Untersuchung der Avifauna im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 132.1 "Wohnen am Bullerbach, Erweiterung" in Barsinghausen (Region Hannover)
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______________________________________________________________________ Untersuchung der Avifauna im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 132.1 „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ in Barsinghausen (Region Hannover) ______________________________________________________________________ Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Fachdienst Planen und Bauen Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Hans-Scharoun-Weg 1 D – 31535 Neustadt 05032 / 67 42 3 www.abia.de November 2012
Untersuchung der Avifauna im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 132.1 „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ in Barsinghausen (Region Hannover) Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Fachdienst Planen und Bauen Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Bearbeitung: Dipl.-Biol. Tobias Wagner Abia GbR Hans-Scharoun-Weg 1 D – 31535 Neustadt 05032 / 67 42 3 www.abia.de Neustadt, 12. November 2012
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Untersuchungsgebiet.................................................................................4 2 Methoden......................................................................................................................4 3 Ergebnisse....................................................................................................................5 4 Naturschutzfachliche Bewertung ..................................................................................6 5 Zusammenfassung .......................................................................................................7 6 Literatur ........................................................................................................................7 Im Text verwendete Abkürzungen BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43 EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) RL: Rote Liste __________________________________________________________________________________________________ Abia GbR Neustadt 3
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ 1 Anlass und Untersuchungsgebiet Das hier betrachtete Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Barsinghausen nordwestlich des Ortskernes und ist ca. 1 ha groß. Es erstreckt sich von der Erfurter Straße im Osten aus bis zu einer von der Wilhelm-Heß-Straße abzweigenden kleinen Stichstraße, die keinen eigenen Namen hat. Nördlich grenzen die Grundstücke eines gerade errichteten Wohngebietes an, die an der Schilfgasse liegen. Südlich grenzt das Gelände eines Supermarktes an, bis vor einigen Jahren befand sich hier das ehemalige Freibad. An dessen nördlicher Grenze befand sich eine Baumreihe aus größeren Bäumen (Ahorn, Birke, Eiche, Hainbuche und Ulme), die heute noch vorhanden sind, und gerade außerhalb des hier betrachteten Bereiches liegen. Bei der Planfläche handelt sich um ehemalige Kleingärten, die seit einigen Jahren aufgelassen und abgeräumt sind und seit dem brach liegen. Inzwischen hat sich an vielen Stellen ein von Hochstauden dominierter ruderaler Charakter entwickelt, auch viele mit Gebüschen bestandenen Bereiche sind vorhanden. Naturräumlich liegt das Gebiet im Bereich der Börden, regional betrachtet gehört es zum innerhalb der Calenberger Lössbörde liegenden Gehrdener Lößhügel und liegt auf Landesebene betrachtet im Bereich des Niedersächsischen Berglandes und der Börden. Hintergrund für die Untersuchungen ist die Erstellung eines Bebauungsplanes in deren Zusammenhang Aussagen bezüglich des Artenschutzes zu Brutvögeln erfolgen sollen. Aus diesem Grund beauftragte die Stadt Barsinghausen das Büro Abia aus Neustadt mit der Erstellung eines Gutachtens zur genannten Tiergruppe. Das Vorgehen wurde zwischen dem Auftragnehmer, dem Auftraggeber und der UNB der Region Hannover abgestimmt. 2 Methoden Im Untersuchungsgebiet wurde eine Revierkartierung (vgl. BIBBY et al. 1995) aller Brutvögel sowie der Nahrungsgäste durchgeführt, die Erfassung und Auswertung erfolgte nach den methodischen Standards der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen (SÜDBECK et al. 2005). Dazu wurden fünf Begehungen in den frühen Morgen- oder den späten Abendstunden bei Tageslicht im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2011 durchgeführt (Begehungstermine 25.04. (abends), 26.04. (morgens), 14.05., 29.05. und 09.06.). Randreviere, d.h. