Schönen Urlaub! Andere Länder - andere Sitten - Urlaubsreisen mit dem Auto ...und was dabei zu beachten ist! - LPV

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Schönen Urlaub! Andere Länder - andere Sitten - Urlaubsreisen mit dem Auto ...und was dabei zu beachten ist! - LPV
Schönen Urlaub!

Andere Länder - andere Sitten
        Urlaubsreisen mit dem Auto
   ...und was dabei zu beachten ist!

                          Ausgabe 2018
Schönen Urlaub! Andere Länder - andere Sitten - Urlaubsreisen mit dem Auto ...und was dabei zu beachten ist! - LPV
Liebe Kollegin,
lieber Kollege!

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit, um sich zu erholen und
Kraft zu tanken. Viele der Kolleginnen und Kollegen nutzen diese
Gelegenheit, um in Nachbarsländer ihren Urlaub zu verbringen.
Verkehrsregeln unterscheiden sich von Land zu Land und werden
auch regelmäßig geändert. Eine kleine Broschüre mit den wichtigsten
Informationen über andere Länder kann hier sehr hilfreich sein. Und dies möchten wir
Ihnen in Form unseres Urlaubsfolders mit auf Ihre Urlaubsreise geben. Mein Team und ich
wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen schönen und erholsamen Urlaub!

Ihr
Mag. Hans Zöhling
Obmann der Landespersonalvertretung

ÖSTERREICH                                   A                             ITALIEN                                       I
Währung:            Euro                                                   Währung:            Euro
Notruf:             112                                                    Notruf:             112
Geschwindigkeit:    Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn            Geschwindigkeit:    Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn
                    50 km/h         100 km/h            130 km/h*                              50 km/h         90 - 110 km/h      130 km/h
                    *Tempolimits auf speziellen Teilstrecken beachten                          Bei schlechter Sicht gilt auf Autobahnen 110km/h,
Kindersicherung:    Für Kinder bis 150 cm Rückhalteeinrichtung vorge-                          auf Schnellstraßen 90 km/h bzw. 50 km/h bei Nebel.
                    schrieben, ab einer Körpergröße von 135cm kann ein                         Gesonderte Gescheindigkeitsbeschränkungen für
                    höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitz-                          Führerscheinneulinge beachten.
                    polster verwendet werden.
                                                                           Kindersicherung:    Kinder mit weniger als 36kg und unter 150cm müssen
Licht am Tag:       Empfohlen.
                                                                                               mit einem geeigneten Rückhaltesystem befördert werden.
Mitführpflicht:     Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste.
                                                                           Licht am Tag:       Licht am Tag für Autofahrer auf Autobahnen und
Promillegrenze:     0,5 Promille.                                                              außerhalb von Ortsgebieten.
Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung        Mitführpflicht:     Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste für alle
Winterausrüstung: Vom 1.11 bis 15.4. Winterreifenpflicht oder Schnee-                          Fahrzeuginsassen.
                  ketten an mindestens zwei Antriebsrädern.
                  Spikereifen sind vom 1.10. bis 31.5. erlaubt.            Promillegrenze:     0,5 Promille.
Sonstiges:        Vignettenpflicht auf Autobahnen, bei Stau Rettungs-      Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung.
                  gasse bilden!                                            Winterausrüstung: In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Win-
Strafenkatalog:   Alkohol am Steuer: ab EUR 300,-; 20 km/h zu schnell:                       terreifen zu benutzen - leider existieren aber keine
                  ab EUR 30,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 70,-; Parkdelikt:                     einheitlichen Regelungen. Auf die Regelungen wird
                  ab EUR 20,-; Handy am Steuer: ab EUR 50,-; Nichtan-                        an den jeweiligen Straßen durch entsprechende
                  legen Sicherheitsgurt: ab EUR 35,-                                         Beschilderung hingewiesen. Spikereifen sind vom
                                                                                             15.11 bis 15.3 erlaubt. Tempolimit: Freiland: 90 km/h,
                                                                                             Autobahnen: 120 km/h
                                                                           Parken:           Schwarz-gelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkver-
                                                                                             bot, gilt auch für gelb gekennzeichnete - zB. für Taxi
                                                                                             und Busse reservierte - Parkflächen.
                                                                           Sonstiges:        Kilometerbezogene/Pauschale Maut
                                                                           Strafenkatalog:   Alkohol am Steuer: ab EUR 530,-; 20 km/h zu schnell:
                                                                                             ab EUR 170,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 170,-; Park-
                                                                                             delikt: ab EUR 40,-; Handy am Steuer: ab EUR 165,-;
                                                                                             Nichtanlegen Sicherheitsgurt: ab EUR 80,-
DEUTSCHLAND                                    D                            SLOWENIEN                                  SLO

