Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...

 
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Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Leitfaden für die
Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Stand: Mai 2011
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Inhalt
1. Grundlagen zur Tierhaltung aus Sicht der VO (EG) 834/2007 und 889/2008 ................................................. Seite 6

2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht ....................................Seite 8

3. Homöopathie ...................................................................................................................................................... Seite 14

4. Heil- und Gewürzpflanzen ................................................................................................................................ Seite 17

5. Futtermittel ....................................................................................................................................................... Seite 19

6. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel ...................................................................................... ................. Seite 21

7. Parasitenbekämpfung ....................................................................................................................................... Seite 23

8. Reinigung und Desinfektion ............................................................................................................................. Seite 25

                                                                                                                                                                                   Inhaltsverzeichnis
 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde zum Teil von geschlechtergerechten Formulierungen
          Abstand genommen. Die gewählte Form gilt jedoch für Frauen und Männer gleichermaßen.

  Impressum:

  Herausgeber: Ländliches Fortbildungsinstitut Österreich,                                 © Copyright zum Schutz geistigen Eigentums: Alle Rechte
  Schauflergasse 6, 1014 Wien                                                              liegen bei der Autorengruppe. Nachdruck, Übersetzung,
  Redaktion: Doris Gansinger, Dr. Werner Hagmüller,                                        Umsetzung in audiovisuelle Medien oder Wiedergabe für das
  Mag. Alexandra Hozzank, Dr. Gerhard Plakolm, Dr. Elisabeth                               Gehör, sowie fotomechanische Wiedergabe (Kopie), Mikrofilm
  Pöckl, Dr. Elisabeth Stöger                                                              und Speicherung auf Datenträger aller Art sind – auch aus-
  Grafik und Satz: co2 – Werbe- und Designagentur, 1070 Wien                               zugsweise – nur mit Zustimmung der Autorengruppe erlaubt.
  Druck: Produziert in Österreich, gedruckt von gugler cross                               Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung behalten wir uns
  media /Melk und gebunden von GG Buchbinderei/Hollabrunn                                  Änderungen vor.

Dieses Druckprodukt wurde auf Hello Silk gedruckt. Es enthält PEFC-zertifizierten Zellstoff. Die Produktion erfolgt
mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern unter Berücksichtigung der strengen Öko-Richtlinien von green-
print*. Die bei der Papier- und Druckproduktion entstandenen CO2-Emissionen wurden durch Erwerb von Gold-
Standard-Zertifikaten neutralisiert. Der Beitrag fließt in ein vom WWF ausgewähltes Klimaschutzprojekt in Indien.
Produziert in Österreich, gedruckt und gebunden von gugler cross media/Melk.

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                                                                               3
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Bio-Landwirtschaft bleibt Zukunftsthema
                                  Österreich ist Bio-Weltmeister.    stets am neuesten Stand und gehen in ihrer täglichen
                                  Die biologisch bewirtschaftete     Arbeit mit großem Engagement und innovativen Ideen
                                  Fläche beträgt in Österreich be-   den vorbildlichen Weg einer umfassenden und nachhal-
                                  reits 20 Prozent. Kein Land auf    tigen Bewirtschaftung. Zur Unterstützung habe ich die
                                  der Welt schafft das sonst. Die    Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ ins Leben
                                  Biologische Landwirtschaft hat     gerufen, denn Unternehmergeist und Innovation sollen
          neben der Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln         zukünftig noch stärker auf den Höfen vertreten sein.
          auch die Funktion einer besonders nachhaltigen Landbe-     Schließlich tragen die landwirtschaftlichen Betriebe zu
          wirtschaftung und Tierhaltung. Der Boden und das Was-      aktiven, lebendigen ländlichen Räumen bei.
          ser werden dabei geschont, damit wir die Lebensqualität
          für unsere Kinder sichern. Das sind entscheidende Grün-    Bio-Landwirtschaft bleibt für mich auf jeden Fall ein
          de zur massiven Unterstützung der Biologischen Land-       Zukunftsthema. Ich erwarte eine weitere Steigerung der
          wirtschaft. Auch die Gewährleistung optimaler Haltungs-    Bioflächen. Die biologische Landwirtschaft muss auch
          bedingungen ist den Biobäuerinnen und Biobauern ein        nach 2013 weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste
          großes Anliegen.                                           der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen.

          Österreich braucht wettbewerbsfähige Betriebe. Schon       DI Niki Berlakovich
          heute sind eine Vielzahl von Bäuerinnen und Bauern         Landwirtschaftsminister
Vorwort

          4                                                                      Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Einleitung
Die Grundlage der biologischen Tierhaltung ist die Ge-       ges als auch praktisch anwendbares Nachschlagewerk
sunderhaltung der Tiere durch die Wahl geeigneter            für den Bereich Tierbehandlung und Sicherstellung der
Rassen und durch die Gewährleistung optimaler Hal-           Tiergesundheit auf Bio-Betrieben.
tungsbedingungen. Sollten Tiere dennoch erkranken,           Die in diesem Leitfaden festgehaltenen Interpretationen
standen und stehen seit jeher alternative Heilmethoden       und Rechtsauslegungen sind mit den verantwortlichen
und traditionelle Hausmittel bei der Pflege der Tiere im     Ministerien Gesundheitsministerium und Lebensministe-
Vordergrund. Diese regional oft sehr spezifischen Verfah-    rium abgestimmt. Änderungen der rechtlichen Rahmen-
ren sind schwer in Gesetzestexte zu fassen. Die teilweise    bedingungen, die nach Veröffentlichung des Leitfadens
lückenhafte oder auch widersprüchliche Reglementierung       beschlossen werden, können zu neuen Interpretationen
in diesem Bereich führt in der Praxis oft zu Verwirrungen.   führen und bleiben von dieser Publikation unberührt.
Unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben
münden schlimmstenfalls in Sanktionen seitens der am         Ergänzungen und Neuerungen im Bereich der Tierbehand-
landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Kontrollorgane.         lung am Bio-Betrieb, sowie der gesamte Leitfaden sind
Der vorliegende Leitfaden gibt daher einen Überblick über    auf folgenden Homepages abrufbar: www.infoxgen.com
rechtlich relevante Fragestellungen in Zusammenhang mit      und www.raumberg-gumpenstein.at.
der Tierbehandlung am Bio-Betrieb und versucht konkrete
Lösungen für oben erwähnte immer wieder auftretende          Auch wenn die Auslegungen der wesentlichen Rechtsbe-
Probleme im Bereich der Tierbehandlung am Bio-Betrieb        reiche nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden,
anzubieten.                                                  sind Fehler nicht gänzlich auszuschließen. Es kann daher
                                                             kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an Tierhal-

                                                                                                                          Einleitung
terInnen und Kontrollorgane, aber auch an TierärztInnen      Besonders wichtige Hinweise finden sich in den grün
und BeraterInnen.                                            hinterlegten Kästen. Informationen, die speziell für Tier-
                                                             ärzte interessant sind, befinden sich in grün eingerahmten
Die Autorengruppe setzt sich aus ExpertInnen der Bereiche    Kästen. Jene Textpassagen, die mittels eines seitlichen
Tiergesundheit, Beratung, Kontrolle sowie Veterinär- und     gelben Balkens hervorgehoben sind, kennzeichnen Be-
Bio-Recht zusammen. Die interdisziplinäre Zusammenset-       reiche, die im Rahmen der Cross Compliance Kontrollen
zung der Gruppe garantiert ein sowohl fachlich hochwerti-    beachtet werden müssen.

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                      5
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1. Grundlagen zur Tierhaltung
                                      aus Sicht der EU-Bio-Verordnung

                             Die EU-Bio-Verordnung ist eine Wettbewerbs- und Kon-            Praxis immer wieder Probleme, insbesondere dann,
                             sumentenschutzregel. Sie setzt europaweit einheitliche          wenn diese Gesetze nicht auf einander abgestimmt sind.
                             Standards für die (landwirtschaftliche) Erzeugung, Verar-       Gerade im Bereich der Tiergesundheit gibt es diesbe-
                             beitung und den Handel von Bio-Produkten. Dabei han-            züglich viele Stolpersteine. In diesem Leitfaden wird ver-
                             delt es sich um einen Mindeststandard, der auch ausführ-        sucht, praktikable Lösungen anzubieten.
                             liche Vorschriften für die Kontrolle und Kennzeichnung
                             vorsieht. Die Bio-Kontrolle erfolgt in Österreich durch         Seit 2009 gilt die neue EU-Bio-Verordnung. Die Verord-
                             akkreditierte private Kontrollstellen. Die Verbindung von       nung (EG) 834/2007 legt als Basis die Ziele, Grundsätze
                             detaillierten gesetzlichen Vorschriften mit strikten Kontrol-   und allgemeinen Vorschriften fest, während die Durch-
                             len ergibt eine sehr hohe Verbindlichkeit der Vorschriften.     führungsvorschriften in der Verordnung (EG) 889/2008
                             Dies bringt eine hohe Sicherheit für Konsumenten, doch          sehr konkrete Vorgaben z. B. für die pflanzliche und
                             das Zusammentreffen mit anderen Rechtsnormen (v. a.             tierische Erzeugung einschließlich Fütterung sowie Krank-
                             Arzneimittel- und Futtermittelrecht) verursacht in der          heitsvorsorge und tierärztliche Behandlung enthalten.

