Sonderaktion Leuchtstoffröhren - enoprimes

Die Seite wird erstellt Holger Haas
 
WEITER LESEN
Sonderaktion Leuchtstoffröhren - enoprimes
Sonderaktion Leuchtstoffröhren
Konditionen und Beispiele der Verdopplung der Prämie für den Austausch
von Leuchtstoffröhren durch andere Leuchtmittel.

Neue Regelung und Ihr Einsparpotenzial
Ab dem 1. September 2023 dürfen Hersteller keine Lampen mehr herstellen, die Quecksilber
enthalten (insbesondere Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen). Um den Austausch von
Leuchtstoffröhren zu fördern, hat enoprimes eine Sonderaktion gestartet.

   Sind in Ihrem Parkhaus, Dienstleistungsgebäude oder Industriegelände noch
       Röhren vorhanden? Nutzen Sie das enorme Einsparpotenzial und die
                    Verdopplung der Prämien von enoprimes.

Verdoppelte Prämien für Ihre effiziente Ausstattung
Die Prämien für enoprimes-Anträge, die bis Ende August 2023 eingereicht werden (und bei denen
das Material vor dem 31.08.2023 bestellt wurde), werden für den Austausch von Leuchtstoffröhren
zugunsten von leistungsstärkerem Material (LEDs) verdoppelt.

Die Anträge müssen jedoch vor dem 31.03.2024 abgeschlossen sein. Die Prämienhöhe wird zum
Zeitpunkt des Antragsabschlusses auf 50% der Kosten (einschließlich Material und Installation)
begrenzt.

Beispiele für einen effizienten Austausch
Austausch von Leuchtstoffröhren in einem Baumarkt (400 Röhren 58W)
  • Stromeinsparung: 60 MWh/Jahr
  • Bewertete Einsparung: 124 MWh/Jahr
  • Investition: 11.000 €
  • Berechneter enoprimes-Betrag: 6.200 € > 50 % der Investitionssumme
  • Ausgezahlte enoprimes-Prämie bei Abschluss des Dossiers: 5.500 € d.h. 50 % von 11.000 €
  • Verhältnis enoprimes/Investition: 50 %

                                               enoprimes
                                   60A, Rue d’Ivoix L-1817 Luxembourg
                                         T (+352) 40 65 64 63
                                  info@enoprimes.lu | pro.enoprimes.lu
Sonderaktion Leuchtstoffröhren - enoprimes
Austausch von Leuchtstoffröhren in den Kellerräumen eines großen Verwaltungsgebäudes
  • Stromeinsparung: 140 MWh/Jahr
  • Bewertete Einsparung: 300 MWh/Jahr
  • Investition: 40.000 €
  • Berechneter enoprimes-Betrag: 15.000 €
  • Ausgezahlte enoprimes-Prämie bei Abschluss des Dossiers: 15.000 €
  • Verhältnis enoprimes/Investition: 37 %

Vorgehensweise und förderfähige Lampen
Loggen Sie sich einfach auf my.enoprimes.lu ein, um ein Dossier “Sonderaktion Leuchtstoffröhren”
zu öffnen. Folgen Sie dem klassischen Verfahren zur Erstellung eines Beleuchtungsdossiers. Das
Prämienangebot wird direkt mit Anwendung des Bonus generiert.

Beachten Sie, dass Sie bei einem Projekt, das den Austausch mehrerer Technologien vorsieht, den
Teil mit den Leuchtstofflampen separat behandeln müssen.

Zu Ihrer Orientierung finden Sie im Anhang die Details zu den förderfähigen Lampen.

Bedingungen
Wir möchten daran erinnern, dass Projekte, die mehr als 500 MWh an Einsparungen generieren,
vorab vom enoprimes-Team bestätigt werden müssen (das Verhältnis der Prämien wird ab 500 MWh
degressiv). Die Prämienangebote müssen unbedingt vor der Auftragserteilung generiert werden.

Die Provisionen für enoprimes-Partner bleiben während des Zeitraums der Sonderaktion
unverändert.

                       Unsere direkte finanzielle Unterstützung
                       Durch die Verdopplung der enoprimes-Prämie für den Austausch von
                       Leuchtstoffröhren unterstützt Enovos Sie finanziell mit bis zu 50% Ihrer Investition.

