Schutzkonzept Tennis Club Brugg - Version 12.0, rev. 01 Gültig ab 13. September 2021

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Schutzkonzept Tennis Club Brugg - Version 12.0, rev. 01 Gültig ab 13. September 2021
Schutzkonzept
Tennis Club Brugg
     Version 12.0, rev. 01
     Gültig ab 13. September 2021
Brugg, 12.09.2021

Schutzkonzept Tennis Club Brugg

Einleitung

Das folgende Schutzkonzept ist massgebend für den Betrieb der sportlichen Tätigkeiten und des Aufenthaltes
auf der Sportanlage des Tennis Club Brugg (folgend TCB genannt). Es ist massgebend für die Schutzkonzepte
aller weiteren Dienstleister wie Tennislehrer, Fitness-Instruktoren, Caterer oder Turnierveranstalter welche
auf der Sportanlage des TCB auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung eine Leistung anbieten.

1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb
Übergeordnete Grundsätze

Das Schutzkonzept des TCB muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten
werden:
    • Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
       (Covid-19-Verordnung besondere Lage)
       https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-
       ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
Im Kanton Aargau gelten überdies für den sportlichen Bereich:
    • https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich/spor
       taktivitaeten/trainingswiederaufnahme_anlagenoeffnung.jsp

1.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Behörden und Tennisspielenden
beratend zur Seite.

 Massnahmen
 Die COVID-19-Beauftragte für den TCB ist:
 Barbara Hasler, Vorerliweg 1, 5106 Veltheim, Tel. 079 299 63 23, anlaesse@tcbrugg.ch
 Der Club hat die COVID-19 Beauftragte in der Swiss Tennis Mitgliederadministration eingetragen.

1.2. Hygienevorschriften
Einhalten der Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Reinigung der
Berührungsflächen als Präventionsmassnahme.

 Massnahmen
 Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
 wird sichergestellt durch folgende Massnahmen:
 WC, Türgriffe, Lichtschalter und andere Flächen werden regelmässig gereinigt.
 Alle Personen auf der Anlage des TCB waschen oder desinfizieren sich regelmässig die Hände.
 Die bereitgestellten Desinfektions-Dispenser werden aufgefüllt.
 Auf das traditionelle «Shake-Hands» wird möglichst verzichtet.

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1.3. Social Distancing
Einhalten der Distanzen zwischen Personen und maximale Belegung eines Raumes.

 Massnahmen
 Jede Person ist bestrebt, 1.5 Meter Abstand von anderen Personen einzuhalten.
 Spielerbänke oder -stühle sind in einem Mindestabstand von 1,5 Metern platziert.
 Der andauernde Aufenthalt in Garderobe oder Clubhauseingang ist verboten. Diese Bereiche
 werden nicht als Warteräume verwendet.

1.4. Nutzung der Anlage
Anlage und Plätze

 Massnahmen
 Die gesamte Tennisanlage (Aussenplätze, Tennishalle, Clubhaus) ist grundsätzlich für alle verfügbar
 gemäss Platzreglement. Sie ist jedoch nur für diejenigen Personen benutzbar, welche den
 Anordnungen dieses Schutzkonzeptes folgen können und wollen.
 Die Tennishalle und alle anderen Innenräume müssen regelmässig gelüftet werden. Jeder Benutzer
 der Clubanlage trägt durch umsichtiges Handeln hierzu bei.

Clubhaus / Restaurant

 Massnahmen
 Clubhaus, Duschen, alle WC’s sowie Restaurant-Bereich sind unter Berücksichtigung der folgenden
 Massnahmen frei benutzbar:
 In allen Innenräumen, mit Ausnahme der Tennishalle, ist eine den Mund- und Nasenbereich
 abdeckende Gesichtsmaske getragen werden. Ausgenommen von dieser Maskenpflicht sind
 Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen
 Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
 Von der Maskentragpflicht im Restaurant kann ebenfalls abgewichen werden, wenn die Personen
 jederzeit 1.5 m Abstand einhalten und an ihrem Standort verbleiben. Dies ist z.B. der Fall während
 der Verpflegung.
 Das freiwillige Tragen einer Gesichtsmaske ist auf der gesamten Anlage erlaubt.

Zertifikatspflicht beim Tennisspiel

 Massnahmen
 Es gilt eine generelle und allgemeine Pflicht zur Vorweisung eines persönlichen Zertifikates
 (negativ Getestet, Genesen, Geimpft; sog. 3G-Zertifikat) für die Benutzer der Tennisanlage
 (Aussenplätze und Tennishalle). Folgende Ausnahmen gelten:
 A) Alle Spielenden bis zur Erreichung des 16. Geburtstag.
 B) Alle Spielenden, welche A) erreicht haben und nur auf den Aussenplätzen spielen.
 C) Alle Spielenden, welche A) erreicht haben und in der Tennishalle nur zu fixen Zeiten (ab
 Wintersaison: Fixplatzbuchung) und in einem gleichbleibenden Personenkreis zusammen Tennis
 spielen.
 D) Alle Teilnehmer fix geplanter Trainingsgruppen der Tennisschule TCB, jedoch nur im Rahmen
 dieser Kurse (kein sporadischer Wechsel in andere Gruppen).
 E) Für die Eltern oder Begleitpersonen der Kinder in der Ballschule, wobei dann für diese Personen
 eine Maskentragpflicht gilt.

