitachse verteilen (z. B. 10, 100,
Zeigt sich ein solches Stabilitätsversagen im         200 Tage). Eine lineare Extrapolation der Zeit-
Druckversuch, so kann es bei geringeren               standkurve im Diagramm der Druckspannun-
Druckspannungen nach längeren Zeiten auch             gen über den zugehörigen Standzeiten mit ge-
im Kriechversuch auftreten. Der Kriechversuch         gebenenfalls logarithmisch skalierten Achsen
wird bei einem vorgegebenen Verhältnis von            muss dann zeigen, bei welcher Druckspannung
Druck-    und     Scherspannung     und       einer   für das vorgegebene Verhältnis von Scher-
Druckspannung durchgeführt, die unterhalb             spannung zu Druckspannung die voraussichtli-
des Niveaus liegt, bei dem das Stabilitätsver-        che Zeit bis zum Auftreten der Instabilität grö-
sagen im Druckversuch auftritt. Ein Dränkern          ßer als hundert Jahre ist.
ohne Stabilitätsversagen wird sich dabei wie-
derum stetig und allmählich verformen. Mit ab-        3.3.3. Alterung
nehmender       Druckspannung   wird   sich    die    Die Untersuchungen zum Alterungsverhalten
Kurve zu immer längeren Zeiten hin erstrecken         richten sich nach der Art der Werkstoffe und
und schließlich bei einem entsprechenden              der Alterungsmechanismen. Es müssen daher
Druck in die Kriechkurve übergehen, die für die       spezielle Alterungsversuche zu den Auswirkun-
Bestimmung des Wasserableitvermögens er-              gen von Alterungsvorgängen wie Hydrolyse
mittelt wurde. Anders bei den Dränkernen mit          oder Oxidation auf die Eigenschaften der Kom-
Stabilitätsversagen: Hier wird die Kriechkurve        ponenten      des     Kunststoff-Dränelements

                                                  - 13 -
durchgeführt werden.                                          bei steifen PEHD-Werkstoffen zu rechnen ist.
Bei den üblicherweise verwendeten polyole-                    Auch die Einlagerung im Medium Wasser kann
finen Werkstoffen stehen folgende Verfahren                   besondere Alterungseffekte hervorrufen. Dies
zur   Verfügung3:                                             ist ohnehin bei Materialien klar, die Hydrolyse
                                                              empfindlich sind. Aber auch die oxidative Ver-
 Die Beständigkeit gegen den oxidativen Ab-                  sprödung kann durch die Auslaugung von be-
    bau bei Polyolefinen wird in Warmlage-                    stimmten Stabilisatoren im Wasser schneller
    rungsversuchen im Umluftwärmeschrank in                   ablaufen als in der Luft, obwohl der Sauerstoff-
    Anlehnung an DIN EN ISO 13438 und in                      gehalt im Wasser nur sehr gering ist.
    Auslaugversuchen in Anlehnung an DIN EN                   Die Festigkeit der Verbindungsstellen zwischen
    14415 bei einer Lagerungstemperatur von                   Dränkern und Geotextilien, die die innere
    80 °C geprüft (s. Tabelle 5 Nr. 5.1 und 5.2).             Scherfestigkeit bestimmen, können in besonde-
    Die Lagerungszeit muss mindestens ein                     rer Weise durch Alterungsvorgänge beeinträch-
    Jahr betragen. Untersucht wird die Verän-                 tigt werden, da solche Stellen durch den Füge-
    derung      der    mechanischen          Kennwerte        prozess schon vorbeansprucht sind. Ergänzend
    (Höchstzugkraft- und Dehnung bei der                      zu den in Abschnitt 3.3.3 beschriebenen Versu-
    Höchstzugkraft sowie Druckfestigkeit), des                chen müssen daher Zeitstand-Scherversuche
    Stabilisatorgehalts und der Kristallinität.               bei erhöhten Temperaturen, durch die die Alte-
    Der Stabilisatorgehalt wird nach einer Fest-              rung beschleunigt wird, an den Kunststoff-Drä-
    flüssig-Extraktion durch UV-Spektroskopie                 nelementen selbst durchgeführt werden.