                             Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlungen
Grundlagen zur Tierhaltung

                             TierhalterInnen müssen die nötigen Grundkenntnisse              auch chemisch-synthetische allopathische Tierarznei-
                             und -fähigkeiten in Bezug auf Tierhaltung, Tiergesundheit       mittel einschließlich Antibiotika verwendet werden, aller-
                             sowie Tierschutz besitzen.                                      dings mit der Folge, dass die gesetzliche Wartezeit zu
                             Die Gesundheit der Tiere ist in erster Linie durch vor-         verdoppeln ist. 1
                             beugende Maßnahmen sicher zu stellen, wie
                             • Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte durch Bewe-
                               gung und Zugang zu Auslauf- und Weideflächen;                  Eine Verdoppelung der Wartezeit ist nur für chemisch-
                             • Wahl geeigneter Rassen und                                     synthetische Arzneimittel notwendig. Phytotherapeu-
                             • entsprechender Haltungspraktiken (z. B. Besatzdichten,         tika und Homöopathika sind von der Verdopplung der
                               artgerechte Fütterung);                                        Wartezeit ausgenommen.
                             • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

                             Wichtig ist vor allem auch die Tierbetreuung – die Zu-          Am Bio-Betrieb gibt es also seitens der EU-Bio-Verord-
                             wendung ist ein entscheidender Wohlfühlfaktor für die           nung keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl
                             Tiere. Einerseits beugt man dadurch Krankheiten vor             der Arzneimittel, sehr wohl jedoch bei der Anzahl der
                             und andererseits erhöht eine ausreichend bemessene              Behandlungen mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.
                             Kommunikation mit den Tieren die Sensibilität des Be-           Bei Überschreitung ist entweder nur eine konventionelle
                             treuers für etwaige Störungen.                                  Vermarktung möglich 2 oder ein neuerliches Durchlaufen
                                                                                             der Umstellungsfristen (siehe Kapitel 2, Anzahl der er-
                                  Erkranken Tiere trotzdem, so sind sie unverzüglich zu      laubten Behandlungen, Seite 12) notwendig.
                                  behandeln, um Leiden zu vermeiden. Alle Behand-
                                  lungen sind grundsätzlich unter der Verantwortung            Die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördern-
                                  eines Tierarztes durchzuführen.                              den Substanzen, der vorbeugende Einsatz von Anti-
                                                                                               biotika und chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln
                             Der Tierarzt darf am Bio-Betrieb alle Tierarzneimittel ein-       sowie der systematische Einsatz von Hormonen zur
                             setzen. Bevorzugt soll die Krankheitsbehandlung jedoch            Kontrolle der Fortpflanzung (z. B. Brunsteinleitung,
                             mit phytotherapeutischen (pflanzlichen) und homöo-                Geburtseinleitung, Synchronisation) ist verboten. Die
                             pathischen Präparaten sowie mit Spurenelementen er-               therapeutische Verwendung von Hormonen bei Einzel-
                             folgen. Erforderlichenfalls dürfen aber zur Behandlung            tieren ist erlaubt.

                             1
                                 VO (EG) 889/2008, Art.24
                             2
                                 VO (EG) 889/2008, Art.24, Abs.4

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Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Eingriffe am Tier

 Routinemäßige Eingriffe wie z. B. das Kupieren von                             Die Verkleinerung der Eckzähne bei Ferkeln gilt als
 Schwänzen, die Enthornung und das Abkneifen von                                genehmigt, sofern folgende Punkte aus der 1. Tierhal-
 Zähnen sind grundsätzlich verboten, können jedoch                              tungsverordnung 4 eingehalten werden:
 fallweise aus Sicherheitsgründen oder zur Verbesse-                            • diese sind nicht älter als sieben Tage,
 rung des Befindens der Tiere von der Behörde geneh-                            • durch Abschleifen entsteht eine glatte und intakte
 migt werden.                                                                     Oberfläche und
Dabei ist das Leid der Tiere auf ein Minimum zu begrenzen.                      • der Eingriff darf nicht routinemäßig, sondern nur zur
                                                                                  Vermeidung von weiteren Verletzungen am Gesäuge
     Die Enthornung von Rindern und die Enthornung                                der Sauen durchgeführt werden.
     von weiblichen Kitzen bis zu einem Alter von vier
     Wochen gelten aus Gründen der Sicherheit für das                           Diese Maßnahme ist von der Verpflichtung der Verab-
     Betreuungspersonal der Tiere oder jener der anderen                        reichung angemessener Betäubungs- und/oder Schmerz-
     Tiere als genehmigt. Jede Enthornung ist grundsätz-                        mittel ausgenommen 5.
     lich unter wirksamer Betäubung durchzuführen. Die
     Enthornung weiblicher Kitze, die für die Nutzung als                       Die chirurgische Kastration ist zulässig. Hier ist das
     Milchziegen in einem überwiegend auf Milchproduk-                          Leid der Tiere durch Verwendung von Betäubungs-
     tion ausgerichteten Betrieb bestimmt sind, war bis                         und/oder Schmerzmitteln auf ein Minimum zu be-

                                                                                                                                          Grundlagen zur Tierhaltung
     zum 31.12.2010 zulässig, vorausgesetzt der Ein-                            grenzen. Ferkel dürfen bis 31.12.2011 bis zu einem
     griff wurde von einem Tierarzt nach wirksamer Be-                          Lebensalter von 7 Tagen noch ohne Verabreichung
     täubung durchgeführt.3 Eine befristete Verlängerung                        von Betäubungs- und/oder Schmerzmitteln kastriert
     der Enthornungsmöglichkeit ist derzeit in Diskus-                          werden. Dies gilt nicht für BIO AUSTRIA-Betriebe,
     sion, sobald in diesem Bereich Ergebnisse erzielt                          diese müssen Ferkel seit 1.1.2011 bei der Kastration
     wurden, sind diese unter www.infoxgen.com oder                             mit einem Schmerzmittel behandeln.
     www.raumberg-gumpenstein.at abrufbar.

     Das Kupieren des Schwanzes bei weiblichen für die
     Zucht bestimmten Lämmern gilt im Falle einer tierärzt-
     lich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit als ge-
     nehmigt.

3
    1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF, Anlage 4 Ziffer 2.11.2
4
    1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF, Anlage 5 Ziffer 2.10
5
    VO (EG) 889/2008, Artikel 18 Abs.1

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                                      7
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche
                                                     Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht
                                                  Grundsätzlich ist bei allen arzneimittelrechtlichen An-         Tierarzneimittelkontrollgesetz mit dazugehörigen Verord-
                                                  gelegenheiten die nationale Gesetzgebung – also das             nungen – bindend.

                                                  Was sind Arzneimittel?

                                                       Arzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz 6 Stoffe,    gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Ver-
                                                       die am oder im menschlichen oder tierischen Körper         braucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr
                                                       angewendet werden und Krankheiten bzw. Leiden ver-         gebracht werden. Darunter sind Arzneimittel zu verste-
                                                       hindern, heilen oder lindern können. Zu den Arzneimit-     hen, bei deren Herstellung ein industrielles Verfahren
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung

                                                       teln zählen u. a. Antibiotika, Phytotherapeutika, Homöo-   zur Anwendung kommt oder die gewerbsmäßig her-
                                                       pathika, fiebersenkende Mittel, manche Vitaminprä-         gestellt werden.
                                                       parate, Mineralstoffpräparate, Hormone, etc.
                                                                                                                  Arzneimittel für Tiere werden als Tierarzneimittel, Veterinär-
                                                  Arzneispezialitäten sind Arzneimittel, die im Voraus stets      arzneispezialitäten oder „Arzneispezialitäten für Tiere“ be-
                                                  in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der           zeichnet und sind für die Behandlung von Tieren bestimmt.