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Beispiele:
1. Junior, 17 Jahre alt, kein 3G-Zertifikat; darf das Training in seiner angestammten Trainingsgruppe
besuchen (Aussenplatz und Tennishalle); darf mit anderen Personen auf Aussenplätzen reservieren und
spielen; darf aber nicht eine Einzelplatz-Reservation in der Tennishalle ausführen (oder hinzugebucht
werden);
2. Erwachsenes Mitglied, 42 Jahre, kein 3G- Zertifikat: darf mit anderen Personen auf Aussenplätzen
reservieren und spielen; darf in seiner beständigen Gruppe (mit gleichbleibendem Personenkreis), welche
per Fixplatzbuchung die Tennishalle mietet, spielen;
darf aber nicht eine Einzelplatz-Reservation in der Tennishalle ausführen (oder hinzugebucht werden);
3. Erwachsenes Mitglied, 42 Jahre, hat sich impfen lassen und besitzt 3G- Zertifikat: darf mit anderen
Personen auf Aussenplätzen reservieren und spielen; darf mit anderen Personen in einer Fixplatzbuchung
und in der Tennishalle reservieren und spielen; darf mit anderen Personen mit Zertifikat eine Einzelplatz-
Buchung in der Tennishalle vornehmen und reservieren und spielen.

1.5. Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten.

 Massnahmen
 Das Nachverfolgen von Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen
 sichergestellt:
 Alle Platzreservation werden im GotCourts Platzreservationssystem namentlich festgehalten.
 Ausgenommen sind Buchungen, welche von offizieller Clubseite her getätigt werden (z.B. die
 offiziellen Trainings der Tennisschule sowie Tennisturniere).
 Für die Nachführung während offiziellen Trainings der Tennisschule ist das Trainerteam zuständig.

1.6. Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben
des BAG beachten.

 Massnahmen
 Personen aller Altersgruppen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt zur Anlage des TCB.
 Personen, welchen eine Quarantäne oder Isolation verordnet wurde, haben keinen Zugang zur
 Anlage.
 Wird ein positiver Befund nachgewiesen, sind allfällige Spielpartner oder der Trainingsveranstalter
 umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.
 Bei anstehenden Krankheitssymptomen und negativem COVID-Test sind mindestens 48 Stunden
 Symptomfreiheit bis zum ersten Betreten der Tennisanlage einzuhalten.

1.7. Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen.

 Massnahmen
 Die erneuerten Schutzmassnahmen des TCB werden im September 2021 an alle Clubmitglieder
 kommuniziert.
 Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird im TC Brugg aufgehängt, zusätzlich werden Plakate von
 Swiss Tennis berücksichtigt.

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2. Massnahmen Tennis- und Padelspielende
Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennis- und
Padelspielenden.

 Massnahmen
 Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten
 Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
 Die Person, die den Platz gebucht hat achtet darauf, dass alle Spieldenden über die gültigen
 Schutzmassnahmen informiert sind.
 Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Minderjährige die Vorgaben vollumfänglich einhalten.

3. Schutzmassnahmen für Veranstaltungen und Wettkämpfe
Veranstaltungen und Wettkämpfe sind für alle Altersklassen erlaubt.
Alle Wettkämpfe werden über den TCB ausgeführt und unterstehen damit diesem Schutzkonzept.

Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften können unter folgenden
Bedingungen ausgetragen werden:

Verantwortliche Person
Für jede Veranstaltungen ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen (z.B. COVID-19-Beauftragte des TCB
oder der Official), welche für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist.

Rückverfolgung von Kontakten
Alle Personendaten müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende
Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies kann
durch die Erfassung (Name, Vorname, Telefonnummer) mittels Kontaktformular organisiert werden.

Hygienemassnahmen
Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände waschen.
Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.

Social Distancing / Abstandsregeln und Zuschauer
Wenn der Zugang nicht auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt wird, gilt auch drinnen eine maximale
Personenzahl von 30 (Publikum und teilnehmende Sportlerinnen und Sportler), die gleichzeitig anwesend
sind.

4. Massnahmen Tennisunterricht
Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch alle Trainer.

5. Abschluss
Dieses Dokument wurde vom Vorstand des TC Brugg erstellt: 11. September 2021
Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern übermittelt und erläutert.

COVID-19-Beauftragte, Datum und Unterschrift: _________________________________________

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