Vertragliche Grundlagen - Für private Kunden - gedruckt im April 2019 - UBS
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Vertragliche Grundlagen Für private Kunden – gedruckt im April 2019
Inhalt 1) Allgemeine Geschäftsbedingungen • Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 • Offenlegung von Kundendaten 5 2) Besondere Geschäftsbedingungen • Zahlungsverkehrsbedingungen 6 • Basisbestimmungen für UBS Digital Banking 9 • Besondere Bestimmungen für Devisengeschäfte über UBS Digital Banking 15 • Bedingungen für die Benützung der UBS Debitkarten 16 • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten 18 • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Prepaidkarten 22 • Allgemeine Depotbedingungen 26 • Allgemeine Metallkontobedingungen 28 • UBS KeyClub: Teilnahmebestimmungen 29 3) Vorschriften und Informationen • Informationsblatt zu Vertriebsentschädigungen und nicht-monetären Leistungen 30 • Der Konsumkredit. Eine Information der Schweizerischen Bankiervereinigung 31 • Information der SBVg über die Bekanntgabe von Kundendaten im Zahlungsverkehr, 33 bei Wertschriften- und anderen Transaktionen im Zusammenhang mit SWIFT • Wichtige Informationen zum automatischen Informationsaustausch für Kunden 35 mit einer Bankbeziehung in der Schweiz • Informationen zur Nutzung Ihrer persönlichen Daten 36 4) Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG – Reglement 37 Vertragliche Grundlagen 2
Ausgabe Januar 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Grundlagen alle Vorsichtsmassnahmen, welche das Risiko von Betrügereien ver- der Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und UBS Switzer- mindern. Die zur Verfügung gestellten elektronischen Legitimations- land AG (nachstehend UBS), soweit keine speziellen Vereinbarungen mittel (inkl. Passwörter und Codes) hält er geheim, bewahrt sie ge- getroffen werden. trennt voneinander auf und befolgt die Sicherheitsempfehlungen von UBS zu den elektronischen Dienstleistungen/Produkten, um Missbräu- 1. Zinsen, Gebühren, Kommissionen, Spesen und Steuern che zu verhindern. Stellt der Kunde Unregelmässigkeiten fest, teilt er Die vereinbarten oder üblichen Zinsen, Gebühren (inkl. Guthabenge- diese UBS umgehend mit. Schäden, die auf einer Verletzung dieser bühren), Kommissionen, Spesen und Steuern werden dem Kunden Sorgfaltspflichten beruhen, trägt der Kunde. nach Wahl von UBS umgehend, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich UBS trifft angemessene Massnahmen, um Betrügereien zu erkennen oder jährlich gutgeschrieben bzw. belastet. und zu verhindern. Verletzt sie dabei die geschäftsübliche Sorgfalt, Die aktuellen Zinssätze, Gebühren und Kommissionen richten sich übernimmt sie den eingetretenen Schaden. nach einsehbaren Listen/Produktemerkblättern. Änderungen sind je- Tritt ein Schaden ein, ohne dass UBS oder der Kunde ihre Sorgfalt ver- derzeit aufgrund veränderter Marktverhältnisse bzw. Kosten durch letzt haben, so trägt ihn diejenige Partei, in deren Einflussbereich die Anpassung der Listen/Produktemerkblätter möglich; sie werden in ge- Ursache zur schädigenden Handlung gesetzt wurde. Für Schäden aus eigneter Weise bekannt gemacht. Mit Bekanntgabe steht dem Kun- Übermittlungsfehlern, technischen Störungen und rechtswidrigen Ein- den im Widerspruchsfall die umgehende Kündigung der von der Än- griffen in IT-Systeme/Computer des Kunden übernimmt UBS keine derung betroffenen Dienstleistung zur Verfügung. Haftung. 2. Fremdwährungskonti 7. Handlungsunfähigkeit des Vertreters UBS legt Vermögenswerte, die dem Kundenguthaben in fremder Der Kunde hat UBS sofort schriftlich zu informieren, sollte sein Vertre- Währung entsprechen, in gleicher Währung innerhalb oder ausserhalb ter handlungsunfähig werden. Andernfalls trägt der Kunde den aus des Währungsraums an. den Handlungen des Vertreters entstehenden Schaden, ausser UBS Der Kunde trägt anteilsmässig die wirtschaftlichen und rechtlichen Fol- hat die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. gen behördlicher Massnahmen (z.B. Zahlungs- oder Transferverbote), welche die angelegten Vermögenswerte von UBS im Lande der betref- 8. Mitteilungen fenden Währung, des Währungsraums oder der Anlage treffen sollten. Der Kunde ist verpflichtet, UBS über seine bei UBS gemeldeten Anga- Bei Fremdwährungskonti erfüllt UBS ihre Verpflichtungen am Sitz der ben, z.B. Namen, Adresse, Domizil, E-Mail-Adresse, Telefonnummer kontoführenden Geschäftsstelle, indem sie dem Kunden eine Gutschrift etc., auf dem aktuellen Stand zu halten. Mitteilungen von UBS gelten bei einer Zweigniederlassung, einer Korrespondenzbank oder der vom als dem Kunden zugestellt, wenn sie an die letzte von ihm bekannt Kunden bezeichneten Bank im Lande der Währung verschafft. gegebene Zustelladresse verschickt wurden. 3. Gutschrift und Belastung von Fremdwährungsbeträgen 9. Einhaltung von Gesetzen Beträge in fremder Währung werden in Schweizer Franken gutgeschrie- Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzli- ben oder belastet, ausser der Kunde besitzt ein Konto in der betreffen- chen und regulatorischen Bestimmungen verantwortlich. Dies bein- den Fremdwährung oder erteilt UBS rechtzeitig andere Weisungen. haltet unter anderem auch die Verpflichtung zur Steuerdeklaration Verfügt der Kunde weder über ein Konto in Schweizer Franken noch und Zahlung. über ein Konto in der entsprechenden Fremdwährung, kann UBS nach ihrer Wahl die Beträge einem Fremdwährungskonto des Kunden gut- 10. Ausführung von Aufträgen schreiben oder belasten. Erteilt der Kunde einen oder mehrere Aufträge, die sein verfügbares Guthaben oder den ihm gewährten Kredit übersteigen, kann UBS un- 4. Wechsel, Checks und ähnliche Papiere abhängig vom Datum oder Zeitpunkt des Eingangs nach eigenem Er- Hat UBS Wechsel, Checks und ähnliche Papiere diskontiert oder dem messen bestimmen, inwieweit sie einzelne Aufträge ganz oder teil- Kunden gutgeschrieben, kann sie dem Kunden die entsprechenden weise ausführt. Beträge zurückbelasten, soweit das Inkasso in der Folge fehlschlägt. Werden Aufträge (ausgenommen Börsenaufträge) mangelhaft oder zu Dies gilt auch, wenn sich bereits bezahlte Checks nachträglich als ab- Unrecht nicht bzw. nicht rechtzeitig ausgeführt und entsteht ein Scha- handengekommen, gefälscht oder mangelhaft erweisen. Trotzdem den, haftet UBS für den Zinsausfall. verbleiben alle Zahlungsansprüche, die sich aus solchen Papieren er- Droht im Einzelfall ein darüber hinausgehender Schaden, muss der geben, bei UBS. Kunde UBS vorgängig auf diese Gefahr hinweisen, andernfalls trägt er diesen Schaden. 