Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) Lastenräder Stand: 02.2022 - Ammerländer ...

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Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) Lastenräder Stand: 02.2022 - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Fahrrad-Vollkaskoversicherung
(Flottenversicherung) Lastenräder
Stand: 02.2022
02

      Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung             Leistungseinschlüsse
      wissen müssen, haben wir in die-                 Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
      sem Dokument für Sie zusammen-                   zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
      gefasst. Um Ihnen einen schnellen
      Überblick zu verschaffen und das
      Auffinden der passenden Regelung
                                                       Wichtige Mitteilung zu den
      zu erleichtern, haben wir den Inhalt
      in diesem Dokument direkt verlinkt.              Folgen einer Anzeigepflicht-
                                                       verletzung nach § 19 Abs. 5
                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                       Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
                                                       und die Folgen einer Nichtbeachtung.
     Informationsblatt
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.          Versicherungsbedingungen
                                                       Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                       bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
                                                       rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     Allgemeine                                        Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Vertragsinformationen                             • Versicherte Gefahren und Schäden
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer     • Leistungsausschlüsse
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
                                                       • Entschädigungsleistung
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:                                           • Obliegenheiten
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
                                                       Satzung
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?                                          Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
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                                                 Fahrrad-Vollkaskoversicherung
                                                 für Lastenräder                                                                        seit 1923

                                                                                                                          Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                 Unternehmen:        Ammerländer Versicherung VVaG
                                                 Sitz:               Westerstede (Deutschland)                            Produkt: Fahrrad-Vollkasko Lastenräder
                                                 Rechtsform:         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Gewerbetreibende als Flottenversicherung an.

                                                        Was ist versichert?                                                Wie hoch ist die
                                                                                                                           Versicherungssumme?
                                                         Versichert ist das im Versicherungsschein
                                                           bezeichnete Fahrrad sowie Fahrräder mit 		                       Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum-
                                                           Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad                           men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem
                                                           bzw. Pedelec).                                                     Versicherungsschein entnehmen. Die Höchst-
                                                           Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad ver-                        versicherungssumme beträgt 10.000,- Euro je
                                                           bundenen und zur Funktion des Fahrrades                            Fahrrad. Räder, die diesen Wert übersteigen,
                                                           gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen,                       können nicht, auch nicht zum Teil, versichert
                                                           Gepäckträger, etc. sowie das verwendete 		                         werden.
                                                           Schloss. Nicht versichert sind Fahrräder, die
                                                           führerschein- oder versicherungspflichtig sind.
                                                           Versichert sind ferner auch Fahrräder, die
                                                           keinem festen Nutzer zugeordnet sind.
                                                                                                                           Was ist nicht versichert?
                                                         Versicherungsschutz besteht für:                                 X Bestimmte Risiken sind nicht versichert.
                                                           Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)                             Dazu gehören z. B.:

                                                           Einbruchdiebstahl, Raub                                           X Schäden (Mängel), die unter eine Garantie
                                                                                                                                 des Herstellers oder die Gewährleistung des
                                                           Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger                              Verkäufers fallen,
                                                           Vandalismus
                                                                                                                              X Schäden durch Rost oder Oxidation,
                                                           Beschädigung durch Unfall
                                                                                                                             X Schäden, die bei der Teilnahme an Sport-
                                                           Brand                                                          		 veranstaltungen oder Wettkämpfen
                                                           Fallschäden                                                    		entstehen.
                                                           Sturzschäden                                                      X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu
                                                           Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor                                  den vereinbarten Versicherungssummen.
                                                               und Steuerungsgeräten
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                            Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
                                                               Überspannung) an Akku, Motor und am
                                                               Steuerungsgerät.                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                                                           ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle
                                                         Mobilität – Kostenübernahme bis max.                                versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                           500,- Euro für:
                                                                                                                              höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                            Ersatzfahrrad (max. 21 Tage)                                     einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                            Transport zum nächstgelegenen                                    herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                               Fahrradreparaturbetrieb                                        ! aus vorsätzlicher Handlung,
                                                            Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln                       ! die nicht die Funktion der Sache
                                                            Zusätzliche Übernachtung bei einer Reise                            beeinträchtigen,
                                                               (max. 3 Nächte).
                                                                                                                              ! durch Kernenergie, Erdbeben, etc.
04

     Wo bin ich versichert?
      Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
     – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
     – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
     – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
     – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns
        ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über-
     weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.

     Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Vertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüg-
     lich (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an
     den Versicherer erfolgt ist. Bei verspäteter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt.

     Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) aus dem Vertrag ausge-
     schlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch die
     Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen.
     Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr,
     wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine
     Kündigung zugegangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle
     bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
     Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag
     stillschweigend um jeweils ein Jahr.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate
     vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem
     Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05

                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07

Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08

        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09

                                   Leistungseinschlüsse für die
                                   Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung)
                                   Lastenräder

                                     = versichert                                                           Fahrrad-Vollkaskoversicherung
                                    -- = nicht versichert                                                           für Lastenräder

                                    Zielgruppen
                                    (die nachfolgend beschriebenen Produkte richten                         Für Gewerbetreibende, die ihre Räder
                                    sich ausschließlich an Gewerbetreibende):                                  zu logistischen Zwecken nutzen

                                                                                 Fahrrad und Fahrradteile
                                    Neuwertentschädigung, max. 10.000 EURO                                                   
                                    Versicherungsdauer je Fahrrad                                                       unbegrenzt

                                    Strafbare Handlungen
                                    Diebstahl des Fahrrades                                                                  
                                    Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl                                     
                                    Teilediebstahl (auch Akku)                                                               

                                    Reparaturkosten
                                    Unfall (auch mit einem Transportmittel)                                                  
                                    Vandalismus                                                                              
                                    Fall- oder Sturzschäden                                                                  
                                    Brand, Explosion, Blitzschlag                                                            
                                    Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch                                         
                                    Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen) max. 3 Jahre                                     
                                    Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung                                               
                                    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der                         
                                    esetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten

                                    Akku, Motor und Steuerungsgeräte
                                    Feuchtigkeitsschäden                                                                     
                                    Elektronikschäden                                                                        

                                    Vorsorge                                                                           15 % der VS

                                    Grobe Fahrlässigkeit                                                                     

                                                                 Mobilität – Kostenübernahme bis max. 500,- EURO
                                    Ersatzfahrrad (max. 21 Tage)                                                             
                                    Transport zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb                                    
                                    Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln                                               
                                    Zusätzliche Übernachtungen bei einer Reise (max. 3 Nächte)                               
Leistungseinschlüsse Lastenräder

                                                              AXA Partners Ausfalldeckung – bei Arbeitsunfähigkeit

                                    Übernahme der Leasingraten**                                                             --

                                   **Versicherungsschutz nur bei geleasten Rädern.
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                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
11

                                                             Versicherungsbedingungen
                                                             für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung
                                                             (Flottenversicherung) Lastenräder 02.2022

                                                             Präambel

                                                             Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihre E-Bikes/Pedelecs oder Fahrräder als Flottenversiche-
                                                             rung, die Sie oder Ihre Mitarbeiter zu dienstlichen oder beruflichen Zwecken nutzen. Diese Räder dürfen keiner
                                                             Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen. Das beschriebene Produkt richtet sich an Gewerbetrei-
                                                             bende, die ihre Räder zu logistischen Zwecken einsetzen.

                                                             Beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bitte lesen Sie
                                                             die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als
                                                             Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten
                                                             aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                                             INHALTSVERZEICHNIS

                                                             Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile
                                                             § 1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen
                                                             § 2 Laufzeit von Risiken / Neu hinzukommende Risiken /
                                                                 Wegfall von Risiken
                                                             § 3 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
                                                             § 4 Leistungsumfang
                                                             § 5 Versicherte Kosten (Mobilität)
Versicherungsbedingungen Lastenräder (Flottenversicherung)