    oder HPLC-Analyse sowie indirekt über OIT-                Werden Zeitstand-Scherversuche bei höheren
    Messungen am Produkt selbst bestimmt.                     Temperaturen       durchgeführt      (s.   Tabelle 4
    Das gewählte Messverfahren richtet sich                   Nr. 4.3), beobachtet man das Stabilitätsversa-
    nach der Art der Stabilisierung. Die Kristal-             gen in den Kriechkurven, das dann aber schon
    linität wird in einer DSC-Messung ermittelt.              bei einem kleineren Druck als bei den Versu-
    Die Anforderungen werden in Tabelle 5 an-                 chen nach Kapitel 3.3.2. nach relativ kurzer
    gegeben. Anforderungen an Produkte aus                    Zeit auftreten kann. Es ergeben sich hier tem-
    anderen Werkstoffen (z. B. Polyester, Poly-               peraturabhängige Zeitstandkurven für dieses
    styrol, PVC etc.) müssen im Einzelfall in                 duktile Stabilitätsversagen.
    sinngemäßer Übertragung festgelegt wer-                   Grundsätzlich gilt, dass das bei hohen Drücken
    den.                                                      oder hohen Temperaturen auftretende Stabili-
Tabelle 5 beschreibt die Anforderungen, die ein               tätsversagen des Dränkerns nicht zu einem
Dränkern aus polyolefinen Werkstoffen in die-                 Verlust der Scherfestigkeit des Kunststoff-Drä-
sen Prüfungen erfüllen muss. Die entsprechen-                 nelements insgesamt führen darf.
den Anforderungen an die Geotextilien werden
in der Richtlinie-Geotextilien der BAM be-                    3.3.5. Umweltverträglichkeit
schrieben.                                                    Auslaugbare oder wasserlösliche Zusätze und
                                                              Verarbeitungshilfen (z. B. die Avivage) müssen
3.3.4. Langzeit-Scherfestigkeit3                              umweltverträglich sein. Die Unbedenklichkeit
Mechanische Spannungen können das Alte-                       muss nach dem im FGSV-Merkblatt4 (Abschnitt
rungsverhalten verändern oder neue Alterungs-                 6.28) angegebenen Verfahren nachgewiesen
vorgänge hervorrufen. Man denke etwa an die                   werden.
Spannungsrissbildung, mit der insbesondere

3 Müller, W. W., Jakob, I., Li, C. S. und Tatzky-Gerth, R.:   Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues mit den
Durability of polyolefin geosynthetic drains. Geosynthetics   Checklisten für die Anwendung von Geokunststoffen im
International, 16(2009), H. 1, S. 28-42.                      Erdbau des Straßenbaues (C Geok E), FGSV-Verlag, Köln,
4
                                                              2005.
    M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von

                                                         - 14 -
4. Eigen5- und Fremdüberwa-                              Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 der jeweiligen Vor-
                                                         produkthersteller in Anlehnung an DIN EN
   chung bei der Produktion
                                                         10204 dokumentiert werden. Art und Umfang
                                                         der dabei erforderlichen Eingangsprüfungen
Eine regelmäßige Eigen- und Fremdüberwa-
                                                         des Herstellers des Kunststoff-Dränelements
chung nach Anhang 1 Nummer 2.1 der DepV
                                                         werden ausgehend von Tabelle 6 in den Anla-
muss eine gleichmäßige Qualität der Produktion
                                                         gen des Zulassungsscheins aufgeführt.
der Vorprodukte (Geotextilien und Dränkern)
                                                         Ist der Hersteller des Kunststoff-Dränelements
und des Kunststoff-Dränelements sicherstellen.
                                                         zugleich Hersteller der Geotextilien entfallen
Die Durchführung dieser Maßnahmen muss in
                                                         die Wareneingangsprüfungen für diese Vorpro-
ein Qualitätsmanagementsystem eingebunden
                                                         dukte.
sein, das nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert
                                                         In der Regel sollte das Filtergeotextil nach der
ist.
