Schroder Sustainable Strategy Fund - Prospekt mit integriertem Fondsvertrag Mai 2021

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Schroder Sustainable
Strategy Fund

Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Mai 2021

                 Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art
                     „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“
Teil I - Prospekt
Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anleger 1 und der letzte
Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeich-
nungen von Anteilen des Anlagefonds.
Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den wesentlichen Informationen für die Anleger oder
im Fondsvertrag enthalten sind.

1.          Informationen über den Anlagefonds

1.1         Allgemeine Angaben zum Anlagefonds
Der Schroder Sustainable Strategy Fund (vormals Schroder Strategy Fund (BVV/LPP)) ist ein Anlagefonds schwei-
zerischen Rechts der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven
Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag wurde von der Schroder Investment Management (Switzer-
land) AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der Credit Suisse (Schweiz) AG als Depotbank der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA («FINMA») unterbreitet. Der Fondsvertrag wurde erstmals am 8.
März 1988 genehmigt.

Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflich-
tet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen
gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die
Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fonds-
vertrag teil.
Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung
der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen.

Es bestehen zurzeit folgende Anteilsklassen:
Anteilsklasse A: Diese Anteilsklasse steht allen Anlegern zur Anlage offen. Es handelt sich um eine thesaurierende
Anteilsklasse, die in der Rechnungseinheit des Anlagefonds geführt wird.
Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden,
dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich
nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, welcher eine bestimmte Leistung zukommt.

1.2         Anlageziel und Anlagepolitik des Anlagefonds
1.2.1       Anlageziel
Das Anlageziel des Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, den Gesamterfolg aus laufenden Erträgen, Wert-
veränderungen und Währungsergebnissen zu optimieren.

Um das Anlageziel zu erreichen, kann der Anlagefonds weltweit Anlagen tätigen. Der überdurchschnittliche Ge-
samterfolg wird angestrebt durch eine zielgerichtete und dynamische Anlagepolitik, abgestützt auf fundamen-
tale, wirtschaftliche und finanzanalytische Kriterien. Qualitätsmerkmale und längerfristige Ziele geniessen Vor-
rang gegenüber einer risikobehafteten kurzfristigen Performanceoptimierung.

1
  Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die geschlechterspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerinnen und Anleger,
verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter.

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1.2.2    Anlagepolitik

Dieser Anlagefonds investiert in erster Linie direkt oder indirekt in Forderungswertpapiere und Forderungswert-
rechte sowie Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte. In beschränktem Umfang kann in andere
gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen wie Anteile bzw. Aktien von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen
der Art «Immobilienfonds», Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und alternative Anlagen investiert werden.
Bei den alternativen Anlagen kann es sich gemäss § 8 Ziff. 1 Bst. g des Fondsvertrages um Anlagen in Hedge
Funds oder indirekte Anlagen in Edelmetalle, Rohstoffe (Commodities), Immobilien, Infrastruktur, Private Equity,
Insurance Linked Securities (ILS) oder bedingte Pflichtwandelanleihen (Contigent Convertible Bonds, CoCo-
Bonds) handeln.
Bei der Auswahl von Anlagen für den Anlagefonds werden neben traditionellen Finanzanalysekriterien zusätzlich
gewisse Aspekte der Umwelt, sozialen Verantwortung und Corporate Governance (sog. Nachhaltigkeitskriterien
oder Environment Social Governance (ESG)-Kriterien) berücksichtigt. Die Fondsleitung bestimmt und bewertet
Nachhaltigkeitskriterien nach ihrem eigenen Ermessen und kann sich dabei auch auf Analysen, Bewertungen,
Ratings, Empfehlungen, vordefinierte nachhaltige Anlageuniversen oder Ausschlusskriterien für nicht nachhal-
tige Anlagen von spezialisierten Dritten abstützen. Der Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien in den Investment-
prozess soll sicherstellen, dass sich die Anlagen des Anlagefonds gesamthaft durch eine gute Corporate Gover-
nance, ein verantwortungsvolles Management und eine angemessene Berücksichtigung von sozialen und öko-
logischen Faktoren auszeichnen.

1.2.3    Wesentliche Risiken

Der Wert der im Anlagefonds gehaltenen Anlagen sowie deren Erträge können sowohl steigen als auch fallen.
Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Marktentwicklung der Anlagen des Anlagefonds abhängig.
Es besteht keine Gewähr dafür, dass das Anlageziel des Anlagefonds erreicht wird oder dass der Anleger das
gesamte von ihm investierte Kapital zurückerhält, einen bestimmten Ertrag erzielt und/oder die Anteile zu einem
bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt nicht auf künftige Anlageergebnisse schliessen.
Die folgenden, nicht abschliessend aufgezählten Risiken können die Wertentwicklung des Anlagefonds beein-
trächtigen:

Marktrisiko: Eine Verschlechterung der Marktbedingungen oder eine allgemeine Unsicherheit in Bezug auf die
Wirtschaftsmärkte kann zu erheblichen Schwankungen des Marktwertes sowie zu erhöhter Illiquidität von Anla-
gen führen. Dies kann zum Beispiel auf ein reales oder angenommenes ungünstiges wirtschaftliches Umfeld,
Veränderungen des allgemeinen Ausblicks für Unternehmensgewinne, Zins- und Wechselkursänderungen oder
eine generelle Verschlechterung der Anlegerstimmung zurückzuführen sein.