                                                             Abschnitt B Allgemeines
                                                             § 6 Geltungsbereich
                                                             § 7 Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze
                                                             § 8 Generelle Ausschlüsse
                                                             § 9 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit
                                                             § 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Nutzers
                                                             § 11 Wieder aufgefundene Sachen
                                                             § 12 Beginn, Dauer und Ablauf des Versicherungsschutzes
                                                             § 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen
                                                                  verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                             § 14 Folgeprämie
                                                             § 15 Lastschriftverfahren
                                                             § 16 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers
                                                             § 17 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
                                                                  einmal nicht zufrieden sind?
                                                             § 18 Schlussbestimmung
12

     Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile                               b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbunde-
                                                                           nen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer
                                                                           die Ersatzteile einschließlich des angefallenen
                                                                           Arbeitslohnes, höchstens jedoch den Wert des
     §1   Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen                     Fahrrades entsprechend § 4 Nr. 1.
                                                                        c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestell-
     1.   Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw.            ten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz,
          nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor                wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen
          (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec).                     ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Dieb-
     2.   Versicherbar sind Fahrräder/Lastenfahrräder                      stahl an daran angebrachten, mit Verschluss ge-
          a) mit einer Versicherungssumme bis 10.000 EURO                  sicherten Fahrradträgern.
              und                                                       d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Lie-
          b) mit oder ohne einem Aufbau und                                genlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden,
          c) die ein- oder mehrspurig sind und                             wenn das Fahrrad nicht entsprechend § 10 Nr.
          d) die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag             1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.
              nicht älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem      2.   Vandalismus
              Kaufdatum des Ersterwerbs.                                Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö-
     3.   Nicht versichert sind:                                        rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung
          Fahrräder,                                                    entsprechend § 4 Nr. 2.
          a) für die eine Versicherungs- oder Führerschein-        3.   Beschädigungen
              pflicht besteht;                                          Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 2
          b) die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Perso-              bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
              nentransport eingesetzt werden;                           a) Unfall
          c) die vermietet werden;                                         Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich
          d) mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten;                     mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir-
          e) Die zu Ausstellungszwecken genutzt werden (z. B.              kendes Ereignis;
              Werbe- oder Informationsstand).                           b) Unfall eines Transportmittels
                                                                           Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit
                                                                           einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli-
                                                                           chen Verkehrsmittel befördert werden und durch
     §2   Laufzeit von Risiken / Neu hinzukommende                         einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
          Risiken / Wegfall von Risiken                                    schädigt werden;
                                                                        c) Fall- oder Sturzschäden
     1.   Neu hinzukommende Fahrräder sind unverzüglich                    Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der
          (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum) unter An-               Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir-
          gabe der Rahmennummer und der Versicherungs-                     kung;
          summe dem Versicherer zur Aufnahme in den Vertrag             d) Brand, Explosion, Blitzschlag;
          anzuzeigen. Bei fristgerechter Meldung besteht Ver-           e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd-
          sicherungsschutz ab dem Kaufdatum. Bei verspäte-                 rutsch;
          ter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem                f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung;
          Meldezeitpunkt.                                               g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern
     2.   Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate                  nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
          nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) aus dem                      von 24 Monaten;
          Vertrag ausgeschlossen werden. Der Ausschluss er-             h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
          folgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer                rungsgeräten;
          bis zum 30.11. durch die Übermittlung der nachge-             i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-
          pflegten Anlage I mitzuteilen.                                   spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgerä-
     3.   Fällt ein versichertes Risiko nach dem Beginn der Ver-           ten;
          sicherung weg (z. B. durch Veräußerung eines ver-             j) Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Ka-
          sicherten Fahrrades), erlischt der Versicherungs-                bel;
          schutz mit dem Zeitpunkt des Wegfalls des Risikos.       4.   Verschleiß
          Der Wegfall eines versicherten Risikos ist dem Ver-           Beschädigungen infolge von Verschleiß sind ver-
          sicherer unverzüglich, durch die Übermittlung der             sichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor)
          nachgepflegten Anlage I, mitzuteilen.                         zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Be-
                                                                        rechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum
                                                                        der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine
                                                                        Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulie-
     § 3 Versicherte Gefahren und Schäden,                              rung entsprechend § 4 Nr. 3. bei Schäden durch Ver-
         Ausschlüsse                                                    schleiß, an:
                                                                        a) Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad ver-
          Der Versicherer leistet Entschädigung bei:                       bunden sind und der Funktion dienen. Dem gleich-
     1.   Strafbaren Handlungen eines Dritten                              gesetzt sind auch Teile, welche durch Schnell-
          a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Ein-               spanner oder gleichartiges verbunden sind;
             bruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder            b) Akku, Motor und Steuerungseinheiten
             Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4                Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge
             Nr. 1.                                                        von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig,
13

