Untersuchung der Avifauna im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 132.1 "Wohnen am Bullerbach, Erweiterung" in Barsinghausen (Region Hannover)

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                                   Untersuchung der Avifauna
                              im Bereich des B-Planverfahrens
               Nr. 132.1 „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“
                          in Barsinghausen (Region Hannover)
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                                                      Stadt Barsinghausen
                                              Fachdienst Planen und Bauen
                                                           Bergamtstraße 5
                                                     30890 Barsinghausen

                                                    Hans-Scharoun-Weg 1
                                                      D – 31535 Neustadt
                                                          05032 / 67 42 3
                                                                www.abia.de

                                                         November 2012
Untersuchung der Avifauna im Bereich des B-Planverfahrens
Nr. 132.1 „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“
in Barsinghausen (Region Hannover)

Auftraggeber:
Stadt Barsinghausen
Fachdienst Planen und Bauen
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen

Bearbeitung:
Dipl.-Biol. Tobias Wagner

Abia GbR
Hans-Scharoun-Weg 1
D – 31535 Neustadt
05032 / 67 42 3
www.abia.de

Neustadt, 12. November 2012
Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“

Inhaltsverzeichnis
1     Anlass und Untersuchungsgebiet.................................................................................4
2     Methoden......................................................................................................................4
3     Ergebnisse....................................................................................................................5
4     Naturschutzfachliche Bewertung ..................................................................................6
5     Zusammenfassung .......................................................................................................7
6     Literatur ........................................................................................................................7

Im Text verwendete Abkürzungen
BArtSchV:                  Bundesartenschutzverordnung
BNatSchG:                  Bundesnaturschutzgesetz
FFH-Richtlinie:            Richtlinie 92/43 EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (DER RAT DER
                           EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992)
RL:                        Rote Liste

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Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“

1    Anlass und Untersuchungsgebiet

Das hier betrachtete Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Stadt
Barsinghausen nordwestlich des Ortskernes und ist ca. 1 ha groß. Es erstreckt sich von
der Erfurter Straße im Osten aus bis zu einer von der Wilhelm-Heß-Straße abzweigenden
kleinen Stichstraße, die keinen eigenen Namen hat. Nördlich grenzen die Grundstücke
eines gerade errichteten Wohngebietes an, die an der Schilfgasse liegen. Südlich grenzt
das Gelände eines Supermarktes an, bis vor einigen Jahren befand sich hier das
ehemalige Freibad. An dessen nördlicher Grenze befand sich eine Baumreihe aus
größeren Bäumen (Ahorn, Birke, Eiche, Hainbuche und Ulme), die heute noch vorhanden
sind, und gerade außerhalb des hier betrachteten Bereiches liegen.
Bei der Planfläche handelt sich um ehemalige Kleingärten, die seit einigen Jahren
aufgelassen und abgeräumt sind und seit dem brach liegen. Inzwischen hat sich an vielen
Stellen ein von Hochstauden dominierter ruderaler Charakter entwickelt, auch viele mit
Gebüschen bestandenen Bereiche sind vorhanden.
Naturräumlich liegt das Gebiet im Bereich der Börden, regional betrachtet gehört es zum
innerhalb der Calenberger Lössbörde liegenden Gehrdener Lößhügel und liegt auf
Landesebene betrachtet im Bereich des Niedersächsischen Berglandes und der Börden.
Hintergrund für die Untersuchungen ist die Erstellung eines Bebauungsplanes in deren
Zusammenhang Aussagen bezüglich des Artenschutzes zu Brutvögeln erfolgen sollen.
Aus diesem Grund beauftragte die Stadt Barsinghausen das Büro Abia aus Neustadt mit
der Erstellung eines Gutachtens zur genannten Tiergruppe. Das Vorgehen wurde
zwischen dem Auftragnehmer, dem Auftraggeber und der UNB der Region Hannover
abgestimmt.