Kapitalrisiko / negative Erträge: Bei sehr niedrigen oder negativen Zinssätzen kann dem Anlagefonds keine oder
eine negative Rendite anfallen.
Gegenparteirisiko: Das Gegenparteirisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit einer Ge-
genpartei eines OTC-Geschäftes oder einer hängigen Transaktion. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer
solchen Partei hat zur Folge, dass dem Anlagefonds ein finanzieller Schaden entstehen kann.
Emittentenrisiko: Unter dem Emittentenrisiko versteht man das Risiko, dass ein Emittent von Wertpapieren zah-
lungsunfähig wird und dadurch nicht in der Lage ist, Kapital- und/oder Zinszahlungen für seine Verpflichtungen
zu leisten, was dazu führen kann, dass die Inhaber der Wertpapiere ihr eingesetztes Kapital verlieren. Eine wich-
tige Rolle spielt das Emittentenrisiko bei Forderungswertpapieren, aber auch bei Derivaten und strukturierten
Produkten.
Ausfallrisiko / Geldmarkt und Einlagen: Der Ausfall einer Depotstelle oder eines Emittenten von Geldmarktin-
strumenten kann zu Verlusten führen.

Kreditrisiko: Durch eine Verschlechterung der finanziellen Lage eines Emittenten können die von diesem ausge-
gebenen Wertpapiere an Wert verlieren oder wertlos werden.

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Währungsrisiko: Der Anlagefonds kann Anlagen auch in anderen Währungen als in der Rechnungseinheit täti-
gen. Anlagen in anderen Währungen sind mit einem Währungsrisiko verbunden. Durch Wechselkursschwan-
kungen können dem Anlagefonds Verluste entstehen.

Schwellen- und Frontiermarkt-Risiko: Anlagen in Schwellen- und Frontiermärkten sind im Allgemeinen mit grös-
seren politischen, rechtlichen, gegenparteibezogenen und operationellen Risiken verbunden als Anlagen in In-
dustrieländern. Diese Märkte sind in der Regel kleiner, weniger entwickelt, weniger liquide und volatiler als Wert-
papiermärkte von Industrieländern.

Aktienrisiko: Aktienkurse schwanken täglich auf der Grundlage vieler Faktoren, zu denen allgemeine, Wirt-
schafts-, Branchen- und Unternehmensnachrichten gehören.
Hochverzinsliche Forderungswertpapiere (High Yield Bonds): Der Anlagefonds kann in Forderungswertpapiere
mit niedrigerem oder ohne Rating, aber höherer Verzinsung investieren, bei denen die Markt-, Kredit-, Liquidi-
täts- und Ausfallrisiken grösser sind als bei höher bewerteten Wertpapieren. In der Regel bieten Wertpapiere
mit niedrigerem Rating eine höhere Verzinsung als höher bewertete Wertpapiere, um Anlegern einen Ausgleich
für das höhere Risiko zu bieten. Die niedrigeren Ratings dieser Wertpapiere sind Ausdruck der höheren Wahr-
scheinlichkeit, dass negative Veränderungen in der Finanzlage des Emittenten oder steigende Zinssätze die Fä-
higkeit des Emittenten zur Leistung von Zahlungen an die Inhaber der Wertpapiere beeinträchtigen könnte.

Zinsrisiko: Der Wert von Forderungswertpapieren steigt und fällt in der Regel in Abhängigkeit von der Zinsent-
wicklung. Während fallende Zinsen im Allgemeinen Wertzuwächse zur Folge haben, führen steigende Zinsen im
Allgemeinen zu Wertverlusten. Bei Anlagen mit langen Durationen oder Laufzeiten ist das Zinsrisiko in der Regel
höher.
Liquiditätsrisiko: Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn bestimmte Anlagen nicht problemlos ge- oder verkauft wer-
den können. In schwierigen Marktlagen kann der Anlagefonds gewisse Anlagen möglicherweise nicht zu ihrem
vollen Wert oder gar nicht verkaufen. Dies kann zur Folge haben, dass Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt
und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erwarteten Preis gehandelt werden können.
Phasenweise illiquide Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können sich auf die Wertent-
wicklung auswirken und dazu führen, dass die Rückzahlung durch den Anlagefonds vorübergehend aufgescho-
ben werden muss.

Operationelles Risiko: Fehlerhafte Prozesse, technische Fehler, Systemausfälle, externe Naturkatastrophen und
Ausfälle bei Dienstleistern können zu Störungen der Geschäftsabläufe und zu Verlusten führen.

Konzentrationsrisiko: Wenngleich der Anlagefonds eine Diversifikation der Anlagen verfolgt, können zu be-
stimmten Zeiten umfangreiche Positionen in einer relativ eingeschränkten Anzahl von Anlagen, Sektoren, Regi-
onen und/oder Emittenten gehalten werden und der Anlagefonds unterliegt damit den mit einer derartigen
Konzentration verbundenen Risiken. Eine Konzentration der Anlagen kann das Verlustrisiko erhöhen.

Alternative Anlagen: Der Anlagefonds kann zur Erreichung des Anlageziels in die im Fondsvertrag aufgeführten
alternativen Anlagen investieren. Diese Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie tendenziell eine geringe
Korrelation zu traditionellen Anlagen aufweisen, die an den führenden Aktien- und Obligationenmärkten gehan-
delten werden. Die Korrelation zu traditionellen Anlagen kann allerdings unter gewissen Umständen erheblich
ansteigen was den Diversifikationseffekt dieser Anlagen vermindern kann. Bei alternativen Anlagen handelt es
sich grundsätzlich um Anlagen, die mit hohen Risiken verbunden sein können. Neben der generell hohen
Schwankungsintensität können verschiedene Ereignisse auftreten, welche den Wert dieser Anlagen negativ be-
einflussen. Dazu gehören je nach Kategorie der alternativen Anlagen beispielsweise Bewertungsrisiken, Liquidi-
tätsrisiken, regulatorische Risiken, Einsatz von Fremdkapital, Leerverkauf von Aktiven, Einsatz von derivativen
Finanzinstrumenten, Eintreten von sog. «Trigger Events» bei bedingten Pflichtwandelanleihen, Eintreten von Na-
turkatastrophen, politische sowie militärische Vorkommnisse oder negative Einflüsse auf den Immobilienmarkt.
Dies kann zu erheblichen Verlusten und im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.

