Untergliederungsanalyse UG 12-Äußeres - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

Die Seite wird erstellt Andrea Lehmann
 
WEITER LESEN
BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 12-Äußeres

                                      9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6

3     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7

4     Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 8

    4.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8

    4.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9

    4.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12

    4.4     Förderungen...........................................................................................................13

    4.5     Rücklagen ..............................................................................................................14

5     Personal ........................................................................................................................15

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................16

    6.1     Überblick ................................................................................................................16

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................17

                                                                                                                                 2 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 12                                    Erfolg      Erfolg      BVA       BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020       2021       2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                                508,3       521,3      549,9     560,4      555,8         550,7        554,7
 Anteil an Gesamtauszahlungen                 0,6%        0,5%      0,5%       0,6%       0,6%         0,6%         0,6%
 jährliche Veränderung                       -0,4%      +2,6%      +5,5%     +1,9%       -0,8%        -0,9%        +0,7%
 Einzahlungen                                  10,9        10,7       6,5        6,4       n.v.         n.v.         n.v.
 jährliche Veränderung                      +0,0%        -1,9%    -39,5%      -0,7%           -            -            -
             Nettofinanzierungssaldo        -497,3      -510,6     -543,4     -553,9            -            -            -

           Ergebnishaushalt

 UG 12                                    Erfolg      Erfolg      BVA       BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020       2021       2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                                516,4       523,9      550,1     565,7             -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                 0,6%       0,5%       0,5%       0,6%             -            -            -
 jährliche Veränderung                       -0,4%      +1,4%      +5,0%     +2,8%              -            -            -
 Erträge                                       12,3       11,0        7,1        6,5            -            -            -
 jährliche Veränderung                      +2,0%      -10,6%     -35,2%      -9,7%             -            -            -
                        Nettoergebnis       -504,1      -512,9     -542,9     -559,2            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 12-Äußeres im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 560,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,9 %. Bereits im Erfolg 2020 und
BVA 2021 kam es zu Steigerungen gegenüber dem Vorjahr. Bei den Aufwendungen im
Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Der Erfolg 2019 ist nicht unmittelbar
mit den Folgejahren vergleichbar, insbesondere da die Integrationsagenden (Erfolg 2019:
44 Mio. EUR) vom BMEIA in das Bundeskanzleramt (BKA) verlagert wurden. Der Rückgang
der Einzahlungen/Erträge ist ebenfalls auf die Verlagerung der Integrationsagenden
zurückzuführen.

                                                                                                                    3 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 10,5 Mio. EUR (+1,9 %). Zusätzliche Mittel
sind für den Personalaufwand iHv 1,0 Mio. EUR, für den Transferaufwand iHv 5,9 Mio. EUR
insbesondere für die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das
SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR) und den höheren Beitrag an die UNHCR
(+1,7 Mio. EUR), und für den betrieblichen Sachaufwand iHv 5,1 Mio. EUR insbesondere für
diverse   Konferenzen    und    Veranstaltungen   zur   Sicherung   des   Amtssitzes   Wien
(+4,3 Mio. EUR) vorgesehen.

Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (Erfolg 2020) auf
125,1 Mio. EUR im BVA 2021 und bleibt 2022 konstant. In dieser Summe sind die
operationellen Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR)
sowie die Verwaltungskosten (10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA)
enthalten. Die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden von 14,7 Mio. EUR im
Jahr 2019 stetig auf 50,0 Mio. EUR im Erfolg 2020, 52,5 Mio. EUR im BVA 2021 und um
weitere 2,5 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 erhöht.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) insbesondere
im Jahr 2022 (+8,4 Mio. EUR). Dies betrifft die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds
(+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR), die Anhebung des
Beitrags an die UNHCR (+1,7 Mio. EUR) sowie Großkonferenzen und Veranstaltungen zur
Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR). Die Erhöhung des Personalaufwands bzw.
der Personalauszahlungen (+1,5 Mio. EUR) im Bereich der Vertretungsbehörden im Ausland
dient zur Einrichtung der Anlaufstelle für InteressentInnen sowie AnzeigelegerInnen zum
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58c
Abs. 1a StbG). Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Auszahlungsobergrenzen
leicht unter das Niveau von 2022.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres unverändert 1.249 Planstellen
vorgesehen und diese bleiben gegenüber dem BVA 2021 sowie im weiteren Verlauf des
BFRG-E 2022-2025 konstant. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 1.062 Stellen (VBÄ) besetzt, die
sich jeweils zur Hälfte auf das Bundesministerium und zur anderen Hälfte auf die
Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten
Planstellen dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve.

                                                                                       4 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Das BMEIA hat im BVA-E 2022 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2021
wurden die Wirkungsziele auf Grund der hohen Relevanz und der ineinanderfließenden
Zusammenhänge großteils beibehalten. Das Wirkungsziel 2 wurde textuell um die Sicherheit
und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate
Diplomacy ergänzt. Im Hinblick auf die für 2022 vorgesehenen Aktivitäten und die
Auswirkungen der COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte
angepasst. Aus diesem Grund wurde für 2022 etwa die Anzahl der Veranstaltungen der
österreichischen Auslandskulturinstitutionen, die unterstützt oder organisiert werden, die
Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden, die
Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden und die Anzahl der
Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland im Vergleich zu
den Vorjahren reduziert. Bei der Kennzahl 12.2.1-„ Anzahl der unter inhaltlicher Federführung
des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane und
organisierte sowie unterstützte internationale Konferenzen in Österreich“ wurden die
unterstützten Staatsbesuche aufgenommen, weshalb eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen der
Vorjahre nicht mehr möglich ist. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind
vor allem dem SDG 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet.

