Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...

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Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Nummer 42                                  Diese Ausgabe erscheint auch online                       Freitag, 16. Oktober 2020

Schulmensa Am Berg
Leckeres Essen – gemeinsam frisch gekocht auch in
Coronazeiten
Seit sieben Jahren gibt es am Bil-         Verstärkung gesucht
dungszentrum Am Berg die Schulmen-         Wir freuen uns über Eltern, Großeltern,
sa in dieser Form.                         Verwandte und alle, die Freude am ge-
Die Schülerinnen und Schüler haben         meinsamen Arbeiten in der Schulmensa
das Essensangebot über die Jahre sehr      haben. Schon ein Beitrag von wenigen
gut angenommen, wie man an den ho-         Stunden im Schuljahr hilft, diese qua-
hen Verkaufszahlen erkennen kann.          litativ hochwertige Versorgung unserer
                                           Schülerinnen und Schüler zu unterstüt-
Wegen der Corona-Pandemie musste           zen. Gerne dürfen Sie in der Schul-
auch die Mensa Am Berg für einige          mensa Am Berg in der Höhenstraße 31
Wochen schließen. Vor den Sommer-          vorbeischauen und für die Mithilfe un-
ferien konnte nach der Einrichtung         verbindlich einen Schnuppertermin ver-
verschiedener        Hygienemaßnahmen      einbaren. Kontakt können Sie aufneh-
nochmal ein Testbetrieb durchgeführt
werden und damit im neuen Schul-
                                           men bevorzugt per E-Mail unter helfer@
                                           mensaamberg-wendlingen.de oder tele-
                                                                                     DIESE WOCHE
jahr ab dem 16. September mit einem        fonisch beim ehrenamtlichen Organisati-
möglichst reibungslosen Ablauf gestar-     onsteam unter Tel. 81848 (R. Schmolke)
tet werden.                                                                          Sitzung des Gemeinderats .............2
                                           oder 07022 67806 (M. Haußmann).
So wurden z. B. Wegeführungen für                                                    Aktuelles zur Corona-Situation .......2
den Ein- und Ausgang gekennzeichnet
und Desinfektionsständer bereitgestellt.                                             Standesamtliche Nachrichten .........7
Auch das Tragen eines geeigneten
Mund-Nasen-Schutzes bis zum Sitz-                                                    Schadstoffsammlung .......................7
platz ist gefordert. Darüber hinaus wird
darauf geachtet, dass Schulklassen ge-                                               Vereinsnachrichten .........................14
meinsam zum Mittagessen gehen und
den Speiseraum wieder gemeinsam                                                      Notrufe ...........................................22
verlassen, um zu gewährleisten, dass
sich nicht zu viele Personen im Raum                                                 Apotheken-Notdienste ...................23
aufhalten. Einige Einschränkungen sind
deshalb dennoch spürbar. So musste
im Speisesaal die Zahl der Sitzplätze
von 170 auf 40 reduziert werden.
Seit September hat sich die Besetzung
der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an der Mensa Am Berg
verändert. Michele Natoli hat die Men-
saleitung übernommen und wird von
Sabine du Bois als hauswirtschaftliche
Kraft unterstützt.
Ohne die freiwilligen Helferinnen und
Helfer, die trotz der Corona-Pandemie
bereit sind das Team ehrenamtlich zu
unterstützen, wäre der laufende Betrieb
nicht möglich.
Wenn auch momentan etwas einge-
schränkter, so ist der Speiseplan trotz-
dem abwechslungsreich und den Jah-
reszeiten und dem regionalen Angebot
angepasst. Ob Lasagne, Kaiserschmar-
ren mit Apfelmus, Spätzle mit Soße –
auch die vegetarischen Feinschmecker
kommen auf ihre Kosten.
Sehr beliebt sind auch Putenschnitzel-
oder Fleischkäsebrötchen sowie Toma-
ten-Mozzarella-Brötchen „to go“.
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Seite 2                                                                                Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020

                                           Um die geltenden Hygiene- und Ab-            anlagen gilt eine Maskenpflicht für alle
  AMTLICHE                                 standsregelungen einzuhalten, weisen         Personen die nicht am Spielbetrieb be-
                                           wir Sie darauf hin:                          teiligt sind sowie gehabt die Abstands-
  BEKANNT-                                 - dass nur zwei Benutzer nach Ter-           regelung.
                                             minvergabe gleichzeitig im Raum zu-
  MACHUNGEN                                  gelassen sind,
                                                                                        Sonstige Veranstaltungen und Ver-
                                                                                        sammlungen
                                           - dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz           Landrat Heinz Eininger sprach die drin-
                                             tragen.
                                                                                        gende Empfehlung aus, nicht relevante
Sitzung des Gemeinderates                  Bitte vereinbaren Sie daher einen ver-
                                                                                        Veranstaltungen abzusagen. Die Stadt
                                           bindlichen Termin mit Uhrzeit mit dem
Die nächste Sitzung des Gemeindera-        Kreisarchiv Esslingen (Tel. 0711 3902-       Wendlingen am Neckar schließt sich
tes findet am Dienstag, 20. Oktober        42340), um einen Platz zu reservieren.       dieser Empfehlung an und hat vorerst
im Treffpunkt Stadtmitte, Großer Saal      Das Stadtarchiv ist in der Regel jeden       alle Veranstaltungen abgesagt. Auch
statt. Die öffentliche Sitzung beginnt     dritten Mittwoch des Monats geöffnet.        alle Religionsgemeinschaften wurden
um 18 Uhr.                                                                              gebeten, ihre Mitglieder dahingehend
Die Einwohner der Stadt sind hierzu                                                     zu sensibilisieren.
herzlich eingeladen.                       Wartung der                                  Beherbergungsverbot für Bewohne-
Tagesordnung                               Straßenbeleuchtung                           rinnen und Bewohner des Landkreises
                                           Am Donnerstag, 22. Oktober findet die        Esslingen
 1. Einwohnerfragestunde
                                           monatliche Wartung der Straßenbe-            Aufgrund der hohen Inzidenz-Zahl greift
 2. Bekanntgabe von nicht öffentlichen
                                           leuchtung statt. Defekte Beleuchtungen       das von mehreren Bundesländern be-
     Beschlüssen
                                           können bis zum Vortag, 21. Oktober           schlossene Beherbergungsverbot auch
 3. Erweiterung des Sportparks Im
                                           im Stadtbauamt bei Jörg Burghard un-         für die Bewohnerinnen und Bewohner
     Speck:
                                           ter Tel. 943-256 oder per E-Mail burg-       aus dem Landkreis Esslingen. Eine
     - Entwurfsplanung mit Kostenbe-
                                           hard@wendlingen.de gemeldet werden.          Übernachtung in Hotels und anderen
       rechnung
                                                                                        Unterkünften ist nur dann möglich,
     - Baubeschluss
                                                                                        wenn Sie einen höchstens 48 Stunden
 4. Neubau Parkhaus Schwanenweg            Bürgersprechstunde                           alten, negativen Corona-Test, vorlegen
     - Vergabe der Architektenleistungen   Bürgermeister Steffen Weigel steht al-       können.
 5. Bericht Bauhof                         len Bürgerinnen und Bürgern bei den
    mündlicher Bericht Frau Lüttmann       wöchentlich     stattfindenden  Bürger-      Wir bitten Sie mit Nachdruck, sich in
 6. Beschlussfassung über die Neu-         sprechstunden montags von 16 bis 18          Ihrem Wirkungskreis für die konse-
     ausrichtung/Weiterentwicklung der     Uhr zum persönlichen Gespräch zur            quente Einhaltung der Hygiene- und
     Energieagentur Landkreis Esslingen    Verfügung. Damit keine Wartezeiten           der Abstandsregelungen auch im fa-
     gGmbH hin zur Klimaschutzagentur      entstehen, bitten wir um vorherige Ter-      miliären Umfeld und im Freundeskreis
     des Landkreises Esslingen gGmbH       minvereinbarung (Vorzimmer Beatrice          einzusetzen.
     sowie den Beitritt zum Kommu-         Winghofer, Zimmer 1.04, Tel. 943-226).       Alle aktuellen Informationen und Maß-
     nalen Klimaschutzverein Landkreis                                                  nahmen zur derzeitigen Corona-Lage
     Esslingen e.V. und die Vereinssat-                                                 sowie einen Link zu den tagesaktuel-
     zung                                  Aktuelles zur                                len Infektionszahlen für den Landkreis
 7. Jahresbericht der Stiftung "Wendlin-   Corona-Situation                             Esslingen finden Sie online auf www.
     ger Hilfsfonds"                       Der Landkreis Esslingen hat die kriti-       wendlingen.de
 8. Sitzordnung im Gemeinderat             sche Grenze von 50 Corona-Neuinfek-          Die Allgemeinverfügungen des Landrats-
 9. Bekanntgaben                           tionen pro 100.000 Einwohner bereits         amts Esslingen über die Verpflichtung
10. Anträge, Anfragen, Verschiedenes       deutlich überschritten. Das Landratsamt      zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-
(gez.)                                     hat deshalb am Donnerstag, 8. Okto-          ckung sowie über die Beschränkungen
                                           ber weitere Maßnahmen zur Eindäm-            von privaten Veranstaltungen finden
Steffen Weigel
                                           mung der Corona-Pandemie veranlasst.         Sie ebenfalls in dieser Blättle-Ausgabe
Bürgermeister
                                           Die beschlossenen Maßnahmen auf              komplett abgedruckt.