        wenn die vom Hersteller angegebene technische              §5   Versicherte Kosten (Mobilität)
        Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unter-
        schritten wird.                                            1.   Der Versicherer ersetzt infolge von Beschädigungen
5.   Nicht versichert sind:                                             nach § 3 Nr. 3 die notwendigen und angefallenen
     a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beein-                Kosten für:
        trächtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der                 a) Die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine
        Lackierung);                                                       umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchs-
     b) Schäden durch Rost oder Oxidation;                                 tens für die Dauer von 21 Tagen.
     c) Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder ge-               b) Den Transport vom Schadenort zum nächstge-
        setzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer,                legenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn das Fahr-
        aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertragli-                     rad aufgrund der Beschädigung oder des Abhan-
        chen Verhältnis;                                                   denkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr
     d) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipula-                     fahrtüchtig ist.
        tionen des Antriebssystems oder durch nicht fach-               c) Die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (so-
        gerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachge-                        weit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahr-
        mäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbe-                       rad während der Verwendung als Fortbewegungs-
        sondere nicht den Herstellervorgaben entspre-                      mittel beschädigt oder zerstört wurde und hier-
        chende Verwendung oder Reinigung des Fahrra-                       durch die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann.
        des;                                                            d) Zusätzliche Übernachtungen, wenn das Fahr-
     e) Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten                      rad während der Verwendung als Fortbewegungs-
        Fahrrades an den Eigentümer festgestellt werden.                   mittel beschädigt wurde, eine Reparatur am glei-
                                                                           chen Tag nicht möglich ist und hierdurch die Reise
                                                                           nicht planmäßig fortgesetzt werden kann, höchs-
                                                                           tens jedoch für die Dauer von 3 Nächten.
                                                                   2.   Die Kosten sind je Schadenfall auf 500,- EURO be-
§4   Leistungsumfang                                                    grenzt.
                                                                   3.   Die Kosten können nicht in Anspruch genommen
1.   Entschädigung bei strafbaren Handlungen                            werden, wenn der Schaden bereits vor Antritt der Ta-
     eines Dritten                                                      gesfahrt vorhanden war.
     Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungs-
     wert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu-
     stand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
2.   Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
     a) Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die        Abschnitt B Allgemeines
         angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Er-
         satzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn),
         die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wieder-
         herstellen, maximal die vereinbarte Versicherungs-        §6   Geltungsbereich
         summe. Ist das zur Funktion des Fahrrades die-
         nende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der                 Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche
         Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es er-              Begrenzung.
         folgt eine Entschädigung nach b).
     b) Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden
         den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und            §7   Versicherungssumme, Vorsorge,
         Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines                  Entschädigungsgrenze
         vorhandenen Restwertes, maximal die Versiche-
         rungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die          1.   Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000,-
         erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrra-                EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt
         des dessen Widerbeschaffungswert übersteigen.                  sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des
         Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr-                Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad ver-
         rades im beschädigten oder zerstörten Zustand.                 bundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie
     c) Für Fahrräder die zum Zeitpunkt des Versiche-                   dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit
         rungsfalles älter als 5 Jahre sind, gilt je Schadenfall        es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden
         eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers                Fahrrades aufgeführt ist.
         in Höhe von 30 %. Des Weiteren gilt für diese Rä-         2.   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor-
         der eine Höchstersatzleistung für alle Versiche-               sorgebetrag von 15 Prozent, wenn
         rungsfälle nach § 3 Nr. 3 eines Versicherungsjah-              a) eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
         res von 500,- EURO.                                               die Versicherungssumme übersteigt und
3.   Entschädigung bei Verschleiß                                       b) die Versicherungssumme korrekt gemäß Nr. 1 er-
     Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatz-                mittelt wurde und
     teile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die               c) die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
     durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Ent-                    durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
     schädigungsleistung, die durch Verschleißschäden              3.   Die Versicherungssumme kann netto (vorsteuerab-
     notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen je-                 zugsberechtigt) oder brutto (nicht vorsteuerabzugs-
     weils eine erneute sechs monatige Wartezeit am 1.                  berechtigt) sein und wird durch die Versteuerungsart
     des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.                       des Versicherungsnehmers geregelt.
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     § 8 Generelle Ausschlüsse                                           dd) das maximale Zuladungsgewicht des
                                                                               Fahrrades einzuhalten;
          Nicht versichert sind:                                         ee) das Fahrrad für den vorhergesehenen
          a) Schäden, die an Handelswaren, Frachtgut, Werk-                    Verwendungszweck zu nutzen.
             zeugen oder sonstigen transportierten Sachen        2.   Nach Eintritt des Versicherungsfalles
             entstehen;                                               Der Versicherungsnehmer oder der Nutzer hat nach
          b) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder be-            Eintritt des Versicherungsfalles
             rechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;        a) dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich
          c) Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportver-              – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzei-
             anstaltungen, einschließlich der dazugehörigen              gen.
             Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten           b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub /
             zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entste-           Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung für
             hen;                                                        das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierter
          d) Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;                Anbauteile einzureichen.
          e) Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Auf-              c) Schäden durch strafbare Handlungen sowie in-
             ladung;                                                     folge von Brand oder Explosion unverzüglich der
          f) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des             nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-
             Herstellers;                                                dienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei
          g) Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspek-              der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben.
             tionen.                                                  d) bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen
                                                                         die entsprechende Rechnung der Fahrradwerk-
                                                                         statt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben
                                                                         zum versicherten Fahrrad, insbesondere die Rah-
     § 9 Verzicht auf die Anrechnung der groben                          mennummer enthalten. Bis zum Abschluss der
         Fahrlässigkeit                                                  Schadenregulierung ist das beschädigte Fahrrad
                                                                         bzw. sind die beschädigten Teile zur Besichtigung
          Wird der Schaden durch etwas anderes als durch                 aufzubewahren.
          eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzich-        e) Schäden an einem aufgegebenen Fahrrad unver-
          tet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahr-           züglich dem Beförderungsunternehmen zu mel-
          lässigkeit.                                                    den. Entsprechende Bescheinigungen sind dem
                                                                         Versicherer vorzulegen.
                                                                      f) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in
                                                                         Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er-
     § 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers,                       teilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
          Nutzers                                                        oder des Umfanges der Leistungspflicht des Ver-
                                                                         sicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung
     1.   Vor Eintritt des Versicherungsfalles                           über Ursache und Höhe des Schadens und über
          a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,                   den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat-
             aa) den Nutzer / die Nutzer des Fahrrades /                 ten.
                 der Fahrräder über die Obliegenheiten                g) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh-
                 nach Nr. 1 b) und die Rechtsfolgen einer                ren könnte (Schadenminderungspflicht).
                 Obliegenheitsverletzung nach Nr. 3 b)           3.   Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
                 aufzuklären und dies zu dokumentieren.               a) Obliegenheitsverletzung des
             bb) das versicherte Fahrrad jederzeit nach                  Versicherungsnehmers
                 Vorgabe des Herstellers in einem ord-                   Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie-
                 nungsgemäßen Zustand zu halten.                         genheit nach Nr. 1 a) vorsätzlich und führt das
             cc) wenn das versicherte Fahrrad (auch aus                  dazu, dass das entwendete Fahrrad nicht
                 Carbon) keine Rahmennummer hat, die-                    ordnungsgemäß gesichert war, so ist der Ver-
                 ses bei der Polizei, beim Fachhändler                   sicherer von der Verpflichtung zur Leistung
                 oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr-                   frei. Das Gleiche gilt auch für die Obliegen-
                 rad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.               heiten nach Nr. 2). Bei grob fahrlässiger Ver-
          b) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nichtgebrauch              letzung der Obliegenheit ist der Versicherer
             das versicherte Fahrrad                                     berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis
             aa) jederzeit mit einem eigenständigen ver-                 zu kürzen, das der Schwere des Verschul-
                 kehrsüblichen Schloss (kein Zahlen-                     dens des Versicherungsnehmers entspricht.
                 schloss) zu sichern.                                    Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässig-
             bb) in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zum                   keit hat der Versicherungsnehmer zu bewei-
                 Schutz gegen Wegtragen / Diebstahl an                   sen.
                 einen festen Gegenstand (z. B. Laternen-             b) Obliegenheitsverletzung des Nutzers
                 pfahl, Fahrradständer, Baum, Straßen-                   Verletzt der Nutzer des Fahrrades eine Ob-
                 schild) anzuschließen.                                  liegenheit nach Nr. 1 b) oder 2 vorsätzlich, so
             cc) in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf ei-               ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
                 nem verschlossenen Betriebsgelände                      Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
                 oder in einem verschlossenen Raum in                    zung der Obliegenheit ist der Versicherer be-
                 einem Gebäude nach aa) zu sichern.                      rechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis
                 Der Nutzer ist verpflichtet,                            zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens
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        des Nutzers entspricht. Das Nichtvorliegen                  schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht
        einer groben Fahrlässigkeit hat der Versiche-               der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-
        rungsnehmer zu beweisen.                                    rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab,
                                                                    ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen
                                                                    Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu
§ 11 Wieder aufgefundene Sachen                                     zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-
                                                                    ten gilt die erste Rate als erste Prämie.
1.   Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen              2.   Rücktrittsrecht des Versicherers
     ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach                 bei Zahlungsverzug
     Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich            Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu
     in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzei-        dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
     gen.                                                           punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Ver-
2.   Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer ab-               trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht be-
     handen gekommenen Sache zurückerlangt, nach-                   wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
     dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt                 der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung
     worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent-            nicht zu vertreten hat.
     schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem              3.   Leistungsfreiheit des Versicherers
     Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versiche-            Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein-
     rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines               malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden
     Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforde-              Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für
     rung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem              einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche-
     Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Ver-            rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den
     sicherer über.                                                 Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
3.   Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Tei-         in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
     le vom Fachhändler einzufordern und zu überneh-                durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
     men.                                                           schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der
                                                                    Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfrei-
                                                                    heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungs-
§ 12 Beginn, Dauer und Ablauf des                                   nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
     Versicherungsschutzes