                                                                                       5 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 12-Äußeres im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 560,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,9 %. Bereits im Erfolg 2020 und im
BVA 2021 kam es jeweils zu Steigerungen gegenüber dem Vorjahr, insbesondere bei der
Entwicklungszusammenarbeit, beim betrieblichen Sachaufwand und bei den Investitionen für
Digitalisierungs- sowie Sicherheitsmaßnahmen. In der weiteren Finanzrahmenperiode fallen
die Auszahlungsobergrenzen jedoch unter das Niveau von 2022 und bleiben dann konstant,
sodass sich seit 2019 ein unter der Inflationsrate liegender Anstieg ergibt. In der ökonomischen
Gliederung des BVA-E 2022 entfällt die größte Position auf den Transferaufwand mit 49,5 %,
das Personal beläuft sich auf 25,0 % und der betriebliche Sachaufwand auf 23,9 %. Die
relativen Veränderungen zum Vorjahr sind gering.

                                                                                               6 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

3       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Ausbau der Dialogschienen mit den USA, Russland und China; Unterstützung der
         Westbalkan-Staaten            bei     ihren      EU-Beitrittsbemühungen;             Fortsetzung         der
         Iranverhandlungen; Stärkung multilateraler Institutionen, Prozesse für Demokratie,
         Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte; Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat;
         österreichische Kandidatur            zum VN-Sicherheitsrat; Initiativen zur                    Abrüstung,
         Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

        Aktive     Sicherung       und      Erweiterung        als    Amtssitzstandort       für    internationale
         Organisationen bei gleichzeitigem Ausbau des Konferenzstandortes Wien.

        Fortsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere bei Konsularleistungen.

        Bekämpfung von Armut und anderen migrationsauslösenden Faktoren durch Hilfe vor
         Ort (beispielsweise Kinderbetreuungsprojekt auf Lesbos) sowie Beiträge zur
         Agenda 2030; humanitäre Hilfe; europäische und internationale Zusammenarbeit;
         Ausbau der Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten.

        Personelle und infrastrukturelle Ausstattung zur Aufgabenwahrung und Vertretung
         österreichischer         Interessen;          Anlaufstelle          von      InteressentInnen       sowie
         AnzeigelegerInnen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für
         Nachkommen von NS-Verfolgten; Serviceleistung für AuslandsösterreicherInnen und
         österreichische Reisende; Sicherung von Vertretungsbehörden in kritischen Ländern.

        Gemeinsamer verstärkter Außenauftritt der österreichischen Außen-, Wirtschafts-,
         Klima-, Kultur- und Wissenschaftspolitik.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 12-Äußeres                                                    2022             2023       2024         2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024               552,0          551,7      549,2           -
                                          BFRG 2022-2025               560,4          555,8      550,7       554,7
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                  +8,4           +4,1       +1,5           -
 und BFRG 2021-2024                               in %                +1,5%         +0,7%      +0,3%             -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                               -0,8%      -0,9%       +0,7%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

                                                                                                              7 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 (+8,4 Mio. EUR). Dies betrifft laut
Strategiebericht       2022     bis    2025      die     Aufstockung           des     Auslandskatastrophenfonds
(+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR), die Anhebung des
Beitrags an die UNHCR (+1,7 Mio. EUR) sowie diverse Konferenzen und Veranstaltungen zur
Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR). Weiters verweist das BMEIA auf die
personelle und infrastrukturelle Mittelaufstockung zur Aufgabenwahrung und Vertretung
österreichischer       Interessen      sowie     für    die      Betreuung        von    InteressentInnen           sowie
AnzeigelegerInnen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen
von      NS-Verfolgten      (+1,5 Mio. EUR).           Die      angeführten      Teilbeträge       übersteigen         die
Gesamtdifferenz,         weshalb        anzunehmen              ist,    dass     ein     Teil      bereits     in      der
Auszahlungsobergrenze des vorherigen BFRG berücksichtigt war.

Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Auszahlungsobergrenzen leicht unter das
Niveau von 2022. Aus Sicht des BMEIA lassen sich die Obergrenzen in den Folgejahren ohne
Kürzungen insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit einhalten, da die Erhöhung
zur Stärkung des Amtssitzes Wien nur für 2022 und die Zuwendungen für die Errichtung des
SOS-Kinderdorfes projektbezogen nur für die Jahre 2022 und 2023 anfallen.

4        Bundesvoranschlag 2022

4.1       Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf:

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 12                                                            Erfolg       BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR      2020        2021       2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                          521,3     549,9     560,4       +10,5        +1,9%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                        6,5                                              -
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                          514,9     549,9     560,4       +10,5        +1,9%
 Einzahlungen                                                           10,7       6,5       6,4        -0,0         -0,7%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 10,5 Mio. EUR (+1,9 %). Zusätzliche Mittel
sind für den Personalaufwand iHv 1,0 Mio. EUR, für den Transferaufwand iHv 5,9 Mio. EUR
insbesondere für die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das
SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR) und den höheren Beitrag an die UNHCR

                                                                                                                    8 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

(+1,7 Mio. EUR), und für den betrieblichen Sachaufwand iHv 5,1 Mio. EUR insbesondere für
diverse       Konferenzen         und      Veranstaltungen               zur     Sicherung        des      Amtssitzes         Wien
(+4,3 Mio. EUR) vorgesehen.

