SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...

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SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
Ausgabe 06-2020        Erscheinungstag 27. Juni 2020    13. Jahrgang

     SOMMER GRÜßT MIT
     KLATSCHMOHNBLÜTE

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SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
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SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                            3

                            Bundestagsabgeordnete Katrin Budde informiert sich im
                                      Gesundheitsamt des Landkreises
Katrin Budde (MdB/SPD) ließ sich Mitte Juni
im Gesundheitsamt des Landkreises Mans-
feld-Südharz durch Landrätin Dr. Angelika
Klein (DIE LINKE) und Amtsleiterin Dr. Birgit
Achilles (links) über die Arbeit der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter in der Corona-Krise
informieren. Dabei ging es u.a. um die aktu-
elle Pandemie-Situation im Landkreis, die
Organisation der Gesundheitsvorsorge zur
Eindämmung der Pandemie, die Bereitstel-
lung von Schutzmaterial und die Erfahrun-
gen des Landkreises in der Abstimmung von
Maßnahmen mit Bund/Land und anderen
Behörden. Die Bundestagsabgeordnete in-
teressierte sich in ihrem Wahlkreis auch da-
für, was der Bund für den Landkreis und die
Kommunen zur Überwindung der Krise kon-
                                                 Landrätin Dr. Angelika Klein informiert Katrin Budde über die Auswirkungen der Corona-Krise im Landkreis.
kret tun sollte.
Dr. Angelika Klein erläuterte, dass die Ge-
sundheitsaufsicht personell und finanziell       aber allein nicht zu leisten imstande ist. Be-          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden,
gestärkt werden müsse, was der Landkreis         reits die Aufgabe, ausreichend qualifizierte            gestalte sich immer schwieriger.

                              Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verschoben –
                                   kreiswettbewerb findet im kommenden jahr statt

Die Corona-Pandemie hat nun auch Auswir-         berg.                                                   schaften, Vereine und Verbände verfügen, die
kungen auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat        Alle Orte, die teilnehmen, haben im Wettbe-             sich aktiv und mit kreativen Ideen einbringen.
Zukunft“. Im Landkreis Mansfeld-Südharz          werb die Chance zu zeigen, dass der ländliche           Das bürgerschaftliche Engagement und die
wird der Wettbewerb auf das 2. Quartal 2021      Raum trotz großer gesellschaftlicher Heraus-            vielfältigen Aktivitäten vor Ort sollen somit im
verschoben.                                      forderungen Zukunft hat, dass die Orte le-              Rahmen des Wettbewerbs gewürdigt und
Hintergrund ist die Entscheidung des Bun-        benswert sind und über starke Dorfgemein-               landkreisweit bekannt gemacht werden.
desministeriums für Ernährung und Landwirt-
schaft, den abschließenden Bundeswettbe-
werb in das Jahr 2023 zu verschieben.
Entsprechend ist auch der Landeswettbe-
werb um ein Jahr auf 2022 verlegt worden.
Die Landkreise haben nach Information des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie des Landes Sachsen-Anhalt die Mög-
lichkeit, den Kreiswettbewerb in diesem oder
im kommenden Jahr durchzuführen.
Aufgrund der nach wie vor unsicheren Situa-
tion hinsichtlich Einschränkungen wegen der
Corona-Pandemie wurde im Landkreis ent-
schieden, den Kreiswettbewerb erst im kom-
menden Jahr durchzuführen. Die Bewer-
tungskommission wird dann bis zur Mitte des
Jahres 2021 die Orte besuchen, die sich be-
reits beworben haben. Insgesamt gingen
beim Landkreis 11 Bewerbungen ein. Mitma-
chen wollen die Ortschaften Beyernaumburg,
Einzingen, Molmerswende, Nienstedt, Ries-
                                                 Den letzten Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" im Landkreis Mansfeld-Südharz konnte Riestedt für sich
tedt, Ritterode/ Meisberg, Rothenschirmbach,
                                                 entscheiden. Der diesjährige Wettbewerb wird wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Sotterhausen, Walbeck, Wippra und Wolfs-

                                             Bürgersprechstunde der Landrätin
Immer am ersten Dienstag im Monat hält           ihre Sprechstunde für alle Bürgerinnen und              nisch unter der Rufnummer (03464) 535 1002
Landrätin Dr. Angelika Klein in der Kreisver-    Bürger ab. Bürgerinnen und Bürger, die dieses           voranmelden. Die nächste Sprechstunde fin-
waltung in Sangerhausen von 16:00 bis 18:00      Angebot nutzen wollen, sollten sich telefo-             det am Dienstag, 04. August 2020, statt.
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Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                                 5