5. Pfand- und Verrechnungsrecht UBS hat an allen Vermögenswerten, die sie auf Rechnung des Kun- 11. Beanstandungen den bei sich oder anderswo aufbewahrt, wie auch an allen Forderun- Will der Kunde geltend machen, dass Aufträge mangelhaft oder nicht gen des Kunden gegen sie ein Pfandrecht. ausgeführt wurden, oder Konto-/Depotauszüge oder andere Mittei- UBS hat für ihre Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- lungen von UBS beanstanden, muss er dies sofort nach Empfang der den unabhängig von Fälligkeit und Währung ein Verrechnungsrecht entsprechenden Anzeige, spätestens aber innert einer von UBS allen- an allen Forderungen des Kunden gegenüber UBS. falls angesetzten Frist vorbringen. Vom Kunden nicht rechtzeitig er- Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit oder ohne spezielle folgte Beanstandungen können dazu führen, dass er die ihm oblie- Sicherheiten. gende Schadensminderungspflicht verletzt und er für den hieraus ent- UBS ist zur freien oder zwangsrechtlichen Verwertung der Pfänder be- stehenden Schaden einzustehen hat. rechtigt, sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist. 12. Auslagerung von Geschäftsbereichen und 6. Legitimationsabrede Dienstleistungen Jede Person, die sich mit dem bei UBS deponierten Unterschriftenmus- UBS kann Geschäftsbereiche und Dienstleistungen an Konzerngesell- ter und/oder mittels eines hierzu separat vereinbarten elektronischen schaften und Drittparteien innerhalb der Schweiz und ins Ausland aus- Hilfsmittels gegenüber UBS legitimiert, gilt als ermächtigt, UBS ver- lagern. Dies betrifft insbesondere Verwaltung von Wertschriften und bindlich Weisungen zu erteilen. anderen Finanzinstrumenten, Zahlungsverarbeitung, Datenaufbewah- UBS hat dabei die Legitimationsprüfung mit geschäftsüblicher Sorgfalt rung, IT (Informations- und Datenverarbeitung), Risikomanagement, die vorzunehmen. Die eingehenden Weisungen gelten in der Folge als Compliance, Stammdatenverwaltung und Rechnungswesen (Finanz- von jener Person erteilt. UBS hat richtig erfüllt, wenn sie diesen Wei- buchhaltung und -controlling), die interne Geldwäschereifachstelle sungen im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs Folge leistet. sowie weitere Back- und Middle-Office-Tätigkeiten, welche im Ganzen Der Kunde hat seine Bankunterlagen sorgfältig aufzubewahren, damit oder in Teilen ausgelagert werden können. Im Rahmen der Auslage- Unbefugte nicht auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen rung kann es vorkommen, dass Daten an konzerninterne oder externe können. Erteilt er Weisungen (Aufträge, Instruktionen), so beachtet er Dienstleistungserbringer übermittelt werden müssen und dass 61000 D 001 01.01.2018 N1 Seite 1/2 Vertragliche Grundlagen 3
Ausgabe Januar 2018 Dienstleistungserbringer ihrerseits weitere Dienstleistungserbringer bei- Datenschutzrecht gebunden sein müssen und dass UBS keine Kontrolle ziehen. Sämtliche Dienstleistungserbringer werden zur Vertraulichkeit über deren Datenverwendung hat. UBS ist nicht verpflichtet, Transaktio- verpflichtet. Falls ein Dienstleistungserbringer im Ausland ansässig ist, nen und Dienstleistungen auszuführen, falls der Kunde seine Zustim- übermittelt UBS nur solche Daten, welche keinen Rückschluss auf die mung oder Kooperation widerruft oder verweigert. Identität des Kunden zulassen. 15. Profilbildung und Marketing 13. Datenschutz und Bankkundengeheimnis UBS ist ermächtigt, Kundendaten und Daten von Drittquellen zu spei- UBS untersteht gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung von Daten, chern, zu bearbeiten, zu kombinieren und zu nutzen und daraus Pro- welche die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffen (nachste- file zu erstellen. Diese werden von UBS und ihren Konzerngesellschaf- hend Kundendaten). ten insbesondere genutzt, um dem Kunden gegebenenfalls individu- Der Kunde erlaubt UBS, Kundendaten zu Geschäftszwecken an Kon- elle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über zerngesellschaften in der Schweiz bekannt zu geben. Dies erfolgt ins- UBS-Produkte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen sowie besondere zum Zweck einer umfassenden und effizienten Kundenbe- für Marktforschungs-, Marketing- und Risikomanagementzwecke. treuung sowie der Information über das Dienstleistungsangebot von Dies betrifft insbesondere folgende Daten: Stammdaten, Finanzdaten Konzerngesellschaften. Der Kunde entbindet UBS in diesem Um- (z.B. Vermögens- und Produktdaten, Konto- und Depotbewegungen fang von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses sowie Transaktions- und Zahlungsverkehrsdaten einschliesslich deren und des Datenschutzes. UBS stellt sicher, dass die Empfänger von Bestandteilen) und Kundenbedürfnisse. Kundendaten an entsprechende Geheimhaltungs- und Datenschutz- pflichten gebunden sind. 16. Änderungen der Bedingungen Der Kunde ist damit einverstanden, dass Kundendaten von UBS zur Er- UBS steht in begründeten Fällen das Recht zu, die Allgemeinen Ge- füllung gesetzlicher oder regulatorischer Auskunftspflichten sowie zur schäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es UBS, die Wahrung berechtigter Interessen offengelegt werden dürfen. Dies gilt Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. beispielsweise für Transaktionen mit Auslandsbezug, bei welchen die Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Bestimmungen eine Offen- gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es legung erfordern, z.B. gegenüber Dritt- und Zentralverwahrern, Bro- dem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kern, Börsen, Registern oder Behörden. kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen. 14. Transaktions– und dienstleistungsbezogene Offenlegung 17. Gleichstellung der Samstage mit Feiertagen Im Zusammenhang mit Transaktionen und Dienstleistungen, insbeson- Samstage sind im Geschäftsverkehr mit UBS einem staatlich anerkann- dere solchen mit Auslandsbezug, z.B. Zahlungen, Handel und Verwah- ten Feiertag gleichgestellt. rung von Wertschriften, Derivat- und Fremdwährungsgeschäfte, die UBS für ihre Kunden erbringt, kann die Offenlegung von Daten betref- 18. Kündigung der Geschäftsbeziehungen fend diese Transaktionen und Dienstleistungen, den Kunden und mit Der Kunde und UBS können mit sofortiger Wirkung bestehende Ge- ihm verbundene Drittpersonen, z.B. wirtschaftliche Berechtigte, durch schäftsbeziehungen aufheben sowie zugesagte oder benützte Kredite UBS erforderlich sein. Solche Anforderungen können sich aus ausländi- kündigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. schem Recht, Selbstregulierungen, Marktusanzen, Bedingungen von Unterlässt der Kunde auch nach einer von UBS angesetzten angemes- Emittenten, Dienstleistern und anderen Parteien, auf welche UBS für die senen Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei UBS hin- Abwicklung solcher Transaktionen und Dienstleistungen angewiesen ist, terlegten Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind, kann ergeben. Der Kunde erlaubt UBS im eigenen wie auch im Namen UBS die Vermögenswerte physisch ausliefern oder sie liquidieren. Den der betroffenen Drittpersonen, diese Daten offenzulegen, und Erlös sowie die noch vorhandenen Guthaben des Kunden kann UBS unterstützt UBS bei der Erfüllung solcher Anforderungen. Der mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichneten Ort hinterle- Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Empfänger der Daten gen oder in Form eines Checks an die letztbekannte Zustelladresse des weder an das Schweizer Bankkundengeheimnis noch an das Schweizer Kunden senden. Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite: www.ubs.com 61000 D 001 01.01.2018 N1 Seite 2/2 Vertragliche Grundlagen 4
