Schutz- und Hygienekonzept (SHK) - für den DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022

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Schutz- und Hygienekonzept (SHK) - für den DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022
Schutz- und Hygienekonzept (SHK)
             für den DATEV Challenge Roth powered by hep
                                         am 03. Juli 2022

   „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu
                    leben, zu atmen und sich freuen zu können.“
                                                 (Marc Aurel)

                                                  Version: 1.0
                                        Bearbeitungsstand: 04.05.2022

Basierend sowohl auf die durch den TÜV Rheinland geprüften „Hygienestandards – Allgemeingültige Regelungen
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“ welche von der Agentur APA Brands Events Solutions GmbH &
Co. KG erstellt wurden sowie den „Leitlinien zum Infektionsschutz zur Durchführung von Triathlons“ der Deutschen
Triathlon Union.
Schutz- und Hygienekonzept (SHK) - für den DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022
Inhaltsverzeichnis
Inhalt sver zeichn is

Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS ..............................................................................................................................................2
1.                         ALLGEMEINES ..................................................................................................................................................5
                        1.1.        Impressum .................................................................................................................................................5
                        1.2.        Gender-Disclaimer ....................................................................................................................................5
                        1.3.        Vorwort & Dank .........................................................................................................................................5
                        1.4.        Abgrenzung NICHT berücksichtigter Side-Events und Programmpunkte ................................................6
                        1.5.        Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................................6
2.                         GRUNDLEGENDE MAßNAHMEN ....................................................................................................................7
                        2.1.        Hygiene-Beauftragter & Hygiene-Helfer....................................................................................................7
                        2.2.        Absage & Änderung von Side-Events & Programmpunkten ....................................................................7
                           2.2.1.           Absage von Side-Events & Programmpunkten ...............................................................................7
                           2.2.2.           Änderung von Side-Events & Programmpunkten ............................................................................7
                        2.3.        Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS ......................................................................................7
                        2.4.        Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen .....................................................................................7
                        2.5.        Organisatorische Maßnahmen ..................................................................................................................8
                           2.5.1.           Hinweisschilder ................................................................................................................................8
                           2.5.2.           Hygienestationen .............................................................................................................................8
                           2.5.3.           Sitzplätze im Stadion .......................................................................................................................8
                           2.5.4.           Sicherheitspersonal kontrolliert Einhaltung der Regeln ...................................................................8
3.                         GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN FÜR ALLE BETEILIGTEN PERSONEN ..............................................9
                        3.1.        Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel an der Gesundheit ..........................9
                        3.2.        Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung ...........................................................................................................9
                        3.3.        Regelungen für die Anreise nach Roth .....................................................................................................9
                           3.3.1.           Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften ..........................................................9
                           3.3.2.           Hygienevorschriften des ÖPNV beachten .......................................................................................9
                           3.3.3.           Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus ......................................................10
                        3.4.        Regelungen für die Unterbringung in Roth..............................................................................................10
                           3.4.1.           Hotelunterbringung nach DEHOGA-Richtlinien .............................................................................10
                           3.4.2.           Private Unterkünfte (Homestay).....................................................................................................10
                           3.4.3.           Camping .........................................................................................................................................10
                        3.5.        Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth ........................................................................................10
                           3.5.1.           Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen und allgemeinem
                                            Körperkontakt .................................................................................................................................10
                           3.5.2.           Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur gegenseitigen
                                            Rücksichtnahme.............................................................................................................................10
                        3.6.        Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen ...........................................................................................11
4.                         REGELUNGEN FÜR ATHLETEN ...................................................................................................................12
                        4.1.        Regelungen für Athleten während der Rennwoche und nach dem Rennen...........................................12
                           4.1.1.           Abholung der Startunterlagen / Bike Check-In / Sofortanmeldung ................................................12
                           4.1.2.           Siegerehrung..................................................................................................................................12

