VERDACHT AUF STEUERHINTERZIEHUNG - Holiday Express

Die Seite wird erstellt Pierre-Oliver Walther
 
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Confidential eMail-Info for the Top-Management                    # 27 – 14.06.2021

                                Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93
                              T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at

                             VERDACHT AUF STEUERHINTERZIEHUNG
Gegen die US-amerikanische BOOKING HOLDINGS, Betreiber der Website BOOKING.COM, wird in Italien
wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt. Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen soll
zwischen den Jahren 2013 und 2019 rund 150 Millionen Euro an Mehrwertsteuer nicht abgeführt haben! Laut
Ermittlern der Guardia di Finanza habe man 2018 bei Routinekontrollen im Raum Genua festgestellt, dass
Booking Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wurden. Booking wendete dafür das sogenannte
Reverse-Charge-Verfahren an, womit in Italien keine MWST deklariert bzw. abgeführt wurde. Der Konzern hat
„volle Kooperation mit den Behörden“ zugesichert.
Auch am Hauptsitz in den Niederlanden gibt es Probleme. Da geriet Booking wegen seiner Vorstandsgehälter
in die negativen Schlagzeilen. So wurden beispielsweise Booking-Chef Glenn Fogel 2020 mit 7,1 Millionen
und Finanzchef David Goulden mit 24 Millionen Dollar entlohnt. Anfang Juni teilte der Konzern mit, dass er
110 Millionen Dollar staatliche Corona-Beihilfen zurückzahlen werde. (Quellen: cri/dpa/rts, ntv, M.EX.-Recherche)

                       FINANZIERUNG HEIMISCHER FLUGHÄFEN GESICHERT
Die Corona-Pandemie hat logischerweise auch die Betreibergesellschafen der österreichischen Flughäfen
wirtschaftlich schwer getroffen. Mit neu ausgearbeiteten Flughafenentgelte- und Luftfahrtgesetz steuerte die
Bundesregierung gegen, da sonst durch den Einbruch des Flugverkehrs die gesetzlich zulässigen Gebühren
der Flughäfen in den Keller rasseln würden. Mit den neuen Gesetzen werde außerdem sichergestellt, dass die
Errichtung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen künftig keine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz benötige.
MAGNUS BRUNNER, Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FLUGHAFEN SALZBURG-Geschäftsführerin BETTINA
GANGHOFER, zugleich Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen: „Die
Finanzierung der österreichischen Flughäfen ist gesichert. Mit diesen Novellen verhindern wir den
Absturz der Flughafenentgelte. Ohne Gesetzesänderung würden beispielsweise die Entgelte für den
Flughafen Salzburg bis 2026 um rund 40 Prozent sinken. Wir haben für den Flughafen Salzburg somit
rund 35 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre gesichert."
Ganghofer: „Die vergangenen 15 Monaten, geprägt von Flugverboten, Reisebeschränkungen und
Lockdowns. Der Sommer ist gut angelaufen. Die Auslastungs- und Buchungszahlen steigen. Der
Restart der Fliegerei wurde durch verschiedenste Rahmenbedingungen ermöglicht, die wichtigsten
waren das Sinken der Inzidenzen, der Impffortschritt und begleitende Maßnahmen wie die Einführung
des Grünen Passes und die Erweiterung der sogenannte Anlage A in der geltenden
Einreiseverordnung um zusätzliche Länder.“ Die Flughafen-Geschäftsführerin drängt auf weitere
Öffnungsschritte, vor allem auf Anpassungen der Einreiseverordnung: „Damit Österreichs Flughäfen ihre
Mitarbeiter in Beschäftigung halten konnten, waren die Kurzarbeitsprogramme der Bundesregierung
unverzichtbar. Ohne diese hätten wir die vergangenen Monate nicht schaffen können. Der Flughafen
Salzburg wird voraussichtlich noch bis Ende des Jahres die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.“
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                               INSOLVENZSCHUTZ NEU AUFGESETZT
Deutschlands Bundestag hat den neuen Reisesicherungsfonds auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt die
Absicherung der Zahlungen von Kunden und deren Rückholung nach Deutschland, falls Reiseveranstalter in
Insolvenz geraten. Mit dem Fonds soll auch verhindert werden, dass der Staat bei Insolvenzen von
Reiseveranstaltern einspringen muss. Wie der Bankrott von THOMAS COOK zeigte, reicht die
Haftungsbegrenzung von Versicherungen auf 110 Millionen Euro nicht aus.
NORBERT FIEBIG, Präsident des DEUTSCHEN REISEVERBANDES (DRV): „Der Verbraucherschutz der
Kunden ist nun umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft haben jetzt
Planungssicherheit. Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet allerdings eine massive wirtschaft-
liche Herausforderung. Auch wenn die Reiselust sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die
Reisewirtschaft nach wie vor sehr stark durch die Corona-Krise getroffen. Dies berücksichtigt das
Gesetz an einigen Stellen. Die Pauschalreise wird für die Kunden jetzt noch ein Stück
verbraucherfreundlicher und sicherer.“