Ausgabe Januar 2018 Offenlegung von Kundendaten Informationen zur Offenlegung von Kundendaten im Zusammenhang mit Transaktionen und Dienstleistungen Eine zunehmende Anzahl von Gesetzen, Vorschriften, Vertrags- und 3. Welche Kundendaten könnten offengelegt werden? sonstigen Bedingungen, Branchenusanzen sowie Compliance-Standards Folgende Kundendaten könnten offengelegt werden: verlangt die Offenlegung von Kundendaten im Zusammenhang mit der – Angaben zu Kunden, ermächtigten Vertretern, wirtschaftlich Erbringung gewisser Finanzdienstleistungen. Um diesen Anforderungen Berechtigten (natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter nachzukommen, muss UBS in der Lage sein, die erforderlichen Informa- deren Kontrolle der Kunde letztlich steht, und/oder die natürli- tionen offenzulegen. Artikel 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedin- chen Personen, in deren Auftrag eine Transaktion oder Tätigkeit gungen (AGB) bildet die vertragliche Grundlage dazu. Das vorliegende ausgeführt wird) sowie anderen beteiligten Parteien (zu den of- Dokument enthält weiterführende Informationen und ergänzt das Infor- fengelegten Informationen gehören z.B. Name, Adresse, Domi- mationsdokument (Information der SBVg über die Bekanntgabe von zil, Staatsangehörigkeit, ID, Passnummer, Kontaktangaben) Kundendaten und weiteren Informationen im internationalen Zahlungs- – Angaben zu Transaktionen oder Dienstleistungen (z.B. Herkunft verkehr und bei Investitionen in ausländische Wertschriften) der Schwei- von Geldmitteln oder andere Hintergrundinformationen über zerischen Bankiervereinigung. Transaktionen und Dienstleistungen sowie sonstige compliance- relevante Informationen wie Kundenstatus, Kundenhistorie und 1. Warum müssen wir Kundendaten offenlegen? Umfang der Kundenbeziehung zu UBS) Die Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Zulassungs- und Vertragsbedingungen, Branchenusanzen sowie Compliance-Stan- 4. Wann und wie werden Kundendaten offengelegt? dards ist Voraussetzung für unsere Geschäftstätigkeit. Offenlegungsan- Offenlegungen können vor, während oder nach der Ausführung einer forderungen können verschieden ausgestaltet sein. Sie können die Form Transaktion oder Erbringung von Dienstleistungen und selbst nach dem von Meldepflichten haben (z.B. Transaktionsmeldungen an eine Börse) Ende der Bankbeziehung erforderlich werden. Sie können unter ande- oder die Verpflichtung beinhalten, Kundendaten auf konkrete Auffor- rem auch Daten im Zusammenhang mit Transaktionen oder Dienstleis- derung hin offenzulegen (z.B. ungewöhnliche Transaktionen). tungen beinhalten, die vor Inkrafttreten der AGB im Januar 2018 getä- Solche Offenlegungsanforderungen bestehen insbesondere im Zusam- tigt bzw. erbracht wurden. Kundendaten können über sämtliche Kom- menhang mit Handel und Verwahrung von Wertschriften (einschliess- munikationskanäle, die UBS als angemessen erachtet, übermittelt wer- lich Kapitalmassnahmen sowie Transaktionen mit Wertschriften, die im den, einschliesslich per verschlüsselter oder nicht verschlüsselter E-Mail. Ausland gehandelt werden, wo eine lokale Investoren- oder Steuer- nummer erforderlich ist), Zahlungsverkehr, Devisengeschäften, Deriva- 5. Wie werden offengelegte Kundendaten geschützt? ten, Edelmetallen und Rohstoffen. Die Empfänger von Kundendaten unterstehen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Datenschutzstandards derjenigen Rechtsordnung, 2. Wer kann Ihre Kundendaten unter Umständen erhalten? in der sie tätig sind. Bitte beachten Sie, dass Kundendaten nach ihrer Je nach Art der Transaktion, der Dienstleistung und der konkreten Offenlegung nicht mehr der Kontrolle durch UBS unterliegen und Sie Rolle des jeweiligen Dritten können unter anderem Banken, Broker, aus praktischen Gründen davon ausgehen müssen, dass die Daten auch Börsen, Wertpapierhandelsplattformen, Transaktionsregister, System- nicht mehr durch das Schweizer Datenschutzgesetz sowie das Schwei- betreiber, Verarbeitungseinheiten, Clearinghäuser, Depotbanken, Zen- zer Bankkundengeheimnis geschützt sind. Innerhalb des UBS-Konzerns tralverwahrer und Emittenten Empfänger der Daten sein. Auch Zweig- sind die Empfänger solcher Kundendaten an die globalen Informations- niederlassungen oder Konzerngesellschaften von UBS können zu den sicherheitsstandards von UBS gebunden. Empfängern solcher Daten gehören. UBS hat nicht zwangsläufig Kenntnis darüber oder Einfluss darauf, wie Darüber hinaus können ausländische Aufsichtsorgane sowie ausländi- Kundendaten nach ihrer Offenlegung verwendet werden. Normaler- sche Behörden und von diesen beauftragte Stellen mögliche Empfänger weise dürfen die Daten nach lokalen Gesetzen und Vorschriften bei- sein. Gemäss Artikel 42c des Bundesgesetzes über die Eidgenössische spielsweise zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzie- Finanzmarktaufsicht und dem FINMA-Rundschreiben «Direktübermitt- rung und Korruption, zur Gewährleistung der Einhaltung lokaler Wert- lung» (Rundschreiben 2017/6) dürfen Banken im Rahmen dieser Be- schriftengesetze oder zur Untersuchung verdächtiger Transaktionen ge- stimmungen Informationen direkt gegenüber ausländischen Aufsichts- nutzt werden. Die offengelegten Daten könnten jedoch letztlich auch organen sowie ausländischen Behörden und von diesen beauftragten für Zwecke eingesetzt werden, die über das hinausgehen, was nach Stellen offenlegen. dem Wortlaut der Gesetze oder Vorschriften vorgegeben ist. Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite: www.ubs.com 65755 D 001 01.01.2018 N1 Seite 1/1 Vertragliche Grundlagen 5
Ausgabe Oktober 2018 Zahlungsverkehrsbedingungen 1. Anwendungsbereich 2.3 Besondere Arten von Zahlungsaufträgen Diese Zahlungsverkehrsbedingungen regeln zwischen UBS Switzerland AG (nachstehend «UBS») und dem Kunden 1 die Ausführung und den 2.3.1 Sammelaufträge Empfang von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsauf- Bei mehreren Zahlungsaufträgen mit gleichem Ausführungsdatum, bei trägen und Zahlungseingängen. Sie gelten für alle über UBS abgewi- denen die Ausführung als Sammelauftrag gewünscht wird, müssen ckelten Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge, unabhängig davon, die Voraussetzungen für die Ausführung bei jedem einzelnen Zah- über welches Zahlungsverkehrsprodukt die Abwicklung erfolgen soll. lungsauftrag erfüllt sein. Andernfalls behält sich UBS vor, den gesam- Vorbehalten bleiben andere produkt- oder dienstleistungsspezifische ten Sammelauftrag oder Teile davon nicht auszuführen. Verträge sowie sonstige Spezialregelungen des Zahlungsverkehrs. 2.3.2 Daueraufträge 2. Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge Neuerfassungen, Änderungen und Löschungen von Daueraufträgen müssen mindestens fünf Bankwerktage vor dem Ausführungsdatum 2.1 Voraussetzungen für die Ausführung bei UBS eingegangen sein. Andernfalls können sie in der Regel erst bei eines Zahlungsauftrags der darauffolgenden Auftragsauslösung/Fälligkeit berücksichtigt wer- UBS führt eine Überweisung im Auftrag (nachstehend «Zahlungsauf- den. UBS behält sich das Recht vor, Daueraufträge in begründeten trag») des Kunden aus, wenn die folgenden Voraussetzungen vollum- Einzelfällen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen vor dem Aus- fänglich erfüllt und allfällige zusätzliche währungsspezifische Informa- führungsdatum zu löschen und den Kunden entsprechend zu tionen enthalten sind (unter Vorbehalt der Regelungen unter Ziffer informieren. 