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Inhaltsverzeichnis

     4.2.        Regelungen für Athleten am Renntag / während des Rennens .............................................................12
        4.2.1.           Eigene Anfahrt zum Schwimmstart / WZ I .....................................................................................12
        4.2.2.           Nutzung der Athleten-Shuttle-Busse zum Schwimmstart / WZ I ...................................................12
        4.2.3.           Gemeinsamer Zieleinlauf für Staffeln ............................................................................................12
        4.2.4.           Gemeinsamer Zieleinlauf mit Angehörigen, Kindern & Freunden .................................................12
        4.2.5.           Zielbereich / Stadion ......................................................................................................................12
        4.2.6.           Zentralmedizinische Versorgung (ZMV) ........................................................................................12
        4.2.7.           Bike Check-Out in der Wechselzone II nach dem Rennen ...........................................................13
        4.2.8.           Athleten-Shuttle-Busse zurück zum Schwimmstart .......................................................................13
     4.3.        Ergänzende Regelungen für Top-Athleten .............................................................................................13
        4.3.1.           Briefing der Top-Athleten ...............................................................................................................13
        4.3.2.           Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik ...................................................................13
        4.3.3.           Dopingkontrolle nach dem Rennen................................................................................................13
        4.3.4.           Pressekonferenz nach dem Rennen .............................................................................................13
5.      REGELUNGEN FÜR BESUCHER DER VERANSTALTUNG ........................................................................14
6.      REGELUNGEN FÜR HELFER, WETTKAMPFRICHTER, MITARBEITER DER BOS ...................................15
     6.1.        Regelungen für Helfer .............................................................................................................................15
        6.1.1.           Allgemeine Regelungen .................................................................................................................15
        6.1.2.           Vermeidung der Durchmischung von Helfergruppen.....................................................................15
        6.1.3.           Helferfest ........................................................................................................................................15
        6.1.4.           Regelungen für Motorradfahrer ......................................................................................................15
     6.2.        Regelungen für Wettkampfrichter (WKR)................................................................................................15
     6.3.        Regelungen für die eingesetzten Mitglieder der BOS .............................................................................15
7.      REGELUNGEN FÜR JOURNALISTEN & PRESSEVERTRETER .................................................................16
     7.1.        Ausgabe der Presse-Akkreditierungen ...................................................................................................16
     7.2.        Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik ............................................................................16
     7.3.        Presse-Bus am Renntag .........................................................................................................................16
     7.4.        Pressevertreter als Motorrad-Beifahrer ...................................................................................................16
     7.5.        Pressebereiche entlang der Strecke sowie im Stadion ...........................................................................16
     7.6.        Pressekonferenz nach dem Rennen .......................................................................................................16
8.      REGELUNGEN FÜR EXPO-AUSSTELLER, DIENSTLEISTER SOWIE DEN BETRIEB DER
        GASTRONOMIE ..............................................................................................................................................17
     8.1.        Regelungen für Expo-Aussteller .............................................................................................................17
     8.2.        Regelungen für Dienstleister ...................................................................................................................17
     8.3.        Regelungen für den Betrieb der Gastronomie ........................................................................................17
9.      INTERNE REGELUNGEN ...............................................................................................................................18
     9.1.        Interne Regelungen für den Ablauf der Rennwoche und dem Tag nach dem Rennen ..........................18
        9.1.1.           Vorbereiten der Startbeutel ............................................................................................................18
        9.1.2.           Kalte Lagebesprechung zusammen mit den BOS .........................................................................18
        9.1.3.           Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik ...................................................................18
        9.1.4.           Betrieb des Fanshops auf dem Triathlon-Spezialmarkt .................................................................18
        9.1.5.           Ausgabe der Startunterlagen / Betrieb der Infotheken ..................................................................18

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Inhaltsverzeichnis

   9.1.6.          Betrieb des Pressebüros im Schützenhaus ...................................................................................18
   9.1.7.          Sofortanmeldung am Montagmorgen nach dem Rennen ..............................................................18
   9.1.8.          Siegerehrung im Stadion ...............................................................................................................18
   9.1.9.          Helferfest am Montagabend ...........................................................................................................18
9.2.        Interne Regelungen für den Ablauf des Rennens ...................................................................................19
   9.2.1.          Athleten-Shuttle-Busse zum Schwimmstart ...................................................................................19
   9.2.2.          Presse-Bus.....................................................................................................................................19
   9.2.3.          VIP-Busse ......................................................................................................................................19
   9.2.4.          Versorgungsstellen der Radstrecke und Laufstrecke ....................................................................19
   9.2.5.          Stimmungsnester der Radstrecke und Laufstrecke .......................................................................19
   9.2.6.          Schlussverpflegung ........................................................................................................................19
   9.2.7.          Massagebereich .............................................................................................................................20
   9.2.8.          Duschbereich .................................................................................................................................20
   9.2.9.          Zentralmedizinische Versorgung (ZMV) / BRK-Bereich ................................................................20
   9.2.10.         Dopingkontrolle nach dem Rennen................................................................................................20
   9.2.11.         Athleten-Shuttle-Busse von der WZ II zurück zum Schwimmstart ................................................20
   9.2.12.         Betrieb der Leitstellen der ILS, Polizei & Feuerwehr .....................................................................20
9.3.        Interne Regelungen für Auf-, Um- und Abbaumaßnahmen ....................................................................20
   9.3.1.          Schwimmstrecke ............................................................................................................................20
   9.3.2.          Zentralmedizinische Versorgung (ZMV) / BRK-Bereich ................................................................20
   9.3.3.          Alle übrigen Veranstaltungsbereiche .............................................................................................20

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Allgemeines

1. Allgemeines

    1.1.       Impressum
 Verfasser:                                               Ansprechpartner:
 TEAMCHALLENGE GmbH                                       Markus Englert
 Otto-Schrimpff-Str. 14                                   Leitung Finanzen & Administration
 91154 Roth
                                                          T +49 (0)9171 / 89 55 000
 T: +49 (0)9171 / 89 55 000                               F +49 (0)9171 / 99 88 1
 F: +49 (0)9171 / 99 88 1
                                                          E: service@challenge-roth.de
 E: service@challenge-roth.de                             I: www.challenge-roth.de
 I: www.challenge-roth.de

    1.2.       Gender-Disclaimer
Die in diesem Schutz- und Hygienekonzept (SHK) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf
weibliche, männliche und diverse Personen. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die
geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem SHK sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