Für das Finanzjahr 2021 und die Folgejahre sind aus Sicht des BMEIA derzeit keine Mittel aus
dem COVID-19-Krisenbewältungsfonds erforderlich.

4.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt
 UG 12                                                        Erfolg      Erfolg       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022 -
                                                in Mio. EUR    2019        2020        2021       2022     Erf 2020       BVA 2021
 12          Auszahlungen                                       508,3          521,3    549,9      560,4       +7,5%          +1,9%
             Außenpolitische Planung, Infrastruktur u.
 12.01                                                          250,9          264,7    278,0      284,3       +7,4%          +2,3%
             Koordination
 12.01.01    Zentralstelle                                       74,2           81,2     85,7       91,1      +12,2%          +6,3%
 12.01.02    Vertretungsbehörden                                176,8          183,5    192,4      193,2       +5,3%          +0,4%
 12.02       Außenpolitische Maßnahmen                          257,3          256,6    271,9      276,1       +7,6%          +1,5%
             Entwicklungszusammenarbeit und
 12.02.01                                                       117,2          164,4    177,6      180,1       +9,6%          +1,4%
             Auslandskatastrophenfonds
 12.02.02    Beiträge an Internationale Organisationen           96,1           92,2     94,2       95,9       +4,1%          +1,8%
 12.02.03    Integration                                         44,0                                               -              -
 12          Einzahlungen                                        10,9           10,7      6,5        6,4       -39,9%          -0,7%
             Außenpolitische Planung, Infrastruktur u.
 12.01                                                             6,8          10,7      6,5        6,4       -40,0%          -0,7%
             Koordination
 12.02       Außenpolitische Maßnahmen                             4,1                    0,0        0,0              -      +50,0%
                                 Nettofinanzierungssaldo        -497,3      -510,6      -543,4    -553,9              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“

Im GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“ sind im BVA-E 2022
Auszahlungen                iHv 284,3 Mio. EUR                veranschlagt.                Die           Auszahlungen             im
DB 12.01.01-„Zentralstelle“ betragen 91,1 Mio. EUR und steigen gegenüber dem BVA 2021
um 5,4 Mio. EUR (+6,3 %), wobei der überwiegende Teil der Steigerung auf Werkleistungen,
insbesondere für Konferenzen und der damit verbundenen Stärkung des Amtssitzes Wien
(4,3 Mio. EUR) bzw. auf Zuwendungen für das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (1,1 Mio. EUR),
zurückgeht. Als Beitrag zur Verminderung der CO²-Werte wurde zudem das Dienstreisebudget
um 10 % gekürzt (-0,2 Mio. EUR).

                                                                                                                              9 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Die Diplomatische Akademie Wien ist eine postgraduale Bildungseinrichtung, die Universitäts-
und FachhochschulabsolventInnen auf eine internationale Karriere vorbereiten soll, sie wird
aus diesem Detailbudget finanziert. Als Anstalt öffentlichen Rechts steht sie unter Aufsicht des
BMEIA. Die Auszahlungen von 2,6 Mio. EUR werden gegenüber dem BVA 2020 und 2021
nicht erhöht. Für den Zubau der Diplomatischen Akademie sind davon 0,5 Mio. EUR
vorgesehen, für die eine Bindung in der Veranschlagung verfügt wurde. Das heißt, dass der
Betrag nur für diesen Zweck und nach Freigabe des BMF verwendet werden kann.

Die Auszahlungen im DB 12.01.02-„Vertretungsbehörden“ steigen im BVA-E 2022 gegenüber
dem BVA 2021 um 0,8 Mio. EUR auf 193,2 Mio. EUR. Der Personalaufwand steigt um
1,6 Mio. EUR auf 91,8 Mio. EUR, was laut BMEIA ausreichend ist, um die Bezugserhöhung
sowie neue Arbeitsplätze für Hotspots zu bedecken. 1,5 Mio. EUR sind zusätzlich für die
Anlaufstelle   von   InteressentInnen    sowie   AnzeigelegerInnen     für   den     Erwerb   der
österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58 Abs. 1a StbG)
vorgesehen.     Einsparungen      beim    Personalaufwand       werden       durch    verzögerte
Nachbesetzungen und geringere Gehälter aufgrund von Pensionierungen erwartet.

GB 12.02-„Außenpolitische Maßnahmen“

Im GB 12.02-„Außenpolitische Maßnahmen“ steigen die Auszahlungen um 4,2 Mio. EUR auf
276,1 Mio. EUR. Das DB 12.02.01-„Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastro-
phenfonds“ wird um 2,5 Mio. EUR bzw. 1,4 % auf 180,1 Mio. EUR angehoben. Die Mittel für
den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden von 14,7 Mio. EUR im Jahr 2019 stetig auf
50,0 Mio. EUR im Erfolg 2020, 52,5 Mio. EUR im BVA 2021 und um weitere 2,5 Mio. EUR auf
55,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 erhöht.

Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (Erfolg 2020) auf
125,1 Mio. EUR im BVA 2021 und bleibt 2022 konstant. In dieser Summe sind die
operationellen Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR)
sowie die Verwaltungskosten (10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA)
enthalten. Die ADA wurde 2004 gegründet und ist ein Unternehmen der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Sie ist für die Umsetzung der bilateralen Programme
und Projekte in den Partnerländern der OEZA verantwortlich. Die Basisabgeltung bleibt
gegenüber dem Erfolg 2020 unverändert bei 10,8 Mio. EUR.