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungsgebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt dann zum Gebiet gerechnet, wenn zumindest ein wichtiger Teil des Reviers innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt. Gewertet wurden die Reviermittelpunkte, die in der Regel nicht identisch mit den Neststandorten sind. Zum Brutbestand werden Artvorkommen mit dem Status Brutnachweis (= eindeutiger Nachweis einer Brut) oder Brutverdacht (= Brut wahrscheinlich u.a. aufgrund mehrmaliger Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens) gerechnet. Brutzeitfeststellungen (= einmalige Beobachtung im Bruthabitat) zählen nicht zum Brutbestand. Besonderes Gewicht lag auf der gezielten Suche nach regional und habitatspezifisch zu erwartenden charakteristischen bzw. gefährdeten Arten. Die Angabe der Gefährdungs- kategorien sowie die Nomenklatur entsprechen der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten, 6. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS, 2007). Eine Bewertung des Gebietes erfolgt verbal – argumentativ. __________________________________________________________________________________________________ Abia GbR Neustadt 4
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ 3 Ergebnisse Im Untersuchungsgebiet wurden 13 Brutvogelarten (Status Brutnachweis bzw. Brutverdacht) nachgewiesen (s. Tabelle 1). Dazu kommen zwei weitere Arten, für die lediglich der Status Brutzeitfeststellung oder Nahrungsgast erbracht wurde. Letztere zählen nicht zum Brutbestand des Gebietes. Tabelle 1: Artenliste Brutvögel im Untersuchungsgebiet. Gefährdung in Niedersachsen (RL Nds.) und im niedersächsischen Bergland mit Börden (RL BB) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007): V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. Satus: BV = Brutverdacht; BZ = Brutzeitfeststellungen (zählen nicht zum Brutbestand); G = Arten, die das Gebiet zur Nahrungssuche aufsuchen, deren Nistplatzansprüche jedoch nicht erfüllt sind. Anzahl Reviere (=“Brutbestand“): Summe aus BN und BV. BArtSchV: § = besonders, §§ = streng geschützt gemäß Bundesartenschutzverordnung; VRL: Anh I = Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie; EG-VO: EG-Artenschutzverordnung. BArtSchV RL Nds. Reviere EG-VO Anzahl RL BB Status VRL Artname deutsch Artname wissenschaftlich Amsel Turdus merula * * BV 3 § Buchfink Fringilla coelebs * * BV 2 § Dorngrasmücke Sylvia communis * * BV 3 § Elster Pica pica * * BV 1 § Girlitz Serinus serinus V V BV 1 § Grünfink Carduelis chloris * * BV 1 § Heckenbraunelle Prunella modularis * * BV 1 § Kohlmeise Parus major * * BV 3 § Mehlschwalbe Delichon urbicum V V G - § Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * BV 4 § Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 3 BZ - § Rotkehlchen Erithacus rubecula * * BV 1 § Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris * * BV 2 § Zilpzalp Phylloscopus collybita * * BV 1 § Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * BV 1 § Für ein Gebiet dieser Größe mit seiner strukturellen Ausstattung ist die Artenzahl als durchschnittlich und vor dem Hintergrund der hohen Störungsintensität, die sich aus der Lage im von Siedlungen unmittelbar umgebenen Raum ergibt, als den Erwartungen entsprechend einzuschätzen. Arten, die im weitesten Sinne auf Gehölze in Parkanlagen oder ähnliche Strukturen in den Gärten der dörflichen Umgebung entweder als Brutplatz oder als Teil des Bruthabitats angewiesen sind, dominieren. Dazu zählen allgemein häufige Arten wie z.B. Mönchsgrasmücke, Amsel, Kohlmeise und Dorngrasmücke, wobei die beiden Grasmückenarten einen Hinweis auf die im Gebiet vorhandenen Gebüsche geben. Dabei liegen die Reviere der Mönchsgrasmücke, die häufig Gebüsche in Saumbereichen von Wäldern oder Parks und Gartenlandschaften besiedelt, hauptsächlich in den Randbereichen des Plangebietes, wo sowohl im Osten als auch im Süden dichtere Gebüsch- bzw. Gehölzriegel vorhanden sind. Die Reviere der Dorngrasmücke hingegen haben ihr Zentrum im zentraleren Bereich der ehemaligen Kleingartenfläche, wo ihren Brutplatzansprüchen entsprechend eher vereinzelte Gebüsche in offenerer Umgebung vorhanden sind. Auch die Heckenbraunelle ist diesen Gebüschbereichen in der Fläche zuzuordnen. Mit dem Sumpfrohrsänger ist eine Art vertreten, die in offenen bis halboffenen Landschaften zuhause ist, wo dichte Hochstaudenbestände für das Vorhandensein ausreichender Deckungsmöglichkeiten sorgen und Sitz- und Singwarten an abstehenden Blättern oder Halmen bieten. Der auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Niedersachsens und Bremens als auf der Vorwarnliste (KRÜGER & OLTMANNS, 2007) verzeichnete Girlitz hingegen hatte seine Singwarte und wohl auch seinen __________________________________________________________________________________________________ Abia GbR Neustadt 5