  Konzept zur Betreibung der kreiseigenen Sportstätten des Landkreises Mansfeld-Südharz
Entsprechend der Entwicklung der pandemi-                                                                     wortlich die frequentierten Gegenstände,
schen Lage, die zur Aufhebung der vorüber-                                                                    Türen, Türklinken, Waschbecken und Sani-
gehenden Kontaktverbote im öffentlichen                                                                       täreinrichtungen vor und nach dem Training
Raum geführt hat, ist auch eine Neubewer-                                                                     mit einer Seifenlösung zu reinigen. Die Ver-
tung des Sportbetriebs erforderlich. Dabei ist                                                                eine haben, soweit erforderliche, zusätzliche
zu berücksichtigen, dass der Sport auch und                                                                   konzeptbedingte Kosten der Reinigung der
gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag                                                                  durch sie verursachten Nutzung zu tragen.
zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Er-                                                                m) Beim Sportbetrieb /Training ist durch Öff-
haltung von Gesundheit und Mobilität und                      nichten.                                           nen der entsprechend geeigneten und zu-
damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen                 c) Die Ein- und Ausgänge der Sporthalle sind           lässigen Fenster und Türen für ausreichend
und Bürger leistet. Aufgrund der geminderten                  entsprechend der Kennzeichnung zu nut-             Frischluftzufuhr bzw. Luftbewegung zu
Infektionsgefahr bei konsequenter Einhaltung                  zen, die Verschlusssicherheit ist durch den        sorgen. Vor und nach dem Training haben
der Abstands- und Hygieneregeln ist der                       Verantwortlichen nach jeder Nutzung her-           die Vereine / Nutzer eine Stoßlüftung der
Sportbetrieb mit Auflagen eingeschränkt                       zustellen.                                         Turnhalle und des Sanitärbereichs von
möglich.                                                 d) Die Nutzung des Umkleide- und Duschbe-              mindestens 10 min. durchzuführen. Nach
Nach der sechsten Verordnung über Maßnah-                     reiches ist untersagt, die Nutzung von Toi-        der Nutzung sind alle Fenster und Türen
men zur Eindämmung der Ausbreitung des                        letten und Waschbecken ist unter Einhal-           wieder zu schließen.
neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sach-                    tung der Abstandsregelung möglich, die        n) Die Nutzung an den Wochenenden ist aus-
sen-Anhalt (6. SARS CoV-2-EindV) vom 26. Mai                  Toiletten und Waschbecken sind nur ein-           geschlossen.
2020 können Sportstätten nach Freigabe                        zeln zu benutzen.                             o) Die Vereine / Nutzer erstellen für die Nut-
durch den Betreiber geöffnet werden. Mit fol-            e) Die beweglichen Sportgeräte der Sportstät-         zung ein Hygienekonzept und haben dafür
genden Einschränkungen ist der Sportbetrieb                   ten dürfen nicht genutzt werden, die fest         Sorge zu tragen, dass bei der Ausübung der
wieder möglich:                                               eingebauten Sportgeräte der Sportstätten          vorgesehenen Sportart die Empfehlungen
1. Die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die                  z.B. Pfosten, Netze, Tore, Körbe dürfen ge-       des entsprechenden Sportverbandes zur
   Einhaltung eines Abstandes von mindes-                     nutzt werden. Sie sind unmittelbar nach der       Minimierung des Infektionsrisikos beachtet
   tens 1,5 Metern zu anderen Personen ist                    Nutzung durch die Sportvereine und Sport-         und eingehalten werden. Die Vereine /Nut-
   durchgängig sichergestellt,                                gruppen mit einer Seifenlösung zu reini-          zer haben die für ihre Sportart spezifischen
2. Hygieneanforderungen, insbesondere im                     gen.                                              Übergangsregeln am Eingang der Sport-
   Hinblick auf die Desinfektion von genutzten           f) Die Sportvereine und Sportgruppen kön-             stätte für die Sporttreibenden gut sichtbar
   Sportgeräten, werden eingehalten,                         nen ihre vor Ort gelagerten Sportgeräte            bekannt zu machen.
3. Wettkampfbetrieb findet nicht statt und                   nutzen. Sie sind nach dem Gebrauch mit ei-     p) Die Vereine / Nutzer haben für die zu nut-
4. Zuschauer sind nicht zugelassen.                          ner Seifenlösung zu reinigen und einzula-          zende Sportstätte einen formlosen Nut-
Des Weiteren gelten für die Sportstätten des                 gern.                                              zungsantrag mit Angabe von Sportart, Per-
Landkreises Mansfeld-Südharz folgende Ein-               g) Das benötigte Flächendesinfektions- oder           sonenzahl, Nutzungszeit und Sporthalle /
schränkungen und Regelungen:                                  Reinigungsmittel wird durch den Landkreis         Hallenfeld zu stellen und die Bestätigung
a) Es dürfen nur symptomfreie Personen am                    bereitgestellt.                                   des Betreibers (LK MSH) abzuwarten. Mit
    Training teilnehmen. Wer in den vergange-            h) Im Umkehrschluss haben die Sportvereine            der Antragstellung ist für die beantragte
    nen 14 Tagen Erkältungssymptome, Fieber                   und Sportgruppen die eigenen bewegli-             Sportart die jeweils aktuelle und gültige
    oder Kontakt zu infizierten Personen hatte,               chen Sportgeräte mitzubringen, zu nutzen          Empfehlung des entsprechenden Sportver-
    ist vom Training auszuschließen und hat die               und wieder mitzunehmen.                           bandes zur Minimierung des Infektionsrisi-
    Sportstätte nicht zu betreten.                       i) Die Höchstbelegung in den Sporthallen be-          kos beim LK MSH einzureichen.
b) Zur Kontaktpersonennachverfolgung sind                   trägt 10 Personen pro Hallenfeld/Gymnas-       Die Vereine und Nutzer haben nach der Bestä-
    durch den Verein / Nutzer Anwesenheitslis-               tikraum/Sportraum (1-Feld-Halle = 10 Perso-    tigung eigenverantwortlich die Einhaltung
    ten bei jeder Nutzung zu erstellen, welche               nen, 1,5-Feld-Halle = 15 Personen,             der Regelungen der jeweils gültigen SARS-
    den Vor- und Nachnamen, die vollständige                 2-Feld-Halle = 20 Personen, 3-Feld-Halle =30   CoV-2-EindV, des Betreiberkonzepts Sport-
    Anschrift und die Telefonnummer enthal-                  Personen).                                     stätten MSH, des Hygienekonzepts und der
    ten. Die Listen sind vom Verein 4 Wochen in          j) Pro Tag wird die Nutzung einer Vereinssport-   Empfehlungen der Sportverbände zu erfüllen
    geeigneter Weise zu verwahren und dem                    gruppe pro Feld zugelassen (1x Belegung).      und gegenüber dem Betreiber (LK MSH) zu er-
    Landkreis auf Verlangen vorzulegen, nach             k) Es erfolgt täglich eine Reinigung vor dem      klären.
    spätestens zwei Monaten nach Ende des                     Schulsport. Eine Reinigung zwischen Schul-    Diese Regelungen treten mit dem 15.06.2020
    Trainings / der Nutzung sind die Daten ei-                sport und Vereinssport findet nicht statt.    für die Sportstätten des Landkreises Mans-
    genverantwortlich zu löschen und zu ver-             l) Die Vereine / Nutzer haben eigenverant-        feld-Südharz (außer Mammuthalle) in Kraft.
     IMPRESSUM                                       Auflage: 70.000                                          Satz: MZ Satz GmbH
                                                     Zustellung: kostenfrei an alle Haushalte ohne            Delitzscher Straße 65, 06112 Halle, www.mz-satz.de
 Herausgeber:                                        Werbeverbot im Landkreis Mansfeld-Südharz                Druck: Oberpfalz Medien,
 Landkreis Mansfeld-Südharz                          Redaktion:                                               Weigelstraße 16, 92637 Weiden
 – Die Landrätin –                                   Pressestelle der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz /      www.onetz.de
                                                     Uwe Gajowski
 Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen                                                            Anzeigenberatung: Frau Antje Kaczmarek
 Tel.:     (03464) 535-0                             Fotonachweis:
                                                                                                              Tel. (03464) 5440 6186 Fax (03464) 5440 6175
                                                     Seite 1:     U. Gajowski
 Fax:      (03464) 535 1390                                                                                   E-Mail: amtsblatt.msh@mz.de
                                                     Seite 3:     M. Heilek/U. Gajowski
 Internet: www.mansfeldsuedharz.de                                                                            Verteilung: MZZ-Briefdienst GmbH
                                                     Seite 5:     U. Gajowski
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 Redaktionsschluss nächste Ausgabe:                                                                           www.mzz-logistik.de
 13. Juli 2020                                                                                                Reklamationen
 Erscheinungstag nächste Ausgabe:                                                                             per E-Mail an amtsblatt.msh@mz.de
 25. Juli 2020
SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
6                                                                                         Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06