Währung:           Euro                                                     Währung:            Euro
Notruf:            112                                                      Notruf:             112
Geschwindigkeit:   Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn              Geschwindigkeit:    Ortsgebiet    Land/Schnellstraße Autobahn
                   50 km/h         100 km/h           130 km/h*                                 50 km/h       90 - 100 km/h      130 km/h

                   *Empfohlene Richtgeschwindigkeit. Bei schlechter         Kindersicherung:    Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm müssen
                   Sicht (weniger als 50 Meter) gilt Limit 50 km/h.                             mit einem Rückhaltesystem gesichert werden, das der
Kindersicherung:   Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm                        Größe und dem Gewicht des Kindes entspricht.
                   sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen          Licht am Tag:       Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
                   werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden
                   Rückhaltevorrichtung gesichert sind.                     Mitführpflicht:     Verbandskasten, Warndreieck (auch für Anhänger),
                                                                                                Warnweste (für alle Fahrzeuginsassen), Ersatzlampen-
Licht am Tag:      Empfohlen.
                                                                                                set (wird empfohlen).
Mitführpflicht:    Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste.
                                                                            Promillegrenze:     0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer und
Promillegrenze:    0,5 Promille.                                                                Fahranfänger)
Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung         Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung
Winterausrüstung: Den Wetterverhältnissen angepasst, Tempolimit bei         Winterausrüstung: Zwischen 15.11. und 15.3. sowie bei winterlichen
                  Schneeketten: 50 km/h, Spikereifen sind verboten.                           Fahrverhältnissen. Es können auch Ganzjahresreifen
                   Einfahrt in Umweltzonen nur mit Plakette erlaubt. Bei                      mit einer Mindestprofiltiefe von 3mm verwendet
Sonstiges:                                                                                    werden. Spikereifen sind verboten.
                   Stau Rettungsgasse bilden!
Strafenkatalog:    Alkohol am Steuer: ab EUR 500,-; 20 km/h zu schnell:     Sonstiges:        Maut und Vignettenpflichtige Straßen. Bei Stau
                   bis EUR 35,-; Rotlichtverstoß: EUR 90,- bis EUR 320,-;                     Rettungsgasse bilden!
                   Parkdelikt: EUR 10,- bis EUR 70,-; Handy am Steuer:      Parken:           Zwischen 7 und 19 Uhr ist ein Parkticket erforderlich.
                   ab EUR 100,-, Nichtanlegen Sicherheitsgurt: EUR 30,-
                                                                            Strafenkatalog:   Alkohol am Steuer: ab EUR 300,-; 20 km/h zu schnell:
                                                                                              ab EUR 80,-; Rotlichtverstoß: EUR 300,-; Parkdelikt:
                                                                                              ab EUR 40,-; Handy am Steuer: EUR 120,-, Nichtanle-
                                                                                              gen Sicherheitsgurt: EUR 120,-