2    Methoden

Im Untersuchungsgebiet wurde eine Revierkartierung (vgl. BIBBY et al. 1995) aller
Brutvögel sowie der Nahrungsgäste durchgeführt, die Erfassung und Auswertung erfolgte
nach den methodischen Standards der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen
(SÜDBECK et al. 2005). Dazu wurden fünf Begehungen in den frühen Morgen- oder den
späten Abendstunden bei Tageslicht im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2011
durchgeführt (Begehungstermine 25.04. (abends), 26.04. (morgens), 14.05., 29.05. und
09.06.).
Randreviere, d.h. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungsgebiet liegen, wurden
unabhängig vom Reviermittelpunkt dann zum Gebiet gerechnet, wenn zumindest ein
wichtiger Teil des Reviers innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt. Gewertet wurden
die Reviermittelpunkte, die in der Regel nicht identisch mit den Neststandorten sind. Zum
Brutbestand werden Artvorkommen mit dem Status Brutnachweis (= eindeutiger
Nachweis einer Brut) oder Brutverdacht (= Brut wahrscheinlich u.a. aufgrund mehrmaliger
Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens) gerechnet. Brutzeitfeststellungen (=
einmalige Beobachtung im Bruthabitat) zählen nicht zum Brutbestand.
Besonderes Gewicht lag auf der gezielten Suche nach regional und habitatspezifisch zu
erwartenden charakteristischen bzw. gefährdeten Arten. Die Angabe der Gefährdungs-
kategorien sowie die Nomenklatur entsprechen der Roten Liste der in Niedersachsen und
Bremen gefährdeten Brutvogelarten, 6. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS, 2007).
Eine Bewertung des Gebietes erfolgt verbal – argumentativ.

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Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“

3    Ergebnisse

Im Untersuchungsgebiet wurden 13 Brutvogelarten (Status Brutnachweis bzw.
Brutverdacht) nachgewiesen (s. Tabelle 1). Dazu kommen zwei weitere Arten, für die
lediglich der Status Brutzeitfeststellung oder Nahrungsgast erbracht wurde. Letztere
zählen nicht zum Brutbestand des Gebietes.
Tabelle 1: Artenliste Brutvögel im Untersuchungsgebiet. Gefährdung in Niedersachsen (RL Nds.)
und im niedersächsischen Bergland mit Börden (RL BB) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007): V =
Vorwarnliste, * = ungefährdet. Satus: BV = Brutverdacht; BZ = Brutzeitfeststellungen (zählen nicht
zum Brutbestand); G = Arten, die das Gebiet zur Nahrungssuche aufsuchen, deren
Nistplatzansprüche jedoch nicht erfüllt sind. Anzahl Reviere (=“Brutbestand“): Summe aus BN und
BV. BArtSchV: § = besonders, §§ = streng geschützt gemäß Bundesartenschutzverordnung; VRL:
Anh I = Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie; EG-VO: EG-Artenschutzverordnung.

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                                                             RL Nds.

                                                                                        Reviere

                                                                                                                   EG-VO
                                                                                        Anzahl
                                                                       RL BB

                                                                               Status

                                                                                                             VRL
   Artname deutsch           Artname wissenschaftlich
Amsel                    Turdus merula                       *         *       BV          3      §
Buchfink                 Fringilla coelebs                   *         *       BV          2      §
Dorngrasmücke            Sylvia communis                     *         *       BV          3      §
Elster                   Pica pica                           *         *       BV          1      §
Girlitz                  Serinus serinus                     V         V       BV          1      §
Grünfink                 Carduelis chloris                   *         *       BV          1      §
Heckenbraunelle          Prunella modularis                  *         *       BV          1      §
Kohlmeise                Parus major                         *         *       BV          3      §
Mehlschwalbe             Delichon urbicum                    V         V       G           -      §
Mönchsgrasmücke          Sylvia atricapilla                  *         *       BV          4      §
Nachtigall               Luscinia megarhynchos               3         3       BZ          -      §
Rotkehlchen              Erithacus rubecula                  *         *       BV          1      §
Sumpfrohrsänger          Acrocephalus palustris              *         *       BV          2      §
Zilpzalp                 Phylloscopus collybita              *         *       BV          1      §
Zaunkönig                Troglodytes troglodytes             *         *       BV          1      §