1.2.4    Risikoverteilung
Die Fondsleitung darf einschliesslich der Derivate und strukturierten Produkte höchstens 10% des Fondsvermö-
gens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.

Die Fondsleitung kann bis zu 35% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben
Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD

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oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitglied-
staat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.

Als Emittenten bzw. Garanten sind zugelassen: OECD-Staaten, Europäische Union (EU), EWG, Europarat, Interna-
tionale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwick-
lung, Europäische Investitionsbank (EIB), Interamerikanische Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank,
Afrikanische Entwicklungsbank, International Finance Corporation, Nordic Investment Bank und Eurofima (Eu-
ropäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial).
Für die detaillierte Beschreibung der Risikoverteilungsvorschriften wird auf § 15 des Fondsvertrages verwiesen.

1.2.5       Anlage in Zielfonds
Die Fondsleitung kann die Anlagen in Übereinstimmung mit § 8 des Fondsvertrages indirekt tätigen und bis zu
100% des Fondsvermögens in Anteile bzw. Aktien anderer kollektiver Kapitalanlagen (Zielfonds) anlegen. Der
Anlagefonds qualifiziert damit als Dachfonds. Die Zielfonds verfolgen unterschiedliche Anlagestilrichtungen und
Anlagestrategien.
Die Fondsleitung darf jeweils höchstens 20% des Fondsvermögens in Anteile bzw. Aktien desselben Zielfonds
anlegen.
In beschränktem Umfang von 15% des Fondsvermögens darf die Fondsleitung in Anteile bzw. Aktien von Ziel-
fonds investieren, die alternative Anlagen im Sinne von § 8 Ziff. 1 Bst. g des Fondsvertrages tätigen.

Wesentliche Vor- und Nachteile einer Dachfonds-Struktur gegenüber Direktanlagen sind:
Vorteile:
-   breitere Risikostreuung auf verschiedene Anlagestilrichtungen und Anlagestrategien;
-   möglicherweise geringere Volatilität;
-   Selektionsverfahren des Vermögensverwalters nach qualitativen und quantitativen Kriterien;

-   die Dachfondsstruktur macht Zielfonds und Anteilsklassen für Anleger zugänglich, zu denen sie anderweitig
    keinen Zugang hätten.

Nachteile:
-   gewisse Vergütungen und Nebenkosten (bspw. Verwaltungs- und Depotbankkommission) können doppelt
    anfallen, sowohl auf der Ebene der Zielfonds als auch auf der Ebene des investierenden Dachfonds;

-   aufgrund der breiten Diversifikation muss möglicherweise eine tiefere Rendite in Kauf genommen werden;
-   die Fondsleitung hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Anlagepolitik der Zielfonds.
Die Fondsleitung sucht laufend nach guten Anlagemöglichkeiten für traditionelle und für alternative Anlagen.
Mittels quantitativer und qualitativer Kriterien werden potentielle Anlagemöglichkeiten vorselektioniert. Selekti-
onskriterien, welche in dieser Phase angewandt werden, sind auf Seiten der Zielfonds: Erfahrung des Vermö-
gensverwalters, Transparenz, Wertentwicklung, Kostenstruktur und Korrelation zu verschiedenen Indizes und
Märkten, Liquidität und Fondsgrösse. Die Zielfonds werden laufend überwacht.

Die Wertentwicklung von Anteilen bzw. Aktien eines Zielfonds ist massgeblich von der Leistung des jeweiligen
Vermögensverwalters des Zielfonds abhängig. Die Fondsleitung hat keine unmittelbare Kontrolle über die Ver-
waltung der Anlagen in einem Zielfonds, ausser wenn der Zielfonds ebenfalls von ihr verwaltet wird.

1.2.6       Sicherheitenstrategie
Durch den Einsatz von OTC (over-the-counter) derivativen Finanzinstrumenten können Gegenparteirisiken auf-
treten. Die damit zusammenhängenden Risiken werden durch die Entgegennahme von Sicherheiten gemäss
den Bestimmungen der KKV-FINMA und der Sicherheitenstrategie der Fondsleitung minimiert. Folgende Arten
von Vermögenswerten werden derzeit als zulässige Sicherheiten akzeptiert:
-   Barmittel in CHF, EUR, GBP oder USD

-   Geldmarktpapiere, die von folgenden Staaten ausgegeben wurden: Deutschland, Frankreich, Grossbritan-
    nien, Schweiz und Vereinigte Staaten von Amerika

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-   Forderungswertpapiere und –wertrechte, die von folgenden Staaten ausgegeben oder garantiert werden:
    Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Schweiz und Vereinigte Staaten von Amerika

Die Fondsleitung ist berechtigt, zusätzliche Anforderungen gegenüber Gegenparteien zu stellen.
Ausgeschlossen sind Geldmarktpapiere sowie Forderungswertpapiere und -wertrechte , die von der jeweiligen
Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft
begeben werden.
Die Fondsleitung achtet auf eine angemessene Diversifikation der Sicherheiten. Die Konzentrationsrisiken bei
Emittenten gelten als angemessen diversifiziert, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicher-
heiten nicht mehr als 20% des Fondsvermögens ausmachen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich ga-
rantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV.
Werden Vermögenswerte als Sicherheiten für derivative Finanzinstrumente entgegengenommen, so hat der
Wert der Sicherheiten unter Miteinbezug von allfälligen Sicherheitsabschlägen jederzeit mindestens 100% des
Kontraktwertes zu entsprechen.