          Der Kreistag Mansfeld-Südharz und die Landrätin gratulieren den
           Jubilarinnen und Jubilaren des Monats Juni 2020 recht herzlich
               Zum 100. Geburtstag                    Siegrid Zeiler aus der Lutherstadt Eisleben         Christine Franke aus Sangerhausen
                                                            Renate Schröter aus Volkstedt                 Helga Gebhardt aus Sangerhausen
   Ingeborg Reinert aus der Lutherstadt Eisleben
                                                    Dr. Rudolf Mirsch aus der Lutherstadt Eisleben         Liselotte Müller aus Blankenheim
               Zum 95. Geburtstag                    Elly Eisengräber aus der Lutherstadt Eisleben
                                                                                                          Heinz Triepel aus Röblingen am See
     Ilse Ullrich aus der Lutherstadt Eisleben         Maria Frost aus der Lutherstadt Eisleben
                                                                                                        Herbert Eberlein aus Röblingen am See
     Margarete Zschauer aus Sangerhausen                  Waltraud Müller aus Sangerhausen
                                                                                                            Ingeborg Ahrend aus Mansfeld
   Anneliese Dieckmann-Wild aus Sangerhausen
                                                                                                               Dora Koch aus Mansfeld
        Gertrud Hardenberg aus Benndorf
           Ilse Wallburg aus Quenstedt                                                                   Rudi Buchmann aus Braunschwende
                                                                                                           Helmut Thümler aus Siebigerode
               Zum 90. Geburtstag
                                                                                                            Erna Bornschein aus Mansfeld
             Milton Ulrich aus Hettstedt                                                                    Herta Lehmann aus Großörner
             Anton Hacker aus Hettstedt               Annemarie Hesselbarth aus Sangerhausen
                                                                                                           Hans-Joachim Ziel aus Annarode
           Erna Wiederrich aus Hettstedt                  Werner Röthel aus Sangerhausen
                                                                                                           Marianne Rüdiger aus Edersleben
           Ingrid Hanstein aus Siersleben                   Anni Pfau aus Oberröblingen
     Hanna Ernst aus der Lutherstadt Eisleben           Frieda Hohnstädter aus Oberröblingen                Brigitte Menzel aus Thürungen
            Ernst Krämer aus Oberrißdorf                     Jutta Rüdiger aus Lengefeld                       Linda Michael aus Tilleda
    Helga Stollberg aus der Lutherstadt Eisleben             Jutta Drosd aus Grillenberg                   Elisabeth Spitzer aus Wallhausen

                             Corona-Krise: Rat und Hilfen in fast allen Lebenslagen
ln mehr als 1.000 Selbsthilfegruppen in Sach-      ne große Herausforderung.                         Selbsthilfekontaktstellen sind auf einer neuen
sen-Anhalt finden Menschen Orientierung,           Selbsthilfeaktivitäten können derzeit nicht in    Website zu finden.
Beratung und Austausch mit anderen Men-            der gewohnten Weise stattfinden. Die Treffen      ,,Mit der neuen Onlineplattform: www.selbst-
schen. Die Corona-Pandemie und die Kontakt-        und der vertraute persönliche Austausch           hilfekontaktstellen-lsa.de veröffentlichen wir
einschränkungen greifen derzeit tief in das        müssen vorerst ausgesetzt werden. Auch die        übersichtlich alle Kontaktadressen von
bisherige Zusammenleben der Menschen ein.          Selbsthilfekontaktstellen sind betroffen: sie     Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen- Anhalt,
Onlineangebot soll Betroffene unterstützen.        sind für persönliche Beratungen nicht geöff-      an die sich Menschen wenden können, die
Zunächst sind viele Teilnehmer*innen von           net, bleiben jedoch per Mail und Telefon für      Gleichgesinnte zum Reden suchen oder neue
Selbsthilfegruppen individuell betroffen. Vie-     die Nachfragen weiterhin erreichbar. Um den       Gruppen gründen möchten“, erklärt Romy
le gehören aufgrund chronischer körperlicher       Gruppen auch in diesen Zeiten den so wich-        Kauß, Referentin für Gesundheit und Selbst-
Erkrankungen oder Behinderungen zur so ge-         tigen Austausch zu ermöglichen, werden vie-       hilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
nannten Risikogruppe und müssen sich in be-        le kreative ldeen geboren. Viele Selbsthilfe-     Sachsen-Anhalts.
sonderer Weise vor einer möglichen Infektion       gruppen nutzen jetzt mehr denn je digitale        Die Plattform wurde finanziert durch die Ar-
schützen. Für andere mit psychischen Erkran-       Anwendungen, um auch während der Coro-            beitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der
kungen bedeutet die erzwungene soziale lso-        na-Krise im Kontakt zu bleiben.                   Gesetzlichen Krankenversicherung Sach-
lation und der Wegfall von Gewohnheiten ei-        Alle Gruppen und alle im Land ansässigen          sen-Anhalt.

                     Interviewer für die grösste Haushaltsbefragung Europas gesucht
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt,         top durchgeführt, deshalb sollten Kenntnisse      erhobenen Daten werden nur für statistische
Sachgebiet Mikrozensus, sucht für die Haus-        im Umgang mit PCs vorhanden sein. Im Rah-         Zwecke verwendet.
haltsbefragung Mikrozensus (kleine Volkszäh-       men einer Schulung werden Sie auf diese Auf-      Alle ausgewählten Haushalte werden im Vor-
lung) ganzjährig und langfristig Interviewer       gabe vorbereitet. Für die ehrenamtliche Tätig-    feld der Befragung umfassend informiert. Der
für alle Regionen in Sachsen-Anhalt.               keit wird eine Aufwandsentschädigung              Besuch durch den Interviewer oder die Inter-
Sie sind:                                          gezahlt (je nach Fragebogenvariante zwi-          viewerin wird schriftlich angekündigt und
   • volljährig,                                   schen 11,00 und 36,00 EUR pro befragten           während des Interviews werden die Daten di-
   • zuverlässig, genau und verschwiegen,          Haushalt, Fahrtkosten und Rückerstattung al-      rekt mit Hilfe eines Laptops elektronisch er-
   • kontaktfreudig, freundlich und sympa-        ler notwendigen Auslagen). Des Weiteren           fasst. Alle ausgewählten Haushalte sind zur
      thisch im Auftreten,                         muss ein PKW vorhanden sein.                      Teilnahme verpflichtet (Mikrozensusgesetz).
   • zeitlich flexibel sowie                       Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haus-     Nähere Informationen erhalten Sie im Statis-
   • bereit, diese Tätigkeit für mehrere Jahre    haltsbefragung der amtlichen Statistik in         tischen Landesamt unter den folgenden Tele-
      auszuüben?                                   Deutschland. Dazu werden ein Prozent der          fonnummern:
Daher würde sich das statistische Landesamt        Wohnungen, die nach einem festgelegten
über Ihre Unterstützung beim Mikrozensus           statistischen Zufallsverfahren über das Ge-       0345 2318-504
freuen. Die Mikrozensus-Befragungen wer-           bäude in dem sie sich befinden, ausgewählt.       0345 2318-507
den über das ganze Jahr verteilt mit dem Lap-      Die Befragung ist absolut vertraulich und die     0345 2318-506
SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                 7