                                                         Zulassungsrichtlinie-Geotextilien der BAM zu-
Die Eigenüberwachung bzw. „das System der
                                                         gelassen sein. Ist dies nicht der Fall und ent-
werkseigenen Produktionskontrolle“ bei der
                                                         spricht der Umfang der Eigen- und Fremdüber-
Produktion des Kunststoff-Dränelements hat
                                                         wachung beim Geotextilhersteller nicht den
grundsätzlich den Anforderungen der DIN EN
                                                         Anforderungen    der   Zulassungsrichtlinie-Ge-
13252. Die Anforderungen an die Eigen- und
                                                         otextilien so wird im Einzelfall ein erweiterter
Fremdüberwachung des Filter- und Trägerge-
                                                         Umfang der Eingangskontrolle und der Fremd-
otextils werden in der Zulassungsrichtlinie-Ge-
                                                         überwachung beim Hersteller des Kunststoff-
otextilien der BAM beschrieben.
                                                         Dränelements festgelegt.
Die gültige Zertifizierungsurkunde, das Organi-
gramm, aus dem die Zuständigkeiten hervorge-
                                                         4.2. Eigenüberwachung der Pro-
hen, und die die Eigenüberwachung betreffen-
                                                              duktion
den Arbeitsanweisungen und Prüfpläne müssen
der Zulassungsstelle vorgelegt werden.                   Im Rahmen der Eigenüberwachung der Pro-
Tabelle 6 beschreibt die Verzahnung von Wa-              duktion des Dränkerns und Kunststoff-Drän-
reneingangsprüfungen        sowie    Eigenüberwa-        elements müssen bestimmte charakteristische
chung und Fremdüberwachung bei der Produk-               Eigenschaften der Produkte überprüft werden.
tion von Dränkern und Kunststoff-Dränele-                Tabelle 6 beschreibt Verfahren und gibt Häu-
ment. Art und Häufigkeit der Prüfung müssen              figkeiten an, mit denen geprüft werden muss.
mit der Zulassungsstelle abgestimmt und im               Art und Umfang der Prüfungen des Herstellers
Anhang zum Zulassungsschein beschrieben                  des Kunststoff-Dränelements werden ausge-
werden.                                                  hend von Tabelle 6 in den Anlagen des Zulas-
                                                         sungsscheins festgelegt. Dabei müssen die im
4.1. Eingangskontrollen und -prü-                        Zulassungsschein angegebenen produktbezo-
     fungen                                              genen Anforderungen erfüllt werden.
                                                         Die Daten aus der Überwachung müssen über
Der Hersteller der Vorprodukte muss durch
                                                         10 Jahre so archiviert werden, dass jederzeit
Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass die
                                                         eine Zuordnung der Prüfergebnisse zu einer
Vorprodukte in der erforderlichen Qualität her-
                                                         Liefereinheit möglich ist. Auf Verlangen sind
gestellt werden. Die Durchführung dieser Maß-
                                                         die Daten der Zulassungsstelle zugänglich zu
nahmen muss in ein Qualitätsmanagementsys-
                                                         machen.
tem eingebunden sein, das nach der DIN EN
                                                         Zu jeder Lieferung muss ein Abnahmeprüf-
ISO 9001 zertifiziert ist. Die Eigenschaften je-
                                                         zeugnis 3.1 in Anlehnung an DIN EN 10204
der         Lieferung           muss           durch

5 Die Eigenüberwachung wird im Bauwesen (Baupro-         bezeichnet.
duktenrichtlinie) als werkseigene Produktionskontrolle

                                                    - 15 -
ausgestellt werden. Die Prüfwerte im Abnah-             Dränelements sind die in den Anlagen zum
meprüfzeugnis müssen den Rollen, an denen               Zulassungsschein aufgeführten Prüfungen
sie gemessen wurden, zugeordnet werden                  zur Identifikation und zu den Eigenschaften
können.                                                 der Vorprodukte und des Kunststoff-Drän-
                                                        elements durchzuführen (s. Tabelle 6).