2.4.3 und 2.9.1). 2.4 Ausführung von Zahlungsaufträgen 2.1.1 Angaben im Zahlungsauftrag Der Kunde hat UBS mindestens folgende Angaben zu übermitteln: 2.4.1 Zeitpunkt der Ausführung – die IBAN (International Bank Account Number) oder allenfalls UBS führt den Zahlungsauftrag per gewünschtem Ausführungsdatum die Kontonummer des zu belastenden Kontos. aus, sofern die jeweiligen Annahmeschlusszeiten (Ziff. 2.4.2) eingehal- – seinen Namen und Vornamen bzw. die Firma sowie in beiden ten wurden und alle Voraussetzungen (Ziff. 2.1) für die Ausführung Fällen die Adresse. eines Zahlungsauftrags erfüllt sind. Das angegebene Konto wird mit – den zu überweisenden Betrag und die Währung. dem gewünschten Ausführungsdatum belastet. Abhängig von wäh- – die IBAN oder allenfalls die Kontonummer des Kontos des rungsspezifischen Marktzeiten und Auftragsart ist UBS ermächtigt, die Zahlungsempfängers. Verarbeitung eines Zahlungsauftrags vor dem gewünschten Ausfüh- – den Namen und Vornamen bzw. die Firma sowie die Adresse rungsdatum vorzunehmen. Das Konto des Kunden wird im Zeitpunkt des Zahlungsempfängers. der Verarbeitung mit Valuta des gewünschten Ausführungsdatums – den BIC (Business Identifier Code) und/oder die nationale Clea- belastet. Wenn die Voraussetzungen (Ziff. 2.1) für die Ausführung des ringnummer sowie den Namen des Finanzinstituts des Zahlungsauftrags erst nach dem Ausführungsdatum vollständig erfüllt Zahlungsempfängers. sind, ist UBS ermächtigt, den Zahlungsauftrag auch dann noch auszu- führen. Ist im Zahlungsauftrag kein Ausführungsdatum angegeben, 2.1.2 Verfügungsberechtigung führt UBS den Auftrag unter Berücksichtigung der jeweiligen Annah- Der Kunde muss für das zu belastende Konto verfügungsberechtigt meschlusszeiten (Ziff. 2.4.2) aus, sofern alle Voraussetzungen (Ziff. sein. Zudem dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbe- 2.1) für die Ausführung eines Zahlungsauftrags erfüllt sind. UBS hat schränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regula- keinen Einfluss darauf, wann die Gutschrift auf dem Konto des Zah- torischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine lungsempfängers bei einem anderen Finanzinstitut erfolgt. Vereinbarungen (z.B. Verpfändung von Kontoguthaben), welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken. 2.4.2 Annahmeschlusszeiten Die Annahmeschlusszeiten sind in der Liste «Annahmeschlusszeiten» 2.1.3 Guthaben für Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge aufgeführt, die dem Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Ausführung des Zahlungsauftrags Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Erfolgt die Einlie- auf seinem zu belastenden Konto frei verfügbare Mittel (Guthaben ferung des Zahlungsauftrags durch den Kunden nach der entspre- und/oder Kreditlimite) mindestens im Umfang des auszuführenden chenden Annahmeschlusszeit, kann der Zahlungsauftrag in der Regel Zahlungsauftrags haben. erst am nächstfolgenden Bankwerktag ausgeführt werden. Erteilt der Kunde Zahlungsaufträge, die seine verfügbaren Mittel über- steigen, kann UBS unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs des Zah- 2.4.3 Anpassungen und Ergänzungen durch UBS lungsauftrags nach eigenem Ermessen bestimmen, inwieweit sie Auf- UBS kann formale oder inhaltliche Änderungen bzw. Ergänzungen träge ausführt. Wird ein Zahlungsauftrag trotz unzureichendem Gut- von Zahlungsaufträgen jeglicher Art vornehmen (z.B nicht unterstützte haben ausgeführt, so belastet UBS dem Kunden Zinsen gemäss Verein- Zeichen, Bereinigung von Schreibfehlern, Umwandlung einer Konto- barung bzw. Konditionen in einsehbaren Listen/Produktemerkblättern. nummer ins IBAN-Format, Einfügen oder Anpassen des BIC [Business Identifier Code] und/oder der nationalen Clearing-Nr.), um eine effizi- 2.1.4 Einlieferung von Zahlungsaufträgen entere Verarbeitung zu ermöglichen. Zahlungsaufträge müssen in der Regel über die elektronischen UBS- Zudem ist UBS berechtigt, den Zahlungsauftrag trotz mangelhafter Produkte oder schriftlich im Original mit rechtsgültiger Unterschrift oder fehlender Angaben auszuführen, wenn diese Angaben durch (nachstehend «schriftlich») eingeliefert werden. UBS zweifelsfrei berichtigt und/oder ergänzt werden können. Weiter ist der Kunde damit einverstanden, dass UBS Angaben über 2.2 Änderungen, Widerruf und Rückruf von den Kontoinhaber des Begünstigtenkontos, sofern ihr diese bekannt Zahlungsaufträgen sind, vervollständigen und dem Auftraggeber auf allfälligen Belas- Änderungen an bereits erteilten Zahlungsaufträgen sowie der Wider- tungsanzeigen oder ähnlichen einzelfallweisen oder periodischen Aus- ruf von Zahlungsaufträgen müssen in der Regel über die elektroni- zügen die vervollständigten Daten bekannt geben kann. schen UBS-Produkte oder schriftlich erfolgen. UBS hat zudem das Recht, den Leitweg, d.h. die an der Überweisung Wurde der Zahlungsauftrag bereits ausgeführt, kann der Kunde einen beteiligten Parteien (z.B. zwischengeschaltete Korrespondenzbanken Rückruf beantragen. und andere Zahlungsverkehrsdienstleister [Finanzinstitute]) zu bestim- Rückrufe und Änderungsanträge ausgeführter Zahlungsaufträge wer- men bzw. allfällige Angaben des Kunden abzuändern. den von UBS an die Empfängerbank weitergeleitet. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung von UBS, ob der Rückruf zu einer Rück- zahlung führt oder der Änderungsantrag akzeptiert wird. ¹ Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche. 63747 D 001 15.10.2018 N1 Seite 1/3 Vertragliche Grundlagen 6
Ausgabe Oktober 2018 2.5 Gutschrift von Zahlungseingängen stimmung nach eigenem Ermessen dennoch vorzunehmen und die Erfolgt der Zahlungseingang nach Ablauf der entsprechenden Annah- korrekten Daten beim Finanzinstitut des Zahlungsauftraggebers nach- meschlusszeit, wird dieser in der Regel am nächstfolgenden Bank- zufragen bzw. den Zahlungseingang bei Nichtübereinstimmungen zu- werktag gutgeschrieben. Grundsätzlich wird der Betrag gemäss Zah- rückzuweisen. Als Auftraggeber nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass lungseingang dem genannten Konto gutgeschrieben. Ist keine voll- das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers die Gutschrift entweder ständige IBAN/Kontonummer angegeben, legt UBS fest, welchem einzig anhand der angegebenen IBAN/Kontonummer bzw. Codierzeile Konto der Betrag gutgeschrieben wird. des orangen Einzahlungsscheins und ohne Abstimmung derselben mit Namen und Vornamen bzw. Firma und Adresse des Zahlungsempfän- 2.6 Währungsumrechnung und Kursrisiko gers vornehmen oder aber eine solche Abstimmung durchführen und Währungsumrechnungen erfolgen für jede Zahlungstransaktion zum bei Nichtübereinstimmungen mit UBS Kontakt aufnehmen und Rück- aktuellen Devisenkurs zum Zeitpunkt der Zahlungsauftragsverarbeitung fragen stellen bzw. den Zahlungsauftrag zurückweisen kann. Bei durch UBS. Rückfragen ist UBS berechtigt, die entsprechenden Informationen zu Allfällige Kursgewinne und Kursverluste (z.B. bei einer Rücküberwei- erteilen. sung) gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Kunden. 