                                                         Tischt uns was auf!
                                 Online-Kreativwettbewerb für Kinder und Jugendliche
Von welchem Geschirr isst man zu
Hause? Wie stellt man sich schöne
Teller vor? Welcher Teller wäre ein tol-
les Geschenk? Müsste er selbstge-
macht sein? Einen Goldrand besit-
zen?
Erlebniswelt Museen e. V., die Regio-
nalgeschichtlichen Sammlungen der
Lutherstadt Eisleben und die Kreis-
volkshochschule Mansfeld-Südharz
e. V. suchen 2020 die besten Kreati-
videen zum Thema Keramik und Tel-
ler. Kinder und Jugendliche sind dazu
eingeladen, eigene kreative Kunst-
werke herzustellen, bei denen sich
alles um Teller dreht. Die Teilneh-
merinnen und Teilnehmer können
basteln, malen, kleben, bauen, for-
men, gestalten, installieren und
schließlich abfotografieren. Auch rein
digitale Arbeiten als JPEG-Datei kön-
nen eingeschickt werden.
Nicht die Kunstwerke selbst werden
zum Wettbewerb eingereicht, son-
dern digitale Fotografien davon.
Die besten Kreativbeiträge werden
von einer Jury ausgewählt und aus-
gezeichnet. Dabei erwarten die Ge-
winnerinnen und Gewinner zahlrei-
che Überraschungen. Ausgewählte Arbeiten          Bereits seit 2013 bietet Erlebniswelt Museen      2018: Geh in die Tiefe! (In Kooperation mit
werden im Herbst 2020 in einer Online-Aus-        e. V. jährliche Schreib- und Kreativwettbewer-           dem ErlebnisZentrum Bergbau Röhrig-
stellung auf www.erlebniswelt-museen.de           be an, die stets einen Bezug zur regionalen              schacht Wettelrode)
präsentiert. Auch Möglichkeiten, die besten       Museumslandschaft aufweisen. In der Ver-          2019: Knöpft euch was vor! (In Kooperation
Kunstwerke in einer öffentlichen musealen         gangenheit gab es folgende Wettbewerbe:                  mit dem Knopfmachermuseum Kelbra)
Ausstellung in der Lutherstadt Eisleben zu zei-   2013: Lüg uns an! (In Kooperation mit dem         Der Wettbewerb wird von der Sparkasse
gen, werden geprüft.                              Gottfried-August-Bürger-Museum Molmers-           Mansfeld-Südharz gefördert. Erlebniswelt
Der Wettbewerb nimmt thematisch Bezug auf         wende)                                            Museen e. V. wird mit Mitteln des Landes
die Kerßenbrock’sche Tellersammlung, die zu       2014: Begeistere uns! (In Kooperation mit        Sachsen-Anhalt gefördert.
den Regionalgeschichtlichen Sammlungen                    dem Mansfeld-Museum im Hum-
der Lutherstadt Eisleben gehört. Die Teller-              boldt-Schloss Hettstedt)                  Teilnahmebedingungen und Kontakt:
sammlung aus der Königlich Preußischen Por-       2015: Verzaubere uns! (In Kooperation mit der    Die Fotos und einige erklärende Zeilen sind
zellan-Manufaktur in Berlin wurde anlässlich              Königspfalz Tilleda)                      bis zum 14. August 2020 per E-Mail an Erleb-
des 25. Dienstjubiläums des Landrats Bern-        2016: Entdecke die Urzeit! (In Kooperation mit   niswelt Museen e. V. zu schicken:
hard Simon von Kerßenbrock in den                         dem Spengler-Museum Sangerhausen)         chantal.puffe@erlebniswelt-museen.de. Alle
1850er-Jahren hergestellt und ist mit Motiven     2017: Träumt mit uns! (In Kooperation mit        Details zum Wettbewerb und zu den Teil-
aus der Region des Mansfelder Seekreises ver-             dem      Novalis-Museum      Oberwie-     nahmebedingungen unter
ziert.                                                    derstedt)                                 www.erlebniswelt-museen.de.

                           VIP-Museumspass 2020 wird ausgesetzt - Neustart 2021
Aufgrund der Corona-Pandemie muss Erleb-          menden Jahr in einer optimierten Auflage mit      folgte von Anfang an über die Schulen im
niswelt Museen e. V. die für den Sommer 2020      einem Relaunch neu starten und damit ein          Landkreis Mansfeld-Südharz. Auch die betei-
geplante Ferienaktion „VIP-Museumspass“           noch attraktiveres Angebot werden, um die         ligten Museen sowie Touristinformationen
aussetzen. Im Frühjahr hätten die Gestaltung      Vielfalt der regionalen Museumslandschaft zu      waren Ausgabestellen. Die Auflage beträgt
und die Drucklegung der Pässe erfolgen müs-       entdecken. Hierzu werden aktuell Ideen ent-       jährlich ca. 20.000 Stück.
sen. Zu diesem Zeitraum bestand keinerlei         wickelt.                                          Auch wenn es 2020 keinen VIP-Museumspass
Planungssicherheit über die Situation in den      Den VIP-Museumspass gibt es seit 2012. Mit        geben kann, hat derzeit ein Großteil der Mu-
Museen und in den Schulen.                        ihm haben Kinder und Jugendliche während          seen in Sachsen-Anhalt unter bestimmten Hy-
Erlebniswelt Museen e. V. nutzt die Ausset-       der Sommerferien üblicherweise freien Ein-        gieneauflagen wieder geöffnet und freut sich
zung, um den VIP-Museumspass ab 2021              tritt in zahlreichen musealen Einrichtungen in    auf Gäste. Der beliebte VIP-Museumspass
noch einladender zu machen. Er wird im kom-       Sachsen-Anhalt. Die Ausgabe der Pässe er-         wird 2021 fortgesetzt.
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   EinkaufsGutschein von cadooz GmbH ist einlösbar gegen Gutscheine von 200 Partnern mit mehr als 25.000 Filialen aus den Bereichen Mode und Beauty, Elektronik und Möbel, Reise und
   Sport, Unterhaltung und Gastronomie. Dabei kann zwischen stationären Händlern und Online-Shops gewählt und kombiniert werden. Der Gutschein wird nach dem ersten Zahlungseingang
   und dessen Prüfung per Post an Sie versendet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten: www.mz.de/datenschutzerklaerung.
SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                           9

                           SPIE LPL ÄNE                                der          T h e at e r
                                                 im Landkreis Juli 2020

                                             Theater Lutherstadt Eisleben
     (Landwehr 5, Lutherstadt Eisleben – Theaterkasse: Bucherstraße 14, Tel.: +49 3475 602070. Mail: info@theater-eisleben.de)