Hinweis: Bis auf weiteres liegt bei öf-    einen Blick (Stand: 14.10.):
fentlichen Sitzungen eine Anwesen-         Maskenpflicht im öffentlichen Raum
heitsliste für Besucher aus. Es werden     Im gesamten Kreis Esslingen besteht
Name und Anschrift erhoben, um im          nun auch im öffentlichen Raum die             Städtische Veranstaltungen
Falle einer Infektion eines Anwesenden     Pflicht eine geeignete Mund-Nasen-
die Infektionskette nachverfolgen zu       Bedeckung zu tragen. Dies trifft ins-
                                                                                         abgesagt
können. Die Listen werden vier Wochen      besondere auf den Bereich der Innen-          Aufgrund der stark angestiegenen
nach der Sitzung vernichtet.               stadt oder Wochenmärkte zu. Sie gilt          Coronazahlen im Landkreis Esslin-
Darüber hinaus sind geeignete Mund-        nicht, wenn aufgrund der tatsächlichen        gen hat die Stadtverwaltung Wend-
und Nasenschutzmasken zu tragen.           Gegebenheiten mit Begegnungen an-             lingen am Neckar sich entschieden,
                                           derer Personen nicht zu rechnen ist,          vorerst alle städtischen Veranstaltun-
                                           beispielsweise auf Spazier- und Feld-         gen abzusagen. Dies betrifft auch
  RATHAUS                                  wegen, auf großen Freiflächen oder im
                                           Wald. Kinder unter sechs Jahren sind
                                                                                         das geplante Konzert „Pianotopia“
                                                                                         mit Chris Geisler und Kurt Holzkäm-
  AKTUELL                                  von dieser Verpflichtung ausgeschlos-
                                           sen.
                                                                                         per am Freitag, 16. Oktober sowie
                                                                                         die Kabarettveranstaltung mit Arnulf
                                                                                         Rating am Sonntag, 18. Oktober.
                                           Private Feiern und Veranstaltungen
                                                                                         Wir hoffen, die Veranstaltungen im
                                           Bei privaten Veranstaltungen in öffent-
Stadtarchiv geöffnet                       lichen, angemieteten oder sonst zur
                                                                                         nächsten Jahr nachholen zu können.
                                                                                         Bereits erworbene Karten werden zu
Das Stadtarchiv Wendlingen am Neckar       Verfügung gestellten Räumlichkeiten
                                                                                         den jeweiligen Öffnungszeiten bei
in der Brückenstraße 15 wird am            (z.B. Treffpunkt Stadtmitte) dürfen nicht
                                                                                         den folgenden Stellen zurückerstat-
Mittwoch, 21. Oktober                      mehr als 25 Besucher teilnehmen. Fei-         tet:
von 8 bis 12 Uhr                           ern in privaten Räumen sind nur zuläs-        Pianotopia: Bürgertreff MiT oder
und von 13 bis 17 Uhr                      sig, wenn nicht mehr als 10 Personen          Stadtbücherei (vorzugsweise dort wo
zur Benutzung geöffnet sein. Fach-         teilnehmen.                                   die Karten erworben wurden)
archivare des Kreisarchivs Esslingen       Sportveranstaltungen                          Arnulf     Rating:    Stadtverwaltung
kümmern sich um Ihre Fragen zur            Sportveranstaltungen in den Hallen            Wendlingen am Neckar, Zimmer
Stadtgeschichte, Familien- und Haus-       werden bis auf Weiteres ohne Publi-           1.14, Birgit Thumm
geschichte.                                kum stattfinden. Auf allen Außensport-
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Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020                                                                                      Seite 3

  BEKANNTMACHUNGEN
Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Neuartiges Coronavirus „SARS-CoV-2“
Das Landratsamt Esslingen erlässt nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Land-
kreis Esslingen folgende

Allgemeinverfügung
über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
1. Das Tragen einer Mund-Nasen-Be-            Rechtsbehelfsbelehrung                     Das RKI empfiehlt das generelle Tragen
   deckung ist im öffentlichen Raum           Gegen diesen Bescheid kann innerhalb       einer Mund-Nasen-Bedeckung daher in
   auf dem Gebiet des Landkreises             eines Monats nach Bekanntgabe Wi-          bestimmten Situationen im öffentlichen
   Esslingen verpflichtend, wenn zu er-       derspruch erhoben werden. Der Wider-       Raum als einen weiteren Baustein, um
   warten ist, dass der Mindestabstand        spruch ist beim Landratsamt Esslingen      Risikogruppen zu schützen und den
   nach § 2 Abs. 2 der Verordnung             mit Sitz in Esslingen oder bei einer der   Infektionsdruck und damit die Ausbrei-
   der Landesregierung über infektions-       Außenstellen einzulegen.                   tungsgeschwindigkeit von COVID-19 in
   schützende Maßnahmen gegen die                                                        der Bevölkerung zu reduzieren. Diese
   Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2           Begründung der Allgemeinverfügung          Empfehlung beruht auf Untersuchun-
   (Corona-Verordnung – CoronaVO) zu          1. Sachverhalt                             gen, die belegen, dass ein relevanter
   anderen Personen nicht durchge-            Nach dem Stufenkonzept der Lan-            Anteil von Übertragungen von SARS-
   hend eingehalten werden kann.              desregierung („Landeskonzept zum           CoV-2 unbemerkt erfolgt, d.h. zu einem
    Dies gilt insbesondere für                Umgang mit einer zweiten SARS-             Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten
    a. Fußgängerzonen,                        CoV-2-Infektionswelle“) geht mit einer     Krankheitszeichen. Ein Impfstoff oder
    b. Märkte im Sinne der §§ 66 bis          7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten     die Möglichkeit einer medikamentösen
       68 Gewerbeordnung (GewO).              pro 100.000 Einwohnern ein starker         Behandlung des Virus SARS-CoV-2
2. Die Verpflichtung zum Tragen einer         Anstieg der Fallzahlen mit diffusen,       existieren derzeit noch nicht.
   Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 3             häufig nicht mehr nachvollziehbaren In-    Bei einer unkontrollierten Ausbreitung
   Abs. 1 CoronaVO sowie die aufgrund         fektionsketten einher.                     ist in kurzer Zeit mit einer hohen An-
   von § 16 CoronaVO ergangenen Re-           Im Landkreis Esslingen sind die Fall-      zahl behandlungsbedürftiger Personen
   gelungen zur Mund-Nasen-Bede-              zahlen so stark angestiegen, dass die      mit schweren und kritischen bis hin zu
   ckung bleiben hiervon unberührt.           7-Tages-Inzidenz innerhalb von vier Ta-    tödlichen Krankheitsverläufen zu rech-
3. Die Ausnahmen gemäß § 3 Abs.               gen zunächst auf über 35 und dann          nen. Es droht daher die Gefahr, dass
   2 CoronaVO gelten auch im An-              auf über 50 Neuinfizierte pro 100.000      die Strukturen der Gesundheitsversor-
   wendungsbereich dieser Allgemein-          Einwohner gestiegen ist. Es besteht        gung durch den gleichzeitigen starken
   verfügung. Darüber hinaus gilt die         somit nicht mehr nur die Gefahr einer      Anstieg an Patienten mit ähnlichem Be-
   Verpflichtung nach Ziffer 1 dieser         Ansteckung durch Personen aus den          handlungsbedarf überlastet werden.