2.11 Datenbearbeitung und Datenweitergabe 2.7 Verstoss gegen rechtliche und bankinterne Vorschriften Der Kunde ist einverstanden, dass im Rahmen von Zahlungstransaktio- UBS ist nicht verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen oder Zah- nen bei allen Kontoarten die Daten des Kunden, vor allem Name und lungseingänge zu verarbeiten, die anwendbares Recht, regulatorische Vorname bzw. Firma und Adresse, IBAN/Kontonummer und weitere Vorschriften oder Anordnungen von zuständigen Behörden verletzen Angaben gemäss Zahlungsauftrag allen Beteiligten, wie z.B. den in- oder auf andere Weise nicht im Einklang mit internen oder externen und ausländischen Zahlungsverkehrsdienstleistern, Zahlungssystembe- Verhaltensregeln und Massnahmen von UBS (z.B. Embargo- oder treibern und SWIFT bekanntgegeben werden. Je nach Zahlungstrans- Geldwäschereivorschriften) stehen. UBS haftet nicht für allfällige Ver- aktion (z.B. Fremdwährung) und Zahlungsabwicklung (z.B. Abwick- zögerungen, die aufgrund von notwendigen Abklärungen entstanden lung über SWIFT) gilt dies für inländische und grenzüberschreitende sind, es sei denn, sie habe dabei die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Zahlungstransaktionen. Zudem ist der Kunde einverstanden, dass alle an der Zahlungstransak- 2.8 Länder- und währungsspezifische Besonderheiten tion Beteiligten ihrerseits die Daten insbesondere zur Weiterverarbei- Länder- oder währungsspezifische Besonderheiten (gesetzliche oder tung oder Datensicherung an beauftragte Dritte in weitere Länder regulatorische Einschränkungen, politische Unruhen, Naturkatastro- übermitteln können. phen usw.) können Verzögerungen oder die Nichtausführung von Bestimmte Währungen werden ganz oder teilweise nicht über Korres- Zahlungsaufträgen oder Zahlungseingängen zur Folge haben. Entspre- pondenzbanken, sondern über Zahlungsverkehrsdienstleister abge- chend behält sich UBS das Recht vor, jederzeit den Zahlungsverkehr in wickelt. gewisse Länder oder für gewisse Währungen teilweise oder ganz ein- Im Weiteren nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Daten, welche ins zustellen. Der Kunde wird über derartige Einschränkungen oder Ein- Ausland gelangen, nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt stellungen in geeigneter Form informiert. Vorschriften und Besonder- sind. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können die heiten für den Zahlungsverkehr aus und in die entsprechenden Länder Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte verlangen sind vom Kunden zu beachten. UBS haftet nicht für Verzögerungen oder zulassen. oder Nichtausführung von Zahlungsaufträgen und Zahlungseingängen bzw. erhöhte Kosten, die sich aus länder- und währungsspezifischen 2.12 Deckungszahlungen Besonderheiten ergeben. UBS behält sich vor, Zahlungseingänge in Fremdwährung, die mit einer Deckungszahlung (Anschaffung der entsprechenden Währung 2.9 Zurückweisung und Rücküberweisung durch ein anderes Finanzinstitut) verbunden sind, erst nach endgülti- ger Bestätigung des Deckungseingangs durch die Korrespondenzbank 2.9.1 Zurückweisung von Zahlungsaufträgen gutzuschreiben. Wenn UBS die Zahlungseingänge dem Konto den- Sind eine oder mehrere der Voraussetzungen für die Ausführung eines noch sofort gutschreibt, behält UBS sich das Recht vor, das Konto je- Zahlungsauftrags nicht erfüllt und erfolgt durch UBS keine Bereini- derzeit wieder zu belasten, falls die Deckung nicht innert zwei Bank- gung, führt UBS den Zahlungsauftrag nicht aus. Zudem kann der Zah- werktagen von den Korrespondenzbanken eintreffen sollte. Abwei- lungsauftrag auch durch eine andere an der Überweisung beteiligte chende Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Partei (z.B. durch das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers) zurück- gewiesen werden. 2.13 Avisierung von Zahlungseingängen Bei einer Zurückweisung informiert UBS den Kunden in geeigneter Der Kunde kann Zahlungseingänge gemäss der Liste «Annahme- Form. Hat UBS den Zahlungsauftrag bereits ausgeführt, schreibt sie schlusszeiten» für Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge avisieren. den erhaltenen Betrag nach Wiedereingang dem Konto wieder gut. Er ist gegenüber UBS für Fehlavisierungen vollumfänglich verantwort- Die Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie lich und haftet für einen allfälligen Schaden, insbesondere wenn das nicht durch UBS infolge Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt ver- Valutadatum abweicht, die Gutschrift nicht oder bei einem anderen Fi- ursacht wurden. nanzinstitut als dem avisierten eintrifft oder eine Betragsdifferenz be- Ist UBS in der Lage, den Grund für die Zurückweisung des Zahlungs- steht, ausser UBS hat die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. auftrags selbst zu beseitigen, ist sie auch ohne Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, den Zahlungsauftrag erneut auszuführen. 2.14 Zusätzliche besondere Bestimmungen für SEPA-Zahlungstransaktionen 2.9.2 Rücküberweisung von Zahlungseingängen Zahlungsaufträge nach den SEPA-Zahlungsverkehrsstandards (Single UBS überweist Zahlungseingänge an das Finanzinstitut des Zahlungs- Euro Payments Area) können nur ausgeführt werden, wenn neben auftraggebers zurück, wenn Gründe vorliegen, die eine Gutschrift ver- den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausführung von Zahlungs- hindern (z.B. kein Konto vorhanden, gesetzliche oder regulatorische aufträgen sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vorschriften, behördliche Anordnungen, Regelwerke). – Der Zahlungsauftrag ist in Euro; Im Zusammenhang mit einer solchen Rücküberweisung ist UBS be- – Der Zahlungsauftrag enthält die IBAN des Zahlungsempfängers; rechtigt, allen an der Zahlungstransaktion beteiligten Parteien (inkl. – Die Einlieferung des Zahlungsauftrags ist über die elektroni- dem Zahlungsauftraggeber) den Grund für die nicht erfolgte Gut- schen UBS-Produkte erfolgt; schrift bekannt zu geben. – Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers nimmt an SEPA teil; – Aufteilung der Kosten, d.h. Zahlungsempfänger und Auftrag- 2.10 Datenabstimmung geber tragen die beim eigenen Finanzinstitut anfallenden Kos- Grundsätzlich bedürfen Zahlungseingänge der IBAN/Kontonummer ten jeweils selbst; sowie der damit übereinstimmenden Namen und Vornamen bzw. – Es werden keine Spezialinstruktionen erteilt; Firma und Adresse. Als Zahlungsempfänger ist der Kunde jedoch ein- – Die max. Betragslimite ist nicht überschritten (siehe separate verstanden, dass die Gutschrift des Überweisungsbetrags durch UBS Bestimmungen). einzig anhand der angegebenen IBAN/Kontonummer bzw. der Co- dierzeile des orangen Einzahlungsscheins und ohne Abstimmung die- 2.15 Lastschriftverfahren ser Angaben mit Namen und Vornamen bzw. Firma und Adresse des Für Lastschriftverfahren gelten besondere Bedingungen. Liegen Zahlungsempfängers erfolgen kann. UBS behält sich vor, diese Ab- die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem 63747 D 001 15.10.2018 N1 Seite 2/3 Vertragliche Grundlagen 7