                                                                         Arzneimittel
                                                      (Stoffe zur Vorbeuge und Heilung von Krankheiten)

                                                                                                     frei verkäufliche Arzneimittel
                                                                                                     z. B. ALLIUM CEPA Urtinktur

                                                                                                   Arzneispezialitäten für Menschen
                                                                                                            z. B. Sinupret
                                                                                      (beim Tier nur durch Umwidmung vom Tierarzt anwendbar)

                                                                                                      Arzneispezialitäten für Tiere
                                                                                             (Tierarzneimittel, Veterinärarzneispezialitäten)

                                                         Rezeptpflichtige Veterinärarzneispezialitäten                 frei verkäufliche Veterinärarzneispezialitäten
                                                                          z. B. Baytril                                                 z. B. Colosan
                                                      (Anwendungs- und Abgabebeleg vom Tierarzt nötig)            (können in jeder öffentlichen Apotheke bezogen werden)

                                                  Abbildung 1: Unterteilung von Arzneimitteln

                                                  6
                                                      AMG §1 Abs. 1

                                                  8                                                                             Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes
                                                              Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und
sind: Pflegemittel, Lebens- und Futtermittel, Lebensmittel-
                                                              Futtermitteln
zusatzstoffe (z. B. Zitronensäure), natürliche Heilvorkom-
                                                              Futtermittel sind von Arzneimitteln zu unterscheiden,
men (Moortränke), Desinfektionsmittel und Abwehrmittel
                                                              auch wenn sie in Verpackung und Wirkung den Arz-
gegen Insekten, sofern ihre Anwendung und Wirkung auf
                                                              neimitteln sehr ähnlich erscheinen und manche Futter-
die gesunde Haut, Klauen und Gefieder beschränkt sind.        mittel von Tierärzten verkauft werden (siehe Kapitel 5,
Auch ätherische Öle und frei verkäufliche Heilpflanzen        Seite 19).
sind keine Arzneimittel.                                      Damit es im Zuge der Bio-Kontrolle keine Schwierig-
                                                              keiten gibt, wird empfohlen, bei vom Tierarzt abge-
                                                              gebenen Produkten nachzufragen, ob es sich um
                                                              ein Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch
                                                              aus dem Etikett oder der Verpackung geht hervor,
                                                              ob es ein Arzneimittel oder Futtermittel ist. Arzneimit-
                                                              tel weisen neben der Zulassungsnummer auch einen
                                                              Abgabehinweis – z. B. apothekenpflichtig – auf.

                                                                                                                             Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung
Was dürfen Tierhalter zur Gesunderhaltung ihrer Tiere selbst anwenden?

 Die Anwendung von rezeptfreien homöopathischen               Einbindung erlaubt. Alle übrigen Tierarzneimittel dür-
 Arzneimitteln, frei verkäuflichen (rezeptfreien) Veteri-     fen nur vom Tierarzt oder unter seiner Verantwortung
 när arzneispezialitäten und frei verkäuflichen Heil-         angewendet werden.
 pflanzen durch den Landwirt ist ohne tierärztliche

Dürfen Tierhalter kranke Tiere selbst behandeln?

  Die Behandlung kranker Tiere ist grundsätzlich dem          neimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren einbin-
  Tierarzt vorbehalten. Im Rahmen eines ständigen Be-         den, wenn dies unter genauer Anleitung, Aufsicht und
  treuungsverhältnisses (Tiergesundheitsdienst) darf ein      schriftlicher Dokumentation erfolgt.
  Tierarzt den Tierhalter in die Anwendung von Arz-

Wo sind Arzneimittel zu beziehen und welche Arzneimittel dürfen eingesetzt
werden?

  • Rezeptpflichtige Tierarzneimittel (das sind Veteri-       • Homöopathische Einzelarzneimittel dürfen über den
    närarzneispezialitäten) können entweder direkt beim         Tierarzt oder in jeder öffentlichen Apotheke ohne
    Tierarzt – aus seiner tierärztlichen Hausapotheke –         Rezept bezogen und angewendet werden.
    oder mit einem tierärztlichen Rezept in einer öffent-     • Humanarzneimittel dürfen von Landwirten an Tieren
    lichen Apotheke bezogen werden.                             nicht angewendet werden. Beispielsweise darf Aspirin
                                                                zur Fiebersenkung bei Sauen nicht eingesetzt werden.

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                          9
Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
Für Tierärzte: Die Abgabe von Tierarzneimitteln      nur an TGD-Betriebe abgegeben werden. Für Prä-
                                                         ist über das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG)   parate mit dem Zusatz „TGD-AB“ ist die Abgabe im
                                                   geregelt. Es dürfen vom Tierarzt prinzipiell nur Mittel    Rahmen des Tiergesundheitsdienstes nur auf Basis
                                                   aus der „Positivliste“ (Kundmachung gemäß §2 Abs.2         besonderer veterinärmedizinischer Erfordernisse ge-
                                                   der Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungs-VO) abge-     stattet und der Einsatz ist durch geeignete objektivier-
                                                   geben werden. Der Zusatz „NE“ (nicht eingeschränkt)        bare diagnostische Maßnahmen zu rechtfertigen.
                                                   bedeutet dabei, dass eine Abgabe für alle Betriebe         Link zur „Positivliste“:
                                                   möglich ist. „TGD“ (Tiergesundheits)-Präparate dürfen      www.bmg.gv.at oder www.tgd.at

                                                  Aufzeichnungen über die Arzneimittelanwendung am Bio-Betrieb

                                                    Werden vom Tierarzt oder Landwirt Arzneimittel
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung

                                                    angewendet, ist diese Anwendung laut EU-Bio-
                                                    Verordnung (Art. 76 e der VO 889/2008) und Tier-
                                                    arzneimittelkontrollgesetz folgendermaßen schrift-
                                                    lich zu dokumentieren:
                                                    • Datum der Behandlung
                                                    • Einzelheiten der Diagnose
                                                    • Dosierung
                                                    • welches Tier/welche Tiergruppe wurde behandelt
                                                      (Eine eindeutige Identifikation des behandelten
                                                      Tieres bzw. der behandelten Tiergruppe muss
                                                      jederzeit möglich sein!)
                                                    • eingesetztes Mittel (Markenname), daraus er-
                                                      gibt sich automatisch der Wirkstoff
                                                    • Behandlungsmethode (oral – ins Maul, subcutan –
                                                      unter die Haut, intramuskulär – in das Muskelge-
                                                      webe,....)
                                                    • gesetzliche Wartezeit sowie die verdoppelte
                                                       Wartezeit für Bio-Tiere
                                                    • Behandlung durchgeführt von:
                                                    • verschrieben von: Unterschrift/Stempel
                                                    • Beleg-Nummer aus der betriebseigenen Be leg-
                                                      sammlung
                                                                                                              Abbildung 2: Beispiel für einen Arzneimittelabgabe- und
                                                  Die tierärztlichen Abgabe- und Anwendungsbelege ent-        Arzneimittelanwendungsbeleg; die Vorderseite wird vom
                                                  halten viel fach bereits eine Möglichkeit zur zusätz-       Tierarzt ausgefüllt, die Rückseite vom Tierhalter.
                                                  lichen Dokumentation der Arzneimittelanwendung durch
                                                  den Tierhalter. Sofern die oben angeführten Kriterien
                                                  eingehalten werden, können auch andere Vordrucke            Zusätzlich zu diesem Beleg sind vom Landwirt lediglich
                                                  verwendet werden (z. B. Vorlagen von Kontrollstellen        die Belegnummer für die eigene Belegsammlung und die
                                                  oder des TGD). Wichtig ist, dass alle geforderten Punkte    doppelte Wartezeit für Bio-Tiere anzuführen, sofern sie
                                                  dokumentiert werden!                                        nicht schon der Tierarzt dokumentiert hat.

                                                  10                                                                       Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Dürfen Arzneimittel am Bio-Betrieb vorrätig gehalten werden?