                                                                                          10 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Die ADA ist vor allem in jenen Bereichen tätig, in denen Österreich über ausgewiesenes Know-
how und langjährige Erfahrung verfügt, insbesondere Wasser, erneuerbare Energie,
Klimaschutz,         Land-     und     Forstwirtschaft,   Menschenrechte   und   Rechtsstaatlichkeit.
Schwerpunktländer der ADA sind die ärmsten Entwicklungsländer wie etwa Uganda und
Äthiopien, Südosteuropa/Südkaukasus wie z. B. der Kosovo und Moldawien sowie
Krisenregionen und fragile Staaten insbesondere Palästina.

Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des
langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im
Jahr 2020 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit
gemäß der Prognose in der Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 20221
insgesamt 1,11 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE, für 2021 ist eine Steigerung auf
1,26 Mrd. EUR oder 0,31 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,54 Mrd. EUR) auf
die bilaterale und 59 % (0,72 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei
der die Zahlungen an die IFIs (BMF) neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position
darstellen.

Im BVA-E 2022 wird von einer Steigerung gegenüber 2021 von 2,5 Mrd. EUR auf
3,774 Mrd. EUR und einer ODA-Quote von 0,87 % ausgegangen, die insbesondere auf die
Schuldenreduktionen (Sudan; 2/3 im Finanzjahr 2022 und 1/3 Finanzjahr 2024)
zurückzuführen sind. Laut der Beilage Entwicklungszusammenarbeit soll die ODA-Quote im
BVA-E 2022 0,87% des BNE und im Jahr 2024 0,52% des BNE betragen. Aufgrund der hohen
Schuldenreduktionen 2022 und 2024 reduziert sich die ODA-Quote in den Finanzjahren 2023
auf 0,26% des BNE und 2025 auf 0,24% des BNE.

Das DB 12.02.02-„Beiträge an internationale Organisationen“ steigt um 1,7 Mio. EUR
gegenüber dem Vorjahr. Daraus werden die Beiträge für zahlreiche internationale
Organisationen geleistet, wobei die größte Steigerung beim UNHCR iHv 1,7 Mio. EUR
vorgesehen ist. Die Beiträge an internationale Organisationen unterliegen diversen
Schwankungen, die auf unterschiedliche Faktoren wie die abweichende Budgetierungsperiode
Österreichs, Änderungen des Beitragsschlüssels sowie der periodisch vorgelegten
Vorschreibungen bzw. den Wechselkursschwankungen zurückzuführen sind.

1
    Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021.

                                                                                              11 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

4.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 12                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021         2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        539,3       551,4       12,1      2,2%        539,3        551,4        12,1      2,2%            0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                  139,2       140,2        1,0      0,7%        139,2        140,2         1,0     0,7%             0,0
   davon
     Bezüge                                              69,4        70,3        0,8      1,2%         69,4         70,3         0,8     1,2%             0,0
     Sonstige Nebengebühren                              44,3        44,4        0,0      0,1%         44,3         44,4         0,0     0,1%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          17,5        17,5       -0,1     -0,3%         17,5         17,5        -0,1    -0,3%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     128,6       133,7        5,1      4,0%        128,6        133,7         5,1     4,0%             0,0
   davon
     Mieten                                              20,5        21,1        0,5      2,6%         20,5         21,1         0,5     2,6%             0,0
     Instandhaltung                                      11,8        11,5       -0,4     -3,0%         11,8         11,5        -0,4    -3,0%             0,0
     Reisen                                               9,9         9,5       -0,3     -3,2%          9,9          9,5        -0,3    -3,2%             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                         25,5        27,2        1,7      6,8%         25,5         27,2         1,7     6,8%             0,0
     Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund        33,3        34,6        1,3      3,8%         33,3         34,6         1,3     3,8%             0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 19,9        20,3        0,4      1,9%         19,9         20,3         0,4     1,9%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  271,5       277,4        5,9      2,2%        271,5        277,4         5,9     2,2%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger          2,9         2,9        0,0     -0,9%          2,9          2,9        0,0     -0,9%             0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger        142,2       146,5        4,3      3,0%        142,2        146,5        4,3      3,0%             0,0
     an Unternehmen                                     125,7       125,7                     -       125,7        125,7                     -            0,0
     an private Haushalte/Institutionen                   0,7         2,3        1,6    230,0%          0,7          2,3        1,6    230,0%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              10,8         14,3        3,6      33,1%           14,3
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    9,4         10,4        1,0     10,1%            10,4
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                       0,0          0,0        0,0           -           0,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             1,4          3,3        1,9    140,3%             3,3
   davon
     Abfertigungen                                                                                        0,5        0,7        0,1     29,5%             0,7
     Jubiläumszuwendungen                                                                                 0,9        1,7        0,8     94,4%             1,7
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                           0,0        1,0        1,0          -            1,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              10,5         9,0       -1,6     -14,9%                                                          -9,0
   Sachanlagen                                           10,5         9,0       -1,6    -14,9%                                                           -9,0
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,1         0,1        0,0     -11,8%                                                          -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                 0,1         0,1        0,0    -11,8%                                                           -0,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         549,9       560,4       10,5       1,9%       550,1        565,7        15,6      2,8%            5,3

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         6,5         6,4        0,0      -0,7%           7,1        6,5        -0,7     -9,7%            0,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -543,4       -553,9      -10,5           -    -542,9       -559,2      -16,3           -          -5,3

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 5,3 Mio. EUR vergleichsweise
gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen,
Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur
im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich
Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. Die
größte Position betrifft die Investitionen, die 9,0 Mio. EUR betragen, und sich mit 4,7 Mio. EUR
auf die IKT und mit 3,0 Mio. EUR auf Anlagen in Bau, vor allem für Bauten im Ausland,
aufteilen.