   Allgemeinverfügung nicht                   Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein
    a. während der Ausübung sportli-          erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit   2. Rechtliche Würdigung
       cher Aktivitäten,                      dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.        Die Landesregierung hat mit Verordnung
    b. während der Nahrungsaufnahme           Zur Verhinderung einer weiteren Virus-     vom 23. Juni 2020 (in der jeweils gülti-
       außerhalb von Gastronomiebe-           Ausbreitung sind Situationen, in denen     gen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m.
       trieben und                            der nach der CoronaVO einzuhalten-         §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende
    c. während der Ausübung dienstli-         de Mindestabstand in der täglichen         Maßnahmen gegen die Ausbreitung des
       cher oder beruflicher Tätigkeiten,     Praxis nicht durchgehend eingehalten       Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) angeord-
       sofern die Tätigkeit dies erfordert.   werden kann, zu vermeiden. Wo dies         net, dass gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO
4. Personen, die gegen diese Allge-           nicht möglich ist, sind entsprechende      die zuständigen Behörden weitergehen-
   meinverfügung verstoßen, wird ein          Schutzmaßnahmen zu ergreifen.              de Maßnahmen zum Schutz vor Infekti-
   Zwangsgeld in Höhe von 50,00 €             Das Robert-Koch-Institut (RKI) als kon-    onen treffen können.
   angedroht.                                 zeptionierende Stelle im Sinne des §       Die Allgemeinverfügung beruht auf § 28
5. Diese Allgemeinverfügung gilt am           4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegen-      Abs. 1 Satz 1 IfSG i.V.m. § 1 Abs. 6a
   Tage nach der Veröffentlichung als         maßnahmen zuvorderst die Einhaltung        der Verordnung des Sozialministeriums
   bekannt gegeben.                           geeigneter Hygienemaßnahmen, Kon-          über Zuständigkeiten nach dem Infek-
6. Diese Allgemeinverfügung tritt mit         taktreduktion und den Schutz beson-        tionsschutzgesetz, Baden-Württemberg
   Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft.         ders vulnerabler Personengruppen (vor      (IfSGZustV BW).
   Sie tritt vor Ablauf des 31.10.2020        allem älterer oder vorerkrankter Perso-    Nach § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW
   außer Kraft, sobald die Sieben-Ta-         nen). Auf Grund der vorliegenden epi-      ist das Gesundheitsamt und damit gemäß
   ges-Inzidenz von 50 bezogen auf            demiologischen Zusammenhänge steht         § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den öffent-
   den Landkreis Esslingen in sieben          zu vermuten, dass ein Eintrag des Vi-      lichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) i.V.m. §
   aufeinanderfolgenden Tagen unter-          rus in den Landkreis Esslingen haupt-      15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz
   schritten wird. Maßgeblich hierfür         sächlich durch Personen mit Aufenthalt     Baden-Württemberg (LVG) das Landrat-
   sind die Veröffentlichungen des Ro-        in einem der Risikogebiete oder durch      samt Esslingen zuständig für den Erlass
   bert-Koch-Instituts.                       Kontaktpersonen zu bestätigten Fällen      der getroffenen Allgemeinverfügung.
                                              zu Stande kam. Das RKI gibt derzeit        Die Ortspolizeibehörden der kreisange-
Hinweise                                      als hauptsächlichen Übertragungsweg        hörigen Städte und Gemeinden wurden
Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG          des Virus SARS-CoV-2 die Tröpfchen-        am 08.10.2020 informiert und erhielten
ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zu-     infektion an. Auch Schmierinfektionen      Gelegenheit zur Stellungnahme, sodass
widerhandlung einer vollziehbaren An-         sind möglich. Die Inkubationszeit des      sie gemäß § 1 Abs. 6a Satz 2 IfSGZu-
ordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder          Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es ist     stV BW rechtzeitig beteiligt wurden.
Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann           nach den vorliegenden Erkenntnissen        Das Landesgesundheitsamt hat das
mit einer Geldbuße bis zu fünfund-            möglich, dass Personen das Virus           Vorliegen der Voraussetzungen des § 1
zwanzigtausend Euro geahndet werden.          in sich tragen und bereits ausschei-       Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW gegen-
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß         den (die Personen also infektiös sind),    über dem Landratsamt Esslingen nach
§§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG          noch bevor erste Symptome auftreten.       § 1 Abs. 6c IfSG-ZustV BW festgestellt.
mit ihrer Bekanntgabe eine solche so-         Es gibt daher Fälle, in welchen die        Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG trifft
fort vollziehbare Anordnung dar. Wider-       betreffende Person (insbesondere bei       die zuständige Behörde, wenn Kranke,
spruch und Anfechtungsklage haben             Kindern) mangels Symptomen keine           Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
daher keine aufschiebende Wirkung.            Kenntnis von ihrer Erkrankung hat.         dächtige oder Ausscheider im Sinne
Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Seite 4                                                                                     Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020

des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt          nicht aus, um die Übertragung zu ver-         aus den Risikogebieten, vielmehr liegt
werden, die notwendigen Schutzmaß-             ringern. Eine Übertragung von Mensch          jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor,
nahmen, soweit und solange dies zur            zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen,         sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infi-
Verhinderung der Verbreitung übertrag-         ist wegen des vorherrschenden Über-           zieren. Es sind daher Situationen zu ver-
barer Krankheiten erforderlich ist.            tragungswegs (Tröpfcheninfektion) auch        meiden, in welchen über die bekannten
Der Anwendungsbereich ist nach den             durch mild erkrankte oder asymptoma-          Übertragungswege eine Infektion möglich
vorliegenden       Erkenntnissen   eröffnet.   tisch infizierte Personen leicht möglich.     ist. Solche Situationen sind allerdings
Denn das Virus SARS-CoV-2 hat sich             Insbesondere bei Personen, die rele-          dann zu erwarten, wenn Personen im
im Landkreis Esslingen bereits verbreitet,     vanten Kontakt zu einer bestätigt an          öffentlichen Raum, insbesondere auf be-
sodass Personen im Sinne des § 2 Nr. 4         COVID-19 erkrankten Person hatten, ist        engten Plätzen und in beengten Räumen,
bis 7 IfSG festgestellt wurden. Im Land-       aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse        aufeinandertreffen. Dies ist beispielsweise
kreis Esslingen ist mittlerweile die 7-Ta-     anzunehmen, dass diese das Virus in           auf Wochenmärkten oder auf belebten
ges-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro         sich aufgenommen haben und somit              Plätzen denkbar. Ein Unterschreiten des
100.000 Einwohner überschritten. Auf-          ansteckungsverdächtig im Sinne des §          Mindestabstands ist nach der allgemeinen
grund der sich dynamisch entwickelnden         2 Nr. 7 IfSG sind. Darüber hinaus han-        Lebenserfahrung an solchen Orten regel-
Lage bei COVID-19 Erkrankungen sieht           delt es sich hier um ein relativ leicht       mäßig zu erwarten.
das Landratsamt Esslingen die Notwen-          übertragbares Virus. Ein direkter Kon-        Mit Blick auf die Angemessenheit aus-
digkeit, weitergehende kontaktreduzieren-      takt mit infizierten Personen ist daher       genommen sind gerade Situationen, in
de Maßnahmen zur Beeinflussung der             unbedingt zu vermeiden. Das Tragen            denen aufgrund der tatsächlichen Be-
Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, auch         eines Mund-Nasen-Schutzes ist das             gebenheiten nicht mit Begegnungen
um besonders vulnerable Gruppen zu             mildeste verfügbare Mittel. Mildere und       mit anderen Personen zu rechnen ist,
schützen. Zweck der Allgemeinverfügung         gleich effektive Mittel stehen nicht zur      die ein Unterschreiten des Mindestab-
ist es, die Ausbreitung des SARS-CoV-2         Verfügung. Andere, gleich geeignete           stands erwarten lassen. Die Bewegung
Virus zu verlangsamen, Infektionsketten        Maßnahmen sind nicht vorhanden.               im Freien bleibt somit ohne Mund-
zu unterbrechen und die Gesundheits-           Auch ist die Maßnahme nach Abwä-              Nasen-Schutz überall dort möglich,
versorgung für die gesamte Bevölkerung         gung der betroffenen Rechtsgüter an-          wo ein Unterschreiten des Mindestab-
aufrecht zu erhalten.                          gemessen. Die Einschränkungen auf             stands gerade nicht droht.