Für ein Gebiet dieser Größe mit seiner strukturellen Ausstattung ist die Artenzahl als
durchschnittlich und vor dem Hintergrund der hohen Störungsintensität, die sich aus der
Lage im von Siedlungen unmittelbar umgebenen Raum ergibt, als den Erwartungen
entsprechend einzuschätzen. Arten, die im weitesten Sinne auf Gehölze in Parkanlagen
oder ähnliche Strukturen in den Gärten der dörflichen Umgebung entweder als Brutplatz
oder als Teil des Bruthabitats angewiesen sind, dominieren. Dazu zählen allgemein
häufige Arten wie z.B. Mönchsgrasmücke, Amsel, Kohlmeise und Dorngrasmücke, wobei
die beiden Grasmückenarten einen Hinweis auf die im Gebiet vorhandenen Gebüsche
geben. Dabei liegen die Reviere der Mönchsgrasmücke, die häufig Gebüsche in
Saumbereichen von Wäldern oder Parks und Gartenlandschaften besiedelt, hauptsächlich
in den Randbereichen des Plangebietes, wo sowohl im Osten als auch im Süden dichtere
Gebüsch- bzw. Gehölzriegel vorhanden sind. Die Reviere der Dorngrasmücke hingegen
haben ihr Zentrum im zentraleren Bereich der ehemaligen Kleingartenfläche, wo ihren
Brutplatzansprüchen entsprechend eher vereinzelte Gebüsche in offenerer Umgebung
vorhanden sind. Auch die Heckenbraunelle ist diesen Gebüschbereichen in der Fläche
zuzuordnen. Mit dem Sumpfrohrsänger ist eine Art vertreten, die in offenen bis
halboffenen Landschaften zuhause ist, wo dichte Hochstaudenbestände für das
Vorhandensein ausreichender Deckungsmöglichkeiten sorgen und Sitz- und Singwarten
an abstehenden Blättern oder Halmen bieten. Der auf der Roten Liste der gefährdeten
Brutvögel Niedersachsens und Bremens als auf der Vorwarnliste (KRÜGER & OLTMANNS,
2007) verzeichnete Girlitz hingegen hatte seine Singwarte und wohl auch seinen
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Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“

Reviermittelpunkt in den Bäumen an der Südgrenze des Plangebietes, wo ein Tier im
Frühling und Sommer kontinuierlich von einem der großen Bäume aus sang.
Einmalig Mitte Mai lies eine Nachtigall ihren Gesang aus dem Gehölzgürtel südlich des
Plangebiets vernehmen, sie saß dort am östlichen Ende auf der dem Bullerbach
zugewandten Seite der Baum- bzw. Gebüschreihe am nördlichen Rand der Fläche des
inzwischen dort vorhandenen Supermarktes. Da sich die Beobachtungen nicht
wiederholen ließen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein durchziehendes Tier
handelte, das hier kein Revier aufgebaut hat. Das Tiere konnte daher lediglich als
Brutzeitfeststellung gewertet werden und ist daher nicht zum Brutbestand des Gebietes zu
zählen.
Die Mehlschwalbe wurde mit zwei über der Plangebiet jagenden Individuen beobachtet,
sie ist dem Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel zuzuordnen, sondern hat ihre Nester
sicherlich an den Gebäuden der Umgebung.