  Orale und äußerlich anzuwendende Tierarzneimittel             für die Behandlung notwendigen Mengen bzw. maxi-
  (Veterinärarzneispezialitäten, die zur Abgabe an den          mal der Bedarf für einen Monat abgegeben werden.
  Landwirt vorgesehen sind) dürfen vom Tierarzt in der          Diese rechtlichen Beschränkungen dienen dazu, einen
  für den Therapieerfolg der jeweiligen Behandlung er-          Missbrauch von Arzneimitteln zu verhindern. Reine
  forderlichen Menge abgegeben werden. Dies betrifft            Managementpräparate wie Vitamine dürfen für den
  allerdings maximal den Monatsbedarf. Bei äußerlich            Bedarf von zwei Monaten abgegeben werden. Nicht
  anzuwendenden Präparaten zur Parasitenbekämpfung              zur Gänze aufgebrauchte Arzneimittel dürfen vom Tier-
  kann die Abgabemenge für die Dauer eines Behand-              arzt innerhalb des Haltbarkeitsdatums auch für weitere
  lungszyklus festgelegt werden, auch wenn der Monats-          notwendige Behandlungen am selben Betrieb wieder-
  bedarf überschritten wird.                                    verschrieben werden, sodass angebrochene Gebinde
  TGD Betriebe: An Mitglieder eines Tiergesundheits-            nicht zwangsweise nach einer erfolgten Behandlung
  dienstes dürfen auch Injektionspräparate und Euterin-         entsorgt werden müssen.
  jektoren abgegeben werden. Es dürfen höchstens die

                                                                                                                           Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung
Welche Wartezeiten sind einzuhalten?

Grundsätzlich ist zwischen der gesetzlichen Wartezeit            Wenn der Tierarzt diese Verdoppelung auf dem für die
(= allgemein gültig) und der für Bio-Tiere erforderlichen –      Arzneimittelanwendung vorgesehenen Beleg nicht ver-
meist längeren – Wartezeit zu unterscheiden.                     merkt, muss dies durch den Landwirt erfolgen, da er für
  Innerhalb der gesetzlichen Wartezeit dürfen Tiere              diese Dokumentation verantwortlich ist.
  grundsätzlich nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln         Darüber hinaus gibt es des Öfteren seitens einzelner
  herangezogen werden.                                        Handelspartner zusätzliche Auflagen, die dann betriebs-
Diese Wartezeit ist spezifisch für jedes Arzneimittel und     intern dementsprechend zusätzlich dokumentiert werden
abhängig davon, ob von den Tieren Fleisch, Milch oder         sollten, um nicht den Überblick zu verlieren.
Eier gewonnen werden. Die gesetzliche Wartezeit beginnt
am ersten Tag nach Abschluss der Behandlung (siehe            Beispiel: Kuh mit Euterentzündung
untenstehendes Beispiel) und muss immer eingehalten           Eine Kuh hat eine Euterentzündung und wird 3 Tage lang
werden, sowohl von konventionellen als auch von Bio-          mit einem Antibiotikum behandelt, das eine gesetzliche
Betrieben.                                                    Wartezeit von 5 Tagen hat. Der Tag nach der letzten
                                                              Behandlung gilt als erster Tag der 5-tägigen Wartezeit.
Damit ein tierisches Produkt als Bio-Produkt vermarktet       Danach darf die Milch wieder konventionell vermarktet
werden darf, ist die gesetzliche Wartezeit bei chemisch-      werden. Die doppelte Wartezeit für Bio beträgt in die-
synthetischen Arzneimitteln zu verdoppeln.                    sem Fall 10 Tage, also darf die Milch erst nach weiteren
                                                              5 Tagen wieder als Bio-Milch vermarktet werden.

     Abbildung 3: Berechnung der Wartezeit

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                      11
Wie erfolgt die Wartezeit-Berechnung bei antibiotischen Trockenstellern?

                                                  Es gibt bei den Trockenstellern eine Milchwartezeit vor
                                                                                                                  Wartezeit bei Phytotherapeutika und Homöo-
                                                  der Geburt sowie eine nach dem Abkalben ab Laktations-
                                                                                                                  pathika
                                                  beginn. Die übliche Wartezeit von 5 Tagen auf Milch ab
                                                                                                                  Bei der Verabreichung von phytotherapeutischen
                                                  Laktationsbeginn bedeutet für biologisch wirtschaftende
                                                                                                                  Tierarzneimitteln kommt es zu keiner Verdoppelung
                                                  Betriebe 10 Tage Wartezeit ab Laktationsbeginn. Dies
                                                                                                                  der Wartezeit. Homöopathische Arzneimittel ab D4
                                                  setzt voraus, dass die gesetzliche Wartezeit vor der Ge-
                                                                                                                  bzw. C2 verursachen auch im Bio-Betrieb keine
                                                  burt (35 Tage) eingehalten wurde.
                                                                                                                  Wartezeit. Die Behandlung ist aber in jedem Fall
                                                  Beispiele:
                                                                                                                  aufzuzeichnen.
                                                  a) Applikation früher als 35 Tage vor dem Abkalben: die
                                                     gesetzliche Wartezeit beträgt 5 Tage ab Laktationsbe-
                                                                                                                Gesetzliche Wartezeit = 0 Tage
                                                     ginn, für BIO somit 10 Tage ab Laktationsbeginn.
                                                                                                                Bei chemisch synthetischen Arzneimitteln sieht die EU-
                                                  b) Applikation innerhalb von 35 Tagen vor dem Abkalben:
                                                                                                                Bio-Verordnung eine Mindestwartezeit von 48 Stunden
                                                     die gesetzliche Wartezeit beträgt 40 Tage ab Verabrei-
                                                                                                                für Milch, Fleisch und Eier vor, auch wenn die gesetz-
Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung

                                                     chung, für BIO somit 80 Tage ab Verabreichung.
                                                                                                                liche Wartezeit 0 Tage beträgt.
                                                                                                                Werden jedoch Homöopathika und Phytotherapeutika
                                                  Für die Lieferung von Fleisch ist die gesetzliche Warte-
                                                                                                                mit einer Wartezeit von 0 Tagen eingesetzt, so be-
                                                  zeit zu verdoppeln.
                                                                                                                trägt die Wartezeit für Bio-Tiere dennoch nur 0 Tage.
                                                  Hinweis zur Anwendung von Trockenstellern: lt. EU-
                                                  Bio-Verordnung ist eine präventive Verabreichung von
                                                  Antibiotika nicht erlaubt. Für Einzeltiere mit hoher Zell-
                                                  zahl, Euterinfektion oder mangelndem Zitzenverschluss
                                                  dürfen sie eingesetzt werden.

                                                  Anzahl der erlaubten Behandlungen

                                                  Die Anzahl der Behandlungen mit chemisch-synthetischen       Unter Behandlung ist nicht die einmalige Verabreichung
                                                  allopathischen Tierarzneimitteln ist gemäß EU-Bio-Ver-       eines Arzneimittels zu verstehen, sondern die Behand-
                                                  ordnung beschränkt und zwar auf maximal drei Behand-         lung einer Krankheit vom Beginn bis zu ihrer Ausheilung.
                                                  lungen innerhalb von 12 Monaten, oder maximal eine           Somit kann eine Behandlung die wiederholte Verabrei-
                                                  Behandlung bei Tieren, deren produktiver Lebenszyklus        chung eines oder mehrerer Arzneimittel umfassen und
                                                  weniger als ein Jahr beträgt.                                sich über mehrere Tage erstrecken. Es kann auch ein
                                                  Ausgenommen hiervon sind Impfungen, Parasitenbe-             Wechsel von Arzneimitteln erforderlich sein. Das erneute
                                                  handlungen und obligatorische Tilgungs-Maßnahmen             Auftreten dieser Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt
                                                  (z. B. Rauschbrandimpfung, Dasselbekämpfung,...) sowie       gehört dann nicht mehr zu dieser Behandlung.
                                                  die Behandlung mit homöopathischen und phytothera-
                                                  peutischen Arzneimitteln. Weiters trifft diese Ausnahme      Beispiel:
                                                  auf die Anwendung von betäubenden/schmerzstillenden          Milchfieber bei einer Muttersau nach dem Abferkeln
                                                  Mitteln wie, z. B. im Zuge von Kastration und Enthor-        Die 3-tägige Gabe von Antibiotika bis zur Ausheilung ent-
                                                  nung7 zu.                                                    spricht nur einer Behandlung.

                                                  7
                                                      VO (EG) 889/2008, Art. 18

                                                  12                                                                        Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Wann liegt ein Therapienotstand vor?

