SCHUTZKONZEPT COVID-19 FÜR DIE AUSÜBUNG VON SPORTARTEN VON LAUSANNE NATATION - Erstellt am 22. November 2021

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SCHUTZKONZEPT COVID-19 FÜR DIE AUSÜBUNG VON SPORTARTEN VON LAUSANNE NATATION - Erstellt am 22. November 2021
SCHUTZKONZEPT COVID-19
FÜR DIE AUSÜBUNG VON SPORTARTEN
                                        VON
                  LAUSANNE NATATION

                          Erstellt am 22. November 2021

 Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
INHALTSVERZEICHNIS

Ziele                                                                                            3

MASSNAHMEN FÜR DIE NUTZUNG DER INFRASTRUKTUR WÄHREND DES UNTERRICHTS                             3

Allgemein                                                                                        3
Schwimmbad Mon Repos                                                                             3
Andere Schwimmbäder, die von Lausanne Natation genutzt werden                                    4
Zugang zu den Umkleidekabinen                                                                    5
Frequentierungen                                                                                 5
Direkter physischer Kontakt und soziale Distanz                                                  5
Allgemeine Regeln                                                                                5

MASSNAHMEN FÜR DIE NUTZUNG DER INFRASTRUKTUR BEI WETTKÄMPFEN                                     6

Allgemein                                                                                        6
Für Wettkämpfe in allen Einrichtungen (außer Mon Repos)                                          6
Für Wettkämpfe in Mon Repos                                                                      6
Tragen der Maske                                                                                 7
Zugang zu den Umkleidekabinen                                                                    7
Frequentierung                                                                                   8
Direkter physischer Kontakt und soziale Distanz                                                  8
Allgemeine Regeln                                                                                8
Verpflegung                                                                                      9

VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE EINHALTUNG DES KONZEPTS                                             9
KOMMUNIKATION DES SCHUTZKONZEPTS                                                                 9

        Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
ZIELE

Das vorliegende Schutzkonzept soll die Durchführung der Wassersportaktivitäten des Vereins Lausanne
Natation in den vom Verein genutzten Einrichtungen ermöglichen und sowohl die Athleten als auch die
Betreuer vor COVID-19 schützen.
Dieses vom Lausanne Natation umgesetzte Schutzkonzept bezieht sich auf die von der Gemeinde
Lausanne, dem Kanton Waadt und dem Bundesrat festgelegten Maßnahmen und stützt sich auf diese. Die
Teilnahme an Kursen und Wettkämpfen für Mitglieder innerhalb des Vereins erfolgt auf freiwilliger Basis.
Lausanne Natation zählt auf die gewohnt große Solidarität und das vorbildliche Verhalten aller Teilnehmer.
Teilnehmern.

MASSNAHMEN FÜR DIE NUTZUNG DER INFRASTRUKTUR
WÄHREND DES KURSES

Allgemein
Distanzregeln und persönliche Hygiene für Athleten und Angestellte werden durch diese durchgeführt.
Informationen und organisatorische Maßnahmen (Aushang, Beschilderung, Abgrenzung ...) werden durch
den Veranstalter geregelt.
Dieses Schutzkonzept berücksichtigt nur die Innenräume der verschiedenen Schwimmbäder.

Piscine de Mon Repos
Gemäß den neuesten Maßnahmen, die vom Bund angekündigt und vom Kanton Waadt sowie der Stadt
Lausanne angenommen wurden, ist der Zugang zum Schwimmbadgebäude nur Personen (Athleten und
Angestellte von Lausanne Natation) gestattet, die ein gültiges COVID-Zertifikat sowie einen
Identitätsnachweis vorlegen.1

● Diese Kontrolle wird vom Personal des Schwimmbads Mon Repos verwaltet, außer freitags ab 18:00 Uhr,
wo es von einem Angestellten des Lausanne Natation verwaltet wird.