Gut gegen Nordwind                           zu einem magischen Gesamtwerk.                 besonderen Etablissement und natürlich
Aus einem Tippfehler und einer               Wildromantisch-skurrile Geschichten aus        auch von der unerfüllten Liebe und dem
fehlgeleiteten E-Mail entwickelt sich        Irland, Schottland, England und nun auch       ungestillten Trieb.
zwischen Emmi Rothner und Leo Leike          deutsche Verse; getragen von Speedfolk,        Donnerstag, 09. Juli, 19.30 Uhr
eine besondere Beziehung. Emmi will ein      Worldbeat, Medieval Rock - Celtic Folk n       Foyerbühne
Zeitschriftenabo kündigen. Die E-Mail        Beat.
landet in Leos Postfach. Er weist Emmi auf   Sonnabend, 04. Juli, 19.30 Uhr                 Als die Theaterwelt noch in Ordnung war
den Fehler hin und sie antwortet wiederum    Freilicht im Theatergarten                     „Das Theater ist eine Kunst wie das
seiner Mail. Mit                                                                                                        Kriegführen und
Spaß am Schreiben                                                                                                       ein Hasardspiel
beginnen die                                                                                                            wie das Roulette
beiden ein verbales                                                                                                     – niemals
Geplänkel. Nach und                                                                                                     weiß man im
nach öffnen sie sich                                                                                                    Vorhinein, wie
einander und geben                                                                                                      es ausfallen
kleine Einblicke in                                                                                                     wird.“ Diesen
ihr persönliches                                                                                                        Satz können alle
Leben. Zwischen den                                                                                                     unterschreiben,
Zeilen fängt es an zu                                                                                                   die Theater
knistern.                                                                                                               machen, also
Freitag, 03. Juli,                                                                                                      professionelles
19.30 Uhr                                                                                                               Theater machen,
Freitag, 10. Juli, 19.30 Uhr                                                                auf einer Bühne, mit Schauspielern, mit
Foyerbühne                                   Zugabe: Beziehungskisten und                   einem Regisseur, einem Dramaturgen und
                                             Bettgeflüster (Lyrik mit Musik)                allen Gewerken, die man am Theater so
The Aberlours (20 Jahre Celtic Folk’n‘       Sie saßen zusammen am Teetisch/Und             braucht. Und jeder von ihnen hat so seine
Beat)                                        sprachen von Liebe viel“. Zumindest            Eigenheiten, hat seinen eigenen Berufsstolz,
The Aberlours zählen heute zu den wenigen    erörterten sie, was zwischen Mann und          bringt sich mit seinem Engagement ein
Celtic Rock Bands aus Deutschland, die       Frau so alles passieren kann oder eben         und braucht dafür auch seine persönliche
ein internationales Niveau erreicht haben    nicht geschieht. In ausgewählten Gedichten     Anerkennung. Und obwohl jeder alles gibt,
- und im Folkbereich genauso brillieren      lassen Heinrich Heine und Erich Kästner        bleiben Pannen und Katastrophen auf dem
wie auf Metalfestivals wie Wacken oder       ihre Protagonisten die verschiedenen           Weg von der Konzeptions- und Leseprobe
Mittelalterevents wie das Mediaval Selb.     Spielarten der Liebe durchleben. Sie           bis zur Premiere nicht aus.
Seltene Akustik-Instrumente wie Cister und   erzählen von den Liebesträumen der frisch      Sonnabend, 11. Juli, 19.30 Uhr
Mandocello treffen auf donnernde Grooves,    erwachten Sexualität, von einer idealen,       Foyerbühne
melodiöse Vocallinien ergänzen sich mit      einer verklärten Liebe, von der alltäglichen
furiosen Fiddle-und Akkordeonparts           eines Ehepaares, von der käuflichen im

                                             AndersWeltTheaterStolberg
                                    (Markt 2, 06547 Südharz OT Stolberg - Telefon: 034654 10550)

Im Kessel: Buntes                            Komiker-Parade                                 So is(s)t der Mensch
Sach- und Lachgeschichten aus der DDR        Szenen aus Ehen und anderen Versehen           Eine kulinarisch-literarisch-musikalische
Donnerstag, 02. Juli, 19.30 Uhr              Sonntag, 05. Juli, 17.30 Uhr                   Reise um die Welt
                                                                                            Sonnabend, 11. Juli, 19.30 Uhr
Der Globus hat die Krätze                    Wilhelm Busch Abend
Gestern, heute und morgen – und die          Aber hier wie überhaupt, kommt es anders,      Songs an einem Sommerabend:
wirklich wahren Geschichten                  als man glaubt                                 Alex Lowry (New York)
Freitag, 03. Juli, 19.30 Uhr                 Donnerstag, 09. Juli, 19.30 Uhr                Singer-Songwriter-Konzert im Café-Garten
                                                                                            des AndersweltTheaters
Amore mio                                    Songs an einem Sommerabend                     Freitag, 31. Juli, 19.30 Uhr
Ein italienischer Abend                      (Premiere)
Sonnabend, 04. Juli, 19.30 Uhr               Open Air im Café-Garten
                                             Freitag, 10. Juli, 19.30 Uhr                   (Angaben ohne Gewähr)
SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
10                                                                               Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06

Der Landkreis Mansfeld-Südharz und die VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH möchten
die Mobilität in der Region für Bevölkerung und Besucher zukunftsfähig gestalten. Ziel ist es,
ein flächendeckendes, integriertes und umweltfreundliches Mobilitätsangebot zu schaffen,
das nahtlose Mobilitätsketten ermöglicht und so eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw
bietet. Das „Herzstück“ soll weiterhin der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sein, der
sich aber stärker an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Überall dort, wo der Einsatz von
Bus und Bahn nicht sinnvoll ist, sollen neue Mobilitätslösungen zum Einsatz kommen, die
den ÖPNV ergänzen und mit diesem multimodal vernetzt sind. Veränderte Mobilitäts-
gewohnheiten, ein steigendes Umweltbewusstsein, neue Geschäftsmodelle und nicht zuletzt
die Digitalisierung eröffnen hierbei vielfältige Chancen für unkonventionelle Lösungen.
Damit wir bei der Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots in unserem Landkreis die
richtigen Akzente setzen, benötigen wir Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger!
Wir möchten u. a. von Ihnen wissen, wie Sie heute in Mansfeld-Südharz unterwegs sind, wie
Sie den öffentlichen Nahverkehr beurteilen und wie wir ihn attraktiver machen können, aber
auch, wie Sie zu neuen Mobilitätsformen stehen.
Bitte nehmen Sie sich für den Fragebogen ein paar Minuten Zeit.

Sie haben folgende Möglichkeiten, an der Befragung teilzunehmen:
(1) Unter www.vgs-suedharzlinie.de können Sie den Fragebogen direkt
    im Internet aufrufen, online ausfüllen und absenden.
(2) Über den QR-Code (rechts) gelangen Sie ebenfalls zur Online-Befragung.
(3) Falls Sie keine Möglichkeit haben, an der Online-Befragung teilzunehmen,
    können Sie einen Papierfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen erhalten Sie hier:
     • in Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie in der Kreisverwaltung
     • in VGS-Serviceagenturen (Info unter: www.vgs-suedharzlinie.de/service/serviceagenturen/)
     • zum Selbstausdrucken unter: www.vgs-suedharzlinie.de
     Informationen zu den Rücksendemöglichkeiten finden Sie auf dem Fragebogen.