Die Fondsleitung hat folgende generelle Sicherheitsmargen festgelegt:

Art der Sicherheit                                     Restlaufzeit                         Sicherheitsmarge

Barmittel in CHF, EUR, GBP oder USD                    -                                    0%

Geldmarktpapiere, die von folgenden Staaten aus- bis zu einem Jahr                          1-2%
gegeben wurden: Deutschland, Frankreich, Gross-
britannien, Schweiz, und Vereinigte Staaten von
Amerika

Forderungswertpapiere und –wertrechte, die von bis zu einem Jahr                            1–2%
folgenden Staaten ausgegeben oder garantiert
                                                  ab 1 bis zu 5 Jahren                      2–5%
werden: Deutschland, Frankreich, Grossbritannien,
Schweiz und Vereinigte Staaten von Amerika.       ab 5 bis zu 10 Jahren                     4–9%

Die Fondsleitung ist berechtigt die Sicherheitsmargen, insbesondere in Folge erhöhter Preisvolatilität der Sicher-
heiten, jederzeit zu erhöhen.
Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren.
Die Fondsleitung kann erhaltene Barsicherheiten anlegen. Barsicherheiten dürfen nur in der entsprechenden
Währung in Staatsanleihen von hoher Bonität sowie direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer
Laufzeit angelegt werden. Unter hoher Bonität wird ein Rating einer von der FINMA anerkannten Rating Agentur
verstanden, welches das mindestens A- (langfristig) oder A-2 (kurzfristig) entspricht. Im Falle von unterschiedli-
chen Bewertungen verschiedener Rating Agenturen gilt das niedrigste Rating.

1.2.7    Derivate
Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen
Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des
Anlagecharakters des Anlagefonds führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwen-
dung.
Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen einge-
setzt.
Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zweck der Währungsabsicherung
eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kollektiven Kapi-
talanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind.

Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps, Termingeschäfte
(Futures und Forwards) und Credit Default Swaps (CDS), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §
12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse

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oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-coun-
ter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko,
dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden
verursacht.
Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen.
Dieser wird dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit
des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu
bewerten, was das mit CDS verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie
Risikokäufer auftreten.
Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwir-
kung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.
Durch den Einsatz von Derivaten zur Verfolgung des Anlageziels oder zur Absicherung des Fondsvermögens
geht der Anlagefonds Risiken ein, welche von den Merkmalen des jeweiligen Derivates und des zugrundeliegen-
den Basiswertes abhängen. Ein Derivat kann sich anders entwickeln als erwartet und erhebliche Verluste verur-
sachen.

1.2.8    Weiterführende Angaben

Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -instru-
mente (insbesondere derivative Finanzinstrumente sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil
II, §§ 7–15) ersichtlich.

1.3      Profil des typischen Anlegers
Der Anlagefonds eignet sich für langfristig orientierte Anleger, die mit einem ausgewogenen und diversifizierten
Portfolio eine attraktive Rendite erzielen wollen.

1.4      Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften
Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer
Kapitalsteuer.
Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der
Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert werden.
Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes un-
terliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsab-
kommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert.

Der Ertrag des Anlagefonds unterliegt der Verrechnungssteuer von 35% ungeachtet dessen, ob der Ertrag wie-
derangelegt (thesaurierende Anteilsklassen) oder ausgeschüttet wird (ausschüttende Anteilsklassen).
In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in
der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag grundsätzlich zurückfordern.

Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und
ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen be-
steht keine Rückforderungsmöglichkeit.
Ferner können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person, wel-
che die Anteile direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bspw. abgel-
tende Quellensteuer, Europäische Zinsbesteuerung, Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen.

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der
Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder
Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers.
Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater.

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Der Anlagefonds hat folgenden Steuerstatus:
Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (automatischer Informationsaustausch):

Dieser Anlagefonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informationsaustausches im Sinne des ge-
meinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut.
FATCA:

Der Anlagefonds ist bei den US-Behörden als Registered Deemed Compliant Financial Institution unter einem
Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471-1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance
Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, “FATCA“) angemeldet.

2.       Informationen über die Fondsleitung

2.1      Allgemeine Angaben zur Fondsleitung
Die Fondsleitung ist die Schroder Investment Management (Switzerland) AG. Seit der Gründung im Jahre 1988
als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Fondsgeschäft tätig.
Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung betrug am 31. Dezember 2020 CHF 1 Mio. Das Ak-
tienkapital ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt.
Die Fondsleitung ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Schroder International Holdings Limited.
Mitglieder des Verwaltungsrates der Fondsleitung (mit Angabe sonstiger Tätigkeiten ausserhalb der Fondslei-
tung):

Verwaltungsrat

Karine Szenberg               Präsidentin
                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Head of Europe, Schroder
                              Investment Management (Europe) S.A., Paris; Mitglied des Group Management
                              Committees von Schroders plc, London; Mitglied des Aufsichtsrats von Schroder
                              AIDA, Paris; Mitglied des Verwaltungsrates von Schroder Real Estate (France),
                              Paris