Individuelle Absicherung auf fünf Prozent
Deutschlands Bundestag hat die individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des
Nettopauschalreiseumsatzes beschlossen. Die Absicherung kann über Versicherung oder Bankbürgschaft
erfolgen. Gleichzeitig wurde im verabschiedeten Gesetz die Aufbauphase des Fonds um ein Jahr bis 2027
verlängert. Während der Kapitalaufbauphase unterstützt der Bund den Fonds mit einer Kreditlinie, um die
Leistungsfähigkeit der Absicherung von Beginn an sicherzustellen. Die Höhe des geplanten Entgelts, das die
Reiseveranstalter zum Aufbau des Kapitalstocks entrichten, bleibt bei einem Prozent des Reisepreises.

Opt-out-Grenze: Auf zehn Millionen Euro erhöht
Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim
Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder
Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen
anbieten. Ursprünglich war die Opt-out-Grenze bei drei Millionen Euro geplant.

Neu eingeführt: Zwischenstufe
Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gilt eine pauschale Absicherungspflicht von
mindestens einer Million Euro. Damit müssen beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als
Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine
Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. Fiebig. „Wir gehen davon aus, dass sich das geringe
individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der
Versicherungsprämien widerspiegeln wird.“

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Klarstellung
Die Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen
wurde erfüllt. Eine Insolvenzabsicherung ist nach wie vor nur dann erforderlich, wenn das Reisebüro als
Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden entgegennimmt.

Reisesicherungsfonds: Ab 1. Juli in Kraft
Das Gesetz tritt mit 1. Juli in Kraft. Operativ soll der Fonds die Absicherung ab 1. November übernehmen. Zu
einer Reihe von Details werde die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung erlassen, heißt es. In dieser
werde auch geregelt, wie das vom Bundesjustizministerium gesteuerte Erlaubnisverfahren ablaufen wird, das
Anfang Juli starten soll. Der DRV wird gemeinsam mit den Verbänden asr, RDA und VIR die Erlaubnis
beantragen, den Fonds zu betreiben. Dazu haben die vier Verbände bereits eine GmbH gegründet, die diese
Aufgaben künftig übernehmen kann.

                                               INTERNATIONALE KOOP
SINGAPORE AIRLINES und TUI haben mit 14. Juni 2021 einen Vertrag über eine internationale
Zusammenarbeit unterzeichnet. Die beiden Unternehmen werden in 14 europäischen Märkten verstärkt
kooperieren. Damit hat TUI Zugriff auf die vorteilhaftesten Angebote von Singapore Airlines. Die
Implementierung einer NDC-Schnittstelle in das neue zentrale Plattformsystem der TUI macht dies technisch
möglich. OLAF PETERSENN, Director Global Flight Marketplace TUI Group: „Damit stellen wir sicher,
unseren Kunden in allen Märkten künftig sowohl für Pauschalurlaube als auch für unser Flug-
Consolidator-Geschäft, immer sehr attraktive Angebote machen zu können.“