4    Naturschutzfachliche Bewertung

Die Avifauna des Untersuchungsgebietes ist der strukturellen Ausstattung entsprechend
als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten
geprägt. Eine nachgewiesene Art, der Girlitz, ist gemäß Roter Liste (KRÜGER &
OLTMANNS, 2007) auf der Vorwarnliste verzeichnet. Die gefährdete Nachtigall wurde nur
einmalig beobachtet und ist daher nicht zum Brutbestand zu rechnen
Aus avifaunistischer Sicht wird der Erhalt der randlich des Gebietes vorhandenen und z.T.
außerhalb des Plangebietes gelegenen Gehölzbereiche als Brut- und Nahrungshabitat
von diesen zuzuordnenden Brutvögeln empfohlen. Unter artenschutzrechtlichen Aspekten
ist festzustellen, dass eine Rodung von Gehölzen und großflächige Bodenbewegungen im
Plangebiet nur außerhalb der Brutsaison möglich sind, um eine Schädigung von in den
Gebüschen oder Hochstaudenfluren vorhandenen Nestern mit den darin befindlichen
Jungvögeln auszuschließen. Dazu ist eine Bauzeitenregelung zu treffen, die
entsprechende Tätigkeiten zur Baufeldeinrichtung nur zwischen Oktober und Februar
gestattet. Sonst kann davon ausgegangen werden kann, dass die hier vorkommenden
allgemein häufigen Arten auch im Umfeld des Plangebietes Bruthabitate besitzen, so dass
die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungsstätten insgesamt auch im lokalen Umfeld
gewahrt bleibt.
Der Girlitz ist in Bezug auf seine Nistplatzwahl der Baumreihe an der südlichen Grenze
des Plangebietes zuzuordnen. Da diese jedoch außerhalb des Plangebietes liegt, ist der
Bestand des Nistplatzes nicht von den hier zu bewertenden Planungen betroffen. Zwar
werden sicherlich auch Flächen innerhalb des Gebietes als Nahrungshabitat genutzt, es
kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Verlust der Habitatstrukturen
innerhalb des Gebietes sicherlich in der Umgebung oder auch durch die später wieder
entstehenden Strukturen innerhalb der Gärten eines Wohngebietes kompensiert kann.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle wildlebenden europäischen Brutvogelarten laut
Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ sind.

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Untersuchung der Avifauna in Barsinghausen, B-Plan-Verfahren 132.1, „Wohnen am Bullerbach, Erweiterung“

5    Zusammenfassung

Am westlichen Rand der Kernstadt von Barsinghausen wird mit Bezug auf einen ehemals
als Kleingartengelände genutzten Bereich die Erstellung eines Bebauungsplanes zur
Errichtung eines Wohngebietes vorbereitet. Aus diesem Grund wurde das Büro Abia mit
der Durchführung einer Untersuchung der dort vorhandenen Brutvögel beauftragt, um die
Empfindlichkeit des Raumes gegenüber dem geplanten Eingriff beurteilen zu können.
Es wurden 13 Brutvogelarten nachgewiesen, eine weitere war lediglich als
Brutzeitfeststellung einzustufen und eine wurde als Nahrungsgast registriert. Unter den
Brutvögeln sind keine gefährdeten Arten, lediglich der Girlitz ist auf der Vorwarnliste der
Roten Liste verzeichnet. Die Nachtigall, eine gefährdete Art wurde nur einmalig im
Randbereich des Plangebietes singend registriert, sie ist daher nicht zum Brutbestand zu
rechnen. Insgesamt ist die Avifauna des Untersuchungsgebietes der strukturellen
Ausstattung entsprechend als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen,
nicht gefährdeten Arten geprägt. Eine Rodung der Gebüsche des Plangebietes bzw.
großflächige Bodenbewegungsarbeiten zur Einrichtung des Baufeldes sind unter
artenschutzrechtlichen Aspekten mit Bezug auf die Vögel nur außerhalb der Brutsaison
möglich.

6    Literatur

KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten
     Brutvögel. 7. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
     27(3): 131 – 175.
SÜDBECK, P, H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE, W. KNIEF (2007): Rote Liste der
     Brutvögel Deutschlands (4. Fassung, 30.11.2007). – Berichte zum Vogelschutz 44:
     23-81.WILMS, U. K. BEHM-BERKELMANN & H. HECKENROTH (1997): Verfahren zur
     Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. - Informationsdienst
     Naturschutz Niedersachsen 17 (6): 219 – 224.

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