Die getroffene Allgemeinverfügung ist          Seiten der Betroffenen stehen nicht           Daneben sind weitreichende Ausnah-
verhältnismäßig. Die Verpflichtung des         außer Verhältnis zum Zweck der Allge-         men von der Verpflichtung zum Tragen
Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes bei          meinverfügung, das Infektionsgeschehen        eines Mund-Nasen-Schutzes in die Re-
der Begegnung von Personen stellt ein          einzudämmen und die Gesundheitsver-           gelung aufgenommen. Dadurch werden
geeignetes Mittel dar, um eine Verbrei-        sorgung für die Gesamtbevölkerung             Personen, für die eine Pflicht zum Tra-
tung der Virusinfizierung und des damit        aufrecht zu erhalten. Dies insbesondere,      gen eines Mund-Nasen-Schutzes eine
möglichen Ausbruchs der Atemweg-               weil die Pflicht zum Tragen eines Mund-       besondere Härte darstellen würde, an-
serkrankung COVID-19 zu verhindern.            Nasen-Schutzes bereits seit März 2020         gemessen berücksichtigt. Das gleiche
Durch die Verpflichtung des Tragens            – in abgeschwächter Form – in Ba-             gilt für Situationen, in denen eine solche
eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentli-         den-Württemberg gilt. Das Tragen eines        Pflicht angesichts des derzeitigen Infek-
chen Raum wird die Zahl der möglicher-         Mund-Nasen-Schutzes ist mithin bereits        tionsgeschehens nicht zumutbar wäre.
weise infektiösen Kontakte auch über die       jetzt im Alltag der betroffenen Bürger        Dem geringen Eingriff in die allgemeine
Verbreitung von Aerosolen und dadurch          angekommen und damit auch Teil des            Handlungsfreiheit steht die Gefahr der
das Ausbreitungspotenzial des Erregers         Alltags der Personen im Landkreis. Die        Verbreitung einer übertragbaren Krank-
limitiert. Die Infektionsketten werden ver-    Verpflichtung zum Tragen eines Mund-          heit, die erfahrungsgemäß zu erhebli-
langsamt und möglichst unterbrochen.           Nasen-Schutzes aufgrund dieser Allge-         chen Gesundheits-beeinträchtigungen bis
Eine teilweise Reduktion der unbe-             meinverfügung ist auf diejenigen Fälle        zum Tod der erkrankten Personen führen
merkten Übertragung von infektiösen            beschränkt, in denen das Unterschreiten       kann, gegenüber. Das Landratsamt als
Tröpfchen durch das Tragen von einer           des Mindestabstands regelmäßig droht.         zuständige Behörde ist verpflichtet, die
Mund-Nasen-Bedeckung soll zu einer             Es handelt sich bei dem Eingriff um           Gesundheit und das Leben von Perso-
weiteren Verlangsamung der Ausbrei-            den schwächsten denkbaren Eingriff im         nen zu schützen; dies ergibt sich aus
tung beitragen. Dies betrifft die Übertra-     Vorgehen gegen das SARS-CoV-2 Virus.          dem Grundrecht auf Leben und körperli-
gung im öffentlichen Raum, wo mehrere          Die allgemeine Handlungsfreiheit der          che Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1
Menschen zusammentreffen und der               Bürger wird zwar beschränkt, dem              GG). In der gegenwärtigen Situation ist
physische Abstand von mindestens 1,5           steht allerdings die hohe Ansteckungs-        davon auszugehen, dass Begegnungen
Metern nicht immer eingehalten werden          gefahr bis hin zum tödlichen Verlauf          ohne das Tragen eines Mund-Nasen-
kann. Das Tragen einer Mund-Nasen-             der Krankheit gegenüber. Für die An-          Schutzes erheblich zu einer weiteren
Bedeckung im öffentlichen Raum kann            forderungen an die Wahrscheinlichkeit         Beschleunigung der Ausbreitung des Vi-
vor allem dann im Sinne einer Redukti-         einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein       rus beitragen würde. Bei einer weiteren
on der Übertragungen wirksam werden,           strikter, alle möglichen Fälle gleicher-      Ausbreitung der Infektion ist damit zu
wenn möglichst viele Personen eine             maßen erfassender Maßstab. Vielmehr           rechnen, dass diese nicht mehr kontrol-
Mund-Nasen-Bedeckung tragen.                   ist der geltende Grundsatz heranzuzie-        lierbar ist und das Gesundheitssystem
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bede-              hen, dass an die Wahrscheinlichkeit           die Versorgung der schwer erkrankten
ckung trägt dazu bei, andere Personen          des Schadenseintritts umso geringere          Personen nicht mehr sicherstellen kann.
vor feinen Tröpfchen und Partikeln die         Anforderungen zu stellen sind, je größer      Hierbei handelt es sich um sehr hohe
man z.B. beim Sprechen, Husten oder            und folgenschwerer der möglicherweise         Schutzgüter, denen Vorrang zu gewähren
Niesen ausstößt, zu schützen (Fremd-           eintretende Schaden ist (vgl. BGH, Ur-        ist. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr
schutz). Wichtig ist hierbei, dass Mund        teil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11).           muss daher bei einer Abwägung die all-
und Nase bedeckt sind.                         Aufgrund der besonderen Gefahr, die von       gemeine Handlungsfreiheit zurückstehen.
Damit soll sichergestellt werden, dass         dem neuartigen Erreger wegen seiner           Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwal-
nur eine möglichst geringe Anzahl an           hohen Übertragbarkeit und der Zahl der        tungsvollstreckungsgesetz Baden-Würt-
Menschen infiziert wird oder zu poten-         schweren bis hin zu tödlichen Krankheits-     temberg ist das Zwangsgeld vor seiner
tiellen Kontaktpersonen einer infizierten      verläufe für die öffentliche Gesundheit in    Anwendung anzudrohen. Das Zwangs-
Person wird. Dies ist nach den Er-             Deutschland und weltweit ausgeht, sind        geld ist das mildeste Zwangsmittel.
kenntnissen des RKI durch das Tragen           an die Wahrscheinlichkeit einer Anste-        Gemäß §§ 28 Abs. 3 i.V.m.16 Abs.
eine Mund-Nasen-Schutzes erreichbar.           ckung geringere Anforderungen zu stellen.     8 IfSG haben Widerspruch und An-
Mildere gleich geeignete Mittel z. B.          Zudem hat sich in den letzten Tagen die       fechtungsklage gegen diese Maßnahme
durch die Anordnung von weniger ein-           Anzahl der Infizierten deutlich erhöht. Es    keine aufschiebende Wirkung.
schneidenden Maßnahmen kamen nicht             kommen täglich neue Infektionen hinzu,        Esslingen a.N., den 12.10.2020
in Betracht. Insbesondere reichen der-         sodass die 7-Tages-Inzidenz zunächst auf
zeit, wie das oben dargestellte aktuelle       über 35, mittlerweile über 50 angestiegen     (gez.)
Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus        ist. Es besteht somit nicht mehr nur die      Heinz Eininger
der CoronaVO angeordneten Pflichten            Gefahr einer Ansteckung durch Personen        Landrat
Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020                                                                                      Seite 5

Das Landratsamt Esslingen erlässt nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Land-
kreis Esslingen folgende

Allgemeinverfügung

über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen:
1.   Die Durchführung von privaten Ver-     CoV-2-Infektionswelle“) geht mit einer       2. Rechtliche Würdigung
     anstaltungen in öffentlichen, ange-    7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten       Die Landesregierung hat mit Verord-
     mieteten oder sonst zur Verfügung      pro 100.000 Einwohnern ein starker           nung vom 23. Juni 2020 (in der je-
     gestellten Räumen, beispielsweise      Anstieg der Fallzahlen mit diffusen,         weils gültigen Fassung) auf Grund von
     Restaurants, Eventlocations, Ver-      häufig nicht mehr nachvollziehbaren In-      § 32 i.V.m. §§ 28 bis 31 IfSG infekti-
     einsheime oder Gemeindehäuser ist      fektionsketten einher.                       onsschützende Maßnahmen gegen die
     nur zulässig, wenn an ihnen nicht      Im Landkreis Esslingen sind die Fallzah-     Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
     mehr als 25 Personen teilnehmen.       len so stark angestiegen, dass die 7-Ta-     (CoronaVO) angeordnet. Gemäß § 20
     Bei der Bemessung der Teilnehmer-      ges-Inzidenz innerhalb von vier Tagen        Abs. 1 CoronaVO können die zustän-
     zahl bleiben Beschäftigte und sons-    zunächst auf über 35 und dann auf über       digen Behörden weitergehende Maß-
     tige Mitwirkende außer Betracht.       50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner       nahmen zum Schutz vor Infektionen
2.   Die Durchführung von privaten Ver-     gestiegen ist. Es besteht somit nicht        treffen.
     anstaltungen in privaten Räumen ist    mehr nur die Gefahr einer Ansteckung         Die Allgemeinverfügung beruht auf §
     nur zulässig, wenn an ihnen nicht      durch Personen aus den Risikogebieten,       28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 IfSG
     mehr als 10 Personen teilnehmen.       vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regio-     i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des
3.   Ausgenommen von den Regelun-           nales Risiko vor, sich mit dem SARS-         Sozialministeriums über Zuständigkei-
     gen in Ziffer 1 und Ziffer 2 sind      CoV-2 Virus zu infizieren. Häufig erfolgte   ten nach dem Infektionsschutzgesetz,
     private    Veranstaltungen,   wenn     eine Identifizierung von größeren Feiern     Baden-Württemberg (IfSGZustV BW).
     die teilnehmenden Personen aus-        im Familien- und Freundeskreis als Infek-    Nach § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW
     schließlich                            tionsquellen (siehe Lagebericht des RKI      ist das Gesundheitsamt und damit ge-
     a. in gerader Linie verwandt sind,     vom 22.09.2020). Eine Übertragung in         mäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den
     b. Geschwister und deren Nach-         Innenräumen ist zudem wahrscheinlicher       öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
     kommen sind oder                       als im Freien. Auch der Beschluss von        i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwal-
     c. dem eigenen Haushalt ange-          Bund und Ländern vom 29.09.2020 hebt         tungsgesetz Baden-Württemberg (LVG)
     hören, einschließlich deren Ehe-       hervor, dass bei einem ansteigenden          das Landratsamt Esslingen zuständig
     gatten, Lebenspartnerinnen oder        Infektionsgeschehen insbesondere Maß-        für den Erlass der getroffenen Allge-
     Lebenspartner oder Partnerinnen        nahmen wie Beschränkungen für private        meinverfügung.
     oder Partner.                          Veranstaltungen zu erlassen sind.            Die Ortspolizeibehörden der kreisange-
4.   Für den Fall, dass die Veranstal-      Das Robert-Koch-Institut (RKI) als kon-      hörigen Städte und Gemeinden wurden
     tung entgegen Ziffer 1 oder Zif-       zeptionierende Stelle im Sinne des §         am 08.10.2020 informiert und erhielten
     fer 2 dennoch stattfindet, wird die    4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegen-        Gelegenheit zur Stellungnahme, sodass
     Anwendung unmittelbaren Zwangs         maßnahmen zuvorderst die Einhaltung          sie gemäß § 1 Abs. 6a Satz 2 IfSGZu-
     angedroht.                             geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontak-         stV BW rechtzeitig beteiligt wurden.
5.   Diese Allgemeinverfügung gilt am                                                    Das Landesgesundheitsamt hat das
                                            treduktion und den Schutz besonders
     Tage nach der Veröffentlichung als                                                  Vorliegen der Voraussetzungen des § 1
                                            vulnerabler Personengruppen (vor allem
     bekannt gegeben.                                                                    Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW gegen-
                                            älterer oder vorerkrankter Personen). Auf
6.   Diese Allgemeinverfügung tritt au-                                                  über dem Landratsamt Esslingen nach
                                            Grund der vorliegenden epidemiologi-
     ßer Kraft, sobald die Sieben-Ta-                                                    § 1 Abs. 6c IfSGZustV BW festgestellt.
                                            schen Zusammenhänge steht zu vermu-          Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann
     ges-Inzidenz von 50 bezogen auf        ten, dass ein Eintrag des Virus in den
     den Landkreis Esslingen in sieben                                                   die zuständige Behörde, wenn Kranke,
                                            Landkreis Esslingen hauptsächlich durch      Krankheitsverdächtige,     Ansteckungs-
     aufeinanderfolgenden Tagen unter-      Personen mit Aufenthalt in einem der
     schritten wird.                                                                     verdächtige oder Ausscheider im Sin-
                                            Risikogebiete oder durch Kontaktper-         ne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG fest-
Hinweise                                    sonen zu bestätigten Fällen zu Stande        gestellt werden, u. a. Veranstaltungen
Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG        kam. Das RKI gibt derzeit als haupt-         einer größeren Anzahl von Menschen
ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zu-   sächlichen Übertragungsweg des Virus         beschränken, soweit und solange dies
widerhandlung einer vollziehbaren An-       SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an.        zur Verhinderung der Verbreitung über-
ordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder        Auch Schmierinfektionen sind möglich.        tragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann         Die Inkubationszeit des Virus beträgt        Der Anwendungsbereich ist nach den
mit einer Geldbuße bis zu fünfund-          laut RKI 14 Tage. Es ist nach den vor-       vorliegenden Erkenntnissen eröffnet.
zwanzigtausend Euro geahndet werden.        liegenden Erkenntnissen möglich, dass        Denn das Virus SARS-CoV-2 hat sich
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß       Personen das Virus in sich tragen und        im Landkreis Esslingen bereits verbrei-
§§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG        bereits ausscheiden (die Personen also       tet, sodass Personen im Sinne des § 2
mit ihrer Bekanntgabe eine solche so-       infektiös sind), noch bevor erste Symp-      Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt wurden. Im
fort vollziehbare Anordnung dar. Wider-     tome auftreten. Es gibt daher Fälle, in      Landkreis Esslingen ist mittlerweile die
spruch und Anfechtungsklage haben           welchen die betreffende Person (insbe-       7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten
daher keine aufschiebende Wirkung.          sondere bei Kindern) mangels Sympto-         pro 100.000 Einwohner überschritten.
                                            men keine Kenntnis von ihrer Erkrankung      Aufgrund der sich dynamisch entwi-
Rechtsbehelfsbelehrung                      hat. Ein Impfstoff oder die Möglichkeit      ckelnden Lage bei COVID-19 Erkran-
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb        einer medikamentösen Behandlung des          kungen sieht das Landratsamt Esslin-
eines Monats nach Bekanntgabe Wi-           Virus SARS-CoV-2 existieren derzeit          gen die Notwendigkeit, weitergehende
derspruch erhoben werden. Der Wider-        noch nicht. Bei einer unkontrollierten       kontaktreduzierende Maßnahmen zur
spruch ist beim Landratsamt Esslingen       Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer     Beeinflussung    der    Ausbreitungsdy-
mit Sitz in Esslingen oder bei einer der    hohen Anzahl behandlungsbedürftiger          namik zu ergreifen, auch um beson-
Außenstellen einzulegen.                    Personen mit schweren und kritischen         ders vulnerable Gruppen zu schützen.
Begründung der Allgemeinverfügung           bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen     Zweck der Allgemeinverfügung ist es,
                                            zu rechnen. Es droht daher die Gefahr,       die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus
1. Sachverhalt                              dass die Strukturen der Gesundheitsver-      zu verlangsamen, Infektionsketten zu
Nach dem Stufenkonzept der Lan-             sorgung durch den gleichzeitigen star-       unterbrechen und die Gesundheitsver-
desregierung („Landeskonzept zum            ken Anstieg an Patienten mit ähnlichem       sorgung für die gesamte Bevölkerung
Umgang mit einer zweiten SARS-              Behandlungsbedarf überlastet werden.         aufrecht zu erhalten.
Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Seite 6                                                                                    Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020

Die getroffene Allgemeinverfügung ist         die Möglichkeit, Feierlichkeiten mit be-      die Gefahr der Verbreitung einer übertrag-
verhältnismäßig.                              schränkter Personenzahl durchzuführen.        baren Krankheit, die erfahrungsgemäß zu
Ist danach eine Infektion der Teilnehmer      Darüber hinaus sind Feierlichkeiten, an       erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigun-
einer Veranstaltung wahrscheinlich, so        denen ausschließlich der engste Fami-         gen bis zum Tod der erkrankten Perso-
stellt das Verbot der Veranstaltung ein       lienkreis teilnimmt, nach Ziffer 3 dieser     nen führen kann, gegenüber. Aufgrund
geeignetes Mittel dar, um eine Verbrei-       Allgemeinverfügung bereits von den            dieser erheblichen Gefahr müssen daher
tung der Virusinfizierung und des damit       Beschränkungen ausgenommen.                   bei einer Abwägung der wirtschaftliche
möglichen Ausbruchs der Atemweg-              Die allgemeine Handlungsfreiheit der          Schaden und die Berufsausübungsfrei-
serkrankung COVID-19 zu verhindern.           Teilnehmenden wird zwar beschränkt,           heit zurückstehen.
Durch die Beschränkung der Teilneh-           dem steht allerdings die hohe Anste-          Private Räume sind vielfach räumlich
merzahl an privaten Veranstaltungen auf       ckungsgefahr bis hin zum tödlichen Ver-       begrenzt, die Abstandsregeln können
25 Personen in öffentlichen Räumen, in        lauf der Krankheit gegenüber. Für die         nicht eingehalten werden. Die Unter-
dafür angemieteten oder sonst zur Ver-        Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit       scheidung zwischen Veranstaltungen in
fügung gestellten Räumen und auf 10           einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein       öffentlichen Räumen einerseits und pri-
Personen in privaten Räumen wird die          strikter, alle möglichen Fälle gleicher-      vaten Räumen andererseits ist dadurch
Zahl der möglichen Kontaktpersonen            maßen erfassender Maßstab. Vielmehr           gerechtfertigt, dass die öffentlichen
und dadurch das Ausbreitungspotential         ist der geltende Grundsatz heranzuzie-        Räume typischerweise größer sind als
des Erregers limitiert. Die Infektionsket-    hen, dass an die Wahrscheinlichkeit des       die privaten Räume. Dies ist infektions-
ten werden verlangsamt und möglichst          Schadenseintritts umso geringere Anfor-       schutzrechtlich relevant und rechtfertigt
unterbrochen. Damit soll sichergestellt       derungen zu stellen sind, je größer und       die weitergehende Beschränkung der
werden, dass nur eine möglichst gerin-        folgenschwerer der möglicherweise ein-        Teilnehmenden. Bei Veranstaltungen in
ge Anzahl an Menschen infiziert wird          tretende Schaden ist (vgl. BGH, Urteil v.     Privaträumen besteht daher ein weiter-
oder zu potentiellen Kontaktpersonen          22.03.2012, Az. 3 C 16/11).                   gehendes Regelungsbedürfnis. Dies ist
einer infizierten Person wird. Dies ist       Aufgrund der besonderen Gefahr, die           nicht zuletzt darin begründet, dass eine
nach den Erkenntnissen des RKI durch          von dem neuartigen Erreger wegen              Organisation (z. B. Ansprechpartner), wie
Kontaktbeschränkungen erreichbar.             seiner hohen Übertragbarkeit und der          sie bei Veranstaltungen in öffentlichen,
Mildere gleich geeignete Mittel z. B.         Zahl der schweren bis hin zu tödlichen        angemieteten und sonst zur Verfügung
durch die Anordnung von geringeren            Krankheitsverläufe für die öffentliche        gestellten Räumen vorliegt, bei Veran-
Beschränkungen kamen nicht in Be-             Gesundheit in Deutschland und welt-           staltungen in Privaträumen regelmäßig
tracht. Insbesondere reichen derzeit,         weit ausgeht, sind an die Wahrschein-
wie das oben dargestellte aktuelle In-                                                      nicht gegeben ist. Aus diesem Grund ist
                                              lichkeit einer Ansteckung geringere An-       die zulässige Anzahl der Teilnehmenden
fektionsgeschehen zeigt, die sich aus         forderungen zu stellen. Es sind daher
der CoronaVO angeordneten Pflichten                                                         in diesem Bereich enger zu fassen als
                                              Situationen zu vermeiden, in welchen          in öffentlichen, angemieteten und sonst
nicht aus, um die Übertragung zu ver-         eine größere Anzahl von Personen auf
ringern. Die Beschränkung der Teilneh-                                                      zur Verfügung gestellten Räumen.
                                              relativ engem Raum aufeinandertrifft          Das Landratsamt als zuständige Behör-
merzahl reduziert die Anzahl der mög-         und dort verweilt. Eine solche Situation
lichen Kontakte von vornherein. Die                                                         de ist verpflichtet, die Gesundheit und
                                              ist allerdings bei privaten Veranstaltun-     das Leben von Personen zu schützen;
Effektivität milderer Maßnahmen wie           gen zu erwarten. Gerade bei privaten
dem Tragen eines Mund-Nasen-Schut-                                                          dies ergibt sich aus dem Grundrecht
                                              Feierlichkeiten besteht die Gefahr ei-
zes oder dem Anfertigen von Teilneh-                                                        auf Leben und körperliche Unversehrt-
                                              ner Übertragung im besonderen Maße.
merlisten oder der Beschränkung auf                                                         heit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). In der
                                              Denn in diesem Rahmen werden regel-
negativ getestete Teilnehmende hinge                                                        gegenwärtigen Situation ist davon aus-
                                              mäßig die allgemeinen Abstands- und
hingegen maßgeblich vom Verhalten                                                           zugehen, dass eine höhere als die er-
                                              Hygieneregeln nicht konsequent einge-
der Teilnehmenden ab. Auch eine Ab-           halten. Dies zeigt die steigende Zahl         laubte Teilnehmerzahl erheblich zu einer
hängigmachung der Teilnehmerzahl von          von Neuinfizierungen, die einen Zusam-        weiteren Beschleunigung der Ausbrei-
der zur Verfügung stehenden Fläche ist        menhang zwischen größeren privaten            tung des Virus beitragen würde. Bei ei-
nicht gleich geeignet. Denn es ist rea-       Feiern im Familien- und Freundeskreis         ner weiteren Ausbreitung der Infektion
litätsfern, dass die Teilnehmenden sich       und der steigenden Inzidenz nahele-           ist damit zu rechnen, dass diese nicht
gleichmäßig über die gesamte Fläche           gen. Typisch für private Veranstaltun-        mehr kontrollierbar ist und das Gesund-
verteilen. Es sind nämlich bei privaten       gen ist eine bestehende Vertrautheit          heitssystem die Versorgung der schwer
Veranstaltungen üblicherweise gerade          und Nähe der Teilnehmenden, die sich          erkrankten Personen nicht mehr sicher-
keine festen Sitzplätze vorgesehen. Eine      in Geselligkeit und Herzlichkeit äußert.      stellen kann. Hierbei handelt es sich um
Übertragung von Mensch zu Mensch,             Aufgrund dessen sind private Veran-           sehr hohe Schutzgüter, denen Vorrang
z.B. durch Husten, Niesen, ist wegen          staltungen üblicherweise in besonde-          zu gewähren ist. Insoweit überwiegt der
des vorherrschenden Übertragungswegs          rem Maße durch zwischenmenschliche            Gesundheitsschutz der Bevölkerung,
(Tröpfcheninfektion) auch durch mild er-      Interaktion und Kommunikation sowie           insbesondere der Schutz der potentiell
krankte oder asymptomatisch infizierte        physischen Kontakt geprägt. Diese en-         von schweren Krankheitsverläufen be-
Personen leicht möglich. Insbesondere         geren Kontakte sind infektionsschutz-         drohten Personen vor einer Ansteckung
bei Personen, die relevanten Kontakt zu       rechtlich riskant. Hinzu kommt, dass          die allgemeine Handlungsfreiheit und die
einer bestätigt an COVID-19 erkrankten        die Verweildauer auf privaten Veranstal-      Berufsausübungsfreiheit.