                               SCHRITTWEISE ÖFFNUNG AB 15. JULI 2021

MAURITIUS öffnet sich ab 15. Juli 2021 schrittweise wieder für internationale Reisende.
Phase 1: Vollständig geimpfte (ausgenommen unter 18-jährige) Reisende können vom 15. Juli bis 30.
September 2021 einen Resorturlaub unter gewissen Auflagen (z. B. Inselexkursionen) verbringen. Ein fünf bis
sieben Tage vor der Abreise durchgeführter negativer PCR-Test ist erforderlich. Zusätzlich werden PCR-Tests
für alle Besucher bei der Ankunft am Flughafen in Mauritius sowie an Tag 7 und Tag 14 ihres Urlaubs am
Urlaubsort durchgeführt. Eine Liste der genehmigten „Covid-19 safe“-Resorts ist ab 20. Juni 2021
unter www.mauritiusnow.com verfügbar.
Phase 2: Ab 1. Oktober 2021 wird geimpften Reisenden bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der
innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, die Einreise ohne Einschränkungen gestattet.
Nicht geimpfte Reisende: Sie unterliegen bis auf Weiteres einer 14-tägigen Hotelzimmerquarantäne.
Details zu den Einreisebestimmungen und Sicherheitsprotokollen unter www.mauritiusnow.com.

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                           TERMINAL 1: AB 15. JUNI WIEDER IN BETRIEB
Mit Dienstag, 15. Juni 2021, nimmt der FLUGHAFEN WIEN den krisenbedingt temporär stillgelegte Terminal 1
wieder in Betrieb. Passagieren stehen somit mehr Check-in-Schalter zur Verfügung, die Sicherheitskontrolle
und die Abflüge erfolgen weiterhin über Terminal 3. Auf dem Weg dorthin passieren Reisende die
modernisierte Eingangshalle des Terminal 2, der jedoch noch nicht in Betrieb ist. Wo Passagiere künftig für
ihren jeweiligen Flug einchecken können, finden sie auf ihrer Bordkarte und auf der Homepage des Flughafen
Wien unter https://www.viennaairport.com/passagiere/flughafen/fluglinien. Die Einreise erfolgt über
alle verfügbaren Ankunftswege.

Information über Reiseformalitäten
Homepage des Außenministeriums unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender.
Einreise nach Österreich (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-
gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html)
Österreich Werbung (https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-
oesterreich)

Für die Einreise ins Urlaubsland: COVID-19-Test in VIE
Im Health Center Vienna Airport werden – ohne Voranmeldung – von Montag bis Sonntag (jeweils 7:00 bis
19:00 h, letzte Registrierung um 19:00 h) Antigen- oder PCR-Tests durchgeführt. Für den Antigen-Schnelltest
liegt das Ergebnis innerhalb von 30 Minuten als ärztlicher Befund vor. Das Ergebnis für den PCR-Test wird
innerhalb weniger Stunden, spätestens jedoch am Folgetag in Form eines ärztlichen Befundes (in Deutsch
und Englisch) übermittelt.
Preis für den PCR-Test: € 69,-, Kinder bis 18 Jahre € 49,-.
Preis für den Antigen-Test: € 25,-, Kinder bis 18 Jahre € 15,-.
Informationen unter www.viennaairport.com/coronatest.

Betreuung im Terminal: Covid Care Premium Services
Mit den „Covid Care Premium Services“ hat der Flughafen Wien für abfliegende oder ankommende
Passagiere ein erweitertes Service-Angebot parat: Darin enthalten sind persönliche Betreuung und Express-
Abwicklung bei Check-in, Gepäckaufgabe bei Abflug oder -abholung bei Ankunft, Sicherheits- und
Passkontrolle sowie das persönliche Covid-Care-Package mit einer FFP2-Maske, Einweghandschuhen, 100
ml Desinfektionsmittel in einem wiederverwendbaren Beutel. Wahlweise kann auch ein kostenpflichtiger PCR-
Test dazu gebucht werden.
Alle Informationen dazu unter www.viennaairport.com/care .
Nützliche Informationen gibt es auch unter www.viennaairport.com/sicherreisen.