Serge Ledermann               Vizepräsident

                              Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates.
                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Präsident des Verwaltungs-
                              rates der XO Investments SA, Neuchâtel; Präsident des Verwaltungsrates der
                              Procimmo SA, Le Mont sur-Lausanne; Vizepräsident des Verwaltungsrates der
                              Rothschild & Co. Bank AG, Zürich; Vizepräsident der Quilvest (Switzerland) Ltd,
                              Zürich; Mitglied des Verwaltungsrates der 1959 Advisors SA, Tannay; Mitglied
                              des Verwaltungsrates der Quaero Capital SA, Genf; Mitglied des Verwaltungsra-
                              tes der Smartnews SA, Genf; Präsident des Stiftungsrates der BVG-Stiftung der
                              Schroder & Co Bank AG, Zürich; Präsident des Stiftungsrates der Vorsorgestif-
                              tung der Schroder & Co Bank AG, Zürich

Andreas Markwalder            Delegierter des Verwaltungsrates und Geschäftsführer der Fondsleitung

                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Mitglied des Stiftungsrates
                              der BVG-Stiftung der Schroder & Co Bank AG, Zürich; Mitglied des Stiftungsrates
                              der Vorsorgestiftung der Schroder & Co Bank AG, Zürich

                                                                          Schroder Sustainable Strategy Fund   8
Benno Flury                   Mitglied
                              Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates.

                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Head Portfolio Management
                              Immobilien      Helvetia    Schweizerische     Versicherungsgesellschaft     AG,
                              St. Gallen; Präsident des Verwaltungsrates der Ifang Park AG, Zürich; Stiftungs-
                              rat der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken, Basel

Dirk Lohmann                  Mitglied
                              Senior Advisor Insurance Linked Securities bei der Fondsleitung

                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Mitglied des Aufsichtsrates
                              der Talanx AG, Hannover; Mitglied des Verwaltungsrates von Secquaero Re ICC
                              (Guernsey) Ltd, St. Peter Port (einschliesslich der inkorporierten Zellen von Sec-
                              quaero Re ICC (Guernsey) Ltd)

Oluremi Tolulope Olupitan     Mitglied
                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Head of Multi Asset Growth
                              & Income Strategies, Schroder Investment Management Limited, London

Geschäftsführung

Andreas Markwalder            Geschäftsführer
                              Relevante Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung: Mitglied des Stiftungsrates
                              der BVG-Stiftung der Schroder & Co Bank AG, Zürich; Mitglied des Stiftungsrates
                              der Vorsorgestiftung der Schroder & Co Bank AG, Zürich

Stefan Frischknecht           Stellvertretender Geschäftsführer, Leiter Aktien Schweiz
                              Keine relevanten Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung

Daniel Grünig                 Mitglied der Geschäftsleitung, General Counsel
                              Keine relevanten Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung

Marcel Vogt                   Mitglied der Geschäftsleitung, Chief Operating Officer
                              Keine relevanten Tätigkeiten ausserhalb der Fondsleitung

Die Fondsleitung verwaltete in der Schweiz per 30. Dezember 2020 insgesamt fünf kollektive Kapitalanlagen,
wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen auf CHF 2,663 Mia. belief.
Weiter erbringt die Fondsleitung insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

-   Vermögensverwaltung für Dritte
-   Beratung

Auf der Internetseite www.schroders.ch sind zusätzliche Informationen erhältlich.

2.2      Delegation der Anlageentscheide
Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an Schroder Investment Management (Europe) S.A. – Zweignieder-
lassung Deutschland, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Deutschland, delegiert.

Schroder Investment Management (Europe) S.A. – Zweigniederlassung Deutschland ist eine Niederlassung der
Schroder Investment Management (Europe) S.A., Luxemburg.

                                                                           Schroder Sustainable Strategy Fund   9
Schroder Investment Management (Europe) S.A. ist eine bewilligte Verwaltungsgesellschaft nach luxemburgi-
schem Recht, welche der Aufsicht der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) untersteht und zu
100% der Schroders plc gehört.

Die Schroder Investment Management (Europe) S.A. – Zweigniederlassung Deutschland verfügt über eine Bewil-
ligung zum Vertrieb von lnvestmentvermögen und für das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Rahmen
des europäischen Passes der Schroder Investment Management (Europe) S.A. gemäss Art. 17 der Richtlinie
2009/65/EG und Art. 33 der Richtlinie 2011/61/EU und unterliegt als solche der Aufsicht durch die Commission
de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg mit Sitz in 283, route d’Arlon L-1150 Luxemburg.

Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Schroder Investment Ma-
nagement (Europe) S.A. – Zweigniederlassung Deutschland abgeschlossener schriftlicher Vermögensverwal-
tungsvertrag.