    1.3.       Vorwort & Dank
Dem diesjährigen Schutz- und Hygienekonzept für den DATEV Challenge Roth powered by hep haben wir als
Leitspruch ein Zitat des römischen Kaisers und Philosophen Marc Aurel vorangestellt.
Es lautet „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen
und sich freuen zu können.“ und passt ganz wunderbar in die diesjährige Vorbereitungszeit.
Nach dem coronabedingten Ausfall unserer Veranstaltung im Jahr 2020 sowie dem massiv veränderten und stark
eingeschränkten Neustart in 2021 freuen wir uns sehr, den DATEV Challenge Roth powered by hep in diesem Jahr
in gewohnter Manier und mit nahezu allen Side-Events & Programmpunkten durchführen zu können.
Wir sind sehr dankbar, in 2022 endlich wieder gemeinsam mit allen Beteiligten - Athleten, Helfer, Wettkampfleiter,
Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalisten, Expo-Aussteller, BOS-Mitarbeiter, Dienstleister, Gastro- und
Service-Mitarbeiter – ein ausgelassenes Triathlon Fest feiern zu können.
Die Gesundheit Aller zu gewährleisten, ist dabei für TEAMCHALLENGE auch in diesem Jahr das oberste Ziel!
Daher haben wir in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden, allen voran dem Landratsamt sowie dem
Gesundheitsamt, erneut dieses umfangreiche Schutz- und Hygienekonzept entwickelt. Für die dabei stets offene und
konstruktive Zusammenarbeit danken wir an dieser Stelle allen Beteiligten sehr herzlich!
Wir bitten daher nun alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), sei es als Athlet, Helfer,
Wettkampfleiter, Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalist, Aussteller am Spezialmarkt, BOS-Mitarbeiter,
Dienstleister, Gastro- und Service-Mitarbeiter, etc., uns bei der Umsetzung dieses Schutz- und Hygienekonzeptes
tatkräftig zu unterstützen.

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Allgemeines

     1.4.    Abgrenzung                   NICHT            berücksichtigter                  Side-Events     und
         Programmpunkte
Folgende Side-Events und Programmpunkte sind in diesem Schutz- und Hygienekonzept explizit nicht beinhaltet:
     •   Challenge4All & Junior-Challenge
     •   Bayern3-Party der Stadt Roth

     •   Challenge Women 5km Frauenlauf
     •   Kinderbetreuung der Ecclesia-Kirche
     •   Hip-Lounge während des Bike Check-In
Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzeptes für diese Side-Events
und Programmpunkte liegt bei den jeweiligen Veranstaltern und nicht im Verantwortungsbereich von
TEAMCHALLENGE.

     1.5.       Abkürzungsverzeichnis
BOS             Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BRK             Bayerisches Rotes Kreuz
DCR pbh         DATEV Challenge Roth powered by hep
DEHOGA          Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V.
DOSB            Deutscher Olympischer Sportbund
DTU             Deutsche Triathlon Union
MNS             Mund-Nasen-Schutz, sofern nicht anders spezifiziert ist eine medizinische Maske gemeint
NADA            Nationale Anti-Doping Agentur
SHK             Schutz- und Hygienekonzept
TC              TEAMCHALLENGE GmbH, Veranstalter des DATEV Challenge Roth powered by hep
WADA            World Anti-Doping Agency
WKR             Wettkampfrichter
WZ              Wechselzone
ZMV             Zentralmedizinische Versorgung

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Grundlegende Maßnahmen

2. Grundlegende Maßnahmen

   2.1.         Hygiene-Beauftragter & Hygiene-Helfer
Zur Umsetzung aller hier aufgeführten Maßnahmen hat TC Markus Englert als Hygiene-Beauftragten benannt.
Dieser ist zusammen mit Felix Walchshöfer für die zuständigen Gesundheitsbehörden Ansprechpartner von TC in
allen Fragen rund um das SHK.

   2.2.         Absage & Änderung von Side-Events & Programmpunkten
Oberstes Ziel dieses SHK ist es, die Gesundheit aller Beteiligten bei der Durchführung des Triathlon-Wettkampfes
zu gewährleisten. Hierzu wird TC auch im Jahr 2022 diverse Veränderungen (Verglichen mit den
Veranstaltungsjahren bis 2019) vornehmen.

       2.2.1.          Absage von Side-Events & Programmpunkten
Folgende Side-Events & Programmpunkte, die in der Vergangenheit fester Bestandteil der Veranstaltung waren,
werden abgesagt und ersatzlos gestrichen:

   •   Beneflizz Radmarathon

   •   Bayern3-Party der Stadt Heideck

       2.2.2.          Änderung von Side-Events & Programmpunkten
Folgende Side-Events & Programmpunkte werden verändert
   •   Zur Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik sind ausschließlich Medienvertreter zugelassen,
       die sich vorab anmelden und registrieren müssen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Allen anderen
       Personen sowie Medienvertretern, die sich nicht registriert haben, wird der Zugang verwehrt.

   •   Als Ersatz für die Bernbacher Pasta-Party erhalten alle Teilnehmer einen Verzehrgutschein für den
       Foodcourt, der dort von Donnerstag bis Samstag eingelöst werden kann.

   •   Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt für alle Athleten (Einzel & Staffel) im großen Festzelt.

   •   Die Briefings der Athleten finden im Stadion und nicht im großen Festzelt statt.
   •   Die Siegerehrung am Montagmorgen findet im Stadion und nicht im großen Festzelt statt.

   2.3.         Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS
TC empfiehlt allen Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), insbesondere in stärker frequentierten
Bereichen in denen kein ausreichender Abstand (1,5m) eingehalten werden kann, freiwillig einen Mund-Nasen-
Schutz (MNS) zu tragen.