● Das Personal scannt mithilfe der COVID Check-Anwendung des Bundes das COVID-Zertifikat und
überprüfen die Identität der Person anhand eines Ausweises

1 Als Identitätsnachweis gelten die folgenden Dokumente: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Führerschein, Swisspass,
Studentenausweis. Wenn ein Freiwilliger Zweifel an der Person hat, hat er das Recht, einen zweiten Ausweis zu verlangen, um den ersten zu bestätigen.

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● Jedes Mitglied/jeder Angestellte des Clubs ab 16 Jahren, das/der das Gebäude betreten will,
ist verpflichtet, diese beiden Dokumente vorzulegen

● Jedes Mitglied/jeder Angestellte unter 16 Jahren, das/der das Gebäude betreten möchte, muss
nur einen Ausweis vorlegen, der sein Alter belegt (es ist wichtig, das Dokument physisch vorliegen zu
haben, ein Foto reicht nicht aus)

● Nach der Kontrolle und Bestätigung kann die Person das Gebäude betreten.

Andere Schwimmbäder, die von Lausanne Natation benutzt werden

Mit dem Begriff "andere Schwimmbäder" sind die folgenden Schwimmbäder gemeint:
○ Grand Vennes
○ Vallée de la Jeunesse
○ Bergières
○ Bois Murat
○ Avenue de France
○ Rovéréaz
○ Prilly

Gemäß den neuesten Maßnahmen, die vom Bund angekündigt und vom Kanton Waadt sowie der Stadt
Lausanne angenommen wurden, gilt folgende Regel:

● "Von der COVID-Zertifizierung befreit sind Personen, die in festen und dauerhaften Gruppen von max.
maximal 30 Personen (einschließlich Trainer) in Räumlichkeiten, die von anderem Publikum getrennt sind".

● Das heißt, wenn es Gruppen gibt, die :
           ○ Fest sind, aber Athleten ab 16 Jahren enthalten (auch gemischt mit Jüngeren) UND
           sie aus 30 Personen bestehen, dann ist das COVID-Zertifikat für Personen
           von 16 Jahren oder älter im Inneren, einschließlich der Coaches, obligatorisch.

           ○ Für Lausanne Natation betrifft dies die folgenden Zeiten:
                    ■ Dienstag - Schwimmbad Grand Vennes - von 19:00 bis 20:00 Uhr.
                    ■ Freitag - Schwimmbad Vallée de la Jeunesse - von 6:15 bis 7:45 Uhr.
                    ■ Freitag - Schwimmbad Vallée de la Jeunesse - von 19.15 bis 20.15 Uhr.
                    ■ Samstag - Schwimmbad Vallée de la Jeunesse - von 6:15 bis 8:00 Uhr.
                    ■ Samstag - Schwimmbad Avenue de France - 12.00 bis 13.00 Uhr

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Daher müssen während der oben genannten Zeiten in dem genannten Schwimmbad alle Mitglieder und
Angestellten im Alter von 16 Jahre und älter ein COVID-Zertifikat für diese Zeit vorlegen. Die Kontrolle der
COVID-Zertifikate erfolgt durch den für die Gruppe verantwortlichen Trainer mithilfe der COVID Check-
Anwendung.

Für die anderen Zeiten in den oben genannten Schwimmbädern ist das COVID-Zertifikat nicht erforderlich.

Zugang zu Umkleidekabinen

Die Benutzung der Umkleidekabinen kann nach den vom Kanton Waadt erlassenen Regeln erfolgen, d. h:
● Für alle Teilnehmer: 1m50 Abstand zwischen jeder Person

Frequentierungen

Schwimmbäder dürfen nur betrieben werden, wenn die zuvor in diesem Schutzkonzept vorgestellten
Maßnahmen und die unten aufgeführten Bedingungen eingehalten werden:

● der Zugang zu den Becken während der Zeitfenster des Clubs ist auf Mitglieder beschränkt, die in der
festen Gruppe eingeschrieben sind und Trainer von Lausanne Natation

● Besucher (Eltern oder andere) dürfen die Einrichtungen betreten, die dies erlauben.
Um den nicht selbständigen Kindern beim Umziehen zu helfen*. Eltern sind verpflichtet, einen Mundschutz
zu tragen und sie dürfen sich während des Unterrichts nicht in der Infrastruktur aufhalten.