2.3      Delegation weiterer Teilaufgaben
Folgende weitere Teilaufgaben wurden delegiert:

-   Buchhaltung
-   Administrative Arbeiten zur Unterstützung im Bereich Legal Reporting (Erstellung der Jahres- und Halbjah-
    resberichte)
-   Administrative Arbeiten zur Unterstützung der Fondsleitungsaktivitäten

-   Operationelle Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermögensverwaltung der Fonds
-   Administrative Zusatzdienstleistungen im Bereich von Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen
Die Buchhaltung sowie administrative Arbeiten zur Unterstützung im Bereich Legal Reporting sind an die Credit
Suisse Funds AG, Zürich, Uetlibergstrasse 231, 8045 Zürich, delegiert.
Die Credit Suisse Funds AG, Zürich, zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung in der Erbringung von Dienst-
leistungen im Anlagefondsbereich und durch besondere Kenntnisse bei verwaltungstechnischen Aufgaben in
den Bereichen der Buchhaltung aus. Die Credit Suisse Funds AG, Zürich ist letztlich eine 100%ige Tochtergesell-
schaft der Credit Suisse Group AG, Zürich. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fonds-
leitung und der Credit Suisse Funds AG abgeschlossener Vertrag.
Gewisse administrative Dienstleistungen zur Unterstützung der Fondsleitungsaktivitäten wurden an die Schro-
der Investment Management (Europe) S.A., Luxemburg, delegiert. Die Schroder Investment Management (Eu-
rope) S.A. ist eine Fondsleitung nach luxemburgischem Recht und gehört zu 100% der Schroders plc. Die Schro-
der Investment Management (Europe) S.A. ist berechtigt, gewisse Teilaufgaben an weitere Gesellschaften der
Schroders Gruppe zu delegieren. Der genaue Umfang der delegierten administrativen Dienstleistungen ist in
einem Vertrag zwischen den Parteien geregelt.
Des Weiteren wurden operationelle Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermögensverwaltung der Anlagefonds
an die Schroder Investment Management Limited in London delegiert. Die Schroder Investment Management
Limited ist eine Gesellschaft nach englischem Recht und gehört zu 100% der Schroders plc. Die Schroder Invest-
ment Management Limited ist berechtigt, gewisse Teilaufgaben an weitere Gesellschaften der Schroders Gruppe
zu delegieren. Der genaue Umfang der delegierten operationellen Tätigkeiten ist in einem Vertrag zwischen den
Parteien geregelt.

Gewisse administrative Zusatzdienstleistungen im Bereich von Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen wer-
den von HSBC Continental Europe, Luxembourg, 16 boulevard d’Avranches, L-1160 Luxemburg, in Zusammen-
arbeit mit der Depotbank und der Credit Suisse Funds AG (Buchhaltung) erbracht. HSBC Continental Europe,
Luxembourg, ist spezialisiert auf die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Verwahrstelle, Verwal-
tung und Transfer Agent für Anlagefonds, Commercial Banking und Cash Management für institutionelle Kun-
den. HSBC Continental Europe, Luxembourg, ist eine Zweigniederlassung von HSBC France, einer in Frankreich
ansässigen Aktiengesellschaft, die im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen
Zentralbank, von der französischen Autorité de Contrôle Prudential et de Résolution (ACPR) als zuständiger Auf-
sichtsbehörde, von der französischen Finanzmarktaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF), für die Tätig-

                                                                           Schroder Sustainable Strategy Fund   10
keiten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder auf den Finanzmärkten, und für bestimmte Angelegen-
heiten von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), be-
aufsichtigt wird. HSBC Continental Europe, Luxembourg, ist in Luxemburg tätig im Rahmen der Passportbestim-
mungen nach der Richtlinie EU/2013/36 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichti-
gung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Die genaue Ausführung der delegierten administrativen Zu-
satzdienstleistungen ist einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Fondsleitung und HSBC Continental Eu-
rope, Luxembourg, einerseits und in einer Vereinbarung zwischen der Fondsleitung, der Depotbank, Credit
Suisse Funds AG und HSBC Continental Europe, Luxembourg, andererseits geregelt.

2.4      Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten
Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläu-
bigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei
der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.

Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte
selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren.

Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich
bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläu-
bigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung
das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstüt-
zen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und
weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

3.       Informationen über die Depotbank
Depotbank ist die Credit Suisse (Schweiz) AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich. Die Bank wurde im April 2015 in der
Rechtsform einer Aktiengesellschaft in Zürich gegründet. Die Credit Suisse (Schweiz) AG hat im vierten Quartal
2016 den grössten Teil des zur Division «Swiss Universal Bank» gehörenden Geschäfts der Credit Suisse AG über-
nommen. Die Credit Suisse (Schweiz) AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Credit Suisse AG, Zürich.

Die Credit Suisse (Schweiz) AG bietet ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen und -produkten für in
der Schweiz domizilierte Privat-, Unternehmens- und institutionelle Kunden sowie für gewisse internationale
Kunden an.
Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermö-
gens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf
die Aufbewahrung des Fondsvermögens nur durch beaufsichtigte Dritt- und Sammelverwahrer erfolgen. Davon
ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt-
und Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften. Die Dritt-
und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr
das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beauf-
sichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt
werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich
nach § 4 Ziff. 6 des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den von einem Dritt- oder Sammelverwahrer ver-
ursachten Schaden, sofern sie nicht nachweist, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach
den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat.

Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als «participating foreign financial institution (pFFI)» im Sinne des
Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine
erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» sowie Section
1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code einschliesslich diesbezüglicher Erlasse angemeldet.

                                                                            Schroder Sustainable Strategy Fund   11
4.         Informationen über Dritte

4.1        Zahlstellen
Zahlstelle ist die Credit Suisse (Schweiz) AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich mit sämtlichen Geschäftsstellen in der
Schweiz.