   2.4.         Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen
Ferner müssen alle Personen, die am Veranstaltungstag einen der von TC angebotenen Busse (Athleten-Bus,
VIP-Bus, Presse-Bus, Zuschauer Shuttle, etc.) nutzen, im Bus durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

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Grundlegende Maßnahmen

   2.5.         Organisatorische Maßnahmen
       2.5.1.          Hinweisschilder
TC wird mit Hinweisschildern an relevanten Positionen zur Einhaltung der geltenden Regeln auffordern:
   •   Freiwilliges tragen eines MNS
   •   Beachten der Hygienevorschriften
   •   Abstand halten (1,5m)
   •   Regelmäßig Hände desinfizieren
   •   Corona-Warn-App nutzen
Ferner werden an den Eingängen zum Triathlonpark Schilder aufgestellt, die Personen mit Symptomen auffordern,
das Gelände nicht zu betreten, sondern stattdessen die Corona-Hotline des Veranstalters zu informieren.

       2.5.2.          Hygienestationen
Es werden hinreichend Hygienestationen an allen relevanten Orten (bspw. an den Eingängen, vor WC-Anlagen, etc.)
bereitgehalten, um das Desinfizieren der Hände zu ermöglichen.

       2.5.3. Sitzplätze im Stadion
Im Zielstadion werden vorrangig Sitzplätze angeboten.
Die Presse- und VIP-Tribüne hingegen sind nicht bestuhlt, wobei jedoch die Befüllung dieser beiden
Tribünenabschnitte durch den Sicherheitsdienst überwacht und kontrolliert wird.

       2.5.4. Sicherheitspersonal kontrolliert Einhaltung der Regeln
Das Sicherheitspersonal kontrolliert die Einhaltung der Hygieneregeln und wirkt auf dem Gelände, insbesondere im
Bereich der Expo, auf die Einhaltung der Abstandsregeln hin.

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Grundsätzliche Regelungen für ALLE beteiligten Personen

3. Grundsätzliche Regelungen für ALLE beteiligten Personen

    3.1.    Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel
        an der Gesundheit
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, auf eine
Anreise nach Roth und eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten, sofern sie Zweifel an ihrer Gesundheit
haben oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei ihnen oder in ihrem engsten Umfeld eine akute Infektion
mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Zudem werden alle Personen, die sich üblicherweise in einem Gebiet aufhalten, welches zu diesem Zeitpunkt vom
Robert-Koch-Institut als Risikogebiet definiert wird, ebenfalls aufgefordert, auf eine Anreise nach Roth und eine
Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten.

    3.2.         Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, im Sinne
einer vorbeugenden Kontaktvermeidung mit anderen Personen

    •   möglichst Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit zu meiden.

    •   nur wenig häusliche Besuche zu empfangen.
    •   beim Spazierengehen / Sport / Training auf den Abstand zu anderen Personen zu achten.
    •   wenn möglich nur wenig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
    •   den direkten Kontakt mit potenziell erkrankten Personen zu meiden.

    •   alle Kontaktpersonen und Tagesaktivitäten im Zuge der eigenen Trainingsdokumentation zu dokumentieren.
    •   die Corona-Warn-App zu nutzen.

    3.3.         Regelungen für die Anreise nach Roth
Alle Personen, die zur Mitwirkung an der Veranstaltung nach Roth anreisen (wollen), werden vor der Veranstaltung
aufgefordert, sich an folgende Regelungen zu halten.

        3.3.1.          Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften
Die Anreise soll am besten einzeln oder nur mit unmittelbar assoziierten Personen bzw. in möglichst festen Gruppen
erfolgen. Bevorzugt soll dies individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. der Bahn und
dem Flugzeug erfolgen.
Auf Fahrgemeinschaften mit externen Begleitern oder Fremdpersonen soll verzichtet werden. Ist dies nicht anders
möglich, so ist für die Dauer der Fahrt permanent ein MNS zu tragen und die regelmäßige Durchlüftung des
Fahrzeugs zu gewährleisten.

        3.3.2.          Hygienevorschriften des ÖPNV beachten
Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, etc.) gelten die Hygienevorschriften der jeweiligen
Betreiber.
Für die Dauer der Anreise soll – auch wenn dies vom Betreiber nicht gefordert wird - permanent ein MNS getragen
werden.

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Grundsätzliche Regelungen für ALLE beteiligten Personen

       3.3.3.          Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus
Erfolgt die Anreise in einer Gruppe mit einem Bus, so ist der Bus vor dem Einsteigen ausreichend zu desinfizieren
und die Abstände zwischen den Mitfahrern gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Alle
Personen sollen während der gesamten Anreise im Bus einen MNS tragen.

   3.4.         Regelungen für die Unterbringung in Roth
       3.4.1.          Hotelunterbringung nach DEHOGA-Richtlinien
Hotels müssen ein Hygienekonzept gemäß der zum Zeitpunkt der Unterbringung geltenden gesetzlichen
Verordnungen für die Unterbringung vorweisen.

       3.4.2.          Private Unterkünfte (Homestay)
Bei privat organisierter Unterbringung (Homestay) werden nur Personen, die aus einem Haushalt stammen oder
einer festen Gruppe angehören, gemeinsamen untergebracht.