                                                                                                                                                     12 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

4.4       Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 6:        Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 12                                                           Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                   in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022          BVA 2021
 Förderungen                                                        151,5      177,6     191,0     196,3       +5,3      +2,8%
   Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger          14,4        2,9       2,9       2,9        -0,0      -0,9%
   Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger         33,1       69,7      72,4      76,2       +3,8      +5,2%
   Transfers an Unternehmen                                          93,1      104,4     114,9     114,9         0,0       0,0%
   Transfers an private Haushalte/Institutionen                      10,9        0,6       0,7       2,3       +1,6    +230,0%

Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022.

Der Anteil der direkten Förderungen mit einem Volumen von 196,3 Mio. EUR beträgt 2022
rd. 35,0 % der Gesamtauszahlungen der Untergliederung. Gegenüber dem Vorjahr kommt es
zu einer Steigerung der Gesamtförderungen um 5,3 Mio. EUR. Die Steigerung der Transfers
an ausländische Körperschaften und Rechtsträger ergibt sich vor allem aufgrund der weiteren
Erhöhung der Auszahlungen an den Auslandskatastrophenfonds im Jahr 2022 um
2,5 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR sowie durch die Anhebung des UNHCR-Beitrags um
1,7 Mio. EUR. Im Jahr 2022 steigen die Transfers an private Haushalte/Institutionen
insbesondere durch die Förderung des SOS-Kinderdorfes auf Lesbos iHv 1,1 Mio. EUR sowie
die Förderung der Meditationsfaziliät iHv 0,5 Mio. EUR, die im Regierungsprogramm
vorgesehen ist.

                                                                                                                       13 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

4.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 7:      Rücklagengebarung

 UG 12                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                               9,5                       9,5             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                 0,9                       0,9             -
                            Gesamtsumme           10,5                     10,5                       10,5         1,9%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      UG 12-Äußeres         verfügte      Ende 2020         über     Rücklagen        iHv 10,5 Mio. EUR          Auf
zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfielen 0,9 Mio. EUR, die im Wesentlichen EU-
Projekte betrafen. Im Jahr 2021 erfolgten bis Ende September keine Rücklagenentnahmen.
Per 30. September 2021 lautet der Rücklagenstand unverändert 10,5 Mio. EUR. Im
BVA-E 2022 wurden keine Rücklagenentnahmen veranschlagt.

                                                                                                                 14 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

5           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 8:          Planstellenverzeichnis2

    UG 12                                         2019      2020        2021        2022            BFRG-E 2022-2025

                                                                                                2023       2024       2025
    PLANSTELLEN                                     1.298      1.249       1.249        1.249     1.249      1.249      1.249
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.    Zielwert
       VBÄ                                          1.101      1.086       1.062        1.133
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt             133,2      135,9       140,5        143,5

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres unverändert 1.249 Planstellen
vorgesehen und diese bleiben gegenüber dem Jahr 2020 sowie im weiteren Verlauf des
BFRG-E 2022-2025 konstant.

Für das Jahr 2022 ist laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022 für das gesamte Ressort
ein VBÄ-Zielwert von 1.133 vorgegeben. Das entspricht einem Anteil von 90,7 % der
Planstellen im Personalplan. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 1.062 Stellen (VBÄ) besetzt, die
sich jeweils zur Hälfte auf das Bundesministerium und zur anderen Hälfte auf die
Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten
Planstellen dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve.

2
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                      15 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

6        Wirkungsorientierung

6.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte3
                                 SDGs4
    Green Budgeting-             Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug
    Landkarte                    zum Klima- und Umweltschutz

Das BMEIA hat im BVA-E 2022 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2021
wurden die Wirkungsziele auf Grund der hohen Relevanz und der ineinanderfließenden
Zusammenhänge großteils beibehalten. Das Wirkungsziel 2 wurde textuell um die Sicherheit
und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate
Diplomacy ergänzt. Im Hinblick auf die für 2022 vorgesehenen Aktivitäten und die
Auswirkungen der COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte
angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind vor allem dem
SDG 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet.

3
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
4
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                16 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

6.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 betrifft die Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene
ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden
ÖsterreicherInnen. Die Kennzahl 12.1.1-„Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für
AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte“
erscheint im Hinblick auf das Wirkungsziel nur bedingt aussagekräftig. Die Einführung von
Kennzahlen,       die   eine     Einschätzung     über   den    für     BenutzerInnen    relevanten
Informationsgehalts treffen, könnte in Erwägung gezogen werden. Die Kennzahl 12.1.2 weist
die Anzahl der Anfragen bei der Bürgerservice-Hotline aus, die im Zuge der COVID-19-
Pandemie gestiegen sind (Istzustand 2020: 258.551), aber im Jahr 2022 vermutlich wieder auf
15.000 sinken werden. Der für 2022 festgelegte Zielzustand wurde jedoch gegenüber dem
BVA 2021 (12.500) angehoben.