4.2        Vertriebsträger
Der Vertrieb des Anlagefonds erfolgt über von der Fondsleitung eingesetzte Vertriebsträger.

4.3        Prüfgesellschaft
Die Prüfgesellschaft ist PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich.

5.         Weitere Informationen

5.1        Nützliche Hinweise
Valorennummer                   vgl. Tabelle zum Prospekt

ISIN Nr.                        vgl. Tabelle zum Prospekt

Kotierung                       keine

Rechnungsjahr                   1. Januar–31. Dezember

Rechnungseinheit                vgl. Tabelle zum Prospekt

Laufzeit                        unbeschränkt

                                Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Die Anleger
Anteile
                                sind nicht berechtigt, die Aushändigung eines Anteilscheines zu verlangen.

Verwendung der Erträge          Anteilsklasse A: thesaurierend

5.2        Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsantei-
           len
Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe, Rücknahme
und Bewertung findet an schweizerischen oder stadtzürcherischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten
(inkl. Heiligabend), Neujahr (inkl. 31. Dezember), Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Bör-
sen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind oder, wenn ausserordentliche Ver-
hältnisse im Sinne von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen.
Jeder Anleger kann beantragen, dass er im Falle einer Zeichnung anstelle einer Einzahlung in bar Anlagen an
das Fondsvermögen leistet („Sacheinlage“ oder „contribution in kind“ genannt) bzw. dass ihm im Falle einer Kün-
digung anstelle einer Auszahlung in bar Anlagen übertragen werden („Sachauslage“ oder „redemption in kind“).
Der Antrag ist zusammen mit der Zeichnung bzw. mit der Kündigung zu stellen. Die Fondsleitung ist nicht ver-
pflichtet, Sachein- und Sachauslagen zuzulassen.
Die Fondsleitung entscheidet alleine über Sachein- oder Sachauslagen und stimmt solchen Geschäften nur zu,
sofern die Ausführung der Transaktionen vollumfänglich im Einklang mit der Anlagepolitik des Anlagefonds
steht und die Interessen der übrigen Anleger dadurch nicht beeinträchtigt werden.

                                                                             Schroder Sustainable Strategy Fund   12
Die Details zu Sachein- und Sachauslagen sind in § 17 Ziff. 7 des Fondsvertrages geregelt.

Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens zur Uhrzeit gemäss der Tabelle zum Prospekt an einem
Bankwerktag (Auftragstag, T) bei der Depotbank vorliegen, werden vorbehältlich der obigen Ausnahmen am
nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwertes abgewi-
ckelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch
nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Auftragstags berech-
net.
Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Anteilsklasse ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am
Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anla-
gefonds, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befind-
lichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird auf die kleinste gängige Einheit der Rechnungseinheit
gerundet (Rundung auf zwei Dezimalstellen).

Der Ausgabepreis der Anteile einer Anteilsklasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoin-
ventarwert je Anteil dieser Anteilsklasse zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission
ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.
Der Rücknahmepreis der Anteile einer Anteilsklasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Netto-
inventarwert je Anteil dieser Anteilsklasse. Es wird keine Rücknahmekommission erhoben.
Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen,
Steuern und Abgaben), die dem Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf
eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen be-
lastet.
Ausgabe- und Rücknahmepreise werden auf die kleinste gängige Einheit der Rechnungseinheit gerundet (Run-
dung auf zwei Dezimalstellen). Die Zahlung erfolgt bei Zeichnungen jeweils zwei Bankarbeitstage nach dem Auf-
tragstag (Valuta T+2 Tage) und bei Rücknahmen jeweils drei Bankarbeitstage nach dem Auftragstag (Valuta T+3
Tage).

Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt.

5.3         Vergütungen und Nebenkosten
5.3.1       Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des Fondsvertrages)

    Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträ- zurzeit              höchstens
    gern im In- und Ausland                                                        2,00%
        -   alle Anteilsklassen

    Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebs- keine
    trägern im In- und Ausland
        -   alle Anteilsklassen

5.3.2       Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus § 19 des Fondsvertra-
            ges)

    Verwaltungskommission der Fondsleitung
        -   Anteilsklasse A                                                               höchstens 1,00% p.a.

Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds.

Mit der Verwaltungskommission werden ausserdem die folgenden Dienstleistungen Dritter vergütet:
-     Vermögensverwaltung
-     Buchhaltung

                                                                            Schroder Sustainable Strategy Fund   13
-     Administrative Arbeiten zur Unterstützung im Bereich Legal Reporting

-     Administrative Arbeiten zur Unterstützung der Fondsleitungsaktivitäten
-     Operationelle Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermögensverwaltung des Anlagefonds

-     Administrative Zusatzdienstleistungen im Bereich von Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen
Ferner werden aus der Verwaltungskommission der Fondsleitung Retrozessionen und/oder Rabatte gemäss Ziff.
5.3.3 des Prospekts bezahlt.

    Depotbankkommission der Depotbank

        -   Alle Anteilsklassen                                                            höchstens 0,15% p.a.

Die Depotbankkommission wird für die Aufgaben der Depotbank wie die Aufbewahrung des Fondsvermögens,
die Besorgung des Zahlungsverkehrs und die sonstigen in § 4 des Fondsvertrages aufgeführten Aufgaben ver-
wendet.
Mit der Depotbankkommission werden ausserdem Gebühren der Depotbank für die Delegation von Dienstleis-
tungen an Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland vergütet.

Zusätzlich können dem Anlagefonds die weiteren in § 19 des Fondsvertrages aufgeführten Vergütungen und
Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.
Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 4% betragen. Im Jahresbericht
ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, anzugeben.