*Für das Schwimmbad Bois Murat (Gemeinde Epalinges) gilt: Besucher dürfen nicht
das Gelände des Gebäudes betreten (Empfang, Umkleidekabinen, Sanitäranlagen und Beckenrand und Rand
der Fenster...).

Direkter physischer Kontakt und soziale Distanz

Außerhalb des Wassers müssen die Regeln zur Distanzierung zwischen den Athleten beachtet werden.
Im Wasser soll Chlor aufgrund seiner desinfizierenden und antibakteriellen Wirkung eine tödliche Wirkung
auf das COVID-19-Virus haben. Daher treten die Regeln zur Distanzierung zwischen den Athleten nicht mehr
in Kraft, werden aber dringend empfohlen.2

2
    Gemäss dem Schutzkonzept Wassersport des Verbandes Swiss Aquatics vom 30. April 2020, Seite 3

             Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
Allgemeine Regeln

● Am Eingang zur Infrastruktur muss ein Desinfektionsgel für die Hände verwendet werden.

● Die Athleten müssen ihre Kleidung in einer Sporttasche aufbewahren. In der Sporthalle, Umkleidekabine
oder am Beckenrand dürfen während des Wettkampfs keine Textilien herumliegen.

● Jeder Athlet verfügt über seine eigene Ausrüstung und benutzt sie ausschließlich. Während des
Unterrichts ist lediglich eine persönliche Trinkflasche erlaubt.

● Die Athleten können die Duschen und Haartrockner am Pool benutzen.

MASSNAHMEN FÜR DIE NUTZUNG VON INFRASTRUKTUREN
BEI WETTKÄMPFEN

Allgemein
Die Distanzregeln und die persönliche Hygiene der Athleten und Angestellten werden durch diese
durchgeführt.
    Informationen und organisatorische Maßnahmen (Aushang, Beschilderung, Abgrenzung ...) werden vom
Organisator geregelt.
Dieses Schutzkonzept berücksichtigt nur die Innenräume der einzelnen Schwimmbäder.

Für Wettkämpfe in allen Infrastrukturen (außer Mon Repos)
Gemäss den neuesten Massnahmen, die vom Bund angekündigt und vom Kanton Waadt sowie der Stadt
Lausanne übernommen wurden, ist der Zugang zum Schwimmbadgebäude während einer Veranstaltung
nur Personen (Athleten und Angestellte von Lausanne Natation) gestattet, die ein gültiges COVID-Zertifikat
sowie einen Identitätsausweis vorweisen können.3

● Jedes Mitglied/jeder Angestellte des Clubs ab 16 Jahren, das/der das Gebäude betreten will, hat
ist verpflichtet, diese beiden Dokumente vorzulegen

● Jedes Mitglied/jeder Angestellte unter 16 Jahren, das/der das Gebäude betreten möchte, muss
nur einen Ausweis vorlegen, der sein Alter belegt (es ist wichtig, das Dokument physisch vorliegen zu
haben, ein Foto reicht nicht aus)

● Nach der Kontrolle und Bestätigung kann die Person das Gebäude betreten.

3
    Als Identitätsnachweis gelten die folgenden Dokumente: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Führerschein, Swisspass,
Studentenausweis. Wenn ein Freiwilliger Zweifel an der Person hat, hat er das Recht, einen zweiten Ausweis zu verlangen, um den ersten zu bestätigen.

             Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
Für die Wettkämpfe in Mon Repos

Gemäß den neuesten Maßnahmen, die vom Bund angekündigt und vom Kanton Waadt sowie der Stadt
Lausanne übernommen wurden, ist der Zugang zum Schwimmbadgebäude nur Personen (Athleten und
Angestellte von Lausanne Natation) gestattet, die ein gültiges COVID-Zertifikat sowie einen
Identitätsnachweis vorweisen können. Um einen höheren Schutz zu gewährleisten, hat Lausanne Natation
beschlossen, im Rahmen der Wettkämpfe in Mon Repos diese Maßnahme für alle Personen ab 12 Jahren
anzuwenden.