           Für Tierärzte: Ist in Österreich ein entspre-      2. ein in Österreich zugelassenes Humanarznei-
           chendes Arzneimittel für die Behandlung               mittel oder ein in der EU zugelassenes Tierarz-
    einer bestimmten Erkrankung eines Tieres nicht               neimittel, das für eine lebensmittelliefernde Tier-
    zugelassen oder lieferbar („Therapienotstand“), kann         art für die gleiche oder eine andere Erkrankung
    nach den geltenden Vorschriften des Tierarznei-              zugelassen ist;
    mittelkontroll gesetzes (TAKG) ein geeignetes             3. ein Tierarzneimittel, das in einer Apotheke auf
    Arzneimittel „umgewidmet“ werden.                            Grund der Herstellungsanweisung eines zur
                                                                 selbständigen Berufsausübung im Inland be-
  Bei einem Therapienotstand ist bei der Wahl eines              rechtigten Tierarztes hergestellt wird (magistrale
  geeigneten Arzneimittels in unten stehender Reihen-            Zubereitung).
  folge vorzugehen (= Kaskadenregel). Ein Arzneimit-          Solcherart umgewidmete Arzneimittel müssen vom
  tel nach Punkt 2 kann demnach nur dann gewählt              behandelnden Tierarzt mit einer angemessenen
  werden, wenn kein Arzneimittel gemäß Punkt 1 ge-            Mindestwartezeit versehen werden. Diese gesetz-

                                                                                                                            Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung
  eignet erscheint.                                           liche Wartezeit darf 28 Tage für Fleisch und 7 Tage
    Bei Vorliegen eines Therapienotstandes darf von           für Milch und Eier nicht unterschreiten und muss
    einem Tierarzt oder unter der direkten persönlichen       für Bio-Tiere zusätzlich noch verdoppelt werden
    Verantwortung eines Tierarztes entsprechend § 4 (2)       (ausgenommen Phytotherapeutika).
    TAKG angewendet werden:                                   Umgewidmete Arzneimittel dürfen nur zur oralen
    1. ein in Österreich für eine andere Tierart oder für     oder äußerlichen Anwendung an Tierhalter abge-
       dieselbe Tierart, aber eine andere Erkrankung          geben werden.
       zugelassenes Tierarzneimittel;

Impfungen

Impfungen nehmen im Rahmen der Behandlung mit               0 Tage beträgt, dann müssen auch Bio-Betriebe keine
chemisch-synthetischen Arzneimitteln eine Sonderstel-       Wartezeit einhalten. Bei der Anwendung von Impfstoffen
lung ein, da sie immunologische Wirkung haben. In der       mit Wartezeit kommt es jedoch im Bio-Betrieb zu einer
EU-Bio-Verordnung im Kapitel „Tierärztliche Behandlung“     Verdoppelung der Wartezeit. Auch über Impfungen sind
werden sie hinsichtlich der Behandlungshäufigkeit mit       Aufzeichnungen zu führen.
Parasitenbehandlungen und obligatorischen Tilgungs-         Gleichzeitig mit einer Impfung sollen Sanierungsmaß-
plänen gleichgestellt. Demnach kann ein Tier auch mehr-     nahmen (z. B. Verbesserung der Hygiene oder An-
mals pro Jahr geimpft werden ohne von der biologischen      passung der Nährstoffversorgung) durchgeführt werden,
Vermarktung ausgeschlossen zu werden. Die meisten           die zur nachhaltigen Stabilisierung der Herdengesundheit
Impfstoffe dürfen ohne Einhaltung einer Wartezeit an-       führen, um auch Impfungen nur als zeitlich beschränkte
gewendet werden. Wenn diese gesetzliche Wartezeit           Maßnahme einzusetzen.

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                        13
3. Homöopathie
              Was ist Homöopathie?

              Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die um     Die Verschreibung der Arzneimittel erfolgt nach der
              1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann be-             Ähnlichkeitsregel: „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt
              gründet wurde. In der Homöopathie werden pflanzliche,    werden.“ Die Homöopathie regt die Selbstheilungskräfte
              mineralische und tierische Ausgangsstoffe verwendet.     an, folglich kann nur dann erfolgreich therapiert werden,
              Diese Ausgangsstoffe werden potenziert, d.h. verdünnt    wenn das Tier zur Selbstregulation noch in der Lage ist.
              und verschüttelt.

              Wie werden homöopathische Arzneimittel hergestellt?

              Als Ausgangsprodukte von homöopathischen Arzneien        Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel obliegt
              dienen entweder flüssige Urtinkturen oder feste Zube-    Apothekern, sie dürfen aber auch von Ärzten und Tier-
              reitungen, sogenannte Verreibungen. Nach dem gelten-     ärzten mit Hausapotheken hergestellt werden.
              den Europäischen Arzneibuch werden die Urtinkturen
              stufenweise mit Alkohol verdünnt und nach jedem Ver-     Die Potenzen werden durch das Verdünnungsverhältnis
              dünnungsschritt verschüttelt. Die Verreibungen werden    und die Zahl der Potenzierungsschritte benannt.
              mit Milchzucker verdünnt und eine Stunde lang verrie-
              ben. Dieses Verdünnen und Verschütteln bzw. Verreiben    Beispiel: für Arnica D6 wird die Urtinktur aus Arnika
Homöopathie

              wird Potenzieren genannt. Die Verdünnungsschritte kön-   sechs Mal 1:10 verdünnt und jedes Mal kräftig verschüt-
              nen 1:10 (D-Potenzen), 1:100 (C-Potenzen) und 1:50.000   telt. Eine D12 wird zwölf Mal 1:10 verdünnt und ver-
              (Q-Potenzen) sein. Die flüssigen Verdünnungen werden     schüttelt, eine D30 dreißig Mal. Bei den C-Potenzen ist
              Dilutionen genannt, die festen Verdünnungen Triturati-   der Verdünnungsgrad 1:100 und auch hier wird jede
              onen. Die Potenzierung ist der Weg, gängige Heilpflan-   Stufe verschüttelt. Also Aconit C30 wird dreißig Mal 1:100
              zen, aber auch Giftpflanzen und mineralische oder tie-   verdünnt und in jeder Verdünnungsstufe nach Herstel-
              rische Ausgangsstoffe zu homöopathischen Arzneimitteln   lungsvorschrift verschüttelt.
              zu verarbeiten. Werden abgetötete Krankheitserreger
              potenziert, so nennt man diese Homöopathika Nosoden.

              Was ist Allopathie, was heißt allopathisch?

              Allopathie ist ein Begriff aus der Homöopathie: So be-   Fieber Arzneimittel, die das Fieber senken, also gegen
              zeichnen homöopathische Ärzte die nicht-homöopa-         Fieber wirken. Dem gegenüber verwendet die Homöo-
              thischen Behandlungsmethoden, also v. a. die Schul-      pathie bei Fieber ein Arzneimittel, das beim gesunden
              medizin. Wörtlich bedeutet Allopathie „Behandlung mit    Menschen Fieber erzeugen kann. Allopathisch könnte
              Arzneimitteln mit entgegengesetzter Wirkung“. Bei-       man daher mit „schulmedizinisch“ übersetzen.
              spielsweise verwendet man in der Schulmedizin bei

              Was ist Isopathie?

              Die Isopathie ist eine Behandlungsmethode, die sich      (”Ähnliches wird Ähnliches heilen“) das Gleichheits-
              von der Homöopathie ableitet. Sie wurde 1833 vom         Prinzip: „Gleiches wird Gleiches heilen“. In der Isopa-
              Leipziger Tierarzt Johann Lux begründet. Lux setzte      thie wird z. B. Eigenblut verwendet oder Blütenpollen
              anstelle des Ähnlichkeits-Prinzips der Homöopathie       bei Heuschnupfen.

              14                                                                    Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Wie sind Homöopathika rechtlich einzuordnen und welche Wartezeiten sind
einzuhalten?