Mitmachen und Gewinnen!
Unter den Teilnehmern werden 30 GENUSSBOXEN MANSFELD-SÜDHARZ verlost!
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Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                                                                       11

                                                 AMTSBLATT       des Landkreises Mansfeld-Südharz
                                                                       – Ausgabe Juni 2020 –
                                                                           Amtlicher Teil

  Inhaltsverzeichnis:Seite
  Terminübersicht über die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse des Landkreises Mansfeld-Südharz����������������������������� 11
  Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz und seiner Ausschüsse���������� 11
  Haushaltsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2020������������������������������������������������������������������������������������� 12
  Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“
  gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13
  Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Neuanschlussnehmer
  im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14
  Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Altanschlussnehmer
  im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17
  Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2020 des AZV Wipper- Schlenze.������������������������������������������������������������������������������������������������� 20
  Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“
  Jahresabschluss 2018 des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“.��������������������������������������������������������������������������������������������������� 20
  Öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle-Bekanntmachung der Allgemeinen
  Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle zur Änderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungspro-
  gramms für den Planungsraum Geiseltal (TEP Geiseltal).��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 23
  Amtliche Bekanntmachung Unterhaltungsverband „Helme“ - Mahd- und Krautungsarbeiten.������������������������������������������������������������� 24
  Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz������������������������������������������������ 24
  Ablesung der Zählerstände aufgrund der Mehrwertsteuersenkung - Wasserverband „Südharz“���������������������������������������������������������� 27
  Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen����������������������������������������������������������������������� 27

           Terminübersicht über die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
                             des Landkreises Mansfeld-Südharz

   Kreistag/ Ausschuss                                    Datum                 Ort                                                                                      Beginn
   Bau- und Vergabeausschuss                              01.07.2020            Mammuthalle                                                                              16:00 Uhr
                                                                                Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35
                                                                                06526 Sangerhausen

   Kreistag                                               08.07.2020            Mammuthalle                                                                              16:00 Uhr
                                                                                Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35
                                                                                06526 Sangerhausen

   Bau- und Vergabeausschuss                              22.07.2020            Mammuthalle                                                                              16:00 Uhr
                                                                                Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35
                                                                                06526 Sangerhausen

                      Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des
                          Landkreises Mansfeld-Südharz und seiner Ausschüsse
Kreistag am 08.06.2020                                                                                  - Urteil Verwaltungsgericht (VG) Halle vom 28.05.2020 zur Klage der
- Rechtsstreit des Landkreises Mansfeld-Südharz gegen die Architektin                                     Lutherstadt Eisleben zur Kreisumlage 2017
   zum Bauvorhaben Neue Rettungswache Eisleben (Urteil LG Halle vom
   30.04.2020; Az.: 6 O 40/18)                                                                          Die Beschlussnummern lauten: KT 72 und 73-9/ 2020
12                                                                                               Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06

                           Haushaltsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz für
                                         das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund § 45 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 100 Abs. 2 des Kommunalverfassungs-        allgemeine Zuweisungen                                      42,590 v. H.
gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288) hat der Kreistag mit Beschluss vom 29.04.2020 folgende Haus-                                         §6
haltssatzung erlassen:                                                        1. Nach § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA ist eine Nachtragssatzung zu erlassen,
                                                                              wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder
                                  §1                                          Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem im Verhältnis zu
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der   den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltspla-
Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entste-      nes erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leisten-
den Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen                 Die Aufwendungen sind erheblich, wenn sie
enthält, wird                                                                     -	5,0 % der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes
                                                                                     für ein Produkt
im Ergebnisplan mit                                                               -	2,0 % der investiven Auszahlungen des Gesamtfinanzplanes je Maß-
Gesamtbetrag der Erträge auf                            178.221.500 EUR             nahme
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       203.052.500 EUR      überschreiten.
                                                                              2.	Der fortgeschriebene Haushaltsansatz enthält übertragene Ermächti-
im Finanzplan mit                                                                 gungen und Veränderungen aufgrund von Nachtragshaushalten.
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  172.154.300 EUR      3.	Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes, des Landes, der Agentur
                                                                                  für Arbeit und aus Spenden sind entsprechend ihrer Zweckbindung,
Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                     unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel im Haushaltssoll,
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  196.822.000 EUR          fortzuschreiben.

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                 4.	Nichtverbrauchte Mittel der unter 3. genannten Maßnahmen werden
aus der Investitionstätigkeit auf                         11.391.200 EUR         i. S. des § 19 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO für übertrag-
                                                                                  bar erklärt.
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf                         13.590.600 EUR     5.	Für alle im Haushalt eingestellten Zuweisungen von Bund und Land
                                                                                  und sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze einschließlich der
Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                     dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage der Zuwendungsbe-
aus der Finanzierungstätigkeit auf                         2.199.400 EUR         scheide gesperrt.

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                 6.	Die anfallenden Aufwendungen der einzelnen Budgets sind nach § 18
aus der Finanzierungstätigkeit auf                         4.640.000 EUR         Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO gegenseitig deckungsfä-
                                                                                  hig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur De-
festgesetzt.                                                                      ckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget heran-
                                                                                  gezogen werden.
                                    §2                                            Mindererträge/Mindereinzahlungen führen entsprechend zu Minder-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden              aufwendungen/Minderauszahlungen im Budget.
für den Landkreis Mansfeld-Südharz in Höhe von 2.199.400 EUR festge-              Die Aufwendungen eines Budgets im Ergebnisplan werden zugunsten
setzt.                                                                            von investiven Auszahlungen für einseitig deckungsfähig erklärt.

                                  §3                                          7.	Managementbedingte Einsparungen aus dem Zuschuss des Budgets
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von                 (Ist-Abrechnung) können bis zu 10% in das neue Haushaltsjahr über-
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Inves-          tragen werden.
titionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungser-
mächtigung), wird auf 5.653.700 Euro festgesetzt.                             8.	Bei Budgetüberschreitungen, die nicht auf äußere Einflüsse zurückzu-
                                                                                  führen sind, erfolgt der Verlustvortrag in das nächste Jahr, mit der Fol-
                                  §4                                              ge, dass im nächsten Jahr weniger Mittel verwendet werden können.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 80.000.000 EUR festge-
setzt.                                                                        9.	Die Kämmerei wird befugt, im Bedarfsfall Kleinstbeträge bis 1.000 EUR
                                                                                  zwischen den Produkten auszugleichen.
                                       §5
Die Kreisumlage wird gemäß § 19 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Lan-         10.	Die in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Erträge sind
des Sachsen-Anhalt i. d. z. Z. g. F. erhoben.                                     nach § 17 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO einseitig de-
                                                                                  ckungsfähig.
Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2020             Entsprechend dürfen bei den nachstehenden Produkten Mehrerträge
wie folgt festgelegt:                                                             für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden.

   Grundsteuer A                                              42,590 v. H.   11.	Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Jahresab-
   Grundsteuer B                                              42,590 v. H.      schlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und innere Verrech-
   Gewerbesteuer                                              42,590 v. H.      nungen gelten als über- oder außerplanmäßig genehmigt.
   Einkommensteuer                                            42,590 v. H.
   Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer                        42,590 v. H.   12.	Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und baulichen Anlagen so-
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                   13
   wie Maßnahmen des sonstigen unbeweglichen Vermögens werden               des Landkreises MSH als Vereinfachungsregelung zur Anwendung.
   gemäß § 19 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO für
   übertragbar erklärt. Dabei muss es sich um eine Einzel- oder Komplex-    Sangerhausen, den 19.06.2020
   maßnahme mit baulichem Charakter handeln (Dach , Fenster-, Sanitär
   und Heizungsanlagen) und im laufenden Haushaltsjahr begonnen
   worden sein. Die Wertgrenze der einzelnen Maßnahme wird auf 10.000
   EUR festgesetzt.