Person hatten, ist aufgrund der vorlie-       tungen typischerweise relativ hoch ist.       Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwal-
genden Erkenntnisse anzunehmen, dass          Von privaten Veranstaltungen geht da-         tungsvollstreckungsgesetz Baden-Würt-
diese das Virus in sich aufgenommen           her ein spezifisch hohes Infektionsrisiko     temberg ist der unmittelbare Zwang vor
haben und somit ansteckungsverdäch-           aus. Zudem hat sich in den letzten Ta-        seiner Anwendung anzudrohen. Mildere
tig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sind.         gen die Anzahl der Infizierten deutlich       Mittel als die Anwendung des unmittel-
Darüber hinaus handelt es sich hier um        erhöht. Es kommen täglich neue Infek-         baren Zwangs wie z. B. das Zwangs-
ein relativ leicht übertragbares Virus. Ein   tionen hinzu, sodass die 7-Tages-Inzi-        geld kommen nicht in Betracht, um die
direkter Kontakt mit infizierten Personen     denz zunächst auf über 35, mittlerweile       Beschränkungen durchzusetzen. Das
ist daher unbedingt zu vermeiden.             über 50 angestiegen ist. Es besteht           Zwangsgeld ist gesetzlich auf höchs-
Auch ist die Maßnahme nach Abwä-              somit nicht mehr nur die Gefahr einer         tens 50.000 EUR begrenzt und nicht
gung der betroffenen Rechtsgüter ange-        Ansteckung durch Personen aus den             geeignet, den Zweck der Kontaktbe-
messen. Die Einschränkungen auf Sei-          Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein      schränkung zu erfüllen. Ferner muss die
ten der Betroffenen stehen nicht außer        erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit      Anordnung sofort durchgesetzt werden,
Verhältnis zum Zweck der Allgemein-           dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.           um die Verbreitung einer übertragbaren
verfügung, das Infektionsgeschehen            Bezüglich Veranstaltungen in öffentlichen,    Krankheit mit potentiell schwersten Fol-
einzudämmen und die Gesundheits-              angemieteten und sonst zur Verfügung          gen für die Betroffenen zu verhindern.
versorgung für die Gesamtbevölkerung          gestellten Räumen wird auch nicht der         Gemäß §§ 28 Abs. 3 i.V.m.16 Abs.
aufrecht zu erhalten. Dies insbeson-          Umsatzausfall der mittelbar betroffenen       8 IfSG haben Widerspruch und An-
dere, weil Veranstaltungen nicht ge-          Anbieter der Räumlichkeiten verkannt.         fechtungsklage gegen diese Maßnahme
nerell verboten werden. Es verbleibt          Diesem wirtschaftlichen Schaden steht         keine aufschiebende Wirkung.
Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020                                                                              Seite 7

                                                                                Schadstoffsammlung 2020
                                        LOKALE AGENDA                           Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird vom
               Öffnungszeiten                                                   26. Oktober bis 28. November eine mo-
               und Sprechzeiten       Sitzung der Lokalen Agenda                bile Schadstoffsammlung durchführen.
               öffentlicher           verschoben                                An neun Tagen und zehn Sammelstellen
               Einrichtungen          Aufgrund der aktuellen Corona-Situati-    werden Abfälle aus Privathaushalten in
                                      on wurde die nächste Sitzung der Lo-      haushaltsüblicher Menge angenommen,
                                      kalen Agenda vom 19. Oktober auf den      die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes
                                      16. November verschoben.                  nicht in die Restmülltonne geworfen
                                      Wir bitten um Beachtung.                  werden dürfen.
 Stadtverwaltung                                                                Bei der Schadstoffsammlung werden
 Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr                                                       angenommen: Abbeizlaugen, Autopfle-
 Do. 16 bis 18 Uhr
 Tel. 943-0                            STANDESAMT                               gemittel, flüssige Farben und Lacke,
                                                                                mineralische     Fette,    Fleckentferner,
 Amtsblatt                                                                      Putzmittel, Hobbychemikalien, lösemit-
 Redaktionsschluss: Dienstag, 8 Uhr   Geburten                                  telhaltige Klebstoffe, Rostschutzmit-
 Bürgerbüro                           Kamen Velkov, geboren am 29. Juli         tel, Säuren, Laugen, Pflanzenschutz-
 Mo. 8 bis 12 Uhr und                 2020 in Nürtingen                         mittel,    Schädlingsbekämpfungsmittel,
 14 bis 16 Uhr                        Eltern: Alexandra Szücsne Nemeth und      Spraydosen mit Restinhalt, Verdünner,
 Di. 7.30 bis 13 Uhr                  Kamen Rozalinov Velkov, Wendlingen        quecksilberhaltige Abfälle usw.
 Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr             am Neckar                                 Die schadstoffhaltigen Abfälle sind
 Do. 8 bis 12 Uhr und                                                           dicht verschlossen, möglichst in der
 14 bis 18 Uhr                        Eheschließungen                           Originalverpackung und eindeutig ge-
 Tel. 943-213/214/271/280                                                       kennzeichnet, abzugeben. Sie dürfen
                                      Diana Rebecca Zorino und Jörg Eduard      keinesfalls am Haltepunkt des Schad-
 Galerie                              Asal, Wendlingen am Neckar am 9. Ok-
 Mi. bis Sa. 15 bis 18 Uhr                                                      stoffmobils einfach abgestellt werden.
                                      tober 2020 in Wendlingen am Neckar        Achtung: Aufgrund der Corona-Situa-
 So. und Feiertag 11 bis 18 Uhr
 Tel. 55458                                                                     tion ist bei der Anlieferung eine All-
                                                                                tagsmaske zu tragen und ein Sicher-
 Jugendhaus
 Zentrum Neuffenstraße
                                        JUBILÄUM                                heitsabstand von 1,5 m einzuhalten.
                                                                                Die Anlieferung erfolgt in vorgegebenen
 Täglich von 13 bis 18 Uhr                                                      Wegführungen. Die Anweisungen der
 Tel. 52001                           Wir gratulieren zum Geburts-              vor Ort eingesetzten Ordnungskräfte
 MiT                                  tag                                       sind zu beachten, so dass eine geord-
 Treffpunkt Stadtmitte                19.10.: Werner Emminger,      85 Jahre;   nete Abgabe möglich ist.
 Mo. bis Do. 10 bis 18 Uhr            Despina Hatzipanagiotou,      75 Jahre    Der Abfallwirtschaftsbetrieb rät Kunden,
 Tel. 6636                                                                      die größere Mengen zu entsorgen ha-
                                      21.10.: Brigitte Pobig,       70 Jahre
 Musikschule                                                                    ben, eine Sackkarre oder einen kleinen
                                      24.10.: Doris Thajer,         85 Jahre;   Handwagen mitzubringen, da eventuell
 Treffpunkt Stadtmitte
                                      Nunzia Seminara in Palmeri,   70 Jahre    größere Strecken vom PKW zur Annah-
 Mo., Di., Mi. und Fr. 9 bis 12 Uhr
 Do. 14.30 bis 17 Uhr                                                           mestelle zurückgelegt werden müssen.
 Tel. 51790                                                                     Da dieses Jahr nur eine Schadstoffsamm-
 Pflegestützpunkt
                                        SAMMLUNGEN                              lung an weniger Standorten als bisher
                                                                                stattfindet und zudem besondere Ab-
 Di. 9 bis 11 Uhr                                                               standsregeln zu beachten sind, muss mit
 Mi. 14 bis 16 Uhr                     Abfallberatung                           längeren Wartezeiten gerechnet werden.
 Tel. 0711 390243731                   Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen       Nicht angenommen werden: Ausge-
 Stadtbücherei                         Tel. 0800 9312526                        trocknete    Farben,    Altmedikamente,
 Montag geschlossen                    Kompostieranlage                         Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
 Di. 10 bis 12 Uhr und                 Neben dem Gruppenklärwerk,               Altbatterien und Altöl.
 14 bis 17.30 Uhr                      Vorstadtstraße.                          Ausgetrocknete Farben und Medikamen-
 Mi. 14 bis 17.30 Uhr                  April bis Oktober:                       te gehören in die Restmülltonne. Leucht-
 Do. 14 bis 17.30 Uhr                  Fr.: 14 bis 19 Uhr, Sa.: 9 bis 14 Uhr    stoffröhren und Energiesparlampen kön-
 Fr. 14 bis 17.30 Uhr                  November bis März:                       nen kostenlos bei jeder Sammelstelle
 Sa. 9 bis 12 Uhr                      Fr.: 14 bis 17 Uhr, Sa.: 9 bis 14 Uhr    für Elektro- und Elektronikschrott abge-
 Tel. 943-249                                                                   geben werden. Altöl, Lampen, Kleinbat-
 Volkshochschule                      Abholung Biotonne                         terien und Autobatterien müssen vom
 Treffpunkt Stadtmitte                Nächste Abholung:                         Handel zurückgenommen werden.