  Homöopathische Arzneien sind Arzneimittel. Homöo-
                                                                            Für Tierärzte: Das TAKG nimmt seinerseits be-
  pathische Einzelmittel (z. B.: Arnica D12) und regis-
                                                                            zug auf die Verordnung (EG) Nr. 2377/90, Anhang
  trierte homöopathische Veterinärarzneispezialitäten
                                                                     II (bzw. deren Nachfolgeverordnungen: Verordnung
  (z. B.: Warzentropfen für Tiere) sind – soweit rezept-
                                                                     (EG) Nr. 470/2009 und Verordnung (EU) Nr. 37/2010).
  frei – frei verkäuflich, dürfen in Apotheken erworben
                                                                       Der Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ent-
  und auch vom Tierhalter im Rahmen der üblichen
                                                                       hält u. a. pharmakologisch wirksame Stoffe, für die
  Tierpflege angewendet werden. Homöopathische
                                                                       keine Höchstmengen für Rückstände gelten und die
  Humanarznei spezialitäten (z. B. Schnupfentropfen
                                                                       somit keine Wartezeiten erfordern. Zu den in
  für Kinder) dürfen jedoch am lebensmittelliefernden
                                                                       homöopathischen Tierarzneimitteln verwendeten
  Tier nicht angewendet werden.
                                                                       Stoffen gibt die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 folgen-
                                                                       des vor: In homöopathischen Tierarzneimitteln ver-
 Homöopathische Arzneimittel dürfen in Apotheken                       wendete Stoffe, die mindestens 1:10.000 verdünnt
 gekauft und vom Tierhalter an Tieren zur Verbesse-
                                                                       sind, erfordern keine Rückstandshöchstmengen.
 rung der Befindlichkeit angewendet werden. Dement-
 sprechend dürfen frei verkäufliche homöopathische
 Einzelmittel (z. B. Nux vomica D6), die zur Anwen-
                                                                       Bei homöopathischen Potenzen ab D4 bzw. C2
 dung an Menschen bereits vorrätig sind, auch für eine
                                                                       (also D4, D6, D12 sowie C2, C4, C6 und höhere
 appetitlose Sau verwendet werden. Wichtig ist, dass
                                                                       Potenzen) ist keine Wartezeit erforderlich. Dies
 die Anwendung von Homöopathika nie dazu führen
                                                                       gilt auch für die Anwendung im Bio-Betrieb und für
 darf, dass Tiere zu spät, falsch oder unzureichend be-

                                                                                                                                 Homöopathie
                                                                       alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tiere.
 handelt werden. Kranke Tiere müssen unverzüglich
                                                                       Die Verdoppelung der Warte zeit für Bio-Betriebe
 vom Tierarzt untersucht und behandelt werden um
                                                                       bzw. die Einhaltung einer Mindestwartezeit gilt
 Tierleid zu vermeiden.
                                                                       nicht für homöopathische Arzneimittel.

                                                                   Bei den Stoffen in der nachfolgenden Tabelle besteht eine
                                                                   grundsätzliche Unbedenklichkeit bezüglich möglicher
                                                                   Rückstände, sodass sie bereits ab der Urtinktur oder in
                                                                   niedrigeren Potenzen als in der D4 ohne Wartezeit ein-
                                                                   gesetzt werden dürfen; z. B. darf Arnika-Wurzel (Arnica
                                                                   radix) ab der D1 ohne Wartezeit angewendet werden.

Tabelle 1: Alphabetische Liste der Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 37/2010 an Tieren, die der Lebens-
mittelgewinnung dienen, auch unter der D4 ohne Wartezeit angewendet werden dürfen. Mit Stand März 2011 sind
21 Urtinkturen gelistet.

  Anwendung möglich ab Urtinktur:           Anwendung möglich ab Urtinktur:           Anwendung möglich ab 1:10 (ab D1):
  Agnus Castus                              Harpagophytum procumbens                  Aesculus hippocastanum
  Ailanthus altissima                                                                 Arnicae radix
                                            Hypericum perforatum
                                                                                      Calendula officinalis
  Allium cepa                               Lobaria pulmonaria
                                                                                      Echinacea (innerlich)
  Artemisia abrotanum                       Okoubaka aubrevillei                      Hamamelis virginiana
  Bellis perennis                           Serenoa repens
  Cardiospermum halicacabum                                                           Anwendung möglich ab 1:100 (ab D2):
                                            Silybum marianum
  Crataegus                                                                           Adonis vernalis
                                            Solidago vigaurea
  Echinacea (äußerlich)                                                               Apocynum cannabinum (nur oral)
                                            Syzygium cumini                           Atropa belladonna
  Eukalyptus globulus
  Euphrasia officinalis                     Turnera diffusa                           Camphora
                                            Viscum album                              Selenicereus grandiflorus
  Ginseng
                                                                                      Thuja occidentalis
                                                                                      Urginea maritima (nur oral)

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                             15
Anwendung möglich ab 1:1000 (ab D3):
                                                                                  Für Tierärzte: Tierärzte können im Rahmen
                Convallaria majalis
                                                                                  ihrer Tätigkeit homöopathische Arzneimittel
                Gingko biloba
                                                                           anwenden und abgeben. In der tierärztlichen Haus-
                Harunga madagascariensis
                                                                           apotheke dürfen homöopathische Arzneimittel vom
                Lachnanthes tinctoria
                                                                           Tierarzt selbst hergestellt werden. Werden vom Tier-
                Phytolacca americana
                                                                           arzt Arzneimittel abgegeben, so ist immer ein Abgabe-
                Prunus laurocerasus
                                                                           beleg auszufüllen – auch wenn es sich um ein rezept-
                Ruta graveolens (nicht bei milchliefernden Tieren)
                                                                           freies (z. B. homöopathisches) Arzneimittel handelt.
                Virola sebifera

              Wie werden homöopathische Arzneien verabreicht?

              Homöopathische Arzneimittel werden meist oral (über         Arznei üblicherweise direkt ins Maul eingegeben oder auf
              das Maul) verabreicht. Sie stehen in flüssiger Form als     das Flotzmaul getropft. In größeren Beständen (Schaf-
              Tropfen (Dilution) oder in Form von Globuli (Milchzucker-   herde, Gruppe von Schweinen, Hühnerherde) ist es
              kügelchen) zur Verfügung. Seltener werden homöopa-          praktikabel, die homöopathische Arznei über das Trink-
              thische Arzneimittel in Form von Salben oder Injektionen    wasser, Futter oder durch Versprühen mit Sprühflaschen
              verabreicht. Bei Einzeltieren wird die homöopathische       zu verabreichen.

              Aufzeichnungen bei der Anwendung von Homöopathika

                Die Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln
Homöopathie

                ist nach den gleichen Vorgaben wie die Verabreichung              Für Tierärzte: Gilt für homöopathische
                von chemisch-synthetischen allopathischen Arznei-                 Arzneimittel die Kaskadenregelung?
                mitteln zu dokumentieren.                                  Laut TAKG §4 Abs. 6 und 8 gilt für homöopathische
                                                                           Arzneien, deren Wirkstoffe im Anhang der VO (EU)
                                                                           Nr. 37/2010 genannt sind, die Kaskadenregelung nicht.
                                                                           Homöopathische Arzneimittel können also jederzeit
                                                                           angewendet werden, auch wenn es für die jeweilige
                                                                           Indikation allopathische Medikamente gibt.

              Dürfen alle homöopathischen Einzelmittel bei lebensmittelliefernden Tieren
              angewendet werden?

                Bis auf Aristolochia, welches überhaupt nicht, auch         Stoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 bereits
                nicht in einer Verdünnung, angewendet werden darf,          als Urtinkturen bzw. in Potenzen unter der D4 (siehe
                sind alle homöopathischen Arzneimittel ab D4 bzw.           Tabelle 1, Seite 15 und 16) angewendet werden.
                C2 erlaubt. Wie oben beschrieben, dürfen bestimmte

              Literaturhinweise
              Alois Tiefenthaler: Homöopathie und biologische Medizin für Haus- und Nutztiere. Sonntagverlag, 2006.
              Birgit Gnadl: Klassische Homöopathie für Rinder. www.nutztierhomoeopathie.de, 2008.
              Herausgeber FiBL: Handbuch Tiergesundheit: Leitfaden über Vorbeugung und Behandlung von Tierkrankheiten
              mit natürlichen Heilmethoden, www.fibl.org, 2006.
              Achim Schütte: Leitfaden zur homöopathischen Behandlung von Schweinen. KVC-Verlag, 2006.

              16                                                                       Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
4. Heil- und Gewürzpflanzen
Die Anwendung von Heilpflanzen ist sicher die älteste          2. Futtermittel: Viele Heil- und Gewürzpflanzen werden
Form der Behandlung von Krankheiten. Eine Anwen-                  auch im Futtermittelsektor eingesetzt. Sie unterliegen
dung beim Menschen besteht nachweislich seit 60 000               in diesem Fall dem Futtermittelrecht (siehe Kapitel 5,
Jahren. Die Anfänge liegen vermutlich noch viel weiter            Seite 19).
zurück. Auch Tiere nutzen intuitiv Pflanzen zur Erhal-         3. Pflanzliche Hausmittel werden mit einfachen häus-
tung der Gesundheit und zur Selbstbehandlung. Über                lichen Methoden hergestellt, z. B. die Ringelblumen-
die Anwendung von Heilpflanzen gibt es schon sehr                 salbe. Im Rahmen der üblichen Tierhaltung und
frühe schriftliche Aufzeichnungen, etwa in den „Veden“,           Tierpflege dürfen diese eingesetzt werden. Haus-
welche in Indien zwischen 4500 und 1500 vor Christus              mittel sind keine Arzneimittel und unterliegen daher
niedergeschrieben wurden.                                         nicht den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.
Heute erfolgt die Anwendung von Heil- und Gewürzpflan-            Die Anwendung solcher Mittel durch den Landwirt
zen in drei möglichen Formen:                                     ist also keine Behandlung im Sinne des Tierärztege-
   1. Phytotherapeutika sind zugelassene pflanzliche              setzes. Frei verkäufliche Pflanzen, wie z. B: Salbei-
      Arzneimittel. Sie unterliegen wie Homöopathika dem          blätter, können ohne rechtliche Einschränkungen in
      Arzneimittelgesetz.                                         Hausmitteln verwendet werden.