13. Im Weiteren werden folgende Wertgrenzen festgesetzt für:                Dr. Angelika Klein
      a)	außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die für den            Landrätin
      		 Landkreis von wesentlicher Bedeutung sind            25.000 EUR
      b)	die Einzeldarstellung der insgesamt erforderlichen                Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020
          Auszahlungen von Investitionen und Investitions-
           förderungsmaßnahmen im Teilfinanzplan                   1 EUR   Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hier-
      c)	Investitionen und Instandsetzungen, die nach § 11 Abs. 2 Kom-     mit öffentlich bekannt gemacht.
          munalhaushaltsverordnung - KomHVO eine oberhalb vom Kreis-        Die nach den §§ 107 Abs. 4 und 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsge-
          tag festgelegten Wertgrenze einen Wirtschaftlichkeitsvergleich    setzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA
          unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Er-        S. 288) erforderliche Genehmigung ist durch das Landesverwaltungsamt
          mittlung der wirtschaftlichsten Lösung erfordern.                 mit Verfügung vom 05.06.2020 unter dem Aktenzeichen
          Baumaßnahmen                                  über 500.000 EUR   206.4.3-10402-2020-MSH-HH (2) erteilt worden.
          Anschaffungen des beweglichen
          Anlagevermögens                               über 100.000 EUR   Die Haushaltssatzung 2020 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsicht-
                                                                            nahme vom 29.06.2020 bis 10.07.2020 beim Landkreis Mansfeld-Südharz,
        Bei Vorhaben unterhalb der Wertgrenze muss nach § 11 Abs. 3         Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526 Sangerhausen in der Kämmerei,
        Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO mindestens eine                Zimmer 2.03, zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus.
        Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorliegen.

     d)	Die Wertgrenze für die Vergabe von Zuwendungen                     Sangerhausen, den 19.06.2020
     		 des Landkreises nach § 29 KomHVO beträgt            50.000 EUR

Für alle oberhalb dieser Wertgrenze ausgereichten Zuwendungen
sind entsprechend § 29 KomHVO die §§ 23 und 44 LHO LSA und die dazu
ergangenen VV entsprechend anzuwenden.
                                                                            Dr. Angelika Klein
Unterhalb dieser Wertgrenze kommen die Allgemeinen Bewilligungsbe-          Landrätin
dingungen für die Gewährung von Zuwendungen

                     Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes
                     „Wipper-Schlenze“ gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung
Hinweis zur Veröffentlichung der Beitragssatzung für Neuanschluss-          im Amtsblatt hingewiesen. Der Kommunalaufsicht wird der geänderte
nehmer sowie der Beitragssatzung für Altanschlussnehmer                     Satzungstext in beiden Beitragssatzungen gemäß der öffentlichen Be-
Der AZV Wipper-Schlenze veröffentlicht nachfolgend noch einmal die          kanntmachung im Amtsblatt nachgewiesen.
o. g. Beitragssatzungen. Sowohl in der Beitragssatzung für Neuanschluss-
nehmer als auch in der Beitragssatzung für Altanschlussnehmer kam es zu     Hettstedt, den 05.06.2020
einem Schreibfehler. In § 4 Abs. 3 Nr. 6 der Satzungen wurde auf einen
falschen Absatz „… (vgl. Abs. 1 Nr. 9)…“ verwiesen. Zu verweisen ist auf
„Abs. 2 Nr. 9“.

Die Verbandsversammlung des AZV Wipper-Schlenze wurde in der Sit-
zung am 04.06.2020 auf die Änderung sowie die erneute Veröffentlichung
14                                                                                                  Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06