                       Profitieren Sie ganz gelassen vom enoprimes-Programm

                       		        Attraktive Prämien

                       		        Einfache Beantragung

                       		    €
                                 Schnelle Auszahlung

                                       Simulieren Sie Ihre Prämie

Gültig für alle neuen Anträge vom 1. August 2022 bis zum 31. August 2023
Überweisung innerhalb von ca. 4 Wochen nach Bewilligung Ihrer Unterlagen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Ihr enoprimes-Team

                                                      enoprimes
                                          60A, Rue d’Ivoix L-1817 Luxembourg
                                                T (+352) 40 65 64 63
                                         info@enoprimes.lu | pro.enoprimes.lu
Sonderaktion Leuchtstoffröhren - enoprimes
Sonderaktion Leuchtstoffröhren
Prämie von bis zu 50% der Investition

                         Die Richtlinie regelt:
    zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen
      Fortschritt, regelt Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU des
      Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf eine
   Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Kaltkathoden-
  Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externer Elektrode
                        für besondere Zwecke.

  Die Ausnahmen laufen am 24/2/2023 bzw. 24/8/2023 für die unten
                       aufgelisteten Geräte aus.

  Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte
   Elektro- und Elektronikgeräte keine gefährlichen Stoffe enthalten,
    die in Anhang II der genannten Richtlinie aufgeführt sind. Dies
  betrifft also neu auf den Markt gebrachte Geräte, d. h. europäische
  Herstellung und Import. Gerätehändler können also auch nach dem
                 Stichtag ihre Bestände abverkaufen.

                                     enoprimes
                         60A, Rue d’Ivoix L-1817 Luxembourg
                               T (+352) 40 65 64 63
                        info@enoprimes.lu | pro.enoprimes.lu
Sonderaktion Leuchtstoffröhren - enoprimes
Sonderaktion Leuchtstoffröhren

Sonderaktion gültig
bei Austausch dieser
Leuchtenarten
Fotos nicht vertraglich bindend

                                  Quecksilber in einseitig gesockelten (Kom-            Verwendung von Quecksilber in zweiseitig         Verwendung von Quecksilber in nichtlinearen
                                  pakt-)Leuchtstofflampen, das folgende                 gesockelten linearen Leuchtstofflampen           Triphosphorlampen
                                  Angaben nicht übersteigt (pro Brenner):               für allgemeine Beleuchtungszwecke

                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W: 2,5 mg      für Triphosphorlampen mit normaler Lebensdauer   nichtlineare Triphosphorlampen mit einem
                                                                                        und einem Röhrendurchmesser von < 9 mm           Röhrendurchmesser > 17 mm (z. B. T9): 15 mg;
                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke ≥ 30 W et
                                                                                        (z. B. T2): 4 mg
                                  < 50 W: 3,5 mg
                                                                                        für Triphosphorlampen mit normaler Lebens-
                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke                     dauer, die mit einer Röhre mit einem Durchmes-
                                  ≥ 50 W et < 150 W: 5 mg                               ser von ≥ 9 mm und ≤ 17 mm (z. B. T5)            Verfällt am 24. Februar 2023;
                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke ≥ 150 W: 15 mg      ausgestattet sind: 3 mg                          10 mg pro Lampe dürfen vom 25.
                                                                                        für Triphosphorlampen mit normaler Lebens-       Februar 2023 bis zum 24. Februar
                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke, mit einer kreis-
                                                                                        dauer und einem Rohrdurchmesser > 17 mm          2025 verwendet werden.
                                  förmigen oder quadratischen Struktur und einem
                                                                                        und ≤ 28 mm (z. B. T8): 3,5 mg
                                  Rohr mit einem Durchmesser von ≤ 17 mm: 5 mg
                                                                                        für Triphosphorlampen mit normaler Lebensdauer
                                        Verfällt am 24. Februar 2023                    und einem Röhrendurchmesser von > 28 mm (z.
Gesetzestexte mit Datum                                                                 B. T12): 3,5 mg
                                  Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen                für Triphosphorlampen mit langer Lebensdauer
                                  (Kompaktlampen) für allgemeine                        (≥ 25.000 h): 5 mg
                                  Beleuchtungszwecke mit einer Leistung
                                  von weniger als 30 W und einer Lebens-
                                  dauer von 20.000 Stunden oder mehr
                                  für allgemeine Beleuchtungszwecke mit weniger              Verfällt am 24. Februar 2023
                                  als 30 W und einer Lebensdauer von 20.000
                                  Stunden oder mehr: 3,5 mg

                                         Verfällt am 24. August 2023

                                  Verwendung von Quecksilber in anderen
                                  Niederdruckentladungslampen

                                  Quecksilber in anderen Niederdruckentladungs-
                                  lampen (pro Lampe): 15 mg

                                        Verfällt am 24. Februar 2023

Daten der Sonderaktion             Sonderaktion enoprimes gültig bei Eröffnung eines Dossiers und bei Bestellung vor dem 31. August 2023
Sie können auch lesen