Das    Wirkungsziel 2          („Sicherstellung   der    außen-,      sicherheits-,   europa-     und
wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des
Amtssitzes Wien als Hub und Konferenzort für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus
auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy, sowie zur Stärkung der Beziehungen zu den
Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.“)
ist eines von drei Gleichstellungszielen der UG 12-Äußeres. Gegenüber dem BVA 2021 wurde
es textuell um um die Sicherheit und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf
Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy ergänzt. Zur Messung der Zielerreichung werden
fünf Indikatoren herangezogen, deren Zielwerte für 2022 aufgrund der COVID-19-Pandemie
angepasst wurden. Für die Kennzahl 12.2.1 zur Anzahl der vorbereiteten Staatsbesuche und
Arbeitstreffen oberster Staatsorgane und organisierte sowie unterstützte internationale
Konferenzen in Österreich wurde für 2022 ein Zielzustand von 419 festgelegt. In die Kennzahl
wurden mit dem BVA-E 2022 die unterstützten Staatsbesuche aufgenommen, weshalb diese
Kennzahl nicht mehr mit der des BVA 2021 vergleichbar ist für die Vergangenheit keine Istwert
verfügbar sind.

Die Anzahl der Initiativen in europäischen und internationalen Foren (Kennzahl 12.2.2), die
auch virtuelle und hybride Formate inkludiert, sinkt nach 510 im Jahr 2020 auf 471 im
Jahr 2022 und die Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen
Organisationen (Kennzahl 12.2.5) von 5.836 im Jahr 2020 auf 8.000 im Jahr 2022. Die Anzahl
von   Maßnahmen         zur    Förderung    österreichischer   Wirtschaftsinteressen     gegenüber
Drittländern (Kennzahl 12.2.4) soll ebenfalls von 3.011 im Jahr 2020 auf 3.089 im Jahr 2022
steigen. Im BVA 2021 wurde für 2022 noch ein Zielzustand von 3.200 angegeben. Die Anzahl
der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und

                                                                                                17 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Kindern (Kennzahl 12.2.3) soll im Jahr 2022 47 betragen (davon in den Jahren 2022 und 2023
jeweils 10 für Frauen und 6 für Kinder).

Der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird durch das Wirkungsziel 3 („Nachhaltige
Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung
der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen
von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung
getragen.“) abgedeckt, das als zweites Gleichstellungsziel der Untergliederung angeführt wird.
Für dieses Wirkungsziel werden drei Kennzahlen, die die Anzahl der Vorhaben und
Programme zu bestimmten Schwerpunkten messen, angegeben. Die Kennzahlen geben eine
gute inhaltliche Orientierung für die Auswahl und Gestaltung von Projekten, allerdings messen
sie nicht, welche Auswirkungen erzielt werden können. Die Kennzahlen werden jeweils als
Anteile der Vorhaben und Programme/Projekte der OEZA formuliert und sind damit
grundsätzlich völlig unabhängig von den eingesetzten Ressourcen. Die erzielten Wirkungen
hängen jedoch auch mit den eingesetzten Mitteln zusammen. Diese Indikatoren sind geeignet,
um zu beurteilen, ob die festgelegten Prioritäten auch bei Projekten, angewendet werden.

Das Wirkungsziel 4 (Gleichstellungsziel) strebt die Prägung eines innovativ-kreativen
Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik unter besonderer Berücksichtigung des
europäischen Grundsatzes „Einheit durch Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und
interreligiösem Dialog an. Durch die weltweiten Ausgangs- und Reisebeschränkungen
aufgrund der COVID-19-Pandemie verringerten sich die Istzustände 2020 gegenüber den
Istzuständen 2019 deutlich, Die Zielwerte der Kennzahlen wurden daher für 2022 und 2023
angepasst. Die Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen,
die unterstützt oder organisiert werden (Kennzahl 12.4.1), soll von 3.490 im Jahr 2020 auf
5.000 im Jahr 2022 steigen. Für 2023 ist ein erneuter Anstieg um 500 vorgesehen, der
allerdings weiterhin unter dem Istzustand des Vorkrisenjahres liegt. Der Zielzustand für das
Jahr 2022 der Kennzahl 12.4.2-„Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im
Ausland präsentiert werden“ soll von 5.225 im Jahr 2020 auf 7.000 im Jahr 2022 steigen. Die
Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden, (Kennzahl 12.4.3) steigt im
Jahr 2022 auf 1.500 (Istzustand 2020: 1.272). Bei der Kennzahl 12.4.4-„Anzahl der
Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland“ wird der Zielwert
2022 gegenüber dem BVA 2021 von 5.500 auf 3.500 reduziert (Istzustand 2020: 2.947).

                                                                                        18 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                       Legende
                            Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                              Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der
Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen.

Maßnahmen

        Verbesserung der für die AuslandsösterreicherInnen sowie die österreichischen
         Reisenden relevanten Informationen (Inhalt ebenso wie Kommunikationsfluss), u.a.
         durch Nutzung neuer Medien und Technologien sowie Umsetzung konkreter
         Digitalisierungsmaßnahmen auch für AuslandsösterreicherInnen wie etwa die
         Einführung     des  elektronischen    Identitätsnachweis bei  Amtswegen      an
         Vertretungsbehörden und die Möglichkeit, weltweit nach österreichischem Recht
         wirksame elektronische Zustellungen zu aktivieren;
        Betreuung von österreichischen StaatsbürgerInnen, darunter im Ausland Inhaftierte
         (Haftbesuche, Errichtung von Haftdepots, Weiterleiten von Haftpaketen);
        Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements; dies betrifft
         etwa die Zusammenarbeit mit EU-Partnern, die Ausweitung des Schulungsangebotes
         im konsularischen Bereich oder die Optimierung der Krisenvorsorgepläne.