Ausgabe Oktober 2018 Kunden nicht vor, hat UBS das Recht, sämtliche eingehenden 3.5 Anzeigen über Gutschriften und Belastungen Lastschriften ohne Benachrichtigung des Kunden zurückzu- Anzeigen über Gutschriften und Belastungen werden dem Kunden in weisen. geeigneter Form bzw. gemäss Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Will der Kunde geltend machen, dass Aufträge mangelhaft oder nicht 2.16 Check und Wechsel ausgeführt wurden, oder Gutschrifts- und Belastungsanzeigen von Für Check und Wechsel gelten besondere Bedingungen. UBS beanstanden, muss er dies sofort nach Erhalt der entsprechenden Anzeige, spätestens aber innert 30 Tagen ab Datum der Anzeige vor- 3. Schlussbestimmungen bringen. Vom Kunden nicht rechtzeitig erfolgte Beanstandungen kön- nen dazu führen, dass er die ihm obliegende Schadensminderungs- 3.1 Preise pflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzuste- UBS kann für Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Zahlungsaufträge hen hat. und Zahlungseingänge) Preise erheben, die sich nach jederzeit änder- baren und einsehbaren Listen richten. 3.6 Risikohinweise Änderungen sind jederzeit aufgrund veränderter Marktverhältnisse UBS informiert über mögliche Risiken bei der Verwendung von beleg- bzw. Kosten durch Anpassung der Listen/Produktemerkblätter mög- gebundenen Produkten in den entsprechenden Produktebeschreibun- lich. Sie werden in geeigneter Weise bekannt gemacht. Mit Bekannt- gen. Auf mögliche Risiken bei der Nutzung von elektronischen UBS- gabe steht dem Kunden im Widerspruchsfall die umgehende Kündi- Produkten wird in den entsprechenden Vertrags- und Nutzungsbe- gung der von der Änderung betroffenen Dienstleistung zur Verfügung. stimmungen hingewiesen. 3.2 Bankwerktage 3.7 Haftung Fällt ein Gutschrifts- oder Belastungsdatum auf einen Samstag, Sonn- UBS haftet nur für direkte Schäden, die von ihr durch eine Verletzung tag oder einen Feiertag, ist UBS berechtigt, die Gutschrift bzw. Belas- der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden. tung am nächstfolgenden Bankwerktag vorzunehmen. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden. 3.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungsaufträge bzw. Belastungen und Zahlungseingänge bzw. Gut- und weitere Bestimmungen schriften können sich auch infolge regionaler, ausländischer oder insti- Ergänzend zu diesen Zahlungsverkehrsbedingungen sind insbesondere tutsspezifischer Regelungen zu Bankwerk- und Feiertagen verzögern. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Bestimmungen betref- fend Kontobeziehung und elektronische UBS-Produkte anwendbar. 3.3 Datenbereinigung Korrekte, standardgemäss formatierte und vollständige Daten unter- 3.9 Änderungen der Zahlungsverkehrsbedingungen stützen die effiziente und kostengünstige Abwicklung von Zahlungs- UBS steht in begründeten Fällen das Recht zu, die Zahlungsverkehrsbe- aufträgen und Zahlungseingängen. UBS ist berechtigt,Kundendaten dingungen jederzeit zu ändern. Dabei obliegt UBS, die Änderungen ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden zu bereinigen (z.B. unvoll- vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftli- ständige oder fehlerhafte Kontonummern/IBAN, Name und Vorname chen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall bzw. Firma und Adresse, Umwandlung einer Kontonummer ins IBAN- aber mit der ersten Benutzung der davon betroffenen Dienstleistung, Format). Der Kunde ist einverstanden, dass UBS die bereinigten Kun- gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dendaten in der Schweiz domizilierten Personen bekannt geben kann, dem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu die auf Wunsch des Kunden Zahlungsaufträge zu seinen Gunsten er- kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen. teilen und dazu die entsprechenden Angaben vom Kunden erhalten haben. Diese Bereinigung dient der reibungslosen Abwicklung von zu- 3.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand künftigen Zahlungen an den Kunden. Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. 3.4 Stornobuchungen Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich oder der Ort Bei irrtümlichen oder fehlerhaften Buchungen durch UBS hat diese das der kontoführenden Geschäftsstelle. Dies ist zugleich auch der Erfül- Recht, jederzeit ohne Rücksprache mit dem Kunden diese Buchungen lungsort sowie für Kunden mit Domizil im Ausland der Betreibungsort. wieder rückgängig zu machen (Stornobuchung). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. www.ubs.com 63747 D 001 15.10.2018 N1 Seite 3/3 Vertragliche Grundlagen 8
Ausgabe Oktober 2018 Basisbestimmungen für UBS Digital Banking (E-Banking und Mobile Banking für natürliche Personen) Mit diesen Basisbestimmungen werden zwischen dem Kunden bzw. chung der Zeichnungsbefugnis oder Löschung aus einem Register. Un- dem Bevollmächtigten von Bankbeziehungen eines Kunden (nachfol- abhängig davon muss die Sperre der Zugriffsberechtigung bzw. gend gemeinsam «Vertragspartner») und UBS die Modalitäten des der persönlichen Zugangsmittel immer ausdrücklich durch den Zugriffs auf UBS Digital Banking und die damit angebotenen Funktio- Kunden, seine Rechtsnachfolger oder die Zugriffsberechtigten nen geregelt. Eine Beschreibung der angebotenen Funktionen ist auf angeordnet werden. der UBS Website abrufbar. Mit «Kunde» ist der Inhaber der Bankbe- ziehung(en) gemeint, die gemäss Vereinbarung für die Dienstleistun- 3. UBS Hardware und Software (inkl. Apps) gen von UBS Digital Banking aufgeschaltet wurde(n). Der Zugriffsbe- Für die Nutzung von UBS Digital Banking kann der Zugriffsberechtigte rechtigte ist der eigentliche Benutzer von UBS Digital Banking, als Ver- spezielle von UBS bereitgestellte Hardware (z.B. Kartenleser) und Soft- tragspartner oder als von diesem bevollmächtigter Benutzer (nachfol- ware (z.B. UBS Mobile Banking App) nutzen. Diese sind innert Wo- gend gemeinsam «Zugriffsberechtigte»). Die Pflichten, welche chenfrist ab Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend bei unter diesen Basisbestimmungen dem Vertragspartner oblie- UBS zu rügen, ansonsten gilt die Hard-/Software als funktionstüchtig gen, gelten auch für den Zugriffsberechtigten. Der Vertrags- abgenommen. partner trägt die umfassende Verantwortung dafür, dass die UBS übernimmt soweit gesetzlich zulässig keine Gewähr für die abso- von ihm bestimmten Zugriffsberechtigten die hierin enthalte- lute Fehlerfreiheit der gelieferten Hard-/Software. Auch übernimmt nen Pflichten vollumfänglich beachten. Der Bevollmächtigte von UBS keine Gewähr dafür, dass die Hard-/Software in allen Teilen den Bankbeziehungen eines Kunden ist zudem verpflichtet, das Einver- Vorstellungen des Zugriffsberechtigten entspricht sowie in allen An- ständnis des Kunden zum Abschluss dieser Vereinbarung einzuholen wendungen und Kombinationen mit anderen vom Zugriffsberechtig- und ihn ausdrücklich über die damit verbundenen Risiken zu informie- ten ausgewählten Programmen und Geräte-/Netzkonfigurationen feh- ren (vgl. Ziff. 6). Der Begriff «EDV-System» umfasst nachstehend je- lerfrei funktioniert. Bei Mängeln oder Fehlern, welche die Funktions- weils Hardware und Software, inkl. mobile Geräte, Festnetz- und Mo- tüchtigkeit beeinträchtigen oder aufheben, hat der Zugriffsberechtigte biltelefone sowie weitere technische Mittel, die für den Zugang zu deren Benutzung zu unterlassen und UBS unverzüglich zu informieren. und die Nutzung von UBS Digital Banking verwendet werden. Der Einsatz der von UBS bereitgestellten Hard- und Software auf nicht