       3.4.3.          Camping
Kommerziell betriebene Campingplätze müssen ein Hygienekonzept gemäß der zum Zeitpunkt der Unterbringung
geltenden gesetzlichen Verordnungen vorweisen.
TC wird, wie in den Jahren bis 2019, in unmittelbarer Nähe zum Schwimmstart, eine Wiese zum Campen anbieten.
Mit Ausnahme von Dixis, welche regelmäßig geleert und gereinigt werden, wird keine Infrastruktur angeboten. Die
Camper / Nutzer der Wiese werden aufgefordert, hinreichend Abstand zueinander zu halten.

   3.5.         Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth
       3.5.1.       Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen
            und allgemeinem Körperkontakt
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung
aufgefordert, auf körperliche Begrüßungsrituale und allgemeinen Körperkontakt, zum Beispiel in Form von
Händedruck, Umarmungen, Abklatschen, In-den-Arm-nehmen, etc. zu verzichten.

       3.5.2.     Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur
            gegenseitigen Rücksichtnahme
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung
aufgefordert, sämtliche hier beschriebenen Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten. Diese sind insbesondere:

   •   Freiwilliges Tragen eines MNS

   •   Handhygiene: Regelmäßiges gründliches waschen (mind. 20 Sekunden lang) und desinfizieren der Hände
   •   Niesetikette: Das Niesen in die Ellenbeuge (Mund und Nase bedecken) oder in ein Taschentuch, welches
       direkt danach entsorgt wird, gehört zu einer ordentlichen Niesetikette. Weiter ist darauf zu achten, sich von
       anderen Personen wegzudrehen.
   •   Abstand halten: Durchgehend 1,5m Abstand einhalten.
Sie werden ferner aufgefordert, insbesondere in Bezug auf die Schutz- und Hygieneregeln rücksichtsvoll mit allen
anderen beteiligten Personen umzugehen, so dass wir alle gemeinsam diese Herausforderung erfolgreich meistern
können.

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Grundsätzliche Regelungen für ALLE beteiligten Personen

   3.6.       Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen
Jeder Person, die in irgendeiner Form an der Veranstaltung mitwirken möchte, jedoch bei sich
Krankheitssymptome bemerkt, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen, wird die Teilnahme an der
Veranstaltung – egal in welcher Form – untersagt!

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Regelungen für Athleten

4. Regelungen für Athleten

    4.1.    Regelungen für Athleten während der Rennwoche und nach dem
        Rennen
        4.1.1.         Abholung der Startunterlagen / Bike Check-In / Sofortanmeldung
Die Athleten werden aufgefordert, hinreichend Abstand untereinander einzuhalten. Das freiwillige Tragen eines MNS
wird empfohlen.

        4.1.2.         Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Stadion statt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

    4.2.         Regelungen für Athleten am Renntag / während des Rennens
        4.2.1.         Eigene Anfahrt zum Schwimmstart / WZ I
Für die Anfahrt zum Schwimmstart gelten die Regelungen für die Anreise nach Roth analog.

        4.2.2.         Nutzung der Athleten-Shuttle-Busse zum Schwimmstart / WZ I
Sofern Athleten für die Anfahrt zum Schwimmstart die Athleten-Shuttle-Busse des Veranstalters nutzen wollen, so
müssen sie sich hierzu vorab bei der Abholung der Startunterlagen verbindlich anmelden.
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

        4.2.3.         Gemeinsamer Zieleinlauf für Staffeln
Wie in der Vergangenheit so können sich auch in diesem Jahr der Staffelschwimmer und der Staffelradfahrer im
Bereich zwischen den Gleisen sowie der Seniorenwohnanlage Augustinum dem Staffelläufer anschließen und
gemeinsam in das Ziel einlaufen.

        4.2.4.         Gemeinsamer Zieleinlauf mit Angehörigen, Kindern & Freunden
Wie in der Vergangenheit so können sich auch in diesem Jahr wieder Angehörige, Kinder & Freunde den
teilnehmenden Athleten im Bereich zwischen den Gleisen sowie der Seniorenwohnanlage Augustinum anschließen
und gemeinsam in das Ziel einlaufen.

        4.2.5.         Zielbereich / Stadion
Nach dem Überqueren der Ziellinie stellen eigens eingesetzte Helfer sicher, dass die Athleten den Zielbereich zügig
in Richtung After-Race-Bereich zu verlassen.

        4.2.6.         Zentralmedizinische Versorgung (ZMV)
In der ZMV gelten die Regelungen des Bayerischen Roten Kreuzes. Diese werden an den Eingängen ausgeschildert.

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Regelungen für Athleten

        4.2.7. Bike Check-Out in der Wechselzone II nach dem Rennen
Die Athleten werden aufgefordert, hinreichend Abstand untereinander einzuhalten. Das freiwillige Tragen eines MNS
wird empfohlen.

        4.2.8. Athleten-Shuttle-Busse zurück zum Schwimmstart
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

    4.3.         Ergänzende Regelungen für Top-Athleten
        4.3.1.          Briefing der Top-Athleten
Das Briefing der Top-Athleten findet in der Kulturfabrik statt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        4.3.2.          Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik
Die Pressekonferenz vor dem Rennen findet im großen Saal der Kulturfabrik statt. Es haben nur die Top-Athleten
Zutritt, die vorab als Teilnehmer geladen wurden.
Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        4.3.3.          Dopingkontrolle nach dem Rennen
Es gelten die Regelungen der NADA/WADA in ihrer jeweils gültigen Version.
Den Anweisungen der Kontrolleure ist Folge zu leisten. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        4.3.4.          Pressekonferenz nach dem Rennen
Die Pressekonferenz nach dem Rennen findet wie gewohnt im Schützenhaus statt. Das freiwillige Tragen eines MNS
wird empfohlen.