 Bürozeiten Mo. 9 bis 12 Uhr und      Bezirk I und II am                        Die Haltepunkte und Termine des
 Do. 14 bis 17 Uhr                    Mittwoch, 21. Oktober                     Schadstoffmobils können über die
 Tel. 6468                                                                      Homepage des Abfallwirtschaftsbetrie-
 WeRT
                                      Abholung Gelber Sack                      bes, www.awb-es.de unter „Abfallinfo/
 Treffpunkt Stadtmitte                Abholung in dieser Woche:                 Problemstoffe“ abgerufen werden.
 Sprechzeiten Di. 9 bis 11 Uhr        Bezirk I und II am Freitag, 16. Oktober   Weitere Informationen
 und telef. Do. 16 bis 18 Uhr                                                   Tel. 0800 9312526,
 Tel. 0151 57847591                   Abholung Papier                           service-awb@lra-es.de, www.awb-es.de.
                                      Nächste Abholung:
                                      Bezirk I und II am
 Notrufe                              Donnerstag, 22. Oktober

 Polizei/Notruf                       Abholung Restmüll
 110                                  Nächste Abholung:
 Feuerwehr, Notarzt,                  Bezirk I am Mittwoch, 28. Oktober
 Rettungsdienst                       (2-wöchentliche Leerung)
 112                                  Bezirk II am Mittwoch, 28. Oktober
                                      (2- und 4-wöchentliche Leerung)
                                      Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte be-
                                      wahren Sie Ihren Müllkalender auf.
Schulmensa Am Berg Leckeres Essen - gemeinsam frisch gekocht auch in Coronazeiten - Stadt ...
Seite 8                                                                                   Nummer 42 Freitag, 16. Oktober 2020

                                                                                           ABC-Tüte für alle Erstklässler
  UMWELTECKE                                   SUCHEN                                      Jedes Jahr verteilt die Stadtbücherei
                                               UND FINDEN                                  an alle Erstklässler die sogenannten
                                                                                           „ABC-Tüten“, welche für die Kinder ei-
Energieberatung                                                                            nen Gutschein für den ersten eigenen
                                             Secondhand-Börse                              Büchereiausweis beinhalten. Wird dieser
                                             Soweit Sie sich für einen der kostenlos       Gutschein in der Stadtbücherei abge-
                                             angebotenen Gegenstände interessie-           geben, gibt es neben dem Bücherei-
                                             ren, setzen Sie sich bitte direkt mit         ausweis noch ein kleines Büchlein ge-
                                             dem Anbieter unter der angegebenen            schenkt. Und auch alle Erstklässler, die
                                             Telefonnummer in Verbindung.                  bereits ein Leserkonto haben, können
                                             Möchten Sie einen Gegenstand anbieten,        mit der Abgabe des Gutscheins dieses
                                             so füllen Sie bitte eine der im Bürgerbüro    Geschenk bekommen. Aber auch die El-
                                             ausgelegten orangefarbenen Angebots-          tern sind eingeladen, mit ihren Kindern
                                             karten aus und geben diese dort wieder        die Stadtbücherei zu besuchen: wer un-
                                             ab oder werfen sie in den Briefkasten.        ter den Erstklässler-Eltern noch keinen
                                             Sie finden den Vordruck auch im Internet      Büchereiausweis hat, kann mit der Ab-
                                             unter http://www.wendlingen.de, Rubrik        gabe des ABC-Anschreibens einen kos-
                                             Rathaus & Service > Bürgerservice > Rat-      tenlosen Schnupperausweis für 3 Mo-
Fassadendämmung- Eine Dämmung                hausvordrucke > Allgemeine Vordrucke.         nate erhalten. Dies ist eine gemeinsame
der Fassade und des Daches führt zu          Folgende Gegenstände werden ange-             Aktion mehrerer Öffentlicher Bibliotheken
einer Senkung der winterlichen Heizkos-      boten:                                        im Landkreis Esslingen und wird immer
ten. Bei einer aufwendigen Dämmung           - faltbares Baby-Reisebett, 60 x 120 cm       zum „Frederick-Tag“, dem landesweiten
kann zudem der Einsatz eines Lüftungs-       - Kinderbett, 70 x 140 cm, komplett mit       Lesefest, Ende Oktober durchgeführt.
systems von großem Vorteil sein, denn          Matratze, Bettzeug und Bettwäsche
es sorgt für gute Luftqualität und verrin-   Tel. 7120
gert im Winter Lüftungswärmeverluste.
Wie Sie mehr Wohnkomfort in Ihrem
Eigenheim erreichen und wo die                 STADTBÜCHEREI
Schwachstellen und Sanierungsmög-
lichkeiten in Ihrem Gebäude liegen, er-
fahren Sie bei einem kostenfreien Bera-
tungsgespräch von einem Energieberater
im Rathaus im Besprechungsraum 1.07
im 1. OG. Der nächste Beratungstermin
findet dort am 5. November um 16 Uhr
statt. Zur Vereinbarung eines Termins
                                                                                                                 Foto: © Stadtbücherei
wenden Sie sich bitte an die Energie-
agentur Landkreis Esslingen unter Tel.
07022 213400.                                    Am Marktplatz 8
                     Die Energieagen-            Tel. 943-249

                                                                                                      ’S BLÄTTLE
                                                 E-Mail: stadtbuecherei@wendlingen.de
                     tur steht Ihnen für         www.wendlingen.de/stadtbuecherei
                     sämtliche Energie-
                     fragen zur Verfü-                                                       AMTSBLATT DER STADT
                                                 Veränderte Öffnungszeiten                   WENDLINGEN AM NECKAR
                     gung:
                     Energieagentur              Montag: geschlossen                         Impressum
Landkreis Esslingen gGmbH                        Dienstag:   10-12 Uhr &                     Herausgeber: Die Stadt Wendlingen
Alte Seegrasspinnerei                                        14-17.30 Uhr                                    am Neckar.
Plochinger Straße 14                             Mittwoch:   14-17.30 Uhr                    Verantwortlich für den Inhalt (ausgenommen
72622 Nürtingen                                  Donnerstag: 14-17.30 Uhr                    Anzeigen und die Rubrik „Was sonst noch
                                                 Freitag:    14-17.30 Uhr                    interessiert“): Bürgermeister Steffen Weigel,
Tel. 07022 213400                                                                            Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am
info@ealkes.de                                   Samstag:      9-12 Uhr                      Neckar, oder sein Vertreter im Amt.
www.ealkes.de                                                                                Redaktion: Pressestelle beim Amt für Zen-
                                                                                             trale Steuerung. Am Marktplatz 2, 73240
                                                                                             Wendlingen am Neckar, Telefon 07024
                                                                                             943-209, Telefax 07024 943-262,
                                                                                             Internet: http://www.wendlingen.de,
                                                                                             E-Mail: blaettle@wendlingen.de.
                                                                                             Redaktionsschluss für die Freitagsausgabe
                                                                                             ist jeweils am Dienstag 8.00 Uhr.
                                                                                             Anzeigen und Rubrik „Was sonst noch in-
                                                                                             teressiert“: Klaus Nussbaum, Merklinger Str.
                                                                                             20, 71263 Weil der Stadt. Druck: NUSS-
                                                                                             BAUM Medien Weil der Stadt GmbH &
                                                                                             Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil
                                                                                             der Stadt, Telefon: 07033 525-0, Telefax:
                                                                                             07033 2048, www.nussbaum-medien.de.
                                                                                             Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500,
                                                                                             uhingen@nussbaum-medien.de
                                                                                             Vertrieb G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Bey-
                                                                                             erle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.
                                                                                             07033 6924-0,
                                                                                             E-Mail: info@gsvertrieb.de,
                                                                                             Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                                             Anzeigenschluss für die Freitagsausgabe
                                                                                             ist jeweils am Dienstag, 17.00 Uhr.
                                                                                             Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchent-
                                                                                             lich am Freitag (an Feiertagen am vorher-
                                                                                             gehenden Werktag), mindestens 46 Ausga-
                                                                                             ben pro Jahr und wird an die Haushalte
                                                                                             der Stadt Wendlingen am Neckar kosten-
                                                                                             los verteilt. Einzelversand nur gegen Be-
                                                                                             zahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
                                                                                             Abonnementgebühr.
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