I. Allgemeine Bestimmungen von UBS kontrollierten Geräten, insbesondere die Nutzung von Apps auf einem mobilen Gerät, kann dazu führen, dass Dritte 1. Persönliche Zugangsmittel und Benutzeranleitungen (z.B. Gerätehersteller, Anbieter von App-Vertriebsplattformen, Der Zugriff auf UBS Digital Banking und die damit angebotenen Funk- Netzbetreiber) auf eine Bankbeziehung mit UBS schliessen oder tionen erfolgt, nachdem der Zugriffsberechtigte sich unter Verwen- an Bankkundeninformationen gelangen können (z.B. bei Spei- dung der persönlichen Zugangsmittel, z.B. Access App, Access Card cherung von Bankkundeninformationen auf dem Gerät oder bei und Kartennummer, PIN/Passwörter, Sicherheitscode, Vertragsnummer Verlust des Geräts). Mit der Nutzung der von UBS bereitgestellten («Zugangsmittel» oder «Legitimationsmittel»), gegenüber UBS le- Hard- und Software anerkennt der Vertragspartner, dass diese auf ei- gitimiert hat. UBS stellt dem Zugriffsberechtigten die persönlichen Zu- genes Risiko verwendet werden. gangsmittel nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung. Die den persönlichen Zugangsmitteln beigefügte bzw. elektronisch Für die Nutzung von Software gewährt UBS dem Vertragspartner das verfügbare, zugehörige Benutzeranleitung (nachfolgend «Anleitung») nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Recht, die beschreibt die korrekte Verwendung des jeweiligen persönlichen Zu- Software herunterzuladen, auf einem Gerät zu installieren, welches gangsmittels zum Nachweis der Zugriffsberechtigung. Nach Erhalt der sich im Besitz und unter der Kontrolle des Vertragspartners befindet, Anleitung wird diese mit dem ersten Einsatz der persönlichen Zu- und für die Nutzung von UBS Digital Banking und den damit angebo- gangsmittel als verbindlich anerkannt (vgl. Ziff. 2). UBS kann die per- tenen Funktionen einzusetzen. sönlichen Zugangsmittel jederzeit austauschen oder anpassen. Aus Sicherheitsgründen ist UBS berechtigt, die Verwendung der von 2. Legitimation und Zugangssperre UBS bereitgestellten Software auf Geräten zu blockieren, z.B. auf Ge- Für die Nutzung von UBS Digital Banking und den damit angebote- räten mit möglicherweise schädlicher Software oder entfernten vorge- nen Funktionen erfolgt die Legitimationsprüfung durch UBS nicht an- sehenen Nutzungsbeschränkungen (sogenanntes Rooten oder hand einer Unterschriften- oder Ausweisprüfung. Die Legitimations- Jailbreak). prüfung findet allein anhand der zur Verfügung gestellten persönli- chen Zugangsmittel (vgl. Ziff. 1) statt («Selbstlegitimation»). Solange UBS die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, übernimmt Jede Person, die sich mit den persönlichen Zugangsmitteln Zu- UBS keine Gewähr für einen störungsfreien, jederzeit ununterbroche- gang zu UBS Digital Banking verschafft, gilt UBS gegenüber als nen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Damit entfällt auch jede Haf- zugriffsberechtigt; dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei tung für Schäden infolge Störung, Unterbrüchen (inkl. systembeding- dieser Person tatsächlich um den Zugriffsberechtigten handelt ter Wartungsarbeiten) oder Überlastung von Automaten bzw. EDV- bzw. ob diese vom Vertragspartner entsprechend autorisiert Systemen von UBS. wurde. Sämtliche bei UBS über UBS Digital Banking eingehenden Wei- 4. Benachrichtigungsdienste sungen und Instruktionen gelten als vom Zugriffsberechtigten In UBS Digital Banking und den damit angebotenen Funktionen erhält verfasst. UBS gilt als beauftragt, im Rahmen des üblichen Ge- der Vertragspartner die Möglichkeit, sich via elektronischen Mitteilun- schäftsgangs diese Weisungen auszuführen sowie den Instruk- gen (z.B. E-Mail, SMS) über bestimmte Ereignisse informieren zu las- tionen und Mitteilungen nachzukommen, sobald diesen eine sen. Diese Benachrichtigungen erfolgen systembedingt über unver- korrekte Legitimationsprüfung zugrunde liegt. schlüsselte Kommunikationskanäle. UBS kann technisch bedingt keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Mitteilungen auch tatsäch- Jeder Zugriffsberechtigte kann den Zugang zu UBS Digital Banking lich in jedem Fall dem Benutzer zugehen. sperren lassen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, seinen Zugang (bzw. seine Legitimation) selbst zu sperren, indem er sein Zugangsmittel so Ohne besondere Instruktionen behält sich UBS vor, im Rahmen der oft falsch einsetzt, bis das System die Sperre anzeigt. gesamten Geschäftsbeziehung des Kunden (inklusive künftiger Bankbeziehungen) elektronische Mitteilungen wie Sicherheitsnach- Der Zugriffsberechtigte trägt das Risiko für den Einsatz seiner richten und -empfehlungen, Ereignismeldungen, Tipps, Bestätigungen persönlichen Zugangsmittel bis zum Zeitpunkt, zu dem die zu Terminanfragen, Publikationen sowie allgemeine und personali- Sperre innert geschäftsüblicher Frist wirksam geworden ist. sierte Produkt- und Dienstleistungsinformationen über unverschlüs- selte Kommunikationskanäle an die UBS bekannt gegebenen Zugriffsberechtigungen bzw. persönliche Zugangsmittel werden nicht Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu senden. Aus diesen automatisch ungültig; z.B. durch Tod, Handlungsunfähigkeit, Strei- Mitteilungen kann ersichtlich sein, dass der Kunde über bestimmte 63615 D 001 15.10.2018 N1 Seite 1/6 Vertragliche Grundlagen 9
Ausgabe Oktober 2018 UBS-Produkte und -Dienstleistungen verfügt, wodurch Dritte wie 6. Risiken Netz- und Dienstbetreiber allenfalls auf die Bankbeziehung Die Legitimationsabrede (vgl. Ziff. 2) bedeutet, dass die Risiken schliessen können. beim Vertragspartner liegen, die sich (i) aus Manipulationen am EDV-System des Zugriffsberechtigten, (ii) aus missbräuchlicher 5. Sorgfaltspflichten Verwendung der persönlichen Zugangsmittel, (iii) aus Verlet- Der Vertragspartner hat die Anweisungen von UBS im Zusammenhang zung von Sorgfaltspflichten oder (iv) aus Eingriffen unberech- mit der Nutzung von UBS Digital Banking zu befolgen, insbesondere tigter Dritter in die Datenübermittlung ergeben. Anweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen. UBS kann diese Anweisun- gen auf der UBS Website, innerhalb von UBS Digital Banking oder in Der Vertragspartner und der Zugriffsberechtigte sind sich der Risiken anderer geeigneter Weise zur Verfügung stellen. des Informations- und Datenaustauschs über öffentliche und private Datenübermittlungsnetze sowie des Einsatzes der von UBS bereitge- Der Zugriffsberechtigte ist verpflichtet, seine Zugangsmittel beson- stellten Hard- und Software bewusst. Auch wenn bei UBS Digital Ban- ders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Die king via Internet der zu übermittelnde Dateninhalt, mit Ausnahme von Zugangsmittel (insbesondere PIN/Passwörter, Sicherheitscode und Kar- Absender und Empfänger, automatisch verschlüsselt wird, fällt das Ri- tennummer der Access Card) dürfen keinesfalls weitergegeben siko gezielter Manipulationen am EDV-System des Zugriffsberechtig- oder auf andere Weise anderen Personen zugänglich gemacht ten in den Einflussbereich des Zugriffsberechtigten und ist dement- werden. PIN/Passwörter sind unverzüglich nach Erhalt zu ändern und sprechend von diesem bzw. vom Vertragspartner zu tragen. Für die geheim zu halten. PIN/Passwörter