1.   Beginn, Dauer und Ablauf des
     Versicherungsschutzes                                     § 14 Folgeprämie
     Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der
     Regelungen in § 13 zu dem im Versicherungsschein          1.   Fälligkeit
     angegebenen Zeitpunkt. Neu hinzukommende Fahr-                 a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeit-
     räder sind ab dem Kaufdatum mitversichert, sofern                  punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
     die Meldung unverzüglich (innerhalb von vier Wochen            b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb
     ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer                       des im Versicherungsschein oder in der Prämien-
     und der Versicherungssumme an den Versicherer er-                  rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
     folgt ist.                                                2.   Schadenersatz bei Verzug
2.   Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren ab-            Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer
     geschlossen und verlängert sich stillschweigend                Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt,
     um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertrags-            Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen
     parteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des             Schadens zu verlangen.
     jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zuge-       3.   Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht
     gangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Ver-              nach Mahnung
     trages erlischt der Versicherungsschutz für alle be-           a) Der Versicherer kann den Versicherungsneh-
     reits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht ge-                mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer
     meldeten Fahrräder.                                                Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform
                                                                        (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung
                                                                        auffordern und eine Zahlungsfrist von min-
§ 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen                     destens zwei Wochen ab Zugang der Zah-
     verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                              lungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
                                                                        Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Ver-
1.   Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                             sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge
     Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von               der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen
     dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg-                      beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen
     lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver-               – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –
     sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-                      aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung
     ginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des               hinweist.
     Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die              b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetz-
     erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ver-                 ten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein
     tragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungs-                   und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt
     nehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder                  des Versicherungsfalles mit der Zahlung der
     2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-                 Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver-
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