4.3. Fremdüberwachung                                   Beim Überwachungsbesuch sind durch Be-
                                                        sichtigung von Labor und Produktion und
Die laufende Produktion des Kunststoff-Drän-
                                                        durch Einblick in die Unterlagen Art und
elements wird durch eine mit der BAM verein-
                                                        Umfang der werkseigenen Produktionskon-
barte, neutrale Stelle überwacht (s. Abschnitt
                                                        trolle zu kontrollieren.
10). Die mit der Fremdüberwachung beauf-
                                                    Die Fremdüberwachungsmaßnahmen müs-
tragte Prüf- und Inspektionsstelle muss über
                                                        sen in jedem Halbjahr durchgeführt werden,
ausreichend qualifiziertes Personal und die
                                                        in dem produziert wurde. Die zu untersu-
notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen. Die
                                                        chenden Produkte müssen nach dem letzten
Fremdüberwachungsberichte sollen von ihr
                                                        Fremdüberwachungsbesuch produziert wor-
spätestens zwei Monate nach dem Probenein-
                                                        den sein. Die Probenahme aus der Produk-
gang fertiggestellt und verteilt worden sein.
                                                        tion muss durch die überwachende Institu-
Das Prüflabor muss für die bei der Fremdüber-
                                                        tion erfolgen.
wachung anzuwendenden genormten Prüfun-
gen nach der DIN EN ISO/IEC 17025 und mit
                                                   Die Überwachungsbesuche sind in der Regel
Bezug auf diese Zulassungsrichtlinie nach der
                                                   unangemeldet durchzuführen. Der Nachweis
DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditiert sein. Prü-
                                                   über die durchgeführte Fremdüberwachung
fungen, für die die Prüf- und Inspektionsstelle
                                                   wird durch den aktuellen Überwachungsbericht
nicht akkreditiert ist, können durch ein dafür
                                                   erbracht, in dem die fremdüberwachende
akkreditiertes Labor im Unterauftrag durchge-
                                                   Stelle ihre Prüfergebnisse darstellt. Der Bericht
führt werden. Der zwischen Hersteller und
                                                   wird dem überwachten Hersteller regelmäßig
Überwachungsstelle      geschlossene     gültige
                                                   zugesandt.
Überwachungsvertrag muss der BAM vorgelegt
                                                   Festgestellte Abweichungen müssen nach den
werden.
                                                   Vorgaben der fremdüberwachenden Stelle be-
Die Überwachung umfasst eine Werkstoffiden-
                                                   arbeitet und beseitigt werden. Produkte, die
tifikation, die Prüfung und Kontrolle der Vor-
                                                   die Anforderungen der Zulassungen oder die-
produkte und die Prüfung der Eigenschaften
                                                   ser Zulassungsrichtlinie nicht erfüllen, gelten
des Kunststoff-Dränelements sowie die Über-
                                                   als nicht zugelassen. Bei festgestellten Abwei-
prüfungen dessen Produktion und der werksei-
                                                   chungen ist die BAM umgehend durch den
genen Produktionskontrolle. Maßgebend für
                                                   Fremdüberwacher zu informieren und ihr der
die Überwachung sind die DIN 18200 sowie der
                                                   Fremdüberwachungsbericht und ein Bericht
Überwachungsvertrag. Der Überwachungsver-
                                                   zur Behebung der Abweichung zu übergeben.
trag muss folgende Anforderungen berücksich-
                                                   Fremdüberwachungsberichte und zugehörige
tigen:
                                                   Prüfergebnisse müssen der Zulassungsstelle
                                                   auf Verlangen vorgelegt werden.
 Zu Beginn der Produktion hat sich die
  fremdüberwachende Stelle davon zu über-
                                                   4.4. Lieferpapiere
  zeugen, dass die Voraussetzungen für eine
  sachgemäße Produktion und eine anforde-          Aus den Anforderungen an die Eigen- und
  rungsgerechte    werkseigene      Produktions-   Fremdüberwachung leiten sich auch die Anfor-
  kontrolle gegeben sind.                          derungen an Art und den Umfang der Papiere
 Bei der Fremdüberwachung der Produktion          ab, die einer Lieferung des Kunststoff-Dränele-
  der     Vorprodukte   und   des    Kunststoff-   ments      zur   Dokumentation    der   Qualität

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