Indikatoren

                          Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische
Kennzahl 12.1.1
                          Reisende relevanten Webinhalte
                          Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende
                          relevanten Webinhalte (Reiseinformation, AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum,
 Berechnungsmethode
                          Reisewarnungen) Anmerkungen: Die Kennzahl „Anzahl der Zugriffe“ wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und um die
                          Webabschnitte AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Reisewarnungen, ergänzt.
         Datenquelle      BMEIA
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2018                 2019                   2020               2021                2022                 2023
           Zielzustand               4.100.000            4.100.000             4.250.000           4.250.000           5.000.000           5.250.000
             Istzustand              4.213.780            4.557.790            26.467.411
        Zielerreichung      über Zielzustand     über Zielzustand      über Zielzustand
                          Die Webzugriffe im Jahr 2021 belaufen sich für den Zeitraum Jänner bis März 2021 nach wie vor auf ein Mehrfaches der bis
                          zum Jahr 2019 üblichen Zugriffszahlen. Bis zum Ende der COVID-19 Pandemie ist daher mit deutlich erhöhten
                          Zugriffszahlen zu rechnen. Für die Zeit danach kann aus heutiger Sicht keine zuverlässige Prognose abgegeben werden.
                          Daher wird der Zielzustand für den Zeitraum nach 2022 aus Sicht des Jahres 2019 fortgeführt und allenfalls zu einem
                          späteren Zeitpunkt angepasst.

                                                                                                                                            19 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Kennzahl 12.1.2        Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen
 Berechnungsmethode    Anzahl der von der Hotline des Bürgerservice betreuten Anfragen
          Datenquelle  BMEIA
   Messgrößenangabe    Anzahl
                              2018                 2019                 2020               2021               2022                 2023
          Zielzustand               13.000              13.000               13.750             13.750              15.000              15.250
            Istzustand              13.565              13.095              258.551
       Zielerreichung über Zielzustand       über Zielzustand     über Zielzustand
                       Die Anzahl der Anfragen für 2022 werden sich nach den starken Zielabweichungen in den beiden Jahren zuvor auf etwas
                       höherem Niveau normalisieren.

Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel
Sicherstellung der außen- , sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen
Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Amtssitzes Wien als Hub und
Konferenzort für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und
Climate Diplomacy, sowie zur Stärkung der Beziehungen zu den Internationalen
Organisationen. Um-fassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.

Maßnahmen

       Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen
        Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-,
        wirtschafts- und sicherheitspolitischer sowie klimarelevanter Interessen, wie etwa
        durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenebene;
       Förderung des Wirtschaftsstandortes in Österreich durch Initiative ReFocus Austia;
       Betreuung außenpolitischer Aspekte der Beteiligung an internationalen
        Friedenseinsätzen der UNO, der OSZE, der EU und im Rahmen der Partnerschaft für
        den Frieden; engagierte Friedensdiplomatie im Rahmen der österr. Neutralität; Aktive
        Teilnahme an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und an der
        gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Engagement für zivile
        Krisenprävention und Konfliktlösung;
       Vertretung der Interessen Österreichs auf allen Ebenen des diesbezüglichen
        europäischen Entscheidungs- und Rechtssetzungsprozesses, sowie Fortsetzung und
        Ausbau der Informationsarbeit und des Dialogs mit den österreichischen BürgerInnen
        zur EU;
       Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-,
        wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen;
       Betreibung der österr. Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat 2027-2028; Förderung
        von österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten für int. Organisationen und die
        Einrichtungen der EU;
       Aktives Engagement im Bereich Klimadiplomatie und Umsetzung der UNO Agenda
        2030;
       Konsequente Umsetzung der relevanten Teile der Außenwirtschaftsstrategie 2019;
        Einsetzen für eine effektive, regelbasierte und nachhaltige Handelspolitik; Vertiefung
        der koordinierten strategischen Besuchsdiplomatie;
       Einsatz für die Stärkung von Initiativen zum Umgang mit Problemen, die durch die
        künstliche Intelligenz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und im
        Rüstungsbereich entstehen;
       Eintreten für nukleare Abrüstung;

                                                                                                                                     20 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

         Aktive Vertretung der Gastlandinteressen hinsichtlich Zurverfügungstellung von
          Konferenzräumlichkeiten, Qualitätssicherung des VIC sowie Erfüllung der Erwartungen
          seitens der int. Organisationen an das Gastland;
         Unterstützung bei Errichtung dipl. Vertretungen;
         Organisation und Unterstützung von Konferenzen zur Weiterentwicklung
          außenpolitischer Prioritäten mit Schwerpunkt Abrüstung und nukleare Sicherheit,
          Schutz der Menschenrechte und dem interreligiösen Dialog und Energie.