● Diese Kontrolle wird von einem Mitglied von Lausanne Natation geleitet, das während der Veranstaltung
für COVID verantwortlich ist und das zuvor geschult worden sein. Ein zusammenfassendes Blatt (siehe
Anhang) wird im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.

● Das Personal scannt mithilfe der COVID Check-Anwendung des Bundes das COVID-Zertifikat und
überprüft die Identität der Person anhand eines gültigen Identitätsnachweises (es ist wichtig, dass das
Dokument physisch vorliegen, ein Foto ist nicht ausreichend).

● Alle Teilnehmer über 12 Jahre sowie Mitglieder/Angestellte des Clubs, Freiwillige, Eltern und
Organisatoren müssen ein für die Veranstaltung gültiges COVID-Zertifikat vorlegen.

● Jede Person ab 12 Jahren, die das Gebäude betreten möchte, ist verpflichtet, diese Dokumente
vorzulegen. Diese beiden Dokumente müssen vorgelegt werden.

● sobald die Kontrolle durchgeführt und bestätigt wurde, erhält die Person als Zeichen der Bestätigung
einen Stempel auf die Hand.

● Jede Person unter 12 Jahren, die das Gebäude betreten möchte, muss lediglich
einen Ausweis vorlegen, der sein Alter belegt (es ist wichtig, das Dokument physisch vorliegen zu haben,
ein Foto ist nicht ausreichend)

Tragen einer Maske

● In allen Schwimmbädern (außer Mon Repos):
        ○ Aufgrund der neuen Schutzmassnahmen ist das Tragen der Maske bei Sportveranstaltungen für
        alle Personen, die das Gebäude betreten, einschliesslich der Schwimmer am Beckenrand
        obligatorisch.

● Im Schwimmbad von Mon Repos:
        ○ Auch wenn das COVID-Zertifikat bei der Veranstaltung von allen Personen ab 12 Jahren verlangt
        wird (Einschliesslich des Personals der Stadt Lausanne), ist das Tragen der Maske für alle Personen,
        einschliesslich Zuschauer, Freiwillige und Schwimmer welche das Gebäude betreten, obligatorisch.

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Zugang zu Umkleidekabinen

● Im Schwimmbad von Mon Repos :
Die Nutzung der Umkleidekabinen kann nach den vom Kanton Waadt erlassenen Regeln erfolgen, d. h:
              ○ Für alle Teilnehmer: 1,50 m Abstand zwischen jeder Person.
              ○ Richter/Schiedsrichter und freiwillige Helfer des Wettbewerbs haben Zugang zu den
              Umkleideräumen des Vereins mit einem
              direkten Zugang zum Schwimmbad.
              ○ Alle Schwimmer und Trainer haben Zugang zu den öffentlichen Umkleidekabinen.

● In allen anderen Schwimmbädern:
Die Benutzung der Umkleidekabinen kann nach den vom Kanton Waadt erlassenen Regeln erfolgen, d. h:
              ○ Für alle Teilnehmer: 1,50 m Abstand zwischen jeder Person

Frequentierungen

Schwimmbäder dürfen nur betrieben werden, wenn die zuvor in diesem Schutzkonzept vorgestellten
Maßnahmen und die unten aufgeführten Bedingungen eingehalten werden:

● Der Zugang zu den Umkleidekabinen und Becken während der Wettkämpfe ist auf registrierte Teilnehmer
und Trainer beschränkt.
● Im Schwimmbad von Mon Repos:
              ○ Zuschauer (Eltern oder andere) dürfen während der Wettkämpfe in das Innere der Sportstätten
              gelangen. Die Zuschauer dürfen während der Wettkämpfe unter Einhaltung der oben genannten
              Regeln auf das Gelände.
              ○ Zuschauer haben nur Zugang zum Gang über dem Becken. Unter keinen Umständen dürfen die
              Eltern Zugang zum Beckenrand haben. Es werden regelmässig Kontrollen durchgeführt, um sicher
              zu stellen, das dies eingehalten wird.
● In anderen Pools :
              ○ Zuschauer dürfen das Innere der Infrastruktur nicht betreten.