KROATIEN                                  HR                                UNGARN                                       H
Währung:           Kroatische Kuna (HRK)                                    Währung:           Ungarische Forint (HUF)
Notruf:            112                                                      Notruf:            112
Geschwindigkeit:   Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn              Geschwindigkeit:   Ortsgebiet     Land/Schnellstraße Autobahn
                   50 km/h         90 - 110 km/h      130 km/h                                 50 km/h        90 - 110 km/h      130 km/h
                   Gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen für            Kindersicherung:   Kinder unter 3 Jahren dürfen nur im Kindersitz beför-
                   junge Fahrer unter 25 Jahren beachten!                                      dert werden. Dieser darf nur dann auf dem Vordersitz
                                                                                               befestigt werden, wenn er entgegen der Fahrtrichtung
Kindersicherung:   Kinder bis 5 Jahren müssen in Kindersitzen auf dem                          montiert wird und der Airbag deaktiviert ist. Kinder
                   Rücksitz befördert werden. Ab 5 Jahren reicht der                           älter als 3 Jahre und größer als 135 cm dürfen auf dem
                   3-Punkt-Gurt mit Kinderkissen auf dem Rücksitz aus.                         Rücksitz unter Verwendung des Sicherheitsgurtes
Licht am Tag:      Gilt vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten                         befördert werden.
                   Sonntag im März auf allen Straßen.                       Licht am Tag:      Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben
Mitführpflicht:    Verbandskasten, Warndreieck (auch für Anhänger),                            (ausgenommen im Stadtgebiet).
                   Warnweste (für alle Fahrzeuginsassen), Ersatzlam-        Mitführpflicht:    Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste (für alle In-
                   penset (ausgenommen Fahrzeuge mit Xenon- oder                               sassen), empfohlen wird Feuerlöscher, Ersatzlampenset.
                   Neonleuchten bzw. LEDs).                                 Promillegrenze:    0,0 Promille (strenge Kontrollen!).
Promillegrenze:    0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer und
                   Verkerhsteilnehmer bis 24 Jahre).                        Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung
                                                                            Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht, je nach Wetter-
Telefonieren:      Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung                          verhältnissen kann eine Winterausrüstung durch
Winterausrüstung: Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt un-                       kurzfristige Beschilderung vorgeschrieben werden
                  abhängig von der Witterung und den Straßenverhält-                          Spikereifen verboten.
                  nissen zwischen dem 15. November und 15. April eine       Sonstiges:        Vignettenpflicht auf Autobahnen. Bei Stau Rettungs-
                  Winterreifenpflicht. Spikereifen sind verboten.                             gasse bilden!
Parken:            Gebührenpflichtige Parkzonen in einigen Städten.         Parken:           Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig. Gelbe Zick-
                                                                                              zacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe
Strafenkatalog:    Alkohol am Steuer: ab EUR 90,-; 20 km/h zu schnell:                        Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
                   ab EUR 65,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 260,-; Park-        Strafenkatalog:   Alkohol am Steuer: bis EUR 965,-; 20 km/h zu schnell:
                   delikt: ab EUR 40,-; Überholverstoß: ab EUR 90,-;                          bis EUR 95,-; Rotlichtverstoß: bis EUR 320,-; Parkde-
                   Handy am Steuer: ab EUR 65,-                                               likt: bis EUR 320,-; Handy am Steuer: bis EUR 95,-,
                                                                                              Nichtanlegen Sicherheitsgurt: bis EUR 130,-
TSCHECHISCHE REP.                                             CZ             SCHWEIZ                                             CH
Währung:            Tschechische Kronen (CZK)                                Währung:                Schweizer Franken
Notruf:             112                                                      Notruf:                 112
Geschwindigkeit:    Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn              Geschwindigkeit:        Ortsgebiet        Land/Schnellstraße Autobahn
                    50 km/h         90 - 110 km/h      130 km/h                                      50 km/h           80 - 100 km/h      120 km/h