5.3.3       Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Fondsleitung und deren Beauftragte können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von
Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Als Vertriebstätigkeit gilt insbesondere jede
Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrieb oder die Vermittlung von Fondsanteilen zu fördern, wie die Organisa-
tion von Road Shows, die Teilnahme an Veranstaltungen und Messen, die Herstellung von Werbe- und Vertriebs-
materialien, die Schulung von Vertriebsmitarbeitern, etc.
Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weiterge-
leitet werden.
Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger
von sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigung, die sie für den Vertrieb erhalten können.
Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb
der kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.
Die Fondsleitung und deren Beauftragte können im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte
auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anleger entfallenden
Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie:

-     aus Gebühren der Fondsleitung bezahlt werden und somit das Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten

-     aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden
-     sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitli-
      chen Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Fondsleitung sind:
-     das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapi-
      talanlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters
-     die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren

-     das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer)

                                                                             Schroder Sustainable Strategy Fund   14
-    die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase des Anlagefonds

Auf Anfrage des Anlegers legt die Fondsleitung die entsprechende Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5.3.4     Total Expense Ratio

Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (Total Expense Ratio, TER), ist aus
der Tabelle zum Prospekt ersichtlich.

5.3.5     Gebührenteilungsvereinbarungen («commission sharing agreements») und geldwerte Vorteile
          («soft commissions»)

Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen («commission sharing agreements») geschlossen.

Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich so genannten «soft commissions» geschlossen.

5.3.6     Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen
Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet,
oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung,
Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, wird keine Aus-
gabe- und Rücknahmekommission belastet.

5.4       Publikationen des Anlagefonds
Weitere Informationen über den Anlagefonds sind im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten. Zudem
können aktuellste Informationen im Internet unter www.schroders.ch abgerufen werden.
Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anleger und die Jahres-
bzw. Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos be-
zogen werden.
Bei einer Fondsvertragsänderung, einem Wechsel der Fondsleitung oder der Depotbank sowie der Auflösung
des Anlagefonds erfolgt die Veröffentlichung durch die Fondsleitung auf der elektronischen Plattform der Swiss
Fund Data AG (www.swissfunddata.ch).
Preisveröffentlichungen erfolgen für alle Anteilsklassen grundsätzlich täglich, für jeden Tag, an welchem Ausga-
ben und Rücknahmen von Fondsanteilen getätigt werden, auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data
AG (www.swissfunddata.ch).

5.5       Verkaufsrestriktionen
Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Best-
immungen zur Anwendung.
a.    Für folgendes Land liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz

b.    Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden
Anteile dieses Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen
natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US
Einkommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/o-
der dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten
noch verkauft oder ausgeliefert werden.
Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrem Status haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanz- oder sonstigen Fachbera-
ter.

Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten
Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschrän-
ken.

                                                                           Schroder Sustainable Strategy Fund   15
5.6      Datenschutz
Anleger, die Anteile des Anlagefonds zeichnen und halten, sollten beachten, dass ihre Daten (einschliesslich per-
sönlicher Daten) von der Fondsleitung und der Depotbank sowie von diesen beauftragten Dritten in der Schweiz
und im Ausland bearbeitet werden können, soweit dies zur Erfüllung der im Fondsvertrag vorgesehen Aufgaben
notwendig ist. Die von den Anlegern zur Verfügung gestellten Daten werden insbesondere verarbeitet im Zu-
sammenhang mit der Abwicklung von Zeichnungen, Rücknahmen und dem Umtausch von Anteilen, mit Aus-
schüttungen an Anleger sowie zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und/oder
steuerlicher Verpflichtungen der Fondsleitung, der Depotbank und/oder des Anlagefonds.

Alle Dienstleistungserbringer sind verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die
Zwecke zu nutzen, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzgesetzgebung im Ausland
kann von den Datenschutzbestimmungen in der Schweiz abweichen und einen geringeren Schutzstandard vor-
sehen.

Anleger können sich in eigenem Ermessen weigern, der Fondsleitung oder der Depotbank die notwendigen Da-
ten mitzuteilen. In diesem Fall können Zeichnungsanträge des jeweiligen Anlegers abgelehnt werden.

5.7      Ausführliche Bestimmungen
Alle weiteren Angaben zum Anlagefonds wie zum Beispiel die Bewertung des Fondsvermögens, die Aufführung
sämtlicher dem Anleger und dem Anlagefonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten sowie die Verwen-
dung des Erfolges gehen im Detail aus dem Fondsvertrag hervor.

                                                                            Schroder Sustainable Strategy Fund   16
Tabelle zum Prospekt
Anteilsklasse                                                    A

Valorennummer                                                  278851

ISIN-Nummer                                                CH0002788518

Rechnungseinheit                                                CHF

Verwendung des Erfolgs                                     Thesaurierung

Frist für die täglichen Zeichnungen und
                                                           10:00 Uhr (CET)
Rücknahmen am Auftragstag (T)

Bewertungstag: Anzahl Bankwerktage ab
                                                                T+1
Auftragstag (T)

                                                           Ausgaben: T+2
Valutatage ab Auftragstag (T)
                                                          Rücknahmen: T+3
Maximale Ausgabekommission                                     2,00%
(§ 18 Ziff. 1 des Fondsvertrages)

Maximale Rücknahmekommission               Zurzeit wird keine Rücknahmekommission erhoben.
(§ 18 Ziff. 2 des Fondsvertrages)

Maximale Verwaltungskommission p.a.                            1,00%
(§ 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages)

Maximale Depotbankkommission p.a.                              0,15%
(§ 19 Ziff. 2 des Fondsvertrages)

                                    2018                       1,07%

Total Expense Ratio (TER)           2019                       0,89%

                                    2020                       0,99%

                                                               Schroder Sustainable Strategy Fund   17
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