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Regelungen für Besucher der Veranstaltung

5. Regelungen für Besucher der Veranstaltung
Die Besucher der Veranstaltung und sämtlicher Side-Events werden aufgefordert, die gängigen Schutz- und
Hygieneregeln einzuhalten.
Das freiwillige Tragen eines MNS – insbesondere in stark frequentierten Bereichen – wird empfohlen.
TC wird es darüber hinaus allen interessierten Personen ermöglichen, die Veranstaltung bequem von zu Hause aus
über verschiedene Kanäle umfassend zu verfolgen. Dies beinhaltet unter anderem:
   •   Eine erneute neunstündige Live-Übertragung im Bayerischen Fernsehen
   •   Ein deutschsprachiger Live-Stream auf der Webseite des BR
   •   Ein englischsprachiger Live-Stream auf der Webseite des DCR pbh
   •   Umfassende Berichterstattung auf der Webseite des DCR pbh sowie in den Social-Media-Kanälen
       Facebook, Instagram, Twitter, Youtube

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Regelungen für Helfer, Wettkampfrichter, Mitarbeiter der BOS

6. Regelungen für Helfer, Wettkampfrichter, Mitarbeiter der BOS

    6.1.         Regelungen für Helfer
        6.1.1.          Allgemeine Regelungen
Die Helfer werden aufgefordert, die gängigen Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten. Das freiwillige Tragen eines
MNS – insbesondere in stark frequentierten und in Innenbereichen - wird empfohlen.

        6.1.2.          Vermeidung der Durchmischung von Helfergruppen
Um eine Durchmischung der Helfergruppen zu vermeiden, werden die Helfer aufgefordert, ausschließlich in einem
fest definierten Bereich mitzuhelfen und nicht zwischen verschiedenen Bereichen zu wechseln.
Die Helfer werden ferner dazu angehalten, während der Veranstaltungstage in der Freizeit keine anderen
Veranstaltungen zu besuchen.

        6.1.3.          Helferfest
Das traditionelle Helferfest findet am Montag, den 04.07.2022 im großen Festzelt statt. Das freiwillige Tragen eines
MNS wird empfohlen.
Der Helferfilm wird anschließend im Stadion gezeigt.

        6.1.4.          Regelungen für Motorradfahrer
Die Kontaktdaten des Motorradfahrers und des jeweiligen Passagiers (WKR oder Pressevertreter), werden unter
Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten für 4
Wochen gespeichert und danach gelöscht.

    6.2.         Regelungen für Wettkampfrichter (WKR)
Für die WKR gelten die Regelungen für Helfer (6.1.) analog.
Sofern WKR Passagier auf einem Motorrad sein sollen, so werden die Kontaktdaten des WKR und des
Motorradfahrers unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Rückverfolgung möglicher
Infektionsketten für 4 Wochen gespeichert und danach gelöscht.

    6.3.         Regelungen für die eingesetzten Mitglieder der BOS
Für die eingesetzten Mitglieder der BOS gelten die jeweils gültigen Schutz-, Hygiene- und Einsatzkonzepte ihrer
jeweiligen Organisation (insbesondere für die Besetzung und Nutzung der Einsatzfahrzeuge).

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Regelungen für Journalisten & Pressevertreter

7. Regelungen für Journalisten & Pressevertreter

    7.1.        Ausgabe der Presse-Akkreditierungen
Alle Journalisten & Pressevertreter, die vor Ort von der Veranstaltung berichten wollen, müssen sich vorab
registrieren und akkreditieren. Eine nachträgliche Akkreditierung vor Ort ist nicht möglich.
Die persönliche Presse-Akkreditierung muss im Schützenhaus im Triathlonpark abgeholt werden. Das freiwillige
Tragen eines MNS im Schützenhaus wird empfohlen.
Die persönliche Presse-Akkreditierung muss vor Ort durchgehend gut sichtbar getragen werden und dient als
Zugangsberechtigung zu den entsprechenden Presse-Bereichen. Journalisten & Pressevertretern ohne Presse-
Akkreditierung wird der Zutritt verwehrt.

    7.2.        Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik
Bei der Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik steht lediglich eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur
Verfügung. Interessierte Pressevertreter müssen sich vorab namentlich für die Pressekonferenz registrieren und
erhalten dann eine entsprechende Einladung.
Diese Einladung ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. Es werden nur Pressevertreter
eingelassen, die eine entsprechende Einladung vorweisen können. Das freiwillige Tragen eines MNS wird
empfohlen.
Pressevertreter, die sich nicht vorab registriert haben, wird der Zugang verwehrt.

    7.3.        Presse-Bus am Renntag
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

    7.4.        Pressevertreter als Motorrad-Beifahrer
Die Kontaktdaten des Pressevertreters und des Motorradfahrers werden unter Berücksichtigung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten für 4 Wochen gespeichert und danach
gelöscht.