Kindersicherung:    Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergrö-      Kindersicherung:        Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm
                    ße müssen sowohl auf Vorder- bzw. Rücksitzen mit                                 müssen mit einem Kindersitz gesichert werden. Für
                    einem Rückhaltesystem gesichert werden.                                          Kinder über 12 Jahren oder größer als 150 cm ist die
Licht am Tag:                                                                                        Sicherung mit dem Sicherheitsgurt ausreichend.
                    Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Mitführpflicht:                                                              Licht am Tag:           Ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
                    Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatz-
                    lampenset.                                               Mitführpflicht:         Verbandskasten, Warndreieck
Promillegrenze:     0,0 Promille.                                            Promillegrenze:         0,5 Promille; 0,1 Promille, die ihren Führerschein
                                                                                                     weniger als 3 Jahre besitzen und Berufsfahrer
Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung
                                                                             Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung
Winterausrüstung: Zwischen 1.11. und 31.3. gilt für alle vierrädrigen
                  Kraftfahrzeuge auf allen Straßen in Tschechien eine        Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht, Spikereifen sind
                  Winterreifenpflicht. Spikereifen verboten.                                   vom 1.11. bis 30.4. erlaubt.
Parken:           Halteverbot bei durchgezogenen und Parkverbot bei          Parken:           In Städten mit „blauer Zone“ Parkscheibe erforderlich.
                  unterbrochenen gelben Linien am Fahrbahnrand oder          Sonstiges:              Vignettenpflicht. Bei Stau Rettungsgasse bilden!
                  blauer Markierungen auf der Fahrbahn.
Sonstiges:          Vignettenpflicht auf Autobahnen und Autostraßen. Bei     Strafenkatalog:         Alkohol am Steuer: ab EUR 555-; 20 km/h zu schnell:
                    Stau Rettungsgasse bilden!                                                       ab EUR 165,-; Rotlichtverstoß: EUR 230,-; Parkdelikt:
Strafenkatalog:                                                                                      ab EUR 35,-; Handy am Steuer: EUR 90,-, Nichtanle-
                    Alkohol am Steuer: ab EUR 100,-; 20 km/h zu schnell:                             gen Sicherheitsgurt: EUR 55,-
                    ab EUR 40,-; Rotlichtverstoß: ab EUR 100,-; Park-
                    delikt: ab EUR 40,-; Handy am Steuer: ab EUR 55,-,
                    Nichtanlegen Sicherheitsgurt: EUR 80,-

SLOWAKISCHE REP.                                              SK
Währung:            Euro
Notruf:             112
Geschwindigkeit:    Ortsgebiet      Land/Schnellstraße Autobahn
                    50 km/h         90 km/h            130 km/h

Kindersicherung:    Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner als 150
                    cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
                    Kinder mit einem Gewicht von weniger als 36 kg
                    müssen mit einer ihrem Alter und ihrer Größe ent-
                    sprechenden Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz
                    befördert werden.
Licht am Tag:       Ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Mitführpflicht:     Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste.
Promillegrenze:   0,0 Promille.
Telefonieren:     Nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung
Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen sind
                  verboten.
Parken:             Ein mind. 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrich-
                    tung muss frei bleiben. Auf Brücken und bis zu 15        » IMPRESSUM
                    m vor und nach Bahnübergängen besteht Park- und          Herausgeber:      Landespersonalvertretung der NÖ Landesbediensteten
                    Halteverbot.                                                               Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Sonstiges:          Vignettenpflicht auf Autobahnen und Autostraßen.
                    Bei einem Unfall muss der Unfallverursacher EUR 170      Inhalt:           Serviceteam LPV
                    Kosten für den Polizeieinsatz tragen.                    Gestaltung:       Serviceteam LPV und Amtsdruckerei
                                                                             Fotos:            © Romolo Tavani
Strafenkatalog:     Alkohol am Steuer: ab EUR 200,-; 20 km/h zu schnell:     Druck:            Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Gebäudeverwaltung, Amtsdruckerei
                    ab EUR 35,-; Rotlichtverstoß: EUR 100,-; Parkdelikt:
                    ab EUR 30,-; Handy am Steuer: ab EUR 50,-, Nichtan-      Stand Juni 2018
                    legen Sicherheitsgurt: ab EUR 50,-                       Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Informationsbroschüre handelt.
                                                                             Änderungen, Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.
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