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ Reviermittelpunkt in den Bäumen an der Südgrenze des Plangebietes, wo ein Tier im Frühling und Sommer kontinuierlich von einem der großen Bäume aus sang. Einmalig Mitte Mai lies eine Nachtigall ihren Gesang aus dem Gehölzgürtel südlich des Plangebiets vernehmen, sie saß dort am östlichen Ende auf der dem Bullerbach zugewandten Seite der Baum- bzw. Gebüschreihe am nördlichen Rand der Fläche des inzwischen dort vorhandenen Supermarktes. Da sich die Beobachtungen nicht wiederholen ließen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein durchziehendes Tier handelte, das hier kein Revier aufgebaut hat. Das Tiere konnte daher lediglich als Brutzeitfeststellung gewertet werden und ist daher nicht zum Brutbestand des Gebietes zu zählen. Die Mehlschwalbe wurde mit zwei über der Plangebiet jagenden Individuen beobachtet, sie ist dem Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel zuzuordnen, sondern hat ihre Nester sicherlich an den Gebäuden der Umgebung. 4 Naturschutzfachliche Bewertung Die Avifauna des Untersuchungsgebietes ist der strukturellen Ausstattung entsprechend als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten geprägt. Eine nachgewiesene Art, der Girlitz, ist gemäß Roter Liste (KRÜGER & OLTMANNS, 2007) auf der Vorwarnliste verzeichnet. Die gefährdete Nachtigall wurde nur einmalig beobachtet und ist daher nicht zum Brutbestand zu rechnen Aus avifaunistischer Sicht wird der Erhalt der randlich des Gebietes vorhandenen und z.T. außerhalb des Plangebietes gelegenen Gehölzbereiche als Brut- und Nahrungshabitat von diesen zuzuordnenden Brutvögeln empfohlen. Unter artenschutzrechtlichen Aspekten ist festzustellen, dass eine Rodung von Gehölzen und großflächige Bodenbewegungen im Plangebiet nur außerhalb der Brutsaison möglich sind, um eine Schädigung von in den Gebüschen oder Hochstaudenfluren vorhandenen Nestern mit den darin befindlichen Jungvögeln auszuschließen. Dazu ist eine Bauzeitenregelung zu treffen, die entsprechende Tätigkeiten zur Baufeldeinrichtung nur zwischen Oktober und Februar gestattet. Sonst kann davon ausgegangen werden kann, dass die hier vorkommenden allgemein häufigen Arten auch im Umfeld des Plangebietes Bruthabitate besitzen, so dass die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungsstätten insgesamt auch im lokalen Umfeld gewahrt bleibt. Der Girlitz ist in Bezug auf seine Nistplatzwahl der Baumreihe an der südlichen Grenze des Plangebietes zuzuordnen. Da diese jedoch außerhalb des Plangebietes liegt, ist der Bestand des Nistplatzes nicht von den hier zu bewertenden Planungen betroffen. Zwar werden sicherlich auch Flächen innerhalb des Gebietes als Nahrungshabitat genutzt, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Verlust der Habitatstrukturen innerhalb des Gebietes sicherlich in der Umgebung oder auch durch die später wieder entstehenden Strukturen innerhalb der Gärten eines Wohngebietes kompensiert kann. Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle wildlebenden europäischen Brutvogelarten laut Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ sind. __________________________________________________________________________________________________ Abia GbR Neustadt 6
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“ 5 Zusammenfassung Am westlichen Rand der Kernstadt von Barsinghausen wird mit Bezug auf einen ehemals als Kleingartengelände genutzten Bereich die Erstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes vorbereitet. Aus diesem Grund wurde das Büro Abia mit der Durchführung einer Untersuchung der dort vorhandenen Brutvögel beauftragt, um die Empfindlichkeit des Raumes gegenüber dem geplanten Eingriff beurteilen zu können. Es wurden 13 Brutvogelarten nachgewiesen, eine weitere war lediglich als Brutzeitfeststellung einzustufen und eine wurde als Nahrungsgast registriert. Unter den Brutvögeln sind keine gefährdeten Arten, lediglich der Girlitz ist auf der Vorwarnliste der Roten Liste verzeichnet. Die Nachtigall, eine gefährdete Art wurde nur einmalig im Randbereich des Plangebietes singend registriert, sie ist daher nicht zum Brutbestand zu rechnen. Insgesamt ist die Avifauna des Untersuchungsgebietes der strukturellen Ausstattung entsprechend als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten geprägt. Eine Rodung der Gebüsche des Plangebietes bzw. großflächige Bodenbewegungsarbeiten zur Einrichtung des Baufeldes sind unter artenschutzrechtlichen Aspekten mit Bezug auf die Vögel nur außerhalb der Brutsaison möglich. 6 Literatur KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27(3): 131 – 175. SÜDBECK, P, H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE, W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (4. Fassung, 30.11.2007). – Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81.WILMS, U. K. BEHM-BERKELMANN & H. HECKENROTH (1997): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 17 (6): 219 – 224. __________________________________________________________________________________________________ Abia GbR Neustadt 7
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