                                                                                                                           Heil- und Gewürzpflanzen
Heil- und Gewürzpflanzen als Phytotherapeutika

Der Begriff Phytotherapie wurde durch den französischen      Tabelle 2: Liste der Phytotherapeutika, die für lebensmit-
Arzt Henri Leclerc (1870-1955) eingeführt. Die Phyto-        telliefernde Tiere zugelassen sind. Stand Februar 2011.
therapie beschäftigt sich mit der Verbesserung der
                                                             Produkt                       Hersteller
Befindlichkeit und mit der Behandlung und Vorbeugung
                                                             Dysticum                      Pharmawerk Weinböhla
von Krankheiten mittels Arzneipflanzen und Zuberei-
tungen daraus, wie z. B.: Tees, Tinkturen, Presssäfte,       Stullmisan Pulver             Pharma Stullin
Pulver, Tabletten, Salben …                                  Colosan                       Dr. Schätte KG
Laut Arzneimittelgesetz sind Phytotherapeutika all jene      Euterbalsam „Vana“            Dr. Schätte KG
Arzneimittel, die als Wirkstoffe ausschließlich einen oder   Arnika Tinktur „Vana“         Dr. Schätte KG
mehrere pflanzliche Stoffe bzw. Zubereitungen daraus,        Kamilloplant Lösung           Dr. Schätte KG
auch in Kombination, enthalten. Phytotherapeutika wer-
                                                             Vulnoplant Salbe              Dr. Schätte KG
den in Form von Arzneispezialitäten von Pharmafirmen
                                                             Wundbalsam „Vana“             Dr. Schätte KG
hergestellt und sind als Tabletten, Kapseln, Säfte oder
                                                             Klausan Tinktur               Dr. Schätte KG
Tees beim Tierarzt oder in Apotheken rezeptfrei oder
mit tierärztlichem Rezept erhältlich.                        Restitutionsfluid „Vana“      Dr. Schätte KG

Leider sind nur wenige Phytotherapeutika für die Anwen-      Tabelle 3: Liste der Phytotherapeutika, die für lebensmit-
dung am lebensmittelliefernden Tier zugelassen. Diese        telliefernde Tiere zugelassen sind und nur vom Tierarzt
sind im Austria Codex gelistet.                              angewendet werden dürfen. Stand Februar 2011.

                                                             Produkt                        Hersteller
                                                             Eucacomp                       Dr. Schätte KG
                                                             Lyptonol                       Piette Laboratoires

Welche Aufzeichnungen müssen geführt werden?

  Bezüglich der Dokumentation sind die gleichen Vorga-         tischen allopathischen und homöopathischen Arzneimit-
  ben wie bei der Verabreichung von chemisch-synthe-           teln zu beachten (Musterblatt siehe Abb. 2, Seite 10).

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                      17
Welche Wartezeiten sind einzuhalten?

                                Phytotherapeutika, die bei lebensmittelliefernden        Frei verkäufliche Heilpflanzen in Arzneibuchqualität
                                Tieren ohne Wartezeit zugelassen sind, verursa-          können vom Tierarzt zur Anwendung empfohlen wer-
                                chen auch bei Bio-Tieren keine Wartezeit. Besteht        den. In diesem Fall entstehen keine Wartezeiten.
                                eine gesetzliche Wartezeit, ist eine Verdoppelung
                                im Bio-Betrieb nicht erforderlich.

                                        Für Tierärzte: Phytotherapeutika sind im
                                        Gegensatz zu Homöopathika von der Kaska-
                                denregelung nicht ausgenommen. Ein auf Rezept
                                zubereitetes oder umgewidmetes Phytotherapeu-
                                tikum bedarf daher einer Mindestwartezeit von 28
                                Tagen bei Fleisch bzw. 7 Tagen bei Milch und Eiern.
                                Eine Sonderstellung nehmen homöopathische Ur-
                                tinkturen ein, da sie auch nach phytotherapeutischen
                                Gesichtspunkten eingesetzt werden können. Die
                                Urtinkturen und niedrigen Verdünnungen (Poten-
                                zen) aus Tabelle 1 (siehe Seite 15 und 16) verursa-
                                chen keine Wartezeit. Weiters gibt die Verordnung
                                (EU) Nr. 37/2010 noch eine Reihe von Pflanzen
Heil- und Gewürzpflanzen

                                an, für die keine Rückstandshöchstmengen gelten
                                und damit keine Wartezeiten erforderlich sind, z. B.
                                Wermutextrakt, Fenchelöl oder Goldrutenauszug.

                           Heil- und Gewürzpflanzen als Futtermittel
                           Viele Kräuter und Gewürzpflanzen sind Futterpflanzen
                           und Heilpflanzen zugleich. Eine exakte Abgrenzung ist         Futtermittel dienen zur Ernährung von Tieren, Arzneimit-
                           meist nicht möglich.                                          tel hingegen sind zur Behandlung von Krankheiten vorge-
                             Im Rahmen der Fütterung werden Heil- und Gewürz-            sehen. Daher ist es nicht zulässig, Kräuterfuttermittel als
                             pflanzen nach dem Futtermittelrecht als Einzelfuttermit-    Heilmittel zur Behandlung von Krankheiten anzupreisen!
                             tel, Mischfuttermittel oder als Futterzusatzstoff einge-
                                                                                        Weitere Informationen und spezielle Vorgaben zur Fütte-
                             stuft.
                                                                                        rung am Bio-Betrieb sind dem folgenden Kapitel 5 auf
                                                                                        Seite 19 zu entnehmen.

                           Heil- und Gewürzpflanzen als Hausmittel
                           Pflanzliche Hausmittel werden seit Jahrtausenden bei         Unterschiede in der Zubereitung und Anwendung gibt.
                           Mensch und Tier eingesetzt. Das Wissen über Zuberei-         Bei pflanzlichen Hausmitteln sind daher – im Gegensatz
                           tung und Anwendung wird großteils mündlich von Gene-         zu Arzneimitteln – Konzentration und Wirksamkeit unter-
                           ration zu Generation überliefert, wodurch es regional oft    schiedlich (siehe Kapitel 6, Seite 21).

                           Literaturhinweise
                           Aichberger et al.: Kräuter für Nutz- und Heimtiere, Ratgeber für die Anwendung ausgewählter Heil- und Gewürz-
                           pflanzen. www.infoxgen.com, 2006.
                           Reichling et al.: Heilpflanzenkunde für die Veterinärpraxis. Springerverlag 2008.
                           Richard Willfort: Gesundheit durch Heilkräuter, Rudolf Trauner Verlag, 1997.
                           Hermann-Josef Weidinger: Haustiere, Heilpflanzen und Du. Verlag Freunde der Heilkräuter Karlstein/ Thaya,
                           1993. (vergriffen)
                           Sigrid Hirsch: Kräuter-Rezeptbuch, Freya Verlag, 2007.

                           18                                                                         Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
5. Futtermittel
Futtermittel ist ein allgemeiner Sammelbegriff für alle      dienen. Dazu zählen nicht nur landwirtschaftliche Nutz-
Formen von Tiernahrung. Der Begriff umfasst alle Stoffe,     tiere, sondern auch Sport- oder Heimtiere.
die zur Ernährung aller von Menschen gehaltenen Tiere

Futtermittel oder Arzneimittel?