                  Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für
                Neuanschlussnehmer im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze
                                 Präambel:                                         über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei
Aufgrund der §§ 4, 5, 8, 9, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgeset-            Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m ha-
zes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.               ben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohl-
288) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 9 und 16 des Gesetzes über           räume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung
kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG-LSA)                  des Vorbenannten unberücksichtigt.
vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81) in der derzeit geltenden Fassung und der           Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
§§ 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt                 Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheiten eines Bauwerkes kein
(KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fas-           Vollgeschoss i. S. der oben benannten Vollgeschossregelung, so wer-
sung hat die Verbandsversammlung des AZV Wipper-Schlenze in ihrer                   den bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je vollen-
Sitzung am 26.03.2020 folgende Satzung des AZV Wipper-Schlenze über                 deter 3,50 m (Traufhöhe) und bei allen in anderer Weise baulich ge-
die Erhebung von Beiträgen für Neuanschlussnehmer beschlossen:                      nutzten Grundstücken je vollendeter 2,30 m (Traufhöhe) als ein
                                                                                    Vollgeschoss gerechnet. Soweit nach obiger Vollgeschossdefinition bei
                                 Abschnitt I                                        bebauten Grundstücken ein Vollgeschoss nicht feststellbar ist, ist der
                                      §1                                            Veranlagung dennoch mindestens ein Vollgeschoss zugrunde zu le-
                                Allgemeines                                         gen.
(1) Der Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze, nachfolgend AZV ge-             (2) Als Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken,
    nannt, betreibt Kanalisations- und Schmutzwasserreinigungsanlagen                  1. die insgesamt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen,
    (öffentliche Schmutzwassereinrichtung) gemäß der Satzung über die                      die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerb-
    Schmutzwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen                         lich nutzbar ist;
    Schmutzwasserbeseitigungsanlagen des AZV Wipper-Schlenze vom                       2. die teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und
    19.08.2015 (Tag der Beschlussfassung) in der jeweils gültigen Fassung.                 a) mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebau-
(2) Der Verband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Schmutzwasserbei-                          ten Ortsteiles liegen, - sofern sie nicht unter Nr. 6 und 7 fallen
    träge für die zentralen öffentlichen Einrichtungen I und II.                               – die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder ge-
                                                                                               werblich nutzbar ist;
                                  Abschnitt II                                             b) mit der Restfläche im Außenbereich liegen – sofern sie nicht
                                       §2                                                      unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen – die Fläche im Bereich des Bebau-
                                   Grundsatz                                                   ungsplanes, wenn für diese darin eine bauliche oder gewerbli-
(1) Der Verband erhebt für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Ver-                    che Nutzung festgesetzt ist;
     besserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasser-                3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen sowie
     einrichtungen Schmutzwasserbeiträge (Herstellungsbeiträge) zur Ab-                    bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung
     geltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen                       hinausreichen, sofern sie nicht unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen – die
     besonderen wirtschaftlichen Vorteile.                                                 Fläche im Satzungsbereich, wenn diese baulich oder gewerblich
 (2) Der Schmutzwasserbeitrag deckt die Kosten des ersten Grundstücks-                    genutzt werden kann;
      anschlusses ab.                                                                  4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4
                                       §3                                                  BauGB besteht und die nicht unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen,
                         Gegenstand der Beitragspflicht                                    (a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebau-
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an der öffentlichen                       ten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des
     zentralen Schmutzwassereinrichtung angeschlossen werden können                             Grundstücks,
     und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,                   b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34
     sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen.                                  BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die
     Wenn eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist,                        Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche,
     unterliegen die Grundstücke der Beitragspflicht dann, wenn sie nach                       die baurechtlich dem Innenbereich zuzuordnen ist (streng bau-
     der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten bauli-                        rechtliche Betrachtung / keine pauschale Tiefenbegrenzungsli-
     chen Entwicklung in der Gemeinde zur Bebauung oder gewerblichen                           nie).
     Nutzung anstehen.                                                                 5. die über die sich nach Nr. 2 lit. b) ergebenden Grenzen hinaus be-
(2) Wird ein Grundstück an die zentrale öffentliche Schmutzwassereinrich-                 baut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jewei-
    tung tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht                   ligen Straßengrenze und einer Linie hierzu, die in dem gleichmä-
    auch dann, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt sind.                    ßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder
(3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück                   gewerblichen Nutzung entspricht;
     im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Grundbuch              6. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4
     eingetragenes bürgerlich-rechtliches Grundstück nicht vorhanden                       BauGB die Nutzung als Wochenendhausgebiet oder eine sonstige
     (z. B. im Falle des Bestehens von ungetrennten Hofräumen), so gilt die                ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist (z. B.
     von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als                       Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping- und Festplätze,
     Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die               nicht aber Flächen für die Landwirtschaft, Sportplätze und Fried-
     Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Doku-                       höfe) oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Orts-
     mente, nachzuweisen.                                                                  teiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, 65 % der Grund-
                                       §4                                                  stücksfläche;
                                Beitragsmaßstab                                        7. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4
Der Schmutzwasserbeitrag wird bei der Schmutzwasserbeseitigung nach                        BauGB die Nutzung als Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist
einem nutzungsbezogenen Maßstab berechnet.                                                 oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
(1) Zur Ermittlung des nutzungsbezogenen Beitrages werden für das erste                   (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden sowie bei Grundstü-
     Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss 50 % der Grund-                 cken, für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4
     stücksfläche in Ansatz gebracht. Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung                BauGB die Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt
     sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m                      ist, die Grundfläche der an der Schmutzwasseranlage angeschlos-
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06                                                                                                              15
          senen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (nachfol-                   a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Voll-
          gend GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten                     geschosse,
          dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Ab-                   b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung über-
          stand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei                           wiegend vorhandenen Vollgeschosse;
          bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zu-                 5. die im Außenbereich ( § 35 BauGB) liegen und bebaut sind, die
          ordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grund-                          Zahl der Vollgeschosse der angeschlossenen Baulichkeit;
          stück erfolgt;                                                                 6. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und aufgrund einer
      8. die im Außenbereich liegen und bebaut sind, die Grundfläche der                    rechtsverbindlichen Fachplanung zugelassenen (vgl. Abs. 2 Nr. 9)
          an die Schmutzwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten ge-                       schmutzwasserrelevant nutzbar sind,
          teilt durch die GRZ 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Bau-                 a) die höchste Zahl der durch die Fachplanung zugelassenen Voll-
          lichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im                         geschosse
          gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten ver-                        b) die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
          laufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze                           wenn die Fachplanung keine Bestimmungen über das zulässi-
          durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf                           ge Nutzungsmaß enthält, jeweils bezogen auf die Fläche nach
          dem Grundstück erfolgt;                                                                Abs. 2 Nr. 9
      9. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch eine          (4) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 Abs.
          rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, Betriebsplan               4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB liegen, sind zur Festlegung der Zahl
          oder ähnlicher Verwaltungsakt) eine der baulichen Nutzung ver-               der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie
          gleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie, Unter-               bestehen für
          grundspeicher pp.), die Fläche des Grundstücks, auf die sich die               1. Bebauungspläne, wenn in der Satzung Bestimmungen über das
          rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, Betriebsplan                     zulässige Nutzungsmaß getroffen sind;
          oder ähnlicher Verwaltungsakt) bezieht, wobei solche Flächen un-               2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung kei-
          berücksichtigt bleiben, die schmutzwasserrelevant nicht nutzbar                    ne Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
          sind.
(3) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt bei Grundstücken                                                       §5
      1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungspla-                                          Beitragssätze
          nes liegen (Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2)                                     (1)	
                                                                                      Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen
          a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der              Schmutzwassereinrichtungen beträgt
              Vollgeschosse;                                                          für die zentrale Einrichtung I 5,27€/m2 beitragspflichtiger Fläche,
          b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die          für die zentrale Einrichtung II 3,60 €/m2 beitragspflichtiger Fläche.
              Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, In-
              dustrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 (3) BauNVO die                                                  §6
              durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten eine durch 2,3 ge-                                       Beitragspflichtige
              teilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abge-           (1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags-
              rundet;                                                                  bescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit
          c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse                einem Erbbaurecht belastet, so ist an Stelle des Eigentümers der Erb-
              noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Bau-               bauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dingli-
              massenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässi-        chen Nutzungsrecht nach Artikel 233, § 4 des Einführungsgesetzes
              ge Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet;                            zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist anstelle des Eigentümers
          d) auf denen nur Garagen, Stellplätze oder eine Tiefgarage errich-          der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.
              tet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nut-          (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum
              zungsebene;                                                              des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Ver-
          e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl noch die Höhe              fügungsberechtigte i. S. von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsge-
              der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist,               setzes.
              wenn                                                                (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Woh-
          aa) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als Fläche für die             nungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen-
               Landwirtschaft festgesetzt, die Zahl der tatsächlich vorhande-          tümer nur entsprechend ihres Miteigentums beitragspflichtig.
               nen Vollgeschosse,
          bb) für die durch Bebauungsplan eine Nutzung als Wochenend-                                                §7
                hausgebiet festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss,                            Entstehung der Beitragspflicht
          cc) sie in anderen Baugebieten liegen, der in der näheren Umge-        Die Beitragspflicht entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung der öf-
               bung überwiegend festgesetzte und / oder tatsächlich vor-          fentlichen Einrichtung vor dem anzuschließenden Grundstück - frühes-
               handene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a) – c);            tens mit Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung.
      2. für die durch Bebauungsplan eine sonstige Nutzung ohne oder
          mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist (z. B. Dau-                                                §8
          erkleingärten, Schwimmbäder, Camping-, Sport- und Festplätze                                        Vorausleistungen
          sowie Friedhöfe) oder die außerhalb vom Bebauungsplangebie-             Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen
          ten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollge-           bis zu 70 % der endgültigen Beitragsschuld verlangt werden, sobald mit
          schoss;                                                                 der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleis-
      3. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a) bzw. lit. d)    tung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der
          und e) sowie nach Nr. 2 oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw.        Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist.
          die Baumassenzahl nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c) überschritten wird,
          die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich                                          §9
          nach der tatsächlichen vorhandenen Bebauung ergebenden Be-                                      Veranlagung, Fälligkeit
          rechnungswerte nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c);                         Der Schmutzwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen
      4. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise        Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Gleiche gilt für die Erhe-
          innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34                 bung einer Vorausleistung.
          BauGB) liegen, wenn sie
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