Direkter physischer Kontakt und soziale Distanz

Außerhalb des Wassers müssen die Regeln zur Distanzierung zwischen den Athleten beachtet werden.
Im Wasser soll Chlor aufgrund seiner desinfizierenden und antibakteriellen Wirkung eine tödliche Wirkung
auf das COVID-19-Virus haben. Daher treten die Regeln zur Distanzierung zwischen den Athleten nicht mehr
in Kraft, werden aber dringend empfohlen.4

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    Gemäss dem Schutzkonzept Wassersport des Verbandes Swiss Aquatics vom 30. April 2020, Seite 3

            Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
Allgemeine Regeln

● Am Eingang zur Infrastruktur muss ein Desinfektionsgel für die Hände verwendet werden.

● Die Athleten müssen ihre Kleidung in einer Sporttasche aufbewahren. In der Sporthalle, Umkleidekabine
oder am Beckenrand dürfen während des Wettkampfs keine Textilien herumliegen.

● Jeder Athlet verfügt über seine eigene Ausrüstung und benutzt sie ausschließlich. Lediglich eine
persönliche Trinkflasche ist für den Gebrauch während des Wettkampfes erlaubt.

● Die Athleten können die Duschen und Haartrockner am Pool benutzen.

● Das Material der Jury wird vor und nach jeder Sitzung von einer verantwortlichen Person desinfiziert.

Verpflegung

● Während der Wettkämpfe in Mon Repos kann ein Essens- und Getränkestand im Gebäude aufgestellt
werden. Jeglicher Verzehr im Inneren ist erlaubt, da jede Person ab dem 12. Jahre ein gültiges Covid-
Zertifikat vorgelegt hat.

VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE EINHALTUNG DIESES PLANS

● Lausanne Natation verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass dieses Schutzkonzept umgesetzt und während
aller Aktivitäten des Vereins eingehalten wird. Es sorgt auch dafür, dass die Trainer/Lehrer jedes Vereins
davon Kenntnis nehmen.
● Es liegt in der Verantwortung jedes Gruppenleiters, sicherzustellen, dass :
        ○ Dass alle Schwimmer an einem Ort versammelt sind
        ○ Bestehende Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Gesundheit angewendet werden.

● Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Distanz und die Hygienevorschriften von seiner
Ankunft in der Infrastruktur bis zu seiner Abreise eingehalten werden.

MITTEILUNG DES SCHUTZKONZEPTS

● Das Schutzkonzept wird der Sportabteilung der Stadt Lausanne zur Validierung und Umsetzung
vorgeschlagen.

       Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
● Es wird an alle Mitglieder (die von einer Wiederaufnahme der Aktivitäten betroffen sind) und Vereine (im
Rahmen eines) per E-Mail zusammen mit den anderen Informationsmaterialien.

● Alle Personen, die an Aktivitäten von Lausanne Natation teilnehmen, verpflichten sich, sich an das
Konzept zu halten des Schutzkonzepts solidarisch und mit einem hohen Maß an persönlicher
Verantwortung zu folgen und die folgenden Maßnahmen umzusetzen die notwendigen Maßnahmen
konsequent umzusetzen.

● Das Schutzkonzept wird laufend an die aktualisierten COVID-19-Verordnungen und die
des Bundesrates, des Staatsrates des Kantons Waadt und der Stadt Lausanne angepasst.
Etwaige Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

● COVID-Verantwortlicher des Lausanne Natation für Kurse und Veranstaltungen: Benjamin STASIULIS,
Direktor von Lausanne Natation, +41 78 766 10 99

Bei Unstimmigkeiten zwischen der Französischen und der Deutschen Version, wird immer die Französische
Version angewendet.

                                                                           Erstellt am 22.11.2021 in Lausanne

                                                                                          Benjamin Stasiulis
                                                                            Directeur du Lausanne Natation
                                                   Personne de contact pour la gestion du COVID-19 au club
             Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90

       Lausanne Natation - info@lausannenatation.ch - www.lausannenatation.ch - Tel : 021 566 16 90
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