Indikatoren

                          Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster
Kennzahl 12.2.1
                          Staatsorgane und organisierte sowie unterstützte internationale Konferenzen in Österreich
                          Anzahl der jährlich unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche, Arbeitstreffen etc. des Herrn
                          Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers, des Herrn Vizekanzlers, des Herrn Bundesministers für Europäische und
 Berechnungsmethode
                          internationale Angelegenheiten und der Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie anderer Regierungsmitglieder im
                          Inland wie im Ausland und Auswertung der Gesamtheit der organisierten bzw. unterstützten internationalen Konferenzen
         Datenquelle      BMEIA
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                   2018                 2019                 2020               2021                2022                  2023
           Zielzustand               -                     -                    -       nicht verfügbar                      419                   435
             Istzustand   nicht verfügbar       nicht verfügbar      nicht verfügbar
        Zielerreichung               -                     -                    -
                          Infolge von oftmaligen Synergieeffekten zwischen Staatsbesuchen und internationalen Konferenzen resultiert eine
                          Aufnahme der "Organisierten bzw. unterstützten internationalen Konferenzen" in die Kennzahl 12.2.1, welche mit der
                          vorherigen Kennzahl 12.2.1 nicht vergleichbar ist.

                          Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen
Kennzahl 12.2.2           Foren, wie z.B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im
                          Zuständigkeitsbereich des BMEIA
 Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl aller Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren
          Datenquelle Statistik des BMEIA
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                  2019                 2020               2021                  2022               2023
           Zielzustand                   290                   260                 280                  197                  471               491
             Istzustand                  276                   312                 510
       Zielerreichung unter Zielzustand        über Zielzustand      über Zielzustand
                        Der Zielzustand 2022 zeigt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu dem Zielzustand 2021, der wohl zu vorsichtig
                        eingeschätzt wurde. Dieser Anstieg lässt sich auch im mehrjährigen Trend beobachten und wird auf den inzwischen sehr
                        verbreiteten Einsatz von virtuellen und hybriden Formaten zurückgeführt. In der Aufstellung wird davon ausgegangen, dass
                        sich diese Entwicklung auch im Jahr 2022 fortsetzen wird.

                          Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die
Kennzahl 12.2.3
                          Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat
 Berechnungsmethode       Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte
         Datenquelle      Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2018                2019                  2020              2021            2022          2023
                          Gesamt: 40
            Zielzustand   Frauen: 5                              40                   47             47            47                47
                          Kinder: 5
             Istzustand                    46                    50                   45
        Zielerreichung      über Zielzustand    über Zielzustand      unter Zielzustand
                          davon:
                          Zielzustand 2022: 10 Frauen, 6 Kinder
                          Zielzustand 2023: 10 Frauen, 6 Kinder

                          Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z.B.
Kennzahl 12.2.4
                          Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU
 Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl
          Datenquelle Statistik des BMEIA
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                 2019               2020                 2021                 2022             2023
           Zielzustand                 2.700                2.800              2.900                3.200                3.089           3.193
             Istzustand                2.774                3.150              3.011
       Zielerreichung über Zielzustand         über Zielzustand   über Zielzustand
                        Die Anzahl der Unterstützungsleistungen durch die Vertretungsbehörden des BMEIA wird auch 2022 davon abhängen, wie
                        aktiv österreichische Unternehmen im Ausland im Jahr 2022 wieder sein können. Dies wiederum hängt von
                        Durchimpfungsrate und Impfstoffwirksamkeit gegen allfällige weitere Mutationen, sowie der damit zusammenhängenden
                        Planbarkeit und Reisefreiheit ab.

                                                                                                                                             21 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Kennzahl 12.2.5        Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen
 Berechnungsmethode    Auswertung der Gesamtheit der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen
          Datenquelle  BMEIA
   Messgrößenangabe    Anzahl
                              2018                 2019                2020               2021                 2022                2023
          Zielzustand                7.800                7.900               9.000              5.000               8.000               8.000
            Istzustand              10.362                9.507               5.836
       Zielerreichung über Zielzustand       über Zielzustand    unter Zielzustand
                       Es sind die durch die Corona-Krise bedingten Rückgänge und Ausfälle zu berücksichtigen. Ein Teil der Rückgänge nach
                       dem Höchststand 2018 ist etwa durch den EU-Ratsvorsitz erklärbar.

Wirkungsziel 3:

Gleichstellungsziel
Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit,
sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den
Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise
Rechnung getragen.

Maßnahmen

       Entwicklungszusammenarbeit ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche
        Aufgabe. Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik gibt dafür
        den Rahmen vor;
       Österreich setzt in der Umsetzung der Ziele auf einen effektiven und effizienten
        Multilateralismus – die Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der internationalen
        Gemeinschaft, als komplementäre Säule zur bilateralen Zusammenarbeit;
       Durchführung und Förderung von Projekten und Programmen zur Erhaltung und
        Verbesserung von Lebensperspektiven in einem Umfeld sozialer und politischer
        Stabilität in den Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen
        Entwicklungszusammenarbeit (OEZA);
       Ausbau von Gender Expertise bei Führungskräften und MitarbeiterInnen im
        Programmbereich sowie in den Kooperationsbüros der OEZA und systematische
        Verankerung der Dimension Gleichstellung in strategischen Dokumenten und
        Projekten und Programmen der OEZA;
       Verstärkte Förderung von Projekten der OEZA, die sich für Gleichstellung der
        Geschlechter einsetzen sowie die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Menschen
        mit Behinderungen berücksichtigen;
       Enge Kooperation mit den Partnerländern bei der Erstellung von Landesstrategien, zur
        effizienten und effektiven Unterstützung vor Ort und zur kohärenten Umsetzung der
        Strategie;
       Als Elemente der Entwicklungspolitik tragen Entwicklungszusammenarbeit,
        humanitäre Hilfe und politische Bildung zur nachhaltigen Entwicklung der Partnerländer
        im Sinne der Agenda 2030 bei.

                                                                                                                                     22 / 24
Sie können auch lesen