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                                   §§§ RECHTLICHES

ÄNDERUNGEN IM FIRMENBUCH

ALPINA TOURISMUS GmbH, St. Oswald - Rosennockstraße 13, 9546 Bad Kleinkirchheim; GESCHÄFTSFÜHRUNG:
Sascha Peter Marx vertritt selbständig; LG Klagenfurt/FN 324335p

MONTAFON TOURISMUS GmbH, Montafonerstraße 21, 6780 Schruns; AUFSICHTSRAT: Josef Lechthaler
Stellvertreter des Vorsitzenden; Heike Ladurner-Strolz Vorsitzende/r; Mitglieder - Daniel Sandrell, Judith Grass, MA,
Patrick Rösler, Jürgen Zudrell; LG Feldkirch/FN 323308d

REWE Austria Touristik GmbH, IZ NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf; PROKURA: Robert Biegler
vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder weiteren Gesamtprokuristen; LG Wiener Neustadt/FN 171549d

RUEFA REISEN DIREKTBUCHUNG GmbH, Lassallestraße 3, 1020 Wien; GESCHÄFTSFÜHRUNG: Walter Krahl
gelöscht; Martin Winkler, MBA, vertritt gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Gesamtprokuristen; HG
Wien/FN 264882h

SLOW TRAVEL SOLUTIONS GmbH, St. Veiter Ring 1A/III, 9020 Klagenfurt am Wörthersee; GESELLSCHAFTER:
M.T.C. Mahnert Tourismus Consulting GmbH Einlage nun € 7.000,-; Martin Arne Thor Einlage € 3.500,-; FLATCHECK
GmbH Einlage € 3.500,-; GESCHÄFTSFÜHRUNG: Martin Arne Thor vertritt gemeinsam mit einem weiteren
Geschäftsführer; LG Klagenfurt/FN 552112f

TEAM TOURISMUSMARKETING GmbH, Karolingerstraße 1, 5020 Salzburg; GESCHÄFTSFÜHRUNG: Johannes
Joachim Haller gelöscht; Mag. Martin Schobert vertritt selbständig; PROKURA: Brigitte Vitti vertritt gemeinsam mit einem
Geschäftsführer; LG Salzburg/FN 452439b

TOURISMUS- UND BEHERBERGUNGSBETRIEBE BURGENLAND GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt;
PROKURA: Mag. Werner Cerutti vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer; LG Eisenstadt/FN 232673t

WEINVIERTEL TOURISMUS GmbH, Wiener Straße 1, 2170 Poysdorf; AUFSICHTSRAT: Mag. Stefan Bauer gelöscht;
Thomas Denk Mitglied; LG Korneuburg/FN 214585t

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                        KONGRESS 2022: 17. – 19. JÄNNER IN WIEN
Der ÖHV-Kongress kehrt nach vier Jahren Absenz nächstes Jahr wieder in die Bundeshauptstadt zurück. Er
soll wieder unter normalen Rahmenbedingungen ablaufen. ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer: „Wien ist
politisches Zentrum, touristischer Hot Spot mit den meisten internationalen Ankünften und Abflügen
und derzeit Brennpunkt in der Corona-Krise. Vor allem ist Wien aber unsere Nr.-1-Kongressdestination
und eine große Bühne, die gastgeberisch alle Stückerl spielt. Fest steht jetzt schon, dass die
Teilnehmer beim ÖHV-Kongress 2022 hochkarätige Vorträge und ein nie dagewesenes Rahmen-
programm erste Reihe fußfrei genießen. Mehr wird noch nicht verraten!“
Unter www.oehv.at/kongress finden Sie Berichte, Fotos und Unterlagen zum ÖHV-Kongress 2021 in Linz und
laufend Updates zum ÖHV-Kongress 2022 in Wien.

                        BUSCHENSCHANKEN 2021: TÄGLICH GEÖFFNET
Der Wiener Landtag hat die im Vorjahr wegen der Corona-Krise erweiterten Öffnungsmöglichkeiten für
WIENER BUSCHENSCHANKEN verlängert. Die Winzer können damit auch heuer ihre Gäste täglich
bewirten. Im Unterschied zum Heurigen dürfen Buschenschanken nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal
begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und
Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.