Futtermittel sind immer von Arzneimitteln zu unter-          zwar ebenfalls Vitamin E und Selen als Wirksubstan-
scheiden, auch wenn sie in Verpackung und Wirkung            zen enthält, aber als bio-taugliches Futtermittel einge-
manchen Arzneimitteln sehr ähnlich erscheinen und            stuft ist.
manche Futtermittel von Tierärzten verkauft werden. Ob
es sich um ein Arznei- oder Futtermittel handelt, ist der
Produktbeschreibung am Etikett zu entnehmen. Wäh-
rend Tierarzneimittel unter der Verantwortung eines
Tierarztes grundsätzlich eingesetzt werden dürfen,
unterliegen Futtermittel am Bio-Betrieb gewissen Ein-
schränkungen. Sie dürfen am Bio-Betrieb nur dann
verwendet werden, wenn sie den Regelungen der
EU-Bio-Verordnung entsprechen. Wenn ein Futtermit-
tel vermeintlich als Arzneimittel eingesetzt wird, weil es
z. B. vom Tierarzt abgegeben wurde, es als Futtermit-

                                                                                                                            Futtermittel
tel aber nicht bio-tauglich ist, so kann dies im Zuge der
Bio-Kontrolle zu Sanktionen führen. Erhält ein Tierhal-
ter beim Tierarzt ein Präparat zur oralen Eingabe bzw.       Abb. 6: Flushing –              Abb. 7: Tylan –
Verfütterung, so sollte er unbedingt nachfragen, ob es       Ergänzungsfuttermittel          Arzneimittel mit Antibiotika
sich dabei um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel mit
Bio-Tauglichkeit handelt. Bei Ergänzungs- bzw. Diät-
futtermitteln besteht leicht die Gefahr von Verwechs-        Tylan ist ein Arzneimittel, Flushing ist ein nicht bio-taug-
lungen mit Arzneimitteln.                                    liches Ergänzungsfuttermittel.
                                                             Futtermittel sind eindeutig auf der Verpackung und/oder
                                                             auf dem Sackanhänger als solche gekennzeichnet, auch
                                                             jene, die von Tierärzten abgeben werden (z. B. Ergän-
                                                             zungsfuttermittel, Diätfuttermittel).

                                                                 Futtermittel können – im Gegensatz zu Arznei-
                                                                 mitteln – vom Tierarzt zwar abgegeben, aber nicht
                                                                 verschrieben werden. Damit es im Zuge der Bio-
                                                                 Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt, wird empfoh-
                                                                 len beim Tierarzt nachzufragen, ob es sich um ein
                                                                 Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch auf
                                                                 dem Etikett oder der Verpackung sind Arzneimittel
                                                                 und Futtermittel zu unterscheiden.
Abb. 4: Chevivit E-Selen ®       Abb. 5: Selen E-sol ®-       Es ist daher nicht nur bei Produkten, die über den
biotaugliches Ergänzungs-        Arzneimittel – enthält       Agrarhandel bezogen werden, sondern auch bei sol-
futtermittel – enthält           Vitamin E und Selen          chen, die vom Tierarzt empfohlen oder verkauft werden,
Vitamin E und Selen                                           darauf zu achten, dass sie den Vorgaben der EU-Bio-
                                                              Verordnung entsprechen. Bei Unklarheiten empfiehlt
Das Injektionspräparat Selen E-Sol® (rechts, Abb. 5)          sich vor dem Zukauf die Rücksprache mit der zustän-
ist ein Arzneimittel, während das über das Maul zu ver-       digen Bio-Kontrollstelle oder dem Verein infoXgen.
abreichende Präparat Chevivit E-Selen® (links, Abb. 4)

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                       19
Oral zu verabreichende Vitamin- oder Spurenelement-          logischen Landwirtschaft zulässig, die auf dem Etikett
               präparate fallen oft unter die Gruppe der Ergänzungs-        den Hinweis auf die Bio-Verordnung und die Nummer
               futtermittel und müssen, um am Bio-Betrieb eingesetzt        der Kontrollstelle tragen, die den Futtermittelhersteller
               werden zu können, den Bestimmungen der EU-Bio-Ver-           kontrolliert. (Verbandseinschränkungen z. B. für BIO
               ordnung entsprechen.                                         AUSTRIA sind im Betriebsmittelkatalog hervorgehoben
                                                                            und können auch direkt beim Verband erfragt werden.)
               Der Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirt-      Eine weitere Übersicht erlaubter Betriebsmittel bietet
               schaft, jährlich herausgegeben vom Verein infoXgen, listet   die Listung der InfoXGen-Datenbank (www.infoxgen.
               jene Betriebsmittel (u. a. Futtermittel, Düngemittel) auf,   com). Für Produkte, die nicht im Betriebsmittelkata-
               die der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Er stellt somit       log aufgeführt sind, empfiehlt sich vor dem Einsatz die
               eine Hilfestellung für Landwirte und die Bio-Kontrolle       Rücksprache mit der Bio-Kontrollstelle oder dem Verein
               dar. Grundsätzlich sind nur jene Futtermittel in der bio-    InfoXgen!

               100 %-Bio-Fütterung

               Weiters ist zu beachten, dass laut EU-Bio-Verordnung         men. Für Schweine und Geflügel gilt dies ab 1.1.2012.
               an Wiederkäuer nur Futtermittel verfüttert werden dür-       Davon ausgenommen sind Heilkräuter und Gewürze in
               fen, die zu 100% aus biologischer Landwirtschaft stam-       Arzneibuchqualität zur Förderung der Gesundheit.
Futtermittel

               20                                                                        Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
6. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel
In den letzten Jahren ist das Interesse am traditio-         Die meisten dieser Anwendungen haben ihren Ursprung
nellen, oft nur mündlich von Generation zu Generation        in der Natur- oder Pflanzenheilkunde. Wie der Name
überlieferten Wissen der Bauern über Pflege und Ge-          schon sagt, basieren Hausmittel auf Zutaten, die in den
sunderhaltung ihrer Tiere stark gestiegen. Etwa stellen      meisten Haushalten ohnehin vorhanden oder leicht zu
Landwirte seit Generationen mit einfachen häuslichen         beschaffen sind.
Mitteln Salben (Ringelblumensalbe), Ölauszüge (Johan-
niskrautöl) und Tees her. Daneben gibt es auch regional      [Die Verwendung von Hausmitteln ist in der EU-Bio-
traditionelle Produkte, die über den Agrarhandel angebo-     Verordnung nicht geregelt. In Tabelle 4 (siehe Seite 22)
ten werden.                                                  finden sich einige Mittel, die oben genannter Definition
                                                             entsprechen und eingesetzt werden können.]*
Unter Hausmitteln versteht man eine Reihe bewährter
Mittel und Maßnahmen, die zur Verbesserung der Be-
findlichkeit eingesetzt werden.

                                                                                                                           Hausmittel und traditionelle Pflegemittel
Verwendung von Hausmitteln

                                                             stoffen kontrolliert sind und daher der gewünschten
 Hausmittel werden zur Pflege des gesunden Tieres            Qualität entsprechen.
 oder zur Verbesserung der Befindlichkeit verwendet.
 Nach Absprache mit dem Tierarzt können Hausmittel           Die Sammlung von Wildpflanzen darf nur von biozerti-
 unter bestimmten Umständen auch zur Unterstützung           fizierten Flächen erfolgen, zusätzlich sind die Bestim-
 der tierärztlichen Behandlung eingesetzt werden (z. B.      mungen des Naturschutzes einzuhalten.
 Baden einer Zitzenverletzung mit Käsepappeltee).
                                                              Wichtig ist, dass die Anwendung von Hausmitteln
Um die Wirksamkeit von Hausmitteln zu sichern, ist die        und traditionellen Pflegemitteln nie dazu führen darf,
Verwendung qualitativ hochwertiger Heil- und Gewürz-          dass Tiere zu spät, falsch oder unzureichend be-
pflanzen sehr wichtig. Sind diese Pflanzen in Bio-Quali-      handelt werden. Kranke Tiere müssen unverzüglich
tät nicht verfügbar, sind sie in öffentlichen Apotheken,      vom Tierarzt untersucht und behandelt werden um
tierärztlichen Hausapotheken oder Drogerien zu bezie-         Tierleid zu vermeiden.
hen, da diese Produkte hinsichtlich Reinheit und Inhalts-

Herstellung von Hausmitteln

Bei den Hausmitteln werden sehr oft pflanzliche, tierische   Die Zubereitung eines Hausmittels erfolgt regional oft sehr
und mineralische Stoffe einzeln oder in Kombination ver-     unterschiedlich. Aufzeichnungen über die Herstellung und
wendet. Daneben gibt es eine Reihe von Stoffen, die seit     Anwendung der familiär überlieferten Rezepte gibt es
Jahrhunderten zur Pflege und Gesunderhaltung einge-          kaum, wodurch eine objektive Bewertung der Hausmittel
setzt werden (siehe Tabelle 4, Seite 22).                    schwierig ist.

* Inhalte zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in Diskussion

Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb                                                                      21
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