    7.5.        Pressebereiche entlang der Strecke sowie im Stadion
Um die notwenigen Abstände einzuhalten, wird der Zugang zu den Pressebereichen entlang der Strecke sowie im
Stadion begrenzt und nur eine entsprechende Anzahl an Zugangsakkreditierungen vergeben.
Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.
Der Zugang zu den jeweiligen Bereichen sowie die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln werden durch Mitarbeiter
des Sicherheitsdienstes überwacht.

    7.6.        Pressekonferenz nach dem Rennen
Die Pressekonferenz nach dem Rennen findet im Schützenhaus statt. Es steht lediglich eine begrenzte Anzahl an
Plätzen zur Verfügung. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

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Regelungen für Expo-Aussteller, Dienstleister sowie den Betrieb der Gastronomie

8. Regelungen für Expo-Aussteller, Dienstleister sowie den Betrieb
   der Gastronomie

    8.1.        Regelungen für Expo-Aussteller
Jeder Standbetreiber muss vorab einen Hygienebeauftragten für seinen Stand gegenüber TC benennen.
Dieser Hygienebeauftragte ist für die Einhaltung der Hygieneregeln innerhalb des Standes sowie die regelmäßige
Reinigung und Desinfektion von relevanten Oberflächen (Verkaufstheken, Umkleidekabinen, Kleiderständer, etc.)
innerhalb des Standes verantwortlich.

    8.2.        Regelungen für Dienstleister
Die beauftragten Dienstleister sind für das von ihnen eingesetzte Personal sowie die Einhaltung der Schutz- und
Hygieneregeln verantwortlich.
Sie haben sicher zu stellen, dass alle Mitarbeiter hinreichend geschult und mit entsprechender Schutzausrüstung
ausgestattet sind, um sowohl die eigenen wie auch die ergänzend hier beschriebenen Hygienevorgaben erfüllen zu
können.
Vor Dienstbeginn und in regelmäßigen Abständen während des Dienstes vor Ort müssen die Hände desinfiziert
werden. Entsprechende Hygienestationen sind von den jeweiligen Firmen vorzuhalten.
Die Mitarbeiter der Dienstleister sollen von den Firmen so eingeteilt werden, dass ausschließlich Tätigkeiten in einer
Zone anfallen und diese nicht gewechselt werden müssen.
Die Mitarbeiter der Dienstleister werden dazu angehalten, während der Veranstaltungstage in der Freizeit keine
anderen Veranstaltungen zu besuchen.
Es sind von Seiten der Firmen ausreichend Pausen vorzusehen, um den Mitarbeitern der Dienstleister die
Möglichkeit zur persönlichen Hygiene zu geben.

    8.3.        Regelungen für den Betrieb der Gastronomie
Für den Betrieb der Gastronomie (Biergarten & Foodcourt) gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelung für
Gastronomiebetriebe analog.
Die beauftragten Gastronomen sind für das von ihnen eingesetzte Personal sowie die Einhaltung der Schutz- und
Hygieneregeln verantwortlich.
Sie haben sicher zu stellen, dass alle Mitarbeiter hinreichend geschult und mit entsprechender Schutzausrüstung
ausgestattet sind, um sowohl die eigenen wie auch die ergänzend hier beschriebenen Hygienevorgaben erfüllen zu
können.
Vor Dienstbeginn und in regelmäßigen Abständen während des Dienstes vor Ort müssen die Hände desinfiziert
werden. Entsprechende Hygienestationen sind von den jeweiligen Gastronomen vorzuhalten.
Die Mitarbeiter der Gastronomen sollen so eingeteilt werden, dass ausschließlich Tätigkeiten in einer Zone anfallen
und diese nicht gewechselt werden müssen.
Die Mitarbeiter der Gastronomen werden dazu angehalten, während der Veranstaltungstage in der Freizeit keine
anderen Veranstaltungen zu besuchen.
Es sind von Seiten der Gastronomen ausreichend Pausen vorzusehen, um den Mitarbeitern der Gastronomen die
Möglichkeit zur persönlichen Hygiene zu geben.

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Interne Regelungen

9. Interne Regelungen

    9.1.    Interne Regelungen für den Ablauf der Rennwoche und dem Tag
        nach dem Rennen
        9.1.1.          Vorbereiten der Startbeutel
Die Startbeutel werden im großen Zelt gepackt. Eine hinreichende Durchlüftung / Querlüftung wird sichergestellt.
Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.1.2.          Kalte Lagebesprechung zusammen mit den BOS
Die kalte Lagebesprechung findet Kreistagssaal im Landratsamt statt. Es gelten die entsprechenden Hygieneregeln
des Landratsamtes.

        9.1.3.          Pressekonferenz vor dem Rennen in der Kulturfabrik
Es gelten die Hygieneregelungen der Kulturfabrik.

        9.1.4.          Betrieb des Fanshops auf dem Triathlon-Spezialmarkt
Eine hinreichende Durchlüftung / Querlüftung wird sichergestellt.