                        WienTourismus: KETTNER ERNEUT BESTÄTIGT
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung vom 27. März 2021 gemäß Bundesstellenbesetzungsgesetz und
einem extern begleiteten Recruiting Prozess - Verfahrensabwicklung durch das Personal-
beratungsunternehmen AltoPartners – wurde erneut NORBERT KETTNER als WienTourismus-
Geschäftsführer bestätigt. Er bekleidet diese Position bereits seit September 2007. Der für Tourismus
zuständige Wiener Stadtrat PETER HANKE (SPÖ) zeigt sich „über die Wiederbestellung erfreut“.
Kettner ist außerdem seit dem Jahr 2010 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Stadt Wien
Marketing GmbH und der Kunsthalle Wien GmbH, Mitglied des Vienna Economic Council 2030 der Stadt
Wien, Vorstands- und Präsidiumsmitglied der Wirtschaftsagentur Wien, Teil des Tourism and Hospitality
Industry Advisory Boards der MODUL University Vienna und Vorsitzender der ARGE Städte.

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TERMINAVISO

                       Comeback nach Corona:
                       Wie kann der Tourismus den Weg aus der Krise schaffen?
In der neuen Ausgabe von „Politik am Ring“ am 21. Juni 2021 um 21.00 Uhr diskutieren live in der Mediathek
der Parlamentshomepage die Vertreter der fünf Parlamentsfraktionen zum Thema: „Comeback nach
Corona: Wie kann der Tourismus den Weg aus der Krise schaffen?“
Österreichs Tourismusbranche hat massiv unter der Corona-Krise gelitten. Nach einem Totalausfall des
Wintergeschäfts hofft der Fremdenverkehr jetzt auf ein Comeback. Die Mehrheit der Betriebe hat - auch durch
Hilfspakete - zwar wirtschaftlich überlebt, doch die aktuellen Herausforderungen bleiben gewaltig. Denn nach
mehr als einem Jahr Pandemie fehlen qualifizierte Arbeitskräfte ebenso wie klare Regeln für Reisende. Hinzu
kommen das Fehlen wichtiger Märkte wie Asien oder Amerika und die Verunsicherung bei vielen potenziellen
Gästen. Wie kann Österreichs Tourismus trotzdem das Comeback nach der Corona-Krise schaffen?
        Es diskutieren: Melanie Erasim (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS), Gerald Hauser (FPÖ), Barbara Neßler
        (Grüne), Gabriel Obernosterer (ÖVP);
        Experten: Norbert Kettner (WienTourismus), Sonja Wimmer (Hotel Harmonie/Wien)
        Moderation: Gerald Groß
Die Sendung wird ab 21:00 Uhr aus dem Dachfoyer der Wiener Hofburg übertragen und ist unter
www.parlament.gv.at/POLITIKAMRING live zu sehen. Sie ist nach der Aufzeichnung dauerhaft in der
Mediathek auf der Parlamentshomepage abrufbar.

                                „GOLDEN KEY" UNTER DER MATRATZE
Die europäische Hostelgruppe a&o Hostel (https://www.aohostels.com/at/) hat eine Marketingaktion in ihren
aktuell 40 Betrieben in 26 Ländern gestartet. Von Mitte Juni bis Jahresende liegt in irgendeinem Zimmer unter
einer Matratze ein „Golden Key“ versteckt. Wer diesen Schlüssel findet, übernachtet bis zum Jahresende
gratis in einem Haus nach Wahl, egal ob Einzel-, Doppel-, Familien- oder Mehrbettzimmer, egal ob unter der
Woche oder am Wochenende. Mit dem Golden Key kann der Besitzer bis Ende 2021 jederzeit ein
Gratiszimmer buchen - und sogar, je nach Zimmertyp, weitere Gäste mitbringen.
Das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen expandiert stetig. Ab Juli geht das a&o Edinburgh in Schottlands
Hauptstadt in Betrieb.

                                                                     Ihr
                                                           Otto Komarek
                                                            Herausgeber
                                             o.komarek@travelexpress.at
                   www.travelexpress.at         www.holiday-express.at

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