dürfen nicht auf einem der Zu- durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Stö- gangsmittel (wie etwa der Access Card) notiert werden und müssen rungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige/missbräuchliche Eingriffe bei elektronischer Speicherung angemessen verschlüsselt werden (z.B. in EDV-Systeme des Zugriffsberechtigten oder eines Dritten (inkl. je- UBS Safe). PIN/Passwörter dürfen nicht leicht ermittelbar sein (keine dermann zugänglicher Systeme und Übermittlungsnetze) verursachten Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, einfach ermittel- Schäden übernimmt UBS somit keine Haftung, es sei denn, UBS hat bare Zahlenfolgen etc.). die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Auf E-Mails, SMS oder andere Nachrichten, die angeblich von UBS 7. Informationen von Automaten, Terminals, Bildschirmen stammen und zur Bekanntgabe von Zugangsmitteln auffordern (z.B. oder anderen EDV-Systemen durch Eingabe von Benutzernamen, Vertragsnummern, Passwörtern Bei der Anzeige von Informationen über Automaten, Terminals, Bild- oder Sicherheitscodes auf Webseiten, die via Link aufgerufen werden schirme oder andere EDV-Systeme (inklusive Apps) achtet UBS auf ge- können), darf nicht reagiert werden. UBS ist umgehend darüber zu in- schäftsübliche Sorgfalt. Jede weitergehende Gewährleistung und Haf- formieren. Besteht Grund zur Annahme, dass eine andere Person von tung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit schliesst UBS aus. PIN/Passwörter Kenntnis erhalten hat, muss der Zugriffsberechtigte Die angezeigten Informationen und Mitteilungen gelten als diese unverzüglich ändern. Der Verlust eines Zugangsmittels ist UBS vorläufig und unverbindlich, es sei denn, gewisse Angaben würden sofort zu melden. im Rahmen einer Funktion ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird via Internet oder anderen elektronischen Netzwerken mit UBS Di- 8. Besondere Nutzungsbestimmungen und rechtliche gital Banking Verbindung aufgenommen, ist der Zugriffsberechtigte Hinweise zwecks Bekämpfung von Irrtümern und Missbräuchen verpflichtet, die Gewisse von UBS Digital Banking angebotene Funktionen bedürfen Richtigkeit der angewählten UBS-Adresse und die Echtheit des zuge- einer zusätzlichen Vereinbarung. Diese kann UBS dem Zugriffsberech- hörigen UBS-Server-Zertifikats (Fingerprint) zu verifizieren, sofern dies tigten in elektronischer Form vorlegen, nachdem er sich über UBS Di- nicht von der UBS Software oder den für die Anmeldung (Login) ein- gital Banking legitimiert hat. Dies gilt auch für die Anpassung oder Er- gesetzten persönlichen Zugangsmitteln bereits automatisch ausge- gänzung der vorliegenden Basisbestimmungen. Die Funktionen wer- führt wird (nähere Angaben dazu finden sich in der Anleitung). Bei den freigegeben, sobald der Zugriffsberechtigte, sofern erforderlich, Unregelmässigkeiten darf keine Anmeldung (Login) erfolgen bzw. ist sie erfolgreich beantragt und den entsprechenden funktionsspezifi- die Verbindung umgehend abzubrechen und UBS zu kontaktieren. Die schen Bestimmungen elektronisch zugestimmt hat. Damit werden die persönlichen Zugangsmittel sind ausschliesslich an UBS zu übermit- Bestimmungen für den Zugriffsberechtigten bzw. Kunden verbindlich. teln. Die Anmeldung (Login) hat immer nur auf der UBS Login-Web- Elektronisch abgeschlossene Vereinbarungen werden den handschrift- seite zu erfolgen und nie auf einer Webseite eines Drittanbieters. lich unterzeichneten Vereinbarungen gleichgestellt. Die Bestimmun- gen können ausgedruckt werden und sind in UBS Digital Banking ein- Es ist möglich, dass sich unberechtigte Dritte unbemerkt Zugang zum sehbar. UBS kann ihr Dienstleistungsangebot jederzeit ändern. EDV-System des Zugriffsberechtigten zu verschaffen versuchen. Deshalb ist der Zugriffsberechtigte verpflichtet, die üblichen Schutz- Zusätzlich kann insbesondere zur elektronischen Unterzeichnung von massnahmen zu treffen, um bestehende Sicherheitsrisiken (z.B. die Ri- ausgewählten Dokumenten (z.B. Erklärungen, Verträgen), welche siken im Internet) zu minimieren. Insbesondere Betriebssystem und Dienstleistungen und Produkte ausserhalb von UBS Digital Banking Browser sind aktuell zu halten. D.h. die von den jeweiligen Anbietern betreffen, die Funktion «Vereinbarungen» genutzt werden (vgl. Ziff. zur Verfügung gestellten und empfohlenen Sicherheitskorrekturen 18). (Patches) sind vom Zugriffsberechtigten zu installieren. Die für öffentli- che elektronische Netzwerke üblichen Sicherheitsvorkehrungen sind Aufgrund der Internationalisierung der Märkte und der laufenden Er- zu treffen (z.B. durch Verwendung einer Firewall und eines Anti-Virus- weiterung der elektronischen Dienstleistungen muss UBS elektronisch programms, die laufend aktualisiert werden). Es ist die Verantwortung veröffentlichte Informationen und Dienstleistungen mit zusätzlichen des Zugriffsberechtigten, sich über die erforderlichen Sicherheitsvor- rechtlichen Hinweisen versehen. Diese werden mit der Anzeige für kehrungen genau zu informieren und diesen nachzukommen. den Zugriffsberechtigten bzw. Kunden verbindlich. Will er sie nicht an- erkennen, hat er auf die betroffenen Informationen/Dienstleistungen Zur Erhöhung der Sicherheit kann der Zugriffsberechtigte bei der Ertei- zu verzichten. lung von Aufträgen aufgefordert werden, ausgewählte Transaktions- daten, wie z.B. den Begünstigten, oder die ganze Transaktion zu be- 9. Länderspezifische Schranken, ausländische Import- und stätigen. In diesem Fall ist der Zugriffsberechtigte verpflichtet, die zur Exportbeschränkungen Bestätigung angezeigten Informationen entsprechend der ihm ur- Das Angebot von Finanzdienstleistungen für Zugriffsberechtigte im sprünglich (physisch) vorliegenden Auftragsinstruktion, d.h. unabhän- Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen. Verfügt gig von den in UBS Digital Banking angezeigten Informationen, auf UBS nicht über die notwendigen lokalen Bewilligungen, muss der Um- Richtigkeit zu überprüfen, und, sofern korrekt, mit Hilfe der persönli- fang der Dienstleistungen für Zugriffsberechtigte des jeweiligen Lan- chen Zugangsmittel zu bestätigen. Der genaue Vorgang ist in der An- des eingeschränkt werden. Diese Beschränkungen unterliegen dem leitung beschrieben. Die korrekte und sorgfältige Ausführung der Be- laufenden Wandel der Rechtsentwicklung und des regulatorischen stätigung liegt in der alleinigen Verantwortung des Zugriffsberechtig- Umfeldes jedes Landes. UBS ist berechtigt, den Umfang der zur ten. UBS kann die vorhandenen Schutzmechanismen jederzeit anpas- Verfügung stehenden Funktionen jederzeit und ohne vorgän- sen sowie neue einführen. gige Anzeige anzupassen bzw. zu beschränken. Die von UBS überlassenen persönlichen Zugangsmittel können spezifi- Der Vertragspartner trägt die umfassende Verantwortung schen Import-/Export- sowie Nutzungsrestriktionen unterliegen. Zudem dafür, dass die von ihm bestimmten Zugriffsberechtigten die kann der Import/Export und der Gebrauch der persönlichen Zugangs- vorstehenden Pflichten vollumfänglich beachten. mittel durch den Zugriffsberechtigten in Drittländern, d.h. anderen 63615 D 001 15.10.2018 N1 Seite 2/6 Vertragliche Grundlagen 10
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