        9.1.5.          Ausgabe der Startunterlagen / Betrieb der Infotheken
Eine hinreichende Durchlüftung / Querlüftung wird sichergestellt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.1.6.          Betrieb des Pressebüros im Schützenhaus
Eine hinreichende Durchlüftung / Querlüftung wird sichergestellt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.1.7.          Sofortanmeldung am Montagmorgen nach dem Rennen
Der Verkauf der Startplätze im Zuge der Sofortanmeldung findet im großen Zelt statt. Eine hinreichende Durchlüftung
/ Querlüftung wird sichergestellt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.1.8.          Siegerehrung im Stadion
Die Siegerehrung findet im Stadion statt. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.1.9.          Helferfest am Montagabend
Das Helferfest findet im großen Festzelt statt. Eine hinreichende Durchlüftung / Querlüftung wird sichergestellt. Das
freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

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Interne Regelungen

    9.2.         Interne Regelungen für den Ablauf des Rennens
        9.2.1.         Athleten-Shuttle-Busse zum Schwimmstart
Am Renntag fahren morgens Shuttle-Busse für Athleten vom Parkplatz am Schulzentrum zum Schwimmstart. Für
jede der angebotenen Fahrten wird eine Liste mit den verfügbaren Plätzen geführt.
Athleten, die einen der Busse benutzen wollen, müssen sich bei der Abholung der Startunterlagen entscheiden,
welchen der Busse sie nutzen wollen und sich dann in die Liste für diesen Bus eintragen lassen. Ein Tausch des
Busses oder eine Mitfahrt ohne vorherige Anmeldung und Eintragung in die Liste ist nicht möglich.
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

        9.2.2.         Presse-Bus
Am Renntag wird ein Shuttle-Bus für Pressevertreter angeboten, welcher von Roth zum Schwimmstart und
anschließend zu weiteren Punkten entlang der Strecke fährt. Es wird eine Liste mit den verfügbaren Plätzen geführt.
Pressevertreter, die den Bus benutzen wollen, müssen sich hierfür vorab anmelden und werden in der Liste
dokumentiert. Eine Mitfahrt ohne vorherige Anmeldung und Eintragung in die Liste ist nicht möglich.
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

        9.2.3.         VIP-Busse
Am Renntag fahren morgens mehrere VIP-Busse für geladene VIP-Gäste von Roth zum Schwimmstart und
anschließend zu weiteren Punkten entlang der Strecke. Für jede der angebotenen Fahrten wird eine Liste mit den
verfügbaren Plätzen geführt und vorab festgelegt, welche VIP-Gäste in welchem Bus transportiert werden. Ein
Tausch des Busses oder eine Mitfahrt ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

        9.2.4.         Versorgungsstellen der Radstrecke und Laufstrecke
Die Versorgungsstellen werden hinreichend groß gestaltet, so dass ausreichender Abstand zwischen den Helfern
sowie zwischen Helfern und Athleten eingehalten werden kann. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.2.5.         Stimmungsnester der Radstrecke und Laufstrecke
Die Stimmungsnester werden hinreichend groß gestaltet, so dass ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Die Organisatoren / Betreiber der Stimmungsnester weisen die Besucher regelmäßig auf die Einhaltung der gängigen
Schutz- und Hygieneregeln hin. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

        9.2.6.         Schlussverpflegung
TC stellt eine hinreichende Durchlüftung des After-Race-Bereich sicher. Die Ausgabetheken sind so gestaltet, dass
das Einhalten der Abstandsregeln sichergestellt ist. Das freiwillige Tragen eines MNS wird empfohlen.

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Interne Regelungen

        9.2.7.          Massagebereich
Die Helfer im Massagebereich werden aufgefordert, freiwillige einen MNS zu tragen. TC wird den Helfern
entsprechende Masken bereitstellen.

        9.2.8.          Duschbereich
Den Helfern im Duschbereich wird das freiwillige Tragen eines MNS empfohlen. TC wird den Helfern entsprechende
Masken bereitstellen.

        9.2.9.          Zentralmedizinische Versorgung (ZMV) / BRK-Bereich
Für den Betrieb der ZMV sowie die dort eingesetzten Helfer und Mitarbeiter gilt das SHK des BRK.

        9.2.10.         Dopingkontrolle nach dem Rennen
Der Dopingkontrollbereich auf dem Außenschießstand hinter dem Schützenhaus wird ausreichend groß gestaltet.
Es gelten die Hygieneregelungen der NADA/WADA in ihrer jeweils gültigen Version.

        9.2.11.         Athleten-Shuttle-Busse von der WZ II zurück zum Schwimmstart
Im Bus muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen sowie der vorgegebene Mindestabstand eingehalten
werden. Es dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt
werden.

        9.2.12.         Betrieb der Leitstellen der ILS, Polizei & Feuerwehr
Für den Betrieb der Leitstellen der ILS, Polizei und Feuerwehr gelten die Schutz- und Hygienekonzepte der jeweiligen
Organisation.

    9.3.         Interne Regelungen für Auf-, Um- und Abbaumaßnahmen
        9.3.1.          Schwimmstrecke
Der Aufbau und Abbau der Schwimmstrecke erfolgt durch Einsatzkräfte und Helfer der Wasserwacht.
Es gilt das entsprechende SHK der Wasserwacht.

        9.3.2.          Zentralmedizinische Versorgung (ZMV) / BRK-Bereich
Die ZMV / der BRK-Bereich wird eigenständig durch Kräfte des BRK auf- und abgebaut.
Es gilt das entsprechenden SHK des BRK.

        9.3.3.          Alle übrigen Veranstaltungsbereiche
Alle übrigen Veranstaltungsbereiche werden durch TC sowie deren Mitarbeiter & Helfer (teilweise unter Zuhilfenahme
von externen Dienstleistern) auf-, um- und abgebaut.
Es gelten die Regelungen dieses Konzeptes analog.

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